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ö
Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 230 vom 2. Oktober 1928. S. 4.
schaft betriebene Staatsbahnstrecke Nyborg — Faaborg, siehe unter 4, c.)
2. Die von den Dänischen triebenen Schiffahrtslinien: a) über den Limfjord (Oddesund Nord —ddesund Syd und Nykjobing Mors— Glyngore); .
b) über den Kleinen en. Belt (Fredericia - Strib);
e) über den Großen ej Belt (Nyborg —Korsor);
9 über den Gresund (Helsingar — Helsingborg und Kopen⸗ hagen Freihafen [Kjabenhavn FrihavnJ⸗-Malme); — wegen der Dampffährenverbindung Kopenhagen — Malm siehe unter B. II. 9;
e) über den Masnedsund (Masnede — Orehoved) f) 46 Gjedser und Warnemünde; — wegen dieser Dampffährenverbindung siehe unter B. J. 8; mit Ausschluß: der Dampfschiffstrecke Kalundborg — Aarhus, 3. Folgende unter Staatsverwaltung stehende Privateisen bahnstrecken: a Orehoved — Gjedser; ö. Aalestrup = Viborg;
Staatsbahnen regelmäßig be⸗
c) Sorg —=Vedde. 4. Folgende unter Privatbetrieb stehende Eisenbahnstrecken: a) Odense -Norre Broby — Faaborg, b) Odense Ringe — Swendborg, c) Nyborg Ringe — Faaborg, d) Nyborg — Hesselager — Sendborg, j Faaborg = Vester Skjerninge —Svendborg, (a—«, die südfünenschen Eisenbahnen); f) Nykjobing Falster — Nakskov, g) Maribo—Bandholm, h) Maribo—Rodby, (Eh, die lolländischen Eisenbahnen); i) Ronne — Nero und Aarkirkeby — Almindingen (die Bornholmsche Eisenbahn); I) Ronne—Allinge k n, k) Almindingen =- Gudhjem Eisenbahn. 5. Die folgenden Schiffahrtslinien:
I. Staats verwaltungent Esbjerg Nordby paa Fang (Generaldirektorat für das Dänische Post⸗ und Telegraphenwesem. Il. Privat verwaltungen: a) Frederikshavn — Oslo;
by Esbjerg Harwich; Antwerpen
c) Esbjerg — =* ;
. Dünkirchen
(a— , die vereinigte Dampfschiffsgesellschaft);
d) Frederikshavn — Göteborg (die Hallands⸗Dampfschiffs⸗ gesellschaft);
e) yHstadt-Raonne (die Dampfschiffsgesellschaft auf Born⸗ holm von 1866)
9) Frederikshavn — Christianssand (die Dampfschiffsgesell⸗ schaft Christianssand);
g) Kjobenhaön — Malmö (die Damypsschiffsgesellschaft Gresund).
B. Strecken, die sich im Betrieb oder Mitbetrieb aus⸗ wärtiger Verwaltungen befinden.
I. Deutscher Verwaltungen.
Die von der deutschen Reichsbahn betriebenen Strecken von
der dänischdeutschen Grenze:
6. bei Padborg bis Padborg.
J. bei Tander bis Tander. . .
8. Die in Gemeinschaft mit der deutschen Reichsbahn be— triebene Dampffährenverbindung Gjedser—Warnemünde.
Il. Schwedischer Verwaltungen.
D. Die von den dänischen Staatseisenbahnen gemeinschaftlich mit den schwedischen Staatseisenbahnen betriebene Dampf- fährenstrecke zwischen dem Freihafen Kopenhagen und Malm.
Anmerkung. Betreffend die Strecken, die von dänischen
Verwaltungen im Auslande betrieben werden, ist zu vergleichen: Deutschland, Ziffer 78. Schweden, Ziffer 71.
Danzig (Freie Stadt). A., Von den polnischen Staatseisenbahnen betriebene Strecken.
1. Polnische Staatseisenbahnen. U ö ö
2. Linien der Eisenbahnen des Ausschusses für den Hafen und die Wasserstraßen von Danzig.
B. Strecken, die sich im Betrieb oder Mitbetrieb anderer Verwaltungen befinden.
3. Die vom Norddeutschen Lloyd in Bremen und der Stettiner Dampsfschiffahrtsgesellschaft I. JI. Bräunlich G. m. b. H. in Stettin unter Verantwortung der Freien Stadt Danzig und des Deutschen Reiches betriebene Schiffs
? Zoppot . . e ̃ , — Sw inde und
verbindung ö (G f. Swinemün
ja ( Zoppot 9
Daniig Gef fe. Pillau. Anmerkung. Betreffend die Strecken, die von anderen Verwaltungen im Auslande betrieben werden, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 80. Spanien.
A. Von spanischen Verwaltungen betriebene Strecken.
1. ele h hej der spanischen Nordbahnen.
8 n, , der Eisenbahnen von Madrid nach Saragossa und nach Alieante.
3. Gesellschaft der andalusischen Eisenbahnen.
4. Gesell . der Eisenbahnen von Madrid nach Cäceres und 23 rtugal und von Westspanien. .
H. 2 chaft der Eisenbahnen von Südspanien.
6. Gesellschaft der Eisenbahnen von Medina del Campo nach Zamora und von Orense nach Vigo.
7. Gesellschaft der Eisenbahn von Lorca nach Baza und Aguilas. ie
8. Gesellschaft der Eisenbahn von Medina del Campo nach Salamanca.
„Gesellschaft der Eisenbahn von Salamanca nach der Grenze von Portugal. . 10. Gesellschaft der Eisenbahnen des Bidasoa.
—
11. Gesellschaft der Zentralbahn von Aragonien. 12. Gesellschaft der Eisenbahn von Aleantarilla nach Lorca. 13. Gesellschaft der Eisenbahn von Gnardiola nach Castellar
d'en Huch.
B. Strecken, die sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.
J. Französischer Verwaltungen. Die von den an n Südbahnen betriebenen Strecken von der , panischen Grenze: 18. bei Hendaye bis . 19. bei Cerböre bis Port-Bou.)
—
estni
A.
St
V
gleichen:
A. Von finnischen Verwaltungen betriebene Strecken. 1. Sämtliche Strecken der finnischen Staatseisenbahnen.
Verwaltungen im Auslande betrieben werden, ist zu vergleichen:
10. Der Gesellschaft der elektrischen Jurabahnen (Linie von
B. Bahustrecken, die sich im Betrieb oder Mitbetrieb
bahnen betriebenen Strecken von der belgisch⸗französischen Grenze:
zösischen Verwaltungen im Auslande betrieben werden, ist zu ver= gleichen:
Est land. Von estnischen Verwaltungen
Estnische Staatseisenbahnen. ; ⸗ Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die von der schen Verwaltung im Auslande betrieben werden, ist zu ver—
betriebene Strecken.
Lettland, Ziffer 3. Finnland.
B. Strecken, die sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.
J Schwedischer Verwaltungen.
2. Die von den finnischen Staatseisenbahnen gemeinschafklich mit den schwedischen Staatseisenbahnen betriebene Strecke von Tornio bis Haparanda. .
3. Die von den 6 Schiffahrts-Gesellschaften „Suomen Höyrylaivaosakeyhtiö“ (Finska Angfartygsaktiebolaget) und „Höyrylaivaosakeyhtiö Bore“ (Angfartygsaktiebolaget Bore) unter der Verantwortung des finnischen Staates und ge— meinschaftlich mit der schwwedischen „Stockholms Rederiaktie- bolag Sea, betriebenen Schiffahrtslinien Delsinkt CQelsingfors] SSοholm.
Turtu ¶NUbo; Anmerkung.
Betreffend die Strecken, die von finnischen
7
Schweden, Ziffer 75, 76. Frankreich.
Von französischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.
Die Linien von allgemeiner Bedeutung.
1. Der Nordbahn einschliezlich der für Rechnung des De⸗ partements ö betriebenen Linie von Montsrollier⸗Buchy nach St. Sasns.
2. Der Ostbahnen einschließlich der für Rechnung der Kon⸗ zessionäre betriebenen Linien, nämlich der Linie von Wassy nach Saint⸗-Dizier und der Lokalbahnlinien des Departe⸗ ments der Ardennen (Carignan nach Messemprs, Vrigne⸗ Meuse nach Vrigne⸗aux⸗Bois), von Rambervillers nach Charmes, von Igney⸗Avricourt nach Blamont und Cirey.
Der Paris⸗Lyon⸗Mittelmeer⸗Bahn.
Der Paris⸗Orlsans⸗Bahn.
Der Südbahnen.
Der Staatsbahnen n . der Lokalbahnen von Ligré⸗Rivière nach Richelieu, für Rechnung des Departe— ments Indre⸗et⸗Loire betrieben, von Montsecret⸗Vassy nach Tinchebrai und Les Maures ?), für Rechnung des De⸗— partements Orne betrieben.
.Der Eisenbahnen in Elsaß und Lothringen.
Der beiden Ringbahnen von Paris.
„Der Gesellschaft für Departemental⸗Eisenbahnen, mit Aus- schluß der korsischen Linien.
Die Linie von lokaler Bedeutung:
O D 2
O OM 2
Morez nach La Cure).
auswärtiger Verwaltungen befinden. l. Belgischer Verwaltungen. Die von der Nationalen Gesellschaft der Belgischen Eisen=
15. bei Doische bis Givet.
16. bei Abeele bis Hazebrouck. .
17. Die von der Nordbahn (Linien Nord⸗Belge) hetriebene Strecke von der französisch⸗belgischen Grenze bei Heer⸗Agi- mont bis Givet. .
18. Die von der Eisenbahngesellschaft von Chimay betriebene Strecke von der i , e f en Grenze bei Momignies bis Anor.
II. Verwaltung des Saargebietes.
19. Die den Eisenbahnen in Elsaß und Lothringen gehörige und von den Saareisenbahnen betriebene Strecke von der Grenze zwischen Frankreich und dem Saargebiet bei Saar- gemünd bis Saargemünd.
III. Schweizerischer Verwaltungen.
Die von den schweizerischen Bundesbahnen betriebenen recken von der französisch⸗schweizerischen Grenze: 20. bei Delle bis Delle.
21. bei Les Verrieres⸗Suisse bis Pontarlier.
22. bei Crassier bis Divonne⸗les⸗Bains.
23. Die von der Martigny⸗Le Chatelard⸗Bahn betriebene Strecke von der französisch-schweizerischen Grenze bei Le Chatelard bis Valloreine.
24. Die von den Eisenbahnen in Elsaß und Lothringen gemein⸗ sam mit der Pruntrut—Bonfol⸗Bahn betriebene Strecke von der französisch⸗schweizerischen Grenze bei Pfetterhausen bis Pfetterhausen.
IV. Jtalienischer Verwaltungen.
25. Die von den italienischen Staatsbahnen betriebene Strecke von der italienisch-französischen Grenze bei Modane bis Modane.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die von fran⸗
Deutschland, Ziffer 71 bis 77
Belgien, Ziffer 6, 7.
Spanien, „1ffer 18, 19.
Italien, Ziffer 81.
Luremburg, giffer 3. ö
Saargebiet, Ziffer 8, 4,
Schweiz, Ziffer 92 bis 99.
Ungarn. Verwaltungen betriebene Bahnen Bahnstrecken.
1. Königlich ungarische Staatseisenbahnen und die im Betriebe derselben stehenden Lokalbahnen und Linien anderer Bahnen, mit Ausnahme: . .
der normalspurigen Lokalbahn Soroksär— Szentlörine.
2. Donau -= Save —= Adria r d gef ij haft (vormals Süd- bahn⸗Gesellschaft) Huf ungarischem Gebiete liegende Lintem.
3. Györ —Sopron — Ebenfurter Eisenbahn und die im Betriebe derselben ö golalbahnst retten.
4. Szeged —Esan der Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft. K
5. Bodrogközer fa r r g Eisenbahn (Bodrogközi Gaz⸗ dasägi Vasut) (Schmalspurbahn).
6. Nyiregyhäzaer Kleinbahnen (Nyiregyhäzavidéki Kisvasutak) (Schmalspurbahn).
on ungarischen und
Italien. A. Von italienischen Verwaltungen betriebene Strecken. Eisenbahnen. 1. Die sämtlichen von der Generaldirektion der Stgatsbahnen betriebenen Linien, einschließlich der Schiffahrtslinie
5
zwischen Messina und Billa S. Giovanni und Reggio
2. Die von der Societa Subalpina di Imprese Ferroviarie betriebene Linie Domodossola — Camedo.
3. Die folgenden von der Societa Varesina per 1mprese Elettriche betriebenen Linien:
a) Luino - Ponte Tresa;
b) Luino —Varese;
e) Ponte Tresa —Varese. .
d. Die von der Societa Prealpina di Trasporti betriebene Linie Menaggio —= Porlezza. J 5. Die folgenden von den Ferrovie Nord Milano betriebenen
Linien:
a) Milano Nord -Como Nord;
b) Milano Nord —Laveno Nord;
c) Malnate —Grandate Breccia.
6. Die von der Societa Anonima per le ferrovie dell' Alta
Valtellina betriehene Linie Sondrio — Tirano.
J. Die elektrische Eisenbahn „Transatesina“ Bolzano — Cal⸗ daro = Mendola. 8. Die elektrische Lokaleisenbahn „Alta Anaunia“ Dermulo—
Fondo —Mendola.
9. Die Eisenbahn Rovereto Mori — Arco —-Riva.
10. Die von der Societa per la ferrovia delle Dolomiti be- triebene Linie Calalzo—Cortina d'Ampezzo — Dobbiaco.
11. Die von der Societa Siciliana di Lavori Bubblici betriebene
Eisenbahn „Circumetnea“ Catania — Randazzo — Riposto.
Kraftwagenstrecken.
15. Die von der Societa Anonima Autoservizi Internazionali betriebene Linie Cuneo-=-S. Dalmazzo di Tenda. 16. Die von der 1mpresa JTognoni e Co. betriebene
Chiavenna = Castasegna.
Schiffahrt auf den Seen. 17. Die von der Società Subalpina di Imprese Ferroviarie betriebenen Schiffahrtslinien auf dem Langensee. 18. Die von der Gesellschaft „Lariana“ betriebenen Schiffahrts⸗ linien auf dem Comersee. 19. Die von der Società Anonima per la Navigazione sul Lago di Garda betriebenen Schiffahrtslinien auf dem Garda⸗See. Schiffahrt auf dem Meere. 20. Die folgenden von der Navigazione Generale Italiana be-
triebenen Linien: .
a) Genova Napoli; b) Genova —Barcelong. 21. Die folgenden von der Compagnia Italiana Transatlantica betriebenen Linien: a) Civitavecchia Terranova J. B.: b) Civitavecchia Cagliari; c) Siracusa Malta = Tripoli; d) Siracusa — Bengasi; ) Cagliari - Tunisi. 22. Die folgenden von der Soeieta Italiana di Navigazions Florio betriebenen Linien: a) Napoli Palermo; b) Palermo = Trapani = Tunisi. 23. Die folgende von der Societaà Italiana di Servizi Marittimi betriebene Linie:
Genova Napoli =-(Messina im Rückweg) Catania oder Siracusa, Alessandria — Porto Said —Giaffa —Caifa — Bei⸗ rut —Tripoli Siria— (Mersina — Alessandretta —-Rodi nur im Rückweg) — Larnaca (nur im Hinweg) —Smirne (nur im Hinweg) — Costantinopoli -Pireo— Napoli — Marsiglia (nur im Hinweg) — Genova.
24. Die folgenden von der Societa di Navigazione Lloyd
Triestino betriebenen Linien: *
a) Trieste = Venezia —Brindisi — Alessandria; b) Brindisi —Pireo — Costantinopoli. 25. Die von der Societa Anonima di Navigazione a vapore
Puglia betriebene Linie Bari —Brindisi Rodi —=Egeo.
26. Die folgenden von der Societàa Anonima di Navigazione
San Marco betriebenen Linien:
a) Venezig —Trieste Pola — Lussino — Zara — Spalato — Gravosa;
b) Venezia =- Pola —Abbazia — Fiume;
e) Ancona —= Fiume;
d) Brindisi —=Rodi.
27. Die von der Societé Anonima triebene Linie Ancona — Zara. B. Strecken, die sich im Betrieb oder Mitbetrieb
auswärtiger Verwaltungen befinden.
. Französischer Verwaltungen. 81. Die von der Paris⸗Lyon⸗Mittelmeerbahn betriebene Strecke von der französisch-italienischen Grenze bei Ventimiglia bis Ventimiglia.
Linie
Industrie Maritime be-
II. Schweizerischer Verwaltungen. Die oon den schweizerischen Bundesbahnen betriebenen Bahn— strecken von der italienisch⸗schweizerischen Grenze:
32. bei Pins bis Luino; )
33. bei Iselle bis Domodossola. 1)
34. Die von der Berninabahn betriebene schmalspurige Strecke von der italienisch-schweizerischen Grenze bei Campocologno bis Tirano.
386. Die von der Schiffahrtsgesellschaft des Luganersees auf italienischem Gebiet betriebenen Dampfschiffahrtslinien auf dem Luganersee.
III. Oesterreichischer Verwaltungen. Die von den österreichischen Bundesbahnen betriebenen Strecken oon der österreichisch⸗italienischen Grenze: 37. bei Verseigeo bis S. Candido; 38. bei Tarvisio bis Tarvisio Centrale.
Iv. Serbisch⸗kroatisch⸗sflowenischer Verwaltungen.
Die von den S. H. S.⸗Staatsbahnen betriebenen Strecken von
der italienisch⸗serbisch-⸗kroatisch⸗ssowenischen Grenze: 39. bei Fusine Laghi bis Fusine Laghi;?)
Die schweizer schen Bundesbahnen besorgen den Zugdienst Zugförderung und Zugbegleitung) auf Rechnung der italienischen ö der Stationsdienst wird von den letzteren selbst esorgt. .
2) Auf dieser Strecke wird der Zugdienst (Zugförderung und
Zugbegleikung] gemeinschaftlich von den italienischen Staats- 6. und den serbisch⸗kroatisch⸗slowenischen Staatsbahnen besorgt.
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin Wilhelmstraße 32.
Sechs Beilagen
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* z . ö. 5.
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Deutscher Reichsanzeiger
BPreußischer Etaatsanzeiger.
0 0 m,
8 Erscheint an ! Wochentag abends.
Bezugspreis vierteljährlich 9 Ren Alle 8wW. 48, Wilhelmstraße 32.
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a
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ö * D
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8
2 A 36 8 — Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzelle l oõ &AÆ * M einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,5 eK Anzeigen nimmt an die
2 Geschäftsstelle Berlin SV. 48, Wilhelmstraße 32. 23 1 aul einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, nsbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr druck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdrucꝝk (zweimal unter⸗ strichen hervorgehoben verden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage bor dem Einrückungstermin bei der Geschäftss
Alle Druckauftrãge
telle eingegangen sein.
Berlin, Mittwoch, den 3. ktober, abends.
V
1928
Postscheckkonto: Berlin 41821.
/
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich.
Verordnung, betreffend Eröffnung der Straße Schömberg — Voigtsdorf — Adersbach als Zollstraße. ch ? Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
1 ; ;/ 7777777
Amtliches.
Deutsches Reich. Ver ordnung,
. Eröffnung der Straße Schömberg — Voigtsdorf — Aders bach (Tschechoslowakeh als Zoöll—
straß e. Vom 1. Oktober 1928.
Auf Grund des 5 167 Abs. 2 des Vereinszollgesetzes vom
. Juli, 18869. (Bundeggesezbl. S. 317) in Verbindung mit Artikel 179 Abs. 2 der Reichs verfassung wird hiermit verordnet: Die fahrbare Straße Schömberg — Voigtsdorf — Adersbach ,, ö . auf , . Gebiet liegt, mit om l. ober 1928 ab zur Zollstraße im Sinne d 17
Abs. 16 des Vereinszollgesetzes hn. JJ
Berlin, den 1. Oktober 1928. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hoßfeld.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert— beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923. (RNGBl. 1 S. 482.) Der Londoner Goldpreis beträgt
für eine Unze Feingold .. .. 84 sh II 4, für ein Gramm Feingold demnach .. 32,7777 pence.
Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem dlese Bekannt ⸗ machung im Neichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des . . einer im Reichtanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung
usgeht.
Berlin, den 3. Oktober 1928. Reichs bankdirektorium. Budcezies. Vocke.
Preus en. Ju stizministerium.
Es sind ernannt: Ministerialrat Dr. Rosenfe ĩ Ministerialdirigenten, .
Aberjustizrat Lentz zum Ministerialrat.
Ministerialdirigent im Justizministerium Dr. Holthöfer ist zum Oberlandesgerichtspräsidenten in Königsberg J. Pr. ernannt.
Zu Senats präsidenten sind ernannt: Kammergerichtsrat Dr. Caspari und Landgerichtsdirektor Appelmann vom Landgericht II Berlin bei dem Kammergericht, Landgerichts⸗ präsident Krinke aus Landsberg a. W. in Breslau, Ober— landesgerichts rat Dr. Strauß aus Hamm (Westf sowie Landgerichtsdirektor und Amtsgerichtsrat Dr. Cullmann aus Halle a. S. in Hamm (Westf .
u Landgerichtspräsidenlen sind ernannt: Landgerichts⸗ direktor Dr. Hirschberg aus Stettin in Lanbsberg a. W., Sengtspräsident Schulte aus Breslau in Hanau, Land erichts direktor Dr. Loewenheim aus Halberstadt in Insterburg. ö.
Oberstaatsanwalt Dr. Wilde in Hannover ist z Generalstaatsanwalt bei der Ils w I ci fn ernannt.
/ Nichtamtliches.
Dentsches Reich.
Der Königlich sigmesische Gesandte Seine Durchlaucht Prinz Vipul ya Svastivongs ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Preußen. Am 30. September d. J. ist der Senatspräsident des Preußischen Oberverwaltungsgerichts Herr Professor Dr. Her⸗ mann Fürstenau nach kurzer Krankheit im vollendeten
80. Lebensjahre gestorben. Am 19. September 1888 als Sohn eines Geheimen Regierungsrats, Stadtschulrats 9. D. und Stadtältesten der Stadt Berlin geboren, studierte er von 1835 bis 1833 auf der Unwersttät zu Berlin die Rechte, wurde daselbst zum Doktor
promoviert und trat am 17. November 1888 als Gerichts referendar beim Amtsgericht in Rixdorf (jetzt Neukölln) in den Staagtsdienst. Am 7. Juni 1893 zum Gerichtsassessor ernannt, wurde er im April 1895 als Hilfsarbeiter in das Justiz⸗ ministerium und zugleich zum Disziplinarhof für die nicht⸗ richterlichen Beamten einberufen. Vom 1. April 1898 ab er⸗ folgte seine Anstellung als Amtsrichter in Oranienburg und am 1. April 1901 wurde er zum Landrichter beim Land gericht Il in Berlin befördert. Als solcher wurde er vom 1. Sk— tober 1906 ab mit der kommissarischen Verwaltung der Slelle des Justitiars und Verwaltungsrats beim Provinzialschulkollegium zu Berlin beauftragt, vom 9. Oktober 1906 ab als Hilfs⸗ arbeiter in das Preußische Kultusm inisterium einberufen und dort, nachdem er noch im November 1967 zum Landgerichtsrat befördert worden war, vom 1. April 1906 ab als Geheimer Regierungsrat und vortragender Rat angestellt. Am 16. Juni 1910 erfolgte seine Ernennung zum Oberverwaltungsgerschts⸗ rat und am 3. April 1925 wurde er zum Senatsprãäsidenten des Preußischen Oberverwaltungsgerichts ernannt. Im Neben⸗ nt. war er bei der Juristischen Fakultät der Universität Berlin seit 15. November 1960 Prbatdozent und seit dem 15. April 1907 bis jetzt außerordentlicher Professor. Von 192 bis zü den Neuwahlen 1938 war er Porsitzender des Wahl- prüfungsgerichts des 3 Landtags. Der Präsident und die Mitglieder des reußischen Oberverwaltungsgerichts rühmen dem Verewigten in einem ihm gewidmeten Nachruf umfassendes und tiefgründiges Wissen, sicheres und unbestech⸗ liches Urteil, nie ermüdenden Fleiß, Vornehmheit der Ge— innung, Zuverlässigkeit und Freundlichkeit seines Wesens und tets bewiesene kollegiale Hilfsbereitschaft nach, Eigenschaften, ie ihn zu einem der hervorragendsten Mitglieder, die der Ge⸗ richtshof während der Zeit seines Bestehens gehabt hat, machten.
Preußischer Landtag. 10. Sitzung vom 2. Oktober 1928, 14 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *)
Präsident Bartels eröffnet die Sitzung um 14M Uhr und teilt mit, daß bei der Nachzählung der Stimmen in Nagdeburger Wahlkreis sich für die Sozialdemokyatische Partei noch so viel Reststimmen ergeben haben, daß der Abg. Dr. Wgentig als weiteres sozialdemokratisches Mitglied in das Haus eintreten konnte.
. Das Andenken des am 12. Juli verstorbenen Oberland
wirtschaftsrats Hofmann⸗Bonn (Zeutr) ehrt das Haus in der üblichen Weise. . . Vor Eintritt in die Tagesordnung bringt Abg. Dr. Ausländer (Komm.) einen Antrag seiner Partei ein, der sich gegen den Erlaß des Unterrichtsministers in bezug auf Verweigerung von Schulräumen zu Vers sammlungszwecken richtet; er führt dazu aus:
Gerade jetzt verweigere man diese Räume, während das Volksbegehren gegen den Panzerkreuzerbau im Gange sei. Der Unterrichtsminister verhindere somit die Mobilmachung gegen den neuen imperialistischen Rüstungsplan. Deshalb müsse sofort heute der Antrag gestellt werden, weik er im Zusammenhang mit der großen Bewegung außerhalb des Hauses gegen den Panzer— kreuzerbau stehe. Es mülsse e, ne.. gegen alle Maßnahmen erhoben werden, die darauf abzielen, das Ergebnis des Volks⸗ begehrens zu verfälschen.
Der Redner beantragt, seinen Antrag sofort auf die g dnnn zu setzen. — Aus dem Hause wird dagegen kein Widerspruch erhoben. .
Abg. Schulz⸗Neukölln (Gomm ) verlangt die sofortige Beratung eines Antrags, der sich gegen die Sabotage der Gemeindevorsteher bei dem Volksbegehren gegen den Panzerkreuzerbau wendet. Er erklärt:
Für den Panzerkreuzerbau 6. sinnlos Geld vergeudet werden. Seine Partei verlange die Gelegenheit, die Sabotage gegen das Volksbegehren zur Sprache zu bringen. Eine 3 Anzahl von Bürgermeistern sabotiere das Volksbegehren, indem sie die Versendung der Eintragungslisten ablehne. (Hört, hört! bei den Kommunisten. Das zeige sich z. B. besonders im Elbinger Bezirk, wo die Gemeindevorsteher offenbar nicht richtig vom Land— rat informiert worden seien.
Dieser kommunistische Wunsch scheitert am Widerspruch lan Reihen der Sozialdemokraten. (Lebhaftes Hört, hörtl inks.
—
worden sei, daß die Fraktionen darüber
In Erledigung der Tagesordnung überweist das Haus einen demokratischen Urantrag, der eine Denkschrift über die Verhältnisse der Provinz Grenzmark Po sen⸗ West pre u ßen verlangt, zur Vorberatung an den Haupt⸗ ausschuß und wendet sich dann der Beratung des kom⸗ 1 Antrags zu, der die Beseitigung jenes Erlasses des Kultusministers verlangt, der die Schulräumeni cht mehr für Versammlungen usw. ver fassungs⸗ feindlicher Organisationen zur Verfügung stellen will.
Abg. Ausländer (Komm) begründet eingehend diesen Antrag, u. a. auch damit, daß durch ihn das Volksbegehren gegen den Panzerkreuzer gehindert werde. ö ö
Der Antrag wird gegen die Kommunisten abgelehnt.
Es folgt die erste Beratung des Kom munglwahl9—e gesetz es.
In der allgemeinen Besprechung erklärt
„Abg. Haas (Soz), seine Freunde hätten es schon lange befürwortet, daß die Kommunalwahlen auf einen Tag zusamnren— gelegt würden. Wenn nun von verschiedenen Seiten angeregt sei, die Wahlen nicht am 2. Dezember vorzunehmen, sondern hłüanz— zuschieben, so könnten die Sozialdemokraten dem nicht zustlmmen. Sie seien vielmehr der Meinung, daß am 2. Dezember gewählt werden müsse, weil die heutige Zusammensetzung der Gemeinde⸗ vertretungen, die 1921 entstand, nicht mehr dem Willen der Wähler entspreche, wie es der 20. Mai gezeigt habe. Hinzu komme, daß das Innenministerium inzwischen die Gutsbezirke fast restlos, nämlich rund 11009, von insgesamt 120090, auf⸗ gelöst habe. Die dadurch von der Alleinherrschaft des Guts besitzers befreiten mehreren Millionen Staatsbürger müßten endlich nach demokratischen Grundsätzen ihre Vertretung wählen können. 3u begrüßen sei auch der Vorschlag der Regierung, den 2. Dezember zum Großwahltag zu machen, indem man nicht nur zu den Gemeindebertretungen, sondern zugleich auch zum Provinzial⸗ land⸗ und zum Kreistag wählen lasse. Der Redner beantragt noch, die Vorlage zur schnellen Vorberatung an den Gemeinde—⸗ ausschuß zu überweisen. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Abg. Dr. von Kries (D. Nat. stimmt der Äusschuß⸗ Uberweisung zu, betont im übrigen aber, daß seine Freunde gegen das Gesetz die schwersten Bedenken hätten, zumal durch die Zu⸗
sammenlegung der Wahlen und ihre Vornahme am 2. Dezember
die Wahlzeit der Provinzialland⸗ und Kreisiage um ein Jahr, d. h; um ein Viertel der Wahlperiode gekürzt würde, was der sachlichen Arbeit abträglich sei. Ueber den „Großwahltag“ an sich könne man sehr verschiedener Meinung sein. Für die Parteien, die nur politisch wählen, sei die Zusanmenlegung vielleicht an= nehmbar, und auch bei den Deutschnationalen seien die Meinungen hierüber geteilt. Aber bei den Kommunal- und Kreiswahlen
zielten doch die verschiedensten wirtschaftlichen Momente eine Rolle. Einigkeit herrsche bei den Deutschnationalen darüber, daß
unn des Großwahltages willen keinesfalls die Legislaturperioden abgekürzt werden dürften. Merkwürdig sei auch, daß die Staats—⸗ regierung die „Provinz Berlin“ nicht mitwählen lassen wolle. Auch die Behauptung, daß durch die angestrebte Verhinderung der Listenverhindung die Splitterparteien getroffen würden, seü un⸗ richtig. Die Anhänger der Splitterparteien würden sich einfa
der Stimme enthalten und das Wahlbild dadurch fälschen. Selbf der Einwand, daß in einigen Gebieten wegen der bevorstehendenn, Kemmunalneugliederung nicht mitgewählt werden könne, lasse sich noch erweitern; in Bielefeld sländen auch Neugliederungen bevor, und doch solle dieses Gebiet mitwählen. Bie Deutsch⸗ nationalen seien der Meinung, man solle die Wahlen zu den Gemeinde vertretungen nach den bisherigen gesetzlichen Vor⸗— schriften, also im üächsten November, durchführen.
Abg. Herold Gentr.,) gibt namens seiner Fraktion fol⸗ gende Erklärung ab: Die Zentrumsfraktion steht auf dem Stand⸗ punkt, daß die Wahlen zu den Kreistagen und die Provinzial⸗ landtagswahlen nicht gemeinsam mit den Wahlen zu den Ge⸗ meinden stattfinden dürfen. Sie begründet ihren Standpunkt damit, daß 1. die Kreistage und Provinziallandtage ein gesetzliches Recht auf die Vollendung ihrer Wahlperiode haben, daz ihnen nicht ohne wirklich triftige Gründe genommen werden darf, 2. in weiten und wichtigen Teilen Preußens in diesem Jahre sowieso nicht gewählt werden kann. — Auch dieser Redner beantragte noch Ausschußüberweisung. . Abg. von Eynern (D. Vp) behielt seiner Fraktion die Stellungnahme vor. Das sei um so mehr notwendig, als nicht einmal das Gutachten des Staatsrats ᷣ rechtzeitig vorgelegt
— 3 die nen zeraten können. Seine Fraktion habe sich stets für die bedeutungsvolle und fachlich weg— weisende Arheit des Staatsrats erklärt und wünsche nicht, daß sie in den Hintergrund gedrängt werde. Was die einzelnen Punkte des ir, wer len, anbetreffe, so könne man darüber verschiedener Meinung sein. Es ließen sich gute Gründe für eine Zusammenlegung sämtlicher Wahlen anführen, da es nicht gut seit, die Wählerschaft vor immer neue Wahlen zu stellen. Db dieser Gesichtspunkt ausschlaggebend sein müsse, lasse sich nur in genauer Prüfung der Vorlage bestimmen. Für die Beibehaltung der Listenverbindung, die die Vorlage beseitigen wolle, sprächen durchaus gute Gründe. Er möchte sogar diese Listenverbindung auch für die Kommunalwahlen wirksam machen und einführen. Gerade im kommunalen Leben gibt es eine Reihe von inf g. keiten, die sich an der Gemeindearbeit beteiligen, ohne daß sie parteipolitisch abgestempelt sind.
Abg. Falk (Dem.) wünscht, daß alle Neuwahlen erst int nächsten Jahre stattfinden. .
Minister des Innern, Grzesinski: Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Zunächst möchte ich mit dem Herrn Kol—
) Die Ge r Südbahnen betreibt diese Strecke nur ) Der Betrieb dieser Eisenbahn ist zwischen Tinchebrai und ; . -. ; ; . - 3 J. ö ; ; ; . mn 6 . , Les Maures rr esieht' (einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen), e , . ) Mit Ausnahme, der durch Sperrdruck heworgehobenen Reden legen Dr. von Enynern auch meinerseits bedauern, daß es nicht der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind. möglich gewesen ist, die Stellungnahme des Staatsministeriums ; 26 5 3. ? * 1 — ⸗ J ⸗ ) ? ö ö z . ö — ö x 3 . 2 ö; . ‚ ' ö . * ⸗‚. . * ö ; 53 . = , Kö 2 m . k / 7 7 — — 32 . ä ä . . 2
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