1928 / 53 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Mar 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 52 vom 1. März 1928. S. 4.

in der Landwirtschaft ihre in der Saison erworbenen Rechts r . verlieren. Der Antrag wurde angenommen. Ferner 36 Annahme ein weiterer Antrag, wonach in der sozialen

etzgebung unter Aufrechterhaltung möglichst hoher Leistungen au nkung der Unkosten Bedacht genommen werden soll, ebenso ein Antrag auf Schaffung von kommunagleigenen Landarbetiterwohnungen. Ferner fand Annahme der Antrag des Hauptausschusses, der eine Kontrolle der landwirt- . erkwohnungen und Abstellung schwerer

angel zum Ziele hat. Angenommen wurden desgleichen nach einem vom Abg. Kickhöffel (D. Nat) gegebenen Bericht An⸗ träge zur . des Imker⸗Schulwesens, des Milchwesens und ein Antrag, betveffend Erhöhung der Staatszuschüsse für landwirtschaftliche Lehranstalten. Ablehnung fand ein sozialdemokratischer Antrag. der als Höchstgrenze für landwirtschaftllichen Besitz 750 Hektar verlangt und fordert,

daß die darüber hinausne! J,. Flächen nach dem Steuerwerte aufgekauft werden r Von deutsch⸗ nationaler Seite war zuvor darauf hinaewiesen women,

daß, ganz abgesehen von der Wahrung des Eigentumsprinzips und der KÄufrechterhaltung auch eines leistungsfähigen Großgrund⸗ besttzes, für die Versorgung der Arbeitermassen in der Industrie es völlig unnötig sei, zu irgendwelchen Zwangsmaßnahmen zu greifen, da infolge der Unrentabilität der Landwirtschaft gus— reichend Land zu billigen Preisen zu Siedlungszwecken zur Ver— fügung stehe.

Der Handelsausschuß des Preußischen gandtags beriet gestern die Große Anfrage Steger (tr), Otter (oz) und den Urantrag Pi eck (Komm.) über die Stillegung der Zeche Johann Deimelsberg. Von dem kommunistischen Antrag fand Annahme der Teil, der besagt, daß die Stillegung der Zeche Johann Deimelsberg unter allen Umständen zu verhindern sei. Im übrigen wurde in Abänderung des Zentrum santrages Steger eine durch einen sozial⸗ demokratischen Antrag Osterroth ergänzte Fassung an⸗ enommen. Danach wird das Staatsministerium ersucht, in Verbindung mit der Reichsregierung und den Organen der Reichskohlenwirtschaft auf das Ruhrkohlensyndikat einzuwirken, daß Syndikatsumlage und Preise für die Zeche Johann Deimels⸗

beng günstiger festgesetzt werden ferner, daß für Zeche Johann Deimelsberg die Beteiligungsziffer entsprechend der, Förder⸗

möglichkeit erhöht wird; ferner soll der Zeche Johann Deimelsberg unter der Bedingung der Aufstellung eines festen Programms ein vorläufiger unverzüglicher Kredit in hinreichender Höhe gewährt werden, eventuell unter Uebernahme der Stagtsgarantie und des Zinsendlenstes für die zu umgrenzende Ausbauzeit zu versuchen, einen entsprechenden Kredit bei den interessierten öffentlich⸗rechtlichen Versichevungsträgern zu sichern, damit der Betrieb erhalten bleiben und der beinahe beendete erstklassige Ausbau der Zeche vollendet werden kann. Gegen diese Fassung stimmten nur die Kommunisten.

Der Untersuchungsausschuß des Preußischen Landtags zur Untersuchung von „Beziehungen zu Feme⸗ mördern“„ hielt am gestrigen Tage eine Sitzung ab, um zu den einzelnen Untersuchungsthemen abschließend Stellung zu nehmen. Zum Fall Meyer⸗-Behrens beantragte der Bericht⸗ ensfatter Abg. Kuttner (Soz) dem Nachrichtenbüro des Ver— eins deutscher Zeitungsverleger zufolge eine Feststellung dahin, daß bei der Fahndung am 25. März sich Schulz in seinem Zimmer befand er jedoch durch ein verabredetes Zeichen von der Schreibmaschinistin Pochundke gewarnt wurde und unbemerkt das Gebäude verlassen konnte. Auch Klapproth sei gewarnt worden. Auch gegenüber dem Abg. Behvens e ein gewisser Verdacht, daß er an dem Entweichen der beiden Genannten beteiligt gewesen sei, nicht von der Hand zu weisen Abg. De erberg (D. Nat) betonte, Oberleutnant Schulz sei erst am übernächsten Tage nach der Durchsuchung in das Gebäude gekommen. Der Abg. Meyer habe nur das gute Recht jedes Abgeordneten gewahrt, wonach ihn seine Immunität gegen eine noch dazu nächtliche Untersuchung schüttze. Zum Falle Grütte⸗Sehder erklärte der Berichterstaͤtter, in der noch versuchten Zeugenvernehmung hätten sich die Zeugen Ahlemann und von Tettenborn derart unmanterlich benommen, daß döe Vernehmung nicht habe durchgeführt werden können. Alle Ausschußmitglieder seien sich darüber schlüssig geworden, daß der Zeuge Grütte⸗Lehder als Psychopat vollkommen ausscheide. Attentatspläne auf repuhli⸗ kanische Minister habe man in jener Zeit nicht auf die leichte Schulter nehmen können. Von der Polizei seien damals gerade für den Minister Severing besondere Schutzmaßnahmen getroffen worden, weil sein Leben für bedroht gegolten habe. Es sei eine Zeit , . Erregung gewesen, die zu äußerster Vorsicht gemahnt habe. Die Attentäter seien meist Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren gewesen. Die Herren Ahlemann und Wulle hätten den Brief Grütte⸗Lehders mit dem Attentatsplan der Polizei übergeben sollen. anstatt ihn zu vernichten. In politischer und allgemein moralischer Beziehung bleibe das Handeln der beiden Herren außerordentlich verurteilenswert, wenn es auch strafrechtlich nicht zu fassen sei. Daß die Herren irgend etwas mit der Ermordung des Müller zu tun hätten, sei in keiner Weise erwiesen. Wäre Grütte⸗Lehder tatsächlich zu dem Morde Severings geschritten, so wären die Herren auch strafrechtlich von der Be teiligung nicht freizusprechen. Abg. Koe rner Völk.) be⸗ zeichnete es als unmöglich, irgendwelche Urteile zu fallen, ehe

icht den Herren Wulle und Kube Gelegenheit zur Aeußerung

iber die gegen sie erhobene schwere Beschuldigung ge—⸗ geben worden sei. Er beantrage daher nochmals, ihnen diese Gelegenheit zu geben. Der Antrag wurde mit

sieben gegen sechs Stimmen abgelehnt. Die Sitzung wurde dann zur Beschlußfassung guf den Nachmittag vertagt. In der Nachmittagssitzung stimmte der Ausschuß gegen eine Ztimnie den oben auszugsweise wiedergegebenen Feststellungen zum Falle Meyer⸗Behrens zu. Auch die Feststellungen zum Fall Grütte⸗Lehder wurden angenommen, und zwar mit den Stimmen der Linken bei Stimmenthaltung der Vertreter der bürgerlichen Parteien. Danach „ist es nicht erwiesen, daß die Herren Wulle, Kube, Ahlemann von dem Mordvorhaben des Grütte⸗-Lehder gegen Müller-Dammers Kenntnis gehabt, daß sie den Grütte⸗Lehder zu diesem Mord angestiftet oder die begangene Tat gebilligt haben. Erwiesen ist, daß Grütte⸗Lehder auf der Geschäftsstelle der Deutschvölkischen Freiheitspartei in Anwesenheit des Partei⸗ angestellten von Tettenborn die Absicht geäußert hat, den Müller= Dammers als Spitzel zu beseitigen, und . er durch von Tetten⸗ born wegen dieser Aeußerung heftig angefahren worden ist. Es sst nicht erwiesen, daß von Tettenborn den Eindruck hatte oder haben mußte, GrütteLehder würde seine Drohung tatsächlich aus⸗ führen. Es ist erwiesen., daß Grütte⸗Lehder in der Zeit vor der Ermordung des Müller⸗Dammers die Absicht, den Minister Seve⸗ ring zu ermorden, gegenüber Herrn Ahlemann zweimal zum Aus⸗ druck gebracht hat; das erste Mal im Verlauf einer mündlichen Untertedung, bei der sich Grütte⸗Lehder aus eigenen Stücken zur Ermordung des Ministers Severing anbot, das zweite Mal in einem an Ahlemann gerichteten Brief, worin Grütte⸗Lehder Mittel zur Beseitigung des Ministers, darunter ein Maschinengewehr, anforderte, Von diesem Brief hat Ahlemann dem Herrn Kube Kenntnis gegeben; beide haben gemeinschaftlich den Brief ver⸗ nichtet, damik er nicht bei einer Hausfuchung der Polizei in die Fände fiele. Ahlemann gibt an, den Grütte⸗Lehder beide Male entschieden zurückgewiesen zu haben. Es ist Eile steht; daß irgend⸗ welche weitergehenden . gegen das geplante Attentat weder von Ahlemann noch von Kube geren, worden sind. Beide haben es insbesondere unterlassen, der Polizei Anzeige zu erstatten und den Minister Severing zu warnen. Sie haben über⸗

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dies durch die Vernichtung des Briefes ein wichtiges Beweismittel unterdrückt, das im Falle der Ausführung des Attentats zur Ueberführung des Grütte⸗Lehder hätte führen können. Auch hätten Ahlemann und Kube mit der 1a ch rechnen müssen, daß Grütte⸗Lehder zur Ausführung des geplanten Attentats schreiten würde, wie er fa tatsächlich dann den Müller⸗Dammers ermordet hat. Ste haben jedoch jede Vorsichtsmaßnahme nach dieser Rich⸗ kung hin unterlassen. Der von Kube und Ahlemann in dem gegen sie durchgeführten Ermittlungsverfahren erhobene Einwand, daß sie die Pläne des Grütte-Lehder nicht ernst genommen und diesen für einen überspannten Phantasten gehalten hätten, ist hinfällig. Ahlemann mußte allein schon durch die Wiederholung des Mord⸗ anerbietens darauf hingewiesen werden, daß sein erstes mündliches Abreden gegenüber Grütte⸗Lehder ö geblieben war. Trotz Kenntnis des Attentatsbriefes haben Kube und Ahlemann nicht veranlaßt, daß dem Grütte⸗Lehder sein schon vordem von Kube ausgestellter Funktionärausmweis entzogen wurde. Kube hat im Gegenteil noch nach Empfang des Briefes dem Grütte⸗Lehder einen weiteren Ausweis zur Beschaffung der Unterlagen im Falle Müller⸗Dammers gusgestellt. Kube und Ahlemann haben nicht verhindert, daß Grütte⸗Lehder durch einen vom Ahg. Wulle unter⸗ schriebenen Ausweis zum Organisator der Deutschvölkischen Frei⸗ heitspartei für Vorpommern bestellt wurde. Infolge dieses Ver⸗ haltens konnte der damals 17jährige Grütte Lehder nicht den Ein⸗ druck gewinnen, daß sich die Leitung der Deutschwöltischen Frei— heitspartei gegenüber seinen Mordplänen allzu scharf ablehnend verhielte, Er hat geglaubt, durch die in übersteigertem Fana⸗ tismus begangene Ermordung des Müller⸗Dammers seiner Partei einen Dlenst zu erweisen. Dieser Glaube wäre in ihm rechtzeitig zerstört worden, wenn die Leitung der Partet, insbesondere die Herren Kube und Ahlemann, gegenüber seinem wiederholten Mordanerbieten im Falle Severing die gebotenen Konseguenzen gezogen hätten.“ Der Vorsitzende des Ausschusses er⸗ klärte, die Ansetzung der nächsten Sitzung sei von der Geschäfts lage des Landtagsplenums abhängig. Der Wiederzusammentritt des Ausschusses soll daher durch den Vorsitzenden veranlaßt werden.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Das Frlöschen der Maul- und Klauenseuche ist

vom Schlacht und Viebhos in Mannheim am 27.,, der Aus

bruch der maul und Klauen seuche dom Schlacht. und Viehhof in Mainz am 26. Februar 1928 amtlich gemeldet worden.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 1. März 1928. Telegraphische Auszahlung.

1. März 29. Februar

Geld Brief Geld Brief Buenos. Aires. 1 Pap. - Pes. l. 789 1. 793 l, 90 1,794 Canada.... 1 kanad. 4.174 4, 182 c I74 4,182 Japan.... Jen l, 961 1,965 l, 960 1,964 air 1 ägypt. Pfd. 20, 937 20.972 20, 934 20,974 Konstantinopel 1 türk. 2.098 2, 102 2. 100 2.104 nnn, 12 20, 408 20, 448 2041 20 45 Jem Hork.. 18 1155 4151 1183 4151 Rio de Janeiro 1 Mllreis O, 5035 0,5055 O, 504 O0, 06 6 . 1Goldveso 4,276 4,284 4.276 4,284 Amsterdam⸗

Rotterdam . 100 Gulden 168,29 168, 63 168,31 168,65 . 100 Drachm. h, 534 5, 546 b, 34 5,546 Brüssel u. Ant⸗

werpven ... 100 Belga 58,223 58,40 58, 8, 43 Budapest ... 100 Pengö 73, 13 73,27 713, 11 73,25 Danzig.... . 100 Gulden 8l,6523 81, 78 81.63 81,79 Delsingfors lO 0 finnl. 4 10,533 190,553 10,533 10,B 553 Italien ö. 22, 145 22, 185 2271 2219 Jugoslawien. . 100 Dinar 7, 350 7,374 7.360 7,374 Kopenhagen.. 100 Kr. 11209 112,31 112,99 112.31 di. und

porto... 100 Escudo 19,33 19,42 19,358 19,42 Sn gn. 111,41 111,63 111,42 111,64 Paris. .... 100 Fres. 16,455 16,495 16,455 16, a95 wm . 12,397 12,417 12, 40 12,42 Schweiz .... 100 Frez. 80,53 80, 69 S0 54 80,70 Sofia ..... 100 Leva 3, 022 3, 028 3,022 3,028 Spanien .... 100 Peseten 70 73 70.87 70 68 70, 82 Stockholm und

Gothenburg. 100 Kr. 1125,29 112,51 12,27 117,49 ö 100 Schilling bd. p65 hd, 7

hd. 95 59, 07

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

29. Februar

1. März Geld Brie Geld Brief Sovereigns .. Notiz 20,57 20, 60 20 52 20,60 20 Fres. Stücke für Gold⸗Dollars . I] 1 Stũck 4.21 4 23 Amerikanische: 1000 Doll. 18 4, 167 4, 187 4, 167 4,187 2 und 1 Doll. 18 4, 167 4,187 4, 167 4187 Argentinische I . 1.765 1,7890 1B 768 1ů788 Brasilianische 1 Milreis O. 49J1 0511 o, 491 0511 GCanadische . 1 kanad. Englische: große 1 20, 377 20,457 20 377 20 457 1 u. darunter 1 20, 37 20, 45h 20.377 20, 457 Türkische. . .. 1 türk. Pfd. 2.085 2, 105 2, 095 2,115 Belgische ... 100 Belga bd, 22 58, 465 b8, 13 b8d. 37 Bulgarische . 100 Leva 5. . Dänische .... 100 Kr. 111,83 112,27 111,78 112, 22 Danziger . . . . 100 Gulden 81.45 81,77 81,45 81,77

i Tg .. 100 finnl. K 10,485 10,52 10.49 1053 ö;

ranzösische . 100 Fres. 16,30 16,6 16,495 16,555

olländische . 100 Gulden 167,8 16s, 6 167.98 1Itz8, hz Italienische: gr. 100 Lire 22. 18ę8 22.24 22, 1ũ6 9 22, 242

100 Lire u. dar. 100 Lire 22.24 22, 3? 22,24 22, 32 Jugosllawische 100 Dinar 7, 29 73531 729 731 Norwegische .. 100 Kr. Uli 11h] 111,13 111. h7 Desterreich.: gr. 100 Schilling 58, 85 oh, O9

100 Sch. u. dar. 100 Schilling 58, 88 59, 12 58, 90 hh. 14 Numãänische:

1000 Lei und

neue 500 Lei 100 Lei 2,56 2,58 2,561 2,581

unter 500 Lei 100 Lei Schwedische 100 Kr. 112,00 112.44 112,900 112,44 Schweizer große 100 Fres. S0 44 8076 30. 425 S806, 745

109Fics. u dar 100 Fres. 80 45 80,77 80 43 80.75 Spanische ... 100 Peseten 70, 66 70 94 70 81 71,09 Tschecho⸗slow.

zoh Kr. . . loo Rr. 12357 12417 1236 1242

1000 Kr. u. dat. 100 Kr. 12357 12,417 1236 1242 Ungarische ... 100 Peng 72, 90 73,20

Kopenhagen, 28. Februar. (W. T. B.) Wochenausweis der Nathona!lbank in Kovenhagen vom 23. Februar lin Kronen): Goldbestand 181 977 709. Silberbestand 11 788 644, zu⸗ ö 193 766 353. Notenumlauf 294 915 403 Deckungsverhältnis

4 vo.

Ogz lo, 28. Februar. W. T. B.) Wochenausweis der Bank von Norwegen vom 22 Februar (in 1600 Kronen): Metall- bestand 147 234, ordentliches Notenausgaberecht 250 000, gelamtes Notenausgaberecht 397 234, Notenumlaut 307 55, Notenreserve 8) sitäz9, Depossten 120 428, Vorschüsse und Wechselbestand 298 518, Guthaben bel ausländischen Banken 2 398, Renten und Obligationen 10 166.

Kern 28. Februar. (W. T. B. Wochenausweis der Schweize⸗ rischen Nattonalbgnk vom 23. Februar (in Klammern Zu. und Abnahme im Vergleich zum lnb am 15. Februar) in Franken: Aktiva. Metallbestand 495 836 924 (gun. N S8), Wechselbestand 284 134 777 (Abn 3787 305) Sichtauthaben im Aut land 22 409 800 (Abn 33 061 sl), Lombard vorschüsse o? 630 895 (Abn. 161 387! Wertschriften 6 764 959 (Zun. 115 455), Kerrelpondenten 15 029 (29 (Abn. 9 254 070) Sonstige Aktiva 13 284 571 (Zun. 2588 69) Pal'siva. Eigene Gelder 32 949 858 (unverändert), Notenumlauf 768 M74 350 (Abn. 2 660 545) Girodepot 76 585 713 (Abn. 43 609 864), Sonstige Passiva 22 489 136 (3un. 5M 47I).

Wagengestellung für Kohle, Koks und Brikett am 29. Februar 1928: Ruhrrevier: Gestellt: 28 178 Wagen, nicht gestellt Wagen.

Die i ,, . der Vereinigung fin deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte ich laut Berliner Meldung des W. T. B am 29. Februar auf 135,00 4AÆ (am 28. Februar auf 135, )0 A) für 100 kg.

Berlin, 29. Februar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Durchichnittseinkgufspreise des Lebenz⸗ mitteleinzelhandels für das Kilo frei Haus Berlin gegen Kaf azablung bet Emplang der Ware. 18riginal⸗ packungen. Notiert dur Fffentlich angestellte beeidete Sach⸗ verständige der Industrie und Handelskammer zu Berlin. Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, lose, auch geschliffene 0,43 bis O, 66 K, Gerstengrütze, lose 0,42 his O43 A, Hafer sloken. lole 0,464 bis 0,49 A, Hasergrutze, lofe O49 bis Oi. 4, Roggenmehl 9s]. G36 vis O0, 39 M, Weizengrieß „44 bis 6,4 A, Harigrieß G45 bis G48 M, i o/ Weizenmehl O33 bis 0,39 A6. Weizenguszugmebl 0408 bis O,H5 A, Speiseerbsen, Viktoria 0,52 bis 0,75 A, Speijeerbsen, kieine G6,„50 bis 0,54 , Bohnen, weiße, kleine 0,40 bis 444 A, Langbohnen, handverl, ausl. O43 bis G. 57 M, Linen, kleine, neue 6,50 bis 6,68 M. Linsen, mittel, neue O70 bis 0, A, Linen, große, neue 9,90 bis 1,20 A, Kartoffelmehl O1 bie 0,57 A, Makkaroni, Hartgrießware O, g3 bis 1,B258 416. Mehl schnittnudeln ,b bis O, So t, Eiernudeln O. 89 bis 144 M. Bruchreit O, 35 bis O, 37 4A, Mangoon⸗ Reis O39 bis O41 46, glasierter Talenreis Gäh bis Obs? „6, Tafelreig, Java O0 bis O82 46, Ring- äpfel, amerifan. 1,90 bitz 40 A, getr. Pflaumen 90/1 in Briginalkisten G74 bie 976 „6. getr. Pflaumen Yo / l'g0 in Säcken 5, 70 bis G72 M, entsteinte Pflaumen So /s5 in Driginalkinen⸗ packungen 070 bis 0,72 4, Kalif. Pflaumen 4059 in Driginal⸗ kistenpackungen O84 bis G87 A,. Nosinen Caraburnu 4. Kisten O, 4 bis 1,26 A, Sultaninen Caraburnu t Kisten 1,22 bis 1,90 MJ. Mörmiben *cho(cz J. ben Lt ,, Men deln, sisßt. Bari 325 bis 4,335 4, Mandeln, bittere Bart 3,65 bis 4,96 MA, Zimt (Kassia) 2.25 bis 2,55 AÆ, Kümmel, holl, Lo0 bis 1, 96 AM, schwarzer Pfeffer Singapore 4,50 bis 4,80 weißer Pteffer Singapore 640 bis 7.00 A4. Rohkaffee Santos 3 860 bis 133 M, Rohkaffee, Zentralamerika 4.30 bis 640 *,. Rötkaffe⸗ Santot' 4,40 bitz äh „6, Rööstkaffee, Zentralamerika h, bit S. 10 A, Ftöstgetreide, lolse G41 bis 0, 57) M, ftakao. starf entölt 1.4 bis 226 16, Kakao, leicht entölt 2,40 bis 2.80 4, Tee, Souchong, gepackt 6,560 bis 840 46. Tee, ind;ijch, gepack! 8.00 bis 2.00 M, Inlandszucker, Melis Oh bis O69 „M, JInlands ucker, RNaffinad' Ob bis G63 A. Zucker, Würfel O, 67 bis O74 M6, Kunst honig 9.563 bis O, A. Zuckersirup, hell, in Eimern 0 66 big O, 74 , Speisessrup, dunkel, in Eimern G38 bis 0 44 6, Marmelade, Erd- beer, Einfrucht 1,560 bis 1,666 4A, Marmelade, Vierfrucht 0,73 bis G. Zz M, Pflaumenmus, in Eimern 0,78 bis 0 85f M. Steinsgl; in Säcken 0 S6 bie G8 M. Steinlalz iͤn Packungen O OJ bis 0,12 h Siedesalz in Säcken 0, 10 bis 9,11 4, Siedeiaiz in Packungen 0, 13 bis G, 15 4, Braten chmalz in Tierces 1, s88 bie 1.43 4. Braten ichmalß in Kübeln 1,40 bis 1,45 A, Purelard in Tiercet l, 5 bis 1409 A, Purelard in Kisten 136 bis i41 M, Spehhsetalg, gepackt 1,ů12 bis 406 ½. Margarine, Handelsware 1 1.32 bie 138 Æ, II 1, 14 his 125 4. Margarine, Spezialware J! 158 bis L902 4A, 1] 1,38 bis 1.42 d, Molkereibutter ja in Fässern 3, 96 bis 4,02 M, Molkereibutter 1a in Packungen 4.12 bis 4, 18 A4. Molfereibutter jJa in Fässern 3,76 bis 3,88 A, Molkereibutter 11a in Packungen 3.90 bis 4,04 M, Auslandsbutter in Fässern 424 bis 4.30 M½. Aus- ländsbuttel in' Packungen . 38 bit 4416 4A. Corned bee 12jsz srg. ver Kiste 67 50 bis d,. 00 „c, Speck, inl. ger. 3 10– 12514 2.00 bis 226 A, Allgaͤuer Romatour 20 og 1,00 bis 1,ů 21. , Allgäuer Stangen 20 00 G, 80 bis 0, 9 A, Tilsiter Käle, vollfett 2,00 bis 220 4K, echter Holländer 40 0,φλ 2,12 bis 2,20 A, echter Epamer 10 0, 3,16 bis 2,21 A, echter Emmenthaler, vollfett 3 30 bis 3,40 A4, ungez. Kondensmilch 45‚16 per Kiste 23,00 bis 24.50 M, ges. Kondensmlich 48/1 per Kiste 31,00 bis 38,00 4, Speiseöl, auß gewogen 1,30 bis 1,40 4.

Speisefette. Bericht der Firma Gebr. Gau le, Berlin, vom 25 Februar 1528. Butter. Das Ausland meldet steigende Preise. Bie Preise im Einzelhandel sind der Steigerung nur zögernd gesolgt, so daß fie zurzeit kaum Rechnung lassen. Die Kenlum- nachfrage ist mittelmäßig. Die amiliche Preisseisetzung im Verkehr zwischen Erzeuger und Großhandel Fracht und Gebinde gehen ju Räusers Laslen' war ain 38. Februar 128. 13 Qualität Sl It, lia Qualität 1,70 M, abfallende l, 53 Æ Margarrne: Rubige Nachfrage Schmalz: Die amerikanischen Fettwarenmärkte ver⸗ kehrten bei Beginn der Woche in fester Haltung. Die Preise haben angezogen, mußten aber einen Teil der Steigerung wieder hergeben, alꝗ der Markt infolge von Verkäufen wieder eine mattere HValtung einnahm. Die Konsumnachfrage blieb unverändert ruhig. Die heutigen Notierungen sind Choice Western Steam 67.50 4A, ameritan. Purelard 68, 6 69, 4, Berliner Bratenschmalz 69 .

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(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Ersten Beilage.)

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(einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).

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Mr. 5 3 Neichsbankgirotonto. ———— ——

Berlin, Freitag, den 2. März, abends.

Postscheckkonto: Berlin 41821. 1 9 28

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für den Monat Februar 1928.

Amtliches.

Dentsches Reich.

Betanntmachung.

Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichs⸗ mark für den Monat Februar 1928 werden auf Grund von 8 8 Abs. 8 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Be⸗ kannimachung vom 8. Mai 1926 (RGöBl. 1 S. 218) in Ver⸗ bindung mim §z 45 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergeseß vom 25. Juni 1926 (RGBGl. 1 S. 323) wie folgt festgesetzt

Lfd. Nr. Staat Einheit RM 1ẽÜAegvpten 1Pfund 20, v6 2 Aigentinien 100 Papierpesos 179,19 3 Belgien 1090 Belga 58, 36 4 Bralien 100 Milreis 50, 10 5 Bulgarten 100 Lewa 3, 063 6 Canada 1Dollar 4,18 7 Dänemark 100 Kronen 112.24 3 Danzig lo0 Gulden 8 l 68 9 EGstland 100 Kronen 112,44

10 Finnland 100 Mark 10,55 11 ö 100 Franes 16,47 12 zriechenland 100 Drachmen 6,56 13 Großbritannten 1 Pfund Sterling 20, 43 14 Dollaud 100 Gulden 168, 73 15 talien 100 Lire 22, 20 16 Japan 100 Jen 196,552 17 Jugoflawien 100 Dinar 7,37 18 Lettland 100 Lat 80, 93 19 VKitauen 100 Litas 41.58 20 Norwegen 100 Kronen 111,53 21 Oenerteich 100 Schilling 59,03 22 Polen 100 Jloty 47.01 25 Portugal 1060 Es kudos 19.5 24 äiumänten 100 Lei (Noten) 257 25 Schweden 100 Kronen 112,47 26 Schweiz 100 Franken S0, h54 27 Spanien 100 Peseten . 28 Trchecho⸗Slowakei 100 Kronen 12 42 29 Türkei 1Plfund 2, 12 30 Ungarn 100 Pengö 73, 25) 31 Uruguay 1 Peio 4,23 32 Vereinigte Staaten Dollar 4,19 von Amerika

Die e bun der Umrechnungssätze für die nicht an der Berliner Börse notierten ausländischen Zahlungsmittel erfolgt spätestens in der Mitte dieses Monats.

Berlin, den 1. März 1928

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Zarden.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

In der gestrigen öffentlichen Sitzung des Reichsrats unter dem Vorsitz des Reichsfinanzministers Dr. Köhler er⸗ staitete Ministerialdirektor Dr. Brecht den Generalbericht über den Nachtragshaushalt für 1927. Dem Nach⸗ richtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge führte er aus:

Der vorliegende Nachtragshaushalt enthält noch nicht das sogenannie Notprogramm der Reichsregierung. Er weist die zum großen Teil schon bekannten und meist auch tatsächlich schon ge— jeisteten Mehrausgaben des Jahres 1927 und die entsprechenden höheren Emnahmen haushaltsmäßig nach. Der weit überwiegende Teil der Mehrausgaben in entweder einmgliger, nicht wiederkehrender Art dies gilt vielfach auch da, wo die Ausgaben äußerlich als Abischluß⸗ posten unter den fortdauernden Ausgaben aufgeführt sind oder es handelt sich um wiederkehrende Ausgaben, mit deren Wiederkehr in den folgenden Jahren der Entwurf des Reichshaushaltsplans für 1928 schon gerechnet hat. Zu dieser zweiten Kategorie gehört die Auswirkung der Besoldungsteform für 1927 mit 172 Millionen Reichsmark. Als im wesentlichen einmalige, nicht wiederkehrende Ansätze sind zu bezeichnen: der Bar ahlungsbetrag für die Liqui⸗ dat: onsge schadigten (Neuansatz 160 Millionen; eine Erhöhung des für 1928 eingesetzten Betrages wird im Notpprogramm gesordert werden) teiner 81 Millionen tür die Grenzgebiete, 29 Millionen (die bereits veiteilt sind) für Sozial⸗ und Klemrentner, 18 Millionen lehenfalls verteilt) für die großen Unwetter katastrophen des Jahres

1927, 44 Millionen einmalige stärkere Zahlung für Anleiheablösung, tz Milllonen einmalige Abfindung von Länderansprüchen verichiedener Art und 7 Millionen zur Abwicklung der Phoebus- Angelegenheit. Weitere 33 Millionen verteilen sich auf kleinere, ebenfalls meist ein⸗ malige Posten.

Die Ausschüsse des Reichsrats haben einen Ansatz von füuf Mil- lionen, der sich auf die Rückübertragung der Landesverme ssung von der Reichsfinanzverwaltung an ein Land (Württemberg) bezog,

estrichen, da nicht genügend getlärt war, oo in Fällen einer solchen

gil rere tre unn sogenannter artfremder Geschäfte der Reichsfinanz⸗ verwaltung eine Entschädigung zu zablen ist. Sie haben antdererseits den Ansatz für die Unwetterkatastrophen um 35 Millionen erhöht mit Rücksicht auf den außerordentlichen Umfang der Schäden, zu deren Linderung die in Betracht kommenden Länder, Provinzen und Gemeinden im Vertrauen auf anteilige Neichshilte viellache Beträge als Beitrag gegeben haben oder zu geben bereit sind Ferner haben die Reichsratsausschüsse einen Betrag von vier Millionen Reichs mark eingestelll, zur Gewährung von Darleben unter Zinsverbilligung für die sogenannten Partikulier⸗ schlffer, die durch Beschlaanahme schwer geschädigten Inhaber bon Einzelkähnen, zum Wiederaufbau der Partikulieischiffahrt.

Zur Abwicklung der Phoebus A. G. hat das Reich 7 Millionen angefordert, trotzdem die bekannten Garantieübernahmen nur tzz.5 Millionen betragen. Das Reich hat zur Vermeidung des Konkurses Ende vorigen Jahres nochmals 1 Million hineingesteckt. Vie Abwicklung hat nicht alle Gläubiger gleichmäßig an dem Schaden beteiligt, sondern im Gegenjatz zum Reich das alles oder fast alles verliert, den anderen Gläubigern weitgehende, wenn nicht volle Be friedigung threr Aniprüche eröffnet. In den Ausschüssen des Reichs ratg sind lebhafte Zweifel dagegen geäußert worden, ob dies die günstigste Art der Abwicklung war oder ist, und es wird von den Jlusschüsfen neben einer Verdeutlichung der Erläuterung des An— satzes folgende Resolution vorgeschlagen:

„Der Reichsrat ersucht die Reichtregierung, noch jetzt zu prüfen, ob sich nicht durch eine andere Form der Abwicklung der Phoebug⸗ Angelegenheit ein günstigeres Ergebnis für das Meich erzielen läßt, in dem auch die anderen Gläubiger der Phoebus A. G. an dem Schaden teilnehmen und nicht durch das Reich voll befriedigt werden.

Im übrigen empfehlen die Ausschüsse die etatsrechtliche Seite der Phoebus⸗Angelegenheit durch folgende Resolution abzuschließen:

„Der Reichsrat bedauert, daß es zu den das Reich verpflichtenden Verhandlungen des Reichswehrministeriums mit der Phoebus A.⸗G. hat kommen können. Er nimmt mit Befriedigung davon Kenntnis, daß der MReichswehrminister in seiner Erklärung vor dem Haushalts ausschuß des Reichstags die Garantie dafür übernommen hat. daß derartige Fälle von illegaler Selbständigkeit nicht mebr vorkommen werden. Abgeiehen von den nötigen zugelagten strengeren Kontrollmaß⸗ nahmen zur Vermeidung von Gesetzwidrigkeiten ersucht der Reichs—⸗ rat die Reichsregierung dafür zu sorgen, daß Fragen der inhaltlichen Einflußnahme auf deutiche Filme, einschließlich der Behandlung von Aurtragefilmen zu Aufklärungszwecken nicht von jedem Ministerium selbständig für sein Sachgebiet, londern vom Reichsministerium des Innern in technüicher, geschätstlicher und inneipolttischer Hinsicht ein⸗ heitlich für alle Ministerien bearbeitet werden.“

Ueber die übrigen Geschäfte des Reichswehrministeriums aus dem alten außeretatsmäßigen Fonds wurden nahere Aufklärungen gegeben. Die Ausschüsse sind mit Mücksicht auf die schwebende Aussprache im Reichstag auf diele Angelegen veit zurzeit nicht mehr näher eingegangen. Sie haben von der Ertlärung Kenntnis genommen, daß Veirpflich⸗ tungen aus den übrigen Geichäsften nicht mehr laufen, sondern es sich um Hingabe von Barmitteln aus dem inzwischen auf diese Weise er—⸗ schöpften Fonds handelt.

Die Gesamtausgaben des Nachtragshaushalts belaufen sich nach den Vorschlägen der Reichsregierung auf 596,4 Millionen, nach den Vorschlägen der Ausschüsse auf 58,9 Millionen, also auf 2.5 Mil⸗ lionen mehr. Andererseits konnten die Aueschüsse 6,5 Millionen für die Verzinsung von Anleihen für 1927 infolge der geringen Ausgabe von Anleihen streichen. Ferner haben sie den Ertrag der Zölle für 1927 noch um 97 Millionen höher geschätzt. Der für 1928 er zielte Ueberichuß erhöht sich dadurch auf 173,7 Millionen gegen Millionen nach der Vorlage die Tatsache, daß jür 1927 aus Zöllen und Steuern rund 702 (bzw. 712) Millionen Reichsmark mehr zu erwarten sind, als ursprünglich veranschlagt war hatte die Oeffentlichkeit vielfach zu sreudiger Erregung über Re kord⸗ einnahmen! und zum Optimiemus sür die Zukunft versührt. Es ist aber sestzustellen, daß der Haushalt für 1928 bereits mit so hohen Mehremnahmen rechnet, daß er sogar über die 702 Millionen hinaus noch weitere 240 Millionen aus denselben Quellen erwartet. Sind dabei zwar für Zölle 200 Millionen weniger veranschlagt, als setzt erieicht sind Jo wurde für andere Steuern ein erhebliches Mehr— erniägnis eingesetzt. Die ernste Prognolse für den im Herbst aufzu2 stellenden Haushalt für 1929, bei dem weitere 292 Millionen für Reparationezahlungen aufcuweisen sind und einmalige Einnahmen (aus Münzgewinn und Ueberschuß) von rund 400 Millionen voraus—⸗ sichtlich fehlen, bleibt also bestehen. Die Höhe der von selbst weg⸗ fallenden Ausgaben wird nur einen Bruchteil dieser Summen be tragen. Ohne die Absicht, sjchwarz zu sehen, erscheint es Pflicht, auf diese Tatjachen hinzuweisen. Der gegenwärtige Nachtragshaue halt beiührt indessen wie eingangs ausgerührt, die späteren Haushalte nicht. Namens der Ausschüsse habe ich zu beantragen, der Vorlage mit den beichlossenen Aenderungen in erster und zweiter Lesung zuzustimmen.

Die Reichsratsausschüsse schlagen ferner zolgende Entschließung vor: „Der Reichsrat hat von dem Antrag Hessens, in den Nachtrags⸗ haushalt des Reichefinanzministenums für 1927 34 Millionen Reichs mark als Reichsbeitiag für die Verbreiterung der Mainzer Rhein— brücke einzustellen mit dem Ergebnis Kenntnis genommen, der Reichs regierung diesen Antrag in Anbetracht der belonderen Lage Hessens und der Stadt Mainz zur wohlwollenden Prüfung zu empfehlen.“

Der Vertreter Hessens beantragte in der Vollversamm⸗ lung aus dem Titel „einmalige Beihilfen für wirtschaftlich und kulturell besonders bedrängte Grenzgebiete“ auch das Gebiet Hessens zu bedenken.

Die Grenzziehung des Versailler Vertrags habe zwar Hessen, so führte er aus, nicht zum Grenzland in geographischem Sinne gemacht, aber gleichwohl sei Rheinbessen schwergeichädigt wegen Zerstörung seiner bisherigen wirtschaftlichen Beziehungen zu Elsaß⸗Lothringen. si Der hessische Antrag fand nicht die genügende Unter tützung.

. Die Vollversammlung stimmte dem Nachtragsetat in der Fassung der Ausschußbeschlüsse mit Mehrheit zu, auch die beiden Entschließungen, betreffend die Phoebusangelegenheit,

und betreffend die Mainzer Rheinbrücke, wurden angenommen.

Nach Annahme des Nachtragsetats gab der Bevoll⸗ mächtigte der Provinz Ostpreußen zum Reichsrat, Freiherr von Gayl, folgende Erklärung ab;

Nachdem soeben der Reichsrat im Rahmen des Nachtragshaushalts für [9g27 die Oftpreußenhilfe einmütig veiabschiedet hatz ist es mir ein dringendes Bedürfnis, im Namen Ostvreußens den Regierungen der deutschen Länder den aufrichtigsten Dant auszuwrechen für diele großzügige Tat der Hilse. Zum ersten Male wird durch dielen Beschluß der Grundsatz durch den Reichsrat jestgelegt, daß das vom Jteiche abgeschnärte Sftpreuften sich in einer Sonderlage befindet, die auch eine besondere Berüdsichtigung dieses Reichsteils 661 macht Ich darf dem Danf an die Länder ganz besonderen Dan hinzufügen an den Herrn Reichspräsidenten, den Herrn Meichsfanzler und die Reichsregierung sowie an den Herrn Preußischen Minister- präsidenten und die preußische Regierung für ihre tatkräftige Hilfe und schließlich an den Heiin Ministerialdirektor Dammann und jeine Herren Mitarbeiter für ihre überaus große und von warmem persön— lichen Interesse getragene Mühewaltung.“

Der Reichsrat erklärte sich auf Grund der Verhandlungen in den betreffenden Ausschüssen mit dem vom Reichstag an⸗ genommenen Gesetzentwurf über Bereitstellung von Kredit

ur Förderung des Kleinwohnungsbaues einverstanden. ie Bedenken der Länder wurden zurückgestellt, nachdem die Reichsregierung erklärt hatte, hei der Ausführung des Gesetzes solgende Punkte zu berüctsichtigen: i die Gewährung der Bautredite soll die Bevölkerungszahl der Länder in Betracht kommen. Zur Wahrung der Länderinteressen sollen von der Bau- und Bodenbant bei der Gewährung von Krediten die von den Ländern benannten Stellen, z. B. die Wohnungsfür⸗ sorgegesellschaften, vorzugsweise berücksichtigt werden. Die Kredite dürfen ausschlleßlich nur für Bauvorhaben aus dem Jahre 1928 in Anspruch genommen werden. Je nach dem Bedürfnis können die Zwischenkredite sowohl auf erste Hypothek wie auf Hauszinssteuerhypothek nach Wahl der Länder gegeben werden. Die Reichsregierung wird vermöge ihrer maßgebenden Betelligung an dem Aktienkapital der Bau⸗ und Bodenbank darüber wachen, daß diese Bank ihre Geschäfte nach den er—⸗ wähnten Grundsätzen abwickelt.

Der bayerische Gesandte Dr. von Preger erklärte namens seiner Regierung, daß diele dem Gesetzentwurf ablebnend gegenübeistehe, wen sie darin den ersten Schritt zu einer Zeniralisierung des Woh⸗ nungsbaus erblicke. Wenn er gleichwohl davon absehe, die Erhebung des Einspruchs ju beantragen, so geschehe es nur deshalb, weil ein solcher Antrag nicht die eriorderliche Mehrheit sinden würde.

Auf der Tagesordnung stand weiter der Gesetzentwurt über die Erhöhung der Leistungen in der Invaliden⸗ und Angestelltenversiche rung. Dieser Gesetzentwurf bildet einen Teil des Notprogramms der Reichsregierung. Er schlägt für beide Versicherungen eine Erhöhung der Steigerungsbeiräge und eine Erweiterung des Bezuges dieser Steigerungsbeträge vor. Die Ausschüsse des Reichsrats haben die Vorlage ohne wesentliche materielle Aenderungen angenommen. Dagegen wurde ein nachträglich von der Regierung gestellter Antrag, die Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes derart zu fassen, daß der Zeitpunkt des Inkrafttretens durch besonderes Gesetz bestimmt werde, abgelehnt. Mangels von Instruktionen ihrer Regierungen haben sich in den Ausschüssen eine Anzahl von Ländervertretern bei der Abstimmung über diese Frage der Stimme enthalten.

Mmisterialdirektor Grieser wiederholte in der Vollpersamm⸗ lung im Austiage der Reichsregierung den Antrag, in das Gesetz die Bestimmung aulzunehmen. wonach der Zeitpunkt des Inkigittretens durch besonderes Gesetz bestimmt wird. Zur Begründung führte der Regierungeverneter an, daß die Reichsregierung Wert darauf lege, daß der innere Zusammenhang der Vorlage mit dem Noipiogramm auch in der Schlußbestimmung zum Ausdruck komme. Die von der Regierung vorgeschlagene Formel finde sich ja auch in den anderen Gesetzen. Auf Anzrage des sächsijchen Gesandten Dr. Giadnauer teilte der Regierungsvertreter mit, im Entwurt sei vorgeseben, daß auch die alten Renten mit dem 1. Juli erhöbt werden sollen. Es et technisch nicht möglich, etwa 3 Millionen Nenten in ganz kurzer Zeit auszurechnen. Für die neuen Renten, die bis zum 31. März d. J. sestgesetzt würden, sei der 1. April in Aussicht genommen.

Der Antrag der Reichsregierung (Bestimmung des Zeit- punkles des Inkrasttretens durch besonderes Gesetz ) wurde mit ö angenommen und mit diesem Antrag der Gesetz⸗ entwurf.

Den Auslandsanleihen der Stadt Nürnberg, des Deutschen Kalisnndikats, der Mansfelder Bergbau A.-G., der

Gewertschast Carolus Magnus (Steinkohlenwerk), der Gelsen⸗

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