353
K
Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 62 vom 13. März 1928. S. 2.
—— dr
**
.
ö
* 3
K
66
n , ,
2
etwaigen
des Innern; er kann zur Die Aufsicht erstreckt sich auf der ketrieb des Verbandes. Die Aufsichtsbehörde all ffen, die erforderlich sind, um den Geschäfts⸗ Satzung und den auf Grund der
bestellen.
Anordnungen zu treff betrieb mit den Gesetzen, der Satzung getroffenen Bestimmungen in Einklang zu erhalten. Tie Aufsichtsbehörde ist namentlich befugt:
jederzeit die Bücher und Schriften des sowie den Bestand der Kasse und
5 10.
Auflösung des Berbandes.
rbandes wird der nach Deckung Vermögens mit Ge⸗ rn an die Mitglieder des Ver⸗
Im Falle der Auflösung des Ve
aller Verbindlichkeiten verbleibende Teil des nehmigung des Ministers des Innern des bandes nach Maßgabe der Beitragsleistung der letzten fünf Jahre verteilt. Die Anstalten sind verpflichtet, die erhaltenen Beträge nach Deckung aller Verbindlichkeiten gus dem Betrie versicherung ausschließlich zu mildtätigen zu den gesetzlichen Aufgaben der Gewährverbände gehörenden Zwecken Vorschriften der Reichssteuergesetze und der erlafsenen Bestimmungen zu verwenden.
II. Verfassung und Verwaltung.
§ 11.
Staatsaufsicht. ö 5 Die Aufsicht über den Verband führt der Preuß ische Minister Wahrnehmung der Aufsicht Vertreter den gejamten Geschäfis⸗
*
stücke zu untersuchen,
von den Verwaltungsorganen des alle Geschäftsangelegenheiten zu v ; . einen oder mehrere Vertreter in die Verbandsversammlungen
und in die Sitzungen d
Bilanzen zu erlassen,
die Ausführung von Beschlüssen und Anordnungen zu unter— sagen, die gegen die Gesetze und die Satzung oder gegen die Grund der Satzung erlassenen
von der Aufsichtsbehörde auf Bestimmungen verstoßen,
zu bestimmen, daß für die durch die Aufsichtsführung ent⸗ atskasse gezahlt
stehenden Kosten eine Vergütung an die Sta— 8§ 12. Verbandsorgane. Der Verband wird verwaltet durch den Vorstand, den Aus- schuß und die Verbandsversammlung.
wird.
8 19.
Vorstand.
1. Der Vorstand des Verbandes wird von der Verbandsbersamm⸗ lung auf tz Jahre gewählt. Er führt, die laufende Verwaltun des Verbandes, vertritt ihn gerichtlich Jowie außergerichtlich und vollzieht in seinem Nanien alle Schxiftstücke unter der Bezeichnung „Der Vorstand des O versicherungsverbandes in Deutschland“. «“? 1 des Vorsitzenden des Ausschusses oder seines Stellvertreters
bedürfen: . z a) Rückversicherungsverträge,
b) Verträge über den Erwerb oder die Veräußerung von
Grundstücken, c) Darlehnsyerträge, d) Anstellungsurkunden, e) Vollmachten.
Der Mitwirkung des Vorsitzenden bedarf es nicht zum Erwerb von Grundstücken, welche der Verband beliehen hat, in der
höchstens drei Mit⸗ edes Mitglied des
Zwangsversteigerung.
2. Der Vorstand kann aus mehreren, doch gliedern bestehen. In diesem Falle ist Vorstandes für sich berechtigt, den Jedoch ist für Zahlungsanweis Vorstandsmitglieder oder eines ö von dem Verbandsausschuß hierzu bestimm Angestellten des Verbandes erforderlich. . t für den ordnungsmäßigen an der Ver⸗
g. Der Vorstand i
waltung sowie in die genaue Beobachtung der der Vorschriften dieser Satzung verantwortlich. tand ist das ausfühver
4. Der Vors
berührt. 5. Der Vorstand des
Beamten und Angestellten des
8 14. Aussch uß.
1. Der Ausschuß besteht aus einem Mit Verbandes sowie mindestens drei M tellvertretenden Mitgliedern. Die Verbandsversammlung be⸗ simmt die Zahl der Mitglieder und nimmt die Wahl vor.
lfte der Mitglieder und der
le drei Jahre scheidet die Hä ü llle drei Jahre scheide ö al entschelder das Los über
Stellvertreter aus; das erste Mal ent das Ausscheiden. Wiederwahl ist zulässig. g. Der Ausschuß tritt auf Berufung mindestens zweimal zulammen kehörde oder zwei Mitglieder bes ͤ lich halten. Die Einladungsschreiben sin der Tagesordnung mindestens sie um Aenderungen der Verbandss Anleihen oder um Auflösung des mindestens vierzehn Tage vor Begin zu geben. In dringlichen Fällen ulässig; doch muß in solchen F ditglledes mündliche Abstimmung erfolgen. dringlichen Fällen von der Einhaltung der
abgesehen werden.
8. Die Ausschußmitglieder erhalten Tagegelder und Reisekosten.
4 6 im Ausschuß wird von einem v ᷣ bestimmenden Mitgliede und im Behinderungsfalle von seinem Stellvertreter geführt. Die Verhandlungsniederschrift wird von einer vom Vorstand bestimmten Person geführt und von dieser und dem Vorstand vollzogen. Der n n der Ver⸗ bandsversammhung ist zu den Sitzungen des Ausschusses ein⸗
Der Vor
uladen.
Bd. Der Ausschuß ist beschlußfähig, wen rufen ist und außer einem Mitglied d Mitglieder des Ausschusses anwesend sind. und jedes Ausschußmitglied führen . Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
8156. Befugnisse des Ausschusses.
1. Der Ausschuß berät und verfügt über alle Angelegenheiten des ,, soweit diese nicht der Verbandsversammlung
vorbehalten sind.
d
verwaltung,
gemeinnützigen, Anstalten oder ihrer im Sinne der rer Ausführung
Verbandes einzusehen zer sonstigen Vermögens⸗
Verbandes Auskunft über
der Verwaltungsorgane des Verbandes
zu entsenden, die jederzeit zu hören sind, die Berufung der Verbands verfammlung, die Anberaumung von Sitzungen der Vermwaltungsorgane sowie ö. Anki ur Beschlußfassung zu verlangen 3 n wird, die Berufung, Anberaumung oder Ankündigung auf Kosten des Verbandes selhst vorzunehmen, WVorschriften über die Rechnungslegung, die . und über die Veröffentlichung ᷣ
indigung von Gegenständen und, wenn dem Verlangen
Jahresabschlüf
effentlich⸗rechtlichen Hagel⸗ Der Mitunterschrift
ungen die Unter , Vorstandsmitgliedes und eines ten Beamten oder
1de Organ des Ausschusses; er ist an die Befolgung seiner Beschlüsse gebunden; der Umfang der Vertretungsmacht gegen Verbandes ist der Dlenstvorgesetzte aller Verbandes.
Dritte wird
gliede des Vorstandes des itgliedern und ebensoviel
etz Vorstandes jährlich wenn die . lusschusses es für erfo d unter Mitteilung ben Tage, wenn es sich aber atzung, um Aufnahme von . Verbandes handelt, n der Sitzungen zur Post tliche Abstimmung ällen auf Verlangen eines
enn er ordnungsmäßig be⸗ d des Vorstandes zwei
e eine Stimme. Bei
2. Der Ausschuß beschließt insbesondere über; a) den Erlaß einer Geschäftsordnung für die Verbands⸗
be der Hagel⸗
befugt, alle
e und
u vertreten. shrin zweier
esetze und
hierdurch nicht
order⸗
Auch kann in Einladungsfrist
om Ausschuß zu
Der Vorstand
8. Der Ausschuß kann die Ausübung einzelner der ihm zu—⸗
1. Die Verbandsversammlung besteht aus dem Vorstande
8. Der Vorsitzende der Verbandsversammlung beruft die Ver⸗
4. Die Verbandsversammlung ist beschluß fähig, wenn sie ord⸗ nungsmäßig berufen und mehr als die Hälfte der Mitglieder folgt:
J — e , nn, , n. Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, auf einige wird eine neue Verbandsversammlung einberufen, deren Be⸗ Fragen, die in der Debatte aufgeworfen worden sind, turz zu er⸗ widern; zunächst auf den Vorwurf, daß der Straßenbau planmäßig durchgeführt wird, daß überhaupt auf diesem Gebiet
B. Jede der beteiligten Anstalten hat in der Verbandsversamm— zu Beginn
ung eine Stimme and, sofern ihr Bestand an Hagelver⸗ rohzüaiage Pläne no ehlen. abe icherungen 109 Millionen Mark Versicherungssumme über⸗ großzügig ch feh 3 Ich . . ; t ratungen über den Haushalt meines Ministeriums bereits aus-
6. Die Verbandsversammkung bann, sofern sie nicht einstimmig
1. Der Fee , fan eng der Verbandsversammlung unterliegen:
Z. Die Beschlüsse über Abänderungen der Satzung und des Ge⸗
4 . die Beamten des Verbandes finden die 8§F 4 bis 6 des
.
ö.
2621
P) Beschwerden gegen Anordnungen des Vorstandes des Ver⸗ bandes, . .
e) die Anstellung und Entlassung der Beamten des Ver⸗ bandes, ; 3 =
d) den Abschluß von Rückversicherungsverträgen,
verwaltung des Verbandes mindestens einmal im Jahre zu prüfen haben, .
g) die Vorbergtung aller der Verbandsversammlung zu machenden Vorlagen, . ;
b) die Einberufung außerordentlicher Verbandsversamm⸗ lungen, 42
j) den Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken,
3 die Aufnahme von Darlehen.
stehenden Rechte dem Verbandsvorstand übertragen. § 16. Verbands versammlung.
des Verbandes und Vertretern der Verbandsanstalten. Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte auf die Dauer
von sechs Jahren einen Vorsttzenden sowie einen Stell⸗ 5 Uhr * , tritt regelmäßig jährlich einmal etwa 1 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude Vollsitzungen.
sicherungsanstalten“; für ihn gelten, soweit in vorste hender tzung nicht anderes bestimmt ist, die bisherigen Bestim⸗ mungen der Miwersicherungsgemeinschaft.
Mr. 62.
; . Oeffentlich⸗rechtlichen Hagel⸗ ö die Festsetzung der Reiselosten und Tagegelde r,. 4 versicherungsverbandes in Deutschland wird vorbehaltlich des h die Wahl von Rechnungsprüfern, welche die Vermögens. Nachweises der Zustimmung der in 5 1 Abs. 1 erwähnten Feuerversicherungsanstalten .. Berlin, den 6. März 1928. Das Preußische Staatsministerium. Der Minister des Innern. Grzesinstki.
Vorstehende Satzung des
. 8enehmigt.
Amtlich festgestellte Kurse.
1LFrunt,. 1 Liru. 1 Leu 1 eseta — O, S cs. 1 6ster: 161d. 5sterr. W. — 179 4 Gld. südd W
Gulden (Gold? — 2.90 4. 1Rr ung. oder tschech W. — 9.83 4 1 Gld. hol. WM — 1.19 4 — 159 4. 1 Schilling österr W. — 16 006 Kr. 1 sfand 1Ruhel (alter Kredit⸗Rbl. 2, 15. 4A 1Beis ( Gold! — 400. 4 Dollar — 4.2 4A 1è8hanghat ⸗· Tael 1èh9en — 2.10 4
Nichtamtliches.
Dentsches Reich.
Der Reichsrat hält Donnerstag, den 15. März 1928, den 17. März 1928,
Krone — 1,ů 125 45 Laiter Goldrubel — 3, 29 4 1 Pefo arg. Bap. — 1.18 4.
1Bfund Sterling — 20.40 (66. 1è Dinar — 8,49 4 1 58lotn. 1 Danziger Gulden — 0.80 c
Die einem Papier beigefügte Bezeichnung be⸗ daß nur bestimmte Nummern oder Serien
nachmittags, und Sonnabend,
zusammen, und außerdem, wenn ihr Vorsitzender, der Ausschuß, ein Drittel der Mitglieder oder die Aufsichts⸗ behörde des Verbandes es verlangen. Der Ort der Ver⸗ sammlung wird vom Ausschuß bestimmt.
sammlung und teilt den Mitgliedern die Tagesordnung mit. En Einladungsschreiben sind mindestens zwei Wochen, wenn es sich aber um Aenderung der Verbandssatzung oder um
vor Beginn der Sitzungen eingeschrieben zur Post zu geben. vertreten ist. Ist eine Versammlung nicht beschlußfähig, so
schlußfähigkeit nicht von der Zahl der vertretenen Mitglieder , . ist.
eigt, für jede weiteren angefangenen 10 Millionen Mark
zersicherungssumme eine Zusatzstimme mit der Maßgabe, geführt, inwieweit ich im Einvernehmen mit den Ländern bemüht daß, soweit die Versicherungssumme 200 Millionen Mark bin, in dieser Hinsicht eine größtmögliche Vereinheitlichung der übersteigt, auf je angefangene 20 weitere Millionen Mark, Ausbauplanung, und für das Hauptstraßennetz herbeizuführen. Hiervon ist die Durchführung dieser Pläne streng zu trennen. Es timme entfällt. Jedoch darf keine Anstalt mehr als ein ist mir bekannt, daß bei den Wegeunterhaltungspflichtigen, ins⸗ besondere den ländlichen, der Gedanke besteht, daß mein Eingreifen ezüglich der Planung als notwendige Folge auch die Bereit stellung der Ausbaumittel in sich schließen müßte. Ich denke nicht schlüsse über Beratungsgegenstände, die nicht auf der Tages- daran. Der Straßenbau gehört zu den Aufgaben der Straßen⸗ ordnung gestanden haben, steht den Mitgliedsanstalten ein unterhaltungspflichtigen, der Länder, Provinzen und Kommunen. Sinspeuchstecht innerhalb sieler Wochen nach Bbelgnntghhe An reichsseitiger Unterstützung kommt nur der Erlös aus dem Aufkommen der Kraftfahrzeugsteuer in Frage, deren Verteilung nach dem Finanzausgleich in Form des dort festgesetzten Schlüssels abgegebenen gültigen Stimmen. Zu Beschlüssen über Aende⸗ erfolgt. Ohne verfassungsmäßige Aenderung der Zuständigteiten auf diesem gesamten Gebiete wird sich das Reich an dem Straßen⸗ bau als solchem nicht beteiligen und auch weitere besondere Mittel nicht zur Verfügung stellen können meine Auffassung insbesondere deshalb nochmals ausdrücklich fest, damit das Ziel, das ich mit meinem Eingreifen verfolge, nicht verschoben wird. Dieses Ziel ist, durch die Vereinheitlichung des Straßenausbaues eine planmäßigere und damit wirtschaftlichere Verwendung der auch gewendeten Mittel zu ermöglichen.
Eine andere Frage, nämlich die der Automobilstraßen, wurde von dem Abgeordneten Giesberts angeschnitten. Auch hier be⸗ stehen eine Reihe von Grundsätzen, die in dem Gesetz über den ihren Niederschlag gefunden dürfen Wege⸗ und Brückengelder vom Kraftfahrzeugverkehr für
die Benutzung öffentlicher Wege nicht mehr erhoben werden. Der
Bau einer Autostraße ist eine Frage, die unter dem Gesichtspunkt
des Verkehrsbedürfnisses beurteilt werden muß. An erster Stelle
ist zu prüfen, inwieweit die vorhandenen Straßen für den all⸗
gemeinen Verkehr nicht mehr ausreichen und aus diesem Grunde
besondere Autostraßen notwendig sind. Für den Begriff „öffent⸗
licher Weg im Sinne des Finanzausgleichgesetzes“ ist es nach
meiner Auffassung ohne Bedeutung, inwieweit solche besondere
Autostraße etwa von privater Hand gebaut und unterhalten wird. Derartige Straßen, wie insbesondere die Straßen Düsseldorf— Köln oder Mannheim — eidelberg oder Freudenstadt, die der Herr Abgeordnete Giesberts anführte, würden als öffentliche Wege an⸗ zusehen sein, da sie dazu bestimmt wären, einen wesentlichen Teil des öffentlichen Verkehrs auf sich zu ziehen. Sie können mit der Avusbahn nicht verglichen werden, die eine in sich geschlossene, dem öffentlichen Verkehr nicht allgemein dienende Bahn darstellt. Für die Benutzung dieser Straße können besondere Gebühren er⸗ hoben werden, da genügend andere öffentliche Straßen zur Ver— fügung stehen und der einzelne daher nicht gezwungen ist, diese Straße zu benutzen. Es wäre aber unmöglich, wenn wir inner⸗ halb Deutschlands wieder dahin kämen, daß eine ganze Reihe von Autostraßen gebaut würde, die zwar dem öffentlichen Verkehr dienen sollen, bei deren Benutzung dieser aber gezwungen würde, überall an den Schlagbaumen zu halten, um zunächst sein Auto⸗ beziehungsweise Straßengeld zu bezahlen. (Sehr richtig! bei den Deutschnationalen.) Aus diesen Gesichtspunkten heraus hat die Reichsregierung es abgelehnt, die Erhebung von besonderen Ge⸗ bühren für Autostraßen zu genehmigen, um nicht wieder die alten Schlagbaumverhältnisse, wie wir sie in der Mitte des vorigen Jahrhunderts hatten, in Deutschland einreißen zu lassen. schnelle Automobil, das durchgehende Straßen braucht, ist am wenigsten geeignet, in kurzen Zwischenräumen vor Schlagbäumen zu halten, um sich einer bestimmten Kontrolle zu unterziehen. (Sehr wahr! bei den Deutschnationalen.)
Der Abgeordnete Schumann ist in seinen Ausführungen auch auf die Frage eingegangen, wieweit es möglich wäre, die Alt⸗ und Neurentner der Arbeiterpensionskasse B der Reichsbahn einander gleichzustellen. Dem Herrn Abgeordneten Schumann ist bekannt, daß dem Reichsverkehrsministerium auf diesem Gebiete kein An⸗ ordnungsrecht zusteht. Wir haben aber mit der Hauptverwaltung und auch mit der Pensionskasse selbst verhandelt, um eine Besse⸗ rung des gegenwärtigen Zustandes zu erreichen. Dabei wurde fest⸗
und soweit er 500 Millionen Mark übersteigt, auf je an— sefangene 30 weitere Millionen Mark eine weitere Zusatz⸗
Drittel der Stimmen haben.
anders beschließt, nur über die durch die Einladungsschreiben mitgeteilten Beratungsgegenstände beschließen. Gegen Be⸗
der Beschlüsse zu. Es ist sodann eine, nochmalige Ab⸗ timmung zu veranlassen, die auch auf schriftlichem Wege er⸗ olgen kann. Bei Abstimmungen entscheidet die Mehrheit der
rungen der Satzung und des Geschäftsplanes, des Zweckes des Verbandes oder Auflösung des Verbandes sind zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich, uch . den hierbei in der Minderheit verbliebenen Mitgliedern n ihrer Gesamtheit das Recht zu, zu verlangen, daß der ge⸗ ße Beschluß nicht vor Ablauf des Rechnungsjahres in Kraft
ritt. § 17. Befugnisse der Verbands versammlung.
a) die Wahl ihres Vorsitzenden und seines Stellvertretert, 6 die Festfetzung der an den Verband abzuführenden Bei— träge der Anstalten, . e) Abänderungen der Satzung, Aufstellung und Abände⸗ rung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. des Geschäftsplanes, der Betriebsanweisung und die Auf⸗ lösung des Verbandes, d) die Wahl des Vorstandes des Verbandes, ey die Wahl der Mitglieder des Ausschusses, q f der Erlaß einer Beamten- und Besoldungsordnung sowie die Anstellungsbedingungen des Vorstandes, g) die Genehmigung des Haushaltsplanes und die Auf⸗ bringung der Verbandskosten, . h) die Festsetzung der Jahresrechnung und die Entlastung, ij Entscheidung über die Beschwerden eines Verbands⸗ mitgliedes gegen Beschlüsse des Ausschusses. k) Entscheidung über Gegenstände von allgemeiner Be⸗ deutung für das öffentliche Hagelversicherungswesen und die Verbandsmitglieder.
schäftsplanes, Aufstellung und Abänderung, der All⸗ gemeinen Versicherungsbedingungen und über die Auflösung bes Verbandes bedürfen der Genehmigung des Preußischen Ministers des Innern.
III. Die Beamten des Verbandes. § 18.
Gesetzes über die öffentlichen Feuerversicherungsanstalten vom 25. Juli 1919 (G.-S. S. 241 ff.) sinngemäße Anwendung. Die Rechte und Pflichten der Beamten werden durch die von der Verbandsverfammlung erlassene Beamten, und Besoldungs⸗ ordnung geregelt ; Z. Wegen der Dienstvergehen der Beamten werden die nach §z 6 Nummer 8 des unter 1 genannten Gesetzes dem Ober⸗ räsidenten vorbehaltenen Rechte von dem Ausschuß und wegen *. in Nummer 4 a. a. O. vorgesehenen Befugnisse von dem Minister des Innern ausgeübt. ; g. Rach Maßgabe des Bedürfnisses können Angestellte auf Privatdienstvertrag angenommen werden.
1V., Schlußbestimmungen. § 19.
1. Diese Satzung tritt acht Tage nach ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger oder in dem von der Aufsichtsbehörde bezeichneten Blatte in Kraft, .
2. Aenderungen dieser Satzung und die Auflöjung des Ver⸗ bandes werden durch den Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger bekanntgemacht. Satzungsänderungen treten mit dem achten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem die betreffende Nummer des Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeigers erschienen ist, sofern nicht ein späterer Zeit⸗ punkt des Inkrafttretens in der Veröffentlichung selbst be⸗ stimmt ist.
g. Sonstige Bekanntmachungen des Verbandes erfolgen im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger, soweit dies vom Ausschuß für erforderlich erachtet wird. ⸗
4. Der Verband trüt an die Stelle der durch Beschluß vom 23. Juni 1925 ins Leben gerufenen und durch Erlaß des
Preußischen Ministers des Innern vom 19 September 19285
Das tztnter einem Wertpapter befindliche Zeichen bedeutet, daß eine amtliche Preisteststellung gegen. wärtig nicht stattfindet. Die den Attien in der zwetten Spalte beigefügten iffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten palte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. ergebnis angegeben, jo ist es dasjenige des vorletzten Geschaftsjahrs le, Die Rotierungen für Telegraphische Aus- gahlung jowie für Ausländifche Banknoten beninden sich fortlaufend unter Handel und Gewerber. Kerr, Etwaige Druckfehler in ven heutigen Kursangaben werden am nächten Börfen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtüm liche, später amt⸗ lich richtiggestente Notierungen werden mögrtchst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung mitgeteilt.
Bankdiskont.
Berlin 7 Lombard 65). Amsterdam 49. Brüssel 4. Kopenhagen 3.
Deutscher Reichstag.
Nachtrag. Sitzung vom 9. März 1928.
wee, , ,. x Die Rede, die der Reichsverkehrsminister Dr. Koch im 6 38 Verbandes hande ndestens vier Wochen 2 . ö . ; ,, Laufe der zweiten Beratung des Etats seines Ministeriums gehalten hat, lautet nach dem vorliegenden Stenogramm wie
Danzig 6 (Lombard 7Y. elsingfors ts. Italien 6.
2. 8 — 2 . arls sg raz z. Schweiz Sz. St ocholm dr Tien é. Brgn gent re men;
Deutsche festverzinsliche Werte.
Anleihen des Reichs, der Länder und Schutzgebietsanleihe.
Mt Zine berechnung.
4 99 3 Cassel. Ldskr. S. 2-25 41 da. Ser. 26 41 4 4 4
Hannoversche Prov. Ser. 9, gel. 1. 5. 413 Oberhess. Rrovꝛo ut. gz 4 do. do 1918, 1914 41 4 *
Heuüger Voriger Kurt
Ostpreuß. Brov. Ag. 12 6 Di. Wertbest. An.2 Pommern Pronn. 17 106-1960Doll. , f. 1.12.32 8 65 do. 10 - 10902. f. 67 Di. Reichs⸗A 27 uz? ab L. 8. 34 min d 8g Dt. Reichssch. KR * GM), abi. 12.29 4a 32 5B, A5. 1006, aus oy d Breuß. Staargsch Rhetnprovinz 22. 23 ,. ö. . f — do. 19090099 u. 500901 Ich stelle die Sachlage un Ich s 9 6 Baden Staat RM⸗ Anl. 27 unt. 1. 2. 3 oJ Bayern Staat RM⸗
gi n e Prov. A. 5
Schleswig⸗Holstein.
jetzt schon den Straßenbau auf⸗
rückz 13 Sti bect Staa
Reichs m. Anl. 192 Kö , ab 27 1.4.10 67.968 Staa „rz. 29 1. 4. 3b. 2.197 Each sen gun w 6.
Anl. 27. uf. 1. 10. 389 73 Sachs. Staatsschat R. 1. fä ll. 1.7. 25
7] do. Y. 2, fall. 1.7. 30 715 Thür. Staattzanl. v. 1I926ß aus]. ab 1.3. 80
Finanzausgleich
Lauenbg. Kreis 1919. Lebus Kreis 1910... Offenbach Kreis 1919
Lit. K, fällig 1. 1. 3 Württbg. Staats tz Gr. 1. fäll. 1.3.2!
J 1. 10 Es n Bertin Gold⸗Anl.2tz
Shone Zinsberechnung. Dt. Anl.⸗ Aus losgssch. Nr. 1 — 60000 einschi. j. Ablös. Schuld bo. do. erh o9ho 1- 100009 einschl. / Ablösgssch Disch. Anl. Ablösgs ich. ohne Austosgsschein Mecklenburg · Schwer. Anl.⸗Auslosungssch. einschl. i, Ablösgssch. Dtsche. Wert best. An. h. 5 Doll. fäll. 2.9. 35 Anhalt. Staat 1919. 4 Bayern Ldst.⸗Rent. konv. neue Stucke z Ee e. 1919 un
Schatz F. 1u. 2 rz. 8
do. do. v. 24,2. 1.265 Bonn Stadt Rwe⸗A.
Graunschwg. Stadt BreslauStadt RM⸗ Dresden Stadt M⸗
do. a6 R. 2, ul. 82 Duisburg Stadt
Dülsseldorss Stadt Eisenach Stadt d M⸗
Elberfld. Etadth M⸗
I. 8014 1.4. 10 Emden Stadt Gold⸗
po. ns My. 1. 3t gi. 1. 23 ran a. M. Stadt do. 87-99, 5 gt sz 1.12. 283 3 do. 96, 92, get. 31. 12.23 3 Hambg. Staats⸗Rente z bo am ori. StA. 19 AI] do do. 1919 6 tleine ]
Fürth Gld.⸗Anl. v. Geru Studttrgs un Ktel Stadi RM⸗A. Koblenz Stadt RM⸗ da. oM. Os. o Ser. i. s Ke berg Oltseeba 11. 18 63. 563, 14 rz. 565] 57, 91, 98, 98, 1994 39 1686, 97. 196098 Lübeck 1928, unt. 28 9
Sãächs. Mt. ⸗ 21. 23. uf. 6 s Württemba. R 36-41
Deutsche Schu gebler⸗ Anleihe. . kö.
Köln Stadt RMi⸗A. Königs b. i. Br. Etadt 8
Magdeb. Stadt Gold
Mannheim Stadt Gold⸗Anl. rz. 1630 10 do. do unl. b. 81 8 do do 27 unt. 39 6 Mülheim a. d. Ruhr
Provinzialanleihen.
Mit Sinsberechnung. Brandenburg. Prov.
Reichs m. 26. Kdb. abe Hann. Loskr. G. 26 3
Nürnbg. Stadt Gold
do. do do. 1929 68 Oberhaus. ⸗Rheinl. Stadt Maut. b. 3 6 Pforzheim Stadt Gold 1926, rz. 1831 8 do. do. RM⸗Anl.
— D — —
Hann. Prov. GM⸗A. Ri B. tilgb. ab 26 HSannov Prob. MMM. R. 36.4 B u. 5B. ig. 2 do do. R. 3 h. rz. 15
*
Plauen Stadi RM⸗
— — —
Wei marStadt Gold
Niederschle/. Provinz
RM 1926, rz. ab ge , , ,.
Anl. 25. uk. b. 29 8
13
Berlin
Börsen beilage zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
heutiger Voriger Kurs
Ostpreußen prov. R M⸗
Anl. 27 A. 14, ul. 32 Bom merjche Prov. Gold 2a. rz. 31. 12. 30 Rheinpvrov Landesb. Gold⸗f., cz. a.. 1.39 do do. do. Tz. 1.4.31 do. do do. Ausg. 1.
do. do. Kommun. . 16, ut. 31
do. o do. Ausg. 2. . unk. 1951 *in Pr. Reichsmark, Ausg. 18 unt. 33
do. da. Ausg. 14 do. do. Ag. 18. uk. 26 do. do. Ausg. 16 A. 1 do ho Ausg. 16 A. 2 Sachsen Prov. ⸗Verb. Gold A. 11 u. 1. 1924
Sch lesw.⸗Holst. Brov. Nichs m. A. Ala, tg. 26
do A. 18 Ig. tg. 27 do Gld⸗A. A. 16, tg. 32 do NRW⸗A A7, ig. 32 do Gold. A. It. ig. 32 do RM. A. 19. tg. 82 do Gold, A. 29 t. 32 do RM A. 21 M. tg. 33 do. do. Gold⸗A. ig. 30 Westf. Landesbt. Pr. Doll. Gold R. 3 M
do. do. Pr Fg. 26ukgo do. do. do. 26, ut. 31 do. do. do. 7M. 1. uk 82
unt. 1831 6
—
& . / 2 3 . K 8 2 8 88 288
D — M
Obe rschl. Brv. Bl. Gold do do Komm. Aumsg 1
komm. Brop.⸗Bt. Gold
At. 1. rz. 1960. ut. 3177
Buchst. A rz. 100. uf. 317
Schlesw.⸗ Holst. Prov. Anl. ⸗Auslosgs. Sch. einschl. / . Ablös.⸗Sch. West rat. Provinz Anl.⸗ Auslosgssch einschl.
1926. Ausg. 1 uk. 3117 Ohne Sinsberechnung.
, Ablösungsschuld
Reihe 18 — 26, 1912 Reihe 27 - 398, 1914 Reihe 34-8. do. 1899
do. Ser. 27 do. Ser. 28 do. Ser. 29, unk. 39
o. Ausgabe 16... * do Ausg. 19. Ser. ,, ; do do. 6— 14. ..... do. do. 14. Ser. 3 do. A. 1894, 1897. 19090 do. Ausg. 14...
do leine
oa. do Ausg. 9 do. do Ausg. 36 — 7
Landeskuli Rtbr. 4
Anl. 24 Fl., rz. ab 24 do. do. 24 gr. rz. 24
2 2
1919
— — 2 8 —
Gold⸗A. kdb.ab gi 8
1. u. 2. Ausg. tg. 811 7 6
v. 1926. rz. 1981 8 RWe⸗Axgs M tdb. 31 s Anl. 1926. tdb. 311 7
Anl. 26 MR. 1. ul. 31
— —
RM⸗A. 26, ut. 82 ] RM⸗A. 6, ul. 8327 nl. 26. unt. 1931 8 Anl. 26 ut. 81.12.31 7 Anl. 26, cz. 1931 6 Gold⸗A. 26, rz. 32 7 1928, kündb. ab 29 6 v. 26. fob. abg] 5. 32 8 v. 26. uk. b. 1.7. 817 Anl. v. 25 uf. 31 8 RMA. rz. 1.1.32 6 v. 1926. rz. 1.10.29 69 rz. 1. 1428 ]
1926, ut. bis 1931 8
RM es, tilgb. 315 6
1926 unt. b. 19311 6
1927. 1 19569 16 Anl. 1927 rz. 1959 6
1926, unt bis 81 6
do. 196 1.8.1. ), 2001. M.)
Frankfurt O. 14 ukv. 25
— 2 — 2.
Fulda. 1990 Gießen 1907. 09, 12, 14
— — —— — — — —
. d 02 * K . / r
Gotha ... ...... 1928 Hagen .. ..... 1919 M Halberstadt 1912, 19 Halle. .. 1900, 065. 10
S 58
2
Heidelbg. 07. gk. 1.11.23 do. 1903, gek. 1. 16. 23 39 Heilbronn. . . 1897 M Herford 1810, rückz. 39 Koblenz .. ...... 1919
—— — — — 2 2 2 —
do. do. 39 . Köln 28, 4 f. 1 Mill. * NM f. 1 Million,“ HJinsf. 8 20 g,“ 8 - 184 Kreisanleihen. Mit ZSinsberechnung.
Cor 2, ge. 1.5.3 Belgrad Kreis Gold⸗ , ,
Krefeld ... 1991, 1909
do. 88. 91,93, gt. 80.5. 24 Langensalza. ... 1963 Lichtenberg Bln) 191 Ludwigshafen.. 19606
Ohne Zin Anklam. Kreis 1901. 6 Kreis ol do 0.
sberechnung.
Magdebg. 13. 1.44. Abt. Mainz 1929 Lit. CG
14
Stadtan lei
Mit Sinsberechnung. Altenburg (Tyür.)
Mannheim .... 1922 do. 1914. gek. 1. 1. 24
do. 1911 do 1929. gel. 1. 11. 25 do 1888. get. 1. 1. 24 37 do. 1897, 95. gk. 1.1.24 39 do. 1904. 1905 get. 39 Merseburg .... 19914 Müthlhaus. i. Th. 19 VI Mulheim Muhr) 1909
do 1914 do. 1919 unt. 89 — .
d. M. ⸗ Gladbach 1. utgtz Münster os, gk. 1. 10. 23 do. 1897, get. 1. 10. 23 Nordhausen .... 19608 Nürnberg ...... 1914 do. 1920 unt. 50 do. 1905 Offenbach a. M. 192014 Oppeln 902 ., gł. 81. 1.24 3 Pforzheim 01, 97, 10, 1912, 1920 4 versch. do. 95. O08, get. 1. 11.28 3 Pirmasens 39, 80. 4.24 4 . 08. gek. 80 o
Potsdam 9M. gt. Quedlinburg 19606 Ma Regensburg 1908, 99a 8 97 M. 01 - 08, 8 3 o. Remscheid oo, gk. 2. 1.23 3 Rheydt do. 1913 Ma do.
do. 19209 1. Ausg.,
— 1 4 1089 — genehmigten „Mitversicherungsgemeinschaft der die Hagelversicherung betreibenden öffentlichen Feuerver⸗
224 * . 2 *
* 9 24. . = 9 8 3 *. 4 * ** 6. 21 P
gestellt, daß das Vermögen der Abteilung B durch die Inflatian
Aachen 2 A. 28 u. 24 do 17, 21 Ausg. 22 Altona. .... 1923 do. 1911, 1914 Aschaffenburg. . . 1901 Barmen 67, rz. 41 49 do. 1904 08 gel. 1.3. 24 Berlin 23, 4 s. 1 Mill.
Hinsf. 6 - 18 do. 19198 unk. 30 do. 1929 unt. 81 do. 1822 Ausg 1 do. 1922 Ausg. 2
do. 18865 do. 18960 do. 1898 do. 1603. S. 16 do. Groß Verb 1919 do. do. 1920,
Bonn 1914 A, 1919 Breslau 1906 X 1909
Charlottenburg os, 12
II. Abt., 19 do. 1902, get. 2. 1. 24 Cottbus 19609 M. 1913 do. 1913, 1919, 20 Dessau 1896, ak. 1.7 23 Deu njch⸗Lylau .. 1907
Duishburst ... ... 1921
do 1899 07. 09 do. 19135 do. 16585, 18389 do. 1696, 0 M Düren H 1899. ] 1901 do. 6 1891 ty
Dil sseldorf oo, 98. 11. 9k. .
Elbing o3. 99. gk. 1.2.24 do. 1818. get. 1. 1. 24 do. 1993. gek. 1. 2. 24 Em den 8 H ] . ꝗki. 8.24 Erfurtasz, 01 M, 068, 10,24 do. 1833 01 M. gt. a3 3 Eschwege . ...... 1511 gien 1922 do. 16. Ag. 19 lag. 20 Flensburg 12 X. af. 24 Frankf. M., 4 f. Mill. do. 1910 11 get. do. 1913
do. 1899, get. do. 1961 M3!
do. 1919 1. u. 2. Ausg.
Fraustadt ...... 1898 3 Freiburg i. Br. 1919 Fürth i. B. ..... 1928
do 1980 ukv. 19235 do 1901
do 1905
do. 18194 do. 1892 37 do. 1900 37
do. 1926
de e e =
do. 1912 Abt. 3 do. 1919 unk. 29 do. 1920 unk. 39 do 1922
do. 06. 07. gek. 30.6. 24 do. 1913. gel. 80. t. 24
S — 2 2 —— 2
do. 1896, 94, 1909 92
do 1922 Lit. 6 do. 19 Lit. , V. ul. 29 do. 29 Lit. W unt. 89
— 2 — — = 2 *
823
bo. 1961. 1906, 1997. 1908. 18, get. 1. 1. 2441 do. ,, 4 A.. ꝗł. 1.2. 25 4
4
Em. 11. 18, uk. 31. 35
1919
S =
5.24 4. 1903 39 7.244
1689 3 1899 Ser. 44
do. 81, 84, O8, gl. 1.1.24 3 do. 1895, get. 1. 7. 24 Saarbrücken 14 98. Ag. Schwerin i. M. gt. 34 3 Spandau 0g W, 1.10. 283 4 Stendal 91 gek. 1.1.24 4 do 1908, get. 1. 4. 24 do. 1993, gek. 1. 4. 24 3 Stettin v..... 1923
.
JZinsf. 8 - 15 4
Stolp, Pom. Af. 1Min is Stuttgart 1906, Ug. 1914 Trier 14.1. u. 2. A. ul. 23 do 1919, unt. 804 BViersen 1994. gl. 2.1.24 35 Weimar 1663 at. 1.24 89 Wies bad. 1998 1 Autz⸗
gabe, rückz. 1937 21 2. Ag. gek. 1. 10.244
do. 18 Ag. 19 1. u. 11.4 Wilmert b. (Bln.) 19181
—
er Börse vom 12 1928
Heutiger Soriger Kr
Mãrz
Heutiger Voriger ͤ lleutiger Vortger Kurz
Dtsch. Kom. Gld. 25 Girozentrale ig] da. do. 25 A. 119. 31 do do. 265 A. 1 tg. 31 do. do. 27 A. 11g 32 do. 89. 25 A. 1.19. 24
Emschergenonensch.
Pfandbriefe und Schu idverschreib. öffentlicher Kreditanstalten und Körperjchaften.
Die durch gekennzeichneten Pfandbrtefe u. Schusd⸗ verschreibungen sind nach den von den Instituten gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918
ausgegeben anzusehen.
a) Rentenbriefe.
Ohne Zinsberechnung.
Gekündigte und ungetündigte Stilcke, verloste und unverloste Stüne.
4. 8G; Brandend. agst. d 31.12.17 1. 38 Hannov. ausgst. b. 31.12. 17 1. 3 8 Hess. Ma ss. agst. b. 31.12.17 J Lauenburger, agst. b. 81. 12. 17 ge Bomm ausgest. b. 81.12.17 Posensche, agst. b. 31. 12. 17 4. 3895S Breußische Ost⸗ u. West⸗
ausgest. b. 31.12.17 4. 3 8 Rh. u. West f. agst. b. 31.12. 17 1. 88 Sächst iche. agst. b. 81.12.17 1. 686 Schlesische, agst. b. 81.12.17 4, 3 I Schl. ⸗Holst. agst. b. 81.12.17
b) Landschaften.
Mit Zinsberechnung. Kur⸗ n. Neumärk.
Ohne Zinsberechnung.
e o = R 0
— 2
do. do. A. 6M B27. taz Hefs. Lobt. Gold Hyp. Pfbr. R. 1.2. tg. 3]
do. do. do. R. J. tg. 31 do. do. do. M. 3. tg. 31 do. do. R. Au. ß. tg. 31 do. do. do. R. 5. ig. 32 Mittel d. Kom. A. d. Spa rt. Gi rov. ut s2 Oldb. staatl. Krd. A. Gold 1925 ut. 29 do. do. S. 2. cz. 30 do. do. S. u. 8. xz. 30 do. do. Kom. tg. abꝛ Breuß. Ld. Pfdbr. A. dm. Pf. R. ztg. 39 do. R. 4 ig. 30 do. R. 11. tg. 83 de. R. 8. tg. 32 do. R. 10. tg. 83 do. N. J, tg. 32 . do. N. 3. tg. 80 do. Kom. R. 6. 82 do. R. 8, tg. 32 w. Holst. Eltir. Vb. Gld. A 3 c3. 275 do. Reichs m. ⸗Anl. Ag t Feing. cz * da. Ag. J rz. 81 do Ag. 4, r3. 28
D D — — 0 0
—
. 1 1
do. 1691 3
8
39 .
Coburg ..... ... 1902 3
23
Darmstadt . . . ... 1920 49
.
—— —
— = e d — — 0 R w — — — — w 2 2 2 — * —
Dresden ...... 1903 3
0
3 11111
Landsch. Cir. Gd. Bj.
d o & o
n o
/ . .
Landwtsch. Kreditv.
Sachs. Pfd. R. 2 30 do. Gldfredbr. R 2. 31 Lausitz. Gdpfdbr SX Meckl. Ritterschaftl. Gold⸗Pfandbr. ... do. do. do. Ser. 1 Ostpr. Idsch. Gd.⸗ Bf.
ür Hausgrundst. Gld.⸗Pfdhr. ut. 32 do. do. 27 N. 1, ul. a Württem ba. Spark. Girov. Rm. T3. 29 do. Wohn ungskred. Ausg. 26, rz. 1982
S sichergestellt. Ohne Zinsberechmung.
Dt. Kom m.⸗Sammelabl. An l⸗Austosgssch. S. 1 einschl. / Ablösgsschuld in
do do. Ser. einschl. , Ablösgsschuld?! do Bert. Stadtsynode 99,
19604. 1. get. 1. 1. 24 da. do 9g9. 04. 905. get. Brandenb. Komm. 23 Gtroverb. j. gt. 1.1.4 68 do. do. 19.29. 96. 1.5. 24 Deutsche Komm. Rr. 29 Girozentrale). rz. 27
Deutsche Pfdbr. Anst. Pos. S. 1-5, ut. 8-84 Dres dn. Grundrent.⸗⸗ Anst. Bf. Sl 26 7T-107 d0 do S. 8. 4. 6M do. Grundrentbr 1437 Hannov Komm 1923
— —— —
oo uhu, gel. 1. 5. 24 3
k
Pom. Idsch. G. Pfbr. do. do Ausg. 1 u. 2
Prov. Sächs. Lndsch. Gold⸗Pfandbr. ..
D — R 2 R 8 00 w — — — — —— , , ,
do do Ausg. 1— 2 do. do. Ausg. 1 —2 Sch te dich. G. BI.
unkündb. b. 1.7.28
& = 0 0 2 *
D — — — * 2 c
Sch lw. Holst. lsch. G. do do Ausg. 1924 do Ausg. 19265 do Ausg. 1927 do. Ausg. 1926 . Ldsch. Kreditv. ,
*
d , , , n, , , ., r 2 — 2 — Q 2 —
Best. Ldsch. G. Pfd.
D o ee = 8 = =
Lipp. Landesbt. 1-9
Ohne Zinsberechnzung. d. Liv Landes sp. u. C.
Gekündigie und ungetündigte Stücke verloste und unverloste Stücke.
Calenberg. Kred. Ser. D. k get. 1. 10. s. 1. 4. 23 — 153 Kur⸗ u. Neumärkische 383 Kur- u. Neumärt. neue 4. BL, 37 Kur⸗ u. Neu märt. Kom.⸗Obl. Mm. Deckungs besch. bis 81. 12. 1917
Pomm. Komm. S. 1u. 2
II...... iii iin
Sach. ⸗Altenb. Landd.
do. ⸗Cobg. Landrbl. 1-4 do Gotha Landtred.
da Mein. Lord. get.
8
gegeben bis 31. 1. I..... Schar og. . Mmudoln.
4. 89, 83 Pommersche M aus⸗ gestellt bis 381. 12. 17 383. 385 Bomm. Neu. un Kleingrundbesiz. ausgestellt
do. Sonder h. Land⸗
kredit, get. 1. 4. 24 Westf. Bfandbhriefamt f. Sausarundstilcke
Ohne Ginsscheinbogen u. ohne Erneuerung scheln.
2
—— ——
4. 88, 33 Sächstsche, ausge⸗ stellt bis 81. 12. 17 44 Sächr. landsch. Kreditvverb. Sächs. Kreditverein 43 Kredithr bis Ser. 22. 2 – 35 wersch. do. do. 39 bis Ser. 28 (11.7) *4., 8§5 3 Schle. Altland chaft!. 4. 88. 83 Schles. landschafti. A. G. D M. ausgest. bis 24.65.17 4, 84. 3 Schleswig⸗Holstein Id. Kreditv. ausg. b. S1. 12. 17 4. 39 33 Westfälische b. 3. Folge. ausgestellt bis 81 12. 17... 4. 8ę. 3 3 Westpr. Ritterschaft!. 1 m. Deckun gs besch. bis 81. 12 17
23
Pfandbriefe und Schuldverschreib. von Hypotheken banken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Liquid. Pfandbr.
Mit Zinsberechmung. Bk. H. Goldtr. Weim. Gold Schuldv. R. 2 J. Thür. . H. B. xz29 do. do. R. 1, xz. ab 28 Bayer. Landw. ⸗Bt. GH Bf. NRꝛo. z uk. 89 Bayer. Vereinsbank G. Pf. S. 1-5. 11428. 86-79, 84. 86, xz29, 80
. 1111111
4 J
s ) 6 —
schaftl. mit Deckungsbesch. bi ,,, 6 1 n g
ohne ginsscheinbogen u. ohne Erneuerungtzschein.
c) Stadtschatten. Mit Zinsberechnung.
Berl. Pfdb. A. G. Pf. ö
do. do.
2
D 8 2 0
do. Komm. S. 1, rz. 82 Berl. SHyp.⸗B. G. - Pf
2
— — — 2 2 — 22
ü
1
do. S. A , , o.
— — — —— — — —— — — —— 323 , , , , m ,
— — *
n , — — - —
do. do Reihe 5. 80 do. do. Reihe 7. 31 do. do. R. Zu. ß. 29gu. 31 do. do. Reihe 9. 82 do. bo. Reihe 10. 82 do do. R. 14u. 18. 32 do. do Reihe 18. 83 do do. Rethe 8. 382 do do. Reihe 11. 30 do. do. R. u. 12. 82 do. do. R. I n. 13 89
Ohne Zinsberechmung. 65. 4K 4. 393 Berlin. Pfobr. alte M ausgestellt bis s1. 12. 1917521. 40 B 8. 49. 4. 35 3 Berlin. Pfdbr. alte 4. y,. 3 Neue Berlin. Pfdbr. M ausgestell bis 81. 12. 1917 1M, 8, 3 S Neue Berlin. Pfdbr. I Brandenb. Stadtschafts⸗Pfb Vortriegsstücte fich do do. Nachkriegsstücke) Magdeburger Stadtpfandb Reihe 1 (Ginstermin 1.1.7 — —
t Ohne Hinzscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
d) Sonstige.
Mit Zinsberechnung. Braunschw Staats bł Gld⸗Bfb. (Landsch) R. 141. tilgb. ab 1928 19
do. do. S. 8 (Lig. Pfdb.) 0. Ant. Sch.
G Pf. d. Gln. Hyp. B.. 3 do. Kom. S. 1. ut. 31 8
—— — — — — x — — 1
2 —
** 2 — 22
Ee.
dre d = c d o
— — —
da do. 1927. 3. 1932 6 do. do. 1926. 13. 1931 7 do. do. 1927, ul. b. 31 6 do. do. 1926 (Liq. Pfdb.) o. Ant ⸗Sch. Anteilsch. z. M IViq.⸗ G. Pf. d. Sraunschw Hanno. Hyp.⸗Bl. . 3 Braunschw. ⸗ Han H yy. Gld. C. uk.
Disch. Genoff. dv. Bt. G. Pf. R. L. ui. 27
Gid. Pf. S. 26. ut. a9 do. S. 21. ul. h. 29
do. do. R. 20. tg. 39 do. do. R. 19, ta. 33 do. do. R. 17, ul. b. 32 do. Kom. do. Ri gzulzg do. do. do. Rg, uke
do. S. gi, ui. d. 3