1928 / 55 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Mar 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 55 vom 5. März 1928. S. 2.

(Sehr gut! links.) Absolut notwendig sei, daß der An⸗ lich behandelt werde, weil er das beste Gegen⸗ ie juristische Bureaukratie darstelle. den gänzenden Status einzelner großstädtischer Anwälte nicht darüber täuschen lassen, daß es der Menge der Anwälte recht Der Redner fordert noch erichtswesens und Modernisierung Dabei müsse man auch verlangen, da ngenen in den Gefängnissen erhebli ies in anderen Ländern längst der Fa burchaus kein solches verbrecherisches Land, wie es nach der Ge⸗ angenenzahl den Anschein habe. die allerkleinsten erhebungen in einem Jahre seien ein berehbtes Zeugnis dafür, daß Staatsanwaltschaft müsse, in Kleinigkeiten keine Anklage mehr zu erheben. die Justiz geschlossen werden. (Beifall bei den Demokraten.)

Abg. Voß (Völk) meint, man habe die Redezeit zum Justiz⸗ etat nur verkürzt, um zu verhindern, daß man über den zur An— nahme vorgelegten Shnagogengemeinde „Israelitische Religionsgefellschaft“ furt a. M. als Körperschaft des öffentlichen

waltsftand p . an Yurfe

Zentralisierung des es Strafvollzuges. die Zahl unserer Ge⸗ erabgesetzt werde, wie Deutschland sei

. .

Man „hänge“ nur in Deutsch—⸗ 640 000 Anklage⸗

angewiesen

auf das Reich übertragen

Gesetzentwurf die Anerkennung

techts sprechen soll.

öllischen würden alle anderen Gesichtspunkte zu diesem Justiz— etat zunächst zurückstellen, um über dieses wichtige Gesetz zu (Sehr gut! bei den Völkischen; Gelächter links.) er Redner lehnt dann den Gesetzentwurf ab, zumal in den ab⸗ mysteriöse Geheimzeichen enthalten seien, von denen man nicht wisse, was sie bedeuteten. Es seien da wagerechte und senkrechte Striche mit abgedruckt, die Der Redner zitiert noch einige ebräische Worte, die gleichfalls in den abgedruckten Satzungen tehen und fragt, ob ein Mensch im Hause, außer den jüdischen (Rufe links: Fragen Sie nur Luden⸗ olen und auch die Man würde im Landtag doch auch einen Gesetzentwurf verabschieden, der chinesische Zeichen ent— Der Redner verlangt eine amtliche Uebersetzung muds, an der auch nichtjüdische Gelehrte beteiligt seien und die bisher noch nicht vorhanden ist. Juden wissen auch, warum!) Es stehe in den jüdischen Religions vorschriften allerdings, daß ein Nichtjude, der den Talmud über⸗ aus dem Talmud (Vizepräsident Wiemer meint, Ausführungen aus dem Talmud ständen nur in lehr losem Zusammenhang mit der Justizdebatte; Heiterkeit.) n den Statuten, die dem Gesetzentwurf beigelegt sind, stehe ausdrücklich, daß Thora und Talmud höchste Autorität für die Juden seien; man müse sich daher damit beschäftigen. bei den Völkischen: Sehr wahr! Heiterkeit bei den Links⸗ parteien und Rufe: Weiter reden lassen! Der Redner liest dann einige Bestimmungen aus dem Talmud vor, wonach u. a. den Juden erlaubt sein soll, Nichtjuden zu betrügen, wenn sie es tes Hört, hört! bei den Völkischer Es würden im Talmud au vuelle Scheußlichkeiten aufgeführt, die in keinem Religions— buch sonst enthalten sein dürften. daher keine Religion im Sinne von Ku bildeten, wie dies schon Moltke aussprach, einen Staat im Staate. Aus Rassegründen heraus seien sie daher bis zum letzten zu be—= Auch das preußische Ministerium sei aber leider mit (Der Justizminister schüttelt verneinend den

gedruckten Statuten der Gesellschaft

doch etwas bedeuten müßten.

Abgeordneten das verstehe. dorff, der kennt seine geliebten Jidden aus reimaurer ganz genau!)

(Rufe bei den Völkischen: Die

ein Jude, der einen Nichtjuden

unterrichtet,

nicht gewahr werden. anhaltendes Gelächter lin

raelitische Religion sei turstaaten; die Juden

zuden durchsetzt.

Abg. Haase⸗Liegnitz (Wirtschaftl. Vereinig.) schließt sich bezüglich des Krantz⸗Prozesses der Verurteilung der ausführlichen Presseberichterstattung durch den Abg. Stendel (D. Weiter bringt er zahlreiche Wirtschaftswünsche an die Justiz vor. So müßten die Notariatsgebühren für größere Objekte gesenkt und der Geschäftsgang in Zivilsachen beschleunigt werden. rderlich sei weiter die Vereinfachung und Verständlichmachung Die Zuständigkeit der Amtsgerichte müsse Seit die freie Wahl der Gerichtsvollzieher aufgehört hat, seien die Pfändungsergebnisse worden, daß man hier wieder rücktevidieren müsse. sei eine schleunigere Durchführung des Konkursterfahrens und eine größere Einheitlichkeit und Klarheit in der Rechtsprechung bei Aufwertungssachen.

Abg. Kuttner (Soz.) erklärt bezüglich der Ausführungen des Abg. Pfarrer Voß (Völk.): Komödiant sei, sollte dieser Beziehung nachzueifern. Ausdrucksweise. Wenn Abg. Lüdicke (D. Nat.) so stark gegen die Bexichterstattung der Linkspresse über den Krantz⸗Prozeß geeifert habe, so solle er die Tonart der Rechtspresse bei ihr nicht passenden Urteilen beobachten, die von keiner linksstehenden Presse über—⸗ Im Wilms⸗Prozeß habe die „Deutsche Tageszeitung“ das Urteil als ein Bluturteil bezeichnet und er— klärt, sie beneide die Richter nicht um die Robustheit ihres Ge⸗ wissens, und auch die „Tägliche Rundschau“ anzeiger“ äußerten sich ähnlich. testiert werden, daß der juristis bisher ausgebildet werde.

r Grundbücher. erweitert werden. so schlecht

der Pfarrer er Politiker nicht danach streben, ihm in (Präsident Bartels rügt diese

troffen werden könnte.

Entschieden müsse dagegen pro⸗ achwuchs so einseitig wie Allerdings sei von Universitätslehrern Staatsrechtslehrer Prof. anderes zu erwarten. Bornhack habe z. B. im Kolleg ausgeführt, er könne sich nicht denken, wie Ebert, der nur von Sätteln etwas verstand, die oberste Leitung des Heeres nach der Verfassung (Lebhaftes Hört, hört! links.) Allerdings von Bornharck vor zwanzig Jahren bekannt gewesen, da absoluter sachlicher Unfähigkeit lediglich wegen vor den Hohenzollern worden sei. (Großer Lärm hei den Völkischen und Ru bitten uns, daß Universitätsprofessoren beschimpft werden! Im übrigen müsse man vorsichtig ie Justig einmal lobe, denn es gebe noch immer Der Redner zählt mehrere Einzel⸗ ür auf, daß Gerichte wegen Beschimpfung der Reichs⸗ lagge schwarzrotgold freigesprochen haben. Zum Beispiel sei in eukölln ein Hakenkreuzler, der in flagge als schwarzrotsch . ..

führen könne.

iner byzantischen Verbeugungen e Wir ver⸗

Gegenkundgebungen links.) sein, wenn man e Urteile genug.

einem Lokal die Reichs⸗ bezeichnete, freigesprochen worden, weil einige Zeugen erklärten, sie hätten dis Aeußerung nicht ge— f. (Hört, hört! links; andauernde Unterbrechungen und Rufe bei den Völkischen: Schwarzrotmostrich; Abg. Dannicke hat es doch auch s artels rügt diese

Völt ]: Mostri

em Kriege Präsident ö

auernden Unterbrechungen.) Außerordentlich beklagenswert sei weiter, daß noch immer aus den nichtigsten Gründen Urteile wegen Landesverrats erfolgten. Das gelte von der Verurteilung des Bergmanns Bremsel zu fünf Jahren Festung, nur weil er Dolmetscherdienste für die

ranzosen geleistet habe, und zwar im Jahre jgig, weshalb das

richt diese Handlung als unter dem Kriegszustand begangen Unerhört sei die Demagogie der Rechtspresse auch bei der Begnadigung des Leiferder Attentäters Schlesinger zutage Man habe da geschrieben, der „jüdische Maffenmörder

chlesinger sei auf besondere Verwendung der Juden begnadigt worden“. Tatsächlich sei Otto Schlesinger der Sohn eines könig⸗ lich württembergischen Chorsängers, der katholis chen Mutter.

verurteilte.

ist, und einer Auch die Großeltern Schlesingers seien eits katholisch. mütterlicseits evangelisch. Abg. Dr. von Brehmer Völk): Wann getauft?! 2 sich durch Namensanklänge Ebenso wie ein Hamburger Jude Brehmer mal zufällig nicht Jude sein. Vertrauen in die Justiz wird erst wieder gesteigert werden, wenn die Richterstellen aus allen Teilen der Bevölkerung besetzt werden.

(Zuruf des assen Sie (zu

Völkischen) ein kann, kann ja auch ein (Große Heiterkeit.) Das

Der Krantz-⸗Prozeß habe viel zu großes Aufsehen erregt. habe allerdings nichts geschadet, geführt wurde. Einige

verkümmerte Junggesellen

lichen Berichten gefunden. Daß aber einmal das Jugendproblem grüßen. Möchte die Ceffentlichkeit sich aber großen Mißstände in der Justiz ebenso bekümmern wie um den Krantz⸗Prozeß, dann würde es bald besser werden. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Justizminister Dr. Schmidt nimmt hierauf Stellung zu einigen Punkten, die in der Debatte von den Rednern berührt sind. Seine Ausführungen werden im Wortlaut veröffentlicht werden.

Abg. Dr. Deerberg (D. Nat) meint, daß die Klagen über die Justiz und mithin die sogen. Vertrauenskrise so alt selen, wie die Justiz selbst. Sie ließen sich verfolgen vom Reichskanzler Marx zurück bis zum Altreichskanzler Bismarck. Fürst Bismarck habe bereits 1867 erklärt, wenn bei Minister-Klagen Urteile wie die damals gefällten heraus kämen, brauche man sich nicht zu wundern, wenn der Eindruck von der Unparteilichkelt der Justiz sich immer mehr vermindere. Diese „Vertrauenskrise“ sei also gar keine Krise, sondern etwas Konstantes, und erkläre h aus dem Wesen und den Aufgaben der Justiz, bei denen es immer Steger und Besiegte gäbe. Es kämen ja auch in der Medizin Kunstfehler vor, ohne daß man immer gleich böse Absicht dahinter bermute. Vielfach lägen die Schwierigkéiten auch in der Beendung der deutschen 3 rechung. Das schweizerische gi lafee 4. B. ermächtigte den Richter, überall da, wo ken Lösung im Gesetz zu finden sei, so zu entscheiden, als wenn er der Gesetzgeber wäre. Auch die U, . Gesetzgebung sei weit zurückhaltender als die deutsche, die keineswegs einfach sei. Zum Fall Krantz erklärt der Redner, daß die dort ,, ethischen Probleme keineswegs ür die ganze Jugend gleichgelagert seien. Es hätten vielmehr

i dieser Tragödie ganz . ö vorgelegen. Es ei daher abzulehnen, eine solche angebliche Sezualnot unserer Jugend als die Ursache dieser Erscheinungen hinzustellen. Im Falle Krantz liege ein ö. 5 Einschlag in das Krankhafte und Pshchopathische vor, Es sei unmöglich, der Jugend schranken⸗ lose Freiheit zu gewähren; sie brauche vielmehr unbedingt die erforderliche Autorität über sich. Es sei an sich zu verstehen, wenn die Oeffentlichkeit nicht ausgeschlossen würde. Der Vorsitzende habe das auch mit der erzieherischen Wirkung begründet. Trohdem müsse man fragen, wozu diese Fragestellung, die mit der Findung des Urteils nichts, gar nichis zu kun habe. Ungewollt habe der Vorsitzende dem Sensationsbedürfnis dadurch Rechnung getragen!

Das zweite Bedenken liege in dem Voreid! Stand die Filde . nicht unter dem Verdacht der Begünstigung? gen dieses Verdachts dürfte überhaupt keine Vereidigung glatt den

am wenigsten ein Voreid, unter dessen Druck dann Hilde Scheller während des ganzen Prozesses habe stehen müssen. Nach die sem Eid dürften nicht solche Fragen gestellt werden. Das Urteil selbst habe zweifellos auf einer beachtenswerten 63 estanden, auch die Begründung. Jedenfalls könnten der . nicht diese Vorwürfe gemacht werden, wie es teilwesse . sei. Dann 6 eins! Was wäre mit dem Angeklagten geschehen, der als einfache Nummer vor Gericht erschienen wäre, dem nichl ein solcher Apparat von Sachverständigen zur Verfügung gestanden . Das ist eine Frage, die ich als besonders ernstes k ezeichnen möchte! (Beifall.)

Zweckes der Strafe, ob Besserung oder bschreckung. Man müsse auch an erblich Belastete benken. Die Behandlung müsse ver⸗ schieden sein. Wo . werden soll, müsse auch etwas Gutes vorhanden sein. Der Redner tritt für Erleichterung im Straf⸗ vollzug zur Aufrechterhaltung der Beziehungen mit der Familie ein, wie Gestattung von Besuchen und Briefen. Wer keine berufs⸗ mäßige Arbeit gelernt habe, müsse einen Beruf in der Straf- anstalt lernen. Damit gebe man dem Menschen für das ganze Leben etwas mit! Auch das Gefühl der Freude könne gut aus⸗ enutzt werden als Erziehungsmittel: „Vor die Tugend setzten 1 Götter den hw ft uch die gFieligion müsse dem Ge⸗ fangenen näher gebrachl werden. Man müsse auch durch zweck- 1 Veranstaltungen dem Gefangenen das Gefühl geben, daß die Menschheit nicht ganz mit ihnen gebrochen habe. Durch eine richtige Gefängnisordnung müsse guch beim Gefangenen der Sinn für Ordnung erweckt werden. Bei der Zuweisung der Arbeit dürfe auch von unangenehmer Pflichtarbeit nicht abgesehen werden. . Wert sei auf lu h r haf Arbeit zu legen. Schule und Unterricht dürfen nicht vernachlässigt werden; gute Lehrer müßten für diesen Ewachsenen⸗Unterricht verwandt werden. Auch die freie Liebestätigkeit finde reiche Arbeit an den Gefangenen und ihren Familien. Die Aussicht auf Begnadigung sei ein sehr wirksames Erziehungsmittel. Wir müßten überall bestrebt sein, Menschen, die gestrauchelt seien, wieder der Allge⸗ n, zurückzugewinnen. . Abg. Mehger⸗ Herford (D. . bedauert, daß für einen großen Teil der Justizbeamten bei der Besoldungsreform nicht alles erreicht werden konnte. Auch bei dem Stellenplan seien uns die Hände gebunden, so daß nur kleine Besserungen im Rahmen des Besoldungsgesetzes möglich seien. Zu begrüßen sei, daß das Ministerium sich auch auf den Standpunkt gestellt habe, daß hier Härten vorhanden seien, die beseitigt werden müßten. Sehr richtig! bei der Deutschen Volkspartei) Die Zahl der echtspfleger, die eine Zulage bekoommen sollten, müßte im Interesse des Fortschreitens der Kleinen Justizreform vermehrt werden, ebenso sei die Lage der Justizwachtmeister und anderer Kategorien zu bessern. Im Strafvollzug dürfe mit der Strafe nicht gespielt werden; zu begrüßen sei, daß sich das System der Bewährung durchgesetzt habe. Ferner sei zu wünschen eine gute Auswahl in der Beamtenschaft, gute Ausbildung und Fortbildung owie bessere Besoldung. Auch die Einrichtung der Zentralstelle ür produktive Arbeit sei zweckmäßig. Auch 6. Freunde wünschten rleichterungen für die Gefangenen; sie sollten auch von ihrem verdienten Arbeitslohn an ihre notleidenden Famillen abgeben können. Zum Schluß setzte fich der Redner für Erhaltung der Strafanstalt Lichtenburg ein, wenn auch in kleinerem i , Abg. Menzel (Komm) empfahl das Beispiel Rußlands im Strafvollzug, das auf Arbeit aufgebaut sei. Wenn in Rußland die Todesstrafe verhängt werde, so gn. es lediglich in der Notwehr. In Deutschland lägen 15 Arbeiter unter der Erde, die durch den „Bluthund Noske“ niedergeschossen worden seien. In Deutschland werde mit den Gefangenen eine Ausbeutung etrieben, die zum Himmel schreie. Unerhört sei die Zensur der . 3 die Gefangenen. Der Redner zeigt eine Seite des „Berliner Tageblatts“ vor, die von der . durch Unkennt⸗ lichmachung le, ,,,. worden sei. er „Dortmunder Generalanzeiger“ bestehe nur aus einigen Fetzen, der Rest sei ausgeschnitten worden. (Minister Schmidt: Geben Sie uns die Exemplare, wir werden nachprüfen! Die kommunistischen Ge⸗ angenen hätten unter grausamem Terror zu leiden. Solange 8 kapitalistische System bestehe, werde da auch keine Aende⸗ rung eintreten.

Damit schließt die allgemeine Besprechung. Ohne weitere Wortmeldungen wird auch die Einzelberatung erledigt. Die Abstimmungen über die angefochtenen Titel

und die vorliegenden Anträge finden später statt. In zweiter und dritter . 6 das Haus noch dem Gesetzentwurf zu, der die israelitische Gemeinde in Frankfurt a. M. zur Körperschaft des , Rechts macht.

Gegen 17 Uhr vertagt sich das Haus auf Montag, 12 Uhr: Bergetat und Lotterievertrag.

Es daß dieser Prozeß öffentlich : beiderlei Geschlechts haben vielleicht ihre Befriedigung in den ausführ⸗

in seiner ganzen Größe aufgerollt wurde, sollten wir nur be— um die wirklich

Abg. Dr. Eismann (Zentr) behandelt das Thema des

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte am 1. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Heimann Soz. j die Sinzelberatung des Haushalts des Reichs⸗ verkehrsminister rums beim zurückgestellten Kapitel „Reichswasserschutz“ fort. Dazu liegt ein Schreiben des Reichs⸗ verkehrsministers vor des Inhalts: „Ich beantrage die Einstellung von 150 Polizeianwärtern beim Reichswasserschutz. Der Reichs finanzminister und der Reichssparkommissar find einverstanden.“ Abg. Torgler (Komm.) beantragte Streichung des ganzen Kapitels und kritisierte den eben mitgeteilten Antrag, weil der Reichswasserschutz doch künfig wegfallen solle Geheimrat Döh⸗ ring widersprach dieser Darlegung. Der Antrag wolle nur die fehlenden Stellen auffüllen, solange der Reichswasserschutz bestehe. Abg. Er sing (Zentr.) bemerkte dazu, daß zurzeit die Frage noch nicht geklärt sei, ob der Reichswasserschutz beim Reich ver— bleibe oder ob er zu den Ländern komme, die ihn angeblich haben wollten. Bis dahin dürften doch keine Anwärter eingestellt werden. Geheimrat Döhring erwiderte, daß ohne Auffüllung gerade der unteren Stellen der Reichswasserschutz nicht mehr aufrecht— erhalten werden könne. Abg. Mittel mann (D. Vp.) unter⸗ stützte die Forderung des Ministeriums, weil sonst schließlich der Reichswasserschutz nur noch Offiziere besitze, aber kein wirklich brauchbares Instrument des Reichs mehr sei. Abg. Schmidt⸗ Stettin (D. Nat.) bemängelte das Hin und Her in dieser Frage. Solange der Wasserschutz bestehe, müßten auch die notwendigen Leute für ihn vorhanden sein. Staatssekretär Gutbrod fragte, ob man es wirklich verantworten könne, mit dem Wasserschutz wieder ein Machtmittel des Staates aus der Hand zu geben. Abg. Steinkopf (Soz.) empfahl nochmalige Beratung der An—⸗ ß der Einstellung von Anwärtern im Unterausschuß.

as Schreiben des Ministers wurde dem Unterausschuß über⸗ wiesen, das Kapital genehmigt. Die vorliegenden Petitionen wurden gemäß den Anträgen des Abg. Dr. Qugatz (D. Nat.) er—= ledigt. Es folgte die Besprechung der Phöbus⸗Ange⸗ legenheit. Abg. Heinig (Soz.) wies auf die Verschiedenheit in der Tragweite der Erklärungen des Reichskanzlers und des Reichswehrministers in der Phöbus⸗Angelegenheit hin. Der Minister habe die Angelegenheit auf einen Fall Lohmann zugespitzt, ihn ins Persönliche verkleinert. Er glaube, es handle sich hier vielmehr um eine Angelegenheit der Seetransportabteilung des Reichsmarineamts. Lohmann habe anscheinend in der großen Linie seiner Handlungen, allerdings nicht in Einzelheiten mit Wissen und Willen und im Rahmen des Amts gehandelt. Nur bei den Details habe er wahrscheinlich auf eigene Faust gehandelt. Es sei notwendig, die Gesamtverantwortung festzustellen. Hier sei ein , Gründungskomplex als Mantel ausgebreitet worden, bestimmt, dem Parlament bzw. seinem , nb die Einsicht zu verschleiern. Redner fragte, oh die Quellen, aus denen an⸗ , diese Mittel det sen seien, auch in der . und er Landwirtschaft zu suchen seien. Eine deutliche Auskunft darüber sei bisher noch nicht vom Ministerium gegeben worden. Bedauerlich sei die Entschuldigung der Bürgschafken und der fo⸗ ,, Freischeine, die Kapitän Lohmänn im Namen des

inistersiums übernommen habe. Auch die Abwicklung der Phöhus⸗Angelegenheit sei ungewöhnlich; man müsse die Vorlage der Verträge darüber fordern. Er nenne die Uebernahme der Emelka⸗Aktien. Eine beispiellose Verschwendung von Mitteln sei hier durch die Illegalität der Vorgänge erzwungen Es gehe nicht an, einen Offizier in die Wüste zu schicken, man müsse auf völlige Bereinigung ber gesamten Angelegenheit dringen. In der

Spekulation liege der Zwang zu fortwährenden weiteren Nach- . Wenn im Kapitän Lohmann . der hanseatische Geist ir

lich gezeigt, haben sollte, müßten Hamburg und Bremen schon in Konkurs 3 Der Saemisch⸗Bericht, der Bericht des Rech⸗ n , müsse vorgelegt werden. Erklärt müsse werden, daß das Ministerium nicht , Absichten hege; es müsse ein dienendes Glied der Republik sein. Redner rührte an die so⸗ genannte Otawi⸗Angelegenheit. Jetzt sei die Angelegenheit an=

einend nach dem Fürstentum Liechtenstein verlegt. Abg.

töcker (Komm.) , noch heute den Bericht des Spar= kommissgrs über diese Angelegenheit, betr. Seetransportabteilung, dem Reichstage vorzulegen. Abg. , m, (Soz.) be⸗ antragte, das bisherige Ergebnis dieser Prü ung alsbald dem

Reichstag zuzuleiten. Der Antrag Stöcker wurde mit 195 gegen 7 Stimmen angenommen. Vorsitzender Abg. Heimann (Soz.) befragte den eichs⸗ wehrminister, wie er zu dem Beschlusse Stellung nehme.

Reichswehrminister Dr. Groener: Ich werde den Beschluß der Regierung zur Kenntnis bringen,. Ich selbst bin nicht in der Lage dazu Stellung zu nehmen. Es wird Sache des Ministers Saemisch sein, ob und in welcher Weise über das bisherige Unterfuchungs⸗ ergebnis etwas mitgeteilt werden kann. Die ganze Angelegenheit ist noch im Flusse; die Abwicklung ist bei weitem noch nicht erledigt, so daß ein endgültiger Bericht noch nicht gegeben werden kann. Abg. Müller - Franken. (Soz) erklärte, er könne dem . Minister nicht folgen. Seine Fraktion habe ja eine

ebanntgabe des bisherigen Ergebnisses mit Vorbedacht ge⸗ ordert. Abg. Stöcker (Komm) nannte die Erklärung es Ministerß eine Verlegenheitsausvede. Nicht der Vor⸗ sitzende des Rechnungshofes, ar, ,. habe darüber u entscheiden, sondern nötig sei eine Erklärung des Kabinetts. hig Ering Gentr.) erklärte, es handele sich hier um eine olitische Frage: oh und wie der Kanzler sie begntworten werde, * seine Angelegenheit. Seine Fraktion könne sich darüber nicht eher entscheiden, bis fie mit dem Kanzler gesprochen habe. Offen⸗ heit sei hier übrigens das einzig iel e um den Lumpen, die darum gewußt hätten, nicht die Möglichkeit weiterer Er⸗ ,, zu geben. Aber diese Offenheit müsse vom ganzen Kabinett gegeben werden. Abg. Mitte lm ann (D. Vp.) be⸗ antragt? Abbruch der Verhandlung über die Phoebus⸗Angelegen⸗ heit, bis dem eben gefaßten Antrage entsprochen sei. Auch seine Fraltion verlange unbedingte Klarheit. Er beantrage aber, in der Etatsberatung fortzufghren und in die Verhandlung über den Marinetat einzutreten. Vors. Abg. Heimann (Sozz) erklärte, daß guch er die Absicht gehabt habe, jetzt die Phoebus-⸗Angelegen⸗ ö. solange zu vertagen, bis vom Reichswehrministerium die Er⸗ lärung vorliege, boaßz es den Bericht vorlegen wolle. Nach kurzer Erörterung zur Geschäftsordnung wurde der Antrag Mittelmann angenommen. Es folgte die Beratung des Marineetats. Berichterstatter Abg. Hünlich (Soz) erstattete einen ein gehenden Bericht über die diesjährige Gestaltung des Haushalts der Marine. Er schilderte im besonderen die Gestaltung der neuen . für die Summen angefordert werden, wie das Panzerschiff als Ersatz für die veralteten Linienschiffe und die 10 C60 Tonnen⸗Kreuzer. Redner warf die Frage auf, ob Deutsch⸗ land überhaupt an den Ersatz der alten Linienschiffe herangehen ke oder ob bei den beschränkten Aufgaben unserer Marine die ohe . für ein Panzerschiff gerechtfertigt sei. Der Reichs⸗

tag habe seinerzeit die Frage verneint. Wie werde sich die Werft⸗ politik entwickeln? Im , tünden zwei Werften in Kiel und ein Marinearsenal mit rund 1000 Köpfen zur Ver⸗

ung. Geklagt aber werde z. B. von den Deutschen Werken, (. sie nicht genügend Aufträge erhielten. Seien nicht die General⸗ unkosten überhaupt zu hoch 9 ie Beschäftigung der Marine⸗ werft? Die Marine habe sich hier seiner Meinung nach das Bett zu breit gemacht. In fünf oder sechs Jahren würden so wie so nach dem Spielraum des Versailler Vertrages die Aufträge für Neubauten nicht mehr vorhanden sein. Was geschehe dann mit den Werften? Auf Zukunftshoffnungen könne man ein be⸗ ie n nt, Flottenprogramm nicht aufbauen. Er frage weiter, olle die eigene Seetransportabteilung überhaupt noch beibehalten

Er sei für ihre Beseitigung. Die Ziffer der Selbst⸗ bei der Marine sei erfreulicherweise zurückgegangen,

werden? morde

Erste Anzeigenbeilage zum Deutschen Meichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Montag, den 5. März

Nr. 55. 3. Aufgebote.

Aufgebot. Privatmann senr. in Dwoberg gum Zwecke der Kraftloserklärung der über zu Artikel 1913 der Gemeinde Abteilung III unter und 3 für den Ziegeleibesitzer Jo⸗ hann Hinrich Zange in Dwoberg ein⸗ getragenen Hypotheken und 1000 M ausgestellten Hypotheken⸗

1928

103026 Oeffentliche Zustellung.

Es klagen: 1. Der Kaufmann Wilhelm Alt, Berlin, Fidieinstr. 1. Prozeßbe voll. Rechtsanwalt Dr. Pick,. Berlin, Belle⸗Alliance⸗Platz 4 gegen Ehefrau Else Alt, geb. Burchhard, k Aufenthalts, w

Ehescheidung. Aktenzeichen: 1. R. / 7. 2. Der Redakteur Dr. Fritz Seibert in Berlin-Tempelhof, Deutscher Ring 152, Prozeßbevollmächtigte:

100911 zu je 1000 A, Lit. K Nr. 45343, 47945, 49159, 53852, 54478 Lit. Qu Nr. 571759 zu je 500 4A, Lit. L Nr. h7885 zu 200 AK, Lit. M Nr. 46484, zu je 100 4K, b) die 40,0 Kommunalobli⸗ nämlichen Bank Lit. Nr. 352 zu 500 A, e) die 4 Inhaber⸗ schuldverschreibung der Stadt München von 1907 Buchst. B Nr. 3501 zu 2000 4K auf Antrag des Landwirts Stefan Sauer in Retzstadt, vertreten durch Rechtsanwalt Seufert und Dr. Bonn in Würzburg. 7. TWVa E 79/27: Die 40½ Inhaber⸗ Bayer. Handelsbank in München Lit. O Nr. 17080 zu 2000 ., Lit. P Nr. 75092 und 70093 zu je 1000. auf Antrag von Sebastian Schaller, Land⸗ wirt in Egra, Gde. Enselwang. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Ver⸗ fahrens zu tragen, und zwar, soweit aus⸗ scheidbar, nach Maßgabe ihrer Beteiligung, im übrigen nach Kopsfteilen. München, den 1. 3. 1928. Amtsgericht München.

103019) Bekanntmachung.

Die Sparkassenbücher Nr. 3265 und 3353 der Sparkasse Bottrop sind für kraftlos erklärt.

Bottrop, den 29. Februar 1928.

Das Amtsgericht.

Marianna Strzysch schwanger geh Blatt 11 Kottlischowitz Abt. Iii zu S: a) 21 Tlr. 1 Sgr. für den Gruben⸗ arbeiter Franz Skrabania au 6 2 ö. v) 6 Tlr. 5? Sgr. fg. für den Knecht Radun auf Blatt 39 Radun Abt. 11 Nr. 7, e) 265 Sgr. für den Knecht Stefan Lorek in Radun auf Blatt 380 Radun Abt 11 Nr. 8, zu g: 2 Ar. für Thomas datt 26 Radun Abt. 1I1 Die unbekannten Hypothelen⸗ gläubiger werden aufgefordert, stens im Aufgebotstermin am 25. 1928, vnrmittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht ihr Recht an⸗

Der bezei wird aufgefordert, si Mittwoch, den 1928, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 14 beraumten Aufgebotstermin zu me widrigenfalls die Todeserklärung folgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des u erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ im Aufgebots⸗ ericht Anzeige zu machen. Rendsburg, den 15. Februar 1928. Amtsgericht

nete Verschollene ätestens in dem S. November mächtigter:

das Aufgebot tefan Lorek in

Delmenhorst erschollenen Muschalek auf Nr termin dem Nechts anwälte und Bergmann Berlin W. 8, Kronenstr. 66/67, gegen und Mohbiliar⸗Auktion G. m. b. H., vertreten durch ihren Ge⸗ Friedlaender, in Berlin W. 35, Potsdamer Straße 118, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Auszahlung von Versteige⸗ rungserlös, mit dem Antrag: 1. die Be⸗ klagte kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 800 RM nebst 8 235 Zinsen seit 24. Januar 1928 zu zahlen, 2 das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er= Aktenzeichen: Kaufmann Gustav Krüger, Berlin, Müllerstraße 165 a, Prozeßbevollmächtige ter: Rechtsanwalt Dr. Jebsen, Berlin, Kurfürstendamm 22, mann Arno Lauterbach, früher in Ber⸗ lin⸗Baumschulenweg, Ernststr. 17, wegen Rückzahlung von Vorschüssen, mit dem Antrag auf Zahlung von 1463 RM nebst 2 vH über Reichsbankdiskont Zinsen seit 19. Dezember 1927 sowie welterer 537 Reichsmark Reichsbankdiskont oder Befreiung des Klägers von seiner Zahlungsverbindlichkeit in gegenüber der Firma Bergemann & Co,. Aktenzeichen: 4. Frau Hedwig Zörner, geb. von Rhein, Berlin, Swinemünder Str. 103, Pro⸗ zeßhevollmächtigter: Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Dr. Boerne, Berlin, Friedrichstraße Nr. 183, gegen Kaufmann Emil Zörner, Aufenthalts, z Ss§ 1565, 1568 B. G⸗B., mit dem An⸗ Aktenzeichen

pfandbriefe der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. Oktober 1928, vormittags IO Uhr, vor dem unter⸗ anberaumten gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Delmenhorst, den 27. Februar 1928.

Amtsgericht. Abt. III.

Erbenaufforderung (Kofler). Am 7. März 1927 starb in Dechbetten in Bayern Wirtz, Christine, geborene Kofler, Witwe des früheren Eafétiers Wirtz, Johann, in Nürnberg. Geboren ist sie am 5. April 1839 in Kufstein in Tirol als Tochter der Maria Kofler, die am 12. April 1865 als led. Taglöhnerin (Leichengeldeinkassiererin) starb und eine weitere Tochter Antonie Kofler hatte, geb am 11. März 1837 in Kufstein. Die Großeltern der Christine Wirtz waren Rentamtsdienerseheleute

Margarete

35 8 i fir o widrigen falls schustsführer Rechten ausgeschlossen werden und die Briefe für kraftlos erklärt werden.

Toft, O. S., den 15. Februar 1928.

Amtsgericht.

Aufgebot. urch die Rechts⸗

Freyburg a. U, hat beantragt, die ver⸗ chollenen Geschwister Luise und Marie zuletzt wohnhaft in ür tot zu erklären. erschollenen werden auf⸗ ordert, sich spätestens in dem auf September 1928, mittags 19 Uhr, vor anberaumten Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen ver⸗ Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. Freyburg a. U., 28. Febr. 1928. Amtsgericht.

Aufgebot. Barbara geb. Blum, des Gärtners Peter Hanselmann

Aufgebot. Müncheroda, vertreten

Der Rechtsanwalt und Notar Georg Lewy in Berlin, Kurfürstendamm 38 / 39, hat beantragt, im Wege des Aufgebots⸗ verfahrens den abhanden gekommenen Hhpothekenbrief vom 19. Mai 1911 des Amtsgerichts Markranstädt über die für Hedwig verehelichte Lobatz, geb. Wagner, in Leipzig auf dem Grundstück Blatt 169 des Grundbuchs für Markranstädt (Eigentümer: der Antragsteller) in Ab⸗ teilung IIl unter Nr. N eingetragene, mit 4, eintretenden Falles mit 5 vom Hundert vom 1. März 1911 ah verzins⸗ liche Forderung aus einem Anerkennt⸗ nwisbertrag von 8000 PM (achttausend Papiermark), von der 4000 PM Cier⸗ tausend Papiermark) mit Zinsen vom 1. März 1921 ab an Edith bedige Lobatz in Berlin⸗Halensee abgetreten worden ind, worüber, wie auf dem bezeichneten rief auch vermerkt ist, am 11. Mai 1921 ein Teilhypothekenbrief hergestellt für kraftlos zu erklären. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den . vormittags unterzeichneten Aufgebots⸗

2 9. 539

Riede rwieser gegen den Kauf dort am 18. März 1819 und letztere dort am 18. Juli 1834 verstorben. Großeltern Kofler, geb. am A. Februar 1814, und Georg Kofler, geb. am 30. Oktober 1816, Als gesetzliche Erben der Christine Wirtz kommen in Betracht die Abkömmlinge der Großeltern, also auch die Abkömmlinge der Maria, Antonie, Anna und des Georg Kofler. Peyrsonen, welche ihre Abstammung von den ge⸗ nachweisen können,

Müncheroda, bezeichneten

Die in den Akten 1X 92. 01 unter⸗ zeichneten Gerichts erteilte Bescheini⸗ gung vom 12. Dezember 1901 wird, weil unrichtig, gemäß 8 2361 B. G.-B. für kraftlos erklärt.

Herford, den 29. Februar 1928.

Das Amtsgericht. Oestreich.

1 CG6020] Bekanntmachung. Ausschlußurteil vom 15. Fe⸗ Kuxscheine bis 100090 der Gewerkschaft „Gustavshall“ zu Gotha für erklärt worden. Waltershausen, 22. Februar 1928. Thüring. Amtsgericht.

in Kufstein Klagezustellung

dieser Höhe

nannten Personen 5. O. 18/28.

aufgefordert, unter Beifügung amtlicher Urkunden, aus denen das Abstammungsverhältnis hervorgeht, bis spätestens 16. August 1928 beim Nachlaßgericht Stadtamhof in Bayern anzumelden. alle diejenigen, die zuverlässige Angaben über die genannten Personen machen können, ersucht, diese Angaben bei dem gleichen Gericht schriftlich oder mündlich anzubringen. Stadtamhof, den 1. März 1928.

Bayerisches Amtsgericht Stadtamhof. Nachlaßgericht.

Fosef Heinrich Auch werden unbekannten

worden ist, ihren Vater, Ehescheidung. igust Blum, eb. am 27. Dezember 1851 zu Wies⸗ unbekannten halts, zuletzt wohnhaft in Mainz, für Der bezeichnete Ver⸗ aufgefordert, pätestens in dem auf Dienstag, den vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ Justizgebäude, bexraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des erschollenen u erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen. 25. Februar 1928. Hessisches Amtsgericht.

at beantrgg . enen Emil Urteil vom

Eigentümer

1928 ist der Grundstücks laiken Blatt 17 mit seinem Recht aus⸗

Nikolaiken, den 22. Amtsgericht.

11 ußr,

Prozeßbevollmächtigter? elmtsgericht Prozeßbevollmächtigter

anberaumten termin seine Rechte anzumelden und andernfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. Markranstädt, 29. Februar 1928. Das Amtsgericht.

Rechtsanwalt görschenstr. 1, gegen die Frau Fan nm Naschahir, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, früher in Berlin W., Geisberg⸗ straße 39, wegen 800 RM Mietforde⸗ rung, mit dem Antrag, die Beklagte zu an den Kläger 800 RM nebst 6 95 Zinsen seit dem 1. November und das Urteil evtl. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

vorzulegen, tot zu erklären. Februar 1928.

Durch Ausschlußurteil vom 25. Februar 1928 sind folgende Hypothekenpfandbriefe der Mitteldeutschen Bodenkreditanstalt in Greiz für kraftlos erklärt worden: Reihe 11 Lit. E Nr 116 über 5000 MJ und Reihe 11 Lit. D Nr. 2399 über 1000 4A je vom 4. September 1896.

Greiz, den 1. März 1928.

Das Thüringische Amtsgericht.

Im Namen des Volkes! Aufgebotssache wirtsfrau Martha Hecke, geb. Führus, in Schwerin a. W., vertreten durch den Rechtsanwalt Matuschke in Schwerin Amtsgevicht a. W. für Recht erkannt: Die Grundbuche von Schwerin Stadt Blatt Nr. 155 in Ab⸗ teilung Ul unter Nr. 6 für den

6 verurteilen, 1G30 12] Bekanntmachung.

In der Hypothekenbriefaufgebotssache Lehmann wird der auf den 14. 9. 1938 j Aufgebotstermin

11 Uhr, verlegt. Strausberg, den 1. März 1928. Das Amtsgericht.

olgen wird. Aktenzeichen 6. Frau Anna Knospe, Brattig, Neukölln, Ziethenstr. 8, Hof II, Prozeßbevollmächtigter: Rechts;

vormittags Schwerin

Mainz, den

In der Aufgebotssache des Viktor Kirch in Cocheren (Moselle) als Bevollmächtigter der Erben des am 27. Juli 1924 in Diebling verstorbenen Nikolas Meyer hat das Amtsgericht Mannheim durch Ausschlußurteil vom Recht erkannt: Die 40, igen Pfandbriefe der Rheinischen Hppothekenbank Mann⸗ heim Serie 109 Lit. O Nr. 949 à H00 .. Serie 110 Lit. GO Nr. 6458 à 500 Nr. 7739 à 200 Ms

5, gegen den Arbeiter Theodor Knospe in Neukölln, Hohenzollernplatz Nr. 17, 5. Aufg. 1 b. Böker, jetzt un= Aufenthalts, § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Ehescheidung. Aktenzeichen: 20. R. 295/27. 7 Gebrüder Gaubitz erlin⸗Lichterfelde⸗Ost, Prozeßbevollmächtigter: Berlin⸗Lichterfelde, Mierzislaus Rut⸗ 2. dessen Ehefrau Rucza Rut⸗ geborene Kreidel, Berlin wohnhaft, mit dem Antrag, die Beklagten kosten pflichtig und vorläufig vollstreckbar als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin 547,33 RM nebst 8 35 Zinsen seit dem 1. Juni 1927 zu zahlen. Akten⸗ 8. Die Frau Selma Gawehn, geb. Schütz, in Berlin Lankwitz, Victoriastr. 6,

Rechtsanwalt Berlin, Kurfürstendamm 11, gegen den riedrich Gawehn, unbekann⸗ Aufenthalts, Lankwitz, wegen Ehescheidung gemäß S§§5 1568, 1565 B. G.⸗B., mit dem An⸗ trag auf Scheidung der Ehe. zeichen: 26. R. 56 / 28. Frieda Frenzel, geb. Büttner, in Berlin, Stargarder Str. 57, bei Miersch, Pro⸗ zeßbevollmächtigter:

eingetragenen n werden mit ihrem Recht auf diese Hypothek ausgeschlossen. Amtsgericht Schwerin a. W., den 18. Februar 1928. Beschlusz. Amtsgericht Breslau am 22. Juni 1921 erteilte Erbschein nach der am 25. März 1920 verstorbenen Rentiere Bertha Hübner, nach dem Erben geworden sind vom 11. Sey⸗ tember 1920 ab 1. Hübner in Breslau ih Kinder aus erster Ehe: a) der Gast— hofbesitzer Wilhelm Briebsch in Bres⸗ au, b) der Hausbefitzer Ma in Breslau, 3. die Kinder ihres Ehe⸗ mannes Robert Hübner aus desen erster Frau Kaufmann Magiera in Breslau, b) Frau Clara Brühl in Charlottenbrunn, zu 2 und 3 u je zie, ist unrichtig und wird für raftlos erklärt. Breslau, den 22. Februar 1928. Das Amtsgericht.

4. Oeffentliche Zuftellungen.

(lI02349] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Bertha Spieth. geb. Reiß,

Mühlhausen, mächtigter! Rechtsanwalt Dr. Nieswandt in Braunsberg, Ostpr. klagt gegen den früheren Fräser und Hobler Ernst Spieth, früher in Mühlhausen, Amerika unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sie böslich verlassen und sich um den Unter⸗ halt seiner Familie nicht gekümmert habe mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den B klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Braunsberg, Ostpr. auf den 11. Juni 1928, um 9t Uhr, mit der Aufforderung, bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts. anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Brauns berg, Ostpr., 25. Februar 1928. N

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Aufgebot. ö 1. Der Brauereiarbeiter Franz Baß aus Klein Pluschnitz, 2. der Landwirt

Aufgebot. Der Bauunternehmer Ludwig Brändle Abwesenheitsp

Johanna Miosga, geb. Tarminski, beide aus Boguschütz, 3. der Bauer Paul Kloska aus Schieroth. 4. das Fräulein Hedwig Niesor aus Boguschütz, 5. der Maurer Franz Kokoschka und seine Ehe⸗

Johannes Brändle, 256. 2. 1928 für

Auingen, geboren daselbst am 28. 4. 69 2 3 päter nach Frankreich verzogen und . eit 1913 verschollen Der bezeichnete wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 18. September I D2s, vor⸗ mittags LO Uhr, vor dem unter⸗ anberaumten Auf⸗ widrigenfalls en wird. An

Serie 110 Lit. D werden für kraftlos erklärt. Bad. Amtsgericht. B.⸗G. 9.

. z * Ver . Dpatsche, 6. die verehelichte Kaufmann Verschollene

geb. Kolenda, aus Tost, O. S., 7. die Witwe Marie Bujara, geb. Jakschik, aus Kottlischowitz, 8. der Färtner Isidor Bujara aus Radun, g. der Gärtner Cyriakus Musialek aus Radun haben zur Ausschließung der un⸗ nachfolgender das Aufgebot nämlich: zu 1: 987 Ar. 20 Sgr. 4 Pfg. Erbteils⸗ bzw. Kaufgeldforderungen für Auguste und Emilie Pauline Geschwi KlugiLus auf Blatt Nr. 16 Klein Plus nitz Abt. III Nr. 7 (19), zu 2: a) 68 Rtlr. für das hiesige Stadigerichtsdeposito, Insbesondere für die Freibauer Apoloniag Miosgasche Pupillarmasse auf Boguschütz Abt. III Nr. 2, b; 3 Rtlr. 14. Sgr. 8 Pfg. Erb Miosga auf Blatt 18

Marie Hanke

al 35 Rwi,

Das Amtsgericht München Streit- gericht erläßt in Sachen Maier, Georg, Ausschluß⸗ urteil: 1. Für kraftlos werden erklärt: l. TVa E 1541ñ27: Der 35 9,0 Inhaber⸗ pfandbrief der Bayer. Handelsbank in München Lit. D Nr. 6117 zu 500 HA auf Antrag des Bankiers Georg Maier in 2. XVa E 204127: Die 34 oo Inhaberpfandbriefe der Bavyerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München Lit. L Serie 35 Nr. 281894 und Serie 46 Nr. 323859 zu je 1000 A auf Antrag von Marie Fiankenberger in Kleingern, Post Neukirchen a. durch sie vertretenen Schwestern Katha—⸗ ina Frankenberger Frankenberger und Fanny Frankenberger in Berlin. 3. XVa E 225/27: Der 4009p Inhaber⸗ pfandbrief der Bayer Hppotheken⸗ und Wechselbank in München Serie 46 Lit. E Nr. 173195 zu 2000 M auf Antrag der Knahenerziehungsanstalt Sankta Marla in Neuherberg bei München, vertreten durch Direktor Augustin Knapp. 4. XVa E 230 / 27: Die 40/0 Inhaherpfandbriefe der Bayer. Hypotheken⸗ und Wechselbank in München Serie 15 Lit. HH Nr. 539098 zu 2000 A., Serie 15 Lit. JJ Nr 128687 zu 1000 4A, Serie 10 Lit. LL. Nr. 80872? zu 200 A, Serie 15 Lit. MM Nr. 92996 zu 100 4z, auf Antrag von Georg Steppich Westendorf. h. TVa E 2i9/s27: Die 3 0ßͤ Inhaberpfandbriese der Bayer. Vereins⸗ München Serie 26 Lit, Nr. 68724 und Serie 30 Lit. O Nr. 75050 se 00 ½ auf Antrag des Notars Konrad Eyermann 6. XTVa E 211s27: a) die Inhaberpfandbriefe rischen Handelsbank Lit. F Nr. 685350. 74072. 78877, 101463, 101465, 191466, 101467, 102666, Lit. J Nr. 86150, 899 1h,

gebotstermin zu melde die Todeserklärung erfo alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ Aufforderung, m Aufgebotstermin t Anzeige zu machen.

Münsingen, den 17. Februar 1928.

Württ. Amtsgericht.

Aufgebot.

Kreis Reichenbach Schl., Am Gaswerk g, vertreten durch Rechtsanwalt Langenbielau, hat beantragt, seine ver⸗ schollene Ehefrau, die ant! 23. Juni 1887 zu Heide⸗Dombrowka in Posen ge⸗ Olga Aust, Banik, die zuletzt in La

Sy ar heken 34. 6. ga Es,

Prozeßbevoll⸗

Ingolstadt. mächtigter:

Langenbielau,

egelder für 3 und ihrer muschütz Abt. 1 Rtlr. 8 Sgr. 4 Pfg. Marianna Miosga auf Blatt 15 Bogu— chütz Abt. UI Nr. 4, zu 3: 18 Tlr. rück⸗ h tändige Kaufgelder für die Geschwister gatha, Anton und Peter Thurz auf Blatt 29 Schieroth Abt. 1III Nr. 1, zu 4: a) 40 Tlr. rückständige Kaufgelder für die Geschwister Eva, Florentine, Karoline und Franz Niesor auf Blatt 306 5 Boguschütz Abt. Ui Nr. 6, 25 Sgr. für die Sportelkasse des Ge⸗ richtsamts Slupsko aurf Blatt 80 Bogu⸗ schütz Abt. 1III Nr. 2 1 Sgr. 11 100 Pfg. WRtlr. 7 Sgr. 3 z /i Pfg. für Alexander Scheja, 9 Rtlr. 7 Sgr. 3 v ½ Pfg. für auf Blatt 9 Oratsche Abt. III Nr. 2, zu 6: a) 50. Rtlr. für die Müller Johann Kaschelsche Pupillar⸗ masse auf Blatt 23 Tost Abt. 111 Nr. 9, P A5 Rtlr. 4 Sgr. 6 Pfg. für die Magd Sofie Czichi zu Mikultschütz auf Blatt 25 Tost Abt. II Nr. 19, zu 7: a) je 5 Tr. ür Johanna und Thomas Klonnek auf latt 11 Kottlischowitz Abt. III Nr. 2, b 1600 Tlr., und zwar 50 Tlr. für den Färtnersohn Karl Strzysch und 50 Tlr. für das Kind, mit welchem gegenwärtig

9g. Die Frau in Bad Aibling,

Rechtsanwalt Doꝛrotheen straße 89, gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Paul Frenzel, unbekann⸗ ten Aufenthalts, früher Kreis Teltow, wegen Ehescheidung auf Grund des § 1555 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Akten

ichen: 26. R. 10128.

rtrud Hagendorff, Berlin N. 39, Schönwalder Str. A., roze ßbevollmächtigter: r. Fritz Salomon, Berlin W. 35, Pots⸗ damer Str. 115 a, gegen den Kaufmann Erich Hagendorff, unbekannten Aufent— halts, früher in Berlin⸗Friedenau, Cra⸗ nachstr. 31, wegen Ehescheidung. Akten zeichen: 26. R. 214/27. 11. Die „Triton“ für . und orgung m. h. H., il ef haf eführeß die Kauf⸗ leute Georg Liebig und Willi Dittmar in Berlin, Am Karlsbad 9 / 10, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Eduard Fränkel, Berlin W. 8, Französische Str. 17, gegen

ngenbielau den

Breslau aufgehalten hat, für tot zu . Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in den 22. September 1926, vormittags 190 Uhr, vor dem unter— ichneten Gericht, Zimmer 15, an⸗ erxaumten Aufgebotstermin zu melden widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen u erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ im Aufgebots⸗ ericht Anze Reichenbach i. Schl.,

Amtsgericht.

Prozeßbevoll⸗ in Zeuthen,

b) 1 Mr. 10. Die Frau geb. Härtel, zu 5: 21 Rtlr.

für Mathis Scheja, Rechtsanwalt

Josefa Scheja termin dem

. Ge sessschaft

Justizrats Dr sich durch einen d errndorff, geb. Schott, in

ihren ver⸗

uletzt wohnhaft für tot zu er⸗

chollenen E Gustav Herrndorf in Ernstthal bei Focbel,