Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 101 vom 30. April 1928. S. 2.
ob der Justizminister Hergt als Stellvertreter des Reichskanzlers die Stellung der Reichsregierung vertreten könne, erwiderte Reichsminister Sergt, daß es lediglich Sache der Regierung selbst sei, sich zu entscheiden, wann sie in einem Reichs tagsausschuß erscheinen wolle und was sie dabei zu sagen habe. — Auf weitere Anfragen nach der Stellung des Ministeriums zu den vorliegenden Anträgen erwiderte Reichsminister des Innern Dr. von Keudell: Was den kommunistischen Antrag an⸗ geht, so darf ich mir vorbehalten, zu seinem Inhalt Stellung zu nehmen, wenn ich die Begründung gehört habe. Was den Antrag des Abg. Rosenfeld (Soz.) anlangt, meine Denkschrift an die Länder dem Ausschuß vorzulegen, so kann ich zu meinem Bedauern ihm nicht stattgeben. Wir stehen vor der Tatsache, daß ein Senat des Reichsgerichts zu der Denkschrift Stellung nehmen wird. Ich habe daher die schwersten Bedenken, von diesem Material schriftlich schon im jetzigen Stadium der weiteren Oeffentlichkeit Kenntnis zu geben. Das hindert natürlich nicht, hinsichtlich der Zuständigkeitsfrage des Ausschusses selbst, auf die Fragen im einzelnen, soweit möglich, Auskunft zu geben. — Abg. Emminger (Bayr. Vp.) brachte seinen Standpunkt zum Ausdruck, daß der Ausschuß weder das Recht habe, eine Inter⸗ pellation einzureichen, noch ein Mißtrauensvotum i, . noch einen Beschluß herbeizuführen, der das Reichsinnen⸗ ministerium verpflichtete, das Ersuchen an die Länder zurück⸗ zuziehen. Verfassungsgemäß habe der Reichsinnenminister ge— handelt, wenn er die Länderregierungen ö. habe, das Verbot durchzuführen. Wenn diese dem Ersuchen nicht entsprechen wollten, könnten sie den Staatsgerichtshof anrufen. Falls dessen Spruch gegen den Widerstand der Länder ausfallen würde, würde er diese zwingen, das Verbot durchzuführen. Der Ausschuß könnte den Reichsinnenminister nur zwingen, das Material bekanntzugeben, wenn der Ausschuß die Eigenschaft als Unter⸗ suchungsausschuß hätte. Aber das sei ja nicht der Fall. Abg. Dr. Scholz (B. Vp) stimmte dieser Auffassuͤng zu. Der Aus⸗ chuß dürfe sich nicht mehr Kompetenzen anmaßen als der Reichstag habe. Hier handele es sich um eine Ressort⸗ angelegenheit. Herr von Keudell a. eben als „Reichspolizei⸗ minister“ gehandelt. Der Ausschuß habe kein Recht, ein Miß⸗ trauensvotum auszusprechen. Abg. Sch ultz-Bromberg (D. Nat.) machte darauf aufmerksam, daß der Ausschuß nur zur „Wahrung“ der Rechte des Reichstags, nicht aber zur ach! nehmung“ der Rechte des Reichstags bestimmt sei. Also nur, wenn die Rechte des Reichstags bedroht seien, könne der Aus⸗ schuß einschreiten. So habe es auch der G Innenminister Dr. Köster seinerzeit dargelegt. Der Ausschuß könne nicht in die Exekutive der Regierung eingreifen und Erhebungen verlangen. Die Länder hätten ihre Stellung bekanntgegeben. Gegenwärtig schwebe die Angelegenheit vor dem Reichsgericht. Abg. Thälmann (Comm.) bestritt, daß der Ausschuß sich noch jetzt an die , des früheren Innenministers Dr. Köster zu halten brauche, und verteidigte die Stellung der kommunistischen Anträge und der Anträge auch auf Vorlage der Denkschrift des Innenministers. Abg. Hilden⸗ brand (Soz.) suchte darzulegen, daß der Ausschuß wohl berechtigt sei, in die Gründe , m. zu verlangen, die den Minister zu seinem Vorgehen veranlaßt hätten. Ohne Kenntnis dieser Gründe könne der Ausschuß doch nicht urteilen. Dazu komme die ablehnende Auffassung der Länder gegen dieses Vor⸗ gehen, die darin nur eine Aufhetzung der Bevölkerungsschichten sähen, wie er persönlich auch der Meinung sei. Er würde es für richtiger halten, wenn der Minister auf sein Vorgehen verzichte, zumal ihm eine Exekutive doch in diesen Dingen nicht zustehe. Der Minister möge sich als Reichsminister, nicht als Partei⸗ minister fühlen. Er möge seine Gründe darlegen. Seien sie . so würde der AÄAusschuß entsprechend beschließen; seien ie es nicht, werde er desavouiert. Dabei sei das Verbot des Rotfrontkämpferbundes ein Schlag ins Wasser, weil alle Angehörigen desselben Mitglieder der nicht verbotenen Kommunistischen Partei seien. Im Interesse einer ruhigen Wahlbewegung sei der Schritt des Ministers bedauerlich. Reichsminister des Innern Dr. von Keudell betonte, daß er absichtlich vermieden habe, auf die Verfassungsfrage ein⸗ zugehen, um nicht zu verhindern, daß der Ausschuß in eine politische Aussprache einträte. Im allgemeinen stehe er auf dem Standpunkt, den die Abgg. Dr. Emminger, Dr. Scholz und Schultz⸗Bromberg vertreten hätten. — Ministerialdirektor von Kamecke beleuchtete die Verhand⸗ lungen in der Nationalversammlung in Weimar über den Vor⸗ schlag, einen Ständigen Ausschuß für die Zeit außerhalb der . des Reichstags bis zum Zusammentritt des neugewählten Reichstags einzusetzen. Damals sei man bewußt von der Bezeichnung ane zur Ueberwachung der Reichs⸗ regierung“ abgekommen und habe ihn als „Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretüng“ in die Verfassung eingefügt. Vorsitzender Abg. Henke (Soz.) erinnerte die Kommunisten daran, daß der Innenminister ja sich bereit erklärt abe, nach der Begründung ihrer Anträge ausführlich seinen Standpunkt darzulegen. Abg. Koch (Dem.) widersprach den Auffassungen der Abgg. Dr. Scholz und Schultz⸗Bromberg. Der Ausschuß habe weitergehende Rechte. Der Reichs⸗ . habe stets das Recht, zu entscheiden, ob die Richtlinien seiner Politik g ein solches Vor⸗ . eines Innenministers berührt und durchkreuzt seien. Sei er der Meinung, so könne er die , . des Erlasses verlangen. Ein gleiches Recht auf Beschlüsse stehe auch dem Aus⸗ schuß zu, und zwar in der gleichen Weise wie etwa dem Reichs⸗ kanzler. Abg. Schult e⸗Breslau (Zentr) bemerkte, ein Ein⸗ greifen in die Rechte des Reichstags sei in dem Ersuchen des Innenministers nicht zu erblicken; denn dieses Ersuchen beruhe auf einem Gesetz, das dem Innenminister und nur ihm allein ein solches Recht gebe. Der Ausschuß habe aber auch das Recht der Kritik. Um diese gut auszuüben, fehle ihm aber noch verschiedenes, was er nicht wisse. Ob diese Verhandlung opportun 3 hänge davon ab und von der Frage, ob der nher eventuell in eine Untersuchung eintreten wolle. Abg. Dr. Rosen feld (Soz.) forderte eine Trennung der aufgeworfenen Fragen. Dieses Er⸗ suchen des Innenministers sei etwas ganz Neues, nicht Da⸗ gewesenes, weil es so allgemein gehalten und an alle Länder ge⸗ richtet worden sei. Wir ÜUnitarier könnten uns ja über eine solche Schärfe gegen alle Länder nur freuen. Sechzehn von den achtzehn Ländern hätten sich deshalb dagegen anfgekehnt. Er sehe den bayerischen e,, n. hier. Habe das zustimmende Bayern denn das Verbot erlassen? Da, wie der Abg. Schulte⸗Breslau meinte, manches dem Ausschuß nicht bekannt sei, so wünsche der Antrag seiner Freunde ja die Vorlage der Denkschrift des Ministers. Das Reichsgericht habe sich übrigens schon einmal mit dem Rotfront⸗ kämpferbund beschäftigt, als der Oberpräsident von Westfalen die Dortmunder Ortsgruppe aufgelöst habe. Das Reichsgericht habe die Auflösung für unberechtigt erklärt. Und trotzdem nun dieses Ersuchen? Redner beleuchtete von seinem unitarischen Stand⸗ punkt aus diesen Erlaß, weil er in die Staatshoheit der Länder eingreife. Es gehe eben hier der Parteimann mit dem Reichs⸗ minister durch. Er wünsche Zurückziehung des Erlasses. Der Aus⸗ schuß habe nicht die Befugnis zu einem Mißtrauensvotum, wohl aber zur Kritik, und diese werde in einem Ersuchen an den Reichs— lanzler münden, das Ersuchen des Innenministers zurückziehen. Abg. Thälmann (Komm.) sah in der Angelegenheit nicht nur ine verfassungsrechtliche oder polizeiliche, sondern eine politische Angelegenheit. Es sei ein Stoß des Bürgertums gegen den Rot⸗ frontkämpferbund, gegen den Vertreter des Proletariats. Redner bezog sich auf Zeitungsmeldungen, die über die Stellung der bürgerlichen Minister Mitteilungen gemacht haben. Danach habe Herr von Keudell Besprechungen mit den Ministern gehabt. Und wenn diese vielleicht auch nicht mit dem Zeitpunkt des Ersuchens einverstanden gewesen seien, so handele es sich hier doch nicht um
einen Schwabenstreich, nicht um eine Angelegenheit des Innen⸗ ministers oder der Deutschnationalen, sondern um einen Vorstoß des Bürgerblocks. Auch Unfreundlichkeit Sen die Sowjetunion beweise es. Man wolle für die Wahl den Weg freimachen für den Stahlhelm und die nationalsozialistischen Mörder. Man wolle Herrn von Keudell deshalb auch nicht desavouieren. Dabei hätten Saalschutzleute des Stahlhelms, wie festgestellt sei, Gummiknüppel und Revolver bei sich getragen, was die Leute vom Rotfront⸗ kämpferbund ins Gefängnis gebracht haben würde. Redner be⸗ sprach einige Verbote von Denionstrationen bzw. von Ortsgruppen des Rotfrontkämpferbundes (RB), die wieder hätten aufgehoben werden müssen, darunter ein Essener Fall, wo die Stahlhelmer in Ueberzahl umgekehrt die Frontkämpfer überfallen hätten. Selbst der vechtsstehenden Presse, z. B. der „Rheinisch⸗Westfälischen Zeitung“, erschiene der Erlaß zurzeit unpraktisch. Weil es sich um keine polizeiliche Aktion hier handele, frage seine Partei, ob der Justizininister hier in Vertretung des Reichskanzlers anwesend sei oder nicht. Auch die Sozialdemokraten wollten hier nur ein poli⸗ tisches Geschäft machen. Der fast faschistische Polizeisturm werde gegen die Rotfrontkaͤmpfer wirkungslos sein. Die Gewerkschaften sogar seien mit in die Reihen des Rotfrontkämpferbundes getreten, um gegen dieses Ersuchen zu demonstrieren und seine Zurück⸗ nahme zu erlangen. Das Reichskabinett müsse sich äußern, wie⸗ weit es und seine einzelnen Mitglieder zu diesem Ersuchen stehen. Keudells Verbot sei nicht der Rotfrontkämpfer Tod. — Reichsminister des Innern Dr. von Keudell: Es ist bekannt, daß sich das Reichsgericht schon seit zwei Jahren in einer Reihe von Erkenntnissen mit dem staats , Charakter der kommu⸗ nistischen Partei als solcher be zt hat, ache bn die Frage der kommunistischen Partei als einer politischen Partei hier aus meinen Betrachtungen aus. Die Frage eines Verbots des Roten Frontkämpferbundes, welcher sich als eine eigenartige militärische Organisation im Zusammenhang mit der kommunistischen Partei darstellt, hat meine beiden Herren Amtsvorgänger bereits eingehend , , Seit zwei Jahren ist angesichts der bekannten Judi⸗ katur des Reichsgerichts eine Maßnahme gegen den Rotfront⸗ kämpferbund erwogen worden. Jetzt 1. ein neues ir iche Moment eingetreten. Nachdem sich bisher die Erkenntnisse des Reichsgerichts lediglich auf die kommunistische Partei oder einzelne Mitglieder derselben bezogen hatten, sind im Dezember vorigen Jahres zwei Urteile ergangen, die sich auf den Rotfront⸗ kämpferbund bezogen. Diese Erkenntnisse haben die revolutionäre Natur des Rotfröntkämpferbundes in so eindeutiger Weise fest⸗ gestellt, daß sich daraus für den zuständigen Reichsinnenminister die Pflicht ergab, weitere ie, g mr, gegen den Rotfront⸗ kämpferbund einzuleiten. Wir haben in dem . bund eine einzigartige Organisation vor uns, welche nach den wieder holten Erklärungen einzelner Führer, nach den Erklärungen prominenter Abgeordneter der Kommunistischen Partei und der Haltung der Kömmunistischen Presse es sich zum Ziele macht, die Revolution gewaltsam . Man könnte ja die Frage aufwerfen, warum das Verbot auf Grund der Dezemberurteile des Reichsgerichts nicht schon längst er⸗ angen fei. Diese sind uns aber erst im Januar zugänglich geworden. Fi spreche es offen aus, daß es mir erwünscht gewesen wäre, egen den Rotfrontkämpferbund bereits im März nach der err lun der Urteile vorzugehen. Aus technischen Gründen war aber der Abschluß der Prüfung des ganzen Materials nicht möglich . Mir für meine Person wäre es lieber ö. gegen den Rotfrontkämpferbund vorzugehen, solange der Reichstag noch zusammen war, der dann eventuell von sich aus die Konsequenzen hätte ziehen können, die er für , gehalten hätte. Eine weitere 6. ist die, ob mit Rücksicht auf den jetzt bevorstehenden Wahl⸗ kampf das Vorgehen gegen den Rotfrontkämpferbund lieber hätte unterbleiben sollen. Diese ef fass ng muß ich ablehnen. Wenn man auf den Standpunkt steht, daß es für den zuständigen Minister bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen eine amt⸗ liche Pflicht ist, ein entsprechendes Verbot zu erlassen, dann ist es nicht möglich, ein solches Verbot etwa bis nach dem Zeitpunkt der Wahlen aufzuschieben, denn dann haben die Minister ihre Demission eingereicht, das Kabinett ist nur ein Geschäfts⸗ ministerium. Es würde ein Hindernis für ein Verbot sein, wenn es von einem Minister erlassen worden wäre, der nur Mitglied eines Geschäftsministeriums ist. Der Herr Reichskanzler, der selbstverständlich . Wochen über das Material von mir unter⸗ richtet worden ist, hat wiederholt Bedenken gegen ein Verbot in diesem Zeitpunkt — ich wiederhole, meine Herren, in diesem Zeitpunkt — geäußert. Es handelt sich bei dieser Frage um eine reine Ressortangelegenheit des Reichsministers des Innern. Keinerlei irgendwie geartete Stellungnahme des Kabinetts, auch wenn sie stattgefunden hätte, hätte den zuständigen Minister in diesem eigenartigen Spezialfalle von der ihm vom Republikschutz⸗ esetz auferlegten e,, . befreien können. Insofern rauche ich nicht zu wiederholen, daß ich keinerlei Deckung hinter Labinettsmitgliedern oder hinter dem Kabinett als solchem uche. Ich habe das Verbot lediglich als meine Pflicht angesehen. Wenn man den Rotfrontkämpferbund seinem ganzen Wesen nach mit dem vergleicht, was sonst an Verbänden mit pflichtmäßiger 464 merksamkeit im Reichsministerium des Innern verfolgt wird, dann . der außerordentlich militärische Wert und die erstaun⸗ liche Offenheit, mit der die revolutionären Pele seitens der führenden Herren proklamiert werden, außerordentlich ins Ge⸗ wicht. Wir haben gesehen, daß von den verschiedensten Stellen, die ich vorhin andeutete, wiederholt als der Zweck des Rotfront⸗ kämpferbundes das Ziel der Revolution angesehen worden ist, daß er die Kerntruppe der Revolution sei 3 en bewaffneten Aufstand vorbereiten und die militärische Mobilmachung gegen die Bourgeosie betreiben solle. Zu diesem Zwecke bestehen Wehr⸗ und Kampforganisationen ganz eigenartiger Natur. möchte ferner hinweisen auf die ö welche i dieser Gelegenheit, z. B. beim letzten (i, , ., * woren wurden. Das Reichsgericht hat in den beiden Urteilen auf diese Dinge Be⸗ hug enommen. Alle Sachkenner sind sich auch darüber einig, daß er Jungmannschaft des Rotfrontkämpferbundes ein militärischer Wert zuzuerkennen ist. Sie wird auf besonderen technischen Abenden unter Anleitung einflußreicher Persönlichkeiten plan⸗ mäßig vorbereitet. (Zuruf von Kommunisten.) Ich möchte keiner⸗ lei Zweifel darüber lassen, daß die Bestimmüngen des Republik⸗ schutzgesetzes in diesem einzigartigen Falle dem Reichsminister des Innern zur Pflicht machen, gegen bestimmte Vereine ein⸗ zuschreiten, wenn ihre Staatsfeindlichkeit, ihre Gefährlichkeit gegenüber der verfaässungsmäßigen Staatsform gt teht. Der Reichsminister des Innern hat auf Grund der Bestimmungen des Republikschutzgesetzes die Pflicht, einzuschreiten, wenn die Voraussetzungen seiner Ansicht nach vorliegen. Der Minister ging dann mit 6 auf die Ausführungen des Abg. Dr. Rosenfeld auf die verschiedenen Kommentare ein, besonders auf die Frage, ob es zweckmäßig sei, sich vorher mit den Länderregierungen in Verbindung zu setzen oder nicht, und wiederholte dann, daß ein solcher Gedanke ichen von seinen Amtsvorgängern erörtert worden sei. Man habe erwogen, auf einer gemeinsamen großen Konferenz mit den Länderregierungen diese Frage zu erörtern und die Zweckmäßigkeit zu prüfen, einheitlich gegen den Rotfront⸗ kämpferbund vorzugehen. Wenn diejenigen Länderregierungen, welche sich der Stellungnahme der preußischen Regierung ange⸗ schlossen . sich auch ihrerseits an den Staatsgerichtshof wenden wollen, so wird man dafür vielleicht als Zweckmäßigkeits⸗ erwägungen anführen können, daß es an sich nicht wünschenswert ist, eln Verbot des Rotfrontkämpferbundes für kleinere Gebiets⸗ teile des betreffenden Landes zu erlassen, wenn sich das Verbot nicht auf das gesamte Reichsgebiet erstrecken sollte. Der Weg bei der Durchführung des Verbots des Rotfrontkämpferbundes ist aber vom Gesetz vorgeschrieben. Er ist in 5 17 Abs. 2, 5 14 und §z T7 Ziffer 4 des Republikschutzgesetzes vorgezeichnet. Außerdem findet die Bestimmung der 55 128, 129 des Strafgesetzbuches An⸗ wendung. Der Minister brachted den Wortlaut dieser Be⸗
stehen der Aktion durchaus unterrichtet gewesen;
stimmungen zur Verlesung, aus welchem sich grundsätzlich erajß daß der Staat die Verpflichtung 2. eine militätische n lutionäre hre e , von welcher nach den Erklärungen . eigenen Führer feststeht, daß sie auf den gewaltsamen Umsturg hi Staates hinarbeitet, aufzulösen. Mit dem Vorgehen gegen vie an nistische Partei als solche hat das nichts zu tun. Ein zie minister des Innern würde sich, nachdem die beiden Urteilen Reichsgerichts ergangen sind und die Zuständigkeit des Repuhn schutzgesetzes gegeben ist, einer Verletzung seiner Un n pflichten schuldig gemacht haben, wenn er nicht auf hin dieser Sachlage gegen den Rotfrontkämpferbund g ngen wäre. Ich beanspruche Deckung hinter niemandem lög. Torgler Komm) bemängelte die Ausführungen Ministers, die dürftig seien. Zur Geschäftsordnung beankrag ö den Reichsinnenminister von Keudell zu ersuchen, dem Aussch die Denkschrift und die beiden Reichsgerichtsurteile vor u en Minister von Keudell: Die beiden Reichsgerichtsurteile n Das Urteil vom 6. Dezember 1927 gegen den Schlosser harman aus Bochum und das Urteil vom 2. Dezember 1937 gegen de Maurer Arendt in Falkenburg in Pan mern. Abg. Emmi nge Bayr. Vp.) legte dar, wie nach den bestehenden gesetzlichen stimmungen das Vorgehen des Reichsinnenministers, herecht gewesen fei, Ob es zweckmäßig gewesen sei, an die Länder ohn vorherige Fühlungnahme heranzutreten, erscheine ihm zweiselhaf Er hoffe und wünsche aber, daß der Staatsgerichtshof bein Reichsgericht recht bald seine Entscheidung fälle: Er selbe würde es daher für zweckmäßig halten und beantrage daß der . bis dahin seine sachliche Entscheidn vertage. Mit den Wahlen habe diese Verfügung nichts zu tu Reichsjustizminister Sergt: Der Abg. Emminger hat de Wunsch , . der Reichsgerichtssenat möge seine En scheidung baldigst treffen. Wenn eine Hauptverhandlun erforderlich wäre würde eine starke Belastung eintreten, hel mit Hauptverhandlungen die Senate schon zwei Monate voraus belastet sind. ier ist aber ein Beschlußverfahren vor gesehen. Das kann der Senat einschieben in die Haupt ö Welche Rundfragen, Beweise rhebunga und dergleichen der Senat etwa noch, für erfordern halten wird, läßt sich natürlich nicht übersehen. Dabn abgesehen nehme ich aber an, daß der Senat schon ko selbst die Angelegenheit als schleunig behandeln werde. Abg. Koch⸗Weser (Dem.) will, nicht über die Zweckmäßig des Verbots des Roten Frontkämpferbundes sprechen, denne ö. dafür, daß alle bewaffneten, militärisch aufgezogenen Vn ände jetzt entbehrlich seien. Die Entscheidung selbst halte er si ö unklug und unzweckmäßig in diesem Augenblick. Deshnl müsse der Ausschuß den Standpunkt einnehmen, diese — an i doch nicht eilige — Frage sei jetzt nicht zu lösen, sondern das E suchen des Ministers sei zurückzuziehen. Eine revolutionäre Gesht die im Dezember aufgedeckt sei, sei heute nicht mehr vorhande Abg. Lehmann (D. Nat) wies darauf hin, daß der Ausshh nur berufen sei „zur Wahrung“ von Rechten des Reichstag; flichte deshalb dem Antrag Emminger bei. Abg. Dr. Rosen eld Soz nannte die Begründung seines Ersuchens durch d Minister dürftig. Er frage, ob die beiden Reichsgerichtsurten bereits in der Denkschrift an die Länder erwähnt und aufgenomme . Das Ersuchen des Ministers beeinträchtige die Wahlfreihäk as wolle der Minister gegen Bayern tun, das anscheinend gn habe? Das sei doch geh Innenministern der Lind müsse also R
auf das Ersuchen getan Warum seien den diese Gefahren nicht aufgefallen? Bayern Rote Marine verbieten? Warum? Die Verallgemeinern des Ersuchens mache es verfehlt. Die Wirkung wied eine Verhetzung sein. Die Denkschrift müsse vorgelegt wende Reichsminister des Innern Dr. von Keudell: Mein z gehen ist nicht auf Grund des 5 7 Absatz 3 des Republiklschit gesetzes ergangen, wie das Dortmunder Urteil, sondern aß Grund des 5 7 Absatz 4. Die beiden genannten Urteile sind! der Denkschrift erwähnt. Es ist aber sonst noch eine Fülle t Material darin mitgeteilt über die militärische Natur und offenen revolutionären Ziele des Roten Frontkämpferbmnnt Im übrigen sind beide Urteile die Veranlassung gewesen eine erneute Prüfung im Reichsministerium des Innern nf treten. Diese Urteile sind nicht etwa nachträglich in die Dem schrift eingeschoben. Ihre Prüfung ist nicht etwa erst im Ann erfolgt, sondern gleich nach Eingang der Urteile. Auf Anfec des Abg. Schulte erwidert der Minister sodann: anwesenden Minister im Kabinett, sind über das Beben das Kabine hat einen Beschluß nicht gefaßt. Einige Kabinett smitgl ir haben, soweit sie nicht zustimmten, Bedenken lediglich weg des Zeitpunktes der Maßnahme geäußert. Der Artikel d „Germania“ geht von unrichtigen Voraussetzungen aus. Abg. Schult e⸗Breslau (gent. stellte foldgenden Antrag: „h zu der Frage, ob die gesetzlichen und tatsächlichen Voraussehunh für das Vorgehen des Reichsinnenministers gegeben ban Stellung zu nehmen, hält der Alusschuß diese Maßnahme fir d gegenwartigen Zeitpunkt nicht für zweckmäßig.. Dieser Anttg sourde von Ko ch⸗Weser (Dem) unterstützt, Abg. Th ll man . bestritt die Schlüssigkeit des Materials des Ninist eine Partei verbiete den Mitgliedern des Roten Frontlamp bundes den Waffenbesitz. Es seien also nur Einzelfälle, die in gin kommen könnten. Der Kommunistischen Partei und dem horn kämpferbund könne man die Dinge nicht in die Schuhe schch' Abg. Schultz⸗Bromberg (D. Nat.) dankte namens seiner Par
nichts widrig.
dem Minister von Keudell, daß er, auch wo er eine Erklär
des Kabinetts nicht gehabt habe, doch nach seinem tiefen Pllih gefühl gehandelt habe. Abg. Dr. Scholz (D. Vp.) erklärte. wen auch über die Zweckmäßigkeit des Ersuchens des Reichsminit des Innern in? Kreise feiner Freunde verschiedene Ansichtng äußert worden seien, so werde er doch innerhalb der Rechte d Ausschusses bleiben und deshalb gegen den Antrag 1 stimmen. Abg. Torgler (Komm.) begründete 3. lehnende Stellung seiner Freunde gegen die Amn Reichsminister des Innern Dr. von Keüdell betonte fes über“ dem sozialdemokratischen Antrage, daß das Verbot Roten Frontkämpferbundes eine Verwaltungsmaß nahme 1 Reichsinnenministers gewesen sei, wodurch die 8 . Volksvertretung keineswegs verletzt worden seien. Venn Ausschuß einen Beschluß im Sinne der sozialdemakratish Anträge, welche ein Ersuchen bzw. eine Weisun ch die Reichsregierung bedeuteten, fassen würde, so amp ein solcher Beschluß der staatsrechtlichen Grundloge/ ü Begründung verwies der Minister auf die wiederholt ern! Denkschrift des Reichsinnenministers Köster vom Jahre , — Reichsjustizminister Hergt erklärte auf eine Bitte . sitzenden, sich über die Vorgänge in der Kabinett si n J
äußern, daß er dazu aus eigenem ane nicht in der Lage. er zur Zeit dieser Kabinettssitzung auf Urlaub außer geweilt habe und der Reichskanzler, der am gleichen. verlassen habe, als er von seinem Urlaub zurü
ihm nicht mehr über die Angelegenheit habe spre
— In der Abstimmung wurde ar. der A . minger abgelehnt, desgleichen die Anträge der? . ö nisten und die Anträge der Sozialdemokrat 10 gegen g bzw. 11 gegen 8 Stimmen. Ur n mn Schukte⸗Breslau (Zentr.) — Koch⸗Weser ( Dem. in
mit 10 gegen 16 Stimmen abgelehnt. . 8 diefe Angekegenheit erledigt. — Es folgte hee, 1 handlung des Ersuchens des Ministers für Ernährr 34 Landwirkschaft Schiele, wegen des Antragg ren ßen gie lionen von den 30 Millionen der lantzwirischaftlichen nr) Unwetterschäden abzuzweigen. Der Minister gab dazu
Regierungserklärung ab: „Nach Benehmen mit dem Herrn
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Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 101 vom 30. April 1928. S. 3.
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minister der Finanzen habe ich folgendes zu erklären: In Verfol der vom 38. Lu sschi⸗ des Reichstags am 19. April 1968 e. Entschlie ßung: Die Reichsregierung zu ersuchen, für die durch Un—= wetterschäden betroffenen landwirtschaftlichen Gebiete, für die die fittel des Notprogramms zur Fortführung der Betriebe nicht ausreichen, aus den Ueberschüssen des Etats für 1927 den Betrag von 5 Millionen zur Verfügung zu stellen, die auf die Jände? nach dem Verhältnis der der Landwirtschaft entstandenen Schäden u verteilen sind“ ist der Herr Reichsminister der Finanzen pfort in eine erneute sorgfältige Prüfung der Lage der Reichs⸗ finanzen eingetreten und wird nach Abschluß dieser Prüfung dem Kabinett ehestens einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.“ Nach kurzer Besprechung, an der der preußische Ministerial⸗ direktor Dr. Brecht und der Vorsitzende Henke (Soz.) teilnahmen, genehmigte der Ausschuß einstimmig diese Erklärung. Der Reichstags-Ausschuß zur Durchführung des !landwirtschaftlichen Notprogramms setzte am * d. M. die Beratung der Richtlinien für die Durchführung des andwirtschaftlichen Notprogramms unter dem Vorsitz des Abg. r. Horlacher (Bayer. Vp. fort. Es standen zunächst die Richt- jnien für die Verwendung von Reichsmitteln zur Ratio⸗ kalisierung des landwirtschaftlichen Ge⸗ nossenschaftswesens zur Besprechung. Ministerialrat Schuster erläuterte, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, im Hinweis auf den Etats⸗ permerk für diese Mittel die Gründe, welche eine Vereinheit⸗ lichung des Genossenschaftswesens in der Verwaltung der gemein⸗ ö. Angelegenheiten und ihren Zusammenschluß wünschens⸗ vert machen. Diese Bewegung sei durch Mangel an Mitteln gehemmt worden. Einen unmittelbaren Zwang könne die Staatsgewalt darauf nicht ausüben, aber die schon wieder erwachte Neigung solle gestärkt werden. Der Redner besprach die dafür vorgeschlagenen Richtlinien im einzelnen. Immer müsse gefragt werden, ob die aufgewendeten Kosten auch im Verhältnis zum mutmaßlichen Erfolg stünden. Wo es nötig sei, müsse man auch an eine Sanierung denken. Auch zu der Höhe, die die Kosten erreichen dürften, seien Vorschläge . Der Redner legte der Besprechung die Beschüsse des Reichsrats zugrunde, der u. a. zwei Ausschüsse des Reichswirtschaftsministeriums für Ernährung vorgeschlagen hat, einen n,, und ferner einen Aus⸗ schuß zur Füh ungnahme mit den beteiligten Stellen, in dem die Genossenschaftsverbände, der Landwirtschaftsrat und die be⸗ treffenden Bankinstitute vertreten sind. Bayerischer Ministerial⸗ birektor Frhr. von Im hoff ergänzte als Berichterstatter des Reichsrats die Darlegungen dez Vorredners. Abg. Sonner Zentr.) erklärte, durch die Beschlüsse des Reichsrats einen Teil seiner Bedenken für erledigt. Den besonderen Ausschuß streiche man besser und gebe lieber den Ländern das Geld zur Verteilung. Einspruch erhebe er gegen etwaige Absichten auf Sanierung einzelner Genossenschaften (Zuruf: Ist nicht beabsichtigt!). Vor⸗ sitzender Abg. Dr. Horlacher (Bayer. Vp.) verlas einen längeren Antrag des Abg. Rädel (Komm.), der eine ganz neue Fassung vorschlägt und vor allem die Mitwirkung der Arbeiter⸗ organisgtionen verlangt. Abg. Schmidt⸗Cöpenick (Soz) warf die Frage auf, oh denn die Genossenschaftsverbände wirk⸗— lich einen Zusammenschluß wünschten. Die Verluste dieser Ver⸗ bände z. B. beim Raiffeisen⸗Verband seien zum Teil durch die mangelnde Praxis der hochmögenden Herren entstanden, die See⸗ dampfer usw. ankauften und durch sonstige Beteiligungen das Geld berpulverten. Die Landbund⸗Genossenschaften seien nicht. zu sanieren! Er fürchte, daß trotzdem dazu Mittel hier bewilligt werden sollten. Das dürfe nicht geschehen. Hätten diese ,, . schaften sich doch sogar für Erhöhung des Zinsfußes gusgesprochen. Die Arbeiter⸗Genossenschaften n keine solchen Verluste erlitten, weil sie nicht unfähig geleitet worden seien. — Reichsernährungsminister Schiele fen. richtig, daß in den Ausführungen des Referenten von Sanierung nur die Rede gewesen sei in bezug auf die Kreditinstitute, die e , mit den Genossenschaften arbeiten und für deren Rationalisierung zu sorgen haben. Auf Anfrage teilte der Minister mit, daß die Reichslandbund⸗Genossenschaften jetzt durchaus die Rationalisierungsbestrebungen unterstützten, die hier vor⸗ geschlagen seien und sich mit den anderen Genossenschafts⸗ ßerbänden in eine Linie stellten. Die Bewilligung von Mitteln . erst dann zulässig sein, wenn der Plan klar vorliege, der as Werk der Rationalisierung sichere, und wenn verbindliche Beschlüsse vorlägen, denen mindestens die drei größten sentralen landwirtschaftlichen Genossenschaften beigetreten . Unter diesen drei genannten Genossenschafts⸗
berbänden müßten 1 der Reichsverband der deutschen landwirt⸗ s
schaftlichen Genossenschaften und der Raiffeisen⸗Verband befinden. Abg. Dr. Ho rlacher (Bayer. Vp) nannte die Vorlage außer⸗ ordentlich unklar und bedauerte, daß hier unter den Bauern⸗ organisationen nicht paritätisch verfahren werde. 3. B, seien die Genossenschaften des Bayerischen Bauernvereins bisher über⸗ haupt nicht gehört worden, obgleich diese mit den Holsteinischen die größten Verbände darstellten. Welche Genossenschaften kämen in Frage, wie solle das Geld angewendet werden? Die grohen erbände unter einen Hut zu bringen, halte er für eine Unmög⸗ lichkeit. Das Raiffeisen⸗Institut * eine zentrale Organisation . das ganze Land, die anderen Verbände aber wären nicht mit ziesen vergleichbare Größen. Ein Teil der Genossenschaften hätte sich aus eigener Kraft rationalisiert! Diese auszuschließen, sei eine Undankbarkeit, jedenfalls müsse man außerordentlich bor⸗ ichtig vorgehen. Die Fassung der Bestimmungen über ationalisierung sei direkt gefährlich. Wer seien denn die beiden größten zentralen Genossenschafksverbände! Den Gedanken müsse man aufgeben, die Spitzenverbände zu vereinheitlichen? Von unten her könne man rationalisieren, aber nicht von oben her, von einer Zentrale in Berlin; das könne zunächst höchstens in den Ländern und den Probinzen geschehen. Sei das erreicht — dazu bedürfe es längerer Zeit — komme vielleicht einmal eine Berliner Zentrale. Etwas anderes sei vielleicht eine zentrale Zinsverbilligung im Geldverkehr der landwirtschaftlichen Ge⸗ nossenschaften, weil danche dieser Kredite , n,. Durch die Strafzinsen bis zu 11 vH. würde die Lage der Land⸗
wirte weiter verschlechtert, da es sich um rund 169 Millionen
Personaltrebĩte handele. Hier könne man helfend eingreifen. Bezüglich der übrigen 809 Millionen Mark Kredite müsfe man 2 vH. unter den . Jahre heruntergehen. Dann bringe man ichtbare Hilfe. Deshalb bitte er, die Richtlinien so um- zuarbeiten, daß von unten rationalisiert werde. Wie die Richt⸗ linien jetzt seien, könne seine Partei ihnen nicht uh mme — Reichsminister Schiele wies den Vorredner darauf hin, 26 die Mittel etatmäßig zur Rationalisierung festgelegt seien un
solcher eingefrorenen
diesem Beschluß auch die Bayerische Volkspartei zugestimmt habe. Nun wolle de? Vorredner aus der Rationalisterung eine Zins,;
verbilligungsaktion machen, was dem Sinne des , nicht entspreche. Der n, habe bedauert, daß der. Bayerische Bauernverband in Verbindung mit den Ban er inere a genen, schaften nicht vorher gehört worden sei. Die erwähnte Ver⸗
einigung nenne sich „Zentralverband der Bauernvereinsgenossen⸗
ehren Deutschlands G. m. b. H.“; dieser Verband sei, keine Rinheitliche Genoffenschaftsbildung wie die anderen Verhsnde, Diese ganze etwas unklare Frage . erst in den letzten agen eingehend geprüft worden. Im übrigen könne dieser Verband ebenso. gut als dritter von den genannten zentralen landiwirtschaftlichen Genossenschaftsverbänden im. Sinne der Richtlinien fungieren wie jeder andere, sosern er auf Grund der Richtlinien praktisch mitzugrbeiten bereit sei. Auf eine Anfrage des Abg. Tempel (Soz.),
ob nur be⸗ stimmté ober fänitliche Genossenschaftsverbände nach Möglichkeit
seien. r des Iandwirtschaftlichen Notprogramms setzte am
treffend Hilfsmaßnahmen Banldiskont wirkliche
beteiligt werden sollen, gab Reichsminister Schiele Erklärungen ab, nach denen die Absicht bestehe, alle Genossenschafts— verbände, die mitarbeiten wollten, auch zu beteiligen. Aber sie müßten sich auf den Boden der Richtlinien stellen. Abg. Raedel (Konim.) begründete seine Vorschäge zur Rationalisierung des Genossenschaftswesens und zur Vorbeugung etwaiger Versuche zur Sanierung fauler Genossenschaften. Er ert, die angebliche Mißwirtschaft des Landbundes, die noch tärker hervorgetreten wäre, wenn nicht gerade die kleinen Bauern— henossenschaften des Landes noch am besten gearbeitet hätten. Abg. Keinath (D. Vp) betonte, der Ausschuß könne an der Zweckbestimmung dieser Mittel nichts ändern, deshalb könne er es nicht verantworten, daß hier Mittel zur Sanierung verteilt würden. Deshalb könne man auch die Verteilung nicht einfach den Ländern überlassen, denn manche Länder würden doch gar kein Bedürfnis für eine solche Rationalisierung haben und die Gelder anderweit verwenden. Der Redner vermißte noch eine zweckmäßige Kon⸗ trolle. Sie sei sehr schwer durchführbar, wie sie nach den Richt⸗ linien vorgeschlagen sei. Wenn es möglich wäre über die Genossen⸗ schaften eine Zinsverbilligung zu erreichen, . sei das Reichsgeld r , angelegt. Aber nach den bisherigen Erfahrungen ätten Genossenschaften 1925 z. B. bis 20 b selbst genommen und damit ihr Defizit abgedeckt, und zwar mit Rentenbank⸗ krediten! Er halte deshalb ein solches Verfahren für unmöglich mangels genügender Kontrolle. Er halte den Vorschlag Dr. Hor— lachers deshalb für undurchführbar. Abg. Dewitz (B. Nat.) be⸗ grüßte die Absicht der Regiexung, hier in diesem Absatz⸗ und Kreditwirrwarr des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens von oben mit einem gewissen Druck ein Ende zu machen. Von oben lasse sich ein Zusammenschweißen leichter als von unten erreichen. Man stoße ja auf den Widerstand von so und so vielen hauptamt⸗ lichen . usw. Man spreche so viel von . be⸗ wirtschafteten Genossenschaften! Gewiß, es möge mancher Fehler gemacht worden sein. Es e die Inflation gemacht worden. (3u⸗ ruf: Die haben die Arbeitergenossenschaften doch auch überwunden) Gewiß, Garantien für gute Verteilung der Gelder suche er gerade darin, daß ein Druck von oben geübt werde. Wenn einzelne Ge⸗ len hann zurzeit noch nicht mitmachen wollten, so möge das ein, sie würden sich aber nach kurzer Zeit besinnen, wenn sie ähen, daß sie von der Zentralisation Vorteil hätten. Die Blüte er Konsumvereine komme doch gerade daher, daß sie von vorn⸗ em straff zentral aufgebaut und zusammengefaßt seien. Was olle denn der Länderausschuß nun hierbei machen? Seine Auf⸗ abe erscheine ihm etwas viel Aufwand für einen Eierkuchen zu ö. Eine Beschleunigung des Verfahrens werde sicherlich dadurch nicht erreicht. Im übrigen aber bitte er um baldige Annahme der Richtlinien, damit überhaupt etwas zustande komme. Abg. Schlack (Zentr.) bemerkte, ihm habe es anfangs geschienen, s; seien die Richtlinien dazu da, die Gedanken zu verbergen. Werde denn ein Verband bereit sein, z. B. die Millionen Schulden des anderen zu übernehmen, und so mit ihm zusammenzugehen? Da wir nur 25 Millionen zur Verfügung hätten, sei daran wohl nicht gedacht. Verhütet müsse werden, daß d ie Summen zur „Sanierung“ ver⸗ wendet würden. Die Rationalisierung könne man nicht von oben machen — die Zentralverbände müßten zunächst herausbleiben —, sie müsse bei den lokalen, provinziellen und Länderorganisationen beginnen. Machten diese nicht mit, so ( man das Geld. Auf diefer Grundlage werde man schließlich zu einer Hauptzentrale kommen. Wollen die Zentralverbände sich nicht einigen, möchten sie es lafsen. Die Zenträlverbände wollten ja ihre Genossenschaften behalten und hinderten womöglich den Zusammenschluß. Der Länderausschuß könne die Gelder verteilen, aber mehr nicht, weil die Praktiker fehlten. Eine Verteilung nach den Zinsen, wie Dr. Horlacher borschlage, lehne er ab. Abg. Blum Zentr) be⸗ tonte, daß eine , assung der Genossenschaften schon um so mehr nötig sei, als die Internationale Poolbildung sich immer mehr festige, und im Inlande die Trustbildung forischreite. Da müßse die Landwirtschaft als Gegenwirkung auch eine zentrale Ver⸗ einigung haben. Der Vorschlag, eine Zinsberbilligung mit der Ratlonalisterung zu verbinden, ö. ewiß mit Rücksicht auf die brutalen ere fe bis 12 und mehr . erwägenswert. Dazu reichten aber 25 Millionen nicht aus. Dazu brauche man mindestens die doppelte Summe. Da müsse die Rationalisierung den Vorrang . Man nrüsse aber nicht oben, sondern unten anfangen. Es omme in erster Linie darauf an, daß der Zusammenschluß der in den Ländern und Provinzen nebeneinander bestehenden Ver⸗ bände zu einem Landes- oder Provinzialverband erfolge, Der Zusammenschluß müsse da erfolgen, wo die praktische Arbeit eleistet werde, dann komme er, von oben von selbst. , . sei es auch falsch, die Mittel für den unteren Zusammen⸗ schluß auf 20 vH. zu ö Gegen die Verwendung der Mittel zur Sanierung sei er unbedingt. Aufwendungen ur geschäftlichen Sanierung dürften nicht gemacht werden, Auf alle Fälle müsse der Ausschuß zu einer Lösung der ih hen Frage kommen. Abg. Bech⸗Oppeln (3tr) wies auf die sehn⸗ fich ris⸗ Erwartung hin, mit der die Landwirtschaft der Arbeiten es Ausschusses harre. Er pflichte im wesenklichen dem Abg. Blum bei. Der Widerstand gegen diese Bestrebungen . vor⸗ wiegend von den leitenden Beamten der , ten aus, die um ihre Position . Ohne eine. ationalisierung werde das Genoffenschaftswesen nicht verbilligt, Man denke nur an die unberechtigte gegenwärtige Uneinigkeit der Spitzen⸗ verbände. In dem le,, sehe er nur ein Auskunfts⸗ mittel aus Mangel an Besserem. Unter gewissen Abänderungen könne man wohl den Richtlinien . Ab. Bach⸗ mann (D. Nat.) bemerkte, der beste Wille von unten her reiche nicht aus, wenn nicht dazu ein Druck von oben komme. Er beantrage, um Mißverstandnisse auszuräumen, als Zweck der Mittel zu bestimmen: „Die Mittel . nur zur Deckung der Kosten, die den ,, Kassen durch Nationalisierungs⸗ Maßnahmen entstehen, zur Verfügung zu stellen. Damit schloß die allgemeine Beratung; , wurden noch nicht ö Der Ausschuß wird sich vielmehr in seiner nächsten Cie g, am 28. April, zunächst mit der Frage der Um⸗ schuldungskredite beschäftigen.
Reichstagsgausschuß Durchführung
Der zur 28. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Dr. Horlacher (Bayer.
eine Ber gen mit der Besßrechung der Richtlinien, he⸗ , des . 6 Umschuldungskredite fort. Ministerialrat Dr. Quassowki erläuterte, dem Nach⸗ richenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, die 6 der sogenannten eingefrorenen Kredite, die man auch ver⸗ kappte Realkredite genannt habe. Die Bewegung gehe dahin, die kurzfristigen Personalkredite durch langfristige TGredite miöglichst unter ,. des Zinsfußes zu ersetzen. Die Zunahme der Pfandbriefe zeigte die beginnende Entwicklung. Wo der Land⸗ wirt erststelligen Hypothekenkredit nicht mehr erhalten Jönne, wolle man ihm zweilstelligen Hypothelenkredit eröffnen. Woher aber bekomme man das Geld? Man habe ja bereits auch Aus⸗ landsgeld herangezogen, aber die Garantie müßten Inlands⸗ kreditinstitute übernehmen. Redner setzte nun die Organisation
dieser Hilfe und die Formen und Bedingungen, die Kontrollmaß—
nahmen usw. auseinander, unter denen diese Maßnahmen vor sich gehen sollen, die in den Richtlinien zusammengefaßt seien. Das Bedürfnis nach solchen Krediten sei außerordentlich groß, größer als der Geldmarkt zurzeit es befriedigen könnte. Es komme nun darauf an, diese Umschuldungskredite dorthin zu leiten und so umfangreich, daß der ihrer bedürftige Schuldner, Landwirt, Klein⸗ bauer und Pächter, nun auch wirklich geregelte Schuld verhältnisse erlange. Von langfristigen Krediten sei hierbei nur au den „hin⸗ teren Schwanz“ der Roggenschulden gedacht. T ie Verhandlungen zur Vorbereitung der Umschuldung mit den Ländern, Banken und, Organisationen eien bereits in die Wege geleitet; er hoffe deshalb
auf baldige Verabschiedung. Die Beschlüsse des Reichsrats brächten keine grundsätzlichen Abweichungen von den Zielen der Regierung. Abg. Rädel (Komm) begründete einen Antrag, die für Hilfsmaßnahmen des Reiches für Umschuldungskredite zur Verfügung zu stellenden Mittel als Notfonds für die Ent⸗ schuldung bäuerlicher Klein⸗ und Familienbetriebe zu verwenden. Zur Durchführung dieser Hilfsmaßnahmen habe die Regierung Richtlinien nach folgenden Gesichtspunkten vorzulegen: a) Herab⸗ setzung oder vollständige Streichung solcher Schulden, die zu den schlechten Bedingungen in den Jahren 192425 aufgenommen werden mußten, y schwebende Schulden, b) Zins⸗ verbilligung in dem Maße, daß in keinem Fall die Zinsen 6 vü übersteigen, bei dringenden Notständen Gewährung zinsloser Vor— schüsse, ) Durchführung der Hilfsmaßnahmen durch Ausschüsse, die aus Vertretern der landwirtschaftlichen Genossenschaften, Klein⸗ und Familienbetriebe, Gemeinden und Gemeindeverbände und Landwirtschaftskammern gebildet werden. Die vorliegenden Richtlinien brächten keine Hilfe den bedürftigen Bauern usw., sondern eigentlich nur den Kreditanstalten. Die Richtlinien machten im Eingang den Eindruck, als seien es Maßnahmen, das Betreiben von Zwangsvollstreckungen zu erleichtern. Vor⸗ sitzender Abg. Dr. Horlacher (Bayer. Vp.) beantragte mit Unterstützung mehrerer Parteien eine Entschließung, darauf Be⸗ dacht zu nehmen, daß die Kredithilfe durch Umschuldung möglichst gleichmäßig auf das ganze Reich verteilt wird. Abg. Beck⸗Oppeln (Zentr.) begrüßte die vorgeschlagenen Maßnahmen. Die soge⸗ nannten Amerikaanleihen usw. hätten sich nicht richtig auswirken können, weil die Grundbuchämter noch mit den Aufwertungs⸗— arbeiten beschäftigt gewesen seien. Die Abwicklungskredite seien damals gewissermaßen auf drei Jahre verteilt worden, die bäuer⸗ lichen Schuldner hätten aber bei der schlechten Lage der Land⸗ wirtschaft einfach nicht zahlen können. Tie Kreditmöglichkeiten seien erschöpft worden. Deshalb halte er Heraufsetzung der Be⸗ leihungsgrenze auf 50 bis 60 vH für wünschenswert. Abg. Blum (Zentr.) betonte den Zusammenhang der Umschuldungsaktion mit dem Auffangen von Gütern, die sich nicht halten ließen, und. dem Siedlungswesen. Die Zahl der nicht mehr rentablen Groß⸗ güter mehre sich von Tag zu Tag. Es bestehe große Gefahr, daß die Güter an sogenannte Güterschlächter fielen und dauernd ihrer wirtschaftlichen Ausnutzung entzogen würden. Dabei sei eine Ge⸗ sundung des ,,, zu erstreben. Manche Siedlungs⸗ gesellschaften siedelten ungesund, kauften schlechte zur Siedlung ungeeignete Objekte. Viele Siedler gingen dadurch zugrunde Durch die Kontrolle der Umschuldungsorganisation werde einge Auswahl der zur Siedlung geeigneten Objekte erfolgen können. Alles in allem sei die Aktion eine zwingende Forderung der Not⸗ stände auf dem landwirtschaftlichen Hypothekenmarkte. Diesem grundsätzlichen Anfang müsse eine weitere Ausgestaltung folgen. Abg. von Dewitz (D. Nat.) betonte gleichfalls die Notwendig keit dieser Maßnahmen. Der Abg. Rädel habe offenbar die Be⸗ deutung der Treuhandstelle in den Richtlinien verkannt. Sie ei nicht die Hauptsache, sie komme wesentlich nur für gewisse hoff⸗ nungslose Fälle besonders in Frage. Den Kleinbauern könne man auf Grund der Richtlinien sehr wohl helfen und weit besser, als der Abg. Rädel es annehme. Der Redner setzte das näher im einzelnen auseinander. Er bat um baldige Verabschiedung dieser Richtlinien, schon weil sie die Maßnahmen brächten, die eine Art Voraussetzung für die Rationalisierung der Genossen⸗ schaftsbetriebe seien. Abg. Schröter⸗Liegnitz (D. Nat.) be⸗ gründete einen von der Bayerischen Volkspartei, der Deutschen Volkspartei und dem Zentrum unterstützten Antrag, der den Siedlern und Rentengütern usw. die Teilnahme an dieser Aktion ermöglichen solle. Danach darf die Höhe des Umschuldungs⸗ darlehens bei Altsiedlern und Rentengutsbesitzern 20 vH des Grundstückswertes übersteigen, so daß auch bei diesen der Um⸗ schuldungskredit einschließlich der im Range vorgehenden Renten⸗ belastung ebenfalls mit der Grenze von 50 bis 60 vH des Grund i , abschneidet. Nach kurzer weiterer Debatte, an der ich der Abg. Hamkens (D. Vp.) und Ministerialrat Dr. Quassowski beteiligten, wurde die allgemeine Beratung ge⸗ schlossen. In der Einzelerörterung gab auf eine Anfrage des Abg. Dr. Hi l ferdimg (Soz.) Ministerialrat Dr. Quassowski ausführliche Auskunft über die mögliche Form der Kredit beschaffung. Abg. Beythien (D. Vp.) begründete einen An⸗ trag seiner Freunde, in den Kreditausschuß nicht bloß von der Handelskammer und Handwerkskammer einen Vertreter, on, je einen Vertreter zu entsenden; bei der innigen Berührung beider Kammern mit dem Landwirt sei das nötig. Abg. Blum (Zentr.) begründete einen Antrag, als Sicherheit für Darlehen bei Klein⸗ bauern und Pächtern gelten zu lassen: „insbesondere auch die per⸗ sönliche Leistungsfähigkeit (Personalkredit)“. Die mitgeteilten An⸗ träge Beythien (D. Vp., Blum (Zentr.), Schröter (D. Nat.) usw. wurden mit Ausnahme des kommunistischen Antrages, der ab⸗ gelehnt wurde, genehmigt. Statt „Handwerkerforderungen“ wurde der Ausdruck „Forderungen von Gewerbetreibenden“ gesetzt. Die Entschließung Dr. Horlacher (Bayer. Vp.) wurde einstimmig genehmigt. Die Richtlinien für die Umschuldung wurden im ganzen genehmigt. — Es folgte die Fortsetzung der Be⸗ n zur Rationali sierung des landwirt⸗ saftlichen GenossenschaftsUwesen s. Es entspann sich eine Erörterung zur Geschäftsordnung, ob die in— wischen eingegangenen beiden Anträge des Abg. Schmidt⸗ r (Soz) und Dr. Horlacher (Bayer. Vp.) und Ge⸗ nossen gleich mitbesprochen werden sollten oder erst nach Abschluß der Einzelberatung Abg. Dr. Hilferding (Soz) begründete innerhalb dieser , m, ,. den he n r ene, Antrag, der lautet: „Der Ausschuß wolle beschliehen: In Erwägung, daß die Verwendung der für die Rationalisierungsbestrebungen der landwirtschaftlichen Genossenschaften bereitgestellten Gelder laut Absatz 4 der Richtlinien erst nach dem . gegen⸗ seitig bindender Beschlüsse der Genossenschaftsverbände zulässtg ist und eine Verzögerung durch diesen Antrag nicht eintreten kann, wird die Beschlußfassung so lange vertagt, bis ein solcher Rationalisierungsplan vorliegt. Durch die vorliegenden An⸗ träge, so führte der Redner aus, werde die Grundlage der Richt- linien vollkommen verändert, namentlich durch die Zentrums⸗ anträge, die den Neuaufbau von unten, statt von oben, erstrebten. Abg. Schlack (Zentr.) widersprach der sofortigen Beratung unh diesem Antrage. Er sei im Gegenteil mit den Absichten der Richtlinien des Ministeriums einverstanden. Der Antrag Dr. Ho rlacher (Bayer. Vp) und Hamkens (D. Vp.) lautet: „Der Ausschuß wolle beschließen, die Reichsregierung zu ersuchen, den nunmehr vorliegenden Entwurf von Richtlinien zur Rationalisierung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens allen großen zentralen Genossenschaftsverbänden zur Stellung nahme vorzulegen und dem Ausschuß über das Ergebnis der gepflogenen Verhandlungen nach dem 20. Mai Bericht zu er⸗ statten. Auch solle über die Einordnung der zentralen Verbände nach ihrer Größe bis dahin eine klare Stellungnahme erfolgen. Zu der nächsten Sitzung des Ausschusses sollen Sachverständiga aus den Kreisen der zentralen Genossenschaftsverbände geladen werden.“ Vorsitzender Abg. Dr. Horlacher (Bayer. Vp.) führte zur Begründung des Antrages aus, daß alle hier eine Rationalisierung der landwirtschaftlichen Genossenschaften an⸗ strebten, aber die Regierung erstrebe sie von oben, seine Partei pon unten. Nur so sei sie möglich. Eine solche Rationalisierung des Genossenschaftswesens erfordere Jahre. Deshalb sei eine nachträgliche Fühlungnahme mit den großen Genossenschafts⸗ verbänden kein Zeitverlust. Sein Antrag wolle eine gründliche Klärung der Verhältnisse in der Zwischenzeit. Er bitte um An nahme sei Antrags und des Antrags Hilferding —Schmidt⸗ jpenick bg. Schack (Zentr) wies den Vorsitzenden darauf hin, daß doch gerade er es gewesen sei, der wegen der Dringlichkeit der Sache auf der jetzigen Sitzung bestanden habe. Es handele