Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 259 vom 5. November 1928. S. 4.
losz3ö6] Attiengesellschaft Lokalbahn Lam ⸗Kützting.
Attienumtausch.
Unter Bezugnahme auf 5 6 der 7. D. V.« O. zur Goldbilanzverordnung und unsere Bekanntmachungen im Deutschen Reichsanzeiger
Nr. 177 vom 31. Juli 1928,
Nr. 189 vom 15. August 1928,
Nr. 203 vom 31. August 1928 geben wir hiermit bekannt, daß gegen den Umtausch unserer Aktien zu RM 260 in solche zu RM b00 bzw. den Umtausch der alten Aktien zu RM ho00 in neue auf den gleichen Betrag lautende Stücke wirksamer Widerspruch nicht erhoben worden ist.
Lam, den 5. November 1928.
Aktiengesellschaft Lokalbahn Lam -Kötzting.
sol 7
Am 3. Dezember 1928, nachm. 1 Uhr, findet in Bad Homburg, Luisen— straße 10ol, im Büro des Notars Dr. P. Wolf die Generalversammlung der Balkan- und Orient-Handels⸗Akttiengesell⸗ schaft zu Frankfurt a. M., statt, wozu hiermit die Herren Aktionäre eingeladen werden. Tagesordnung:
J. Bericht über das Geschäftsjahr 1927 —28.
2. Beschlußfassung über die und Verlustrechnung.
3. Beschlußfassung über Entlastung des Vorstands und Aufssichtsrats.
4. Beschlußfassung über die Auflösung der Gesellschaft und Bestellung eines Liquidators.
Balkan⸗ und Orient⸗ Handels⸗Aktiengesellschaft. Der Vorstaud. Oberheim.
67122 Aktien⸗Gesellschaft „Casino“ zu M.⸗Gladbach.
Die ordentliche Generalversamm⸗ lung der Aktionäre findet statt am Mitt⸗ woch, den 12. Dezember 1928, abends 8 Uhr, im Gesellschaftshause, Hermannstraße Nr. 12, zu M.-Gladbach.
Tagesordnung:
1. Erledigung der im 9 der Satzung der Entscheidung der Generalversamm⸗ lung vorbehaltenen Punkte.
2. Ergänzungswahl des Vorstands.
3 Verschiedenes.
Die Herren Aktionäre werden zu dieser
Versammlung hiermit eingeladen. M. Gladbach, den 5. November 1928. Der Vorstand. Justizrat Nonnen mühlen, 1. Vorsitzender.
Gewinn⸗
668051 Beamtenbank 2. G. i. L. zu Duisburg.
Die Herren Aktionäre der Gesellschast laden wir zu der am Montag, den 3. Dezember 1928, 16 Uhr, im Hotel „Prinz Regent“, Duisburg, Uni— versitätsstraße, stattfindenden General⸗ versammlung ein.
Tagesordnung:
1. Geschäftsbericht.
2. Legung der Schlußrechnung nach be⸗
endeter Liquidation.
3. Genehmigung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung. 4. Entlastung des Aufsichtsrats und der Liquidatoren.
Zur Teilnahme an der Generalver— sammlung sind diejenigen Aktionäre be— rechtigt, welche gemäß § 22 der Satzungen ihre Aktien 5H Tage vor der Generalver— sammlung bei der Beamtenbank A. G. i. L. zu Duisburg oder einem Votar hinterlegen.
Duisburg, den 29. Ofteber 1928.
Der Aufsichtsrat. Mantell, Justizrat. Die Liguidatoren: Jost. Biermann.
68128] dstbant für Handel und Gewerbe.
2. Aufforderung zum Umtausch von Anteilscheinen.
Auf Grund des § 17 der 2. 5. Durch⸗ führungsverordnung zur Goldbilanzver⸗ ordnung fordern wir hiermit die Eigen⸗ tümer von Anteilscheinen unserer Gesell⸗ schaft über je RM 10 oder RM 15 auf, die Anteilscheine bis spätestens 31. De⸗ zember 1928 zum Umtausch in Stamm⸗ aktien unserer Gesellschaft über je RM 20 einschließlich Dividendenschein Nr. 1 ff. einzureichen.
Der Umtausch wird an unserer Kasse, Berlin 8W. 19, Krausenstr. 38 / 39, sowie an den Schaltern unserer Zweignieder⸗ lassungen in Allenstein, Elbing, Inster⸗ burg, Königsberg i. Pr., Landsberg W., Schneidemühl, Schwiebus, Stolp i. Pom. und Tilsit kostenlos durchgeführt. Wir sind bereit, den An⸗ oder Verkauf von Spitzenbeträgen zu vermitteln.
Anteilscheine, welche bis zu dem ge⸗ nannten Termin nicht zum Umtausch ein⸗ gereicht sind, werden für kraftlos erklärt. Das gleiche gilt für diejenigen Anteil⸗ scheine, die den zum Umtausch in Aktien über je RM 20 erforderlichen Betrag nicht erreichen und nicht bis zu dem ge⸗ nannten Termin zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt sind. Die an Stelle der für kraftlos erklärten Anteilscheine tretenden Aktien unserer Gesellschaft werden für Rechnung der Beteiligten unter Abzug der Kosten des Verkaufs zum Börsenpreis verkauft.
Berlin, den 3. November 1928. Ostbank für Handel und Gewerbe. Dr. Tetens. Ludwig H. Jonas.
* *. ö 2 6 3 ö ,
630931 1. Herr Kraftfahrer Bernhard Bethke wurde vom Betriebsrat als Mitglied in unseren Aussichtsrat entsandt. Kraftverkehr Marken A.⸗G. Berlin⸗Schöneberg.
2. Die auf den 15. November 1928, vorm. 115 Uhr, im Sitzungssaal der Elektra A.-G., Dresden⸗A.,. Bismarck⸗ platz 2, einberufene ordentliche General⸗ versammlung sindet nicht statt.
Berlin, den 1. November 1928.
Kraftverkehr Marken A.⸗G. Der Aufsichtsrat.
1
Som merlatte, stellvertr. Vorsitzender.
68246 Vereinigte Papierwerke Aktien gesellschaft, Nürnberg.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 28. November 1328, vormittags 114 Uhr, in dem Geschäftslokal unserer Gesellschaft, Creussener Straße Nr. II, stattfindenden ordentlichen General⸗ uersammlung eingeladen.
Tagesordnung: „Entgegennahme des Geschäftsberichts und der Gewinn- und Verlustrechnung
für 1927/28.
2. Genehmigung des Rechnungsabschlusses sowie der Gewinn. und Verlust⸗ rechnung für 1927128 und Ver⸗ wendung des Ueberschusses.
3. Enklastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
4. Wahl zum Aufsichtsrat.
5. Nückwirk. Abänderung von An⸗ stellungsverträgen.
6. Aenderung der Satzungen 5§5 15 und 24.
Hinterlegungsstellen gemäß § 17 der Satzungen sind bis 3 Werktage vor dem Tag der Generalversammlung während der üblichen Geschästsstunden: die Deutsche Bank Filiale Nürnberg, die Gesellschasts⸗ kasse in Nürnberg oder bei einem Notar oder einer Behörde.
Nürnberg, den 3. November 1928.
Der Aufsichtsrat.
Justizrat Dr. E. Eh renbacher.
68248
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 28. November d. J., mittags 12 Uhr, im Bankgebäude der Deutschen Bank, Filiale Lübeck, Schüsselbuden 18 / 20 statt⸗ findenden ordentlichen Generalver⸗ sammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Entgegennahme des Geschäftsberichts, Genehmigung der Jahresrechnung und der Gewinnverteilung sowie Erteilung der Entlastung für das Geschäftsjahr 1927/1928.
2. Wahlen zum Aufsichtsrat.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung und zur Stimmenabgabe sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 26. November 1928 entweder
bei unserer Gesellschaft in Lübeck oder
bei der Deutschen Bank, Filiale Lübeck, oder
bei einem deutschen Notar gemäß § 22 unseres Gesellschaftsvertrags hinterlegt haben.
Reichsbankdepotscheine oder deren Hinter⸗ legung können wegen der veränderten Verwahrungsbedingungen der Reichsbank (vergl. Deutscher Reichsanzeiger Nr. 20 vom 25. 1. 19277) nicht mehr als Ausweis zur Teilnahme an der Generalversamm— lung bzw. zur Stimmrechtausübung gelten.
Lübeck, den 1. Nobember 1928.
Maschinensabrik Beth Aktiengesellschaft. down] Collet & Engelhard Werkzeug⸗ maschinenfabrikAktiengesellschast, Offenbach 9. Main.
In Gemaͤßheit der 8 20 und 21 unserer Gesellschaftsfatzungen laden wir unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 18. Dezember 1928, mittags 12 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Offenbach a. Main stattfindenden 16. ordentlichen Generalversamm⸗ lung ein.
—
Tagesordnung:;
1. Entgegennahme des Geschäftsberichts des Vorstands nebst Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz zum 30. Juni 1928 sowie des Prüfungs⸗ berichts des Aufsichtsrats und Be⸗ schlußsassung über die Bilanz und die Verwendung des Gewinns.
2. Entlastung des Aufsichtsrats und Vorstands.
3. Aufsichtsratswablen.
Diejenigen Aktionäre, welche in der Ge⸗ neralversammlung ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben spätestens am dritten Werk⸗ tage vor der Generalversammlung hei der
Gesellschaftskasse, Offenbach a. Main, oder bei
Deutsche Bank, Zweigniederlassung Offenbach a. Main,
Darmstädter und Nationalbank, Zweig⸗ niederlassung Offenbach a. Main. Frankfurter Bank, Frankfurt 9. Main,
Bankhaus E. Ladenburg, Frankfurt a. Main,
ihre Aktien zu hinterlegen oder den Nach⸗ weis zu erbringen, daß sie ihre Aktien bei einem Notar hinterlegt haben.
Offenbach a. Main, den tober 1928.
Collet & Engelhard Werkzeug
maschinenfabrit Aktiengesellschaft.
27. Ok⸗
Nie meier. A. Hauffe.
63124 . Maschinenbau⸗Anstalt Humboldt,
Köln⸗Kalk.
Einladung zu der Freitag, 14. De⸗
zember 1928, 16 Uhr, in den Ge⸗
schäftsräumen des A. Schaaffhausen⸗ schen Bankvereins A.-G., Köln, Unter
Sachsenhausen, stattfindenden ordent⸗
lichen Generalversammlung.
Tagesordnung:
1. Entgegennahme des Geschäfts⸗ berichts des Voꝛstandes nebst der Bilanz und der Gewinn- und Ver⸗ lustrechnung für das Geschäftsjahr 1927s28.
2. Entgegennahme des Berichts des Aufsichtsrats über die Prüfung der Bilanz und der Gewinn- und Ver⸗ lustrechnung für das Geschäftsjahr 1927/28.
3. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz und Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat.
Zur Teilnahme sind diejenigen Ak⸗
tionäre berechbigt, welche ihre Aktien satzungsgemäß bis spätestens Freitag, den J7. Dezember 1928 einschließlich,
hinterlegt haben und bis zum Schluß der Generalversammlung in der Hinter⸗ legung belassen. Als Hinterlegungs⸗ stellen gelten außer unserer Gesellschafts⸗ kasse:
Il. Schaaffhausen'scher Bankverein A.-G. in Köln und dessen Filialen,
Bankhaus A. Levy in Köln,
Berliner Handelsgesellschaft in Berlin,
Commerz⸗ und Privat⸗Bank in Berlin und Köln,
Direction der Disconto-Gesellschaft in Berlin, Dresden, Essen und Frank—⸗ furt a. M.
Dresdner Bank in Berlin, Dresden und Frankfurt a. M.,
Klöckner Eisen Aktiengesellschaft in Duisburg, oder
Norddeutsche Bank in Hamburg.
Die Vorlage eines Depotscheins einer
deutschen Effekten⸗Girobank oder eines deutfchen Notars hat dieselbe Wirkung wie die Deponierung der Aktien selbst.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗
nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit
Zustimmung einer Hinterlegungsstelle
ür sie bei anderen Banken bis zur Be⸗
endigung der Generalversammlung im
Sperrdepot gehalten werden.
Köln-Kalk, im Oktober 1928.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Peter Klöckner.
68125 Motorenfabrik Deutz. Aktiengesellschaft, Köln⸗Deutz.
Einladung zu der Freitag, 14. De⸗ zember 1928, 15 uhr, in den Geschäftsräumen des A. Schaaffhausen⸗ schen Bankvereins A.-G., Köln, Unter Sachsenhausen, stattfindenden ordent⸗ lichen Generalversammlung.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts sowie der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für das Geschäftsjahr 1927/28.
2. Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1927,28.
3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat und Wahl der Revisoren.
5. Aenderung des 8 12 Absatz 3 der Satzung, betreffend die Vertretungs⸗ befügnis des Vorstandes.
Zur Teilnahme sind diejenigen Ak⸗ tionäre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens am Samstag, den 8. De⸗ zember 1928, 12 Uhr, hinterlegt haben und bis zum Schluß der Generalver— sammlung in der Hinterlegung be⸗ lassen. Als Hinterlegungsstellen gelten außer unserer Gesellschaftskasse oder einem deutschen Notar:
A. Schaaffhausen'scher Bankverein A.-G. in Köln und dessen Zweig⸗ niederlassungen,
Bankhaus A. Levy in Köln,
Berliner Handelsgesellschaft in Berlin, Commerz⸗ und Privat⸗Bank in Berlin
und Köln,
Deutsche Bank, Berlin, Zweigniederlassungen in Frankfurt und Hamburg.
Disconto⸗Gesellschaft, Berlin, und deren Zweigniederlassungen,
Dresdner Bank, Berlin, und deren Zweigniederlassungen,
Darmstädter und Nationalbank, Kom⸗ manditgesellschaft auf Aktien (Fil. Frankfurt a. M.),
Bankhaus Straus K Co., Karlsruhe,
Klöckner Eisen Aktiengesellschaft, Duisburg,
Norddeutsche Bank, Hamburg.
Die Hinterlegung eines Depotscheins einer deutschen Effekten⸗Girobank hat dieselbe Wirkung wie die Hinterlegung der Aktien selbst.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Generalversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Werden die Aktien oder Depotscheine nicht bei der Gesellschaft hinterlegt, so ist eine Bescheinigung der Hinterlegungs⸗ stelle über die erfolgte Hinterlegung vor der Generalversammlung dem Vorstand der Gesellschaft einzureichen.
Köln-Deutz, im Oktober 1928.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats:
und deren Köln,
Peter Klöckner.
68126
Motorenfabrik Oherursel, Aktiengesellschast, Oberursel.
Einladung zu der Freitag, 14. De⸗ zember 18928, 17 Uhr, in den Geschäftsräumen des A. Schaaffhausen⸗ schen Bankvereins A.⸗G., Köln, Unter Sachsenhausen, stattfindenden ordent— lichen Generalversammlung. Tagesordnung: 1. Vorlage der Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 1927/28, Berichte des Vorstands und des Auf⸗ sichts rats. Genehmigung der Jahresrechnung, Beschluß über die Verwendung des Reingewinns. 3. Entlastung des Vorstands und des Au'fsichsrats. 4. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Zur Teilnahme sind diejenigen Ak⸗ tionäre berechtigt, welche sich über den Besitz ihrer Aktien bis spätestens ein⸗ schließlich Montag, den 10. Dezember 1928, bei der Gesellschaftskasse oder der Motorenfabrik Deutz, gesellschaft, Köln-Deutz, dem Bankhaus Straus & Co., Karls⸗ ruhe, dem A. Schaaffhausen'schen verein A.⸗G., Köln, dem Bankhaus E. Ladenburg, Frank⸗ furt a. M., der Direction der Disconto⸗Gesell⸗ schaft, Frankfurt a. M., oder der Süddeutschen Diseonto⸗Gesellschaft, Mannheim, ausgewiesen haben. Karlsruhe, im Oktober 1928. Der Aufsichtsrat. Straus, Vorsitzender.
D
Aktien⸗
Bank⸗
M. A.
68081 Hansa⸗Brauerei Aktien⸗ gesellschaft, Stendal.
Betr. Ablösung des Genußrechts aus den Teilschuldverschreibungen Lit. A, E, C und B der früheren Aktien ⸗ Bierbrauerei Bürgerliches Brauhaus zu Stendal. In der Sitzung des Aufsichts rats und Vorstands unserer Gesellschaft am 26. Ok⸗ tober 1928 wurde beschlossen, das Genuß⸗ recht aus den Obligationenanleihen der früheren Aktien⸗Bierbrauerei Bürgerliches Brauhaus zu Stendal, die in unsere Firma aufgegangen ist, Lit. AE, B. C und P gemäß 5 43 Abs. ? des A⸗W.-G. durch Barabfindung abzulösen. Die Höhe der Barabfindung ist entsprechend dem jetzigen Werte des Genußrechts auf 50 Gο des Nennwerts des Genußrechts sestgesetzt worden. S5 43, Abs. 2, und 37 A⸗W⸗G. Es werden dementsprechend auf je 1900 A Altbesitz der Obligationenanleihen Lit. A, B, C und D je RM 50 zur Auszahlung gebracht.
Wir fordern hiermit alle früheren In— haber der vorbezeichneten Teilschuld⸗ verschreibungen auf, unter Vorlegung der ihnen erteilten Genußrechtsbescheinigung, die in Betracht kommenden Beträge bei uns abzufordern. Die Auszahlung beginnt mit dem heutigen Tage.
Stendal, den 1. Nobember 1928. Hansa⸗Brauerei Aktiengesellschaft.
oe Verlag und Vertrieb Aktiengesellschaft (Vuvag).
Bilanzkonto per 30. Juni 1828.
Inventarkonto.. .... 20 000 — Verlagskonto.. ,.. 21 200 — Gen. Musikal.⸗ Konto... 38 UI — Plattenkonto.. .. b 300 — Papierkonto.. ... 891 80 Materialkonto. ... 10 000 Bankenkonto. ... 444086 ae h30 97 Postscheckkonto. 3 44077 Spezialbücherkonto? ... 35 768 32 Kontokorrent: Debitoren. 136267902
3217160861 Kapitalkontso ..... 15 000 — Reservefonds konto... 1530 — Kontokorrent: Kredit.. 293 37937 Gewinn⸗ und Verlustkonto 6801 44
321 710 81
Gewinn ⸗ und Verlusttonto per 30. Juni 1928
.. 1560292
Steuerkonto... ... . 4496 60
e, . Gehalt und Lohnkonto ... 19 32641 Ünkostenkonto ..... .. 17 hot 26 Reklamekonto- 46450 Bilanzkonto: Vortrag 2 267,45
1927128 4533,99 63801 44
f/ =. 0268 2267 45 4799138 50 268183 Der Gewinn aus dem Geschäftsjahr 192728 von M 4633,99 wird, wie folgt, verteilt: . A Tantiemen an den Aussichtsrat 800, — Uebertrag auf Reservefonds . 1 470, — Vortrag auf Gewinn- u. Ver⸗ kJ . 1 633, 9h Berlin, den 13. Oktober 1928. Verlag und Vertrieb Aftiengesellschaft (Vuvag). Kurt Levi⸗Fulda. Hans Mendheim. Genehmigt:
Vortrag 1926/27... Ertragskontoo... .
68089 Bank für Textilindustrie Aktien⸗ gesellschaft, Berlin W. 9, Voßstr. 11. Kraftloserklärung von Anteil⸗ scheinen.
Unter Bezugnahme auf unsere Be⸗ kanntmachungen im Deutschen Reichs— anzeiger Nr. 159 vom 10. Jult 1928, Nr. 163 vom 14. Juli 1928 und Nr. 168 vom 20. Juli 1928 erklären wir hier⸗ mit gemäß § 17 Abs. 5 und § 35a der 2.5. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen in Verbindung mit 5 290 und 5§ 219 Abs. 2 H.⸗G.⸗B. unsere sämtlichen bis⸗ her nicht eingereichten Anteilscheine über RM 16, — für kraftlos. Die an Stelle der für kraftlos er⸗ klärten Anteilscheine tretenden Vor⸗ zugsaktien über je RM 20, — werden für Rechnung der Beteiligten am 26. November 1928, nachmittags 5 Uhr, im Büro der Rechtsanwälte und Notare Hermann Catleen, Dr. Ernst Cohen und Karl Friedlaender, Berlin W. 8, Jäger⸗ straße 11, gegen Meistgebot öffentlich versteigert. Der Erlös wird für die Be⸗ teiligten hinterlegt.
Berlin W. 9, den 1. November 1928. Bank für Textilindustrie Aktien⸗
gesellschaft.
68102 Gebrüder Escales Aktiengesellschaft in Liquidation in Zweibrücken.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 26. November 1928, vor⸗ mittags 11 Uhr, in den Geschäfts⸗ räumen der Darmstädter und National⸗ bank, Kommanditgesellschaft auf Aktien in Frankfurt a. M, Neue Mainzer Straße 5g, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen,
Tagesordnung:
1. Vorlage der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie des Be⸗ richts der Liquidatoren und des Aufsichtsrats für das abgelaufene Geschäftsjahr.
2. Beschlußfaffung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
3. Beschlußfassung über die Entlastung der Liquidatoren und des Auf⸗ sichtsrats.
4. Aufsichtsratswahlen.
Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien spätestens am 22. No⸗ vember a. C. an einer der nachstehend genannten Stellen zu hinterlegen und bis zum Schlusse der Generalversamm⸗ lung zu belassen: .
in Zweibrücken: Kasse der Gesell⸗
cin, in Frankfurt a. M.: Darmstädter und Nationalbank, Kommandit⸗ esellschaft auf Aktien, Filiale Hen e (Main), Neue Mainzer Straße 59. Zweibrücken, den 1. Oktober 1928. Die Liquidatoren: Emil Eseales. Otto Esrcales, Kommerzienrat.
68080 Drahtl oser Dienst Aktiengesellschaft.
Wir lader hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur diesjährigen ordentlichen Generalversammlung, welche stattfindet am Dienstag, den 27. November 1928, vormittags 11 Uhr, in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft zu Berlin, König⸗ grätzer Straße 29/30.
Tagesordnung:
1. Berichterstattung des Vorstands über den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft sowie über die Ergebnisse des verflossenen Geschäftsjahres. .
2. Berichterstattung des .
über die Prüfüng des Geschäfts⸗ berichts und der Jahresrechnung. 3. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz und Gewinn⸗ ünd Verlustrechnung für das ver⸗ flossene ö d. Beschlußfassung über die Erteilung der Entlaftung an die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats. 5. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung. 3. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des durch Beschluß der Ge⸗ neralversammlüng vom S5. 11. 1927 zurückgestellten Vispositionskontos. Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche spätestens am zweiten Werktage vor dem Tage der General⸗ versammlung ihre Aktien bei uns, der Draͤhtloser TDienst Aktiengesellschaft, oder einem deutschen Notar hinterlegt haben werden.
Berlin, den 3. November 1928. Der Vorstand der Drahtloser Dienst Aktiengesellschaft. Erlinghagen. Räuscher.
— 2 P
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengerin g) in Berlin.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Vier Beilagen seinschließlich Börsenbeilage und
Aufsichtsratsvorsitzender A. Francke.
zwei Zentralbandelsregisterbeilagen).
.
Deutscher Reichsanzeiger Staatsanzeiger.
Preußischer
w
z . 93. 8 Erscheint an jedem Wochentag abenns. 81 Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzelle l, M5 GM Bezugspreis n , , 8 Gl Alle Postanstalten nehmen K einer dreigespaltenen Einheltszetle 16,5 a4 Anzeigen nimmt an die Bestelkungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschaͤftsstelle . ee r ef r Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge SW. 48, Wilhelmstraße 32. ; k 9 auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, Cinzelne Nummern kosten 3b n, einzelne Beilagen kosten 19 Mey, nsbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages druck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruc„ zweimal unter- einschlteßlich des Portos abgegeben. 28 strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage . Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573. * 8 h vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Vr 2 8
Nr. 260. Reichs tantgirotonto. Berlin, Dienstag, den 6. November, abends.
Poftscheckkonto: Berlin 1821. 1 9 2 *
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Verordnung über statistische Marken, Anordnung über die Errichtung eines Gesamtfachausschusses für die Karneval⸗ und Festartikelindustrie. Bekanntmachung, betreffend die Vernichtung von Akten beim
Reichsgericht. Filmverbot. Aufhebung eines Zeitungsverbots.
Preußen.
Verordnung über den Verkehr mit Schmuckreisig.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Der Herr Reichspräsident hat an Stelle des in den dauernden Ruhestand getretenen Senatspräsidenten beim Reichs⸗ gericht Dr. Meyer in Leipzig den Senatspräsidenten beim Reichsgericht Witt in Leipzig zum stellvertretenden Präsidenten des Reichsdisziplinarhofs in Leipzig ernannt.
Verordnung über statistische Marken. Vom 1. November 1928.
Auf Grund des Artikel 7 der Neichsverfassung und des 3 2lß der Reichsabgabengrdnung wird zur Ausführung des Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Aus— land vom N. März 1928 (RGGBl. 1 S. 311) verordnet:
§ 1.
Die durch 5 74 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland vom 9. August 1928 (RGBl. 1 S. 203) eingeführten statistischen Marken werden in einfarbigem Buchbruck, und zwar die Marken zu 5, 10 und 50 Reichspfennig in grauer, die Marken zu 1 und 5. Reichsmark in dunkelroter . hergestellt.
(I). Die durch Abs. 4 der Verordnung des Herrn Neichswirt.⸗ schaftsministerß vom 20. Februar 1925 (Reichsministerialbl. S. 95) eingeführten Stempelmarken zur Entrichtung der statistischen Gebühr dürfen bis zum Ablauf des 28. Februar 1929 weiter verwendet werden. Für Marken dieser Art, die ungebraucht und am 1. März 1929 noch in Händen von Steuerpflichtigen oder sonst im Verkehr find, wird Ersatz geleistet, wenn er spätestens bis zum 30. Juni 1929 bei einer Zollstelle unter Einreichung der Stempelmarken beantragt wird, Nach dem 30. Juni 1929 eingehende Anträge sind von der Berücksichtigung ann,,
(2 Wird der Ersatz für größere Markenmengen beantragt, so kann die Sollstelle verlangen, daß die Marken, soweit sie nicht in vollen Bogen überreicht werden, für jede Wertart getrennt zu je 20 Stück auf Papierbogen ordnungsmäßig aufgeklebt, überschießen de Mengen aber lose überreicht werden, ferner, daß jeder Papierbogen mit dem Firmenstempel oder dem Namen und Wohnort des Antrag⸗ stellers versehen ist. .
56.
(1) Der Ersatz wird, wenn die Zollstelle festgestellt hat, daß die Marken echt und ungebraucht sind, ohne besondere Anordnung durch Umtausch in statistische Marken auf Antrag auch durch bare Aus— rn n. geleistet. Bestehen Zweifel über die Echtheit der Marken, o hat die Zollstelle vor der Einlösung der Marken ein Gutachten der Reichsdruckerei einzuholen.
(2) Für den Umtausch und den Ersatz der in 5 2 Abs. ] be⸗ zeichneten Marken gemäß § 3 Abs. 1 wird eine Gebühr nach Maß⸗ gabe der Verordnung über die Erhebung einer Gebühr für den Um⸗ tausch und den Erlatz von Stempel⸗ und Steuerzeichen vom 3. Juli 1924 (Reichsministerlalbl. S. 237) nicht erhoben.
§ 4.
Die zurückgenommenen Marken der in 5 2 Abs. 1 bezeichneten Art sind von der Zollstelle in dem Wertzeichen⸗Ein⸗ und Aus⸗ lieserungsbuch für daz laufende Rechnungsjahr als Einlieferung nach- zuweisen. Die zurückgenommenen und die sonstigen bei der Zollstelle lagernden Marken der in 52 Abs. 1 bezeichneten Art sind nach dem 30. Juni 1929 in Gegenwart von zwei Beamten, von denen einer tunlichst ein Oberbeamter ein soll, in üblicher Weise zu vernichten. Größere Mengen dürfen statt dessen zum Einstampfen, das unter amtlichen Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen ist, verkauft werden. Ueber die Vernichtung oder Einstampfung ist eine Verhandlung auf⸗ zunehmen, die Beleg für die anderweite Auslieferung der Marken im Wertzeichen⸗Ein⸗ und Auslieferungsbuch wird.
8§ 5.
Die am 1. März 1929 bei den Dienststellen der Reichspostver⸗ waltung und bei der Reichsdruckerei noch lagernden Vorräte an Stempelmarken der in 3 2 Abf. l bezeichneten Art sind in üblicher Weise zu vernichten. Die vernichteten Mengen sind unter Hinwels auf diese Verordnung als anderweiter Abgang nachzuweisen.
Berlin, den 1. November 1928.
Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Ernst.
Anordnung über die Errichtung eines Gesamtfach aus schusses für die Karneval- und Festartikelindustrie.
Vom 3. November 1928.
Auf Grund des 3 2. des Haus arbeitgesetzes 27. Juni 1923 (Reichsgesetzbl. J S. 4727) wird angeordnet:
1., Für die Hausarbeit in ber Karneval, und Festartikelindustrie wird ein Gesamtfachausschuß errichtet. Er führt den Namen Gesamt, fachausschuß für die Karneval⸗ und Festartikelindustrie. Sein Belirk ist das Deutliche Reich, sein Sitz Leipzig. Die Zeit und der Ort des Zusammentritts werden vom Vorsitzenden bestimmt.
2. Die Kosten tragen Preußen, Sachsen und Thüringen zu gleichen Teilen, Vereinbarung dieser Länder über eine andere Kosten⸗ verteilung nach Ablauf eines Jahres nach der ersten Sitzung des Gesamtfachausschusses bleibt vorbehalten.
3. Der Gesamtfachausschuß ist zuständig für Verfahren auf gemeinsame Festsezung von Mindestentgelten für sämtliche Gebiete des Deutschen Reichs, in denen nach Feststellung des Gesamtfach⸗ ausschusses Hausarbeit in der Karneval und Festartikelindustrie in nennenswertem Maße vorkommt.
4. Verfahren zur Fest setzung von Mindestentgelten für die Haus⸗ arbelt in der Karneval, und Festartikelindustrie, die im Zeityunkt des Inkrafttretens des Gesamtfachausschusses vor anderen Fachaus⸗ schüssen anhängig sind, sind einzustellen.
Berlin, den 3. November 1928.
Der Reichsarbelts minister. In Vertretung des Staatssekretärs: Sitzler.
vom
Bekanntmachung.
ö Beim Reichsgericht sollen Akten der streitigen Gerichtsbarkeit aus dem . 1917 vernichtet werden. Ein Interesse an längerer Aufbewahrung ist innerhalb vier Wochen nachzuweisen. Leipzig, den 5. November 1928. Der Präsident des Reichsgerichts. Dr. Simons.
Filmverbot.
Die öffentliche Vorführung des Bildstreifens: „Mittel⸗ 33 Stahlhelm⸗Sporttag in Halle a. S. 14. Gltober 1928“, 2 Atte —= 534 m, Antragsteller und Ursprungsfirma: Naturfilm Hubert Schonger, Berlin, ist am 3. November 1928 unter Prüfnummer 74 verboten worden.
Berlin, den 3. November 1928.
Der Leiter der Filmoberprüfstelle. Dr. Seeger.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Art. 48 Abs. 4 der Reichsverfassung ver⸗ ordnet der Senat, was folgt:
Das unterm 24. Qttober d. J. (Hamburgisches Gesetz⸗ und Perordnungsblatt Seite 449) wegen erheblicher Gefähr⸗ dung der öffentlichen Sicherhelt und Ordnung erlassene Verbot des Erscheinens der „Hamburger Volkszeitung“ und etwaiger Ersatzblätter wird mit Wirkung vom 5. November 1928 aufgehoben.
Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den 2. November 1928.
Preußen.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.
Polizeiverordnung.
Auf Grund des 5 30 des Feld⸗ und Forstpolizeigesetzes in der ö der Bekanntmachung vom 31. ö 6 (Gesetzsamml. S. 83) in Verbindung mit den 88 33, 34 und 39 des Feld- und Forstpolizeigesetzes und mit dem § 186 des Gesetzes über die Allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 ( ö S. 1965) wird für den . des Staatsgebietes folgendes verordnet:
81.
(Abs. 1. Als Schmuckreisig im Sinne dieser Ver⸗ ordnung gelten Zweige und Zweigspitzen von Bäumen oder Sträuchern, die ganz oder nach Teilung zur Verwendung als Zimmerschmuck oder zur Kranzbinderei . sind, sowie auch kleine Bäume oder Büsche mit oder ohne Wurzeln, die sich zu solchen Zwecken eignen.
(Abs. 2). Das gleiche gilt von Bäumen und Baumkronen, die sich . Verwendung als Weihnachtsbäume oder als Pfingst⸗ oder Festschmuck (Maien) eignen.
(Abs. 3). Für die Prüfung der Verwendbarkeit zu Schmuck zwecken im Einzelfalle ist es bedeutungslos, ob das Reisig zu Schmuckzwecken bestimmt ist.
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Wer Schmuckreisig feilbietet, verkauft oder in Traglasten oder auf einem Fahrzeug gebündelt oder ungebündelt, offen oder in Umhüllungen befördert, so daß nach der Menge und Beschaffen⸗ heit des beförderten Gutes die Annahme der Absicht eines un⸗ mittelbaren Verkaufes oder eines Verkaufes nach Verarbeitung gerechtfertigt ist, muß sich über den rechtmäßigen Erwerb des Schmuckreisigs ausweisen können.
. 3
(Abs. 1). Stanimt das Schmuckreisig aus einem stagtlichen, kommunalen oder sonstigen forstamtlich verwalteten Forstbetrieb, so gilt der amtliche Verabfolgezettel als Ausweis.
(Abs. 2). Stammt das Schmuckreisig von einem Privat⸗ grundstück, und wird es von dessen Eigentümer oder Nutzungs⸗ berechtigten oder von einem seiner Angehörigen oder Angestellten befördert, feilgehalten oder verkauft, so gilt als Ausweis eine dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von der zuständigen Srtspoltzeibehörde kostenlos auszustellende, für das laufende Kalenderjahr gültige Bescheinigung, worin vermerkt ist, welche Baum⸗ und Straucharten auf den fraglichen Grundstücken wachsen und genutzt werden können. Wird das Schmuckreisig nicht von dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten selbst befördert, feil⸗ geboten oder verkauft, so muß sich der damit beauftragte Angehörige oder Angestellte außerdem über seine Person aus⸗ weisen können.
(Abs. 3). Wer Schmuckreisig, das er vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten eines Privatgrundstücks zum Zwecke des Verkaufs erworben hat, befördert, feilbietet oder verlguft, hat sich durch die vom Grundstückseigentümer oder Nutzungs⸗ berechtigten oder deren Bevollmächtigten ausgestellte Rechnung auszuweisen. Diese muß die Art und Zahl der verkauften Gegen⸗ stände, bei solchen, die in Bunden verkauft zu werden pflegen, die Zahl der Bunde enthalten.
(Abs. 4). Wenn der erste Ankäufer das Schmuckreisig nicht unmittelbar an den Verbraucher, sondern an Wiederderkäufer absetzt, so hat er in jedem Falle eine Rechnung auszustellen, auf welche die in Abs. 3 gegebene Vorschrift Anwendung findet. Das gleiche gilt für alle folgenden Ankäufer, sobald sie das erworbene Schmuckreisig nicht unmittelbar an Verbraucher, sondern an Wiederverkäufer absetzen.
8 4.
3
Alle Ausweise (Bescheinigungen, Rechnungen) nach § 3 müssen den Stempel der ausstellenden Behörde oder die eigen⸗ händige Unterschrift der ausstellenden Privatperson tragen und deren Namen und Wohnung sowie das Datum der Ausstellung, ferner Namen und Wohnung des Empfängers deutlich erkennen lassen. Die ausstellenden Privatpersonen haben von allen Aus⸗ weisen, Bescheinigungen und Rechnungen ie eine Abschrift oder
Durchschrift zurückzubehalten und drei Monate aufzubewahren.
8 5.
Die Beförderer, Feilhalter und Verkäufer von Schmuckreisig haben die Ausweise e fen. Rechnungem) stets bei sich u führen und den Aufsichtsbeamten (Forstbeamten, Landjägern, Polizeibeamten) auf Verlangen vorzuzeigen. Die Aufsichts⸗ beamten sind befugt, die Ausweise an fi zu nehmen, wenn dies zum Zwecke der genaueren Prüfung ihrer ordnungsmäßigen Ausstellung notwendig erscheint. Sie haben in diesem Falle dem Inhaber die vorläufige Beschlagnahme des Ausweises zu bescheinigen.
536. Wer beim Fortschaffen, Verladen oder beim Vertrieb von Schmuckreisig ohne einen gültigen, den Bestimmungen dieser Ver⸗ ordnung entsprechenden Ausweis betroffen wird, oder wer sonst a die Bestimmungen dieser Verordnung verstößt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 RM oder mit Haft gig zu 14 Tagen be⸗ straft, sofern nicht auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften eine höhere Strafe verwirkt ist.
3
Die sonstigen Vorschriften der Ministerialpolizeiverordnung
vom 30. Mai 1921, betreffend den Schutz von Tier⸗ und Pflanzenarten, sowie alle anderen auf Grund des 5 30 des Feld⸗ und Forstpolizeigesetzes zum besonderen Schutz einzelner Pflanzenarten erlassenen Polizeiverordungen, , sie über die k Bestimmungen hinausgehen, bleiben durch diese Polizeiverordnung unberührt.
88. Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1928 in Kraft. Berlin, den 20. Oktober 1928. Zugleich im Namen des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Steiger.
Nichtamtliches.
Denutsches Reich.
Der Reichsrat hält Donnerstag, den 8. Nobember 1928, 5 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung.