1928 / 265 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Nov 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 264 vom 10. November 1928. S. 4.

den Berufungsbeklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den 1 Zivilsenak des Oberlandesgerichts in Kiel auf den 26. Januar 1929, 19 Uhr, Zimmer 30. mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbebollmächtigten vertreten zu lassen. Kiel, den 31. Oktober 1928. Geschäftsstelle 4 des Oberlandesgerichts.

69776] Oeffentliche Zustellung. Die Monteurfrau Elsbeth Prey, geb. Trettin, in Belgard a. Pers., Progzeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Köhler in Köslin, klagt gegen ihren Ehemann, den Monteur Willy Prey, früher in Kolberg, zurzeit unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung aus 1566 und 1536: B. G.⸗-VB. und Schuldig⸗ erklärung des Beklagten gemäß 5 1574 Abs. 1 B. G.-⸗B. Die Klägerin l der den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor den Ginzelrichter der III. Zivilkammer des Landgerichts in Köslin auf den 18. Ja⸗ nuar 18929, vormittags E60 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Nechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Köslin, den 3. Nobember 1923. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

70145

Oeffentliche Zustellung. Die Ehe⸗ frau Henriette Domjahn, geb. Irtz, Lübeck, pertresen durch die Rechtsanwälte Dres. Landau und woeper in Lübeck, klagt gegen jbren Ehemann den Arbeiter Rudolf Domjahn, 3. Zt. unbekannten Ausent⸗ halts, mit dem Antrag, die Ehe der Par⸗ teien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung vor das Landgericht Lübeck Zwilkammer Il, auf Montag, 28. Ja⸗ nuar 1929, vorm. 96 Uhr, mit der Aussorderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zum Vertreter zu bestellen. Lübeckꝓ, 2. November 1928 Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 6or7mI Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterin Stanislawa Noba⸗ lowsts, geb. Bema, in Bobelwitz, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt BVuch⸗

holz in Meseritz, klagt gegen ihren Ehemann, den ehemaligen Versiche— rungsbeamten Loren Robakowski,

zuletzt in Bobelwitz wohnhaft, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trag, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des

vor den Einzelrichter der Hibilkammer

des Landgerichts in Meseritz auf den 2H. Jannar 1929, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts— anwalt als Prozeßbevollmächbigten ver⸗ treten zu lassen. Meseritz, den d. November 1928. Der UÜrkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts,

60778) Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Anna Schulz, geb. Vüdicke, zu zahlen und die Kosten des Rechtestreits

in Neuruppin, Heinrichstr. 46, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Simon, Neuruppin,

klagt gegen den

Reisenden Otto Schulz, früher in Neu⸗ das e . Ehe⸗ Straße, auß den 2. Januar 1929, vor⸗

B. G.⸗B. und Veklagten ge⸗

ruppin, Heinrichstr. 46, auf scheidung aus § 1668

Schuldigerklärung des

mäß z' 1514 Abs. 4 V. G.-B. Die Der Urkundebeamte der Geschästsstelle Klägerin ladet den Beklagten Zur beim Amtsgericht.

mündlichen Verhandlung des NRechts⸗ vor die 38. Zivilkammer des Neuruppin auf den vormittags Auf⸗ oyderung, sich durch einen bei diesem Hericht zugelassenen Rechtsanwalt als Eylau, Klägers, Proze zbevoll mächtigter: vertreten zu Rechtsanwalt Goldmann, Freiburg, Schl.,

treits andgerichts in 14. Januar 1829, 9 uhr, Zimmer 80, mit der

Prozeßbevollmächtigten lassen. Neuruppin, den 26. Oktober des Landgerichts. [69779] Oeffentliche Zustellung. Die Musikerfrau Elisabeth Kischer, geb Steffen, in Tilsit, Stolbecker Straße 107

Klägerin. Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗

anwalt Dr. Jacobi in Tilsit, klagt geger

ihren Ehemann, den Musiker Hermam Kischer, früher in Tilsit, jetzt kannten Aufenthalts, auf

Fz5§ 1568, 1I9ßzg B. G.-B., mit dem An

trag, die Ehe zu scheiden, den Beklagten in für den schuldigen Teil zu erklären und

Rechtsstreits auf ladet den Be

Kosten des Die Klägerin

ihm die zuerlegen.

klagten zur mündlichen Verhandlung des

Rechtestieits vor die dritte Zivilkamme des Landgerichts in Tilsit

einen bei diesem Gericht zugelgssenen Rechts anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver treten zu lassen. Tilsit, den 6. November 1928. Der Urkundsbeamte der Geschästsstelle des Landgerichts.

J 6

(69783) Oeffentliche Zustellung. Dse minderjährige Muth Klinke in Chemnitz, gesetzlich vertreke durch ihren Vormund das Jugend un

Wohlfahrtsamt, Abt. Amts vormundschaft, reits Themnitz, Wiesenstraße 1, Klägerin, klagt

Nechtsstreits platz l,

Rechtsanwalt Dr.

1928. Der Urkuͤndsbeamte der Geschäftsstelle

unbe⸗ ö Grund per s6ggt7] Oeffentliche Zustellung;

Zimmer 208, auf den 14. Januar 1929, vormittags Y uhr, mit der Aussorderung, sich durch 28.

Gertraude] läufig vollstreckbar zu erklären, e) die

gegen den Elektromonteur Willy Kurt Schiüssel, zuletzt in Chemnitz, setzt un; bekannten Ausenthalte, Beklagten, auf Erhöhung der Unterhaltsrente, mit dem Antrage auf Gewährung des Armenrechts, ten Beklagten tostenpflichtig und vor⸗ läufig vollstreckbar zu verurteilen, der Klägerin vom Tage der Klagzustellung ab an Stelle der im Ueteil des Amtsgerichts Chemnitz, 7 Cg 58121, vom 8. Mär; 921 festgesetzten Rente eine Jolche von zunächst wöchentlich 7,30 RM, jährlich 390 RM, vierteljährlich im voraus zu gewähren. Der Klägerin ist das Armen recht bewilligt worden. Der Beklagte wird zum Gütetermin auf den 28. De⸗ zember 1928, vormittags Uhr, vor das Amtsgericht Chemnitz, Hohe Straße, Zimmer 138, 1, hiermit geladen. Chemnitz, am 5. November 1928. Der Urkundsbeamte der Geschästsstelle bei dem Amtsgericht.

70152] Oeffentliche Zustellung.

Ober frank, Kurt, geb. 27. 17. 1927, unchel. der Witwe Walburga Stengel, geletzlich vertreten durch den Vormund

Sberfrant. Martin, Bäckermeister in Bäumenheim, klagt gegen Vonroth, Willibald, Bäckergehilfe von Gunzen—

heim, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Vaterschast und Unterhalts, und beantragt, zu erkennen: J. Es wird fest⸗ gestellt, daß der Beklagte der Vater des am 27. Dezember 1927 won der Walburga Bauer verw. Stengel, geb. Oberfrank in Walbach unehelich geborenen Kindes Kurt ist. II. Der Beklagte ist schuldig, dem Kinde von der Geburt bis zu dessen vollendetem 16. Lebensjahre eine je für drei Monate vorauszahlbare Unterhalts—⸗ rente von monatlich 40 RM zu entrichten. III. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckoar, soweit die Unter⸗ haltebeträge für die Zeit nach der Er— hebung der Klage und fär das der Er⸗ hehung der Klage vorausgehende letzte Vierteljahr zu entrichten sind. Der Be⸗ klagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Don⸗ nerstag, den 21. Februar 1929 vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht Donauwörth, Sitzungssaal Nr. l, geladen. Donauwörth, den 8. November 1928. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

——

69784) Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige, am 14. 5. I926 ge⸗ borene Gisela Lenni Irene Kumpe in Hinterhermsdorf, vertreten durch ihren gesetzlichen Amtsvormund, Wohlfahrts. und Jugendamt des. Bezirksverbandes Pirna, Prozeßbevollmächtigter: Verwal⸗ tungsinspektor Horn, klagt gegen den Stellmacher Richard Wilhelm Deinrich Rupprecht. zuletzt in Dresden /t. Carola—⸗ wohnhaft gewesen, ietzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Rupprecht sein außerehelicher Vater sei, weil er seiner Mutter, der Lenny Fumpe in Hinterhermsdorf, in der Zeit vom 16. 7. 1925 bis 14. 11. 1926 beige⸗ wohnt habe, mit dem Antrage, den Be— klagten zu verurteilen, der Klägerin vom 25. 7. 1926 an bis zum 29. 2. 1928 zu Händen des Vormunds als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Vierteljahrs— rente von 79 RM und vom 1. 3. 1928 bis 13. 5. 1942 eine solche von 90 RM

zu tragen. Das Urteil ist vorläufig voll— streckbar. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor Amtsgericht Dresden, Lothringer

mittags 8I Uhr, geladen. Dresden, den 3. November 1928.

69787 Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des minderj Kindes Erich Guftav Rösler in Wildenhoff, Kreis Pr. Eylau, vertreten durch ben Amts⸗ vormund des e n nen, Pr.

gegen Maurerlehrling Otto Schulz, zu⸗ letzt in Freiburg, Schl., Bahnweg 7 bei Ullrich, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wird gemäß, S5 203, 206 3. P. O. die öffentliche Zustellung der Ladung zum 12. Dezember 1928 an⸗ „geordnet. Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits ist auberaumt auf den 12. Dezember 1928, vor⸗ 1 Imittags S! Uhr. Freiburg, Schl., den 5. November 1928. Das Anitsgericht.

Der minderjährige Heinz Willinski Elberfeld, Prozeßbevoll mächtigter; Jugendamt der Stadt Elbers d, klagt gegen den Bergmann Fritz Richulski, „früher in Wanne-Eickel, Ziethenstr. B, unter der Behauptung, daß der Beklagte r mit der verstorbenen Mündelmutter Berta Willinsti in Elberfeld in der ge⸗ setzlichen Empfängniszeit vom 30. 7. bis 11. 1927 den Beischlaf vollzogen hat, mit dem Antrage; a) auf Zahlung von Unterhalt vom Tage der Geburt, dem 28. Mai 1928, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres in Höhe von vierteljährlich 120 RM, die rütständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am Ersten des Kalender— vierteljahres, ) das Urteil für vor⸗

n] Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur d mündlichen Verhandlung des Rechts⸗

zember 11928,

Zimmer 31, geladen. Gelsenkirchen, den 2. Oktober 1928. Nuther, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. 69418 Der minderjährige Edgar Merbach, Gotha, geb. 15. August 1923, unehe⸗ liches Kind der ledigen Marie Merbach in Gotha, gesetzlich vertreten durch den Amtsvormund der Stadt Gotha in Gotha, klagt gegen den Handelsmann Wolf Ullrich, zuletzt in Gotha, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Unter⸗ halts, mit dem Antrage: 1. dem Kläger das Armenrecht zu bewilligen, 2. den Verklagten zu verurteilen, an Kläger vom 1. Januar 1925 bis zum 13. August 1999 monatlich im voraus 235 RM zu zahlen, und das Urteil hinsichtlich der bereits fälligen Unterhaltsbeiträge für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Vertreter des Klägers behauptet, der Verklagte habe der Mutter des Kindes während der gesetzlichen Empfängnis⸗ zeit, d. h. in der Zeit vom 15. 10. 1922 bis 13. 2. 1923, geschlechtlich beigewohnt. Beweis: Zeugnis der Kindesmutter. Ju diesem Zweck ist vor dem Thüring. Amtsgericht Gotha Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung auf den 9. Ja⸗ nuar KRz2g9, vormittags Uhr, Zimmer 37, anberaumt. Der Verklagte wird zu diesem Termin hiermit ge— laden. Gotha, den 2. November 1928. Thüring. Amtsgericht. 2.

69419) Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Walter Rudi Sülzenbrück in Gotha, geb. am 30. 1. 1928, gesetzlich vertreten durch den Amtsvormund der Stadt Gotha, klagt gegen den Schuhmacher Max Koch, früher in Gotha, Eisenacher Str. 20, setzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage, den Ver⸗ klagten zu verurteilen, an den Kläger vom 30. Januar 1928 bis zum 30. Ja⸗ nuar 1944 monatlich im voraus 25 RM zu zahlen. Der Kläger ladet den Ver⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstteits vor das Thüring. Amts⸗ gericht in Gotha auf Freitag, den 4. Januar 1929, vormittags Sy Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zuftellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Gotha, den 3. November 1928.

Thüring. Amtsgericht.

T7olb3] Oeffentliche Zustellung. Das Hess. Kreisamt, Kreisfugendamt in Groß Gerau, in Vollmacht des Stadt⸗« sugendamts St Pölten⸗-Stadt, als Vor⸗ mund der Herta Mayer, geb. am 2. Ok⸗ tober 1927 in St. Pölten und wohnhaft daselbst, klagt gegen den Schmied Arnold Bösentheimer, geb. am 14 November 1898, früher wohnhaft in Villach, zuletzt wohnhaft in Gustavsburg, Darmstädter Landstraße 18, jetzt unbekannten Ausent⸗ halts, wegen Unterhalts, und hat in seinem Flagenachtrag vom 20. Oktober 1928 solgenden Kiageantrag gestellt: 1. Der Beklagte ist als Vater des am 2. Oktober 1927 von der Therese Mrasek geborenen Kindes Herta Mayer anzusehen. 2. Der Beklagte ist schuldig, zur Bestreitung der Kosten des Unterhalts an die Klägerin von der Geburt, vom 2. Oktober 1927, bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr eine Unterhaltsrente von monatlich 40 RM nebst o/ g Zinsen hieraus von den einzelnen Fälligkeitstagen in vierteljährlichen Raten im voraus zu zahlen, und zwar die rück— ständigen Beträge fofort und die künftig fällig werdenden am Ersten eines jeden Kalendervierteljahresz. 3. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auf⸗ erlegt. 4. Das Urteil wird für vorläufig vollstieckbar erklärt. Der Klägerin ist das Atmenrecht für die erste Instanz be⸗ willigt. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits wird der Beklagte vor das Amtegericht Groß Gerau, Sitzungssaal. auf den 20. Dezember 1928, vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. Die öffent⸗ liche JZustellung des Klagenachtrags vom 20. Oktober 1928 wie die öffentliche Ladung des Beklagten wird bewilligt. Groß Gerau, den 29. Oktober 1928. Der Üͤrkundsbeamte der Geschäftsstelle Hess. Amtsgerichts Groß Gerau.

69420] Deffentliche Zustellung. Die minderjährigen Grete, Hans und Anneliese Kröber, Halle a. S., Lilien⸗

geborene Charlotte Ruth Lorenz zu Halle⸗ Saale, vertreten durch den Magistrat der Stadt Halle⸗S., Amte vormundschait zu Aibeiter Richard Heye, früber in Boden⸗ Halle⸗S. anwalt Ohser zu Halle⸗Saale, klagt gegen den Arbeiter Paul Alsleben, jetzt un⸗ Kinde vom

vormittags 9 Uhr, 169789] Oeffentliche Zustellung. 1

Die minderjährige, am 7. Ottober 1926

Projeßbevollmächtigter: Rechts⸗

bekannten Aufenthalts, früher in Halle⸗

Saale, Körnerstraße Nr 31, unter der eine viertel jährlich

Behauptung, daß der Beklagte zu ihrem Unterhalt verpflichtet sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, der Klägerin, zu Händen der städtischen Amtsvormundschaft, vom Tage der Geburt ab bie zum 31. Juli 1927 vierteljahrlich 75 RM fünsundsiebzig Reichsmark und vom 1. August 1927 ab bis zur Voll⸗ endung des sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt in vierteljährlichen Voraug— zahlungen eine vierteljährliche Geldrente von gy RM neunundneunzig Reiche⸗ mark zu zahlen, und zwar die zrück⸗ ständigen Beträge jofoit, die künjtig fällig werdenden jeweils am 7. Oktober, 7. Ja⸗ nuat, 7. April und 7. Juli jedes Jahres. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ sireits wird der Beklagte vor das Amts— gericht in Halle⸗Saale auf den 20 De⸗ zember 1528, vormittags 10 Uhr, Zimmer 141, geladen. Halle⸗Saale, den 3. November 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftestelle 2 des Amtsgerichts. 69790) Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Hermann Politz zu Vienenburg, vertreten durch das Kreis⸗ sugendamt Goslar, klagt gegen den Ingenieur Friedrich Marby, früher in Hannover, Herschelstraße 10. unter der Behauptung, daß dieser als sein außer— ehelicher Erzeuger veipflichtet sei, ihm Unterhalt zu gewähren, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger z H. des Kreisjugendamts Goslar von seiner Geburt ab, d. i. der 31. Mai 1927, eine Unterhaltsrente von 60 RM vierteljährlich bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, und zwar die rück— ständigen Beträge sofort, die künstig fälligen am J. Dezember, 1. Mär, J. Juni und 1. September jeden Jahres zu zahlen und das Urteil gemäß 7086 3.4P.-O. für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts. streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Hannover auf den 21. De⸗ zember 1928, vormittags 10 Uhr, geladen. . Hannover, den 2. November 1928. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

69791] Die minderjährige Gertrud Adelheid Kußa in Gr. Wartenberg vertreten durch das Jugendamt Groß Wartenberg, klagt gegen den Oberschweizer Meichard Messow, 3. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Unter⸗ halt. Klägerin beantragt, Beklagten zu verurteilen, von der Geburt, d. i. v 19. 6. 1925, ab eine Unterhalts rente von 75 RM vierteljährlich bis zur Vollendung des I6. Lebenssahres, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fälligen viertel⸗ jährlich im voraus zu zahlen, auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er— flären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Naumburg a. S. zum 290. Dezember 1928, vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 26. Naumburg a. S., den 31. Oktober 1928. Bas Amtsgericht.

69794 Oeffentliche Bustellung.

Eugen Blessing von Neckarhausen, Gde. Nürtingen, geb. am 7. 3. 1919, vertr. duich das Jugendamt Nürtingen, klagt wegen Unterhalts gegen den verh. Tag⸗ löhner Jakob Walter, zuletzi wohnhajt in Alte hausen, O.⸗A. Saulgau, seit 1926 mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu ver- urteilen, an den Kläger vom Tage der Klagerhebung an bis zur Vollendung seines 16. Lebensjahres eine jährliche Geldrente von 20 Rm zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden in vierteljährlichen Raten im voraus. Der Beklagte wird hiermit zu dem am Freitag, den 28. Dezember 1928, vorm. Z Ühr, vor dem Amts— gericht stattfindenden Güteverhandlungẽ⸗ termin geladen.

Amtsgericht Saulgau Württ.).

[öh 96] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Werner Petzold in Reinsdorf, vertreten durch das Kreis⸗

straße 12, vertreten durch ihren Pfleger, ben Drogisten Paul Klaus in Hale a. S., Gr. Klausstr. 19, klagen gegen den Friseur Franz Kröber, z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts, früher in Halle g. S. ehm ef gewesen, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte als ehe— licher Vater der Kläger sich der Unter⸗ haltspflicht gegen dieselben entziehe, ob⸗ wohl er dazu in der Lage sei, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vor⸗ läufig' vollstreckbare Verurteilung zur Zahlüng einer seit dem 1. Juli 1926 vierteljährlich im voraus zu zahlenden Unterhaltsrente von 90 RM an jeden der Kläger. Zur mündlichen g ,. lung des Rechisstreits wird der Be lagte vor das Amtsgericht in Halle a. S., Abteilung 4, auf den 15. Dezember 1528, vormittags 9 Uhr, Zim⸗

mer 141, geladen. Halle E(Saale), 3. November 1928.

wird der Beklagte vor das Amtsgericht, hier, auf den 341. De⸗

Amtsgericht. Abteilung 4.

sugendamt Delitzsch als Amtevormund dieses wieder vertreten durch den Amts⸗ vpormund Max Poppe in Trebbin, ftagt gegen Schweizer Georg Tremmel in Ahrensdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger vom Tage der Geburt, dem 18. Februar 1928, ab bis zur Vollendung des 16. Lebensiahres eine vierteljährlich im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 78 Reichsmark zu zahlen und das Urteil nach § 728 Ziffer 6 Z.-P.⸗-O. für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten

zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗

fireits vor das Amtegericht Trebbin (Kreis den 4. Januar 1929,

Teltow) auf vormittags 10 Uhr, Zimmer 2. Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Zum

Bodenfelde, jugendamt in

auf kostenpflichtige

wird

70158] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Elijabeth Roll in vertieten durch das Kreis— Uslar, klagt gegen den

selde, wegen Unterhalts, mit dem Antrage Verurteilung. dem Tage der Geburt bis zur Vollendung eines sechzehnten Lebensjahres im voraus zu ent⸗ richtende Geldrente von 90 RM zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge solort, die künftig lällig werdenden am 21. XI.,

, , d ,,, Jahres. Zur mündlichen Verhandlung

des Rechtsstreits wird der Belagte vor das Amtsgericht in Uslar auf den 18. Dezember 1928, 9 Uhr, geladen. Uslar, den 1 November 1928.

Der Urkundsbeamte . der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

69780) Oeffentliche Zustellung.

Die Handels. und Verkehrsbank Aktien⸗ gesellschaft. Hamburg, Feldstr. 26 klagt gegen den Händler Albert Schäfers, srüher in Altona wegen Forderung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zur Zahlung von 500 RM nebst 20m b. a. Zinsen siber den jeweiligen Reichs bankdiekont seit dem 1. April 1927 zu verurteilen unter Duldung der Zwangsvollstreckung in das auf Namen des Beklagten stehende, in Siellingen⸗Langenfelde, Basselweg 25 be legene, im Grundbuche von Stellingen⸗ Langenfelde Band Xll Blatt Nr. 577

eingetragene Grundstück. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits

wird der Beklagte vor das Amtsgericht

in Altona, Elbe, auf den 20. Dezember

1928, vormittags 10 Uhr, Zimmer

Nr. 188 geladen.

Altona, den 5. November 1928

Die ech e, . Amtsgerichts. Abt. 3 d.

69771] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Bruno Hellinger Bank⸗

geschäft, offene Handels gesellschaft, Illleiniuhaber Bruno Hellinger und Kurt Radicke in Berlin N̊V. 7. Do⸗

rotheenstraße 5, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hermann Ber und Franz Löwisohn, Berlin W. 8, Jägerstraße 13. klagt gegen: 1. den Kaufmann Richard Hoffmann, früher in Berlin W. 10, BVon-der⸗Heydt⸗-Straße 5, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, 2. die Firma Julius Pick, Bankgeschäft in Berlin, auf Grund des Wechsels vom 20. Juli 1998 über 4000 RM., fällig am 20. August 1923, und der Protesturkunde vom 23. August 1928, mit dem Antrag, den Beklagten zu 1, Richard Hoffmann,

als Gesamtschuldner mit der bereits verurteilten Beklagten zu 2 kosten⸗

pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu Hherurteilen, an die Klägerin 4000 RM nebst 9 23 Zinsen seit dem 20 August 1928, 38,265 RM Protestspesen und eigene Spesen und 6 2 eigene Pro⸗ vision mit 13,363 RM zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zu 1 zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Kammer für Handels⸗ aachen des Landgerichts 1 in Berlin, Gerichtsgebäude Grunerstraße 11. Stock, , 69/71, auf den 3. Jannar h29, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diefem Gericht zugelassenen. Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. . E. 289. 28.

Berlin, den 7. November 1928.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts I.

Oeffentliche Zustellung.

Der Kunstmaler Wilhelm Wagner, Charlottenburg, Weimarer Straße 27] b. Sgoll, Prozeßbevollmächtigter: Rech ts⸗ anwalt Dr. Kurt Hauptmann, Berlin w. 30, Nollendorfstraße 11/12, klagt gegen den Wilhelm Limpert, Berlin R. 15, Kurfürstendamm 217, jetzt un- bekannten Aufenthalts. wegen 2000 Reichsmark, mit dem Antrag, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, an Kläger 20900 RM nebst 9 vom Hundert Zinsen seit dem 26. Mai 1938 unsd

6072

WM46 RM Wechselunkosten zu zahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗

treits vor die 4. Kammer für Handels⸗ e des Landgerichts II in Berlin⸗ Charlottenburg, Tegeler Weg 17/20, auf den 20. Dezember 1928, vor⸗ mittags 10 Uhr, Saal 147, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigen ver⸗ treten zu lassen. 23. P. 366. 28.

Charlottenburg, 31. Oktober 1928.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts 111 Berlin.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen

(einschließlich Börsenbeilage und

Amtsgericht Trebbin (Kreis Teltow), 5. November 1928.

zwer Zentralhandelsregisterbeilagen)

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*

Nr. 265. Neichsbantgirotonto. Berlin, Montag, den 12. November, abends. Poftscheckronto: Bertin a6 2. 1928

Inhalt des amtlichen Teiles:

. Deutsches Reich. Exequaiurerteilung. Zweite Verardnung über die Einfuhr von Gerste aus den Ver⸗ einigten Staaten von Amerika. Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsindexziffer vom 7. No⸗ vember 1928. . Anzeige betreffend die Ausgabe der Nummer 39 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil J.

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Nachtrag zu einem Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

e,.

Amtliches. Deutsches Reich.

Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in . a. M. Edward A. Dow ist namens des Reichs das Fxequatur erteilt worden. ;

.

Zweite Verordnung

über die Einfuhr von Gerste aus den Vereinigten Staaten von Amerika.

Vom 8. November 1928.

Auf Grund der 5§§ 3 und 4 der Verordnung über die Einfuhr von Gerste aus den Vereinigten Staaten von Amerlka vom ͤ. September 1928 (RGBl. J S. 375) wird bestimmt und zwar hinsichtlich der 588 1 und 2 im Einvernehmen mil den zuständigen Landesregierungen:

31

Die Untersuchungsanstalt in Bremerhaven ist zu schließen.

Untersuchungsanstalten sind neu zu errichten in Kiel, Wesermünde und Münfter i. W. ;

83.

Die Geltungsdauer der Verordnung über die Einfuhr von Gerste aus den Vereinigten Staaten von Amerika vom 27. September 1928 wird bis zum 31. Dezember 1928 verlängert.

Berlin, den 8. November 1928.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Dr. Heuka mp. Der Reichsminister der Finanzen. Gen st.

Die amtliche Großhandelsindexziffer

vom 7. November 1928. Die auf den Stichtag des 7. November berechnete Großhandelsinderziffer des Statistischen Reichsamts beträgt:

1913 100 Ver⸗

Indexrxgruppen 1928 änderung 31. Okt.) 7. Nov. in v L. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel .. 128, 127,5 05 w 118,7 119,8 4 049 J. Vieherzeugnisse! ..... 16697 1575, 4 15 K 1466 1 11 Agrarftoffe zufsammen ... 153456 1555 4 04 6. 1 enn, ish e,, 65h III. Industrielle Rohstoffe . und Halbwaren. H. Kohle d 135,3 400 7. Eisen . . 127,5) P O0 8. Metalle (außer Eisen) .... 109,2 109,0 . 3 , 16. Häute und Leder.. i413 138 14 11. 6 157359 ö 12. Kinstliche Düngemittel... 335 . 16 15. Technijche Sele und Fete. . 1565 1135 4 17 14. Jautschuktk—=— J 365 4 00 16. Papierstoffe und Papier. 151,6 152,3 R 65 16. Banstoffe K Rohstoffe und Halbwaren zusammen .. 133, 148.1 IV. Industrielle Fertigwaren. J 17 Proꝛuktionsmittel . 138,6 138,6 40450 18. Konsumgüter. J 176, N61 * 066 Industrielle Fertigwaren zu⸗ d 160,0 160,0 4 99 . nnn, 140,0 140,2 . 61 *) Für Halbzeug und Walzwerkerzeugnisse sind die zurzeit nominellen

Verbandepreise zugrunde gelegt. 1 Monatsdurchschnitt September. *) Monatsdurchschnitt Oktober. Hiernach hat die Gesamtindexziffer gegenüber der Vor⸗

ziffer für Agrarstoffe um 9.4 vH gestiegen und diejenige für Kolonialwaren um O. vH zurückgegangen. Die Indexziffern für industrielle Rohstoffe und Halbwaren und für industrielle Fertigwaren weisen gegenüber der Vorwoche keine änderung auf. Hm er den Einzelgruppen der Agrarstoffe sind die Index⸗ ziffern für pflanzliche Nahrungsmittel bei niedrigeren Preisen für Brotgetreide, Mehl und Zucker, und für Futtermittel in⸗ folge rückläufiger Preise für Futterkartoffeln und Kleie zurück⸗ gegangen. Die Steigerung der Indexziffer für Vieh ist in der Hauptsache auf höhere Preise für Rinder und diejenige für Vieherzeugnisse auf höhere Preise für Milch und Eier zurück— zuführen. Der Rückgang der Indexziffer für Kolonialwaren ist durch niedrigere Preise für Kaffee und Kakao bedingt. . Unter den industriellen Rohstoffen und Halbwaren mußten in der Inderziffer für die Gruppe Eisen die Eisenrohstoffe und Fertigeisen umfaßt, für Halbzeug und Walzwerkerzeugnisse, die zurzeit nominellen Verbandspreise zugrunde gelegt werden. Eine Erhöhung der Preise für die nichtsyndizierten Feinbleche vurde in der Hauptsache durch einen Rückgang der Preise für Maschinengußbruch (Berlin) ausgeglichen. Innerhalb der Gruppe Textilien haben die Preise für Wolle größtenteils an⸗ gezogen, während diejenigen für Baumwolle, Baumwollgarn, In der Gruppe

* Ver⸗

ö Hanf und Jute zurückgegangen sind. Häute und Leder haben neben den Preisen für Rindshäute und Lalbfelle auch die Preise für Unter- und Oberleder nachgegeben. Die Steigerung der Inderziffer für künstliche Düngemittel ist auf. höhere Preise für Stickstoffdünger und für Thomasmehl zurückzuführen. Unter den technischen Oelen und Fetten haben sich die Preise für Petroleum, Benzin und Benzol erhöht. Berlin, den 10. November 1928.

Statistisches Reichsamt. 8 aer.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 39 des Reichs gesetzblatts Teil enthält:

die Verordnung über die Prüfung der Bedürftigkeit bei der Krisenunterstützung für Arbeitslose, vom 6. November 1928. Umfang 4 Bogen. Verkaufspreis 0, 15 RM. Berlin, den 10. November 1928. Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.

Preußen.

Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.

Die Oberförsterstellen Kremmen und Klein⸗— wasserburg im Reg.⸗Bez. Potsdam, Linichen im Reg.Bez. Köslin, Nassau im Reg.Bez. Wiesbaden und die gloster⸗ oberförsterstelle Goslar im Forstverwaltungsbezirk Hannover sind zum 1. April 1929 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 3. Dezember 1928 eingehen.

Nachtrag zum Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

In dem Bescheid 2780 23 vom 5. Juni 1923 des unter⸗ zeichneten Oberbergamts tritt nachstehende Aenderung ein: 1. Zusatz zu Ah: Beschaffenheit des Zündmittels: a) Die Zünder können als Brückenglühzünder und als Funken⸗ alühzünder „Orion“ ausgebildet werden. b) An Stelle des bisher als Vergußmasse benutzten Schwefels

. ferner eine nicht brennbare Vergußmasse zur Anwendung gelangen.

c) Die Isoligrung der Zünderdrähte kann sowohl brennbar als auch feuersicher ausgeführt sein. 2. Zusatz zu B: Verwendungsbedingungen: Auf Steintohlenbergwerken dürfen Zünder mit brenn barer Vergußmasse (Schwefel) nicht verwandt werden. Bonn, den 18. Oktober 1928.

Preußisches Oberbergamt.

Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

folge hatte diese Konferenz nur konstituierenden besondere sollte festgestellt werden, in Einzelthemata die beiden den Unterausschüssen überwies territoriale Organe der ĩ . i. seien. 1 lten die dafür in Frage kommenden Einzelberichterstatter nominiert werden. Der Kon⸗ ferenz lag ein Vorschlag der Reichsregierung vor, über den sich eine längere Debatte entwickelte. . .

Der Sozig lpolitische Ausschuß des Reichs⸗— ugs setzte unter dem Vorsitz des Abg. Esser (Zentr.) seine 5rat r1a60 an , 5 ö 5 ö —— ;. 1 ö Beratungen über die Novelle zur Unfallversicherung ' 9 jr js 15 i rot 5 * ö t

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Dr. Grieser erklärte, dem Nach⸗

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den Umfang der di sicherung erwachsenden Demgegenübe eichsregierung hat die Höchstgrer )jst fünf bis sechs, später nach Eintritt zustandes auf 30 bis 36 Millionen geschätzt. schaften als die Vertreter der von der Kreise haben diese Schätzung für zu hoch ge Belastung selbst auf 12 Millionen . kann richtig sein. Mit Annahme des vorliegen würde eine Belastung von ungefähr 3 Millionen entstehen, die restliche Belastung durch weitere Ausdehnung sich also auf neun Millionen beschränken. Dieser Betrag stellt aber nicht eine Neu⸗ belastung der Volkswirtschaft, sondern zu einem erheblichen Teile nur eine Verschiebung der Belastung dar, da bei den Unfällen der bisher unversicherten Personen schon jetzt von Kranken⸗ In⸗ Laliden⸗ und Angestelltenversicherung sowie der allgemeinen Fürsorge und den Unternehmern (Haftpflicht) bedeutende Auf⸗ wendungen zu machen sind, die im Falle der Ausdehnung der Unfallversicherung fortfallen würden. Die virkliche Neubelastung würde sich also erheblich unter 9 Millionen halten. Es wurde alsdann vom Vorsitzenden Abg. Esser (Zentr) erklärt, daß der Ausschuß die Novelle zur Unfallversicherung weiter durch- sprechen werde, daß aber im gegenwärtigen Augenblick Ab⸗= stimmungen über einzelne Anträge vesp. die Vorlage nicht möglich seien, da die Mitglieder des Ausschusses noch nicht die für ihre Stellungnahme notwendige Fühlung mit ihren Fraktionen hätten nehmen können. In diesem Sinne wurden alsdann die Artikel 3, 4. und 5 der Vorlage in der Aussprache erledigt, aber alle Ab⸗ stimmungen vertagt. Artikel 8 der Vorlage ersetzt die Worte „Betriebsbeamte, Werkmeister und Techniker“ durch das Wort „Angestellte“. Von der Unfallversicherung der Angestellten werden aber ausgenommen die Aerzte und Medizinalpraktikanten, soweit sie nicht unentgeltlich oder lediglich zu ihrer Ausbildung tätig sind, alle Kapellmeister und Musiker, sowie von den übrigen Künstlern diejenigen die mit mehr als 8io⸗ RM Jahresarbeits⸗ verdienst angestellt sind. Artikel 4 will dem 5 547 der Reichs⸗ versicherungsordnung folgende Fassung geben: „Die Reichs⸗ regierung kann durch Verordnung bestimmte Krankheiten als Berusskrankheiten bezeichnen. Auf solche Krankheiten findet die Unfallversicherung Anwendung ohne Rücksicht darauf, ob die Krankheit durch einen Unfall oder durch eine schädigende Ein⸗ wirkung verursacht ist, die nicht den Tatbestand des Unfalls erfüllt. Die Reichsregiexung kann die Durchführung der Un— fallversicherung bei Berufskrankheiten und die Vorausfetzung für ihre Entschädigung regeln.“ Artikel 5 will in die Reichs⸗ versicherungsordnung einen neuen Paragraphen einfügen der lauten soll: „Die Vorschriften über die Entschädigung von Be⸗ triebsunfällen finden auch Anwendung, wenn jemand, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein, unter Gefahr für Leben, Körper oder Gesundheit einen anderen aus gegenwärtiger Lebensgefahr rettet oder zu retten unternimmt und dabei einen Unfall erleidet, Dasselbe gilt für die Uebungen der organisierten Lebensrettung.“ Zu diesen Artikeln lagen zahlreiche Anträge vor; Beschlüfse wurden nicht gefaßt.

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Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Das Erlöschen der Mlaul⸗ und Klauenseuch

t. 3 . 7 6— . ö 2. ; ö it hom Viehhof in Mainz am 7. November 1928 amtlich gemeldet borden.

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Nr. 48 des „Reichsministerialblatts“ (Zentralblatt für das Deutsche Reich vom 9. November 1928 hat . Inhalt: 1. Justizwesen: Bekanntmachung über den Rechtshilfeverkehr auf Grund der internationalen Uebereinkunft zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebs unzüchtiger Veröffentlichungen vom 12. September 1923. 2. Konsulatwesen: Exequaturerteilungen. 3. Maß. und. Gewichtwesen: Drei Bekanntmachungen über Zulassung von Elektrizitätsählern zur Beglaubigung. 4. Statistik: Ver⸗ ordnung üher statistische Marken. Bekanntmachung über den Bei⸗ tritt Griechenlands und Litauens zu der Uebereinkunft, betreffend die Einrichtung einer Internationalen Handelsstatistik. 5. Steuer- und Zollwesen; Bekanntmachung der Beschlüsse des Bewertungsbeirats über die Einreihung bestimmter landwirtschaftlicher Bétriebe in die Ertraaswertklassen und Rahmensätze für den zweiten Hauptfest⸗ stellungszeitraum. Verordnung über die Neuregelung der örtlichen

Vorgestern begann im Reichsinnenministerium unter dem Vorsitz des Reichsinnenministers Severing eine gemeinsame 8h ung der beiden vom Verfassu ngsausschuß der Länderkonferenz eingesetzten Unterausschüsse.

woche leicht angezogen. Von den Hauptgruppen ist die Index⸗

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, von Finanzämtern im Bezirk des Landesfinanzamts Nürnberg. §. Verkehrswesen: Entscheidung über Enteignung für Reichs bahnzwecke. ;

Dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zu⸗

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