1928 / 220 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Sep 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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Hypothekenbestandes rechtzeitig zur Ver—

fügung zu stellen.

2. Die bei den Stadtschaften für die Tilgungsmasse eingehenden Barbeträge sind der Zentralstadtschaft unter Auf— gabe zu überweisen. Die Zentralstadt⸗ schaft hat die Tilgungsbarbeträge zur Einlösung von Pfandbriefen derselben Art und desselben Zinsfußes, zu denen die Tilgungshypotheken gehören, zu ver⸗ wenden und diese Pfandbriefe nebst den von den Einzelstadtschaften der Tilgungs⸗ masse zugeführten Pfandbriefen mit den dazugehörigen Zinsscheinen und Ex⸗ neuerungsscheinen in Gegenwart des

Staatskommissars und eines Mitgliedes der Direktion der Zentralstadtschaft zu vernichten. Ueber die erfolgte Ver⸗ nichtung ist eine Verhandlung aufzu⸗ nehmen. Die vernichteten Pfandbriefe sind im Pfandbriefregister zu löschen. Mit Zustimmung des Staatskommißsfars können die getilgten Pfandbriefe für neubewilligte Darlehen wieder in Ver⸗ kehr gesetzt werden. 816.

1. Die Einziehung der Pfandbriefe erfolgt nach Maßgabe der satzungs⸗ mäßigen Tilgung der als Deckung dienenden Hypotheken durch freihändigen Ankauf oder durch Kündigung auf Grund von Auslosungen.

Das Recht zur Gesamtkündigung einer Emission kann für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren ausgeschlossen werden.

Die ausgelosten und gekündigten Nummern werden mindestens einen Monat vor der Verfallzeit bekannt— gemacht. Die Veröffentlichung der Kün— digung erfolgt durch einmalige Be⸗ kanntmachung im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger.

2. Die Einlösung der gekündigten Pfandbriefe erfolgt in bar zum Nenn⸗ wert durch die Kasse der Anstalt und die bekanntzumachenden sonstigen Ein⸗ lösungsstellen. Die gekündigten Pfand⸗ briefe müssen zur Verfallzeit nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Er⸗ neuerungsscheinen in lieferbarem Zu⸗ stande eingereicht werden. Der Betrag fehlender Zinsscheine wird von dem Einlösungsbetrag in Abzug gebracht.

3. Der Einlösungsbetrag der nicht eingelieferten Pfandbriefe bleibt im Ge⸗ wahrsam der Preußischen Zentral⸗ stadtschaft und wird zugunsten der Be⸗ triebsmasse (6 17) zinsbringend angelegt.

4. Auf den Anspruch aus gekündigten Pfandbriefen sowie aus den Zins⸗ scheinen finden die Ausschluß⸗ und Ver— jährungsfristen der 861 bis 804 B. G.-B. Anwendung.

Verjährte Beträge fließen in die Be⸗ triebemasse.

III. Geldmittel. § 17.

1. Die Geldmittel der Zentralstadt⸗ schaft bestehen in der Betriebsmasse. 2. In die Betriebsmasse fließen: a) der jährliche Verbandsbeitrag der Einzelstadtschaften, dessen 6 von der Direktion beschlossen wird,

b) sonstige Einnahmen, die sich bei

der Verwaltung der rt itar! schaft ergeben.

3. Aus der Betriebsmasse sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Verwaltung zu bestreiten; zu den per⸗ sönlichen Kosten gehört auch die An⸗— ,, . eines Pensionsfonds für die zeamten der Zentralstadtschaft.

4. Soweit die Betriebsmasse zur Deckung der Verwaltungskosten nicht ausreicht, ist der Fehlbetrag auf die Einzelstadtschaften nach Maßgabe ihres Anteils am Pfandbriefumlauf der Zentralstadtschaft umzulegen. ;

5. Aus den Betriebsüberschüssen sollen auch ein Kursregulierungsfonds und eine Rücklage angesammelt werden.

6. Die Zentralstadtschaft ist berechtigt, zur Durchführung ihrer Aufgaben Be⸗ kriebsdarlehen bei den Einzelstadt⸗ schaften oder bei öffentlichen Kassen oder bei Banken aufzunehmen.

lIV7. Sonstiges. § 18.

1. Das , , ,. der Zentral⸗ stadtschaft ist das Kalenderjahr.

2. Für die Aufstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrech⸗ nung gelten die Vorschriften der 55 40 und 261 H.⸗G.⸗B., soweit in der Satzung nichts Besonderes bestimmt ist.

519.

Alle Veröffentlichungen der Zentral⸗ stadtschaft müssen durch den Deutschen Reichs und Preußischen Staats⸗ anzeiger erfolgen.

§ 20.

Aenderungen dieser Satzung, ab⸗ gesehen von einer etwaigen Erweite⸗ rung der Haftung der Garantiever⸗ bände, über welche diese selbst zu be— schließen haben würden, bedürfen der Zustimmung des Vorstands und des Verwaltungsrats jeder Einzelstadtschaft und der staatlichen Genehmigung.

53 21

1. Die Auflösung der Zentralstadt⸗ schaft tritt ein, sobald ihr eine Mehr⸗ 6 von Stadtschaften nicht mehr an⸗ ehört. ! 2. Das nach der Auflösung der Zen⸗ e an lsch t verbleibende Vermögen fließt an die Garantieverbände der zur eit der Auflösung die Zentralstadt⸗ chaft bildenden Stadtschaften; die Gaxantieverbände dürfen es nur zu solchen gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken verwenden, die nicht zu ihren

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. ZTI19 vom 19. September 1928. S. 4.

5 ) Die Einziehung der Pfandbriefe Zentralstadtschaft ist berechtigt, Pfandbriefen (5 9) wert— auszugeben. hierbei gleichzusetzen 16.00 kg Feingold. Den Goldpfandbriefen werden auf Goldmark lautende Zins⸗ und Er⸗ neuerungsscheine beigegeben. Die gemeinen Bestimmungen, nach denen wertbeständiger Pfand⸗ briefe durch die Zentralstadtschaft er⸗ folgt, werden durch die Direktion fest⸗ unterliegen der Genehmi⸗ gung der zuständigen Minister. und Zinsen amtlich festgestellten Preise für Feingold und werden in deutscher Reichswährung gezahlt.

Als amtlich

festgestellter Preis für Feingold gilt nur derjenige Londoner Goldpreis, den der Reichswirtschafts⸗ minister oder die von ihm bestimmte Verordnung 20. Juni 1923 zur Durchführung des wertbeständige theken (R.⸗G.⸗Bl. 1, S. 482) im Reichs⸗ anzeiger bekanntgibt.

Maßgebend ist die Bekanntmachung, die für den 15. des der Fälligkeit vor— angehenden Monats gilt.

Dieser Goldpreis wird umgerechnet Berliner Börse, für Auszahlung London, der am 15. des der Fälligkeit vorangehenden Monats,

Mittelkurs

diesem Tage an dem letzten dem 15. vor⸗ hergehenden Tage amtlich notiert wird. Ergibt sich aus dieser Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als 2820 RM und nicht weniger als 2760 RM, so ist für jede geschuldete Goldmark eine Reichsmark Zahlungsmitteln

8

2. Der Gesamtbetrag der im Umlauf Goldpfandbriefe Nennwerts Goldhypotheken von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem Zins— ertrag gedeckt sein. Als Ersatzdeckung 5 10 Ziff. 2) können nur solche wert⸗ beständigen Schuldverschreibungen ver— vom Reich oder estellt oder gewähr⸗ zrigen finden die für

befindlichen

b) Die Stücke werden nach dem bei⸗

einem Lande aus ind. Im ü Pfandbriefe mungen dieser Satzung sinngemäß An⸗

Goldhypotheken Einzelstadtschaften eine Tilgun Gesamtdarlehns des Hypotheker ners von mindestens „, vH jährlich zu Muster „A“.

K, Reichs mark. indelsicher gemäß Art. 73 und 74

Allgemeine Bestimmungen, nach des Preuß. Iusführungsgesetzes

denen die Pfandbriefe der Preusßischen Zentralstadtschaft in Berlin ausgegeben werden. (6 13 Ziffer 2 und 5 WQ Ziffer 1 Satz 4 der Satzung.)

Reihe Rümmer

Preußische Zentralstadtschaft in Berlin, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Die Ausgabe von Pfandbriefen richtet sich nach der Satzung der Anstalt und nach den folgenden Bestimmungen.

Preußischen Staatsministeriums vom

Pfandbriefe erhalten die Bezeichnung „Pfandbrief der Preußischen Zentral— stadtschaft“. a) Die Pfandbriefe werden nach dem

beiliegenden

Stücken zu Reichsmark 5090, 2000,

1000, 500, 200 und 100 ausgegeben.

Der Direktion bleibt es überlassen, anderweitige beschließen.

Zur Gültigkeit der Pfandbriefe ist die handschriftliche Unterzeich⸗ nung des Vermerks über die Ein⸗ Pfandbriefregister Kontrollbeamten

renz

Die Preußische Zentralstadtschaft schuldet dem Inhaber dieses Pfand⸗ briefes

die mit . .. v5 für das Jahr in halb— jährlichen, am.. und am ... eines

Stückelung

theken na vorangegangener ein⸗ durch den ö 3 , .

H jandbriefen werden auf einen zehnjährigen Zeitraum Zins⸗

Muster „B“, schein wird ein Erneuerungsschein nach dem beiliegenden Muster „C“ beigegeben.

c) Die Pfandbriefe gehörigen Zins, und Erneuerungs⸗ scheine können nach Bedarf mit be⸗

Uebersetzungen

fremde Sprachen versehen werden.

Dabei ist zum Ausdruck zu bringen,

daß im Zweifelsfalle die deutsche

Fassung allein maßgebend ist.

III

beiliegenden

monatiger Kündigung und öffentlicher Bekanntgabe in bar zum Nennwert eingelöst.

Eine Gesamtkündigung der Reihe J ,, ausgeschlossen.

Die Einlösung dieses Pfandbriefes und die Zahlung der Zinsen gegen Bei⸗ bringung der besonders ausgefertigten Zinsscheine erfolgt in deutscher Reichs⸗ währung an der Kasse der Anstalt und den bekanntzumachenden sonstigen Ein— lösungsstellen. Auf den Anspruch aus gekündigten Pfandbriefen sowie aus den Zinsscheinen finden die Ausschluß⸗ und . fristen der 58 8ol— 804 B. G. B. An⸗ wendung. Die von der Zentralstadtschaft aus⸗ gegebenen Pfandbriefe unterliegen dem Gesetz über die Pfandbriefe und ver— wandten Schuldverschreibungen öffent⸗ lich rechtlicher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927 (R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 294). Die Gültigkeit dieses Pfandbriefes Tage an hängt von der handschriftlichen Unter— zeichnung durch den Kontrollbeamten ab. Werlin, den . für das Kilogramm Preußische von nicht me Zentralstadtschaft weniger als 2760 RM, so ist für jede Unterschriften. geschuldete Goldmark eine Für diesen Pfand⸗ in brief ist die zahlen. Trodensiegel. ,. vor⸗ Eingetragen in g das Pfandbrief · v

glaubigten

Die Festsetzung des Zinsfußes in den Grenzen der Bestimmung de

13 Ziffer 1 der Satzung, der instermine zahlungsfristen gebende Pfandbriefe erfolgt durch

Zentralstadtschaft.

IV. Die Pfandbriefe können von dem Inhaber nicht gekündigt werden. Die Zahlung der Zinsen für die durch Ein⸗ Zins scheine

Preußischen

8

Pfandbriefe lösung der ; Kasse der Zentralstadtschaft sowie den Kassen der Einzelstadtschaften und den sonstigen von der Direk⸗ tion der Zentralstadtschaften be— zeichneten Stellen. werden bei Ablauf der Zinsscheine gegen Einlieferung der rungsscheine neue Zinsscheinbogen für einen zehnjährigen Zeitraum

Gbendaselbst Der Kontroll⸗

gesetzlichen Aufgaben gehören.

ausgegeben.

von seiten der Anstalt erfolgt nach Maßgabe der satzungsmäßigen Til⸗ gung der als Deckung dienenden Hypotheken durch freihändigen An— kauf oder durch Kündigung auf Grund von Auslosungen. Das Recht zur Gesamtkündigung einer Emission kann für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren ausge⸗ schlossen werden. Die ausgelosten und gekündigten Nummern werden mindestens 1“ Monat vor der Verfallzeit be⸗ kanntgemacht; die Veröffentlichung der Kündigung erfolgt durch ein— malige Bekanntmachung im Deut— schen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger. Die Einlösung der gekündigten Pfandbriefe erfolgt in bar zum Nennwert durch die Kasse der An⸗ stalt und die bekanntzumachenden sonstigen Einlösungsstellen. Die gekündigten Pfandbriefe müssen zur Verfallzeit nebst den noch nicht fälligen Zins⸗ und Erneuerungs⸗ scheinen in lieferbarem Zustande eingereicht werden. Der Betrag fehlender Zinsscheine wird von dem Einlösungsbetrag in Abzug ge— bracht. Der Einlösungsbetrag der nicht eingelieferten Pfandbriefe bleibt im Gewahrsam der Zentral⸗ stadtschaft und wird zugunsten der Betriebsmasse der Zentralstadt⸗ schaft zinsbringend angelegt. Anf den Anspruch aus ge⸗ kündigten Pfandbriefen sowie aus den Zinsscheinen finden die Aus— schluß und Verjährungsfristen der S§5 801-804 B. G.⸗B. Anwendung. V.

Die Bestimmungen zu II- 1IV finden sinngemäß Anwendung auf die wertbeständigen, auf Goldmark lautenden Pfandbriefe der Zentral⸗ stadtschaft.

liegenden Muster „D“, die Zins⸗ scheine nach dem beiliegenden Muster „E“ und die Erneue⸗ rungsscheine nach dem beiliegenden Muster „F“ ausgefertigt. Kapital und Zinsen exrechnen sich nach dem amtlich festgestellten Preise für Feingold und werden in deutscher Reichswährung ge— zahlt, wie dies in der Satzung und dem beiliegenden Muster „D“ des näheren angegeben ist.

zum B. G.⸗B.

Adler

errichtet durch Erlaß des

23. Januar 1922. Pfandbrief

er schen Zentralstadtschaft in Berlin ö RM.

,, ;

orhanden und in

er Staats⸗

Muster „B“.

a) Vorderseite. .... . Zinsschein zum Pfandbrief der Preußischen Zentralstadtschaft über 3 ö

wd

Zinsscheines die halbjähr⸗ lichen Zinsen dieses oben bezeichneten Pfandbriefes mit RM

Eingetragen Goldpfand⸗ briefregister

J

b) Rückseite.

Die Einlösung

erfolgt an der Kasse der AÄnstalt, bei

den Kassen der angeschlo

schaften sowie bei den na geführten Banken:

Zinsscheines

enen Stadt⸗

stehend auf⸗ Muster „K a) Vorderseite.

sschein

Goldpfand⸗

brief der .

en Zentralsta

dd ij /.) , Die Verjährung des Anspruchs aus

Zinsscheinen regelt sich nach den Be— stimmungen der 55 801-801 B. G. B.

Muster „C“.

Erneuerungsschein 99)

1. zu. dem Zinsscheinbogen briefes der Preußischen Zentral schaft über RM

dieses Erneuerungs⸗ ne weitere Prüfung ür den vor⸗

cheines erhält oh einer Berechtigung die stehend bezeichneten zufertigenden

Berlin, den tralstadtschaft eingereicht ist. Preußische Zentvalsta

Muster „D“.

... Goldmark. delsicher durch Beschluß des Reichsrats gemäsz Abs. 1 Nr. 4 B. G.⸗B. machung des Reichsjustizministers vom 15. Februar 1926 R.⸗G.⸗-»Bl. J. S. 109.

Reichsmündelsicher durch Beschluß . Die Verjähru

Zinsscheinen rege stimmungen der 85

Muster F.

Preußische Zentralstadtschaft in Berlin, Körperschaft des öf errichtet durch Erla Staats ministeriums vom 23. Januar 1923. ,,

r Preußischen Zentralstadtschaft in Berlin, Grund der Gene . Staatsmin 14. November Gegenwert von

eine Goldmark . kg Feingold. Die Prxeußische Zentralstadtschaft schuldet dem Inhaber dieses Goldpfandbriefes den Gegenwert von

entlichen Rechts des Preußischen

mark, eine

ausgegeben

scheines er

eine Goldmark = Ila kg Feingold, die mit ... v5 für das Jahr in halb⸗ jährlichen, am... jeden Jahres

d am .. eines älligen Raten verzinst Der Goldpfandbrie des Inhabers unkündbar un seiten der Preußischen Zentralstadts nach Maßgabe der satzungsmäßigen gung der als Deckung dienenden Gold⸗ hypotheken nach vorangegan monatiger Kündigung und öffentlicher Bekanntgabe eingelõöst.

Eine Gesamtkündigung der ist bis zum ausgeschlossen. . Kapital und Zinsen errechnen sich nach dem amtlich festgestellten Preise für Feingold und werden am Verfall⸗ tage in deutscher Reichswährung an der Kasse der Anstalt und den zumachenden sonstigen Einlösungsstellen

Als amtlich festgeftellter Preis für ingold gilt nur dersenige Londoner reis, den der Reichswirtschafts⸗ minister oder die von ihm bestimmte Stelle gemäß Verordnung vom 29. Juni 19233 zur Durchführung des Gesetzes über ge Hypotheken (R.⸗G.⸗Bl. I, eichsanzeiger bekannt gibt. Maßgebend ist die Bekanntmachung, die für den 15. des der Fälligkeit vor⸗ angehenden Monats gilt. Dieser Goldpreis wird umgerechnet um Mittelkurs der Berliner Börse für luszahlung London, der am 15. des ber Fälligkeit borangehenden Monats oder mangels seiner Notierung an diesem em letzten dem 15. vorher⸗ notiert wird. aus dieser Umrechnung ingold ein Preis

d wird von

Allgemeinen gener ein⸗

Preußischen

wertbeständi S. 489) im

gehenden Tage amtlich

öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten vom J ö En (. cx F 21. Dezember 1927 (R.⸗G. Bl. 1 S. 294).

dieses Goldpfand⸗

briefes hängt von der handschrifktlichen Unterzeichnung durch den Kontroll— beamten ab. Trockensiegel. . J Preußische Zentralstadtschaft. Unterschriften.)

Für diesen Gold⸗ pfandbrief ist die satzungsmäßig vor⸗ geschriebene Deckung vorhanden und in das Goldhypotheken⸗ register eingetragen. Der Staats⸗ kommissar:

ö. ... Goldmark

Gegenwert .. Gold⸗

mark, eine Gold⸗

mark 110 kg Feingold, zu . 3. Inhaber Reihe.... dieses Zinsscheines Nr. . .... empfängt am ... halbjährliche Zinsen dieses oben bezeichneten Gold⸗ pfandbriefes den

Fällig am. ;

von

Goldmark, Goldmark . kg Fein⸗

Preußische Zentralstadtschaft. P) Rückseite. Die Einlösun erfolgt an der

dieses Zinsscheines

ͤ asse der Änstalt, bei den Kassen der angeschlossenen Stadt⸗ schaften sowie bei den nachstehend auf⸗ geführten Banken:

D

des Anf ruchs aus

, . den Be⸗

804 B. G.⸗B.

9 2 8* Erneuerungsschein u dem Zinsscheinbogen des Goldpfand⸗ riefes der Preußischen Zentralstadtschaft über den Gegenwert von ...... old⸗ oldmark Iννο kg Fein⸗ ö,, . dieses Erneuerungs⸗ ält ohne weitere Prüfung seiner Berechtigung die für den vor— stehend bezeichneten Goldpfandbrief neu anzufertigenden Zinsscheine für 10 Jahre i,, nehst einem

der Preußischen Zentral⸗ tadtschaft eingereicht ist. Hört, den .

Preußische Zentralstadtschaft.

vorstehende Preußischen Zentralstadtschaft und die Bestimmungen über die Ausgabe von Pfandbriefen sind am 5. September 1928 vom Preußischen Staatsministerium genehmigt worden. Zugleich mit der Genehmigung ist reußischen Zentralstadtschaft vom Staatsministerium be⸗ stätigt worden, daß die ihr unter dem 23. Januar 1922 II 4 Nr. 75 W. M. und unter dem 14. November 1923 II 4 Nr. 1248 W. M. erteilten Pri⸗ vilegien zur Ausgahe von auf den In⸗ haber lautenden Pfandbriefen auch nach Maßgabe der unter dem 5. September 1928 genehmigten neuen Satzung und der auf Grund dieser Satzung von der Direktion festgestellten und ministeriell genehmigten Allgemeinen Bestimmungen über die Ausgabe von Pfandbriefen in Kraft bleiben.

(Genehmigung: IL 4 Nr. 1074 W. M. J. 1337 Just. Min., I E 69166 F.⸗Min)

neue Satzung der

Bekanntmachung. ; Die am 1. Oltober 1928 fälligen Zint scheine der, o/o Goldschatzanweisungen Stadt Berlin vom Jahre 1928“ mit Feingoldklausel werden zu dem auf den Zinsscheinen stehenden Reichsmark betrage eingelõöst.

Dle Zahlstellen sind auf dem unteren Abschnitt des Zinsscheinbogens angegeben. Magistrat.

RM und nicht

gesetzlichen Zahlungsmitteln Auf den Anspruch aus gekündigten riebene Deckung Goldpfandbriefen sowie aus den Zins⸗ scheinen finden die Ausschluß⸗ und Ver⸗ register Blatt.. das Hypotheken⸗ jährungsfristen der S5 S1 - 504 B. G.-⸗B. ,, Anwendung.

Die von der Zentralstadtschaft aus— beamte: kommissar: n,. Goldpfandbriefe unterliegen kJ dem

und ö

Gesetz über die Pfandbriefe

und verwandten Schuldverschreibungen

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrgl in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengexrin g. Berlin. Verlag der Geschäftsstelle ( Mengering) in Berlin

9 Druckerei

esellschaft, Berlin, ilhelmstraße 32.

Vier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und entralbandelsregisterbeilagen).

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entscher Reichsanzeiger er Etaatsanzeiger.

Anzeigen yreis für den Raum einer fünfgefpaltenen espaltenen Einheitszeile 1,75 ñ⸗MÆ elle Berlin 8W. 46, Wilhelmstraße 32. einseitig beschriebenem insbesondere ist darin au

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BPreußisch

Erscheint a

Bezugspreis vierteljähr Bestellungen an, in Berlin für Selbstabh 8w. 48, Wilhelmstraße 32.

ummern kosten 30 et, Sie werden nur gegen bar oder vo einschließlich des

n jedem Wochentag abends. Petitzelle Lo &, lich 9 &. Anzeigen nimmt an die ̃ Alle Druckaufträge Papier völlig druckreif einzuse e Worte etwa durch Sperr⸗ Fettdruck (zweimal unter⸗ stete Anzeigen müssen 3 Tage schäftsstelle eingegangen fein.

Alle Postanstalten nehmen ch die Geschäftgstelle

einzelne Beilagen kosten 10 Gh) rherige Einsendung des Betrages Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 76573.

Nr. 220. Neichs

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Einzelne N ch anzugeben, wel einmal unterstrichen) oder dur ervorgehoben werden sollen. Befri vor dem Einrückungsterrnin bei der Ge

bantgirotonto. Berlin, Donnerstag, den 20. September, abends. oftjcheckkonto: Berlin 4182

41928

Inhalt des amtlichen Teiles:

Preußen.

Mitteilung über die Verleihun

Erinnerungsmedaille für Rett

Bekanntmachung, betre

meister und Schwin Handelsverbote.

qm x ee e . Amtliches.

Preußen. Ministerium des Innern. ministerium hat mittels

laufenden No darunter Giroguthaben: a) und Sparkassen 1 549 658, b. Guth Notenbanken 1131 943, c) keiten mit Kündigungsfrist darunter Verbindlichkeiten in fremder verpflichtungen

ten 34 499 535, Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten Guthaben Danziger Behörden aben ausländischer Behörden und private Guthaben 1297 775, Verbindlich- Sonstige Passiva Währung 15131 652, Awyal⸗ (W. T. B.)

Nichtamtliches.

Handel und Gewerbe. Berlin den 20. September 1928. Telegraphische Auszahlung.

g der Rettungsmedaille bzw. ung aus Gefahr. ffend die nächste Prüfung für Schwimm— nmeisterinnen.

15 969918,

20. September 19. September Wagengestell am 19. September 1928

nicht gestellt Wagen.

ung für Kohlre, Koks und Briketts Buenos Aires. z Ruhrrevier: Gestellt: 4 019 Wagen,

,,,

Die Elektrolytkupternotierung deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut B T. B.“ am 19. September auf 142.26 auf 142,25 AM) für 100 kg.

der Vereinigung für erliner Meldung des 5 S (am 18. September

Konslantinopel 1

New Jork. .. Rio de Janeiro I Goldpeso

100 Gulden 100 Drachm.

41515 4555 4igis 4,1995

04995 GMòblß5

Berlin. 19. September. Pre is Ein kaufspreise handels für das Kiso frei H Notiert durch Industrie⸗ und H braucherschaft.

O42 bis 0,50 M, bis O. 48 M, Hafer

notjerungen für Nahrungs⸗ des Lebensmitteleinzel« aus Berlin in Originalp beeidete Sachverständige andelskammer zu Berlin und Vertreter der Ver— chsmark: Gerstengraupen, ungeschliffen Gerstengrütze 9,42 bis O43 6, Haferflocken O, 17 grütze O53 bis O, 54 H,

HM, Weizengrieß 0,39 bis 0,41 4A, zenmehl O28 bis 0. 32 4A,

O, 40 bis O, 42 A,

alle Packungen O,42 bis 0,56 48 A, Speiseerbsen, Viktoria Victoria Riesen (, 62 bis O68 „M, f bis 4, Linsen, kleine, letzter Ernte Ernte 9.64 bis O,94 MM. Kartoffel mehl,

Hartgrießware, lose O. 86 bis O79 M. Eierschnittnudeln, O31 bis 0, 323 A,

Siam Patna⸗Reis, g O.-hb bis O, 0 AM. Ringäp Bosn. Pflaumen 90 Pflaumen 90 / 190 i Pflaumen 80 / 85

Das Preußische Staats 1928 verliehen:

Die Rettungsmedaille am Bande an: Franz Körke, Amtsrat, Rahnsdorf bei Berlin, Freifrau Elsbeth von kreis Soest, Haustochter, Wetzlar, lizeihauptwachtmeister, Arbeiter, Weißwasser, Kreis Rothenburg, O. T. Die Erinnerung smedaille aus Gefahr an: Josef Allert, Bürolehrling, Dt R Fritz Eigner, Kaufmann, Eddershe Heinrich Hanhart,

vom 27. August 168,05 168,39

Brüssel u. Ant⸗ öffentlich angestellte

Budapest. Danzig...

. Preise in Rei Plettenberg, Gutsbesitzerin, Oeving⸗

Kreis Wetzlar,

100 Gulden R Roggenmehl 0 / 1

190 sinnl. Dartgrieß 0,4243 bis Weizenauszugmehl

Weizenauszugmehl, Speiseerbsen, G5 dis G52 4A, Bohnen, weiße,

ausl. 0,68 bis 0,69 A, gz bis 0,64 A, Linsen, mittel, letzter Linsen, große, letzter Ernte G94 big superior O51 bis G52 4, bis 0, 90 A,. Mehl

Ilse Schneider, Einst Larisch, Po Paul Lehmann,

. .

O, 44 A, 70 59 Wei 100 kg-Säcken feinste Marken,

kleine 045 bis 0 Speiseerbsen, kleine

Jugoslawien ..

für Rettung Reykiavik .. . 100 isl. Kr.

asselwitz, Kreis Neustadt, 100 Cscudo

im a. M. (Main⸗ Arbeiter, Münster i. W.

ö Langbohnen, Taunus⸗Kreis),

Makkaroni, schnittnudeln, lose 0,58 lose O, 80 bis Rangoon-Reis, unglasiert G37 bis lasiert 0, 49 bis O, 59 . 4, Java⸗Tafelreis amerikan. prime bis 4 100 in ö bis A. Bosn. bis in Originalkistenpackungen aumen 40650 in Originalkist Sultaninen Kiup Caraburnu z Kisten choice, Amalias 1,29 bis 1,24 M6, Mand 3,90 bis 400 M,. Mandeln, 3,90 A, Zimt Gaff

Ministerium für Wissenschaft, Kun st und Volksbildung. Bekanntmachung.

8 findet an der Preußisch andesturnanstalt) eine Prüf chwimmeisterinnen

wird die Befähigung Schwimm⸗ und Bade⸗ Schwimm⸗ und Bade—⸗ zur Prüfung in Groß Berlin und Wohnsitz haben. s zum 15. Oktober 1928 dem schule für Leibesübungen in

5 lbb Peseten Stockholm u Gothenburg.

Am 5. November 192 schule für Leibes für Schwimmeister Durch das Bestehen dieser zur Leitung und

100 Schilling

59, 005 59, 125 Am 18. September: 112206.

übungen (2

bis. = 1. enpackungen O98 bis 6,99 4, l, 1l0 bis 1,20 AS, K eln, süße, courante, in Ballen bittere, courante, in Ballen 3,85 bi ig vera) ausgewogen 2,50 bis „win Säcken 0,98 bis 1,00 H, Pfeffer, 8 470 M, Pfeffer,

Rohkaffee Santos

Ausländische Geldsorten und Ban knoten.

Beaufsichtigung des betriebes in öffentlichen und privaten nachgewiesen. und Bewerberinnen, in der Provinz Brandenburg ihren Gesuche um Zulassung sind bi Direktor der Preußischen Hoch Spandau, Radelandstraße 59, ein

Es sind ihnen beizufügen:

1. ein selbstgeschriebener Lebenslauf, aus dem Art und Um auf die Prüfung ersichtlich ist, Führungszeugnis,

20. September 19. September

n

Zugelassen - Geld Brief Sovereigns.. . 20 Fres. Stücke Gold⸗Dollars . Amerikanische: 1000-5 Doll. 2 und 1Doll. Argentinische. Brasilianische . Canadische ... Englische: große 1L Ku. darunter

Belgische J . .

schwarz, Lampong, aus⸗ weiß, Muntok, ausgewogen 6,50 Superior bis Extra Prime 3,85 r Art 4.28 bis 5, 80 S, bis 5,40 , Röstroggen,

gewogen 4,30 bi bis 6 30 4Az, bis 30 ½, Rohkaffee, Röstkaffee, Santos Superi RNöstkaffee, Zentralamerikane glasiert, in Säcken 0,42 bis G41 bis 0, 45 S6, Malzkaffe Kakao, stark enktölt 1, bis 2,80 , bis 12, 00 s O, 58 bis O, 624 , L kKg-Packungen 6,64 big G, 66 bis O, 74 M, Marmelade, Vierfrucht . Pflaumenkonfiture in Erdbeerkonfiture in Eimern vo mus, in Eimern don 123 und Säcken ,ob bis 908 S6, Stei Siedesalz in Säcken O, 16 big bis 9. 153 M, Bratenschmal; in in Kübeln 1,59 bis j. 58 Berliner Ro bis 1,624 S6, M

Zentralamerikaner alle

or bis Extra Prime 4,76 r aller Art 540 bis 7, 39 , 6, Röstgerste, glasiert, in Säcken e, glasiert, in Säcken O0 50 bis 0 Kakao, leicht entö indisch 8, 00 A6, Zucker, Raffinade Würfel 0, 66 bis (0,73 6, Kunsthonig in hell, in Eimern in Eimern in Eimern von 123 kg CI bis Eimern von 125 kg O0 bis G92 , n 125 kg 1,50 bis 1,76 4 6, Pflaumen⸗ 15 kg G73 bis 0,80 S, Steinsalz in nsalz in Packungen O00 bis G, i2 , iedesalz in Packungen 0, 1 ces 1,58 bis 1, 2 416, Bratenschmal elard in Tierces, nordamerik. 156 1,56 bis 1,58.

Speisetalg 1,0 Z32 bis 1,38 , II 1,4 bis 58 bis 1,927 „, in Tonnen 20 bis 4,26 , Molkereibutter La in r Ia gepackt 405 bis 4,19 4, Auslandsbutter, 2/6 lbs. per Kiste ger. 8 10 - 12114 2, 10 bis 2, 20 s, Tilsiter Käse, vollfett 264 bis 2, 14 , echter echter Emmenthaler, vollfett 3.260 20 0,0 1,54 bis 1, 60

der Vorbereitun ein polizeiliches ein amtsärztliches Zeugnis darüber, daß der und die Gesundh

50 bis 2, 40 66, Tee, Souchong 6.60 bis 8,40

20295 2037 ö ker Melis o, 66 big Gb

oöͤrperzustand eit des Bewerbers (der Bewerberin) die g des Berufs als Schwimmeister (Schwimmeisterin)

Berlin, den 15. September 1928. . Der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksb J. A.: Otten dorff.

Zuckersirup, Speisesirup,

100 Gulden 100 finnl. M

100 Gulden

2 28

olländische .. Italienische: gr. ö ö. cher. ugoslawische . NVorwegische .. Desterreich.: gr. 1008ch. u dar. Rumãnische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische .. Schweizer: große Oo Freg. u. dat.

Durch rechtskräf hier, Roßmühle l mit Gegen st zuverlässigkeit in ordnung über Han

tigen Bescheid vom 21. August 1928 ist dem wohnhaften Konrad Hasselbach der Handel änden des täglichen Bedarfs wegen Un— bezug auf diesen Handelsbetrieb auf Grund der Ver— delsbeschränkungen vom 13. Juli 1523 unter sagt. Hannover, den 18. September 1928.

Städt. Polijeiverwaltung.

bis 1,63 Sς, Pur Purelard in Kiste chmalz in Kisten 1,62 bis 4A, argarine, Handelsware 1 1 Spezialware 1 1 Molkereibutter Ia gepackt 4,34 bis 03 „6, Molkereibutte dänische, in Tonnen 43 4,48 bis 4,56 (, Speck, inl., 0 0so 1,34 bi echter Holländer 40 0s bis 2,20 ,

Allgäuer Romadour ch 48,16 per Kiste 23,00 Kiste 31,00 bis 38,00 „)

nordamerik. 100 Schilling 100 Schilling

Molkereibutter a

Tonnen 3,91 bis 4,0 Auslandsbutter, dänische, gepackt 57.50 bis Hh, 00 Allgäuer Stangen 2 2060 bis 2, 12 Edamer 40 0, 2 bis 3, 30 (, Kondensmil milch 48/ 14 l, 30 bis 1,40 9.

. 4 bis 4,42 Ms, Durch rechtskräftigen Bes . Triftstraße 1, wohnhaften Zentrale für Handel und Industrie, täglichen B sen Handelsbetrieb auf nkungen vom 13. Juli l Hannover, den 18. September 1928.

Städt. Polizeiverwaltung.

cheid vom 25. August 1928 ist dem p, Inhaber der Firma der Handel mit Gegen wegen Unzuverlässigkeit Grund der Verordnung 923 untersagt.

Richard Kno 100 Peseten

in bezug auf die

über Handelsbeschrä ond t u. dar.

Speisesl, ausgewogen

Ausweis Danziger Gulden)

der Bant von Danzig v Aktiva. Metallbestand (G Metallgeld und an G 2747 832, darunter Goldmünzen 6641

2740 991, Bestand an täglich fälligen F von England einschließlich R säbigen Wechseln 21 063 032 Bestand an Lombardforderungen

Bestand an Bestand an Effekte Grundkapital 7 h00 000,

om 15. September (in estand an kursfähigem n oder Goldmünzen) und Danziger Metallgeld orderungen gegen die Bank Bestand an deckungs⸗ sonstigen Wechseln 112 266, C09. Bestand an Valuten täglich fälligen Forderungen erungen mit Kündigungsfrist vefonds 3 447 575. s

Reservesonds 3 693 669, Betrag der um—

Durch rechtskräftigen Be

Burgstr. 34, wohnhaften

Gegen ständen

zuverlässigkeit in bezug auf dies

Verordnung über Handelsbeschr

untersagt.

Hannover, den 18. September 1928.

Städt. Polizeiverwaltung.

ee ee e e e e e e e e e e e , m, m m

scheid vom 21. August 1928 ist dem August Pohle der Handel mit wegen Un⸗ en Handelsbetrieb auf Grund der

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.

Devisen.

(W. T. B.) (Alles in Danzi 100 Zloty 57 36.5655 G. =, Warschau 100 Iloty. Auszahlung 57ů7 telegraphische Auszahlung 106. Reichs markn

Wien, 19. September. Budapest 123, s4, Kopenhagen 189,15,

old in Barre täglichen Bedarfs

oten 12997 600 Danzig, 19. September. Bessand an

24 690 959 Ausjahlungen:

sonstigen Ford n des Reser

oten 122, 706 G. 123, 094 B. 284, 42, Berlin London 34,42, New

(W. T. B.)

Amsterdam