1928 / 51 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Feb 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 51 vom 28. Februar 1928. S. 2.

150 Millionen für das Notprogramm neu ausgeworfen. Dabei vergißt er aber, . davon allein 109 Millionen für die Sozial⸗ rentner bestimmt sind. Die er der Versorgungs⸗ berechtigten ist besser geworden. Sorgen Sig (Gu den ozial⸗ demokraten) aber dafür, daß auch die großen Organisationen, die die Träger der Sozialversicherüng sind, Militäranwärter ein- stellen und sich nicht dagegen abschließen. Der Abg. Lucke hat ein bewegliches Klagelied über die Not der Beamten und Pensionäre angestimmt. Wie kann er das in Einklang bringen mit der Tatsache, daß er selbst und seine nn gegen die Besoldungserhöhung 4 haben? on theoretischen Deklamalionen werden Beamte und Penftonäre nicht satt. Neue Pensionskürzungsbestimmungen, nachdem man bereits ehmal 1926 damit die schlechtesten Erfahrungen gemacht hat. hält meine Fraktion für verfehlt. Man schafft 6 . nur neues Unrecht ohne finanzielle Einsparungen zu machen. Wir bitten die Re⸗ glerung, umgehend die Bestimmung zu ändern, wonach pensionterte Sffiziere in Stellungen öffentlich rechtlicher Natur nicht über ein Einkommen hinauskommen önnen, das ihnen früher in ihrer letzten Stellung als aktiver Offizier zugestanden aben würde. Diese Bestimmung, die noch dazu rigoros gehand⸗ * wird, hat zu unerträglichen Härten geführt. Meine Fral⸗ fion bedauert, daß es nicht gelungen ist, die Tropenzulage wieder ahlbar zu machen. Es muß anerkannt werden, daß im Wege es Härteausgleichs und durch Kannvorschriften viele bisher schlecht behandelte Einzelkategorien jetzt, besser behandelt werden jollen. Insbesondere trifft das auf die Witwen der inaktiven Offiziere zu. Alles in allem sind einige Fortschritte zu ver⸗ zeichnen. Meine Fraktion wird auch weiterhin bestrebt sein, im Rahmen des finanziell Möglichen den Kriegsopfern zu helfen. (Beifall bei der Deutschen Volkspartei.) ; ö

Abg. Brodauf (Dem.) begründet eine out ig r n, seiner Fraktion, beim Etat für 1929 aus dem Haushalt für Versorgung ind Ruhegehälter das Kapitel „Zivilversorgung“ herauszunehmen und besonders aufzuführen, und ferner die Haus e, , „Haushalt für Versorgung und Ruhegehälter“ zu ersetzen dur „Haushalt für Militärversorgung und Versorgüng für Kriegs beschädigte“. Der Redner hebt hervor, daß es von dem seinerzeit geforderten . jetzt ganz still geworden sei, nachdem die Rechtsparteien in die Reglerung eingetreten seien. Der demokratische ehemalige Minister ö habe auf seine Ministerpension verzichtet, solange er Mitglied des Präsidiums des Industrie⸗ und Handel stages sei. Das verdiene doch, hervorgehoben zu werden. Früher bedeutete der Rücktritt eines Ministers im ies r . den Abschluß einer Beamtenlaufbahn; im parlamen⸗ tarischen Staate sei das etwas anderes. Nach der heutigen Rege⸗ lung seien bei ihrem Rücktritt diejenigen Minister . gt, die aus einem Beamtenverhältnis kämen, gegenüber solchen, die nicht Beamte gewesen seien. Man müßte in der Regierung einsehen, daß nun endlich eine Neuregelung kommen müsse. Bayern, Württem⸗ berg und Preußen hätten längst Ministerpensionsgesetze. In der Geivährung hoher Pensionen sei man in Deutschland zu freigiebig. Die Bestimmung über die Pensionskürzung . unter dem Reichs. , von Schlieben gefallen. Damals habe sich die Partei

es Abg. Lucke geschlossen dafür eingesetzt. Die Frage der Fest= setzung von Höchstpensionen müsse man auch ohne Kleinlichkeit endlich gesetzlich regeln.

Abg. Weber⸗Düsseldorf . Zahlen des Versorgungsetats zeigten die , Größe des Verbrechens der intellektuellen Urheber des Weltkriegs. Die sozial⸗ demokratische Fraktion habe kein Recht zu ihrer Kritik, sie habe seinerzeit der Herausnahme der zwanzigprozentigen Kriegs⸗ beschädigten aus der Versorgung zugestimmt. Auch habe die i. demokratische Fraktion von 1914 bis 1918 die Kriegspolitik mit⸗ . und die Kriegskredite bewilligt. Auch sie trage also genau

erklärt, die vorliegenden

olche Schuld an den zwei Millionen Toten und den über vier Millionen Kriegsbeschädigten wie die bürgerlichen Parteien Es sei ein Verbrechen gewesen, die Soldaten für die bürgerlichen Kriegs⸗ ziele in die Front zu hetzen. (Präsident Löbe ersucht den Redner, endlich zur Sache zu sprechen, sonst müsse ihm das Wort entzogen werden Der Redner geht dann auf den Versorgungs⸗ und Ruhe⸗

haltsetat ein. An den Bezügen der hohen Ministerpensionen eien alle Parteien, mit Ausnahme der Kommunisten, beteiligt. Wenn man die Entschließung auf Vorlegung eines Minister⸗ penfionskürzungsgesetzes fasse, so sei das nichts als elende Spiegel⸗ fechterei und Volksbetrug. Der Redner begründet dann eine Reihe von Entschließungen, un. 4. auf Vorlegung eines , n,, . gesetzes mit einer Höchstpensionsgrenze, die dem Endgehalt ber Besoldungsgruppe 4a entspricht; ferner auf Beseitigung der Pen⸗ sionen für Generale, Abmirale und Minister.

Abg. Dr. Frick (Natsoz,) erinnert an das Versprechen des Finanzministers vom 14. Dezember, daß das Kabinett in Kürze ein Ministerpensionsgesetz vorlegen würde. Herr von Gusrard habe sich gestern schon als Kanzler angekündigt, es sei . mit neuen Pensionierungen zu rechnen. Die Pension erung parlamen⸗ iarischer Minister gebe es nur in Deutschland, aber sonst in keinem parlamentarisch regierten Staat; sie sel ein ungeheurer Skandal. In der Presse tauche sogar ö der Wunsch nach einer Pension ür, Reichstagsabgeordnete auf. Eine Pensionsgrenze von 12000 Reichsmark sei nicht unbillig. Der Fall des ehrenhaften, kriegs⸗ beschädigten Graf sei von den Regierungsvertretern im Ausschuß vollständig aufgeklärt worden. Man dürfe jedenfalls diesen Mann nicht in einem Atem nennen mit jüdischen Literaten wie Eisner oder Männern wie Erzberger und Rathenau. (Großer Lärm links; Rufe; Schuft! Leichenschänder Der Redner beantragt Wiedereinführung der Tropenzulage.

Präsident Löbe; Im Alltestenrat ist niemals über eine Pensionierung der Reichstagsabgeordneten verhandelt worden.

Abg. Knoll (Zentr.): Es gehört viel dazu, wenn hier ein Abgeordneter Verstorbene und Ermordete beleidigt, die sich . los um das Wohl des Vaterlandes große Verdienste erworben haben. (Lebhafte Zustimmung im Zentrum, bei den Sozial⸗ demolraten und bei den Demokraten.) Damit ist wohl der Hinweis des 4 Frick genügend gekennzeichnet. Sach gut! im Zentrum; Zuruf bei den Völkischen: Nebbich! Die Tropenzulage müssen wir ablehnen, solange wir nicht auch die anderen Kriegszulagen wieder einführen können. Bei der Gewährung von Unterstützungen an Veteranen und ihre Hinterbliebenen muß mit Wohlwollen verfahren werden. Für die Kriegsbeschädigten ist gerade in den letzten Jahren Großes geleistet worden; was Roßmann früher verlangte, ist fast voll durchgeführt. (Hört, hört! im Zentrum.)

Abg. von Ramin (Völk. nimmt sich der Angehörigen der ehemaligen Schloßgarde an und ist mit Pensionskürzungen ein⸗ verstanden. .

Abg. Loibl (Bayr. Vp.): Die bürgerlichen Parteien haben alles für die Kriegsbeschädigten getan, was überhaupt möglich war Für weitergehende Anträge hat auch der Sozialdemokrat Keil im Ausschuß keine Deckungsvorschläge machen können. Die gegenwärtige Versorgung ist in den weitaus meisten Fällen besser als die nach dem alten Mannschaftsversorgungsgesetz. (Bei diesen Worten des Redners erhebt sich auf der Publikumstribüne ein Mann, das Gesicht von , Vollbart umrahmt; er schüttelt die Fäuste und ruft in den Saal hinein: Wann werdet Ihr mir meine Kriegsbeschadigtenrente geben? Wielange soll ich noch warten? Ich werde Euch verflüchen, wenn Ihr uns nicht unsere Rente gebt. Der Mann wird, ohne daß er Widerstand leiftet, von der Publitumstribüne geführt. Der Redner fährt fort: Solche Zurufe sind eine Folge der verhetzenden Tätigkeit, die wir leider im Lande draußen beobachten müssen. (Lärmender Wider⸗ Kenn bei den Kommunisten und 3 Sie gerade haben die

riegsbeschädigten belogen und betrogen) Die Wiedereinführung der Tropenzulage lehnt der Redner ab.

Abg. Roßmann (Soz.) weist die n,, daß der Vorfall guf der Tribüne auf verhetzende Agitation seiner Worte zurückzuführen sei, mit aller Entschiedenhei zurück. (Beifall bei

den Sozialdemokraten.) Der Redner wendet sich ferner gegen die Angriffe der übrigen Vorredner. Der Putschist Graf sei kein Kriegsbeschädigter, sondern er habe eine Kapitulantenrente von

0 Prozent bekommen. Damit schließt die Aussprache. Die Anträge und Ent⸗

schließungen der Kommunisten, Demokraten und National⸗

sozialisten werden abgelehnt.

Der Ausschuß beantragt, in einer Entschließung unver⸗ züglich eine Gesetzesvorlage über Höchstpensionen und ensionskürzungen bei hohen Arbeitseinkommen. Diese Ent⸗ ren wird in namentlicher Abstimmung mit 273 gegen 180 Stimmen der Deutschnationalen, der Deutschen und der Bayerischen Volkspartei bei acht Enthaltungen angenommen. Angenommen werden auch Ausschußentschließungen, die ein Pensionsgesetz für politische Beamte, vermehrte Ein⸗ n von Kriegsbeschädigten bei der Reichsbahn, Post und eichsverwaltungen und Erhöhung der Veteranenbeihilfen verlangen. Der Haushalt der Pensions⸗ und Ruhegehälter wird in zweiter Lesung angenommen. Die zweite Beratung des Landwirtschaftsetats wird um 18 Uhr auf Mittwoch 14 Uhr vertagt.

Schluß 185 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Rechtsausschuß des Reichstags trat gestern unter dem Vorsitz des Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) wieder zu⸗ ö um die Ehescheidungsreform zu beraten. Von eiten des Zentrums und der Deutschnationalen wurde, dem Nach⸗ richtenbüro des Vereins deutscher geit ar ser f, zufolge, be⸗ antragt, in dieser Session des Reichstags die Reform der Ehe⸗ scheidingsgesetzgebung nicht mehr zu erledigen, da so lange Be⸗ ratungen notwendig seien, daß die zur Verfügung stehende Zeit nicht mehr ausreiche. Auch falle diese Frage aus dem Rahmen des Notprogramms, auf dessen Erledigung allein sich der Inter⸗ fraktionelle Ausschuß geeinigt hätte. Nachdem von Vertretern anderer Fraktionen, insbesondere der sozialdemokratischen und der demokratischen, darauf hingewiesen worden war, daß die ganze mühsame langjährige Arbeit im Unterausschuß umsonst gewesen sein würde, wenn die Ehescheidungsreform jetzt nicht ihre end⸗ gültige Erledigung finde, weil dann der neue Reichstag die Be⸗ ratung des Fragenkomplexes ganz von vorn wieder beginnen müsse, wurde von verschiedenen Seiten im Ausschuß auch noch der Meinung Ausdruck verliehen, daß das Notprogramm sich nur . diejenigen Punkte 56 deren fingnzielle Auswirkung eine Belastung des Etats im folge abe Die Umgrenzung des Not⸗ etats sei also , identisch mit der genguen Umschreibung derjenigen Aufgaben, die der gegenwärtige Reichstag noch er⸗ ledigen könne. Es wurde dann durch e nnn ein Zentrums⸗ antrag, der verlangte, die Frage der Ehescheidungzreform von der Tagesordnung abzusetzen, von der , des Rechtsausschusses abgelehnt. Ein anderer Antrag wurde dann noch angenommen demzufolge der Rechtsausschuß nach der , si mit der Frage der Amnestie zu befassen habe. Nunmehr trat der Rechtsausschüß in die sachliche Beratung der K ein. Der Vorsitzende Abg. D. Dr, Kahl (D Vp, erstattete einen ausführlichen Bericht über die Tätigkeit des Untergus . und stellte dabei fest, daß das Ergebnis der bisherigen Verhandlungen im Unterausschuß folgender Antra e. Zur Abänderung der Bestimmungen des Bürgerlichen ga uchs über die Ehescheidung sollen folgende Paragraphen in das Bürgerliche Gesetzbuch ein⸗ fut resp. anders gesaßt werden: 5 1568 a. (1) Ein Ehegatte ann auf. Scheidung klagen, wenn aus einem anderen Grunde eine so tiefe Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses eingetreten ist, daß eine dem Wesen der Ehe entsprechende Fortsetzung der ebensgemeinschaft nicht 6 erwartet werden kann, und wenn infolge der Zerrüttung die Lebens ,, der Ehegatten seit mindestens einem Jahre vor egen er Klage nicht mehr besteht. 2) Das Recht eines Ehegatten 5 Scheidung nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn er selbst einen Scheidungsgrund gegeben hat oder anderweit die Zerrüttung der Ehe vorwiegend durch sein schuldhaftes Verhalten e geri rt worden ist. (3) Jeder Ehe⸗ in. kann ferner 6 J klagen, wenn die Ehegatten im eiderseitigen Einverständnis mindestent fünf Jahre völlig ge⸗ trennt voneinander gelebt haben. Wenn diese Voraussetzungen heren der . der Klage vorliegen, kann die , , e . en SF; 1555 bis 15683 nicht begehrt werden. (9 Die Schei 9 wird in allen Fällen erst ausgesprochen, wenn die ,, 1 über ihre gegenseitige Unterhaltspflicht und über die Sorge für die Person der gemeinsamen Kinder geeinigt haben. Kommt die Vereinbarung nicht zustande, so wird die Regelung durch das Urteil ersetzt. f 1669 soll folgendermaßen gefaßt werden: Ein Ehegatte kann auf Scheidung klagen, wenn infolge einer Geistes⸗ krankheit oder krankhafter Geisteszustände des einen Ehegatten die Aussicht auf Wieder . der geistigen Gemeinschaft ilch den Ehegatten ausgeschlossen ist. Folgender §z 1579 a soll ein⸗

üg werden: Ist keiner der , . für ch uldis erklärt, so 1 ie Ehegatten gegenseitig zum Unterhalt nach Maßgabe der illigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung der Verinögens⸗ verhältnisse, verpflichtet. Der Vorsitzende betonte alsdann, daß die Formulierung einer Ueberleitungsvorschrift h die Be⸗ der insbesondere in der Revisionsinstanz schwebenden hescheidungsverfahren vorbehalten bleibt. Der Referent stellse aber ausdrücklich fest, daß der von ihm als Ergebnis der Unter⸗ ausschußberatungen bezeichnete Antrag, der von ihm ö den Abgg. Hampe Wirtsch. Vereinig), Dr. Lüders (Dem.) und Dr. Rosenfeld (Soz. , ,, , sei, nur in allgemeinem Sinne gestellt wäre. Der Antrag solle also nur eine Grundlage für die Beratungen des Rechtsausschusses darstellen und auch die Fraktionen der Antragsteller hätten alle he bezüglich Inhalt und Fassung in der Abstimmung. Zum Schluß stellte der Vorsitzende fest, daß in der Presse hierüber falsche Mitteilungen verbreitet worden seien. In der Aussprache wandte sich Abg. Dr. Pfleger (Bayr. Vp.) gegen diesen Antrag, da er unzulänglich und in seiner prak⸗ tischen Durchführbarkeit unmöglich sei. Besonders gegen den Punkt erhob der Redner Bedenken, der jedem Ehegatten das Recht auf Scheidung zu klagen gebe, wenn die Ehegatten in beider⸗ seitigem Einverständnis mindestens 5 Jahre völlig getrennt von⸗ einander gelebt hätten. Dadurch käme die Frau in eine völlig unzuträgliche Lage. Von Natur aus sei die Frau bestrebt, vor allem, wenn der Ehe Kinder entsprossen seien, auf alle Fälle die Ehe aufrechtzuerhalten. Wenn beide Gatten 5. Jahre voneinander getrennt gelebt hätten, würden sie nach dem vorliegenden Antrag unter Feststellung beiderseitigen Verschuldens geschieden werden. Wenn nun der Mann in den 5 Jahren die Ehe gebrochen habe, biete sich nunmehr für die Frau keine rechtliche Möglichkeit mehr, die Widerklage zu erheben und den Mann allein schuldig sprechen zu lassen. Eine solche Vorschrift sei also im Interesse der Frau ich selbst und ihren Kindern gegenüber unmöglich. Die Ein⸗ ührung des Scheidungsgrundes bei krankhaftem Geisteszustande ühre zu unmöglichen Konsequenzen. Auch hier sei das Frauen⸗ eschlecht außerordentlich schlecht insofern gestellt, als in der . der Frau, namentlich in 86 vorgerückten Jahren gewisse Veränderungen eintreten, die ein egoistischer Ehemann zum Vorwand nehme, um die Ehe scheiden zu lassen, für deren Scheidung streng genommen ein Grund nicht vorliege. Abg. Frhr. Dr. von Fretytagh⸗Loringhoven (D. Nat.) wandte sich ebenfalls gegen den vorliegenden Antrag. Zur Begründung bezog er sich auf die Auaführungen des Vorredners und wies hierbei namentlich auf die ungünstige Stellung hin, die die Frau

durch eine solche Ehescheidungsreform erfahren müßte. De Antrag führe eine gocerung des Chebestandes herbei! Erber eine juristische Unehrlichkeit, da er den Kern des ganzen Fragen kompleges in den Hintergrund schiebe. Früher sei immer nur davon die Rede gewesen, die objektive Ehezerrüttung als Schei⸗. dungsgrund in die Gesetzgebung einzubeziehen. Jetzt werde au

das vom Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich abgelehnte Prinzip

der Scheidung auf Grund gegenseitigen gütlichen Einvernehmeng

eingeführt. Ver Redner erwog die Möglichkeit, vor Trennung der Ehe eine gewisse Probezeit einzuführen. Gerade unter den heutigen Umständen litten viele, besonders die jungen Ehen, unter gewiffen Schwierigkeiten, die bei gutem Willen behoben werden könnten Ehescheidungserleichterungen dürften nur bei kinderlosen Ehen eingeführt werden. Der Zweck der Ehe sei neben der Herbeiführun einer Ehegemeinschaft die Zeugung und Erziehung der Kinder Der Redner wandte sich dann gegen den geplanten 8 1569, der es zuläßt, daß ein Ehegatte auf Scheidung klagen kann, wenn der andere Ehegatte für geisteskrank oder geistesgestört erklärt wird Gerade die un r resfn behaupte ja immer wieder, daß für wohl. habende Angeklagte sehr leicht Gutachter zu finden seien, die ihnen . Zwecke der Straflosigkeit der Taten Geistesgestörtheit be— cheinigen. Wie können nun gerade die linksgerichteten Parteien einen Paragraphen für das Bürgerliche Gesetzbuch empfehlen, der auf solcher Basis eine Ehe ,, wolle. Vielleicht würden sich tatsächlich gegen gute Bezahlung Gutachter finden, die dem einen Ehegatten zum Zwecke der Scheidung krankhafte Geisteszustände des anderen Ehegatten bescheinigen. Zusammenfassend wandte sich der Redner strikt gegen den ganzen Vorschlag der Ehescheidungs⸗ reform, wie gu egen die einzelnen Fassungen und Ein— enn Abg. 6 (Wirtschaftl. Vereinigg.) hielt be—⸗ onders den dritten Absatz des 1668 a für gefährlich, wonach jeder Ehegatte auf Scheidung klagen kann, wenn die Ehegatten minde—⸗ tens . Jahre völlig getrennt voneinander leben. Irgendein kann oder eine Frau könne sich beispielsweise auf einer Forschungsreise befinden und dort einige Zeit zurückgehalten werden. Dauere die Verzögerung länger als fünf Jahre, so könne flugs der andere Ehegatte, dem an der Scheidung liege, gegen den Willen des verreisten Ehegatten mit eig 34 Scheidung klagen. 6 würde dieser Absatz zur Folge haben, daß der unschuldige Teil den schuldigen Teil nickt verantwortlich machen könne, weil nämlich der Scheidungsprozeß, während dessen die 9 atten natürlicherweise getrennt leben würden, länger als fünf Jahre dauern könne und dann alle Schuldig⸗ oder Nichtschuldiggründe bei der Entscheidung des Gerichts nicht . . (,, sondern nur neh die Tatsache des fünfjährigen Getrennt⸗ ebens. Wenn man ö. alle diese Folgerungen klar mache, so komme man zu dem Ergebnis, daß durch diesen Absatz tatsächlich so eine Art Probeehe eingeführt werde. Die jungen Leute heirateten, lebten einige Zeit miteinander, ern sich dann Adieu und wenn sie fünf Jähre getrennt gelebt hätten, könnten sie sich einfach scheiden lassen. Wenn sie Lust hätten lönnten i dann das Spiel wiederholen, so daß das heilige Ir ftitut der Ehe voll⸗ kommen mißbraucht werden könne. Jedenfalls werde die Ehe, die doch normalerweise als Bund für die Lebenszeit gedacht sei, durch diesen . vollkommen illusorisch gemacht. Der Wert der Ehe für Familie und Staat werde dadurch absolut untergraben. Abg. Helene Weber (Zentr.) hielt es zunächst für wichtig sich darüber Klarheit zu ver eff n, was eigentlich das schöne Wort „Lebensgemeinschaft“ zu bedeuten habe, das in dem Antrag so oft vorkomme. Die Rednerin wenigstens verstehe unter Lebens⸗ n eine , . Mann und Frau dahin⸗ gehend, daß die Ehegatten alles, aber auch alles, miteinander tragen wollten, auch Krankheit, auch Not, auch Armut. Ihrer Meinung nach sei der Antrag amiliengedanken absolut erstörend. Was den dritten A ch des 5 16568 a betreffe, der das i eh ze Getrenntleben als Scheidungsgrund anerlennt, so verstehe sie (Rednerin) nicht, wie überhaupt eine Frau solch einen nn ,, könnte. Es sei doch hier ganz klar, daß in der Mehrzahl der Fälle bei Anwendung dieser ien chor rift anz allein die Frau der , . Teil sein werde. Und was olle es bedeuten, wenn schon allein die Attestierung krankhafter , . des einen Ehegatten zur Scheidung führen könnte? edem Henle fin sei doch bekannt, daß sich gerade die psycho⸗ ogischen Grenzzustände, zu denen vielfach krankhafte Geistez⸗ . gehörten, nur äußerst schwierig durchleuchten ließen. as heiße überhaupt „krankhafter Geisteszustand“? Können nicht . von böswilligen Gutachtern gewisse eigenartige Gewohn⸗ eiten, bestimmte nervöse Zustände oder ähnliches 5 ö werden? Alle derartigen Zustände würden 6 von dem Psychologen wie von der Aerzteschaft ganz verschieden beurteilt. Zum 6 sprach sich die Rednerin mit aller Entschiedenheit auch im Namen der Zentrumspartei gegen den Antrag in seinen Einzelheiten wie in seiner Gesamtheit aus. Abg. Dr. Rosen⸗ feld (Soz.) hielt es für überflüssig, jetzt noch einmal den . Standpunkt seiner Parteifreunde far rage der Ehe⸗

ür den

cheidungs reform darzulegen. Die ö ratischen y eien in dem vorliegenden Antrag bel weitem nicht verwirklicht worden, aber immerhin hedeute dieser an, einen unf g u einer vernünftigen Ehescheidungsreform. Deshalb stellten si h. Freunde auf den Boden dieses Antrags. Au s.

rodauf (Dem.) sah in dem vorliegenden Antrag nicht alle demokratischen Wünsche zustande gekommen. Aber er erkannte an, daß gewisse ö erzielt seien, und versprach deshalb den Antrag zu unterstützen. 6 ohmann (D. Nat.) spra . entschieden gegen die Vorschläge aus. Zum Schluß wies no er Vorsitzende, 9 P. Dr. Kahl (D. Vp.) darauf hin, da vielfach aus den Aeußerungen der mit dem Antrag nicht ein⸗ verstandenen Redner ein Unterton herausgeklungen habe, als ätten die Antragsteller eine zum mindesten ö. leichtherzige uffassung von dem Wesen der 6 bewiesen. Er sei selbst Antrag. teller, wenn er auch mit allen Einzelheiten des Antrages ni t übereinstimme. Aber er könne sagen, . dieser Antrag gestellt

worden sei gerade im Interesse der Aufrechterhaltung der , und der Heiligkeit der Che. Er brauche wohl nicht zu betonen, daß er dem Standpunkt der w Kirche bezüglich der Ehe vollkommensten Respekt und höchste A entgegenbringe Aber lat tehe seit

stantis i idun d r s uf der emeine Recht geen t, um der Not bestreitet, der

reichen Fällen, wie im

beispielsweise. Auch hier besteht eine sittliche Verordnung,

zu handeln, aber trotzdem deckt das Gesetz die gerade sittlich

am höchsten stehende Handlung, weil eben nur mit einem schwa uuf Durchschnittsmenschen gerechnet werden lann. Die Berufung 6 die höchste sittliche Verordnung, wie es die katholische Kirche tun

re,,

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 51 vom 20 Februar 1928. S. 3.

nützt in der Pragis des Lebens also nichts. Eine vollkommen!

errüttete Ehe unter Durchschnitts menschen aufre

deutet nicht, die Heiligkeit und die . eit . 5 6 sondern bedeutet im Gegenteil die Sche nheiligkeit und verletzi erden die Heiligkeit der Ehe. Der Redner betonte zum Schlu er . gegen, den dritten Absaz des g 186 schwerfteh n= denken habe. Die Formulierung . Teiles stamme nicht von ihm. Hierauf vertagte sich der usschuß.

m Reichs iagsausschuß für Entschädi⸗

9 ngsfragen, wurden gestern die wesentlichsten 6 des , , , . in der neuen Fassung angenommen die sie erhalten ha en durch die Anträge der bis erigen gRtegie⸗ , ,,, die wiederum dem Notprogramm der Regierung entsprechen, Danach wird die volle Entschädigung, die nach den e , Regierungs vorlage sich beschränken sollte, gewährt für die ersten 4505 Mart des Grund⸗ betrages. Nach der neuen Staffelung werden dann gewährt für die weiteren 15 590 Mark des kun en ee 50 re nf, ie nächsten 80 009 Mark 39 Prozent, für die weiteren gh oo Mart 25 Prozent, für die weiteren 1066 000 Mark 260 Prozent, für die weiteren zoo doo Markt 7 Prozent, für die welteren 9 chelltitm! Mark 6 Prozent, für die weiteren 50 Millionen Mart 4 Prozent darüber hingus 235 Prozent. Uebersteigt der Grundbetrag 200 990 Mark, so erhöht sich die Stammentschädigung im Falle der Entwurzelung in erbindung mit Wiederaufbau um 8 Pro⸗ zent, im Falle, des Wiedergufbäues allein um! 8 Prozent des jwischen 260 000 und 50 Millionen Mart liegenden Weils dez ö,, Der are n n n beträgt für den Teil des, Grundbetrages über 200 690 Mark bis 4 Millionen Mart Prozent, über 4 Millionen bis 5 Millionen 2 Prozent. Der Härtefonds. der in der ursprünglichen Vorlage o Mil⸗ lionen betrug, t in der neuen Vorlage auf 30 Millionen erhöht worden. Der Antrag auf Bewilligung einer Beihilfe aus dem ärtefonds muß beim Reichsentschädigungsamt bis spätestens 1. Juli 1928 gestellt werden. Für ertpapierschäden, für die eine Nachentschaͤdigung festgesetzt worden ist, beträgt die Ent⸗ ga nns für die ersten 200 900 Mark des Grundbetrages 1s Prozent, Uebersteigt, der Grundbetrag Zög ohh Mart, so erhöhr sich die Stammentschädigung bei Entwur elung in Verbindung mit Wiederaufbau im 5. Prozent, bei . bau allein um 3 Prozent des zwischen 206 000 Mark und 5 Millionen Mark liegenden Teils des Grundbetrages. Der ö Abg. Schirm er (Soz), verwahrte sich in der Sitzung gegen die vom Reichsfinanzminister bei einer Verhandlung mit den Geschädigten aufgestellte Behauptung, daß den Aus chuß die Schuld an der Verzögerung der Vorlage treffe. Zu erledigen sind nun⸗ mehr nur noch die Verfahrens- und Heber angsbestimmungen, die steuerlichen Bestimmungen und die Schluß estimmungen.

In der gestrigen Sitzung des Parlamentarischen a , , , ,, es des . richtet der Abg. ö D. Nat.) namens des vierten ÜUnter—⸗ 36 e über den 1 der Untersuchungen über die Politik des Reichstages im Weltkriege und über die allgemeinen . a e rere. . n , , im Jahre 1918. eschlossen, dieses Teilergebnis dem Plenum no in dieser Wahlperiode zur Kenntnis zu ö ö

auf die ersten 0090 Mart

ringen.

Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags beriet am 2. d. M. den Haushalt 1 rium s. Auf Anregungen des Abg. Schmedding (Zentr.)

hrte Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff aus, daß die starke Stellung des en lichen Schatzkanglers im Kabinett, wonach eine Ausgaben ohne Justimmung des Schatzkanzlers in den Etat eingestellt werden dürfen, nur möglich sei bei der Homogenität der i ich Kabinette, nicht aber innerhalb deutscher oder net f r. Koalitionsministerien. Dagegen vertrat der Finanz. minister die Auffassung, daß die Geschäftsordnung des englischen Parlaments, wonach Anträge, die Mehrausgaben erfordern, vom Sprecher nur zugelassen werden dürfen, wenn die Zustimmung der Regierung vorliegt, ein notwendiges Korrelat des parlamen⸗ larischen Systems überhaupt sei. Selbstbeschränkung sei . das Parlament die beste Klugheit. Zum Etat führte der Minister aus, daß eine Reihe von Stellen für überalterte Diätare ge⸗ schaffen sei. Regierungedirektoren seien bei den Regierungen

viel vorhanden. Vielfach arbeiteten die Regierungsdirektoren chön ohne . Hier könnte eine Reihe von Stellen weg⸗ fallen. Was die Ministerialzulagen angehe, so hoffe er, daß das

eich dieselbe Regelung treffen werde wie Preußen. Zur Tier⸗ artenverwaltung, die dem Preußischen Staat über 600 00 Mark oste, gehe die Stadt Berlin 45 000 Mark zu. Der städtische Zu⸗ chuß solle auf 75 000 Mark erhöht werden. Die Art der Hilfe⸗ eistung des Staates für die Tiergartenverwaltung und für die Staats iheater bilde eine starke Erleichterung, die der Staat der Stadt Berlin gewähre. ,, sollen bei allen Re⸗ gierungen eingerichet merden, so daß 238 neue Aemter geschaffen wenden müßten. Durch diese Dekonzentration werde ich bie Rechnungsprüfung schneller und . vollziehen. Zur Er⸗ weiterung der bestehenden 11 Rechnungsämter und gur Ein⸗ richtung der 28 neuen Rechnungsämfer werden erforderlich 6 neue Regierungs- und Kassenräte als Leiter, 70 Rechnungs⸗ revisoren und 49 Hilfsrevisoren. Der Etat sehe bei der Kataster⸗ verwaltung die Veymehrung von Sekretärstellen vor. Die Organi⸗ sationen wünschen Vermehrung der Obersekretärstellen, es genüge aber nach Auffassung des Ministers die erstere Maßnahme. Die Kreiskassenverwallung werde immer mehr gestärkt durch Zusammenlegung von anderen Kassen mit den Kreiskassen. Solche Maßnahmen würden auch im Laufe des Jahres noch welter , , werden. Der Minister ging dann sehr ausführlich auf die Hochbauverwaltung ein. An den neuen Leiter der Hoch- bauverwaltung Kießling könnten als Verwaltungsmann wie als Künstler hohe Anforderungen gestellt werden. Er werde sich in der Verwaltung Einfluß und im Landtag Vertrauen erwerben. Die K werde vielfach von der öffentlichen Kritik ungerecht behandelt, indem die ganz vortrefflichen Leistungen im Lande übersehen werden. Der Minister führte eine Reihe von Beispielen für die Leistungen der Hochbauverwaltung an. So sei das neue Klinikum in Münstex zu einer Zierde der Stadt ge⸗ worden und ebenso habe die Hochbauverwaltung in Marburg beim Bau von zwei Kliniken eine schwierige städtebauliche Frage gelöst. Den Mitgliedern des Hauptausschusses iwurden die Neubauten der Hochbauverwaltung im Abdruck vorgelegt. Den ungeteilten Bei⸗ all, so führte der Minister weiter aus, hätten ferner das neue egierungsgebäude in Schneidemühl, Bauten an der Universitãt in Königsberg, ein Gewächshaus für die Landwirtschaftliche Hoch, schule in Bonn und viele Polizeigebäude gefunden. Starke Kritik abe man am Museumsbgu auf der Museumzinsel in Berlin eübt. Dazu erklärte der Minister ganz allgemein; Die Bauten, ie immer wiederkehren, können durch die Staatsbauverwaltung if ausgeführt werden. Es komme nicht nur auf die künst⸗ erische Geftaltung, sondern auch auf die zweckmäßige Raum einteilung an. Daneben wären immer eine Reihe anderer Bauten an Prxivatarchitekten zu vergeben. Der Umbgu der Porzellan= mgnufaktur z. B. solle einem i, , , . übertragen werden, ür den RNeübau der Alademse für Klrchen⸗ und Schulmusik sei rofeffor Tessenow in Äussicht genommen, für den Umbau des Bades Norderney werde ein art en g, erlassen werden. Bei der Museumsinfel habe man deshalb unliebsame Erfahrungen mit Privatarchitetten gemacht, weil von vornherein nicht klar estgestellt worden sei, wer die Leitung habe. Vor dem Kriege habe r Staat 821 Hochbauämter een, durch Kriegeverluste seßen 43 weggefallen und weitere 83 sin , . worden, se daß . 16 Höchbaudmter bestuͤnden. Die Ve delinigung der Felchshöchbau- verwaltung mit den nn,, i dr n. er⸗ ordersich. Der Reichsfinanzminister fei gru 6 n In Baden habe man der Länderverwaltung berfuchsweile die

Reichsbauverwaltung Kbergeben. geit , h für Preußen ie Zusammenziehung der Baufondsversuchsverwalt hin e hofft, daß man im 2 des . 216 weiterkomme. Für Bauzwecke n: Zum Schluß wies der

tentenbank Fam Minister darau

1. April ihre Tätigkest aufnimmt.

bank geführt werden. lichst bis rh bg. Ebersbach (D. Nat. kung des 0 n o Wie Die Gleichsteltung der Ministerialzulagen bei den B

Oberrechnungskammer und des Oberve rwaltungsgerichts mit

5 , der eitigung des Diätarelends. Die Ausdehnung de

gestellten, soweit dauernde Posten in 6 2 schleierung des tatsächlichen

beamte gegenüber. Immerhin Wartestandsbeamte .

. der ö ie Anregungen des Staatsrats sehr dürftig. Ei Stellung des Finanzminifters sei 2. ö. Richter (D. Vp.) stellte fest. nicht weniger Anträge e,, ö. Opposition. englischen Sinne sich bei den Parteien durchsetzen lasse. ,. the . er 56. en nr en . d, seine pflicht mäßi ̃ enü . w äßige Auffassung gegenüber erte schöne und zweckmäßige Bauten ausgeführ —ͤ regelmäßig wiederkehrenden Bauten, f. , bedürfnisse die bauverwaltung

Abg

das Bedürfnis entscheide, einfach

neue Ministerialdirigentenstellen unter

sein. solange aber ein Gesetz über man leing Neuevungen auf dem Weg

plan erst sprechen könne, tag müsse 1g

28. April die Erstaufführung stattfinden mittagssitzung forderte Abg. Baentig (Soz) Erhöhung Dienstau fwandsentschädigun ür Oberpräsidenten. Er . si r die

die Frage nach der Höhe der Kosten sei noch aufzuwerfen. übrigen forderte er,

arte de Hannover (Dem.) wandte sich gegen die

, . 8 habe sich erwiesen, daß ö. dem Inkrafttreten eine solche höhung der gebenghaltung nicht eingetreten sei. Er begrü Einrichtung der Rechnungsäniter Sparsamkeltsgründen ein? Verkleinerun kammer erfo z Der Antrag des Reichstages, wong wieder verwendun versetzt werden so bg. Kasper Stellung des rg, ,. ters sowie gegen Abg. Mädel (Wirtschp) trat für

orderte aber, daß

en, widerspreche den Komm.) wandte Iich gegen die

Das habe sich dort bewährt. haldigst durchzuführen. 3.

ö 96 —ᷣ̊ guten eien illionen vor⸗ das bedeute eine starke Befru tung des Baumarktes. in, daß die Landes⸗

Leitung werde in Personalunion mit der Preußischen Staats⸗ Die anderen Rentenbanken sollten mög⸗ um 1. Juli 1928 in der Landesrentenbank aufgehen. forderte einen Beschluß zur Ab- trags im laufenden Haushalt. eamten der

Beamten der Ministerien sei erwünscht., ebenso eine Angleichu der preußifchen und der Reichs verhal inisfe . e rng ö den Umbau habe sich auf 4,5 Millionen gestellt. Planstellen sei nicht ausreichend zur ] l der An⸗ Bedürfnisses. Dem A , . erun isses. m Anwachs Pensionsfonds stehe ein Rückgang des Betrages für ian 5 . . he,, . noch 3000 : an sollte sie wi in⸗ berufen, um diese unproduktiven e nl zu inn ö. si sei die Antwort der Regierung auf Stärkung der Dr. von „daß von den Regierungsparteien auf Erhöhung von Etatsposten gestellt seien r glaube nicht, daß eine Beschränkung im Der Finanz⸗ J. . n Parteien Sochbauverwaltung seien hochanerkenneng⸗

denen Verwaltungs⸗ Hauptrolle spielten, müßten nach wie vor der an. ng verbleiben. Besonders großartige Bauten müßten aber dem freien Wettbewerb vorbehalten bleiben. Der Stellenplan hätte noch nicht vorhandene y,, . Jen. bei der Etatsberatung Phe ien 3 Bedi mit übernommen. So seien i Ministerium des Innern und im y,, ö n egfall je zweier Mini⸗ e, aufgeführt. Das sei etatswidrig. f die Cr r Regqierungsreferendare wäre angeführt, daß der Bedarf gedeckt sei. Man könne ja über die Ausbildung verschiedener Meinung die , bestehe. dürfe e der Sperre einführen. Abg. Grebe k . an i über den gi fen. ; enn die Beschlüsse des Unteraus bdorliegen. Er bemerkte im übrigen, daß ö Anträge k halt einen allzu großen Umfang angenommen hätten. Der Fand⸗ mehr Selbstbeschränkung auferlegen. Mittags nahm der Ausschuß eine Besichtigung des Gpernhausneubaues dor. Die Arbeiten werden so gefördert werden, daß mit Bestimmtheit am ann.) In der Nach⸗

Regierungspräsidenien und Ministerialzulagen aus und bezeichnete den Opernhausneubau als großen ö . m

einem sozialdemokratischen Antrag ent⸗ . end, Dekonzentrierung der , ,, Abg. ; nträge der Wirtschaftspgrtei und gegen die . daß durch die Be⸗ eine verteuerte Lebenshaltung eintreten würde.

te die ann aus der , e nicht Sfähige Wartestandsbeamte in den Ruhestand esetzlichen Bestimmungen. tärkung der ze n, , , e Ministerialzulage ein,

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weil man sonst keine

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Der Wohlfahrtsminister habe als Che as alte Opernhaus unter allen Umständen Dann hätte man ein neues Theater bauen müssen, . Kosten auf 385 Millionen zu schätzen gewesen wären. Der

mbau wären dann weitere Wün

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entr.) man

Lohnkämpfe erst die

nach wie

seiner Ansicht der Opernhausneubau kein dandtag abe die

entwick erklärte

vor

der

würden. zum Endabrechnung Ansicht, den Neubau der Blick auf die Hedwigskirche verbaut worden sei. Finanzminister Dr. Höpker⸗

chtigen Beamten bekomme, ebenso für eine Vermehrung und n, , m. der Beamten bei der Kataster⸗ ärte weiter, daß ii aus der Besoldungs⸗

eln

Abg. Opernhaus⸗

abwarten daß durch

gi he e e r, daß nach

ü u hlschlag sei. . der Plan für den Ausbau n , .

Dem Der Plan

des Hauptausschusses und des Plenums ge⸗

chließen

igt worden.

der Baupolizet wollen.

oranschlag Bei dem

Zentrum zurückgi nd bes ** 96 aug . 2 al ge

ckgingen, u ondere der Theaterfachleute hin⸗ des Bühnenausbaues berücksi n . oper stelle damit die technisch beste Bühne Deutschlands dar. Aus

Die Staats⸗

ergebe sich, daß das Projekt sich jetzt auf 11 Millionen Der Blick nach der Hedwigskirche . nach dem Umbau

zweifellos besser als vor Zur Frage der Dekonze sprechend dem Antrag zigener Bauahteilungen bei den Regierungen hätten Berichte von Regierungspräsidenten sehr geteilte Ansichten ergeben. Sperre für die Regierungsre 1930 mit einem Ueberschuß von rechnen. Dieser Ueberschuß würde bis 1934 aussetzung verschwinden, daß bis dahin weitere Regierungs- zum Examen gelangten.

frühestens ab 1. Oktober 1951 Regierungsreferen

Lüdemann

her, zumal der Platz eingeebnet würde. ntrierung der Hochbauverwaltung ent⸗

(Soz.) und der Einrichtung

as die

ferendarve angehe, so sei am 1. April 100 Regierungsas

sessoren zu

nur unter der Vor⸗

Deshalb könnten dare angenommen

Für die Zusammenlegung von Kassen habe der Ab⸗

geordnete Barteld wiederholt praktisch durchgeführt werden konnten. werde entgegenkommend behandelt. stellenpermehrung um 250. Mit dem Reich habe sich Preußen über die ehemaligen Militärgebäude geeinigt. Preußen erhält das

Kriegsministerium zurück, und zwar den ersten Teil 1929, den

Teil 1931.

anginge, so erhalte das . der arlaments

Das Parlament müsse Abg. Weis sermel (. seine Anerkennung aus und ministerium ein.

ist

nenswertes

; zur. Regierun iegszeit gvundsätzlich geä gestrichen,

Anregungen

geben, ata

Die 9

die auch sterverwaltung

Das zeige die jährliche Plan-

reußen erhalte ferner u. a das alte Militär⸗

öffentlichen

heute

9

eleistet.

des Haushalts des Finanzministeriu verwaltung wird in einer Abendfitzung erledigt werden.

gehe

mit ms

es

: Die sich gegenüber der rt. Früher habe das Parlament in seinen ie Regierungsvorlagen und die Etatsansätze hin fich Selbstbeschränkung auferlegen. Nat.) sprach der Hochbauverwaltung trat für ihr Verbleiben beim Finanz⸗ iste Von dem Opernhausneubau erklärte er sich befriedigt. Die Verantwortung für die Kosten müsse das Finanz⸗ ministerium tragen. Abg. Ro sich eines Urteils über den Opern enthalten müsse, da sich dann erft die lasse. Eine Verreichlichung auf kaltem der Zu ständigkeiten der Länder und Schaff neben den provinzialen Verwaltungsbehörden . abzulehnen. Der Oberpräsident müsse auch der Kommissar des und die gesamte Verwalfung in der Provinz nach den Richtlinien der Kabinettsorder von 1835 zusammenfassen, ohne unmittelbar in den Gang der Einzelverwaltung einzugreifen. ierungen mit größeren landwirtschaftlichen Belangen müßten ierungs⸗ und Landwirtschaftsräte angestellt werden. Aufstieg der Beamten, insbesondere bei den Amtsgehilfen und in der K müsse mehr gefördert werden. Abg. gleichfalls mit dem Opernhausneubau ein- verstanden und erklärte zur Beamtenbesoldung, daß bei dem Stellenplan Härten des Besoldungsgesetzes ausgeglichen werden müßten. Abg. Riedel (Dem.) ist für Stärkung der des Finanzministers und für das Ver verwaltung beim bauverwalfung

abinett zurück. Was die sonstigen Fragen in dieser Beziehung Reich insbesondere den Rest des früheren

Arbeiten. habe

Stellung des Vor⸗

Anforde⸗

. (D. Vp.) erklärte, daß man usneubau bis zur 1

rage der Akustik

ege durch Aushöhlung

ung neuer Behörden

lären

eichskabinetts sein

An den Re⸗ Der

Stellung

bleiben der Hochbau⸗ inanzministerium. Der neue Chef der Hoch⸗ e in Frankfurt a. d. O. bei den Neubauten Hloz die Vorberatung

ie Allgemeine Finanz⸗

Statiftik und Volksmirtschaft.

Kohlenproduttion des Deutichen Reichs im Monat Januar 1928.

Erhebungsbezir ke

Januar

Steinkohlen

6

Braunkohlen

t

Koks

Preßkohlen aus Stein kohlen

6

Preßkohlen aus Braun kohlen

(auch Naßpreß⸗

steine) t

Oberbergamtsbezirk: Breslau, Niederschlesien Breslau, Oberschlesien .

ö lausthal? ..

Dortmund ......

Bonn ohne Saargebiet ..

3

h26 209 1666132 4924

b2 244

) 9 8397 967 2901 967

966 138

y h 7g zas zb zs

3 gh rz

4 302 127 736

2 529 182 225 121

J 70

16396 30 300 41451 9423 284 425 42 469

213 644

1592 65z⸗ 15 13

go? gos

Preußen ohne Saargebiet Voriahr

Berginspektionobezirk: tünchen Bavreuth

Amberg

Zweibrücken

13 048 443 12 9653597

168

11974585 10 275 611

118 354 72 400 76 238

2 956 048 2 620591

387 494 157 066

2727 562 2 511677

1382 16055

Bavern ohne Saargebiet Vorjahr

de,.

wickau . 1 8 0 0 1 9 tollberg i. E·. . Dresden (rechtselbisch) Leipzig (linfselbisch

168 60

170 402 169 283 31126

266 992 218 S861

195 428 83 6

20437 15 6591

[Lato 263 11?

Sachsen ..... Vorjahr.

Vaden .. Thüringen. essen .. raunschweig Anhalt ö Uebriges Deutschland

1 0 21 1 2 2

360 811 577 967

us

1046 482 9441597

6b b39

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T7 245 274 221 208

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Deutsches Reich ohne Saargebieͤr ..

Deutsches Reich (obne Saargebiet): 19277 kJ Heun es Reich (jetziger Gebietsumsang obne Saargebiet): 1913.

Deutsches Reich (alier Gebietsumjang): 191...

ih Davon Ruhrgebiet (rechtsrbeinisch): 9 821 959 t . ö (linkorbeiniich ! 443 382 t

zusammen: 10 236 341

Berlin, den 26. Februar 1928.

3 Die Produktion des Obernkirchener Wertes ist zu ins unten

183 420 5 0

15 356 126 19 166 6596

16 556 116

14 221 885

19 4641 765 7 575 666 7 575 566

8 O 5 bol

2 675 081 ? 604 604

2724 871

433 184

479 607 168 55 198 285

Uebrige⸗ Deutichlandꝰ nachgewielen

3 318 202

q 044907 1771 157 1771187

Davon aus Gruben links der Elbe: 4032665 t.

Geschãtzt.

Statistijches Reichssamt. Wagemann.