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und Kriegsteilnehmer (Unterseeboots⸗ matrose) der III. U⸗Flotille bzw. Unter⸗ seebootsdivision Kiel, geboren am 31. Oktober 1898 in Ottmachau, Kr. Grottkau, als Sohn des Antragstellers und der Berta geb. Herbst, der seit dem J. September 1918 auf dem nordwest⸗ lichen nn m (Ostküste Eng⸗ lands) vermißt wird, für tot zu er⸗ klären. 83. Die Witfrau Marie Wünsch, geb. Wojaczek, aus Waldenburg⸗Alt⸗ wasser, Charlottenbrunner en. N., hat beantragt, ihren Ehemann, den Arbeiter August Wünsch, zuletzt in Waldenburg⸗Altwasser ihn kt und Kriegsteilnehmer (Landsturmmann) der J. Kompagnie, Reserve⸗Infanterie⸗Re⸗ giment 22, geboren am 12. November 1332 zu Waldenburg⸗Altwasser, als Sohn des Berghauers Robert Wünsch und der Ernestine geb. Kramer, der seit dem Gefecht bei Hooge vor Ypern am 6. Juni 1916 vermißt wird, für tot zu erklären. 4. Die verw. Hausbesitzerin Pauline Lehmer, geb. Aust, in Alt⸗— Kemnitz i. R., Kr. Hirschberg i. Rsgb., vertreten durch die Rechtsanwälte Beiersdorf, Dr. Reier und Dr. Rusche in Hirschberg i. Rsgb., hat beantragt, ihren Sohn, den Former Richard Her⸗ mann Lehmer, zuletzt in Waldenburg— Altwasser wohnhaft, und Kriegsteil⸗ nehmer (Musketier) der 6. Kompagnie, Infanterie⸗Regiment 52, geboren am 14. Oktober 1895 in Berthelsdorf, Kr. Hirschberg i. Rsgb., als Sohn des ver⸗ storbenen Arbeiters Karl Lehmer und der Antragstellerin, der seit dem Gefecht vor Verdun am 27. Februar 1916 vermißt
wird, für tot zu erklären. 5. Die ver⸗ ehelichte Berginvalide Agnes Strunk,
geb. Starry, in Waldenburg i. Schles., Blücherplatz Nr. 1, hat beantragt, ihren Zohn, den Bergmann Konrad Wilhelm Karl Strunk, zuletzt in Waldenburg
i. Schles. wohnhaft, und Kriegsteil⸗ tehmer (Gefreiter) der 3. Kompagnie
2. Marine⸗Infanterie⸗Regiment, ge⸗ boren am 1. (6.) November 1894 in Dittmannsdorf⸗Reußendorf, Kr. Wal⸗ denburg i. Schles.t, als Sohn der An⸗ , und des Berginvaliden Wilhelm Strunk, der seit einem am J. 9. 1918 bei Cambrai (Frankreich) stattgefundenen Gefecht vermißt wird, ür tot zu erklären. 6. Der Landwirt Johann Maiwald in Trautliebersdorf, Rr. Landeshut i. Schles., vertreten durch den Prozeßagenten Schmidt in Schöm⸗ berg i. Schles., hat beantragt, seinen Zohn, den Bergmann Paul Maiwald, zuletzt in Nieder Hermsdorf, Kr. Wal⸗ denburg i. Schles., Ostend h, wohnhaft, und Kriegsteilnehmer (Musketier) der II. Kompagnie, Reserve⸗Infanterie⸗Re⸗ ziment 212, geboren am 10. April 1891 in Trautliebersdorf, Kr. Landeshut . Schles., als Sohn des Antragstellers und der Theresia geb. Scholz, der seit dem Gefecht bei Zonnebeke, südöstlich hpern, am 4. Oktober 1917 vermißt wird, für tot zu erklären. 7. Der Por⸗ zellanschleifer Alfred Blümel in Wal⸗ denburg⸗Altwasser. Bergstraße 7, hat beantragt, seinen Bruder, den Schneider Helmut Blümel, zuletzt in Neu Krausendorf, Kr. Waldenburg i. Schles. wohnhaft, und Kriegsteilnehmer (Mus⸗ ketier) der 11. Kompagnie, Infanterie⸗ regiment 456, geboren am 26. Sep⸗ tember 1898 in Neun Krausendorf, Kr. Waldenburg i. Schles.,, als Sohn des Porzellandrehers Adolf Blümel und der Louise geb. Steiner, der seit dem Gefecht bei La Pierre au Beure, De⸗ partement Pas de Calais, am 23. April 1918 vermißt wird, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 209. November 1928, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Amtsgericht, Zimmer 25, anbe⸗ raumten Termin zu melden, widrigen⸗ falls ihre Todeserklärung erfolgt. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Mit⸗ teilung zu machen.
Waldenburg i. Schles., 1 10. 1928.
Das Amtsgericht. 60779 Aufgebot.
Der Rechtsbeistand Fr. Otte in Berlin⸗Pankow, Kavalierstraße 25, hat als Testzamentsvollstrecker der am 9. Mai 1993 in Berlin⸗Pankow verstorbenen Frau Hedwig Hohenberg, geschiedene Senze, das Aufgebotsverfahren zum Zweck der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Frau Hedwig Hohen⸗ berg, geschiedene Lenze, spätestens in dem auf den 13. Dezember 1928, vormittags H Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 84, an⸗ beraumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstands und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizu⸗ fügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, bon den Erben nur insoweit Befriedi⸗ gung verlangen, als sich nach Befriedi⸗ ang der nicht ausgeschlossenen Gläu— iger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Tei⸗ lung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Ver⸗
bindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächinissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach Teilung des Nachlasses nur für den 4, . Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Berlin⸗Pankow, 5. Oktober 1925. Das Amtsgericht. — 8. F. 37. 26/4.
6o9b5] Beschiuß. . Auf Antrag der Firma Emil Heckscher CK Co, Bankgeschäft in Hamburg, vom 3. Oftober 1923 wird die am 9. April 1925 hinsichtlich dreier Aktien der Badi⸗ schen Anilin C Sodafabrik in Ludwigs⸗ hafen a. Rh. Nr. 207105 — 207106 207107 his 207108 und 2071090— 207110 über je 1200 RM angeordnete Zahlungssperre aufgehoben, da diese wieder aufgefunden wurden. Ludwigshafen a. Rh.. 4. Oktober 1928. Amtsgericht.
60789 Das Los Nr. 51 804 der am 24, 25. und 27. Mai 1927 gezogenen Wohl⸗ fahrtslotterie der Berliner Secession ist für kraftlos erklärt worden. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Aht 216 F. 14. X68. 60790 Durch Ausschlußurteil vom 6. Oktober 1928 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Schönow Band 1 Blatt Nr. 44 in Abteilung III Nr. 6 für Gustav Jost, jetzt in Ahrensfelde bei Berlin-Buch wohnhaft, eingetragene Hypothek von 1600 M für kraftlos er⸗ klärt worden. Bernau b. Berlin, 6. Oktober 1928. Das Amtsgericht,
60791 Durch Ausschlußurteil sind die Gläu— biger bzw. deren Erben der im Grund⸗ buch von Emmerstedt Bd. 1 Bl. 32 und Bd. IV Bl. 18 bzw. Bl. 11 in Ab- teilung II unter Nr. 1 als ga ein⸗ getragenen Abfindung von 109 Talern für die Witwe des Kotsassen Niemann, Anna Friederike geb. chwarze, in Emmerstedt auf Grund des Hofverlaß⸗ vertrags vom 5/19. 18. 1838 mit ihren Abfindungsansprüchen ausgeschlossen. Helmstedt, den 12. September 19238. Das Amtsgericht.
bo] 9e .
Durch Ausschlußurteil sind die beiden Hypothekenbriefe über die im Grund⸗ buch von Helmstedt Bd. VII Bl. 32 in Abteilung III unter Nr. 9 und 10 ein- getragenen Darlehen von 1000 bzw, 700 Mark für den Kupferschmied, jetzt Kaufmann, Otto Markmann für kraft⸗ los erklärt worden.
Helmstedt, den 19. September 1928.
Das Amtsgericht.
l60M 63 ;
Ausschlußurteil. Auf Antvag der Firma Schwerterbrauerei Aktiengesell⸗ schaft in Meißen erkennt das Amts- gericht zu . durch den Amts⸗ . Krause für Recht; Der Teil⸗
60794 . ĩ Der Karl Kölbach aus Hohenseyn, ge⸗
boren am 21. März 1894, vermißt seit
dem 23. Februar 1915, wird für tot er⸗
klärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der
10. Januar 1920, nachmittags 24 Uhr,
festgestellt. Altenkirchen, den 2. Oktober 1928.
Amtsgericht.
4. Oeffentliche Zuftellungen.
60798] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Emma Louise. Dallach, geb. Buhl, Hamburg, Grützmacher⸗ vertreten durch den
eng 89 Pptr. Rechtsanwalt Dr. Dormann, klagt gegen den Hermann Ernst Dallach, un⸗ bekannten Aufenthalts, aus § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Be⸗ klagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 2 (Zwwiljustiz⸗ gebäude, Sievekingplatzz, auf den 5. Dezember 1928, vormittags Hr Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Hamburg, den 3. Oktober 1928.
Die Geschäftsstelle. 60799) Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Anna Maria Barbara Braun, geb. Kräußlich, Hamburg, Friedensstraße 23 ptr. bei Lorenz, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Kromer, klagt gegen ihren Ehemann Karl Friedrich raun, zurzeit un⸗
Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 238 vom 11. Oktober 1928. S. 4.
bekannten , ,. mit dem An⸗ trag, den Beklagten zu verurteilen, die häusliche Gemeinschaft wieder her- 1 Die Klägerin ladet den Be⸗ lagten zur mündlichen , des Rechtsstreits vor das Landgerich in Hamburg, Zivillammer 2 (Zivil- king n, Slevekingplatz, auf den 5. ezember 1928, vormittags 9n½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Hamburg, den 58. Oktober 1928. Die Geschäftsstelle.
60800) Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterin Magdalena Herbst in Nürnberg klagt durch ihren Prozeß⸗ bevollmächtigten Rechtsanwalt Justizrat Bernheim, daselbst, gegen ihren e⸗ mann Johann Herbst, Bauhilfs⸗ arbeiter, suletz in Nürnberg wohnhaft jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Scheidung der Ehe mit dem Antrag, zu erkennen: 1. Die Ehe der Streitsteile. wird aus Verschulden des Beklagten ge⸗ schieden. II. Der Beklagte . bie Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Land⸗ gerich ts Nürnderg zu dem auf Diens⸗ tag, den 11. Dezember 1928, vor⸗ mittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 273 des Gerichtsgebäudes an der Fürther Straße in Nürnberg, anberaumten Ver⸗ handlungstermin mit der Aufforderung, einen bei dem Prozeßgericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Nürnberg, den 4. Oktober 1928.
Geschäftsstelle des Landgerichts Nürnberg.
60803] Oeffentliche Zustellung.
Der Frau Marig Weber in Wiesbaden, Kleiststraße 16, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wolff, Wiesbaden, klagt gegen ihren Ehemann Karl Anton Weber, früher in Wiesbaden, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus 5 1568 B. G.⸗B. und Schuldigerklä⸗ rung des Beklagten gemäß 5 1574 Ab. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Wiesbaden 5. den 20. Dezember 1928, vormittags 9, Uhr, mit der Aufforderung, sich
durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß-
bevollmächtigten vertreten zu lassen. Wiesbaden, den 8. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
(61071) Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Martha Heidtmann, geb. Jerchke, Altona, Kibbelstraße 26 II, klagt gegen den Ehemann, den Reisenden Willi Heidtmann, früher in Altona, wegen Unterhalts, mit dem Antrage auf Zahlung einer Rente von 15 RM wöchentlich. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Altona, Zimmer 183, auf den 29. November 1928, 95 Uhr, geladen Altona, den 27. September 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
60531] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterin Emma Degen, geb. Dankert, Altona, Kleine Freiheit 61 II r., klagt gegen den Schiffszimmermann Paul Degen, früher in Altona, Kleine Freiheit Nr. 61 ILr., zurzeit unbekannten Aufent- halts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage— den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin ab Klagezustellung eine Unterhaltsrente von monatlich 7 RM — fünfundsiebzig Reichsmark — zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fälligen am Ersten eines jeden Monats im voraus und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig voll streckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Altona, Zimmer 183. auf den 6. Dezember 1928, vorm. 9 Uhr, geladen.
Altona, den 3. Oktober 1928.
Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. 61074 Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige am 7. Sept. 1927 geborene Georg inf in Beuthen, O. S., vertreten durch das städt. Jugendamt in Beuthen, O. S., klagt gegen den Schweizer Hugo Morawietz, früher in Beuthen, O. S., Kaminer Straße 46, unter der Behauptung, daß der Beklagte sein Erzeuger sei, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung einer im voraus zahlbaren am Ersten jedes Vierteljahres fälligen Unterhaltsrente von vierteljährlich 75 RM. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits wird der Beklagte vor das Amts. gericht in Beuthen, O. S., auf den 19. November 1928, vormittags 9 Uhr, Zimmer 40, geladen.
Amtsgericht Beuthen, O. S., 4. Oktober 1928. — 10 C. 717/28. 61077] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Margarete Göhlich in Boberau, vertreten durch das Kreis⸗ jugendamt Liegnitz, Prozeßbevollmächtigter:
Städtisches Jugendamt Düsseldorf, Rat⸗ haus, Akademiestraße 3, klagt gegen den Wirtschaftsassistenten Hans Carl
Czettritz, zuletzt wohnhaft in Düssel⸗ dorf, Venlauer Straße 20, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Unterhalt, mit
86 2
dem Antrage: 1. den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, der Klägerin vom Tage der Geburt, dem 3. Februar 1928, bis zur Vollendung des sechzehnten Lebens—⸗ jsahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 75 RM — fünfundziebzig Reichsmark — zu zahlen, und zwar die rückständigen Be⸗ näge sofort und die kün tig sällig werdenden am Ersten eines jeden Kalenderviertel⸗ jahrg. 2. das Urteil gemäß § 708 Absatz 6 3 ⸗P.⸗-O. für vorläufig voll streckbar zu er⸗ klären. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits auf den 5. Dezember 1928, vorm. 95 Uhr, vor das Amtsgericht Düssel⸗ dorf, Mühlenstraße 34, Zimmer 156, J. Stock, geladen.
Das Amtsgericht. Abt. 3.
61078) Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Minna Nüßle, geschiedene Nannen, zu Oldenburg, Katharinenstr. 16 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Stegemann, Hamburg, Alsterdamm 3911, klagt gegen den Kaufmann Wilhelm Nannen, z. Zt. Wohnung unbekannt, zuletzt wohnhaft in Hamburg, Welcker— straße 5, mit dem Antrage auf kosten pflichtige Verurteilung des Beklagten, der Klägerin vom Monat September 1927 ab eine Unterhaltsrente von 125 RM monatlich zu zahlen und zwar monatlich im voraus. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Hamburg, Zivilabtei⸗ lung 13, Zivil justizzebäude, Sievekingplatz, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 110 auf Don⸗ nerstag, den 22. November 1928, vormittags 1090 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Hamburg, den 9. Oktober 1928.
Die Geschäfisstelle der Zivilabteilung XIII. 60808] Oeffentliche Zustellung.
Dle minderjährige Annelies Milda Noack in Bautzen, vertreten durch den Stadtrat Bautzen — Jugendamt — dieser vertreten durch den Stadtverwaltungstnspektor Bern⸗ hard Pfeiffer in Bautzen — Landhaus — Schloßstraße 10, klagt gegen den Kürschner Kurt Sellmann, zuletzt in Leipzig, Nikolaistraße 34, bei Eberhardt, z. Zt. unbekannten Aufenthaltßs. wegen Ge währung von Unterhalt, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin vom 31. Mai 1928 an bis zum erfüllten IB. Lebensahre, das ist bis zum 30. 5. 1944 zum Unterhalte eine Geldrente von 336 RM jährlich, und zwar die rück⸗ ständigen sofort, die fällig werdende in viertelsährlichen, am 80. 11 28. 2. 31. 5. und 31. 8. jeden Jahres fälligen Voraus zahlungen von je 84 RM zu gewähten und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Termin zur mündlichen Verhandlung wird auf den 16. November 1928, vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Leipzig, Peterssteinweg 8, Zimmer 122, anberaumt. Der Beklagte wird hiermit zu diesem Termin geladen.
Leipzig, den 2. Oktober 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
bei dem Amtsgericht. Minkmar, O. J. Sekr.
60809) Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Günter Dierks, geb. 3. 12. 1928 in Lüneburg, vertreten durch das städtische Jugendamt in Lüne⸗ burg, klagt gegen den Handlungsgehilfen Wolf Lengel, zuletzt wohnhaft in Lüne⸗ burg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Verpflichtungserklärung des Beklagten vom 18. September 1923, mit dem Antrage: Der Beklagte wird kostenpflichtig verurteilt, an den Kläger, . H. des Vormunds, statt der bis⸗ herigen Geldrente von 60 RM eine im voraus fällige Geldrente von viertel⸗ jährlich 33 RM ab 1. September 1925 bis zur Vollendung des 16. Lebens⸗ jahres des Klägers zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht Lüneburg auf Freitag, den 15. Februar 1929, 9 Uhr, geladen.
Amtsgericht Lüneburg. 60810) Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Gerhard Wittke in Költschen, N. M., vertreten durch das Jugendamt Zielenzig, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Neitzke in Müncheberg. J. gegen den Arbeiter Franz Klemke, zuletzt in Hasenfelde, Kreis Debus jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unkerhaltszahlung, mit dem An⸗ trage, an den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 60 „ vierteljährlich ab 7. 1. 1928 zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗
klären. Der Beklagte wird geladen zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
streits vor das Amtsgericht Müncheberg (Mark) auf den 30. November E928, vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekanntgemacht.
Müncheberg (Mark), den g. Ok⸗ tober 1928.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
60811] Oeffentliche Zustellung. .
In Sachen der minderjährigen Maria Dorothea Becker in Hünfeld, vertreten durch das Jugendamt in Hünfeld, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Hölzerkopf in Neukirchen, gegen den Gustav Krug, früher in Seigerts⸗ benen Kreis Ziegenhain, jetzt un⸗ ekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen
Unterhaltszahlung wird der Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor das Amtsgericht in Neukirchen, Kreis Ziegenhain, auf den . November 1828, 10 Uhr, ge⸗ aden.
Neukirchen, Kreis Ziegenhain, den 6. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts.
60812 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Meta Schneider in Osnabrück, Martinistraße 62, klagt gegen den Lehrschmiedemeister Fritz Schneider in Osnabrück. Martini⸗ straße 62, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Zahlung einer Unterhaltsrente. Zur r fer nz der mündlichen Verhand⸗ kung es Rechtsstreits wird der Be- klagte vor das Amtsgericht in Osnabrück auf den 24. November 1928, 109 Uhr, Zimmer 18, part. geladen.
Osnabrilck, den 2. Oktober 1928.
Geschäftsstelle 4 des Amtsgerichts. 60813) Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Irene Osthoff, vertreten durch den Amksvormund des ,, in Westhofen, klagt gegen den Arbeiten Ernst Wurker, jetzt unbekannten ,, früher in Garenfeld, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Mutter der Kläge⸗ rin innerhalb der gesetzlichen Emp⸗ fängniszeit, d. i. vom 29. 9. 1935 bis 19. 1. 1925 beigewohnt habe, mit dem Antrag auf Zahlung eines Unterhalts- beirrags von monatlich 25 Reichsmark, und zwar im voraus, von der Geburt, 13. 7. 19256, an bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und Tragung der Kosten des Rechtsstreits. Zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht, hier, auf den 29. November 1828, vor⸗ mittags 11 Uhr, geladen.
Schwerte, den 21. September 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
(60804) Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Grölinger C Lehmann zu Plauen J. Vgtl., Bahnhofstraße 68. Pre⸗ zeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Rietzsch, Dr. Berthold und Hofstaetter in Plauen t. V., Forststraße 1, klagt gegen den Schaustellergehilsen Hans Masurkewitz, früher in Auerbach J. Vgtl., jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behaup-2 tung, daß er ein der Klägerin noch eigen tümsich gehöriges Fahrrad, Marke Lier⸗ mann, widerrechtlich in seinen Besitz ge⸗ bracht habe und dessen Herausgahe ver⸗ weigere, mit dem Antrage, der Beklagte wird verurteilt, in Herausgabe des in Verwahrung des Herrn Gerichtsvollziehers beim Amtsgericht Auerbach i. V. unter dem Aktenzeichen Q1 1316/28 befindlichen Fahrrades, Marke Liermann, an die Klägerin zu willigen und die Kosten des Rechtesstrests zu tragen, das Urteil ist vor läufig volstreckbar. Ver Beklagte wird zur mündlichen Güteverhandlung vor dat. Amtsgericht Auerbach i. V. (Zimmer Nr. 76) auf Mittwoch, ven 14. No⸗ vember 1928, nachmittags 2 Uhr, geladen. Die Einlassungsftist ist auf 1 Monat festgesetzt worden.
Auerbach ( Vogtl. ), 9. Oktober 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
60796] Oeffentliche Zustellung.
Die verwitwete Martha von Kawen in Detmold, Sachsenstraße 15, Prozeß- hevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Curt Jansen, Berlin, Königgrätzer Straße 24, klagt gegen 1. die Ehefrau Sara Berkowsky, geb. Liebermann, 2. deren Ehemann Berkowsky, früher in Berlin-Wilmersdorf, Holsteinische Straße A, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Herausgabe eines Hypo⸗ fhekenbriefes mit dem Antrag, 1. die Beklagten als Gesamtschuldner kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an die Klägerin einen Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Berlin⸗Mitte, Band 41, Blatt 1215, Abteilung III Nr. 7 ein- getragene Hypothek von 40 000 Mark herauszugeben, 2. den beklagten Ehe⸗— mann zu verurteilen, die Zwangsvoll⸗ streckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau zu dulden. Die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts soll unter den Parteien vereinbart sein. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 13. Zivilkammer des Landgerichts Jin Berlin, Grunerstraße, II. Stockwerk, Zimmer 16/18, auf den 19. Januar 1929, vormittags 109 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver— treten zu lassen. — 30. O. 234. 28.
Berlin, den 3. Oktober 1928.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts JI.
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen
(einschließlich Börsenbeilage und zwei Zentralbandelsregisterbeilagen).
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dollzugsgesetzes mit der Beratung? des Entwurfs des Strafgesetz⸗
Deutscher Reichsanzeiger zreußischer Staatsanzeiger.
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. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573. b . ‚ . N . dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein. W 8 Nr. 239. Dꝛeichsbantagirotonto. Berlin, Freitag, den 12. Oktober, abends. Postjchecttonto: Berlin 4821 1928
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen e.
Belanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗-Frachtverkehr beigefügten Liste. Liste der Schund⸗ und Schmutzschriften.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Der Kaufmann Jakob Jörgensen ist zum Konsul des Reichs in Kolding (Dänemark) ernannt worden.
Bekanntmachung
zu der dem Internationalen Ueberein kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung ndet (Deutscher Reichs.! und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 228 vom 29. September 1928), wird wie folgt geändert: Unter „Deutschland“ wird in Abschnitt A die Ziffer 1 gefaßt: 1. Die von der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft betriebene Deutsche Reichsbahn, ö ausschließlich der Schmalspurbahnen in Oberschlesien, aber einschließlich folgender von der Deutschen Reichsbahn / Gesellschaft betriebenen Privatbahnen: die der Ahaus-Emscheder Eisenbahn⸗Gesellschaft gehörende Strecke Landesgrenze bei Alstätte bis Ahaus, Nebenbahn Neubrücke (Birkenfeld) — Birkenfeld (Nahe) und Gütereisenbahn Mittweida —-Dreiwerden — Ringethal
sowie einschließlich der von der Deutschen Reichsbahn⸗Gesell⸗ schaft mitbetriebenen regelmäßigen Schiffahrtslinien: a) Dampffährenverbindung Warnemünde — Gjedser; b) Dampffährenverbindung Saßnitz —Trälleborg.
(Wegen dieser Dampffährenverbindungen siehe au B VII und B VIIL) J
Ferner wird in diesem Abschnitt als neue Ziffer 5 nachgetragen:
5. Augsburger Lokalbahn⸗Aktiengesellschaft.
Die jetzigen Ziffern H bis 77 werden abgeändert in 6 bis 78.
In Abschnitt B unter Deutschland“ wird die Ziffer 123 gefaßt: 123. bei Lindau⸗Reutin bis Lindau⸗Reutin. f ela
Die Angaben bei den Ziffern 124 und 135 daselbst werden gestrichen.
Unter Italien“ wird in Abschnitt A die Ziffer 1 gefaßt: 1. Die sämtlichen von der Generaldirektion der Staatsbahnen k die 9 . Messina und Villa S. Giovanni und Reggio Calabria inbegriffen it Ausschluß der sardinischen Linien. ö
Unter „Tschechoslowakei' werden in Abschnitt B III Strecken nachgetragen: . . 66. bei Summerau bis Horni Dvokizts, 87. bei Gmünd bis Gesks Velenice, 68. bei Gilgenberg bis Slavonice, 69. bei Retz bis Satov, 70. bei Laa a. d. Thaya his Hrusobany — Fanoh, 71. bei Wildendürnbach bis Novosedly=—Drnholee, 72. bet Bernhardsthal bis Bkeclav, 73. bei Kittsee bis Bratislava — Petrzalka. Der Abschnitt B IV daselbst (mit den Ziffern 71 und 72 wird gestrichen. . Der bisherige Abschnitt V erhält die Bezeichnung IV.
Berlin, den 8. Oktober 1928.
Der Reichs verkehrsminister. J. A.: Grunow.
er über zweihundert Artikel, von denen viele, insbesondere der auf die Strafprozeßordnung hezügliche Artikel, in zahlreiche Nummern zerfielen. Abg. Dr. Ro senfeld (Soz.) bat um eine Erklärung der Regierung, ob sie bereit sei, wenigstens einzelne Paragraphen des Einführungsgesetzes vorzulegen, die bei einzelnen Paragraphen des Strafgesetzes in Betracht kommen. Reichsjustizminister Koch: Das wird geschehen! — Nunmehr wurde in die Einzel beratung des allgemeinen Teiles des Strafgesetzbuchs ein— getreten. Den einleitenden Bericht erstattete der Borsitzende Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.). Eine längere Aussprache entspann 6 zum 58 4, der lautet: Ueber Maßregeln der Besserung und Siche⸗ rung ist nach dem Gesetz zu entscheiden, das zur Zeit der Ent- scheidung gilt!“ Der Strafrechtsausschuß hatte babe einen Zusatz gemacht, der auf bestimmte im 5§ 55 genannte Strafmaßnahmen verweist und dadurch „die Unterbringung in einem Arbeitshaus“ und „die Sicherungsverwahrung“ ausschließt. Die deutsche und österreichische parlamentarische Strafrechtskonferenz hatte in ihren gemeinsamen Tagungen in Wien und in Berlin vom November 1927 und Januar 1928 diesen Zusatz wieder gestrichen. Abg. Dr. Rosenfeld C3 beantragte, diesen Zusatz wieder einzufügen. Die Abgg. Dr. Alexander (Komm) und Höllein (Komm.) beantragten die Streichung des 5 4. Ministerialdirektor Dr. Bu mke ersuchte, schon mit Rücksicht auf die Einheitlichkeit des gesetzgeberischen Vorgehens mit dem in Oesterreich, es bei den bisherigen Ausschußbeschlüssen zu belassen. Die vorgeschlagene Durchbrechung des Grundsatzes des 5 4 sei ferner um deswillen bedenklich, weil dadurch die vom Entwurf beabsichtigte und im Entwurf selbst wie im Strafvollzugsgesetz nach Möglichreit durch— geführte scharfe Grenze zwischen Strafen einerseits und Maßregeln der Besserung und Sicherung andererseits verwischt werde; man dürfe nicht Maßregeln der Besserung und Sicherung wie Strafen werten und behandeln. Auch aus sachlichen Gründen sei eine Aenderung der bisherigen Ausschußbeschlüsse nicht nötig. Hin⸗— sichtlich der Sicherungsverwahrung ergebe sich das, was die Antragsteller erreichen wollten, schon aus dem bisherigen Ent⸗ wurf. Nach 8 59 dürfe Sicherungsverwahrung nur angeordnet werden, wenn der Täter gleichzeitig als sicherheitsgefährlicher e ,, ,,. auf Grund des 5 78 verurteilt Die
Liste der Schund und Sch mutzs
chriften. (Gesetz vom 18. Dezember 1926)
.
Nr. Aktenzeichen Entscheidung Bezeichnung der Schrift
Verfasser und Verleger Bemerk V erkunge 584 ; 1 9 gen gangenen Tat nur in Frage kommen, wenn schon nach bisherigem
v. 10. 10. 1928 straße.
v. 10. 10. 192838 gang, Nr. 4, 6, 8.
Leipzig, den 10. Oktober 193.
Der Leiter der Oberprüf
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Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der französische Botschafter de Margexie ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder über⸗ nommen.
Der litauische Gesandte Sidzikauskas ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Parlamentarische Nachrichten.
In der Sitzung vom 10, d. Mis. des Reichstagsaus⸗ schufses für die Strafrechtsreform wurde . Ein⸗ tritt in die Tagesordnung ein Antrag der Abgg. Dr. Alexander und Höllei n (komm.) behandelt, die dem Reichstag . Anträge und Gesetzentwürfe über die Abschaffung der Todes strafe vorweg zu beraten. Die Notwendigkeit dieses Antrags wurde mit dem Hinweise auf verschiedene die Oeffentlichkeit in der letzten Zeit beschäftigende Fälle, z. B. den Fall Jakubowski begründet. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.; sprach sich gegen den kommunistischen Antrag aus. Va hic . sich ja auch die Sozialdemokraten für die Beseitigung der . ein; y, im Gegensatz zu dem kommunistischen Antrag sei er, Redner, der Meinung, daß dieses Ziel nicht sicher erreicht werden könne, wenn die enksprechenden Paragraphen außerhalb ihres Zusammen— andes mit der übrigen Materie behandelt würden. Auf eine i an, des Abg. Höllein (Komm) erklärte Staatsrat Dr. litter von Nüßlein als Vertreter Bayerns daß das baye⸗ rische Gesamtministerium noch keine Stellungnahme zu der An⸗ tegung des Reichssustizministeriums, die Todesstrafe abzuschaffen genommen habe, weil zurzeit in Bayern vollstreckungsreife Todes⸗ nn nicht vorlägen. Der vom Abg. Höllein erwähnte Fall . sei noch nicht erledigt. Darauf wurde der kommunistische . die Todesstrafe vorweg zu behandeln, abgelehnt. Ein . terer kommunistischer Antrag, den Abg. Dr. Alexander gründete, fordert die Beratung des Entwurfs eines Straf⸗
33 Prüf⸗Nr. 30 O. P.St. Leipzig Hanna, die Prinzessin von der Land—
34 Prüf⸗Nr. 41 ö Leipzig Neuland der Liebe und Ehe, III. Jahr⸗
Die Druckschrift selbst ab 10. 10. 1928 auf die Dauer von 12 Monaten.
; Recht Ueberweisung an die Landespolizeibehörde und damit ing Verfasser: H. v. Eilenberg. Arbeitshaus zulässig gewesen wäre. Es gehe nicht an, die Unter⸗ Verleger: Erich Wendler, Heilbronn bringung eines Verurteilten im Arbeitshaus um deswillen auszu=
a. J. ᷣ schließen, weil in der Zeit zwischen Begehung und Aknrteilung der Nr. Ü: Karl Tiedt, Berlin. Ablauf der Frist 9. 10.1929. Tat das neue Strafgesetzb uch in Kraft getreten fei. Die Rbgg. Nr. 6 und 8: Eweco⸗ Druck und Dr. Wegmann (Ftir und Dr. Emminger (Bayr. V5)
erlag, Emil. Wernitz, Berlin erklärten, im Interesse einer Einigung mit Oesterreich etwa noch . N. 65, Müllerstr. 10. bestehende Bedenken zurückstellen Und gegen die Anträge stimmen .
zu wollen. Abg. Landsberg (Scz) bemerkte, daß die Er— K klärungen des Ministerialdirektors Bumke eine gewisse Zer⸗ . streuung der Bedenken gebracht hätten. Immerhin wollten aber K
stelle. e auch die K. ja ein möglichst gutes Gesetzbuch, und ste
Dr. von Zahn.
würden deshalb an solchen Bestimmungen die Einigung nicht H scheitern lassen. Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. ö
dem Antrage, da gegenwärtig der Entwurf eines Strafvollzugs⸗ gesetzes dem Ausschuß noch nicht vorliege. Für eine spätere Ver⸗ bindung der Beratung beider Gesetze, wenn der Entwurf ein⸗ gegangen sei, wäre auch seing Partei. Der Antrag wurde gegen
Dr, Wunderlich (D. Vp) gegen den sozialdemokratischen Antrag und Dr.. Alexander (Komm.) für die Streichung des 3 4 empfahl Ministerkaldirektor Dr. Bu m ke als Kompromiß, ;
in den 8 4 folgende Klausel einzuschalten: „Soweit nichts anderes H
zwei Stimmen abgelehnt. Weitere Anträge der Kommunisten hesti * ö ; ,
ie 2 . A1 kFex K . , bestimmt ist. Preußischer Ministerigldirigent Sch ä
di Abg. Di. 2. 1e an b, wien, begründete, euch en bi, n, n Pee nten, . . gaossiß⸗ . . Regierung um Porlegung einer vollständigen Uebersicht über die auf dem Gebiet!“ de Rebenstrafgese he . tennt? * . 1.
strafrechtlichen Nebengesetze des Reiches ünd der Länder sowie um Porlegung eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch, das die durch die Aenderung des Strafrechts notwendig werdenden Aenderungen der Gexichtsverfassung und der Strafprozeßordnung
Nei ie stiz min iter Loch erwiderte, man könne es dann getrost denn 1. neuen Gesetz überlassen, ebentuelle Schwierigkeiten auszuräumen. 5 . Die Anträge der Sozialdemokraten und Kommunisten wurden K abgelehnt. 5 2 wurde unverändert, z 4 mit dem Zusatz: „soweit K
enthält und dessen Beratung mit der Beratung des neuen Straf icht. he . ;
] . . m, . a! ᷣnichts anderes bestimmt ist“ angenommen. — Die Ber . , , ,, H n , n, ,, H wieweit Nebengesetze in das Strafgesetzbuch eingearbeitet werden eutsch⸗österreichischen Strafrechtskonferenz wiederhergestellten ö
Fassung lautet: „Aendert sich das Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt, vor der Aburteilung, so ist das für den Täter günstigste Hesetz anzuwenden. Li gh telt die wegen besonderer tatsaͤch— licher Verhältnisse erlassen waren, sind auf die während i. Geltung begangenen Taten auch noch anzuwenden, nachdem sie wegen Wegfalls dieser Verhältnisse außer Kraft getreten find.“ Vorsitzender Dr. Kahl berichtete über die bisherigen Ver⸗ k . . §z 3. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz) und csetztes zum ᷣ . enossen beantragten, an Stelle des zweiten Satze ö gn nn . . ö. . i ü , „r dere gef . trafg . en. — Einer n⸗ arschriften, die wegen besonderer tatsächlicher Berhältniffe er= trage der Abgg. Dy Fülezander und Höllein (Komm) lassen word ind ⸗ . ,, egen köer, nach de * w ersucht werden solle den di 26. . n, n ,, , a ht ; ujn en, nn n. den auf die, wa hrend ihrer Geltung begangenen Taten anwendbar . r inn, Ke Vesen St gesetzbuch vorzu⸗ bleiben.“ Abg. Dr. Alexander (R . t Anträge . mit ö. Berge uz des Entwurfs eines Strafgesetzbuchs die gleichfck auf nog n, Side ; , , 3 nden, erklärte Ministerialdirektor Dr. Bu m ke, 6 man laufen, nur nicht für Porschriften gegen Preistreiberei und
sollten, schon sehr häufig erörtert worden sei. Soweit es zweck⸗ mäßig erschiene, seien bereits Nebengesetze in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet worden. Im uͤbrigen vertrete das steichs⸗ ö den Standpunkt, daß die im Strafgesetzbuch auf⸗ gestellten allgemeinen Grundsätze auch für die Nebengesetze volle Geltung erlangen müßten, soweit nicht besondere Gründe eine Ausnahme bedingten. Es sei jedoch Aufgabe des Einführungs⸗ gesetzes zum Strafgesetzbuch, nicht aber des Strafgesetzbuchs selbst,
im Reichsjustizministerium schon lange Zeit an dem Entwurf eines Wucher S ü
. nini ; t ͤ ꝛ icher. Abg. Landsberg. Soz.) vegr ial⸗
f n . arbeite. Der ganze Stoff sei auch in Kom- demokrati ö. Antrag eue f ih flic ud ö i, , onsberatungen unter Beteiligung von Vertretern Preußens, Mißbrauch bestehender Gesetze zu verhüten, wie 3. B. die Er⸗
Vaherns und Sachsens in zwei Lesungen durchgearbeitet worden. . Arbeiten seien nunmehr so weit , daß in einigen Wochen mit den Vertretern der Lan esjustizverwaltungen gewisse Grundfragen durchberaten würden, die . vornehmlich auf Fragen des , und der Gerichtsverfassung bezögen. Wenn. kh in diesen Beratungen keine grundsätzlichen Meinungs⸗ verschie enheiten ergäben, dann könne es möglich sein, daß der Entwurf vielleicht zu Weihnachten dem Reichsrat zugeleitet werden
pressung an Homosexuellen. Abg. Dr. Bell (Zentr.) empfahl, es bei der Vorlage zu belassen. Die verantworti ng gie ß vom Gesetzgeber auf die Richter schieben. Abg. Dr. Hane mann (Dnat.) nannte die . überflüssig, soweit der Gesetzgeber seine 3 tue. azu sei der Ausschuß da. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) betonte die Notwendigkeit vorzusorgen, damit nicht etwa ö werde, Uebergangsbestimmungen
3 8 2 6 . g 8 uches zu verbinden. Abg. Landsberg (Soz) widersprach
dieser Art zu treffen. Abg. Ehlerm ann (TDem.) trat glesch— falls dem ö Rosenfeld bei, um nicht die Entscheidun 16
könne. Dieser Entwurf habe einen . . gegenüber die Rückwirkung der Gesetzgebung zu überlassen. Ministerial⸗
den acht Paragraphen des geltenden Ein ührungsgesetzes umfasse
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