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Deutscher Reichsanzeiger reußischer Staatsanzeiger.
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8 93 4 2 Erscheint an jedem Wochentag abends. ö f Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile l, 5 -A Bezugspreis vierteljährlich 9 Rec Alle Postanstalten nehmen , D einer dreigespaltenen Einheitszeile 165 „che. Anzeigen nimmt an die Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle 2 Geschäftsstelle Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge 8W 48, Wilhelmstraße 32. ö ö . sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, Einzelne Nummern kosten 30 Get, einzelne Beilagen kosten 10 G 53 — insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages druck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter⸗ einschließlich des Portos abgegeben. strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573. . vor dem Einrüͤckungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein
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Mr. 281. Reichsbantgirotonto. Berlin, Sonnabend, den
1. Dezember, abends.
Poftschecttonto: Berlin ai821. 1928
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Bekanntgabe der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im November 1923. ö. - Bekanntmachung der Filmprüfstelle Berlin, betreffend Zu— lassungskarten. . Verordnungen über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit
von Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamts Nürnberg.
Preußen.
Mitteilung über die Verleihung der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr. . Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Die Reichs indexziffer für die Lebenshaltungskosten im November 1928.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und Sonstiger Bedarf“) ist nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts für den Durchschnitt des Monats November mit 152,3 gegen 152,1 im Vormonat nahezu unverändert geblieben.
Die Indexziffern für die einzelnen Gruppen betragen (1913/14 = 109): für Ernährung 152,0, für Wohnung 1269, für Heizung und Beleuchtung 150,6, für Bekleidung 172,0, für den „Sonstigen Bedarf“ einschließlich Verkehr 190,59.
Berlin, den 30. November 1928.
Statistisches Reichsamt. J. A.: Dr. Eppenstein.
Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten.
1. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 674 vom 5. No⸗ vember 1938 „Der Ring der Bajadere“ sind ab 24. November 19238 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 9. November 1928 unter Prüfnummer 20750 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.
2. Die Zulassungskarten Prüfnummer 19163 vom 4. Juni
*
1928 „Douglas Fairbanks, der vierte Musketier“ sind ab 25. No⸗
vember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bild⸗
streifens vom 10. November 1928 unter Prüfnummer 20 728 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.
3. Die Zulassungskarten Prüfnummer 9174 und 9575 vom 18. Oktober 1934 bzw. 22. Dezember 1924 „Dunkle Gewalten“ sind ab 25. November 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zu⸗ lassung des Bildstreifens vom 19. November 1928 unter Prüf⸗ nummer 20769 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungs⸗ karten sind gültig.
4. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 435 vom 16. Oktober 1928 „Die Republik der Backfische“ sind ab 20. No⸗ vember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bild⸗ streifens vom 5. November 1928 unter Prüfnumnier 20 665 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.
5. Die Zulassungskgrten Prüfnummer 19194 vom 3. Juni 1928 „Der Schöpfer“ sind ab 27 November 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstceifens vom 18. No= vember 1928 unter Prüfnummer 20 767 mit dem neuen Haupt— titel „Zwischen Liebe und Pflicht“ erteilten Zulassungskarten sind gültig.
6. Die Zulassungskarten Prüfnummer 18900 vom 2. Mai 1928 „Ein Mensch aus der Masse“ sind ab 238. November 1928 ungültig. Nur die durch erneute Hulassung des Bildstreifens vom 13. November 1928 unter Prüfnummer 20 804 mit dem neuen Haupttitel „Ein Mensch der Masse“ erteilten Zulassungs⸗ karten sind gültig.
. Zulassungskarten Prüfnummer 20 2839 vom 3. Oktober 1928 „Die blaue Maus“ sind ab 1. Dezember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 16. Nobember 1928 unter Prüfnummer 20 856 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.
83. Die Zulassungskarten Prüfnummer 1921 vom 8. Juni 1928 „Die Gala⸗Sisters (die Vierte von rechts)“ sind ab L. Dezember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 16. November 1928 unter Prüfnummer 26 855 mit dem neuen Haupttitel „Die Vierte von rechts“ erteilten Zu⸗ lassungskarten sind gültig.
9. Die Zulassungskarten Prüfnummer 11207 vom 4. Sep⸗ tember 1925 „Der sterbende Sherlock Holmes“ sind ab 25. Nö— vember 1928 ungültig, sofern sle nicht das Ausfertigungsdatum „14. 11. 28“ tragen. J
19. Die Zulassungskarten Prüfnummer 11184 vom 1. Sep⸗ ö ö. Mann mit der gespaltenen Lippe“ sind ab
November 1928 ungültig, sofern sie nicht Ausferti 5⸗ datum „14. 11. 258“ K 11 JJ
11. Die Zulassungskarten Prüfnummer 11711 vom 13. No⸗ vember 19298 „Der Daumen ves Ingenieurs“ sind ab 29. Ro-
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vember 1928 ungültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „14. 11. 28“ tragen.
12. Die Zulassungskarten Prüfnummer 11188 vom 1. Sep⸗ temher 1925 „Unter den Rotbuchen“ sind ab 29. November 1928 ungültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „14. 11. 28“ tragen.
18. Die Zulassungskarten Prüfnummer 11185 vom 1. Sep⸗ tember 1925 „Das leere Haus“ sind ab 29. November 1923 un⸗ gültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „14. 11. 28“ tragen.
14. Die Zulassungskarten Prüfnummer 11710 vom 10. No⸗ vember 1925 Das bunte Band“ sind ab 29. November 1928 un⸗ gültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „14. 11. 28“ tragen.
16. Die Zulassungskarten Prüfnummer 29 253 vom 28. Sep⸗ tember 1928 „Revolutionshochzeit; Still wie die Nacht und tief wie das Meer soll meine Liebe sein“ sind ab 1. Dezember 1928 un⸗ gültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „16. 11. 28“ tragen.
16. Die Zulassungskarten Prüfnummer 19 052 vom 18. Mai 198 „Haus Ni. 17. sind ab 5. Dezember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 29. November 1928 unter Prüfnummer 290 866 mit gleichem Haupttitel erteilten Zu⸗ lassungskarten sind gültig.
17. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20776 vom 14 No⸗ vember 1928 „Wolga. . . . Wolga“ sind ab 5. Dezember 1928 un⸗ gültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom zb. November 1928 unter Prüfnummer z6 S9 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.
18. Die , , Prüfnummer 20 754 vom 9. No⸗ vember 1928 „Ossi hat die Hosen an (Abenteuer eines Unterrocks)“ sind ab J. Dezember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zu⸗ lassung des Bildstreifens vom 22. November 1928 unter Prüf- nummer 20 919 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.
19. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 708 vom 5. No⸗ vember 1928 „Das Wunderkraut“ sind ab g. Dezember 1928 un⸗ gültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 4. Nobember 1938 unter Prüfnummer 20 937 mit dem neuen Haupttitel Das Wunderkrgut. Die Historie vom Tabak“ erteilten Zulassungskarten sind gültig.
20. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 664 vom 1. No⸗ vember 1928 „Sonne auf Macedonien. J. Teil“ sind ab 9. De⸗ zemher 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bild⸗ kreifeng vom 24. 11. 1928 unter Prüfnummer 50 956 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind güllig.
21. Die Zulassungskarten . 18 556 vom 24. März 1928 „Die Liebespanne“ sind ab 5. Dezember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 20. Nobember 1928 unter Prüfnummer 2h 830 mit dem neuen Haupttitel „Bin ich Ihr Typ?“ erteilten Zulassungskarten sind gültig.
22. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 855 vom 11. Ok⸗ tober 1923 „Die verkaufte Frau“ sind ab 5. Dezember 1928 un⸗ gültig, sofern sie nicht den neuen Haupttitel „Dolores — die Sklavin einer Ehe“ tragen.
23. Die Zulassungskarten Prüfnummer 18842 vom 26. April 1928 „Fanfaren der Liebe sind ab 5. Dezember 1928 ungültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „20. 11. 28“ tragen. 24. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 501 vom 29. Ob⸗ tober 1928 „Der Kampf ums Matterhorn“ sind ab 8. Dezember 1928 ungültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „23. 11. 28“ tragen.
25. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 535 vom 24. Ok⸗ tober 19233 „Das Dokument von Shanghai“ sind ab 9. Dezember 1928 ungültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „24. i1. 28“ tragen.
26. Die Zulassungskarten Prüfnummer 19499 vom 18. Juli 1928 „Das Kind des Anderen“ sind ab 9. Dezember 1925 ungültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „24. 11. 28“ tragen.
Berlin, den 29. November 1928.
Filmprüfstelle Berlin. Mildner.
Ver oerdnn ng über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamts Nürnberg.
Vom 19. November 1928.
Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 24. Mai 1928 — Deutscher Reichsanzeiger vom 25. Mai 1928, Reichsministerialbl. 1928 Nr. 24, Reichs⸗ finanzbl. 1928 Nr. 20 — wird folgendes bestimmt:
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Das Finanzamt Ebermannstadt wird aufgehoben. Sein Bezirk wird mit dem des Finanzamts Forchheim (Bayern) vereinigt. 8
Das Finanzamt Neu nki rchen a. Brand wird auf⸗ gehoben. Sein Bezirk wird mit dem des Finanzamts Erlangen vereinigt. 83
Diese Verordnung tritt am). Januar 1929 in Kraft.
Nürnberg, den 19. November 1928.
Der Präsident des Landesfinanzamts. von Merkel.
— — —
J über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamts Nürnberg. Vom 19. November 1928.
Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 24. Mai 1928 — Deutscher Reichsanzeiger vom 25. Mai 1928, Reichsministerialbl. 1928 Nr. 24, Reicht finanzbl. 1928 Nr. 20 — wird folgendes bestimmt:
. 9 8 1. c
Das Finanzamt Ca dolzburg wird aufgehoben. Seln Bezirk wird mit dem des Finanzamts Fürth (Bayern) vereinigt.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1929 in Kraft.
Nürnberg, den 19. November 1928. Der Präsident des Landesfinanzamts, von Merkel.
Preußen. Staatsministerium.
Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 2. November 1928 dem Maschinistenmaat Emil Mar⸗ quardt in Kiel. Linienschiff „Hessen“, die Erinnerungs— medaille für Rettung aus Gefahr verliehen.
Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
Der Fabrik elektrischer Zünder G. m. b. H. in Berlin W. 9, Linkstraße 25, wird hiermit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts das nachstehend bezeichnete Zündmittel zugelassen.
a) Bezeichnung und Beschaffenheit des Zündmittels: Hochohmiger elektrischer Brückenglühzünder Venus in verschiedenen Aus führungen als Moment und Zeitzünder. .
b) Herstellungsort: Fabriken in Köln-Niehl, Hochkreuz bel Köln und Troisdorf, Rheinland.
c) Besondere Bedingungen: Zum Schießen in Schlagwetöer⸗ gruben dürfen nur Zunder mit seuersicherer Ausführung ver⸗ wendet werden.
Clausthal, den 29. November 1928.
Preußisches Oberbergamt. Bornhardt.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Berichtigung. In dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger über die Sitzung des Reichsrats am 29. November (Reichsanzeiger Nr. 280) heißt es im Anfang des 3. Absatzes irrtümlich, daß ein Geset— entwurf über ein Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und Kanada angenommen worden sei. Tatsächlich handelt es sich um ein Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und Panama.
Deutscher Reichstag. 22. Sitzung vom 30. November 1928. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger. *)
Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 2 Uhr.
Auf der Tagesordnung stehen Anträge der Sozialdemo⸗ kraten, Demokraten und Kommunisten über die Ehe⸗ scheidung, die Rechtsstellung der Frau, die Reform des Familienrechts und die Rechts⸗ stellung des außerehelichen Kindes. Die Sozialdemokraten beantragen eine Aenderung der Vorschriften über die Ehescheidung dahin, daß die Ehescheidung auch bei Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses erfolgen kann. Das gleiche wird von den Demokraten beantragt. Alle drei Parteien verlangen ferner Vorlegung eines Gesetzentwurfs über die Rechtsstellung der unehelichen Mutter und ihres. Kindes, weiter eines Gesetzentwurfes zur Reform des Familienrechts, die der veränderten staatsbürgerlichen und wirtschaftlichen Stellung der Frau ö
Abg. Antonie Pf ülf (Soz.) begründet die sozialdemokratischen Anträge. Man müßse den Verhältnissen des praktischen Leben gesetzgeberisch Rechnung tragen. Das ebenso gewissenlose wie un⸗
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im rtlaute wiedergegeben sind.