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Ih0 226]
Actien⸗Gesellschaft für Gas und
Eleftricität Weidenau in Köln.
In der außerordentlichen Generalver⸗ sammlung vom 14. 8. 1928 ist nicht Herr Rechtsanwalt Dr. Walter Grave, sondern Herr Direftor Rudolf Vogel in Pader⸗ born dem Aussichtsrat zugewählt worden. Die Bekanntmachung vom 14. 8. 1928 wird hierdurch entsprechend berichtigt.
Köln, den 30. August 1928.
Der Vorstand.
lõoꝛz3?] Gas⸗Actien⸗Gesellschaft in Köln.
In der außerordentlichen Generalver⸗ = —
sammlung vom 14. 8. 1928 ist nicht Herr Rechtsanwalt Dr. Walter Grave, jondein Herr Direftor Rudolf Vogel in Pader⸗ born dem Aufsichtsrat zugewählt worden. Die Bekanntmachung vom 14. 8. 1928 wird hierdurch entsprechend berichtigt. Köln, den 30. August 1928. Der Vorstand.
49327 Dommitzscher Tonwerke Aktien⸗ gesellschaft, Dommitzsch a. E. Zweite Aufforderung.
Auf Grund der 7. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen fordern wir die Inhngben . Stammaktien über nom. RM 40 auf, ihre Stammaktien mit Gewinn⸗ anteilscheinen für 1928/29 und folgende nebst Erneuerungsschein zum Umtausch in Stammaktien über RM 200 bzw. RM 1000 zu den nachstehenden Be⸗ dingungen bis zum 6. November E928 einschliesilichͥ
in Berlin: bei der Direction der
Di sconto⸗Gesellschaft, bei der Darmstädter und Natio⸗ nalbank K. a. A., bei Paul Meyrowitz Komman⸗ ditgesellschaft, Berlin W. 56, Schinkelplatz 5, in Hamburg: bei der Norddeutschen Bank in Hamburg unter Beifügung eines zahlenmäßig ge⸗
ordneten Nummernverzeichnisses, wofür —
Formulare bei den genannten Stellen erhältlich sind, während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen.
Für einen eingereichten Nennbetrag von RM 1000 wird eine neue Stamm⸗ altie im Nennwert von RM 10090 mit Gewinnanteilscheinen Nr. 1 und ff. nebst Erneuerungsschein ausgereicht. Soweit die Aktionäre Beträge besitzen, die RM 1000 nicht erreichen oder nicht durch RM 1000 teilbar sind, werden für den nicht durch RM 1000, aber durch RM 200 teilbaren Betrag Ab⸗ schnitte zu nom. RM 200 mit Gewinn⸗ anteilscheinen Nr. 1 und ff. nebst Er⸗ neuerungsschein ausgegeben.
Der Umtausch in Abschnitte über RM 1000 und RM 200 kann auch er⸗ folgen, wenn der eingereichte Betrag neben Stücken zu RM 40 solche zu RM 20 enthält oder sich nur ans RM 20⸗Stücken zusammensetzt.
Die fin fan schst e bereit, den An⸗ und Verkauf von Spitzen zu vermitteln. Soweit Ein— reicher von Beträgen, die nicht durch RM 200 teilbar sind, von dem Angebot, Spitzen e e,, oder zu verkaufen, nicht Gebrauch machen, wird der nicht durch RM 206 teilbare Be⸗ trag in Abschnitten zu RM 20 aus⸗ gehändigt.
Der Umtausch ist provisionsfrei, falls die Einreichung der Stammaktien und Anteilscheine an den Schaltern der obigen Stellen erfolgt. In anderen . wird die übliche Provision in lnrechnung gebracht.
Alte Aktienurkunden über RM 40, die nicht bis zum 6. November 1923 bei den vorgenannten Stellen zum Um⸗ tausch eingereicht worden sind, werden gemäß § 290 H.⸗G.⸗B. für kraftlos erklärt werden. Die an Stelle der für kraftlos erklärten alten Stammaktien über RM 40 auszugebenden neuen Stücke werden für Rechnung der Be⸗ teiligten verkauft, der Erlös wird ab⸗ kg ic der entstehenden Kosten an die
erechtigten ausgezahlt bzw. für diese hinterlegt werden.
Der Umtausch der Aktien erfolgt nach Prüfung möglichst Zug um Zug.
Sowohl die alten als auch die neuen
Stammaktien sind an der Börse zu Berlin bis zum 2. November 1928 lieferbar. Alsdann wird der Börsen⸗
vorstand die zum Umtausch einzureichen⸗ den alten Stammaktien über RM 40 voraussichtlich für nicht mehr lieferbar erklären.
Da wir festgestellt haben, daß unsere alten Stammaktien über RM 20 im Laufe der Zeit durchweg sehr schadhaft geworden sind, chlossen, diese zu erneuern. Wir fordern aher die Inhaber unserer Stamm⸗ aktien über RM 20 auf, ihre Stamm⸗ aktien nebst Erneuerungsscheinen zum Umtausch gegen neue Stamm⸗ aktienurkunden mit Dividendenschein Nr. 1 und ff. nebst Erneuerungsschein bei den vorgenannten Stellen einzu⸗ reichen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die Erneuerung der jetzt ab⸗ gelaufenen Dividendenscheinbogen nur in Verbindung mit dem Umtausch der Mäntel vorgenommen wird.
Dommitz sch a. E., 1 September 1928.
Dommitzscher Tonwerke Altien⸗
gesellchaft.
erklären sich —
haben wir uns ent⸗ —
o0ꝛ 14]
Grundstücksgesellschaft Weimarer⸗ straße 6 Aktien⸗Gesellschaft, Berlin. Bilanz per 31. Dezember 1927.
* ö ö 2 l e , . . . . . . r r . , .
Erste Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 204 vom 1. September 1928. S. 8.
0233
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Montag, den 24. September 1928, mittags 12 Uhr, in den Räumen der Gesell⸗
Aktiva. RM 4 r, Berlin W. 62, Kurfürstenstr. 78, Grundstucks konto. .... 181 53112 stattfindenden ordentlichen General⸗ Ver vert 326947 versammlung eingeladen. Tages⸗
NTvi R ordnung: 1. Vorlegung der Bilanz, — — — der Gewinn⸗ und Verlustrechnung so⸗
Passiva. wie des Geschäftsberichts für das Jahr Hypothekenkonto .... . 77 243 20 1927; 2. Genehmigung der Bilanz und Geiellschaftsfavital ..... 60090 — der Gewinn⸗ und Verlustrechnung; Verwaltungskonto .... 1557 64 3. Entlastung des Vorstands und Auf⸗
Vor sichtsrats; 4. Verschiedenes. Diejenigen ; Aktionäre, welche an der Generalver⸗ Gewinn und Verlustrechnung. sammlung teilnehmen wollen, werden JJ NM J mit Bezug auf 5 17 des Gesellschafts⸗ Generalunkosten ..... 15 Ig4 44 vertrags ersucht, ihre Aktien oder über Abschreibung 15.9 S50 39 die Aktien lautende Hinterlegungs⸗ Verlustvortrag aus 1926. 202315 ö der Reichsbank oder eines deut⸗ — — schen Notars bei der Firma Sachs, 18 867 n8 Warschauer & Co. A.-G. spätestens am ⸗ . dritten Tage vor dem Tage der General⸗ Einnahmen aus Mieten .. 15 598 56 versammlung zu hiaterlegen. RJ,, 3 269 42 Berlin, den 31. August 1928. 8 85798 Sache ,, . C Co., Ein heitt wert 85 osg RM. . .
Grundstücksgesellschaft Weimarer⸗ straße 6 Akt. Gesellschaft.
J. V.:: E. Sören en. ö /. 49925] Bilanz, abgeschlossen
ver 31. Dezember 1927.
Aktiva. A 9 ü 454 000 — Mobilien, Maschinen.. 261 300 — Barbestůnde ..... 921383 e, mee, 464 50770 Vorräte ö 160 299 —
1349 320 53
Pa sfiva.
Aktienkapital w obo O00 — Gesetzliche Reserven ... 110 000 — ypothekenschuld ö 23 370 24
Gläubiger und Rücklagen 616 37674 Reingewinn .... . 49 573 55 1349 320153
Gewinn⸗ und Verlustkonto.
Soll. Abschreibungen Generalunkosten. Reingewinn...
9 69 9 09 9 60
16. ; 37 59447
967 212 47
. 104438049
Neun, Gewinnvortrag aus 1926. Rohertrag
42 235 46
1003 110 8
München, den 6. August
104438049
Aus dem Aussichtsrat ist ausgeschieden Herr Direktor Arthur Rehfeld, München, dafür wurde neugewählt Herr Dr. Hans Karl von Mangold, Bankier in München.
1928.
Feurich⸗ Keks AI. G.
Der Vorstand. Feurich.
49034] Vermögensa ufstellung
am 31. Dezember 1927.
Vermögen GRundstücht·=—.. 1 2 Anschlußgleise. ..... wd / ö. Elektrische Kraft⸗ und Licht
G Werkgerãte: a) Formkästen ;... b) sonstige Werkgeräte, Mobiliar und Buͤroeinrich⸗ tung . K Arbeiterwohlfahrts⸗ einrichtungen uhrgeräte?.. . Modelle und Zeichnungen. Einführungs⸗ und Ver⸗ suchskonto —ĩ 2 FJ . asse, Wertpapiere, Reicht⸗ bank und Postscheck .. . ( Bürgschaften Æ 595 100, — Verlust 1925 . 262 892, 22 1926 . 320 074,94 1927 536 505, 15
.
6 3
490 000
oz rg ob
7500
no 7 9 31
78 98972
36 389 68 27 32431
7 632 85 1
100 000
44 120 54
1— 1—
1419461 285 942 52 389 484 82
1119432
4224 16723
Verbindlichkeiten. Aktienkapital k Relerve fonds Rückständige Löhne ö Rückstellungen Bürgschaften M b95 100,
2 400 000 400 0900
65 h20 3
5 915 2 1246 846 84 II Sb6 sh
Gewinn⸗ und Verlustrechnung
4 224167 23
am 31. Dezember 1927.
Soll. 46 393 Verlustvortrag aus 1926. 582 927 16 Gesamtunkosten .... 427 851 85 Abschreibungen .... 100 66465 Betriebsverlust ..... 7988 65 1119453231
Saben. Verlust 1830... 262 852 22 ö . 1 536 505 15 1119 43231
Düsseldorf ⸗ Seerdt, den 3. August 1928. Eisenwerk und Maschinenbau Aktiengesellschaft.
Der Vorstand.
Der Vorstand. Beese. Ulitz.
S028 Siid⸗West⸗Deutsche Transport⸗ Ve rsicherungs⸗Aktienge sellscha ft,
Stuttgart.
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Samstag, den 29. September 1928, nachmittags 4 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Stutt⸗ gart, Friedrichstr. 60, statt findenden ordentlichen Generalversammlung ein. Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichts so⸗ wie der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung über das Geschäfts⸗ jahr 1927/28. .
2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung dieser Bilanz und die Ver⸗ wendung des Reingewinns.
8. De Glu ssung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
4. Festsetzung der Vergütung des Auf⸗ sichtbrats .
5. Fusions vertrag mit der Süddeutscher
loyd Transport — Versicherungs⸗ Aktiengesellschaft, Stuttgart, als aufnehmende Gesellschaft § 306 H.⸗G.⸗B.
Stuttgart, den 31. e ., 1928.
gemäß
Rostocker Bank, Roftock.
Unter Bejugnahme auf unsere Be⸗ kanntmachung im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger, in der Berliner Börsenzeitung und im Berliner Börsen⸗ Courier vom 21. April 1928 erklären wir hiermit gemäß § 35a der 2. 5. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen in Verbindung mit den S5 290, 2719 Abs. 2 H-G.⸗B. unsere sämtlichen noch im Verkehr befiindlichen Aktien über RM 40 — das sind Stück 50 Aktien über RM. 40 —– mit den Nummern 11313 11314 11383 11384 11385 11386 11387 11388 11869 11870 11871 11872 11873 11874 12024 12502 12503 12504 12505 12506 12507 12986 13472 14321 14322 14323 14324 14325 14383 14384 14385 14452 14453 14454 14500 14501 14502 14665 14932 15127 15128 15129 15130 15481 15482 15483 15496 15497 15498 15499 15500 15502 15503 15504 15627 15694 15695 15696 15697 15698 15699 15862 15863 15864 15865 15866 15867 15868 15869 15870 16057 16058 16059 16597 16598 16612 16613 16614 16615 16516 16617 16618 16619 16620 16621 16622 16623 16624 16625 16626 16627 16628 16877 17081 17311 17884 17885 17886 17887 17888 17889 17890 17891 17892 17893 17894 17895 17983 17984 18028 18029 18030 18388 18389 18390 18391 18392 18393 18394 18395 18396 18400 18401 18402 22096 22097 22098 22126 22127 22128 22129 22130 22131 22132 22133 22134 22376 22377 22378 22396 22397 223938 22418 22420 22561 22562 22563 22564 22565 22566 2267 22568 22569 23018 23019 23020 23176 23177 23178 23416 23417 23418 234198 23420 23421 23458 23459 23460 23512 23513 23514 23515 23516 23517 23548 23549 23550 23653 23654 23655 23662 23663 23664 23737 23738 23739 23743 23744 23745 23890 23891 23892 23893 23894 23895 24037 24091 24132 24133 24134 24158 24160 24161 24162 24163 24164 24165 24166 24167 24168 24169 24170 24171 24172 24173 24174 24226 24275 24276 24881 243882 25260 25261 25262 25391 25392 25393 25394 25395 25396 25397 25398 25399 25400 20401 25402 25403 25404 25405 25450 25454 25459 25460 25461 25462 25463 25464 25465 25466 25467 für kraftlos.
Die an Stelle der für kraftlos erklärten
Der Vorstan Aktien auszugebenden neuen Aktien über mam Q Q . ,,, werden durch ö. l 26 n der Beteiligten an der Berliner Börse lbo G6] verkauft werden. Der Erlös wird für die e . . Beteiligten hinterlegt werden. ien, ele gelt, nm, se, m hostock, en r Uingaft igzs . Riu stõ cker Bank. 4930) Attiva. GM 3 Junge. Eymeß. w 1 ... . w; 110 888 2] .. Berliner Aetien⸗Gesellschaft Außenstãnde. . 8121965 für Eisengießterei und Maschinen⸗ Auswertungtausgleich. .. 10 2509 — 6650241] fabrikation. , . 2372 Bilanz am 30. Juni 1928. 210 088 — ; 2 1 Aktiva. RM * ; n e . . . G 4261 853 Hvpotheken.. .. — Debitoren: . Aktienkapital... 20 000 — a) in Jlaufender Rechnung 7 263 08 Wertberichtigungs konto... 20088 = b) Postscheck und Ver⸗ . II ss -= ö . 54 ö. 32 e — Verlust. und Gewinnrechnung. Vel ilig ung an Patenten Ver ist ga . Lizenzen.. . 400 000 - . s f l adt Allgemeine Unkosten .... 23 414 95 , * 2 ; S810 000 -- Reparaturen. 11 M6 Verlnit.. .... . 716 37 26 k 2 881 46 , , ,,. ö 99262748 bschreibung auf Grundstück 2200 Passiva. I 70951 Aktienkapital: ĩ — a) Stammaktien Gewinn. 2 025 000, — Vortrag aus 19906 .... 65 l 12 pP) Vorzugs⸗ Reseivefonds .. 3270131 aktien. 10 000 2036 00 - Grundst⸗Ertrag ...... 20 55040 3 7237 99 ⸗ ) ö Veilustt... a) in laufender Rechnung 31 709151 Rae 7771,50 J b) ück⸗ , 6 7 700ν - P c) Bank⸗ 35 srlten. oz 11198 sr sgl
Bilanz am 31. Dezember 1927.
Aktiva. . ,) . 11044 e 42 970 91 Grundstück . . 9 9 9 2 92 000 3 J 4 400 - J,, . 38 020 - Fabr.⸗Inv. u. Utens. ... 10 000 — men, 6 000 - Kd 224588 J 6 ö 1000 — . 150 65 Hmasngen .. 7 000 — Dampf heizungsanlag 4 500 - J 600 — d 223684 361 740 72 Passiva. .
w,, 150 000 - w nn,, 20 72415 e, 151 70664 . w 39 302082
bl 740 72
Der Aufsichtsrat setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Direktor Clemens Kirsten Kaufmann Robert Töpfer, Kauf
mann Emil Andreas, Leipzig, Direktor Ernst Schotter, Rechtsanwalt Zippel,
Schönebeck a. E. Leipzig, den 19. August 1928.
Knape C Würk A.⸗G. Der Vorstand.
*
.
h ' . . ö 22 ‚ J 2 * . 2 366 ö ,
2992 659148 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
An Dehet. RM . Vortrag aus 1926/27 1675 81732 Generalunkosten 112 689, 38 Stillegungskosten 4 492,20 — Rückstellung 6 00. - 123 141658
mn
Per Kredit.
Gewinn beim Verkauf der
Bestände . 62 524,08 . Zinsenkonto. . 19 797.67 82 321 65 111 Us 637 6
1798 965890
Vorstehende Bilanz sowie die Gewinn⸗ und Verluftrechnung habe ich geprüft und mit den ordnungsmäßig geführten Büchern der Gesellschaft in Uebereinstimmung gefunden. .
Charlottenburg, den 1. August. 1928.
E. Ohm e, beeidigter Bücherrevisor.
Der Vorstand. .
Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft besteht aus den Herren:
Konsul Salomon Marx in Berlin,
Vorsitzender,
Bankdirektor Dr. Oscar Schlitter in Berlin, stellvertr. Vorsitzender, Bankier Gerhard Boehme in Berlin,
Direktor Friedrich Ludwig in Berlin
Charlottenburg, —
Bantdirektor Curt Witt in Berlin.
) *
Paul A. Henckels Attiengesellschaft Nek lameartikel. Fabrit, Solingen. Wir geben hiermit befannt, daß ge⸗
legentlich der am 12. Mai ds. Jahres statt⸗
gefundenen Generalversammlung unser
Aufsichtsratsmitglied Herr Justizrat Dr.
Abs auf Wunsch aus dem Aussichtsrat
ausgeschieden ist 50202
Do02Z2z6)
Die auf den 5. September 1928 ein⸗ berufene Generalversammlung ist auf Montag, den 24. September 1928, verlegt worden.
Zigarettenfabrik Orienta Aktiengesellschaft, Berlin. Der Vorstand.
T' Friedrich Richter C Co. Aktien⸗ gesellschaft, Rathenow.
IH. Bekanntmachung.
Wir fordern hiermit die Inhaber unserer Aktien über je RM 40, — Nenn⸗ wert auf, die Aktien nebst den dazu⸗ gehörigen Gewinnanteilscheinbogen mit laufenden Gewinnanteilscheinen und einem zahlenmäßig geordneten Num⸗ mernverzeichnis in doppelter Ausferti⸗ gung, wozu Formulare bei den Um⸗ tauschstellen erhältlich sind, bis spätestens 31. Dezember 1928 zum Umtausch in Aktien über RM 160, — bei den folgenden Stellen während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen:
in Berlin bei dem Bankhause
E. J. Mehyer, Voßstr. 16, oder bei der Berliner Handelsgesell⸗
; schaft, ;
in Rathenow bei der Westhavel⸗
ländischen Vereinsbank E. G. m. b. H. ö
Gegen Einlieferung von 5 Aktien über je RM 40 — werden zwei Aktien über je RM 100, — mit Gewinnanteil⸗ cheinen Nr. 1 u. ff. nebst Erneuerungs⸗ . ausgegeben.
Von den Umtauschstellen werden zu⸗— nächst Empfangsbescheinigungen aus⸗ gegeben, die nach Fertigstellung der neuen Aktien gegen diese umzutauschen sind, und zwar bei derjenigen Stelle, von der die Empfangsbescheinigung aus⸗ estellt ist. Der Umtausch dieser Be= scheinigungen, die nicht übertragbar sind, erfolgt baldmöglichst. Die Umtausch⸗ stellen sind berechtigt, aber nicht ver⸗ pflichtet, die Legitimation des Ein⸗ reichers der 2 zu prüfen.
Diejenigen Aktien über RM 40 — die nicht bis spätestens 31. Dezember 1928 bei den vorgenannten Stellen zum Umtausch eingereicht sind, werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für kraftlos erklärt. Das gleiche gilt von eingereichten Aktien über RM 40, welche die zum Ersatz durch Aktien über RM 100. — erforderliche Zahl nicht er⸗ reichen und uns nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Ver⸗ fügung gestellt werden.
Die an Stelle der für kraftlos er⸗ klärten Aktien ausgegebenen neuen Aktien werden für Rechnung der Be— teiligten verkauft. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten zur Verfügung der Beteiligten gehalten werden.
Die Inhaber der umzutauschenden Aktien über je RM 40, — können inner⸗ halb von drei Monaten nach Veröffent⸗ lichung dieser Bekanntmachung im Reichsanzeiger, jedoch noch bis zum Ablauf eines Monats nach Erlaß der letzten Bekanntmachung über die Auf⸗ r,, zum Umtausch, durch schrift⸗ iche Erklärung bei unserer Gesellschaft Widerspruch gegen den Umtausch er⸗ heben. Außer der Abgabe dieser schrift⸗ lichen Widerspruchserklärung gegenüber unserer Gesellschaft ist zur ordnungs⸗ mäßigen Erhebung des Widerspruchs erforberlich, daß der widersprechende Aktionär seine Aktien oder den von einem Notar ausgestellten Hinter⸗ legungsschein entweder bei unserer Ge⸗ sellschaftskasse in Rathenow oder bei den oben bezeichneten Bankhäusern hinterlegt und dort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist beläßt. Ein etwa er⸗ hobener Widerspruch verliert seine Wir⸗ kung, falls der Aktionär die hinter⸗ legten Aktienurkunden vor Ablauf der Widerspruchsfrist zurückfordert.
Erreichen die Anteile der Inhaber von Aktien über je RM 40, — die recht⸗ mäßig Widerspruch eingelegt haben, zu⸗ sammen den zehnten Teil des Gesamt⸗ betrags der Stammaktien über je RM 40, — so wird der Widerspruch wirksam und der Umtausch der Aktien der widersprechenden Aktionäre unter⸗ bleibt. Die Urkunden derjenigen In⸗ haber von Aktien über RM 40, —, die nicht Widerspruch erhoben haben, werden auch in diesem Falle — als freiwillig umgetauscht — in Urkunden über RM 106, — umgetauscht, sofern nicht von den Aktionären bei Einreichung ihrer Aktien zum Umtausch ausdrůcklich das Gegenteil erklärt ist.
Den Aktionären, die ihre Aktien dem Sammeldepot angeschlossen haben, wird für den Umtausch keine Provision be⸗ rechnet. Desgleichen ist der Umtausch provisionsfrei, falls die Einreichung der Aktien an den Schaltern der obigen Stellen erfolgt. In anderen Fällen wird die übliche Provision in Anrech⸗ nung gebracht.
Für die Lieferbarkeit der neuen Aktien an der Berliner Börse wird rechtzeitig Sorge getragen werden.
Rathenow, den 25. August 1928.
Friedrich Richter R Co. Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Richter.
He.
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22
Erste Zentral handelsregisterbeilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich
Nr. 294.
Berlin, Sonnabend, den 1. September
1928
8 Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis viertelsährlich 4 bo Gen Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle 8. 48, Wilhelmstraße 32.
Einzelne Nummern kosten 15 Hey Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
6
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 105 RM Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bel der Geschäftsstelle eingegangen sein.
2 r n,
andelsregister.
üterrechtsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichssachen, Verschiedenes.
& O & o.
8 .
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Entscheidungen des Reichsfinan zhofs.
105. Erbschaftstenerpflicht bei Versicherung eines An⸗ gestellten durch den Arbeitgeber zugunsten eines Dritten. Der Erblasser war Angestellter der Firma B. und wurde, wie alle Angestellten dieser 3 von 32 auf Todesfall versichert. Als Empfängerin der Versicherungssumme hatte er seiner Firma heine Schwester, die Beschwerdeführerin, bezeichnet. Außer der Versicherungssumme hatte der Erblasser noch einige Ersparnisse hinterlassen. Nach Abzug der Nachlaßverbindlichkeiten im Betrage Von 260 Dollar wurden als Erbinnen Mutter und Schwester des Erblassers durch Steuerbescheid vom 9. Mai 1927 zur Erbschafts⸗ steuer herangezogen. Das Finanzgericht rechnete in Abweichung von der ersten Instanz die br, ,,, nicht zum Nachlaß und besteuerte wegen dieses Betrags allein die Schwester Een g d 2 Abs. 1 Ziff. 4 des Erbschaftsteuergesetzes 1922, weil diese die Versicherungssumme unmittelbar — also nicht als Erbin ihres Bruders — auf Grund des Versicherungsvertrags erworben habe (gl, auch Entsch. d. Reichsger. in Zivilsachen Bd. 51 S. 403). Die sonstigen geringen Ersparnisse wurden auf Mutter und Schwester je zur Hälfte nach Abzug der Nachlaßverbindlichkeiten verteilt und bei der Schwester der Versicherungssumme zugerechnet. Die Mutter wurde wegen der ererbten Hälfte der Ersparnisse auf Grund des 8 22 Nr. 2 des Erbschaftsteuergesetzes 1922 von der Erbschaftsstener freigestellt. In der Rechtsbeschwerde macht die Beschwerdeführerin lediglich geltend, daß sie zu Unrecht auf Grund des 3 2 Abs. 1 Ziff. 4 des Erbschaftsteuergesetzes 1922 und des S 4 der Rei sabgabenordnung versteuert worden sei, weil ihr Er⸗= werh nicht auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Ver⸗ trags erfolgt sei und auch nicht als solcher zu gelten habe. Ver⸗ tragsbeteiligte seien die Firma B. und die Lebensversicherungs⸗ anstalt. Eine Bereicherung aus dem Vermögen des verstorbenen Bruders sei daher nicht eingetreten.
Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Der Erblasser hatte mit seiner Geschäftsherrin einen Vertrag geschlossen, wonach diese sein Leben zugunsten seiner Schwester, der Beschwerdeführerin, zu versichern hatte. Das hat die Geschäftsherrin getan. Was beim Eintritt des Versicherungsfalls der Beschwerdeführerin zufloß, stellt demnach einen Vermögensvorteil dar, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags von einem Dritten, der Ver⸗ sicherungsgesellschaft, der Beschwerheführerin unmittelbar gemacht worden ist, wie 5 3 Abs. 1 Nr. 4 des Erbschaftsteuergesetzes vor⸗ aussetzt. Daß der Dritte, der den Vermögensvorteil gewährt, und der Vertragsgegner des Erblassers ein und dieselbe Person sein mußte, verlangt die angezogene Vorschrift nicht. Es genügt, wenn die Leistung des Dritten auf einen Vertrag des Erblassers zurück⸗ zuführen ist. Die Unmittelbarkeit des Erwerbes ist gegeben, wenn auf Grund des Vertrags der Begünstigte selbst — und nicht die Erben — ein unmittelbares Recht auf die ausbedungene Leistung erhalten soll. So ist die rechtliche Gestaltung im Zweifel beim Lebenzversicherungsvertrgg, wie er hier, ausgelöst durch den Ver⸗ trag des Erblassers, vorliegt (ogl. 8 330 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buch) Solche Vermögensvorteile behandelt das Erbschaftsteuer⸗ gesetz im 5 2 als solche des Erblassers, nicht des Dritten (vgl. auch die Eingangsworte des Abs. 2 4. a. O.: „Als vom Erblasser zugewendet gilt auch . . . .. Uebrigens geht ein solcher Ver⸗ mögensvorteil nicht nur auf eine Willensäußerung des Erblassers, eben den mit deni Dritten abgeschlossenen Vertrage, sondern auch auf Aufwendungen des Erblassers zurück, der einen Teil des Entgelts für seine Dienstleistungen statt für sich zugunsten der durch den Vermögensvorteil bereicherten Person, hier der Be⸗ schwerdeführerin, verwendet. Die Vorinstanz hat daher ohne , , den §S 3 Abs 1 Ziff. 4 des Erbschaftsteuergesetzes e ah den g Te nden Fall angewendet. (Urteil vom 123. Juni
106. Unterschiedliche Behandlung von eimarbei und Saus gewerbetreibenden bei . 2 Streit besteht, ob Beschwerdeführer als selbständiger Hausgewerbe⸗ treibender einkommensteuerpflichtig ift, danach auf Grund einer Steuererklärung zu veranlagen ist oder ob er als Heimarbeiter die Einkommensteuer in der Form des Lohnsteuerabzugs durch Ver⸗ mittlung des Arbeitgebers zu entrichten hat. Die Rechts⸗ beschwerde macht geltend, daß zwischen der Firma, für die er arbeite, und ihm ein Dienstvertrag abgeschlossen sei, daß die auf⸗ traggebende Firma auch die Lasten der Sozialversicherung und der Erwerbslosenfürsorge für ihn trage, und daß er daher kein selbständiger Gewerbetreibender, sondern als Arbeitnehmer Lohn⸗ empfänger sei.
Die Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. Der Reichsfinanz⸗ gel hat in einer Reihe von Urteilen bei der Frage der Umsatz⸗ oe, e. sich mit dem Begriffe der Heimarbeiter und Haus⸗ ewerbetreibenden auseinandergesetzt Gu vgl. die Zusammen⸗ tellung der Urteile in der vorläufigen Vollzugsanweisung zum §z 36 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes S. 224). In diesen Ent⸗
scheidungen ist re daß es bei der Abgrenzung der frag⸗ lichen Begriffe in erster Linie auf die persönliche Selbständigkeit ankommt. Unselbständig ist, wer in der Hauptsache seine Arbeitskraft, selbständig, wer in der Hauptsache seine Arbeits⸗ leistung schuldet. Diese Begriffsbestimmungen können für den vorliegenden Fall insoweit verwertet werden, als sich hier⸗ nach feststellen läßt, unter welche der im 5 6 des Einkommen⸗ steuergesetzes aufgezählten Einkommensarten die Einkünfte des Beschwerdeführers fallen. Die Entscheidung des vorliegenden Rechtstreits hängt daher davon ab, ob der Beschwerdeführer selb⸗ ständig oder unselbständig, ob er als Heimarbeiter oder als Haus⸗ k anzusehen ist. Die Grenze zwischen beiden ruppen von Erwerbstätigen, Heimarbeitern und Hausgewerbe⸗ treibenden, ist flüssig. Es bedarf daher für die Unterscheidung einer um so genaueren Prüfung der einzelnen Merkmale, wie sie auch der Reichssinanzhof in einer Reihe von anderen Fällen dieser Art, die seiner Beurteilung unterlegen hahen. angestellt hat. Dabei wind ganz allgemein zu beachten sein, daß die einzelnen Typen der in der Hausindustrie tätigen Personen in ihrer gegen⸗ wärtigen Gestaltung das Ergebnis einer weit zurückgehenden wirtschaftlichen Entwicklung find, und diese Entwicklung da be⸗ sonders gleichmäßig verlaufen ist, wo die einzelne Berufsgruppe nur in feineren Wirtschaflagebieten vertreten ist. wie es gerade in der thüringischen Spielwarenindustrie der Fall ist. Hieraus ergibt sich, daß auch die rechtliche Stellung der in der betreffenden Hausindustrie tätigen Berufsgruppen gleichmäßig beurteilt werden muß, daß es also nicht angängig ist, der Beurteilung lediglich die — e des einzelnen Falles zugrunde zu legen. Denn sonst würden Angehörige der gleichen Berufsgruppe, die unter ganz gleichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eine Er⸗ werbstätigkeit ausüben, in für sie sehr einschneidender Weise steuerlich verschieden behandelt werden müssen, weil zufällig dieses oder jenes Merkmal, das für die steuerliche Behandlung wichtig ist, in dem zu entscheidenden Falle und in der in Frage kommenden Zeit vorhanden oder nicht vorhanden war. Es ist daher er— forderlich, bei der Entscheidung im einzelnen Falle auch die Merk⸗ male heranzuziehen, die zwar der gerade der Beurteilung unter⸗ liegende Tathestand nicht umfaßt, die aber sonst bei den An⸗ gehörigen der gleichen Erwerbsgruppe festzustellen sind. Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, sprechen überwiegende Gründe da⸗ ür, den Beschwerdeführer als ee, zu behandeln. Die Ent⸗ cheidung darüber, ob jemand selbständig oder nicht selbständig ist, ängt nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs, wie sie auch in 8 4 3 2 der Steuerabzugsdurchführungsbestim⸗ mungen zur Geltung gebracht worden ist, davon ab. ob die in Frage kommende Person in erster Linie ihre Arbeitskraft oder die Leistung als solche schuldet. In dieser Beziehung kommt für den vorliegenden Fall folgendes in Betracht: Der Beschwerde⸗ führer erledigt die ihm übertragenen Arbeiten in seiner — er⸗ mieteten — Wohnung. Er unterliegt dabei in keiner Weise der Aufsicht des Fabrikanten, der ihm die Arbeiten überträgt. Er ist an keine feste Arbeitszeit gebunden. Er kann das Vertrags⸗ verhältnis zu dem , . jederzeit lösen, wie auch der Fabrikant das Verhältnis ene , jederzeit lösen kann. Eine Verpflichtung, die Arbeiten persönlich auszuführen. besteht für den Beschwerdeführer nicht, er kann sie durch Familienangehörige oder auch durch fremde Arbeitskräfte ausführen lassen. Tatsächlich hat er in der Vergangenheit auch wiederholt fremde Arbeitskräfte heschäftigt. Die Beschäftigung fremder Arbeitskräfte ist im übrigen in dem Arbeitszweig, dem der Beschwerdeführer an⸗ gehört, durchaus üblich. Zwar werden die Bestandteile der von ihm fertigzustellenden Gegenstände zum wesentlichen Teile — Puppenköpfe und ⸗augen — von dem Fabrikanten oder für dessen Rechnung von einem anderen Unternehmer geliefert. das übrige Material zum Zurichten (Blei, Draht, Gips, Wachs, Paraffin, Spiritus) liefert jedoch der Beschwerdeführer aus eigenen Mitteln. Alle diese Merkmale deuten darauf hin, daß der Be⸗ schwerdeführer lediglich den Erfolg seiner Arbeit schuldet; er ist nicht als Arbeitskraft in dem Betriebe des Fabrikanten so ein⸗ gegliedert, daß er zum Arbeiter des Betriebs geworden wäre. Die aufgeführten Gesichtspunkte sind auch nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs Merkmale, zum Teil 3 entscheidende Merk⸗ male der Selbständigkeit. Was angeführt wird. um die Unselb⸗ ö des Beschwerdeführers darzutun, kann demgegenüber nicht durchschlagen. Es mag zutreffen, daß der Beschwerdeführer nur für einen Unternehmer arbeitet, wesentliches Merkmal der Tätigkeit der Augeneinsetzer ist das aber nicht, da andere Augen⸗ einsetzer für mehrere Unternehmer tätig sind. Daß es nicht ent⸗ scheidend sein kann, daß der Beschwerdeführer zur Zeit keine ie Hilfskräfte beschäftigt, ergibt sich daraus, daß er tatsächlich olche Hilfskräfte beschäftigt hat und die Beschäftigung fremder Hilfskräfte in der Berufsgruppe, der der Beschwerdeführer an⸗
gehört, durchaus üblich ist. Wollte man der Beschäftigung von Hilfskräften entscheidende Bedeutung beimessen, so müßte der Beschwerdeführer bald als selbständig, bald als unselbständig be⸗ handelt werden. Auch der Hinweis auf die gegenwärtige trostlose wirtschaftliche Lage der Augeneinsetzer, die es unmöglich mache, sie als „Unternehmer“ zu behandeln, ist für die Frage der per⸗— sönlichen Selbständigkeit nicht entscheidend. .
Aus den Vorschriften des 5 36 Abs. 3 des Einkommensteuer⸗ esetzes im Zusammenhange mit 81 der Unmsatzsteuerdurch⸗ k 5 kann ein Anhalt für die Entscheidung nicht hergeleitet werden. In beiden Vorschriften ist eine Begriffs⸗ bestimmung für Heimarbeiter und für Hausgewerbetreibende nicht egeben. Insbesondere besagt 5 1 Satz 2 der Umsatzsteuerdurch⸗ ö nicht, daß je mand, der überwiegend mit bestimmten Unternehmern in festem Geschäftsverkehr steht und nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt, allgemein im Sinne der Steuergesetze als Heimarbeiter gilt, sondern nur, daß Hausgewerbetreibende unter den genannten Voraus⸗ . insoweit nicht als selbständig behandelt werden, als es sich um Leistungen und Lieferungen für die Unternehmer handelt. 3 36 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes besagt auch nur, daß Entgelte für Lieferungen und sonstige Leistungen, die der Umßatzsteuer unterliegen, nicht zum Arbeitslohne gehören. Damit ist aber nicht umgekehrt zum Ausdruck gebracht, daß in der Hausindustrie eee T. Personen, die nicht umsatzsteuer⸗ pflichtig sind, als unfelbständig behandelt, werden müssen. Hier⸗ nach ist der Beschwerdeführer als selbständig anzusehen. Die Rechtsbeschwerde war demnach zurückzuweisen. (Urteil vom 4. Juli 19277 VI A 7I4(MN.)
107. Einkommen steuerpflicht von Pen sions vertragen zugunsten leitender Angestellten in Verbindung mit Leben s⸗ versicherungen. Der Besch . ist Vorstandsmitglied einer nn, . Er 3 auf Veranlassung seiner Gesell⸗= schaft eine Lebensversicherung über 56 000 RM eingegangen, Die Gesellschaft hat für den Steuerabschnitt (Kalenderjahr 126) ver-= einbarungsgemäß die Jahresprämie von A710 RM an die Ver⸗ n e an bezahlt. Streitig ist, ob dieser Betrag von 70 RM steunerpflichtiges Einkommen des Beschwerdeführers darstellt. Die Vorbehörden haben dies bejaht. .
Die Rechtsbeschtoerde ist unbegründet. Das Schreiben der Aktiengesellschaft, auf Grund dessen der Beschwerdeführer die Lebensdersicherung eingegangen hat, lautet: . .
„Wir ermächtigen Sie hierdurch in unserm Auftrag zu Ihren Gunsten eine Lebensversicherung in Höhe von Goldmark 56 000 mit einer Jahresprämie von Goldmark 4800 einzugehen, und wir verpflichten uns, solange Sie in unsern Diensten stehen, die Prämienzahlungen zu leisten. Die Police und die Rechte daraus bleiben unser Eigentum, solange Sie bei uns tätig sind. Nach Ihrem Ausscheiden wird Ihnen die Police zur Ihrer Verfügung übergeben. Sollten Sie bei uns durch Tod ausscheiden, so ist der Lebenswersicherungsschein Ihrer Ehefrau zu deren alleinigen Ver fügung auszuhändigen.“ .
Die auf dieser Rechtsgrundlage gezahlten Prämien hat die Vorentscheidung mit Recht als dem Pflichtigen im Zeitpunkt der Zahlung r Arbeitslohn angesprochen und zutreffend ausgeführt, daß die Sache im wirtschaftlichen Ergebnis nicht anders liege, als wenn der Pflichtige die Prämienbeträge zunächst von der Aktiengesellschaft empfangen und dann seinerseits an die Versicherungsgesellschaft gezuihlt hätte. In einem ähnlichen Falle hatten sich die Beaniten einer Stadt bei einer Kasse gegen Krank
it versichert, und die Stadt hatte im Einverständwis mit den Beamten ihrerseits unmittelbar Zuschüsse an die Kasse geleistet. Der Reichsfinanzhof sieht in den Zuschüssen Teile des Arbeits⸗ lohns der einzelnen Beamten; sig gelten als dem Beamten im Zeitpunkt der Abführung der Zuschüsse an die Kasse zugeflossen und sind ebenso dem Steuerabzuge zu unterwerfen, wie wenn der entsprechende Betrag zunächst dem Arbeitnehmer ausgehändigt und von ihm an die Kasse abgeführt worden wäre. Der Pflichtige macht in der Rechtsbeschwerde geltend, daß er seine . aus der Versicherung infolge einer Verschmelzung seiner Gesell⸗ schaft mit einer anderen Aktiengesellschaft oder dann verlieren könne, wenn er infolge ꝛines Wechsels des Aufsichtsrats oder infolge von Mißhelligkeiten mit ihm seinen Dienst vor Ablauf des Vertrags aufgebe. Nach dem . der Vereinbarung erhält aber der Pflichtige die Rechte aus der Versicherung bei jeden Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis, ohne daß es auf den Grund dieses Ausscheidens ankommt. Es braucht deshalb nicht erörtert zu werden, 6b ein wirklicher Verlust der Rechte aus der Versiche rung in den vom Pflichtigen angenommenen Fällen nicht so un wahrscheinlich wäre, daß er bei der Beurteilung der Gesamtlage nicht berücksichtigt zu werden brauchte. (Urteil vom 6. Juni 19 VI A 825/27.)
E 1 ö 8
Altena, Westf.
I. Handelsregister.
Aachen. 49616 In das Handelsregister wurde am 27. August 1928 eingetragen bei der Firma „Transitus Speditions⸗Ge⸗ sellschaft Jansen Æ Küpper mit be⸗ schränkter Haftung“, Zweignieder⸗ lassung in Aachen (Hauptsitz Köln): Durch die Gesellschafterbeschlüsse vom 12. Dezember 1927 bzw. 1. Mai 1928 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert worden. Das Stammkapital . um
verein Hinsberg, Kommanditgesellschaft Altena) und Nr. 94
Kommanbitgesellscha dohl): Den Direktor in
mann 44 stellvertr. Düsseldorf, Wil
Handelsregistereintragungen. lenz
a) vom 11. August 1928 in Abtei⸗ lung B bei Nr. 45 (Barmer Bank⸗ Fischer auf Aktien, ĩ Barmer Bank⸗ verein Hinsberg, ö. er & Comp., t auf Aktien, Wer⸗
Herren Emil Denkhaus, ; Düsseldorf, Weise, Direktor in Düsseldorf, Her⸗ Direktor in
49617] Bengestrate in Düsseldorf, Hans Erke⸗ nz in Duisburg, Max Hoseit in Düsseldorf, Kurt Ihssen in Essen, Nichard Neeff in Düsseldorf, Wilhelm Wagener in Düsseldorf, Heinrich Wiese⸗ mann in Düsseldorf ist satzungsmäßige Gesamtprokura erteilt. Der Bankier Richard Blecher ist als persönlich haf⸗ tender Gesellschafter Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 12. April 1928 ist der 5 17 des Gesellschaftsvertrags (Teilnahme an der Generalversammlung) geändert.
Bei Nr. 65 Elektrotechnische Fabrik
& Comp., Amberg.
Johannes Kunigunde
ist seine Witwe, Emmy geb. Duhme, in Dortmund als Hen ,, bestellt. b) vom 21. Augu lung A bei Nr. 436 (Adolf Overbeck, Altena): Die irn ist erloschen. Amtsgericht
ausgeschieden. Iirpea Johann Ringer, Sitz Sulz⸗
bach i. O.: Inhaber ist gestorben; nunmehrige Inhaberin Ringer, besitzerswitwe in Braumeister Emil Schlenk in Sulz⸗
Amberg. . 49619 Firma Otto Ortner, Sitz Nabburg: Die Firma ist erloschen. Amberg, 27. August 1928. Amtsgericht — Registergericht.
1, . 16m m. hiesigen Handelsregister lers Rr lis j .
t 1928 in Abtei⸗
Altena (Westf..
eute bei der Firma Hein⸗ rich Gaertner, Inh. Gaertner's Erben in Angermünde, eingetragen: Die Firma ist erloschen. Angermünde, den 22. August 1923. Das Amtsgericht.
ohann Ringer
Bierbrauerei⸗ ulzbach i. O. Dem
. ; helm Schürmann, stell⸗ 5 . ĩ. * . auf 5o 00 Reichs- vertretender Dirertor in . Neuenrade, Gesessschaft mit beschränkter bach i. O. ist Prokura erteilt. Anmakrerx, Erg eb. 49621] Amtsgericht, 5, Aachen. Carl Faulenbach, Abteilungsdirektor in Haftung, Neuenradehß: An Steile des Amberg, 34. August 1928. Auf Blatt 1473 des hiesigen Handelg⸗ 5, Barmen, Dr. jur. Otto Stewens durch kot . iedenen Geschäftg⸗ Amtsgericht — Registergericht. xegisters, die Firma A. 3 Wolf in — — Rechtsanwalt in Düsseldorf, Josef führers Wilhelm Böhmer in Dortmund — — Buchholz betr. ist eingetragen worden:
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