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Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 234 vom 6. Oktober 1928. S. 2.
Altes Rathaus, Zimmer 29, anzumelden Die Nachlaßgläubiger, die sich bis dahin nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt; außerdem haftet ihnen nach der Teilung des Nach⸗ lasses jeder Erbe nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Ver⸗ bindlichkeit. — 8. VI. 161. 28.
Berlin⸗ Spandau, 14. Septbr. 1928.
Das Amtsgericht. Abt, 8.
69165 Aufgebot.
Der Heinrich Wittig sen. zu Duis⸗ burg, Wallstraße 13, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Baumer, Duisburg⸗ Ruhrort, hat das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigerin bezüglich des Nach⸗ lasses seines am 30. Juni 1928 in Duisburg verstorbenen Vaters, des Metzgermeisters Heinrich Wittig, be⸗ antragt. Die Nachlaß gläubigen werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Heinrich Wittig spätestens in dem auf den 14. Dezember 1928, 10 Uhr, Saal 170, des hiesigen Amtsgerichts, anberaumten Aufgebotstermin anzu⸗ melden. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Nach Teilung des Nachlasses haftet jeder Erbe nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Die Gläubiger und Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.
Duisburg, den 28. September 1928.
Das Amtsgericht. 59472] Im Namen des Volkes!
In der Aufgebotssache des Landwirts Hermann Wornest in Seewitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Eichstaedt in Schwerin a. W., hat das Amtsgericht in. Schwerin a. W. für Recht erkannt: Die Gläubigerin der im Grundbuche von Seewitz Blatt Nr. 9 in Abteilung II unter Nr. 2 für Pauline Fernandine Wornest eingetragenen Hypothek von 13 Talern 15 Silbergroschen und 63 Pfennigen wird mit ihren Rechten ausgeschlossen.
Amtsgericht Schwerin a. W., den 21. September 1928.
59473 Im Namen des Volkes!
In der Aufgebotssache der Landwirts⸗ ehelente Franz Lange und Lucia Lange, geb. Höhle, in Semmritz, Kreis Schwerin a. W., vertreten durch den Rechtsanwalt Eichstaedt in Schwerin a. W., hat das Amtsgericht in Schwerin a. W. für Recht erkannt: Der Gläubiger der im Grundbuche von Semmritz, Kreis Schwerin a. W., Blatt Nr. 2 in Abteilung III unter Nr. 1 für den Gärtner Michael Höhle in Semmritz eingetragenen Hypothek von 50 Talern wird mit seinen Rechten ausgeschlossen.
Amtsgericht Schwerin a. W., den 21. September 1928. 59475
Durch Ausschlußurteil des unter⸗ zeichneten Gerichts dom 18. September 19286 ist der kriegsverschollene Musketier Alohsins Wehner, geboren am 6. No⸗ vember 1898 in Eickfier, zuletzt wohn⸗ haft in Eickfier, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes ist der 10. Jannar 1929 festgestellt.
Baldenburg, 22. September 1928.
Amtsgericht.
69 74
Durch Ausschlußurteil vom 21. 9. 1928 9 der verschollene frühere Kohlenhauer Joseph Hell, geboren am 21. 2 1882 pin Feeberg in Steiermark, zuletzt wohnhaft gewesen in Buer⸗Scholven, j tot erklärt worden, jedoch nur mit Wirkung für diejenigen Rechtsverhält⸗ nisse, die sich nach den deutschen Gesetzen bestimmen sowie mit Wirkung für sein im Inlande befindliches Vermögen. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31 Dezember 1927, nachmittags 12 Uhr, . Die Kosten des Verfahrens allen dem Nachlasse zur Last.
Gelsenkirchen⸗Buer, den 21. Sep⸗ tember 1928. (5. F. 1927.)
Das Amtsgericht Buer.
4. Oeffentliche Zuftellungen.
5g 76] Oeffentliche Zustellung.
Tie Frau Franziska Michalezit, geb. Kerwin, in Hamborn, Fiskusstraße 126, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Gradowski und Dost in Allenstein, klagt gegen den Händler Anton Michalezik, früher in Piotrowitz bei Neidenburg, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund des 5§5 1568
G⸗B. mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe und Erklärung des Beklagten für den allein schuldigen Teil. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
streits vor die 2. Zivilkammer des Land gerichts in Allenstein auf den 289. No vember 1928, vormittags S Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Allenstein, den 1. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
59478
Oeffentliche Zustellung. Die Kauf⸗ mannsfrau Hildegard Wiese, geb. Repke, in Berlin W. 63, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Behr in Bres⸗ lau, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Ludwig Wiese, früher in Breslau, unter der Behauptung, daß er sich ein Jahr lang gegen den Willen der Klägerin in böslicher Absicht von der häuslichen Gemeinschaft ferngehalten abe, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 5. Zivilkammer des Land— gerichts in Breslau auf den 19. De⸗ zember 1928, vormittags 915 Uhr, mit der Aufforderung, 1h durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. 5. R. 428/28. Breslau, 1. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts, 59482 Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Hilda Lina Bosse, geb. Schmidt, in Breitenau bei Oederan, Prozeßbevollmächtigte: die Rechts⸗ anwälte Dr. Gastreich in Brand⸗Erbis⸗ dorf und Dr. Kunze in Freiberg, klagt gegen ihren Mann, den früheren In⸗ haber einer Reparaturwerkstatt Ih Autos und landwirtschaftliche Ma⸗ schinen, Georg Feliz Bosse, früher in Breitenan bei Oederan, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund von ä 15667 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts zu 6e (Sa.) auf den 17. No⸗ vember 1928, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Freiberg, am 29. September 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
bei dem Landgericht.
59483 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Elske Luise Dulich, geb. Semmelies, in Lüneburg, Untere Ohlinger Str. 22, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Walbaum in Göttingen, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Paul Dulich, unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Reins⸗ hof bei Göttingen, auf Grund des 8 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1I. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Göttingen auf den 5. Dezember 1928, 19 Uhr, mit der Aufforderung, fig durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Göttingen, den 2. Oktober 1928. Die Geschäftsstelle der Zivilkammer 2. 59484] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Amalie Marie Krichler zeb. Uesedom, Hamburg, vertreten burg ie Rechtsanwälte Dres. Hans un! Werner Rode, klagt gegen ihren e n. mann, den Steuermann Wilhelm Walter Richard Ludwig Krichler, un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund der S8 1567 Ziffer 2, 1568 B. G.⸗B. auf Ehescheidung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des
echtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 7 (Zivilfuftiz⸗ gebäude, te,, auf den
Dezember 1928, vormittags 95 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge— lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Hamburg, den 3. Oktober 1928.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
59486
1. Rosa Gertrud Eisert geb. Beckert, in Chemnitz, 2. Elfriede Dora Sommer, gesch. gew. Wilke, geb. Schöniger, in Leipzig⸗Möckern, 3. Marie Anna . Seiler, geb. Wolf, in Leipzig, 4. Frieda Berta Eckard, geb. Büchel, in Leipzig, Prozeßbevollmächtigte zu 1: Rechts⸗ anwalt Dr. Fleischmann, zu 2: Rechts⸗ anwalt Dr. Jesch, zu 3: Rechtsanwälte Justizrat Schat, Dres. Zuberbier und Maack, zu 4: Rechtsanwalt Harich, sämt⸗ lich in Leipzig, klagen gegen ihre Ehe⸗ männer zu 1: den Schweizer Karl Fried⸗ rich Eisert, zuletzt in Nebitzschen bei Mügeln, zu 2: den Schlosser Herbert Erich Robert Sommer, zuletzt in Leip⸗ zig, zu 3: den Artisten Arthur Kurt Seiler, zuletzt in Leipzig⸗Kleinzschocher, zu 4: den Zuschneider Walter Paul Johannes Eckard, zuletzt in Leipzig, zu 1 bis 4 jetzt unbekannten Aufenthalts, n 1 bis 3 wegen Zerrüttung des ehe⸗ ichen Verhältnisses und zu 4 wegen Ehebruchs auf Scheidung der Ehe mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagten für schuldig an der Scheidung zu erklären. Die Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
zinsen an die
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streits vor die 18. Zivilkammer zu Leipzig auf den 29. November 1928, vormittags, zu 1ñ und 4: um 9 und zu 2 und 3: um 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich je durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Leipzig, den 3. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht. 77] Oeffentliche Zu stellung. er Kaufmann Walter Kind in in, Reichenberger Straße 4, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Dr. Haensel, Dr. Schlegel und Dr. Haensel in Zittau, klagt gegen den früheren Syndikus Otto Legler, früher in Zittan, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er den Beklagten beauftragt habe, seine finanziellen Angelegenheiten zu ordnen und in Verfolg dieses Auftrags nach verzeichnete Forderungen ohne Gegenleistung abgetreten habe, der Auf⸗ trag infolge Flüchtens des Beklagten aber erledigt sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger folgende, ihm abgetretene Forde⸗ rungen zurückzuzedieren: a) an Ernst Gruner aus einem Unfall, b) 23 RM an Selma Weigt, c) 153 RM an R. Seifert, h 26,55 RM an Frau Wallus, e) 67,45 RM an Katharina Ritter, 5 49,453 RM an Hermann Hoffmann, g 35 RM an Frau Seidel, h) 28,40 RM an Frau Gulich, ih 96 Reichsmark an Kurt Petermann, k) 2655 RM an zur Nieden, h 11 RM an Otto Thomas, ihm die Kosten auf⸗ e . und das Urteil gegen , de. heitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivil⸗ kammer des Landgerichts zu Bautzen auf den IH. Dezember 1928, vor⸗ mittags 9u Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Bautzen, den 4 Oktober 1928. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
5g 79] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann R. Sieckenkus in Sofja. Maria Luise 45, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Sr. H. Kiefer in Breslau, klagt gegen 1. den Kauf⸗ mann Richard ref nen 2. dessen Ehe⸗ frau Martha Grellert, geb. Sanveur, früher in Berlin⸗Halensee, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behaup— tung, daß die Beklagten ihm aus deim Kaufvertrag, betreffend das Grundstück Obernigk BJ. 309, an vom Kläger ber⸗ auslagter Wertzuwachssteuer 1950 RM verschulden, mit dem Antrag: 1. die Be⸗ klagten als Gesamtschuldner zu ver⸗ urteilen, an den Kläger 1959 RM nebst 8 * Zinsen seit 30. September 1926 zu zahlen, 3. das Urteil ohne, event. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, 3. den Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 4. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Breslau auf den 15. De⸗ zember 1928, vormittags 9 Uhr, mit der , si durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. — 4. O. 470125. Breslau, den 1. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
594 l
59480 Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Haus Albrecht G. m. b. H. in Liqu.,, vertreten durch den Liquidator Leopold Bohle in Berlin⸗Charlotten⸗ burg, Grolmanstraße 15, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Emil Wolffenstein in Berlin, Potsdamer Straße 118e, klagt gegen: 1. c., 3. 2c. 2. den Kaufmann 3 Sielaff, h i in Charlottenburg, Kantstraße 153, zur⸗ ö. unbekannten Aufenthalts, wegen Einwilligung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, darein zu willigen, daß die von der Be⸗ klagten zu 1 bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Donig in Berlin aus Anlaß des Vertragsschlusses zwischen dem Beklagten zu 2 und der Beklagten zu 1 vom 19. August 1927 , 1930 RM nebst den aufgelaufenen Hinterlegungs⸗ Klägerin ausgezahlt werden. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zu 2 zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor den Einzel⸗ richter der Zivilkammer 19 des Land⸗ gerichts III in Berlin zu Charlotten⸗ burg, Tegeler Weg 1720, auf den 22. Dezember 1928, vormittags 1090 Uhr, Saal 106, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen und etwaige gegen die Behauptungen der Klage vorzubringende Einwendungen dem Gericht und der Klägerin schrift⸗ sätzlich mitzuteilen. (19. 0. 607. 28.)
Charlottenburg, 3. Oktober 1928.
Geschãftsstelle des Landgerichts III Berlin. Abt. 19. 59481 Oeffentliche Zustellnng.
Die Bayreutherstraße G. m. b. H., vertreten durch den geschäftsführenden Generalbevollmächtigten Herrn Dipl ⸗⸗ Ingenieur Domany, in Berlin W., Wo rmser Str. 6, Klägerin, Proze ßbe voll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Sachs,
Charlottenburg, Gervinusstr. 1I1, klagt gegen 1. Kaufmann Max Georg Fiedler, 2. desfen Ehefrau Frieda (Petra) Fiedler, geb. Behrens, früher in Berlin, Wormser Str. 6, beide zur⸗ it unbekannten Aufenthalts, wegen Schadenersatzes mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamtschuldner kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an die Klägerin 516,30 RM nebst 275 Zinsen über Reichsbank⸗ diskont seit dem 1. April 1928 zu zahlen. Die Klägerin ladet die Beklagke zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor den Einzelrichter der 10. Zivilkammer des Landgerichts 1I in Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg 171 — 20, auf den 19. Dezember 1928, vormittags 10 Uhr, Saal 133, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen und etwaige gegen die Behauptungen der Klage vorzubringende Einwendungen dem Gericht und der Klägerin schriftsätzlich mitzuteilen. Charlottenburg, 3. Oktober 1928. Geschäftsstelle des Landgerichts III Berlin. Abt. 19. (19. 6. 667. 28.)
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59g 4185 Oeffentliche Zustellung. Der Maschinenhändler und Schlosser Paul Lutz in Arfeld a. Eder, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Elias in Kassel, klagt gegen die Baronesse von Dalwigk auf Hohenkampf bei Dalwigkstal (Waldeck), jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag, die Be⸗ llagte kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 545,52 RM nebst 7 3 Zinsen seit dem 1. Februar 1926 zu zahlen, auch das Urteil für vorläufig volÜlstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der II. Zivilkammer des Landgerichts in Kassel auf den 1. Dezember 1928, vorm. Hz Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Kassel, am 2. Oktober 1928. Der Urkundsbegmte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
59487 Oeffentliche Zustellung.
Der Hausbesitzer Wilhelm Gebauer in K Kreis , Schles., Proze ßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Loske in Liebau, Schles., klagt gegen den Rudolf Pauer (Bauer), früher in Trautenau, unter der Be⸗ hauptung, daß die Genehmigung des Be⸗ klagten zu der von seiner Ehefrau Modistin Fanny Bauer (Pauer) ab⸗ gegebenen Lischungsbewilligung bzgl. der Post Abteilung III Nr. 18 von 3h00 RM, Reichhennersdorf Band IV Blatt 142 nicht erteilt worden ist und daher die Löschung auf dem dem Kläger befindlichen Grundstück nicht erfolgen könne mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig in vorläufig vollstreckbarer Form zu verurteilen, die in der notariell beglaubigten Löschungsbewilligung de dato Liebau, den 29. Januar 1928, von der Ehefrau Fanny Bauer (Pauer) ab⸗ gegebenen Erklärungen, betreffend die auf Blatt 142 Reichhennersdorf Dorf in der III. Abteilung unter Nr. 12 einge⸗ tragene Hypothek von 3000 RM als Ehemann zu genehmigen. Zur Güte⸗ verhandlung wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Landeshut, Schles, auf den 13. November 1928, vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen.
Amtsgericht Landeshut. Schles. 59 488] Oeffentliche Zustellung. .
Die Firma Löckenhoff K Schulte in Lippftadt, klagt gegen den Eduard Stöppler, früher in Hamburg, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß ihr der Beklagte aus einer Warenlieferung 560 RM e nebst 8 9, Zinsen seit dem 1. 4. 1927 schulde, mit dem Antrag auf kostenpflichtige Verurteilung zur Zählung von 560 RM nebst 825 Zinsen seit dem 1. April 1927. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, hier, auf den 28. No⸗ vember L928, vormittags E10 Uhr, geladen. .
Lippstadt, den 28. September 1928. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
5. Verlust⸗ und Ʒundsachen.
59490 Verlustanzeige.
Die Pfandbriefe alter Währung der Rheinisch⸗Westfälischen Boden ⸗Credit⸗ Bank, Köln, Serie III 2 Stück à 1000 4A Nr 761011 sind in Verlust geraten.
Düren, den 1. Oktober 1928.
Die Polizeiverwaltung.
57262)
Der Versicherungsschein A 304 948 über 4M 10000 Versicherungssumme, auf das Leben des Königl. Amtsrichters Herrn Paul Schmidt in Gottesberg lautend, ist ab⸗ handen gekommen. Wer Ansprüche aus dieser Versicherung zu haben glaubt, möge sie innerhalb 2 Monate von heute ab zur Vermeidung ihres Verlustes bei uns geltend machen.
Magdeburg, den 19 September 1928.
Magdeburger Lebens⸗Versicherungs⸗
Gesellschaft zu Magdeburg.
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57570
Der Versicherungsschein A S66 443 über 1000 Dollar Versicherungssumme, auf das Leben des Herrn Obertelegraphensekretärs Hellmuth Lack in Eydtkuhnen lautend, ist abhanden gekommen. Wer Ansprüche aus dieser Versicherung zu haben glaubt, möge sie innerhalb zweier Monate von heute ab zur Vermeidung ihres Verlustes bei uns geltend machen.
Magdeburg, den 23. August 1928.
Magdeburger Lebens-Versicherungs⸗
Gesellschaft zu Magdeburg.
6. Auslofung ust. bon Wertpapieren.
59492 6 o½pm— Anleihe von 1927 der Stadt Kolberg (Ostseebad).
Die auf den J. Januar 1929 fällige J. Tilgungsrate obiger Anleihe im Betrage von 25090 RM ist durch Ankauf be— schafft worden; eine Auslofung findet dem⸗ nach in diesem Jahre nicht statt.
Kolberg, den 1. Oktober 1928.
Der Magistrat.
7. Aktien⸗ gesellschaften.
57931 J. A. Eng ßsser A.-G., Möbelfabriken,
. Nürnberg⸗Bayreuth.
Aus dem Außfsichtsrat unserer Gesell= schaft sind ausgeschieden die Herren Rechts⸗ anwalt Fritz Greifenstein, Bayreuth, Rechts anwalt Dr. Paul Sulzbacher, Nümn⸗ berg, Ministerialrat Dr. Georg Kaisen⸗ berg, Berlin.
In der außerordentlichen Generalver⸗ sammlung unserer Gesellschaft vom 6. August 1928 wurden in den Aufsichtsrat neugewählt die Herren Dr. J. Steinlein, Volkswirt, Nürnberg, Syndikus Jauch, Nürnberg, Rechtsanwalt Philipp Crom-⸗ well, Nürnberg.
Nürnberg, den 29. September 1928.
Der Vorftand. Walter Eysser. Eduard Eysser.
59516 In der Generalversammlung vom 27. März 1988 wurde der bisherige Vor⸗ stand Franz Osthoff abberufen und die Herren Max Burde, Berlin⸗Buchholz, Hauptstr. 22, Arnold Braun, Berlin C. 2, An der Spandauer Brücke 9, und Jean Broh, Berlin W. 57, Kurfürsten⸗ straße 23, gewählt. ; Die gr ff rer mit lieder Paul Witt und Adolf Richter, in Berlin wohnhaft, schieden am 31. März 1928 aus. Neu in den Aufsichtsrat gewählt wurden die Kaufleute Karl Gontard, Berlin N. 58, und Fritz Schumacher, Berlin N. 31. Der Geheime Ministerialrat i. e. R. Rechtsanwalt L. Schönbrod, Berlin⸗ Charlottenburg, bleibt Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats. Berlin W. 57, Bülowstr. 6, den 1. April 1928. Allgemeine Zeitschriften Verlags⸗ aktien gesellschaft. Maĩx Burde. Arnold Braun. Jean Broh.
591849 2A. Scheffner C Sohn Aktien⸗ gesellschaft, Elberfeld.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Freitag, den 26. Oktober 1'928, nachmittags 5 Uhr, in unseren Geschäftsräumen, Weidenstr. 23, stattfindenden ordent⸗ lichen Generalversammlung einge⸗ laden.
Tagesordnung:
1. Vorlage der Bilanz sowie der Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung für das , n, 1927/28 nebst Be⸗ richten.
Beschlußfassung über die Geneh⸗ migung des Rechnungsabschlusses. Beschlußfassung über Entlastung ded Vorstands und des Aufsichtsrats.
3. Ermächtigung des Vorstands, die
alten Stammaktien über je Reichs⸗ mark 50, — im Wege des frei⸗ willigen Umtauschs gegen Stücke über je RM 1000, — einzuziehen.
4. Ermächtigung des Aussichtsrats,
nach Durchführung des Aktien⸗ umtauschs die Paragraphen 4 und 23 der Gesellschaftssatzung ent⸗ sprechend zu ändern.
5. Aufsichtsratsneuwahl.
6. Verschiedenes. ⸗
Diejenigen Aktionäre, welche ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben spätestens bis Samstag, den 20. Oktober 1928, ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse oder bei der Berg.⸗ Märkischen Bank, Filiale der Deutschen Bank, Elberfeld, oder bei einem Notar zu hinterlegen. Im Falle der Hinter⸗ legung bei einem Notar muß der Ge⸗ sellschaft spätestens am Dienstag, den 23. Oktober 1928, eine Be⸗ scheinigung des Notars hierüber einge⸗ reicht werden unter Angabe der Nummern der bei ihm verwahrten Stücke.
Elberfeld, den 5. Oktober 1928.
Der Vorstand.
Knensels. Ernst Dierichs.
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Erste Zentralhandelsregisterbeilage
zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregifter für das Deutsche Reich I Nr. 234. Berlin, Sonnabend, den 6. Oktober 1928 ö
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schei j e . Inhalt aübersicht. ! — — . . Anzeigenpreis für den Raum einer 1. . * nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer e n. a. ö . e, ö . ö. . auch die Geschäftsstelle Sw. 438, Wilhelmstraße 32. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. 1. FGengsfen cha ftẽregister Einzelne N kosten 15 W Sie werben nur Decker Wan, ee, am, 5. Musterregister, ö . 4 6 Einsendung des Betrages vor dem Einrückungstermin bei der 9 . ch .
gege ꝛ; z j in. Konkurse und Vergleichssachen,
einschließlich des Portos abgegeben. Geschäftsstelle eingegangen sein 6. He den,
& * * J * 9 9 ö Entscheidungen des Neichsfinan zhofs. 116. Zur Bewertung von Wertpapieren und Kuxen in gleicher Weise aushilft, von der streng rechtlichen Auffassung bei Abgabe der Erklärungen handelt, mögen auch objektip die .
des Vorgangs auch für die Einkommensteuer abzusehen und das Erklärungen Mängel enthalten, die ihren Grund in der Mangel- zurückerworbene Wertpapier als mit dem veräußerten identisch . der vom Konkursverwalter übernommenen Unterlagen anzusehen. Bezüglich der Bewertung der übrigen , m. aben und die vom Konkursverwalter nicht erkannt wurden und Kuxe rügt die Beschwerdeführerin mit Recht, de ihr die Aus- auch bei der ihm zumutbaren Nachprüfung nicht erkannt werden kunft über die Bewertung nicht mitgeteilt sei. Sie ist dadurch konnten. Die Rechtsbeschwerde war daher zurückzuweisen. gehindert, den amtlichen Kursbericht der Börse zu E. einzu⸗ Urteil vom 13. Juni 1928 VI A 705/27.)
reichen. Danach war am 21. Dezember 186365 Nachfrage nach 118. Behandlung von Baukostenzuschüssen der Mieter E-=⸗Knren zu 23 000 RM, Angebot zu 25 909 RM. vorhanden. von Neubauten bei der Einkommensteuer. Der Beschwerde⸗
für die Einkommensteuer. Die beschwerdeführende Bankfirma besaß zu Anfang des Geschäftsjahrs eine größere Anzahl von E-Kuxen, die mit 20 900 RM bewertet waren. Einen dieser Kuxe hat sie an einen Kunden, der sie mit dem Ankauf eines E- Kuxes beauftragt hatte, unter Berechnung eines Preises von 45 500 RM veräußert. Wenige Tage später hat sie einen Kux für 44 750 RM an der Börse gekauft. Sie ist der 2 daß dieser Kux bilanz⸗ mäßig als mit dem veräußerten identisch anzusehen sei. Die Vor⸗
, hat diese Auffassung abgelehnt und diesen Kur in der Aus dieser Notierung ergibt fich nur so viel, daß der gemeine führer ist Architett. Er hat auf einem ihm gehörigen Grundstüc ö Endbilanz mit dem angenommenen Wert am Stichtag von 24 000 Wert eines E-⸗Kuxes am Stichtag mindestens 23 600 RM war. zwei Wohnhäuser errichtet und die Wohnungen vom 1. Mai 1925 . Reichsmark bewertet. Mit demselben Betrag sind auch mehrere Wenn der Kux zu einem Privatvermögen gehörte, so wäre über an auf zehn Jahre vermietet. Sämtliche Meter haben ihre Bau⸗ .
den Betrag nicht hinauszugehen; denn nur zu diesem Preis war war bei ihnen höher. In der Rechtsbeschwerde verlangt die Firma er für jedermann verkäuflich. Bei Zugehörigkeit zu einem Be— erstens Einsetzung des ersterwähnten Kuxes mit 30 000 RM, triebsvermögen ist mit einem höheren Teilwert zu rechnen. Es zweitens rügt fie, daß ihr eine Auskunft über den ge- ist zu ermitteln, ob irgendwelche Umstände vorlagen die bei einer Umbauten, die er auf Wunsch einiger Mieter vorgenommen hat, meinen Wert der Kunze am Stichtag der Endbilanz nicht Veräußerung des Geschäfts dazu geführt hätten, für die Kue als Werbungskosten abzuziehen seien und 5 58 des Einkommen⸗ mitgeteilt sei. Sie sei dadurch gehindert, darzulegen, daß nach mehr als den Nachfragekurs anzusetzen. Es liegt dies im vor⸗ steuergesetzes anwendbar sei. In der Rechtsbeschwerde hat er dem amtlichen Kursbericht der Börse zu C. E-⸗Kuxe zu 23 060 RM liegenden Fall nahe, da nach den Behauptungen der Beschwerde⸗ z auf den Standpunkt gestellt, daß die Baukostenzuschüsse Dar⸗ gesucht und zu 25 000 RM angeboten seien. Als gemeiner Wert Führerin die E⸗Knxe nicht zum Wiederverkauf angeschafft waren. lehen darstellten, die er im Fäll vorzeitiger Löfinug der Mier⸗ sei der — anzusehen, nicht ein Mittel zwischen Geld⸗ Die angefochtene Entscheidung war danach aufzuheben und die verhältnisse zurückzahlen müsse, und daß die Beträge deshalb auf . und Briefkurs. Die Rechtsbeschmerde ist begründet. Nach der nicht spruchreife Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen. zehn Jahre zu verteilen seien. . Darstellung der Beschwerdeführerin in den Vorinstanzen besaß (Urteil vom 15. Juni 1928 VI A 292/28.) Die Rechtsbeschwerde ist aus anderen als in der Rechts— fie die E.„Ruxe nicht zu dem Zweck, um mit ihrer Hilfe etwaige 117. Verpflichtung des Konkursverwalters zur Ein⸗ beschwerde angeführten Gründen begründet. Zunächst ist zweifel⸗
Aufträge der Kunden auszuführen. Ihr lag vielmehr daran, bei reichnug der Lohnfteuerüberweisungsblätter auch für die haft, ob überhaupt Einkünfte aus Vermietung vorliegen. Es ist 9 Konkurseröffnung im Betriebe des Gemein⸗
kostenzuschüsse geleistet, im ganzen 45 700 RM. Die Vorinstanz at diesen Betrag als Einnahmen aus Bermietung behandelt. . Der Beschwerdeführer hatte geltend gemacht, daß die Kosten von ö
andere, neu erworbene Knxe eingesetzt; der Anschaffungspreis
der Gewerkschaft Einfluß zu gewinnen. Daß sie einen Kux ihres vor der die Annahme nicht ausgeschlossen, daß die Errichtung der Häuser
Bestandes zur 1 eines Kaufvertrags benutzte, hatte schuldners beschäftigten Arbeitnehmer. Der Beschwerdeführer zum Beruf oder Gewerbe des Steuerpflichtigen zu rechnen ist. . i Grund angeblich darin, daß an dem betreffenden Tage zu⸗ ist Konkursverwalter in dem über das Vermögen der Fabrik N. In diesem Falle wäre er berechtigt, die langjährigen Mietverträge * ällig die Nachfrage das Angebot in E-Kunxen überstieg. Sie eröffneten Konkurs. Gestützt auf 5 466 der Durchführungs⸗ als eine Last zu behandeln, da offenbar die Mietzinsen mit Rück⸗ . llaubte deshalb im Interesse ihres Kunden zu handeln, wenn R bestimmungen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn wurde der sicht auf die Baukostenzuschüsse niedrig gehalten sind. Die Last . 6. ihm einen Kux aus ihren Beständen zu einem den ab⸗ Beschwerde führer aufgefordert, die Lohnsteuerüberweisungsblätter wäre entsprechend den Baukostenzuschüssen zu bewerten und jedes 9 geschlossenen Käufen entsprechenden Preise überließ und ihren für die im Betrieb der Gemeinschuldnerin im Jahre 1926 be⸗ Jahr um 10 vH zu erniedrigen, und auf diese Weise würde der 4 Vorrat in den nächsten Tagen ergänzte, statt für ihr einen Kur schäftigt gewesenen Arbeitnehmer mit den dazu gehörigen Nach- Beschwerdeführer ohne weiteres das erreichen, was er in der . zu ungünstigeren Bedingungen zu erwerben. Der Verkauf des weisungen und der Zusammenstellung dem Finanzamt einzu⸗- Rechtsbeschwerde . Aber auch wenn das Vorliegen gewerb⸗ 4 Kuxes zu 45 500 RM und der Ankauf zu 44 750 RM waren reichen. Da der Konkursverwalter dieser Aufforderung nicht lichen oder beruflichen Einkommens abzulehnen ist, kann die danach, die Richtigkeit der Darstellung der Beschwerdeführerin nachkam, hat das Finanzamt gemäß 5 2 der Reichsabgaben⸗ Steuerforderung nicht ganz aufrechterhalten werden. Zunächst 1 unterstellt, Glieder eines Entschlusses. Der Verkauf geschah in ordnung gegen den Konkursverwalter nach vorhergehender An⸗ sind Werbungskosten insoweit anzuerkennen, als der Beschwerde⸗ . der Erwartung, daß es voraussichtlich möglich sei, den Bestand drohung eine Geldstrafe von 20 RM festgesetzt und unter An⸗ führer auf Verlangen der Mieter Aenderüngen an dem fertig-⸗ alsbald ohne Nachteil, 1 sogar mit Vorteil, zu er⸗ drohung einer weiteren Geldstrafe von 30 RM seine Aufforderung gestellten Hause vorgenommen hat, die objektiv eine Verbesserung gänzen. Nun ist es gewiß richtig, daß die bloße Absicht, an Stelle wiederholt. Auf die Beschwerde gegen die Festsetzung der Geld⸗ nicht oder nicht in Höhe der Ausgaben darstellen. Hierzu gehören 4 eines veräußerten Wertpapiers ein gleiches alsbald wieder zu strafe von 20 RM und Androhung einer weiteren Geldstrafe von z. B. die Kosten für Herstellung einer Tür zwischen zwei . erwerben, nicht den Erfelg haben kann, daß das erworbene Wert⸗ 30 RM hat der Präsident des Landesfinanzamts die Beschwerde Wohnungen. Diese Kosten werden aufgewendet, um die be— papier als mit dem entäußerten identisch anzusehen ist. Dogegen wegen der weiteren Androhung als unbegründet zurückgewiesen, treffenden Wohnungen an bestimmte Personen vermieten zu . erscheint es gerechtfertigt, eine solche Identität anzunehmen, wenn die Entscheidung über die Festfetzung ber Erzwingungsstrafe von können, ohne das dem Vermieter ein Mehrwert an dem Hause ( sich nach der äußerlich erkennbaren Sachlage der Ankauf als 20 RM ausgesetzt. Gegen diese Beschwerdeentscheidung hat der erwächst. Denn von anderen späteren Mietern ist voraussichtlich ö. Deckungsgeschäft für den Verkauf darstellt. Dies gilt insbesondere Beschwerdeführer Rechtsbeschwerde eingelegt mit dem Antrag, nicht zu erwarten, daß sie mit Rücksicht auf bie Verbindung . auch zuungunsten des Steuerpflichtigen. Es kann nicht zugelassen sowohl die festgesetzte Erzwingungsstrafe als die Androhung einer zwischen den beiben Wohnungen einen höheren Mietzins zahlen ö werden, daß ein Kaufmann in einem ungünstigen Jahre zur weiteren Strafe aufzuheben. Er hat ausgeführt, die Verwaltung werden; es ist im Gegenteil wahrscheinlicher, daß der Vermieter 1 Erzielung eines Buchgewinns niedrig zu Buche stehende Wert⸗ des Konkursverwalters beginne erst mit der Konkurseröffnung päter gezwungen ist, die Verbindung der Wohnungen zu be⸗ papiere beräußert und gleichzeitig oder kurz nachher Wertpapiere und reiche nicht in die vorkonkursliche Zeit. Der Konkursver⸗ . Auch soweit eine Verbessernng der Wohnungen verlangt ö derselben Gattung und Menge erwirht, um die letzteren mit den walter könne für diese Zeit weder nachprüfen, ob die Bücher wurde, müssen Werbungskosten insoweit anerkannt werden, als * höheren Zeitwerker einsetzen zu können, was bei den alten der Gemeinschuldnerin vollständig und einwandfrei geführt seien, die Kosten der nachträglichen Verbesserung den Betrag über⸗ . Papieren nach sz 20 des Einksmmensteuergesetzes nicht zulässig noch die Verantwortung dafür übernehmen, daß die Angaben, steigen, der erforderlich gewesen wäre, wenn die Anlagen vor . wäre. Dies muß aber auch zugunsten des Steuerpflichtigen an⸗ die er auf Grund der Unterlagen machen konnte, vollständig und Fertigstellung des Gebäudes gemacht wären. Es kommt nicht = erkannt werden. Wenn z. B. ein Kaufmann ihm gehörige Effekten richtig seien. Die Abgabe einer nach bestem Wissen und Geiwissen darauf an, welche Mehrkosten infolge der Wünsche der Mieter . an einem Börsenplatze verkaufen und einen gleichen Posten an richtigen und 1 Erklärung sei daher für den Konkurs⸗ gegenüber den ursprünglich in Aussicht genommenen, in dem Ver⸗ ö einem anderen Börsenplatz, an dem der Kurs niedriger ist, kaufen verwälter praktisch unmöglich. Soweit sich die Rechtsbeschwerde kraͤg mit der Baufirma festgelegten Baukosten enistanden sind. 4 läßt, so handelt es sich um eine einheitliche Transaktion, Aus gegen die bereits erfolgte Straffestsetzung wendet, ist sie nicht Denn soweit derartige Kosten während des Baues entstanden sind, 4
handelt es sich lediglich darum, daß der Beschwerdeführer ein in gewisser Beziehung anderes Haus errichtete, als er ursprünglich beabfichtigte, und diese Kesten gehören daher zu den Herstellungs— .
nutzung des Kursunterschieds an zwei Börsen (Arbitrage)4, und es wäre widersinnig, wenn dig Transaktion zu einem Buchgewinn führen würde, weil die verkauften Effekten niedrig zu Buche
zulässig, da nach 5 283 der Reichsabgabenordnung nur gegen die Androhung eines Zwangsmittels nach 8 202 der Reichs⸗ abgabenordnung die Rechtsbeschwerde zulässig ist; wegen Ver⸗—
standen. Ebenso ist beim Kostgeschäft die Sache so anzusehen, hangung eines Zwangsmittels ist die Rechtsbejchwerde nur in kosten des tatfächlich aufgeführten Baues. Anders ist es dagegen, . als wenn ein . der Wertpapiere nicht stattgefunden hätte, dem hier nicht vorliegenden Fall gegeben, daß darin eine An⸗ wenn eine Aenderung des bereits hergestellten Baues vdor⸗ . weil es sich wintschaftlich nur um Geldbeschaffung durch Ver⸗ ordnung oder Androhung enthalten ist und der Verhängung oder genommen wurde. Es liegt dann nicht anders, als wenn ein ]. pfändung von Wertpapieren handelt, obwohl die Wertpapiere Ausführung des Zwangsmittels keine besondere Anordnung oder Hausbesitzer sonst, am eine Wohnung vermieten zu können, . nicht verpfändet, sondern übereignet werden und die zurück- Androhung vorausgegangen ist. Soweit sich die Rechtsbeschwerde Aenderungen bornebmen läßt, und die Kosten solcher Aenderungen ; erhaltenen. Wertpapiere mit den hingegebenen nicht identisch sind. gegen die Androhung einer weiteren Geldstrafe von 306 RM richtet, sind grundsätzlich zu den Werbungskosten für die Mieten zu 3 Eenso wäre es wirtschaftlich verkehrt, wenn bei einem uneigent⸗ ist sie zwar zuläffig. aber nicht begründet. Der Reichsfinanzhof echnen, foweit sie nicht den Wert des Hauses dauernd erhöhen. . lichen Leihgeschäft im Sinne des 8 124 des Körperschaftsteuer⸗ tritt der in einen? früheren Ürteil vertretenen A1nsicht bei, daß Was nün die Baukostenzuschüsse anlangt, so kann nicht zweifelhaft . gesetzes die zurückgegebenen Wertpapiere als neu erworbene gemäß die nach 5 85 der Reichsabgabenordnung dem Konkursverwalter sein, daß es sich um Entgelt für Ueberlassung der Mieträume . 19 Abs. 2. Satz Z des Einkomniensteuergesetzes bewertet würden, auferlegten Verpflichtungen sich auch auf Forderungen und Ane hanbelt. Nach 11 Abf. I werden Einnahmen in dem Steuer⸗ *
statt daß für sie der bishexige Buchwerk der hingegebenen gilt. Wenn es nun richtig ist, 23 der gelieferte E⸗Kuxz aus einem Bestand stammt, der nicht 6 Verkauf bestimmt war, auch nicht dazu, um e, n äh, die Ausführung von Kaufaufträgen ohne Inanspruchnahme der Börse zu ermöglichen, und wenn katfächlich die Wiederbeschaffung eines E—-⸗Kuxes binnen wenigen Tagen erfolgt ist, so gibt der 3 erkennbare Tatbestand genügende Veranlassung, in dem Ankauf des letzteren lediglich ein Deckungs⸗
sprüche des Steuergläubigers beziehen, die in den Gemeinschuldner . steuerpflichtig in dem sie dem Berechtigten tatsächlich betreffenden Vorgängen vor Eröffnung des Konkurses wurzeln. zufließen. Es ist grunbsa lich unerheblich, ob die Einnahmen das Die Worte „soweit ihre Verwaltung reicht“ im z 85 der Reichs⸗ Entgelt auch für eine Ueberlassung der Mieträume für eine abgabenordnung bedeuten, 33 die hier auf er,. Vermögens- Zeit nach dem Ende des Steuerabschnitts bilben. Es kann auch verwalter alle diejenigen Pflichten zu *. en haben, die die nicht anerkannt werden, daß Mietvorauszahlungen an sich unter verwaltete Vermögensmasse, wenn sie geschäftsfähig wäre, zu er⸗ 658 des Einkommensteuergesetzes fallen. Dagegen ist eine andere füllen hätte, soweit sie auf Grund ihrer rechtlichen und tatsächlichen Behandlung geboten, wenn die Vorauszahlungen für einen der⸗ mnlafr ; Lage zur Erfüllung dieser Verpflichtungen imstande sind. Nach artig langen Zeitraum erfolgen, daß sie den Charakter von Miet⸗ 6 äft für den Perkauf zu erblicken und den Buchwert des ver- der ausdrücklichen Bestimmung im 1 Abs. 3 der Konkurszordnung zahlungen als regelmäßig einlaufende Einkünfte verlieren. In auften Kunes auf den erworbenen zu übertragen. Hierfür spricht gehören zu der Konkursmassé guch die Geschäftsbücher des Ge. einem Fall wie den * vorliegenden liegt wirtschafilich ein 9 folgende Erwägung: Hätte die Firma zur Erfüllung des meinschulbners. Diese bilden aber die Grundlage für die Ans⸗ Entgelt dafür vor, daß die Mieter für die Dauer von zehn Jahren eschäfts mit ihrem Kunden einen E-Kux von einer befreundeten . der Lohnsteuerüberweisungsblätter, die dem Gemein⸗ die Wohnungen zu einem verhältnismäßig geringen Mietzins Firma unent eltlich geliehen, so wäre bei ihr ein Buchgewinn schuldner selbst infolge der durch den Konkurs entzogenen Ver⸗ bewohnen können und der Vermieter für zehn Jahre gehindert zweifellos nicht entstanden und es wäre nicht einmal Börsen⸗ fügungsgewalt über seine Unterlagen nicht möglich fein wird; es 4 die Wohnungen durch Vermietung zu einem angemessenen r, ,. fällig geworden, wenn sie sich binnen einer Woche ist daher durchaus in Ordnung, wenn im vorliegenben Fall das ietzins 2 Unter diesen . erscheint es an- — 2 der. Ankauf ist natürlich börsenumsatzsteuerpflichtig; und Finanzamt den Konkursverwalter nach 5 S5 der Reichsabgaben— 2 in den Baukostenzuschüssen Ersatz für entgehende Ein⸗ * eihgeschäft erfüllt hätte, und auch bei der befreundeten ordnung zu deren Einreichung angehalten hat. Wenn dabei vom nahmen zu sehen und danach auf fie 5 41 Nr. 1 und 5 58 Abs. 3 1 wäre ein Buchgewinn, wie ansgeführt, nicht entstanden. Konkursverwalter verlangt wird, daß er seine Erklärungen nach Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden. Andererseits . 26 6 94 Kapitalverkehrsteuergesetz in einem der⸗ bestem Wifsen und Gewissen richtig und vollständig abgibt, so sind die erwähnten abzugsfähigen Kosten als Werbungskosten artigen . von der 2 der sonst nach seinen Bestimmungen bebeutet dies natürlich nicht, daß er gleichzeitig die Gewähr für gerade für diese . zu betrachten, und sie sind daher in erforderlichen Börsenumsatzsteuer absieht, um derartige Geschäfte die Richtigkeit und Bollständigkeit der ihm zur Verfügung voller Höhe von ihnen abzuziehen; eine Verteilung dieser Kosten 26 zn unterbinden, so er cheint es gerechtfertigt, in Fällen, in stehenden Unterlagen übernehmen müßte. Er genügt seiner Ver- auf die Dauer der Mietzeit kommt nicht in Frage. Urteil vom enen gewissermaßen eine Abteilung des Betriebs einer anderen pflichtung, wenn er nach feinem besten Willen unb Gewissen ! 11 Juni 1828 VI A 656 as,)
r 8. sammenhängenden Geschäfte, ins⸗ nicht eingetragen wird bekanntgemacht: beschränkter Haftung in Heygendorf Altona, HMihbe. 8906] I. Handelsregister. besondere die . des unter der , e. ekanntmaͤchungen der Ge⸗ heute ein 6 2 ö — Nr. 26. Eintragungen ins Handels. Aachen. . . löbhbhb] Bezeichnung „Gesellschaft zum Betrieb sellschaft erfolgen nur im Deutschen Die Gesellschaft ist durch Beschluß der register. SM. B B5öb. In das Handel zregistei Limburgischer Steinkohlenbergwerke“ Reichsanzeiger. Geschäftsräume: Ver- Gesellschafterversammlung von 5. 9. 21. September 1928. wurde eingetragen am 1. Oktober 1923 bisher 6 Geschäfts. Stamm⸗ einsstraße J1. 1938 35 Zu Liguidatoren sind H—⸗R. B 837. Grundstiücksgesellschaft die Firma „Gefell schafi zum Vertrieb in. Dob00 Reichsmark. Geschäfts⸗ Amtsgericht, 5, Aachen. bestellt: a) Bergwerksdirektor Richard Haferweg mit beschränkter Haftung, limhurgischer Steinkohlen mit be⸗ . Brund Groch, Kaufmann in — Ebeling, b) Bergwerksdirektor Alfred Altona. Gesellschaft mit beschränkter schränkter Haftung“ mit dem Sitz in Aachen. Gesellschaftsvertrag vom AII6tedt, Helme. 58907 ,. c) Fabrikdirektor Dr. Sund⸗ Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist Aachen. Gegenstand des Unternehmens 26. September 1928, abgeändert am In unser Handelsregister B ist bei der macher, sämtlich in Roßleben a. U. am 29. August 1928 errichtet. Die Ge⸗ 1 der Vertrieb von Brennstoffen aller 235. September 1928. Die n, ,, unter Nr. 15 eingetragenen Firma Allstedt, den 1. Oktober 1928. sellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer. Als ! Kyffhänser Holzwerke, Gesellschaft mit Thüring. Amtsgericht. Geschäftsführer vertreten. Die Gesell⸗
Art und der Vertrieb der damit zu⸗ M bestellt einen