6 . . . . . ö . 3. z . ö R . . . 3 6 ). 31 1 . ö 1 1 ö . J . 2 . ö . . J . . . . 1 . . nnn . .
. ö 1
— —— ͤ
Parts, 10. März. Schluß kurse.)
Am ster dam, 10. März.
Oslo 66, 18, w York 248, 48. Warschau — —
10. März.
ukarest — —,
Zürich, 25. 34 2744. Madrid 87,58, Holland 209,02, Stockholm 139,40, Oslo 138.40, Prag 15,398. Warschau 58, 20, Athen 6,88, 13,10. Buenos Aires 222*/9
Kopenhagen, 10. März.
(W. T.
Antwerpen 52, 15*), Zürich 2,00,
2, , = e Belga. Stockholm, 10. März. kurse) London 18,183, Berlin 89, 1h,
Wh, Washington 3727 Wien 52,0 Oslo 10. März.
18,31, Berlin 89,80 Paris 14,80,
Mos fau, 9. März. bon der Garantie- und Kredit Tscherwonzen.)
L onden 10. März. (W. T Silber auf Lieferung 261,
Wertpapiere. (W. Freditanstalt 38, 90, Adlerwerke S0, 00, Aschaffenburger Jellftoff 173, G6, Lothringer Zement 70,00, D. Gold⸗ u. Silber⸗ Scheideanst. 193,00,
Frankfurt a. M., 10 März.
(W. T. B.) Deutschland 607,509, Bukarest 15,79, Prag 75,50, Wien — —, Amerika 25,413, Belgien 354 50, England 124,02, Holland 1022.50, Italien 134,20, Schweiz 489,75. Spanien 4265, 00, Warschau — Kopenhagen ——, Oslo 677,50. Stockholm 681,76.
(W. T. B.) kurse.) London 12.1243, Berlin 59, 389, Paris 9,773, Schwe . Wien 34,978, Kopenhagen 66,56, Stockholm 66,66,
le Madrid 41,61, 7 736,00. — Freiverkehrskurse: Helsingfors —— Budapest 43,45, 2 Jokohama — —
B.) Paris 2043, New Jork Hl9,40, Brüssel 72423, Mailand
Kopen agen 139,20. Sofia 3,76, Budapest 90, S5 *), Konstantinopel 264,00, Bukarest 321,00, Japan 244,00 — (W. T. B.) kurse.) London 18.21, New Jork 373,75, Rom 19,90, Stockholm 1060,20, Oslo 99,50, Helsingfors 913, 00 Prag 11,10, Wien
(W. T. Paris 14,70. Brüssel h2,0h, Schweiz. Plätze 71,825, Amsterdam 150,95, Kopenhagen 99, 87 4, Oslo Helsingfors 9,39. Rom 19,80. Prag 11,10,
(W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) London New York 3,75, 151,15, Zürich 72 40, Helsingfors 9,48, Antwerpen 52,50, Stockholm 100, 835, Kopenhagen 100,70, Nom 19,90, Prag 11,26. Wien 53, 10.
(W. T. B.) Bank für den 1900 englische Pfund 944,00,
1000 schwedische Kronen 52, i1, 1000 finnische Mark 4,87.
B.)
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 61 vom 12. März 1928. S. 4.
Devisenkurse. ( Offizielle
— —
(Amtliche Devisen. Brüssel 34,64,
Italien 13, 123.
Buenos Aires
Devisenkurse. London
Berlin 124 15, Wien 73, 1h,
Belgrad 9, 134, Helsingfors Peng.
(Amtliche Devisen⸗ Berlin 89,309, Paris 14,30, Amsterdam 150.45.
46, 06,
B.) (Amtliche Devisen⸗
12 30,
Amsterdam
(Ankaufkurse. mitgeteilt Osten A.⸗G. In 1009 Dollar 194, 00, 5 z, 35, 2h stz 206,50, Schluß)
Silber 26,26,
T. B.) Desterreichische
Calmon Asbest 46,00, J Eisen 22,00, Alsen Zement 230 B, Guano —— Dynamit Nobel — —, Holstenbrauerel 185, 09, Neu Guinea 7,05, Otavi Mminnen —— — Salveter 83,00.
Wien,
Budweis — — Karl Ludwigbahn — —, Bahn — — bacher Prior. — —, Kaschau- Oderberger Eisenbahn — — Oesterr. Desterxeichische Nationalbank 269,09, Gesellschaft 112,50. Eisenbahn — —,
werk, österr. 21 01,
Koninkl. Holland⸗-Amerika⸗Lijn 84,25, Cultuur Mpij. der Vorstenl. Deli Maatschappij 465,50, Senembah Maat— Zertifikate von Aktien Deutscher Banken — Toso Deutsche Kalianleihe loß, po — Freiverkehr: Vereinigte Deutsche Glanzstoff 127 50, 7 0½ Deutsche Rentenbank 102,75, 7 6,9 Rhein⸗Elbe⸗Union 109. 25, 8 o Caoutchoue 94,00, 70 90,25, 66 C Siemens u. Halske — —.
Amsterdam 771,50, schappij Hlß, 00,
Frankf. Maschinen (Pokorny u. Wittekind) 73,25, Hilpert Maschinen Phil. Holzmann Wayß u. Freytag 129,50. Ham burg, 10. März. u. Privatbank 172,00, Schantungbahn 7 B,
143,00
(W. T. B.) Vereinsbank
Anglo Guano 10 März.
(W. T. B.)
Rudolfsbahn, Silber h, 0,
Staataeisenbahnges. Prior. 125.00. 4 60 Dux⸗Boden⸗ 0
3 0s0 Dux Bodenbacher Prior, er ( Türkische Kreditanstalt
(W. T. B.)
1737 a, Reichsbank neue Aktien 195,00, Nederl. Petroleum 3467 /a,
184, 0,
Sffentli
Holzverkohlungs⸗Industrie 82,00,
(Schluß kurse.) 156,00, Lübeck⸗Büchen 91, 0606, — Hambg.“ Amerika Paketf. 147,25, Südamerika 297 B, Nordd. vloyd 148,00, Verein. Elbschiffahrt 76, 06. Harburg ⸗Wiener Gummi 8c, 0b, . —— Mer
Freiverkehr.
: (In Schillingen.) hundanleihe 195,30, 460 Clisabethbahn Prior. 400 u. 20900 M — 40 Elisabethbahn div. Stücke — —, hr o Elisabethbahn Linz —
5 0½ Elisabethbahn Salzburg — Tirol 14.10, Galiz.
Eisenbahnanleihe 64,00. Wiener Bankverein 29,65, Donau ⸗Dampfschiffahrts⸗ Ferdinands Nordbahn — — Fünfkirchen⸗Bareser Graz ⸗Köflacher Eisenbahn⸗ u. Bergb.⸗Ges. —, Staatseisenbahn⸗Gesellschaft 27,0, Scheidemandel, A.-G. f. chem. Prod. 73,50. A. E. G. Union Elektr. Ges. 36,50, Siemens⸗Schuckert⸗ Brown Boveri Werke, österr. 17480, Al Montan⸗Gesellschaft, österr. 41,50, Daimler Motoren A. G., österr. vorm. Skodawerke i. Pilsen A. G. 247,50 Desterr. Waffen⸗ sabrik (Steyr. Werke) 30,51. Am sterdam, 10. März. Staatsanleihe von 1917 zu 1900 fl. 1007/g, anleihe 104.25, Amsterdamer Bank 18490, Nederl. Handel Maat⸗ schapij Akt. Kunstseide 174,25, Jürgens Margarine 267, 00, Philips Glühlampen Amsterdam Nederland. Scheepvart Unie Handelsvereeniging
43 .υͤ Niederländische Töso Deutsche Reichs⸗
so Ver. Stahl
arbeitsblatts Commerz;
Hamburg ⸗⸗
über Ausstellung der
Gesetze, Verordnungen,
bat folgenden Inhalt: Tel JI. Arbeitsvermittlung und Aibeitelosenversicherung. — Gesetze, Verordnungen Erlasse: Nacherhebung von Beiträgen zur Reichsanstalt. 113 Abs. 1 Ni.? AVA VG. — Bescheide, Urteile: 27. Kranten⸗ versicherung Krisenunterstützter, die infolge der Bedürftigkeits prüfung Teilunteistützung erhalten. — 28. Invaliden, Angestellten. und tnapp⸗ ichaftliche Pensioneversicherung Arbeitsloser. — 29. Vereinbarungen Arbeitgeberbescheinigungen. — II. veriassung, Arbeitevertrag, Tarispertrag, Arbeitsgerichtsbarkeit. Schlich⸗ Gesetze, Verordnungen, Erlasse:! Weiteres Gesetz über
Sloman tungs wesen. ; Lohn- und Gehaltsplsändung. Völker schutz
Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Preußen. gebeijte Warmwasserspeicher. — IV. Wohnungs⸗ und Siedlungswelen.
Die am 10. März 1928 ausgegebene Rummer 8 des Reichs
Teil l: Amtlicher
Arbeits ⸗
Vom 27. Februar 1928. — 111. Arbels-˖ Betrifft elektrisch Erlasse:
Vergebung reichseigenen Ge⸗
ländes (Wohnungefürsorgesonds] zu Eibbaurecht. — V., Kriegts⸗ Vorarlberger beschädigten., und Krlegshinterbliebenenfürsorge und sonstige Ge— biete der Wohlfahrtspflege. Gesetze, Verordnungen, Erlasse:
— 401 Schwerbeschädigte
trage des
Alpine vorfährigen
— Unfallverhütung in anlagen.
Hab acht! Zur
Holländische zutreffend.
Rubber biw. der Kleinindustrie.
schöneweide bei Berlin. — der Unfallverhütung.
vorrichtung an
Von Gewerber
Eine Anregung. C. Haide, Mitteldeutsche Stahlwerke A⸗G, Lauchhamme werk Riesa. Ueberwachung der Betriebe. — Neues vom Arbeitsschutz: Schutz⸗ Häckselmaschinen. Kötlin. — Sägemehl als Feuerlöschmittel in elektrischen Betrieben. — Mitteilungen. — Zeitschriften. und Bücherschau — Teil V: Bekannt⸗ machungen über Tarifverträge und über Genehmigungs⸗ und Fest⸗ setzungsbeschlüsse der Fachausschüsse für Hausarbeit.
im Bereich des Reichsarbensministeriums — Nichtamtlicher Teil: Die Unfallveibütung in gewerblichen Betrieben auf der Tagesordnung der 11. Internationalen Arbeits« konferenz. Von Ministerialrat Prof. Dr.-Ing. Ritzmann. Genf. — Die Absturzgesahren bet Bauten und ihre Verhütung. Sachs, Allgemeiner Deutscher Gewerkschaftsbund. — Der Aubeit⸗ schutz und die Gewerbeaufsicht in Danzig. Gewerberats Tagung des beamten in Danzig. — Schwefelkohlenstoff und sein der Kaltvulkanisation von Kautjchuk. Wasserstoff⸗ at Dipl.⸗Ing. Verhütung von betrieben der Heeres verpflegunge verwaltung; auch für die Landwirtschaft Von Magazinmeister Karl Faude, Sennelager bei Pader—⸗ born. — Gedankengänge ö w der Mittel.
on Betriebsrats der A—⸗G. für Kohlensäure⸗Industrie, Werk Nieder
Von Robert
Auszug aus einem Vor⸗ Ruthenberg. Danzig. anläßlich der Vereins Deutscher Gewerbeaussichts⸗ Ersatz bei Von Dr. Seiff, München. und Sauerstoffverdichtungs⸗ Walkhoff, Witten — Unfällen in den Magazin
tto Wiwjorra, Vorsitzendem des
Eingesandtes: Vie Zeichnung im Dienste Von Sicherheitsingenieur
Von Geweiberat Szezevanskt,
AUntersuchungs und Strafsachen,
Zwangs versteigerungen, Aufgebote,
Verlust⸗ und Fundsachen,
„Auslosung usw. von Wertpapieren,
1 2 8. 9 Oeffentliche Zustellungen, 6 .
Aktiengesellschaften,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche ö
10. Gesellschaften m.
11. Genossenschaften,
12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 13. Bankausweise
14. Verschiedene Bekanntmachungen.
— 3
3. Aufgebote.
l0hßo6] Aufgebot.
Der Fabrikbesitzer Julius Lindler in Witten hat das Aufgebot beantragt zum Zwecke der Kraftloserklärung der im Attienbuch der Annener Gas-Aktien⸗-Ge⸗ sellschaätt unter Nr. 481, 482 483, 484, 4186, 879, 880, 881, 882, 883 eingetragenen 10 Aktien dieser Gesellschaft, auf Grund des Zeichnungsscheins vom 20. 6. 1873 duich Wilhelm Beckhoff in Annen er⸗— worben und von diesem am 14. 10. 1910 dem Antragsteller übertragen sind. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Ottober 1928, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 18, an— beraumlen Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widtigenfalls die Kiaftloserklärung der Urfunden erfolgen wird.
Witten, den 3. März 1928.
Das Amtsgericht.
05887]
Beschluß vom 3. März 1928: Auf Antrag des Heinrich Teubner, Verw.⸗ Inpektors a D. in Mosbach, Baden, Delgasse 1, wird bezüglich der beiden Attien Württ. Portlandzementwerke in Lauffen a. N. Nr. 11684 und 14575 die Zahlungesperre angeordnet. Zugleich wird an den Aussteller dieser Aktien, die Württ. Portlandzementwerke in Lauffen a4. N. zugleich als Zahlstelle, das Verbot erlassen an den Inhaber der Papiere eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Dividenden⸗ scheine auszugeben. Zugleich wird der Ausstellerin der Urkunden die Nachricht erteilt von der Einleitung des Ausgebots—⸗ verfahrens zur Kraftloserklärung der be⸗ zeichneten Urkunden.
Amtsgericht Besigheim.
1056231 Durch Beschluß vom 1. ist August Prinz zu Hohenlohe⸗ Oehringen aus Slawentzitz, z. Zt. in Berlin-Grunewald. Humboldstraße 22, wegen Verschwendung entmündigt. Kosel, den 7. März 1928. Amtsgericht.
März 1928
(1053609 Aufgebot.
Die Sparkasse des Kieises Neustettin in Neustettin hat das Aufgebot des Hypo thekenbriefes über die auf dem Grundstück Neustettin Landungen Blatt Nr. 678 in Abteilung III Nr. 3 für die Annag— stellerin eingetragene Hypothek von S000 Paviermark, jetzt 769 60 Reichsmark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. September 1928, vormittags 10 utzr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aulgebotetermin seie Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen,
widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urfunde erfolgen wird. Nenustettin, den 29. Februar 1928.
Das Amtsgericht. (1065613 Beschlusz. ; In Sachen hetreffend das Famllien⸗
fideikommiß von Heynitz⸗Dröschkau wird der Familienschluß 1 vom 16. Februar 1928, betreffend eine Belastung des Fidei⸗ kommißgrundbesitzes gemäß 5 2 Absatz 2 und § 9 F.⸗ G. V. bestätigt.
Berlin, den 6. März 1928.
Auflösungsamt für Familiengüter. iosbio) Aufgebot. .
Der Wasserbauarbeiter Heinrich Koltz in Zingst hat beantragt, die verschollene Johanna Wilhelmine Rosaline Brandt, geboren am 8. September 1869 zuletzt wohnhast in Zingst, für tot zu erklären. Die bezeichnete Verschollene wird auf⸗ geordert, sich spätestens in dem auf den 26. September 1928, mittags 12 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr 8, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen salls die Todeserklärung erfolgen wird An alle, welche Auskunst über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Barth, den 29 Februar 1928.
Das Amtsgericht.
—
(105612 Verfügung.
Der Aufgebotstermin, Todeserklärung des Ludwig Süsz von Maikammer in Nr. 43 1928 vom 21. Februar Ni. 98974 wird auf Montag, den 26 November 1928, vormittags 19 Uhr, verlegt.
Edenkoben, den 7. März 1928.
Amtsgericht.
(105611 Aufgebot.
Die Ehefrau Eugen Botty, geb. Kutsch, in Köln,. Wolltüche 5 (Schule) hat be— antragt, ihren Ehemann, den verschollenen Tapezierer Eugen Botty, geb. am 17.1. 187 in Aachen, zuletzt wohnhaft in Köln für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 24. September 1928, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Reichenspergerplatz 1, Zimmer 361, anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigensalls die Todeserklärung erfolgen wind. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, jpätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen.
Köln, den 6. März 1928.
Amtsgericht. Abt. 71.
106607 NAnfgebor.
1. Rechtsanwalt und Notar Dr. Max Lion in Berlin-Charlottenburg, Bundes⸗ allee 26, 2 Robert Lion, Fabrikant in Aachen⸗-Forst, 3. Ernst Lion in Berlin Friedenau, Thorwaldlensti. 13. 4 Frau Sophie Hiller in Köln, Eifelstr. 31, zu
bis 3 vertreten durch Rechtsanwalt Luckenheimer in Köln, haben als Erven der am 26. November 1927 in Köln ver⸗ storbenen Wwe. Fiüiederife Lion, geb. Oppenheimer, das Aufgebotsversahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß— gläubigern beantragt. Die Nachlaßgläu= biger werden daher aufgefordert ihre Forde rungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Wwe Friederike Lion, geb. Oppenheimer, spätestens in dem auf den 24. Se tember 1928, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Reichensperger⸗ platz l, Zimmer 361, anberaumten Auf⸗ gebotstermine bei diesem Gericht anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkund⸗ liche , n e sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß. gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver— bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Be⸗ friedigung verlangen, als sich nach Befriedi⸗ gung der . ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verhindlichkeit haftet. Köln, den 6. März 1928. Amtsgericht. Abt. 71.
lohtz id
Durch Ausschlußurteil vom 7. März 1928 ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse in Allenstein Nr 23 621 über 1100 — eintausendsiebenhundert — Mark, ausgestellt für die minderjährige Meta Poschmann, für kraftlos ertlärt worden.
Kankehmen, den 7. März 1928.
Amtsgericht.
[lob6l16)
Durch Ausschlußurteil vom 3. März 1923 sind folgende Urtunden für kraftlos erklärt: 1. Der am 25 Juni 1927 sällig gewordene Primawechsel über 510 RM, der von der Firma Scheurel & Ziller G. m. b. H. in Berlin NW 87, Siemens⸗ straße 12, 1h, auf die Firma Möbelhaus Josef Ludwig Herkenrath zu Düsseltorf gezogen und von dieser angenommen worden ist, zahlbar bei dem Bankhaus C. G. Trinkaus zu Düsseldorf. 2. Der Primawechsel über 300 RM, am 15. No⸗ vember 1h25 in Düsseldorf von W. Wilky ausgestellt. fällig am 165. Februar 1936, gejogen auf den Mathieu Dick in Düssel⸗ dorf, Grafenberger Allee 0, und von diesem akzeptiert.
Amtsgericht in Düsseldorf. Abt. 14.
lohb is]
Durch Ausschlußurteil des Thür. Amts⸗ gerichts, 11. Gotha, vom 2. März 1928 ist der Hypothekenbrief über die im Grund— buch von Gotha Band B Blatt 338 in Abt. III unter Nr. 2/1IL am 23 9. 1887 eingetragene Hypothek von 900 A für krastlos erklärt worden.
Gotha, den 2. März 1928.
Thür. Amtsgericht.
105617 Durch Ausschlußurteil von heute ist nachbe zeichnete Urkunde für kraftlos erklärt: Der Teilhypothekenbrier über die im Grundbuch von Köln-Ehrenfeld Band 2 Blatt l in Abt. II Nr. 11 Band b4 Blatt 2124 in Abt. 111 Nr. 6 und Band 51 Blatt 2010 in Abt. 111 Nr. eingetragene Teilhypothek von PM 10000. Köln, den 6. März 1923. Amtsgericht. Abt. II.
(105618 .
Durch Ausschlußurteil von heute ist nachbe zeichnete Urkunde für kraftlos erklärt. Der Grundschuldbrief über die im Grund. buch von Köln⸗Nippes Band 77 Blatt 3042 und 3042 in Abt. III Nr. 4 eingetragene Teilgrundschuld von PM 150 000 wird für kraftlos erklärt.
Köln, den 6. März 1925.
Amtsgericht. Abt. 71.
(105619 .
Durch Urteil vom 29. 2. 1928 ist der Grundschuldbrief über die auf Olschewen (Kr. Sensburg) Blatt 23, 48 und 72 in Abt. III unter Nr. 25 bzw. 20 bzw. 17 für den Kaujsmann Anton Boegel ein⸗ getragene Grundschuld von 3600 A für kraftlos erklärt.
Nikolaiken, den 29. Februar 1928.
Amtsgericht.
(lohbꝛo] .
Der Hppothekenbrief über die auf Wos⸗ nitzen Blatt 76 in Abt. 111 unter Nr. 2 für die Kreissparkasse Sensburg einge. tragene Darlehenssorderung von 490 ist durch Urteil vom 29. 2. 1928 für kraftlos erklärt.
Nitolaiken, den 29. Februar 1928.
Amtsgericht.
losb2 1] ;
Durch Ausschlußurteil vom 3. März 1928 ist der verschollene Adolf Sobottka, geboren am 2. Ottober 18965 in Nußberg, Sohn des Kätners Martin Sobottka und der Justa Sobottta, geb. Groß, für tot erklärt. Als Zeitvunkt des Todes ist der 10. Januar 1920 festgestellt.
Lyck, den 3. März 1928.
— Amtagericht.
(1066622 Bekannimachung.
Durch Urteil des unterzeichneten Ge— richts vom 26. Februar 1928 ist der am 4. 9. 1852 in Rojenthal. Kreis Birn—⸗ baum, geborene Stadtbaumeister a. D.
Ernst Deutschlaender für tot erklärt
worden. Als Todestag ist der 31. 12. 1923 sestgestellt. Strausberg, den 28. Februar 1928. Das Amtegericht.
4. Oeffentliche . Zustellungen.
(105624 Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Kuhschweizers Peter Albrecht, Rosalie geb. Przybil in Essen, Rheinische Str. 22, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Peitz in Arne berg, klagt gegen den Kuhschweizer Peter Albrecht, früher in Niedersorpe bei Schmallenberg, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts hier in Arnsberg auf den 11. Mai 1928, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß—⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Arnsberg i. W., den 7. März 1928. Hunold, Ger.⸗Aktuar, Urkundsbeamter des Landgerichts.
[105629] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Anna Marie Marten, geb. Fischer, in Schleswig, Kapaumenberg 4, Piozeßbevollmächtigtet: Rechtsanwalt Dr. Kötschau in Flensburg, klagt gegen den Arbeiter Karl August Marten, früher in Schleswig, jetzt unbetannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 16567 Ubs. 2 Ziffer ?2 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß S 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 111. Zivilkammer des Landgerichts in Flensburg auf den 39. April 1928. vormittags 10 uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bel diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lafsen· = 6 K. 75/25.
Flensburg, den 7. März 1928
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil
Rechnungsdirektor Mengering, Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32. .
Sechs Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und zwei tralhandelsregisterbeilagen)
Einzelne
M
Bezugspreis vierteljährlich 5 Bestellungen an, in Berlin für Selbstabho
ie werden nur gegen bar oder vo einschließllich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.
Erscheint an jedem Wochentag
8ð W.
Nuinmern kosten Ih ry
rherige Ein
abends.
Alle Postanstalten nehmen
ler auch di . 48, Hi helene uch e Geschãftsstelle
einzelne Beilagen kosten 10 sendung des Betrages
Mr. 62. Reichs bankgirotonto. r — — —
f Anzeigenyreis für den Raum einer fünfgespalte ĩ
einer dreigesvaltenen Einhritszeile 1,75 n. , Geschäfte stelle Berlin 8m. 46, Wil helmstraße 32. sind au einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einjusenden,
insbesgndere ist darin auch an zugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ druck dur
2
Anzeigen nimmt an die Alle Druckauftrãge
, unterstrichen) oder ettdruck (zweimal unter-
ervorge hoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
strichen) er dem Einruͤckungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen b,
Berlin, Dienstag, den 13. März, abends.
Postscheckt onto: Berlin 41821. 1 92 S
Inhalt des amtlichen Teiles:
Ernennungen ec.
B
Bekanntmachung der Filmprü telle zulassungskarten. ö n tn
ekanntmachung,
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Bekanntmachung,
Bekanntmachung, Oeffentlich rechtli land.
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dan
für die nicht ländischen Za
vom 2. März folgt, festgesetzt:
anstalt Oldenb
betreffend die U ö auf Reichsmark für bie ni . msatzst
betreffend Genehmigung der chen Hagelversichernngs verband
Deutsches Reich.
hlungs mittel
Berlin über
̃ betreffend die Zinsscheine der Goldmark⸗ Kommunalschuldverschreihungen' der
urg. Breußen.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Der Herr Re
ernden Ruhestand getretenen Oberlande in Nürnberg den Oberlande zum Mitglied der Reichs
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Die Umsatz stenerum rechnungz sätze auf Reichs mark an der Berliner Börse notierten aus— hlungs mittel werden im Na ekanntmachung vom 1. März 1928 1928) für den Monat
—
ichspräsident hat an Stelle des
kanntmachung.
euerumrechnungs tze an der Berliner Börse nolierten für den Monat Februar 1938. ungültige
Staatlichen Kreyit⸗
Satzung des es in Deutsch⸗
e in den ; Sgerichtsrats Correll ndesgerichtsrat Kößler in Nürnberg disziplinarkammer in Nürnberg ernannt.
chgang zu der (Reichs anzeiger Nr. 53 Februar 1928, wie
Staa
Eb. r t Einheit ö. . mart᷑ 1 Argentinien 100 Goldpesos 407,98 2 966 n ng w Hehn 2607 9 3 ritt indten. . 100 Rupien 53, 25 * Britifh Straits ; 3 = Settlements ... 100 Dollar 238,96 5 klile 100 Peies 9. 5 8 hing. Schanghai 100 Tael (Silber) 264,91 TLkuxremburg .... S500 Franes 98, 36 ( Mexito . . 100 Pesos 203, 97 9 Peru. GJ 16,57 10 Union d. Sozialistischen ⸗ Sowjetrepubliken 10 neue Rubel 21,57
—
ͤ Berlin, den 12.
( 1 Tscherwoneh März 1928.
Der Reichsminister der Finanzen.
Ungül
Nr. 17 8035 vom Vaterland ab 19428 unter Nr.
2. Nr. 17731 vom
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10.
II.
bruar 1928 ungültig.
und gleichem Tit Nr. 15 810 vom ab 23. Februar el
Zarden.
—
2 7. 1
tige Zulassungskarten. 4 Januar 1928 16. Februar 1928 ungültig. Äm 1. 13 66 und gleichem Titel erneut zu 2. Januar 1528 Dona Juana ab
el erneut zugelassen. 1. Juni 1527 Schlachtschiff Const S823 ungültig.
Nr 18 132 und gleichem Tites erneut zugelassen.
Nr. 17 363 vom
26.
Februar 1928 ungültig.
22. November 1927
Nr. 18 176 und gleichem Titel erneut zugelassen.
Nr. 18066 vom 51. Januar 1933 bruar 1928 ungültig.
Dona Juana“ ab
und gleichem Tuel erneut zugelaffen.
Nr. 17374 vom
2. März 1928
25. November 1927
ungültig. Am 16. Februar 1925
Nr. 18 213 und gleichem Titel erneut zugelassen.
Nr. 12 488 vom 5. März 19236
2. März 1928
Nr. 18 208 und Titel Wenn der
erneut zugelassen.
ab 2. März
1928 ungültig. Am
ungültig. Am
16. Februar 1925
Nr. 18 91 vom 25. Januar 1928 Erster Preis: Ein Kuß“ 16. Februar 1928 unter
Nr. 18 220 und gleichem Tiiel erneut zugelassen.
Nr. 17 93! vom 24. Januar 1928 Der
ab 3. März 192 Nr. 18 232 und
neut zugelassen. Ar. 17 9355 vom . März 1928 Nr 18272 und T künstlichem Licht
8 ungültig.
ungültig. itel erneut zugelassen.
Am 21. Februar 1925
Ich hatte einst ein schönes
Am 31. Januar 1928 unter Rr.
Am S8. Februar 1928
„Verleumdung“ ab Am 11. Februar 1928 unter
Am 13. Februar 1928 unter Rr. 18 183
„Herz in Not“ ab
„Die von der Waterkant“ ab
Vater mit dem Sohne ...“
Weg eines Häfttings“ Am 17. Februar 1928 unter ö . ö. Weg eines Häftlings — Auf— ahm l m Polizeigefängnis i ö Nr. 14 140 vom JI. , ab 2. März 1928 ungültig. Nr. 18 2167 und Titel
erneut zugelassen. November 1926 „Die verfunkene Flotte“ Am 16. Februar 1928 unter Wenn Flotte gegen Flotte steht‘ er=
19. Januar 1928 Licht und Sonnen‘ ab Licht und Sonnen — Bestrahlung mit
Februar gelassen. 16. Fe⸗ 18 066
itution unter
28. Fe⸗
unter
unter
unter
12. Nr. 17596 vom 15. Dezember 1927 8. März 1928 ungültig. Nr. 18 276 und gleichem
13. Nr 17 36 Titel erneut zugelassen.
vom 22 November 1927
und gleichem Titel erneut zugelassen.
des Zirkus Wolssohn ab 10. März 1928 ungültig.
zugela fen.
8. März 1928 ungültig. Am 15.
erneut zugelassen. Berlin, den 10. März 1928.
Der Leiter der Filmprüfstelle. Mildner.
Betanntmachung.
7isa oso Goldmark-Kommunalschuldversch reib ungen Serie 1 . . . und 8 060 Goldmark Konga nga schuldverschreibungen Serie 1I der Staatlichen Kreditanstalt Oldenburg.
Die am 1. April 1928 älligen Zinsscheine werden von diesem Tage ab bei der Raff der Staatlichen Kreditanstalt Oldenburg, der Landessparkaffe zu Oldenburg in Oldenburg und deren Zweigstellen, der Dresdner Bank, Berlin, und deren ilialen, der Darmstädter und Nationalbank, Berlin, und deren ilialen, der Commerz und Privat⸗Bank, Berlin, und deren iliglen. der Deutschen Landesbankenzentrale A. G.. Berlin, dem zanthause M. M. Warburg Co., Hamburg, der Nord⸗ deutschen Bank in Hamburg, Hamburg, und der Sparkasfse in Bremen, Bremen, kostenfrei zu den auf den Zins scheinen vermerkten Koldmarkbeträgen in Reschsm ark ab— züglich 10 vH Kapitalertragsteuer eingelst.
Oldenburg, den 10. März 1928. Staatsbankdirektion.
Preußen. Satzung des Oeffentlich-⸗rechtlichen Sagelversiche⸗ rungsverbandes in Deutschland.
I. Allgemeines.
54 Entstehung und Mitgliedschaft. 1. Folgende öffentliche Feuerversicherungsanstalten: err ,, der Provinz Brandenburg, Nieder 6 che Provinzial⸗Feuersozietäl, Ybers lesische Provinzial⸗Feuerso ietät, Land⸗Feuersozietät der Provinz Ber en, HLandschaftliche Brandkasse Hannover, Provinzial Feuerversichetungsanstalt der Rheinprovinz bilden auf Grund des 5 14 des Gesetzes über die ö fentlichen 23
Feuerver icherungsanstalten vom 25. Juli 1910 (G. S. S. 241 ff. für dle im § 3 dieser Satzung festgestellten Zwecke einen Verband.
2. Andere öffentlich⸗rechtliche preußische Versicherungsanstalten die die Hagelversicherung betreiben, könn *g igung der Ver dan dere nennen ĩ .
. in den Verband aufgenommen werden, sofern ihr Hagekversicherungsbetrieb , vom Verband festgesetzten Grundlagen ( ersicherungsbedingungen
und 3 eruht oder wenn sie sich d tundsä Verbandes unterwerfen. I
8. . ö betreibende Anstalten können mit Genehmigung der Verbandsversammlung in den Verhand eintreten. .
In diesem Falle können Abweichungen von der Satzun durch besonderen Vertrag vorgesehen n, .
8 2.
ö Rechts stellung.
1. Der Verband ist eine gemeinnützige Körperschast des öffent— lichen Rechts 9 1 des Gesetzes ur die 6 ichen . bersicherungsanstalten bom 25. Juli 1910, G. S S. 241 ff.).
L. e. . . und führt den
t entlich⸗rechtlicher Hagelversicherungsver i
Deutschland“. Sein Sitz ist Bern . n ö
S8 3 bis 7 des
3. Auf 5 die Vorschriften der Gesetzes über die ö . Feuerversicherungsan talten vom 2. uli 1910 (G.-S. S. 2än ff.) sinn. emäß Anwendung, soweit diese Safin nicht abweichende n,, enthält.
4. Der Verband ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben w der rde r feng f . zu
Die Sandaräfinꝰ ab 8 Am 22. Februar 1928 unter
— ; Rechtlose Frauen) ab 1. 9. März 1928 ungültig. Am 23. Februar i938 . 18 295
14. Nr. is G30 vom 6. Februar 1923 Die letzte Galavorstellung
Am 24. Februar 1928 unter Rr. 18 3577 und gleichem Titel erneut
165. Nr. S5! vom 22. Mat 1924 Auf gefährlichen Spuren ab
Februar 1928 unter Nr. 18 206 und Titel „Harry Piel in fal schem Verdacht“
3 D V.
Zweck des Verbandes. Der Zweck des Verbandes ist der Betrieb der auf Gef . 2 ' 2 e 2. e en⸗ 6 keit , , Hagelversicherun . 3 rderung, insbesondere durch Beschaffung oder Vermi don Ile, Ther ung, kö V Der Verband kann in Gebieten, in denen seine Mitglieder nicht täti i unter Zustimmung der . hne lichen Anstalt die Hagelversicherung unmittelbar betreiben. Fer. Betrieb des Verbandes kann mit Genehmigung des Ministers des Innern auf die Versicherung gegen andere Elementarschaͤden ausgedehnt werden. ö 4. Der Verband kann sich auch an anderen Unternehmungen be- 6 i . k dienen und zu Durchführung sich öffentlich⸗rechtliche Körperschaft i⸗ ; ö 6 ö ' Der Verband hat das Recht, die satzungsmäßige und sa gemäße Geschäfts führung der . ge ; ber stãndige, insbesondere im Wege außerordentlicher Re- vistonen des gesamten Geschäftsbetriebes, zu prüfen.
po
*
8 4. Haftung des Verbandes. Für die Verpflichtungen des Verbandes haftet sein Vermö Das Vermögen darf nur? nach den Best 4 e r. ! . ) den Bestimmungen des G — planes angelegt werden. ö ö
§ 5.
Geschäftsplan. Betriebs anweisung— Der Geschäftsbetrieb erfolgt nach einem von der Verband ̃ h na r Verbands- bersammlung aufzustellenden Geschäftsplan, der der 2 des Ministers des Innern bedarf, und gemäß einer von der Ver? bandsversammlung zu beschließenden Betriebsanweisung.
§6. Pflichten des Verbandes. Der Verband ist verpflichtet:
1. ie, n n, . laufenden Versicherungen zum 3we Ausgleichs anf eigene Rechnung i 5
; J ,, V
2. den Mitgliedern die sämtlichen Hagelschäden einschließ der
ö Söhne nen zu . . ,,
3. den Mitgliedern die durch ihre Hagelversicherungsabtei Mit Hag zabteilungen eutste henden Verwaltungs kosten zu erstatten 96 einem 85
; der Verbandsversammlung ö Schlüssel,
. für die Nitglieder einheitliche Versicherungsbedingungen und Beit rags tarife aufzustellen sowie sie in allen technischen und onstigen Versicherungsangelegenheiten zu beraten,
5. . Statistit fortlaufend zu führen und zu ver-
erten, 6. den technischen Ausbau der von den er bern fen nne ge h fördern,
le Interessen der Mitglieder nach außen, insbesondere Be—=
hörden und der Oeffentlichkeit gegenuber, zu vertreten.
§ 7. Pflichten der Mitglieder. ; y . a e n. die von ihnen ahgeschlossenen Versicherungen zum Zwecke des Ausgleichs dem Verbande für dessen eigen. Re] ᷣ ö. ö ö f ss gene Rechnung in voller die vom Verbande erforderten statistis— nterla . . , ,,. ford statistischen Unterlagen fort zur ung der Schäden und der Verwaltungskosten des Ver—= bandes die 1 dem Geschäftsplan erforderlichen jährlichen Beiträge und Nachschüsse einzuziehen und die eingegangenen Beträge an den Verband abzuführen 14. die den Versicherungsbetrieb betre senben Maßnahmen nur mit
Zustimmung des Verbandes vorzunehmen.
88. Rechnungswesen, Jahresbericht, Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verband hat nach Jahre r , für das verflossene ö . i e n . ö,. 6 und mit einem die Ver- und die Entwicklung des Verbandes dar i . . , , g s darstellenden Bericht oweit die Ueberschüsse, die sich bei der Rechnungslegung er— geben, nicht der im Geschäftsplan vorgesehenen . 5. zufließen, werden sie an die Mitglieder des Verbandes nach ßgabe der Beitragsleistung der letzten drei Fahre verteilt. Die Anstalten sind verpflichtet, die aufgeteilten Ueberschüsse nach Deckung aller Verbindlichkeiten aus dem Betriebe der l= versicherung ausschließlich zu , ,. oder gemeinnützigen, nicht zu den gefetzlichen Aufgaben der Austalten oder ihrer etwaigen GDewährverbande ehörenden Zwecken im Sinne der Vorschriften der Reichssteuergesetze und ber zu. ihrer Ausführung erlassenen Bestimmüngen zu verwenden.
Mitgliedern betriebenen
*
Ueberschüsse.
§ 9. Austritt aus dem Verbande. Der Austritt aus dem Verband kann nur zum Schluß des Kalenderjahres erfolgen. Die Mitgliedschaft muß mit einer Frist bon mindestens einem Jahre gekündigt werden. Eine Kündigu in den ersten sechs Jahren seit Eintritt der betreffenden Anstalt
5. Der Verband ist zur Führung eines Dienstsiegels berechtigt.
in den Verband 9 nicht statthaft. Die ausscheidende Anstalt verliert mit ihrem Auss eiden jeden Anspruch auf die Rücklagen und auf das sonstige Vermögen des Verbandes.
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