Nelchs- und Staatsanzeiger Nr. 285 vom 6. Dezember 1928. S. 4.
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Hierauf kam der Ju stizhaushalt zur Beratung.
Dr. Rumpf (A. G.) als Berichterstatter wies insbesondere auf die aus der kleinen Justizreform erzielten Ergebnisse und Er sparnisse hin und erklärte weiter, im Ausschuß seien noch über die Prozeßberichterstattung Klagen laut geworden, insbesondere über die Berichterstattung in Sensationsprozessen. Es sei gewünscht worden, daß die Presse sich in etwas zaghafterer Weise mit den Senfalionsprozessen beschäftigen möge. Vor allem solle auch die persönliche Ehre von Zeugen dabei mehr geschützt werden. ;
Dr. Weinberg (Soz) brachte eine Reihe von Klagen üher die Handhabung der Justiz in Preußen und über eine Reihe dem Justizminister namhaft gemachter Richter und Staatsanwälte vor und gab dem Wunsche Ausdruck, daß man Republikanern, die einmal mit den schwedischen Gardinen Bekanntschaft gemacht hätten, dieselbe Rücksicht zuteil werden lasse wie dem Feme⸗ 5berleütnant Schulz. Zum Schluß begründete er Anträge auf angemessene Erhöhung der Bewilligungen an die Gefangenen aus dem Arbeitsverdienst sowie der Aufwendungen für Gerichts⸗ büchereien.
Rechtsanwalt Dr. Langemak (A. G) wies die Behauptung des Vorredners als unrichtig zurück, daß immer noch weite Kreise der Bevölkerung der deutschen Rechtsprechung ablehnend und mit Mißtrauen gegenüberständen. Das dentsche Volk wisse ganz genau, was es an seinen Richtern habe. Dr. Weinberg hätte sich in diesem Hause darauf heschränken sollen, allgemeine Kritik zu üben, anstatt einzelne Richter und Staatsanwälte hier schlecht zu machen und dem Minister denunzieren.
Bei der Abstimmung wurden die sozialdemokratischen Anträge gegen die Linke abgelehnt. Hierauf vertagte sich der Staatsrat auf Donnerstag.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Strafrechtsausschuß des Reichstags setzte am 4. d. M. die Aussprache über die Hochverratspara⸗ gra bhen unter dem Vorsitz des Abg. Dr. Be ll (3entr) sort. Abg. Dr. Landsberg (Soz.) kam auf die im Ausschuß zum Ausdruck gekommene Meinung zu sprechen, daß in der Linkspresse die Urteile des Reichsgerichts hexuntergerissen würden. Gegen die Versuchung, scharfe Kritik an den Reichsgerichtsurteilen zu üben, sei keine Partei gefeit. Bei den Femeprozessen habe die deutschnationale Presse von Bluturteilen, , . am Recht usw. geschrieben. Auch in der Zentrumspresse habe man ähntiche Erfahrungen gemacht, als in dem Falle Faulhgher dessen Beleidiger freigesprochen wurde. Ein aus den Reihen des Zentrums hervorgegangener Justizminister habe im Plenum des Reichstags vor aller Oeffentlichkeit erklärt, daß ihn die Art, wie die deutschen Gerichte die Ehre der Politiker schützten, abhalte, je mals wieder einen Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen. Dies sei eine Kritik, die nach den Erfahrungen vieler Politiker durchaus berechtigt sei. 86 eim Reichsgericht eine groß Menge juristischer Intelligenz vorhanden sei, solle gar nicht geleugnet werden. Es seien aber Urteile gefällt worden, die nach sozial⸗ demokratischer Auffassung nicht hätten gefällt werden dürfen. Der Grund liege einmal in der früher getroffenen Auswahl der höchsten Richter und darin, daß das Reichsgericht nicht in Berlin, . in der Provinz liege, wo ein Gedankenaustausch zwischen en Angehörigen der verschiedenen Richtungen nicht möglich sei, und wo die Richter aus ihrem engen Kreis nicht herauskämen. Es sei wünschenswert, daß das Reichsgericht von sich aus selbst zu der Ueberzeugung komme, daß seine Judikatur unhaltbar Fei. zie Sozialdemokratie wolle gar nicht alle hochverräterischen Be⸗ , außer Strafverfolgung gestellt wissen und verlange ür den Staat das Recht, seinen Bestand gegen Umsturz⸗ bestrebungen zu schützen, aber es müsse sich doch um ernsthafte Versuche handeln und nicht um leere Redereien. Deshalb er⸗ klärte der Redner auf das Wort „unmittelbar“ den größten Wert zu legen. Es müsse ein konkcet ausgearbeiteter Plan vorliegen, nach dem ein Hochverrat ins Werk gesetzt werden solle. Reichsjustizminister Koch⸗Weser erklärte, er habe gehofft, daß bereits in der letzten Sitzung über die Bedeutung des § 88a Klarheit geschaffen worden sei. Aber auch heute seien erneute Meinungsberschledenheiten hervorgetreten. Er wolle daher noch⸗ mals zu den Hauptfragen kurz Stellung nehmen. Er halte daran fest, daß der Antrag zwei starke Einschränkungen gegenüber dem geltenden Recht enthalte. In der Auslegung des Wortes „un⸗ mittelbar“, das die erste Einschränkung bringe, schließe er sich den Darlegungen des Abg. Landsberg an. Die zweite wichtige Einschränkung liege in folgendem: Das geltende Recht gehe davon aus, daß für die Bestrafung einer Vorbereitungshandlung nur ein Vorfatz gefordert werde, der sich auf die Begehung eben dieser Vorbereitungshandlung erstrecke. Vom Reichsgericht werde in ständiger , dargelegt, daß zu einer Bestrafung aus 3 S6 ein Entschluß des Täters, an dem hochverräterischen Unter⸗ nehmen selbst teilzunehmen, nicht erfordert werde. Diesen Zu⸗ stand übernehme der Antrag der Mehrheitsparteien, soweit die Fälle des 86 a Abs. 4 Nr. I bis 4 in Frage kommen, Hier seien eben besonders gefährliche Handlungen als Vorbereitungshand⸗ lungen mit selbständiger Strafe bedroht. Natürlich müsse auch hier ein in seinem Ziel und Plan erkennbares hochverrätexisches Unternehmen vorliegen. Im Gegensatz hierzu und in erheblicher Abweichung vom geltenden Recht verlange die sogenannte ein⸗ geschränkte Generalklausel des Absatzes 2, daß der Täter, der eine zonbereitungshandlung begehe, auch den Entschluß gefaßt haben müsse, an der Ausfühvung des hochverräterischen Unternehmens als Täter oder Teilnehmer mitzuwirken. Das beziehe sich auf die kafuistisch nicht erfaßbaren Vorbereitungshandlungen, für deren Bestrafung man strengere Maßstäbe aufstellen müsse, wenn man einem Uebermaß von Hochverratsprozessen vorbeugen wolle. In diesem Sinne liege im Abs. 2 allerdings eine sehr wesentliche Einschränkung des geltenden Rechtes, wie dies in der dem Aus⸗ schuß mitgeteilten kurzen Denkschrift des Reichsjustizministeriums dargelegt worden sei. Im wohlverstandenen Interesse des Staates und des Ansehens der Rechtspflege liege es, wenn die derfolgung von Anschlägen gegen den Staat nur in wirklich schweren Fällen erfolge. Ein Hochverratsprozeß müsse etwas so Bedentfames sein, daß die ganze Oeffentlichkeit auf ihn blicke, Der Kompromißantrag mit diesem Ziel gebe aber auch dem Staat den Schutz, auf den er Anspruch habe. Im übrigen erklärte der
Minister, daß er der Anregung, diesen ganzen Komplex von Fragen bis zur zweiten Lesung noch einnial eingehend durch⸗ uprüfen, zustimme. Das Reichsjustizministerium werde hierzu as Seine beitragen. Die Frage des Abg. Alexander, was in den Vorschriften über Hochverrat unter „Aenderung der Verfassung“ zu verstehen sei, beantwortete der Minister unter Bezugnahme auf die dem Ausschuß vorgelegte Denkschrift über den Hochverrat dahin, daß Hochverrat nur in Frage komme, wenn der Angriff sich gegen die Verfassungsgrundlagen richte. Die Ab⸗ setzung eines Bürgermeisters oder die Einsetzung eines örtlichen Kontrollausschusses brauche keine Hochverratshandlung zu sein; ie werde es erst dann, wenn die Tat sich als gewalt— amer Angriff gegen die Verfassungsgrundlagen 2. lbg. Dr. Bell (Zentr,) meinte, daß der Versuch zum Hoch- verrat ein ganz besonderes, mit anderen nicht vergleichbares Delikt sei. Der Täter dürfe nur bestraft werden, wenn er sich bewußt sein müsse, daß seine Vorbereitungshandlungen dem Ziele des Hochverrats dienken. Abg. Dr. Wun der lich (D. Vp) äußerte schwerste Bedenken gegen den vorliegenden Kompromiß— antrag. Es müsse dem Täter nachgewiesen werden, daß er auch die Absicht gehabt habe, den Enkschluüß zum Hochverrgt in die Tat umzusetzen. Das könne aber nicht einwandfrei entschieden werden. Wenn jemand erkläre, durch solche Vorbereitungshandlungen nur
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Geld verdienen zu wollen, müßte er straffrei bleiben, während derienige, der seinen Enitschluß, die Vorbereitungshandlung aus⸗ zuführen, eingestehe, bestraft werden müsse; auf die Dauer führe der Kompromißantrag zu unglücklichen Verhältnissen. Der Redner erklärte, vorläufig bei dem Antrag zu bleiben, hielt aber eine ganz eingehende Prüfung der Frage bis zur zweiten Lesun für dringend nötig. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) schloß sich bieser Stellungnahme an. Unter keinen Umständen dürfe die Gefinnung und deren Propagierung bestraft., werden. Abg. Dr., Alexander (Komm) sprach sich entschieden gegen den Kompromißantrag aus, den seine Freunde ablehnen würden. Abg. Marx (Zentr)) erklärte, daß seine Partei in der ersten Lesung für den Antrag stimmen werde. Wenn sich dann noch Verbesserungen und klarere Formulierungen bis zur zweiten Lesung ergeben, so werde man dies gerne nech in zweiter Lesung berücksichtigen. Abg. Koenen (Komm) bat den Reichsjustiz⸗ minister, er möchte sich zu der Klischierung der Rechtsprechung des Reichsgerichts äußern, wodurch jedesmal, wenn ein Kom⸗ munist des Hochverrats angeklagt sei, auch wenn noch gar keine planmäßige Vorbereitung des einzelnen vorläge, diese Plan⸗ mäßigkeit darin festgestell würde, daß die Kommnnistische Partei an und für sich planmäßig ständig den Hochverrat vorbereite. Reichsjustizminister Koch⸗Weser erwiderte auf die Frage des Abg. Hergt, an welchen Personenkreis im § 88e gedacht sei, daß es sich hier sowohl um Beamte, als auch um alle anderen Per⸗ sonen handele, die zur Unterstützung bei Staatsaufgaben zu⸗ gezogen seien. In die Hand solcher Personen könne das Schicksal des Staates in gleicher Weise gelegt sein, wie in die Hand der Beamten. Auch ihnen gegenüber bestehe daher das Bedürfnis nach strafrechtlichem Schutz gegen einen Mißbrauch der an⸗ vertrauten Machtbefugnisse zu hochverräterischen Bestrebungen. Abg. Hergt (D. Nat.) wandte sich gegen verschiedene Formu⸗ lierungen des Kompromißantrags, Er beantragte, dem 5 88 a nicht die geplante ö „Maßnahmen . Vorbereitung des Hochverrats“ zu geben, sondern es lediglich bei der Ueber⸗ chrift: „Vorbereitung des Hochverrats“ zu belassen. Auch solle in demselben Paragraphen die Ziffer 2 . werden, wonach mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft werde, wer zur Vor⸗ bereitung eines Hochverrats Personen zur Uebernahme, von leitenden Stellungen im Staate zu gewinnen suche. Schließlich verlangte der Redner in seinem Antrag auch die Streichung des Wortes „unmittelbar“ im letzten Absatz desselben Paragraphen, da die Begriffe „unmittelbar“ und „mittelbar“ in der . nicht unbedingt klar abzugrenzen seien. Dem 8 88e wollte der Redner unter Streichung des ersten Absatzes folgende Fassung geben: „Wer zur Förderung hochverräterischer Bestrebungen plan⸗ mäßig auf Reichswehr oder Polizei in der Absicht einwirkt, sie zur Erfüllung ihrer Pflichten untauglich zu machen, wird mit Gefängnis bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Zuchthaus bis zu fünf Jahren.“ In der Äbstimmung wurden die deutschnationalen Anträge abgelehnt. Der Kompromißantrag wurde unverändert angenommen. Auch wurde 5 89 angenommen, der von dem Verlust von Rechten und Fähigkeiten sowie von Reichsverweisung bei Hochverrat handelt. Dieser Paragraph wurde jedoch nicht in der Fassung der Regierungsvorlage, sondern in folgender veränderter Fassung angenommen; „Wegen der in diesem Abschnitt mit Strafe bedrohten Handlungen kann die Anitsfähigkelt und das Wahl- und Stimmrecht ohne Rütksicht auf Art und Höhe der Strafe aberkannt werden; ist der Täter Ausländer, so kann seine Verweisung aus dem Reichsgebiet zu⸗ gelassen werden.“ — Am 11. Dezember soll dann im Ausschuß der Landesverrat behandelt werden.
Nr. 49 des Ministerial⸗Blatts für die Preußische tnnere Verwaltung vom H. Dezember 1928 hat folgenden Inhalt: Allgem. Verwalt. RdErl. 26. 11. 28, Wohlfahrts⸗
briefmarkenvertrieb der Reichspostverwaltung. — Polizeiver⸗ waltung. RdErl. 28. 11. 28, Leichenüberführung. — RdErl.
277. 11. 28. Baupolizeiliche Behandlung fliegender Bauten. — Be—⸗ kämpfung von Schund und Schmutzschristen. — Ungültigkeitserklärung eines Prüfungszeugnisses für Lichtspielvorführer. — Rt Erl. 28. 11. 28, Dienstweg bei Eingaben und Beschwerden. — RdErl. 29. 11. 28, Waffenausbildung der Schutzvol. — RoErl. 13. 11. 28, Fachliche Ausbildung zwecks Uebertrittes in freie Berufe. — RdErl. 24. 11. 28, Lehrbuch f. polizeifachlichen Unterricht. — RdErl. 28. 11. 28, ebungägeräte für die Körpeischulung. — RdErl. 30. 11. 28, Lehr— gang für Pol. Oblts. auf der Höh. Pol -Schule. — Sparkassen. RdErl. 24 11. 28, Sparkassenergebnisse im Geschäftejahr 1928. — Verschtedeme s. Reicheindexziffer. — Neuerscheinungen. — Zu beziehen durch alle Postanstalten oder Carl Heymanns Verlag, Beilin W. 8, Mauerstraßse 44. Vierteljäbrlich l, 90 Rn für Aus— gabe A (z3weifeitig bedruckt) und 2, 40 RM für Ausgabe B (ein- seitig bedruckt).
Sandel und Gewerbe. Berlin, den 6. Dezember 1928.
Die Elektrolytkupfernotterung der Vereinigung für deutsche Clektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des W. T. B.“ am B. Dezember auf 151,50 M (am 4. Dezember auf 151,50 S) für 100 kg.
Telegraphische Auszahlung.
6. Dezember 5. Dezember Geld Brie Geld Brief Buenos⸗Aires . 1 Pap.⸗Pes. 1,I66 1,770 l, I66 1,7790
Canada.... I kanad. “ 4,188 4,194 4,187 4,195 k 1,926 1,930 931 1,935 Nalro .... 1 aͤgypt, Pr. 205635 20395 29353, 2035
Konstantinopel 1 türk. E 2,0983 2,987 2093 2.997 London . . ... i * 26355 26375 26351 26371 Rew Jork . .. 18 141197 4.200 41925 4,2005 Rio de Janeiro 1 Milreis 0,499 Col 0500 O0, h02 Urugay . . . . 1 Goldpeso 4,286 4,294 4286 4,294
Amsterdam⸗ Rotterdam. 100 Gulden 168,30 168,64 168,29 168,63 Athen 100 Drachm. 5,425 h, 435 h. 425 5, 435
werpen .. 100 Belga 58, 275 h8, 395 bs, 7 hg, 39
Budapest ... 100 Pengö 7307 73,21 73,98 73,22
Danzig .. . .. 100 Gulden 8l, 29 81,45 8l, 29 1,45
Helsfngfors .. 106 sinnl. M obi 1öb6ꝛ2] 10,45 195565
Italien .. . . 100 Lire 2L 5. 21.39 Al 45 2.6 Jugoslawien . 1090 Dinar 7.368 T7, 382 „365 7,379 Kopenhagen.. 100 Kr. 111,82 112, 04 111,82 11204
merten, lob ist Kr. Sißs 3lis zig 9 i Lissabon und
Oporto ... 100 Escudo 185,70 18,74 18,70 18,74
w lil 1158 1115 111,9? Paris.. ... 100 Fres. 16.37 1641 16.373 16415 Prag ...... 160 Kr. 12421 12441 12427 12442 Schwei ... . 166 Fres. S5 75 86. 92 S6. 765 S6 g2h Sofia ..... 100 Leva 3627 3 60oz3 360234 30356
Spanien ... . 100 Peseten 67,71 67, 865 67 66 67, 8.
Stockholm und Gothenburg. 100 Kr. 112,02 112,24 112,02 112,24 Wien . .... . 100 Schilling! 68, 95 59, 07 bd. 9ysH5 hy, o?
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Ausländische Geldsorten und Banknoten.
Sovereigns 20 Fres. Stücke Gold⸗Dollars . Amerikanische: 1000-5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische Brasilianische n. Canadische .. Englische: große 1X u. darunter I türk. Pfd.
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Bulgarische ..
100 Gulden 100 finnl. M Französische .. ; Holländische .. 100 Gulden Italienische: gr.
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neue 500 Lei unter 500 Let Schwedische .. Schweizer: große 100Fres. u. dar.
Tschecho⸗ slow. ho000 Kr... 16 00Kr. u. dar.
Ungarische ..
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6. Dezember Geld 20.48
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braucherschaft. mittel 0, 48 bis G, 0 AM, Gerstengraupen, Gerstengrütze O,39. bis O40 M Hafergrüße 0.49 bis 0,50 M, Weizengrieß 040 his O, 41 A, 6.46 A. 70 0½ Weizenmehl 0,2943 bis O. 32 M, O, 38 bis 0,41 A, Weizenauszuamehl, alle Packungen O41 bis 0,53 , Speiseerbsen, Viktoria O6 bis 0,2 4A, Speiseerbsen, Vikiorig Riesen O,52 bis O70 S6, Bohnen, weiße, mittel 0,83 bis O0, 86 A4, Linsen, kleine, letzter Ernte O75 bis 6, 85 A, Ernte O, 8h
bis 0,47 4A bis O, 33 A,
100 kg⸗Säcken feinste Marken, kleine 041 bis 0,43 AM.
Linsen, „„, Kartoffelmehl, superior G39 bis O.39 M, Hartgrießware, lose O, 78 bis 0, 85 AM, bis 6,74 A, Eierschnittnudeln, 0,334 bis 6, 34 A4, Rangoon⸗ Siam Patna⸗Reis, glasiert O 49 bis 58 A. Jav O,51 bis O, 72 AM Bon. Pflaumen Ho / lob in Originalkisten 6b. 00 bis 66 00 . Bon. Säcken 60.00 bis 64, 00 M Sriginalkistenpackungen 77,00 bis 8090 , 50 in Originalkistenpackungen O, 98 bis 0, 99 „K, saraburnn PKisten 1,00 bis 1,614 A, Korinthen Hholce, Amalias I,13 bis 1,20 M, Mandeln, süße, courante, in Ballen bittere, courante, in Ballen 4.00 bis ausgewogen 2.50 bis 2,60 AÆ. Kümmel, holl,, in Säcken 160 bis 1.10 S. Pfeffer, schwarz, Lampong, aus: Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen 6,20 verior bis Extra Prime 3,84 Rohkaffee, Zentralamerikaner aller Art 424 bis 5.76 , Prime 4,70 bis H, 3 , Röstroggen, glasiert, in Säcken en O, 90 bis 0,54 b, leicht entölt 2,40 indisch 8.00
Pflaumen 90 / loo in Pflaumen S0 / Sh Kalif. Pflaumen 40 Sultaninen Kiup
3,74 bis 3.84 M. Mandeln, 4,20 A, Zimt Gassia vera)
gewogen 4,50 bis 4,70 4A. bis 6.10 A, bis 4,26 At, Röstkaffee, Santos Superior bis Extra Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 5,36 bis 7,26 glafiert, in Säcken 42 bis 0,44 S, Röstgerst G, 40 bis 0,45 4Æο½, Malzkaffee, glasiert, in Säc 1,60 bis Z, 10 ds, / Tee, Souchong 6,40 bis 8,40 6, Tee, Melis 0,53 bis 0.54 6, Zucker, Raffinade „o, Kunsthonig in Eimern Oo, 38 his in Eimern von 125 kg G73 bis 125 kg O, S8 bis 0, 90 A6, 30 bis 1,76 6, Pflaumen-⸗ Steinsalz in
Rohkaffee Santos Su
stark entölt bis 2,80 , bis 12,090 M, Zucker, 6, H4 z bis C, bbb Me, Zucker, Würfel 0,60 bis 9,66 S kg-Packungen O60 bis O,4 „, Speisesirup, O44 S6, Marmelade, Vierfrucht,
O, 76 S, Pflaumenkonfiture in Eimern von Erdbeerkonfiture in Eimern von 12 kg l mus, in Eimern von 12 Säcken O, M bis 0, M νη Siedesalz in Säcken O, 16
Ia
Auslandsbutter, dänische, dänische, gepackt 4,48 bis 4,56 „, Ir, 5h bis Ho,00 6, Speck, inl., ger. 8 / 16-1 Allgäuer Stangen 20 6 1,04 bis 1,10 „6, 2,26 bis 2,30 „s, echter Holländer 40 0j0
Edamer 40060 2,00 bis 2, 12 ,
Kondensmilch 48/14 ver K gewogen 1,A30 bis 1,40 (4.
(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Ersten Beilage.)
—
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Langbohnen.
lose O, 790 bis
amerikan. vrime
und 15 kFg 6,73 bis 0,82 (, „Sc, Steinsalz in Packungen 0O, 096 / i bis 0, 12 4, no bis — — 4M , Siedesalz in bis 0, 13 S6, Bratenschmalz in Tierces 1,44 bis 1,46 , in Kübeln 1,44 bis 1,46 ½ς, Purelard in Tierces, nor bls 1652 „66, Purelard in Kisten, nordamerik. Berliner Rohschmalz in Kisten 160 bis 1,0 A,. Speis bis 1,24 A6, Margarine, Handelsware 1 Margarine, Spezialware 1 Molkereibutter Molkereibutter La gepackt 444 bis 4,50 A6, Tonnen 4,0) bis 4,13 S, Molkereibutter La gepackt in Tonnen 4,34 bis 4,43 , Auslandsbutter, ECorned bees 13/6 lbs. per Kiste 21d 2, 10 bis 2, 20 M, Tilsiter Käse, 1,96 bis 2,10 , echter vollfett
Linsen; große,
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echter Emmenthaler, 3, 64 bis 3,14 S6, Allgäuer Romadour 20 0ͤ9. 1,A24 his 1,30 Kondensmilch 48ñ16 per Kiste 23,00 bis 25,50 , iste 31,00 bis 38,00 S Speiseöl, autz—
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Berlin, b. Dezember. Pre isnotierungen für Nahrungt⸗ mittel, Ginkaunfspreisfe des Lebensmitteleinzel handels für das Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) öffentlich angestellte Induftrie, und Handelskammer zu Berlin und Vertret Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, ungeschliffen ungeschliffen, roh O40 big Haferflocken Roggenmehl 0/1 031 Hartgrieß O,. 44 bis
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Speiseerbsen,
ausl. 0,88 bis (,. 98 M., mittel, letzter letzter Ernte l, 90 bis Makkaroni, Mehlschniitnudeln, lose 9,57 1.32 M. Bruchreis Reis, unglasiert C383 bis 0.39 A, a⸗Tafelreis, glasiert l, Stzß bis 1,72 A
Packungen O, 12 Bratenschmalz damerik. 1,40 1,40 bis 1,42 , etalg 1,08 1,32 bis 1,38 460, II 1.14 bis 158 bis 1,92 , Tonnen 4,30 bis 4,36 M, Molkereibutter IIa in 4, 15 bis 4,29 4,
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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Anzeigen, betreffend Ausgabe der Nummer 41 des Reichs⸗
gesetzblatts Teil J und der Nummer 46 Teil II.
Verordnungen über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamts Nürnberg. Verordnung, betreffend Lösch⸗ und Ladeplätze im Hafen von
Wismar. Preußzen. Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
Amtliches.
Deutsches Reich. Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 41
des Reichsgesetzblatts Teil 1 enthält:
das Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Steuer—⸗ milderungsgesetzes vom 31. März 1926 (RGBl. J1 S. 185), vom
28. November 1928.
die Bekanntmachung einer Entscheidung des Reichsgeri 1 intscheidung des ? zgerichts vom 13. Oktober 1928 auf Grund des Artitel 13 Abs. 2 der Verfassung
des Deutschen Reichs, vom 20. November 1928. Umfang 4 Bogen. Verkaufspreis 0, l5 RM. Berlin, den 7. Dezember 1928. Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.
—
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Num mer 46
des Reichsgesetzblatts Teil II enthält:
die ö über den Beitritt Portugals zu der am aag revidierten Pariser Verbandsübereinkunft vom 20. März 1883 zum Schutze des gewerblichen Eigentums, vom
6. November 1925 im
16. November 1928,
die Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Südafrikanischen Union als Vertragsmacht zur revidierten Berner internationalen Ur— heberrechtsü berein kunt vom 13. November 1908 und zum Zusatz⸗ protokoll zu dieser Uebereinkunft vom 20. März 1914, vom 227. No
vember 1928,
die Bekanntmachung zu den den Internationalen Ueberein⸗ kommen a) über den Eisenbahnfrachtver kehr, b) über den Eisenbahn— Peisonen⸗ und Geväckverkehr beigefügten Listen, vom 15. No—
vember 1928. Umfang 1. Bogen. Verkaufspreis 0, l5 RM. Berlin, den 7. Dezember 1928. Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.
—
k,
über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamts
Nürnberg. Vom 26. November 1928.
Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen. vom 24. Mai 19238 — Deutscher Reichsanzeiger vom 25. Mai 1928, Reichsministerialbl. 1928 Nr. 24, Reichs⸗ finanzbl. 1928 Nr. 20 — wird folgendes bestimmt:
⸗ as & 6 ] 5 J. —
(1) Das Finanzamt Kastl b. Amberg wird aufgehoben.
(27) Von seinem Bezirke werden zugewiesen:
a) die Gemeinden Allersburg, Brunn, Engeläberg, Gebertshofen, Hausen, Kastl b. Amberg, Lauterhofen, Pfaffenhofen, Ransbach, Thonhausen, Utzenhofen, Winkl und Wolfsfeld dem Finanzamt Amberg (Oberpfalz), ö
b] die Gemeinden Berg, Deinschwang, Dietkirchen, Häuselstein,
Haimburg, Dausheim, Laaber, Litzlohe, Oberölebach,
Pettenhofen. Pfeffertshofen, Pilsach, Sindlbach, Stöckels⸗ beig, Traunfeld und Trautmannähofen dem Finanzamt Neumarkt (Oberpfalz). § 2 Diese Verordnung tritt am J. Januar 1929 in Kraft. Nürnberg, den 26. November 1928. Der Präsident des Landesfinanzamts. v. Merkel.
Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landes finanzamts Nürnberg. ; Vom 26. November 1928. Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 24. Mai 1928 — Deutscher Reichs anzeiger
Berlin, Freitag, den ⁊ẽ. Dezember, abends.
ꝛom 2B. Mai 1928, Reichs ministerialbl. 1928 Nr. 24, Reichs⸗ finanzbl. 1928 Nr. 20 — wird folgendes bestimmt:
(1) Das Finanzamt Thurnau wird aufgehoben. (2) Von seinem Bezirke werden zugewiesen:
a) die Gemeinden Muckenreuth, Neuenreuth und Neustädtlein sowie die Forstbezirke Limmersdorf und Neustädtlein dem Finanzamt Bayreuth,
Gemeinden Döllnitz, Felkendorf, Heubsch, Hutschdorf, Kasendorßf, Katichen⸗ reuth, Langenstadt, LZimmersdorf, Proß, Sanspareil, Schirrador,f, Willmersreuth dem Finanzamt Kulmbach.
z tritt am 1. Januar 1929 in Kraft. Nürnberg, den 26. November 1928.
Der Präsident des Landesfinanzamts v. Mer kel.
Gd eroers nn ng betreffend Lösch⸗ und Ladeplätze im Hafen von Wismar.
. Auf Grund des 8 87 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 (Bundesgesetzblatt Seite 317) in Verbindung mit der Verordnung über Erweiterung der Zuständigkeit der Präsidenten der Landesfinanzämter auf dem Gebiete des Zollwesens vom 8. Oktober 1928 (Reichsministerialblatt Seite 578) wird als Ergänzung zum Hafenregulativ für den seewärtigen Verkehr in dem Hafen Wismar vom 28. September 1889 (Amtsblatt der Mecklenburgischen S
ij Zolldirektton folgendes bestimmt:
Als zollamtlich erlaubte Lösch⸗ und Ladeplätze werden erklärt: a) Sämtliche Ufer des Binnenhafeng, welcher den alten und neuen Hafen (letzterer auch als Kohlenhafen bezeichnet) sowie die Verbindung beider Häsen und den West⸗(Holz)hasfen
umfaßt (zu vergl. auch 5 1 Absatz ? des Hafenregulattvs). b) Das zum Seegrenzschlachthaus gehörige ausgebaute Südufer
des Industriehafens.
t Schiffe mit Gütern, welche zollamtlich verwogen werden müssen, rfen nur an den vom Zollamt dazu bestimmten Stellen löschen
Diese Verordn ung tritt mit Wirkung vom 15. Dezember 1923
Schwerin, den 22. November 1928. Der stellvertretende Präsident des Landesfinanzamts Mecklenburg⸗Lübeck. Bierstedt.
Preußen. Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
- Dat, nachstehend bezeichnete Zündmittel wird hiermit für , ,. des Oberbergamts HYonn zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörde unterstehenden Betrieben zugelaf Nähere Merkmale des Zündmittels: * 2346 X z 6864 8 1. Name und Sitz der Firma: Fabrik elektrischer Zünder G. m. b. H., Köln⸗Niehl und Berlin. . rt, der Herstellung: Köln⸗Niehl, Hochkreuz bei Köln und roisdorf (Rhld.). Bezeichnung des Zündmittels: „Hochohmiger elektrischer Brücken⸗ zlühzünder Venus.“ SBeschaffenheit Zündmittels: Brückenglühzünder z. Vorschaltwiderstand setwa 65 und 100 Ohm), mit Papp⸗ oder Messinghülse, unter Verwendung von gewöhnlichem Vergußmasse an tup m 2 oder Baumwoll⸗ und brennbarer (Teer 2c) Imprägnierung oder mig nierung mit einer unentflammbaren Masse, für nasse Yetriebspuntte an Kupserdrähten mit Gummiumpressung und Baumwollifolierung. Die Zünder werden entweder unmittelbar en oder als Aufsteckzünder ge⸗
unentflammbarer
Kupferdrähten, mst Papier⸗
in die Sprengkapsel eingegoss
B. Verwendungsbereich. CT ö 5 * 42 * 95 * 2 JF; Gesamter Bergbau des Oberbergamtsbezirks Bonn, mit der Ein⸗ teinkohlengruben nur die unentflammbar her— vendet werden dürfen.
schränkung, daß in S gestellten Zünder verr
Bonn, den 30. November 1928. Preußisches Oberbergamt.
Poftscheckkonto: Berlin 41821. 1 928
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
In der gestrigen öffentlichen Vollsitzung des Reichs⸗ rats, die von Staatssekretär Zweigert geleitet wurde, wurden eine ganze Anzahl kleinerer Angelegenheiten er— ledigt. Angenommen wurde, laut Bericht des Nachrichten⸗ büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, u. a. eine neue Verordnung über die Herstellung von Knall⸗ korken, die auf dem Gutachten der Ehemisch⸗Technischen Reichsanstalt beruht. Sie soll dazu dienen, die Unfälle im Verkehr mit Knallkorken zu verhüten.
Gegen die Einbürgerung des Dr. jur. Samuel Roch und des Dr. med. Scholem Peisach Feldstein in den Hamburgischen Staatsverband hatten Bayern und Württem- berg Einspruch erhoben. Dieser Einspruch ist von den Aus⸗— schüssen des Reichsrats für unbegründet erklärt worden, und das Plenum schloß sich mit Mehrheit dem Ausschuß— beschluß an. J . Der Gesetzentwurf über den deutsch⸗litauischen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag wurde an⸗— genommen. Auch dieser Vertrag beruht auf dem Grundsatz der Meistbegünstigung. Beide Staaten haben sich auch zur Parität auf dem Gebiete der Tarife nach den Sechäfen ver— pflichtet. Litauen hat außerdem die Verpflichtung über- nommen, die Ausfuhrabgabe auf Holz auf die Hälfte zu er⸗ mäßigen. ; ; ⸗ t 2. Weiter wurde angenommen ein Gesetzentwurf über einen Vertrag, betreffend Zoll⸗ und verwandte An⸗ gelegenheiten zwischen Deutschland und China. Die in dem Vertrage von 1921 getroffenen Verein⸗ barungen über die vorläufige Gewährung der beiderseitigen Meistbegünstigung werden darin bis auf weiteres verlängert, die Meistbegünstigung der deutschen Waren soll auch gelten, wenn in China ein neuer autonomer Zolltarif zustande kommt. Auf beiden Seiten besteht die Hoffnung, daß man sobald als möglich in Verhandlungen über den Abschluß eines end⸗ gültigen Handels- und Schiffahrtsvertrages eintreten wird. Der am II. August d. J. in Nanking abgeschloßsene Vertrag soll mit dem auf die Verkündung des Gesetzes folgenden Tage in Kraft treten. ö
Das Gesetz über Eintragung von Hypotheken und Schiffspfandrechten in ausländischer Währung wurde in seiner Geltungsdauer um ein Jahr bis Ende Dezember 1929 verlängert, ebenso das Gesetz über den Verkehr mit unedlen Metallen. —
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Prenußischer Staatsrat. Sitzung vom 6. Dezember 1928. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Der Staalsrat setzte heute die Beratung des Haushaltsplanes fort. Nach Feststellung der Haus⸗ halte der Bergwerks⸗, Hütten⸗ und Salinenverwaltung, des Ministeriums für Handel und Gewerbe sowie der Porzellan—⸗ manufaktur berichtete Mitglied Dr. Belzer über den Haushalt des Ministeriums für Wissen⸗ schaft, Kunst und Volksbildung. .
Der Ausschuß beantragt hierzu zwecks Vermeidung von Mehrausgaben die Streichung der im Haushalt vorgesehenen Professur für Auslandsdeutschtum in Marburg mit Rücksicht auf die neu zu errichtende Professur für Tierzucht am landwirtschaft⸗ lichen Institut der Uninersität Kiel, um Mehragusgahen üher den Etat hinaus zu vermeiden. — Ferner legt der Ausschuß folgen⸗ den Antrag vor: „Der erschreckende Zudrang zu den Hochschulen und höheren Schulen lenkt die Aufmerksamkeit auf das Be— rechtigungswesen. Der Staatsrat ersucht das Staatsministerium, mit allem Nachdruck auf eine Herabsetzung der übermäßigen An⸗ forderungen der Reichsbahn und der Reichspost (Primareife) hin= ßuwirken, ohne Rücksicht hierauf aber dafür zu sorgen, daß seitens der Behöärben des preußischen Staates, der preußischen Kommunen und Kommunalverbände keine über die Obersekunda⸗ reife hinausgehenden Anforderungen für die mittlere Beamten laufhahn gestellt merden. Er ersucht ferner, mit allem Nachdruck auf die zuständigen Vertretungen von Handel und Gewerbe ein— guwir ken, damit nicht ihrerseits zu hohe Anforderungen an die Lehrlinge gestellt werden. Der Staatsrat empfiehlt dringend, die schon jetzt überspannten Anforderungen an die Ausbildung der Fachlehrerinnen nicht noch weiter hinaufzuschrauben. Der Staatsrat hält es nicht für richtig, das Neferendarexamen nach einem sechssemestrigen Studium zu gestatten, die juristische Promotion aber von einem achtsemestrigen Studium abhängig zu machen, und empfiehlt, die Einheitlichkeit wieder herzustellen. Im übrigen habe der Ausschuß Einwendungen gegen den Haus⸗ halt nicht zu erheben. Dieser schließt mit 731 Millionen Mark Ausgaben und 24 Millionen Mark Einnahmen ab, erfordert also einen Gesamtzuschuß von 707 Millionen Mark gegenüber S880 Millionen im Vorjahre und 286 Millionen Mark im Jahre
1913, 4* Millionen Mark schießt das Reich für die Bezüge von Flüchtling sehrern zu. Für Universitäten und Hochschulen werden jetzt 711 Millionen Mark ausgegeben. Es sind Klagen im Aus⸗
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