1928 / 79 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Apr 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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Nr. 79. Reichsbantgirotonto. 3

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Exequaturerteilung. Verordnung über die Auflösung des Reichstags. Verordnung über die Neuwahl des Reichstags.

Bekanntgabe der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im März 1928.

Bekanntgabe der 28. März 1928.

Bekanntmachung über die Aenderung der Branniwein⸗Klein⸗ verkaufpreise, Zuschläge für Branntwein, der einem besonderen Reinigungsverfahren unterlegen hat, und Verkaufpreise für alcohol absolutus. ;

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 14 des Reichs gesetzblatts Teil J.

amtlichen Großhandelsinderziffer vom

Preuszen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsgerichtsrat Mentzel ist zum Senatspräsidenten beim Reichsgericht ernannt worden.

Dem litauischen Konsul in Königsberg Jonas Budrys ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Verordnung des Reichspräsidenten über die Auflösung des Reichstags. Vom 31. März 1928.

Nachdem der Reichstag mit den gestern verabschiedeten Gesetzen das sogenannte Notprogamm erledigt hat, und da nicht zu erwarten ist, daß noch weitere größere gesetzgeberische Arbeiten in dicker Wahlperiode zum Abschluß gebracht werden können, löse ich auf Grund des Artikel 25 der Reichsverfassung den Reichstag auf.

Berlin, den 31. März 1928. Der Reichspräsident. von Hindenburg.

Der NReichskanzl er. Marz.

Im Namen des Reichs!

Verordnung über die Neuwahl des Reichstags. Vom 31. März 1928. Auf Grund des 8 6 des Reichswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. März 1924 (GBl. 1 S. 159) wird verordnet: .

Die Hauptwahlen zum Reichstag finden am 20. Mai 1928 statt.

Berlin, den 31. März 1928.

Der Reichspräsident. von Hindenburg.

Der Reichsminister des Innern. von Keudell.

Die Reichs indexziffer für die Lebenshaltungskosten im März 1928.

Die Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) ist nach den , des Statistischen Reichsamts für den Durchschnitt des Mongts März mit 150,6 gegenüber dem Vormonat unverändert geblieben.

Die Indexziffern für die einzelnen Gruppen betragen 1913/14 —= 1606): für Ernährung 1510, für Wohnung 125,5. ür Heizung und Beleuchtung 146,1, für Bekleidung 168,7, für en „Sonstigen Bedarf“ einschließlich Verkehr 185.9.

Berlin, den 31. März 1928.

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.

Berlin, Montag, den 2. April, abends.

Die amtliche Großhandelsindexziffer vom 28. März 1928.

Die auf den Stichtag des 28. März berechnete Groß⸗ handelsindexziffer des Statistischen Reichsamts beträgt:

1913 100 Indergruppen 1928 21. März 28. März

Ver⸗ änderung in vh

L. Agrarstoffe. Pflanzliche Nahrungsmittel .. JJ Vieherzeugnisse Futtermittel

Agrarstoffe zusammen ... II. Kolonialwaren III. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. d d Metalle (außer Eisen) . Textilien äute und Leder Chemikalien). .... Künstliche Düngemittel. Technische Oele und Fette Kautschuk Papierstoffe und Papier Baustoffe . Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusaimmen .. IV. Industrielle Fertigwaren. Produktionsmittel 18. Konsumgüter Industrielle Fertigwaren zu⸗ sammen V. Gesamtinder

) Monatsdurchschnitt Februar.

Die Gesamtindexziffer war hiernach gegenüber der Vor— woche unverändert. Von den Einzelgruppen der Agrarstoffe hat die Indexziffer für pflanzliche K bei niedrigeren Preisen vor allem für Weizen und Kartoffeln gegenüber der Vorwoche nachgegeben. Ebenso ist die Indexziffer fur Schlacht⸗ vieh bei nicht einheitlicher Preisbewegung leicht zurückgegangen. Die Steigerung der Indexziffer für Vieherzeugnisse ist auf höhere Preise für Butter zurückzuführen, während unter den Futtermitteln in der Hauptsache die Preise für Hafer und für Kartoffeln angezogen haben.

Unter den industriellen Rohstoffen und Halbwaren ist der leichte Rückgang der Indexziffer für Kohle auf einen weiteren Preisrückgang für englische Steinkohle zurückzuführen. Unter den Textilien stand leicht erhöhten . für Baumwollgarn und Rohjute ein Preisrückgang für Hanf gegenüber. Innerhalb der Gruppe Häute und Leder haben die Preise für Rindshäute und lh en teilweise angezogen.

Berlin, den 31. März 1928. Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.

149, 1005 1375 151.3 1524 1567

1479

Ih. ß 135.6 153. 1521 1565

d = de ,

*1**11 C 8

1305 123636 155, 16472 1575 135

5235 115

35.5 11956 1571

134,0

135,9 173,6

157,4 138,9

1iz30z 136,6 163,5 16,4 1555 1357 5935 11372 355 1496 157

134,

136, 17356

e re, D t 2 1

1574 138,9

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Betanntmachung

über Aenderung der Branntwein-Kleinverkaufpreise,

Zuschläge für Branntwein, der einem besonderen

Reinigungsverfahren unterlegen hat, und Verkauf⸗— preise für alcohol absolutus.

An Stelle der in der Bekanntmachung vom 31. 5. 1927 IIa 1928 unter 1A 3, B 2, 3, III 1, 2, 3 aufgeführten Preise treten die nachstehenden Preise:

a) Kleinverkaufpreise, geltend ab 30. März 1928: Branntwein zur unvollständigen Vergällung (außer zur Essig⸗ bereitung) in Mengen von 0 1 W. bis 100 1 W. RM 050 je 1 W. von über 100 1 W. bis 280 1 W... 48

Branntwein mit allgemeinem Mittel vollständig vergällt in

Mengen von 50 1 W. bis 280 1 W RM 0,42 je 1 W.

Branntwein mlt Holigeist unvollständig Kergällt in Mengen von 50 1 Raum und weniger RM 0,8 je 1 Raum zu 92,4 Gew.“ / . (95 Vol. oo) von 0 1 W. bis 263! W. .... , M42 je 1 W.

b) Verkaufpreise für alsohol absolutus, geltend ab 30. März 1928:

l. Regelmäßiger Verkaufpreis: in Mengen von 1 1 Raum bis 51 Raum.. RM 630 je 1 Raum

von über 51 Raum bis 25 1 Raum.. 5,90 s nan , ie I W. von über 100 1 W. bis 280 1 W.... 5,66

dane ,, .

Postscheckkonto: Berlin 41821. 1 92 8

ch und alkoholfreie

; Mengen von 1 1 Raum bis 5 1 Raum... RM 3,20 je 1 Raum von über 5 1 Raum bis 25 1 Raum. . 3,15 ö. von 25 1 W. bis 100 1 W. ien von über 100 1 W. bis 2860 W.... 2.95 . von über 280 1 W 1 ö

3. Allgemeiner ermäßigter Verkaufpreis zur unvollständigen Vergällung in Mengen:

von 50 1 W. bis 100 1 W.... RM 0,80 je 1 W. von über 100 1 W. bis 280 1 W. . 078 ö von über 280 1 W. . ö

Alle übrigen Preise bleiben unverändert. Berlin, den 31. März 1928.

Reichs monopolverwaltung für Branntwein. J. V.: Dr. Fritz weil er.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 14 des Reichsgesetzblatts Teil Lenthält:

das Gesetz über einen Gebietsaustausch zwischen Sachsen und Thüringen, vom 30. März 1928,

das Gesetz über Leistungen in der Invaliden- und Angestellten⸗ versicherung, vom 29. März 1928,

das Gesetz zur Aenderung der Reichsversicherungsordnung, des Angestellten versicherungsgesetzes und des Reichsknappschaftsgesetzes, vom 29. März 1928,

das weitere Gesetz 28. März 1928,

das Gesetz zur endgültigen Regelung der Liguidations⸗ und Ge— waltschäden (Kriegsschädenschlußgesetz, vom 30. März 1928,

die Verordnung über die Gewährung von Beihilfen aus dem Härtefonds des Kriegsschädenschlußgesetzes (Härtefondsrichtlinien), vom 30. März 1928 und

die Verordnung über Darlehen und Zinszuschüsse des Reichs und der Länder für öffentliche Notstandsarbeiten (Verordnung über ver⸗ stärkte Förderung), vom 29. März 1928.

Umfang 21 Bogen. Verkaufspreis 0, 45 RM. Berlin, den 31. März 1928. Gesetzsammlungsamt.

zur Entlastung des Reichsgerichts, vom

Dr. Kaisenberg.

Preußen. Justizministerium.

Der Präsident des Landesamts für Familiengüter, Ministerialdirektor i. R, WGO IRat Dr. Kübler scheidet am 1. April 1928 aus dem Amt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Königlich dänische Gesandte Zahle hat Berlin ver⸗ lassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Bolt⸗ Isrgensen die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der Reichsrat erteilte in seiner vorgestrigen Sitzung laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger dem Handelsvertrag mit Griechenland ausnahmsweise die verfassungsmäßige endgültige Zustimmung, obwohl der Reichstag den Vertrag noch nicht endgültig verabschiedet hat. Aenderungen an dem Vertrage dürfen bekanntlich nicht vorgenommen werden. Weiterhin erteilte der Reichsrat seine Schluß⸗ genehmigung zu dem Gesetz, betreffend Verbot des Waffenhandels nach China, und genehmigte sodann 2 die Vorlage über die Rentenbank⸗ kreditanstalt nach den Beschlüssen des Reichstags.

Weiter stand auf der Tagesordnung die endgültige Be⸗ schlußfassung über den Reichshaushaltsplan für 1928 and den Nachtragsetat für 1927.

Der Generalberichterstatter der . Ministerialdirektor Dr. Brecht, führt hierüber aus: Der Reichstag hat den Vorlagen der Reichsregierung zu den Haushalten von 1927 und 1928 im wesentlichen zugestimmt, und zwar mit 200 gegen 170 Stimmen. War er vor einem Jahr beim Haupthaushalt für 1927 um t 26 Milliarden über die Vorlage hinausgegangen, so halten si diesmal, wo die Reichsregierung den materiellen Wünschen inner⸗ halb des Reichstags in besonderen Nachtrags⸗ und Ergänzungs⸗ vorlagen entgegengekommen war, die Aenderungen in engen Grenzen. Beim außerordentlichen Haushalt sind die Ausgaben noch weiter um 3,7 Millionen gesenkt worden, und zwar durch Abstriche von 4,5 Millionen beim Mittellandkanal, unter Ab⸗ lehnung der Anträge des Reichsrats für den Küstenkanal und