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Deutscher Reichsanzeiger
und
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Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich.
Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsinderziffer vom 26. Sep⸗ tember 1928.
Bekanntgabe der Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im September 1928.
Bekanntmachung, betreffend Brennstoffverkaufspreise.
Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamis München.
Preuszen.
Mitteilung über die Verleihung der Rettungsmedaille bzw. Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.
Bekanntmachung, betreffend die Harry⸗Kreismann⸗-Stiftung.
Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Er⸗
lasse Urkunden usw.
9 . P * 7 * Amtliches Dentsches Reich. Die amtliche Großhandelsindexziffer vom 26. September 1928.
Die auf den Stichtag des 26. September berechnete Großhandelsindexziffer des Statistischen Reichsamts beträgt:
1913 — 100 Ver⸗ Indergruppen 1923 änderung I9. Sept. 26. Sept. in vy J. Agrarstoffe. P 1. Pflanzliche Nahrungsmittel . tz, 1 40,7 2. Vieh J i/ / ./) kö , 16, . — 06 4. Futtermittel ö 166 146 604 Agrarstoffe usammen ,, . 401 5. II. Kolonial waren.... 135,0 134,0 — 07 III. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. 6. Kohle J 133,3 133,3 40,0 7. Eisen ( K 128,0 127,9 — 0, 8. Metalle (außer Eisen) .... 105,8 106,4 4 0,6 Jg. Tertilien JJ 16544 4 15 10. Häute und Leder . 149,5 148,0 — 1,0 . 126, 126,7 — 12. Künstliche Düngemittel . ... 30,7 80,7 400 13. Technische Oele und Fette .. 125.7 126,7 04 14 Kautschuk ; ö 24,ů9 24,7 — 0,8 15. Papierstoffe und Papier 151,1 151, — 16. Baustoffe K 159,6 159,4 — 0, Industrielle RNohstoffe und Halhwaren zusammen .. 133, 133,4 402 IV. Industrielle Fertigwaren. 1. Produktionsmittel 138,2 138,U2 499 rr 175,5 175,5 100 Industrielle Fertigwaren zu⸗ J 159,5 159,5 4 0,0 V. Gejamtinder . 139,5 139.8 01
Monats durchschnitt August.
Hiernach hat die Gesamtinderziffer gegenüber der Vor— woche um O1 vH angezogen. Von den Hauptgruppen ist die Indexziffer für Agrarstoffe um 0, 1 vH gestiegen. Die Index— ziffer für Kolonialwaren hat um G. vy nachgegeben. Dagegen hat sich die Inderziffer für industrielle Rohstoffe und Halb⸗ waren gegenüber der Vorwoche um 9,2 vH erhöht, während die Inderziffer für industrielle Fertigaren unverändert ge— blieben ist.
Unter den Einzelgruppen der Agrarstoffe ist die Index— ziffer für pflanzliche Nahrungsmittel infolge anziehender Preife für Brotgetreide, Mehl und Hafer gestiegen. Dagegen hat sich die Indexziffer für Vieherzeugnisse bei rückläufigen Preisen für Milch, Käse, Schmalz und Speck, denen erhöhte Preise für Eier gegenüberstanden, gesenkt. Die Steigerung der Inderziffer für Futtermittel war bedingt durch das Anziehen der Preise für Roggen⸗- und Weizenkleie, für Hafer und Mais. Der Rück— gang der Indexziffer für Kolonialwaren war hauptsächlich auf nachgebende Preise für Kakao, Palmkern- und Kokosöl zurück— zuführen.
Innerhalb der industriellen Rohstoffe und Halbwaren hat die Inderziffer für Metalle infolge höherer Preise für Kupfer und Zinn bei gleichzeitig leichten Preisabschlägen für Blei und
gin ihre Aufwärts bewegung fortgesetzt. Die Inderziffer für Textilien hat infolge von Preissteigerungen für Baumwolle und
Baumwollgarn, benen gegenüber die Preisnachlässe für Flachs und Jute nur wenig ins Gewicht fielen, eine Erhöhung erfahsen.
Palmöl, Leinöl und Talg Preiszuschläge zu verzeichnen. Von den übrigen Gruppen haben sich die Indexziffer sür Häute und Leder bei nachgebenden Preisen für Rindshäute, Kalbfelle, Roß— häute und Schaffelle und die Indexziffer für Kautschuk gesenkt. Auf dem Gebiete der industriellen Fertigwaren haben die Index— ziffern für Produktionsmittel und Konfumgüter gegenüber der Vorwoche keine Veränderung erfahren. Berlin, den 29. September 1928. Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.
Die Reichs indexziffer für die Lebenshaltungskosten im September 1928.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er— nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) beläuft sich nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts für den Durchschnitt des Monats September auf 152,3 gegenüber 153,5 im Vormonat. Sie ist sonach um O8 vy zurückgegangen. Dieser Rückgang ist im wesentlichen auf das saisonmäßig bedingte Nachgeben der Preise für Kartoffeln und Gemüse zurückzuführen, das sich in diesem Jahr infolge der Witterungsverhältnisse erst im September in größerem Umfange auswirkte. Auch ist die Senkung der Brot⸗ und Mehlpreise ins Gewicht e, .
Die Indexziffern für die einzelnen Gruppen betragen (1913.14 — 100) für Ernährung 153, l, für Wohnung 126,9, für Heizung und Beleuchtung 146,8, für Bekleidung 170,8, für den „Sonstigen Bedarf“ einschließlich Verkehr 188,1.
Berlin, den 29. September 1928.
Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platz er.
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i
Unter den im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 297 vom 31. Dezember 1923 und Nr. 83 vom 7. April 1924 bekannt⸗ gegebenen Bedingungen gelten vom 1. Oktober 1928 ab folgende Brennstoffverkaufspreise je Tonne in Reichs— mark:
J. Rheinisch⸗Westfälisches Kohlensyndiktat. Brechkoks III 20140 mm 249,20
EI. Ostelbisches Braunkohlensyndikat. a) Niederlausitzer Gruppe: Briketts im Hausbrand⸗ und 2
Industrieformat . für Haugbrand 165, —
. 8 . zwecke 3 . kleinen Industrieformat (. 16, — Briketts im großen Industrieformat J E49. 1 13. — kleinen Industrieformat . . 14, — Brikettspane 9, 10
b) Für die Frankfurter, Forster und Görlitzer Gruppe können für Briketts Frankopreise berechnet werden, die den jeweiligen Frankovreisen der Niederlausitzer Gruppe, berechnet auf der Fracht⸗ grundlage Senftenberg, entsprechen.
Die Preise sind Höchstpreise, die, soweit das Syndikat entsprechend den Beschlüssen des Reichskohlenverbandes vom 16. November 1923 (Reichsanzeiger Nr. 29 vom 31. Dezember 1923) regionale Preis— , vornimmt, in leinem Preisgebiet überschritten werden dürfen. LEH. Mitteldeutsches Braunkohlensyndikat. a) Für alle Reviere außer Kassel.
Für Hausbrandzwecke. 3
.
k 8 83 in 2
d
k
9 S 83 2 5 33
3B S * * 8 8
DäSe. * 2 9 22 für die Monate Oktober bis
März einschließlich 16, — 16,40 1690 — — für die Monate April bis
Juni ennschließlich 14, — 14,40 14,90 — — für die Monate Juli bis
September einschließlich 15, — 165,40 15,900 — —
; Für Industriezwecke. 14. — 1 14,40 14901 12, - 9, —
Grudekoks 17,86.
b) Für das Kasseler Revier. =
Briketts im Hausbrand und großen Industrieformat 18, 15 w Nüßchenbriketts ..... ö 19,06
Die Preise sind Höchstpreise, die, soweit das Syndkkat ent— sprechend den Beschlüssen des Reichskohlenverbandes vom 16. No— vember 1923 (Reichsanzeiger Nr. 297 vom 31. Dezember 1923) regionale Preisabstufungen vornimmt, in keinem Preisgebiet über schritten werden dürfen.
Soweit nach der Bekanntmachung vom 29. September 1925
Innerhalb der Gruppe der technischen Oele und Fette haben
5 ö 3 2 = — 9
(Reichszanzeiger Nr. 288) der Verkauf von Brennstoffen der vor—
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*
1 . * ä] 5 6 — . ü 2 2 D 223 2. 2 2 I 1 8. 4 2 2 * . M 4 1 ——— . — — .
Hreußischen Ministers für Wissenschaft, ein Kuratorium, bestehend aus einem . Vorsitzenden und je drei Mitgliedern der Preußischen Akademie der
Postscheckkonto: Berlin 41821. 1 92 8
genannten Art auf einer bestimmten Frachtgrundlage erfolgt, verbleiht es dabei, mit Ausnahme der Naßpreßsteine, die ab Werk verkauft werden.
LV. Kohlensyndikat für das rechtsrheinische Bayern.
1. Oberbayerische Pech kohle: Durchschnittspreise.
Ges. Stücke über 200 mm .... .... . 25.20 Ges. Grob 75/200 mm JJ Gew.. ,, 23419 Gew. Würfel 25/150 mm . , 28,10 Gew. Nuß 1 125125 m , 18,85 J . k K 6249 ,,, 6 I
2. Bayerische Braunkohlen-⸗In du strie A.. G. Sch wandorf.
Für Briketts und Rohbraunkohle können Frankopreise berechnet werden, die den jeweiligen Frankopreisen des Mitteldeutschen Braun— kohlensyndikats, berechnet auf der Frachtgrundlage Luckenau, ent= sprechen.
V. Aachener Steinkohlensyndikat. Brechkoks III 20140 mm.. kJ Berlin, den 1. Oktober 1928. Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Keil. Dr. Lintl. Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkett von Finanzämtern im Bezirk des Landesfinanzamts München. Vom 19. September 1928. Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 24. Mai 1928 — Deutscher Reichanzeiger vom 25. Mat 1928, Reichsministerialbl. 1928 Nr. 4, Reichs⸗ finanzbl. 1928 Nr. 20 — wird folgendes bestimmt: 51
Das Finanjamt Moosburg wird aufgehoben. . . Sein Bezirk wird mit dem des Finanzamts Freising vereinigt.
Das Finanzamt. Obernzell wird aufgehoben. ; ö
Sein Bezirk wird mit dem des Finanzamts Passau vereinigt.
53.
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1928 in Kraft.
München, den 19. September 1928. Der Präsident des Landesfinanzamttz.
Heller.
D
Preußen.
Ministerium des Innern. Das Preußische Staagtsministerium hat mittels Erlasses 29. August bzw. 3. September 1928 verliehen:
Die Rettungsmedaille am Bande an:
Arved von Schubert, Untersekundaner, Friedeberg, N. M.
Die Erinnerungsmedaille für Rettung
aus Gefahr an:
Franz Geweh 1 Schüler, Bochum, Wilhelm Simon, Schneidermeister, Breslau.
vom
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Harry⸗Kreismann-⸗Stiftung.
Die am 2. Dezember 1922 verstorbene Witwe Frau General⸗ konsul Fanny Kreismann, geb. Oppert, hat durch letztwillige Verfügung zu Ehren des Andenkens ihres am 1. Februar 1889 ver- storbenen einzigen Sohnes eine Stiftung errichtet, die den Namen »Harty⸗Kreismann-Stistung“ trägt; sie hat diese Stiftung zur
alleinigen Erhin ihres nach Ausschüttung mehrerer Legate verbliebenen Gesamtnachlasses eingesetzt. Preußischen Staatsministeriums vom worden ist, hat den Kunst zu dienen. Gelehrten oder Künstler zu verleihen, der sich durch größere Werke se,, . wissenschaftliche at sichtigen, welche nicht am Ende ihrer Laufbahn stehen, sondern im Emporstreben begriffen sind
Die Stiftung, die durch Verfügung des J 20. Februar 1924 genehmigt Zweck, der Förderung deutscher Wissenschaft und Ihr Ertrag ist alljährlich ungeteilt an einen
scha⸗ oder künstlerische Verdienste erworben Vorzugsweise sind solche Gelehrte und Künstler zu berück—
Die Verwaltung der
erfolgt unter Aufsicht des Kunst und Volksbildung durch
von dem Minister ernannten
Stiftung