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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 273 vom 28. November 1928. S. 4.
b) Bestand an Hypotheken und Kommungldarlehen.
Oeffentlich⸗ . Desgleichen Hypotheken⸗ Sonstige . ee. . nken 1. ,,, Intgesamt 6. Ba! 30 S 94 Zahl der berichtenden Anstalten. ... 39 67 6 7 9 16 ) 113 A. Nengeschäst: a) Hypotheken: 2) *)) Landwirtschaftliche Hypotheken w 747 809,1 1662778, 5 73 323,2 2483910, 8 2447 113,3 davon aus Mitteln der Deutschen . Rente nbank- Kreditanstalt... æ66 206 6 5r6 06,6 30 291,0 ob l S0, 9 S6 696, davon auf Roggen lautend ; 5 O54. 7 91 995, 2 1676 1415 217.9 146 510, Sonstige (städtische) Hypotheken... 2723 842,4 740 155,4 161 872. 3 625 869.9 3531 451,0 davon auf gewerbliche Betriebsgrundstiche 206 216,2 106 126,0 16753. 9 129 196, 1253 0649 davon auf idonnungsneubautens.s.. . ; 61 2329 1412 360,9 503 hI3, e H7 567,4 b) Kommunaldarlehen: ?) 599 630.2 1470660, 8 39 968,9 21102599 2 060 547,3 davon auf Roggen lautend... 2 162,65 II 691,3 — 1415639 141 653,6 ö ö k — 14167, — 14574 11574 H. Aus Aufwertung entstanden: a) Hypotheken: Landwirtschaftliche d 80 065,B7 119 053.6 22 568,4 221 688,7 222 5394 Sonstige (städtische) wd 1496 824,0 367190 — 1533543, 0 1543775,‚8 b) Kommunaldarlehen ... 6 833,0 h 380 684, — 387517, 9 3920651, C. Außerdem befanden sich in der Teilungsmasse: ?); a. aus Aufwertung entftanden: J Hypotheken . . 148 609,8 379 511,9 — 528 120,8 23 147,4 Kommunaldarlehen w 1486,3 664,8 — 2151, 1 2 200,6 b. aus Bareingängen neugewährte: — ö Hypotheken ö JJ 25 742, — — 26 742,7 25 627, Kommunaldarlehen !... ö. — — — — — 1) Einschließlich Girojentralen. — 3) Ohne die aus Aufwertung (oder Ablösung) entstandenen. — 3) Einschließlich Grundrenten⸗ darlehen. = ) Zum Einlösungewert eingesetzt. — s. Soweit Bestände nachgewtesen worden sind. — 9) Die Anzahl der sonstigen Anstalten
hat sich durch die Sächsische Landeskulturrentenbank, Dresden, um eine erhöht.
Berlin, den 26. November 1928.
Der Präfident des Statistischen Reichtzamts. J. V.: Bramstedt.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Aeltestenrat des Reichstags beschäftigte sich gestern mit der Geschäftslage des Ha use s. Er Heschloß, daß heute, zunächst die Arbeitslosenversicherung für die Saisonarbeiter beraten werden soll, am Donnerstag dann die Interpellation und der Antrag der Deutschnationalen zur Tech⸗ nischen Nothilfe, am Freitag andere Initiativanträge aus dem Haäuse und von Montag ah das landwöirtschaftliche Notprogramm, zu dem Anträge der Deutschen Voltspartei vorliegen und Anträge des Zentrums in Aussicht stehen. Schankstättengesetz und Strafvollzugsgesetz sollen erst nach Erledigung der Anträge aus dem Hause zür Beratung kommen.
— Der Reichstagsausschuß für das R ei ch s⸗ strafgesetzbuch begann am 27. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Dr. Kahl (D. Vp) die Beratung des besonderen Teiles des ersten Buches des Reichsstrafgesetzbuchs, ünd zwar mit einer General⸗ aussprache über die politischen Verbrechen und er⸗
ehen (Hochverrat, Landesverrat, Begünstigung des Feindes, Schutz der Republik usw.). Als erster Redner bemerkte Abg. Fanddsberg (Soz), seine Fraktion sei betroffen, daß die voll⸗ fommene Veränderung des Eharakters unseres Staates seit 10 Jahren im Strafgesetzbuch fast keinen Ausdruck gefunden habe. Politische Delikte hätten im früheren Obrigkeitsstaat anders als im Voltsstaat geregelt werden müssen, Das , Delikt richte sich gegen den Staat als Träger von Hoheits rechten, seine Funktionen und seine Funktionäre. Im Obrigkeitsstaat sei Gehorsam des Bürgers gegen seine von Gott ö Obrigkeit gefordert und gegen Verstöße dagegen wehre sich der Obrigkeitsstaat. Anders sei es im Volksstaat. Dieser habe keine Furcht wie der nervöse Obrigkeitsstaat vor Volksströmungen; en. gewähre ja seinen Bürgern durch die Verfassung ihre politische Mitwirkung, Er werde mit den Volksströmungen an sich schon fertig. Im Volks⸗ staat dürfe nach seiner Meinung auch das Parlament nicht all⸗ mächtig sein. In den Rahmen des neuen Volksstaates passe seiner Meinung nach die Formulierung des F 169 nicht, der von der Aufforderung zur Auflehnung gegen bas Gesetz handele. Wie könne der Bürger des Volksstaates bestraft werden, wenn er ein Gesetz für ungültig halte und das ausdrücke. Aehnlich stehe es mit dem Widerstand gegen die Staatsgewalt. Heute sei der Beamte Beauftragter des Volkes, nicht meéhr vom Obrigkeitsstaat bestellt durch deßssen Fürsten. Wie könne er da noch die überragende er⸗ habene Stellung einnehmen, daß jemand bestraft werde, wenn er ich — völlig unschuldig — gegen eine für ihn lächerlich er— cheinende Feftnahme durch einen leichtfertigen Beamten stemme? Aehnlich stehe es mit dem Landfriedensbruch, dessen Formulierung aus dem Jahre 1851 stamme. Heute habe man doch das Recht zu Demonstrationen und Verfammlungen unter freiem Himmel; wie könne man da ö bestrafen, die ihr Interesse lediglich durch Gegenwart in Ansammlungen bekundet hätten? Er hoffe, daß die Aenderung im Verhalten des Schutzmanns gegenüber dem Publikum zur größeren Höflichkeit auch das Publikum wie in England erziehe, zur Hilfeleistung für den Schutzmann gegen Rowdies usw. Endlich müßten die Bestimmungen über die Wahr⸗ nehmung berechtigter öffentlicher Interessen und berechtigter privater Interessen besser gegeneinander abgewogen werden. Der von der . zu Unrecht — wenn auch im guten Glauben — beschuldigte Beamte habe das Recht zur Privatklage auf Fest⸗ stellung der Wahrheit und müsse . einleiten. Abg. Hergt (D. Nat. legte dar, . Partei habe durchaus keine Neigung, auf . Geblete zu' scharfe Strafen zu verhängen. Sie sehe in diesem Entwurf durchaus keine reaktionäre Linie, sondern der Entwurf versolge seine eigene einheitliche Linie. Der Obrigkeits⸗ staat, von dem der Vorredner gesprochen haben liege Jahrzehnte ö. wir hätten in einem konstitutionellen Staat gelebt. Der eitende Gesichtspunkt müsse doch sein; der Staat selber ist gegen Angriffe zu schüßen. Und in diesem Sinne sehe er keinen Unter⸗ schied gegen den Staat nach 1918 und dem Staat vor 1918. Der Staat müsse geschützt werden und ebenso seine Diener! (Abg. Fandsberg [Soz]: Ich will die Bestrafung wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt ja nicht beseitigen!) Er, Redner, erinnere an Helfferichs Wort: Wir Deutschnationalen dienen dem Staat, so wie er . Danach handele seine Partei. Er sei durchaus gegen die Nervosität in diesen Dingen, seine Freunde wünschten auch nicht, daß der politische Kampf durch den Staatsanwalt vor Gericht iht werde. Der Redner kritisierte dann die Nebengesetze, das Republikschutzgesetz und das Spionagegesetz. Wie⸗ viel müsse davon noch au rechlerhalten werden, insbesondere vom ,, . Er fragte: Müssen aus diesem Gesetz z. B. nicht die Bestimmungen, über Gewalttätigkeit herübergenommen werden? Abg. Marx (Zentr) erklärte gleichfalls, daß für seine
Seine Form sei dabei nebensächlich. Die jetzige Staatsform sei durch die Nationalversammlung rechtmäßig zustande gelommen; sie bestche zu Recht, und sie sei zu stützen. Das Volk sei Träger ber Staatsgewalt, aber die Sozialdemokratie gehe von der falschen Voraussetzung aus, daß der Mensch doch besser wäre, als er in Wirklichkeit sei. Die Autorität des Staates müsse gegen⸗ über den Böswilligen, die es immer gebe, geschützt werden. Sonst werde die Folge eine Gefährdung der Ordnung sein. Dazu könne er die Hand nicht bieten. Abg. Koenen (Komm) führte aus, daß im Obrigkeitsstagt, wie ihn der Abg. Landsberg genannt habe, viel seltener politische Delikte bestraft seien als im Volksstaat. Wegen Hochverrats seien von 1882 bis 1891 je sz Strafen vorgekommen, im Jahre 1913 35 Fälle, im Jahre 1919 26 Urteile, 1525 aber fogar 1561. Es habe sich eben am Staat nichts geändert. Es konime nicht auf die Form des Staates, sondern auf den Inhalt dieses Staates an, und dieser sogenannte . sei lediglich ein kapitalistischer Stagt. Durch sein olitisches Strafrecht ziehe sich wie ein roter Faden das Be⸗ treben, die herrschende Gesellschaft gegen die emporstrebenden , zu schützen, statt daß man umgekehrt die Arbeiterschaft, . Mutkerschaft, das Wochenrecht usw, gegen die Ausbeuter gu chützen unternehme. Die Sozialdemokraten hätten 1914 bis 1919 bas Strafgesetzbuch, die Klassenjustiz bestehen lassen, und in der jetzigen reaklionären Zeit gehe man gar noch zur Verschärfung der Strafen für politische Delikte über. Politische Waffen gegen die Proletarler würden geschmiedet. Im Zeitalter des Kapi⸗ talismus könne man die sozialen Nöte und deren Folgen, die Unzufriedenheit und deren Ausbrüche nicht beseitigen und greife nun statt dessen zu einer politischen Rachejustiz. Es seien sogar Rückschritte gegen den früheren Zustand beabsichtigt, z. B bei den Nebenstrafen und deren Folgen. Wenn hier zugegeben sei, es sei kein Unterschied auf diesem Gebiet gegenüber dem lonsti⸗ futionellen Staat im Volksstaal, warum verschärfe ign dann die Gefahren für die, die sich konstitutionell betätigen wollten? Auch werde man die Strafe klassenmäßig anwenden! Z. B. sei jetzt ein Redakteur verurteilt — durch das . — wegen Abdrucks der Beschlüsse der kommunistischen Interngtiongle von 1920 über den Parlamentarismus. Acht Jahre sei diese theo⸗ retische wissenschaftliche Auseinandersetzung nicht beanstandet worden, jetzt aber sei der Rückschritt da, eine Vorwegnahme der Bestimmungen dieses Entwurfs. Eine neue Waffe egen die Oppositionellen werde hier geschmiedet. Der Redner fordert eine Korrektur des Sprengstoffgesetzes, ferner des Gesetzes über den Verrat militärischer Geheim⸗ nisse, des Republikschutzgesetzes, ferner der Vorschriften über Aberkennung des Wahlrechts bei politischen Vergehen. Die jetzt vorgeschlagene Bestimmung darüber sei nach . Meinung verfassungändernd. Er bitte die Regierung, sich über diese Fragen zu ö Abg, Ehlerm ann (Dem.) betonte die Notwendigkeit, die Autorität des Stagtes gerade auch im Volksstaat zu rte Darin pflichte er dem Äubg. Hergt bei, wenn auch dessen Partei n Beispiel im Hinblick auf die Fememorde nicht immer . Standpunkt nachgelebt habe. ie Beispiele des Abg. Landsberg halte er nicht gerade für glück⸗ lich. Immerhin schienen ihm die Formulierungen bei den Zu⸗ sammenrottungen, beim Widerstand gegen die Staatsgewalt und Landfriedensbruch vielleicht noch , ,, , Die Zunahme der politischen Delikte nach dem Umsturz habe mit der Form des Staates nichts zu tun. Die Bestimmungen über den Landesverrat seien, wie der Redner an Beispielen zeigt, viel⸗ deutig, man könne wohl überlegen, ob der Landesverrat jetzt in der einheitlichen deutschen Republik überhaupt noch aufrecht⸗ uerhalten ö Vorf. Abg. Dr. Kahl (D. Vp) erklärte, seine e , alte sich in der allgemeinen Aussprache weiterer Neußerungen. Er erhebe nur Einspruch gegen die Auffassung, als ob die Aberkennung des Wahlrechtes gegen die Verfassung verstoße. Denn dann verstoße jede Einschränkung der persön⸗ lichen Freiheit gegen die Verfassung. Diese Frage störe ihn aber nicht, denn das neue Strafgesetzbuch werde mit der ver⸗ fassungsmäßigen Zweidrittelmehrheit angenommen werden müfsen, wenn es die nötige Tragkraft im Volke bekommen soll. Abg. Dr. Jörissen (Wirtsch. P.) stellte sich auf den Stand⸗ punkt der Abgeordneten Dr. Marx und Dr. Hergt. Den Staat als „Wohlfahrtseinrichtung“ faßt er dahin auf, daß es Aufgabe des Staates fei, für die Aufrechterhaltung der Ordnung, Durch⸗ führung der Gesetze und das ungestörte Neben- und Mit⸗ einanderleben der Bürger zu sorgen; nicht aber, daß er den einzelnen Bürger von seiner Pflicht entbinden dürfe, für sich und die Seinen in eigener persönlicher Verantwortung zu sorgen. So seien die Aufgaben des Volksstaates die gleichen wie bie des Sbrigkeitsstaates. Sie könnten nur bei einer aus⸗ reichend geschützten Autorität des Staates und seiner Organe durchgeführt werden. Ministerialdirektor Dr. Bu m ke erklärte, daß der Justizminister in einen anderen Ausschuß abberufen sei, und er es dem Minister vorbehalten möchte, auf die an
Partei das Verhältniß vom Bürger zum Staat sich nicht geändert habe. Für sie sei der Staat, eine Wohl⸗ fahrtselnrichtung. Er solle das Wohl der Bürger fördern.
die Regierung gerichteten Fragen, insbesondere auf die Frage der Einarbeitung des Repüblikschutzgesetzes in den 23
entwurf, bei späserer Gelegenheit zu antworten. Damit schlo die allgemeine Aussprache. — Fortsetzung der Beratung am Donnerstag.
— Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichs⸗ tags führte am 27. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Esser (Zentr seine Beratungen über den Entwurf eines dritten Gesetzes über Aenderungen in der Unfallversiche⸗ rung fort. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger wurden zunächst die Artikel 8 bis 10 behandelt, die Vorschriften über die Versicherungsträger ent⸗ halten. Ein Vertreter der Reichsregierung führte aus, daß der neue Gesetzentwurf die Versicherung der neu unter⸗ ea e Betriebsarten mit den schon gegebenen Arten von Ver— icherungsträgern durchführen will. Grundsätzliche Aende⸗ rungen im Aufbau der Unfallversicherung sollen also nicht vor⸗ genommen werden. Hauptträger der Unfallversicherung für die neuen Aufgaben bleiben daher die Genossenschaften. In erster Linie werden, 6 es sich um gewerbliche Betriebe handelt, die Berufsgenossen chaften in Frage kommen, Die Bestimmung der im einzelnen zuständigen Berufsgenossenschaft erf wie bei früheren Gesetzen, nicht durch das Gesetz selbst, bleibt vielmehr dem Reichsarbeitsminister überlassen. Möglichst wird der An⸗ schluß an bereits bestehende Berufsgenossenschaften gesucht werden müffen. Es kann sich indessen auch als zweckmäßig erweisen die Versicherung k eines Teiles der neu erfaßten Betriebs⸗ arten bei einer Zweiganstalt oder Versicherungsgenossenschaft durchzuführen. Dem Reichsarbeitsminister wird daher neben der Auswahl auch die Befugnis zur Errichtung des zuständigen Versicherungsträgers gegeben und die Möglichkeit, seine Ver⸗ fassung den Bedürfnissen anzupasten Die Maßnahmen des Reichs arbeitsministers sollen der Zustimmung des Reichsrats bedürfen. Das Reich und die Länder werden Träger der Eigen⸗ versicherung auch für ihre neu, von der Unfallversicherung erfaßten Betriebe. Aehnliches gilt über die Deutsche Reichsbahn⸗ Gesellschaft als Versicherungsträger. In den Vorschriften über die Eigenversicherung der anderen öffentlichen Körperschaften aber mußten Aenderüngen vorgenommen werden, Die emeinden haben den Wunsch ausgesprochen, sie als Träger der Eigen⸗ versicherung auch für die neu erfaßten Betriebsarten ,. Die Berechtigung dieses Wunsches erkannte die Reichsregierung grundsätzlich an. Infolgedessen war es nötig, die Voraus⸗ , zu bestimmen, unter denen die lch im einzelnen Falle erfolgen kann. Es besteht aber seit längerer Zeit kein Zweifel darüber, daß die bisherigen Vorschriften der Reichs versicherungsordnung über die Zulassung der Gemeinden, Gemeindeverbände und anderen öffentlichen Körperschaften als Träger der Eigenversicherung nicht mehr zweckmäßig sind. — In der Abstimmung beschloß der Sozialpolitische Ausschuß, den Artikel J der Regierungsvorlage, der die Ausdehnüng der Versicherung auf verschiedene neu erfaßte Betriebsgruppen bringt, fol , zu ergänzen: An 8 537 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung werden folgende Nummern angefügt: a: Der Betrieb der Feuerwehren und Betriebe zur Hilfe⸗ leistung bei Unglücksfällen; 4b: Krankenhäuser, Heil⸗ und Pflege⸗ anstalten, Entbindungsräume und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur oder Pflege aufnehmen, ferner Einrichtungen und Tätigkeiten in der öffentlichen und freien Wohl fahrts⸗ pflege und im Gesundheitzdienst: 42: Laboratorien für natur⸗ wissenschaftliche, medizinische oder technische Untersuchungen und Versuche; 4b: der Betrieb der Schauspielunternehmungen, der Schaustellungen, Darbietungen, Vorführungen und der. Musik⸗ aufführungen, ohne Rücksicht auf den Kunstwert der Leistungen, die Lichtspielbetriebe (Herstellung, Vertrieb und Vorführung von Lichtspielstreifen) und die Rundfunksendebetriebe. — Außerdem aßte der Ausschuß mit den Stimmen der Regierungspartelen olgende Entschließung: „Die Reichsregierung wird . mit aller Beschleunigung dem Reichstag den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, durch den die jetzt noch nicht versicherten Betriebe und Tätigkeiten in die Unfallversicherung einbezogen werden.“ — Hierauf bertagte sich der Ausschuß.
— Im Reichstagsausschuß für Liguidations⸗ schäden gab am 21. November Ministerialdireklor Tr. Torn vom Reichsfinanzministerium einen Ueberblick über den Stand der Entschädigung. Seit Beginn der Ausführung des Entschädi⸗ gungsschluͤßgesetzes sei im Laufe der Zeit durch organisatorische und“ perfonelle Maßnahmen die Arbeitsleistung im Reichs⸗ entschädigungsamt ganz wesentlich gesteigert worden. Bis zum 30. November seien von den rund 169 050 Schlußentschädigungs. fällen 55 152 Fälle mit einem Grundbetrag bis zu 20 900 Mark und 16504 Fälle über 20 000 Mark erledigt, insgesamt also 71 656 Fälle. Hierbei seien die negativen Schlußentschädigungs⸗ bescheide nicht mitgerechnet, Von den Schlußentschädigungen seien angewiesen an Barzahlungen ungefähr 97 612 000 Mark, an Schuldbuchforderungen ungefähr 204 390 000 Mark, also zu⸗ sammen etwa 307 Millionen Mark. Von den etwa 100 6900 Fällen von Härtefondsanträgen seien bis zum 31. Oktober d. J. rund 25 Oh0 erledigt. Der Redner betonte die Schwierigkeiten, die gerade der Erledigung dieser Fälle entgegenständen. Die Arbeltslast des Reichsentschädigungsamts sei ganz besonders durch den über alles Erwarten gesteigerten Schriftwechsel gestiegen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes seien bis Oktober rund 924 006 Schreiben eingegangen, die zum größten Teil einen ganz un⸗ fruchtbaren Schriftwechsel verursacht und den Gang der Arbeiten beeinflußt hätten. Die Arbeitsleistung sei trotzdem stetig ge⸗ steigert worden, und . einmal durch das Einspielen des Ge⸗ setzes und dann durch technische und organisatorische 6, rungen. Der Personalstand, der im März d. J. 716 Köpfe be⸗ tragen habe, sei auf 1218 Köpfe vermehrt worden, insbesondere auch durch Beamte der Finanzverwaltung. Im täglichen Durch⸗ schnitt der Arbeitsleistung hätten im April noch rund 228 Fälle Erledigung gefunden, jetzt dagegen rund 666. Einer besonderen Regelung bedurften, so erklärte der Redner, die vordringlichen Fälle. Zu Beginn der Arbeiten hätten fast alle Fälle als vor⸗ dringlich angesehen werden müssen, doch seien jetzt Methoden eingeschlagen, um die hierdurch verursachte Verhinderung in der Bearbeitung der laufenden Fälle einzudämmen. Die Mobili⸗ sierung der Schuldbuchforderungen erfolge im wesentlichen durch freie Aktion des Geldmarkts. Der Finanzverwaltung falle dabei nur die Aufgabe zu, nach Möglichkeit Wege zu finden, auf denen sich Geldgeber und Geldnehmer entgegenkommen könnten. Die steigenden Kurse für die Schuldbuchfordexungen im freien Börsen⸗ berkehr zeigten, daß sich diese einer steigenden Beliebtheit er⸗ freuten. Zum Schtuß äußerte sich der Redner noch über das
(Fortsetzung in der Ersten Beilage)
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Deutscher Reichsanzeiger Staatsanzeiger.
Preußischer
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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Bekanntmachung über das endgültige Ergebnis des Eintragungs⸗
verfahrens zum Volksbegehren „Panzerkreuzerverbot“.
Verordnung über die Zulassung eines Lösch⸗ und Ladeplatzes
im Bezirke des Landesfinanzamts Schleswig-⸗Holstein.
Preußen.
Bekanntmachung über Diplomprüfung für den mittleren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken und den Dienst an Volks—⸗
bibliotheken. Im Nichtamtlichen Teil
ist eine Uebersicht über die preußischen Staatseinnahmen und ausgaben in den Monaten April / Oktober des Rechnungs⸗
jahres 1928 veröffentlicht.
Amtliches.
Deutsches Reich. Betfanntmachung.
Endgültiges Ergebnis des Eintragungsverfahrens
zum Volksbegehren „Panzerkreuzerverbot“.
Der Reichswahlausschuß hat in der Sitzung am 28. No⸗ vember 1925 sestgestellt, daß zum k „Panzer⸗ kreuzerverbot“ im gesamten Wahlgebiet (Deutsches Reich ohne
Saargebiet 1 216 968 gültige Eintragungen erfolgt sind.
Die Zahl der Stimmberechtigten zur letzten Reichswahl
Meichstagswahl am 20. Mai 1928) betrug 41 340 691.
Zahl der Zahl der gültigen . Stimm Eintragungen
. Stimmkreis berechtigten — zur vy der
Name Reichs tags⸗ über⸗ .
wahl am haupt berech⸗
20. h. 1928 tigten
Yltyreußen.... . 1340581 14741 1, 10 ö Jerlin J 1541213 248 464 1612 ; otsdam . .. 1366 3363 107 169 735 ! ,, 1270 342 S4 3441 65,64 ö Frantfurt a. d. O.... 1026136 11337 1,07 J Pommern K 1171 293 11549 0,99 8 res au 2990 d 9 9 2 49 1233 118 16830 1,36 ⸗— J 789 850 7463 0.94 ö. Ihen k 822711 79575 056 ! . kö 1095723 14329 131 1 RMNMerjebutg 6... 937 693 58 700 6, 26 127 Thüringen:. 1472 566: do ss68 344 13 Schleswig⸗Holstein ... 1041380 17 563 167 14 Wesjer⸗Ems . ...... ghh 78 12 416 5 18 Dithannober⸗ 659 1360 7 23 r, 18s Südhannover⸗Braunschweig 1302994 11 748 690 17 Vestsaien, Rord ...... 1554 353 26 695 1.68 18 Westia len Sid ..... 1601 136 33 g6 243 13 Dessen. Ntassan..... .. 632 83 25 333 186 32 Köln Aachen.... i464 v6; 35 33 21 3! Tohblenz-Trlerf7... 6 156 1 66; Ga 2, BDüseiroriSst...... 1163 113 81 45 Dwoñ̃ 25 Süßeidors-West.. ... 1ê121 25366 23 417 2565 31 Sberbayern⸗ Schwaben 1 616 hrs 250 956 inn, . 93 g47 2587 6365 3 ö , 1 10519 0,69 J 96 922 6 588 15,12 33 Preeden⸗ Bautzen!“ . Sir 41 833 315 2 Heinig Fi 63 do zi, zol 30 Chemnitz⸗Z3wickan ..... 1246991 64 935 521 3 Württemberg.... . 118 66 27 35 1g 3 Deer . i n s, za dss itz 33 Dessen⸗Darmstadt ..... 913 361 12 8969 14 J 857519 41 8858 472 35 Mecklenburg . 587 695 4268 675 41 340 691 11216968 2,94
Berlin, den 28. November 1928.
Der Reichswahlleiter. J. V.: Meisinger.
Verordnung
über die Zulassung eines erlaubten Lösch- und Ladeplatz es im Bezirke des , Sch leswig-⸗Holstein.
Auf Grund der Verordnung des Herr ini . V n Reichsministers der Finanzen vom 8. Oktober 1928 über ö. Hal a ndigteit der Präsidenten der Landesfinanzämter auf dem Gebiete des Zollwesens wird folgendes bestimmt:
Der Stichhafen in Uetersen wird ö. Sadeniag une a fen sen wird als erlaubter Lösch⸗ und
Kiel, den 26. November 1928.
Der Präsident des Landesfinanzamtes. V.: Hampe.
Preußen. Bekanntmachung,
betreffend Diplomprüfung für den mittleren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken und den Dienst an Volksbibliotheken.
Die nächste Prüfung beginnt in der Preußischen Staatsbiblio in Berlin voraussichtlich Mittwoch, 2 . 1929. 5 scheinlich wird die Zahl der Meldungen es nötig machen, sie in zwet voneinander getrennten Terminen abzuhalten. Der auf den für den 2I. Februar 1929 ausgeschriebenen ersten unmittelbar folgende zweite Termin wird frühestens Montag, den 11. März, beginnen. Die Ver— teilung der Prüflinge guf die beiden Termine behalte ich mir vor.
Gejsuche um Zulassung zur Prüfung sind in jedem Fall bis zum 30. Januar 1929 nebst den erforderlichen Anlagen (Prüfungsordnung vom 24. März 1916. 8 5) an den Vorsitzenden der Diplomprüfungs— kommijsion, Berlin NW. 7, Unter den Linden 38, einzureichen.
Für die Stenotypieprüfung hat jeder Prüfling, der nicht Adler maschine (Universaltastatur) schreibt, sich eine Maschine selbst und , 66 . ö ö. auch ö dem Gesuch um Zulassung
Prüfung bereits anzugeben, auf we ö Schrei t ga, nen. g f welche Art Schreibmaschinen der
Berlin, den 27. November 1928.
Der Vorsitzende der Prüfungskommission. Schnütgen.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
„Berichtigung: In dem Bericht über die Sitzung des Reichsrats am 23. d. M. muß es in der Erklärung . treters von Mecklenburg⸗Schwerin, Ministerialdirektors Dr. Tischbein, betreffend die Verhandlungen zum Steuerverein⸗ heitlichungsgesetz, heißen: „Bedenklich ist auch die Befreiung der freien Berufe von der Gewerbesteuer.“ Irrtümlicher⸗ weise war vom Nachrichtenhüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger berichtet worden: Befreiung der Konsumwvereine.
Preußen. eber ficht
über die preußischen Staatseinnahmen und -⸗ausgaben in den Monaten April / Oktober des e n, jahrs 1928.
(Beträge in Tausend Reichsmark.) A. Ordentliche Einnahmen und Ausgaben.)
Bemerkung: Zu Beginn des Rechnungsfa 1928 zur Verfügung: ö chnungolahrs standen
L der Betriebsfonds der Generalstagtskasse mit. 18 034 36 die zur Deckung restlicher Verpflichtungen aus dem Rechnungsjahr 1927 zurückgestellten Restbestände von . 219 867
zusammen 237901
Haus.
halte oll Ist-Einnahme oder Ist⸗Ausgabe ä. Vor Aprit — im . jahrreste Seytbr. Oktober zusammen
l. Einnahmen. 4 Steuern. Davon ab: Ueberweisungen an Ge⸗ meinden (Gemeinde⸗
3 324 489 1 552 148 306 990 1869138
verbände) ulw. .. 1604569 781 993 153 208 935 201 Verbleiben. 1719 9260 770 1555 155 7823 923 937 2. Ueberschüsse der Unter⸗ nehmungen und Be— triebe ö 98 707 90 936 5 707 3) 96 643 Davon ab: Zuschüsse an Unter⸗ nehmungen und Be⸗ trie be Kö — ö ö =. Verbleiben 98 70 90 936 07 * 36 3. an. Einnahmen: ; ö. . 8 205 803 81 082 15 Wissenichaft, Kunst . 2 und Volksbildung. 23 502 10016 1978 11994 Uebrige Landesver⸗ waltung 412 8611 204039 38 975 243 014 Einnahmen inägesamt 2 460 793 1 1662285 216 398 1372 626
(abzüglich der Steuer⸗ überweisungen an Ge— meinden usw. und der Zuschüsse an Unter⸗
zusammen 109 2534.
666 Ist⸗Einnahme oder Ist / Ausgabe N Vor ⸗ April — im . ; iahrreste Septhr. Oktober zusammen ; ö ,,, 335 772 162 494 29 766 19226 2 ,. Kunst ö und Volksbildung). 771 934 371 09s 66 99 438 045 3. Wertschaffende ö Arbeitslosenfürsorge d) — . ; 14. Wehnungswesen.. 206 Joo 93 61 15997 103 353 5. Schuldendienst .. 53 913 10001 8757 18753 . . / nisse J 206 bo3 102 609 17784 120 393 J. Sonstige Ausgaben. il 994 420 399 831 36 50l gh Ausgaben insgesamt 2486 916 11690 190 219 50) 1379799 Mithin: Mehrausgabe. 26 123 3 36 321 7173 Mehreinnahme — ö ö
B. Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihegesetzen.
Bemerkung: Uebertrag aus dem Rechnungsjahr 1927, und zwar: Mehrausgabe, die aus späteren Anleiheerlösen zu decken ist, ein schließlich der im Vorgriff auf kommende Anleihegesetze mit parla. mentarischer Zustimmung geleisteten Ausgaben (64 4590 4 44784 )
Mehrausgabe aus tober 1928
Mehrausgabe aus tober 19283.
Bleibt Bestand
Schatzanweisungen. ....
berücksichtigt.
wirtschaftsjahr 1928. 5) Siehe unter B, IL, 3.
V2
Ist⸗Einnahme oder Ist⸗Ausgabe April — K Septbr. Oktober sammen L. Einnahmen. w,, (darunter: Anleihen) Fb — . II. Ausgaben. . k w 25 908 1553 30 766 2. Verkehrswelhen.. .... 11 493 3418 14911 3. k Arbeits osen.· I 41098 368338 4. Wohnungswesen . — — ö b. Sonstige Aufgaben der Hoheits⸗ verwaltungen . w — — — 6. ZJuschüsse und Neuinvestierungen für Unternehmungen und Betriebe sowie Vermögen.... 41948 3931 453879 (darunter: Domänen und Forsten) (5 538) (1918) (65656) (Bergwerke) . . (i705 e nn (i nn (Veckehrsunternehmungen) . — — — (Eiektrizitätswerke) ... — — — Ausgaben insgesamtt .. 11289 16305 128 394 Mithin: Mehrausgabe .. 40 032 16 305 bb 357 Mehreinnabmnen. — — 1 — Abschluß.
A Ordentliche Ginnahmen und Ausgaben:
Bestand aus dem Rechnungsjahr 1927 den Monaten April / Ok⸗
237 901
7173 — 230 7283
B. Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihegesetzen:
Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 1927
109 234 3 56 337 — 165 571 65 157
Stand der schwebenden Schulden Ende Oftober 1928:
.
h. Hier sind die planmäßigen Einnahmen und Ausgaben und die außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben (ausschl. Anleihesonds)
3) Darunter Reichsüberweisungssteuern 23 723. Grundvermögen steuen 122 824, Haus inssteuer (Finanzbedar 173 37. ö
J Hierin sind enthalten hl 380 Ueberschuß der Forstverwaltung bis Ende März 1928 aus dem seit 1. Oktober 1927 laufenden Forst⸗
) Ausichl. Versorgungsgebührnisse — siehe 6.
3 Uhr.
Der Gesetzentwurf über die
nehmungen u. Betriebe
an den Rechtsausschuß.
Deutscher Reichstag. 20. Sitzung vom 28. November 1928. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) Vizepräsident von Kardorff eröffnet die Sitzung um
Erstattung von
Rechtsanwaltsgebühren in Armensachen geht
. .