Sffentlicher Anzeiger.
1 Untersuchungs⸗ und Stiafsachen, 8. 2. Zwangeversteigerungen. 9 3. Aufgebote, 10 4 Deffentliche Zustellungen, 11 5. Verlust und Fundsachen, 12 6. Auelosung usw. von Wertvavleren, 13. J. Attiengeiellichaften, 14.
Kommanditgesellschaftten auf Aktien,
Deutsche n, , n,, Gesellschaften m. B. H.,
Genossenschaften,
Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,
Ban faus weise, Verschiedene Bekanntmachungen.
nachstehend
Berlin N. Nr. 87 III.
20,
rolle Nr. 1052 Sommerhäuschen
toß, feigerungsver merk
je zur . o. n.
Gerichtkstelle in III. Stock,
rungebetmerfs: Seitenflügel. Hema in
Parzelle. Grötze
— 85. K. 37. 28.
Gerichtsstelle in II. Stock,
Hofraum und Hausgarten. Nutzungswert 727 4.
bezgl. und Grundsteuermutter⸗ rolle: Artikel nichts nachgewiesen, Nutzungs⸗ wert 9596 ., Gebäudesteuerrolle Nr. 4235.
werden
2. Zwangs⸗ bersteigerungen.
(loss 171 Zwangsversteigerung. .
Im Wege der Zwangevollstreckung soll das im (Grundbuch von Berlin⸗Hermedorf Band 66 Blatt Nr. 1994 eingetragene, heschriebene Hermedorf. Mühlenseldstr. ß Ecke Forst⸗ straße 2? am 19. Mai 198928, vor⸗ mittags 9 Uhr, an Brunnenvlatz, versteigert werden blatt l, Parzelle Nr. H20tz / a h6, Grund⸗ steuermutferrolle Art. 1994, Gebäuvesteuer⸗ Das Grundstück umfaßt: Wohnhaus mit
Grund stück
Gerichtestelle Zimmer Karten⸗
in
12 a 15 9m
Der Ver⸗
11. Oftober
mit
1927 in das Grundbuch eingetragen. Als Eigentümer waren damals der Kaufmann Erich Wejrauch und dessen Ehefrau Bertha geb. Stoljenhurg in ideellen Hälfte
Berlin N. 20, den 9. Februar 1928. Das Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abt. 6.
lo7l80 Zwangsnerfteigernng.
Im Wege der Zwangsvolsstreckung soll am 22 Juni 1928, 10 Uhr, an der Berlin C. 2, Neue Friedrichstraße 13114, Zimmer Nr. II3 / 116, versteigert werden das in Berlin, Oranienburgkr Straße 86 a, be⸗ legene, im Grundbuche von der König⸗ stadt Band 125 Blatt Nr 5548 leinge⸗ tragener Eigentümer am 10. Februar 1928, dem Tie der Eintragung des Versteige⸗ Kaufmann Hans Mohr in Bersih⸗ Steglitz eingetragene Grund⸗ stück: I Vorder wohn baus Remisenanbau rechts und unterkellertem Hof, b) Querwohngebäude,
Berlin,
linfem
Kartendlatt
Berlin, den 23. Februar 1928. Amtegericht Berlin-Mitte. Abteilung 85.
Illo? 1811 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangevollstreckung soll am 26. Zuni 1928, 11 uhr, an der z K Neue . Friedrichstr. 13; 14, Zimmer Nr. 113/115,
1 versteigert
Berlin, Meuenburger Straße 6, im Grundbuche von der Lunsenstadt Band 23
. 2
das in belegene
ö Blatt Nr 1314 (eingetragener Eigentümer
. und linkem
ungetrennte 9920 M, — 85. K. 33. 25.
III. Stockwerk,
der
87 K. 27. 28
Seitenflügel, Hof gesondertem Klosett, Gemarkung Berlin,
DVofräume, Gebäudesteuerrolle Nr. 2142.
gewiesen, Nutzungswert bäudesteuerrolle Nr. 3319 — 85. K. 30. 28. Berlin, den 2. März 1928. ö Amtsgericht Berlin. Mitte. Abteilung 86.
]
(lo? ls3] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangevollstreckung soll am 2. Juni 1928, 19 uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraßze 1314, drittes Stockwerk, Zimmer 113.1123, ver⸗ steigert werden die in Berlin, Schröder⸗ straße 3, belegene, im Grundbuch vom Dranienburger Torbezirk Band he Blatt⸗ nummer 1549 (eingetragener Eigentümer am 21. Februar 1928, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsveimerks: Kaufmann Moses Jochncwicz in Berlin) eingetragene Grundstückebälste — ganze Grundstück besteht aus Vorderwohn⸗ haus mit Seitenflügel links. Quergebäude mit Rüchlügel linkß und 2 Höfen, Ge⸗ markung Berlin. Kartenblatt 69. Par⸗ zelle 3355, 8 a 77 qm groß,. Grundsteuer⸗ mutterrolle Art. 1602, Nutzungswert 18 00 Mark. Gebäudesteuerrolle Nr. 1602. —
am 4. Februar 1923, dem Tage der Ein⸗
. e ö ; tragung des Versteigerungsvermerks Kauf R mann Gugen Lüth in Riga) eingetragene R Grundstück: Vorderwohnhaus mit rechtem
und ab⸗
Nutzungswert
. Berlin, den 27. Februar 1928. . 7 Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 85.
IlI0G7 182] Zwangsyversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 29. Juni 1928, 10 Uhr, an der Gerichlässelle Neue Friedrichstraße 1315. 115/115,
Nr
nicht
Berlin, ven 8. Mär 1925. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87.
ö versteigert werden das in Berlin, Wassertor⸗ . straße 43 6 belegene, im Grundhuche von . der Luisenstadt Band 42 Blatt Nr. 2075 (eingetragener Eigentümer am 1. Februar 1928, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: Kaufleute Carl und Fritz Stadeler in Berlin in ungeteilter Erbengemeinschaft eingetragene Grundstück. Vorderwohn haus mit rechtem Seitenflügel, abgesondertem Klolett und Hof, schuppen rechte. Gemartung Grundsteuermutterrolle 6750 A,
Lager⸗ Berlin, in
nach⸗ Ge⸗
das
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.
Berlin ⸗Herme dorf eingetragen.
(lI107179] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangevollstreckung soll am 18. Mai 1928, 11 uhr, an der Gerichte stelle, III. Stockwerk Zimmer Nr. 113 — 115. versteigert merden das in Berlin, Holz⸗ marktstraße 62, belegene, im Grundbuche von der Königstadt Band 47 Nr. 2783 (eingetiagene Eigentümer am 2. November 1927, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerts: Kauf— mann Dans Mohr und Malermeister Karl Rieger. beide zu Berlin⸗Steglitz zu gleichen Anteilen) eingetragene Grundstück a) Vorderwohnhaus mit rechtem und linkem Seitenflügel und Hof, b) Seiten wohngebäude rechts, c) Seitenwohn⸗ und Werkstattgebäude, d] Wohn und Stall⸗ gebäude links e) Kloseitgebäude quer, Ge⸗ markung Berlin Nutzungswert 13090 . 4, Gebäudesteuerrolle Nr. 2002, in der Grundsteuermutterrolle nicht nachgewiesen. — 8h. K. 205. 27.
Berlin, den 9. März 1923.
lo7 198
In der Aufgebotssache: 1. des Grund⸗ stückseigentümerg Erwin Berger in Leipzig Gohlis, Friedrich⸗Karl⸗Siraße 40, ver⸗ treten durch die Rechte anwälte Justizrat
Axster, Dr. Mattschas, Or. Axster in Berlin W. 66. Wilhelmstraße 57/68,
2. des Paul Pranke in Reinickendorf. Residenzstraße 112, vertreten durch Miechte⸗ anwalt Martin Pinkus in Reinickendorf, Seebad 6. 3. des Rittergutsbesitze is Arnold Gericke in Fröhden (Kreis Jüterbog), 4. des Arbeiters Felix Gorablenkow in Reinickendorf⸗Ost Papierstraße 15, 5. der Ghesrau Wilbelmine Krüger in Berlin, Reinickendorfer Straße 64. 6. der Ehe⸗ frau Ida Herwart geb. Frey, in Berlin, Malvlaguetstraße 28, 7. des Rentiers Rudolf Frömchen in Nieder schön⸗ hausen, Wotanstraße 44 vertreten durch die Rechtsanwälte Justizrat. Bernstein und Landsberg in Berlin W. 56, Hinter der kath. Kirche, 8. des Kohlenhändlers Wilhelm Grunow in Conradshöbe, Rohr« weihstraße, vertreten durch Rechtsanwalt Schoenlank in Tegel, Berliner Straße 6, 9. des Dr. Hellmuih Dietmar in Posen beim deutschen Generalfonsulat, ist für Recht erkannt: zu 1: J. Der unbekannte Gläubiger der im Grundbuch von Berlin⸗ Wedding Band 118 Blatt 2723 in Abt. 111 Nr. 10 für die Aktien Gesellschaft Pott⸗ damer Kreditbank zu Pote dam eingetragenen Hypothet von 15 000 PM kann feine Befriedigung statt aus dem Grundstück nur noch aus dem am 10. Mai 1927 beim Amtsgericht Charlottenburg hinterlegten Betrag von 13,70 RM verlangen. Das Recht des Gläubigers hierauf erlischt, wenn er sich nicht vor dem Ablauf von 30 Jahren ab heute bei der Hinterlegunge—⸗ stelle meldet. Gleichzeitig wird der über die vorbe zeichnete Post gebildete Hypothekenbrief fär kraftlos erklärt. II. Es sind für kraftlos erklärt: zu 2: der Hppothefenbrief über die im Grundbuch von Reinickendorf Band 4h Blatt 1381 in Abt. 1II1 Nr. 8 eingetra—⸗ gene Hpvothek von 2000 PM, zu 3: der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Wittenau Band 23 Blatt tzz!9 in Abt. 111 Nr. 13 eingetragene Hypothek von 75 000 PM, zu 4: der Piandischein Nr. 7681 des Pfandleihers Goldstein in Berlin, Badstraße 47/48, über einen blauen Anzug, zu 5: das Anleibestück Deutsche Reichs anleihe Nr. 1346176 über 100 Pw zu o/ verzinslich, zu 6 das Anleihestück Deutsche Kriegsanleihe Nr. G 1182 7053 über 100 PM, zu 7 der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Berlin— Wedding Band 109 Blatt 2537 in Abt. 111 Nr. J eingetragene Hypothek von 20 000 PM, zu 8: der Hppothefenbrief über die im Grundbuch von Heil igenjee Band 16 Blatt 476 in Abt. 111 Nr. 7 eingetragene Hypothek von 23 000 PM. zu 9: der Hypothekenbriet über die im Grundbuch von Reinickendorf Band 2tz Blatt 80s in Abt 1II Nr. II eingetragene Hypothek von 40 000 PM. Berlin, den 22. Februar 1928. Amtsgericht Berlin. Wedding.
([lI07 184 Aufgebot.
Die Berechtigten haben das Aufgebot der folgenden von der Deutschen Hypo- thekenbank Meiningen ausgestellten Pfand. briefurkunden beantragt: 34 b tonvert.: Lit. E Nr. 12097 — 112600, Lit. G Nr. 28529 — 1s000, Lit. H Nr. 96, O8, 11470 52397 — 4/300, Lit. J Nr. 15935 — 11100, Lit. P Nr. 1570671 — 26300. — 34 0½ 1965er Ser. I: Lit. D Nr. 28465 — 11500. — 38 0, 9 1905er Ser 11: Lit. M Nr. 1007 = 100 — 34 oso lg907er Ser. I: Lit. C Nr. 3992 —
1900 er: Lit. GO Nr. 6304, 8398, 13229 / 31 — 511006, 2/500. — 4 0, Em. VI: Lit. B Nr. 51 Neue Friedrichsti. 13 — 19. — Nr. 470, 9331 — 26 ο Lit D Nr. 6149 — 16500. — Nr. . — 1/1006. Lit. D Nr. 3231. Blatt 3933 —
2/1000. — 4 00½0 Em. 19: Lit. D Nr 19137
Nr. 25794195, 28272 — 3s 1000, Lit. E Nr. 18087 — 11500.
werden aufgesordert, auf
anberaumten Termin
Lit D Nr. 2305, 11330 —
12000. — 40 Ein. VII: Lit. C
409 Em. VIII: Lit. C 2[500, Lit. E Nr. 172 — 11300. — 4 000 Em. 1X: Lit. E Nr. 203 — 1300. — 40/0 Em. XIV: xit. B Nr. 833 124 263n, t. m 8 1500, Lit. D Nr. 7452 und 2555 — — 1fi000. — 409 Em 16: Lit. D Lit. G Nr 11725 Inhaber der Urkunden spätestens in dem den 20. Oktober 1928, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gexicht ihre NMechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, da sonst deren Kiaftloserklärung erfolgen wird. Meiningen, den 9. März 1923. Thür. Amtsgericht.
107185 Aufgebot. ; Die Firma W. Brügmann & Sohn, Holzhandlung in Dortmund, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Foller in Dort⸗ mund, har das Aufgebot des verloren gegangenen, von der Firma Dortmunder Stegcementdielen & Monierbau G. m. b. O. Dortmund, Kanalstr. 75 / 33, am 8. Oktober 1927 ausgestellten, auf den Bauunter⸗ nehmer Leo Bader in Dortmund gezogenen und von diesem akzeptierten Wechsels über 2050 RM, fällig am 8. Januar 1928 in Dortmund, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12, Oktober 1928, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 119, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urtunde er— folgen wird. Dortmund, den 9. März 1928.
Das Amtsgericht.
(l07190 Aufgebot.
Fiau Emmy Fuchs, geborene Lietz, Berlin⸗Steglitz, Lauenburger Straße 4, vertreten durch Rechtsanwalt Willy Tor⸗ mann, Berlin W g, Eichhornstr. 6, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefs über die im Grundbuch von Berlin⸗Reinicken⸗ dorf Band 66 Biatt 1993 in Abteilung Il Nr. 14 für den verstorbenen Schlächter⸗ meister Oskar Siegmund eingetragene Hypothek von 40 000 M beantragt. Der Inhaber dieses Hypothekenbriefes wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 3. Oktober 1928, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht., Zimmer Nr. 87 III, anberaumten Termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde ersolgen wird.
Berlin, den 8. März 1928. Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 6.
(107192 Aufgebot. ;
Der Schreinermeister Franz Schürck in Gelsenkirchen, Wiehagenstraße 13 hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Hypothefenbriess über die im Grundbuch von Geljenkirchen Band 4 Blatt 1653 unter Abt. 3 Nr. 1 für die Svparkasse des Amts Gelsenkirchen eingetragene Hypothek von 3000 Paviermark, aufgewertet auf 750 Goldmark, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 13. Juli 1928, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 21, anberaumten Auf⸗ gebotetermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigensalls die Kiaftloserklärung der Urkunde ersolgen wird.
Gelsenkirchen, den 12. März 1928.
Das Amtsgericht.
l07 188 Aufgebot. ; Die Braunschweigiche Staatsbank in Braunschweig bat das Aufgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung der Hypo⸗ thekenbriefe über die im Grundbuche von Dölme Band 1 Blatt 42 Seite 167 für sie eingetragenen Hypotheken von 2175 46, 253 44 und 400 M beantragt. Der In⸗ haber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Sep⸗ tember 1928, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht ande⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte an. zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kiaftloserklärung der Urfunden erfolgen wird. Solzminden, den 7. März 1928. Das Amtsgericht.
lo gi] Aufgebot.
Die Frau Lune Dzjiwisch, geb. Bop verwitweten Rudat in Insterburg, Friedrich⸗ straße 14. vertreten durch die Rechts anwälte Krause, Faltin und Zuppke in Insterburg, hat das Aufgebot des Hypo⸗ thekenbries über die im Grundbuche des Grundstücks Insterburg Nr. 1957 Abt. III
=. I 200. Die
fordert, spätestens in dem auf den 7. Juni sf klärt. unterzeichneten anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte
1928, vormittags 10 Uhr, vor dem Gericht Zimmer Nr. 3.
107187 Aufgebot. . Die Kreissparkasse Bonn in Bonn hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefs vom 10. April 1911 über die im Grundbuch von a) Rolandswerth Band 6 Blatt Nr. 262 in Abt 11I1 Nr.! und b) Rolandswerth Band 6 Blatt Nr. 254 Abt. III Nr. 4 für die Antrag⸗ stellerin eingetiagenen Darlehnshypothet von 17000 PM — siebeniehntaulend Papiermark — beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Juli 1928, mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Sitzungssaal 2, an- beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen widrigen fallt die Krastloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Sinzig, den 9. März 1928.
Preuß. Amtsgericht.
107186 Aufgebot. . Der Dr. Wil elm Falkenberg in Berlin⸗ Lichtenberg Herzbergstraße 795, und Frau Baurat Wenzel, geb. Falkenberg, zu Stralsund, Schillstraße 372, vertreten durch Rechtsanwalt Starcke in Straljund, haben das Aufgebot der verlorengegangenen Hvpothekenbriese der im Grundbuch Stralsund Band 1 Blatt 13 Abtla. III Nr. 4 in Höhe von 600 M, Abtlg. 111 Nr. 5 in Höhe von 3000 M, Abtlg. III Nr. 6 in Höhe von 6000 4 für den Kaufmann Wilhelm Falkenberg eingetra⸗ genen Hypotheken beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Juni 1928. vor- mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht. Zimmer 22, anberaumten Auf⸗ gebotẽtermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Krastloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Stralsund, den 29. Februar 1928. Amtsgericht.
lo? 197 Aufgebot. .
Die Witwe Sopbie Voß geb. Hellwig, in Schneidemühl, Kleine Kirchenstr. 160, bat beantragt, den verschollenen Adolf Johann Vmcent Hellwig, zuletzt wohn. haft in Schneidemühl, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf den 1. Ottober 1928, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Friedrichstr. 28. Zimmer 3, anberaumten Aufgebotetermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufsorderung, jpätestens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. V
Schneidemühl, den 3. März 1828.
Amtsgericht.
l07207 ö
In der Aufgebotssache des Gastwirts und Viehhändlers Fr. Schulz in Kallehne (Altmark), vertreten durch den Nechte⸗ anwait Loof in Saljwedel, hat das Amts⸗ gericht in Burgdor für Recht erkannt: Die Aktien Nr. 13, 119, 120 der Vieh— verkaufshalle Aktiengesellichaft in Lehrte über je 1000 4 lautend, werden für kraftlos ertlärt. ö ᷣ Amtsgericht Burgdorf, 5. März 1928.
(lo? zos . In der Aufgebotssache des Wechsel⸗ maklers R. van den Berghe in Antwerpen, Avenue Cogels Nr. 12, oertreten durch die Rechtsanwälte Dres. v. Duhn und Fett in Hamburg. Gr. Bleichen 76, hat das Amtsgericht in Opladen Jür Recht erkannt: Die Aktien Nr. 170202 bis 170221 einschließlich der früheren Farben⸗ fabriken vorm. Friedr. Bayer C Co. A. G. in Leverkusen werden für kraftlos erklärt. Amtsgericht Opladen.
(lo? 202]
Durch Ausschlußurteil vom 23. Februar 1928 sind die Hypothekenbriese über die im Ginndbuche von Hüsten Band 18 Blatt 200 Abt. III Nr. 6 von 5400 M. Nr. 7 von 700 A, Nr. 8 von 250 4A und Nr. 9 von 1415.65 4 an die Spar. kasse Balve abgetreten und für sie em⸗ getragene Darlehns forderungen für kraftlos erklärt.
Neheim, den 29. Februar 1928.
Das Amtsgericht.
(Io? 209
Durch Ausschlußurteil vom 23 Februar 1923 ist der Hyvothekenbries vom 30. Sep⸗ tember 1919 über die im Grundbuch von Hüsten Band 19 Blatt 220 in Abt. 111 Rr. 14 für die Sparkasse der Gemeinde
(1072041
lob 833]
orderung von 19000 4 für kraftslos er
Neheim, den 29. Februar 1925. Das Amtagericht.
anzumelten und die Urkunde vorzulegen, loros) widrigen falls die Kraftloserklärung der In der Erbscheinssache nach dem Vieb= Urkunde erfolgen wird. handle Besgard ⸗ 3 98 ändler Hermann Scheel aus Belgar Inster burg. den 3 Mar 192. wird der Erbschein des Amtsgerichts Bel; Vas Amtegericht. gard vom H. November 1909 gemäß
s 2361 B. G. -B. für fraftlos erklärt. Belgard, Pers., den 20. Februar 1828. .
Das Amtsgericht.
Verfügung. Die öffentliche Zustellung der Kraftlos.
erklärung der von dem Arbeiter Paul Stopperan dem Zimmermeister Johannes Engelmann jun. in Dömitz erteilten Voll⸗ macht zur Verfügung über ein vom Landet⸗ wohnungsamt in Schwerin gegebenes Bau⸗ darlehn von H240 RM wird bewilligt.
Dömitz, den 10. März 1928. Meckl⸗ Schwer. Amtsgericht.
Ausschlußurteil. In dem Aufgebotsverfahren zum Zwecke
der Todesertlärung des verschollenen Karl August Mozer, Maurers, zuletzt wohn. haft in Feuerbach, hat das Amtsgericht Stuttgart IL in Cannitatt durch den Amts richter Dr. Mayer für Recht erkannt:
Der verschollene Karl August Mozer, Maurer, geb. am 18. April 1864 in Derendingen, O.⸗A. Tübingen, der am 28. Okftaber 1918 aus der W. Landes sfürsorgeanstalt Markgröningen entwichen
ist, bisher nichts von sich hören ließ und
vermutlich mit einem am 17. 14. 1914 in Beibingen a. N. aufgefundenen, un⸗ befannten Toten identisch ist, wird tür tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der I. Dezember 1924, nachmittags 12 Uhr, sestgestellt. Die Kosten des Verfahrens sallen dem Nachlasse zur Last.
W. Amtsgericht Stuttgart II.
J ä.
4. Oeffentliche Zuftellungen.
(1068341 Oeffentliche Zustellung. Die Arbeiterfrau Frieda Käding. geb. Berg, in Panmlow. Prozeßbeyvoll mächtigter; Rechtsanwalt Dörfer in Köslin, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Konrad Käding, früher in Pumlow, j. It, un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus 5 10672 B. G. B. und Schuldig ⸗ erklärung des Beklagten gmãß 5 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen. Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor den Einzel⸗ richter der III. Zivilfammer des Land gerichts in Köslin aut den 18. Maß 1928, vormittags 19 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei dielem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Pro⸗ zeßrebollmächtigten vertreten zu lassen. Köslin, den 8. März 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
106835 Oeffentliche Klage zustellung.
Arbeiterin Kunigunde Reger in Nürn⸗ berg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ledermann, dort, klagt gegen den Glas— macher Heinrich Reger, zuletzt in Nürn; berg, nun unbekannten Aufenthalte, auf CEheicheidung. Sie heantragt, die Ehe der Streitsteile aus allemigem Verschulden des Beklagten zu scheiden und ihm die Streits kosten aufzuerlegen. Termin zur mündlichen Verhandlung vor der 111. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Nürnberg, Sams⸗
tag, 5. Mai 1928, uorm. S Uhr, Saal 276. Beklagter wird hierzu geladen
und aufgefordert, einen beim Prozeßgerichte zugelassenen Nechtéanwalt zu seiner Ver⸗ tretung zu bestellen. . Geschäftsstelle des Landgerichts . Nürnberg.
lo 22531 Oeffentiiche Bustellung.
Die minderjährigen Kmder Scheel, Anne Marie, geboren 23. Januar 1921 August, geboren 30. März 1924, in Stendal, ver⸗ freten durch ihren Pfleger. Justizober⸗ sekretär Helmbollt in Stendal. West⸗ wall 45, Prozeßbevoll mächtigter: Rechts- anwalt Spanier in Magdeburg, klagen gegen den Bauunternehmer Auguit Scheel, setzt unbekannten Aufenthalts, früher in Magdeburg, Breite Weg 246, wohnhaft, wegen Unterhalt, mit dem Antrage, Len Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an die Kläger eine monatliche, im voraus zahlbare Unter⸗ haltsrente von je 30 6, zusammen 66 „A, vom J. Juni 1827 bis zum 11. November 1927 zu zahlen. Zur mündlichen Ver⸗ bandlung des Rechtäjtteits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Magde⸗ burg⸗A, Halberstädter Str. 131. Zimmer Nr. 106, auf den 4. Mai 1928, vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen.
ie n mn. den 10. Män 1928.
Der Urfunds beam te
11000. — 34 oso 1907er Ser. 11: Lit. Nr. 3ob4, 3676 — 2500. — 40½ Ser. 11
Ar. h eingetragenen 10 000 46 beantragt Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗
Hüsten zu Hüsten eingemagene Darlehns—
der Geschãftestelle des Amtsgerichts.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 65 vom 16. März 1928. S. 3.
Behörden sowie bestimmte Vorschläge zur Beseitigung der zahlreichen Enklaven im preußischen Staatsgebiet, eine Ver— einfachung der Verwaltungsarbeit und eine Herabsetzung der Verwaltungskosten. ̃
Namentlich abgestimmt wird über den Antr ag der Kommunisten, der dem StaatsministeriLum das Vertrauenentziehen will. Mit den Kommu— nisten stimmten nur die Völkischen. Die Wirtschaftliche Ver⸗ einigung gab Enthaltungskarten ab. Die Deutschnationalen und die Deutsche Volkspartei beteiligten sich nicht an der Ab⸗ stimmung. Das Ergebnis war, daß 36 mit Ja stimmten, 185 mit Nein und 13 sich enthielten. Der Antrag wurde also abgelehnt.
Damit war auch dieser Haushalt erledigt.
D
Das Haus setzte die unterbrochene Aussprache zu m Kultushaushalt fort. Abg. Müller⸗ Frankfurt (Links komm.) beklagte den jämmer⸗ lichen Zustand vieler Schulgebäude, bedauerte, daß die Trennung von Kirche und Staat noch immer nicht durchgeführt sei, erklärte, das Konkordat würde auch von den Sozialdemokraten „geschluckt“ werden. Die Sozigldemokratische Partei Deutschlands habe sich ab— gewendet vom Marxismus: „Statt Klassenkampf — Klassen⸗ harmonie!“ Die linken Kommunisten unterstützten die Kirchen⸗ austrittsbemegung in jeder Beziehung. Die Arbeiter sollten auf jeden Dienst der Pfaffen verzichten. Abg. Danicke (Völk) erklärt, die gestrige Rede des Kultus⸗ ministers sei nur oberflächlich⸗gewesen, ohne in die Tiefen unseres Kulturlebens einzudringen. Die ganze preußische Politik laufe auf eine Stärkung der Hausmacht der Regierungsparteien auf Kosten unserer deutschen Kultur hinaus. Durch die Erfüllungs- politik seien die Mittel für das kulturelle Bildungswesen auf ein unerträglich niedriges Maß herabgedrückt. Der Geist der neuen Sachlichkeit, der heute herrsche, laufe bewußt darauf hinaus, die deutsche Kultur zu zerschlagen. Er, müsse dem Minister den Beruf absprechen, Hüter und Pleger der . Kultur zu sein. Seine Freunde würden der Zersetzung des deutschen Wefens durch jüdische Beeinflussung auf den Gebieten der Schule, der Kunst, der Presse usw. auch weiterhin schärfstens entgegentreten. Minister für Wissenschaft. Kanst und Volksbildung D. Dr. Becker. In der gestrigen Aussprache hat das gescheiterte Reichs volksschulgesetz: noch eine gewisse Rolle gespielt, namentlich haben die Abgeordneten Frau Lehmann und Herr Lauscher in diesem Zusammenhang Vor— würfe gegen meine Politik erhoben. Obwohl es nicht meine Absicht gewesen ist, meinerseits dieses traurige Kapitel deutscher Uneinigkeit anzuschneiden, bin ich nunmehr, um eine falsche Legendenbildung zu verhindern, genötigt auch von seiten der preußischen Unterrichts verwaltung dem Reichsvolksschulgesetz einen kurzen Epilog zu widmen Beide Abgeordnete haben vollkommen recht, daß ich in meiner Er— klärung vom 3. November 1925 an dieser Stelle andere Vorschläge zur Tösung der Shultrage gemacht habe als in der von mir dem Staaesministerium vorgelegten Denkschrift zum Reichsschulgesetz, die eine Vorarbeit bildete für die Beschlüsse des preußischen Kiubinetts und die dem Reichsrat vorgelegte Denkschrift. Dieser Tatbestand ist in besagter Denkichrist auf Seite 11 gan; offen zugegeben, und, wie ich glaube, zwingend begründet worden. Dort heißt es wörtlich: „In den Länderberatungen, die der Einbringung des Regierungs⸗ entwurfs von 1921 vorangingen, hat die preußi che Unterrichts verwaltung stets eine Bevorrecht gung der Gemeinschaftsschule in dem angegebenen Sinne vertreten, und auch dem damaligen Ent⸗ wurf gegenüber, der in § 1 Sitz 1 dieser Theorie Ausdruck gab, ist die gleiche Stellung vom Preußischen Staatsministerium ein— genommen worden. Es ist dann vorübergehend, nachdem der Referentenentwurf von 1925 bekanntgeworden war, von der Preußischen Unterrichtsberwaltung der Versuch gemacht worden, eine Lösung des ganzen Problems ganz unabhängig von der Regel⸗ schulfrage zu finden; dem diente die zunächst unverbindliche Er— klärung des preußischen Vertreters bei der Beratung des Referenten⸗ entwurfs in Leipzig am 15. 9. 1925, und in der gleichen Richtung bewegte sich die Regierungserklärung im Preußischen Landtag vom 3. 11. 1925 (Sten. Ber. S. 5713). Wenn in diesen beiden Er— klärungen — einem Entwurf gegenüber, der die Gemeinschafts⸗ schule nicht nur nicht bevorrechtigte, sondern überhaupt nicht regelte — versucht worden ist, das Problem auf der Grundiage der Gleich⸗ berechtigung der drei Schulformen, ohne jede Bevorzugung der Gemeinschaftsschule, der Lösung näher zu bringen, so hat sich dieser Weg bei näherer Untersuchung als em icht gangbar erwiesen“. Soweit die Denkschrift selbst.
Meine hier im Jahre 1925 geäußerten Vorschläge waren also unduichführbar, und es gibt vielleicht keine besseie Rechtfertigung meiner Haltung als die Tatsache des Scheiteins im Reichstage selbst. Wenn meiner Stellungnahme eine so große Bedeutung beigemessen wird, so, glaube ich, unterschätzen meine Kritiker doch das Gewicht memer Meinung gegenüber den geschlossenen weltanschaulichen Forderungen der zur Zusammenarbeit berufenen Parteien. Hier konnte ich nur als Treuhänder wirken, und wenn irgendwo während meiner Amtstätigkeit, glaube ich hier diese Aufgabe auch mit Erfolg durchgeführt zu haben; denn in Preußen haben wir uns geeinigt, und niemand weiß besser als ich, wie schwer das war. Mit Dankbarkeit möchte ich dabei des entscheidenden Willens zur Verständigung gedenken, der die Unterhändler der Regierungsparteien beseelte.
Gewiß hatten wir nicht die letzte Entscheidung, und das erleichterte natürlich allen Teilen die Zustimmung zu Formulierungen, die man vom Standpunkt der Einzelpartei schwer tragen konnte. Gewiß haben wir die Punkte, an denen das Gesetz im Reichstag schließlich scheiterte, nämlich die Fragen des geordneten Schulbetriebs und der Simultanschulländer, zurückgestellt und der Landesgese gebung über⸗ wiesen. Auch hatten wit nicht die Absicht, an dem Erisapsel eines Reichsentwurfs die preußische Koalition scheitern zu lassen; aber trotz all dieser Einschiänkungen war mit den Anträgen des preußischen Kabinetts eine vorbildliche Tat der Veiständigung vollbracht. Daß die zur Begründung dieser Anträge vorgelegte Denkschrift nur von mir gezeichnet war, ist doch natürlich, da bei der Kompliziertheit der Materie die Feststellung einer Begründung, für die in jedem Satz das Gesamtkabinett die Verantwortung hätte übernehmen können, unausführbar war. Die Hauptsache ist und bleibt, daß die Anträge selber Anträge des preußischen Kabinetts waren und daß die Be⸗ gründung eben doch nur diesen Antiägen diente.
. Wenn der Herr Abg. Lauscher gesagt hat, die preußische Unter⸗ richtsverwaltung habe hier ihre große historische Mission nicht ge⸗ sehen oder nicht erfüllt, so kann ich das nicht unwidersprochen lassen. Durch die preußisjche Denkschrift ist überhaupt die ganze Pioblematik
und ich haben zunächst einmal die Arbeit geleistet, die von der Reicht⸗ regierung zu erwarten gewesen wäre. Wir haben dann im Reichsrat geführt, und es war da schließlich dem Eniwurf von den ach⸗ verständigen Reichsrat mitgliedein eine Form gegeben, der nahezu sämtliche zustimmten und die wohl geeignet war, höchstens mit einigen kleinen Abänderungen uns einen dauernden Schuljrieden zu bringen. Aber bei den Abstimmungen im Reichsrat wurden zum eisten Male die politischen Schwierigkeiten auf der Reicheseite lebendig, die dann auch nachher das Schicksal des Gesetzes bestimmt haben. Aber bei dieser Sachlage von einer nichtersüllten Mijssion der preußischen Unterrichte verwaltung zu sprechen, ist doch wohl eine unrichtige Ein⸗ schätzung der realen Machtverhältnisse. (Sehr richtig! bei der Sozial⸗ demokratischen Partei) Wäre im Reich der gleiche Wille zur Ver⸗ ständigung lebendig und eine ebenso entschlossene Führung vorhanden gewesen wie im Prieußenkabinett, dann wäre das Gesetz nicht gescheitert. Der Grundsehler war allerdings von Anfang an der, daß man ge— glaubt hatte, ein solches tief die Weltanschauungen berührendes Gesetz mit einer bestimmten Majorität machen zu können. Schulft jeden wird es nur durch eine bewußte Verständigung aller wichtigen Welt— anschauungsgruppen geben. (Brapo! bei den Deutsch⸗Demokraten.) Abg. Baczewski ole) erklärt, was die faschistische Re⸗ gierung an den Deutschen Südtirols vollziehe, sei nichts anderes als das, was den fremden Minderheiten in Deutschland seit Jahren angetan werde. (Unerhört! rechts) Das System der Ver— solgung nationaler Minderhelten bestehe auch heute noch. Ein Volk, das die Rechte der Minderheiten mit Füßen trete, könne nicht darüber klagen, daß seine Voltsgenossen in Südtirol ebenso behandelt würden. Von den 150 669 schulpflichtigen Kindern polnischer Muttersprache erhielten kaum mehr als 2060 Religions— unterricht in ihrer Muttersprache. In zehn Jahren habe es der deutsche Staat noch nicht fertig gebracht, Minderheitsgesetze zu schaffen, Die preußischen Methoden gegenüber den Minderheit? n seien hinterlistig und brutaler noch als die Mussolinis. (Lebhafte
Entrüstungs⸗ und Pfuirufe rechts Geben Sie uns nur das, was der deutschen Minderheit in Ostoberschlesien gewährt ist! (Er⸗ neute Unterbrechungen — Zuruf; Steht ja alles nur auf dem
Papier Jedes polnische Kind müsse den Religionsunterricht in liner Muttersprache erhalten. (Zuruf: Und die deutschen Kinder in Polen? Die Leiden der Deutschen in Südtirol würden dann nicht umsonst erduldet sein, wenn man daraus in Deutschland selbst zu einer vorbildlichen Behandlung der Minderheiten kommen würde.
Ministerialdirektor Kaestner erklärt dann zu dem Schul⸗
streik im Bezirk Prenzlauer Berg, daß 19600 Berliner Kinder für Sammelschulen gemeldet worden waren. Es sei deshalb be⸗ ,, worden, drei neue Sammelschulen einzurichten. Für zwei avon wurden Schulhäuser ausgesucht, die niemand anders mehr wünschte und die sich in den Bezirken Kreutzberg und Friedrichs⸗ . befinden. Die dritte Schule sollte im Bezirk Prenzlauer Berg begründet werden. Dort entstand dann der Streik. Im Bezirk Prenzlauer Berg sind erfreulicherweise alle Schulgebä nde in gutem Zustand, so daß hier eben nur ein gutes Hebäude ge⸗ nommen werden konnte. Hoffentlich tragen diese Mitteilungen etwas zur Beruhigung bei Die Kinder, die der Sammelschule nicht angehören wollen, werden so in der Nähe umgeschult, daß keine Beschwerden entstehen. Das Provinzialschulkollegium (ei dringend bemüht, allen sachlichen Wünschen gerecht zu werden. Der gefaßte Beschluß wird aber nun erst recht unter keinen Umständen seändert werden können, zumal absolut keine sachliche Begründung für eine solche Aenderung vorliegt. Es ist außerordentlich be⸗ dauerlich, daß die Elternschaft zu dem bedenklichen und verwerf⸗ lichen Mittel des Schulstreiks gegriffen hat. Das Ministerium wird sich überlegen müssen ob es nicht in solchen Fällen mit dem an sich unsympathischen Mittel der Schulstrafen vorgehen soll. (Sehr richtig! links) Man müsse übrigens das Problem der weltlichen Schulen saächlich erörtern, und da ergebe sich, daß bei einen Bevölkerungsanteil von 69 Prozent der evangelische Volks⸗ teil 66, Prozent der Lehrer stelle und bei einem Bevölkerungs⸗ anteil von 35 Prozent der katholische Volksteil 33 Prozent, bei einem Bevölkerungsanteil von 3 Prozent der bekenntnisfreie Be⸗ völkerungsteil aber nur einen Lehrerprozentanteil von 04 Prgzent. Kebhaftes Hört, hört! Die Parität, die wir für die konfessionellen Minderheiten verlangen, müssen wir mit gleichem Recht auch den bekenntnisfreien Minderheiten geben. In Berlin aber seien z. B. . Prozent der Kinder bekenntnisfrei, ihnen ständen nur ein Prozent bekenntnisfreier Lehrkräfte zur Verfügung, in Potsdam ständen 2 Prozent bekenntnisfreier Lehrer 0,1 Prozent, in Magde⸗ burg 3,8 Prozent bekenntnisfreier Schüler 05 Prozent bekenntnis⸗ freier Lehrer gegenüber. — Ebenso müsse man auch die Jung— lehrerfrage von rein sachlichen Momenten aus erörtern. Er— k sei die Zahl, der erwerbslosen Junglehrer gegen das Vorjahr um 8300 zurückgegangen. Rund 2805 Junglehrer seien inzwischen abgefunden, über 4200 seien im Schuldienst be⸗ schäftigt worden. Der Redner weist noch die Paritätsbeschwerden des Zentrums wegen einer schlechteren Behandlung der katholischen Junglehrer zurück. Dabei müsse die Unterrichtsverwaltung der Finanzverwaltung Dank dafür sagen, daß sie diese Milderung der Junglehrernot durch Gewährung von Mitteln trotz der schwierigen Finanzlage ermöglichte. Was die deutschnationalen Vorwürfe gegen die Volksbüchereien angehe, so müsse man bedenken, daß bis 1918 ganze 150 000 Mark für diese Zwecke im Etat vorgesehen waren, heute seien es 300 609 Mark, aber auch dies ist noch zu wenig. Gegenüber den sozialdemokrgtischen Beschwerden wegen der körperlichen Züchtigung in den Schulen erklärt der Redner, dem Kultusminister liege daran, daß die körperliche Züchtigung auch aus der Volksschule verschwindet. Die körperliche Züchtigung . unvereinbar mit den Arbeitsmethoden unserer neuen Schulen; ie sei unwürdig für den Lehrer und unwürdig für das Kind. Es wäre aber aus taktischen Gründen nicht richtig, mit einem Verbot vorzugehen. Der Kultusminister plant indessen einen Erlaß. worin er es mißbilligen und es eventuell mit disziplinaren Strafen be— drohen Hill, wenn. Mädchen geschlagen werden oder wenn die Prügelstrafe im ersten und zweiten Schuljahr Anwendung findet oder wenn sie nur wegen Unaufmerksamkeit und Mangel an Fleiß ausgeübt wird. Die Unterrichtsverwaltung werde ferner bemüht 6 beim kommenden Finanzausgleich den ländlichen Schulver⸗ nden zu helfen. (Beifall.) Ein anderer Regierungsvertreter äußert sich dann zu den Darlegungen des Abg. Baczewsty über die Lage der pol⸗ nischen Minderheiten. Unter lebhafter Zustimmung weist er noch⸗ mals ausdrücklich die Ausführung Bäczewftys zurück, daß die Minderheitspolitik hinterlistig und unehrlich sei. Er verliest dem⸗ gegenüber das Rundschreiben des Wohwoden von Pommerellen, worin zum Ausdruck kommt, daß alle Schüller und alle Lehrer sich nur der polnischen Sprache zu bedienen hätten. Stürmisches Hört, hört!) Preußen habe demgegenüber 120609 Mark 3 vention für ein polnisches Lesebuch ausgegeben, damit der Preis dafür niedrig . könne. (Erneutes Hört, hört!! Auch in Dentsch⸗ Oberschlesien habe die preußische Regierung das Genfer Minder⸗ heitsabkommen nicht nur loyal ausgeführt, sondern z. B. auch 24 Minderheitsschulen, die bereits seit längerer Zeit leeritehen, dennoch aufrechterhalten, um der polnischen Regierung die Mög⸗ lichkeit zu geben, sich auch ihrerseits loyal zu den deutschen Minder— heiten zu verhalten. Die Staatsregierung werde die gesetzlichen und rechtlichen Unterlagen für das Minderheitenwesen weiter' zu verbessern bestrebt sein. (Beifall.)
Abg. Kleinspehn (Soz,) erklärt es für unannehmbar,
des Reichsvolkeschulgesetzes erst sichtbar geworden. Meine Mitarbeiter
daß der Staat, der ständig darüber klage, daß er für seine wich— tigsten sozialen Aufgaben kein Geld hat, der Kirche viele 6.
Umfang der staatlichen Verpflichtungen
lionen gebe. Die Sozialdemokraten würden jede weitere Er⸗ höhung der Mittel für die Kirche ablehnen; . farb . . daß endlich ein gerechtes KLirchensteuergesetz erlassen werde, damit der bisherige Zustand aufhöre, daß die Kirche sich im Ineeresse der Erhaltung ihrer Mitglieder auf Schachergeschäfte einlẽßt. Abg. Koch⸗Oeynhausen (D. Nat.) betont, er habe dem Vor⸗ redner auf seine entsprechenden Ausführungen schon im Aus- cHhuß geantwortet. Der Redner verweist dann auf die schwierige Wange in Wstpreußen, die es erforderlich mache, daß dort auch kleine hfarrstellen mit weniger als 1000 Seelen aufrechterhalten werden. Kleine Stellen, die ihrer Geschichte und ganzen Arbeit nach einen Anspruch darauf haben. müßten erhalten bleiben. = Die Revision des Kirchensteuerrechts wünsche auch seine Partei. Rie steht das Ministerium zu der Aenderung? Eine schnelle zeit- gemäße Aenderung sei nötig. ; . Abg. Linneborn (gentr.) erklär ie katholische Kirch ,,,, ⸗ rger verfassungstreu ohne Rückhalt die Vertreter der Staatsautorität achten, die Staaissymbole ehren und dem Stgat treu dienen. Darum hätten auch die Vertreter der Kirche die schwarz⸗rot⸗goldene Flagge geehrt und an staatlichen Gedenktagen gehißt. Es sei kein begründeter Anlaß vorhanden, die Kirche in dem Flaggenantrag der Regierungsparteien ein⸗ zubeziehen. Das würde einfach ünvereinbar sein mit dem Ar— tikel 137 Abs. 3 der Reichsverfafsung. Der Redner erklärt weiter, daß auch die katholische Kirche wie die evangelische in der Lage sein müsse, eigene Gesetze für die Verwaltung ihres Vermögens und eigene Stenergesetze zu erlassen. Unvereinbar mit dem Geiste der Reichsverfassung sei auch die Berufung eines Oberpräsidenten auf das Kulturkampfgesetz vom Jahre 1873, wonach ein Aus⸗ länder auch nicht einmal aushilfsweise in Preußen predigen, Beichte hören könne. Wenn einmal ein deutsch⸗amerikanischer Beistlicher bei Besuch seiner Verwandten in Deutschland predigte, so würde der deutsche Staat nicht zugrunde gehen. Die Ueber⸗— reste des Kulturkampfgesetzes sollten endlich ausgeräumt werden. Es müßten auch verschwinden die staatskirchlichen Bestimmungen des preußischen allgemeinen Landrechts, die in Widerspruch stehen mit der Reichsverfassung und dem Kirchenrecht. Es müsse endlich auch ein Patronatsgesetz kommen. Für die evangelischen Landes- kirchen habe der Staat durch Gesetz vom 8. April 1924 auf alle Rechte zur Ernennung, Anstellung— Berufung, Wahl, Repräsen⸗ tation von Geistlichen verzichtet, soweit sie nicht auf eigenen Fatronaten beruhen. Für die katholische Kirche gehe die alte Praxis weiter. Große Unzuträglichkeiten bestünden auch bei den Präsentationsrechten bon Privatperfonen, die zu den Kirchenlasten nicht beitragen. Auch die Bestimmungen des allgemeinen Land⸗ rechts über die Kirchenstühle seien unsozial. Gegenüber den er— heblichen Erhöhungen der Staatszuschüfse für die evangelischen Kirchen sei zu bemerken, daß die Leistungen für die katholische Kirche seit 1906 unverändert seien. Der Staat habe nur für Besoldungs zwecke der Domkapitel in den letzten Jahren 248 000 Mark gezahlt. Seit 1. Oktober 1927 sollen 160 005 Mark für die Domkapitel mehr gezahlt werden. Nach welchem Prinzip die Summe gewährt werde, sei nicht einzusehen. Die kathoölischen Bistümer müßten entsprechend der Regelung für die evangelischen Landeskirchen erhöhte Bedürfniszuschüsse erhalten. Man dürfe diese berechtigten Zuschüsse nicht mit dem Hinweis auf die noch nicht abgeschlossenen Konkordatsverhandlungen verweigern. Die prinzipielle Stellungnahme zu dem Konkordat ergebe sich aus der Erklärung der preußischen Bischöfe vom 10. August 1927. Mit dieser grundsätzlichen Stellungnahme des Zentrums und des latholischen Volkes werde jede Regierung und jede Regierungs⸗ koalition rechnen müssen. Bei dem Konkordat handele es sich um die Regelung der Restbeziehungen der katholischen Kirche zum Staat, die in keiner Weise den Beziehungen anderer Kirchen zum Staate vorgreifen. Durch den Abschluß eines Konkordats werde die Staatsautorität nicht geschwächt, sondern gestärkt. In der Pfarrerbesoldung müsse auch fernerhin dem Gesetze genüge getan werden. Es gehe nicht an, die Leistungen auf bestimmte fixierte Summenbeträge einzuschränken. Die Verfassung habe, wie auch Prof. Dr. Kahl, der der Volkspartei angehört, betone, den ganzen . f durch Fürsorge für das Landeskirchenwesen bis zur Ablösung aufrechterhalten. Bestandteil dieser Verpflichtungen sei auch die Anpassung der Staatsleistungen an die Geldentwertung. Die Pfarrerbefoldung müsse entsprechend der Beamtenbesoldung erhöht werden. Die Haltung der Sozial⸗ demokraten sei unverständlich. Sie hätten die Verfassung mit⸗ geschaffen und dürften deshalb auch nicht Rechte ablehnen, die auf ihr beruhten. Was die Pfarrstellen angehe, so hätten die Katholiken, wenn man die Seelenzahl zugrunde lege, 332 Pfarrstellen zu wenig. Auch hier müsse ein Ausgleich eintreten. Zu bemerken sei auch, daß der Staat für die Hilfsgeistlichen nichts bezahle. Abg. Meyer⸗Herford (D. Vp.) wenhet sich gegen die Aus—= führungen des Abg. Kleinspehn. Technisch sei ein großer Teil des Volks nicht an der Einkommensteuer beteiligt und damit, da die Kirchensteuer im Prozentsatz von der Einkommensteuer erhohen wird, auch von der Kirchensteuer frei. Der sozialde mo⸗ kratische Redner zeige sich als völlig falsch informiert, wenn er der großen deutschen christlichen Miffion, die in alle Länder das Christentum getragen babe, ihre große Leistung abspricht. Es muß auch zurückgewiesen werden, daß die ebangelische Kirche ver= fassungsfeindlich sei. Die ebangelische Kirche habe sich unein⸗ geschränkt auf den Boden der Verfassung gestellt. Es gebe keinen Erlaß der evangelischen Kirche, der etwas anderes auch nur an⸗ deutet. Die Kirche habe allerdings keine politische Aufgabe, son⸗ dern eine religiöse, indem sie dem Volk die Lebenskräfte des Christentums zu übermitteln habe. Er weise auch für die evan—⸗ gelische Kirche aufs allerschärfste die Unterstellung des sozial⸗ demokratischen Redners zurück, weil sie okjektiv unwahr sei. (Lebhafte Zustimmung rechts Das Pfarrerbesoldungsgesetz werde seine Fraktion, so es aus dem Ausschuß komme, annehmen. Es sei nicht leicht gewesen, eine Fassung über die Zuschüsse zu finden, weil man dabei nicht die Hilfe der Staatsregierung gehabt habe. Mit dem Gesetz werde anerkannt, daß die Pfarrer beider Kirchen als Akademiker auch in ihren Bezügen den akademischen Staatsbeamten gleichgestellt werden. Mit der Erhöhung der Zu⸗ schüsse ziehe das Gesetz nur die Konsequenz aus der Besoldungs⸗ borlage und den Verpflichtungen des Staates. Der Kirche werde nichts geschenkt, da nur das geringste Maß dessen, was dle Kirche bedarf, nachdem sie ihr eigenes Vermögen ausgeschöpft hat, erfüllt wird. Man darf der evangelischen Kirche nicht den Vorwurf machen, daß nicht schon früher die kleinen Pfarrergemeinden zu⸗ sammengelegt und heseitigt sind. Die Kirche hat seit langem daran gearbeitet und der Oberkirchenrat hat hier mit eiserner Hand durchgegriffen. Aus dem Gesetz wird nicht nur Segen für die Kirche, sondern für das ganze Volk fließen, daß der idealen Arbeit der Kirche nicht entbehren kann.
Damit schloß die Aussprache. Der Landtag vertagte die Weiterberatung 128 Uhr.
Schluß 18 Uhr.
auf Freitag
Parlamentarische Nachrichten.
Im Hgushaltsausschuß des Reichstags stand am 18. d. M. bei der Fortsetzung der Beratung des Marine⸗ etats der von der Regierung ausgegebene Bericht über die so⸗ genannten Lohm ann Unternehmungen zur Be—⸗ sprechung. Der Porsitzende, Abg. Heimann (Soz) teilte mit, daß im Rahmen der parlamentarischen Kontingentierung für die Besprechung nur drei Stunden vorgesehen seien. Werde der Aus— schuß in if. Zeit nicht damit fertig, fo müßte heute eine Nacht=
1 1
sitzung stattfinden. Vor Eintritt in die Tagesordnung nahm Abg.