1928 / 54 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Mar 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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Zweite Anzeigendeilage zum

Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 54 vom 3. März 1928. S. 2.

iC 64d] Siegel werke Ludwigsburg A. G. vorm. Ganzenmüller C Baumgärtner,

Ludwigsburg. Die Herren Aktionäre werden hier⸗ mit zu der am Mittwoch, den 28. März 1928, nachmittags

B Uhr, im Central-Restaurant, Arsenal⸗ aße 4. J. Stock, in Ludwigsburg statt⸗ indenden 29. ordentlichen Gene⸗ ralversammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht und Bilanz für das Ge schäftsjahr 1926/27 2. Erteilung der Entlastung an Vor— stand und Aufsichtsrat. 6. Verteilung des Reingewinns. Behufs Teilnahme an der General⸗ versamlung sind die Aktienmäntel ohne Dividendenbogen spätestens am Frei⸗ tag, den 23. März 1928 in Stuttgart:

bei dem Bankhaus Doertenbach M Cie.,

bei der Dresdner Bank Filiale Stuttgart:

in Ludwigsburg: bei der Gesellschaft selbst, bei der Deutschen Bank gweig⸗ stelle Ludwigsburg, 6 Ludwigsburger Bank e. G. oder bei einem Notar gemäß § 28 der Satzungen zu hinterlegen. Stuttgart / Ludwigsburg, den 28. Fe⸗ bruar 1928. Der Aufsichtsrat.

102800 andgräflich Hessische concessionirte Landesbank, Bad Homburg v. d. H. Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am Donnerstag, den 29. März

1928, nachm. s Uhr, in den Geschäfts⸗

ränmen der Bank in Bad Homburg v d. H., Luisenstraße 66, stattfindenden 73. ordentl. Generalversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstands nebst Bilanz und Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1927 und Bericht des Aufsichtsrats.

2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz und die Ver⸗ wendung des Reingewinns.

8. Beschluß fassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Die Aktionäre, die an der General⸗ versammlung teilnehmen wollen, werden aufgefordert, ihre Aktien spätestens am 26. är 1928 bei der Kasse der Gäasellschaft, der Dresdner Bank in Berlin oder Frankfurt a. M. oder der Deutschen Vereinsbank Kom⸗ manditgesellschaft auf Aktien in Frankfurt a. M. zu hinterlegen. Er⸗ olat die Hinterlegung bei einem Notar. o ist die Bescheinigung hierüber, welche

ie Nummern der hinterlegten Altien enthalten muß, spätestens am 27. März 1923 hei der Gesellschaft einzureichen.

Bad Homburg v. d. S., den 28. Fe⸗ bruar 1928

Der Aufsichtsrat. Julius Wertheimber.

ioo rs] Brandenburqische Städtebahn⸗ Artiengesellschaft.

Zur ordentlichen Generglver⸗ sammlung am Freitag, ven 20. März 1928, um 13M Ühr, in Berlin W. 10. Matthäikirchstr. 20/21 (Landes⸗ ent Provinzialausschußsaah) werden

ie Aktionäre unserer Gesellschaft er— gebenst eingeladen. . ;

Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht des Vorstands für 1927. 2. Festsetzung der Jahresrechnung 1927, Gewinnver⸗ teilung und Entlastung. 3. Streichune des letzten Absatzes des 5 24 des Gesell. chaftsbertrags bezüglich der Ausübung

es Stimmrechts für den Staat durch den von dem Herrn Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten bestellten Kommissar 4 Wahlen zum Aufsichtsrat. Zur Teil⸗ nahme an der ordentlichen Generalver⸗ sammlung sind die Aküonäre berechtigt. welche ihre Aktien spätestens 2 Stunden vor der ordentlichen Generalversamm⸗ lung bei der Gelellschaftskasse in Berlin W. 10, Matthäikirchstr. 17, oder späte⸗ ö am dritten Tage vor der Ver⸗

ammlung bei der Preußischen Staats ink (Seehandlung) in Berlin W. 56 Markgrafenstr. 38, der Kasse der Stadt⸗ ö der Provinz Brandenburg. Berlin V. 10. Viktoriastr. 20. dem Berliner Bankinstitut Josepyh Goldschmidt K Co. in Bertin W. 8, Französische Str. 57/58. der Internationalen Handelsbank, Kom⸗ manditgesellschaft auf Aktien, Berlin W. 8, Jägerstr. 20, der Darmstädter und Nationalbank, Berlin W. 8. Behrenstr 68/69 der Bank des Berliner Kassenvereins, Berlin W 56, Qberwall. straße 3. dem Brandenburger Bankver⸗ ein in Brandenburg (Haveh, bei öffent⸗ lichen Instituten oder bei einem Notar hinterlegt haben. An Stelle der Aktien genügen auch amtliche Bescheinigungen von Staats⸗ und Kommunalbehörden und ⸗kassen sowie von der Reichsbank und deren Nebenstellen über die bei denselben hinterlegten Aktien. Wegen des Verfahrens bei Hinterlegung der Aktien bzw. Erteilung der Einlaßkarten owie wegen der Vertretung eines ktionärs wird auf die 5§5 A und 26 des Gesellschaftsvertrags verwiesen. Berlin, den 29. Februar 1928. Der Auffichtarat. von Bredow.

102x291 Ordentliche Generalversammlung rer Firma Gebr. Raich A -G, Schles.˖ wig, am 24. März 128, abends z Uhr, in den Geichä tsräumen. Tagesordnung l. Vorlegung der Rechnungeubersicht. Gewinn. und Verlustrechnung und der Geschaftsberichts für das Geschätte⸗ jahr vom 1. Januar bis 31. De zember 1927. 2. Entlastung des Vorstands und des Au sichte rata. 3. Beichlaßsassung über die Gewinn⸗ ver teilung. 4. Wahlen sür den Aufsichterat. Der Vorstand. H Ralch. Th. Freunteldt.

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Deutsche Aufbau Aktiengesellschaft für Grundbesitz, Industrie und

Schiffahrt, Berlin.

Auf Grund unserer am 20 Mai, 28. Juni, 24. Juli 1926 im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 118. 152 und 173 er solgten Aufforderungen gemäß §5§ 219, 296 H-G.-B. sind zum Zwecke der Um⸗ stellung unseres Aktienkapitals auf Reichsmark die nachstehend aufgeführten Aktien vom Oktober 1923 nicht ein⸗ gereicht worden:

Aktien über je 5099 PM: Nr. 22001— 2014 22045 22058 22071 bis 22077 22082— 22085 22103-22119 22138—- 22141 22218-22219 22222 bis 2227 22234 222365 22248 - 22256 22259 bis 22264 22315 22324 22335 - 2369 22404 22406 22433—- 2448 22455 bis 22471 22496 - 22499 22530 - 2ƷG2533 22537 226538 22541 22548 2555 22560 22567 bis 22590 22596 22625— 22628 22632 bis 22684 22671-22672 22757-22771 227783 - 22781 22804 22805 22822 - 22823 22830 228398 22837 22843 - 22855 22878 22902 22905 22981 2966 22980 22985 23044 23047 230659 - 23060 23065 23066 23083 23089 23097 23098 23193— 23202 2321 1— 28222 23226 23227 23229 23253 23254 23257 23258 28265 23272-23288 23290-23292 23294— 23313 23330 23333 23336— 28343 2337— 3373 23390 bis 23409 23452 2345 7— 23519 23521 23522 23527 28534 23535-23586 23541 - 23542 23583 23595 23600 —- 23607 23609 bis 23612 23631 3639 23642 23662 23720 bis 23729 23744 23776 23840 23864 bis 23867 23910 23918 23917 23965 23966 240M 24074 24097 24220 24223 - 24228 24265— 24262 24272 24274 24276 bis 24279 24283 24284 24326 24331 24340 bis 24357 24372 24373 24450 24452 24464 24465 24476—- 24481 24488 - 24495 24522 24530 24538 - 24553 24580 24582 2459924606 24609 24612 24637 bis 24640 24645 24647 24648 24651 24652 24664 24670 24676 24681 24682 24715 bis 24719 24723 24724 24729 24784 24745 24747 24813—24815 24849 24859 24852 24853 24855 24856 24867 - 24878 24882 2491 1— 24918 24930-24935 24941 bis 24944 24949 24988 24990 - 24997 25003 25096 25011 25012 25084 - 25088 26093 25100 25114 - 25122 25132 25135 265138 25143 25144 25175 25176 25181 bis 25210 26444— 25453 25456 - 25464 25571 25589 25601 25611 26612 25617 bis 25622 25630 - 25637 2565646 - 26657 25662 25666—- 25671 25700 25707-25715 25720 = 25733 25745 25746 25759 25764 25765 25779 - 25782 25786 - 25790 25800 25803— 25812 25833— 25838 25857 bis 26860 25877 25880 25884 25885 25906 bis 25909 25914 25936 25954 25968 bis 26019 26192 - 26202 26204 - 26207 26232 bis 26234 26288-26311 26321 26822 26829 26336 26339 26348 26349 26354 bis 268659 26362 263863 26373 26378 26392 26396 26403 26406 26418 26425 bis 26428 26430 26434 26445 - 26452 27437 27438 2469 27470 2681 27688 27691 - 27694 27745 - 27980 27987 27988 28009-28012 28042 28043 28046 28047 28053 28054 28080 - 2883 28125-28147 28168 28169 28178 28183-28187 28194 28195 28225 —- 28228 28240-28242 28246 bis 28252 28274— 28278 28280 - 28802 28318-28321 28326 28327 28334 bis 28342 28345 28354 28356 283783 - 28375 28380 28381 28386-28393 28404 28497 28428 - 283483 28446 28447 28459 - 28476 28480 - 284893 28492 28493 28501 - 28508 28510 28511 28516-28518 28531 -— 28532 28540-28560 28567 28569 28571 bis 28583 28591 28592 28599 - 28603 28606 28607 28609 28627 28646 28658 28666 bis 28680 28703 28718 28719 28723 bis 28733 28736-28747 28749 - 28752 28763 bis 28838 28956 28962 28975 28979 bis 28990 29128 29137 29174-29188 29199 29204 - 29207 29211-29222 29224 29225 29278 29286 29297 29300 29310 bis 29319 29339 29365 29367 29370 29373 29374 29376— 29382 29451— 29482 29484 bis 29493 29498 29883 29884 29887 bis 29889 29892 9900 29903 29907 29984 29985 30000 34008-84010 34092 34093 34121 34132 384147 84148 34155 34164 bis 34175 34180 34191 34194 34199 bis 34240 34249 34252 34255 34267 34268 34287 34295 34296— 34314 84346 bis 34353 34370 34373 34436— 34439 34479.

Die vorerwähnten nicht eingereichten Aktien werden hiermit für kraftlos er⸗ klärt. Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien ausgegebenen neuen Stücke werden entsprechend den Be⸗ stimmungen des § 290 Absatz 3 H.-G.⸗B. verwertet.

Berlin, den 31. Januar 1928. Deutsche Aufbau Aktiengesellschaft für rundbesitz, Industrie und

Echt fahrt.

Der Vorstand.

6

m.

102808 . Baherische Snypotheken⸗ und Wechsel⸗ Bank, München. ; l. Bekanntmachung. Gemäß §5 17 Abs. 5 der 2. / 5. Ver⸗ ordnung bzw. auf Grund des Art II der J. Verordnung zur Durchführung

der Verordnung über Goldbilanzen sordern wir hiermit 1. die Inhaber von Anteilscheinen

unserer Gesellschaft mark 14 2/7,

über Reichs⸗

2. die Inhaber von Stammaktien unserer Gesellschaft über Reichs- mark 40,

auf, ihre Anteilscheine und Aktien nebst den dazu gehörigen Gewinnanteilschein⸗ bogen mit laufenden Gewinnanteil scheinen und Erneuerungsschein in Be⸗ en eines ö geordneten ummernverzeichnisses in doppelter Ausfertigung bis zum 16. Juni 1928 inf chi e f ic , Umtausch während der üblichen Geschäftsstunden bei nachfolgenden Stellen einzureichen: Baye rische Snpotheken⸗ und Wechsel⸗Bank, München, Nürn⸗ berg oder Augsburg, oder bei einer unserer Filialen oder Zweig⸗ stellen, ferner in München: bei der Bayerischen Staatsbank, in Berlin: bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft, bei Hardy C Co., G. m. b. S., in Dresden: bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, Ab⸗ teilung Dresden, bei der Dresdner Bank, in Düsseldorf:; bei dem Barmer Bank Verein Sinsberg, Fischer K Comp. K. a. A. in Frankfurt a. : bei ber irection der Disconto⸗Ge⸗ , n. Filiale Frankfurt a. 4 bei der Frankfurter Bank, in Hamburg: bei der Nord⸗ deutschen Bank, in . bei dem Bankhaus Anton Kohn, in Leipzig: bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, bei der Deutschen Bank, Filiale

Leipzig, Doertenbach

in Stutigart: bei M Cie.

Gegen , ,, von Anteil⸗ 6 über RM 14 277 werden Aktien über RM 20, einschkießlich Dividende für 1924 u. ff. und earn . von Aktien über RM. 40, werden je nach Höhe des eingelieferten Betrages Aktien über RM 100. —, RM 200, oder RM 1000, und, soweit not⸗ wendig, Aktien über RM 20 mit Dividendenscheinen Nr. 86 u. ff. aus⸗ gereicht.

Es liegt im allseitigen Interesse, die kleinen Aktien zu RM 20, moglichst aus dem Verkehr zu ziehen und ins⸗ besondere die Neuausgabe von Reichs⸗ mark 20, Aktien, . tunlich, zu vermeiden. Die vorbenannten Stellen sind aus diesem Grunde bereit, den An⸗ und Verkauf von Spitzenbeträgen steuer⸗ und provisionsfrei zu ver⸗ mitteln. Ebenso sind die Umtausch⸗ stellen bereit, den Umtausch von Aktien unter RM 1000, in Aktien zu Reichs⸗ mark 1000, vorzunehmen, air der Vorrat reicht.

Den Aktionären, die ihre Aktien dem Sammeldepot , fn haben, wird keine Provision berechnet. Desgleichen ist der Umtausch provisionsfrei, falls die Einreichung der Aktien unb An⸗ teilscheine an den Schaltern der obigen Stellen erfolgt. In anderen Fällen wird die üb h Provision in An⸗ ., ebracht. zoweit die Aushändigung der neuen Aktienurkunden nicht unverzüglich er⸗ olgt, werden nichtübertragbare Be⸗ ,,, . ausgestellt, gegen deren

ückgabe bei derjenigen Stelle, von der die Bescheinigungen ausgestellt sind, die neuen Aktienurkunden, ausgehändigt werden. Die Stellen find berechtigt, aber nicht verpflichtet, die 2 des Vorzeigers er mpfangs⸗ bescheinigungen zu ö

Diejenigen Anteilscheine über Reichs⸗ mark 14 277 und Aktien über RM 40, . Gesellschaft, die nicht bis zum 16. Juni 19s eingereicht worden sind, werden nach . der gesetz⸗ lichen Bestimmungen für kraftlos er— klärt werden. Das gleiche gilt von ein ereichten Anteilscheinen, die den zum Ersatz durch Aktien unserer Gesellschaft über RM 20, sowie von eingereichten Stammaktien über RM 40, —, welche den zum Ersatz von Stammaktien unserer Gesellschaft über RM 100, erforderlichen Nennbetrag nicht erreichen und uns nicht für Rechnung der Be⸗ teiligten zur Verfügung gestellt werden, soweit nicht Stammaktionäre die Aus⸗ e n von Stücken zu RM 290. verlangen. Die auf die ir krastlos er⸗ klärten Anteilscheine und Stammaktien entfallenden Stammaktien unserer Ge—⸗ sellschaft werden nach Maßgabe des Ge⸗ setzes verkauft. Der Erlös wird abzüg— ö. der entftehenden Kosten an die Be⸗ rechtigten ausgezahlt bzw. für diese hinterlegt.

, 3 Börsentage vor Ab⸗ lauf der Umtauschfrist wird die Liefer⸗ barkeit der umzutauschenden alten Attien über RM 40, in Fortfall kommen.

München, den 24. Februar 1928.

Bayerische Sypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank.

Schumann. Kraemer.

ö

102770

Chr. Pieiffer. Aktienge ellschaft. Unsere Afnonäte werden hierdurch zu der am Sametag. den 24. März 1928. nachmittags 1 Uhr in unieren HGeschätsräumen m Stuttgart. Schul nrriaße 17, stattfindenden 7. ordentlichen Generalversammlung eingeladen. Tagesordnung:

l. Vorlegung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Veilustrechnung lowie des Ge— schäftaberichts des Vorstande mit den Bemerfungen des Aufsichtsrats für das Geschänsjahr ! 327. Genehmigung der RBilanz.

2. Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichtg rats.

3. Verwendung des Reingewinns.

4. Wahlen zum Aussichtsrat.

Zur Teilnahme an der Generalver— sammlung ist jeder Aftionär beiechtigt. der spätestens am vierten Werftage vor der Generalversammlung jeme Aftien ohne Gewinnanteil⸗ und Eineuerungescheine bei der Gesellichast oder bei der Württem⸗ bergijchen Vereinsbank. Filiale der Deutschen Bant in Stuttgart, oder bei einem Noam hinterlegt und diele Hinterlegung nachweist.

Stuttgart, den 1. März 1925.

Der Borstand. Jul tus Pfeiffer.

102826 Kulmbacher Spinnerei, Kulmbach.

Die Aktionäre werden zu ordentlichen Generalvers immliung au Dienstag, den 20. März 19289. mittags 12 Uhr., im Sißungezmmer des Ver⸗ waltungegebäudes in Kulmbach eingeladen.

Tagesordnung:

1. Genehmigung der Jahresbilanz nebst Gewinn-! und Verlunrechnung für 192 sowie Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinns.

2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichis rats.

3. Aufsichteratswahl.

4. Etwaige sonstige Vorlagen.

Diejenigen Aftionäre, welche an der Geneialverlammlung teilnehmen wollen, haben nach § 20 der Gesellichafts ordnung ihre Aftien spätestens fünt Tage vor der Generalverlammlung unter Hinterlegung derselven bei der Gesellschast anzumelden. Auch genügt die Hinterlegung der Aktien bei einem Notar.

Kulmbach, den 1. März 1928.

Der Vorstand der Kulmbacher Spinnerei. Dr. Ing. e. b. F. HVornichuch.

102390

geben werden.

3 290 H.. B. fordern wir umgehend

Beteiligten zur Verfügung zu stellen. kraftlos erklärt.

Konservenfabrik Julius Roever Aktiengesellschaft, Braunschweig.

Dle Generalversammlung vom 21. 5. 19265 hat beschlossen. das Attientapital von 600 000 GM auf 48 000 RM herabzusetzen. Weijse, daß auf 5h alte Attien über je 160 GM 4 neue Aktien 100 RM ge⸗

Die Herabsetzung ertolgt in der

Der Umtausch erfolgt bei der Darmstädter und Nationalbank, Kommandit⸗ gelellschatt aut Atůen. Filiale Braunschweig in Braunschweig. In Gemäßbeit des

unsere Aktjonäre auf, ihre Aftien mit

Gewinnanteil⸗ und Erneuerungsscheinen nebst doppelt ausgesertigtem Nummern verjeichnis bis zum 1. Juli v. J. bei der Darmstädter und Nationalbant. K.-G. a. A, Filiale Braunichweig in Braunschweig, zum Umtausch einzureichen, soweit sie aber zum Bezuge neuer Aftien nicht ausreichen, zur Verwertung für Rechnung der

Die Äftien die nicht bis zum 1. Juli d. J eingereicht werden, werden für Die an Stelle der für kraftlos erklärten Attien auszugebenden neuen Aktien werden für Rechnung der Beteiligten durch öffentliche Versteigerung verkauft und der Erlös den Beteiligten ausgezahlt oder hinterlegt werden. Braunschweig, den 1. März 1928 Der Vorstand.

Sieburg.

oss].

Bilanz der Mech. Baumwoll⸗Spinnerei und Weberei Augsburg per 31. Dezember 1927.

Laut Bes jahr 1927 auf

Die Einl ertragssteuer Ab

resdner Deutsche Bant, F

Der Vorstand.

Attiva. RM y RM A Immobilien der Spinnerei: RM Stand am 31. Dezember 1926... 46522 627, 33 Zugang im Jahre 1527... . —— 4522 62733 Maschinen der Spinnerei: Stand am 31. Dezember 1925... 8 4569 336,88 Zugang im Jahre 1927... 54 438,57 8 513 775 40 Immobilien und Maschinen der Spinnerei... 13 036 40273 Immobilien der Weberei: Stand am 31. Dezember 1926.5 .. 2123 260,90 Zugang im Jahre 1927... 2123 26090 Maschinen der Weberei: Stand am 31. Dezember 192... 4206716, 65 FJugang im Jahre 1927... .. 132 003440 4338 720 06 Immobilien und Maschinen der Weberei JJ 6 461 980 95 Immobilien der Beamten⸗ und Arbeiterwohnungen 151113034 Immobilien Kinderheim JJ 355 362 95 Vorräte an Rohstoffen, Halb⸗ und Ganzfabrikaten und ö J 2724 094 34 Kasse, Wechsel, Effekten und Bankguthaben... 1931431 09 wehe,, 2 5 4652 49672 31 472 899 12 Passiva. Attienkapital: Stammaktien... 4200 00 Vorzugsaktien , . 8 500 = 4208 500 Genußscheine (zum 31. Dezember 1927 gekündigt): Vom Gesamtbetrag von RM 140000 sind noch einzulösen 20 240 - 499 Schuldverschreibungen von 191l 9... 327 600 Amortisation der Spinnereiimmobilien: NM Stand am 31. Dezember 1925... 2965002, 93 Amortisation pro 1927 . 90 452,55 3055 454 58 Amortisation der Spinnereimaschinen: Stand am 31. Dezember 1926... 7314187, 46 Amortisation pro ig27 .... A425 688, 16 7739 876 22 Amortisation der Spinnerei .. 10796 33080 Amortifation der Webereiimmobilien: Stand am 31. Dezember 1926... 1463436, 02 Amortisation pro 1927... 42 4665,21 15056 901 23 Amortisation der Webereimaschinen: Stand am 31. Dezember 1926... 3467 190,90 Amortisation pro 1927... . 173548, 89 m Amortisation der Weberei... 51469 649 93 Amortisation der Beamten⸗ and Arbeiterwohnungen . 198016323 Amortisation Kinderheim“? 282 317 685 Reserve fonds d ,,, , . 660 925 46 Beamtenpensionsfonds , 524 250 05 Arbeiterpensionsfonds .. 331 659 83 855 909 88 Delkrederekonto .. z00 oo Werksparkasse * 1 14 2 2 14 1 1 1 6 * 1 2 2 14 * 1 8 273 641 53 Tratten gegen Baumwolle. 31090 503 61 e, . 3 361 332 26 Gewinn und Verlustkonto: Vortrag vom Vorjahre. 30 170151 Reingewinn pro 1927 020 632 27 1050 8078 'i 472 309012 Soll. Gewinn⸗ und Berlustkonto. Haben. Rähm, 3 e? Amortisation ..... 769 485 19 Vortrag vom Vorjahre. 30 170651 Nettogewinn .... . 060 80278 Fabrikationskonto-... 900 1716 1 820287 97 1 820 287 97

luß der heutigen Generalversammlung kommen für das Geschãftis⸗ ie Gewinnanteilscheine Nr. S der Stammaktien und auf die Gewinnanteilscheine Nr. 6 der Genußscheine je RM 72, zur Verteilung. . der Gewinnanteilscheine erfolgt unter Abzug der Kapital= iftwoch, den 29. Februar 1928, bei den Bankhäusern: . Schmid & Co., NAugsburg, ank, . Augsburg, liale Augsburg. Augsburg, den 28. Februar 1928.

Mech. Baumwoll Spinnerei und Weberei Augsburg.

Otto Lindenmeher.

aus Gewerbebetrieb rechnet.

kommensteuergesetzes aufgeführten Einkünften

Erste Zentral handelsregisterbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich

Nr. 54.

Berlin, Sonnabend, den 3. März

1928

A

C Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs. preis vierteljährlich 450 Ge Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geichäftsstelle 8Sw 48. Wilhelmstraße 32

Einzelne Nummern kosten 15 Gn Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Berrages einschließlich des Portos abgegeben.

k

63 J

Anzeigenpreis für den Raum einer ünfgespaltenen Petitzeile 1,9 Ce Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an Befristete Anzeigen müssen 3 Tage bor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein

6 * * Inhaltsübersicht.

Handeleregister,

Güterrecht egister,

Vereinsrenister,

Genossenschafteregtster,

Musterregister,

Urheberrechte eintragsrolle,

Konkurse und Vergleichssachen,

Verschiedenes.

& = O & , O R -

Entscheidungen des Reichsfinanzhoßfs.

24. Der Wert der Nutzung von Räumen im eigenen 6 des Gewerbetreibenden zum Gewerbebetrieb stellt ein Einkommen dar. Es handelt sich um die Frage, ob eine eingetragene Konsumgenossenschaft, die einem Revisionsverband angeschlossen 1 den Mietwert derjenigen Räume, die sie in eigenen Grundstücken als Geschäfts- und Lagerräume für eigene eschäftliche Zwecke nutzt, als Einkommen aus Vermietung oder zerpachtung versteuern muß. Das Finanzgericht hat die Be⸗ steuerung 32 indem es den Mietwert dieser Räume zu den nach 8 11 Nr. 4 des Körperschaftsteuergesetzes befreiten Einkünften Mit der Rechtsbeschwerde führt das z 11 Nr. 4 des Körperschaftsteuergesetzes stelle 3. im 8 6 des Ein⸗ . frei Auf §5 38 Abf. 4 des Einkommensteuergesetzes nehme er nicht Bezug. Die letztere Vorschrift ordne ein Zurechnen von Einkünften aus Miet⸗ wert usw zu den Einkünften aus selbständiger Berufstätigkeit an. Der Sinn dieses Zurechnens bestehe darin, eine doppelte Ver⸗ steuerung des in den Einkünften aus selbständiger Berufstätigkeit um Ausdruck kommenden Gewinns aus Mietwert zu vermeiden; iese Zurechnungsvorschrift sei also da angebracht, wo sowohl Ein⸗ künfte aus Mietwert als guch Einkünfte aus selbständiger Berufs⸗ tätigkeit gemeinsam der Besteuerung unterlägen. Anders verhalte es sich im vorliegenden Falle. Hier seien durch 5 11 Nr. 4 des Körperschaftsteuergesetzes die Einkünfte aus selbständiger Berufs⸗ tätigkeit freigestellt worden, die Einkünfte aus dem Mietwert 1 dagegen laut ausdrücklicher Bezugnahme auf 8 6 Nr. 6 es Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig bleiben.

Finanzamt aus: die betreffenden Genossenschaften von gewis

Dieser deutlich bekundete Wille des Gesetzgebers könne nun nicht dadurch ent⸗ kräftet werden, daß die für den Fall der gemeinsamen Veranlagung zwecks Vermeidung einer doppelten Besteuerung gegebene Vor⸗ , des 5 38 Abs. 4 angewandt, vielmehr müsse in . Falle er teilweifen Freistellung die Tatsache der „rechnerischen, nicht logischen“ Verquickung des Gewinns aus Mietwert und aus selb⸗ ständiger Berufstätigkeit gegenüber dem Willen des Gesetzgebers auf Heranziehung der Einkünfte aus Mietwert zurücktreten. 5 6 des Einkommensteuergesetzes stelle auf die Quellen des Einkommens ab. Eine aus technischen Gründen erlassene Zurechnungsvorschrift vermöge aber den Ehargkter des Einkommens aus Mietwert als den einer selbständigen Einkommensquelle nicht zu ändern. Das folge aus dem Sinne und auch aus der äußerlichen Entfernung er genannten Vorschriften des. Einkommensteuergesetzes. Eine Genossenschaft oder ein ähnlicher durch 8 11 Nr. 4 des Körper⸗ schaftsteuergesetzes nur teilweise steuerbefreiter Rechtsverband ürde sonst niemals den Mietwert der eigenen Wohnung zu ver⸗ 4 haben Denn wenn dieser wegen seines Enthaltenseins in en Einkünften aus selbständiger Berufstätigkeit steuerfrei bleiben solle, so werde er bei den hier fraglichen Rechtsverbänden deshalb niemals versteuert werden können, weil bei ihnen stets eine selb⸗ tändige berufliche Tätigkeit vorliege. Demnach würde bezüglich ieser Rechtsverbände eine nach dem Willen des Gesetzgebers auch bei ihnen steuerpflichtige Einkommensquelle versiegen.

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Zwar trifft die An⸗ nahme des Finanzgerichts, daß es sich bei dem Geschäftsbetriebe der Konsumgenossenschaft um einen Gewerbebetrieb handelte, nicht zu. Ob Einkünfte der im 5 38 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes genannten Art bei Körperschaftsteuerpflichtigen überhaupt vor⸗ kommen können, kann hier dahingestellt bleiben Wäre die Frage zu bejahen und würden solche Einkünfte innerhalb des Betriebs einer Genossenschaft anfallen, 90 müßten . an der Steuer⸗ befreiung der im 5 11 Nr. 4 des Körperschaftsteuergesetzes 1925 aufgezählten Einkünfte teilnehmen, gleichgültig, ob der Betrieb in dem die Nutzung stattfindet, ein gewerblicher ist oder innerhalb einer sonstigen selbständigen Berufstätigkeit geführt wird. Daß s 38 Abf. 4 des Einkommenstenergesetzes im 5 11 Nr. 4 des Körperschaftsteuergesetzes nicht ausdrücklich genannt ist, ist be⸗ deutunaslos. Denn § 38 Abs. 4 ist nur eine Klarstellungs⸗ vorschrift, die Zweife ausschließen soll, welcher Einkommensart die innerhalb eines Gewerbes oder sonstigen Berufsbetriebs an⸗ fallenden Einkünfte aus der Nutzung von Grundvermögen zuzu⸗ rechnen sind. Die Vorschrift schließt die Unterstellung dieser Ein⸗ künfte unter 8 6 Nr. 6 aus und weist sie den Einkünften aus §z 6 Nr. ? oder 3 des Einkommensteuergesetzes zu. Die Frage, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht, richtet sich daher nur nach

6 Nr. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes, nicht danach, was ezüglich dieser Einkünfte Rechtens sein würde, wenn sie als sol nach 36 Nr. 6 behandelt werden müßten. Im vorliegenden Falle handelt es sich aber gar nicht um Einkünfte im Sinne des 5 38 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes. Das Einkommensteuergesetz behandelt den Wert der Nutzung der Wohnung im eigenen Hause gn zwei Stellen, im 5 14 Halbsatz 2 und im 5 38 Abs. 4 Das Verhältnis dieser beiden Vorschriften zueinander kann hier auf ich beruhen bleiben. 5 14 scheidet hier schon um deswillen aus, geil es sich um eine nach 8 13 des Einkommensteuergesetzes zu bestenernde buchführungspflichtige Genossenschaft handelt. Die Vorschrift über die Nutzung einer Wohnung im eigenen Hause im 5 38 Abs. 4 aber kommt dann nicht zur Anwendung, wenn 4 sich um eine Nutzung von Räumen handelt, die dem eigenen zetriebe zugute kommt mag es sich um einen gewerblichen Betrieb oder um eine berufliche Tätigkeit anderer Art handeln. 5 38 Abs. 4 betrifft nur die Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, d. h. zur Befriedigung eines Bedürfnisses des Steuerpflichtigen, das außerhalb der Zwecke der erwähnten

Betriebe liegt. Gewerbliche und andere berufliche Betriebe dienen dem Erwerbe von Einkünften, die Nutzung einer Wohnung . dagegen Einkommensverbrauch dar oder steht einem solchen g Zur Befriedigung des ö

erfordert, der beim Inhaber einer M

dem Einkommen gedeckt werden muß. bei der Wohnung Nutzung des Hauses selbst gedeckt, und deshalb ist es gerechtfertigt, Nutzung als vorweggenommenen

diese

kommenselementen zu hehandeln. bei der Nutzung von Räumen, die innerhalb eines erst auf die Erzielung von Einkünften gerichteten Betriebs erfolgt. Hier wird bei dem Benutzer gemieteter Räume durch die Zahlung des Miet⸗ zinses nicht etwa Einkommen verbraucht, sondern es werden Aus⸗ gaben gekeistet, die als Werbungskosten den Gewinn Der Benutzer eigener Räume erhöht damit seinen Gewinn, s schäftsbetriebs die Nutzung schon erfaßt wird. ungerechtfertigt, die

erer der Gewinnbesteuerung zu erfassen. Unternehmens steuerpflichtiges Einkommen darstellt oder wegen des Eingreifens einer sudbjektiven Befreiungsvorschrift steuerfrei bleibt,

ganz

Besteuerung au ob der Gewinn

Frage,

raume au

25. Zahlungen von an diesen zur Deckung der Kosten eine ü umsatzsteuerfreie Vereinsbeitrüge. besteht darüber, ob der steuerpflichtige Berufsverband mit der Sonderumlage, die er anläßlich eines Sftober 1921 von den beteiligten Mitgliedern eingehoben hat, zur Umsatzsteuer herangezogen werden kann. Umsatzsteuerpflicht Leistungen an einzelne Mitglied habe sich um den Möglichkeit einer Auszeichnung gekauft. In de schrift bestreitet der Verband, daß ein Austausch von Leistung und Gegenleistung stattgefunden hat. Erfüllung der allgemeinen Verbandszwecke gehandelt, jür die nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs Umsatzsteuer⸗ In einer Gegenerklärung wendet sich das Finanzanrf gegen die Anschaunng des Berufungsrichters., daß die vom Verband anläßlich des Schaufensterwettbewerbs gegenüber den Beteiligten auf Grund der Beiträge gelieferten Leistungen als besondere Leistungen an einzelne Mitglieder gegen Entgelt Vom Standpunkt des Reichsfinanzhofs sei daher es

bewerb

freiheit gegeben sei.

anzusehen seien. im vorliegenden Falle die Umsatzsteuerpflicht zu verneinen. Allein die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs werde dem Willen des Der Begriff des Umsatzes im Sinne des

Gesetzes nicht gerecht. ĩ Person

Umsatzsteuergesetzes Leistenden an und setze lediglich voraus, daß die Leistung eine entgeltliche empfänger ist, der Zahler oder ein Dritter, und ohne danach zu inwieweit die Leistung, wenn mehrere Zahler vorhanden seien, dem einen oder anderen von ihnen oder ob sie allen gemein⸗

fragen,

scheidende

im eigenen Haäuse durch die

gleiche Ersparnis

eines

Frage, ob der

als

bejaht, da nach ihrer

knüpfe ausschließlich an die

ist, ohne danach zu fragen, wer

sam zugute komme.

Der Rechtsbeschwerde kann der Erfolg nicht versagt werden. In ständiger Rechtsprechung hat der Reichsfinanzhof daran fest⸗ gehalten, daß Zahlungen von Vereinsmitgliedern, die einen Verein lediglich in den Stand setzen, die ihm im Interesse aller Mitglieder erfüllen, die aber kein Entgelt für Sonderleistungen des Vereins an die Mitglieder dar⸗ Von dieser Rechtsanschauung ab⸗ zugehen besteht kein Anlaß. Die hier streitigen Sonderbeiträge anläßlich des Schaufensterwettbewerbs beurteilen

satzungsgemäß gestellten

stellen, umsatzsteuerfrej sind.

Aufgaben zu

sind nicht

als die übrigen Verbandsbeiträge.

die Sonderumlage aufgebracht worden; der Rest

gemeinen Mitteln des Verbandes bestritten worden. daher nicht an, die durch eine erhöhte Verbandstätigkeit im Jahre 1924 nötig gewordene Sonderumlage anders zu behandeln als die sonestigen Verbandsbeiträge. sprechend dem Zwecke des besonderen Anlasses nicht für alle Mit- glieder gleich bemessen, sondern nach der Zahl der Schaufenster abgestuft wurde, benimmt ihr nicht die Natur eines Beitrags zu den allgemeinen Aufgaben des Verbandes, da die höhere Beitrggs⸗ leistung kein Anrecht auf eine besondere Gegenleistung des Ver⸗ bandes gewährt. ihm gezogen worden.

von

. die

Der Verband ist daher zu erhobenen Sonderumlage zur

wird ein ietwohnung regelmäßig aus Der gleiche Aufwand wird unmittelbare

Verbrauch Grundsätzlich anders liegt es

spart diese Werbungskosten und o daß in dem Ergebnis des Ge⸗ Es wäre also nochmals

ist für die hier zu ent⸗ Nutzungswert der eigenen Geschäfts⸗ ßerhalb des Betriebs liegende Einkünfte begründet oder nur die Ersparnis von Ausgaben innerhalb des Betriebs, be⸗ deutungslos. (Urteil vom 3. Januar 1928 1 A 221/27.)

Mitgliedern eines Berufs verbands 5 Schaufensterwett⸗

Schaufensterwettbewerbs im

Die 2 hat die Ansicht

Mitglieder gegen Entgelt vorliegen. Beitrag für jedes Schaufenster die r Rechtsbeschwerde⸗

Es habe sich um Beiträge zur

der

Der Schaufenster⸗ wettbewerb und die damit verbundenen Veranstaltungen dienten dem satzungsmäßigen Zwecke der „Wahrung und Förderung der Interessen des Einzelhandels in seiner Gesamtheit“ gewöhnlichen Beiträge zur Deckung des Kostengufwands für den Schaufensterwettbewerb nicht ausreichten, ergab sich die Notwendig⸗ keit, eine Sonderumlage zu erheben. Gesamtkosten des Schaufensterwettbewerbs ein großer Teil durch ist aus all⸗

Tatsächlich sind von den Sonderzulage ent⸗

Unrecht Umsatzsteuer heran⸗ (Urteil vom 11. November 1927 V A 20027.)

26. Gleichstellung des Erwerbs des Eigenbesitzers mit dem Erwerbe des bürgerlich⸗rechtlichen Eigentums für die Frage der Bereicherung durch Schenkung oder Erbgang.

Im Jahre 1916 nahm der Erblasser seine beiden Söhne, die Veh m erbeten, in sein Geschäft auf, indem er seine Einzelfirma in eine offene Handelsgesellschaft zu drei gleichen Anteilen um⸗ wandelte. Ein den Erfordernissen des 5 Il3 des Bürgerlichen . entsprechender Gesellschaftsvertrag wurde nicht ab⸗ geschlossen, auch wurden die Betriebsgrundstücke nicht an die Gesellschaft aufgelassen. Sie standen also im Grundbuch noch auf den Namen des Erblassers, als dieser am 6. Februar 194 unter Hinterlassung seiner Witwe und der beiden Beschwerdeführer als gesetzliche Erben starb. Erben geworden sind zu n die Witwe, zu je 3 jeder der beiden Beschwerdeführer. Jedem der Beschwerde⸗ führer sind daher durch Erbgang zugefallen: 1. von dem ein Drittel des Gesellschaftsvermögens umfassenden Gesellschaftsgnteile des Erblassers oder, was dasselbe ist 6 X 26 * des Gesell⸗ schaftsvermögens, 2. 5 des sonstigen Vermögens des Erblassers. Aus diesen Gründen ist für die Erbschaftssteuer von wesentlicher Bedeutung die im gegenwärtigen Verfahren allein streitige Frage, ob der Grundbesitz soweit er von der offenen Handelsgesellschaft benutzt wurde, beim Tode des Erblassers diesem oder der Gesell⸗ schaft gehörte. Es handelt sich also im wesentlichen darum, ob der Erblaffer den Beschwerdeführern seinen Grundbesitz zum Teil schon 1916 durch Einbringen in die offene Handelsgesellschaft geschenkt hat oder ob die Söhne erst durch den Erbfall enisprechend bereichert worden sind. Die Vorinstanzen verkennen nicht, daß die Eintragung im Grundbuch nicht entscheidend ist; sie wollen aber gleichwohl nicht anerkennen, daß das Grundvermögen oder ein Teil davon am Stichtag der Gesellschaft gehörte, und zwar vor⸗ nehmlich deshalb, weil der Erblasser im Jahre 1923 einen Antrag auf Eintragung der Gesellschaft im Grundbuch zurückgenommen hat. Das Finanzgericht fügt hinzu, die Angabe der Beschwerde⸗ führer, daß die Eintragung des Eigentum züberganges an Bedenken wegen der Kostenfrage gescheitert sei, könne nicht zu einer zu ihren Gunsten lautenden Entscheidung führen; da es dem Erb⸗ lasser obgelegen hätte, die dinglichen Rechtsverhältnisse zu klären. Dle Entscheidung hängt indessen nicht davon ab, was der Erh⸗ faffer hätte tun sollen, um bei seinem Tode klare Rechtsverhältnisse zu hinterlassen, sondern nach § 890 der Reichsabgabenordnung davon, ob es glaubwürdig ist, daß die offene Handels- gesellschaft nach dem Willen der Beteiligten den Eigenbesitz an den Grundstücken haben sollte und daß sie von einer ent- sprechenden Regelung der dinglichen Rechtsgestaltung nur deshalb absah, weil man die Kosten scheute. Da die Vorinstanz diese Frage nicht geprüft hat, war die Vorentscheidung nach S 28 der Reichsabgabenordnung anfzuheben. Zu demselben Ergebnis führt auch die Behandlung des Einwandes der Beschwerdeführer, daß der Grundbesitz in die Bilanzen der Gesellschaft eingestellt war. Diese Tatfache schaltet das Finanzgericht mit der Bemerkung aus, könne auch Privatvermößen durch die Bücher und Bilanzen einer Gesellschaft laufen. Diese Möglichkeit ist indessen nicht hin⸗ reichend, um der Tatsache der Aufnahme in die Bilanz ihren Wert als Beweisanzeichen für die Absicht der Beteiligten zu rauben. Es wäre vielmehr zu untersuchen gewesen, ob ra l achliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die Gesellschaft alle oder einzelne der streitigen Grundstücke, obwohl sie in ihrer Bilanz enthalten sind, als Privawermögen des Erblassers betrachtete. Schließlich ist auch nicht ersichtlich, warum es im vorliegenden Falle nach Anficht der Vorinstanz nicht möglich sein sollte, daß nach dem Willen des Erblassers nur ein Teil seines Grundbesitzes in den Eigenbesitz der Gesellschaft übergehen r. Bei der er⸗ neuten Prüfung wird das Finanzgericht davon auszugehen haben, daß für das Erbschaftssteuerrecht nicht maßgebend is die dingliche Rechtsgestaltung, sondern daß nach 8 8 der Reichsasgabenordnung der Eigenbesitz (6 377 B. G.-B.) gleichsteht dem bürgerlich-recht⸗ lichen Eigentum. Von diesem Standpunkt alis hat der Reichs⸗ finanzhof in ständiger Rechtsprechung bei der Schenkungsteuer die Bereicherung des Bedachten nicht abhängig gemacht von dem Eigentumsübergange durch Auflassung und Eintragung, sondern von der körperlichen Uebergabe. 6a entspricht auch der Recht- sprechung des Reichsfinanzhofs auf anderen Gebieten des Steuer⸗ rechts. Insbesondere muß 8 8 Abs. 1 Sap 1 der Reichsabgaben⸗ ordnung gelten wie zunngunsten des Steuerpflichtigen so auch zu seinen Gunsten. Demnach kann im vorliegenden Falle die Tat . der Unterlassung der Auflassung und der Eintragung der echtsänderung im Grundbuche höchstens mittelbar insoweit Bedeutung gewinnen, als aus ihr auf den Willen der Beteiligten zu schließen wäre, den Grundbesitz nicht zum Gesellschaftsvermögen zu rechnen. Es wird also zu prüfen sein, ob es glaubhaft ist, daß der Antrag auf Umschreibung aus Scheu vor den Kosten und Abgaben zurückgenommen worden ist. Ferner wird zu unter⸗ suchen sein, aus welchen tatsächlichen Gründen gerade im vor⸗ liegenden Falle der Grundbesitz in die Bilanz aufgenommen wurde. Schließlich werden noch besonders zu wärdigen sein die Behaup⸗ tungen der Beschwerdeführer, daß die Gesellschaft den Grundbesitz seit 1916 , . und ohne jeden Vertrag besessen und benutzt habe und daß beim Verkaufe von Grundstücksteilen zu Lebzeiten des Erblassers der Preis zu je einem Drittel dem Kapitalanteil eines jeden der drei Gesellschafter zugeführt worden sei. Alle diese ragen werden, soweit sich die Antwort nicht durch Ermittelungen eststellen läßt, nach S210 Abs. 1 Satz? der Reichsabgabenordnung burch Schätzung zu entscheiden sein, wobei für die verschiedenen Teile des Grundbesitzes verschiedene Ergebnisse nicht aus- geschlossen sind. (Urteil vom 31. Januar 19288 Ve A 78027)

eich. Aufwand

von Ein⸗

mindern.

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Streit

esondere Das

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Leistungs⸗

anders zu

Da die

Es geht

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e . 16 8 2

d Bei 1. Handelsregister. Aachen. ͤ 102078

In das Handelsregister wurde ein⸗ getragen am 27. . 1928:

Bei der Kommanditgesellschaft „2achsner Metallhandelsgesellschaft Matthias Bock C Co.“ in Aachen: 8 Kommanditisten sind aus der Gesellschaft ausgeschieden und ein neuer Komman«

der Ferbeck C Cie.“

Gesellschaft ausgeschieden. Aachen:

den n,, Bonn ü

in dem Betriebe

ditist ist in die Gesellschaft eingetreten. gründeten Forderungen und Verbind⸗1 Ge

ergegangen, der es nunm unter der Firma „Max Stern Na folger“ fortführt. Der Uebergang der des Geschäfts be⸗ 3

Kommanditgesellschaft . in Aachen⸗ Forst: 7 Kommanditisten sind aus der

Bei der Firma „Max Stern“ in Das an n ist auf Unton Felix Coens in

z

lichkeiten ist bei dem Erwerbe des Ge⸗ schäfts durch den Kaufmann Anton Felix Coens ausgeschlossen.

Bei der Kommanditgesellschaft „Rhein. Textil⸗Werke Schnitzler Lummerich, Kommanditgesellschaft“ in Aachen: Dem Josef Meesters zu

r Aachen ist Einzelprokura erteilt. Die Kommanditgesellschaft „Leist

Co. Kommanditgesellschaft“ mit dem in Aachen. Persönlich haftender ellschafter ist der Kaufmann Ludwig

schafterbeschluß vom 31. Dezember 1926 um 15000 Reichsmark auf 45 009 Reichsmark herabgesetzt worden. Durch Gesellschafterbeschluß vom 24. Februar 1938 ist der Gesellschaftsvertrag ab-

Leist in Aachen. Es ist ein Komman⸗ ditist vorhanden. Die Gesellschaft hat am 27J. Februar 1928 begonnen. Dem Tony Alfred Velder in Aachen ist Einzelprokura erteilt. Als nicht ein⸗

getragen wird veröffentlicht: Geschäfts⸗ geändert. Die Gesellschaft wird durch zweig: Handel mit , n aller Art einen oder mehrere Geschafts führer und verwandten Artikeln. Geschäfts⸗ vertreten. Sind mehrere Geschäfts⸗

führer vorhanden, so ist jeder allein vertretungsberechtigt. Amtsgericht. Abt. 5. Aachen.

räume: Kaiserallee 128.

Bei der . ‚Ados Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Aachen: Das Stammkapital ist durch Gesell⸗