schen Exports für die Aktiwierung der Handelsbilanz. Deshalb müsse den durch di Kriegsfolgen schwach gewordenen Export⸗ ,. geholfen werden. Abg. Dauch (D. Bp.) war derselben Meinung. Abg. Be nnhard (Dem) meinte, daß das Geld unter Reichsgarantie billiger herbeigeschafft werden könne, ohne daß noch eine besondere finanzielle Zubuße für Zinsverbilligung aufge⸗ wendet werden müßte. Die Methode der Kreditnahme solle unbedingt nochmals geprüft werden. Abg. Dr. Reichert (D. Naß) wollte nur den Kreis der kriegsgeschädigten Export⸗ firmen bei der Zinsverbilligungsaktion berücksichtigt haben. Schließ lich wurde ein Antrag der Abgg. Heinig (Soz.), Stücklen (Soz.), Schlack (Zentr.), Klöcner (Zentr.) und Dauch (D Vp gegen die Stimmen der Wirtschaftspartei und Kommunisten angenommen, worin die Reichsregierung ersucht wird in den Reichshaushalt 1929 einen ersten Teilbetrag von 500 609 Reichsmark einer auf einen Zeitraum von 5 Jahren zu verteilenden, zahlenmäßig noch unbestimmten Gesamt⸗ bewilligung zum Zwecke der Zinsverhilligung für wiederauf⸗ bauende exportierende Liquidations⸗, Gewalt⸗ und Ausgleichs⸗ geschädigte einzusetzen. Im weiteren Verlauf der Sitzung des Ausschusses wurde die Frage einer außerplanmäßigen Subvention in Höhe von zwei Millionen Reichsmark zur Förderung des RNürburgringes behandelt. Nach umfangreicher Aussprache be⸗ schloß jedoch der Ausschuß, die Frage bis zur Erledigung des Etats zu vertagen.
— Der Reichstagsausschuß für auswärtige An⸗ gelegenheiten behandelte unter dem Vorsitz des Abg. Scheidem ann (Soz) zunächst einen Gesetzentwurf über ein Protokpll und einen Notenwechsel zum deutsch⸗fran⸗ zösischen Handelsabkommen. Von Regierungsseite jmurde, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, hierzu bemerkt, daß im April 1928 in Berlin Delegationsbesprechungen aufgenommen worden sind, um eine Reihe von Fragen der Auslegung und Anwendung des deutsch⸗ französischen Handelsabkommens zu klären. Bei Beginn dieser Verhandlungen ging man davon aus, nur solche Aenderungen und Klarstellungen vorzunehmen, denen beiderseits durch Regierungs⸗ verordnungen oder Verwaltungsanweisungen entsprochen werden konnte. Im Laufe der Verhandlungen erschien es jedoch zweck mäßig, auch einige Veränderungen ins Auge zu fassen, die in beiden' Ländern der parlamentarischen Genehmigung bedürfen; sie sind in dem Protokoll enthalten, zu dem die Zustimmung der ge⸗ setzgebenden Körperschaften erbeten wird. Außerdem sind eine Reihe von weiteren Aenderungen aus Zweckmäßigkeitsgründen durch Notenwechsel zwischen den Präsidenten der Delegationen fest— gelegt. Das Gesamtbild zeigt, daß beide Teile hestrebt gewesen sind, sich gegenseitig die Erleichterungen zu gewähren, die der Ent⸗ wicklung der Handelsbeziehungen beider Teile förderlich sind, ohne die Interessen des eigenen Landes zu beeinträchtigen. — Der Ausschuß erklärte sich mit der Regierungsvorlage einverstanden. Auch mit den Gesetzentwürfen über den Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und der Südafrikanischen Union sowie über einen Notenwechsel zu der deutsch⸗französischen Vereinbarung über den Warenaustausch zwischen dem Saar heckengeblet und dem deutschen Zollgebiet erklärte der Auswärtige Ausschuß sein Einverständnis. — Es solgte die Beratung des Gesetzentwurfs über den Handels⸗ und Schiffahrt svertrag zwischen dem Deutschen Reich und anama, wozu von Regierungsseite erklärt wurde, daß die diplomatischen Beziehungen Deutschlands zu Panama schon 1920 wieder aufgenommen worden seien und der Handels⸗ verkehr zwischen beiden Ländern seitdem ungestört vor sich ge—⸗ gangen sei. Deutschland genieße in Panama de facto die Meist⸗ begünftigung, und auf Grund der Verordnung über die An— wendung der Meistbegünstigung vom 29. September 1924 werde auch die Wareneinfuhr aus Panama in Deutschland meistbegünstigt behandelt. Gleichwohl . es ratsam, auch die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern auf eine feste vertragliche Grundlage zu stellen. Mit anderen Ländern habe Pangma noch feine Handelsverträge abgeschlossen. Staatsmonopole bestünden in Panama nicht. Die Annahme dieses Vertrages durch den Aus⸗ wärtigen Ausschuß erfolgte ohne weitere Aussprache. — Bei dem Handels abkom men zwischen dem Deu tschen Reich und der Republik China erklärte der Re⸗ gierungsvertreter, daß im Hinblick auf die innen⸗ und außen⸗ politische Entwicklung Chinas es im deutschen und chinesischen Interesse gelegen habe, die Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Staaten neu zu regeln. Dies sei dadurch geschehen, daß in allen Foll⸗ und verwandten Angelegenheiten die Diskriminierung des anderen Vertrag schließenden Staates gegenüber irgendeinem dritten Lande ausgeschlossen werde. und daß allgemein bei der Einfuhr oder Ausfuhr von Waren für die Entrichtung von Zöllen, inneren Abgaben oder Steuern die Grundsätze der Inländerparität und der Meistbegünstigung gelten sollten. Wie sich aus der statistischen Uebersicht ergebe, hätte der Handel zwischen Deutschland und China in der Zeit nach dem Weltkriege die Vorkriegszahlen bald wieder erreicht und seit dem Jahre 1925 bereits überschritten. Im Jahre 1927 habe der Wert des Warenverkehrs 48 vH mehr als im letzten Vorkriegssahr (1913) betragen, und im ersten Halbjahr 1928 komme der Wert der Aus⸗ und Einfuhr den Ziffern für das ganze Jahr 1913 nahezu gleich, eine fast hundertprozentige Steigerung. Die Zunahme sei hauptsächlich der chinesischen Aus⸗ fuhr nach Deutschland zugute gekommen. In den Jahren 1927 und 1928 (erstes Halbjahr) habe China mehr als doppelt so viel an Waren nach Deutschland geliefert als von hier bezogen. Der vorliegende Vertrag sei zur Ergänzung der Vereinbarungen zwilchen Deutschland und China vom 29. Mai 1921 abgeschlossen worden. Das Abkommen wurde vom Auswärtigen Ausschuß ge⸗ nehmigt. Das gleiche geschah bei dem Uebereinkommen üher die Sklaverei, zu dem der Regierungsvertreter erklärte, daß das Uebereinkommen ein wesentlicher Fortschritt nicht nur auf dem Wege der vollkommenen Beseitigung der Sklaverei, . auch der Abschaffung der Zwangsarbeit sei, die in das lebereinkommen mit einbezogen worden wäre. Seine Be⸗ stimmungen seien nicht auf Afrika beschränkt, sondern umfaßten grundsätzlich alle Teile der Erde und sähen den Beitritt auch der nicht zum Völkerbund gehörigen Staaten vor. — Ebenso wurde der Vergleichsvertrag und der Schiedsgerichts⸗ vertrag zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika vom Auswärtigen Ausschuß angenommen. Bei der Beratung des deutschetschechosflowakischen Vertrags über die Grenzoder erklärte der Vertreter der Reichsregierung. daß emäß dem Versailler Vertrag bei Oderberg die deutsch⸗tschecho⸗ lowakische Grenze teils in der Oder liege, teils von dem Fluß durchschnitten wird. Dieser habe nämlich im Lauf der letzten hundertfünfzig Jahre sein Bett mehrfach verlegt. Aehnlich wie sür die unterhalb anschließende deutsch-polnische Grenzstrecke und wie für die Grenzstrecken der Netze, Küddow und Warthe habe 9h auch hier das Bedürfnis nach einer Regelung der gemeinsamen Interhaltung des Stromes herausgestellt. Es handele sich hierbei um eine nicht schiffbare Stromstrecke. Das Bestreben des Ab⸗ kommens sei die möglichste Einschränkung der gegenseitigen Be⸗ einflussung. Grundsätzlich unterhalte jeder Staat die auf seinem Gebiet liegenden Stromteile selbst. Der Ausschuß erklärte sich auch mit dieser Vorlage einverstanden. Die Zustimmung des Aus⸗ wärtigen Ausschusses geschah bei allen Punkten der Tagesordnung unter der Voraussetzung, daß auch der Handelspolitische Ausschuß des Reichstags sein Einverständnis mit den Regierungsvorlagen erklären werde.
— Der Reichstagsausschuß für das Straf⸗ 6 setzte am 11. d. M. seine Beratungen unter dem orsitz des Abg. Dr. Kahl (D. Vp) fort beim besonderen Teil
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 291 vom 13 Dezember 1928. S. 2.
des Abschnitt 3 — Angriffegegen die republikanische Staatsform und gegen verfassungsmäßige Kör⸗ perschaften (Et 99-102) —. Berichterstatter Abg. Dr Ehler⸗ mann (Dem) legte dar, wie die Grenzen zwischen Hochverrat (Abschnitt 1) und den Vergehen und Verbrechen dieses Abschnittes etwas fließend und künstlich seien, z. B heiße es Hochverrat, wenn man“ den Reichspräsidenten mit Gewalt an der Ausübung seiner verfassungsmäßigen Befugnis hindere; hindere man dagegen bie Reichsregierung in gleicher Weise, an der Ausübung ihrer verfossungsmäßigen Befugnisse, so sei das ein Verstoß gegen diesen Abschnitt. Das gleiche sei der Fall bei der öffentlichen Be⸗ schimpfung des Reichspräsidenten bzw. von Mitgliedern der Regierung des Reiches oder eines Landes. Redner erläuterte im einzelnen die Bestimmungen dieses Abschnitts. Leider finde er auch keine bessere Fassung; der Ausdruck gefährliche Bedrohung“ sei bedenklich. Er denke z. B. an den Fall, daß ein Fraktions⸗ lollege ein schweres Verbrechen begangen habe; aus Reinlichkeits⸗ gründen ersuche ihn ein Parteigenosse. der davon erfahren habe, bis zur Klärung des Falls nicht in den Reichstag zu kommen, widrigenfalls er die Sache Mur. Sprache bringe. Wer das tue, mache sich nach der jetzigen Fassung des 8 100 der „gefährlichen Drohung“ schuldig um den Abgeordneten an der Ausübung seines Mandats zu verhindern, und könne dann mit einem Jahr Ge⸗ fängnis bestraft werden. Berichterstatter Abg Dr Hanemann D. Nat) legte unter anderem dar, daß in ein Dauergesetz nicht die vorübergehende Staatsform aufzunehmen sei. So beanstande er in der Neberschrift den Ausdruck „Angriffe gegen die revuhli⸗ kanische Staatsform“. Es bedürfe seiner Meinung nach des Zusatzes „republikanisch“ nicht. Die Staatsformen könnten auch jn den Ländern wechseln. Redner besprach dabei Anträge der Gewerkschaften, ihre Einrichtungen. und Funktionäre durch besondere Strafbestimmungen zu schützen. Diese Fragen gehörten in das Arbeitsrecht und nicht in das Strafgesetzbuch. Ebenso ersuche er in den einzelnen Paragraphen die Staats form“ zu schützen, aber nicht eine einzelne „repuhblikanische“ herauszugreifen. Ein Antrag aus Pressekreisen, bei geringfügigen Vergehen nur auf Geldstrafe zu erkennen, sei überflüssig. weil das bereits nach der Gesamtfassung möglich sei, ja in solchen Fällen sberbaupt keine Anklage erhoben werde. Er fordere aber, die Gerichte genau so vor Beleidigungen zu schützen, wie die Ver⸗ waltungskörper. Ihm scheine endlich die Strafe zu hoch, daß wegen aller Delikte dieses dritten Abschnitts die Amtsfähigkeit und das Wahl- und Stimmrecht aberkannt werden könne. Redner ersuchte endlich im 5 100 statt wegen gefährlicher Drohungen, zu sagen: „Drohung mit einem Verbrechen oder einem Vergehen“. Abg. Dr. Rosen feld (Soz.) beantragte gleichfalls statt des Ausdrucks „gefährliche Drohung“, zu sagen „Drohung mit einem Verbrechen oder Vergehen“. Bei den Bestimmungen über die Beschimpfung sei ihm nicht sehr wohl; seiner Meinung nach genüge — außer dem Reichspräsidenten und Reichsregierung — der Beleidigungsparagraph. Eine größere Achtung zu erringen mit Strafparagraphen, erscheine ihm wenig aussichtsreich, zumal die Strafbestimmungen gegen links und rechts verschieden an⸗ gewendet würden. Deshalb beantrage seine Partei, die Körper. schaften“ hier nicht besonders zu schützen. Gegen die Streichung des Wortes „republikamisch“ sei er durchaus, zumal das Reichs⸗ gericht zum Beispiel den Ausdruck „Judenrepublik“ in einer Weise ausgelegt habe, die ihn nicht strafbar mache. Zu den im Reichstagsausschuß für die Strafrechts reform gestellten Anträgen erklärte Reichssustizminister Koch- Weser daß er bei diesem Abschnitt von seinem Recht zur Kritik an der Vorlage, an deren Entstehen er nicht mitgenrbeitet habe, Gebrauch machen müsse. Mit Entschiedenheit müsse er dem Antrage Hanemann (D. Nat.) entgegentveten, der den besonderen Schutz der republikanischen Staatsform gegen Beschimpfungen beseltigen wolle. Dig Be⸗ seitigung dieses Schutzes wäre ein unmöglicher Akt der Selbst⸗ verleugnung. Dagegen empfehle er unter Bezugnahme auf das Referat des Abg. Ehlermann (Dem ]) die Annahme des Antrags Dr. Rosenfeld (Soz.), der eine Einschränkung der Strafbackeit in 8 1091 vorsehe. Er sei mit den Vorrednern der Ansicht. daß angesichts der Festiqgung des Staats ein so weitgehender Schutz der Reichs- und Landesminister gegen Beleidigung nicht mehr erforderlich sei. Selbst bei den Beratungen über das Reyublik⸗ schutzgesetz, also in einer höchst erregten Zeit, hätten Bedenken dagegen bestanden, die Minister gegen Beschimyfungen besonders zu schützen. Man habe diese Bedenken schließlich bis zu einem gewissen Grade überwunden, aber die Beschimpfung nur dann für strafbar erklärt, wenn in dem Minister zugleich die vepubli⸗ kanische Staatsform getroffen werden sollte. Diese Einschränkung habe sich als unzweckmäßig erwiesen. Andererseits dürfe man aher den Tatbestand nicht derart erweitern, daß nunmehr jede BVe⸗ schimpfung eines Mitglieds der Reichsregierung oder einer. Landes⸗ regierung unter Strafe gestellt werde. Man müsse auch bedenken, daß namentlich in den ktleineven Verhältnissen der deut chen Länder solche sberscharfen Strafbestimmungen unerwünschte Wir⸗ kungen nach sich ziehen könnten. Der Ausschuß faßte keine Be⸗ schlüsse, sondern vertagte sich.
— Der Rechtsausschuß des Reichstags setzte in seiner gestrigen Sitzung die Beratungen über die Ex st attung der Anwaltsgebühren in Arme nsachen fort. Staats⸗ rat Br. v. Nüßein erklärte namens Bayerns. daß die Zahl der Ehescheidungsprozesse in Bayern im Jahre 1927 4567 betragen habe, davon 1469 in München. Von diesen Ehescheidungssachen feien in München 86 vH, im ganzen Lande 8 vn im Armen recht geführt worden, entweder von beiden Parteien oder von einer ber beiden Parteien. Auch in Bayern werde daher ebenso wie in Preußen, die durch den Antrag (Marum Soz. ) veranlaßte Steigerung der Armenrechtserstattungskosten in Ehestreitigkeiten mindestens 70 vH betragen. Deshalb bestünden gegen den An⸗ trag die größten Bedenken, Ministerialdixektor Dr. Poetzsch⸗ Heffter (ertreter Sachsens) teilte mit, daß bei den Land⸗ gerichten Dresden, Leipzig und Chemnitz im ersten Halbjahr 6840 Zivilprozesse in erster Instanz anhängig gewesen seien. Davon seien 2015 Armenrechtssachen. Bei diesen Landgerichten seien im gleichen Zeitraum 2253 Ehesachen anhängig gewesen, davon 2108 Anmenrechtssachen. An Armenanwaltsgebühren seien rund bezahlt worden: 1924: 912 009 RM; 1925: 1 Million RM; 1996; 82 G0 RM; 1987: 1100 00 RM; erstes Halbjahr 1938: 755 000 RM. Nach dem gegenwärtigen Stand der Rechts⸗ pflege, die eine steigende Entwicklung der Armenprozesse zeige, rechne man für das Jahr 1929 mit ? Millionen RM. Ste le diefe Summe schon eine kaum erträgliche Belastung der Finanzen Sachsens dar, fo müsse aus finaniellen Gründen eine weitere Belastung der Länder durch eine Erhöhung der Gebühren um 70 vH unter allen Umständen abgelehnt werden, Diese Erhöhung sei nur dann zu befürworten, wenn das Reich die Kosten. zum mindesten aber die durch die Erhöhung eintretenden Mehrkosten übernähme. Bei der Teilung der Kosten werde auch den Be⸗ fürchtungen Rechnung getragen, daß bei der Uebertragung der Kosten auf das Reich das Armenrxecht zu leicht gewährt werde. Abg. Dr. Saenger (Soz.) erklärte, an dem Kompromißantrag der Mehrheitsparkeien festzuhalten. Nichts sei der Rechtspflege so abträglich, als wenn die Parteien das Empfinden haben müßten, daß ihre Sache unter finanziellen Gesichtspunkten als eiwas Minderwertiges betrachtet werde. Die finanzielle Aus⸗ wirkung fei nicht so ausschlaggebend. Im ganzen Oberlandes⸗ gerichtsbezirk München seien 1927 an Armenanwaltsgebühren rund 820 0090 RM gezahlt worden. Auch Abg. Dr Wunder lich (D. Vp. trat für den Kompromißantrag ein. Die unwürdige finanzielle Behandlung der Armensachen müsse wegfallen. Der Wert der meisten Sachen werde an der untersten Grenze fest⸗ gesetzt. Vor allem müßten die Ehesachen bevorzugt behandelt werden. Im übrigen gab Redner zu erwägen, ob die Inkraft⸗ setzung der evtl. Erhöhung bis zur Festsetzung des nächsten Finanzausgleichs verschoben werde. Nach sehr ausgedehnter
Debatte, an der sich fast alle Mitglieder des Ausschusses be— teiligten, wurde 5 1 gemäß der Regierungsvorlage angenommen. Die ser Paragraph lautet: „In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten werden im Falle der Bewilligung des Armenrechts dem für die arme Partei bestellten Rechtsanwalt die Gebühren und Auslagen nach Maßgabe der Gebührenordnung für Rechtsanwälte mit fol⸗ genden Beschränkungen ersetzt; An die Stelle der vollen Gebühr (s 9 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte) treten bei einem Wert des Streitgegenstands von mehr als 400-600 RM ein- schließlich 20 RM, von mehr als 600 - 800 RM. ̃einschließlich 2 RM, von mehr als 8oo—=-1000 RM 30 RM, von mehr als G00 1506 RM 46 RM, von mehr als 1500-20090 RM 50 RM, von mehr als 2006 RM 60 RM. Die Reisekosten werden nicht vergänet, wenn die betreffende Reise nicht erforderlich war. 5 S5 der Ge⸗ bührenordnung der Rechtsanwälte findet entsprechende Anwen⸗ dung. Der Ersatzanspruch wird auch fällig, wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht.“ S 2 wurde ebenfalls gemäß der Regierungsvorlage angenommen und lautet: „S ] gilt im Ver⸗ fahren auf erhobene Privatklage sowie bei der Nebenklage ent⸗ sprechend.“ Auf die S5 38, 4 und 5, die die Verrechnung von Vor⸗ schüffen, die Festsetzung des zu erstattenden Betrags bei der Ge⸗ schäftsftelle des Gerichts sowie die Geltendmachung des Anspruchs bes Rechtsanwalts behandelt, wurden angenommen. Hinter 8 5 warde als neuer Paragraph ein Paragraph 5a eingeschaltet, der entsprechend dem Kompromißantrag der Mehrheitsparteien fol⸗ genden Wortlaut hat: „Der § 11 Absatz 1 des Gerichtskosten⸗ gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 1927 Reichsgesetzbl. I Seite 152) erhält folgende Fassung: „Bei nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten beträgt der Wert des Streit⸗ gegenstands regelmäßig 2000 Reichsmark. Er kann nach Lage bes Falles auf einen höheren Betrag, jedoch nicht über fünf⸗ hunderttausend Reichsmark oder, mit Ausnahme von Ghesachen (8 606 der Z.⸗P.⸗ O.), auf einen niedrigeren Betrag, jedoch nicht unter fünfhundert Reichsmark angenommen werden.“ S 6 wurde dahin abgeändert, daß das Gesetz erst mit dem 4. April 1929 in Kraft treten soll. Der Reichsregierung wurde durch eine Resolution, die vom Ausschuß angenommen wurde, aufgegeben zu erwägen, ob die finanzielle Wirkung des beschlossenen Gesetzes den Finanzausgleich zu berühren hat.
— Im Steuerausschuß des Reichstags wurde estern die Frage der periodischen Grunder werb⸗ tener weiter behandelt. Ein Antrag Dr. Becker (D.. Vp.) will die Veranlagung und Erhebung bis zu einer anderweitigen gesetzlichen Regelung aussetzen. . cht soll am 1. Januar 1931 außer Kraft treten, Eine KJ fordert die Re⸗ gierung auf, spätestens bis zum 1, Apri 1930 Vorschläge zu machen, ob und inwieweit die gesetzlichen Vorschriften den ge⸗ änderten rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhãlt⸗ nissen anzupassen sind. Ministerialdirektor v. . erklärte namens der Reichsregierung, daß die Durchführung der Steuer auf der jetzigen gesetzlichen Grundlage nicht möglich sei, eine Neu⸗ regelung also in jedem Falle erfolgen müsse⸗ Auf Anfrage des Abg. Dr. Rademacher (D. Nat) stellte er ferner fest, daß eine Erhebung der Steuer nicht in Frage komme, soweit in der Zeit vom 1. Fanuar 1939 bis 1. Januar 1931 Ereignisse einträten, die die Steuerpflicht in Wegfall kommen ließen, wie die Aufgabe eines Fideikommisses und die Liquidierung einer Aktiengesellschaft. Nachdem die Vertreter der Länder Preußen und Mecklenburg⸗ Schwerin der Aufhebung der Steuer und der Aussetzung ihrer Erhebung erneut widersprochen hatten, wurde der deutschnationale Antrag auf Beseitigung der Steuer abgelehnt. Dem Antrag Ir. Becker (D. Vp und der dazu gehörigen Entschließung wurde vom Ausschuß zugestimmt.
Der Reichstagsausschuß für Bevölkerung s⸗ politik besprach gestein die Auswirkung des Gesetzes ur Bekämpfüng der Geschlechtskrankheiten; ing. Dr. Moes (Soz) legte dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Feitungsverleger zufolge dar, daß anderthalb Jahre ver⸗ flossen 5 daß das Gesetz beschlossen worden wäre, daß aber von vielen Seiten Klagen ö würden, daß es mit der Aus⸗= a ug des Gesetzes stark hapere. Der Reichstag wolle aber nicht bloß Gesetze machen, sondern sich auch um ihre Auswirkung kümmern, deshalb habe man Sachverständige hierher gebeten, die barüber Auskunft geben könnten. Abg. Agnes Neuhaus (Zentr) bat, nicht bloß die Aerzte, sondern auch die Sach⸗ verständigen über die vo . und sozialethische Seite zu hören. Ministerialrat en Dr. Taute (Reichs⸗ ministerium des Innern) teilte die Ergebnisse der angestellten Erhebungen vom 15. November 1914 bis 14. Dezember 1927 Über diefe Erkrankungen mit: 1919 hatten wir auf 16000 Lebende einen Jahreszugang von 87, 1927 einen solchen von 58 Geschlechts⸗ kranken. Abgenommen haben die Fälle von Tripper und an⸗ geborener Syßhilis um ein Drittel, von primärer und sekundärer Syphilis um zwei Drittel, von weichem Schanker um neun Jehntel. Das Verhältnis bon Tripper zu Syphilis hat sich in dieser Zeit von 10: 6 auf 10:3 geändert. Besonders erfreulich ist der Rückgang von frischen Fällen von Syphilis. Kliniken haben bereits Schwierigkeiten, ihren Studenten charaktexistische Fälle zu zeigen. Leider sei das für die Gongrrhoe nicht fest⸗ ustellen, um so mehr müsse auch hier die Frühbehandlung ein⸗ ö. en. Das sei eine Hauptaufgabe des Gesetzes, und diese Auf⸗= gabe scheine auch in Erfüllung zu gehen. Aus den bisher ein⸗ gegangenen Antworten der Landesregierungen auf eine Umfrage bes Reichsministeriums des Innern — es liegen allerdings nur einige derartige e n,. vor — ergibt sich, daß sich bei der Durchführung der gesetzlichen Vorschriften im allgemeinen bisher leine J. ergeben haben, so für die lostenlose Behaud⸗ lung der minderbemittelten Erkrankten, die Durchführung der hefonderen Maßnahmen zur öffentlichen Fürsorge, der Aufhebung der Bordelle usw. Auch eine Aeußerung der preußischen Aerztekammer spricht sich in günstigem Sinne aus. Deutsch⸗ land wird voraussichtlich der Uebereinkunft für Behand⸗ lung geschlechtskranker ausländischer Seeleute beitreten. Die Behandlung der Binnenschiffer ist auch durch ein. zwischen dem Leipziger Verband und den Krankenkassenspitzenverbänden ge⸗ troffenes Abkommen sichergestellt. Für die Behandlung der Ge⸗ fangenen in den Gefangenanstalten sind Richtlinien aufgestellt worden, die zurzeit den Landesregierungen zur Stellungnahme vorliegen. Fortbildungskurse für Aerzte auf dem Gebiet der Ge⸗ schlechkskrankheiten sind in größerer Zahl veranstaltet worden. Die Ausbildung der Studierenden auf diesem Gebiet wird bei der fommenden Revision der Prüfungsordnung für Aerzte erneut ge⸗ prüft werden. Im besetzten Gebiet wurden nach Verhandlungen des Reichsministers sür die besetzten Gebiete mit den in Betracht kommenden Instanzen inzwischen alle Besatzungsbordelle auf- gehoben. Für die französische Zone sind von der Rheinlandkom⸗ mission inzwischen Bestimmungen zur Ueberwachung und Be⸗ fämpfung der Geschlechtskrankheiten erlassen worden. i e, Dr. Hamel vom Reichsgesundheitsamt sbellte fest, daß na Er⸗ hebungen der Berliner Aerzteschaft seit Inkrafttreten des Gesetzes die frische Syphilis um 30 3 abgenommen habe und die frische Gonorrhöe um 15 3 der Fälle. Wir haben eine Reihe von Merk⸗ blättern herausgegeben, so für die Zahnärzte und für die Seeleute. Richtlinien zur Unterbringung von geschlechtskranken Pflege⸗ kindern sind in Bearbeitung. Weitere Arbeiten erstrecken sich auf die Bekämpfung der ererbten Syphilis, die demnächst Gegenstand von Verhandlungen im Reichsgesundheitsamt sein wird. Dr. Schwers vom Hauptgesundheitsamt Berlin berichtet über seine Erhebungen, die er auf Veranlassung des Städte tages für die Tagung in Leipzig gemacht habe. Die Antworten der Städte auf die Frage nach dem etwaigen Rückgang der Erkrankungen seien sehr verschieden ausgefallen, zum Teil nicht glatt ein. gegangen. Es habe sich dabei ergeben, daß die Durchführung des Gesetzes in den Ländern nicht einheitlich, fondern gang verschieden geregelt sei. In Berlin habe sie das Vertrauen der Bevöllerung
K Erste Anzeigenbeilage Anm Deutschen veichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. K 3. Aufgebote.
[79368
Das Aufgebot nebst Zablungssperre betieffks der Anleiheablötungsschuld des Teutichen Reichs von 19255 Nr. 1873522 über 12.50 RM jowie des Auslolungs—⸗ scheins zu dieser Anleihe Gr. 16. r. 32522 über 12,50 RM ist aufgehoben. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 216.
n ,
79370 Aufgebot.
Die Ehefrau Nik. Vergölst, Genoveva 9 Hendriks aus Aachen, Bismarck⸗ traße 21, hat das Aufgebot des Hypo— thekenbriefes Grundbuch Aachen⸗-Burt⸗ scheid Band 24 Blatt 892 Abt. III tr. 9, lautend auf 30000 , beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 20. März 1929, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Kongreßstr. 11, Zimmer 16, an⸗ beraumten Aufgebolsternin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Aachen, den 27. 11. 1928.
Amtsgericht. 6.
19371 Aufgebot.
Der Dr. Tapken aus Disseldorf, Brehmstr. 33, hat das Aufgebot des Grundschuldbriefs Aachen, Art. 595 Abt. III Nr. 6, lautend auf 20 000 M , eingetragen ,, von Justizrat Dr. Salm, Aachen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. April 1929, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Congreßstr. 11, Zimmer 16, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.
Aachen, den 28. November 1928.
Amtsgericht 6.
79373 Aufgebot.
Die nachbezeichneten Berechtigten haben das Aufgebot folgender Hypo⸗ thekenbriefe beantragt: 71 F 176 / 28: a) Otto Hartmann, Studienrat in Velbert, in den Bier Höfen 4 ll, b) Frau Adolf Rautenberg in Köln, Frankstr. 16, über die im Grundbuch von Köln Bl. 10 726 in Abt. III Nr. 2 für ste eingetragene Hypothek von 33 000 Papiermark, jetzt 672,51 Gold⸗ mark, 71 F 18428: a) Käthe Breuer, Aufseherin in Brauweiler, b) Therese Kissel geb. Breuer, c) Gerta Breuer, d) Käthe Breuer, vertreten durch Heinrich Epper, über die im Grund⸗ buch von Köln Bd. 299 Bl. 11 9438 in der Abt. III Nr. 5 für den Ehristian Elsen aus Köln eingetragene Hypothek von 3000 A, 71 F 188/28: a) Ehefrau Mollerus, b) Ehefrau Stengel, e) Georg Koch, d) Hubert Ismar, e) Frau Sibylla Ismar, vertreten durch den Notar J. R. Flatten in Köln, über die im Brundbäch von Köln Bd. 37 Bl. 14 gis in Abt. III Nr. 8 für den verstorbenen Mehlhändler Anton Koch in Köln ein⸗ getragene Hypothek von 1234 M, 71 F 204/28: Andreas Berendt in Köln⸗ Ehrenfeld. Sömmeringstr. 14, über die im Grundbuch von Ehrenfeld Bd. 35 Bl. 1437 in Abt. III Nr. 4 für die Bank für Landwirtschaft und Gewerbe in Köln eingetragene Hypothek von 25 577,41 A, 71 F 212/28; Frl. Johanna Cahn in Köln, Hohenstaufenring 30, über die im Grundbuch von Köln Bl. 1898 in Abt. III Nr. 2 für sie ein⸗ getragene Teilhypothek von 10 009 4, 71 F 229/28: Kreissparkasse der Land⸗ kreise Köln und Mülheim in Köln, St. Apernstraße 19, über die im Grund⸗ buch von Deutz, Kreis Köln⸗Stadt, Bd. 53 Bl 205 in Abt. III Nr. 3 für die Kreissparkasse Köln-Mülheim ein⸗ getragene Hypothek von 21 000 PM. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 2I. März 1929, vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Reichenspergerplatz 1, Zimmer 361, an⸗ beraumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.
Köln, den 65. Dezember 1928.
Amtsgericht. Abteilung 71. 79372 Aufgebot.
Die Maria Olligs in Godorf und die Köln⸗Bonner Eisenbahnen A. Ge. in Köln haben das Aufgebot zur Aus⸗ schließung des Gläubigers der auf dem Grundbuchblatt der ihnen gehörigen Grundstücke Rondorf Blatt 2415 in Abt. III Nr. 2 bzw. Wesseling Blatt 739 Abt. III Nr. 18 für die Eheleute Oskar Bock, Förster a. D. und Frau Christine geb. Dormann in Brühl eingetragenen Darlehnshypothek von 1500 M gemäß 5 1170 B. G.⸗B. beantragt. Der Gläu⸗ biger wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. März 1929, vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Reichenspergerplatz 1, Zimmer 236 i, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden,
widrigenfalls seine Ausschließung mit seinem Rechte erfolgen wird.
Köln, den 6. Dezember 1928.
Amtsgericht. Abteilung 71. 79374 Aufgebot.
Der Landwirt Johann Bernard Kröger in Lüsche hat als Grundstücks⸗ eigentümer das Aufgebot des Hypo⸗ thekenbriefs der zu Artikel 146 der he. meinde Vestrup in Abt. Ul unter Nr. 1 für den Kötter Johann Bernhard Dill⸗ mann in Lüsche eingetragenen Hypothek von 1650 M beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗
stens in dem auf den 206. Juni 1929, oben⸗ bezeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗
vorm. 10 Uhr, vor dem
falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Vechta, 1 Dezember 1928. Amtsgericht.
793751
Der Rentier Adolf Arndt in Lüben⸗ Altstadt hat als Abwesenheitspfleger beantragt, den ,, Landwirt Ernst Hartert, geb. in Kl. Krichen, Kr. Lüben, am 4. Oltober 1863, zuletzt wohnhaft in Groß Heingzendorf, Kr. Lüben, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufge⸗ sordert, sich spätestens in dem auf den 25. Juni 929, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 10, anberaumten Auf⸗ gebolstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spätestend im Aufgebotstermin dem Hericht Anzeige zu machen. Amtsgericht Lüben, Schles., 14. 11. 28.
7976] Aufgebot.
Die Stundenlehrerin Ella Schroeder in Hamburg, An der Alster 1, hat be⸗ antragt, den verschollenen Harry Leo Theodor Schroeder, geb, am 18. No⸗ vember 1862 zu Mühlenbeck, zuletzt wohnhaft in Schwerin, aufhältlich im Jahre 1878 in Hamburg, von dort an— geblich nach Mexiko oder Kalifornien ausgewandert, füt tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf Dienstag, den 17 September 1929, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen hlls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Schwerin, den J. Dezember 1923. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
79383
Ich, der . Moritz Rabino⸗ witz aus Haugesund (Norwegen), habe dem Professor Dr. Salo Goldberg zu Berlin⸗Halensee, kö 160, in der notariellen Verhandlung vom 16. Februar 1921 — Nr. 84 des Notariatsregisters des Notars JZustiz⸗ rats Benno Schlomann zu Berlin für 1931 — Vollmacht erteilt, mich in allen meinen Angelegenheiten, insbesondere au ele h! tsangelegenheiten, ö wohl bei Gerichten und anderen Be⸗ hörden, als auch Privatpersonen gegen⸗ über zu vertreten. Diese Vollmachts⸗ urkunde erkläre ich hierdurch für kraftlos.
Haugesund, den 1. Dezember 193.
M. Rabinowitz.
Die öffentliche Zustellung ist be⸗ willigt. (6. II. 97. 28.) 6 arlottenburg, den 11. Dezember Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
79377
Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Aachen vom 26. 11. 1928 ist der Hypothekenbrief Aachen⸗Burtscheid Band 30 Art. 725 Abt. III Nr. 2, lautend auf 25 000 M gugunsten des Nadelfabrikanten Leo Lammertz in Aachen, für kraftlos erklärt worden.
Amtsgericht Aachen. 6.
793781
Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Aachen vom 27. Nov. 1928 ist der , .
Grundbuch von 2 Band 30 Bl. 1129
achen⸗Burtscheid Abt. III Nr. 4
gebildete Post über 4000 A für kraft⸗
os erklärt worden. Amtsgericht Aachen. 6.
795791 Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Aachen vom 19. Nov. 1928 ist der Ihe chelenbrin über die im Grundbuch von Weiden Hypolhek von 240) M für erklärt worden.
Amtsgericht Aachen. 6.
793821
Der am 13. 7. 1925 erteilte Eyb⸗ schein nach dem am 16. 6. 1926 ver⸗ storbenen Kaufmann Bruno Goldstein
über die im
Band 11 Art. 542 Abt. 11 Nr. 1 eingetragene kraftlos
Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember
1928
—
aus Berlin, Schönhauser Allee 12, wird für kraftlos erklärt. — 23. VI. 41. 265. Amtsgericht Berlin-Wedding, den 6. 12 1928.
79380 Durch Ausschlußurteil vom heutigen Tage ist der am 29. Januar 1887 hier⸗ elßst geborene Maurer Robert Dümke Er tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. Dezember 1924 festgestellt. Bärwalde, N. M., 5. Dezb. 1928. Das Amtsgericht.
790381 Durch Ausschlußurteil vom 22. No⸗
vember 1928 ist der am 2. Dezember 96 Uhr, mit der
79391] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Anna Marie Maßlauk, geb. Gilke die Rechtsanwälte Dres. G. u. W. Müller, tlagt gegen ihien Ehemann. Kausmann Karl Richaid Alex Maßlauk, unbekannten Aufenthalts aus § 1968 B. G- B., mit dem Antrene, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Küiägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg. Zivilkammer 8 (Zivil ustizgebäude, Sievekingplatz ) auf den 13. Februar 1929, vormittags Aufforderung, sich
1900 geborene Sohn des Fabrikbesitzers durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Albert Lehnert in Osterode für tot er⸗ Rechtsanwalt altz Prozeßbevollmächtigten
klärt.
der 1. Januar 1925 festgestellt.
Oster ode, Ostpr., X. Novb. Amtsgericht.
4. Oeffentliche Zustellungen.
79385 Oeffentliche Zustellung.
Es klagen: 1. die Ehefrau Schlosser Karl Dördrechter, Luise geb. Zindel in Gerthe⸗Harpen, Heinestr. 8, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Luß in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Dortmund, 2. die Ehefrau Anstreicherpolier Hans Heue, Franziska geb. Anlauf in Dortmund, Unsonstr. 24, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Stegmann in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Dortmund, 3. die Ehefrau Valentin Vogt, Antonie geb. Wüstefeld in Brambauer, Sudberg⸗ straße 6, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Witte in Dortmund, gegen ihren . früher in Brambauer, 4. die Ehefrau Händler Heinrich Willeke, Paula geb. Pielsticker in Westönnen bei Werl i. W. bei Landwirt Pielsticker, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schneider in Dortmund, gegen ihren Ehemann, 66 in Dortmund, Rolandstr. 6. 5 die Ehefrau Arbeiter Heinrich Wilms, Auguste Elisabeth eb. Kreisel in Dortmund, Leierweg 34, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Brandhoff in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Dortmund, Ike⸗ straße 8, 6. die Ehefrau des Formers Dermann Wilhelm Schade, Anna geb. Späth in Dortmund⸗Huckarde, Mengeder Straße 83 nn en,. Recht anwalt Luß in Dortmund, gegen ihren Ehemann, zuletzt wohnhaft in Dortmund⸗Huckarde, 7. der Wiegemeister Richard Sochhöfer in Dortmund, Republikplatz 23, jetzt Blücherstr. 25, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Dr. Wagenknecht in Dortmund, gegen seine Ehefrau Anna Soch mier da geb. Blasczyk, früher in Bismarckhütte, Bismarckstr. 130 (Polen), 8. die Ehe⸗ 5 Bergmann Wilhelm Knüpp, taria geb. Bauer in Groß Holthausen bei Barop Nr. 13 bei August Bauer, zrozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt
arkniann in Dortmund, geren ihren themann, früher in Kruke kuhn e. 2. die Ehefrau Bergmann Friedrich Pause, Else geb. Risse in 6 Rauxel, Breckenstr. 16, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Brandzhoff in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Castrop⸗Rauxel, mit dem An⸗ trage auf E ö zu 7 mit dem Eventualantrage auf Wiederherstellung des ehelichen Lebens. Die Kläger laden die Beklagten, deren Aufenthalt un⸗ bekannt ist, zur mündlichen Verhandlung des . vor das Landgericht in Dortmund, und zwar: zu 1 bis 3 vor die 31. Januar 1929, vormittags 9 Uhr, auf Zimmer 33, zu 4 bis 7 vor die 4. Zivilkammer auf den 31. Januar 1929, vormittags H uhr, auf Zimmer 77, und zu 8 und 9 vor die 8. Zivilkammer auf den 25. Januar 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer N, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelafsenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ evollmächtigten vertreten zu lassen.
Dortmund, den J. Dezember 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
1928.
79390) Oeffentliche Zustellung.
Die Kausmannsffau. Gertrud. Reich geborene Bernitzko in Gleiwitz, Prozeß⸗ bevollmächtigter Rechtsanwalt Ehrlich in Gleiwitz klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Franz Reich, früher in Glei⸗ witz jetzt unbekannten Aufenthalts mit dem Antrage auf Scheidung ihrer Ehe aus Verschulden des Beklagten aus § 1568 B. G. «B. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts in Gleiwitz auf den 11. Fe⸗ brnar 1929. vormittags 11 Uhr, mit der Aufsorderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Gleiwitz, den d. Dezember 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschästsstelle das Landgerichts.
3. Zivilkammer auf den
Als Zeitpunkt des Todes wird vertreten zu lassen.
Hamburg, den 10. Dezember 1928. Der Urfundsbeamte der Geschäftsstelle.
79395] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Herbert Gnischewski, vertreten duich das Bezirksjugendamt Prenzlauer Berg, Prozeßbevollmächtigter: Stadtvormund Walther Schiele, ebenda, klagt gegen den Peter Bourgeois, zu⸗ letzt Hennigsdorf, Neuendorser Str. 9, jetzt unbefannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte der Vater des am 23. 9. 1927 von der unv. Selma Gnischewski geborenen Klägers sei, mit dem Antrage auf kostenpflichtige vorläufig vollstreckbare Verurteilung, an den Kläger von der Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensiahres eine Vierteljahrsrente von 120 RM im voraus zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin-Wedding in Berlin M20 Brunnen⸗ platz auf den 5. April 1929, vormit⸗ tags 9 Uhr, Zimmer 52 Il, geladen. — 3. G. 19097 28.
Berlin ⸗Wedding, 10. Dezember 19285.
Der Urkundsbeamte des Amtsgerichts.
79397] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Alma Allertz geb. Mittel⸗ dorf in Bochum, Klarastraße 14 a, Prozeß⸗ bevollmächtigter:! Rechtsanwalt Schlag⸗ hecke in Bochum, gegen ihren Ehe⸗ mann, den Anstreicher Johann Allertzꝙ früher in Bochum, Klarastraße 14a, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Vater des von ihr zu er⸗ wartenden Kindes sei, und daß der Be⸗ klagte, nachdem die Ehe der Parteien durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Bochum gelchieden und der Beklagte für den alleinschuldigen Teil erklärt sei, sich seiner Unterhaltspflicht entziehe, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten durch vorläufig vollstreck⸗ bares Urteil, an die Klägerin 200 RM (zweihundert Reichsmark). ferner der Klägerin eine monatlich im voraus fällige Rente von 100 RM einhundert Reichsmark) zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, hier, auf den 31. Januar 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer 45, geladen.
Bochum, den 22. November 1928.
Haarmann, Justizobersekretär.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
79396] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Johann Swieck, vertreten durch seinen Vormund, den Fabrikanten Joseß Heuel in Attendorn, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Berger in Bochum, klagt gegen den Arbeiter Johann Friedrich, früher in Bochum, jetzt unbekannten Aufenthalte, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Vater des am 19. November 1922 von der Anella Swieck, gebotenen Klägers sei, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Vetk en durch vor⸗ läufig vollstreckbares Urteil, den Kinde von seiner Geburt — 19. November 1922 — an bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres als Unterbalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von monatlich 25 RM zu zahlen, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sosort, die künftig fällig werdenden ain 1. eines jeden Monats. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amtgs⸗ gericht, hier, auf den 31. Januar 1929, H Uhr, Zimmer 45, geladen.
Bochum, den 24. November 1923. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 21
des Amtsgerichts.
79398) Oeffentliche Bustellung.
Der minderjährige Hans Helmuth Flentje, geboren am 15. Oktober 1928 zu Bremen, vertreten durch das Jugendamt, Amtsvormundschaft Biemen, klagt gegen den Johann Heinrich Wilhelm Schröder, zuletzt wobnhaft gewesen in Bremen, Häfen 6, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung eines jährlichen Unterhalts von RM 420 jür die Zeit vom 15. Oktober 1928 bis 14. Oftober 1944, vierteljährlich im voraus zahlbar, zu verurteilen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor das Amtsgericht zu Bremen, Gesichtshaus., J. Obergeschoß, Zimmer Nr. 79, auf den 15. Februar 1929, vormittags 9 uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage hefannt— gemacht. Bremen, den 7. Dezeniber 1925. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
in Hamburg, vertreten durch
79401] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Elnaberh veber aug Solingen, vertreten durch ihren Vormund, den Tief bauunternehmer Franz Wolny aut Solingen, Weststraße 35, Klägerin klagt gegen den Pflasterer Johann Leber, zu⸗ letzt wohnbaft zu Solingen, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts. Beklagten, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte leiner Unterhaltspflicht der Klägerin gegenüber nicht nachkomme, mit dem Antrag auf Zahlung einer im voraus zu entrichtenden Ünterhaltarente vom Tage der Klage⸗ zustellung von monatlich 50 Reichsmark. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht, hier, Wupverstraße 60, Zimmer Nr. 13, auf den 8. Februar 1929. 10 uhr, geladen. Die Einlassungsfrist ist auf 3 Wochen sestgeletzt.
Solingen, den 5. Dezember 1928. Sch mal, Justizobersekretär, als Urkundgz⸗ beamter der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
79402 Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Elfriede Grönke, vertreten durch das Jugendamt Friede⸗ berg, Nm., Prozeßbevoll mächtigter: Justiz⸗ ober sekretär Rohrbeck in Vietz, klagt gegen den Arbeiter Willt Thiele, früher in Gr. Rehne, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er der Mutter der Klägerin während der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt habe, mit dem Antrage auf Zahlung von 60 RM Unter⸗ halt vierteljährlich. Zur weiteren münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtagericht in Vietz, Zimmer Nr. 5, auf den 15. Jannar 1929, 9 Uhr, geladen.
Vietz, den 14. November 1925.
Das Amtsgericht. 79384 Oeffentliche Zustellung. ;
Die Witwe Flora Noske geb. Kneisel in Altona⸗Blankenese, Caprivistraße 40, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Löwenhagen, Dr. Seydel, Willhöft und Dr. Junge in Altona“ Blankenese, klagt gegen 1. den Ludwig Arnemann in Altong, Gottorpstr. 46, 2. den Kaufmann Karl Hinterlach, früher in Altona, Heinrichstraße 42, setzt unbekannten Aufenthalts, wegen Förderung aus Schuldübernahme, mit dem Antrage, die Beklagten als Ge⸗ samtschuldner zu verurteilen, an Kläger zu zahlen 3 GM, und zwar auch bei Vermeidung der Zwangs⸗ vollstreckung in das dem Beklagten zu ?
ehörige, im Grundbuch von Kl. Flott.
et Blatt 356 verzeichnete Grundstüd wegen der dort in Abt. III Nr. 1 ein etragenen Hypothek von 8900 GM. ie Klägerin ladet den Beklagten Hinterlach zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Altong (Elbe) auf den G6. Februar 1929, vormittags II Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zus ,, Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten verlreten zu lassen.
Altona, den 8. Dezember 1998.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
Zivilkammer 2. 793931 Heffentliche Zustellung.
Der Fabrikant August Gärtner in Berlin N. 54. Lothringer Straße 39, Prozeßbeyvollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Fritz Loeyy und Solon in Berlin 80. 16. Cöpenicker Straße 32, klagt gegen den Wilhelm Stauf, früher in Berlin, Borsig ⸗ straße 43, jetzt unbekannten Aufenthalte, auf Grund der Behauptung, daß der Be⸗ klagte ihm sür gelieferte Ware den Betrag
den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 79,8090 RM nebst 700 Zinsen seit dem 1. November 1928 zu zahlen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗Mitte, Abteilung 73, Neue Friedrich straße 14/15, J. Stockwerk. Zimmer Nr. 253/55, auf den 30. Januar 1929. vormittags 10 Uhr, geladen. Berlin, den 6. Dezember 1928. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 73.
79394) Oeffentliche Zustellung.
Das Fräulein Frieda Ehlert in Berlin W. 50, Neue Ansbacher Str. 19 bei Ruppin, klagt gegen den Ingenieur Walther Stahn, früher hier. Stuben⸗ iauchstr. 12 b, jetzt unbekannten Aufent- halts, wegen Darlehnssorderung, mit dem Antrage auf kostenpflichtige vorläufig voll⸗ streckbare Verurteilung zur Zahlung von 4065 RM. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin ⸗ Schöneberg. Grunewaldstr. 66/67, Zimmer 31, auf den 28. Januar 1929, vormittags 10 Uhr, geladen.
Berlin⸗Schöneberg, den 4. Dezember 1928. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
70386 Oeffentliche Zustellung.
Die verwitwete Frau Rosa a eb Horn in Berlin⸗Lichtenberg, Wil elmstr. 78 / 1g. Klägerin, , bene. mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Paul Posener, Berlin W. 39, Motzstr. 22 klagt gegen -den Kaufmann Samue Kaplan, ger ee in Paris, 199 Avenue Vietor Beklagter, jetzt un⸗
ugo, bekannten glase ne f wegen Fest⸗
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von 79, 80 M schulde, mit dem Antrage,
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