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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 291 vom 13. Dezember 1928.
S. 8.
Und wie ist Entwicklung der preußischen Steuern gewesen? Die Grundvermögenssteuer hat in den
ersten sechs Monaten dieses Jahres ein Minus von 5,5 Millionen
gebracht chört, hörth, die Hauszinssteuer, soweit sie für den all⸗ gemeinen Finanzbedarf in Frage kommt, ein Minus von 13,7 Millionen.
Die Frage ist nun: Wie ist die mutmaßliche Entwicklung dieser großen Steuern, von denen ja der Abschluß des Jahres in entscheidendem Maße beeinflußt wird, im kommenden Halbjahre zu beurteilen? Meine Damen und Herren, ich nehme nicht an, daß auch in der zweiten Hälfte des Jahres die Reichssteuern, an denen wir beteiligt sind, ein Mehr über das Soll aufweisen werden, und zwar aus zwei Gründen nicht. Einmal, weil die im Sommer des Jahres beschlossene Steuersenkung für die kleineren Einkommen mit dem 1. Oktober d. J. wirksam geworden ist, und zweitens, weil das günstige Ergebnis der ersten sechs Monate dieses Jahres zum Teil auf die großen Abschlußzahlungen zu rück⸗ zuführen ist. Diese Abschlußzahlungen beruhen darauf, daß die Vorauszahlungen nach dem Ergebnis des Jahres 1926 geleistet wurden, die Abschlußzahlungen nach dem Ergebnis des Jahres 1927, und daß das wiritschaftliche Ergebnis des Jahres 1927 über dem wirtschaftlichen Ergebnis des Jahres 1926 lag. Diese Abschlußzahlungen sind also eine einmalige Erscheinung, sie werden in der zweiten Hälfte des Jahres nicht wiederkommen und werden insbesondere auch im Jahre 1929 nicht wieder⸗ kommen, weil das wirtschaftliche Ergebnis des Jahres 1928 nicht über dem wirtschaftlichen Ergebnis des Jahres 1927, wenigstens im großen gesehen, liegen wird. Außerdem ist noch in Rechnung zu stellen, daß der Arbeitskampf an der Ruhr das Aufkommen des Reiches, des Landes Preußen und seiner Gemeinden beein⸗ trächtigen wird.
Ich glaube also annehmen zu müssen, daß das Aufkommen an Reichssteuern in der zweiten Hälfte des Jahres, soweit Preußen und seine Gemeinden an diesen Steuern beteiligt sind, nicht über dem Soll, sondern wahrscheinlich unter dem Soll liegen wird, so daß man es als verhältnismäßig günstiges Er⸗ gebnis betrachten müßte, wenn das Jahresergebnis dieser Steuern dem Soll entspräche.
Ich sagte schon, daß wir in der ersten Hälfte des Jahres den vollen Sollertrag bei den preußischen Steuern, insbesondere bei der Grundvermögenssteuer und Hauszinssteuer, nicht ganz erreicht haben. Das aber, meine Damen und Herren, ist eine Erscheinung, die wir in jedem Jahre beobachten, und zwar so, daß, wenn in dem ersten halben Jahre das Aufkommen etwas hinter dem Soll zurückbleibt, es in der zweiten Hälfte des Jahres etwas über dem Soll liegt. Ich glaube also damit
aber dafür der Pauschbetrag im Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung für gewisse Besoldungsausgaben in Wegfall kommt, weil sie in die einzelnen Verwaltungszweige eingerechnet sind. Hier ist also eine Steigerung der reinen Verwaltungs⸗ ausgaben um 12 Millionen vorhanden. Dieser Steigerung stehen auf der anderen Seite Minderausgaben gegenüber, weil wir 10 Milllonen für verstärkte Bauunterhaltung nicht wieder in den Etat eingesetzt haben. Der Gedanke, die Bauten des Staates einer gründlichen Ausbesserung zu unterziehen, ist in den beiden vergangenen Jahren durchgeführt worden; wir haben in dem einen Jahre 12 Millionen, in dem anderen 10 Millionen als außerordentliche Ausgabe für Bauunterhaltung und Ausbesserung der staatlichen Gebäude eingesetzt. Es bleibt also insgeamt eine Mehrausgabe von 2 Millionen.
Dazu kommt ein Mehrbedarf für die Schuldentilgung von 13 Millionen, entsprechend dem Anwachsen der Staatsschuld, und ein Mehrbetrag von 5. Millionen für die zusätzliche Alters⸗ und Hinterbliebenenversorgung für die Angestellten und Arbeiter des Staates, die nach dem Vorbilde anderer Länder und vieler Ge⸗ meinden nunmehr auch bei uns eingerichtet ist ein an sich
begrüßenswerter sozialer Fortschritt.
Die Deckung des erhöhten Zu schußbedarfes von 20 Millionen erfolgt im wesentlichen dadurch, daß die Grundvermögenssteuer und die Ueberschüsse der Betriebe mit je 10 Millionen mehr in den Haushalt eingesetzt sind, eine Maß⸗ nahme, die durchaus verantwortet werden kann.
Nunmehr aber noch einige Worte über die Schätzung der Einnahmen. Ich beginne auch hier zunächst mit den Reichs⸗ steuern. Die Lage war für uns nicht ganz einfach, da bei Auf⸗ stellung des Etats ein abschließendes Ergebnis im Reichsfinanz⸗ ministerium noch nicht vorlag, wie auch heute der Reichsetat noch nicht im vollen Umfange vorliegt. Zugegangen ist dem Reichsrat bisher nur ein Nachtragsetat für das Jahr 1928, der aber zugleich die Personalausgaben für das Jahr 1929 enthält und so gewisser maßen einen Teil des Haushaltsplans für das Jahr 1929 bereits vorwegnimmt und die Beratungen im Reichsrat und im Reichs tag beschleunigen soll. Die Angaben über die großen Einnahmen des Reiches, die uns vor allem interessieren, liegen uns noch nicht vor, da insoweit der Reichshaushaltvoranschlag noch nicht fertig⸗ gestellt ist. Wir haben daher dieselben Ansätze in den Haushalts⸗ plan eingestellt wie im vorigen Jahre. Wir sind davon aus⸗ gegangen, daß bei bei den großen Re ichs steuern, also der Einkommenssteuer, der Körperschaftssteuer, der Umsatzsteuer, der Rennwettsteuer und der Kraftfahrzeugsteuer, dieselben Beträge eingesetzt werden wie im Jahre 1928, also bei der Einkommen⸗
für das Reich in Anspruch nehmen würde. Ich zweifle nicht
ei daran, daß die Länder solchen Plänen des Reiches Widerstand ent⸗ gegensetzen werden; aber solange sich die Pläne in diesen Grenzen bewegen, würde die Aufstellung des preußischen Haushaltsplanes zunächst nicht berührt werden, da wir, wie gesagt, nur mit den vorjährigen Ansätzen gerechnet, ein Mehr dagegen nicht in Rechnung gestellt haben.
Wie stehen die Dinge nun bei den preußischen Steuern? Wir haben, wie gesagt, die preußischen Steuereinnahmen auch im Haushaltsplan 1929 mit den vorjährigen Beträgen eingesetzt, die Grundvermögensteuer mit einem Mehrbetrage von 16 Millionen Mark entsprechend dem bisherigen Aufkommen. Aber hier steht ja nun auch noch eine Rechtsfrage zur Diskussion: die Frage: Was wird aus den preußischen Steuerge setzen? Die Beantwortung dieser Frage hängt natürlich eng mit der der anderen Frage zusammen: Was wird aus den Rei chsgesetzen über die Steuervereinheitlichung, also aus den beiden Rahmengesetzen zur Grundvermögensteuer und Gewerbe⸗ steuer, aus dern Gebäudeentschuldungsteuergesetz und dem Steuer⸗ anpassungsgesetz? Diese Gesetze haben den Reichsrat durchlaufen, und zwar sind die beiden Rahmengesetze mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen worden, nachdem sich der Reichsrat auf den Standpunkt gestellt hatte, daß diese beiden Gesetze verfassungsändernde Bedeutung haben. Bei der Gebäude⸗ entschuldunesteuer ist im Reichsrat nur eine einfache Mehrheit erzielt worden. Da sich der Reichsrat auf den Standpunkt gestellt hatte, daß auch dieses Gesetz verfassungsändernde Bedeutung habe, bedeutet also dieser Beschluß des Reichsrats die Ablehnung des Entwurfs der Reichsregierung. Die Reichsregierung wird gleich⸗ wohl den Entwurf mit den Abänderungsbeschlüssen des Reichsrats dem Reichstag zuleiten. Das Steueranpassungsgesetz ist mit ein⸗ facher Mehrheit — und mehr ist nicht erforderlich — im Reichs⸗ rat angenommen worden.
Wenn ich nach dem Verlauf der Beratungen im Reichsrat noch ein Wort sagen darf, so ist es folgendes: Preußen hat es als seine Aufgabe betrachtet, die Reichsregierung bei der Vorbereitung dieser Gesetzentwürfe mit allem Nachdruck zu unterstützen, weil wir glaubten, daß es des preußischen Staates wohl würdig sei, dem Ganzen zu dienen und vermeintliche Ländersouveränität nicht ins Feld zu führen. (Sehr gut Wann diese Steuergesetze im Reichstag verabschiedet werden, steht noch dahin. (Zuruf bei der Wirtschaftspartei) Aber das eine wird man doch sagen können: Es ist kaum daran zu denken, daß diese Gesetze zum 1. April 1929 schon in Kraft treten werden. (Abg. Ladendorff: In dieser Session nicht mehr!) Ich glaube schon, Herr Kollege Laden⸗ dorff, daß sie in dieser Session noch im Reichstag verabschiedet werden (Abg. Ladendorff: Na, na!), und es würde mich freuen,
steuer 2900 Millionen, verteilt mit 13090 Millionen auf die Lohn⸗ steuer, 1450 Millionen auf die veranlagte Einkommensteuer und wenn auch Ihre
150 Millionen auf den Steuerabzug vom Kapitalertrag, bei der Heiterkeit Abg. Ladendorff: Darauf werden Sie vergebl Körperschaftsstener 550 Millionen, bei der Umsatzsteuer 1050 Mil⸗ warten! Aber wenn man damit rechnet, daß sie noch im L lionen, bei der Rennwettstener 40 Millionen und bei der Kraft dieser Session verabschiedet werden, so werden diese Gesetze fahrzeugsteuer 160 Millionen. Es fragt sich natürlich auch hier, frühestens am 1. April 1930 in Kraft treten (hört, hörth, da ob diese Ansätze im nächsten Jahre erreicht werden können und ob die mannigfaltigen Veränderungen, die sie mit sich bringen, wir, da ja die wirtschaftliche Lage in einem langsamen Abflauen
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Auf Zeit gehandelte Wertpapiere ver U Prämten-⸗Erklärung, Festsetzung der Ligu.⸗Kurse u letzte Notiz p Ultimo Dezbr.: 21. 18. —
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Tempelhofer Feld. Terr.⸗A.⸗G. Botan. Gart. Zehldf. W. M Terr. Hohenz.⸗K. M do. Nu bd. Johthal. do. Südwesten t. L.
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Einreichung des Effeltensaldoz: 28. 12. — Zahltag: 31. 12.
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haltsplan des Jahres 1929! Zunächst ein paar kurze Bemerkungen über seine äußere Gestalt! Ich will im allgemeinen Geschriebenes nicht wiederholen und möchte auf das Bezug nehmen, was in dem eingehenden Vorbericht zum Haushaltsplan enthalten ist. Aber auf drei Anderungen in dem Aufbau des Haushaltsplans möchte ich doch hinweisen. Einmal haben wir die Sonderpläne der Berghoheitsverwaltung in den zweiten Teil des Haushaltsplans verwiesen, und zwar deshalb, weil es dem systematischen Aufbau des Haushalts und seiner Sonderpläne besser entspricht. Der systematische Aufbau ist doch soW, daß zu— nächst die Sonderpläne der Betriebsverwaltungen erscheinen, die also dem Staate Überschüsse abwerfen, und daß dann der Haus⸗ halt der allgemeinen Finanzverwaltung folgt, mit Steuern und Abgaben und sonstigen Einnahmen, und daß dann die Sonder⸗ pläne der Hoheitsverwaltungen folgen, also derjenigen Ver⸗ waltungen, die einen Zuschußbedarf haben und die Uberschüsse der PBetriebsverwaltung und die Einnahmen der allgemeinen Finanzverwaltung verschlingen. Diesem Aufbau des Etats ent⸗ sprach es natürlich nicht, daß die Berghoheitsverwaltung im ersten Teil des Etats zu finden war; sie ist daher in den zweiten Teil verwiesen. Eine Betriebsverwaltung steht hier nicht in Frage, denn die bergbaulichen Betriebe sind in besonderen Ge⸗ sellschaften zusammengefaßt.
Die staatlichen Aktiengesellschaften sind nunmehr beim Haus⸗ halte der allgemeinen Finanzverwaltung zusammengefaßt. Es handelt sich hier nicht um eigentliche Staatsbetriebe, sondern um Beteiligungen des Staates an Unternehmungen, die in der Form der privatrechtlichen Aktiengesellschaft geführt werden. Darum müssen diese Unternehmungen dort zusammengefaßt werden, wo die Beteiligungen und Vermögensbestände des Staates und deren Einnahmen überhaupt ausgewiesen find: im Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung. Wir haben aber, um die Zu⸗ gehörigkeit der Gesellschaften zu dem federführenden Ressort zu kennzeichnen, diese Gesellschaften nach dieser Zugehörigkeit gruppiert, also aus dem Bereich des Wohlfahrtsministers, aus dem Bereich des Handelsministers usw.
Drittens eine wesentliche Aenderung, die oft geäußerten Wünschen des Landtags und des Staatsrats entspricht: wir haben die Ist⸗Ergebnisse des letzten abgeschlossenen Jahres, also in diesem Falle des Jahres 1927, in dem Etat ausgewiesen und ermöglichen dadurch den Abgeordneten eine sorgfältige Kon⸗ trolle darüber, ob die Ansätze der Wirklichkeit entsprechen.
Im übrigen darf ich auf den eingehenden Vorbericht ver⸗ weisen.
Die Abschlußzahlen des Haushaltsanschlages für das Jahr 1929 sind folgende: im Bruttoetat 4172 Mil⸗ lionen, mehr gegenüber dem Vorjahre 64,5 Millionen; bereinigter Bruttoetat 2267.5 Millionen, mehr gegenüber dem Vorjahre Ig, 9 Millionen; Nettoetat 161635 Millionen, mehr gegenüber dem Porjahre 20,1 Millionen.
Wie erklärt fich nun, wenn wir vom Nettoetat ausgehen, der doch immer das klarste und deutlichste Bild gibt, die Steige⸗ rung des Zuschußbedarfes der Verwaltung um 20.4 Millionen? Sie erklärt sich so, daß die reinen Verwaltungs⸗ ausgaben auf der einen Seite um 37 Millionen wachsen, daß
begriffen ist, mit demselben Aufkommen zu rechnen haben. Natür⸗ lich spielen auch die Abschlußzahlungen, die im nächsten Jahre nicht mehr in dem Maße auftreten werden wie in diesem Jahre, eine Rolle. Das Reich glaubt — ich habe eine eingehende Rücksprache hierüber mit dem Herrn Reichsfinanzminister gehabt — daß es unbedenklich ist, dieselben Ansätze wie im vorigen Jahre zugrunde
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stenerschlüssel verteilt werden müssen.
lionen ist ohne Bedeutung, da sie seit langem durch das wirkliche Aufkommen überholt ist. Die Bestimmung über die Verteilung nach dem Umsatzsteuerschlüssel ist für Preußen belanglos. Sie hat ihre große Bedeutung für die Länder wie Bayern in positivem Sinne; denn je größer die Summe ist, die nach dem Umsatzsteuer⸗ schlüssel verteilt wird, um so größer ist der Anteil des Landes Bayern. Diese Bestimmung hat andererseits eine Bedeutung im negativen Sinne für Länder wie Sachsen und Hamburg; denn je mehr nach dem örtlichen Aufkommen verteilt wird, um so größer ist aus leicht begreiflichen Gründen der Anteil Hamburgs und Sachsens.
Meine Damen und Herren, in der Oeffentlichkeit ist die Frage erörtert worden, ob nicht eine Aenderung des Finanzausgleiches zugunsten des Reiches erfolgen müsse, einmal, weil, wie man annahm, der Bedarf der Länder gar nicht so groß sein dürfte — diese Kritik findet man sehr oft in der Oeffentlichkeit; ich werde hernach noch näher darauf eingehen — dann aber auch, weil offenbar sei, daß das Reich mit den vorhandenen Steuereinnahmen das Gleichgewicht im Haushaltsplan nicht mehr würde herstellen können. (Hört, hört!) Infolgedessen wurde der Ausweg gewiesen: der Finanzausgleich muß geändert, der Anteil der Länder und Gemeinden verkürzt werden. Ich habe, um in dieser Frage Klarheit zu bekommen, bei Aufstellung des Haushaltsplans an den Herrn Reichsfinanz⸗ minister die bündige Frage gerichtet — ich habe ausdrücklich die Worte gebraucht, die ich auch jetzt gebrauche —, ob es unvor⸗ sichtig sein würde, wenn die preußische Finanzverwaltung von den Zahlen des Vorjahres ausgehen und dieselben Beträge in den Haushaltsplan einsetzen würde wie im vorigen Jahr. Darauf habe ich die Antwort bekommen, daß ein solches Gebaren nicht unvorsichtig sein würde. Immerhin, meine Damen und Herren, wird man mit der Möglichkeit rechnen müssen, daß gewisse Aende⸗ rungen des Finanzausgleiches so vorgenommen werden, daß man im Reiche bestimmen würde, daß, wenn die Ueberweisungssteuern noch ein Mehr gegenüber dem Jahre 1928 ergeben würden — und man rechnet in der Tat im Reiche mit einem gewissen Mehr auch im Jahre 1929 —, dann vielleicht die Länder und Gemeinden nicht mit einem erheblichen Anteil an diesem Mehr bedacht werden sollten, sondern daß man dieses Mehr dann im vollen Umfange
werden, und wenn wir uns daher darauf einstellen müssen, daß diese Reichsgesetze erst am 1. April 1930 in Kraft treten, so ergibt sich daraus, daß eine Verlängerung der preußischen Steuergesetze wenigstens um ein Jahr notwendig ist.
Bei der preußischen Grundvermögensteuer ist wiederholt der Wunsch geäußert worden, eine Aenderung wenigstens insofern vorzunehmen, als die Veranlagung auf die Einheitswerte abgestellt wird (Zuruf), und wenn wir auch im allgemeinen die preußischen Steuergesetze unverändert zu ver— längern beabsichtigen, so werden wir doch bei der Grundvermögen steuer, soweit das landwirtschaftliche Vermögen in Frage kommt, die Aenderung vorschlagen, daß die Veranlagung auf die Ein⸗ heitswerte abgestellt wird. Aber, meine Damen und Herren, danw kann der Gesetzentwurf natürlich dem Landtag erst dann vor⸗ gelegt werden, wenn wir über die Tarife des Reiches vollkommene Klarheit haben. Die Umstellung auf die Einheitswerte würde jo eine Aenderung des preußischen Tarifs zur Folge haben, und joir können nicht einen Tarif für ein Jahr festsetzen, wenn wir damit rechnen müssen, daß wir im nächsten Jahre wiederum mit einem anderen Reichscarif zu rechnen haben; denn in Zukunst werden ja die Tarife von Reichs wegen festgestellt werden.
Die Einführung der Einheitswerte würde ihre Bedeutung darin haben, daß nach allgemeinem Urteil und auch nach der Meinung, die auch sehr oft im Landtag zum Ausdruck gebracht worden ist, die Umstellung der Steuer auf die Einheitswerte eine gerechtere Steuergrundlage geschaffen wird; aber sie kann nicht die Bedeutung einer Steuerermäßigung haben, denn die Bedürf⸗ nisse des Staates sind so, daß eine Steuerermäßigung vom Staat und auch von den Gemeinden nicht getragen werden kann. Diese Umstellung hat also nur die Bedeutung einer gerechteren Ver⸗ anlagung — ich sage das hier ganz offen und klar — aber nicht die Bedeutung einer Steuersenkung.
Fragt man aber im übrigen — auch das ist außerordentlich lehrreich — wie die Steuervereinheitlichung ins⸗ gesamt auf das preußische Steuerrecht und auf die preußische Steuerverwaltung einwirken würde, so kann man zunächst ganz allgemein sagen: Wir erzielen einen großen Fortschritt in der Vereinheitlichung des materiellen Steuerrechtes überhaupt, und die bunte Karte der verschiedenen Steuerrechte in Deutschland würde eine einheitliche Farbe be⸗ kommen. Das ist in einem Gebiet, das eine einheitliche Wirt schaft hat, nach meinem Dafürhalten von ganz außerordentlicher Bedeutung und wird auch zur Vereinfachung der Verwaltung bei⸗ tragen. Diese Reichsgesetze werden aber darüber hinaus noch zu einer Zusammenfassung und Vereinfachung der Steuerverwaltung führen. Denn, wie ist es jetzt in Preußen? Die Einkommens steuer wird vom Finanzamt veranlagt. Der Gewerbeertrag, ob⸗ wohl er doch auch ein Stückchen Einkommen ist, wird von den Steuerausschüssen veranlagt, die innerhalb der Kreise gebildet sind. Das Vermögen wird auf Grund der Einheitswerte, die von besonderen Bewertungsausschüssen festgestellt werden, durch das Finanzamt veranlagt. Das Gewerbekapital, doch auch ein Stück⸗ chen Vermögen, wird durch die Gewerbesteuerausschüsse in den Kreisen veranlagt. Das Grundvermögen, auch ein Stück Ver⸗ mögen, wird durch die Katasterverwaltung veranlagt. Es ist doch