e Kosten der Neuausfer wund vorzuschießen.
Sewinnanteilscheine, welche nicht innerhalb von vier Jahren m auf ihre Fälligkeit folgenden 31. Dezember zur Zahlung vor— zugunsten der Aktie erlischt der Anspruch aus den noch nicht
Ge sellschaft Kraftloserklärung fälligen Gewinnante Kraftloserkl Erneuerungsscheine findet nicht statt.
Neue Gewinnanteilscheine dürfen an den scheins nicht ausgegeben werden, wenn der Besitzer be widersprochen hat.
Die neuen Gewinn
auszuhändigen,
inteilscheine sind in diesem
die Haupt⸗
urkunde vorlegt III. Abschnitt. Organisation der Gesellschaft. A) Der Vorstand. orstand wird durch den Aufsichtsrat bestellt. zahl der ordentlichen und stellvertretenden Mit Vorstands fest; er vereinbart mit den Mitgliedern des Bedingungen ihrer Anstellung, namentlich die gütung, welche auch in einem Anteil an dem n Abschreibungen und Rücklagen verbleibenden Aufsichtsrat kann diese Befugnisse dem Vorsitzenden des rats übertragen. Der Widerruf der Aufsichtsrat Die Neuernennung eines Vorstandsmitglieds, dessen vom Aufsichtsrat widerrufen ist, kann nur mit sichtsrats erfolgen
.
863
setzt auch die z glieder des Vorstands die Zeitdauer und die Ver⸗ ach Vornahme sämtlicher Reingewinn bestehen kann.
e .
ö
Bestellung von Vorstandsmitgliedern steht dem
ö.
Zustimmung
Vorstands⸗ fugnis erteilen, igen, welche für
Der Aufsichtsrat. Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei von der ig zu wählenden Mitgliedern. Von den Mitgliedern des Aufsichtsrats scheiden seder den Jahresabschluß feststellenben Generalvers so viele aus, daß d
8 Generalversammlur mit dem Schluß ammlung jedesmal ie Amtsdauer jedes einzelnen Mitglieds spätestens mit der dritten, den Jahresabschluß fe versammlung nach seiner Wahl endet. entscheidet das Los.
Die Ausscheidenden sind wieder wählbar.
Scheidet ein Mitglied vor Ablauf feiner Amtsdauer einem Grunde aus, so ist eine Ers versammlung nicht erforberlich, sof Generalversammlung Ersgtzwahlen für Mitglieder, welche vor scheiden, erfolgt die Wahl ste geschiedenen Mitglieds.
Die Generalversammlung ist befugt, im voraus Er wählen, welche an die Stelle etwa auss zu treten haben.
Fedes Mitglied des Aufsichtsrats kann durch eine an den Vor— Aufsichtsrats zu richtende Erklärung sein Amt ohne Ein- haltung einer Kündigungsfrist auch ohne wichtigen Grund nieberle
Die Wahl des ersten Aufsichtsrats gilt für die endigung der ersten Generalversammlung eines Jahres seit Eintragung der Gesellse Beschlußfassung über die Jahresbilanz abgehalten wird.
z 15. Der Aufsichtsrat wählt jedes Jahr mit einfacher Stimmen⸗ sitzenden und einen stellvertretenden
ststellenden General- Bis die Reihenfolge gebildet ist,
aus irgend⸗ atzwahl bis zur nächsten Gene ral⸗ ern noch mindestens drei von der Mitglieder Ablauf ihrer Amtsdauer aus⸗— ts für den Rest der Amtsdaner des aus—
. . satzmänner zu cheidender Aufsichtsratsmitglieder
sitzenden des
——
Zeit bis zur Be- welche nach dem Ablauf aft ins Handelsregister zur
—
2
.
mehrheit aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, und zwar unmittelbar nach der den Jahresabs enden Generalversammlung durch die an deren Schluß Mitglieder des Aufsicht besonderen Sitzung des Aufsichtsrats bedarf. sichtsrats weisen sich durch die Wahlprotokolle oder durch eine auf Grund derselben vom Vorsitzenden des Auf Der stellvertretende Vorsitzen zum Nachweis des Vertretungsfalles nicht verpflichtet.
§ 16. Der Aufsichtsrat wird von dem Vorsitzenden oder in dessen en, als eine geschäftliche Vexranlassung einer Woche auf einen nicht länger liegenden Tag berufen werden, wenn ersammlung gewählte Mitglieder oder tlich bei dem Vorsitzenden beantragen. Berufung sollen die Tagesordnung, der Ort und die Zeit der Ver⸗— Die Einladung gilt durch Aufgabe eines
— — 6 *
; ; anwesenden Srats, ohne daß es dazu der Einberufung einer Die Mitglieder des Auf-
*
sichtsrats ausgestellte Be e ist bei Ausübung se
Auftrag vom Vorstand dazu vorliegt. als 19 Tage nach der Berufun mindestens drei von der Genera der Vorstand es schrif
sammlung mitgeteilt werden. eingeschriebenen Briefes zur Post als erfolgk.
Ueber die Sitzungen des Aufsichtsrats werden Protokolle geführt, die von dem den Vorsitz führenden Mitgliede zu unterzeichnen sinb. Der Aufsichtsrat ist beschlußfähig, wenn au mindestens drei von der Genera
Mitglieder anwesend sind.
Die Beschlüsse des Aufsichtsrats Stimmenmehrheit gefaßt werden. stimmung geschieht durch eingeschriebenen Brief oder Depesche.
hierauf im Falle der telegraphischen Anfrage nicht binnen zwei Tagen Grund brieflicher Anfrage nicht binnen einer Woche feit Ablauf des Tages, an welchem der Brief zur Post gegeben wurde, Antwort bei dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats ein, so wird an- genommen, daß das Aufssichtsratsmitglied seine Stimme für den zur Abstimmung stehenden Gegenstand abgibt oder die ges Auf diese Folge ist in der Aufforderung zur Abstimmung besonders hinzuweisen
Die Beschlüsse werden stets, auch im Falle schriftlicher oder tele— Stimmenmehrheit faf
smäßige Ein- ung gewählte
auch schriftlich Die Einholung der schriftlichen Ab-
ladung hin
tellte Frage bejaht.
graphischer Abstimmung, Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet Stimme des Vorsitzenden.
z 17. Der Aufsichtsrat steht fsichtigend zur Seite. mächtigen, durch allgemeine oder besondere Anweisung diejenigen Ge— schäfte zu bestimmen, welche vor dem Abschluß dessen Genehmigung
dem Vorstand nach gesetzlicher Vor—
schrift beau Vorsitzenden
Der Aufsichtsrgt kann aus seinen Mitgliedern Ausschüsse bilden und diesen Ausschüssen bestimmte Geschäfte oder bestimmte Arten von Jeschäften zur Erledigung überweisen, soweit das Gesetz dies gestattet. Der Anufsichtsrat und die von ihm eingesetzten Ausschüsse können einzelnen ̃ Bearbeitung bestimmter Arten von Geschäften übertragen. sichtsrats wird hierdurch nicht berührt.
t er Aufsichtsrat ist jederzeit ermächtigt, an der Satzung Aenderungen vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen.
Die von der Generalversammlun des Aufsichtsrats erhalten jeder eine feste Verg jährlich; der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag an fester Bergütung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner einen nach 8 A festzusetzenden Anteil am Reingewinn, auf weschen die und Ersatz der ihnen bei Ausübung
bestimmter Die gesetzliche Haftpflicht des Auf⸗
10. Aufsichtsratswahlen. . . ; . Zu den Beschlüssen 3 bis g ist die Anwesenheit von *. des Grundkapitals
der Abstimmung und eine Mehrheit von „ der erschienenen Aktionäre
erforderlich.
Fran Furt a. M., den 30. August 1928.
g gewählten Mitglieder ütung von RM 2500,‚—
feste Bergütung zu verrechnen ist, ihres Amtes erwachsenen Auslagen
* ** z 28 * 8 ö. 68 6 6 22 * 2 * 64 . 27 2 * . EI. ée 1 a * . 5 ai n J n., . n n , , , n , , n 6 e, r . ae, nr.. , . r. . . u — . . . . 0,0 /
Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 203 vom 4. September 1928. S. 4.
Tir Besgr dor 5s3tiakeit or Mwitrsliasas S2 188 E J Desondere 0. 1
gewährt werden;
vorbehaltlich
ö gesetzlichen Besch
8 20. Alle schriftlichen Erklärungen des Aufsichtsrats der Firma der Gesellschaft und mit den Worten „Der Aussich
C9 Generalversammlüung. § 21. Jede Aktie gewährt das Stimmrecht.
wird nach Aktienbeträgen ausgeübt; je RM 1 9, — J bähren eine Stimme
Zur Teilnahme an der Generalversammlung ist jeder Aktionär . 1 stimmen oder Anträge zu stellen, müssen die Aktionäre spätestens am fünften Tage vor der
berechtigt. Um in der Generalversammlung zu
Generalversammlung bis zum Ende der Schalterkassenstunden, sofern
aber dieser Tag ein Sonntag oder staatlich anerkannter allgemeiner Feiertag ist oder die Banken an diesem Tage Geschäftsschluß haben,
)
spätestens an dem diesem vorangehenden Werktage bis zum gleichen Zeitpunkt bei der Gesellschaftskasse oder bei einer Effektengirobank eines deutschen Wertpapierbörsenplatzes oder bei anderen in der öffentlichen
Bekanntmachung zu bezeichnenden Stellen ihre Aktien oder die über diese lautenden Hinterlegungsscheine einer Effektengirobank eines
deutschen Wertpapierbörsenplatzes hinterlegen und bis zur Beendigung
der Generalversammlung dort belassen. Die Hinterlegung der Aktien kann auch bei einem deutschen Notar
erfolgen, sofern der von diesem ausgestellte Hinterlegungsschein späte⸗
stens am dritten Tage vor der Generalversammlung bis zum Ende der
Schalterkassenstunden, falls aber dieser Tag ein Sonntag oder ein staat⸗
lich anerkannter allgemeiner Feiertag ist oder die Banken an , .
Tage Geschäftsschluß haben, spätestens an dem diesem vorangehenden
Werktage bis zum gleichen Zeitpunkt bei der Gesellschaft eingereicht wird,
und der Hinterlegungsschein die Bemerkung enthält, daß die ——
gabe der Aktien nur gegen Rückgabe des Scheins erfolgen . In der öffentlichen Bekanntmachung braucht hierauf auch dann nicht hin⸗ gewiesen zu werden, wenn die Angabe von sonstigen Hinterlegungs⸗ tellen erfolgt ist. Die Kosten der Hinterlegung bei einem deutschen
Notar trägt der betreffende Aktionär. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsmäßig erfolgt, wenn Aktien
mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für fie bei' einer anderen
Bankfirma bis zur Beendigung der Generalversammlung im Sperr⸗
depot gehalten werden.
Durch Bekanntgabe in der Einladung zu der Generalversammlun kann die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts in der General- bersammlung von der fristgemäßen Einreichung eines doppelten Nummernverzeichnisses der hinterlegten Aktien abhängig gemacht werden.
Solange Aktienurkunden nicht ausgegeben sind, bestimmt der Vor— stand in der Einladung zur Generalversammlung die Voraussetzungen, unter denen die Aktionäre ihr Stimmrecht in der Generalversammlung ausüben können.
Abgesehen von den gesetzlichen Vertretungen ist zur Vertretung eines Aktionärs in der Generalversammlung schriftliche Vollmacht er⸗ forderlich und genügend.
8 22. Wer durch die Beschlußfassung entlastet oder von einer Ver— pflichtung befreit werden soll, hat hierbei kein Stimmrecht und darf ein olches auch nicht für andere ausüben. Dasselbe gilt von einer Beschluß⸗ assung, welche die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit einem Aktionär oder die Einleitung oder Erledigung eines ö zwischen ihm und der Gesellschaft betrifft.
8 23. Die Berufung ber Generalversammlung erfolgt durch öffent⸗ liche Bekanntmachung.
Zu den Generalversammlungen beruft der Vorstand oder der Vor⸗ . des Aufsichtsrats die Aktionäre durch einmalige Bekanntmachung m Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger unter Angabe von Zeit, Ort und Tagesordnung. Die Bekanntmachung muß spätestens am 21. Tage vor dem Tage der Generalversammlung, sofern aber dieser Tag ein Sonntag oder staatlich anerkannter allgemeiner Feiertag ist, a, an dem diesem vorangehenden Werktage ver⸗ öffentlicht werden.
Die Generalversammlungen finden am Sitze der Gesellschaft statt, sofern nicht bei der Berufung ein anderer Ort bestimmt ist.
8§8 24. In den ersten sechs Monaten jedes Geschäftsfahres findet die ordentliche Generalversammlung statt.
Eine Generalversammlung ist außerdem vom Vorstand oder vom Aufsichtsrat einzuberufen, so oft das Interesse der Gesellschaft es er- fordert. Die Be timmungen des 3 254 H.-G. -B. bleiben unberührt.
§ 25. Den Vorsitz in der Generalversammlung führt, unbeschadet der Bestimmung des 5 254 Abs. 8 Satz 2 H-G.-B., der Vorsitzenbe des Aufsichtsrats oder sein Stellvertreter, bei dessen Verhinderung ein durch die anwesenden Aufsichtsratsmitglieber zu bezeichnendes sonstiges von der Generalversammlung gewähltes Mitglied des Aufsichtsrats. Wird kein solches bezeichnet, so leitet ein Vorstandsmitglied die Versammlung. It ein solches nicht anwesend, so wählt die Versammlung den
orsitzenden.
Die Art und Weise der , sowie die Reihenfolge der Tagesordnung bestimmt der Vorsitzende.
IV. Abschnitt. Geschäftsjahr, Bilanz, Gewinnverteilung und Reservefonds.
. 26. Das Geschäftssahr läuft vom 1. n,, bis 31. Juli.
§ 27. Der , . 8 in den ersten fünf Monaten des Geschäfts⸗ ö. für das verflossene Geschäftsjahr die Bilanz, die Gewinn und
erlustrechnung sowie einen den Vermögensstand ünd die Verhältnisse der Gesellschaft entwickelnden Bericht dem Aufsichtsrat einzureichen,
S5. 28. Der nach Absetzung aller Abschreibungen und Rücklagen verbleibende Reingewinn der Gesellschaft wird wie folgt verwendet:
1. Zunächst werden 5 z dem gesetzlichen Reservefond überwiesen; eine weitere ö kann unterbleiben, wenn der gesetzliche Reservefond 10 3 des Aktienkapitals erreicht oder wieder erreichk hat.
2. Alsdann werden besondere Rücklagen nach Bestimmung der General- versammlung vorgenommen.
3. Darauf erhalten die Inhaber der Stammaktien einen Gewinn— anteil bis zu 5 25.
4. Der Aufsichtsrat erhält alsdann einen nach 5 45 H—⸗G.⸗B. zu berechnenden Gewinnanteil, dessen Festsetzung jeweils von der Generalversammlung erfolgt. Dieser Gewinnanteil kann jedoch erst dann festgesetzt werden, wenn mindestens 6 35 Dividende auf die Stammaktien verteilt sind.
5. Der Rest des Reingewinns wird zur Zahlung eines weiteren Ge— winnanteils an die Inhaber der Stammaktien verwendet, soweit nicht die Generalversammlung anderweitig beschließt.
Etwaige Gewinnanteile der Vorstandsmitglieder Und anderer Be⸗ amten sind zu Lasten des Handlungsunkostenkontos zu bestreiten, ebenso die Bezüge des Aufsichtsrats und die auf die Vergültung des Aufsichts⸗ rats zu entrichtenden besonderen Steuern, welche die Gesellschaft trägt.
Bei Erhöhung des Grundkapitals kann die Generalversammlung
Gewinnberechtigung der neuen Aktien auch abweichend von den Bestimmungen des z 214 Abs. 2 H.⸗G.-B. festsetzen.
V Abschnitt. Auflösung und Liquidation der Gesellschaft.
§8 29. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft bestimmt die Generglversammlung, welche die Auflösung beschließt, die Art der Durchführung der Liquidation und wählt die Liquidatoren. Die Ver— teilung unter die Aktionäre findet gegen Quittung auf den vorzulegenden Aktien statt. Die Aktionäre sind zur Empfangnahme zweimal in einem Zwischenraum von einem Monat durch öffentliche Bekanntmachung auf⸗ zufordern. Beträge, die nicht binnen sechs Monaten vom Tage der letzten helanntmachtng abgehoben worden sind, werden bei der staat— lichen Hinterlegungsstelle hinterlegt. Nach beendeter Liquidation haben die Lignidatoren der Generalversammlung Schlußrechnung zu legen und von ihr Entlastung nachzusuchen.
Otto X Quantz Schokoladenwerke A. G.
ell Der Vellglilteder Des Rufsichtsrat tann Ine 6 7 ner nwtoil * Mos air ry 296 21 ntungen — in einem Anteil am Reingewinn bestehen nd mit
r unter Beifügung der Namensunterschrift des Vorsitzenden oder seines Stell⸗
Das Stimmrecht dennbetrag einer
509001 Vereinsbank Meiningen . . . ö
Aktiengesellschaft in Liquidation.
Wir laden die Aktionäre unserer Ge⸗ sellschaft zu einer ordentlichen und außerordentlichen Generalversamm⸗ lung auf Freitag, den 28. Sep⸗ tember 1928, 18 Uhr, in die Räume der Genossenschaftsbank in Meiningen ein mit folgender
Tagesordnung:
1. Bericht des Liquidators und Ge⸗ nehmigung der Bilanz per 31. De⸗ zember 1927.
2. Bericht des Liquidators über den Stand der Liquidation.
3. Beschluß über Beendigung der Liquidation unter Bestellung eines Treuhänders zur Ausschüttung des restlichen Vermögens an die Gläu⸗— biger.
4. Bericht der Prüfungskommission über die Zwischenbilanz per 31. August 1928 und Genehmigung der Zwischenbilanz per 31. August 1928 als Schlußrechnung.
5. Entlastung des Liquidators und des Aufsichtsrats.
6. Sonstiges. ;
Zur Teilnahme an der Genexalver— sammlung sind berechtigt und stimm⸗ berechtigt die Aktionäre, die spätestens drei Tage vor der Generalversammlung, also bis 25. September 1928, bei unserer Gesellschaftskasse in Meiningen oder bei der. Direction der Disconto⸗-Gesellschaft Filiale Meiningen oder bei einem deutschen Notar ihre Aktien hinterlegt haben. Die Empfangsbescheinigung über die bei einer dieser Stellen hinterlegten Aktien gilt als Ausweis. . Meiningen, den 1. September 1928.
Vereinsbank Meiningen Aktiengesellschaft in Liguidation. Der Liguidator: Beer.
Der Vorsitzende des Aufssichtsratst
Dr. Drosner⸗Schlesinger.
50907 z Waggon⸗ und Maschinenbau Abtiengesellschaft Görlitz.
In der heute stattgefundenen General⸗ versammlung ist die Ausschüttung einer
19 igen Dividende beschlossen worden, die . fällig ist und bei den nach⸗ stehenden Stellen zur Auszahlung gelangt: in Görlitz: bei der Commerz und. Privat-Bank An enge f g, Filiale Görlitz, bei der Communalständischen Bank für die Preußische Oberlausitz, bei der Deutschen Bank, Filiale Görlitz; in Berlin: bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft, bei der Deutschen Bank, bei dem Bankhaus Georg Fromberg & Co.; in Dresden: bei der Commerz⸗ und Privat-⸗Bank . lig Dresden, bei der Allgemeinen Deutschen Credit. Anstalt, Abt. Dresden, 3. bei der Deutschen Bank, Filiale Dresden, . bei dem Bankhaus Philipp Elimeyer. Die Dividende wird gegen Einreichung
der Dividendenscheine Nr. 1 mit Reichs⸗ mark 19 — für die Aktien über Reich mark 100, — und mit RM 100, — für die Aktien über RM 1000, — abzüglich 10 3 Kapitalertragsteuer von den oben⸗ erwähnten Stellen ausgezahlt.
Nach 8 40 Absatz 2 des .
gesetzes sind im Zusammenhang mit ber Dividendenzahlung 475 * Zinsen auf die Genußrechte der 47 35 igen Anleihs der früheren Waggonfabrik Göürlttz Aktiengesellschaft von 1919 zu zahlen. Der K*.
eine Obligation über ursprüng Papiermark 1000 oder jetzt RM 7, — auf RM 4,858 — 10 33 des Goldmark- betrags von RM 48,60, errechnet nach dem Ausgabedgtum vom 21. Februar 1920. Es werden . für das über RM 486 lautende ĩ
abzüglich 1025 Kapitalertragsteuer gegen Einreichung der Mäntel gezahlt. Die vorgenommene Zahlung wird durch einen Stempelaufdruck auf den QObli⸗ gationen „4 3 Zinsen für 1927/28 auf das Genußrecht bezahlt“ vermerkt. Auf die Genußrechte unserer übrigen Anleihen von den Jahren 1900 und 1911 der früheren Aktiengesellschaft Görlitzer Maschinenbau und Eisengießerei in Görlitz und vom Jahre 1919 der früheren Aktiengesellschaft für Fabri⸗ kation von Eisenbahnmaterial zu Gör— litz, werden die 41 , Zinsen auf die Gewinnanteilscheine Nr. F ausgezahlt.
ert des Genußrechts stellt sich n i
Fenußrecht RM 0, 28
Görlitz, den 31. August 1923. Waggon⸗ und Maschinenbau Aktiengesellschaft Görlitz.
H. Tillmanns. Geerling.
Verantwortlicher Schriftleiter
Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verantwortlich für den Anzeigenteil
Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle(Mengering)
in Berlin Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32 Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und
4
Der Aufsichtsrat. Dr. Carlo Andreae.
k // // /
1 z 2
. . — . — — . 2 . 2 . ö Q Q . — —— ö — b 0 .
1
*
zwei Zentralbandelsregisterbeilagen).
' 8. 2 —
s⸗
14 ,
J ö = ' = 3 . j 77 ö J w 2 B 28 2 — ö
9 .
er n.
. .
scheine ist der Preis von 1215 RM je Zentner als Durch⸗ schnittswert der Monate Juli und August 1528 maßgebend.
die Zinsscheine
gezahlt. Dessau, den 3. September 1928.
Anhaltische Staatsschuldenverwaltung. Frohn.
ö
Deutsche
6 6 2 0
Reichsanzeiger
8 Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis vierteljährlich 9 RM Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschãftsstelle SMW 48, Wilhelmstraße 32 Einzelne Nummern kosten 30 Me, einzelne Beilagen kosten 10 = Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrage einschließlich des Portos abgegeben. ö Fernsprecher: F5 Bergmann 7573.
reußischer Ciaatsanzeiger.
S8
. Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,B75 -A Heschäftsstelle Berlin 8W. 45, Wilhelmstraße 32 sind auf einseitig beschriel insbesondere ist darin auch an
Petitzeile l Mh a4 Anzeigen nimmt an die Alle Druckaufträge enem Papier völlig druckreif einzusenden, zugeben, welche Worte etwa durch Sperr“ druck einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (iweimal unter— sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage ei der Geschäftsstelle eingegangen sein. —
strichen) hervorgehoben werden vor dem Einrückungstermin b
Nr. 207. Reichs bantgirokonto. Berlin, Mittwoch, den 5. September, abends. Poftscheckton
Has, Alle zur Veröffentlichung im Reichs- und Staats⸗ anzeiger bezw. im Zentral⸗Handelsregister bestimmten Druckaufträge müssen völlig druckreif eingereicht werden; es muß aus den Manuskripten selbst auch erfichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen. — Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig⸗ keiten oder Unvollständigkeiten des Mannskripts ab. M
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Exequaturerteilungen.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Beranntmachung, betreffend die Verlegung der Reichsbank— nebenstelle Buchholz (Sachsen) nach Annaberg.
Bekanntmachung, betreffend die 6 prozentige Anhaltische Roggen— wertanleihe von 1923.
Listen der ersten und zweiten Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs am 8. d. M.
Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Amtliches.
Dentsches Reich.
Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin Parker W. Buhr man, dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Frankfurt a. M. Robert W. Hein— gartner, dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Köln Christiag M. Ravndal, dem Vizekonsul der Ver— einigten Staaten von Amerika in Berlin Augustus S. Chafse und dem Generalkonsul von Guatemala in Hamburg Dr. Joss Maxia Palacios ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Betanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver⸗ ö zur Durchführung des Gesetzes über wert⸗— beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923. (RGBl. 1 S. 482.) Der Londoner Goldpreis beträgt sür eine Unze Feingold .... 84 8h 6 4 für ein Gramm Feingold demnach .. 32 7696 pence. Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt- machung im Reichanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorausgeht. Berlin, den 5. September 1928. Reichsbankdirektorium. Vocke. Fuchs.
Mit Ablauf des 8. September 1928 wird die bisher in Buchholz (Sachsen) bestehende, von der Reichsbankstelle in Chemnitz abhängige Reichsbanknebenstelle nach Anna— berg (Erzgebirge) verlegt.
Berlin, den 31. August 1928.
Reichsbankdirektorium. Dr. Hjalmar Schacht. Seiffert.
6o½ Roggenwertanleihe des Freistaats Anhalt von 1923.
Für die Einlösung der am 1. Oktober 1928 fälligen Zins⸗
Es werden daher nach Abzug der Kapitalertragsteuer für
über 14 Pfd. Roggen 917 RM . 3 e! 1 9 9 9 9 9 9 * 0, 34 * . 6 . c. 5 9 * 0, 68 *. 5 15 . *. . . 1,70 * J
— —
to: Berlin 41821. 1 928
krgte Liehung der
luslusungsreshte dr Anleingahliögumnn 63 Deutschen Reichs
aus den Nummern 69001-99999 am 3. Septamber 1926.
Bel der heutigen öffentlichen Ziehung der Auslosungsrechte für das Jahr 1926 wurden gezogen die Nummern:
69005 olo 056 0659 oss 110 186 216 253 279 326 329 342 368 374 376 501 513 533 573 592 613 70 746 947 996 998 61025 029 110 169 217 396 400 409 424 429 4490 488 538 613 651 653 691 796 823 841 Sö6 891 927 gö5ö9g G2022 O31 O49 051 115 137 173 175 257 286 311 343 345 359 379 1459 493 501 520 521 555 832 648 685 697 706 715 4 819 822 S823 870 920 63025 043 098 121 186 188 255 257 313 335 344 388 889 422 424 441 464 481 A7 7388 754 789 833 S888 939 640138 054 687 102 105 130 1065 201 2065 257 2835 374 413 416 458 442 488 509 519 521 5683 5869 572 686 687 756 798 838 868 879 8583 g22 96 65008 UM4 O5 191 20 270 285 808 313 357 362 443 465 6d0 7143 765 8o4 S20 S839 8143 8483 931 955 9690 963 206 G60h3 004 ois 7 51 110 145 219 221 3723 385 430 5e8 5d0 547 597 609 843 742 7527 82 789 792 813 847 889 830 805 918 953 963 982 67059 170 2566 312 822 329 3854 49 50 541 628 753 787 794 822 828 890 955 68049 2 287 298 343 348 376 419 412 4 582 610 635 659 766 731 783 44 945 952 9565 964 g81 69003 032 292 318 319 394 432 539 545 561 674 681 896 911 971 984 987 991 — 4 257 298 3828 360 363 371 385 388 396 6560 721 736 754 791 820 833 879 g83 71052 193 129 159 162 227 232 236 241 258 333 341 1410 423 4533 440 449 459 473 507 5is 523 650 659 796 796 8858 949 971 995 72043 (068 682 C67 190 1960 213 236 241 248 265 269 2589 322 328 158 466 478 436 547 593 6035 608 629 680 686 635 02 43 772 801 884 S868 g34 959 73002 0695 346 354 383 439 459 472 476 478 573 G13 625 646 682 789 8ol Sid Sa7 840 S438 S859 893 902 915 9860 936 7022 070 100 105 171 180 234 251 267 276 3123 372 159 485 514 5382 546 583 595 603 606 632 658 681 682
.
S8 hull
799 836 862 904 91g g26 991 75053 O86 108 274 308 319 352 381 441 519 522 530 603 52 915 934 937 967 974 983 985 76031 196 149 217 240 244 286 328 355 423 428 593 631 715 732 758 764 784 788 789 807 49 9857 770038 162 168 181 215 359 362 425 459 468 492 553 645 677 728 748 871 880 977 78078 144 178 225 242 333 359 373 432 460 462 477 A2 724 729 752 799 S820 877 942 79121 208 364 389 436 450 468 470 500 509 511 529 590 A5 770 836 930 968 970 993 995
S90ꝛs 042 057 oss 1093 135 154 224 2 132 491 515 522 540 549 5838 604 629 632 640 27 803 823 857 888 931 935 959 965 966 965 Siot7? ol9 0's os oss os7 147 178 2238 235 350 376 4065 411 446 495 533 620 655 9873 710 7 974 977 S2020 O87 039 176 200 2095 245 257 319 363 415 550 699 720 300 517 851 875 890 89, gig 915 gig g2s g39 953 S3zoßß 067 os 195 247 2883 299 30 350 385 416 o580 605 618 620 628 709 757 784 818 M0 S4053 06 oss 108 128 147 613 697 712 719 89 709 87 866 993 gaz 967 S5olo 286 177 230 237 260 343 858 418 458 493 541 608 6723 676 702 704 737 7684 791 795 S822 937 S6olt 021 os9 oss o?7 141 185 197 235 2359 327 401 411 469 490 493 587 600 607 639 848 S6 es 943 g57 984 971 983 S701 E66 112 167 168 175 188 260 291 305 325 457 461 öes 536 608 613 641 703 705 725 6 S875 S907 god geg 953 gö5 971 973 979 9365 S806 O66 08 Coo 113 139 255 265 230 298 299 326 35 131 430 440 463 577 618 631 655 883 695 7123 735 80 786 80 Sos 877 886 946 953 953 957 S9os 225 230 248 2388 303 g23 393 396 400 407 408 4235 442 del 579 603 609g gaz a3 694 S808 8i8 877 zz 559 976 9,9.
Dle gezogenen Nummern gelten für alle Gruppen Jedes Wertabschnitta. Bel der Einlösung werden gexahlt für je 100. — RM. Nennwert der Auslosungsrechte . dazu 4 v. H. Zinsen für 8 Jahra.. .. . 67,5660 Rh. abzüglich 10 v. H. Steuer vom Kapltalertrage
und elne Ausgletelisbarzahlung von 7lsz V. H. des Nenn- betrags des oinzulös enden Auslosungsrechts
616 618 627 6
835 870 885 916 9
1401 435 48
* 1 6 h00. — RM.
zusammen 568,
Der einem Einlleferer auszuzahlende Gesamtbetrag wird nach Abzug der Steuer vom Kapitalertrag auf volle Reichs- pkfennlg nach unten abgerundet.
Die Besitzer der
betrüige gegen Quittung
Anleihe ablòsungsschuld de
Kasse ist werktäglich von
Dle Einlòsun Die Wertpapiere könn
gezogenen Auslosungsscheine werden aufgefordert, die am 5. und Rückgabe der Auslosungsscheine und' eines gleichen Nen s RKeichs bei der Relehssohnidenkasse in Berlin Sm 68, 9 Uhr vormittags bls 1 Uhr nachmittags für den Kassenz
g geschieht außerhalb Berlins auch bel allen mit Kasseneinrlehtung verselienen Relehsbankaustalten.
erelcht werden, die sie der Reichsschuldenkkasse zur Prüfung vorzulegen ktober 1928 an zu bewirken haben. herheit am F
Oktober 1928 zahlbaren Einlösungs- nbetrages in Schuldverschreibungen der Oranlenstraße 106/109, zu erheben. erkehr gesffnet.
en schon jetzt dlesen Stellen ein und nach deren Anwelsung die Auszahlung vom 5.
Vermittlungsstellen außerhalb Berlins nur dann mit Sic Vermlttlungsstelle wenigstens 2 Wochen vorher eingereicht w
Mit dem Ablauf des 31. Dezember 1928 hört die Verzinsung des Einlssungsbetrags auf. Von der Einlösung sind ausgeschlossen dle Auslosungsscheine, vermerkt ist, daß der Inhaber auf die Teilnahme an der Auslosung veræl Vordrucke zu den Quittungen werden von den Einlosun Dle Einlòsungs GOldubigern ohne ihr
kann bei den ertpapiere der
Der Einlosungsbetr Alligkeitstage abgehoben werden, wenn die auf deren Rüchkselte von der Reichsschuldenverwaltung gsstellen unentgeltlich verabfolgt.
die im Reiohsschnldbneh eingetragen sind, werden den uldbuchgldubiger dleserhalb nichts zu veranlassen haben.
sieiehszehuldanverwaltung.
beträge für die gezogenen Auslosungsrechte, utun durch die Post zugesandt, so daß Sch
Berlin, den 3. September 1928.
5 6
3 . *
9 I ) 9 ; / ; 1 . 4 J 9 z * . ö 0. * f ö 189 ö . 2 . / / mmm
ö . ö * ö 1 . r /
* f ' ö * . .