1928 / 58 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Mar 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 58 vom 8. März 1928. S. 2.

XX. Zu Artikel 13, Abs. 4.

Im Falle der in Artikel 13, Abs. 4 vorgesehenen Kündigung . die Warenmengen, deren Einfuhr vom Beginne der Kon⸗ ingentsperiode bis zu dem Zeitpunkt zugelassen ist, an dem die Kündigung wirksam wird, im Verhältnis stehen zu dem Zeitraum wischen dem Beginn der Kontingentsperiode und dem genannten ent .

Wenn das Ende eines Kalenderhalbjahrs in die Kündigungs⸗ n. fällt, werden die Kontingente des vorhergehenden Kalender⸗ ö bjahrs so erhöht, daß sie dem obengenannten Verhältnis ent⸗ prechen. 4

Jede der beiden Regierungen kann alle Maßnahmen ergreifen, damit das genannte Verhältnis nicht überschritten wird, wobei . die Einfuhr der zur Zeit der Kündigung bereits unterwegs efindlichen Waren nicht behindert werden darf; davon abgesehen elten die über dieses Verhältnis hinausgehenden Warenmengen, ie vor dem Zeitpunkt der Kündigung eingeführt worden sind, als rechtmäßig eingeführt.

XXI. Zu Artikel 13, AbJs. 4.

Die Hohen Vertragschließenden Teile sind darüber einig, daß die Bedingungen, auf deren Grundlage sie die Artikel 4 und 5 vereinbart haben, die gleichen sind, auf die sich 6 die ent⸗ sprechenden Bestimmungen des Abkommens vom 6. November 1926 gegründet haben.

XXII.

Die beiden Regierungen haben die heute von ihnen unter⸗ zeichnete Vereinbarung in der gemeinsamen Ueberzeugung ab⸗ e gn, daß die beschränkten und zeitlich begrenzten Sonder⸗ vergünstigungen, die vereinbarungsgemäß dem Saargebiet zu⸗ ewendet werden, um seinen besonderen wirtschaftlichen Notwendig⸗ eiten Rechnung zu tragen, von keinem Staate, der bei dem einen vertragschließenden Teile die Meistbegünstigung genießt, gefordert oder beanstandet werden könnten.

Sollte jedoch die Regierung irgendeines dritten Landes die Gewährung irgendeiner der erwähnten Sondervergünstigungen beanspruchen oder gegen eine solche Vergünstigung Widerspruch erheben, so würde diese Vergünstigung 45 Tage in Kraft bleiben, erechnet von der Noötifizierung 9 Inanspruchnahme oder des

iderspruchs durch diejenige Regierung, die Empfängerin dieser ist, an die Regierung des anderen vertragschließenden Teiles.

Während dieser Frist sollen durch beide Regierungen Ver⸗ handlungen mit dem Ziel eröffnet werden, die Inanspruchnahme oder den Widerspruch auszuschalten, wobei jedoch keine der beiden Regierungen die Verpflichtung übernimmt, für die Aufrecht⸗ erhaltung des geforderten oder beanstandeten Regimes irgendeine Gegen⸗ oder ,, zuzugestehen.

Sollten bei Ablauf der Frist die Verhandlungen nicht zum Ziel geführt haben, würde die geforderte oder beanstandete Ber⸗ ünstigung in erg kommen, und die beiden vertragschließenden eile würden in Erörterungen über die Folgen dieser teilweisen Abänderung der vorliegenden Vereinbarung eintreten.

Paris, den 23. Februar 1928. (gez.) von Hoesch.

(gez. Weymann.

(gez.) Briand.

(gez.) Bokanomsti.

Erster Notenwechsel.

Deutsche Botschaft. , Paris, den 23. Februar 1928. Herr Minister! Die beiden Delegationen, die von bevorstehenden Ver⸗

handlungen zwischen den Vertretern der deutschen und französischen Zementindustrie über eine Abmachung, betreffend den Austausch von Zement zwischen dem deutschen und dem französischen Zoll⸗ ebiet, Kenntnis erhalten haben, haben es für zweckmäßig erachtet, in der heute gezeichneten Vereinbarung der Regelung dieser Frage nicht vorzugretfen.

Ich beehre mich, Euerer Exzellenz mitzuteilen, daß die Deutsche Regierung bereit ist, hinsichtlich der Einfuhr von Zement aus dem Saargebiet in das deutsche Zollgebiet der durch diese 6 Abmachung gegebenenfalls geschaffenen neuen Lage Rechnung zu tragen und demgemäß, im Einvernehmen mit der Französischen Regierung, die Zollbehandlung für den in das deutsche Zollgebiet einzuführenden saarländischen Zement zu be⸗ stimmen.

Ich würde es begrüßen, wenn ich die ö erhalten

könnte, daß die Französische Regierung gleichfalls bereit ist, der bezeichneten Abmachung Rechnung zu tragen und sich mit der Deutschen Regierung über die Bedingungen einer Einfuhr von Zement aus dem deutschen Zollgebiet in das Saargebiet zu verständigen.

Genehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner aus— n,, Hochachtung.

(gez) von Hoesch. Seiner Ezzellenz dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten

Herrn Aristide Briand, Paris.

Paris, den 23. Februar 1928. Herr Botschafter!

Mit Schreiben vom heutigen Tage haben Sie mir mitgeteilt, daß die e fg Regierung bereit ist, der durch eine private Ab⸗ machung zwischen den Vertretern der französischen und deutschen Zementindustrie gegebenenfalls geschaffenen neuen Lage Rechnung h tragen und demgemäß im Einvernehmen mit der Französischen

tegierung die . behandlung für den in das deutsche Zollgebiet einzuführenden saarländischen ö zu bestimmen. .

Ich habe die Ehre, Ihnen die Zusicherung zu geben, daß die Franzöfische Regierung gleichfalls bereit ist, der bezeichneten Ab⸗ machung Rechnung zu tragen und ni mit der Deutschen Re⸗ gen über die Bedingungen einer Einfuhr von Zement aus

em deutschen Zollgebiet in das Sgargebiet zu verständigen.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

(gez. Briand. An den Deutschen Botschafter Herrn von Hoesch, Paris.

Zweiter Notenwechsel. Paris, den 23. Februar 1928. Herr Botschafter!

Im Laufe der Verhandlungen, die zum Abschluß der am n, . Tage gezeichneten Vereinbarung geführt haben, hat die eutsche Delegation den Wunsch ausgesprochen, daß die von der französtschen Zollbehörde für die zollfreie Zülassung von gebrauchtem Umzugsgut und u , sowie von ,

verlangten Bescheinigungen ausna j lonsulgrischer Beglaubigung befreit sein sollen, wenn diese Gegenstände Der rh gehören, die sich im Saargebiet nieder⸗ lassen oder, soweil es sich um Erbschaftsgut handelt, daselbst wohnhaft sind, und daß die gebrauchten Fahrräder zu dem Um⸗ ugsgut gerechnei werden, das unter gleichen Umständen die Zo ur he genießt. ; . Die Deutsche Delegation hat . den Wunsch geäußert, daß ä, Möbelwagen und Möbelkisten, die entweder beladen in das Saargebiet eingeführt werden oder bort beladen werden sollen,

msweise von dem Er .

eine Frist von einem Jahre für die Wiederausfuhr festgesetzt wird; daß ferner diese Wagen und Kisten zu Umzügen im Saar⸗ ebiete verwendet und daselbst bei ihrer Rückkehr in das deutsche Zollgebiet beladen werden dürfen.

Ich beehre mich mitzuteilen, daß bei Gegenseitigkeit die Zoll⸗ direktion in Saarbrücken angewiesen werden wird, diese doppelte Erleichterung zu gewähren unter der Bedingung, daß die Be⸗ treffenden die eidesstattliche Versicherung abgeben, daß 6 das Umzugsgut, Erbschaftsgut oder Heiratsgut oder die Möbelwagen und Möbelkisten nicht nach Frankreich einführen.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck ausgezeichnetsten Hochachtung.

(gez. Briand. Seiner Exzellenz dem Deutschen Botschafter Herrn von Hoesch, Paris.

meiner

Deutsche Botschaft.

W. V. 1163.

Paris, den 23. Februar 1928. Herr Minister!

Euerer Erzellens beehre ich mich den Empfang des Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, in dem Sie mir folgende Mit⸗ teilung gemacht haben:

„Im Laufe der Verhandlungen, die zum Abschluß der am heutigen Tage gezeichneten Vereinbarung geführt haben, hat die Deutsche Delegation den Wunsch ausgesprochen, . die von der französischen Zollbehörde für die zollfreie Zulassung von gebrauchtem Umzugsgut und Erbschaftsgut sowie von Heirats⸗

wi verlangten Bescheinigungen ausnahmsweise von dem rfordernis konsularischer ,, befreit sein sollen, zen gehören, die sich im Saar⸗

wenn diese . Deuts ebiet niedergelassen oder, 3. es sich um Erbschaftsgut henden, daselbst wohnhaft sind, und daß die gebrauchten Fahr⸗ räder zu dem Umzugsgut gerechnet werden, das unter gleichen Umständen die Zollfreiheit genießt.

Die Deutsche Delegation . . den Wunsch geäußert, daß für Möbelwagen und Möbelkisten die entweder beladen in das Saargebiet eingeführt werden oder dort beladen werden sollen, eine Frist von einem Jahr für die Wiederausfuhr fest⸗ gesetzt wird; daß ferner diese Wagen und Kisten zu e gen im Saargebiet verwendet und daselbst bei ihrer Rückkehr in das deutsche Zollgebiet beladen werden dürfen.

Ich beehre mich mitzuteilen, daß bei Gegenseitigkeit die Zolldlrektion in Saarbrücken angewiesen werden wird, diese doppelte Erleichterung zu gewähren unter der Bedingung, de die Betreffenden die leg . Versicherung abgeben, da 9 das Umzugsgut, e nr ght oder Heiratsgut oder die

öbelwagen und Möbelkisten nicht nach Frankreich einführen.“ gr, Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner aus⸗ gezeichnetsten Hochachtung

(gez) von Hoesch.

Seiner Efselle tz dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Herrn Aristide Briand, Paris.

Dritter Notenwechsel. Paris, den 23. Februar 1928. Herr Botschafter!

Hinsichtlich der auf Grund dieser Vereinbarung aus dem deutschen Zollgebiet in das Saargebiet eingeführten Maschinen, Apparate und Werkzeuge, deren Ausbe im Saargebiet nicht , werden kann, habe ich die Ehre, Ihnen mit⸗ zuteilen, daß die Französische Regierung in dem Bestreben, die von beiden Regierungen gemeinsam für die Saarwirtschaft ver⸗ einbarten Sondervergünstigungen nicht durch irgendwelche An⸗ ordnungen einzuschränken, bereit ist, die betreffenden französischen Gesetzesbestimmungen so großzügig wie möglich anzuwenden, ins⸗ besondere dadurch, daß dem Zolldirektor in Saarbrücken in dieser Richtung entsprechende Anweisungen erteilt werden.

Ich möchte von der Deutschen Regierung die Zusicherung erhalten, daß als Gegenleistung für die Ermächtigung zur Aus⸗ 6 hr und zollfreien Wiedereinfuhr obengenannter Waren deutschen Irsprungs diese Waren bei ihrer Einfuhr in das deutsche Zoll⸗ gebiet zollfrei bleiben, wenn sie unter der Bedingung der Wieder⸗ ausfuhr nach dem Saargebiet eingeführt werden. -

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

(gez) Briand.

An den Deutschen Botschafter Herrn von Hoesch, Paris.

Deutsche Botschaft. W. V. 1164. Paris, den 23. Februar 1928. Herr Minister!

In Beantwortung Ihres Schreibens vom 23. Februar, in dem Sie mir mitteilen, daß die Französische Regierung bereit ist, die französischen Gesetzesbestimmungen ür ) der auf Grund der Vereinbarung vom heutigen Tage in das Saargebiet ein⸗ eführten ,, Apparate und Werkzeuge, deren Aus⸗ esserung im Saargebiet nicht vorgenommen werden kann, so roßzügig wie möglich anzuwenden, habe ich die Ehre, Ihnen im Namen meiner Regierung die Zusicherung zu geben, daß diese für die Waren, die vom Saargebiet zwecks Reparatur und Wieder⸗ ausfuhr in das Saargebiet nach dem deutschen Zollgebiet ein⸗ geführt werden, keinen Zoll erheben wird. , .

Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

(gez) von Hoesch.

Seiner Eh ellen dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Herrn kr istei di Briand, Paris.

Vierter Notenwechsel. Paris, den 23. Februar 1928. Herr Botschafter!

Im Laufe der ,,, die nun zu dem Abschluß der Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich vom heutigen Tage über 896 zarenaustausch zwischen dem Saarbeckengebiet und dem deutschen Zollgebiete fuͤhrten, haben es die beiden Dele⸗ gationen für angebracht erachtet, gewisse Garantien für den Fall u schaffen, daß die Abmachungen, die die Halberger Hütte mit . deutschen Verbänden getroffen hat, ein Ende nehmen.

u diesem Zwecke haben die beiden Delegationen

geschlagen:

J. daß bei Fortfall der zwischen dem Deutschen Gußrohr⸗ verband und der Halberger Hütte , Ab⸗ .,, das auf der Liste B 2 unter Nr. 778 vor⸗ gesehene , ,,, von 68 000 t auf 34000 t herab⸗ e etzt werden soll,

2. daß bei Fortfall des zwischen der Abflußrohrverkaufs⸗ ö. e und der Halberger Hütte bestehenden Abmachungen as auf der Liste B 2 unter Nr. 779 vorgesehene Kon⸗ tingent von 12000 t auf 6000 t herabgesetzt werden soll.

Ich gebe meine ,,, zu dem Vorschlag der beiden Delegatignen und hoffe, daß Euer Exzellenz ihn gleichfalls billigen werden. .

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

(gez) Briand.

An den Deutschen Botschafter Herrn von Hoesch, Paris.

vor⸗

Deutsche Botschaft. W. V. 1165. Paris, den 23. Februar 1928. Herr Minister!

Mit Schreiben vom heutigen Tage haben Eure Exzellenz mich wissen lassen, daß im Laufe der Verhandlungen, die zu dem Abschluß der Vereinbarungen zwischen Deutschland und Frankreich vom heutigen Tage über den Warenaustausch zwischen dem Saar⸗ beckengebiet und dem deutschen Zollgebiet . die beiden Delegationen es für angebracht erachtet haben, em isf Garantien für den Fall zu schaffen, daß die Abmachungen, die die Halberger Hütte mit den deutschen Verbänden getroffen hat, ein Ende nehmen.

Zu diesem Zweck haben die beiden Delegationen vorgeschlagen:

1. daß bei Fortfall der zwischen dem Deutschen Gußrohr⸗ verband und der Halberger Hütte bestehenden Ab⸗ machungen das auf der Liste B 2 unter Nr. 778 vor⸗ gesehene Kontingent von 68 000 t auf 34 000 t herab- 6e etzt werden soll, ö bei Fortfall der zwischen der a und der Halberger Hütte bestehenden Abmachungen das auf Liste B 2 unter Nr. 779 vorgesehene Kontingent von 12000 t auf 6000 t herabgesetzt werden soll.

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß ich diesen Vorschlag der beiden Delegationen gleichfalls billige.

Genehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner aus⸗ gezeichnetsten Hochachtung.

(gez) von Hoesch. Seiner Exzellenz dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten

Herrn Äristide Briand, Paris.

Fünfter Notenwechsel. Paris, den 23. Februar 1928. Herr Botschafter!

Im Laufe der Wirtschaftsverhandlungen, die ᷣ. zum Abschluß der Vereinbarung vom . Tage flir haben, hat die Deutsche Delegation gebeten, der Reichsbantstelle Saarbrücken ür die Ausfuhr deutscher Münzen gus Silber, Kupfer oder

luminiumbronze in das deutsche Zollgebiet Erleichterungen zu

ewähren.

; 5 beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß die französische Re⸗ ierung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der hier n hanls f Saarbrücken die Ausfuhr dieser deutschen Münzen nach dem deutschen Zollgebiet gestatten wird. ö -

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

(gez Briand. Seiner Exzellenz dem Deutschen Botschafter Herrn von Hoesch,

Paris.

Deutsche Botschaft. W. V. 1166. Paris, den 23. Februar 1928. Herr Minister!

Euerer Exzellenz 37 ich mich, den Empfang des Schreihens vom heutigen 6 u bestätigen, nach welchem die ö Regierung bereit ist, der Reichsbankstelle Saarbrücken die Ausfuhr nach dem deutschen Zollgebiet von deutschen Münzen aus Silber, Kupfer oder Aluminiumbronze zu gestatten. ; .

Genehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner aus⸗— gezeichnetsten Hochachtung

(gez) von Hoesch. Seiner Exzellenz dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten

Herrn Aristide Briand, Paris.

Der mexikanische Gesandte De Negri hat Berlin ver—⸗ lassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationssekretär Fernandez de la Regata die Geschäfte der Gesandtschaft.

Deutscher Reichstag. 395. Sitzung vom 7. März 1928 14 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 14 Uhr.

Die zweite Beratung des Haushalts des Reichs⸗ wirtschaftsministe riums wird fortgesetzt.

Abg. Kling ö . begründet einen Antrag, die Verordnung Über die schiedsgerichtliche Erhöhung von Preisen bei Lieferung von elektrischer Arbeit, Gas und Leitungswasser mit ofortiger Wirksamteit aufzuheben. Die Verordnung sei in der ha . entstanden und habe heute keine Berechligung mehr. die hohen Preise der Werke für elektrischen Strom, Gas und Wasser. Die Schiedsgerichte be⸗ deuteten hier eine völlige Irreführung. Die freie Konkurrenz müsse wieber zur Geltung komnien. Ta könne guch der Land- wirtschaft durch Verbilligung der elektrischen Arbeit geholfen werden. Wenn es in Amerika heiße: Alles Recht hat der Kunde“, so habe bei uns der Kunde gar kein Recht, J

Abg. Loibl (Bayer. Vp.) betont, daß nach der Statistik ein Drittel des gesamten deutschen Erwerbslebens noch Handwerk und Gewerbe sei. Die Lage des Handwerks sei freilich noch immer nicht rosig. Ganz besonders habe der gewerbliche Mittelstand im besetzten Gebiete zu leiden, insonderheit in den Grenzgebieten der baherischen Pfalz. Da kämen vor allem die gedrückten Lohn⸗ verhältnisse im Saarbergbau zur Auswirkung. Die Reichsregie⸗ rung möge untersuchen, wie diesem Notstand in den Grenzgebieten abgeholfen werden könne. Am schwierigsten sei die Lage der Land⸗ wirtschaft, in erster Linie infolge der festgefrorenen Kredite. Die Reichsbank mache den Eindruck, als wolle 6 alles verfügbare Kapital in Deutschland aufsaugen. In dem Notprogramm könne man nur eine Etappe zur Gesundung der Landwirtschaft sehen. Es dürfe davon nichts abgestrichen werden. Bei, Durchführung des Notprogramms müsse auch nach Möglichkeit Rücksicht auf das mittelständische Gewerbe genommen werden. Bezüglich der Re⸗ uulierung des Inlandsmarktes mit Vieh und Fleisch hätten die ere, gewisse Bedenken erhoben, die der Reichswirtschafts⸗ minister als übertrieben bezeichnet habe. Bei der Rationalisigrung an auch die rein gewerblichen Kreditgenossenschaften in Frage ommen. Der unerträgliche Steuerdruck der Landwirtschaft und des Mittelstandes müsse bedeutend gemildert werden. Die Rück⸗ sichtslosigkeit bei der Beitreibung von Steuern müsse größte Er- bitterung erzeugen. Ausreichend müsse von Stundungen und Niederschlagungen Gebrauch gemacht werden. Mit Schulden dürften Steuern nicht bezahlt werden. Der Steuerfiskus dürfe keine Existenzen vernichten. Bedauerlich sei, daß dieser Reichstag ein Reichsrahmensteuergesetz nicht mehr habe annehmen können. Der Redner fragt, ob mit der Einschränkung der öffentlichen Betriebe schon Erfolge erzielt seien. Oeffentliche Verkehrsbetriebe dürften nur da geschaffen werden, wo die private Initiative fehle. Die Reichsdruckerei schädige die privaten Druckereien erheblich. Die Regiebetriebe, z. B. die Schuhmacherei bei der Reichswehr, müßten mit Rücksicht auf die schlechte Lage des Schuhmacher⸗ gewerbes eingeschränkt werden, Bei der Verteilung der Aufträge durch die Reichsbehörden einschließlich der Reichsbahn herrsche die größte Willkür. Die Ausgleichsstelle der Länder müsse da immer

Der Redner wendet sich gegen

*) Mit Ausnahme der dur

Sperrdruck , . Reden der Herren Minister, die im

ortlaute wiedergegeben sind.

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Dritte Beilage

zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 58.

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Berlin, Donnerstag, den 8. März

(Fortsetzung aus der Zweiten Beilage.)

Wege zur Mittelbeschaffung finden, so werden wir meines Er⸗ achtens im Sinne der im Verkehrsausschuß stattgehabten Er⸗ örterungen wohl in erster Linie unsere Fürsorge den durch die Grenzziehung in ihren Verkehrsverbindungen und wirtschaftlichen Verhältnissen besonders geschädigten Gebieten zuwenden müssen. (Bravo! vechts.)

Auf dem Gebiete der Eisenbahngütertarife ist die seit langem vorbereitete Nachprüfung des gesamten Normaltarifs 1977 ab⸗ geschlossen worden und die Neuregelung am 1. August in Kraft getreten. Sie gewährt nicht eine allgemeine Ermäßigung der Tarife, sondern zielt darauf ab, die fühlbaren Härten der bisherigen Tarife zu beseitigen. Zu diesem Zwecke sind besonders die Sätze der oberen Tarifllassen und die für die nahen Entfernungen herabgesetzt worden. Der dadurch entstehende Ausfall beziffert sich auf 70 bis 75 Millionen Reichsmark jährlich,

Es war erwogen, noch weitere Ermäßigungen, insbesondere für Kohle, eintreten zu lassen. Mit Rüchsicht auf die derzeitige gespannte Finanzlage der Reichsbahn haben diese Pläne aber zunächst zurückgestellt werden müssen.

In der Entwicklung des Fahrplans sind sowohl hinsichtlich der Zahl der Zugverbindungen als auch der Schnelligkeit der Züge in Personenverkehr erfreuliche Fortschritte zu verzeichnen. (Brawo! rechts) Dabei ist den Wünschen der Grenzgebiete soweit als möglich Rechnung getragen.

Auch im Güterverkehr ist eine Beschleunigung, insbesondere dank der inzwischen im wesentlichen vollendeten Einführung der Kunze⸗Knorr⸗Bremse, erreicht worden. Eine neuartige Ein⸗ richtung bilden die sogenannten Expreßgutzüge, die auf weite Entfernungen mit einer Geschwindigkeit bis zu 90 Kilometern verkehren.

Auch die Betriebssicherheit hat im Jahre 1927 weitere Fort⸗ schritte gemacht; sie hat im großen und ganzen den Vorkriegs⸗ zustand wieder erreicht. Dabei sind auf dem Gebiete des Rettungs⸗ wesens wichtige Verbesserungen durchgeführt worden.

Im engen Zusgmmenhang hiermit ist das Eisenbahnsiche—⸗ rungswesen kräftig fortentwickelt worden: Nebelsignale, selbst⸗ tätige elektrische Streckenblockung, Zugbeeinflussung und der⸗ gleichen mehr.

Was den Fahrzeugpark anbetrifft, so hat er den Anforde⸗ rungen des Verkehrs im Jahre 1927 genügt. In der Beschaffung von Großgüterwagen sind weitere Fortschritte gemacht worden. Im Jahre 1927 waren 129 Züge zu je 20 Wagen zu 50 und 60 Tonnen im Verkehr. Im Bau befinden sich zehn weitere Züge zu je 20 Wagen.

Die Elektrisierung der Strecken ist weiter fortgeschritten; es konnte unter anderem auf den Strecken: München⸗Kufstein, Neufahrn = Regensburg und München —Naunhofen der elektrische Betrieb eröffnet werden. (Bravo! bei der Bayerischen Volks⸗ partei.)

Was schließlich die Umorganisation des Werkstättenwesens anbetrifft, so habe ich ständig darauf hingewiesen, daß bei dem unvermeidlichen Abbau Härten für das Personal vermieden werden, und daß insbesondere auch bevölkerungspolitischen Rück⸗ sichten Rechnung getragen wird. .

Und nun noch ein paar Worte über das Personalwesen der Reichsbahn⸗Gesellschaft. Ich bin hier stets bestrebt, enge Fühlung mit der Hauptverwaltung der Reichsbahn⸗Gesellschaft zu halten. Zwischen meinem Ministerium als Aufsichtsbehörde und der Reichsbahn⸗Gesellschaft muß gegenseitiges Vertrauen und gegen⸗ seitiges Entgegenkommen herrschen. Gewiß sind die Rechte der Reichsregierung gegenüber der Reichsbahn⸗Gesellschaft auf dem Gebiet des Personalwesens beschränkt. Aber oberste Pflicht meines Ministeriums muß es sein, die Rechte, die dem Reich geblieben sind, in vollem Umfang auszuüben. (Sehr richtig! rechts) Be⸗ sondere Bedeutung hat das Recht der Ueberwachung der so⸗ genannten Anlehnungspflicht, das heißt der Pflicht der Reichs⸗ bahn⸗Gesellschaft, die Rechts- und Dienstverhältnisse ihrer Be⸗ amten in Anlehnung an die für Reichsbeamte geltenden Vor⸗ schriften zu gestalten. Grundsätzlich müssen hiernach die Reichs⸗ bahnbeamten denen des Reichs gleichbehandelt werden, nur da, wo es die besonderen Verhältnisse der Eisenbahn als eines Betriebsunternehmens dringend erheischen, darf eine Abweichung Platz greifen. (Sehr richtig! rechts.) Andererseits muß aber auch bei Schaffung der Reichsgesetze darauf Rücksicht genommen werden, daß sie für die Reichsbahn tragbar sind und für sie nicht Abweichungen unabweislich sind.

Ich hoffe, daß die in den letzten Jahren vielerorts gehörten Befürchtungen, die Reichsbahn⸗Gesellschaft plane eine Beseitigung des Beamtenverhältnisses, jetzt ausgeräumt sind. Das Berufs⸗ beamtentum diese Auffassung habe ich stets vertreten muß bei der Reichsbahn aufrechterhalten bleiben. Den Personalabbau kann man als beendet bezeichnen. Hoffentlich läßt es sich nun ermöglichen, die Beförderungsverhältnisse des Personals aussichts⸗ voller zu gestalten. (Sehr gut! rechts) Treue und opfervolle Dienste hat das Reichsbahnpersonal, Beamte, Angestellte und Arbeiter, der Reichsbahn⸗Gesellschaft und damit dem Deutschen Reich in den letzten Jahren geleistet. (Sehr wahr! rechts) Ich erachte es deshalb für meine Pflicht, auch an dieser Stelle dem Personal den Dank der Reichsregierung für seine treue Pflicht;

erfüllung auszusprechen. (Bravo! rechts.)

Damit dürfte ich sämtliche Zweige meines Ressorts in kurzen Zügen berührt haben, und ich darf mich der Hoffnung hingeben, daß Sie, meine Damen und Herren, durch Bewilligung der er⸗ forderlichen Mittel dem weiteren Fortschritt des vielseitigen Ver⸗ kehrs die Wege ebnen werden. (Lebhafter Beifall rechts.)

Zum Haushalt des Reichsverkehrsministeriums beantragt der Haushaltsausschuß eine Reihe von Entschlie ß un⸗ gen in denen verlangt werden Berücksichtigung des orts⸗ ansässigen Handwerks und Gewerbes bei ieferungsaufträgen, Vorlegung einer Uebersicht, aus der die Verteilung der Mittel

ur Förderung des deutschen Flugwesens und der einschlägigen Industrie hervorgeht, För erung der Unfallverhütungs⸗

propagandg und Aufflärung der Schuljugend über Verkehrs⸗ gefahren, Beihilfen für die durch die Vertiefung der Unter⸗ weser schwergeschädigten Unterweserhäfen, Prüfung der Frage einer Verlegung der deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt, Aufstellung von Grundsätzen für die Vergebung von Beihilfen an die Luftfahrtunternehmungen und ken rd, lich? Aus⸗ weisungen über die für die JVuftfahrtunternehmungen ver⸗ wendeten Beträge, Entwicklung des Kraftverkehrswesens in verkehrsarmen Gebieten, namentlich in den Grenzgebieten, ,, jeder unnötigen Konkurrenz der Kraftwerkehrs⸗ gesellschaften gegenüber der Privatwirtschaft, namentlich . dem Speditionsgewerbe, wirtschaftlichere Ge⸗ taltung des in öffentlicher Hand befindlichen Kraftwagen⸗ verkehrs unter Mithilfe des Reichssparkommissars.

J des Ausschusses für Verkehrsangelegenheiten

sollen die Eingaben des Bundes reisender Kaufleute im Deutschnationalen , ,,, und der Reichs⸗ 8 der Reisenden und Vertreter im Gewerkschafts⸗ bund der Angestellten wegen Fortsetzung des Vertrages der Reichsbahngesellschaft mit der Or e g ses'fhaf der Reichs⸗ regierung zur Berücksichtigung überwiesen werden. Der Verkehrsausschuß beantragt ferner Entschließungen, in denen verlangt werden Vorschläge zur Hebung des Wirt- chaftslebens im Aachener Grenzgebiet, insbesondere durch die Frachttarife, Förderung der daniederliegenden Wirtschafts⸗ ezirke in den k Grenzgebieten, insbesondere durch Verbesserung der Verkehrsverhältnisse.

Der Abg. Schmidt⸗Hannover (D. Nat) und Gen. beantragen, die Reichsregierung um beschleunigte Inbetrieb— nahme der Eisenbahnstrecke Hannover⸗Celle zu ersuchen.

Abg. Schumann (Soz.) . darauf hin, daß auch vor dem Kriege neben dem Ausbau der Sisenbahnen die Wasserstraßen ausgebaut worden seien. Leider sei das letztere nicht in dem erforderlichen Ausmaße geschehen infolge vielfach kleinlicher Politik der Länder. Nach Uebergang der ö mig das Reich habe sich da manches gebesserk. Den Ausbau des Eisen⸗ bahnnetzes betrachten auch die Sozialdemokraten als eine drin—⸗ gende wirtschaftliche Notwendigkeit. Noch liegen zahlreiche Orte mit bis ö Einwohnern viele Kilometer vom Hauptbahnnetz entfernt. Bedauerlich sei, daß das sogenannte Vordringlichteits⸗ programm auf dem Verkehrsgebiete nicht mit der Besprechung e,. Etats verbunden werden konnte. Fest stehe, daß die finan⸗ zielle Entwicklung der Reichsbahn 1927 nicht ungünftig ist. Die Steigerung der Vermögenswerte der Reichsbahn von 1820 bis 1927 6 31 v8. Die Reichsbahn sei sehr wohl in der Lage, die notwendigen Neubauten aus eigenen Mitteln mit durchführen * helfen. Immer werde aber noch Raubbau mit der Arbeits- raft, der Reichsbahnlohnempfänger getrieben. Die Forderun um 6 der , , um zehn Pfennig sei abgelehn worden mit der Begründung, auf dieser Grundlage könnten die Verhandlungen e. niht aufgenommen werden. Die neue Besoldungsordnung r Reichsbahn, die ohne Hinzuziehung der Virtschaftsorganisationen eingeführt worden sei, sei unzureichend. Redner fragt, inwieweit der Entschließung des Haushaltsaus= schusses über den Arbeiterpensionsfonds B stattgegeben fei. Er bittet den Minister, das, was bisher anscheinend nicht möglich eng in sei, durch neue Verhandlungen durchzuführem. Die

peziell den Osten betreffenden . müßten unter viel größerer Berücksichtigung der Verhältnisse des Ostens geregelt werden. Die natürlichen Wasserstraßen müßten nach Möglichkeit reguliert und ausgebaut werden. Redner bedauert das verlang⸗ samte Tempo beim Bau des Mittellandkangls. Die Frage der Organifation des e erstra en hutzes müsse endlich geregelt werden. Verkehrsbetriebe müßten unbedingt dem öffentli hen Interesse dienstbar gemacht werden, priwate Profitinteressen dürften da nicht mitsprechen. Das gelte auch von den Straßen⸗ bahnen. Glücklicherweise marschiere heute . diesem Gebiete der Gemein wirtschaftsgedanke. Der Kraftfahrverkehr habe sich im letzten Jahre günstig entwickelt, wenn auch nicht im ameri⸗ kanischen Tempo. Seing weitere Entwicklung liege im Intereffe der gesamten Volkswirtschaft. Der Verkehrsminister müͤsse aber für Ordnung auf diesen Gebiete sorgen. Bezüglich des Straßen- baues schließt der Redner sich den Äusführungen des Ministers an. Die Entwicklung des Luftverkehrs fördere die Sozialdemo- kratische Partei nach wie vor. Die Entivicklung dürfe sich aber nicht in der bisherigen Form weitervollziehen, die zu Korrup⸗ r , ngen geführt habe. Je entwickelter Sie deutsche See iffahrt sei, desto größer sei die Möglichkeit für die 3 Wirtschaft, guf dem Weltmarkt Fuß zu fassen. Vorbedingung sei die Heranbildung einer tüchtigen Seemannschaft. Auf chulkt schiffen müßten auch die Söhne minderbemittelter Eltern durch Schaffung don Freistellen bzw. Herabsetzung der Verpflegungs⸗ und. Ausbildungskosten an der Ausbildung teilnehmen können. 5 ö den ,

Abg. DraIng. önne (D. Nat. weist zunächst auf die bewun rung w igen Schritte 9 ech e üg 99 fie ha und Flugzeugwesen hin. Auf das Verkehr smimssterium ian. daher eine Fülle von Problemen ein, das Morgen muß für das Ministerium das Heute sein. Nur aus zwingender Notwendigkeit ö, die Etatsmittel beschränkt werden. Die technische Ent⸗ wicklung im Etsenbahnverkehr muß vor allem auf die Er öhun der . gerichtet sein. Der Güterverkehr muß beschleunig werden. Die Geschwindigkeit des Autos hat ungeheuer zu⸗ . bis zu dem RNekordbeispiel, eine Geschwindigkeit, bei . je Strecke Berlin Köln in elner Stunde durchfahven werden könnte. chwindigkeiten über hundert Kilometer sind aber nur bei besten Straßenanlagen durchführbar. Im . Verkehr wird man an Straßenüber ängen oder . denken müssen; man kann aber solche Anlagen nicht allein den Städten überlassen. Auf allen Straßen und La straßen müssen ein⸗ heitliche Verkehrsregeln herrschen. Dazu wäre eine Vernichtung des Föderalismus nicht nötig; ein Reichsgesetz müßte die Regeln schaffen, ohne in die Länderhoheit ö Die Straßen⸗ bahnen in den Städten, die an Schienen gebunden sind, müssen entweder durch Autobusse ersetzt oder unter die Straße verlegt werden. Alle Straßen müssen staubfrei gemacht“ werden. Das Wggenmaterial muß verbessert werden. Die Verkehrs⸗ bedürfnisse müssen durch die 5 Verkehrsmittel befriedigt werden, ausländische Kraftwagen müssen möglichst nicht herein gelassen werden. Im Fre f⸗ der deutschen Wirtschaft bedarf ie deutsche Automobilindustrie der staatlichen Förderung. Die ö en müssen nach einem bestinimten Plan geregelt werden. Neue Kanäle dürfen nur ausgebaut werden, wenn die Rentabilität gesichert ist. Die Ansicht, daß die Ei enhbahn Konkurrenz machen, müßten, ist veraltet. Das wirk— liche r nf liegt in der Mitte. Wasserstraßenbau und Eisen⸗ bahnbau lasse sich i e, miteinander verbinden. Wir müssen auf jeden Fall die Ei enbahnen fördern. Daß die Eisenbahnen eute dem Einfluß der Regierung entzogen ist, kann nicht genug edauert werden. Die Tarife müssen 6 gestaltet werden, daß sie die. Wirtschaft fördern. Deshalb, müßten die Eisenbahnen“ der Reichsregierung . werden. Die Lage der Reichsbahn

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: allerdings durch di : Seiten . i nklang J bringen.

aher sind Haben⸗ und So Die Industrie ist seit Monaten ohne Aufträge der eichsbahn

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geblieben. Das Reich muß noch einmal eingreifen, damit ni in den Baugrbeiten der chr cn eine e m nl, Wir * eine teure Insel, die Länder ringsum können billiger transpor— tieren. Auch die , . verlangt mit Recht Tarif⸗ ermäßigungen. Im Ruhrgebiet haben wir heute schlechtere Ver⸗ bindungen als vor dem Kriege. Abg. Dr,. Mittelm ann (D. Vp): Auch wir wünscher

daß die Reichsbahn einmal wieder in den Besitz des Rei gelangt. Was die Reichsbahn in den letzten Jahren allerdingg geleistet hat, muß anerkannt werden. Nicht richtig kann die Am nahme des Ministers sein, daß une schnellsten Güterzüge 90 Kilometer Geschwindigkeit fahren; diese Zahl muß korrigiert werden. Die gewaltigen Reparaͤtionslasten muß die Reichsbahn herauswirtschaften; deshalb kann sie keine Verkehrsverbesserungen vornehmen, wenn damit keine neuen Einnahmen verbunden sind. So ist zu bedauern, daß der Schnellzug von hier in Stolp liegen bleibt und nicht nach Lauenburg durchgeführt werden kann, Leider hat das Verkehrsministerium, da mil dein Amt nicht auch das erforderliche 3 übertragen wird, heute nicht mehr dig Achtung in der Heffentlichkeit, wie unter dem Minister Krohne. Die ö Kohle kommt nach Hamburg, weil sie dort einen Frachtwor 3 von drei Mark hat. Die Reichsbahn muß dem deutschen Kohlenbergbau durch Frachtermäßigun entgegen kommen, das ist eine nationale, wirtschaftliche und soziale Frag Ich freue . daß das Kabinett eine Tariferhöhung abgelehn hat; für eine solche Erhöhung ist gar kein Anlaß. Auch die Be⸗ fürchtung der Reichsbahn, daß ihre Einnahmen im neuen Jahrg eringer sein werden, ist unbegründet. Sie waren doch schon im Januar, Februar höher als im Vorjahre. Angeblich beabsichtigt die Reichsbahn, nur eine ungepolsterte Wagenklasse einzuführen, deren Tarif zwischen der bisherigen dritten und vierten Alasst liegt. Das ist höchst bedenklich. Mindestens sechzig Prozent den Einnahmen im Nahverkehr werden aufgebracht durch die Fahr preise der vierten Klasse. Die beabsichtigte Tarifgestaltung würde also eine neue Last auf die breiten Massen wälzen. Tief bedauerlich ist, wenn die Reichsbahngesellschaft die Stimmung des Bevölkerung so verkennt, daß sie die Siestasitze abschaffen ö. Eine stärkere Benutzung der Polsterklassen würde das zweifello

nicht zur Folge haben. Wenn nicht der Druck der öffentlichen Meinung die Nene hn en f chef umstimmt, dann gibt es ja auch noch andere Mittel! Bedauerlich ist auch die Absicht der Gesellschaft, mittelständlerische Existenzen dadurch auszuschalten, . die Reichsbahn durch die Mitropa die Bahnhofswirtf 6 selbst übernimmt. Der Druck der öffentlichen Meinung schein i in diesem Falle schon verschiedentlich geholfen zu haben, ebrigens ist die Verpflegung in den Speisewagen gualitativ so wenig hervorragend, daß man die Mitropa nicht noch ermuntern sollte, ihren Wirtschaftsbetrieb auf die Bahnhöfe auszudehnen. Zweifellos hat die Reichsbahn gegen die Richtlinien verstoßen indem sie den Urlaub ihrer Beamten um mindestens di bis fünf Tage gegenüber denjenigen der Reichsbeamten kürzte. Hier muß das Ministerium Abhilfe schaffen. Auch die Besoldung der Reichsbahnbeamten nach der letzten Besoldungsneuregelung ist schlechter als die der Reichsbeamten. Diese Härten des Be; soldungsplanes müssen beseitigt werden. Dr. Groener hat einmal als Reichsverkehrsminister geschrieben: „Eisenbahn ist eben Macht!“ Es ist bedauerlich, 3 wir diese Macht heute mit anderen teilen. Um so schlimmer ist es, daß das Reichsverkehrss⸗ ministerium seine Aufgabe offenbar völlig verkennt. In seiner Denkschrift begeistert sich der Minister geradezu für die Be⸗ teiligung der Reichsbahn an den Kraftverbehrs-Gesellschaften. Wir haben uns im Ausschuß gegen weitere Reichsbeteiligung an diesen Gesellschaften gewendet. Der Staat als Unternehmer ist kein Förderer, sondern ein . der technischen Entwicklung 3 Verkehrs. Auch die Eisenbahnen bestanden mehr als fünfzig Jahre, ehe sie verstaatlicht wurden. Infolge Subventionen arbeiten heute die Kraftverkehrsgesellschaften unter den Selbst⸗ kosten. Gleichzeitig machen sie den Privatunternehmern Kon⸗ kurrenz, obwohl auf deren Steuerleistung der Staat beruht. Das Interesse der Reichsbahn an den Gesellschaften ist verständli da sie natürlich diese Konkurrenz ausschalten, oder wenn sie si

rentiert, sie als Einnahmequelle benutzen möchte. Die Gewinne

der Reichsbahn würden aber nur dem 23 des Reparations⸗ agenten zugute kommen und zwar doppelt, denn die Kraft⸗

verkehrs-Gesellschaften sind schon als solche mit der Industrie⸗ belastun . Hinzu kommt die Schädigung der 6 ie . Der Minister müßte also dieses Bestreben der Reichs⸗ bahn nicht begrüßen, sondern dagegen Sturm laufen. Das Reichs bahngeseß gibt ihm ein Recht dazu. Ein schöpferisches Vorgehen des Ministeriums vermisse ich auf dem Gebiete des Straßenbaues, . dieser doch die beste produktive Erywerbslosenpolttik wäre. Wir sind keine Gegner der Kanalpolitik, hat doch der unserer Partei angehörende Verkehrsminister Krohne gerade eine groß gg . traßenpolitik erst eingeleitet. Die ke, de, , .

8 Mittellandkanals ist noch ungeklärt. Wir verlangen deshalb die Vorlegung eines allgemeinen Planes, damit sich die Kosten übersehen lassen. Nur aus diesem Grunde sind wir für eine , der. Mittel für den Mittellandkangl eingetreten. Leider sind wir in der Luftfahrt immer noch nicht frei. Der Minister wird sich im Kabinett, überzeugt haben, daß es trotz starker deutschnationaler Unterstützung doch nicht so e, ist, die Befreiungspolitik so rasch durchzuführen, wie es in der Wahl- agitation oft behaupet wird. Wir bedauern die 3 der Buft⸗ fahrt. Trotzdem ist es Aufgabe des Ministeriums, die Zukunfts- entwicklung, die noch niemand übersehen kann, mit allen Mitteln zu fördern. Weite Kreise befürchten, daß hier nicht immer mit lleichem Maße gemessen wird. Wir werden erneut zwei Mil ionen für die Volleiidung des Zeppelin⸗Luftschiffes beantragen. Diese Bewilligung ist eine Ehrenpflicht des Reiches und des deutschen Volkes gegenüber dem Grafen Zeppelin, und seinen wackeren Mitarbeitern. Das erste für Amerika gebaute Luftschiff

ist uns zum Tort auferlegt worden, aber es hat seinen Sieges⸗

zug hoch über den Ozean genommen und die stürmische Fahrt zum Vorteile Deutschlands zurückgelegt. Es ist unsere Ehrenpflicht, nun ein Luftschiff zu schaffen, und zwar aus Mitteln des Reiches, das nicht abgeliefert zu werden braucht, sondern den Namen k stolz hinausträgt. (Beifall bei der Deutschen Volks— artei.

Um 18 Uhr wird die Weiterberatung auf Donnerstag, 13 Uhr, vertagt.

Schluß 18 Uhr.

reußischer Landtag. 352. Sitzung vom . März 1928, 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger) 352. Sitzung vom 7. März 1928, 12 Uhr.

Der Landtag erledigte heute zunãchft eine Reihe von kleinen Vorlagen, wobei er Anträgen des Landwirt⸗ schaftsausschusses . die das Staatsministerium u. a. ersuchen, eine ö ezirken geordnete Nachweisung über die Rentabilität der verpachteten Domänen vorzulegen. Dann wurde die dritte k des Westfälischen Eingemeindungsgesetzes durchgeführt, die nach⸗ träglich ohne Widerspruch auf die Tagesordnung gesetzt war.