1928 / 258 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Nov 1928 18:00:01 GMT) scan diff

gweite Anzeigenbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 258 vom 3. November 1928. S. 2.

(67507 Mainzer Verlags⸗Anstalt und Druckerei M.⸗G. Abschluß am 30. Juni 1928.

Be sitzwerte. RM 3 Gelände . 147 000 Gebäude.. . . 286 C9.

Abschreibung 9 165 277 255 Maschinen, Schriften und Steine .. 383 910,70 Abschreibung . 133 401 70 250 509 Kraftwagen. IJ dor, ö Abschreibung 4 830, 8 971 Geschäftseinrichtung .. 1— Vorräte V 33 930607 Kasse und Wertpapiere . 999 559 86 Verlag ö 150 00 -— Bankguthaben... ... 488 13273 Schu nen 281217534 2 736 578 20 Schuldwerte. Aktien kapüai ...... 1719 00. w n,, 165 373 92 Gesetzliche Rücklage . 130 300 - Rückstellung für etwaige Verluste ; 36 08012 Rückständiger Gewinnanteil 4356 Bereitstellung für Erweite rungsbau. ; 125 000 - Bereitstellung für Erneue⸗— rung der Betriebsanlagen 140 000 Rücklage für Grunderwerbs⸗ steuer ; 35 000 Reingewinn inkl. Gewinn⸗ ; vortrag per 1. 7. 1927. 390 168 16. 2736 578 20

Gewinn und Verlustrechnung am 30. Juni 1928.

An Soll. RM 9 Betriebskosten. ... 1796 b62 18 Abschreibungen !.. 147396790 Reingewinn... 32046816

2 334 417 04

Per Haben. . . Gewinnvortrag aus 1926 / 27 43 620 69 Zinsen. JJ 13376744 Bruttoeinnahmen 215702821

2 334 417104

Der in der Generalversammlung vom 26. Oktober d. J. festgesetzte Gewinnanteil von 20 0,½ M 40 bzw. M 200 für eine Aktie ist bei unserer Gesellschaftskasse, Große Bleiche 48, gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 1 bzw. Lit. B Nr. 31 sosort zahlbar.

Der aus dem Aufsichtsrat ausscheidende Herr Otto Rings, Königswinter, wurde wiedergewählt.

Mainz, den 30. Oktober 1928.

Der Vorstand. J. Will. ö 167491] .

Chemische Fabriken 9 ker und Braunschweig A. G.

in Oker am Harz. Bilanz per 30. Ayril 1928.

1

Aktiva. M6

Nicht geleistete Einzahlung a. Vorzugsaktien Lit. B 30 000 Grundstückskonto S0 000 Wohnhäuserkonto. ... 40 000 Fabrikgebäudekonto . 429 000 Fabrikationsanlagenkonto. 479 901 Abwässeranlagekonto. .. 5 000 Bahnanlagekonto .... 7200 ; k K 2 000 . asserleitungskonto. .. 1— ö Werkstattutensilienkonto 1 Fabrikutensilienkonto. .. 11 Kontorutensilienkonto . 1 Laboratoriumzutensil. Kto. 1 Schöppenstedtutensil. Konto 1 Verfahrenkonto J 1— ö Beteiligungskonto.. .. 8 001 . Effektenkonto ..... 1— KRasatonteo. . 194005 Wechselkontoo.. .... 31 542 17 Lagerkonten.. .... 337 966 48 Debitorenkonto. . 322 868 14

Bürgschaftsdebitor 4A 11 000

i T

. Pafsiva. ö Aktienkapitalkonto: h Vorzugsaktien Lit. A h 000 Vorzugsaktien Lit. 8. . 200 000 . Stammaktien H 750 000 - . Reservefondekonto .... 116500 . Delkrederekonto .... 15 000 - ,, 268 53468 : Kreditorenkonto. .... 399 3652 41 Bürgschaftskreditor p11 000 . Gewinn p. 30. 4. 1928.35 21 G8 B H 1775 4258

. J. Gewinn⸗ und Verlustkonto . per 30. April 1928.

Soll. 160 3 120 948 50

. andlungsunkostenkonto

. ö 52 920 80

.. 1 3979493

ö w ren?! 68 s ad F Gewinn per 30. 4. 1928. 21 03879

255 271 47 Haben.

Vortrag aus 1926s27 .. 133395 Bruttoergebniskonto 243 82 256 271147

. 2 ö ee

Laut Beschluß der ordentlichen General⸗ versammlung vom 29. Oktober 1928 wird der Gewinn von RM zl 038,75 auf neue Rechnung vorgetragen.

Oker, den 29. Oktober 1928.

67803)

Durch Tod ist aus unserem Aufsichtsrat auegeschieden Herr Henry Sackett in Lynch burg, Va.

Dresden, den 1. November 1928. Annen, den 31. Oktober 1928. united Cigarette Machine Company)

Der Vorstand. 67802] Aktiengesellschaft.

Prospekt über RM T 3099 0099 Stammaktien, Stück 600 à RM 1000, Nr. 1—600, Stück 15 707 à RM 100, Nr. 1 1470, 16001— 17000, Stück 6465 à RM 20, Nr. 1— 6465, der

Andreae ⸗Noris Zahn Aktiengesellschast in Frankfurt a. M.

Die Andreae-Noris Zahn A.⸗G. ist aus der am 21. August 1841 gegründeten offenen Handelsgesellschaft J. M. Andrege, die am 1. Juli 1911 zunächst in eine gifel g he; mit beschränkter Haftung mit der gleichen Firma umgegründet worden ist, hervorgegangen, Die Umwandlung in eine A—-G. mit der Firma J. M. Andreae AÄ.⸗G., Frankfurt a. M., geschah am 109. Februar 1923 die Ein⸗ tragung in das Handelsregister Frankfurt 4. M. erfolgte am , . .

Nach der am 16. . 1923 erfolgten Fusion mit der Hande Sgesellschaft Noris Zahn & Cie. A-G., Nürnberg, eingetragen am 11. September 1923 in das Handelsregister in Frankfurt 4. M., lautet die Firma jetzt:

Andrege⸗Noris Zahn Aktiengesellschaft.

Gegenstand des Unternehmens ist die . früher von der Firma J. M. Andrege A.-G., Frankfurt a. M., und der Firmg Handelsgesell⸗ schaft Noris Zahn K Cie. A.⸗G. betriebenen Fabrikationzz⸗ und Handelsgeschäfte, insbesondere . Verarbeitung und Vertrieb pharmazeutischer Erzeug⸗ nisse, Drogen, Chemikallen und techmischer Artikel. Die Gesellschaft ist befugt, andere Unternehmungen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, ihre Ver⸗ tretung zu übernehmen und alle Rechtsgeschäfte abzuschlleßen, die ihren Zwecken förderlich sein können. . . .

Die Dauer der Gesellschaft . auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.

Zweigniederlassungen Hhestehen in Chemnitz, Mannheim, Nürnberg, Saarbrücken, Stuttgart, Trier, Um und Wiesbaden, . .

Das Grundkapital betrug ursprünglich M 7500 000, eingeteilt in . 5 Hoh O00, Stammaktien und M 2600 900, Vorzugsaktien, und wurde im Jahre 1923 auf M 101 6000 000, eingeteilt in A 190 000 C00, Stammaktien sowie M 4 (0090 000, Vorzugsaktien, erhöht. In der ordentlichen General⸗ bersammlung vom 25. November 1924 wurde die Umstellung auf Goldmark in der Weise beschlossen, daß das Stammaktienkapital im Perhältnis von 1000: 16 auf RM 1 600 009, und das Vorzugsaktienkapital gemäß 28 ff. der II. Durch⸗ führungsberordnung zur Goldbilanzverordnüng auf. z obo, umgestellt jvurde. Das Grundkapital betrug hiernach RM R Gos 9990, eingeteilt in 14 76 Stück Stammaktien zu R 100, —, 6465 zu RM 20, und 1 Vor⸗ zugsaktien zu RM 5.— 33 .

Die Vorzugsaktien sind auf 77, Vordividende aus dem jährlichen Rein⸗ gewinn auf den eingezahlten Aktienbetrag beschränkt, mit Recht auf Nach⸗ zahlung der Dividende aus Fehljahren. Im Falle der Liquidation erhalten die Vorzugsaktien vor Auszahlung eines Liquidationserlöses an die anderen Aktio⸗ näre die auf sie geleisteten Einzahlungen zuzüglich 7 Zinsen, vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Gesellschaft in Liquidation getreten ist, sowie zuzüglich etwa rückständiger Vordividendenbeträge. An dem weiteren Gesell⸗ schaflsvermögen haben sie keinen Anteil. Die Vorzugsaktien befinden sich im . von der Verwaltung nahestehenden Kreisen und kommen nicht an den Markt.

Die ordentliche Generalversammlung vom 19. Juni 1928 . die Er⸗ höhung des Grundkapitals um nom. RM 700 9000, auf nom. RM 2 305 000, durch Ausgabe von Stück 600 auf den Inhaber lautenden Stammaktien zu je RM 16000,ů und Stück 1000 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien zu je RM 160, mit Dividendenberechtigung ab 1. Januar 1928 und unter Aus⸗ shluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre. Die Ausgabe der neuen Aktien ö zur Verstärkung der Betriebsmittel, zu Angliederuüngszwecken und zur Schaffung von Aktien für die r,, .

Die neuen Aktien wurden von einem Konsortium unter Führung der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien Filigle Frank— furt (Main) zu 1173 übernommen mit der Verpflichtung, hiervon Reichsmark 4600 069, den alten Aktionären in der Weise zum Bezug anzubieten, daß auf RM Go, Nennbetrag der alten Stammaktien nom. RM 1609, neue Stamm⸗ aktien zu 129 , zuzügl. Börsenumsatzstener bezogen werden konnten. Die Be⸗ zugsfrist lief vom 128. bis 26. Juli 1928. J .

Von den übrigen nom. RM 300 000, Aktien wurde ein Teilbetrag von RM 123 000. zur Durchführung des in der gleichen Generglversammlung ge⸗ nehmigten Verschmelzungsvertrags mit der Gebrüder Keller Nachf. A—⸗G. Frei⸗ burg ü. Br. (s. unten) derwendet. Nach diesem Verschmelzungsvertrag soll das Vermögen der Gebr. Keller Nachf. A—-G. als Ganzes ohne Liquidation gegen Gewährung von Aktien der Andrege⸗Noris Zahn A.-G. von dieser Gesellschaft überndmmen werden. Auf je RM 200, Stamm- und Vorzugsaktien der Gebr. Keller Nachf. A.-G. mit Ifd. Dividendenschein werden nom. RM 100, Aktien der Andrege⸗-Roris Zahn A.-G. mit Dividendenberechtigung ab 1. Ja⸗ nuar 1928 gewährt.

Die restlichen nom. RM 177 000, neugeschaffenen Stammaktien stehen zur freien Verfügung des Vorstands und Aufsichtsrats der Gesellschaft für die obengenannten Zwecke, Solange die Gesellschaft über diese Aktien nicht verfügt, ruht das Recht auf Dividende Und das Stinimrecht für dieselben. Das gesamte Agio aus den neugeschaffenen Aktien wird nach Abzug der Unkosten dem ier. lichen Reservefonds zugeführt werden. Die Eintragüng der obigen Bes hlüsse der Generalversammlung in das Handelsregister Frankfurt a. M. erfolgte am 7. Juli 1928. .

Das Grundkapital beträgt nunmehr RM 2305 900, und ist eingeteilt in

Stück 600 Aktien à RM 1000, Nr. 1— 600,

Stück 15 707 Aktien à RM 100. Nr. 1-14 707, 16001-17000,

Stück 6 465 Aktien à RM 20, Nr. 1— 6465. . Sämtliche Aktien tragen die faksimilierten Unterschriften eines bzw. von zwei Mitgliedern des Hin sfand! und eines Mitglieds des Aufsichtsrats sowie die eigenhändige Unterschrift eines Kontrollbeamten und sind mit Erneuerungs⸗ und Gewinnanteilscheinen Nr. 6 ff. versehen.

Von den bei der Goldumftellung ausgegebenen Anteilscheinen befinden sich noch Anteilscheine im Gesamtnennbetrag von RM 2020, in Umlauf, die inzwischen zum Umtausch in Aktien . worden sind. .

Die Gesellschaft hat mit Rücksicht auf die Bekanntmachungen des Börsen⸗

vorstandes und der Zulassungsstelle von Frankfurt 4. M. den Inhabern von je fünf Aktien zu RM 20 . diese in je eine Aktie über RM 100. um utauschen. Nach gänzlicher zurchführung des Umtausches werden Stück 17000 dn, zu RM io, mit den Nummern 1— 170900 vorhanden sein, wobei die noch auszugebenden Aktien zu RM 100, Nr. 14 708 -= 16000 mit dem Umtausch an der Frankfurter Börse lieferbar werden, während die noch nicht umgetauschten Aktien zu se RM 20 mit den Nummern zwischen 1 und 6465 bis zu ihrem je⸗ weiligen Umtausch lieferbar bleiben. Die Gesellschaft verpflichtet sich am Ende eines jeden Kalendervierteljahres der Zulassungsstelle r, . wieviel Stücke der Aktien über RM 100, ausgegeben und wieviel Stücke über RM 20, ein⸗ gezogen und vernichtet sind.

Der Vorstand der Gesellschaft besteht zurzeit aus den Herren:

Dr. Wilhelm Samstag, ordentl. Vorstandsmitglied, Paul Ehrenberg, Frankfurt a. M. Ernst Schueneniann, Frankfurt a. M., Georg Maser, Nürnberg, Silvan Ziegler, Nürnberg, Georg Voit, München,“

Der Aufsichtsrat, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht, setzt sich

zurzeit wie folgt zusammen: j

2 gta hang, . 2 Vorsitzender,

ouis Merck, i. Fa. E. Mer armstadt, ö ,

Dr. Richard Zahn, Konsul, Rürnberg, stell vertr. Vorsitzende,

36 Caroline Andreage⸗Engelhard, Frankfurt a. M.,

Justizrat Dr. Alexander Berg, . J .

Karl e, n,. Nürnberg, Direktor der Bayerischen Vereinsbank, Nürnber

Ludwig Der lich. Re ze Direktor der Darmstädter und Nationalbank K. a. A. Filiale Frankfurt (Main), 3

Kommerzienrak Dr. Richard Kohn, i. Fa. Anton Kohn, Nürnberg,

Konsul E. Roques⸗Mettenheimer, Frankfurt a. M.,

e rng.

udolf Hofer, Frankfurt a. M., JJ Helmut Boegershausen, Frankfurt a. m. Betriebsratsmitglieder.

Annener Gas⸗Aktien⸗Gesellschast.

Herr Dipl.⸗Ingenieur R. König ist aus dem Aussichtsrat ausgeschieden und neu⸗ gewählt in denselben Herr Alb. Grüne⸗ wald, Annen.

67797

stellvertr. Vorstandsmitglied.

von RM 2000, die zwei stellvertretenden Vorsitzenden von RM 1500, 4 außerdem erhalten sie insgesamt einen Anteil von 19 des jährlichen Rein⸗ gewinns gemäß der in den Satzungen bestimmten, unten wiedergegebenen Ver⸗ teilung des Reingewinns. ; . Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Deutschen Reichs— anzeiger, außerdem in einer Frankfurter Tageszeitung. Die Generalversammlungen finden satzungsgemäß in Frankfurt a. M. oder einem anderen von dem Aufsichtsrat zu bestimmenden Orte statt. Die Ge⸗ sellschaft verpflichtet sich jedoch, sie nur nach Frankfurt a. M. oder Nürnberg einzuberufen. In der Generalversammlung gewähren je RM 20, Nennbetrag Siamm⸗ altien eine Stimme, jede Vorzugsaktie zu RM 5, ebenfalls eine Stimme; die letzteren jedoch bei Besetzung des Aufsichtsrats, Aenderung der Satzungen und Auflösung der Gesellschaft 32 Stimmen, so daß den 115 000 Stimmen der Stammaltien 1060 bzw. 32 9000 Stimmen der Vorzugsaktien gegenüberstehen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden der nächsten Generalversammlung vorschlagen, das Stimmrecht der Vorzugsaktien in den genannten drei Fällen auf das 20 fache herabzusetzen.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. .

Der sich nach der Bilanz ergebende Reingewinn wird wie folgt verteilt:

1. 5 2 fließen der gesetzlichen Rücklage zu, bis diese die Höhe von 10 3 des Aktienkapitals erreicht oder wieder erreicht hat.

2. Sodann werden alle von der Generalversammlung etwa be⸗ schlossenen besonderen Rücklagen und Abschreibungen vorgenommen.

3. Alsdann erhalten die Inhaber von Vorzugsaktien eine Dividende bis zu 795 auf das eingezahlte Kapital sowie die ihnen evtl. zu⸗ stehenden Nachzahlungen. j ö

4. Anschließend erhalten die Stammaktionäre 4 4 Gewinnanteil.

5. Von dem übrigen Reingewinn erhält der Aufsichtsrat die ihm zu⸗ stehende Tantieme. .

6. Der Rest steht zur Verfügung der Generalversammlung.

Die Auszahlung der Gewinnanteile, die Ausgabe der Gewinnanteil⸗

scheinbogen, die Hinterlegung der Aktien zwecks Teilnahme an der General= versamnilung, die Ausübung von Bezugsrechten . alle sonstigen von der k beschlossenen, die Aktienurkunden betreffenden Maßnahmen erfolgen kostenfrei

in Frankfurt a. M.: bei der Darmstädter und Nationalbank Kom—

manditgesellschaft auf Aktien Filiale Frankfurt (Main), in Nürnberg: bei der Darmstädter und Nationalbank Kommandit⸗ gefellschaft auf Aktien Filiale Nürnberg, bei der Bayerischen Vereinsbank, bei dem Bankhaus Anton Kohn.

Die Dividende der letzten 8e betrug: . ; 1924 6, auf das Stammaktsenkapital, 73 auf das Vorzugsaktienkapital 1925 6 2 6 7 16 7 *. 1 2 1 1926 1 * n 2 n J * 21 0 1 1927 9 95 ö. 7, , . P und zwar in sämtlichen Fällen auf ein Stammaktienkapital von RM 1 600 000,

und ein Vorzugsaktlenkapital von RM 5000, —. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1927 lauten wie folgt:

Aktiva. Bilanz per 31. Dezember 1927. Ealliua. . RM I3 Rm 3 Immobilien)... bo8 481 Stammaktien ...... 1 600 000 ö 1 Vorzugsaktien... b 000 - k . Reservel .. 160 500 - Effekten und Anteile?) .. 154 730 Rene e ho 000 - Kasse und Postscheck ... 26 672 Pensionsfonds. .. 50 000 - 1 414444 29 0Obbsz7 Hypothek 89... 120 900 Waren . .. ..... 1113 336 13 Nicht abgehobene Dividende b 720 04 Debitoren ) .... . . 2 281 907 64 Kreditoren o) ö 1771 99433 Gewinn⸗ und Verlustkonto: Vortrag a. 1926 94086, 52 Gewinn 1927 256 884,35 330 9702 iss ß] isi

) Der Posten verteilt sich auf Grundstücke und Gebäude ea. je 9j . 2 In diesem Posten sind die 6 , an nag g, Gesellschaften enthalten? Stephan, Stresemann & Zielke G. m. b, H., Bresden und Erfurt, Voit & Eo. G. m. b. H, München, Mettenheimer & Simon G. m. b. H., Franuk⸗ . a. M., Raebel & Co. G. m. b. H., Frankfurt a. M., und ferner ca. 77 2 des Aktienkapitals der Gebr. Keller Nachf. A.⸗G., Freiburg i. Br.

3) Nur Fertigfabrikate. ;

h Darunter Forderungen an Tochtergesellschaften K 591 414,41, Bank⸗ guthaben M 58 133,74.

s) Auf dem Grundstück Hohenstaufen te, 25 / 27 . a. M., verzins⸗ lich mit 11 95, rückzahlbar bis 30. Dezember 193 erstmals kündbar am 30. Juni 1930.

R Darunter Schulden an Tochtergesellschaften * 1607,39, Bankschulden 434 S53, Afzepte A 163 953,521.

Soll. Gewinn⸗ und Verlustkonto. Haben. J,, RM . Handlungsunkosten einschl. Gewinnyortrag .

Steuern ).... ..... 2540 6314 aus 1928... 2498663 Abschreibungen: . Bruttogewinn .. 2 950 50048

auf Immobilien. . 115 285,

auf Mobilien... 1672644 .

auf Auto.... 20 976330 152984731 Bilanzkonto: Geschäftsgewinn. . 350 970 97

3 044 58710] 3 044 587110 ) Steuern A 295 004531. Die Verteilung des Reingewinns geschah wie folgt: RM Zuweisung an Reserve 11 . ; 50 000, 7Joso Dividende auf RM 5000 Vorzugsaktien 350, Jog Dividende auf RM 1 600 00 Stammaktien . 144 900, Zuweisung an den Pensionsfonds. .. . 50 000 Aufsichtsratstantieme.. . J Vortrag auf neue Rechnung . 92 367,54 ho gro g?

der Gebr. Keller Nachf. Aktiengesellschaft Frei⸗ burg i. Br. vom 19. Juni 1958 hat den obenerwähnten Verschmelzungsvertrgg mit der Andrege⸗Noris Zahn A.-G. genehmigt. Die Eintragung der eschlüsse in das Handelsregister Freiburg i. Br. ist inzwischen erfolgt.

Die Gebr. Keller Nachf. A.⸗G. wurde als A.-G. am 5. Februar 1920 (Handelsregistereintragung 14. Mai 1920) gegründet. Die Gesellschaft befaßte sich mit chemisch⸗technischen und pharmazentischen Produkten sowie mit dem Händel in Spezlalpräparaten und Drogen. Das Kapital betrug vor der Gold⸗ umstellung M 12 400 099, und wurde dann auf RM 240 000, Stammaktien und 6 M 6000,‚— Vorzugsaktien umgestellt.

ie Salbjahresbil anz nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Gebr. Keller Nachf. Aktiengesellschaft per 31. 12. 1927 lautet wie folgt:

Die Generalversammlun

Aktiva. Bassiva. RM IJ RM IJ Immobilien.... 93 000 Stammaktien. .... 240 00 J 1 Vorzugsaktien... . 6 000 - Auto w 1— Hvpotheken) . 29 477 Kasse und Postscheck .. 7382 33 Nicht abgehobene Dividende 664 dd 3 521 16 Kreditoren... 106 290644 ö 162 8327 Bankschuld ...... 133 20706 Kd 154 504 36 Bankguthaben. 272223 Gewinn⸗ und Verlustkonto: Verlustvortrag aus 1926/27 lo 430 10 Gewinn im 2. Halbjahr ö, 18 784,98 91 645 42 516 614350 515 614650

) nur Fertigfabrikate.

Der Vorstand.

Die von der , , , gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung von je RM 1000, im Jahre, der Vorsitzende

2 nach dem Auswertungsgesetz verzinslich und rüctzahlbar. Goxtilatuna aut der solaenden Seite.)

Nr. 258.

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125. Verpflichtung zum

pflichtung .. Steuerabzug vom Dividenden Muttergesellschaft.

ertrage bezüglich ihrer

k 361 lung der Dividen

Dividende verzichtet.

Einspru

berechnet habe. Diese Vereinbarung

anzusprechen, sondern der Verzichterklärung stehe als Leistung eine Bei dieser Sachlage sei 8 5 der Reichs⸗ Die Berufung, mit welcher die Be⸗ schwerdeführerin das Vorliegen der Voraussetzung des 35 der Reichsabgabenordnung bestritt, blieb ohne Erfolg. Das Finanz⸗ gericht ging auf die Frage der Anwendbarkeit des 55 der Reichs⸗ abgabenordnung nicht ein, sondern . aus, bei dem Verzichte der Gesellschaft B. handle es sich nicht um einen Erlaß im Sinne des § 397 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Aufrächnung im Sinne des § 387 des Bürgerlichen Gesetz⸗ ö Die B. habe der Beschwerdeführerin aus gewährten

Gegenleistung gegenüber. abgabenordnung anwendbar.

31. Dezember 1925

Darlehen am auf die hohen

Mit Rücksicht nach Auskunft eines 80 000 RM. wirken können und sollen

B. mit ihrem Verzichte

für die in ihrem Besitze befindlichen Aktien der Beschwerdeführerin in dem .,. erloschen sei, in welchem er der Forderung der Beschwerdeführerin auf Darlehenszinsen für 1925 aufrechenbar Das sei aber erst im Zeitpunkt der Fälligkeit des Dividendenanspruchs der Fall gewesen. auch für die Dividenden der B. die Kapitalertragsteuerpflicht Au

gegenübergestanden habe.

gegeben.

Die Rechtsbeschwerde ist begründet. 1 des Finanzgerichts reichen nicht aus, um die das Urteil ragende Rechtsansicht zu begründen, daß es sich bei der Berein⸗ Eee nicht vor. zwischen der Beschwerdeführerin und der B. nicht um (* einen im voraus erklärten Verzicht der B. auf Dividenden, sondern um einen Aufrechnungsvertrag gehandelt habe. die Ausführungen des Finanzgerichts insofern von Rechtsirrtum beeinflußt, als die Entscheidung davon ausgeht, das tatsächliche Vorbringen der Aktiengesellschaft enthalte, rechtlich gesehen, den ,. vom Kapitalertrag in jedem Falle. 3 eines Schulderlasses gemäß 5 397 des Bürgerlichen 3. Die Prüfung der Rechtslage ergibt vielmehr fol⸗ gendes: Ein Verzichtsvertrag braucht keineswegs einen Erlaß im Sinne des 5397 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu enthalten. Burch zertr⸗ §z 397 a. a. O ein bestehendes Schuldverhältnis zum Erlöschen gebracht. Gesetzbuch nicht einheitlich behandelte Verzicht setzt im dazu überhaupt nicht ein bereits erworbenes Recht des Ver⸗ zichtenden voraus, er kann vielmehr auch in dem Erlaß einer künf⸗ tigen Schuld bestehen mit der Folge, daß durch den Verzichtsvertrag die Entstehung des künftigen Schuldverhältnisses von vornherein So liegt der Fall, Vertrag mit der Aktiengesellschaft auf die Dividende verzichtet für ein Geschäftsjahr, für welches die Bilanz noch nicht festgestellt, also

barung

Gesetzbuchs.

den Erlaßvertrag wird gemä

ausgeschlossen wird. uch ein Anspruch des Aktionärs auf

wachsen ist.

Kapitalertrage nicht.

bunden, nicht daran, daß der Anspruch

wird. Anders ist die Rechtslage, wenn ein Verzichtsverkrag der Ein solcher fällt nicht unter

hier behaupteten Art vorliegt.

Steuerabzug vom ertrage auch beim Erlaß der Dividendenschulden oder beim Erlöschen der Dividendenschulden durch Aufrechnung. Ver⸗

ezügen der Tochtergesellschaft aus Aktien der Die Beschwerdeführerin, eine Aktiengesell⸗ schaft, hat bei der Abführung des Steuerabzugs vom Kapital⸗

ür das Geschäftsiahr 1935 auf Grund des Generalversammlungsbeschlusses ausgeschütteten Dividende dem Finanzamt mitgeteilt, daß aus einem Kapitalertrage von 80 900 der Steuerabzug unterblieben sei, weil 2 000 000 4 Aktien sich im Besitze einer Gesellschaft B., an der sie allein beteiligt sei, be⸗ Das Eigentum der B., also auch die erwähnten Aktien,

e auf diese Aktien würde wirtscha Zahlung einer Dividende an die Beschwerdeführerin selbst sein. Aus , Grunde habe die Gesellschaft B. auch auf Zahlung der Nach § 84 des Einkommensteuergesetzes sei insoweit ein Steuerabzug vom Kapitalertrage nicht vorzunehmen. Das Finanzamt forderte die Abführung von 8000 A, weil Per⸗ soneneinheit zwischen Gläubiger und Schuldner nicht vorliege. Der der Aktiengesellschaft, mit dem sie geltend machte, daß infolge des von der Beschwerdeführerin angenommenen Verzichts der Gesellschaft B. auf die Dividenden der Kapitalertrag der B. nicht zugeflossen und niemals fällig geworden

ewiesen mit der Begründung, die B. y. der Dividende verzichtet, weil die beschwerdeführende Aktiengesellschaft Zinsen für die gewährten laufenden Kredite nicht

Zinssätze des

seien die . der Beschwerdeführerin an die B.

orstandsmitglieds beider

etwa gleich hoch zu veranschlagen wie die auf 2000 000 M

Aktien im Desige der B. entfallenden Dividenden in Höhe von

Der Verzicht auf diese Dividende habe aber nicht be⸗

daß der Dividendenanspruch der B.

überhaupt nicht zur Sin n gelangen sollte, vielmehr habe die

ewirkt, daß ihr Anspruch auf Dividenden 4 an das Finanzgericht zur weiteren Aufklärung des Tat⸗

tandes unter Beachtung der vorstehenden Rechtsausführungen

zurück. Falls das Finanzgericht nach beendigter Prüfung wiederum

zu dem Ergebnis gelangen sollte, daß kein im voraus erfolgter

t der Verzicht der B. auf ihren Dividendenanspruch

Damit sei Tilgung des ihr erwachsenen .

2 vorgelegen habe, so würde der Umstand, daß sämt⸗

liche Aktien der B. im Besitze der Beschwerdeführerin sind, der

Vornahme des Steuerabzugs vom Kapitalertrage nicht entgegen⸗

Dann liegt der Tatbestand des 8 84 des Einkommensteuer⸗

Denn Mutter⸗ und Tochtergesellschaft sind im

zerson“, sondern zwei

t. Erlaß im Sinne des 8 89 des Bürgerli buchs bewirkt ebenso wie die Aufrechnung (68 3887 ff. des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs) das Erlöschen vorhandener Schuldverhältnisse. Beide Arten der Tilgung von Dividendenschulden berühren an sich die Verpflichtung zur Vornahme nicht. Diese Verpflichtung ist nur an die Ent⸗ stehung und Fälligkeit des Anspruchs auf den Kapitalertrag ge⸗

Sntscheidungen des Reichsfinanzhofs.

Kapital⸗

Kapitalertrag auch bei

tlich die

r ei, wurde zurück⸗ habe nur deshalb auf die wäre.

sei nicht als Schuldenlast

vielmehr um eine

RM Jahres

550 000

1925 ollten.

Gesellschaften

nimmt,

de

Die tatsächlichen Fest⸗ stehen.

Zunächst sind

Mutterge Der im Bürgerlichen Gegenfatz

wenn ein Aktionär durch

ach kuxe). Dividende k nicht er⸗ en Gesetz⸗

des Steuerabzugs vom

durch Barzahlung getilgt

5 397 werke

des Bürgerlichen Gesetzbuchs. belastet sein.

trag, nach dem die Verpflichtung der Aktiengesellscha des Kapitalertrags an sich zur Entstehung kommen Gläubiger sich aber verpflichtet, diese zukünftige Schuld alsbald nach ihrer Entstehung zu erlassen, oder endlich 3. als Vertrag, durch ö ? . ; er den beide Parteien bie Aufrechnung der zukünftigen Dividenden⸗ eien als eigener De der Beschwerdeführerin . die forderung gegen bestimmte, gegenwartige oder zukünftige Schulden des Dividendengläubigers festlegen, sei es für den Zeitpunkt der

Entstehung, sei es für den Zeitpunkt der Fälligkeit der Dividenden⸗ forderung! Welche dieser möglichen Vereinbarungen vorliegt, ist nach den Gesamtumständen des einzelnen Falles zu enischeiden. Der unter Nr. 2 erwähnte Fall wird nur unter ganz besonderen zunehmen sein, weil der mit ihm zu erzielende

Erfolg sich einfacher und sicherer auf dem Wege des Verzichts, also auf dem unter 1 bezeichneten Wege, wird erreichen lassen. Keines⸗ wegs kann aber allein aus der Tatsache, daß zur Zeit der aus⸗ zulegenden Vereinbarung Schulden des Aktionärs gegen die Aktiengesellschaft bestanden, e h een werden, daß kein Verzichts⸗ vertrag, sondern ein Aufrechnungsvertrag beabsichtigt gewesen Im vorliegenden Fall kommt hinzu, daß die Annahme des Finanzgerichts, der Sinn der Vereinbarung sei eine Aufrechnung der zukünftigen Dividendenforderung der Gesellschaft B. gegen Darlehenszinsforderungen der Beschwerdeführerin gewesen, in⸗ sofern mit dem klaren Inhalt der Akten im Widerspruch steht, als die Beschwerdeführerin keineswegs das Bestehen von Darlehens⸗ forderungen gegen die B. zugegeben hatte und das Bestehen solcher Darlehenszinsforderungen sich auch aus dem sonstigen Akteninhalt nicht ergab. Als Grund für den Dividendenverzicht war den Akten nur zu entnehmen, daß die Beschwerdeführerin der B. für die laufenden Kredite keine Zinsen berechne. gabe war aber die Annahme des angefochtenen Urteils nicht ver⸗ einbar, daß doch Zinsforderungen der Beschwerdeführerin gegen J die B. in etwa gleicher Höhe wie der Dividendenanspruch ent⸗ geschuldet. . seien, die nun erst 2 die Aufrechnung getilgt werden

Verhältnissen ar

aus möglich.

inne des Steuerrechts nicht „die gleiche selbständige Persönlichkeiten, die auch voneinander Kapitalerträge Dividendenbezüge der Tochtergesellschaft aus Aktien der Muttergesellschaft, die zum Vermögen der Tochtergesell⸗ schaft gehören, unterliegen nach dem geltenden Recht dem Steuer⸗

beziehen können.

ell

Jukrafttreten vom 24. Juni 18635 entstandenen Gewerkschaften (Alt⸗ ; Zar rechtlichen Entscheidung steht allein die Kuxze der vor dem Inkrafttreten des preußischen A Berggesetzes vom 24. Juni 1865 entstandenen Gewerkschaften, Alt⸗ kuxe, unbewegliche Bergwerksanteile, der Börsenumsatzsteuer unter⸗ liegen. Unter der Geltung des Reichsstenpelgese es ist die Steuer⸗ pflicht nach Tarifnummer 4a in ständiger 3

verneint worden.

anderseits war aber

des preusßischen Allgemeinen

Denn dann ist ein Anspruch des Aktionärs auf den Kapitalertrag überhaupt nicht entstanden und noch weniger fällig geworden, er kann also auch nicht mit dem Anspruch des Steuergläubigers auf Vornahme des Steuerabzugs Eine Vereinbarung zwischen der Aktiengesellschaft und dem Aktionär über Nichtzahlung künftiger Dividenden kann 165 rechtlich darstellen 1. als Verzichtsvertrag, der das Entstehen er Dividendenforderung überhaupt ausschließt, oder

Mit dieser An⸗

Die Gewährung zinsloser Kredite von der M chaft, welche die sämtlichen Aktien der Tochtergesellschaft besitzt, an die Tochtergesellschaft war an sich rechtlich und tatsächlich durch⸗ Lag dieser Fall vor, so war damit die rechtliche Möglichkeit einer Aufrechnung, wie sie das Finanzgericht an⸗ ausgeschlossen, leuchtender Grund für den von der Beschwerdeführerin behaupteten Dividendenverzicht der B. gegeben.

dann

Die nicht spruchreife Sache

sondern eine pruchs im Wege der

spitalert: Der wirtschaftlichen Verflechtung, die sich in dem Verhältnis zwischen Mutter⸗ und Tochtergesellschaft ausspricht, trägt das Körperschaftsteuerrecht nur bei der Muttergesellschaft Rechnung, indem 5 85 des Körperschaft⸗ ken e e e. den Steuerabzug von Kapitalerträgen, die der

u schaft von der Tochtergesellschaft zufließen, unter ge⸗ wissen Voraussetzungen in Wegfall kommen läßt. sprechende Vorschrift über die Befreiun Muttergesellschaft bei der Tochtergesellschaft besteht dagegen nicht. (Urteil vom 25. September 1928 1 A 25/28.)

von Dividenden der

E26. Börsenumsatzsteuerpflicht der Kuxe der vor dem Berggesetzes

erwaltungsübung . Die Tarifnummer 4a unter 5 lautete auf „Anteile von bergrechtlichen Gewerkschaften oder die darüber aus⸗ estellten Urkunden en ne Bezugsscheine, Abtretungsscheine)“. In der Fassung der 2. Lesung der Kommission (Reichstag 1898/1960, Druck Nr. Me) hatte „Anteile gewerkschaftlich betriebener Berg⸗

gestanden, und die Aenderung ist vom Antragsteller damit

t zur Leistung oll, wobei der

2. als Ver⸗

duttergesell⸗

ein ein⸗

Eine ent⸗

rage, ob emeinen

begründet worden, daß es nach dem Allgemeinen Berggesetz An⸗

teile gewerkschaftlich betriebener Bergwerke Anteile an w

sondern nur no

nicht mehr gäbe, tlichem Vermögen (Reichs⸗

tag 1898/1900, Stenogr. Ber. S. 6018 A). Hieraus hat der preu⸗ ßische Finanzminister im Einverständnis mit dem Reichsschatzamt

werk

gefolgert, daß unter Anteilen im Sinne der Tarifnummer nur ge⸗ li Anteile im Sinne des 5 101 des Allgemeinen Berg⸗

gesetzes, also nur Neukuxe, habe verstanden werden sollen, und führt aus, daß dies auch im Einklang mit dem Zweck des Reichsstempel⸗ gesetzes i das mit dem Umsatzstempel lediglich eine Besteuerung

der Um

ätze von Gegenständen des beweglichen Vermögens beab⸗

sichtigt habe. Dafür, daß für das Kapitalverkehrsteuergesetz die Behandlung der altrechtlichen Kuxe bei der Börsenumsatzsteuer eine grundsätzlich andere sein soll, als sie es für das Reichsstempelgesetz war, läßt sich aus der Begründung des Gesetzes nichts entnehmen. Die Vorentscheidung hat sich für die Steuerpflicht entschieden, indem sie ausführt, daß das Gesetz mit der Börsenumsatzsteuer anders als das Reichsstempelgesetz den Umsatz von Kapitalwerten aller Art umfassen wolle, eine Unterscheidung zwischen Anteilen

9

an Gewerkschaften alten und neuen Rechtes nicht mache, und sogar

die G. m. b. H—-⸗Anteile der Steuer unterworfen habe.

Finanzamt unterstützt diese Ausführungen mit dem Hinweis, daß

Gas Vas

s 2 des Grunderwerbsteuergesetzes die Kuxe älteren Rechtes von der Grunderwerbsteuer ausnehme, der Umsatz in Kuxen älteren Rechtes daher, wenn er nicht von der Börsenumsatzsteuer ergriffen

werde, ganz frei sein würde.

Die Rechtsbeschwerde, die Steuer⸗

freiheit begehrt, stützt sich darauf, daß die Veräußerung altrechk⸗ licher preußischer Kuxe kein Anschaffungsgeschäft darstelle, aus dem Gesetzestext eine Steuerpflicht nicht hergeleitet werden könne, und es daher auch für das Kapitalverkehrsteuergesetz bei der Ent⸗ scheidung des Reichsfinanzhofs vom 5. Januar 1932, Entsch. des

WM

R. F.hofs Bd. 8 S. 113, verbleiben müsse, der für das Reichs⸗ stempelgesetz die Steuerfreiheit der Altkuxe gleichfalls bejaht habe.

Nach dem Wortlaut des

35 ist nichts anderes möglich, als mit der

Vorentscheidung die Steuerpflicht zu bejahen. Die Vorschrift unter⸗ wirft in Abs. J unter a der Börsenumfatzsteuerpflicht u. a. An= teile an bergrechtlichen Gewerkschaften und anderen inländischen Kapitalgesellschaften. Hätte sie nur von Anteilen an bergrechtlichen Gewerkschaften gesprochen, so wären damit allerdings die Altkuxe

von der Steuerpflicht ausgenommen.

Denn daß es im früheren

Rechte „Anteile von bergrechtlichen Gewerkschaften“ jetzt Anteile an bergrechtlichen Gewerkschaften“ heißt, kann ern n n

keinen Unterschied begründen. Auch korrespondiert die Au

nn,

in 8 385 Abs. La mit § 3, wo unter t bergrechtliche Gewerkschaften aufgeführt sind, und die Erläuterer des Kapitalverkehrsteuergesetzes stimmen mit Recht darin überein, daß unter die bergrechtlichen Gewerlschaften im 8 3t die vor dem Inkrafttreten des Allgemeinen Berggesetzes entstandenen . nicht zu zählen sind.

Die Vorschrift des 5 385 unterwir

t aber auch, und darin unter

scheidet sich das Kapitalverkehrsteuergesetz vom Reichsstempelgesetz,

Anteile

an anderen

inländischen aa f. der

Steuer, und was eine Kapitalgesellschaft ist, entscheidet sich für das ganze Gesetz, also auch für gz 85, nach 5 3 des Gesetzes. Eine Kapitalgesellschaft der im 5 8g bezeichneten Art ist aber auch die Gewerkschaft des älteren Rechtes, sofern man ihr die Eigenschaft

ind.

einer n e Persen zuerkennt, da die Anteile frei übertragbar Jedenfalls ist sie aber, wenn man ihre Eigenschaft als

juristische Person verneint, unter die , des 5 34h

zu bringen. Ob bei der veränderten Fassung der Wi

le des Gesetz⸗

gebers bewußt dahin gegangen it die unbeweglichen Kuxe, zu

deren Uebertragung Auflassung un

Eintragung im Grundbuch

erforderlich ist, einer Steuer zu K die, wie 4 Name

und die niedrige Normierung der Steuer stände des Handelsverkehrs mit lebhg tem Umsatz gerichtet ist, könnte zweifelhaft erscheinen. B entwurf (S. 31 und 26) führt zwar aus, daß im V

ätze zeigt, auf Gegen⸗

Die

egründung zum Gese erhältnis zum

e, , ,, ,. der Kreis der steuerpflichtigen Geschäfte aus⸗

gedehnt worden sei, nimmt für diese Erweiterun

aber nur auf die

. der G. m. b. H.-Anteile Bezug. 9 Absicht einer Ausdehnung auf die unbeweglichen Kuze damit in Zusammen⸗ . zu bringen 2 im 5 2 des Grunderwerbsteuergesetzes .

uxe von der Grun

stückumsatzsteuer ausgenommen worden sin

geht nicht an. Denn im Reichsstempelgesetz war die Beschränkung des Schlußnotenstempels auf Neukuxe zu einer Zeit ausgesprochen, in der es eine Grunderwerbsteuer im Reiche überhaupt nicht gab Auch sind die minimalen Sätze der Börsenumsatzstener (, M75 bzw, 0,15 v5) in keiner Weise geeignet, als Ersatz für die Grundstuͤck⸗

umsatzsteuer zu gelten.

ie Ausnahme der Altkuxe von der

Steuer ist lediglich in Anlehnung an das Zuwachssteuergese erfolgt und bei diesem allerdings damit begründet worden, da man den Handel mit inn e nicht mit einer hohen Steuer be⸗

lasten wollte, der die wirts ihres Mobiliarcharakters nicht Andererseits hat sich, wenn auch außerha in unbeweglichen Kuxen entwickelt, und

Notiz, ein Handel au

aftlich gleichgearteten Neukuxe wegen w werden konnten. b der börsenamtlichen

der ,. einer erschwerten . der Anteile hat den

Gesetzge

er nicht verhindert, die G. m.

H.⸗Anteile der Börsen⸗

umsatzsteuer zu unterwerfen. Bei der unzweideutigen Fassung des Gesetzes muß daher angenommen werden, daß die Börsenumsatz⸗

steuerpflichtigkeit der Altkuxe auch wirklich gewollt ist.

(Urteĩl

1. Handel tegister.

AAtchem. 67159

In das Handelsregister wurde ein⸗ getragen am 29. Oktober 1928:

Bei der Jirma „Einkaufszentrale der Fahrrad⸗Import Aktien⸗Gesell⸗ schaft in Bandoeng Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ in Aachen: Durch Gesellschafterbeschlnß vom 27. Ok⸗

K /

ed 8 , , .

tober 1928 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert. Jeder der Geschäftsführer ist für sich allein zur Vertretung der Gesellschaft und zur Zeichnung der Firma befugt. Max Philipp, Kauf⸗ mann in Aachen, ist zum stellver⸗ tretenden Geschäftsführer bestellt.

Bei der Firma „Gebr. Kaufmann Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗

tung“ in Aachen: Dur Gesell⸗ schafterbeschluß vom 16. Zl bre 3

6 3

ist der K abgeändert worden. Alfred Leonhard Tietz, Julius Schloß und Franz Baumann, Kaufleute in Köln, . zu weiteren Geschäfts⸗

führern bestellt. Bei der Firma „Fritz Biesing jr.“ in Aachen: Die Prokura des Paul Biesing ist erloschen. Die Firma ist erloschen.

Amtsgericht, 5, Aachen.

e

Nr. Firma

r, , , ,

Altenbmrg, Ehäirr.

In das Handelsregister 722 ist heute das Erlöschen der Kurt Graichen

67160 Abt. A

in Altenburg

6 en worden. Altenburg, am 390. Oktober 1928. Thüringisches Amtsgericht.

Ammnaberg, Erzgehb. 61161] Auf Vlatt 13d pe hij gen ndels⸗ registers, die Firma Erzgebirgische

vom 28. September 1928 11 A 397/28.)

Textilwerke , . in Cran⸗ zahl betr., ist das Erlöschen der Pro⸗ kura des Kaufmanns Karl Ernst Schu⸗ mann in Cranzahl eingetragen worden. Amtsgericht Annaberg, 29. Okt. 1928.

67162 von Eslo

Arnsber.

Iro g Sitzverlegung na insberg 6 in das Sen, register A Nr. 258 die offene 1 * schaft unter Mlh.

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