Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 279 vom 29. November 1928. S. 2.
Es folgt die erste Beratung eines Gesetzentwurfs über eine Sonderfürsorge bei berufsüblicher Arbeirslosigkeit in Verbindung mit Anträgen über Hie Auswirkung der Arbeitslosenversiche⸗ rung auf dem Lande. Nach der Vorlage soll den soge⸗ nannten Saisonarbeitern abweichend von den bisherigen esetzlichen Bestimmungen die Arbeitslosenunterstützung als Sonderunterstützung gewährt werden, wenn sie nach der Ver⸗ ordnung des Verwaltungsrats der Reichsanstalt aus der ver⸗ sicherungsmäßigen Unterstützung ausgeschieden sind. Zur Deckung des Reichsanteils an dem durch die Sonderfürsorge entstehenden Aufwand sollen für das Etatsjahr 1928 23 Mil⸗ lionen Mark zur Verfügung gestellt werden. Das Gesetz soll am 2. Dezember in Kraft treten.
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Reichsarbeitsminister Wiss Meine sehr verehrten und Herren! Mit der den Gegenstand der jetzigen Be⸗ ratung bildenden Vorlage schlägt Ihnen die Reichsregierung vor, eine Zondeworlage bei berufsüblicher Arbeitslosigkeit einzuführen. Die berufsübliche Arbeitslosigkeit hebt sich im Wirtschaftsleben sogenannten Konjunkturarbeitslosigkeit, wie Sie alle deutlich ab. Während die Konjunkturarbeitslosigkeit unregelmäßig und im allgemeinen in größeren Zyklen auftritt, Arbeitslosigkeit in bestimmten Arbeits⸗
kehrt die berufsübliche gweigen alljährlich wieder. Auch das Gesetz über Arbeitsvermitt⸗
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von der
wissen, ganz
lung und Arbeitslosenversicherung, das der Reichstag im vorigen Jahre mit großer Mehrheit angenommen hat, erkennt diesen Unterschied ausdrücklich an. Es enthält in den 88 99 und 110 Vorschriften, die es ermöglichen, in den Fällen der berufsüblichen Arbeitslosigkeit die Leistungen der Arbeitslosenversicherungen ab⸗ weichend von den sonstigen Vorschriften festzusetzen. Die Er⸗ mächtigung hierzu hat das Gesetz dem Verwaltungsrat der Reichs⸗ anstalt für Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung übertragen
Der Verwaltungsrat hat sich in den letzten Monaten sehr ein⸗ iesen Fragen beschäftigt. Er ist zu dem Ergebnis ge⸗
gehend mit d aß es zur Aufrechterhaltung der finanziellen Leistungs⸗
kommen, da fähigkeit der Arbeitslosenversicherung geboten ist, während der Zeit der berufsüblichen Arbeitslosigkeit die Höchstbezugsdauer für die Anbeitslosenunterstützung gewissen Ginschränkungen zu unter⸗ werfen. (Zuruf von den Kommunisten) — Wollen Sie diesen Gedanken durch Ihren Zwischenruf ausdrücklich unterstreichen, so freue ich mich. — Es geschieht, um die prinzipielle Leistungsfähig⸗ keit der Reichsanstalt nicht zu gefährden.
Das einzelne wird in der Verordnung über die berufsübliche Arbeitslosigkeit geregelt, die der Verwaltungsrat beschlossen hat und die der Reichstagsdrucksache Nr. 478 als Anlage beigefügt ist. Ich kann darauf verweisen; sie ist ja in aller Händen. Diese Ver⸗ ordnung soll nach dem Beschluß des Verwaltungsrats dann in Kraft treten, wenn auf gesetzlichem Wege sichergestellt wird, daß für diejenige Zeit der berufsüblichen Arbeitslosigkeit, für die künftig keine versicherungsmäßige Arbeitslosenunterstützung ge⸗ zahlt werden soll, eine ergänzende Fürsorge eintritt.
Die Reichsregierung hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Auch sie hält eine solche ergänzende Fürsorge für notwendig. Die Beschränkung der Unterstützungshöchstdauer wird nur da ohne Härte vorgenommen werden können, wo die Saisonarbeiter selbst Vorsorge für die stille Zeit treffen können, also namentlich auf dem Lande, wo die Saisonarbeiter vielfach zum Kreise der land⸗ wirtschaftlichen Besitzer gehören. Anders aber steht es mit den Saisonarbeitern in den großen und in den mittleren Städten. Hier ist die Fürsorge sozialpolitisch notwendig, und für diese Für⸗ soxge soll der Entwurf, den die Reichsregierung unterbreitet hat, die gesetzliche Grundlage schaffen.
Im einzelnen empfiehlt es sich nach Ansicht der Reichs⸗ regierung, die Fürsorge bei berufsüblicher Arbeitslosigkeit nach dem Vorbilde der Krisenfürsorge auszugestalten. Die Vorschriften des Gesetzes über die Krisenunterstützung können freilich nicht unmittelbar auf die Sonderunterstützung bei berufsüblicher Arbeitslosigkeit angewandt werden. Es bedarf deshalb einer Er⸗ gänzung des Gesetzes dahin, daß eine entsprechende Fürsorge auch für solche Zeiten eingeführt wird, in denen ein Arbeitsloser wegen berufsüblicher Arbeitslosigkeit keine versicherungsmäßige Arbeits— losenunterstützung erhalten kann.
Wie der Aufwand zur Krisenfürsorge sollen auch die Kosten dieser Fürsorge bei berufsüblicher Arbeitslosigkeit zu vier Fünfteln vom Reich getragen werden; das restliche Fünftel soll aber nicht wie bei der Krisenfürsorge aus Gemeindemitteln, sondern aus Mitteln der Reichsanstalt gedeckt werden. Die Reichsanstalt wird durch diese Einrichtung der Sonderfürsorge entlastet. Sie wird die Durchführung der Fürsorge in der Hand haben. Es ist also nicht ungerechtfertigt, ihr wenigstens einen Teil der Kosten aufzuerlegen. Die Gesamtkosten der Fürsorge bei berufsüblicher Arbeitslosigkeit veranschlagt der Gesetzentwurf für das laufende Haushaltsjahr auf 35 Millionen Reichsmark, von denen also das Reich vier Fünftel, gleich 28 Millionen, zu tragen hätte.
Die Vorlage wird nach der heutigen Aussprache wohl dem zuständigen Ausschuß überwiesen werden. Ich glaube, daß sich der Ausschuß davon überzeugen wird, daß die Summe, die an⸗ gefordert wird, notwendig ist, um eben der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und damit auch die Möglichkeit zu erhalten, ihre arbeitsmarktpolitischen Aufgaben zu erfüllen.
Nun soll nach den Beschlüssen, die Sie vorhin gefaßt haben, mit der Beratung des Gesetzentwurfes auch die Beratung der Anträge Nr. 169, 439, 194 und 211 verbunden werden. Der Antrag auf Nr. 169 dürfte wohl durch die Vorlage im wesent— lichen erledigt sein. Der Antrag 439 will, daß das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in einer Reihe von Punkten geändert wird. Der Reichsregierung erscheint es verfrüht, schon jetzt in eine Revision der Gesetzesbestimmungen einzutreten, zumal die Fragen, um die es sich hier handelt, bei der Beratung des Gesetzes eingehend geprüft und erörtert worden lind. Diese Erklärung möchte ich auch für die ähnlich gerichteten Anträge 194 und 211 abgeben. Auch die, glaube ich, werden nach der Gestaltung der gesamten Lage der Sache nicht ganz gerecht; sie erscheinen uns heute als verfrüht.
Abg. Müller-Lichtenberg Soz.): Auch der Minister hat Stunden, in denen ihm in seiner Haut nicht wohl ist. (Heiterkeit.)
Es ist für einen sozial eingestellten Minister natürlich nicht an⸗ genehm, wenn er mit der einen Hand etwas geben, mit der anderen Hand es wieder nehmen soll. Die sozialdemokratische Fraktion kann dem Minister in diesem Fall nicht folgen, sie kann der Vorlage nicht zustimmen. Es sollte doch noch geprüft werden, ob nicht ein anderer Weg möglich ist als der, den der Verwaltungsra! der Reichs⸗ versicherungsanstalt und mit ihm das Reichskabinett eingeschlagen haben. Die Schuld an dem jetzigen Dilemma trifft allerdings den
alten Reichstag, der für die Saisonarbeiter nicht vorgesorgt hat. Die Belastung der Anstalt ist dadurch allerdings zu hoch geworden. Aber der jetzige Bol fn des Verwaltungsrats, der eine Sonder⸗ fürsorge für die Saifonarbeiter und damit formell eine Ver⸗ besserung für diese bringt, ist doch nicht der richtige Weg, da er verknüpft ist mit einer Verkürzung der Höchstbezugsdauer der Arbeitslosenunterstützung, für die die nur bei Bedürftigkeit ein⸗ tretende Sonderfürsorge kein Ersatz ist. Im Ausschuß müssen wir prüfen, ob man bessere Unterstützungen nicht durch Beitrags⸗ erhöhungen ermöglichen kann. (Unruhe rechts.) Uebrigens fehlt dem Reichstag noch der Katalog der Saisonberufe. Ehe er vor⸗ liegt, können wir zu diesem Gesetz überhaupt noch nicht endgültig Stellung nehmen. Von den Ausschußberatungen werden wir unsere Zustimmung zu dem Gesetz abhängig machen.
Abg. Rädel (Komm): Das Gesetz beweist wieder, daß es ich um eine Verschleierung reaktionärer Maßnahmen handelt. Die Kaschierung ist allerdings geschickt und raffiniert gemacht, um diefes Ergebnis der Bürgerblock⸗Regierung nicht richtig in die Erscheinung treten zu lassen. Auch hier kann der „Vorwärts“, der das Gesetz kritisiert, nicht aus schwarz weiß und aus weiß schwarz machen. Die „Breslauer Volkswacht“, die dem Präsidenten Löbe nahesteht, nennt dagegen dieses Gesetz eine sozialpolitische Tat. So werden die Arbeiter belogen. Es ist falsch, daß dieses Gesetz die logische Folgerung der Gesetzgebung der Bürgerblock⸗Regierung sei, an ber die sozialdemokratischen Minister nichts ändern könnten; denn eine Verkürzung der Unterstützungsdauer konnte die Reichs⸗ anstalt für die Arbeitslosenversicherung nur mit Genehmigung des Arbeitsministers beschließen. Die betroffenen Saisonarbeirter denken ganz anders über diese „sozialpolitische Tat“ als die „Volkswacht“. Welche Berufsgruppen überhaupt unter dieses Gesetz fallen sollen, wissen wir noch gar nicht; es soll erst ein Katalog der Saisonarbeiter aufgestellt werden. Die Maurer⸗ und Zimmergesellen haben sich gegen dieses neue Ausnahmegesetz verwahrt. Wenn aber der Zimmererverband der Kampf wirkungsvoll durchführen will, muß er nicht bei den Sozial⸗ demokraten seine Hilfstruppen suchen, sondern sich hinter uns stellen. Unsere Anträge gegen die Ausnahmebestimmungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz, die eine Herabsetzung der Unter⸗ stützungsdauer zuließen, sind damals von den Sozialdemokraten restlos niedergestimmt worden. (Hört! hört! bei den Kommunisten.) Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Reichsanstalt, die in der Begründung der Vorlage vorgeschützt wird, darf für die Unter⸗ stützungsdaner nicht ausschlaggebend sein; denn der 5 163 des Gefetzes sieht ausdrücklich den Rückgriff auf Reichsmittel vor, wenn die Mittel der Reichsanstalten nicht ausreichen; die Land= arbeiter werden ganz besonders infam behandelt; sie sollen durch ein Sondergesetz der UÜnterstützung überhaupt beraubt werden. Es handelt sich bei dieser Vorlage um einen Versuch, gegen die ganze Arbeitslosenversicherung vorzugehen. Der Saisonarbeiter soll nur für sechs Wochen unterstüht werden und dann in die Für⸗ orge kommen, wenn nicht die Bedürftigkeit verneint wird. Das sist ein Raub der Unterstützung. In diesem Winter, der noch schlimmer werden wird, sollen weniger Mittel zur Verfügung gestellt werden, als im vorigen.
Abg. Dr. Agena (D. Nat): Das Arbeitslosenversicherungs⸗ gesetz ist auf dem Lande sehr scharf kritisiert worden, man wolle aber erst die Praxis abwarten. Heute zeigen sich schon die Nach⸗ teile. Das Gesetz ist gut für städtische Verhältnisse, aber nicht für das Land. Wir beantragten damals die Ausnahme der Land⸗ arbeiter, aber es sollte alles gleich gemacht werden. Heute stehen wir vor dem finanziellen Zusammenbruch der Reichsanstalt, wenn der Finanzminister nicht immer neue Mittel zugibt. Die Form der Sonderfürsorge für die Saisonarbeiter in dieser Vorlage unterliegt großer Bedenken. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz hat auf dem ländlichen Arbeitsmarkt verheerend gewirkt. Der Empfangschef eines Kurhotels in Kissingen, der nur ein paar Monate zu tun hat, geht in der übrigen Zeit stempeln und be⸗ zieht Arbeitslosenunterstützung. Die Bedürftigkeitsprüfung auf dem Lande wird, namentlich wenn das Reich Mittel hergibt, nicht so durchgeführt werden, wie es dem Sinne des Gesetzgebers ent⸗ spricht. Die Landarbeiter sind bisher nicht zu den Saisonarbeitern gezählt worden. Wenn die Arbeiter ein Recht auf Arbeitslosen⸗ unterstützung erhalten, werden sie im Winter lieber nicht arbeiten, sondern Arbeitslosenunterützung nehmen. (Stürmische Unter⸗ brechungen bei den Kommunisten. Abg. Torgler Komm) wird wegen des Rufes „Frechheit“ vom Vizepräsidenten von Kardorf zur Ordnung gerufen und erhält einen zweiten Ordnungsruf, als er seinen Ruf wiederholt; andauernder Lärm bei den Kommu⸗ nisten. Das ist doch kein Vorwurf der Faulheit gegen die Arbeiter, es ist doch ganz selbstverständlich, daß er im Winter lieber die Unterstützung nimmt. (Neuer Lärm bei den Sozial⸗ demokraten und Kömmunisten; die Abgg. Schmisdt-⸗Cöpenick Soz] und Geschke Komm] werden wegen störender Zwischen⸗ rufe zur Ordnung gerufen) Die Folge ist weiter heute schon im Osten, daß Hunderte von Morgen unbestellt bleiben. Gerade Kar⸗ toffeln und Rüben .. . (Lärmende Rufe links; Abg. Rädel Komm.: Sie haben doch noch keine herausgeholth Die Land⸗ wirtschaft ist bereits schwer beunruhigt. Bedenken Sie das bei der Gestaltung dieses Gesetzes! Die Sozialgesetzgebung darf nicht dazu führen, daß einer der nicht arbeitet, mehr Rente erhält (Lachen links und Rufe: Das sind Sie), als ein Arbeitender Lohn. (Beifall bei den Deutschnationglen.)
Abg. Riesener (Gentr: Die Arbeitslosenversicherung als Schlußstück unserer großen Sozialgesetzgebung hat eine übergroße Mehrheit im Reichstag und auch die Anerkennung der Versicherten selbst gefunden. Wir hatten dafür allerdings kein Vorbild. Und bei einer Gesamtzahl von 16 bis 17 Miillonen Versicherten ist es nicht verwunderlich, daß sich Mängel herausstellen. Das vor⸗ liegende Material ist schwerwiegend genug, um jetzt schon eine Novelle zu rechtfertigen; der Notstock von 150 Millionen ist fast völlig verbraucht, und die Anstalt wird von den Saisonarbeitern in steigendem Maße in Anspruch genommen. Eine Beitrags⸗ erhöbnng kommt bei der jetzt schon hohen Belastung der Löhne mit Abzügen für soziale und andere Zwecke aum in Frage (Sehr richtig! im Zentrum.) Auf die in der Vorlage vorgeschlagene Verkürzung der Höchstbezugsdauer wollen wir uns allerdings in diesem Augenblick noch nicht festlegen. Ein Abhilfsmittel ist viel⸗ leicht auch die Schaffung von Notstandsarbeiten nicht nur in den Städten, sondern auch auf dem Lande. Bei allen Aenderungen müssen wir jedoch festhalten an dem gesunden Grundgedanken dieses Gesetzes und an dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit. (Beifall im Zentrum.)
Abg. Thiel (D. Vp): Nicht nur der Minister muß die Not⸗ wendigkeit dieser Novelle unangenehm empfinden, Herr Müller, auch Ihre Fraktion. Denn sie hat alle unsere Anträge auf sinn⸗ gemäße Anpassung des Gesetzes an die berufsständische Eigenart niedergestimmt. Wir haben z. B. besondere Versicherungskräger für die Landwirtschaft beantragt. Es ist eine Ironie des Schick⸗ fals, daß ein Minister aus der Fraktion, die sich am entschiedensten gegen unsere Anträge gewehrt hat, jetzt seinen Namen unter einen Gesetzentwurf setzen muß, der einige von seiner Fraktion verschuldete Schäden beseitigen soll. Auch mir behalten uns unsere Stellungnahme im einzelnen vor. Wir können noch nicht über⸗ sehen, ob die jetzt vorgeschlagene Regelung die Schäden tatsächlich befeitigen kann. Wir brauchen eine gründliche Anpassung des Gesetzes an die Verhältnisse der verschiedenen Berufe. (Zuruf bei
den Kommunisten: Also Abbauh Nein, das nenne ich einen ge⸗
sunden Ausbau. (Beifall bei der Deutschen Volkspartei) Auf eine weitere Beitragserhöhung über die jetzigen 3 vH hinaus können wir uns bei der heutigen Konjunktur unter keinen Um— ständen einlassen! (Sehr richtig! bei der Deutschen Volkspartei.)
Abg. Freidel (Wirtsch. P); Wir begrüßen die Sozial⸗ politik; der Mittelstand ist aber nicht in der Lage, noch weitere Lasten zu tragen. (Sehr richtig! bei der Wirtschafts⸗Partei) Mit Hilfe der Arbeitslosenversicherung werden leider von arbeits⸗ scheuen Elementen den wirklichen Arbeitern die mühsam er⸗ worbenen Spargroschen aus der Tasche gezogen. Namentlich aus städtischen Betrieben bekommen wir viele Klagen. Für die Forsten bekommt man überhaupt keine Handwerker mehr, weil die Unter— stützung höher ist als die Forstlöhne.
Abg. Schneider ⸗Berlin (Dem): Wir haben bei Schaffung des Gesetzes fehr wohl an die Saisonarbeiter gedacht. Darum hat die Selbstverwaltung das Recht zur Verhinderung von Miß⸗ bräuchen erhalten. Aber es haben sich trotzdem Härten ergeben, die jetzt befeitigt werden sollen. Der Saisonarbeiter bekommt meist einen höheren Lohn. Will man den Versicherungsgedanken für ihn voll durchführen, so muß er die Kosten selbst tragen. Insofern hat die berufsständische Gliederung eine gewisse Berechti⸗ gung. Deshalb haben wir es auch bedauert, daß man für die An⸗ gestellten nicht eine n, , , geschaffen, sondern unsere Anträge abgelehnt hat. Die Anstalt wird niemals leben können, solange z. B. ein Maurer Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hat, obwohl er 10 Morgen Pachtland besitzt. Das Gesetz läßt bis zu einem gewissen Grade Nebenbeschäftigung zu, Das ist aller⸗ dings richtig, aber es führt zu zahlreichen Mißbräuchen. Eine der größten Härten des Gesetzes ist die, daß die Saisonarbeiter auf Kosten der anderen Versicherten mehr herausholen, als sie in ihrem ganzen Leben an Beiträgen zahlen. Darum stimmen wir der Tendenz der Vorlage zu. Ob der von ihr vorgeschlagene Weg der richtige ist, möchten allerdings auch wir der Prüfung im Ausschuß überlassen. (Zustimmung bei den Demokraten.)
Abg. Schwarz er⸗Oberbayern (Bayer. Vp.) erklärt, das Arbeitslosengesetz sei notwendig gewesen und habe sich im all⸗ gemeinen bewährt. Es habe freilich gewisse Mängel, die beseitigt werden müßten. Es werde gesagt, daß die Arbeitslosenunter⸗ stützung der Saisonarbeiter zu lange und zu reichlich gewährt werde. Andererseits werde geklagt, daß ö. auch auf die landwirt⸗ schaftlichen Arbeiter demoralisierend wirke. Da müsse eine Refor⸗ mierung des Gesetzes eintreten. Seine Fraktion behalte sich für die Ausschußberatung Anträge vor. ö
Abg. Bauer (Ehristl. Nat. Bauernp;) gibt folgende Er⸗ klärung ab: Die Vorlage des Gesetzes beweist, daß die bisherige Form der Arbeitslosenversicherung sich, besonders auf dem Lande, geradezu verheerend ausgewirkt hat— Der Entwurf ist die schärfste Kritik an dem jetzigen Arbeitslosenversicherungsgesetz burch die Reichsregierung. Er ändert aber an den grundsätzlichen Fehlern der jetzigen Arbeitslosenversicherung nichts, sondern ver⸗ sucht allein eine einzige der zahlreichen Quellen für die auf⸗ getretenen Mißstände zu verstopfen. Wir stimmen jedoch der Ueberweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß in der Er⸗ wartung zu, daß dieser Entwurf den Anstoß zu der notwendigen durchgreifenden Reform gegenüber den Ueberspannungen und
sonstigen Mißständen auf dem Gebiete der Arbeitslosenver⸗ sicherung geben wird.
Abg. Leopold (D. Nat.) trägt eine Beschwerde von der Reichsbahn vor, wonach zahlreiche Bahnarbeiter in der Rüben⸗ kampagne und in der Zeit der Arbeit in den Zuckerfabriken ihre Arbeit bei der Reichsbahn verlassen, um nach Beendigung der Zuckerfabrikarbeit eine langfristige Arbeitslosenunterstützung zu Beziehen. Vor allem müßken, so betont der Redner, die Be⸗ stimmungen über die Saisonarbeiter geändert werden. Man könne das Gesetz im wesentlichen als eine finanzielle Entlastung der Reichsanstalt bezeichnen. Die Haltung der Deutschnationalen werde von der Stellung abhängen, die das Haus und der Aus⸗ schuß zu ihren Anträgen einnehmen werden. In Rußland habe man bei der Durchführung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sehr vernünftige Einschränkungen gemacht. Da das russische Vor⸗ gehen für die Kommunisten ja Befehl sei, so hoffe der Redner auf die Unterstützung der deutschnationalen Anträge durch die Kommunisten. (Lärm bei den Kommunisten.)
Abg. Schmidt-⸗Cöpenick (Soz.) bezeichnet die Aus⸗ führungen des Abg. Agena als übertrieben. Es sei eine Be⸗ leidigung der Landarbeiter, zu sagen, sie bezögen lieber die Rente anstaͤtt zu arbeiten. Im übrigen wohnten auf dem Lande auch Industriearbeiter.
Der Gesetzentwurf wird mit den Anträgen dem Sozial. politischen Ausschuß überwiesen. Das Haus vertagt sich auf Donnerstag 3 ÜUhr. Interpellationen über die Auflösung der Technischen Nothilfe.
Abg. Dr. Frick (Nat, Soz.) beantragt, das vom Ober⸗ präsidenten wegen des Ausdrucks Geldsark republik ausge⸗ sprochene Verbot der nationalsozialistischen „Berliner Arbeiter⸗ Zeitung“ aufzuheben. Diesen Ausdruck könne man jeden Tag in der „Roten Fahne“ lesen. Auch im Wahlkampf sei er oft genug angewendet worden. Der Redner beantragt, diesen Antrag als ersten Gegenstand auf die morgige Tagesordnung zu setzen.
Der Antrag wird gegen die Stimmen der Antragsteller und eines Teils der Dentschnationalen abgelehnt.
Schluß 575 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Reichstagsausschuß für ,, liches Siedlungswesen und y,, utz fragen nahm gestern einen Bericht über den auf ö Finan⸗ zierungsstand der landwirts aftlichen Sied⸗ kung enkgegen, den Ministerialrat Dr. . oels erstattete. Da⸗
n! f die Siedlung in dünnbevölkerten Gebieten in den
na ten in k 1926 bis 1928 insgesamt an ,
129158 50 RM bereitgeftelll. Von dieser Summe sind, vom Siedlungsausschuß an der Rentenbankkreditanstalt für Siedlungs⸗ zwecke 116987 532 verwandt worden. Bis einschließlich 37. November 1928 sind 444 657 Morgen zum Preise von Jil 86 332 RM gekauft, der Morgen somit ür 251,54 RM. In den Jahren 1927/28 sind mit den Reichsmitteln 2562 Neu⸗ siedlerstellen angelegt mit einer Gesamtfläche von 45171 Ha. Für Anliegerstedlungszwecke wurden 147 ha, verwandt, Der weitaus größere Teik der Fläche entfällt auf Siedlerwirtschaften unter 20 ba? Mit den aus den Ueberschüssen der Reichsgetreide⸗ stelle zur Verfügung stehenden Siedlungskrediten wurden 5 254 Morgen der Besiedlung zugeführt, die größtenteils durch die Siedler kultiviertes Oedland umfassen. Die Sanierung der Flüchtlingssiedlungen hat einen guten Fortgang genommen. Bis⸗ her sind der Deutschen Rentenbankkreditanstalt 2340 Sanierungs⸗ anträge überreicht worden, von denen 1444 erledigt worden sind, und zwar wurden bewilligt 1370 Anträge, abgelehnt 40 Anträge; es verzichteten 8s Siedler. Ausgezahlt wurden an Dauerkrediten für Flüchtlingssiedlungen bisher 11 461 O83 RM. Die Frage der Taucrkreditbeschaffung für die allgemeine Siedlung wird zwischen den Reichs- und preußischen Ressorts zurzeit eingehend behandelt. Alle beteiligten Stellen sind sich darüber einig, daß zur veschs f snng des dringend notwendigen Dauerkredits bei der heutigen schwierigen Finanzlage alle gangbaren Wege , werden müssen. Die Beschaffung des Dauerkredits ist, um so dringlicher, als die schlechte Finanzlage des Reichs die volle Bereitstellung der in Aussicht gestellten Reichskredite immer mehr erschwert. — Es wurde vorgeschlagen, die Frage der Finanzierun
der Siedlungen in einem Unterausschuß des . zu beraten. An der eingehenden Aussprache beteiligten sich außer
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Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlicher Kreditanstalten und . ö. Körperschaften.
e durch getennzeichneten Pfandbrtefe u. Schuld= verschreibungen sind nach den von 2 86 gemachten Mittetlungen als vor dem 1. Januar 1918
ausgegeben anzusehen.
a) Landschaften.
Mit Zinsberechnung. Kur- u. Neu märk.
Rittsch. Feingold do. do. do. S. 2 do. do. do. S. 3 do. do. do. S. 1 Landsch. Ctr. Gd.⸗Pf. do. do. Reihe A do. do. Reihe B Landwtsch. Kreeditv. Sachs. Pf. R.2 M, 80 do. Gldkredbr. R. 2,31 Lausitz. Gdpfdbr SX Meckl. Ritterschaftl. Gold⸗Pfandbr. . .. do. do. do. Ser. 1 Ostpr. 1dsch. Gd. ⸗Pf. 1 do. do. do. g89 66 ,
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ö. ; do. do. Em. 2.. . Ohne Zinsberechnung. do. do. Em. 1. Ostpreußen Prov. Anl. Sch lw. Holst. lsch. G. Auslosungsscheine é in S geb ß 5s do. do. Ausg. 1924 Pommern Provinz. Anl. ; 35. k Auslosgssch. Gruppe 11 do. 66 0 66 6 sy Dt. Wertbest. Anl. 23 ö do. do. Gruppe?“ do. — — — — . i , ; ⸗ 63 56 ditzinyrapinz An eihe⸗ S2dsch. Kreditv. do. 10 * 10868. 535 ; Auslosungsscheine'. do. Gold⸗Pfandbr e, ,. 6 . Schleswig⸗Holst. Prov. 4 * ö 33
ab LS. 84 mit 5 Anl. ⸗Äuslosungssch.“ d . — d o
9 YY Hoi he ö 2. 67 ö osungssch, 9. 363 ⸗ . . 4 Neichssch. .. Sb e Westfalen Provinz⸗Anl.⸗ . Westf. Losch. G. Pfd. (G Mi, abi. 12.29 a, ab Auslosungsscheiney .. do — do. da do
S825 , Af. 1006 . e, n n . smrasb e losungs w Ohne 3insberechnung. Leihe 1928 auslosb. Si,4b G9 bot, 40 .. Gekündigte and ungetündigte Stilcke 6z g Kreuß. Staat sch; 13 ; do. Ser. 25 verloste und unberloste Stiicke. 693 rückz. 1. 8. 29 zahlbi. 1299,28 g9, 2b 6 do. Ser. 23] 394 Calenberg. Kred. Ser. D x Dt. Komm.⸗Sammelabl.⸗ ] 36 * rd. 1. 10. 30 1L.10 S6 230. 96 25eb 90a. do. Ser. 28 3. K, K (gel. 1. 10. 28, 1. 4. 4) Anl.⸗Aus losgssch. S. ⸗ in 3 0 6b 6 So. b 6 6 . 6 2 . 29. . * unk. 80 8. i 4 urs u, s' eu märtische 8 mn r. 2 do. 65, h. B68. 76h oz Jahern Staal di nt . I8 256 Se 2 g- Holstein. ** ü Kur u. Neumarkt. nene einschl.“ Ablösungsschuld (in P des Auzlofungsw. n ver andeskult. Ribr. 4. 38, 33 Kur- u. Neu mqärk. ö. . 2 9. 19,404 70, ah do. do. 9 ,, w, ee, , , st. ĩ riig3z. 1. 1. 3 zahi6. 2. 9,188 Hop 3. ; . Sg landfhafii. H Fe en. un e n, 3 do. e sf, 36 Kreisanleihen. . 2 k do. Em. E. ul g 83 team h 16. , 16.12 S256 82 5b a Mit Zinsberechnung. Nr. 1 161 620 do. do. S. 3, a, s Ms do — do. Em. M hn r ni Stael Belgard Kreis Gold⸗ 1. a8. 3 J Ostpreußische M auß⸗ Do. Grundrentbr 1-8 WMobnt. E fbbr. nen , nee 1.8.9 92, h 92, 75h G Anl. 24kł1., rz. ab 246 1 J gegeben bis 31. 12. 1] Lipp. Landesbt. 1— * do. do. Eni. iq. a. 164 Staatz⸗ do. do. 24 gr. 3. ab 246 42 . 4, 81, 8 Pommersche M. aus⸗ v. Lipp. Landes sp. u.. 4 Psdb. o. Ant. Sch. Mae ö 10, 929 1. 368, 2 0 38 26 ; 33 j gestellt bis 81. 12. 17 1, t t do. do. unk. 26 1.1. Anteilsch. . MMI TCia.⸗ e Staatsschatz 4, 38, 35 Pomm. Neul. für Oldenbg. staatl. Kred. 4 versch. r. Kn j S Ham Kleingrundbesitz, ausgestellt do. 2 unk. 81 burger hy. Vant bis 81. 12. 17 20 do. To. i Hannov. Bodktrd. Bt.
rückz. 2. 1. 25 99, 5 a 99,5 9 I Lil bect Staats schatz ; . . 3 menslss k * I n d Sächfitche, au ae= , k a, ,. eil bis 1. 13. 16 35h 6 do. do. 9. n. 19. . 1 do. do. HI. 1 6, u. 37 6 . 4 Sächs. landsch. Kreditverb. — da. Gotta Sandtrer 3 ; ö 7) do. do. zz, tg. ab 6 1 21258 891.266 Sch s. Creditverein a Kreditbr. , . i s aer , ers, , . bis Ser zr. 6 66 wversch; f — , , . ö ,. Stactsch tz zlib e bers, one , n ,,,, e e, es, . . . . , 31 6 J Altlandschaftl. e, . Tokr. 16 do. R. 10 u. i 1, ul. 3? c Cree rtr r, , rg ! ⸗ u. 2. Ausg. tg. 81 ö. ö ne Talon 1 o. 0. 39 do. do Kom R. Iuk. 33 6. . do. do. 1934, tg. s ; 19.4 0 1, 8. 3 8 Schles. landschaftl. , . , . 17 Sachsen Staat a * 1.4.10 I18B6 7166 Vonn RM⸗A. v. 2tz, A, C. D. ausgest. bis 24. 8. 1] tredtt get; i 4. 2 ee mn . , t. chi 3.9 M6 sallej, X ausgest. vis z. 12.11 nb e Westj. fan hriesamt ; Fand bt r ie Ee ge 4 6 knn . . M 989 6 gun ni n * 8g 33 Schleswig ⸗ Dolsiein f. Sauzgrundstücke i ; do. do. R. I ul. 3 415 646 535 1 bine Stasi snm ö z 94 ol lieg rn, 366 n , , e, e n. 6 Ohne Hiusschein bogen u. ohne Erneuerungsschein. n. , , ,. Ea 266 k 2s 1602s * tobe as 1. L325 8 ausgefte lt bis 31. . 14, 1b 6 . 8. ‚— ,, . . 4. 38. 3 J Westpr. Ritterschafii. 694 Wil i elan. 1. 863. 26h 83 5h var, , n. Ser. I-II m. Deckung besch. a e earn, i1bes R. 1, ut. 81 d ,, 0m . bo. 3 i. 2. nr e 4, 88, 8 3 Westpr. Neuland ,, . Duisburg Fache. a. schaftl. mit Deckungs besch. bis Schatz F. Lu. 2. rz. 800 1.10 5.26 p n,. e Hh, . Ohne Zinsb 6. bo. 18366, ut. 3e ohne ginsscheinb or 2 e, r,, Ihen r cheinbogen u. ohne Erneuerungscheins. ; uz losungtsch.“ in Bi, 16 z 8 vi als ni ö ß, 1936. ut. 8a b) Stadtschaften e,, . us ls fung chein do. 14, I15b d id Eisenach RM⸗Anl Mi . * ö. ul elus lofgssch do. —— 1926, unt. 1951 z . f f, . nhalt . . nl og 3196 Berl. Pfdb. A. G. ⸗Pf ih 16 107,56 60. Auslosungsschein do ,, . . 1 ambu Anl. 9 . ö dab, nr, g- . , ö. . do (s, sh Emden Gold- nl. ; * S. A . e,. we g. ; ; assen ii. i Gen siadtfahhr. io los ssb 6 gs, sn 1 do. Bons a Ru sg r. rtl. 3 ond w . , Sch. 26 0. Auslosꝗssch do F ie d , , . ö. . ö . . r e, P z do. R. 1, uk. 82 * einschl. 16, Ablösungsschuld (tin F des Auslosungsw. . z , e,, . 63. E Ie ie. Dtsche. Wertbest. Anl. b. Doll.. fäll. 2.9. 36
Börsenbeil . ; mm ö Amtlich ur? Kürs 1. . ,,,, Ka ssel dtr. GPf. 1 Ubgo0 ] . 3 do. k 1926. unt. bis si 8 14.10 930 983 3 do. do. xo. R. 21, ut. 33 do. l p27. 13. 1350 Mr 5b Sb g 1E. ung. oder tschech. W. — 0,88 RM. 7 Gld. stldd ; . stldd. W Mf ro, , , Ohne Z3insberechnung. do. do. 26 A. 1.9. 31 do. 1926 Lig. gi, 25b a —=— 216 RM. 1 alter Goldrubel — 320 RM. 1 Beso . nl. 3. a6. L. ut. sa nn, , , . k dan nod Hyp. Kt.. . A. 65 R. A ĩ 244 1ẽ Jen — 210 Ram., n gioty. 1 Danziger Gulden r,, . e e rin, r, z * sagt. daß nur bestimmte Nummern oder Serlen Sachen, Prob.-Verb, do. ho. do. i. I t 32 8 117 B36 ; r,, . G6, ob 6 E6. 5b 6 bedeutet, daß eine amtliche Preis festste lung gegen do. do. Ausg. 151.1 do x. n.6. ts. 3 36 do. do. R. 2, ut. 8] G84b 6 4b 6 iffern bezei Biffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Schlesw.⸗Holst. Prov. e,, , n 0 886 96 6 3 Rin , ü n. Nassau. Landesbank do. do. do. S. 6, rz. 34 416 Si gia Ki) , . RM A. 21MM. tg. 38 , , . Ken, Etwaige Druckfehter in den heutigen do. ba. S. 2, T3. 30 2. ? do. S. 2, rz. 30 6 8. Gf. b. Dt. Sypbt. 5. 8 RMy. S Ss, o o 976 6 do. do. Prvß g. as ulso lich richtiggestentte Notierungen werden ,, . Wiesbad. Bezirksverb. . do. NR. 4, tg. 80 Frankf. Pfobrb. Gd erlin J (Lombard 8). Danzig 5 (Lombard 7). R. 1. rz. 100, uk. 31 95, 75 6 R. 10, tg Gold . Ag.. uk 33 sb. ssh da. ba. ut. b. so Deutsche sestverzinsliche Werte. ,, Tösb. Gid. f Rr unk s 11.7 66 on g unkündb; b. 1. 4. 80 .
ö / feutsger Voriger
C e e e 4 1 . —— — — 2 2 — 2 — —
r — — — — — — — — 2222228
do. E. A, ut. 287 do. Em. B, ab 4. 30 auslospfi. do. Em. D, ut 82
Stadtanleihen.
R Mit 3Zinsberechnung. Altenburg (Thür.) Gold⸗A. . db. ab 31 8 1.4. 10 Augsbg. Schatzanw. 1928, fäll. 1. 5. 31 8 1.5. 11
86 2 —
100, 75 S5, 85 6 85. 25 60 S6. 25h a 988 6
715 Mecklenbg.« Strel. Verlin Gold⸗Anl. 26 . 95
2
—— — — — — — — Q — r R R = R d = .
sbs a sds sids Fe 3 B g 35 6 e . 6 68686 E g
Em. o, tilgb. abꝛs Em. 11, rz. ab 85 do. Em. 12, rz. ab 82 Em. 18, rz. ab 84 Em. 6, rz. ab 32 Em. 9, rz. ab 86 Em. g, tilgb. abꝛg Em. 7 (Liq.⸗Pf.) ohne Ant. ⸗Sch. do. do. E. ] A(2q.⸗Pf. do. Gld⸗8K. E. 4. r3. 36 do. do. Em. 8. rz. 83 6
Pfandbriefe und Schuldverschreib. 350 von Hypothekenbanken sowie Anteil
scheine zu ihren Liquid. Pfandbr.
Mit Zinsberechnung.
Bk. I. Goldkr. Weim. GoldSchuldv. Ir. x. J. Thür. L. S5. B. rz28 do. do. R. 1 T3. ab 26
go, as 8 99 265 0
J Ks Js d wos Fss6,. i a
IG. 25ob e
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Bayer. Handels bk.⸗ G⸗Pfb. R. 1-5, uk. 33 . do. R. 6, uk. 34
c c w 0 c C & b, c ce
Meckl. Hyp. u Wechs.⸗ Bk. Gd. Pf. E. 2, ug do. do. E. 4. uk. b. 3 do. do. E. 8. uk. b. 68 do. do. E. 9, ut. b. 84 do. do. E. 5, uk. b. 81
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c) Sonstige. Mit Zinsberechnung. BraunschwStaatsbkt
Gld⸗Pfb. (Landsch) R. 14. tilgb. ab 1929
; do. do. S. 1. uk. b. 26 Gold⸗A. 26, rz. 32 36 26h 6 leihe ; 7 ö. di r e ei. ; . . . ö do. R. 2, uk. 33 . 7J5b 6 S* . J 1923, kündb. ab 29 — — . R. zut, aus] 6 Zo Bayer. Landw. Bt , . eutsche Schuß gebiet⸗ ] Stadttrs.« o. Reihe 9. 8e z j . Bf. Mekl. Sp. u. Wb 20 5b Ann. ö . 24 6 1 n , , ö 5 66 4 4 G H Pf. Rꝛo z 1ut. 80 Meckl. Syp. u Wechs⸗ 5b 6 ö 1 1 26, tdb. abg 1.5. 6. ö 53 * Bk. Gld R. E. 8. r. 3e Gekündigte, ungekündigte, verloste und . 1 EE pt Ba ner. Verein dbant ö , * ** Kö , . Rentenbriefe. Kiel , ,,. hh . 31 i,. 15, 11426. ,,, x „835 Bra en b. ag st. b. 31. 12. 11s19 B5b G 19 75h unk. bis 1. 7. 81 956 ö mn. 55 . 362 79,8 4-87 rz29, 80 G. m R 8 ** J . is, e. G eee, . 1e , ö 39 Na ss. agst. b. 31. 12. 17 18,7 6 16. von 1926, unk. 3 3. 92256 2 . ö rückz. 32 r, . nn, , , 2 . aa in dite ban k . 6 S. go, gi, rz. 35 J, ,,, h Bom m. ausgest. bä1. 12.1719, jp z IM. b. a7, rz. 8 1. kö S. 12, rz. 3? Em. 6, ul. B. 2 * een fg, agst. b. 81. 12.17 . Köln RMA. v. 26. 66 83 . 60 6 . Ser. 1 2. 53 * 8359 Brend ich 3. i. Kenn; . a 1. i Es Os go 6 bos Bh Ohne Zinsberechnung. . . 2 17, ut. biz qt u aussest. b. 31.12.17 14, 06h ꝗ t 0 Erg i. Pr. Ohne Binsschein bogen n ohne Erneuerunasschein ö , e, ne, . g, ut. b. 8 L häu. Westf. agst. b. 31.1.1] 226 6 Gold Ag. 2 3, uk 35 4.10 30256 S0, 1656 5, 4,4, 3 gh Berlin. Pfdbr. alte M ö do. S. . rz. S 11. uß. b. 81 33 Sächsische, agst. 6. 8.12.1 do. NM nl. rz. 2s 17 32 h 6 ausgeste ln bi z ( In. i. u. . 6 ⸗— = 2.9 6 gestellt bis 31. 12. 19175 ö Em. 12, uk. b. 3 33 Schlesische, agst. b. 81.12.11 do, Gold An! 1928 3, . 4. 3 R Ser in. Psbbr. alte ,, ,, , Em. z. ul. b. 36 4. 38 SS Schl.⸗Holst. agst. B. 31. 12.17 Ausg. 1, unk. 83 4. 5g, 3 Reue Beriin. ꝓrpbr. , , 8i5 digi ] Provinzialanlei Magde ausgestellt biss i. it. 1965. — 1 SG. R. C. 1, ui a nzialanleihen. 1h s een, 1M. Sz. 3 F gieue gern eg oe . . do. C 19, ul. b. p Mit Zinsberechnung. an. 6 56 . 96 45 Brandenb. Stadtschafts⸗Pfb. ; 3 . do. E. 7. uk. b. 82 Brandenburg. Prov. w Vorkriegsstücke) f 6 do. E. 14, ul. b. Sa RMI. 28, Hob ab gz Mannheim Gold, 45 do. do. Nachkriegsstücke do. S. 14 uke . do. E. 13. uf. b. 31 do. do. g, irt. ab a 3 . . 1980 1 Magdeburger Stadtpfandbr 26 1 . Hann. 2Fbzir. G. s . do. unk. b. 81 b. 1911 (Ginstermin 1.1. 7 do. S. 11. uk. 82 Mitteld. Vdtrd. Gld. , do. do. 27 unk. 32 do. S. 10, ul. 82 Sup. Pf. A. 2. ul. b 2 ö vil ei , n de. do. S. M ul. dz ü, , , Hann. Prov. GHi⸗A. RM⸗A. 26. igb. 31 ĩ do. do. . ut. d d / Ri ß rilfab ab 25 3
. 2 o. do. S. 8 (Liq.⸗ do. do. R Bidb. o. Ant. Sc. . An te iijch xi dig. do. do. q . i. ui. 0. g. de Gf. d. Sin. Hyp. B. 6. do. do. R. 5 uk. 60.9. 32 . Berliner Hyp.⸗Bl. do. do. R. g. ul. 60. 5. 38 . Komm. S. 1. uk. 31 10 do. do. J. J. ui. 2.13 e e , 1. do do. Ser. 1. ul. a 4 do. do &i uit zi. I 3ꝛ ge, tg. s 1 do. do. Ger 3. ut a3 10 do. do. gi. ui. z. 3. 3 ö do. do. R. g, uk. 80.6. 82
do. do. R. 19, tg. 68 . do do. Ser. . * ĩ ö =. ** = . . 2, uk. 82 00. 971. J. 3 ) D. do. R. 1 I, uk. b. 82 0 do. do. R. 4, uk. 2.1.88
Hann on. K rov. RàM*⸗n. do do 1928 e gi u. S. 1g. 4 Oherhaus. Rheini. 36 *. * ag ig 3 1 Ri Gi. M er us. b. a 1 1 , . . Pforzheim Gold⸗A.
. 4. . 192tz do. Reihe ? 1064. 6 do. as n h , do. R. 8, tg. 8e Liz d6 gd g 1527, rz. 19583..
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do. do. Ser. 8, uk. 82