1928 / 67 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Mar 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ imd Staatsanzeiger Nr. 67 vom 19. März 1928. S.

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setzungen ausgegangen sei und daß mit größter Vorsicht bei Durchführung des Erlasses vorgegangen werde, vertagte sich das Haus auf Montag 12 Uhr: Kleine Vorlage, Einzel⸗ beratung zum Kultushaushalt.

Schluß: 18 Uhr 30 Minuten.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags be— schäftigte sich am 17. d. M. unter dem Vorsitz des Abg, Hei⸗ mann (Soz.) zunächst mit dem Beschluß des 81. Ausschusses für

Landwirtschaftliches Siedlungswesen und Pachtschutzfragen zum Reichsgesetz, betreffend Bürgschaft des, Rei chs zur örderung landwirtschaftlicher Flüchtlings⸗ ied lung. Abg. Herbert (Bayr. Vp) legte dem Nach⸗

Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge als Berichterstatter folgenden auf Wunsch der amerikanischen Geld⸗ geber zustande gekommenen Beschluß des Siedlungsausschusses vor: „In dem Reichsgesetz, betr. Bürgschaften des Reichs zur Förderung landwirtschaftlicher Flüchtlingssiedlung vom 16. Juli 1927 (R.-G.-⸗Bl 1 S. 1853) ist die Reichsregierung ermächtigt worden, für Anleihen, Hypotheken und Rentendarlehen die Bürg⸗ schaft bis zur Höhe von 70 Millionen Reichsmark zu übernehmen. Der Siedlungsausschuß des Reichstags ist sich bei der Beschluß⸗ fassung dieses Gesetzes darüber klar gewesen, daß die Bürg⸗ schaft des Reichs auch für Anleihen, Hypotheken und Rentendarlehen übernommen werden kann, bie auf Goldmark lauten.“ Demgemäß beschloß auch der Haus⸗ hMaltsausschuß. Beim Haushalt für die Kriegslasten de, de, . am Kapitel 2 „Ausgaben für die besetzten Gekiete, die Grenzgebiete und das Saargebiet“ die Sozialdemokraten, den Titel 1 „Aus der deutschen Jahresleistung nicht erstattete Be⸗ atzungskosten von 39 200 000 RM“, unter denen sich 28 Millionen teichsmark ungedeckte Besatzungskosten aus den Jahren 1925 bis 1927 befinden, um 27,3 Millionen RM auf 66,5 Millionen RM zu erhöhen. Der Antrag wurde abgelehnt und der Titel unver⸗ ändert genehmigt. Die Denkschrift über die Kriegslasten 1928 wurde bis zum Ergänzungsetat zurückgestellt. Vom Haushalts⸗ gesetz zum Nachtragsetat 1927 wurde der noch ausstehende Rest genehmigt, der u. a. den Reichsfinanzminister ermächtigt, zur Rationali sierung industrieller Betriebe in besonders gefährdeten Grenzgebieten Garantien kis zu 1 Millionen RM zu übernehmen. Dazu wurde mitgeteilt, daß bezüglich der Pleßschen Werke Verhandlungen schwieben. Ge⸗ nehmigt wurde dazu folgende Entschließung: „Die Reichsregie⸗ rung zu ersuchen, die Verhandlungen mit den Bergwerksgesell⸗ schaften des Neuroder Reviers zwecks Uebernahme einer Garantie des Reichs für einen diesen Gesellschaften unter Zinsverbilligung u gewährenden Kredit zur Rationalisierung tunlichst zu be⸗ . Es folgte die Beratung der Reste des Etats der Reichsschuld. Es handelt sich dabei im wesentlichen um vormalige Länderschulden und deren Abwicklung durch das Reich, die im wesentlichen auf im abgeschlossenen Vergleich bemessen wurde. Die Titel wurden genehmigt unter Ablehnung der Anträge des Reichsrats. Anschließend wurden die Reste des Haushalts des Reichstags auf Grund der Verhandlungen am 14. März, die gemeinsam mit dem Aeltesten— rat stattfanden, besprochen. Daran beteiligten sich die Abgg. Dr. Quaatz (D. Nat.), Dr. Cremer (D. Vp), Schlack (entr.) und Abg. Bohm -⸗Schuch (Soz.) Zur Vollendung des Druckes der Berichte des Untersuchungsausschusses usw. wurden 650 000 RM u statt der vorher eingesetzten 4560 000 RM ieingestellt, desgleichen das Gehalt für den Sekretär und 5000 RM für die Ausschußsitzungen. Nach Erledigung noch einiger kleiner Reste des Reichstagsetats vertagte sich der Ausschuß.

Der Rechtsausschuß des Reichstags setzte vor— . die Beratungen über die Amnestiefragen fort. Zur eratung standen in der Hauptsache zwei Anträge, die den Absatz 1 des 51 formulierten, der für den Umfang der Amnestie entscheidend ist. Laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins peutscher Zeitungsverleger wollte Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) 26 Absatz 1 des 5 1 folgende Fassung geben: „Es wird Straferlaß gewährt für die zurzeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch nicht verbüßten Strafen, die von Gerichten des Reiches und der Länder verhängt worden sind wegen Straftaten, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Kämpfen um die staatliche, soziale oder wirtschaftliche Ordnung begangen worden sind, ohne Rücksicht darauf, unter welchen rechtlichen Gesichtspunkten die Strafe ver⸗ hängt ist. Nicht einbegriffen sind Straftaten, bei denen der Tätce, obwohl ein solcher Zusammenhang besteht, lediglich aus eigen nützigen Beweggründen gehandelt hat.“ Abg. Dr. Hahnemann (D. Nat.) wollte die aus politischen Beweggründen begangenen Straftaten amnestieren, soweit sie von Deutschen gegen das staats⸗ rechtliche Gefüge des Deutschen Reiches oder der Länder sowie 99 durch die Reichsverfassung und die Strafgesetze des Deutschen deiches geschützte Rechtsgüter verübt worden sind. Staatssekretär Joel vom Reichsjustizministerium gab juristische Ausführungen über die Tragweite der vorliegenden Anträge und wünschte vor allem eine Deklaration über den Begriff der ausländischen Spione, damit nicht auch diese noch unter die Amnestie fallen. Nach längerer Aussprache kam es zur Abstimmung. Zunächst wurde ein Antrag zur Abstimmung gestellt, der die Herausnahme der Amnestierung über Urteile von Gerichten der Länder forderte. Gegen diesen Antrag stimmten die Deutschnationalen, die Deutsche Volkspartei, die Sozialdemokraten und die Kommunisten. Für den Antrag, der also dem Reich das Recht der Amnestierung über Länderurteile nicht geben will, stimmten die Demokraten, das Zentrum und die Bayerische Volkspartei. Die Fassung des Ab⸗ atz 1 8 1 nach dem Antrag Dr. Rosenfeld wurde mit allen timmen gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Kom⸗ munisten abgelehnt. Die Fassung des § 1 Abs. 1 nach dem Antrag des Abg. Dr. Hahnemann (D. Nat.) wurde dagegen mit den Stimmen der Deutschnationalen, Sozialdemokraten und Kommu⸗ nisten angenommen, während sich die Mittelparteien der Stimme enthielten. Auch eine vom Staatssekretär Joel gewünschte Dekla— ration, die die ausländischen Spione von der Amnestie ausschließt, wurde angenommen. Es entspann sich alsdann eine Diskussion über die Frage, die im Absatz 1 des § 1 noch nicht berührt war, nämlich inwieweit auch Fe memörder amnestiert werden sollten. Abg. Wegmann (Gentr.) stellte einen Antrag, alle Personen, die wegen vollendeten oder versuchten Mordes oder Totschlags oder Teilnahme an solcher Straftat verurteilt waren, von der Amnestie auszuschließen. Dieser Antrag wurde auch von der Bayerischen Volkspartei unterstützt. In der Abstimmung wurde zunächst der alte ko¶mmunistische Antrag, der die Fememörder von der Amnestie⸗ rung ausschließt, abgelehnt. Dagegen wurde der Antrag des Alg. Wegmann (Zentr.), der die oben mitgeteilte Fassung für die poli⸗ tischen Mörder hat, von allen Parteien mit Ausnahme der Deutsch— nationalen und Kommunisten angenommen. Die Gesamt⸗ abstimmung über den ganzen Paragraphen 1 ergab dann aber keine Mehrheit für diesen Paragraphen. Es stimmten in der Ge⸗ samtabstimmung dafür nur noch die Sozialdemokraten und die Kommunisten, so daß die ganze Amnestie dadurch gefallen war. Trotzdem soll versucht werden, in einer zweiten Lesung am Diens⸗ tag noch einmal die Amnestiefrage zu klären.

Der . Ausschuß des Reichs⸗ tags beschäftigte sich am 16. d. M. unter dem 53 des Abg. Perlitius (Zentr,) mit der Herabsetzung des Gefrierfleischkontin⸗ gents auf 50 000 Tonnen. Abg. Dr. Dessauer . wandte sich zunächst gegen den Vorwurf, das Zentrum gefährde das Not- programm. Das Notprogranim spreche lediglich von einem allmäh⸗

richtenbüro des

lichen Abbau des Gefrierfleischkontingents, nicht aber von präzisen Zahlen. Der Redner erklärte dann, daß seine Fraktion auf Grund der heute vormittag stattgefundenen Fraktionssitzung der Re⸗ gierungsvorlage unter folgenden Bedingungen zustimme: 1. daß bei der Verteilung des verbleibenden Gefrierfleischkontingents auch die stark industrialisierte Gegend um Mannheim berücksichtigt werde; 2. daß eine Entschließung gefaßt werde, wonach bei ein⸗ tretenden Notständen auf dem Gebiete der Fleischversorgung auch wirklich von der im Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Herabsetzung des Kontingents vorgesehenen Möglichkeit einer Erhöhung des Kontingents entsprechend der Marktlage mit Zu⸗ stimmung des Ausschusses Gebrauch gemacht werde; 3. das Zentrum werde einen Antrag einbringen, für die Verteilung der im Notprogramm für die Landwirtschaft vorgesehenen Beträge dem Minister einen ständigen Beirat von 28 Mitgliedern zur Seite zu stellen. Die Verteilung der Gelder solle gebunden sein an die Zustimmung dieses Ausschusses, der auch nach Auflösung des Reichstags fortbestehen solle. Reichsernährungsminister Schiele wies auf seine Erklärung im Plenum hin, wonach bei Verteilung des herabgesetzten Gefrierfleischkontingents in erster Linie die nachgewiesenen großen Verbrauchszentren berücksichtigt werden sollen. Dazu gehöre auch das südwestdeutsche Industrie⸗ gebiet Der Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes über die zollfreie Ein— fuhr von Gefrierfleisch räume ja ausdrücklich der Reichsregierung das Recht ein, mit Zustimmung des Reichsrats und eines Aus⸗ schusses des Reichstags die zollfreie Einfuhr von Gefrierfleisch dem Stande der Fleischversorgung anzugleichen. Hierin liege auch die Möglichkeit einer entsprechenden Regelung für Notzeiten in der Fleischversorgung. Die Schaffung eines Beirates von Sachverstän⸗ digen, insbesondere von Mitgliedern des Reichsrats und des Reichs⸗ tags, für die Verteilung der landwirtschaftlichen Fonds aus dem Notprogramm habe er selbst vorgeschlagen. Die Festlegung von Einzelheiten, wie sie in dem Zentrumsantrag enthalten seien, müßten der Vereinbarung zwischen den Parteien überlassen bleiben. Nach eingehender Aussprache wurde die Regierungsvorlage unter Stimmenthaltung der Demokraten, die durch den Abg. Frei⸗ herrn v. Richthofen (Dem) erklären ließen, daß sie zu dem Gesetz noch nicht Stellung nehmen könnten, angenommen. . Antrag der Regierungsparteien wurde jedoch no beschlossen, daß Artikel 18 5 des Gesetzes über , vom 17. August 1925 dahin ergänzt wird: „dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1928 außer . Dieser Beschluß bedeutet, daß die Neuregelung des Gefrierfleischkontingents am 1. Mai d. J. in Kraft treten soll. Ebenfalls auf Antrag der Regierungsparteien wurde in dem Entwurf die Ermächtigung für die Reichsregierung eingefügt, für die im Sachlieferungsverfahren zugebilligten Kontingente von Schweinen die Erteilung von Einfuhrscheinen zu bewilligen, Ein Antrag der Sozialdemokraten, die für Schweine und Schweinefleischausfuhr bewilligten Einfuhrscheine auch auf Futtermittel, hauptsächlich . Gerste und Futtermais auszustellen, wurde dagegen abgelehnt. Unter Stimmenthaltung der Deutsch⸗ nationalen wurde zu dem Gesetz auch die vom Abgeordneten Dr. Dessauer (Zentr) beantragte Entschließung angenommen, die die Einsetzung eines Beirats beim Reichsernährungs⸗ ministeriums für die Verteilung der im Notprogramm für die , ,. vorgesehenen Beträge fordert. Ebenso wurde eine Entschließung des Zentrums angenommen, wonach Z Millionen von den 380 Millionen, die ir die Regulierung des Vieh⸗ und Fleischmarktes bestimmt sind, von vornherein zu⸗ unsten der Organisationen der Erzeuger, Verbraucher und Fleischer abgezweigt werden sollen. Durch diese Beschlüsse ist auch das von der Kir schaftzpartel beantragte Initiativgesetz erledigt, das die völlige Aufhebung des zollfreien ö vorsah, ferner das Initiativgesetz der Sozialdemokraten, die Einfuhr von Gefrierfleisch überhaupt zollfrei zu lassen, oder wenigstens das zollfreie Kontingent von 120 960 auf 140 900 Tonnen im Jahr zu erhöhen und das von den Kommunisten be⸗ antragte Initiativgesetz, das gleichfalls Zollfreiheit vorsah.

Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichs⸗ tags hatte sich vorgestern gutachtlich zu äußern über den von der Reichsregierung in Ausführung des Notprogramms ngch Be— schlußfassung der Reichsratsausschüsse vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Aenderung der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maßgabe der öffentlichen Fürsorge für die Klernrentner. In der Aussprache wurde dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge namentlich von demokratischer Seite be⸗ dauert, daß das Versorgungsgesetz für die Kleinrentner nicht mehr im Rahmen des Notprogramms verabschiedet werden soll. Von den Regierungsparteien wurde erwidert, dieselben Wider⸗ stände, die die Schaffung des Rentnerversorgungsgesetzes bisher berhindert hätten, seien auch schuld daran, daß dieses Gesetz nicht mehr in das Notprogramm aufgenommen werden konnte. Da der Reichstag und seine Ausschüsse an Verordnungen, die die Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats erläßzt, keine Aenderungen vornehmen können, so beschränkte sich der Ausschuß auf die Annahme einiger Entschließungen. Auf Antrag aller Parteien mit Ausnahme der Sozialdemokraten wurde die Regie⸗ rung aufgefordert, die insgesamt zur Verfügung stehenden 25 Millionen nicht, wie bisher beabsichtigt, in einem längeren Zeitraum zur Verteilung zu bringen, sondern in einem Betrage an die Kleinrentner auszuzahlen, und zwar sollen entfallen auf ein Ehepaar 90, auf den alleinstehenden Rentner 50 und auf jedes Kind 260 Mark. Auf Antrag der Demokraten wurde ferner in einer Entschließung verlangt, daß von einer Rückerstattung der gewährten Fürsorge nicht nur abgesehen werden kann, sondern abgesehen werde muß, wenn die Sicherstellung des Ersatzes eine besondere Härte für den Hilfsbedürftigen oder seine Angehörigen bedeutet. Ferner wurde eine Nachprüfung der bis jetzt abge⸗ schlossenen Ersatz⸗ und Sicherungsverträge daraufhin beschlossen, ob diese Verträge Härten enthalten. In solchen Fällen sollen die Verträge aufgehoben werden.

Im Reichstagsausschuß für Entschädigungs⸗ gesetze wurde am 16. d. M. die zweite Lesung des Kriegs schädenschlußgesetzes beendet. Der Entwurf behielt im wesentlichen den durch die erste Lesung im Ausschuß geschaffenen In⸗ halt. Aenderungen sind nur in zwei Punkten vorgenommen worden. Einmal wurde die Grenze für die hundertprozentige Entschädigung von 45090 auf 5000 Mark heraufgesetzt und dann wurde der Härte⸗ fonds um 7 Millionen auf 37 Millionen Mark verstärkt. Die hierfür notwendigen Mehraufwendungen im Gesamtbetrage von 18 Millionen Mark sollen dadurch gewonnen werden, daß der Beginn der Verzinsung der eingetragenen Schuldbuchforderungen um ein Vierteljahr bis zum 1. April hinausgeschoben wird.

Im Auswärtigen Aus schuß des Reichstags, der vorgestern unter dem Vorsitz des Abg. Wallraf (D. Nat.) tagte, gab zunächst Reichsminister des Auswärtigen Dr. Stresemann eine ausführliche Darstellung der 6 Verhandlungen. Hieran schloß sich eine allgemeine Aus⸗ sprache, an der sich die Vertreter aller Fraktionen beteiligten Be⸗ schlüsse wurden nicht gefaßt. Der Punkt der Tagesordnung, der die deutsch⸗russischen Verhandlungen betraf, konnte vom Aus⸗ wärtigen Ausschuß noch nicht wegen der vorgerückten Zeit ver⸗ handelt werden. Der Ausschuß wird sich am nächsten Mittwoch mit den deutsch⸗russischen Verhandlungen beschäftigen.

Nr. 11 des Reichsgesundheitsblatts“ vom 14. März 1928 hat folgenden Inhalt: A. Amtlicher Tei! J. Arbeiten aus dem Reichsgesundheitsamte, LIX. Band., Heft 3 (Ankündigung). Perjonalnachrichten. Fortlaufende Meldungen über die gemein⸗ gefährlichen Krankheiten im In- und Auslande. Zei weilige

Maßregeln gegen gemeingesährliche Krankheiten. Gesetzgebung usw.

Deutsches Reich. Aenderung und Ergänzung der Eichordnung. Neueichung von Meßgeräten. (Sachsen.) Typhus befämpfung. Rot⸗ und Rehwild. Bakteriolognche Fleischuntersuchung. (Oesterreich Einfuhrverbote für Arzneizubereitungen. Wasser⸗ dersorgungsanlagen. Wertbemessung der Heilsera. (Schweiz.) Weine und Weinmoste. (Großbritannien. Isopropylaltohol. (Niederlande) Zollbehandlung von eheimmitteln. Tierseuchen im Deutschen Reiche. 29. Februar. Verhandlungen von gesetz⸗ gehenden Köiperschaften, Vereinen und Kongressen usw. Sozial hygienischer Lehrgang für Kreisarzt⸗ usw. Anwärter. Tuberkulose⸗ tagung. Vermischtes. (Deutsches Reich.“ Kaiserin-Auguste⸗ Victoria⸗Haus 1929/27. Sammlung von Gesundheitsmerkblättern. B. Nichtamtlicher Teil. Abhandlungen: Schnell, Die Zusammenarbeit des Turnlehrers und Arztes C. Amtlicher Teil 11. Wochentabelle über Eheschließungen, Geburten und Sterbe⸗ sälle in den deutschen Großstädten mit 100 000 und mehr Einwohnern. Gehurts, und Sterblichkeitsverhältnisse in einigen, größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen und Sterbefälle an über⸗ tragbaren Krankheiten in deutichen Ländern. Grundwasserstand und Botenwärme in Berlin, September 1927. Witterung. Statistische Sonderbeilage: Monatsbericht über die natürliche Bewegung der Bevölkerung in deutschen und ausländischen Orten im Monat Sep⸗ mber 1927.

Nr. 11 des Reichsministerialblatts“ (Zentralblatts für das Deutsche Reich) vom 15. März 1928 hat folgenden Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungssachen Erholungsurlaub der Reichs⸗— beamten. = 2. Handels⸗ und Gewerbewesen Verordnung über Aenderung der Vordrucke A, B und C der Wandergewerbescheine. 3. Konsulat⸗ wesen: Ernennung, Exequaturerteilungen. 4. Maß⸗ und Gewicht⸗

wesen; Bekanntmachung über Aenderung der Piüfordnung für elektrische Meßgeräte. Zulassung eines Elektrizitätszäblers zur Beglaubigung. 5. Neuerscheinungen Monatliches Ver⸗—

zeichnis der reichsdeutichen amtlichen Druckschriften. 6. Schul⸗

und Unterrichtswesen: Bekanntmachung üter die Aneikennung der Kaiser⸗Wilhelm- Schule in Schanghai. 7. Steuer- und Zollwesen: Verordnung über Zollbefreiungen im kleinen Grenz-

verkehr an der Grenze mit dem Freistaat Danzig. Durch führungsverordnung zu der Verordnung über Zollbesreiungen im kleinen Grenzverkehr an der Grenze mit dem Freistaat Danzig, vom 9. März 1928. Verordnung über Aenderung des Warenperzeich⸗ nisses zum Zolltarif und der Anleitung für die Zollabfertigung. Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkett von Hauptzollämtern im Berk des Landesfinanzamts Köln. Berichti⸗ gung zu der Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und der Anleitung für die Zollabfertigung, vom 2 März 1928. 8. Versicherungswesen: Veränderungsnachweis der Ortslöhne.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 19. März 1928. Telegraphische Auszahlung.

2 19. März 17. März Geld Brief Geld Brief Buenos. Aires. 1 Pap. Pes. 1787 1,791 l, 88 1,792 w 9 0 en * * * . * air.... dgvpt. Pfd. 20565 264310 20 oh 2 a Konstantinopel 1 türk. E 2.15. 2119 2125 2129 ,, , New Jork... : 4, 18 Rio dẽ Janeiro I Milreis Goes Göotß5 Gooißß Gähös , ... 1 Goldveso 4316 4,324 4, 326 4, 334 msterdam⸗ Rotterdam . 100 Gulden 168,97 168,41 168,98 168,42 ö . 100 Drachm. 5,34 5,6546 b, h94 5, 606 u. Ant⸗ werpen ... 100 Belga 38,2165 28,335 38-215. 38,335 ae,: : e ge, wü, gi, , , Vanzig .. ulden z Hesnziors.. 6 snni. 55 is 10s iosz Gb Fialien .... 195 Lire 2e, de, ges T, g Jugoslawien. . 1090 Dinar 349 73653 349 363 , nil . 100 Kr. 111,94 112,16 111,93 112,15 Lissabon un Sporto ... loo Escudo 17,8 1722 16,983 17,92 Oslo ...... i166 Rr. iz Ui,ßz. iii, 11i, 6s Paris ..... 100 Fres. 16,63, 1,4, tz 3 16.47 Prag 226 . 100 r. 12,377 12,397 12,376 12.396 86 ö 8967 . ogg, az 36, 0 z , eva ; ; 3 ü Glen, ... is Peseten 76 21. 7056 76,47. 76 56 Stockholm und Gothenburg. 100 Kr. 12,98 112,A30 112,98 112,30 Wien . .. ... 166 Schilling! 58, 895 58, 33 ö IJ 558 3 Ausländische Geldsorten und Banknoten. 2 . 19. März 1J. März ö Geld Brief Geld Brief k . . 1 Stück 4309 1329 429 46232 mer ikanische: . 6. 1 4, 167 4,187 4, 167 . und 1 Doll. 4,166. 4,185 4,167 4, is Argentin n che . J 163 177835 Brasilianische . 1 Milreis Canadische ... I kanad. 5 6 n 4,159 4,179 Englische große I E 306i zi 20363 204 krete g pr., , H, , e, Türkische . . .. 1 türk. Pfd. ; . Belgijche. . .. 10 Veiga H55,i. S539 G68, i 553 35. Bulgarische .. 100 Leva Dänische .... iG0 Kr. 1170 112, id 111,38 112, 17 Danziger. ... 100 Gulden 81,33 81, 65 Sl, 5 81,58 . .. 100 finnl. A Französische .. 100 Fres. 16,465 16,525 15,47 16,53 ollendische ?. 106 Gulder 16755 16555 16773 168,4 talienische: gr. 100 Lire 267 22, 25 2, 100 Lire u. dar. 190 Vire lh dz, , Jugoslawische . 160 Dinar 7, 31 7,33 NVorwegische .. 1090 Kr. 1 o ,. Desterreich. gr. 190 Schilling 58,68 58,92 100 Sch. u. dar. 100 Schilling 58,57 58,91 hs. 75 5899 Rumänische: 1000 Lei und ö . neue 500 Lei 100 Lei 2,585 2,505 unter 500 Lei 100 Lei 2, 96h 2, 985 . Schwedische .. 166 Kr. 11139 11225 111,965 112,39 Schweizer große 100 Fres. 80, 27 80, 99 S0, 35 80,8 lbb ies. 1 dar. 16 Fres. S0, 18 3650 36,38 307 , , . 100 Peseten 70,14 7042 70,33 7061 Tschecho⸗slow. zõbd Kr. . .. 100 Kr. 12,365 12409 12342 12302 16H r. n. dar. ioo Rr. 12515 13405 13517 jz, ig Ungarische ... 100 Pengö 72, 85 73, 15

Nr. 67.

Erste Anzeigenbeilage zun Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Montag, den 19. März

1928

3. Aufgebote.

Ilo7bbo]

Durch Ausschlußurteil vom 10. Mär; 1928 wird der Hypothekenbrief vom 4 2. 18854 über 123 Taler 11 Silbergroschen und 2 Pfennig, mit 4 0nν verzinslich, ein—⸗ etragen auf Lütfenheide Band 3 Blatt

tr. 40 Abteilung 111 Nr 1 für Theodor Julius Otto List, für kraftlos erflärt.

Wittenberge, den 12. März 1928.

Das Amtsgericht.

II07 546 Aufgebot.

Die Maria Römer in Köln-Nippes, Merheimer Straße 348, hat als Erbe des am 17. Jun 1927 in Köln⸗Nippes verstorbenen Bernhard Römer das Auf⸗ gebotsverfahren zum Zwecke der Aus— schließung von Nachlaßgläubigern beantragt Die Nachlaßgläubiger werden daher aufge⸗ fordert ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Bernhard Römer spätestene in dem auf den 24 September 1928, vormittags 11 Uhr, vor dem unter— zeichneten Gericht Reichenspergerplatz l, Zimmer ztzl, anbergumten Aufgebots⸗ termine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der

orderung zu enthalten. Urkundliche

eweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläu. biger, welche ö. nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver— bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Be⸗ friedigung verlangen, als sich nach Befriedi⸗ gung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ibnen jeder Erbe nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ prechenden Teil der Verbindlichkeit. Für ie Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mãächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Köln, den 6. März 1928.

Amtsgericht. Abt. 71.

lo7ob2]

Durch Ausschlußurteil vom 10. März 1928 ist der Steuermann Wilhelm Weber aus Ueckermünde. geboten am 3. Sep— tember 1844, für to erklärt worden. Als Todestgg ist der 15. Mär; 1872 festgestenlt.

Ueckermünde, den 16. März 15335.

Das Amtsgericht.

(iorobij

Durch Ausschlußurteil vom 19. Märj 1928 wird der Kriegsverschollene Landwirt Wil belm Griese, geberen am 3. Mai 1389 in Weisen, zuletzt wohnhaft in Weisen, für tot erklärt. Als Zeitpunkt der Todes wird der 10. Januar 1h20 fest— gestellt.

Wittenberge, den 12. März 1928.

Das Amtsgericht.

4. Oeffentliche Zuftellungen.

(I0Q75ß3] Oeffentliche Zustellung.

Es klagen: 1. Frau Else Berg, geb. Gliesch Berlin- Niederschöneweide, Fenn straße 17, Prozeßbevollmächtigter: Nechts⸗ anwalt Dr Grothe, Cöpenick, Kaner— Wilhelm-Straße 103, gegen Schlosser Erwin Berg, unbekannten Aufenthalts, wegen 5 1568 B. G. B., mit dem An trage auf Ehescheidung. Aktenzeichen 1. R; 66427. 2. Arbeiter Fritz Fröhlich Berlin Schöneberg, Feurigstraße 22, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Nechts anwalt Dr. Knetsch. Berlin, Luitpoldstraße 25, gegen seine Ehefiau Geitrud Fröhlich, geb. Dahn, unbekannten Aufenthalts, früher Berlin Schöneberg, Feurigstraße 22, wegen 5 16660 B. G.., mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Attenzeichen: 26. R. 95 / 8 3. Der Rechts⸗ anwalt Dr. Brands in Berlin. Cöpenicker Straße 96 klagt gegen 1. den Kaufmann Eduard Bialer, 2. Frau Friederife Bialer, geb Reinhold, früher in Wien II, Kleine Stadtgutgasse 3, auf Grund der Behauptung, daß die Beklagten ihm an Gebühren 1143,60 RM verschulden, mit dem Antrage, die Bet lagten als Gesamt⸗ schuldner kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 1145, 60 RM nebst 7 9 Zinsen seit dem 1. Januar 192 zu zahlen und das Urteil, nötigen alls gegen Sicher heitsleistung, für vorläufig vollstreckbWar zu erklären. Aktenzeichen: 35. O. 534/27. 4. Frau Margarete Knoblauch geb. Süß— kow, Neu Vogelsdorf, Kreis Niederbarnun, ö Rechtsanwalt Dr. Fürth, Berlin. Alexanderstr. 36, gegen ihren Ehemann Dr. Rudolr Knoblauch, unbekannten Aufenthalts, früher in Bohns⸗ doit, Dorsiplatz 22 wegen Ehescheidung auf Grund der 1967. 1968 B. G. B., mit dem Antrage aur Scheidung den Ehe Attenzeichen: 20. R. 65/28. H. Der Apo⸗

thekenbesitzer Fritz Freuthal in Spandau Schönwalder Straße 26, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechte anwälte Dr. Michael und Dr. Meyer, Berlin 8W. 19, Leip- ziger Stiaße g“, gegen die Auto und Mobiliar ⸗Auktion G. m. b. H. in Berlin W. 35, Potsdamer Snaße 118b, vertreten durch ihren Geschäfteführer, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Herausgabe von Sachen, mit dem An— trage: 1. die Beklagte kostenpflichtig und event. gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger ein Schleiflackschlafzimmer herauszugeben bestehend aus folgenden Gegenständen: 2 Bettstellen weiß Schleislack mit Ma⸗ tratzen und Keilkissen. 2 Nachttische, Frisiertoilette mit Stuhl, 1“ Kleider⸗ schrank, 2 Stühle, 2 Läufer lila, 1 weißen Schrank, und zwar eben dieselben Gegen⸗ stände, welche von dem Obergerichts vollzieher Heinrich am 1. Februar 1928 unter dessen D. R. II Nummer 4174. 2 1928 laut Pfändungsprotokoll von diesem Tage unter 1—6 und den weißen Schrank am Schluß des Protokolls ge⸗ pfändet sind, 2. der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits einschl. des vorauf⸗ gegangenen Arrestverfahrens 2. CQ. 16.28 aufzuerlegen. Aktenzeichen: 2. O. 98 / 28. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht 11m Berlin, Hallesches Ufer 2931, und zwar: zu 1: vor die l. Zivilkammer, Zimmer 109, auf den 23. Mai 1928, zu 2: vor die 16. Zivil⸗ kammer, Zimmer 144, auf den 21. Mai 1928, zu 3: vor die 22. Zwilkammer Zimmer 106, auf den 18. Mai 1928, zu 4: vor die 10. Zivillammer, Zimmer 207, auf den 30. Mai 1928, zu 5: vor die 2. Zivilkammer, Zimmer 113, auf den 22. Mai 1928, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich duich einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu stellung wird dieser Auszug bekanntgemacht. Berlin, den 15. März 1928. Die Geschäftsstelle des Landgerichts 1I.

lloz56ß4] Oeffentliche Zustellung.

Die verehel Elja Dittrich geb. Fritsche, in Cöthen, Karlstraße 43, Prozeßbevoll⸗ mächtigter Rechtsanwalt Dr. Lämmler in Cötben, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Friedrich Dittrich, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalte früher in Cöthen, auf Grund der §§ 1567, 1568 B. G. B. au Eheicheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Ziviltammer des Landgerichts in Dessau auf den 19. Mai 1928, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Dessau, den 13. März 1923.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[107567] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Martha Ulrich in Rhünda b. Gensungen Haus Nr. 40, Klägerin, Pr ozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr Heermann in Kassel, klagt gegen den Arbeiter Uirich, z. It. unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Rhünda, Beklagten mit dem Antrag, die am 30. Juli 1914 vor dem Standesbeamten zu Haßmeis—⸗ heim geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für allein schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagien zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1V. Ziviltammer des Landgerichts in Kassel auf den 3. Mai 1928, vorm. 93 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Der Beamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

107568] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Nikolaus Titüielbach, Maria geb. Braun, in Wallersheim,

Deutschherrenstraße 1, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Or Salomen in Koblenz, klagt gegen ihren Ehemann Nikolaus Tittelbach, ohne bekannten Auf⸗ enthalt, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte sich seit dem Jahre 1926 nicht um den Unterhalt seiner Familie kümmert und sie ständig mißhandelt hat mit dem Antrage die am 4. Jun 1915 vor dem Standesbeamten in Mülheim an der Mosel geschlossene Ehe zu scheiden und den Beklagten sür den alleinschuldigen Teil zu eiklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor den Einzelrichter der 2. Zwilkammer des Landgerichts in Koblenz auß den 23. Mai 1928, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßhevollmächtigten vertreten zu lassen. . Koblenz, den 10. März 1928. Der Uikundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[107669] Oeffentliche Zustellung.

l. Die Frau Johanna Bednarzig, geh Noll, in Kray. Bismarck. 6, Prozeß— bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justiziat

Walchhoeffer in Lyck klagt gegen ihren

Ehemann, Maner Otto Bednarzig aus Daniellen, Kreis Oletzko, jetzt unbe⸗

kannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung gemäß §S§z 18966, 1968 B. G. B. 2. Die Aibeitertrau Gertrud Klein, geb. Nadzevezick aus Rostten bei Kessel. Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Br. Zimmer⸗ mann in Lyck tlagt gegen ihren Ehemann, Arbeiter Karl Klein aus Rostfen, jetzt unbekannten Auienthalts, wegen Ehe—⸗ scheidung gemäß § 1668 B G. B Die Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Lyck auf den 15. Mai 1928, vorm. 9 Uhr, Zimmer 204, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Lyck, den 15. März 1928. Der Beamte der Geschäftsstelle? des Landgerichts Lyck.

(107570 Oeffentliche Zustellung.

Die Buchhalteisehefrau Johanna Gerber in Berlin. vertreten duich Rechtsanwalt Dr. Rothstein in Nürnberg. tlagt gegen ten Buchhalter Friedrich Gerber, siüher in Nürnberg, nun unbekannten Auf— enthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, zu erkennen: 1. Die Ehe der Streiteteile wird aus dem Verschulden des Beklagten geschieden. 2. Der Beklagte hat die Kosten des RMechtsstreits zu tragen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zwilkammer des Landgerichts Nürnberg auf Montag, den 21. Mai 1928, vormittags 8 Uhr, Sitzungẽe aal, Nr. 276, Gerichtsgebäude, Fürther Straße Nr 11911. Stock, mit der Aufsorderung, einen bei dem Prozeßgerichte zugelassenen Rechteanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. .

Nürnberg, den 14. März 1928.

Geschäftsstelle des Landgerichts.

[1076571] Oeffentliche Zustellung. Kurt Wohlgemuth aus Schönfließ, geb am 24. 12. 1924 verneten durch das Kreisjugendamt Rastenburg, klagt gegen den Unterschweizer . Stach, zuletzt in Ober Plehnen. Er beantragt, den Be⸗ klagten als leiblichen Vater des Klägers zu verurteilen, ihm vom Tage der Geburt bis zum vollendeten 16. Lebensjahre eine vierteljährliche Geldrente von einund⸗ achtzig Reichsmark zu zahlen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Barten, Zimmer 1, auf den 2. Mai 1928, 9 uhr, geladen. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Barten, den 10. Mäiz 1928.

[107573] Oeffentliche Zustellung.

Schmid. Barbara, unehelich der Franziska Schmid von Schacha. nun verehel. Fabeck in Eselburg, klagt gegen den Ludwig Etti, Müllerssohn von Bachmühle, z. It. un—⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Unterhalte, mit dem Antiage, zu erkennen: Das Urteil des Amtsgerichts Castrop vom 6. Oktober 1923 wird dahin abgeändert: 1. Der Be⸗ klagte hat an die Klagepartei für die Zeit vom 1. Mai 1926 bis zum zurückgelegten 16. Lebensjahre des Kindes, d. i. 13. April 1939, eine vierteljährlich vorauszahlbare Unterhaltsrente von jährlich 240 RM zu entrichten. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil wird, soweit gesetzlich zulässig, für vor— läufig vollstreckbar ertlärt. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Donnerstag, den 3. Mai 1928, vorm. H Uhr, vor das Amtsgericht Hemau i. O. (Zimmer 23/1) geladen.

Dveman, den 13. März 1928. Geschästsstelle des Amtsgerichts. Dürre.

[107575] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Hans Wolfgang Clausen in Neumünster (Holstein), ver⸗ treten durch das städtische Wohlfahrts- amt Jugendabteilung dajelbst, klagt gegen den Max Neubauer, früher in Aumund, Beigstraße 13, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß der Betlagte der Mutter des Klägers inner⸗ halb der gesetzlichen Empfängniszeit vom 20. 5. 1926 bis 18. 9. 1926 geschlechtlich beigewohnt habe mit dem Antrage, den Beklagten kestenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger von der Geburt, d. i. 18. 3. 1927. an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich g9 RM, sällig am 1. eines jeden Quartals zu zahlen und das Urteil für- vorläufig voll⸗ streckbar zu eiklären. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Lesum, Zimmer 24, auf den 7. Juni 1928, vormittags 95 Uhr, geladen.

Lesum, den 9 März 1928.

Die Geschästestelle des Amtsgerichts.

(107576 Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Margareie Siol in Gontfowitz, vertreien durch das Kreis jugendamt in Militsch klagt gegen den Schweizer Paul Erkel, z Zt. unbekannten Ausenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Mutter der Klägerin Arbeiterin Emma Siol in Gonitowitz in der gefetzlichen Empfängniezeit, d. h.

vom 26. Dezember 1923 bis 24. April 1924

geschlechtlich beigewohnt habe und daher als Erzeuger der Klägerin unter haltsver⸗ pflichtet lei mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig in vorläufig voll · stieckbarer Form zu verurteilen, der Klä. gerin z. Od. des Jugendamts Militsch von ihrer Geburt, d. J. vom 22 Oktober 1924 ab, eine Unterhaltsrente von 20 zwanzig Reichsmark monatlich bis zur Voll. endung des 16. Lebensjahrs, und zwar die ückständigen Beträge sofort die künftig fällig werdenden am Ersten eines jeden Monats zu zahlen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Militsch auf den 22. Mai 1928, vormittags 10 Uhr, geladen. Die öffentliche Zu⸗ stellung ist bewilligt. Die Klägerin klagt im Armenrecht. Militjich, den 1. März 1928. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

(107579 Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Siegsried Migge, geb. am 24 Aunust 1926, vertreten durch das Jugendamt der Stadt Stettin, Amts- voimundschaft, Magazinstraße 1, klagt gegen den Maurer Werner Gerson, früher in Stettin, Alleestraße 58, jetzt unbekannten Ausentshalts, wegen Unter⸗ haltsgewährung, mit dem Antrage. den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger vom Tage der Geburt, den 24. August 1926 an bis zur Vollendung des 16. Lebengz⸗ jahres als Unterhalt eine im voraus am Ersten jeden Kalendervierteljahres fällige Geldrente von vierteljährlich 90 RM, die rückständigen Beträge sosort zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts—⸗ streits wird der Betlagte vor das Amts— gericht in Stettin, Zimmer 100, auf den 3. Mai 1928, 10 Uhr, geladen. Stettin, den 2. März 1928. Geschästsstelle Abt. 18 des Amtegerichts. (107572 Oeffentliche Zustellung. Der Rechtsanwalt Kirstein in Bialla klagt gegen die Georges und Frieda, geb. Lichomsti. Meurisichen Eheleute, srüher in Richmond⸗Surrey, London, Kings Haed Hotel, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagten dem Kläger aus Prozeßvertretungen noch den Restbetrag von 334,50 RM an Gebühren verschulden, mit dem Antrage, die Be⸗ klagten als Gesamtschuldner tostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurtenlen, an den Kläger 334,50 RM nebst 10 0

2. den beklagten Ehemann zu verurteilen, die Zwangevollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau zu dulden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits werden die Beklagten vor das Amts⸗ gericht in Bialla auf den 5. Mai 1928, vormittags 9 Uhr, geladen.

Bialla, den 3. März 1928.

Amtsgericht.

(107566] Oeffeniliche Zustellung.

Die Firma Röhl C Rambke in Han⸗ nover, Schillerstraße 30, alleiniger In⸗ haber Kauismann Bruno Röhl, ebenda, Piozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Egon Alexander Katz in Hannover, Gr. Packhojstraße 26 11, klagt gegen den Gast⸗ wirt Georg Dey, früher in Hannover, setzt unbetannten Ausenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte Bezogener und Akzeptant der von der Klägerin aus. gestellten Wechsel über 200 RM per 16. 5. 1925, über 250 RM per 30. 5. 19265, über 2465,25 RM per 13. 6 1925 sei, und daß ihm der Beklagte ferner noch die Be ahlung von 76 leeren Weinflaschen im Beirage von 44 RM schulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen eventuell gegen Sicherheitsleistung an die Klägerin 81670 RM nebst folgenden Zinsen zu zahlen: 70 Zinsen auf 256 RM seit i6. 5. 1925, 70ͤé0 Zinsen auf 250 RM seit 30. 5. 1925, 70,0 Zinsen auf 245,25 Reichsmark seit 13. 6. 1920 70 Zinsen auf 44 RM seit Klagezustellung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtestreits vor die 11. Zivilkammer des Landgerichts in Hannover, Zimmer 213, auf den 22. Mai 1928, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Sannover, den 12. März 1928.

Geschäftsstelle des Landgerichts.

[107574] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Elektrolux, G. m. b. H. in Köln Komödienstraße 26 Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Langen in Köln, klagt gegen den Carl Albach, früher in Bochum, Cimbem 12, wegen Forderung, mit dem Antrage auf Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung von 449,57 (i. B.: vierhundertfün fundvierzig und (/ 9) Reichsmark nebst 70;0 Imsen von 456,87 RM seit dem 1. Juli 1927 und 8 Zinsen von 14.80 RM eit dem l. November 1927. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amiegericht in Köln. Reichenspergervlatz 1, Zimmer 144, auf den 26. Aprii 1928, vormittags 9 Uhr, geladen.

Köln, den 17. März 1928.

. (Unteischr., Urkundebeamter der Geschästsstelle des Amtsgerichts. Abt. 41.

[10577] Oeffentliche Zustellung.

Die Fabrikarbeiterin Adele Storleboom ku Altendorf, vertreten durch Rechtsanwälte Dr Müller und Winkelmann in Nordhorn, klagt gegen den Landwirt Lambert Vos, unbekannten Ausenthalts. wegen Ent⸗ bindungekosten. mit den Antrage. den Beklagten kostenpflichtig vorläufig voll⸗ streckhar zu verurteilen, der Klägerin 160 Reichsmark nebst 80 /o 1 jeit 1. Oktober 1924 zu zahlen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtssfreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Neuenhaus auf Mittwoch, den 2. Mat 1928, vorm 9g Uhr, geladen. Nenen⸗ haus, den 12. März 1923. Der Urkunds⸗ beamte der Geschäftestelle des Amtsgerichts.

[107578] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Otto Boomkamwp in Rostock, Gr. Wasserstr. 12, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Mierendorff in Rostock, klagt gegen den Händler Bernhard Huhn fleisch, früher in Rostock jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, da er ihr für gelieferte Waren 32,67 Rl und für eiwachsene Auslagen 3 60 RM schulde mit dem Antrage auf Zahlun von 3632 RM nebst 8 eM Zinsen 4 32,57 RM seit dem 1. Januar 1927. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts—⸗ streits wird der Beklagte vor das Amtg⸗ gericht in Rostock auf den 3. Mai 1928, vormittags 9 Uhr, geladen.

Rostock, den 12. März 1928.

Der Urkundsbegmte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Ʒundsachen.

(los is3] . Awhhanden gekommen: 10, Preußische

Hypotbeken⸗Aftien⸗Bank⸗Psdbr. zu 2400 PM Ser. XVII Nr. 2419, zu 800 PSM Ser. TVII Nrn. 3841, 4499, 76554, zu 100 PM Ser. XV Nrn. 3845, 8179. Berlin, den 17. 3. 1928. (Wp. bh / 28.) Der Polizeipräsident. Landes kriminalamt.

(I08 185 Abhanden gekommene Wert⸗ papiere: Vermutlich seit Ende No-

Zinsen seit dem 1. Mat 1926 zu zahlen, vember 1925 weiden in Dresden nach.

solgende Wertpapiere vermißt: 1 Stück Walchenseewerte (Bayernwerk), Ausgabe 20.2 1923, Nr. 70h19, Buchstabe E 7— 15 ½ 9, Wert 5000 Æ, 1 Stück Badenwerkanleihe (Badenwerke), Ausgabe Jan. 1921. Nr. 2503. Buchstabe H h oo, Wert 1069 Æ, 1 Stück Obligation von Siemens C Halske, Berlin, A.⸗G., Aus⸗ gabe Jan. 1920, Nr. 35911, 43 0̃)0, Wert 1000 S, 1 Stück Anleihe der Stadt Charlottenburg. Nr. 20388, Ausgabe Jan. 1919, 4 , Buchstabe L. Wert bo0 4, 1 Stück AÄnleihe der Stadt Bad Nau⸗ heim, Ausgabe 16.ů Mai 1923, . stabe L, Nr. 00746, 9 /, Wert 5000 4, 1 Stück Preußische Central⸗Bodenkredit⸗ Gesellichaft, AG., Berlin. Nr. Ol639, Ausgabe 1. 6. 19273. Buchstabe H. 10 bis 260 ., Wert 26 00 K, 1 Stück Anleihe der Stadt Stuttgart, Aus⸗ gabe Mai / Nov. 1926. Nr. 002608, Wert 10 000 M6, Reihe 24, 10009, 1 Stück Obligation der AG. Gehe C Co, Diet den, Nr. 6810, Ausgabe 1922. 5 o, Wert 1000 Æ, 1 Stück Obligation derselben Firma. Nr. 0812, H o, Wert 1000 4A, 1 Stück Obligation denelben Firma, Nr. 0813, H oso, Wert 1000 4. (Die letzten 3 Stück der Fa. Gehe Co. sind von dieser eingelöst worden Mitteilung über deren Verbleib zu Aktenzeichen C. L. A. 1 875/28 erbittet Kriminalamt Dresden, 16. 3. 1928.

los 184 Zu Verlust geraten sind: Ke. 5000 verloste 45 0/9 Mährische Landesanl Obl. b / loo0er Nr. 3616— 20 mit Coup. per 1. 2. 1925 ff. u. Tal. München, den 15. März 1928. Polizeidirektion.

107946 Baherische Hypotheken⸗ und Wechsel⸗ Bank. ö Gemäß §z 367 des H.-G.⸗B. geben wir bekannt, daß der Verlust des Restquoten, anteilscheines Lit. EE Nr. 4405 mit Ratenscheinen Nr.! bis 4 zu einem 4 09 Liquidationsgoldpfandbrief über GM 100 bei uns angemeldet wurde. München, den 195. März 1928. Die Direktion.

(107947 Aufgebot. . Die auf das Leben des Weinstuben besitzers Friedrich Kreuschner in Hagen i. W. und des Dekorateurs Max Stapel berg in Berlin-Steglitz ausgesertigten Goldmarkversicherungsschutze Nr. 224 636 bzw. Nr. 231 493 sind verlorengegangen. Falls binnen 2 Monaten kein Ein spruch bei uns erfolgt, werden die Ver⸗ sicherungescheine für kraftlos erklärt. Lübeck, den 16. März 19283. Stuttgart⸗Lübeck vebensversicherung Zweig⸗ niederlassung der Allianz und Stuttgarter

Lebensbersicherungsbank Attiengesellschast.