1928 / 54 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Mar 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 54 vom 3. März 1928. S. 2.

Parlamentarische Nachrichten.

er Aeltestenrat des Reichstags traf in seiner 6 Sitzung, . Bericht des . jüros des Vereins kenn er ZJeitun sverleger zufolge, die Tispositionen 36 die Arbeiten im Plenum während der nächsten Tage. Zunächst werden beraten werden der Wirtschaftsetat, das Gesetz über die Erhöhung der Invalidenrenten und der Verkehrsetat. Der Sonn⸗ abend und der Montag des 10. und 12. März bleiben von Plenar⸗ fitzungen frei, um dem den hen ee e n für eine Arbeiten größeren zanm zu geben. Sodann soll ein Kontin entierungs⸗ lan aufgestellt werden, der alle Gegenstänpe umfaßt, die noch 66 zum 51. März erledigt werden sollen, so daß endgültig an diesem Termin der Reichstag seine Tagung abschließen kann.

Der Reichstagsausschuß für Steuerfragen nahm gestern laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins dentscher Zeitungsverleger ünter dem Vorsitze des Abg. Dr. Ober⸗ 66 ren (D. Nat) nach kurzer Beratung den Gesetzentwurf über le weitere Hinausschiebung der Bindung einzelner Länder und Gemeinden an die nach dem Reichsbewertungsgesetz festgestellten Einheitswerte an. Durch ein gleichlautendes Gesetz vom g. April 1927 ist der Reichsminister der Finanzen seinerzeit er⸗ mächtigt worden, auf Antrag eines Landes zu bestimmen, 6 das Land die nach dem Reichsbewertungsgesetze . Einheits⸗ werte für das Kalenderjahr 1927 bziw. das Rechnungsjahr 1927 seinen Realsteuern noch nicht zugrunde zu legen hraucht, Die Hinausschiebung der Bindung 6 Grund jenes . ist vor⸗ enommen worden sowohl hinsichtlich der Grund⸗ und Gebäude⸗ ĩ als auch hinsichtlich der Gewerbesteuern für die Länder aden, Hessen, Oldenburg, Braunschweig, Anhalt und Schaum⸗ burg⸗Lippe, hinsichtlich der Grund⸗ und Gebäudesteuern allein für die Länder Preußen, 236 en, Hamburg, Leype, Lübeck und Waldeck. Auf Grund der sich hieraus ergebenden Rechtslage hätten an sich diese Länder die nach dem , ,,, . . gestellten Einheitswerte erstmals für das Kalenderjahr bzw. Re nungsjahr 1928 zu Grunde zu legen. Würde aber von einer weiteren Hinausschiebung der Bindun , werden o müßten die genannten Länder ihre Realstenergesetze für das Jahr 1928 zunächst auf das Reichsbewertungsgesetz allein und für die Zeit vom Inkrafttreten der ,, an, also ge⸗ ebenenfalls schon für die fer vom 1. April 1929 an, auf die . umstellen; es müßte also binnen kurzer Frist eine zweimalige Umstellung der Landesgesetze erfolgen. Um dieses zu vermeiden, nahm der Ausschuß den neuerlichen Gesetz⸗ . an, der den Reichsminister der . ermächtigt, gu) Antrag eines Landes zu bestimmen, daß das Land und . Ge⸗ meinden für das Kalenderjahr 1938 oder ein in diesem Jahre be⸗ innendes Rechnungsjahr ihren nach dem Merkmal des Wertes bemessenen Gründ⸗ und Gebäudesteuern sowie Gewerbesteuern die nach dem Reichsbewertungsgesetz festgestellten Einheitswerte noch nicht zugrunde zu legen braucht. Danach trat der Steueraus⸗ schuß in die Erörterung der Fragen der Steuererleichte⸗ vu 13 für Auslandsanleihen ein. Ministerialdirektor Zarden erklärte, der Reichsfinanzminister habe sich entschlossen, dem Reichstag in seiner nächsten Session einen Gesetzentwurf vor⸗ ulegen, wonach für In, und Auslandsanleihen gleichmäßig der ertpapiersteuersatz (5 29 Absatz 5 des Kapital verkehrsgesetzes) auf 1 vH mit rückwirkender e herabgesetzt werden soll. Der Regierungsvertreter erklärte weiter, das Finanzministerium ver⸗ trete also die Ansicht, daß die unterschiedliche Behandlung in der Wertpapiersteuer zwischen In- und Auslandsanleihen nicht am Platze sei. Aber angesichts der parlamentarischen Lage habe das Ministerium nicht die Absicht, eine diesbezügllche Gesetzes vorlage noch in diesem Reichstag einzubringen. Abg. Dr. Reichert (D. Nat.) begrüßte den Entschluß des Reichsfinanzmintsters, ange⸗ ichts der starken Voragusbelastung der, deutschen Kin hej durch ie hohen Zinsen für kurz⸗ und langfristige Kredite gegenüber den in Zins. und Steuerhöhe weit begünstigten Industrieländern eine Senkung der Wertpapiersteuer für die private inländische und aus⸗ ländis Anleihe eintreten zu lassen, nachdem die Anleihen der öffentlichen Hand von jeher von dieser Steuer völlig befreit . Aber der Minister solle seine Absicht nicht auf die lange ik schieben, sondern noch vor der Reichstagsauflösung den einfachen Gesetzentwurf durchzubringen versuchen. Abg. Dr, Fi] er⸗ Köln (Dem. stellte die Frage, welche Absichten das Relchsfinanz⸗ ministerium verfolge hinsichtlich der Kapitalertragssteuer. Es seien Gerüchte im Umlauf, wonach die Kapitalertragsstener für festver⸗ zinsliche Papiere oder mindestens für gewisse Typen von festver— zinslichen Papigren in Fortfall kommen solle. Es handele sich so⸗ wohl bei der Gleichstellung der In⸗ und Auslandsanleihen hin⸗ sichtlich der Wertpapierstener als auch hinsichtlich des Fortfalls der Kapitalertragssteuer um Anregungen, die die demokratische Reichs⸗ tagsfraktion schon mehrfach im Interesse der Wirtschaft gemacht be, und zwar mit der Wirkung der Senkung der Wertpapier- teuer bei Anleihen auf 1 v5. Dagegen äußerte sich der bg. Dr. Hert (Soz.) ablehnend. Er kritisierte die Lahmlegung der Beratungsstelle und behauptete, daß die Junahme der Arbeitslosigkeit auf die. Erschwevung der Auslandskredite für die öffentliche Hand zurüczuführen sei Ministerialdirektor Zarden (Reichsfinanzmin) erklärte, daß in den nächsten Tagen bereits die Beratungsstelle wieder zusammentreten werde. Das Finanzministerium . nicht, in diesem Reichstage noch eine Vorlage wegen Fortfalls der Kapitalertragsteuer zu bringen. Der Zeitpunkt der späteren Vorlage der erwähnten Wer apiersteuer lasse sich jetzt noch nicht agen. Der Ausschuß erh fiel 6 weiter mit der steuer⸗ ichen Begünstigung bestimmter Auslandsanleihen, die in der sogenannten er fit vom 4. Dezember 1926 bis 2. Juni 1927 aufgenommen worden sind. Die Erörterungen 3 6 auf eine schriftliche Erklärung des Finanzministers vom 28. Februar dieses Jahres, wongch eine Reihe industrieller Firmen die Er⸗ forde rnisse nicht erfüllt haben sollen, die für Steuererleichterungen nach Ansicht des Steuerausschusses in Betracht kommen 6 Abg. Dr. Hoff (D. Vp.) meinte, die Regierung habe keine d, . Gründe angeben können, die eine Zurü ,, der eaniragten Steuererleichterungen gerecht erscheinen ließe. Wenn man u. a. erklärt habe, daß die Staatsautorität nachträglich eine andere Behandlung als in der Zeit der Sperrfrist nicht zuließe, . zeige das Finanzministerium damit, daß ihm stichhaltige sach⸗ iche Gründe fehlten. Abg. Dr. n nnn g e s. big . dem Vorredner vor, in einer erneuten Verhandlung de teuerausschusses die Angelegenheit weiter zu erörtern. Abg. Dr. Reichert (D. Nat. machte darauf aufmerksam, daß das inanzministerium im Laufe der letzten zwei Jahre selbst seine altung zweimal geändert habe, und zwar aus Gründen, die ö 65 veränderten Geld⸗ und Kapitalmachtver⸗ hältnissen zusammenhingen. Eine . mit dem Hinweis auf die Staatsautorität . niemand, der im Wirtschafts⸗ und öffentlichen Leben . e: da die in Betracht kommende Anleihe zweifellos produktiven Zwecken zugeführt worden sei, dürfte g nicht ungünstiger behandelt werden als die der öffent⸗ lichen Hand. Abg. Keil (Soz.) erkundigte sich nach dem Stand des Steuermilderungsgesetzentwurfs. Der Vertreter des Reichsfinanzministeriums erklärte hierauf, daß dieser Gesetzentwurf in der nächsten . im Reichsrat behandelt werden wird. Es wurde dann beschlossen, den Unterausschuß wegen der ,,, der Steuererleichterungsanträge für Aus- landsanleihen am Mittwoch, den 7. und den Steuerausschuß selbst am 8. März zusammentreten zu lassen.

Der Reichstagsausschuß für die 5 ien ve 7 sreform trat gestern zu seiner letzten Sitzung in dieser Rei , ö. um die . .

das erstemal mit

über eineid, fahrlässigen Falscheid, falsche eidliche Aussäg? und Parteiver rat zu erledigen. ie

Punkte waren einem Unterausschuß überwiesen worden, über dessen Beratungen 6 Emminger (Bayer. Vp) berichtete, der die bereits im Vollausschuß herborgetretenen Schwierigkeiten besonders bei der Vereidigung in Bagatellsachen, beim . galf ohne besseres Wissen usw.) nochmals unter Schilderung der Haltung der Fraktionen im Unterausschuß darlegte. Gemäß dessen Anregung wurde § 184 in der Fassung der orlage an= genommen. „Wer vor einer Behörde einen falschen Eid schwört oder unter Eid eine falsche Angabe macht, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft. Einem Eide steht die Berufung auf einen früheren Eid und bei Personen, die von der Pflicht der Eidesleistung befreit find, die an Stelle des Eides zugelassene Be—= teuerung gleich. Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Ge⸗ ängnis bis zu zwei Jahren bestraft.“ Dann wurde g 197 in k ender zaun angenommen. „Wer als Zeuge oder Sach⸗ verständiger uneidlich aussagt, obwohl er von der Behörde auf die Strafbarkeit falscher uneidlicher Aussagen i ie, worden ist, wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft. In besonders leichten Fällen kann das Gericht von Strafe absehen.“ Einstimmig wurde sodann die folgende Entschließung des , angenommen: „Die Reichsregierung wird er⸗ ucht, im gesamten Gerichtsverfahren auf eine wesentliche Ein⸗ ö der Eidesabnahmen hinzuwirken; dabei ö Grundsätze beachtet werden: a) Im Entwurf des Einführungs⸗ gesetzes zum Allgemeinen Deutschen n n 1 Abände⸗ rungen der Strafprozeßordnung ,, en, die folgende Ge⸗ ichtspunkte berücksichtigen: 1. An Stelle des Voreides soll der dacheid treten. 2. In dem Verfahren, das ausschließlich auf er⸗ hobene Privatklage eingeleitet ist oder ausschließ 16 eine Ueber⸗ tretung betrifft, unterbleibt die Beeidigung mit der inschränkung, daß das Gericht eine Beeidigung . lann, wenn aus dem Gange des Verfahrens sich ergibt, 3 ein öffentliches Intere sse oder wichtiges Interesse einer der Parteien an einer eidlichen eststellung n. Tatsachen vorliegt. 3. Auch für die anderen trafpro si oll auf wesentliche Einschränkung der Eidesabnahme durch if mmte Gesetzesvorschriften hingewirkt werden, wobei insbesondere mit Zustimmung der Parteien die Vereidigung unterbleiben kann. 4. Soweit in der Hauptverhandlung die Be⸗ eidigung unterbleiben kann, hat der Richter, mit Ausnahme der Fälle des ier ne rige ig, darauf n ü, daß eine vorsätzliche falsche oder unvollständige Aus c strafbar ist. Der Hinweis hat bor der Vernehmung zu erfolgen. In be⸗ onderen, im Gesetz zu regelnden Fällen, insbesondere in den Einer des Zeu nils ve r veiglrungs rechts, kann das Gericht auch nach der . den Hinweis machen, soweit es 24 ür , hält. In diesem Falle muß dem Zeugen nach dem inwels die Gelegenheit gegeben werden, seine ussage zu be⸗ richtigen oder zu ergänzen. 5. In der Vorunterfuchung und im Vorverfahren darf ein Hinweis auf die ,, vorsätzlich falscher ober unvollständiger Aussagen nur in dem Umfange der

heutigen eidlichen Vernehmung erfolgen. 6. Die Frage, ob ein Zeuge vorbestraft ist, darf nur gestellt werden, soweit sie zur Be⸗ urteilung der Glaubwürdigkeit notwendig ist. 7. Sachverständige sollen nicht beeidigt, sondern nur entsprechend 8 187 des Ent⸗ wurfes 4 werden. 8. Die Vorschriften über die Wiederaus⸗ nahme des Verfahrens sind unter Berücksichtigung des 5 187 des Entwurfes zu erweitern. B) Bei der Reform der Zivilprozeß- ordnung ist K zu prüfen, inwieweit der Parteieid, ent⸗ sprechend der österreichischen Regelung, durch die uneidliche und eidliche Vernehmung der Parteien zu ersetzen ist. und der Offen barungseid ern werden kann, und sind die Bor⸗ rin über die Beeidigung von Zeugen und chverständigen en vorstehenden Richtlinien für den Strafprozeß anzupassen.“ Wie Abg. Dr. Bell (Zentr.) ausführte, war sich der Unter= ausschuß darüber klar, daß diese Entschließung nicht alle in der Praxis möglichen Fälle der ,, , betreffe. Der Haupt- zweck sei, durch die Entschließung der Reichsregierung gewisse An⸗ regungen mit gewissen allgemeinen Bindungen zu geben, Selbst—. verständlich sei natürlich, daß die n,, , auf keinen Fall unter der Einschränkung der Eidesleistung leiden ürfe. Aber einem geschickten Vorsitzenden sei es während der Verhandlung im allgemeinen durchaus möglich, die wesentlichen Punkte von den belanglosen zu unterscheiden. In das Einführungsgesetz zum neuen Strafgesetzbuch werde eine Sicherheitsvorschrift eingearbeitet werden. Ueber 3 1965, nach dem ein Rechtsbeistand, der eine ihm anvertraute Rechtssache wissentlich zum Nachteil seines Auftrag⸗ ebers führt, mit Gefängnis bestraft werden 6 war sich der Mterausschuß nicht se uuf geworden. Ueber iesen § 195 wird ich der Ausschuß nochmals mit der Reichsregierung beraten. nter , der Sozialdemokraten beschlsß der Ausschuß die bisher gefaßten Beschlüsse des allgemeinen Teils auf die au der ,,, Strafrechtskonferenz gefgßten Be⸗ schlüsse abzustimmen. Ohne Aussprache und 63 err gz wurden diese 6 f en blos angenommen. Dann wurde si der Ausschuß schlüssig, nochmals eine Besprechung mit den. Mit= gliedern der österreichischen Strafrechtskommission herbeizuführen. Damit wurden die Beratungen des Strafrechtsreform⸗ ausschusses geschlossen. . Der Reichstagsausschuß für das Kriegs ,,,, setzte . eine Beratungen fart. s wurde, wie das Nachrichtenbüro bes Vereins Deutscher Zeitungsverleger mitteilt, angeregt, ältere Geschädigte über 60 uhr bevorzugt zu behandeln. Die Regierung wandte sih dagegen, weil dadürch der ganze Plan umgeworfen werden un eine Neuaufstellung erforderlich sein würde. Ueberdies würden die älteren Geschädigten 1 durch eine wohlwollende Hand- habung der Bestimmungen besonders berücksichtigt. 8 11 wurde angenommen. Es handelt sich dabei um die Frage, ob man die Kommanditgesellschaften und die offenen Handelsgesellschaften bei der Dr er rn als Einheit oder getrennt behandeln solle.

Statistik und Volkswirtschaft. Vorläufige Uebersicht über die Ergebnisse des Stein und Braunkohlenbergbanes in Preußen für das Jahr 1927. I. Nach den Oberbergamtsbezirken.

Förderung Absaz (einsch. Zahl der Beamten und Vollarbelter K labr Werke in gent Tagebauen en ,,,, insgesamt in Tagebau⸗ in Neben . 1 t r betrieben betrieben A. Stein tohlen. ; ö 1. 29 6 40h 184 . 6 242 812 8 192 3 II. 259 h 678 44 ö. h h 7h hg 75 310 , 2 657 BreblauJ .. 111. 25 hꝛd hy . 5 164 in 5 127 36 26 17. 27 6 5617824 6 637 5307 221 2 2106 Summe 28 20 222 107 24910110 76 2651 2681 1. 1 13 798 ö. 14 080 200 29 II. 1 14 625 4 14 446 216 3. dalle... 111. 1 14 721 2 14 85 305 . 35 18. 1 13 276 23 12 789 191 36. 79 Summe 1 6 86 3 56 203 202 5 29 3 157 577 . 165 133 3 b90 124 . 5 131 795 . 132 255 3 433 1235 Clautthal . j. 3 1 6 2 133 gd 31h 1 1V. 3 147 599 . 146 321 3413 133 Summe 3 571 162 667 187 3 438 127 1. 220 28 838 899 8. 31 135 428 zh Ih . 2018 4 Ii. 7283 2tz 745 97 3. 28 ig? 615 361 277 6. 72 85 Dortmund !-·· 11. Ii B id zzo B 45365 i, 33 din ö rn JV. 721i 25 824 Sal ö 0 Sg 262 Ißh 7502 n 23 184 Summe 221 113 573 481 19 674 4590 362 673 22 290 J 16 2 6565 272 ö 2 503 199 37 123 2 2433 il 16 2 3575 312 . 23765 702 I6 o9g3 236357 Bonn = 11. 17 3543 og ö. 2337 65 n 44 * 0 1V. 17 2517 952 2 7 ht 72 37 215 ö. 251 Summe 17 10 gl 696 d o 210 36 dh? 2 926 J. 274 38 980 660 . 40 050 612 88 hꝛ . 27 393 11. 777 4 gad 450 4 It 20 gyg 75 325 . ä Zusammen in Preußen. III. gaͤh 37 377 gos . Iz nt god 658 0 ö. , ü I IV 364 35 15 777 . 10 2319 590 154 515 . 28 hz Summe 270 148 454 831 lob 188 160 479 425 27 tzoz Preußen: J. = IV. Vierteliahr 1926 288 140 991 205 145 115 9935 455 671 25 796 B. Braunkohlen. . 466 ; 25 2474797 2144695 2479028 6171 1 26 288 6364 2 014 2355 2285 262 6 2650 2125 1165 Breslau.. 111. It 43 235 216 ei 2 358 533 5 Inh 7 0605 1123 1v. 36 3 53h 403 3 2737 057 2585 ho] 586z;) 1852 1145 Summe 26 9 837 170 8 6htz 068 9 8ol 474 6 070 2 000 1143 ; 81 7227 884 15 03 421 17296048 47275 17195 1496 1 1 j6 69h 9a 14 55 goz is 459 127 I öh 171543 14 848 dalle... n. ii 19 3361 3; is gan 0 i git h 113i 1 120 13 de 1V. 735 13 89 114 i7 635 221 18911486 44 679 16 2260 13 555 Summe Is T7o 35 f Bs 62 571 205 70 3441532 16738 16 22 14 475 f 1. 24 486 398 210 66h 483 626 2727 880 334 J II. 24 ho 4 271 295 io 140 2697 510 363 Clausthalls.c.. 111. 7 dal old zi zs daz ig 36574 dh . IV. 21 685 006 4193092 684 660 2 854 926 294 Summe 22 2220 883 1212500 2 222 240 2738 901 552 . 39 lo 9öo 440 10912998 10 9500 449 10 754 7414 832 II. 35 10 255 111 160 229 764 io 20009? 15 975 707 8h54 Genn ni. 38 il 255 27 ii 233 867 11224991 15 dag 6 dos 5316 IV. 39 1 738 163 ji 76a 741 11788 7655 5 2652 6 773 5 129 Summe 3 7 Dr 44 141 00 44249 297 16 632 7018 8210 1. 269 31 itzs 5g 28 3a1 779 31169 151 71 927 27 507 23 8651 II. z6z 29 523 200 27 066 227 29 509 62l 72757 27220 21 9060 Zusammen in Preuhen 11. s 3, an zr, ' n seß Ig oig gen r 339 In oh zr ei 1V. 39 I gitz hot Ii pg I 33 73 462 s hd 75 771 23 463 Summe 263 26 6o9 900 116680 913 126667 143 71 178 26 841 24 158 Preußen: J. = IV. Viertellahr 1926 299 116 37 597 104387 071 1 116368 792 74 8741 29 5365 23 725

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Erste arnzeigenbeitage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Sonnabend, den 3. März

Nr. 54. 3. Aufgebote.

Uloꝛ 340 Aufgebot. Der ashla lz ite ger Landwirt Andreas Kohlhas in nkmarshausen hat be-. antragt, den verschollenen Johannes Konrad Schaub, zuletzu wohnhaft in Dankmarshausen ö tot zu erklären. Der verzeichnete Verschollene wird auf⸗ , ich spätestens in dem auf ittwoch, den 17. Oktober 1928, vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ K zu melden, widrigenfalls ie Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens in Aufgebotstermin dem Ge—

richt Anzeige zu machen. Gerstungen, den 23. Februar 1928.

Thüringisches Amtsgericht. ttt.

(lo 338 Aufgebot.

Auf Antrag der Schwester des unten bezeichneten Verschollenen, der Ehefrau Pauline Rohrer, geb. Schmitt in Würz⸗ burg. Semmelstr H21II, wird ein Auf— 6 dahin erlassen: 1. Es wird der am 9g. Februar 1882 zu Lengseld als Sohn der Eheleute Adam Schmitt und Mar⸗ gietha, geb. Muitnacht geborene Elettriker

ottfried Andreas Schmitt, welcher bis 1915 in Hambuig gewohnt hat, dann am letzten Kriege teilgenommen haben soll und seit dem Jahre 1917 verschollen ist, hiermit auigesordert, sich bei dem Amte— gericht in Hamburg, Abteilung für Auf— gebotssachen, Sievekingplatz Zivil justiz⸗ gebäude, Zimmer 420, spätestens in dem daselbst am Freitag, dem 16. No⸗ vember 1928, 12 uhr, stattfindenden Aufgebotetermin zu melden, widrigen falls seine Todeserklärung erfolgen wird, 2. alle welche Auskunft über Leben oder Tod des Verichollenen zu erteilen vermögen, werden hiermit aufgefordert, dem Amtegericht in Damhurg, Abteilung für Aufgebotssachen, spätestens im Aufgebotstermin Anzeige zu machen. .

Hamburg. den 31. Januar 1928.

Das Amtsgericht Abteilung für Aufgebotssachen.

lo Ii] Aufgebot.

Der Klempner Friedrich Wiemann in Heringen (Helme) 7 beantragt, den verschollenen Schuhmachergesellen Bernhard Karl Wiemann, zuletzt wohnhaft in Heringen (Helme), ge⸗ boren daselbst am 25. Jun 1875, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 20. Sep⸗ tember 1928, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 1, anberaumten Auf⸗ 1 zu melden, widrigenfalls

ie Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver— mögen, ergeht die Aufforderung, 1 im Aufgehotstermin dem

ericht Anzeige zu machen.

Heringen . 27. Febr. 1928.

Amtsgericht. (102724 Aufgebot.

Der Rentner Adolf Tobien in Schwarzstein bei Budden, Kreis Anger— burg, hat beantragt, den seit dem 20. Juli 1916 vermißten Vizefeldwebel Erich Tobien, zuletzt wohnhaft in Marienburg, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 24. April 1828, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer Nr. 14, anberaumten Aufgebots— termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Marienburg, den 20. Februar 1928.

Das Amtsgericht.

(102722 Aufgebot. .

Der Lehrer Karl Boje in Nortorf hat beantragt, den verschollenen Hein rich aul Martini, geboren am 1I. Januar 1851 zu Cölleda, zuletzt wohnhaft in Nortorf . tot zu er⸗ klären. Der Verscho ene hat sich in dem Termin am 19. Sep⸗ ember 1928, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht zu melden, sonst erfolgt die Todeserklärung. Alle, welche Auskunft über Leben hr Tod des Verschollenen zu exteilen vermögen, wollen spätestens im Termin dem Ge⸗ richt Anzeige machen.

Nortorf, den 85. Februar 1928.

Amtsgericht. (102329 Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Heltge in Berlin, Tempelhofer Ufer La, hat als Nachlaßpfleger sür den Nachlaß des am 1. September 1927 verstorbenen, zuletzt in Berlin, Friesenstraße 16 wohnhaßt ge⸗

das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der in, von Nachlaßgläubigern beantragt le Nachlaßzgläubiager werden daher aufgefordert ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstoibenen Polizeiwacht⸗ meisteis Kurt Sieg, spätestens in dem auf den 21. April 1928, mitiags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Berlin 8 W. II, Möckernstraße 128/30, Zimmer 282. anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver- mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Be⸗ friedigung verlangen, als sich nach Befriedi⸗ gung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ue . ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. JI. F. 9sz6. Berlin, den 20. Februar 1928. Amtegericht Berlin⸗Tempelhof, Abt. 1.

102723 Aufgebot.

Der Justizrat Dr. H. Romeiß in Wiesbaden, Nikolasstraße 12, hat als Nachlaßpfleger für den Nachlaß des zu Wiesbaden am 20. 3. 1914 verstorbenen ehemaligen russischen Ministervesidenten Andreas Andrés von Dubenski beantragt, folgende Verschollene russischer Stagts= angehörigkeit: 1. Catharina von Ler⸗ montoff, geb. Wendland (Wendlandt), geboren etwa im Jahre 1860 in Peters burg, Ehefrau des Wladimir Lermontoff und Tochter der Elisabeth Wendland (Wendlandt), geb. Schilder, 2. Alexandra Schilder, geboren etwa im Jahre 1866 in Petersburg als Tochter des Nikolai Schilder, 3. Alexander Especho, ge⸗ boren im Jahre 1863 als Sohn der Nadeschda Especho, geb. von Dubenski, 4. Elisabeth Tischinin, geb, von Ler⸗ montoff, geboren etwa im Jahre 1837, sämtlich mit letztem Wohnsitz in Ruß⸗ land, für tot zu erklären. Die bezeich⸗ neten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 21. Sep⸗ tember 1928, 11 Uhr, vor dem

(102725]

Der 4 9 Pfandbrief der Mecklen⸗ buigischen Hypotheken und Wechselbant in Schwerin Serie 17 Lit. A Nr. 1302 über 36000 4A ist durch Ausichlußurteil für trastlos erklärt worden.

Schwerin ( Mecki. ). den 29. Februar 1928. Amtsgericht.

102733 Bekanntmachung.

Der Pächter Hermann Adam, jetzt in Witzmitz . hat die dem Land⸗ wirt Assaph Adam, früher in Ritters⸗ hausen, Kreis Graudenz, ieh in Witz⸗ mitz wohnhaft, erteilte oll machts⸗ urkunde vom 19. Februar 1923 (Nr, 96 des Notariatsregisters des Notars Groß in Kolberg) widerrufen und für kraftlos erklärt.

Greifenberg i. Pomm., 3. 2. 1928.

Das Amisgericht.

102347) Bekanntmachung. Die dem Ingenieur Artur Rödiger in Wittmar am 11. 8. 1922 für das Hiller⸗Kraftrad 60 501 mit Erkennungs⸗ eichen B erteilte Zulassungs—⸗ escheinigung wird für kraftlos erklärt. Wolfenbüttel, 21. Februar 1923. Kreisdirektion.

(102313 ; Durch Ausschlußurteil des unter- zeichneten Gerichts vom 23. Februar 1928 ist der vor dem Amtsgericht Barmen in 19 D 8126 , . Wechsel über 932. Reichsmark, fällig und zahlbar in Barmen am 4. Fanuar 19266, Akzeptant: Fr. W. Fomm, . leiner Werth 15, Aussteller irma ,, Inhaber und Indossant: Jean Tillier, Elberfeld. Spichern⸗ straße 1618, für kraftlos erklärt worden. Amtsgericht Barmen.

ion zo

Durch Urteil des Amtsgerichts vom 14. 2. 1928 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Aachen Bd. 78 Bl. 2886 Abt. III Nr. 1 eingetragene Post über 3741,30 GM für kraftlos er⸗ klärt worden.

Aachen. Amtsgericht. 6.

(10M0M31

Durch Urteil des Amtsgerichts in Aachen vom 14. 2. 1928 ist der Hypo⸗ n 3 über die im Grundbuch von lachen Bd. 188 Bl. 5415 Abt. III Nr. 3 eingetragene Post über 1376 GM für kraftlos erklärt worden.

Aachen, Amtsgericht 6.

102729) Ausschlußurteil.

unterzeichneten Gericht, Berlin C., Neue Friedrichstraße 12/17, III. Stock, Zim⸗ mer 144.145, anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen,“ ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Die Todeserklärung erfolgt nur mit Wirkung für diejenigen Rechts⸗ verhältnisse, welche sich nach den deut- schen Gesetzen bestimmen und mit Wirkung für das im Inlande befindliche Vermögen.

Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. As,

F. 22. 27, den 2. 2. 1928.

(1023301 Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Di. Friedrich Salz⸗ burg in Dresden⸗A., Viktoriastraße 12 11, hat als Verwalter des Nachlasses des am J. Junt 1926 in Dresden verstorbenen und

Durch Ausschlußurteil vom 21, Fe- bruar 1928 ist der Brief über die im Grundbuch von Berlin Weißensee Band 30 Blatt 867 Abt. III Nr. 4 für den Landmann Wilhelm Prahl in Lindenberg eingetragene Teilhypothek von 12 666,66 M6 Restkaufgeld für kraft⸗ los erklärt worden.

Berlin⸗Weißensee, 21. Febr. 1923.

Das Amtsgericht. 7 F. 12. A.

1062346 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil von heute ist der Eigentümer der Parzelle Gemar⸗ kung Pritzen⸗Neudorf, Kartenblatt IV Nummer zu 180 91 aus Parzelle 161691 Chaussee von Altdöbern nach Peters—⸗ ain), Größe 85, a, mit seinem Eigen

tumsrechte an dieser arzelle aus⸗ geschlossen worden. Calau, 25. 2. 1928. Amtsgericht.

(102727

daselbst, Tiergartenstraße 38 11, wohnhaft gewesenen Generaldirektors Bergrat Wil⸗ helm Friedrich Imanuel Eydam, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern he⸗ antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des Verstorbenen spätestens in dem auf den 21. April 1928, mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht. Lothringer Straße 11.

Zimmer 116, anberaumten Aufgebots⸗ termine bei diesem Gericht anzu—⸗ melden. Die Anmeldung hat die An⸗

gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkund⸗ liche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß gläubiger, welche sich nicht melden, können, unheschadet des Rechts, vor den Verbind⸗ lichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen sowie ür die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, irttt, wenn sie sich nicht melden, nur der Nechtsnachteil ein, daß seder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erb= h. n, , Teil der Verbindlichkeit haftet.

Das Amtsgericht Dresden. Abt. Ib,

den 28. Februar 1928.

wesenen Polizeiwachtmeisters Kurt Sieg,

Band 1 Blatt 11

„In der Aufgebotssache des Edmund Liermann in M.⸗Gladbach, Rheydter

Straße 102, hat das Amtsgericht M.“

Gladbach durch Ausschlußurteil vom 26. 1. 1928 den Hypothekenbrief über die im Grundbuch von M.-Gladbach⸗Land Band 64 Bl. Nr. 2934 Abt, III Nr. 2 eingetragene Post von 4309 Papiermark für den obengenannten Liermann für kraftlos erklärt. Amtsgericht.

102344 Durch Ausschlußurteil vom 17. Ja—⸗ nuar 1928 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Westerau in Abteilung III unter Nr. 6 für die Steinhorster Spar. kasse in Steinhorst eingetragenen 1590, M für kraftlos erklärt. Reinfeld, den 17. Januar 1928. Das Amtsgericht.

102726

Der oder die Gläubiger der auf dem Grundbuchblatt des Anbauerwesens Vers⸗Nr. 192 in Meerdorf, Grundbuch Band 1 Blatt 112 in Abteilung 1IIi unter Nr. Z für den Kaufmann Wilhelm Kothe in Braunschweig am 12. 1. 1882 eingetragenen Darlehnshypothek von werden gemäß 5 1170 B. G. B. mit ihrem dich! an döieser Hypothek ausgeschlossen.

Vechelde, den A. Februar 1928.

Das Amtsgericht.

102728 Durch Ausschlußurteil vom 15. Fe⸗ bruar 1928 ist der verlovengegangene

Hypothekenbrief vom 16. Januar 1794

Möbel⸗Gehling, Barmen, Ge⸗

e.

1928

über die für die Stadtgemeinde (Hypo- thekenkasse Woldenberg, Nm, auf Wol⸗ denberg Band VIl Blatt Nummer 195 Abteilung III Nr. 2 eingetragenen 25 Taler (15 Mark) für kraftlos erklärt worden.

Woldenberg, Nm., 15. Febr. 1928.

Amtsgericht.

(10M345

Durch Ausschlußurteil vom 15. Fe⸗ bruar 1928 sind die verlovengegangenen 8, über folgende für die Stadtgemeinde Woldenberg, Nm., auf den Grundbuchblättern: J. Wo denberg Blatt 550, 1675 und 1191 Abt. III a) Nr. 14 bzw. 20 bzw. 1: 500 Taler gleich 1509 4M Darlehn, aufgewertet auf 74.30 GM, b Rr. 17 bzw. 3 bzw. 2 25 Taler gleich 675 M Darlehn, auf⸗ auf 168,71 GM, e) Rr. 22 ö 26 bzw. 3: Taler gleich 25 M

arlehn, aufgewertet auf 20630 GM: Il. Woldenberg Blatt 550, 595, 1075 und Ji9l Abt. III Nr. 23 bziv. Z bzw. 7 bzw. 4: 1800 4 Darlehn, aufgewertet auf 449 39 GM, eingetragenen Lasten für ö. erklärt worden.

Woldenberg, Nm., 15. Febr. 1928. Amtsgericht. 102732 Beschlus.

Der am 13. Januar 1913 nach der am 6. Januar 1609 in Mettendorf ver⸗ storbenen 86 Peter Meier, Maria geborene Schreifels, vom unterzeichneten Amtsgericht unter VI 114/13 ausgestellte Erbschein wird wegen Unrichtigkeit für kraftlos erklärt. . euerburg, den 9. Februar 1923.

Das Amtsgericht.

4. dessentliche Zustellungen.

(lo2 7341 Oeffentliche Zustellung.

Es klagen mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung gemäß 1565 1565 B. G.⸗B.: l. Werner Lemcke in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Hallensleben in Berlin, gegen Margarete Lemcke, 2. Ludwig Pasda in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Katzenstein in Beilin, gegen Bronislawa Pasda, 3. Marta Helene Voß in Berlin, ver⸗ neten durch Rechtsanwalt Justizrat Dr. Brock in Berlin, gegen Adolf Voß, 4. Charlotte Siebmann in Berlin⸗ Pankow, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Frost in Berlin, gegen Hermann Siebmann, 5. Gertrud Schiöder in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Münz in Berlin, gegen Willy Schröder, 6. Ella Schneide⸗ reit in Heidewileen. vertreten durch Rechts- anwältin Dr. Munk in Berlin, gegen August Otto Schneidereit, J. Karoline Berger in Charlottenhurg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Cohn in Berlin, gegen Fritz Berger, 8. Meta Beyer in Elbing vertreten duich Rechtsanwalt Justizrat Wegner in Berlin, gegen Gustav Beyer, 9. Erng Beer in Hannover, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Dettmann in Beilin, gegen Bernhord Beer, 10. Wil⸗ helmine Börger in Neukölln, vertreten

durch Rechte anwalt Dr. Hirschberg in Charlottenburg, gegen Fritö Börger,

II. Wilhelmine Preuß in Oberhausen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kiewe in Berlin, gegen Theodor Preuß, 12. Willi Brunkow in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Thiele in Berlin. gegen Rosa Brunkow, 13. Wilbelm Beckert in Berlin, vertreten durch Rechts—⸗ anwalt Dr. Münch in Berlin, gegen Luise Beckert, 14. Julianne Friebel in Berlin⸗ Neukölln, vertreten duich Rechtsanwalt Dr. Eugen Friedländer in Berlin, gegen Franz Friedel, 15. Elisabeth Rubelowiki in Berlin. vertreten durch Rechtsanwalt Schönrock in Berlin, gegen Friedrich Rubelowski, 16. Helene Heine in Berlin, vertreten duich Rechtsanwalt Stromeyer in Berlin, gegen Georg Heine, 17. Pau- line Rapaschinski in Berlin, vertieten durch Rechtsanwalt Paul Graff in Berlin, gegen Ernst Robert Rapaschinstki, 18. Robert Gohl in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt H. Oppermann in Berlin, gegen Olga Gohl, 19. Helene Reins in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Fritz Moses in Berlin, gegen Heinrich Reins, 20. Ernst Rossow in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Jaehnigen in Berlin gegen Anna RNRossow, 21. Hedwig Groß in Berlin, vertieten durch Rechte anwalt Wilhelm Moses in Berlin gegen reo Grosz, 22. Frieda Göllner in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Zbo⸗ rowski in Berlin, gegen Fritz Göllner, 253. Marie Wichmann in Spandau, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Makensy in Berlin, gegen Kal Wichmann, 24. Theiesia Wuite in Spandau, vertreten durch Nechtéanwalt Kranich in Berlin, hegen Heniy Witte, 25. Helene Lüder in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Louis Cohn in Beilin, gegen Wilhelm Lüder, 26. Gertrud Witta in Berlin vertreten durch Rechtsanwalt Faehndrich in Berlin gegen Johann

Witta, 27. Margarete Söhring in Berlin,

veitreten durch Rechtsanwalt Dr. Volk⸗ mann in Berlin, gegen Franz Söhring. Sämtliche Betlagte sind unbekannten Auf⸗ enthalts. Die Kläger laden die Be⸗ tlagien zur mündlichen Verhandlung det Rechtestreits vor das Landgericht 1 in Berlin, Grunerstraße, II Stock, zu 1, 2 und 27 auf 11 Uhr, die übrigen au 10 uhr vormittags, und zwar. zu 1 auf den 27. April 1928 vor Zivil kammer 37, Zimmer 19— 21, zu 15— 16 auf den 27. Aprit 1928 vor Zivil kammer 39, Zimmer 11 15, zu 1, 3 und 27 auf den 28. April 1828 vor Zwilkammer 15, Zimmer 8 - 10, zu 4- 6 auf den 30. April 1928 vor Zivil kammer 22. Zimmer 2 —4 zu 23— 26 auf den 24. Mai 1928 vor Zivil- kammer 41, Zimmer 23 27 zu 17-28 auf den 25. Mai 1928 vor Ziwil⸗ kammer 395, Zimmer 11 13, zu 7—13 auf den 30. Mair 1928 vor Zwil⸗ kammer 35, Zimmer 2 4, zu 3 auf den 4. Juni 1928 vor Zivilkammer 20 Zimmer 8 10, mit der Aufforderung, sich durch einen beim Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Berlin, den 1. März 1923. Die Geschäftsstelle des Landgerichts J.

102351] Oeffentliche Zustellung wegen unbekannten Aufenthalts. Es klagen auf Chescheidung: 1. Frau Gittel Goldstein, geborene Horrwitz, aus Berlin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Kamm in Berlin, Große Frankfurter Straße 141, gegen den Reisenden Josef Goldstein, zu⸗ letzt Berlin, aus 5 15665 B. G.⸗B. 10. R. 24. 28 —; 2. der Schlosser Ru⸗ dolf Butz aus Berlin⸗Lichtenberg, Pro zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rie⸗ bold, Berlin, Alexanderstraße 386 a, gegen die Frau Martha Butz, geborene Nicola, zuletzt Krankenhaus in Weißen⸗ see, aus 85 1565, 1568 B. G.⸗B. 10. R. 732. N —; 3. Frau Margarete Irmisch, geborene Föltz, aus Berlin⸗ Lichtenberg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Kamm, Berlin, Große Frankfurter Straße 141, gegen den Kaufmann Erich Irmisch, zuletzt Berlin ⸗Wilmersdorf, aus 1568 B. G. B. 10. R. G28. 27 ; 4. Frau Emma Lindenberg, geborene Leske, aus Schwanebeck. Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Graf in Berlin, Nollendorfstr. 21 a, gegen den früheren Metzger Curt Lindenberg, zuletzt an⸗ geblich Unteroffizier bei der II. Marine Brigade in Döberitz, aus 55 1565, 1565 B. G.⸗B. 9. R. 60. 28 —; 5. Frau Helene Andriske, geborene Klopsch, aus Sprottau, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Walther Niemann in Berlin, Friedrich⸗Wilhelm⸗Straße 6, gegen den Lederarbeiter Willi An⸗ driske, zuletzt Berlin⸗Lichtenberg, aus 3 1568 B. G.⸗B. 9. R. 89. 28 —; 6. der Dreher Wilhelm Dünow aus Tasdorf, Prozeßbevoll mächtigter: Recht s⸗ anwalt Dr. Schmeißer in Berlin, Tauentzienstraße 18, gegen die Frau Frieda Dünow, geborene Müller, zu letzt in Berlin, aus S5 1565, 1568 B. G⸗B. 9g. R. 415. 2 —; 7. der Werkmeister Josef Köhler aus Berlin Reinickendorf, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Levy I. in Berlin, Friedrichstraße 208, gegen die Frau Margarethe Köhler, geborene Müller, zuletzt in Saarbrücken beziehungsweise in Berlin, aus 1668 Z. G- B. 9. R. 445. 7 —; 8. Frau Gertrud Koch, geborene Flemming, in Berlin⸗Lichten⸗ berg. Wagnerplatz 63, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Dr. jur. Cohn, Berlin, Köpenicker Straße 116, gegen den Krankenpfleger Wilhelm Koch, zuletzt Berlin⸗Buch, aus 5 1566 B. G.⸗B. 9. R. 580. 7 —; 8. Frau Lucie Lüde⸗

mann aus Berlin, Prozeßbevollmäch-— tigter: Rechtsanwalt Dr. Zielinski, Berlin, Ansbacher Straße 34, gegen

Arthur Lüdemann, zuletzt in Witten⸗ berge, aus 5 1567 Abf. 2 Z. 2 B. G.⸗B. 9H. R. S867. 27 —; 19. Frau Frieda Walter, geborene Schwätzke, aus Berlin, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur. Boyke aus Berlin, Königgrätzer Straße 52, gegen den Molkereiassistenten Herbert Walter, zuletzt in Charlotten burg, aus 5 1565 B. GB. 34. R. 940. 277 11. Kaufmann Willi Schulze aus Berlin ⸗Wilmersdorf, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Meyer in Berlin, Uhlandstraße 157. egen Frau Julia Schulze, geborene e er zuletzt in Spandau, aus 8 ibbs B. G. Y. 37. R. M49. A7 = 12. Frau Dorothea Hoffmann, geborene Lübke, aus Berlin, Prozeßbevoll mäch tigter: Rechtsanwalt Felix Auerbach, Berlin, Beuthstraße 14, gegen den früheren Polizeiwachtmeister. Otto Hoffmann, zuletzt in Berlin, aus § 1668 B. G.⸗B. 4 a. R. 88. 28 i8. Frau Hedwig Hanisch, geborene Kuhne, aus Charlottenburg, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Guder in Charlottenburg, Kant straße 145, gegen den Walter Hanisch, zuletzt in Charlottenburg, aus 1665, iößb8 B. G.-B. 42 a. R. 70. 28 ; 14. Frau Gertrud Hintze, geborene Grieser, aus Berlin⸗Siemensstadt, Pro⸗ eß̃zbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Dr. ie aus Charlottenburg, Kantstr. 4,