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Aachen⸗Münchener Feuer. . .. Aachener Rilckversicherung . ... Allianz u. Stuttg. Ver. Vers. do. Lebensv.⸗Bl. . ..... Assek. Union Hamburg .... M Berliner Hagel⸗Assekuranz.
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Gladbacher Feuer⸗Bersicher. Y I00 6 Hermes Kreditversich. (J. 40 Æ) Kölnische Hagel⸗Jersicherung M Kölnische Rilckversicherung. . .. r⸗Versich. S. 1 NM
Magdeburger Feuer⸗Vers. .. M Magdeburger Hagel 60 h Einz. s (25 3 Einz.) Magdeburger Leb.⸗Vers. Ge... Magdeburger Rücksversich. Gef. (Stilcke 80, 800) (Stücke 160) ... Mannheimer Versicher.⸗Gef. M National“ Allg. B. A. G. Stettin Nordstern, Allg. Vers. (f. 100. 4) Lebenzvers.⸗Bank. .. Rheinisch⸗Westfälischer Lloyd M Sächsische Versicher. (3035 Einz.) (E28 d Einz.) Vers. (f. 40 4). . ö d (Stücke 209) Thuringla, Erfurt woll eingez. do. ö (253 Einz.) 2 Transatlantische Güter Union, Hagel⸗Versich. Weimar Vaterl. Rhenania, . 55 Viktoria Allgem. Versicherung M 262 Vittoria Feuer⸗Versich. Lit. A 65S
Kolonialwerte.
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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 263 vom 9. November 1928. S. 3.
Höhe von 6 Millionen Mark gewährt werden. Daß das nicht geht und daß öffentliche Mittel, wenn sie überhaupt gewährt
werden, nur dann zur Verfügung gestellt werden können, wenn man vorher die Unterlagen sorgfältigst geprüft hat, das sollte doch so selbstverständlich sein, daß ich überhaupt nicht verstehe, wie Herr Abgeordneter Sobottka an dieser Haltung des Herrn Oberbergamtsdirektors Weise auch nur ein Wort der Kritik üben kann.
Unter den Vorwürfen, die die kommunistische Fraktion in
ihrem Antrag Nr. 327 gegen mich erhoben hat, stehen zwei Fragen im Vordergrund. Einmal wird behauptet, ich hätte nichts unter⸗ nommen, um den kommunistischen Wunsch, die Arbeitszeit im Bergbau zu verkürzen, durchzuführen; und ich hätte zum anderen nichts unternommen, um einen Antrag des Landtags, der darauf hinauslief, daß unter allen Umständen gewisse Zechenstillegungen unterbleiben sollten, durchzuführen. Um mit dem Letzten zu be⸗ ginnen, darf ich auf folgendes hinweisen. Die Frage der Still⸗ legung von Betrieben und die Frage des Einflusses der Behörden des Staates oder des Reiches auf die Stillegung von Betrieben ist reichsrechtlich in der Stillegungsverordnung geregelt. Ich habe selbstverständlich als preußischer Handelsminister nur das Recht und die Möglichkeit, die mir das Reichsrecht gibt, und Reichsrecht geht Landesrecht bekanntlich nach unserer Verfassung vor. Nach der gesetzlichen Regelung, wie wir sie in der Still⸗ legungsverordnung haben, ist es nicht möglich, daß der preußische Handelsminister unter allen Umständen Zechenstillegungen verhindert. Wenn also etwas von mir verlangt wird, was nach dem geltenden Reichsrecht von mir gar nicht ausgeführt werden kann, so kann man mir nach meiner Ueberzeugung einen Vor— wurf daraus nicht machen. (Sehr richtig! Wie steht es denn mit der Stillegungsverordnung? Die Stillegungsverordnung ist erst später als das Berggesetz geschaffen worden und stellt eine reichs— rechtliche Regelung dar. Wenn es den Herren Kommunisten darauf ankommt, daß man etwa die reichsrechtliche Regelung ändert, um Stillegungen besser entgegentreten zu können, so sind die Kommunisten, soviel ich weiß, auch im Reichstag an den zuständigen Stellen vertreten, und sie hätten dort versuchen sollen, das Reichsrecht so umzuändern, daß ich die Möglichkeit habe, einzugreifen. (Sehr richtig!
Wie verhält es sich mit der Arbeitszeit? Im deutschen Kohlen⸗ hergbau, insbesondere im Bergbau an der Ruhr, hatten wir vor dem Kriege die 8*5z stündige Arbeitszeit. Die Arbeitszeit ist auf 8 Stunden vermindert worden. Demgegenüber ist im englischen Bergbau, und zwar gerade in denjenigen Teilen des englischen Bergbaus, der für die Konkurrenz mit der Ruhr im besonderen in Betracht kommt, als Ergebnis des englischen Bergarbeiter— streiks eine Heraufsetzung der englischen Arbeitszeit auf diejenige der Friedenszeit, nämlich auf 833 Stunden, erfolgt. (Hört, hört!) Gerade dadurch, daß die englische Bergarbeiterschaft, obwohl die Bergbauverhältnisse in England so viel günstiger liegen als bei uns an der Ruhr, jetzt 5 Stunde länger arbeitet als die Berg⸗ arbeiter an der Ruhr, sind die Konkurrenzverhältnisse zwischen unserem Ruhrbergbau und dem englischen Bergbau so außer—⸗ ordentlich betrübend und ungünstig zu ungunsten des Ruhrberg⸗ baues verschoben worden, und wenn man dazu überginge, in einem Land oder in einem Bezirk die Arbeitszeit zu kürzen ohne Rücksicht auf die internationalen Konkurrenzverhältnisse, so würde man dadurch die Konkurrenzlage unseres deutschen Berg⸗ baues nur weiter verhängnisvoll einengen und erschweren und der Arbeiterschaft einen ganz schlechten Dienst erweisen. So große und bedeutende sozialpolitische Fragen wie die Herabsetzung und Ordnung der Arbeitszeit im Bergbau lassen sich vernünftiger— weise überhaupt nur international regeln. (Sehr richtig! Es ist unmöglich, daß wir unsere deutsche Wirtschaft rein theoretisch und ohne jede Rücksicht auf die Konkurrenzlage und die Welt⸗ wirtschaft, inmitten deren sie kämpft und arbeitet, irgendwie ordnen, sondern wir müssen sehen, daß wir dahin kommen, daß die sozialpolitischen Einrichtungen, in denen wir doch führend in der Welt sind, auch von den anderen Ländern erst einmal nach—⸗ gemacht werden (sehr richtigh, so daß wir unter möglichst gleichen Konkurrenzverhältnissen zu arbeiten haben. Meine Damen und Herren, wenn man sich etwa auf den Stand⸗ punkt stellte: Verkürzung der Arbeitszeit auf 7 Stunden, aber unter entsprechender Kürzung des Lohnes — so würde das zu einer Schädigung der deutschen Arbeiterschaft führen, die wir nicht hinnehmen können, und würde von ihr abgelehnt werden. (guruf bei den Kommunisten) Sie wollen gewiß eine andere Regelung. Ihnen schwebt wahrscheinlich vor, daß die 7⸗Stunden⸗-Schicht unter Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Löhne eingeführt wird. (Sehr richtig) Aber jeder, der von wirtschaftlichen Dingen auch nur die geringste Vorstellung hat, weiß, daß dadurch die Produkte in einem Ausmaß verteuert werden müßten, daß wird eben erst recht nicht mehr konkurrenzfähig sein können. Das wäre eine Politik, die so arbeiterfeindlich wäre, daß man von der Preußischen Regierung nicht verlangen kann, sie mitzumachen.
In dem Antrag der Kommunistischen Fraktion wird dann die Behauptung aufgestellt, ich hätte in meiner Ansprache auf dem Bergarbeiterkongreß in Magdeburg am 8. Juli d. J. behauptet, es müßten weitere 50 000 Bergarbeiter abgebaut werden. Das trifft nicht zu. Ich habe vielmehr auf diesem Bergarbeiterkongreß darauf hingewiesen, daß wir infolge des englischen Streiks und infolge der ganz ungewöhnlichen Sonderkonjunktur, die wir dadurch für unseren deutschen Bergbau gewonnen haben, 50 000 Berg⸗ arbeiter mehr angelegt haben, als wir im Frühjahr 1926, also, wenn Sie so wollen, in einer etwas normaleren Konkurrenzlage bei uns im Ruhrbergbau gehabt haben, und ich habe ausgeführt, daß jederman, der diese Dinge vorurteilslos und sachlich beurteilt, mit mir zu der Ueberzeugung kommen muß, daß selbstverständlich, nachdem diese Sonderkonjunktur weggefallen ist, nachdem der Bergarbeiterstreik in England eingestellt ist und England mit seiner Riesenkohlenproduktion wieder als Konkurrent auf dem Weltmarkt erscheint, dann nicht diese Belegschaftsziffern, wie wir sie während des Streiks gehabt haben, aufrechterhalten werden konnten. Das ist etwas ganz anderes als das, was mir Herr Sobottka in den Mund gelegt hat.
Was die übrigen Angriffspunkte anlangt, so wird darauf hingewiesen, daß ich einen Beschluß des Landtages, der bei Ge⸗
Jahr angenommen worden ist, nicht ausgeführt hätte. In diesem Beschluß heißt es — er ist richtig wiedergegeben worden —,
soll,
1. daß die Förderwagen nicht über den Rand des Wagens hinaus
beladen werden dürfen (Kränzeladen).
Diese Frage des sogenannten Kränzeladens hat nach zwei Rich—
tungen hin Bedeutung. Einmal lohnpolitisch, weil bei der Be⸗
rechnung des Lohnes die Wagenzahl, die gefördert worden ist, eine Rolle spielt. Zum anderen sicherheitspolitisch, nämlich in⸗ sofern, als, wenn die Förderwagen überladen werden, die Gefahr besteht, daß Kohlestücke oder Kohlestaub in die Grubenbaue hinein⸗ kommen und dadurch die Gefahr der Kohlenstaubexplosion er⸗ höhen. Nun scheint den Herren, die diesen Antrag damals ein⸗ gebracht haben, vorzuschweben — ich muß auf diesen Irrtum hinweisen —, daß ich in der Lage sei, durch Bergpolizeiverordnung zu verordnen, was mir beliebt. Nein, was durch eine Bergpolizei⸗ verordnung verordnet werden kann, ist im 5 196 des Allgemeinen Berggesetzes genau vorgeschrieben. Bergpolizeiverordnungen können nur für sicherheitspolitische Angelegenheiten, nicht aber auch für lohnpolitische Angelegenheiten erlassen werden. Soweit diese Frage des Kränzeladens eine sicherheitspolitische Bedeutung hat, habe ich eingegriffen, längst bevor die Herren Kommunisten einen Antrag gestellt haben. Ich habe bereits in der am 1. April 192366 in Kraft getretenen Bergpolizeiverordnung des Oberberg⸗ amts Dortmund über die Bekämpfung von Kohlenstaubexplosionen angeordnet, daß auf Strecken, die zur Förderung oder Fahrung dienen, Staubansammlungen, Kohleklein und Kohlestücke be⸗ seitigt werden müssen. Weiter habe ich durch einen Erlaß vom 16. Oktober 1926, der also ebenfalls vor der Annahme dieses Antrags liegt, angeordnet, daß die Bergrevierbeamten nochmals generell angewiesen werden, darauf zu achten, daß die Wagen über Tage höchstens bis zum Rand geladen ankommen, damit eine Ueberladung vermieden werde. Das ist das, was auf Grund des Gesetzes möglich ist, und es kann von mir nicht gefordert werden, daß ich Dinge durchführe, zu deren Durchführung ich nicht be⸗ rechtigt bin. Dann wird in dem erwähnten Landtagsbeschluß unter 2. verlangt, daß durch die Bergpolizeiverordnung angeordnet wird, daß die Entscheidung, ob ein Förderwagen durch die Hauer genügend beladen worden ist oder nicht, nur unmittelbar vor
Ort getroffen werden muß — keinesfalls dürfen die Hauer
wegen zu geringer Beladung des Förderwagens bestraft werden,
wenn die mangelhafte Beladung erst am Tage festgestellt
worden ist. Dieser Beschluß ist ganz undurchführbar. Bei der Fülle der Betriebspunkte auf einer Schachtanlage kann man unmöglich so viel Aufsichtspersonen in den Betrieb einstellen, daß überall dort, wo ein Förderwagen beladen wird, eine besondere Aufsichts⸗ person steht, die kontrolliert. Dadurch würden wir den Bergbau so belasten, wie es nicht verantwortet werden kann. Hier gilt das, was ich schon vorhin gesagt habe: das ist eine lohnpolitische Frage; das muß man beim Abschluß der Tarifverträge aus⸗ handeln, aber man kann solche Dinge nicht durch Bergpolizei⸗ verordnung vorschreiben.
Dann wird unter 3. gefordert, daß Kohlenwagen von einzelnen Kameradschaften zur so⸗ genannten Auffüllung der zu schlecht beladenen Kohlenwagen wegen des damit verbundenen Lohnbetruges nicht weggenommen werden dürfen.
Das steht schon im alten Berggesetz. Ich kann unmöglich eine Polizeiverordnung erlassen, die etwas vorsieht, was seit 50 Jahren im Berggesetz in 85 80 und 207« steht. Und nun sagen Sie: das wird nicht beachtet. Ja, meine Herren, das steht im Gesetz, daß dann Bestrafungen eintreten müssen, und zwar gerichtliche. (Lachen bei den Kommunisten) — Machen Sie denn mich dafür verantwortlich, daß irgendein Gericht eine Bestrafung nicht aus⸗ spricht? Darauf habe doch ich keinen Einfluß, das ist Sache der ordentlichen Gerichte, und wenn diese zu der Ueberzeugung kommen, daß eine Straftat nicht vorliegt, können ste auch niemanden bestrafen. — Also die Gerichte sind dazu da, solche Aufklärungen zu bringen, und nicht der Handelsminister.
Ferner können diejenigen, die glauben, durch eine unsach⸗ gemäße Behandlung der Förderwagen geschädigt zu sein, vor den Arbeitsgerichten, an denen Arbeitnehmer mitwirken, Klage auf Entschädigung erheben. Also alle diejenigen, die glauben, daß solche Fälle vorgekommen sind, muß ich an die Gerichte verweisen, damit sie dort ihre Ansprüche durchzusetzen versuchen. Ich bin dazu nicht in der Lage.
Dann wird in dem Antrag darauf hingewiesen, daß Miß⸗ handlungen von Bergarbeitern vorgekommen wären. Ich habe schon bei früheren Gelegenheiten gesagt, und kann es hier nur wiederholen, daß ich selbstverständlich jeder Mißhandlung, die festgestellt wird, mit der äußersten Schärfe begegnen werde. Ich mache gar kein Hehl daraus, daß ein Vorgesetzter, der einen Untergebenen mißhandelt oder auch nur schwer beleidigt, einen solchen moralischen Mangel zeigt, daß ihm nach meiner Ueber⸗ zeugung die Berechtigung, Vorgesetzter im Bergbau zu sein, ent⸗ zogen werden muß lsehr richtig! im Zentrum und bei der Sozial⸗ demokratischen Partei); ich bin durchaus der Meinung, daß er dann disqualifiziert werden muß.
Aber, meine Damen und Herren, Sie haben ja nun selbst aus dem Vortrag des Herrn Abg. Sobottka gehört, daß er hier irgendwelche Zweifelsfälle vorbringt, die nicht geklärt worden sind; und wenn sie nicht aufgeklärt sind, kann ich natürlich nicht einschreiten. (Abg. Sobottka: Warum wird denn kein Straf⸗ antrag gestellt?7ꝰ — Darauf will ich ja eben eingehen, Herr Ab. Sobottka, gedulden Sie sich freundlichst einen Augenblick! — Wenn ein Fall nicht aufgeklärt ist, dann besteht bei uns wie in jedem anderen Rechtsstaat nur die eine Möglichkeit, um den Fall aufzuklären, ein Strafverfahren durchzuführen. Nun fragt Herr Abg. Sobottka, warum der Bergrat Wolf — um den es sich, wenn ich recht verstanden habe, hier handeln soll — im Falle des Arbeiters Reimann keinen Strafantrag gestellt habe. Ja, Herr Abg. Sobottka, wenn Sie die Güte gehabt hätten, sich bei einem juristisch⸗sachverständigen Mitglied Ihrer Fraktion zu erkundigen, dann würden Sie gehört haben, daß im Falle von Beleidigungen
legenheit der Etatsberatung, wenn ich mich nicht irre, im vorigen
daß das Staatsministerium durch Polizeiverordnung anordnen
gestrengt werden muß. Wenn jemand glaubt, daß er verletzt oder beleidigt worden ist, dann muß er sich eben im Privatklagever⸗ fahren an das Gericht wenden, und dann wird das Gericht auf⸗ klären, was tatsächlich geschehen ist.
Meine Damen und Herren! Ich kann an die Herren, die hier derartige Einzelfälle vortragen wollen, um den Eindruck zu erwecken, als wenn auf diesem Gebiet sehr große Mißstände vor⸗ lägen, nur die Bitte richten, ehe sie hier eine solche Kritik üben, uns die Einzelfälle, die sie im Auge haben, vorher zu unterbreiten, damit wir in die Lage versetzt werden, sie zu prüfen. Den vom Herrn Abg. Sobottka erwähnten Fall der angeblichen Mißhandlung des Arbeiters Reimann haben wir im Ministerium bei dieser Gelegenheit zum ersten Male gehört. Ich bin selbstverständlich gern bereit, den Fall sofort nachzuprüfen, um festzustellen, ob wirklich eine Nachlässigkeit vorgekommen ist. Aber ohne daß ich einen Fall kenne, kann ich natürlich nicht eingreifen. Der andere Fall, den der Herr Abg. Sobottka erwähnt hat, und der auch zum Gegenstand einer großen Anfrage gemacht worden ist, beschäftigt bereits das Ministerium. Ich habe veranlaßt, daß klare Fest⸗ stellungen getroffen werden sbollen, soweit das möglich ist. Mehr vermag ich nicht zu tun.
In dem Urentrag der kommunistischen Fraktion wird dann am Schluß ganz allgemein davon gesprochen, daß es nur der Untätigkeit der Bergbehörden zuzuschreiben sei, wenn noch Miß— handlungen vorkämen. Nun, daß ich selbst die Gruben nicht kontrollieren kann, ist Ihnen bekannt, meine Damen und Herren. Ich kann auf diesem Gebiet nur helfen, indem ich die Kontroll⸗ einrichtungen so ausgestalte, wie es nur eben möglich ist. Dazu darf ich wohl darauf verweisen, daß wir in dieser Beziehung in Deutschland eine Fülle von Einrichtungen haben, die dazu be— stimmt sind, vorzusorgen, daß die sozialen und die persönlichen Angelegenheiten der Arbeiter befriedigend geregelt werden. Ich darf hier erwähnen, daß z. B. in England erst auf je 26 Millionen Tonnen Förderung ein Aufsichtsbeamter kommt. Wir haben in Deutschland dagegen schon auf je 740 000 Tonnen Förderung einen Aufsichtsbeamten. Wir haben also sicher nicht zu wenig an Auf— sichtsbeamten, und besonders wichtig ist doch, daß wir bei uns in Deutlchsand im Gegensatz zu anderen Ländern auch die Arbeiter⸗ schaft selbst mit zur Kontrolle herangezogen haben. Wir haben in den Betriebsräten eine Regelung getroffen, die doch eben darauf hinauslaufen sollte, die Arbeiter dadurch möglichst besser⸗ zustellen als früher, daß sie von eigenen Kameraden und Kollegen betreut wurden, und daß sie sich beschwerdeführend an die Be⸗ triebsräte wenden konnten, um diesen Gelegenheit zu geben, Angelegenheiten aufzublären, die wichtig erschienen. Während meiner Amtstätigkeit ist ferner die Einrichtung der Gruben— lontrolleure getroffen worden, die, als völlig unabhängige Menschen, gesichert in ihrer Eigenschaft als staatliche Angestellte, die Aufsicht in den Grubenbauen mit übernehmen sollten. Wir
haben ferner in meiner Amtszeit eine Regelung getroffen, daß auch die Einfahrer, die Revierinspektoren, sich aus den Ver— trauensmännern der Belegschaften ergänzen. Also, meine Herren, wenn alle diese Einrichtungen nicht dazu geführt haben sollten, daß die Verhältnisse der Arbeiter verbessert worden sind, so habe ich das Gefühl, daß dann die Kritik, die ausgesprochen wird, sich weniger gegen mich richtet, sondern daß dann die Be⸗ hauptung, die hier aufgestellt wird, alles das habe keinen Wert gehabt, dazu führt, daß die Herren Kommunisten die eigenen Einrichtungen, für die sie sich so stürmisch eingesetzt haben, diskreditieren. Damit leisten Sie der Arheiterschaft keinen guten Dienst. (Sehr richtig! und Bravo
In der Diskussion begründet nochmals Abg. Abel (G Romm.) den Mißtrauensantrag seiner Freunde, der sich gegen die arbeiter⸗ feindliche Politik des den en e namentlich bei der Gruben⸗ icherheit und der Arbeitszeit der Bergarbeiter wende. Der
inister habe auch öffentlich die Zechenstillegungen verteidigt, durch die immer mehr Arbeiter brotkos würden. ;
Nach weiteren kurzen Bemerkungen der Abgg. So bottka (Comm) und Otter (Soz) wird die A stimmung über den Mißtrauensantrag auf die nächste Plenar⸗
sitzung am Donnerstag, dem 15. November, vertagt. Außerdem: Zechenstillegungsanträͤge.
Parlamentarische Nachrichten.
— Der Sozialpolitische La gif des Vorläu⸗ fügen Reichswirtschaftsrats beschäftigte sich in seinen Sitzungen am 5. und 7. November mit den Berichten des Arbeits. ausschusses zur Beratung des Entwurfs eines Verzeichnisses zum
der Axbeits eitverordnung und für die Anwen⸗ dung dieses Paragraphen auf eine Reihe von Industriebetrieben. Der Ausschuß beschloß nach eingehender Aussprache, der Reichs⸗ regierung vorzuschlagen, in das Verzeichnis zu dem genannten . eine Reihe weiterer Arbeitergruppen aufzunehmen. Bezüglich der Sprengstoff⸗ und Pulverindustrie nahm der Aus⸗ schuß eine Entschließung an, in der der Reichsarbeitsminister er⸗ sucht wird, zu veranlassen, daß die Erlasse des preußischen Handels⸗ und des preußischen Innenministers, betreffend Verbot der Akkordarbeit und Ueberschreitung des Ächtstundentages für die . auf sämtliche Betriebe im Reich ausgedehnt werden. enn die Uebertragung dieser Erlasse auf das gesamte deutsche Reichsgebiet bis zum 356. Juni 1929 zu erreichen sein sollte, wird dem Reichsarbeitsminister empfohlen, na n⸗ hörung des Reichswirtschaftsvats eine enksprechende eichs⸗ verordnung zu erlassen.
Der Reichstagsausschuß für die Strafrechts⸗ reform setzte am J. d. M. seine Beratungen bei 5 72 (Ein- schließung) fort. Die „Einschließung“ soll an die Stelle der Festungshaft“ treten, um sie der militärischen Färbung zu ent⸗ eiden. uf sie sol 6 die sogenannten „Ueberzeugungs⸗ verbrecher“ statt auf Zuchthaus oder Gefängnis erkannt werden, wenn die Tat nicht schon wegen der Art ihrer Ausführung oder wegen der vom Täter verschuldeten Folgen besonders verwerflich ist. Abg. Dr. Ale zander (Komm.) begründete Anträge, die den Kreis der Täter erweitern soll, für die auf die eusiodia honesta erkannt werden soll. Abg. Landsberg 6 be⸗ gründete einen 6 die Cin hier enn eintreten zu lassen, wenn der ausschlaggebende Beweggrund des Täters darin be⸗ standen habe, daß er sich zu der Tat auf Grund .. sittlichen, religiösen oder politischen Ueberzeugung für verpflichtet gehalten habe. An sich habe ja die eustodia honesta für . Partei noch von altersher den unangenehmen Beigeschmack der Kasten⸗
kommen sei, nicht aber für den humilior, die misera plebs, weil
und körperlichen Mißhandlungen ein Privatklageverfahren an⸗
einschätzung, wie sie . nur für den honestior in Frage ge⸗
angeblich der gesellschaftlich höher Stehende von anderen Strafen