offensich lich ein falscher Weg, wenn man einheitliche Besteue⸗ rungsgrundlagen es sind bei allen direkten Steuern immer wieder dieselben Steuergrundlagen, Vermögen und Einkommen — bei verschiedenen Verwaltungsbehörden feststellen läßt. Darum ist, glaube ich, der Grundgedanke dieser großen Reichsgesetze durch aus zu begrüßen, daß eine einheitliche Feststellung der Besteue⸗ rungsgrundlage, also des Einkommens und des Vermögens und seiner verschiedenen Zweige an einer Sielle, nämlich beim Aus⸗ schuß des Finanzamtes, stattfinden soll
Der weitere Gang würde dann so sein, daß nunmehr auf Grund dieser Feststellung das Finanzamt die Einkommenssteuer, die Körperschaftssteuer die Vermögenssteuer veranlagt und in ihren Endbeträgen errechnet, daß ferner das Finanzamt die Seuermeßbeträge für die Realsteuern feststellt. Was bleibt dann für die Länder und Gemeinden übrig? Sie haben über die Steuereinheiten zu beschließen, die sie von den Sieuermeßbeträgen bei den Realsteuern erheben wollen. Sie haben diese Zahlen, die sich dann ergeben, festzusetzen und die Steuern zu erheben.
Bei der Gebäudeenischuldungssteuer liegt die Sache noch etwas anders. An sich sieht das Reichsgesetz vor, daß auch die Ver⸗ anlagung der Gebäudeenischuldungssteuer in vollem Umfange auf die Reichsbehörden übergehen soll. Es ist aber in dem Steuer⸗ anpassungsgesetz zugunsten der Länder ein Vorbehalt gemacht, die die eigene Verwaltung dieser Steuer noch in der Hand behalten wollen. Preußen wird, glaube ich, von diesem Vorbehalt Ge⸗ brauch machen müssen; denn die Umstellung der Hauszinssteuer auf die Gebäudeentschuldungssteuer, um es einmal zu sagen, wird eine große einmalige Veranlagung erfordern, und es erscheint mir außerordentlich bedenklich, in einem Zeitpunkt, da die Verände⸗ rung des Steuerrechts stattfindet, gleichzeitig auch einen Wechsel in dem Verwaltungsapparat der Steuerbehörde vorzunehmen. Ich bin also der Meinung, daß jedenfalls diese erste Veranlagung der Gebäudeensschuldungssteuer nach dem neuen Reichsgesetz noch durch die preußische Katasterverwaltung, die auf diesem Gebiet über große Erfahrungen verfügt, vorgenommen werden muß.
Fragt man dann aber, was überhaupt an Aufgaben für die Katasterverwaltung übrigbleibt, dann zuerst einmal die Ver⸗ waltung der Gebäudeentschuldungssteuer, dann aber weiter die Vorbereitung der Bewertung für die Einheitswerte, die Mit⸗ arbeit in den Ausschüssen, die beim Finanzamt gebildet werden. Da das auch heute die großen Aufgaben der Katasterverwaltung sind, so wird zwar eine Entlastung der Katasterverwaltung ein⸗ treten, aber ich glaube, es wird keine allzu große Entlastung der Katasterämfer sein
Meine Damen und Herren, ich komme nunmehr zu den kritischen Punkten, wenn ich einmal so sagen darf, in dem Haus⸗ haltsvoranschlag für 1929. Wir haben das Gleichgewicht nur dadurch herstellen können, daß wir aus den Ueberschüssen des Jahres 1924 wie im Vorjahre wieder eine Einnahme einstellen, und zwar in diesem Fahre 18 Millionen, und daß wir weiter 25 Millionen an Entschädigungsforderungen gegen das-Reich als Einnahme in den Haushaltsplan einsetzen. Die Einstellung der Ueberschüsse des Jahres 1924 hat natürlich ihre Bedenken; denn indem diese Ueberschüsse allmählich verbraucht sind und weiter verbraucht werden, vermindern sich auch die Betriebsmittel, die der preußischen Finanzverwaltung zur Verfüqung stehen.
Meine Damen und Herren, die Bildung eines Betriebsfonds im Jahre 1924 und Anfang 1925 war eine unbedingte Staatsnotwendigkeit, weil damals die Möglichkeit, solche Betriebsmittel durch Verkauf von Schatzwechseln zu be schaffen, nicht vorlag. Wir haben damals überhaupt keine Schatzwechsel am Markte gehabt und die Möglichkeit, sie zu verkaufen, war ganz außerordentlich gering. Sie sind ganz all⸗ mählich wieder in den Verkehr gebracht worden. Heute sind wir in der Lage, uns neben dem Rest des Betriebsfonds durch den Verkauf von Schatzwechseln, zu dem ja der Finanzminister durch das allsfährliche Haushaltsfeststellungsgesetz ermächtigt wird, ge— wisse Betriebsmittel zu verschaffen. Die Summe der Schatz⸗ wechsel, die zurzeit umläuft, beträgt rund 75 Millionen. Da⸗ neben aber werden die Betriebsmittel, auf die der Staat zurück⸗ greifen kann, auch noch durch die hinterlegten Gelder gespeist die beim Staate durchlaufen und sich in Einnahme und Ausgabe decken; sie werden aber auch noch durch die sogenannten Restausgaben gebildet. Meine Damen und Herren, mit diesen Restausgaben hat es ja die einfache Bewandtnis, daß im allgemeinen die Einnahmen des Staates regelmäßig laufen, daß aber gewisse nicht unerhebliche Ausgaben diesen Einnahmen nach⸗ hinken und daß infolgedessen am Ende des Jahres zur Deckung dieser Restausgaben eine gewisse Rückstellung gemacht werden muß. Diese Restausgaben bilden also eine Quelle, auf die jede Finanzverwaltung zur Deckung ihrer Betriebsmittel zurückgreifen kann. Insofern ist zwar der allmähliche Verbrauch der Ueber⸗ schüsse des Jahres 1924 und damit die weitere Herabsetzung der dem Staate zur Verfügung stehenden Betriebsmittel keineswegs erfreulich, sondern ein Punkt, der ernste Beachtung verdient; aber er entblößt doch den Staat nicht der notwendigen Be⸗ triebsmittel.
Dann die Einstellung der 28 Millionen Ent⸗ schädigungsforderungen an das Reich! Vom Rechtsstandpunkt aus ist das ganz gewiß nicht zu beanstanden. Denn das wir entsprechende Forderungen an das Reich allein an Zinsen haben, das kann ja keinem Zweifel unterliegen. Es ist ja bekannt, wie Preußen diese Forderungen bemißt. Ich will hier nur ganz kurz die Zahlen wiedergeben. Wir bemessen den Betrag des verlorenen nutzbaren Staatseigentums auf 3,6 Milliarden; wir haben ein Restkaufgeld von 4 Milliarden aus der Ueber— tragung der Eisenbahnen noch vom Reich zu fordern; wir haben endlich vom Reich noch weitere 34 Millionen aus dem Grunde zu fordern, daß seinerzeit die Betriebsmittel der preußischen Eisen⸗ bahnen beim Uebergang der Bahnen auf das Reich mit über⸗ gegangen sind. Allerdings erhebt sich bei dieser letzten Forderung ein negativer Kompetenzstreit (Heiterkeit), indem das Reich sagt: die Reichsbahn muß bezahlen, und indem die Reichsbahn sagt: das Reich muß bezahlen. Aber, meine Damen und Herren, für uns kann nur das Reich in Frage kommen; denn wir haben mit dem Reich und nicht mit der Reichsbahn, die damals erst ins Leben gerufen wurde, zu verhandeln, da wir die preußischen Eisenbahnen dem Reich und nicht der Reichsbahngesellschaft übertragen haben.
Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 291 vom 13 Dezember 1928. S. 4.
Ueber alle diese Forderungen sind auch noch neuerdings Berhand⸗ lungen mit dem Reiche geführt worden. Es ist vielleicht auch politisch klug, den Forderungen Preußens durch Einsetzung eines gewissen Betrages in den Haushalt Nachdruck zu verleihen, zumal in einer Zeit, in der andere Länder das Reich mit ihren Forde⸗ rungen bestürmen und darüber hinaus dem Preußischen Saat noch zu Unrecht vorwerfen, daß Preußen sich der Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen widersetze. Aber, meine Damen und Herren, abgesehen von dieser rechtlichen Betrachtung besteht natürlich das Bedenken, ob das Reich gewillt und in der Lage sein wird, diefe Forderungen zu bezahlen, und ich gebe ohne weiteres zu, daß hier in unserem Voranschlag ein Punkt ist, bei dem die Kritik einsetzen kann und ja auch bereits eingesetzt hat.
Aber, meine Damen und Herren, ehe ich diese Betrachtung über die voraussichtliche Gestaltung des Jahres 1929 nach den Ansätzen des Etats verlasse, um mich hernach noch mit eingehenden Ausführungen dem Anleiheetat zuzuwenden, darf ich hier noch— mals auf die schon oft berührte Finanzstatistik zurückgreifen, die das Ergebnis der Jahre 1913 und 1725 darstellt. Diese Reichs⸗ finanzstatistik, die erste große Reichsfinanzstatistik, die durchgeführt worden ist, ergibt, daß der Zuschußbedarf der öffent⸗ lichen Verwaltungen seit der Vorkriegszeit in Deutschland ganz erheblich gestiegen ist, und zwar beim Reich um 121 vH, bei den Ländern um 114 vH und bei den Gemeinden um 113 vH. Diese Finanzstatistik zeigt dann aber — und das scheint zunächst in einem Widerspruch zu den eben angegebenen Zahlen zu stehen —, daß die Steuern und Abgaben beim Reich um 190 vH, bei den Ländern um 206 vH und bei den Gemeinden um 112 vH gestiegen sind. Aus diesen Zahlen sind gewisse Vorwürfe gegen die Länder hergeleitet worden. Wie kommt es — so hat man gefragt — daß die Steuern und Abgaben bei den Ländern soviel stärker gestiegen sind als bei den Gemeinden? Nun, das hängt damit zusammen, daß die Betriebsüberschüsse bei den Ländern außer⸗ ordentlich stark gesunken sind, während sie bei den Gemeinden eine Steigerung erfahren haben. Und die Betr ie bsüberschüsse sind ja doch neben den Steuern und Abgaben diejenige Quelle, aus der die öffentliche Verwaltung schöpft, um ihren Zuschuß⸗ bedarf zu decken. Die Betriebsüberschüsse der Länder sind von 489 Millionen auf 171 Millionen zurückgegangen. Es zeigt sich darin, welche Verluste die Länder — und ich glaube, daß hier im Verhältnis Preußen an der Spitze marschiert — erlitten haben, vor allen Dingen Preußen dadurch, daß es die Ueberschüsse seiner Eisenbahnen verloren hat, dann aber auch dadurch, daß es die Ueberschüsse seiner Bergwerksbetriebe an der Saar und andere Ueberschüsse verloren hat. Bei den Gemeinden dagegen sind die Betriebsüberschüsse vom Jahre 1913 bis zum Jahre 1925 von 260 auf 327 Millionen gestiegen. Diese Tatsache, daß die Be⸗ triebsüberschüsse bei den Ländern so stark gesunken, bei den Ge⸗ meinden aber gestiegen sind, erklärt es, daß, obwohl der Zuschuß⸗ bedarf bei Ländern und Gemeinden gleich gestiegen ist, die Länder in stärkerem Maße auf Steuern und Abgaben haben zurück⸗ greifen müssen als die Gemeinden.
In diesem Zusammenhang dann noch ein Wort zu dem Ver⸗ gleich, den wir in einer Anlage des Vorberichts zwischen dem Nettovoranschlag für das Jahr 1913 und demjenigen für das Jahr 1929 aufgestellt haben. Wenn Sie diesen Vergleich zurn Hand nehmen, so sehen Sie ja das starke Anwachsen des Zuschußbedarfes, das sich auch bereits aus der Finanz⸗ statistit ergibt, deren Zahlen ich eben angegeben habe. Aber Sie erkennen zugleich aus dieser Zusammenstellung, daß das Wachsen des Zuschußbedarfs bei den großen Verwaltungen liegt, beim Finanzministerium, Justizministerium, Innenministerium und Kultusministerium. Es hängt natürlich vor allem mit der vorhin erwähnten Sieigerung der Personalausgaben zusammen, dann aber auch noch mit zwei Dingen, auf die ich noch mit einigen Zahlenangaben eingehen darf. Das ist einmal die Ver⸗ schiebung der Volksschullasten zwischen den Gemeinden und dem Staat. Nach der letzten Statistik, die wir aus der Vor—⸗ kriegszeit haben, betrugen die Aufwendungen des Staates für die persönlichen Volksschullasten 100 Millionen, die entsprechenden Aufwendungen der Gemeinden 238 Millionen. Im Jahre 1929 betragen die Aufwendungen des Staates 434,9 Millionen, die Aufwendungen der Gemeinden 287,9 Millionen. Man sieht also daraus, daß die Aufwendungen des Staates unverhältnismäßig stärker als die der Gemeinden gestiegen sind, weil auf dem Gebiet der persönlichen Volksschullasten eine starke Verschiebung der Lastenverteilung zugunsten der Gemeinden und zuungunsten des Staates stattgefunden hat.
Für diesen Verßhleich mit der Vorkriegszeit ist noch eine Be⸗ trachtung über die Ausgaben für die Polizei bedeutsam, die ja auch dadurch bedingt sind, daß eine neue staatliche Polizei aus begreiflichen Gründen in Preußen aufgebaut werden mußte. Aber das wirkt sich in den Zahlen aus. Die Ausgaben des Preußischen Staates für die Polizei und Landjägerei haben im Jahre 1913 68,5 Millionen betragen. Sie betragen im Jahre 1929 207,7 Millionen. Die Ausgaben der Gemeinden für die staatliche Polizei in den gleichen Zeiträumen betragen 1913 19 Millionen, 1929 46 Millionen. Rechnet man dazu noch die Ausgaben der Gemeinden für eigene kommunale Polizei, so ergibt sich, daß die Ausgaben der Gemeinden im Jahre 1913 62,3 und im Jahre 1925 — andere Zahlen liegen nicht vor; wir müssen auch hier auf die große Statistik zurückgreifer — 96,1 Millionen betragen haben, und auch hier zeigt sich, daß die Last der Polizeiverwaltung an sich einmal überhaupt gewaltig ge— stiegen ist, weil wir heute in der Polizei einen stärkeren Rückhalt brauchen als in der Vorkriegszeit, wo noch ein starkes Heer vor⸗ handen war, zweitens, daß sich auch hier die Lastenverteilung stark zugunsten der Gemeinden und zuungunsten des Staates ver⸗ schoben hat. Das hängt natürlich damit zusammen, daß auf der anderen Seite auch den Gemeinden wieder sehr starke Lasten auf⸗ gebürdet worden sind. Hier erinnere ich besonders an die außer⸗ ordentlich hohen Lasten, die die Gemeinden auf dem Gebiete der Wahlfahrtspflege zu tragen haben. Mir kam es aber vor allen Dingen darauf an, einmal die Auswirkung dieser großen Ver⸗ waltungen auf das Anwachsen der Staatsausgaben in Preußen gegenüber der Vorkriegszeit darzulegen.
Meine Damen und Herren, ich wende mich dann der Be⸗ trachtung des Anleiheetats zu, denn ein eingehender, ab⸗ schlleßender Ueberblick über die Lage der preußischen Finanzen
ist ja nicht aus dem Haushaltsplan allein zu gewinnen, weil der Haushaltsplan, abgesehen von den Beträgen, die wir für Tilgung und Verzinsung der Staatsschuld einzustellen haben, über die Anleiheeinnahmen und ⸗ausgaben nichts aussagt. Das Extra⸗ ordinarium des Reiches enthält auch diese Anleiheeinnahmen und ⸗ausgaben. Bei uns bedeutet das Extraordinarium die ein⸗ maligen Einnahmen und Ausgaben, die nicht durch Anleihe gedeckt werden. Das, was dem Extraordinarium im Reich ent⸗ spricht, ist bei uns der sogenannte Anleiheetat, der aber eigent— lich weiter nichts ist als eine Zusammenstellung der Anleihe einnahmen und ausgaben, wie sie auf Grund besonderer vom Landtag verabschiedeter Anleihegesetze hereingebracht und geleistet werden. Wir haben über die Entwicklung der Anleihegesetze und der Anleiheeinnahmen und ⸗ausgaben im Vorbericht zum Haus⸗ haltsplan Ihnen eine eingehende Darstellung gegeben. Es ergibt sich daraus, daß rund 800 Millionen Anleihe vom Land⸗ tag bewilligt worden sind. An sich ist nicht diese hohe Zahl etwas Erschreckendes, denn es sind natürlich in den bewilligten Beträgen große Summen, die erst im Laufe vieler Jahre zur Verfügung gestellt werden müssen, da ja ein einheitliches Anleihe⸗ gesetß ein großes Unternehmen zusammenfaßt, das mit Anleihe⸗ mitteln gefördert werden soll, das aber nicht in einem Jahre zu Ende geführt werden kann. Das tritt ganz stark in Erscheinung, wenn ich einige Beispiele herausgreife, wie den Ausbau des Stettiner Hafens, den Ausbau der Harztalsperre, Kanalbauten, die Oderregulierung, oder was Sie wollen. Da verteilen sich die an sich durch Gesetz bewilligten Ausgaben auf eine große Reihe von Jahren. Aus dieser Zusammenstellung geht, glaube ich, auch hervor, daß im allgemeinen die Anleihemittel, die uns bewilligt worden sind, für gute und werbende Anlagen ver⸗ wendet worden sind. Ich darf diese Zusammenstellung, die Sie im Vorbericht des Haushaltsplans finden, noch nach einer Seite hin ergänzen. Sie finden dort auch die Anleihebeträge, die für die wertschaffende Erwerbslosenfürsorge zur Verfügung gestellt sind, können sich aber nach der Zusammenstellung nicht wie bei den übrigen Positionen ein Bild davon machen, wofür diese Beträge verwendet werden. Da ist nun folgende Zusammen⸗ stellung außerordentlich interessant. Für die wertscha f fende Erwerbslosenfürsorge sind im Jahre 1965 7 Mil⸗ lionen, im Jahre 1926 136 Millionen, im Jahre 1927 115 Mil⸗ lionen für das preußische Staatsgebiet von Reich und Preußen gemeinsam ausgegeben worden, und wir rechnen mit ähnlichen Beträgen auch für 1928. Aber für welche Zwecke sind diese Beträge verausgabt worden? Im Jahre 1925 wurden 8, Mil⸗ lionen für Meliorationen verwendet, 24,6 Millionen für Straßenbauten, 15 Millionen für Tiefbauten, 2, Millionen für Baustoffherstellung und Vorbereitung von Siedlungsgelände, 65 Millionen, das sind 13 vß, für Erholungsstätten. Sport⸗ und Spielplätze. Ich greife dann, um Sie nicht zu ermüden, noch das Jahr 1927 heraus. Es wurden in diesem Jahre ausgegeben für Meliorationen 12.8 Millionen, für Straßenbauten 37 Mil⸗ lionen, für Tiefbauten 25,4 Millionen, für Baustoffherstellung und Vorbereitung von Siedlungsgelände 2,6 Millionen, für Erholungsstätten 7,4 Millionen gleich 8,1 vH.
Ich lege Wert darauf, diese Zahlen hier vorzutragen, weil sich zeigt, daß diese Ausgaben der wertschaffenden Erwerbs⸗ losenfürsorge für gute und vortreffliche Anlagen ausgegeben worden sind, und daß der allgemeine Vorwurf, daß diese Mittel verschleudert und für alle möglichen Erholungs⸗ und Ver⸗ gnügungsstätten ausgegeben würden, keineswegs zutrifft. Der Anteil, den die Erholungsstätten und die Sport⸗ und Spiel⸗ plätze an diesen Ausgaben nehmen, ist verhältnismäßig gering. Dann darf auch gesagt werden, daß, da der furchtbare Krieg, den wir erlebt haben, auch die Kraft der Jugend bis ins Mark erschüttert hat, für die Ertüchtigung der Jugend und für deren körperliche Ausbildung durch Schaffung von Erholungsstätten gesorgt werden muß. Sehr wahr!)
Nun ist aber an den Uebersichten über die Anleiheein⸗ nahmen und ausgaben das eine bedenklich — ich gebe das ohne weiteres zu — daß die Anleiheeinnahmen hinter den Anleiheausgaben herhinken, daß wir also vielfach Anleiheausgaben geleistet haben, bevor es möglich geworden war, die erforderlichen Anleihen unterzubringen. Es zeigt sich auch in der Tat, daß bei den Anleihekonten erhebliche Vorschüsse geleistet worden sind, die am 1. Oktober d. J. rund 150 Millionen betragen haben. Ein namhafter Teil dieser Vorschüsse würde allerdings abgedeckt werden können, nachdem es nunmehr möglich geworden ist, für die Preußische Elektro⸗Gesellschaft eine Anleihe aufzunehmen. Immerhin ist aber diese Lage, daß die Anleiheausgaben die An⸗ leiheeinnahmen erheblich übersteigen, nicht unbedenklich. Wir müssen hier ganz offen zugeben, daß wir in den vergangenen Jahren — ich glaube, sowohl Staatsregierung wie Landtag; aber die stärkere Verantwortung trifft in dieser Lage die Staats⸗ regierung und insbesondere die Finanzverwaltung — die Anleihe⸗ möglichkeiten überschätzt haben. Insbesondere war das Anfang 1927 der Fall, als sich eine Geldflüssigkeit auf dem Geld⸗ und Kapitalmarkt zeigte. Weiter kommt hinzu, daß der Markt der Auslandsanleihen dem Preußischen Staate als solchen mit Rück · sicht auf die bekannte Bestimmung des Versailler Vertrages ver— schlossen ist — oder ich will lieber sagen: mit Rücksicht auf die Auslegung, die der Reparationsagent dieser Bestimmung deg Friedensvertrags gibt, eine Auslegung, die für uns nicht gleich gültig ist, da sie auf die Stellung des Staatsdepartements und auf die Stellung der amerikanischen Banken zurückwirkt. Anleihe⸗ möglichkeiten im Inlande werden immer da sein, und die ständige
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
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Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.
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Mr. 292.— Reichs bankgirokonto.
Berlin, Freitag, den 14. Dezember, abends.
Postschecttonto: Berlin 21821. 1928
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummer 42 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil J und der Nummer 418 Teil II.
Breuszen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
ö / .
Amtliches.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 42 des Reichsgesetzblatts Teil l enthält die nachstehend auf— geführten Gesetze:
das Gesetz über die Vereinigung von Waldeck mit Preußen, vom 7. Dezember 1925.
das Gejetz über das Verfahren vor dem Bundesamt für das Heimatwelen, vom J. Dezember 1928,
tie Zweite Verordnung zur Durchführung des Kriegeschäden⸗ schlußgeletzes vom 5. Dezember 1928 und
die Bekanntmachung über Einbanddecken zum Reichsgesetzblatt, vom 7. Dezember 1928.
Umfang 4 Bogen. Verkaufspreis 0, l5 RM.
Berlin, den 13. Dezember 1928.
Gesetzlammlungsamt. Dr. Kaisenberg.
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 48 des Reichsgesetzblatts Teil II enthält:
das Gesetz über das deutsch⸗niererländijche Abkommen über Zu⸗ sammenlegung der Gꝛenzabsertigung im Rheinschiffs verkehr, vom 6. Dezember 1928. und
die Vetanntmachung über Einbanddecken zum Reichsgesetzblatt, vom 7. Dezember 1928.
Umfang 4 Bogen. Verkaufspreis 0, 15 RM.
Berlin, den 13. Dezember 1928. Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.
Preußen.
Ministerium des Innern.
Der Regierungsdirektor Dr. Fitzner in Frankfurt a. O. ist zum Regierungsvizepräsidenten in Gumbinnen ernannt worden.
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Nichtamtliches. Denutsches Reich.
Die auf gestern nachmittag angesetzte Vollsitzung des Reichsrats ist auf heute, 10 Uhr vormittags, verlegt worden.
Der cubanische Gesandte de Aguero y Bethanegurt hat Berlin verlafsen. Während seiner Abwesenheit. führt Legationtzsekretär Dr. Valdés Bodriguez die Geschäfte der Gesandtschaft.
Deutscher Reichstag. 28. Sitzung vom 13. Dezember 1928. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“)
Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3 Uhr. Auf der Tagesordnung steht zunächst eine Entschließung
des Ausschusses, die die Reichsregierung ersucht, die Fälligkeit
der Win zerkredite grundsäßtlich vom 31. Dezember 1928 auf den 1. Oktober 1929 zu verlegen und die in n gen Rück⸗ ,, unter Berücksichtigung der Lei tungsfähigkeit er einzelnen Winzer festzusetzen.
Reichs minister für Ernährung und Landwirtschaft Dietrich: Im Einvernehmen mit dem Herrn Reiche minister der Finanzen habe ich folgendes zu erklären:
Die Reichsregierung ist bereit, die am 31. De ember dieses
Jahres fälligen Winzerkredite nochmals um dreiviertel Jahre, sohin
* Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehabenen Reden der Herten Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
bis zum 1. Oktober 1929, zu verlängern. Die Reichsregierung gibt aber hierbei der Erwartung Ausdruck, daß sich die Winzer zum 1. Oktober 1929 auf den Beginn der Rückzablung des Winzerkredits von 30 Millionen Reichsmark einrichten. Die Rückzahlungsquoten werden unter Berücksichtigung des tatsächlichen Ausfalls der Wein. ernte 1928 und des voraussichtlichen Ausfalls der Weinernte 1929 von der Reichsregierung rechtzeitig festgesetzt werden.
Der Ausschußantrag wird angenommen.
Es folgt die Berakung eines deutschnationalen Antrags auf Beseitigung der periodischen Grund⸗ erwerbs ste ue r. Der Ausschuß schlägt vor, die Ver⸗ anlagung und Erhebung der Steuer bis zur anderweitigen gesetzlichen Regelung auszusetzen und die Reichsregierung zu erfuchen, spätestens bis zum 1. April 1930 Vorschläge über eine andere gesetzliche Regelung zu machen.
Abg. Keil (Soz) erklärt, das entscheidende Motiv für die Beibehaltung der Hrunderwerbssteuer habe darin bestanden, 9 man im Jahre 1919 den beweglichen Grundbesitz nicht belasten wollte zugunsten des unbeweglichen Grundbesitzes, der schon sowieso Schonung genieße. Die Sozialdemokraten hielten auch heute noch an diesem Standpunkt fest. Reichsfinanz⸗ minister Dernburg habe seinerzeit die Beibehaltung der Steuer vertreten ebenfalls der damalige Regierungskommissar, jetzige Staatz felretar Popitz. Auch der Reichsfinanzminister Erzberger habe diese Steuer dann grundsätzlich verteidigt. Nach Auffassung des Redners kann höchstens eine kurzfristige Verschiebung des ersten Erhebungstermins der Steuer in Frage kommen, Da keine Ausficht auf Annahme eines sozialdemokratischen Abände⸗ rungsantrages bestehe, würden die Sozialdemokraten auf einen solchen Antrag verzichten, aber auch anderen Abänderungs⸗ anträgen nicht zustimmen, um die Annahme des Gesetzes nicht zu gefährden. (Hört, hört! bei den Kommunisten) Die Regie⸗ rung werde hoffenklich grundsätzlich an der gerechten Steuer festhalten.
Abg. Rademacher (D. Nat) befürwortet den von ihm wieder eingebrachten Antrag auf n, der Besteuerung der toten Hand. Es ist zu prüfen, ob diese Steuer wirtschaft⸗ lich gerecht ist, das ist sie nach unsexer Auffassung nicht, sie ist eine Sondervermögenssteuer, die nicht in das Gesetz hinein⸗ gehört. Die Nationalversammmlung von 1919 hat die Steuer ganz naiv ausgelegt, um sie begründen zu können. Auch Sozial⸗ bemokraten wie Sollniann haben damals selbst schwere Bedenken gegen 1. Steuer gehabt. Herr Keil fährt zur Begründung an, daß biese Steuer ja schon früher in den Stempelsteuer⸗ gesetzen, auch in Bayern, i. habe. Die Sozialdemo⸗ kraten sind doch sonst für Aufhebung der alten Bestimmungen. Die Fideikommisse sind zum Aussterben verurteilt, sie spielen also wirtschaftlich keine Rolle mehr. Daß die Kirche besonders steuer⸗
könnten diese Steuer nicht entbehren; es ist aber keine laufende, sondern eine einmalige Steuer, auf die sich die Gemeinden nicht berlassen sollten. In ben Rahmen des jetzigen Steuer systems paßt die Besteuerung der toten Hand nicht mehr hinein, da andere Steuern für das Vermögen bestehen. Die Steuer nach dem gemeinen Wert, die zugrunde gelegt werden soll, ist gar nicht durchzuführen, weil die Gemeinden keine Unterlagen dafür haben. Der Ausschußantrag trägt den Charakter des Kom⸗ promisses allzu sehr in sich; wir meinen, daß die Verhältnisse heute schon her liegen, und wir nicht auf weitere Vorschläge innerhalb zweier Jahre zu warten brauchen. Die „tote Hand“ . ein unglücklicher Ausdruck, es ist eine lebende warme Hand. Redner bittet um Annahme des deutschnationalen Antrages.
Abg. Dr. Föhr⸗Baden (Zentr-) erklärt sich mit der Rück⸗ überweifung des deutschnationalen Antrags an den Ausschuß ein⸗ verstanden, wenn gleichzeitig der Zentrumßantrag überwiesen wird, der eine Steuerbefreiung bei Kleinsiedlungen und bei Grund⸗ erwerbsübertragungen zum Zwecke des Kleinwohnungsbaues ver⸗ langt. Nach den Erfahrungen in Berlin liege die Hauptschwierigkeit bei der Besteuerung der „toten Hand“ in dem Erfordernis der Be⸗ messung nech dem gemeinen Wert. Eine gleichmäßige Besteuerung sei nicht möglich, es müsse zwischen den einzelnen Steuerobjekten unterschieden werden. Die Fideikommisse, die vor dem 1. Januar 1929 aufgehoben seien, sollen befreit werden, dagegen diejenigen nicht, die erst nach diesem Termin aufgehoben worben seien, ob⸗ wohl die Aufhebung längst beschlossen sei. Das sei eine Un⸗ gerechtigkeit. Bis zu den Kommunisten sei man der Meinung, baß die geltenden Vorschriften für die Besteuerung der „toten Hand“ den heutigen Verhältnissen nicht mehr angepaßt seien. Deshalb müsse von der Negierung verlangt werden, daß sie neue Vorschläge mache. Die Initigtive sei Sache der Regierung. Das Zentrum stimme dem Ausschußantrag zu und behalte sich für später die Stellungnahme zu den Regie rungsvorschlägen vor.
Abg. Hölle in (Komm,) meint, daß heute das Grabgeläute für den letzten Rest der Erzbergerschen Steuerreform ertöne. Die Arbeiter sollten um die Früchte der Revolution gebracht, und erneut belogen werden. Der Abgeordnete Keil treibe Spiegel⸗ fechterei. Im Ausschuß habe der Vertreter der Volkspartei wie ein Feldwebel Herrn Keil angebrüllt und Herr Keil habe dann die Hände an der ö strammgestanden. (Heiterkeit) Sein Freund und Koalitionsoberschieber habe sich dann bei dem Ad⸗ geordneten Becker⸗Fessen demütig entschuldigt, daß Herr Keil eine demagogische 6 riskiert habe. (Heiterkeit. Diese Steuer komme en Ländern und Gemeinden zugute, die in schwerster Finanznot seien. Aber hier im Reiche habe man es leicht, diese Steuer auf⸗ zuheben, die den Ländern und Gemeinden 150 Millionen Mark ein⸗ bringt. Den Ersatz müßten wieder die Massen leisten. Der sozial⸗ demokratische Reichsfinanzminister habe in sechs Monaten seiner Amtszeit nicht Zeit gefunden, die notwendigen Aenderungen des Ge setzestextes vorzuschlagen, damit die Besteuerung der „toten
kräftig ist, kann man 9 behaupten. Die Gemeinden, heißt es,
Hand“ bestehen bleiben könne. Im Interesse der Arbeiterklasse dürfe diese Steuer nicht aufgehoben werden, während gleichzeitig die Bezüge der Arbeiter verkürzt werden sollen. Das Geistesproduk des Ausschußantrags sehe nach der Dunkelkammer oder nach Nach t⸗ arbeit aus. (Heiterkeit. Redner empfiehlt den Antrag seiner Partei, wonach nur die Grundstücke der Kleinbauern und de; Klein. gewerbes befreit werden sollen, die Regierung aber neue Vorschläge zur Aenderung des Gesetzes so schaell machen soll, daß die neue Veranlagung der Steuer bis zum 1. April 1929 sichergestellt sei. Solange diefer Reichstag unter sozialdemokratischer Führung be⸗ stehe, fei fortgesetzt Betrug an den Arbeitern verübt. Die So zial⸗ demokraten verkauften nicht nur ihre Grundsätze, sondern auch ihre Seele an die Kapitalisten. (Beifall bei den Kommunisten.)
Abg. Schneider⸗Berlin (Dem) erklärt, im Ausschuß sei einwandfrei festgestellt worden, daß in der von der National- versammlung festgestellten Form die Grunderwerbssteuer nicht erhoben werden könne. Eine Hinausschiebung der Steuererhebung sei deshalb sachlich gerechtfertigt; die Demokraten seien zu ein⸗ gehender sachlicher Prüfung bereit. Die Einstellung in die Etats habe gezeigt, daß den Kommunen aus dieser Steuer erhebliche Summen zufließen können. Die Stadt Berlin habe übrigens . mit 22 Millionen gerechnet, wie Abgeordneter Höllein behauptet habe, sondern nur mit 18 Millionen. Die Demokraten würden dem Gesetzentwurf wie der Entschließung zustimmen.
Abg. Dr. Be cker⸗Hessen (D. Vp.) betont, er wolle den Abgeordneten Keil und die Sozialdemokratische Partei nicht gegen die Angriffe des Abgeordneten Höllein in Schutz nehmen. Aller⸗ dings schreibe er die Haltung des Sozialdemokraten und auch des Finanzministers Dr. Hilferding dem Umstand zu, daß auch Sozial. bemokraten einmal zur Durchführung eines vernünftigen Ge⸗ dankens bereit seien. Man kommt nicht darüber hinweg, so erklärte der Redner, daß dieses Gesetz mit seinen Bestimmungen heute nicht durchführbar ist Der Grundbesitz kann diese Belastung nicht tragen, es muß daher eine Aendevung der Bestimmungen erfolgen. Seit den Tagen der Nationalversammlung und des Finanzministers Eraberger hat sich unser Steuersystem von Grund auf geändert. Win siiid der Meinung, daß wir diese Bestim⸗ mungen heute schon grundsätzlich aufheben könnten. Seiner ze it haben wir dem Gesetz im ganzen auch nur trotz schwerster Be⸗ denken zugestimmt. die sich eben auf die Besteuevung der „totem Hand“ bezogen. Die Kommunistische Partei hätte der von den Parteien verlangten sachlichen Untersuchung der Regierung doch auch zustimmen können, wvmenn nicht ogitatorische Rücksichten sie daran hinderten. Die Art der vom Abgeordneten Keil befür⸗ worteten „Ersatz“⸗Steuern ist doch mindestens als merkwürdig zu bezeichnen. Manche Kommunen sollten mit der Verwendung ber Steuern etwas sparsamer umgehen. Den Antrag der Er⸗ hebung auf „Ersatz⸗Steuer lehnen wir ab.
Abg. von Sybel (Christl, Nat. Bauernp) fordert gleich⸗ falls die Aufhebung der pexiodischen Grunderwerbssteuer, die eine . darstelle und angesichts der Notlage der landwirtschaft nicht tragbar sei. In einer solchen Steuer liege auch der Anreiz zu einer weiteren Aufwärtsbewegung des kom ⸗ muntistischen Etats. Der Redner bedauert, daß eine Anzahl vom Abänbderungsanträgen seiner Partei zur Grunderwerbssteuer bei dieser Gelegenheit nicht mitbehandelt würde. Vor oilem sollten die privaten Siedlungen steuerfrei gelassen werden. Der? eichs · tag möge sich möglichst bald erneut mit der Grunderwerbs⸗ steuer befassen.
Bei der Abstimmung werden die Ausschußanträge unter Ablehnung aller ,, angenommen. Ebenso findet die vom Ausschuß vorgeschlagene Entschließung An⸗ nahme.
Die dritte Beratung kann infolge Widerspruchs des Abg. Höllein heute nicht stattfinden, sie wird daher auf die morgige Tagesordnung gesetzt werden.
Es folgen Ausschußanträge, die die Reichs⸗ regierung erfuchen, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Re⸗ gekung der Rechtsverhältnisse der Wartestandsbeamten vor⸗ zulegen und im Benehmen mit den Ländern in verstärktem Maße für die Wiederbeschäftigung der Wartestandsbeamten zu sorgen, ferner dem Reichstag alljährilch eine Uebersicht vorzulegen, aus der die Auswirkungen des 8 40 des Be⸗ soldungsgesetzes vom 16. Dezember 1927 zu ersehen sind.
Abg. Dr. Frick (Nat. Soz.) erhebt Widerspruch gegen die dauernde Verlängerung der Ausnahmebestimmungen gegen die Wartestandsbeamten. Stets hätten die Regierungs parteien gegen die Oppositionsparteien für die nationalsozialistischen Anträge gestimmt; das zeige, daß lediglich agitatorische Gesichtspunkte ge⸗— golten hätten.
Abg. Gottheiner (D. Nat.) bedauert, daß der Finanz- minister mit der neuen Vorlage des wr n, r ,,, noch immer nicht fertig sei. Schon im Jult habe die Deutsch⸗ nationale Partei eine Entschließung eingebracht, mit möglichster Beschleunigung eine endgültige Regelung des Wartestandsbeamten⸗ rechts vorzulegen. Man hoffe, daß die Wartestandsbegmten nun im Januar endlich zu einer Regelung auf Grund ihrer wohl⸗ erworbenen Rechte kommen.
Abg. Torgler (Komm.) legt gleichfalls das Gewicht auf die endliche Einbringung des Gesetzentwurfs. erhebt aber schon fetzt Einspruch gegen eine Pensionierung von Wartestandsbegmten bit zum 31. Januar 1229, die man auf einen Druck des Finanz mimssteriumz zu planen scheine, weil eine Zwangspensionierung offenbar die K Zweidrittelmehrheit nicht erhalten werde. Es handele sich anscheinend um eine Fortsetzung des Beamten abbaues. Der Redner fordert eine Uebersicht über die bisherige Auswirkung der Abbauverordnung.