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Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 93 vom 20. April 1928. S. 2.
. PVersteuerte und fieuerfrei abgelasfene Zuckermengen im Monat März 1928. Ir Verfehr üäbergeführter Zucker! Auf die Erzeugnisse der . 3— . . 6 k In den neien Vertehr übergesührter Zucker) . w. , ; Steuerfrei abgelassene Zuckermengen? 2 2 e ö . ) . Rübenzuckerabläufe, ( Rübenzuckerabläuse . ; 5 andes. i,, . sd , . fi ö sierter Rüthen ger lb ungen, Stärke Frfter . Rüten uckerlös ungen Zusammen . Rite le . ö 2 inanzamts⸗ Pob— n e . 36 zucker Starke. Verbrauche⸗ . Mischungen dieser zucker Roh⸗ kristallisierter ad Hen un e ungen * * : ö * 2 1 1 9 n j a e r * . bezirke zucker Ver. Hein heitẽ grad surupᷣ y zucker , Spalten Spalten nn Zucker Erze gn se mi , * 1 ö Spalten u, s d bis 1 . Nein beiteg ad ö * zucker von von mehr v . ucker * 6. ö Io = h vH] als dh v . 26 Do 3! 186] , . 20393 v8 . 5 ö d z RM 2 ö n m, . ö R? 42 ö. 2 ö 6 1 9 k 13 144 15 k 1erlin ; — 13 4865 — — — — 141612 — — ? 3 2 Brandenburg. . — 25 393 490 — 16914 3511 266 624 . 7 6 gi 2 . 3. — ö 3 1 120 17 1040 1 — — 1261 234 33 7 . 1 . 9, ö 7. . 3. 421 4 Dar mstadt. .. — 10216 — 2 — . 107 587 ö 1 ö r 95 * 17 258 — — . JJ kö . 191 si = . oi e . ö ö , ö ö 5 . 6 — 6 448 — 675 o39 165 245 — 1878 h92 662 ; 452 i. * 3 ] 9 9 7 * — . 52 e . — i. 7 6 6 8 — 8 Ta rls ruhe —— — 83 26h33 — — — — ; 6 . . ö 3. ; . 3 y 1228 ö g — ö kassei .... — 19 339 — — 45 — 110886 — — 191 111 6077 . . . ö. 3 S Böln K 3 37 652 939 — — — 395313 2957 . ö 3983 70 . ö J. 2 11 Königeberg .. — 24102 — — 183 — 253 199 — ö. 767 263 Jötz 2 . . * — . shnban;?,, , m zi, an, m, e. J . . ö Kö ö 3 Magdeburg ĩ 8 7 39 2890 l j * , . Je 5 . 12 Neck lenburg⸗Lübeck — 1704 46 — 1431 ö ; ö. ö. ö. * . 36. . 22 . . . — 1 MHünchen 35 126 — — — — 151 46! . . . ö . . 1 16 lb se —ꝗ— 63 46 zu 3 — — ze, wee 16 . J '. — K 11 Lürnberg. ... — 27 706 — — — — 290 940 6. ö ö ol2 6 . = 18 2berichlesien . ö. 19793 — — — . 207 836 . ö 23 ,, 6. . . — 19 Adenburg — 3 238 — — — . 33991 w . . 297 336 . . 5 6 — 20 Schleswig⸗Holstein — 47058 — — — — 494 101 — — . 6 9 . 3 as . e ,,, ,, . 99 o Iod zoo t io s Dito 57 66263 2 24 — . , Hh; 8 , — — 2566 403 307 — — 12183 416 13 . K w . . ö 2 ö — . . 9 r . 25 wan, I * 83 — — =. J. 3. inierweser.— .. . . w w 320 973 — 1 k zs Wärng? 19 53 61 1 2 ö rr 6e; 260 w us ö Im Mäz 19988 .. 197 1142490 13 079 3831 b3 h96 ĩ . 10 . 1 3809 627 120061 43 9609 28 16 280 98 12327 37 9) 100 ! i166 ss 463 — n 56 6 1927 Hs l Mrz iwes 5isz 81i⸗rnt like 1g ld? 35 1993 296028 51 353 5 ö. . 3 . ö ö Sh 939 hh7 384 371 268 6653 1 628 895 38 111476 172348 876 7651 1696 183 25 1 Im März 18275... 309 10910 9400 3 bos R . ö ö . 83 5d ; 2291781 130 0 5117) 492 083 23 ol oo 32466 bb gtb 841 — Vom . K 1926 bis 31. März 1927 4305 7459 313 143 104 30 290 23 ö i . zs gz lb7 189 623 1 802175 444641 2742 810 162 179 179 722M S89a 30? 3 45 6 ih
I) Der aus dem Aucland eingeführte versteuerte Zucker ist mit nautischen Zahlen nachgewlesen. Die Mengen sind in den
ferner auf öffentliche Niederlagen und in den Freihafen Hamburg gebrachte Mengen, einschließlich Bedarf für deutsche Schiffe. — 9)
Verbrauchszucker.
darüber stehenden Ziffern mitenthalten. — 2) Ausgeführte; Davon für Freihafen Hamburg: 1000 42 . r
Nachrichtlicher Vermerk: Zuckersteuererstattungen auf Grund der Verordnung vom 18. Juli 1927 (Reichsministerialblatt S. 225) im März 1928: 3328 RM
Berlin, den 20. April 1928.
Statistisches Reichsamt. Wagemann.
Preußen. Ministerium für Volkswohlfahrt.
. In der Heit vom 11. März bis 10. April 1928 — triebe von Gegen ständen zu ,,, kJ Kö
——
. Name und Wohnort G k J eltungt⸗ P . Zu fördernder Wohlfahrtszweck Genehmigte Werbeformen 26 dauer bereich 1 Kuratorium der Notspende für Zugunsten der Aufgaben der Not⸗ erlä i deutsche Kunst in Berlin W. 8, spende für Daf, Kunsi⸗ ö, begingen, ö J Pariser Platz 4 1929
2 Bahnhofs mijsion in Deutschland Zugunsten ihrer Bestrebungen
in Berlin-Dahlem, Kaisers⸗ werther Straße 18
Roten Kreuzes in Berlin W. 10, arbeit Corneliusstr. 4b
Berlin, den 14. April 1928.
Bd Landesvorstand des Preußischen Zugunsten seiner Wohlfahrt. Der Rotkreuztag' ist auf den 7. Oktober 1928 und die Ver—
Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Dr. Schneider.
An dreimal Auf den im Sammlun
2 Tagen in preußischen .
der Zeit vom Staatsgebiet
15. Mai bis gelegenen
10. Oftober Bahnhöfen 1928 der Deutschen
Reichs bahn
anstaltung der öffentlichen Geldsammlungen von Mai / Juni 1928 auf die Zeit vom 6. Oktober bis 6. November 1935 verlegt worden (vgl. Bekanntmachung vom 20. Januar 1928).
Bet anntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 17 der Preußischen Gesetz sammlung enthält unter Nr. 13339 das Gesetz über die Dienstbezüge der Lehrpersonen
an den Beruseschulen (Gewerbe- und Hantelslehrerbesoldungegesetz — GBG. — vom 16 Aprtl 1928, und unter 13.
Nr. 13 340 das Gesetz über die Fest ĩ . tz Festsetzung der Gemeindewahlen,
Nr. 13 341 die Verordnung des Staatsministeriums über Betriebs- kosten in der gesetzlichen Miete, vom 14. April 1923. ö Umfang 15 Bogen. Verkaufspreis 0, o RM. u beziehen durch: R. v. Deckei's Verlag (G. Schenck), Berlin W. 9. Linkstr 35, und durch den . : ,
Berlin, den 20. April 1928. Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung. 1 /// /// /
Nichtamtliches.
. Deutsches Reich. ⸗ der Reichsrat beschäftigte sich in seiner vorgestrigen öffentlichen Vollsitzung, die vom h ben e e, ö. vung und Landwirtschaft Schiele geleitet wurde, mit dem Entwurf der Richtlinien für die * erwendung von Reichsmitteln zur Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und mit bem , der Richtlinien für die Verwendung der im Haushalt für 1928 bereitgestellten Reichs⸗ mittel und Reichsgarantien für die Organi⸗ n. J 3, des Absatzes von ht vieh un! ei wie für Einrichtung
die ö. . . w 3 amens der Reichsrats⸗-Ausschüsse berichtete, dem Nach⸗ richtenbüro des Vereins r i ,,, zu 36 bayerischer Ministerialdirektor Freiherr von . über die Ausschußverhandlungen, wie folgt:
Im Haushalt des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für das Jahr 1928 sind als Teile des . . landwirtschaftlichen . 8 Millionen vorgesehen zur
örderung des Absatzes von ieh und Fleisch, 30 Millionen zur Be⸗ ebung der gegenwärtigen ß Notstände in der andnmirtschaf⸗ 1 Million r örderung der Geflügelzucht und des Ab atzes ihver Erzeugnisse. Außerdem ist nach 5 4 des Haus⸗ ltõgesetzes für 1928 der Reichssinanzminister ermächtigt, zur örderung des Absatzes von Vieh und Fleisch Garantien . =rlehen bis zum Betrage von 22 Millionen Reichsmark zu übernehmen. Die Durchführung hat nach Richtlinien zu er= folgen, die die Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats und eines 284iedrigen Reichstags⸗-Ausschusses erläßt. Die Ent⸗ rf dieser Richtlinien sind Gegenstand der heutigen Beratung. Es sind zwei Vorlagen: Die eine befaßt sich mit der Unter⸗ kü kung von Maßnahmen zur Förberung des Absatzes von ieh und Fleisch, die andere mit der Unterstützun von Maßnahmen zur Förderung des Absatzes von . un Molkereißrodukten, Obst und Gemüse, Kartoffeln, sowie zur k der Geflügelzucht und des Absatzes ihrer Erzeugnifse. die Maßnahmen sind für verschiedene Gruppen landwirschaft⸗ licher Erzeugnisse naturgemäß verschieden, sie sind in umfang⸗ reicher . in beiden Vorlagen aufgeführt. Gemein⸗ ö verfolgen sie das Ziel, die Absatz⸗ und Verwendungswege en Bedürfnissen des Verbrauches anzupassen, und die Hilfe plan⸗ iin an diejenige Stellen zu leiten, wo der größtmögliche Er⸗ folg für einen Ausgleich der allgemeinen Marktlage zu erwarten ist. Damit ollen die Maßnahmen in der Richtung wirken, daß die starken reisschwankungen beseitigt werden, was im gleich⸗ , . ö der Erzeuger, Verarbeiter, Händler und auch der zerbraucher iegt. Die Absatzfrage ist auch eine Produktions- lage es sollen . auch Maßnahmen unterftützt werden, die er Erziehung zur ma,. von Standard⸗ und Markenwaren dienen. Im Endziel soll damit der 28gliedrige Ausschuß im Wettbewerb mit der Auslandsware erweitert, der . von Auslandsware entgegengewirkt und die Passivität der Handels- bilanz vermindert werden. Die Mittel sollen für diese Maß⸗ nahmen verwendet werden in ,. von Zuschüssen zur Ver⸗ bi 3 des Zinsfußes für Tarlehen, in Form einmaliger Beihilfen und Darlehen in Form der Üebernahme von
der Beteiligung an Unternehmungen. Die Verwendung der tel zur Unterstützung der Maßnahmen zur Förderung de satzes von Vieh und Fleisch soll nach der Regierungsvorlägen . gründenden zentralen G. m. b. H. übertragen werden. Wahrnehmung des öffentlichen Interesses soll bei der Gesch ein Reichskonimissar mit bestimmt umgrenzten Befugnise stellt werden. Die Länder sind nach der Regierungsvotln . Mitwirkung so gut wie ausgeschlossen. Die Vernmh er Mittel ö Unterstützung von Maßnahmen auf dem Se landwirtscha nie. Erzeugnisse ist in die Entscheidung des Ja ernährungsministeriums gelegt. Den Landesregierungen i insofern eine Mitwirkung eingeräumt, als die Anträge auf stützung, soweit es sich nicht um Anträge von . 1 bei ihnen eingereicht werden und von ihnen mit zn icher Aeußerung dem kö zu Had zugeleitet werden. Die Entscheidung soll von Fil all erfolgen, bei einigen wenigen . sollen den desregierungen die Anträge zur Weiterleitung an die Lan schaftskammern und Molkerei⸗Genossenschaften usw. überm werden. Die Ausschüsse des Reichsrats haben in der einghh Beratung der Vorlagen einstimmig die Auffassung verträten, zwar zur erfolgreichen Durchführung der ganzen Altion zentrale Leitung notwendig ist, daß es sich aber mit verfassungsmäßigen Stellung der Länder im Reich, denen erster Linie die landwirschaftliche Verwaltun obliegt vertrage, wenn den Ländern bei Durchführung 6. dil insbesondere bei der Verteilung der Mittel, die doch Stenenn sind, so gut wie keine oder, wie bei der zweiten W nur eine sehr untergeordnete Mitwirkung zugestanden D Was die Vorlage über den Absatz von Vighg Fleisch anlangt, so hat sich die weit Überwiegende der Ausschußmitglieder gegen die Uebertragung all der Au an eine private e ffn ft ausgesprochen. Dabei wa y,, der Gesichtspunkt, daß von der Gesellschaft be gegensätzlichen een ne ung ein erfolgreiches Arbeiten k erwarten ist, daß sich fa 19 die Aufgaben schon mit M tehenden staatlichen und genossenschaftlichen Organisationen — mit den landwirtschaftlichen Vertretungen durchführen lasth vor allem, daß der Grundgedanke der Aktion doch der istz die Ab . mit ihren Aus- und Rückwirkungen auf die renn nicht den freien Spiel der Kräfte allein zu überlassen, n vielmehr eine Richtung zu geben ist, die im allgemeinen wirtschaftlichen rr fie liegt. Diesen ausschlaggebenden a des öffentlichen Interesses zu sichern, sei eine prihgtk 6. schaft, wenn auch mit einem Reichskommissar an der Seitz in der Lage. Es an, sich hierbei namentlich auch beit Verteilung der öffentlichen Gelder um Funktionen, die ih Reiches und der Länder seien. Andererseits war man de fassung, daß man im Interesse einer erfolgreichen Dur der Aktion dem Reichsernährungsministerium die Dun . nicht erschweren dürfe, sondern erleichtern müsse. Die Au kamen daher zu dem Vorschlag, zur Mitwirkung bei Verwe der Mittel einen Ländergusschuß einzusetzen, der gin schaftlich mit dem Reichsernährungsministerium über die teilung der Mittel zur Förderung des Absatzes von . Fleisch bestimmen und N mit? dem Reich ; sterium darüber entscheiden foll, für welche Darlehen die nahme einer Reichsgarantie beantragt werden soll. Dir setzung diefes Länderausschusses an Stelle der zentralen G. wurde unter den Ländern und mit der erich serung be bart. Der Länderausschuß soll sich in folgender Weise zusgh setzen: Je ein Vertreter von Preußen, Bayern, und Württemberg; je ein geme inschaftlicher f. von a) Baden und Hessen; b Thüringen, Brain schweig und Anhalt; ) Hamburg, Brenien und d) Mecklenbuyg⸗Schwerin, Oldenburg, Lippe⸗ Detmold, l lenburg⸗Strelitz, Schaumburg⸗Lippe. Außerdem soll ewe Land, aus dem Anträge gestellt werden, das im Ländern nicht durch einen eigenen Vertreter vertüeten ist, für die
Garantien für Darlehen und ausnahmsweise auch in der Form
lung dieser Anträge einen stimmberechtigten Vertreter ö
Neichõ⸗ n
hgele nt 8 . regierung nebem den landowirtschaftlichen Landes
rögebildet hätte. Dagegen kam in den Ausschüssen urn, 496 2 daß z. B. eine zentrale Markt⸗ = un 1 er si tn unter eine zentrale Gesellschaft 6 wohl en wert ichtlinien
ice: der hier in Frage kommenden Maßnahmen, die
ermieden
renzung ; n, 5 ö . Hralung des Reichsministeriums für Ernährung und
nm irtschaft und zur Sicherung einer fortlaufenden Fühlung⸗
ehmungen bedarf seiner Zustimmung.“ Im übrigen haben e. für die Abwicklung der Maßnahmen noch in einigen ndeten weniger wesentlichen Punkten, in der Hauptsache ent⸗ nchend der schon bisher bei der Verwaltung von Fonds ge⸗ ogenen Uebung und in teilweiser Bereinheitlichung der beiden en die Landesregierungen eingeschaltet. Besonderes Gewicht pben die , auch darauf gelegt, daß in allen wichtigeren tgelegenheiten achverständige der beteiligten Wirischafts⸗ fuhpen gehört werden. Eine dementsprechende Bestimmung de in jebe der beiden Vorlagen eingearbeitet. Im übrigen nen die Äusschüsse noch mehrere Ergänzungen And Aenderungen iht rundsätzlicher Art beschlossen.
. der . Regierung stellte Ministerial⸗ aktor Dr. Nobis den Antrag, der Zweckbestimmung des Millionen ⸗Fonds eine neue Ziffer hinzuzufügen:
„Zur Linderung besonderer landwirtschaftlicher Notstände wen 5 Millionen Reichsmark bereitgestellt, die auf die Länder ach Verhältnis der . benutzten Fläche zu verteilen in“ Zur Begründung des Antrages führte Ministerialdirektor obis aus, daß die in der Vorlage . Zwecke einen er dringendsten Notstände unberücksichtigt la 3. Es handelt sich m e e fn fn, Gebietsteile, deren wirtschaftliche Erhaltung urch besondere Notstände und außerdem durch allgemeine Schäden, mentlich durch Unwetterschäden, in Frage gestellt ist. Für renzen kommen namentlich die Gebiete Pommern, Brandenburg nd Ostpreußen in betracht.
Reichsminister für 9 und Landwirtschaft Schiele lllärte n,, Die Reichsregierung sieht sich nicht in der ge, diesem Antrage zuzustimnien und aus den hier in Rede schenden Fonds Mittel zur Linderung von landwirtschaftlichen den herzugeben, die durch ,, des letzten ahres entstanden . Die Mittel, die das Reich hierfür zur erfügung gestellt hat, sind im Nachtragsetat des Ministeriums Innern für 1957 ausgeworfen. Ueber ihre Bemessung sind m Schluß der Beratungen zwischen Reichstag und Reichs⸗ gierung eingehende Verhandlungen geführt worden, weil der unsch hervortrat, daß diese Mittel nicht , , verstärkt srden. Das Ergebnis war, daß der Reichstag unter Ablehnung ler weitergehenden Anträge mit Zustimmung des Reichs⸗ mniteriums der Finanzen den 18⸗Millionen⸗Ansatz um weitere Millionen erhöhte. Damit ist unzweideutig zum Ausdruck ge⸗ facht worden, daß mehr als diese Summe jedenfalls nach der
stzigen Gestaltung des Reichshaushaltsplanes vom Reich nicht ereitgestellt werden kann. 3 Inanspruchnahme anderer Be⸗ illigungen des 1 für diesen Zweck wäre daher unzu⸗ äsig und würde auch dem Grundsatz der Reichshaushaltsordnung zersprechen, daß fur einen gleichen Zweck nicht aus drei ver— shiedenen Titeln Ausgaben geleistet werden. Dazu treten chwer⸗ wiegende sachliche Gründe. Die Mittel des Fonds sind vom eichs⸗ nt und Reichstag grundsätzlich gebilligt, und zwar in der Weise, Maß die Mittel zur besonderen Förderung des Absatzes landwirt⸗ Eeslicher Erzeugnisse bestimmt sind. Der erstrebte Zweck lan, a der ganze Betrag berhältnismäßig gering ist, nur dann gesichert werden, wenn die Mittel ungeschmälert ihrem Zwecke zugeführt berden. Sonst wäre die Durchfuhrung eines ert gien Teiles itz landwirtschaftlichen Notprogramms unmöglich. Tie Reichs⸗ regierung bittet darum, den preußischen Antrag abzulehnen. Sie 6 h verpflichtet, ausdrücklich zu erklären, daß sie im Fall einer snahme dieses Antrages sich einen solchen Beschluß nicht zu tien machen könnte. . ;
Preußischer Ministerialdirektor Dr. Brecht führte aus: Die Beihilfe für Unwetterschäden ist im Haushalt für 1927 änesetzt, die Beihilfe, um die es sich hier eme. haben wir im nushalt für 1928. Keine Bestimmung der . indert die Ausgabe von Mitteln aus einem folgenden Haushalt 1 Zwecke, für die in einem früheren Mittel eingesetzt ö keine kstimmung der Haushaltsordnung hindert aber 6. Tittel zur iderung außerordentlicher landwirtschaftlicher Notstände er debiete zu verwenden, die selbst nach Ausschüttung der Mittel für nwetterschãden zu den unterstützungsbedürftigsten , hen Gebieten aus landwirtschaft lichen u nen, ehören. bine Sicherheit dafür, daß die Länder für diese Zwecke au andere ise die notwendige Beihilfe des Reiches erhalten, hat der Reichs⸗ mährungsminister auch heute im Plenum nicht gegeben. Infolge⸗ eCn muß Preußen seinen Antrag aufrechterhalten, Geld aus den jier in Rede . Mitteln zur e, , zu stellen, natürlich barbehaltlich des Falles, daß Mittel anderweit zur Verfügung ge⸗ kellt werden. Daß es sich hier um ganz besondere Maßnahmen nd um ö hien ichs liche . handelt, sit die der Fonds doch bestimmt ist, kann nicht bestritten werden.
Reichs minister ö Ernährung und Landwirtschaft hie le: Das zufällige Zusammentreffen in den Haushalten bon igs7 und 1928 andert nichts an der Tatsache, daß der Grund⸗
it tn ten werden muß, daß nach der Haushaltsordnung für liche Zwecke nicht aus zwei Titeln Ausgaben geleistet werden len Zweifellss handelt es sich um einen Wünsch, der noch
30 Millionen hinausgeht, und es soll nach dem e e ung ier ein Teil abgezweigt werden, der seinem Ziel nach icht in den Etat des Reichsministeriums für Landwirtschaft und tnährung, sondern in den Etat des Ministeriums des Innern neingehört. WMinisterialdirektor Dr. Brecht: Es handelt sich . nicht darum, die Schäden als solche abzugleichen, sondern ö wirtschaftliche Notstände zu beseitigen, wo ie am ümmsten sind. Reig . für Ernährung und Land- nun haft Schiele hielt seinen Widerspruch, gegen den , * Antrag aufrecht. Wenn der Reichstag diesem 4 lusse sich anschließen würde, so würde die ganze Sache gährdet werden, so daß die Reichsregierung die e ht tragen kann, und ich möchte es nochmals aussprechen, daß
1 Situation entsteht, die Sie sicher selbst nicht wollen. Der künden Sie beschreiten wollen, liegt auf. an; anderem
lete, und ich möchte ihn durchaus freigeben und unterstützen, . um ihn zu reallfieren, kann ich nicht einen besonderen eil . Nötprogramms dafür anstrengen. Wenn der Antrag nan ahme finden follte, würde die Reichsregierung ihn nicht als ehrierenden Bestanbteil, der Regierungövorlage auf ,.
n, sondern eine Mitteilung dem Reichstagsaussmuk zu
ud Staatsanzeiger Nr. 93 vom 20. April 1928. S. 8.
machen haben, der seinerzeit die Schlußfolgerun araus zu 22. 6 würde. . ut . 8e . von Gayl, erklärte, daß er sich der Abstimmung Über den preußischen Antrag enthalten würde. Reichsminister' Schiele: Ich hae bereits eine Reihe von Wünschen aus dem Lande, z. B. aus Mecklenburg, Pommern und Ice , Geheim von den maßgebendsten Seiten, von den Vorsitzenden der Landrhirtschafts⸗ kammern, entgegengenommen, die dahin tendieren, daß unter keinen Umständen etwas für die Unwetterschäden aus dem Not⸗ programm herausgenommen werden dürfte. Ministerialdirektor Dr. Brgcht fragte, ob die Reichsregierung bereit sei, aus mnderen Mitteln diese Summen zu gewähren. Reichsminister Schiele: Ich kann als Minister für Ernährung und Land⸗ virtschaft keine bindende Erklärung darüber abgeben. Die Tendenz der Reichsregierung ist das, wie ich nur klarstellen kann, in der Vergangenheit gewesen, und wenn die Reichs⸗ regierung nach eee g. Erwägung über achtzehn Millionen hinausgegangen ift, so hat sie bekundet, daß sie bereit ist, zu Hilfe — kommen, so weit ihre Mittel reichen. Es fragt sich nun, ob iese allgemeine Hilfe festgehalten werden kann? Ich kann nicht wissen, wie der Reichsfinanzminister dazu Stellung nimmt. Dazu kommt die künftige politische Neuentwicklung. Ein Reichstag, der Stellung nehmen kann, existiert augenblicklich nicht, denn der jetzige Ausschuß hat ganz begrenzte Aufgaben. Ministerial direktor Dr. Brecht: Ich muß danach 6 daß die Reichsregierung auch heute nicht die Erklärung abgegeben hat, die wir wiederholt von ihr gefordert haben. Bisher haben wir ja nur Negatives gehört. Reichsminister Schiele: Ich bestreite unter allen Umständen, daß bisher nur negativ verfahren ist. Die Reichsregierung ist verfahren nach Maßgabe ihrer Mittel für Aufgaben, die im großen und ganzen Sache der Länder sind. Die Reichsregierung wird das auch weiter tun, . ihre Mittel reichen. Aus dem Umstand, da ö. als Person nicht in der Lage bin, eine bündige Erklärung über den Umfang einer neuen Hilfsaktiwn abzugeben, können keine Schlußfolgerungen auf eine negative Haltung ge⸗ zogen werden.
In namentlicher Abstimmung wurde der preußische Antrag mit 46 gegen 21 Stimmen angenommen. Dafür stimmten das preußische Staatsministerium und sämtliche preußische Provinzialvertreter mit Ausnahme des Vertreters von Ostpreußen, der sich der Stimme enthielt, ferner Bayern, Thüringen, Mecklenburg⸗Schwerin, Oldenburg, Braun⸗ schweig, Anhalt, Lippe, Waldeck und Schaumburg⸗Lippe. Gegen den preußischen Antrag stimmten die Staaten Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Hamburg, Bremen, Lübeck und Mecklenburg⸗Strelitz. Die Richtlinien als solche wurden ein⸗ stimmig nach den. Vorschlägen der Ausschüsse angenommen.
Der Reichs ral erklärte sich weiter damit einverstanden, daß auf Antrag der Stadt Nürnberg aus Anlaß des 400 . rigen Todestages Dürers Dreimarkstücke als Denkmünzen bis zum Betrage von 150 000 Reichsmark ausgeprägt werden. ie sollen ein . Münz bild erhalten, das die Zustimmung des Reichskunstwarts und des Nürnberger Stadtrats gefunden hat, und außerdem eine besondere Randprägung mit der Inschrift: „Ehrt Eure deutschen Meister!“
Der bayerischen Kommunal⸗Sammelablösungs⸗Anleihe wurde die Mündelsicherheit zuerkannt. Mit der Satzungs⸗ änderung dey Württembergischen Hypothekenbank in Stutt⸗ . (Kapitalerhöhung) erklärte sich der Reichsrat einver⸗ tanden.
Nach Erledigung der Tagesordnung verabschiedete sich der aus dem Reichsrat scheidende preußische Vertreter, Ministerialdirektor Frick, von den Reichsratsmitgliedern. Reichsminister Schiele erwiderte auf die Abschiedsrede Fricks, indem er diesem alles Gute auf seinem weiteren Lebenswege wünschte.
Die nächste Vollversammlung des Reichsrats wird am Freitag stattfinden. Auf der Tagesordnung steht dann die Deratuůng einer Verordnung, betreffend die Einfuhr von Gefrierfleisch.
Parlamentarische Nachrichten.
Der 28-gliedrige Aus schuß, den der Reichstag noch vor seiner Auflösung zur Uebe r wachung der u rch⸗ führung des landwirtschaftlichen Notpro—⸗—
ramms eingesetzt in trat am I8. b. M. unter dem Vorsitz es Abg. Dr. Hor acher (Bayr. Vp. ö um die Richtlinien für die dur, des andwirtschaftlichen Notprogramms zu beraten. — Zunächst. beschäftigte sich der Aus⸗ chuß auf Vorschlag des Vorsitzenden mit den Richtlinien für die erwendung der vom ing bereits bewilligten Reichsmittel ur Förderung des Absatzes von , , ke isch. In der Geschäftsordnungzaussprache bezeichnete Reichs⸗ ernährungsminister Schiele es als unmöglich, die Beratungen on in wenigen Tagen über das ganze Votprogramm abzu⸗ ließen, da der Reichsrat erst am a ,, im Aus⸗ uß die Genossenschaftsrichtlinien na Fühlungnahme mit den einzelnen Länderregierungen beraten kann und im be . daran auch noch die Richtlinien für den Umschuldungskredit erledigt werden müssen. Trotz der , . Beratungen mit den Ländern, die dadurch erforderlich werden, werde aber die ab⸗ schließende Plenarsitzung des Reichsrats voraussichtlich doch am onnabend nächster Woche stattfinden können. Der ö ab dann einen kurzen Bericht über die ehen n, u den nen für die Förderung des Absatzes von Schlachtbieh und Fleisch: Der Grundgedanke der Richtlinien, wie er dem Neichs⸗ lagsausschuß von der Regierung bereits vorgelegt war, ist vom Reichsrat akzeptiert worden, Der Reichsrat hat allerdings hinzu⸗ efügt, daß die bereitzustellenden Reichsmittel auch für sonstige laßnahmen, die geeignet sind, die Schwierigkeiten im Absatz von Vieh und Fleisch zu been verwandt werden sollen. Sehr wesentlich unterscheidet sich die Reichs ratsvorlage von der ur⸗ 6 Vorlage dadurch, daß die zu gründende Gesellschaft in Fortfall gekommen ist. Der Reichsrat hat geglaubt, der Vor⸗ lage in diesem Punkt widersprechen zu sollen, und hat dagegen beansprucht, daß die Zustimmung zu der Verteilung der. dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft zur Verfügung tehenden Beträge einem mit den Landesregierungen vereinbarten ehe rr vorbehalten werden soll. 66 die ursprüng⸗ liche Regierungsvorlage eine selbständige Gesellschaft aus Gruppen der Landwirtschaft und aus Gruppen, die an der Fleisch= und Viehversorgung interessiert sind, auch aus Gruppen des Konsums, vorgesehen hatte, die als Sachverständigengremium Beschlüsse fassen sollte als Unterlagen für den Reichskommissar und für das Reichsernährungsministerium, ist nun an Stelle dieser Gesell⸗ aft ein dan de aus hn getreten. Ich kann meinerseits erklären, 6 ni
ich bereit bin, diesen Weg mitzugehen. Dieser Weg schließt
t aus, 85 das Gremium von Sachverständigen von mir trotz⸗ dem unter allen Umständen zur , von Gutachten für einzelne Fälle berufen wird, und i spreche offen aus, daß ich . für verpflichtet halte, die Sachverständigen ungefähr in der Zusammensetzung, wie sie in der Gesellschaft beabsichtigt war, zu der Beratung über die Verteilung der Mittel here e f chen Im übrigen enthält die Reichs ratsvorlage nichts . Neues. Die Vorprüfung der Anträge durch die Länder ist ein Wunsch, den ich ja selbst bereits ausgesprochen hatte, ihre Festlegung in den Richtlinien gibt der beabsichtigten Fühlungnahme mit den Rändern besonderen Ausdruck. Das darf aber nicht zu einer Ver⸗
chleppung ihn Die Landesregierungen veranlassen nur die achmännische Prüfung der Anträge und leiten sie dem Reichs- ernährungsministerium zu. Besonders dringliche Anträge ö Unternehmungen von allgemeiner, Richtung gebender Bedeutung, die das gesamte Reichsgebiet — * können mit den erforder⸗ lichen Unterlagen beim Reichsernährungsministerium unmittelbar eingereicht werden. Die e. der beteiligten Berufskreise bleibt vorbehalten. Ich erkläre nochmals, daß ich von dieser Möglichkeit ausgiebig Gebrauch machen möchte. Die Frage der . für Ehre n seisg steht in außerordentlich engem Zusammenhang mit der ä ff fru Die Rationalisierung des Schweinemarktes ist nicht eine markttechnische Frage allein, meistens . sie abhängig von den Futterverhältnissen. Wenn das Rohprodukt des Fleisches, namentlich des Schweinefleisches, in Gestalt von artossd nicht rationalisiert wird, dann werden wir immer Unebenheiten auf dem Fleischmarkt haben. (Abg. Schlack ken rn Wie steht es mit den eingeführten Futtermitteln? Sie ind nicht ohne Bedeutung, aber wir können andererseits nicht daran vorbeigehen, daß für die Entwicklung des Schweinepreises gerade die Kartoffelernte ausschlaggebend gewesen ist. Bei ge⸗ ringerer Kartoffelernte wurden steis größere Schweinebestände abgestoßen. Eine reichliche Kartoffelernte aber hatte stets eine wesentliche Steigerung der a , . zur Folge. — Ministerialrat ö vom Reichsministerium für Er⸗ nährung und Landwirtschaft erläuterte darauf die Einzelheiten des grundlegenden ersten Absatzes der Richtlinien, der fast keine Aenderungen im Reichsrat gefunden hat. Die Reichsmittel sollen dienen „der Beobachtung und Organisatign des Viehauftriebs und der Fleischzufuhr auf den großen Märkten“. Um diesen Zweck zu er⸗ reichen, so führte der Redner laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger aus, wird es notwendig sein, die Statistik ftärker auszubauen, nicht allein bezüglich des Auftriebs auf den Märkten, . auch an den Schlachthöfen über vorhandene Fleischvorräte. Außerdem wird zu beobachten sein der ganze Geschäftsgang auf den Märkten, für Schweine besonders die großen Märkte von Berlin, Hannover, Hamburg, Käln und München. Weiter wird die Zufuhr zu beobachten fein, die für die einzelnen Märkte in Betracht kommt, und es wird eine sogenannte Verkehrsstatistik einzurichten sein, und zwar so⸗ wohl auf den Schlachthöfen wie auch bei den Eisenbahndirektionen. Weiter wird ein Studium der Preisschwankungen notwendig sein, wie sie im vorigen Jahr besonders auf dem Berliner Markt 8 beobachten waren. Dadurch soll eine Ueberstellung von ärkten verhütet werden. Die einzelnen Märkte besitzen nur eine bestimmte Aufnahmefähigleit, und wenn 23. überspannt wird, tritt unvermeidlich ein Druck auf die Preise ein. Zum Gebiet der Marktbereinigung gehört ferner ein Studium der Auslandseinfuhr, dann auch die Beobachtung des Marktvvmrkehrs hinsichtlich des Einflusses von Tierseuchen, ferner der Einfluß der Witterung auf das Marktgeschäft und schließlich eine genaue Beobachtung der Anlieferungspreise und der auf den Märkten erzielten Preise. Durch Vereinheitlichung der Preisnotierungen auf den Viehmärkten ist hier ja schon vorgearbeitet. Die Vor⸗ arbeit kann aber noch nicht als Grundlage dienen für die Re⸗ gulierung der Märkte, sie muß weiter ausgebaut werden. Bei einigen großen Märkten werden auch die Markttermine zu be⸗ obachten fein. In Berlin hat sich z. B. gezeigt, daß der Mittwoch⸗ markt unter Umständen Ehr stark beliefert wird, weil die An—⸗ 2 zwei bis drei Tage vorher erfolgen muß und weil dieser Markt von anderen Märkten, wie z. B. Hamburg, über⸗ stellt wird. Es wäre vielleicht zu erwägen, ob nicht einige Märkte im Interesse der besseren Beschickung anders gelegt werden müssen. Eine weitere . ist in der Ausschaltung der Notiverkäufe zu erblicken. ie treten ein hauptsächlich zu Zeiten roßen Geldmangels und, wenn es gelingt, Organisationen zu . die schon beim Ankauf der Tiere einen gewissen Prozent⸗ atz des Kaufbetrags auszahlen, dann könnte man Notverkäufe tunlichst vermeiden. Außerdem bezweckt die Regulierung des Marktes einen Ausgleich der Anlieferungen auf den einzelnen Märkten. Eine vollständige Erfüllung dieser Aufgabe wird nicht leicht sein, es muß aber versucht werden. Bei zu storken Angebot auf den einzelnen Märkten kommt eine Entlastung durch den Export unter Einschaltung des Handels in Frage oder auch, wenn Lebenderport nicht möglich ist, eine Schlachtung auf Vorrat zwecks Ausfuhr. Um die Markt- beschickung zu regulieren, wird es auch notivendig sein, sich der Viehabsaßzorganisationen anzunehmen. Als solche lommen haupt⸗ sächlich in Betracht die Viehverwertungs⸗Genossenschaften, die ja bereits an sämtlichen ö Schlachtviehmärkten tätig sind und sich jetzt zu einem Zentralverband zusammengeschlossen haben. Zur Entlastung des Marktes könnten auch Fleisch⸗ waren⸗Fabriken herangezogen werden, die die überschüssigen Schweine zu Fleischdauerwaren verarbeiten, um sie später in den Verkehr zu bringen. Zu dem zweiten Punkt, „der Förderung von Einrichkungen zur Verwertung und Verarbeitung von Schlachtwvieh“, gehört außerdem 9 die Förderung der Ver⸗ wertung des Speckanfalles. Es muß allmählich angestrebt wer⸗ den, daß auch der Speckverbrauch besser organisiert wird, und war im eigenen Lande, um dadurch die Einfuhr von Fett und peck möglichst zu ersetzen. Die niedrigen Preise für Fleisch werden ja in der Hauptsache damit begründet, daß der ein heimische Speck nur schlecht und zu geringen Preifen zu ver⸗ werten ist. Eventuell kommt auch eine Standard⸗Schutzmarke für Bacon in Betracht. Wenn auch die Bacon⸗Ausfuhr zurzeit noch keine große Bedeutung hat, so muß man sie doch ins Auge fassen, weil auch für fie bei günftigerer Marktlage in London eine Möglichkeit besteht. Der dritte Punkt der Richtlinien, „Förderung des direkten Absatzes von Schlachtvieh und Fleisch zwischen Vereinigungen der Erzeuger einerseits und Ver— einigungen der Fleischer und Verbraucher andererseits“, bezweckt eine Abkürzung des Weges vom Erzeuger zum Verbraucher. Es ist beabsichtigt, Verbraucher⸗ und leischerorganisationen zu unterstützen, die Vieh unmittelbar von Erzeuger⸗Organisgtionen zu Srganifagtionen der Schlächrer und Verbraucher liefern. Der vierte Punkt verfolgt eine „Entlastung des Inlandsmarktes durch Gewinnung neuer Absatzgebiete für Schlachtschweine so⸗ wie für frisches und zubereitetes Schweinefleisch“ Hier wird es notwendig sein, Einfuhrscheine ins Auge zu fassen als Bei⸗ ilfe für den gewollten Export zur Entlastung- des Marktes. Wenn man exportieren will, muß man sich aber auch im Ausland über die Marktverhältnisse besser als bisher orientieren. Ein Studium der Absatzverhältnisse im Ausland ist also unbedingt erforderlich. Hinzu kommt noch die Ausfuhr auf Repargtions- lieferungen in Form von Schweinen. Inwieweit e sich er⸗ möglichen läßt, kann man heute noch nicht übersehen. Der fünfte Punkt, „Rationalisierung von Schweinezucht und Schweine mast“, bezweckt eine Verbesserung der Schweinehaltung durch die Un eff ng von Leistungsprüfungen. Mehr als bisher muß die Beurteilung des ausgeschlachteten Schweines für die Zucht verwendet werden. Der Reichsrat hat noch hinzugefügt sonstige Menn bmg die geeignet sind, die Schwierigkeiten im ÄUbsatz von Vieh und Died zu beheben“. Alle diese Gesichts⸗ punkte sollen erfüllt werden dadurch, daß Kredite und Bei⸗ hilfen gegeben werden, und zwar namentlich Kredite für Vieh⸗ abfatzorganisationen. Abg. Blum (Zentr.) hob die groß Be⸗ deutung der Viehverwerkungsgenossenschaften hervor. Es seĩ nicht zu befürchten, daß diese Genossenschaften jeden freien Handel verdrängen würden. Andererseits brauche der Bauer die Ge⸗ nossenschaften. Das System der Einfuhrscheine billigte der Redner, weil es die Fleischausfuhr ermögliche, ebenso war er mit der technischen Hebung der Schweinezucht einverstanden. Abg. Hamkens (D. Vp.) kritisierte die Schaffung eines Länder= ausschusses durch den Reichsrat. Abg. Dr. Horlagch er (Bayr. Vp.) erwiderte, mit Rücksicht auf die schlechten Erfah⸗
rungen mit den re r, sei die Ersetzung der in den Richtlinien vorgesehenen Gesellschaft durch den Sanderausschuß
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