Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 262 vom S8. November 1928. S. 4. .
neuen Staat, für die Republik gearbeitet wird, und ich kann es nur im Interesse des Ansehens unserer höheren Schulen und im Interesse ihrer Einordnung in Staat und Gemeinschaft außer⸗ ordentlich bedauern, daß solche einzelnen Vorkommnisse zu einem falschen Bilde geführt haben. Man überlege nur einmal, daß wir etwa 1500 höhere Schulen in Preußen haben, und wieviel es demgegenüber wiegt, wenn etwa zehn oder selbst gar 20 Verfassungsfeiern, zu Recht oder zu Unrecht, in der Oeffent⸗ lichkeit beanstandet werden. Man denke daran, daß von den⸗ jenigen Schulen, wo alles nicht nur korrekt, sondern erfreulich und durchaus positiv verlaufen ist, die Oeffentlichkeit nie etwas erfährt, und ich kann auch als Zeichen dieser Einstellung der gehrerschaft an den höheren Schulen die öffentlich und mir gegen⸗ Über verschiedentlich abgegebenen Erklärungen der Leitung des Preußischen Philologenverbandes anführen, deren Erklärung vom vorigen Jahre ja bekannt sein wird, und die auch aus Anlaß dieses Borkommnisses dem Herrn Staatssekretär meines Mini⸗ steriums gegenüber durchaus loyal und positiv Stellung ge⸗ nommen hat. Man muß sich da nicht beirren lassen von diesem und jenem einzelnen, der etwa in einem Provinzialverband oder sonstwo etwas geräuschvoll seine abweichende Meinung äußert, und selbst wenn eine neuerliche Erklärung des Philologen⸗ verbandes etwas anders klingt als die frühere, so braucht das noch nicht Anlaß zum Zweifel an der absoluten Verfassungs⸗ und Republiktreue unserer Philologenschaft zu sein. Ich glaube,
ich beurteile auch hier die Beweggründe der zur Verhandlung
stehenden großen Anfrage nicht ganz unzutreffend, wenn ich in ihr einen nachträglichen Versuch sehe, die höhere Schule, die den
1 Hrn 1 . 113415 . 1 . J . Deutschmationalen davonläuft, noch eben in ihren letzten Nach⸗
züglern einzufangen. (Lebhafter Beifall links — große Unruhe und Lachen bei der Deutschnationalen Volkspartei — erneuter Beifall links fortgesetzte Unruhe und Lachen bei der Deutsch⸗ nationalen Volkspartei — Glocke des Präsidenten.)
Meine Damen und Herren, ich glaube, daß sich aus allen diesen Ausführungen schon ergibt, was ich zu den drei Fragen zu sagen habe, die die große Anfrage dem Staatsministerium vorlegt. Es wird verlangt, daß wir die „Gewissensfreiheit der Lehrer“, die „innere Autorität der Lehrerschaft“ und „ein auf Zucht und Vertrauen gegründetes unpolitisches Schulwesen“ sichern. Diese drei Forderungen werden von der Deutschnatio— nalen Volkspartei gestellt. Es sind ja sehr allgemeine und sehr vieldeutige Begriffe, die in diesen Forderungen enthalten sind. Ich weiß nicht, ob die Deutschnationale Volkspartei sich unter Gewissensfreiheit der Lehrer etwa das vorstellt, was vor der Staatsumwälzung auf diesem Gebiete bestanden hat. (Lebhafte Zustimmung links — große Unruhe bei der Deutschnationalen Volkspartei. Wollen Sie, meine Damen und Herren, daß ich diejenigen beamten⸗ und schulpolitischen Verhältnisse wieder⸗ herstelle, die vor der Staatsumwälzung bestanden haben? (An⸗ dauernde Unruhe bei der Deutschnationalen Volkspartei) Sind Sie gewiß, daß Sie damit eine Forderung der Lehrerschaft er⸗ füllen würden?
Es wird von uns verlangt, die „nn nere Auborität der Lehrerschaft“ zu schützen. Meine Damen und Herren, kein Minister ist in der Lage, eine innere Autorität der Lehrerschaft zu begründen oder zu sichern (fortgesetzte Unruhe bei der Deutsch—⸗ nationalen Volkspartei)h, wenn sie nicht vorhanden ist (sehr gut! links); kein Minister ist auch in der Lage, innere Autorität von Pädagogen, die da ist, irgendwie zu erschüttern. (Zuruf bei der Deutschnationalen Volkspartei: Zu sabotieren! Das ist eine Sache der Lehrerschaft selbst, und mir ist, wenn sich die Lehrerschaft weiter freudig und ohne Rückhalt zur Republik bekennt, um diese innere Autorität nicht bange. Auch ein auf Zucht und Ver⸗— trauen gegründetes unpolitisches Schulwesen ist gesichert und ist da in dem Augenblick, wo die vereinzelten Versuche aufhören, an dom unaufhaltsamen Siegeszug des republikanischen Gedankens auch in der höheren Schule nachträglich irgend etwas ändern zu wollen. (Stürmischer Beifall links — große Unruhe und Vachen bei der Deutschnationalen Volkspartei — erneuter Beifall und Händeklatschen links — fortgesetzte Unruhe und Lachen bei der Deutschnationalen Volkspartei.)
Nach 18 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf Donnerstag 11 Uhr: Außerdem kleine Vorlagen.
Parlamentarische Nachrichten.
Die geänderte Tagesordnung für die erste Reichs⸗ tagssißzung nach der Sommerpause liegt nunmehr vor. Die Sltzung beginnt am Montag, nachmittags 3 Uhr. Auf der Tages⸗ ordnung stehen lediglich Anträge, die die Aussperrung in West⸗ deutschland betreffen, und zwar handelt es sich zunächst mur um kon munistische Anträge. Einmal liegt vor die kommunistische Interpellation über die Ausspervung in der Hüttenindustrie des Rhein- und Ruhrgebiets, dann ein kommunistischer Antrag über die Gewährung der Avbeitslosenunterstützung an die ausgesperrten Arbeiter und Angestellten und schließlich ein kommunistischer . über die Aufhebung des gesetzlichen Schlichtungs⸗ wesens, der bereits vor der Sommerpause die Ausschußberatung passtert hat. Wie bereits angekündigt, werden aber auch noch andere Fraktionen, insbesondere Sozialdemokraten und Zentrum, Anträge und Interpellationen zur Frage der Aussperrung in Westdeutschland vorlegen, die dann zu Beginn der Montagsitzung des Reichstags nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden dürften.
Der Reichstag sausschuß für die Strafrechts⸗ reform ging am 6. d. M. zum neunten Abschnitt G8 65 — 8) des neuen Strafgesetzbuches über: Zusammentreffen mehrerer Ge⸗ setzesverletzungen. Vorsitzender Abg. Dr. Kahl (D. Vp.) er⸗ läuterte, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger zufolge, einleitend den Inhalt und berichtete über die bis⸗ r rn, Beratungen. Das geltende Recht unterscheidet in der Be⸗
andlung des Zusammentreffens mehrerer Gesetzesverletzungen, ob jemand durch eine und dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze 83 oder ob er sich durch mehrere selbständige Handlungen mehrfach strafbar gemacht hat. In dem ersten Falle, der Ideal⸗ konkurrenz, wird die Strafe dem schwersten der verletzten mehreren Gesetze entnommen, die Verletzung der übrigen Gesetze also durch diefes aufgezehrt. In dem anderen Falle, der Realkonkuxrenz, findet teils eine Zusammenxechnung der für die einzelnen Taten berwirkten Strafen statt, teils wird eine Gesamtstrafe in der Art gebildet, daß die schwerste der verwirkten Strafen angemessen er— höht wird. Die Verschiedenheit in der Behandlung von Ideal⸗
renz ist seit langem in de
konkurrenz und Realko ) der oft zwe
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angefochten. Die gkeiten, die bei
grenzung der beiden Konkurrenzformen voneinander zu über winden find, stehen meist in keinem Verhältnis zu dem praktischen Werte der Unterscheidung. Anderseits führt der für die St bemessung bei der Idealkonkurrenz geltende Grundsétz, daß Strafe auch in ihrem Mindestmaß a aus
1 z C=.
schwereren Gesetze zu entnehmen ist, zuweilen zu dem un⸗ befriedigenden Ergebnis, daß der Täter deshalb, weil seine Tat noch unter ein schwereres Gefetz fällt, milder bestraft werden kann, als er zu bestrafen wäre, wenn nur das mildere Strafgesetz anzu⸗ wenden ist. Nach einem österreichischen Vorschlag verzichtet der Entwurf darauf, grundsätzlich verschiedene Regeln für die Straf⸗ bemessung bei der Ideal- und Realkonkurrenz aufzustellen. Es wird in beiden Fällen stets nur eine Strafe verhän die den
Laien befremdlich erscheinenden mehrfa
Tode oder zu lebenslanger und zugleich ) sollen künftig nicht mehr möglich sein. Dies grundsätzlich dem schwersten der anzuwendenden meh gesetze zu entnehmen; der Richter kann diese schwerste
auch bei der Idealkonkurrenz — in näher umschriebenen Grenzen erhöhen Ueber dieses sehr schwierige juristische Thema entspann sich im Ausschuß eine sehr umfangrei Diskusston. In der Ab⸗ stimmung blieb § 65 der Vorlage unverändert. Zum 5 66 wurde ein Zusatz des Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) und Gen. mit 14
gegen 13 Stimmen bei Stimmenenthaltung der Abg. Marie Lüders (Dem.) genehmigt: „In dem Urteil ist festzustellen, wie jede der mehreren Taten zu besrrafen wäre, wenn jede allein zur Ab⸗ urteilt äme.“ F 66 wurde im übrigen genehmigt. Damit ist Dr. Lobe hinfällig, der den neunten Abschnitt eine
geben will, die im wesentlichen dem bisherigen Rechts⸗
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direktor Dr. se
r. Bum ke betonten tinung, daß die An⸗ nahme dieses Antrags eine Unklarheit schaffe, weil man nicht wisse, ob man damit zur Ideal⸗ und Realkonkurrenz zurückkehren wolle. ) 1 n. = 1 . ; e. Abg. Landsberg (Soz) erklärte, daß seine Freunde es fur
die erste Lefung bei diesem Beschluß belassen wollten. Vor⸗ sitzender Dr. Kahl (D. Vp, stellte fest, daß Bedenken gegen diesen Beschluß erhoben worden seien und daß bei der zweiten
Lesung die Frage erneut aufgerollt werden solle. — Es folgte der Abschnitt „Strafbemesffung“. 5 69 handelt von den , sung
knüpfte sich an den Begriff der „verwerflichen Gesinnung oder Willensrichtung des Täters“, auf der die Tat beruhe und die bei Bemessung der Strafe das Gericht abzuwägen habe. Abg. Soll⸗ mann (Soz.) beantragte, diesen Begriff zu ersetzen durch „ver⸗ brecherische Willensrichtung des Täters“ und im übrigen in diesem 5 65 aus der Sollvorschrift dessen, was der Richter zu berück⸗ sichtigen hat, eine Mußvorschrift zu machen. Abg. Dr. Atepander (Komm. beantragte Streichung des 69 bzw. eine neue Fassung, die die sozialen Ursachen und Begleiterscheinungen als Maßstab usw. nehmen. Ministerialdirektor Dr. Bu mike bat, es bei der im Entwurf vorgeschenen Regelung zu belassen. Die Unterscheidung des geltenden Rechtes zwischen Ideal⸗ und Realkonkurrenz sei aufgegeben worden, weil es der Rechtsprechung bisher nicht gelungen sei, hier eine feste und klare Grenzziehung zu finden. Ueberdies entspreche die vorgeschlagene Regelung dem österreichischen Recht, in dem sie sich durchaus bewährt habe. Was die Berüchichtigung der allgemeinen Strafbemessungsgründe durch das Gericht anlange, so sei hier vom letzten Strafrechtsausschuß bereits insofern eine einheitliche Veränderung vorgenommen worden, als zwingend vorgeschrieben sei, sich über die Gründe der Strafbemessung klar zu werden. Diese Bestimmung werde ihre Ergänzung in den Vorschriften des Entwurfs der Strafprozeß⸗ ordnung sinden, nach denen dem Gericht zwingend vorgeschrieben werden' solle, in den Urteilsgründen die Gesichtspunkte aufzu⸗ ühren, die für die Bemessung der Strafe entscheidend gewesen eien. Verstoße das Gericht gegen diese Pflichten, so verfalle das Urteil der Aufhebung. Eine Berücksichtigung der einzelnen Um⸗ stände, die in 5 69 Satz 3 . seien, gleichfalls zwingend borzuschreiben, gehe nicht an, weil man damit zum mindesten den Anschein erwecke, als müsse sich das Gericht mit jedem einzigen dieser Umstände auch daun auseinandersetzen, wenn die Ver⸗ handlung hierzu keinerlei Anlaß gegeben habe. An der weiteren Aussprache beteiligen sich die Abgg. Dr. Ha ne m ann (D. Nat.) Sänger (Soz ), Dr. Bell Gentr), Dr. Wunderlich D. Vp.), Dr. Lobe (Hospitant der Dem.), Marie Lüders (Dem) ünd Ministerialrat Dr. Schäfer. Sie drehte sich be⸗ sonders darum, ob hier eine Sollvorschrift oder eine Mußvorschrift vorzuziehen sei, und wieweit die Nichtbeachtung einer Sollborschrift durch den Richter einen Revisionsgrund darstelle. Reichsjustizminister Koch⸗Weser machte darauf aufmerksam, daß vor der endgültigen Verabschiedung des Strafgesetzentwurfes der Entwurf des Einführungsgesetzes, der die notwendigen Aenderungen der Strafprozeßordnung enthalten werde, vor⸗ liegen würde. Dann werde es an der Zeit sein, die Ge⸗ danken, die der Ausschuß hinsichtlich der prozessualen Durchsetzung der Strafbeniessungsgrundsätze des neuen Straf- gesetzbuches berücksichtigt. wissen wolle, zu verwirklichen. Vorsitzender Dr. Kahl stellte fest, daß der Ausschuß hier zunächst materielles Recht schaffe, das dann seine Rückwirkung auf die Strafprozeßordnung habe. Die Anträge der Kommunisten wurden abgelehnt, desgleichen gegen 12 Stimmen die sozialdemokratischen Anträge. 5 69 wurde unverändert genehmigt. Es folgten § 70 (Bemessung der Geldstrafe) und 5 71 (Fristen und Teilzahlungen). Abg. Saenger (Soz.) begründete folgenden Zusatz zum 8 70: Bei der Bemessung einer Geldstrafe sind auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen.“ Ein Minderbemittelter dürfe nicht zu so hoher Geldstrafe verurteilt werden, daß von vorn⸗ herein eine Erfatzfreiheitsstrafe ausgesprochen werden müsse. Reichsjustizminister Koch-⸗-Weser stellte fest, daß nach all⸗ gemeiner Auffassung des Ausschusses der 5 69, der die Berück⸗ sichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse zur Zeit der Tat und der Aburteilung vorschreibe, auch für die Bemessung der Geldstrafe gelte. Nehme man den Antrag Saenger an, so könne das zu dem Mißverständnis führen, als ob die anderen in § 69 aufgeführten Gesichtspunkte bei der Bemessung der Geldstrafe nicht anwendbar seien. Der Abg. Saenger (Soz) zog mit Rücksicht auf diese Er⸗ klärungen seinen Antrag zurück. Die S5 70 und 71 wurden ge⸗ nehmigt. — Nächste Sitzung am T. d. M.
Der Wohnungsausschuß des Reichstags nahm zestern einen Bericht der Reichsregierung entgegen über den gegen⸗ bärtigen Stand des Wohnungsbaus und die Stellungnahnie der Reichsregierung zu den Aufgaben auf dem Gebiete des Wohnungs⸗ wesens für die nächsten Jahre. Dieser Bericht stellt das Ergebnis der Beratungen mit den Ländern und einer Reihe an der Lösung der Wohnungsfrage besonders befaßter Stellen dar, Reichsarbeits- minister Wissell gab einleitend einen allgemeinen Ueberblick über die Gedanken, die das Reichsarbeitsministerium hei der Auf⸗ stellung der Richtlinien geleitet hätten. Der Ausschuß trat dann zunächst in eine allgemeine Aussprache über das Wohnungsbau⸗— problem ein. Beschlüsse wurden zunächst nicht gefaßt.
Im Landwirtschaftsausschuß des Preu ß ischen Landtags beriet man gestern über einen sozi aldemokratischen Antrag, wonach das Staatsministerium ersucht wird. durch ge⸗ eignete Maßnahmen der Erholung suchenden Bevölkerung die Vennutzung der Seeufer zu Sport- und Badezwecken durch Schaffung einer hinreichend breiten Uferpromenade zu er⸗ halten. Dieser Antrag wurde mit der Aenderung angenommen, daß das gewünschte Fiel auf Grund der bestehenden gesetzlicher Beftimmungen erreicht werden soll. Es ist nicht ausgeschlossen, daß das Ergebnis dieser Abstimmung später noch eine Korrektur erfährt. Der weitere Teil des Antrags, die Kommunalverbände und die Gemeinden anzuweisen, durch Anwendung des Gesetzes
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zur Erhaltung des Baumbestandes und zum Schutz der Uferwege und ähnlicher gesetzlicher Bestim: Sinne zu r 15 14
die Mehr⸗
gegen 14 Befugnisse der
wirken, wurde mit heit sah hiexin einen unzulässigen Kommunalverbände.
Sandel und Gewerbe. Berlin, den 8. November 1923. Telegraphische Auszahlung.
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/ 8. November 7. November
Geld Brief Geld Brief Buenos⸗Aires . 1 Pap.⸗Pes. 16 16768 1,772 Canada I kanad. 4,191 4,199 4,191 4,199 ö 19en 13951 1,955 1,948 1,952 Rr, L agnpt pid. 9 S5, g 20, 897 20,897 Konstantinopel 1 türk. ih, , . hn, . 233, 20 6g6 29 New Hork. 41 he 6 o 3 wo Rio de Janeiro 1 Milreis o, 005 0,025 O, 500 O0, 502 Urugay, 1 Goldpeso 4,266 4,274 4,256 4,274 Amsterdam⸗
Rotterdam. 100 Gulden 168,26 168,60 833 68 5 ö, 100 Drachm. h, 425 5,435 hin 5 Brüssel u. Ant⸗
werpen ... 100 Belga b 8, 275 568, 395 bs, 27 58, 39 Budapest ... 100 Pengö 7 . . Danzig ... .. 100 Gulden 3134 51569 853 57169 Helsingfors .. 109 finnl. M 1 o 1 19563 Itallen .... 100 Lire 21,955 21,995 21,906 22,10 Jugoslawien . 100 Dinar 7,370 7, 384 7, 30 7,384 Kopenhagen.. 100 Kr. 111,79 112,01 111,B?9 112,901 Reyksavik .. . 100 isl. Kr. 92,06 92, 24 92, 906 92, 24
O 100 Escudo 18,œs8 18,92 1385 18,92 Senn, 111K 716 111,98 111716 111,98 Paris ..... 109 Fres. 16,88 16,42 16,B«8 16,42 vrgg . 12, 432 12,452 12,431 12,451 Schweiz .... 1090 Fres. 807. 80,87 80, 10 80,66 Sofia ..... 100 Leva 3099 3.935 3, 099 3,935 Spanien . . . . 100 Peseten 6760 67.3741 67, 60 67,74 Stockholm und
Gothenburg. 100 Kr. 1 112.09 11231 Wien . . . . . . 100 Schilling! 68,965 59,085 58,975 59, 095
Au sländische Geldsorten und Banknoten.
8. November 7. November Geld Brief Geld Brief
So ereigus Notiz — — — — 20 Fres. Stücke für — — — — Holb - Bollars . ¶ 1 Stück 1186: T2065 4,184 Geo Amerikanische: 2. 1056 - 5 Doll. 186 4,175 4, 196 4,175 4196 2 und 1 Doll. 1 8 4,18 4,20 4, 18 4.20 Argentinische . 1 Pap.⸗Pel. — — — — Brasilianische . 1 Milreis 0 487 0,507 0 488 O 508 Canadische * l kanad. 5 . . 4, 17 4,19 Englische: große 1 X 20,305 20,385 20,3 nn 1 u. darunter 1 * 20,297 20, 377 260, 297 20,377 Türkische. . . . 1 türk. Pfd. k — . Belgische ... 100 Belga b8, l4 58, 38 58 11 8355 Bulgarische .. 100 Leva — — — — Dänische .... 100 Kr. 111,566 112,05 1115 11291 Danziger. ... 1090 Gulden 81.17 81,49 S1, 7 81,49 Finnische ... 100 finnl. M6 106,50 10,54 10,50 10,54 Französische .. 100 Fres. 16,34 16,40 16,4 16.40 Hollendische 100 Gulden 167,89 168,57 167,86 168,964 Italienische: gr. 100 Lire — — 2191 99 1060 Lire u. dar. 109 Lire 21,90 21,98 21,92 22,90 Jugoslawische . 190 Dinar 7,30 7682 7, 30 7, 32 Norwegische . . 100 Kr. 11153 11,7 111 Desterreich. Ir. I96 Schilling 33 90 59, 14 os, J 569, ib 100Sch. u. dar. ho Shin, 58, 88 59, 12 b8, 86 59, 10 Rumiänische:
1000 Lei und
neue bo0 Lei 100 Lei — — 2525 2545 unter 500 Lei 109 Lei — — — — Schwedische .. 166 Rr. 1135 129 111, 8o 1124 Schweizer: große 190 Tres. — — S0, „8 8090 100Fres. n. dar. 100 Fres. 80,52 80,84 80,57 80. 89 Spanische ... 100 Peseten 67 43 67,71 67,42 67,70 Tschecho⸗slow.
b0b0 Kr. . . . 100 Kr. — — — — 1000 Kr. 1. dar. 100 Kr. 12.39 12,45 12,385 12.445 Ungarische .. . 100 Pengö , 7 5,
Nach dem Geschäftsbericht der Landkraftwerke Le ipzig Akttengefellschaft in Kulkwitz für die Zeit vom 1. Jult 1927 bis 30. Juni 1928 weist der Stromabatz im abgelaufenen Ge—⸗ schästssahr eins Zunahme um 18,43 v5 auf. Er stieg trotz mehr; wöchiger Aussperrung in der sächsischen Metallindustrie auf 77 38 gos KWh gegenüber 65 219 25306 kWh im Vorjahre. Die Steigerung ist im wesentlichen auf die gute Beschäftigung der In⸗ dustrie zurückzuführen. In den ländlichen Abjatzgebieten wirkten hemmend die ungünstigen wirtichaftlichen Verhältnisse der Landwirt⸗ schaft, die nach wie vor für ihre erhöhten Erzeugungskosten keinen Ausgleich in angemessenen Verkaufspreisen findet. Von dem Stromabfatz entfallen 88,74 vo auf Hochspannung und 1126 oH auf Niederspannung. Der Gesamtanschluß; nwert erhöhte sich auf 173 4835 Kw. gegenüber 1614 761 kW. am Ende des vorsgen Geschäftssahres, mithin um 8.32 vy; die Zahl der Abnehmer stleg von 22 305 auf 23 839. mithin um 6,88 vy. Bas Abfatzgebiet wurde erweitert durch den Anschluß von vier preußischen Landgemeinden. Die Leipziger Braunkohlenwerke Aktien⸗ gesellschaft in Kulkwitz blieb dividendenlos. Die Förderung stieg von is 55s c im Jahre 1926 auf z26 885 t im Jahre 1927. Davon wurden 56 vn im Kraftwerk Kulkwitz verbraucht. Die Energie Aktien gesellschaft Leipzig, bei der die Gesellschaft mit 100 000 RM beteiligt sst und die in dem abgelaufenen Geschäftsjahr 66 vo des Gesamt⸗ stromabsatzes von ihr bezogen hat, verteilte für 1926/27 10 vH. Dte Stammaktionäre der Landkraftwerke erhalten 6 vH.
(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Ersten Beilage.)
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle ( Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Drugerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin Wilhelmstraße 32.
Sechs Beilagen
(einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen),
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