1928 / 293 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Dec 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Erfte Anzeigenbeilage zum Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 293 vom 15. Dezember 1928. S. 2.

b

180323

E. J. Ohle's Erben Allien⸗ gesellschaft, Breslau.

Hierdurch gestatten Aktionäre 29. Januar Z uhr, im Sitzunge saale des Schleüschen Bantvereins, Filiale der Deutichen Bank, Breslau, Albrechistraße ng / ß. stattfindenden ordentlichen Generalversammlung ergebenst einzuladen.

Tagesordnung:

J. Erstaftung des Geschäftäberichts und Vorlegung der Bilanz nebst Gewinn— und Verluftrechnung fuͤr das Geschäfte⸗ jahr 1927 / 28.

2. Genehmigung der Bilanz sowie der (Gewinn⸗ und Verlustrechnung. E lastung des Vorstands und des Auf⸗ sichts rats.

3. Russichtsratswahl.

Zur Teilnahme lammlung sind diejenigen Aktionäre be—⸗ rechtigt, welche gemäß 14 der Satzungen, späteffens am dritten Werktage vor der an— beraumten Generalversammlung, während der üblichen Geschätsstunden ihre Aktien der Gesellschastskasse, einem deutschen Notar oder bei den Bank—

entweder bei

häusern:

Schlesischer Deutschen

General ve

odr)

Bilanz am 31. Dezember 1927.

Bekanntmachung Württembergischen Attiengesellschaft, reichsmündelsichere hypothekenpfandbriefe Reihe XE betreffend. des Börsengesetzes Wirtschaftsministerium angeordnet, daß es für die Zulassung dieer Pfandbriefe zum Börsenhandel in Stutt⸗ nes Prospetter

Leipziger Handels⸗ und Verkehrs⸗Bank A. G.

II. Bekanntmachung.

Durch führung inserer außerordentlichen Generalversamm— ovember 1924 hatten wir Reiche anzeiger J. Februar 1925 unsere Attionäre auf⸗ gefordert, ihre Aftien nebst Gewinnanteil⸗ und Erneuerungescheinen bis 265. Februar Umtausch einzureichen. die Einreichungsrist

Kreditver Stutigart,

Dienstag, den

nachmittags lung vom 295.

Einreichung nicht bedarf.

GM 5000 000—̃ist eingeteilt

schließtlich, und jwar sindet bis zu diesem Zeitpunkt an unseren Kassen

Leipzig 8. 3, Kantstr. 111,

Leipzig C. 1, Kunprinzstr. 9, während der üblichen Geschärtsstunden ein Umtausch dergestalt statt, daß gegen Ein⸗ reichung von

nom. PM 80090 alter Aftien RM 20

neue Aktien bzw

nom. PM 40 006 alter Aktien RM 100

neue Attien einschließlich laufender Gewinnanteilscheine Zug um Zug ausgegeben werden.

Alte Aftien, die bis 15. Februar 1929 zum Umtausch in neue Aktien nicht ein— gereicht werden oder deren Gesamtnennwert die zum Umtausch in Reichsmarfaktien er⸗ sorderliche Summe nicht erreicht und die uns nicht zur Verwertung für Rechnung der Inhaber zur Verfügung geftellt wewen, werden nach Maßgabe der gesetzlichen Be⸗ stimmungen für kraftlos erflärt. Stelle der für kraftlos erklärten Papier⸗ Reichs markaktien unserer Gesellschaft werden nach Maßgabe des Gesetzes verkauft. abzüglich der entstandenen Kosten an die Berechtigten

Nr. 13951/14650 zu GM ) Nr. 10951/11600 zu GM 14701/15900 zu GM 22651/23950 zu GM 1000 8921/9770 zu GM 2000 . 1821/1940 zu GM h000 Pie Stücke lauten auf den Inhaber. Zins termine Die Goldhvpothekenpfandbriefe sind bis . April 1934 unfündbar und spätestent bis 1. Oktober 1968 zu tilgen. zahlung erfolgt im Wege der Auelosung, der Kündigung oder des Rückkauf. die Goldhypothekenpfandbriefe betreffenden Bekanntmachungen, ins besondere nach den

Generalver⸗

sowie eine Liste der früher aus, gelosten, aber noch nicht eingelösten Stücke Reichs anzeiger, Württ. Staatsanzeiger und in einer Stutt⸗ garter Tageszeitung veröffentlicht.

Die Zinsscheine sowie die ausgelosten und gekündigten Stücke werden kostenzrei an unserer Kasse in Stuttgart eingelöst. Daselbst werden auch die neuen Zinsschein⸗ Im Falle einer Kon⸗ vertjerung wird eine Stelle eingerichtet bekanntgegeben,

Bankverein, ank, Breslau, Effet tenkasse der Deutschen Bank. Berlin, Georg Fromberg C Co., Berlin, Abraham Schlesinger, Berlin, hinterlegt haben und bis nach abgehaltener sammlung dort deponiert lassen. Breslau, den 14. Dezember 1928. Der Vorstand. m .

bogen ausgegeben. Der Erlös wird

Filmabschlüsse .

Kreditoren Aktienkapital Bankkonto Reingewinn.

Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

vertierung kostenfrei erfolgt. Stuttgart, im Dezember 1928.

Württembergischer Kredit verein Aktiengesellschaft.

Leipzig, 12. Dezember 1928. ndels⸗ und Berkehrs⸗ ank A.⸗G.

Grmisch.

Leipziger Ha is 73 6 B

Hugo Vogel.

Prospekt

59 0900, neue auf Stammaktien,

je RM 1900. Nr.

100, Nr.

RM 1000,

nom. RM 2900 0090, (eine Reichsmark

iiber uon. RM 2 den Inhaber lantende

0 9 9

Stück zu je

an kg Feingold)

Handlungsunkostenkonto Jinsenkonto Gewinn.

Kopienkonto . Lizenzen konto... Material, Photos u e nn ; Filmkonto

;

Durch

79821]

Attienmalzfahrik Karl Hoffmann A. G., Vayreuth.

Bilanz für den 30. September 1928.

Teilschuldverschreibungen Zusatzverzinsung, rürkzahlbar zu 10 74, bzw. LI *, RM 200, Reihe A 500. Rei RM loo,

Stück zu je ; e B Nr. 1251— 2159 2151 2659

.

Reihe C Nr. RM 2000, Reihe D Nr. 2651 3050 der

Bank für Brau⸗Industrie, Berlin. Die Gesellschaft wurde unter der Firma , 8. Juni 1899 mit dem Sitz in Berlin und einer Dresden errichtet. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bes Gegenstand des Unternehmens sind Geschäfte das Gebiek der Brau⸗Indnstrie, die Herstellung und den Rohmaterialien, sowie auf den Erwe dieser Zwecke erforderlichen E ch der Erwerb und der Wie vie sonstiger

Stück zu je Stück zu je

Bank für Brau⸗Indu trie Zweigniederlassung in

9 9 1

timmte Zeit nicht beschränkt. aller Art, welche sich auf Vertrieb von Bier und rb und die Herstellung zegenstände beziehen. derverkauf von Aktien, An⸗ Werte von Brauereien lich auch die Betätigung und Be⸗ Die Firma kann weitere Zweig⸗ desselben errichten.

sher nom. RM 10 045 009. 200 600 zu je nom. RM 20,‚— 2900 Sol = 206 500 und Nr. 206 851-208 850 zu je nom. Reichs⸗ 206 850 und Nr. 208 851 - 283 659 e nom. RM 14,— Nr. 13000 M 1,.— Nr. 3001 6000, sämtlich auf den

die Verarbeitung von aller zur Erreichun besondere ist hierngch au teilscheinen oder Schuldverschreibungen so und verwandten Unternehmungen und end teiligung bei anderen Industrien niederlassungen im Deuts Das Grundkapital der Ges 00 Stammaktien Nr. 1—

Generalversammlungsbeschluß vom 28. August 1928 wurde Herr Marcel Hellmann zu Berlin aus dem Vorstand der Gesellschaft abberufen. Nero - Film A. G.

Der Vorstand.

chen Reiche und

ellschaft betrug bi eingeteilt in 200 0 Stammaktien Nr. mark 100, zu je nom]. RM 1000. 3000 Vorzu und 3000 Vorzugsaktien zu je nom.

5150 Stammaktien Nr. 206501 Saktien zu j

Gebäude. Maschinen Inventar.

Sãcke

ffekten

Vorrat aktien Debitoren

Vorrãte

Altienkapital Reservefonds . Kreditoren

Akiepte

Rückstellungen . Gewinnvortrag aut Reingewinn aus 19271286.

Gewinn- und Verlustrechnung für den 30. September 1928.

Inhaber lautend. Anläßlich der RM go 0060. Führung des Bankhause gegeben worden, mit der weisen Erwerb f bis zum 1. Juli 1 schaft zum Bezug diesen nom. RM 900 090, Aktien s lichen Generalvers RM 200 000, zum

1927) war ein Betrag an ein unter udes Konsortium

letzten Kapitalserhöhung (2. März neuen Aktien zum Kurse von 101 * s Gebr. Arnhold, Dresden ⸗Berlin, stehe Verpflichtung, diese Aktien der Gesellschaft zum tau sigung zu halten, soiweit die Aktien aber ie den Aktionären der Gesell⸗ gungen anzubieten. ußerordent⸗

*

remder Aktien zur Verf z29 dazu nicht benötigt werden, f nach noch zu vereinbarenden Bedin ind gemäß den Beschlüssen der a 2. März 1927 im Geschäftsjahr 1927/28 nom. enwerk⸗Aftien und zum Erwerb sellschaft A⸗G., Ulm, n sind anläßlich der lktionären zum Bezuge angeboten 900 000, Aktien sind Gegenstand

ammlung vom Erwerb von nom. RM 320 000, Sachs schäftsjahr 1925/‚29 weitere nom. RM RM 300 000, = Aktien der Umer Brauerei⸗Ge Die restlichen nom. RM neuen Kapitalserhöhung im Juli 1928 den 2 worden (f. unten). Diese gesamten nom. RM dieses Prospekts.

Die ordentliche Geueralversammlung von Betriebsmittel eine weitere Erhöhung des Stammaktie auf höchstens nom. RM 15 000 090. und RM 100 000, be⸗

,, 9 9 42 2 79 ,, 9 o o o n oo oo o g 9 9 5 ,

verwandt worden. 00 000, Aktie

1 25. Juni 1928 hat zwecks

Verstärkung der um höchstens nom. RM 5000 000, des Vorzugsaktienkapitals um nom. RM 55 000, auf nom.

von nom. RM 3090 0090, n durchgeführt worden, und 1550 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Das gesetzliche Bezugsrecht der

zunächst um einen Betrag Stammaktien und nom. RM 55 9609, Vorzugsaktie war durch Ausgabe von ? se ab 1. April iges gewinnanteilsberechtigt sind

Diese Erhöhung ist

Abschreibungen Unkosten ..

Steuern Kursdifferenzen Gewinnvortrag 1927 Reingewinn 1527/28

Betriebsüberschuß . Gewinnvortrag aus Kurs differenz

Die Generalversammlung vom 7. De⸗ 19g28 hat die Verteilung einer Dividende von 40ͤ9 auf das Stammkapital von RM 240 000 beschlossen und enolgt die Auszahlung auf Grund der Vorlage des Dipidendenscheins Nr.! ab 1. Januar 1929 bei der Bayerischen Staatsbank in Bavꝛreuth. Bahyrenth, den 7. Dezember 1928. Der Vorstand. Hoffmann.

zember

M 3006000, neuen Stamm⸗ benfalls Gegenstand dieses Prospekts Arnhold stehendes den Inhabern der RM 9500 000, RM 1000, alte Dividende ab

Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die nom. R aktien, von denen nom. RM 2350 0900, —– e rden an ein unter Führung des Bankhauses Gebr. um zu Pari begeben mit der Verpflichtung, daraus bisher umlaufenden Stammaktien im Gesa ein Bezugsrecht dergestalt einzuräume Stammaktien April 19238 und je nom. 6M 26 ige Obligationen mit Zinsen und Gesamtpreis von RM 700, zuzügli Gleichzeitig wurde das Konsortium verpflichtet, vom Juni 1927 stammenden und noch in seinem M 506 000, Stammaktien mit zum Bezuge an⸗ Stammaktien wurden deshalb Angebot an die Aktionäre nicht

mtbetragé von nom.

n, daß für je nom. neue Stammaktien RM 200, von der Gesellschaft auszugebende atzverzinsung ab 1. August 1928 zum Börsenumsatzsteuer bezogen werden hierbei die aus der

früheren Kapitalserhöhun Besitz befindlichen nom. Von den neuen nom. RM 3 000 0090, nom. RM 650 000, neue Stammaktien zum e nom. RM 650 000, Aktien mit den Nummern 212 751 —– 213 4900, it sie nicht zu An⸗ Bezuge an⸗

benötigt. Dies die nicht Gegenftand dieses Prospekts sind, sollen, sowe gliederungszwecken gebraucht werden, später den Aktionären zum geboten werden.

Das Uebernahmekonsortium hat sich verp Angebot an die Stammaktionäre sich ergebenden Erlös abzüglich Transaktion entstehenden Kosten, Steuern, Auslagen usw. an die Gesellschaft ab⸗ Bei der Begebung der nom. RM 2 000 009. Obligationen ist weder Das bei der Begebung der Bezugsaktien 23 des Erlöses, die dem Konsortium zu⸗

wird entsprechend den gesetzlichen Be⸗

flichtet, den gesamten, aus dem der durch die

ein Agio noch ein Disagio entstanden. erzielte Aufgeld, das abzüglich der 3690 allen, etwa RM 12090 000, beträgt,

Die nom. RM 55 90090, neuen Vorzugsaktien, die auf den Inhaber und über je RM 160, (RNr. 451 —- 1000) lauten ünd deren Gewinnberechtigung mit dem J. April 1928 beginnt, wurden jzu Pari an die Allgemeine Trenhand⸗Aktien⸗ Gesellschaft, Dresden, begeben. Die neuen Vorzugsaktien sind den alten Vor—

ͤ gt. Die Stückelung der alten nom. RM. 45 0090, Vor- zugsaktien, die bisher aus 3000 Stück zu je nom. NM 14. Nr. 1— 3009 und 30569 Vorzugsaktien zu je nom. RM 1, Nr. 3091 - 6009 bestanden, ist dahin ge⸗ ändert worden, daß diese nunmehr auch aus Stücken zu je nom. RM 100 (Nr. 1 -= 450) bestehen.

;. Die Durchführung der weiteren Erhöhung des Stammaltienkapitals um höchstens nom. RM 2009 000, die auf den gab? und über je nom. Reichs⸗ mark 1000 lauten und vom 1. April desjenigen Jahres an gewinnanteils—⸗ berechtigt sind, in welchem sie zur Ausgabe gelangen, ist dem Ermessen des Vor⸗ stands überlasfen. Die Ausgabe dieser neuen Aktien darf aber nicht unter 101 * des Nennbetrags geschehen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgefchlossen. Der nächsten Generalversammlung wird von der Verwaltung ein 1 unterbreitet werden, daß diese Kapitalserhöhung hinfällig wird, falls ihre Burchführung nicht bis zum 31. Dezember 1933 erfolgt ist. Sofern die Jurchführung der Kapitalserhöhunng nicht bis zum 31. n 1930 erfolgt ist, soll die Verwaltung gehalten sein, die nach dem 31. Dezember 1930 auf Grund der erteilten Ermächtigung etwa neu geschaffenen Aktien ansschließlich für die Ablösung der Obligationsschuld in Gemäßheit des 3 4 der auf Seite 6 dieses Prospekts abgedruckten Anleihebedingungen zu verwenden. Das Stimmrecht auf diese nom' RM 2 000 000, —– Aktien söll nach der Durchführung der Erhöhung so lange ruhen, wie der Gesellschaft selbst das ausschließliche Verfügungsrecht über diese Aktien zusteht. Diese nom. RM 2000 060, neuen Stammaktien sind nicht Gegenstand dieses Prospekts.

Des Grundkapital der Gesellschaft beträgt ,, nom. Reichsmark 13 100 900, und ist eingeteilt in 200 0090 Stammaktien Nr. 1— 200 999 zu je nom. RM 20, —, 85090 Stammaktien Nr. 200 09001206 509 und Nr. 206 851 bis 205 55h zu je nom. RM. 100, —, 5150 Stammaktien Nr. 206 501 - 206 850 und Rr. 0s oh t? 213 650 zu je um. RM 1000. 20 9969 Stammaktien Ne; 213 65] bis 233 6560 zu je nom. RM 100, 1009 Stammaktien Nr. 23 öl = 234 659 zu je nom. RM 1900, und 1900 Vorzugsaktien Nr. 11009 zu je nom, Reichs⸗ mark 100, . Sämtliche Aktien lauten auf den Inhaber und sind voll gezahlt. Die Aktien Nr. 1 160 000 tragen die Unterschrift des Vorstands, dier falsimilierte Unterschrift des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und die Unterschrift des Kontroll⸗ beamten; die Aktien Nr. 19 901 = 20 00 tragen die , e, n. Unterschriften des Vorstands, des Aufsichtsrats und des Kontrollbeamten. Die Aktien Nr. 295 01 =- 234 650 und die Vorzugsaktien, letztere mit Nr. 1— 1000, tragen die falsimilierten Unterschriften des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die eigen⸗ händige Unterschrift des Kontrollbegmten. Ueber die Aktien Nr. 40 09-178 0990 ist für je nom. RM 120, eine Aktienurkunde ausgefertigt. Der Vorstand ist berechtigt, über mehrere Aktien der Nr. 40 001— 206 000 eine Urkunde aus⸗ zufertigen.

Die Vorzugsaktien sind mit folgenden Rechten ausgestattet: Sie haben vor den übrigen Aktien ein Vorrecht aüf einen Gewinnanteil von 6 * der ge⸗ seisteten Einzahlungen mit Nachzahlungspflichtz die Vorzugsaktionäre erhalten ferner für jedes auf die Stammaktien über 25 35 hinaus zur Verteilung ge⸗ langende angefangene 1 *. Dividende ein weiteres . A Zufatzdivide nde, für die sämiliche für die 6 ige feste Borzugsdividende geltenden Bestimmungen An⸗ wendung finden. Wird eine inf im Laufe eines Geschäftsjahres ge⸗ leistet, so ist hierauf der Vorzugsgewinnanteil für dieses e ih, nach dem Verhältnis der Zeit zu entrichten. Falls jedoch 6 Zinsen auf den ein⸗ zuzahlenden Betrag seit Beginn des Geschäftsjahres bis zur Einzahlung gezahlt werden, so ist der Vorzugsgewinngnteil auf die Einzahlung für das ganze Ge— schäftsjahr zu entrichten. Reicht der verteilbare Reingewinn zur . des Vorzugsgewinnanteils von 64, nicht aus, so ist jedesmal der fehlende Betrag aus dem Reingewinn der nächstfolgenden Jahre vorweg zu entnehmen.

Bei einer etwaigen Liquidation erhalten die Inhaber der Vorzugsaktien aus dem Liquidationserlös, bevor eine Ausschüttung an die Stammaktionäre er⸗ folgt, einen Anteil bis zur Höhe von 1127 des Nennbetrags ihrer Aktien, und zwar im Verhältnis zu den auf sie geleisteten Einzahlungen, zuzüglich etwaiger rückständiger Vorzugsgewinnanteile sowie zuzüglich 6 2 des Nennbetrgges der geleisteten Einzahlungen seit Beginn des Geschaͤftsjahres, in welchem die Liqui⸗ hatlon beschlossen worden ist. Der darüber hingus sich ergebende Liquidations⸗ erlös fällt den Stammaktionären allein zu. Die Umwandlung der Vorzugs⸗ aktien in Stammaktien durch Beschluß der Generalversammlung ist zulässig.

Die Vorzugsaktien sind mittels Auslosung, Kündigung, Ankauf von Aktien oder in ähinlicher Weise rückzahlbar. Die Gesellschaft hat das Recht, sie jederzeit ganz oder teilweise nach mindestens sechsmonatiger Kündigung niit 12 35 ihres Nennbetrages zuzüglich etwa . J , ,. sowie 65 laufender Stückzinsen zurückzuzahlen. ifengt die Einziehung aus dem verfügbaren Gewinn, so sollen in einem Geschäftsjahr nicht weniger als 1 8 und nicht mehr als 19 33 der Vorzugsaktien gerlgt werden. Zu der Einziehung der Vorzugsaktien bedarf es außer den Beschlüssen der gemeinsamen General⸗ versammlung eines in gesonderter Abstimmung gefaßten eschlusses der Stamm⸗ attionäre. Die Nummern der zu kündigenden und zu tilgenden Vorzugsaktien werden durch das Los zu notariellem Protokoll bestimmt und einmal in den Ge⸗ sellschaftsblättern zur Äufkündigung veröffentlicht. Die Auszahlung findet nach Ablauf von sechs Monaten seit der Kündigung gegen Rückgabe der ausgelosten Vorzugsaktien nebst laufenden Gewinnankeilscheinen und Erneuerungsscheinen statt, Unbeschadet des Rechtes auf Erhebung der für frühere Jahre etwa noch nachzuzahlenden Gewinnanteile.

Von den nom. RM 100 00, Vorzugsaktien befinden sich nom. Reiche⸗ mark 45 000, im Besitz eines unter Führung des Bankhauses Gebr. Arnhold, Dresden-Berlin, stehenden Konsortiums und RM 55 ho, im Besfitz der All⸗ gemeinen Treuhand ⸗Aktien⸗Gesellschaft, Dresden.

Der Vorstand besteht zurzeit. aus den Herren Stadtrat Dr. Johannes Krüger in Dresden, Oskar Thieben in Berlin, Alfred Behrend in Dresden und Dr. Hans Friedmann, Berlin.

Der von der ordentlichen Generglversammlung zu wählende Anfsichts rat besteht aus mindestens neun Mitgliedern, e,. aus den Herren: Dr. Heinrich Arnhold, bayr. Konsul, Bankier, Milinhaber des Bankhauses Gebr. Arnhold, Tresden⸗Berlin, Vorsitzender; Eurt Sobernheim, Direktor der Com- merz⸗ und Privat⸗Bank ir e n , Berlin, stellvertretender e, de. Hans Arnhold, Mitinhaber des Bankhauses Gebr. Arnhold, Dresden⸗Berlin, stellvertretender Vorsitzender: Fritz Andrege, , , . der Firma Hardh & CEo., G. m. b. H., Berlin; Konsul Siegfried Au fhäuser, Bankier, i. Fe. H. Auf⸗ häuser, München; Richard Chrzescinsti, Regierungsrat a. D., Berlin; Fritz Hirsch, Kaufmann, i. Fa. S. Hirsch, Frankfurt . M.; Werner Janke, Direktor der Berliner Kindl Brauerei Aktiengesellschaft, Berlin; Ernst Mathias, Dresden, Generaldirektor der Radeberger Exportbierbrauerei Aktiengesellschaft, Radeberg; Wilhelm Reinhardt, ger sireffr der Leipziger Bierbrauerei zu Reudnitz, Riebeck & Co. Aktiengesellschaft, Leipzig:; Ernst Sander, Direktor der Darmstädter und Nationalbank en , e , auf Aktien, Berlin; Dr. Hermann Schmitt, Geheimer Rat, Ministerialdirektor a. D., Dresden; Dr. jur. Walter Schreiber, Mitinhaber bes Bankhauses H. C. Plaut, Leipzig; Kommerzienrat Ir Hermann Schülein, Generaldirektor der Aktien rauerei zum Löwenbräu, München; Kommerzienrat Maximilian Stein, Privatier, Berlin; Sieg ried Weinmann, Direktor der Schöfferhof⸗Binding⸗Bürgerbräu Aktiengesellschaft, X 6 Mm Frankfurt a. M.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats beziehen außer dem en ihrer Auslagen für ihre Tätigkeit eine jährliche, auf ka,, , ,. zu verbuchende Vergütung är g geit Chr ährbie öh licher bes gus Ker chritte des Luffichigrätg ge. bildeten engeren Ausschusses weitere RM 1500, jährlich erhalten. Der Vor- sitzende erhält das Doppelte. , n,. erhält der Auffichtsrat gemeinschaftlich eine Tantieme von 1625, vom Reingewinn, über deren Verteilung unter die Mitglieder der Aufsichtsrat selbst beschließt.

In den Generalversammlungen, die am Sitz der Gesellschaft oder an einem anderen deuntschen Börsenplatz stattfinden sollen, gewähren je Reichs⸗ mark 260, Nennbetrag einer Stammaltie eine Stimme . Vorzugsaktie über nom. RM 100, acht Stimmen. Bei Beschlußffaffung über a) Besetzung des Aufsichtsrats, b) Aenderung der Satzungen, e) AÄuflösung der Ge⸗ sellschaft gewährt aber jede orzugsaktie über non. R 1990, S0 Stimmen. Somit stehen einem Stammaktienkapital von nom. Reichs⸗ mar I G96 O55, mit 659 0099 Stimmen Soo Stimmen, in den drei oben erwähnten Fällen jedoch 89000 Stimmen der nom. Reichsmark 196 990, Vorzugsaktien gegenüber. .

Alle von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen ordnungsmäßig durch einmalige Einrückung im Deutschen Reichsanzeiger; die Gesellschaft verpflichtet sich außerdem, die von ihr ausgehenden Bekannt machungen in einer Berliner Börsenzeitung zu veröffentlichen. .

Fe, Geschäfteäjahr läuft vont J. April bis zum 81. März des solgenden

Jahres.

Lebrecht. fimmungen dem gesetzlichen Reservefonds zugeführt werden.

(Fortsetzung auf der folgenden Seite.)

Erste Zentralhandelsregisterbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich Nr. 293. Berlin, Sonnabend, den 18 Dezember 1928

53 A 63 8 3 Erscheint an jedem Wochentag abends Bezugs. ; . 1 f Inhalt süberficht. 11

preis vierteljährlich 450 Re, Alle Postanstalten Anzeigenvreis für den Raum einer 1. er

nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabboler fünfgespaltenen Petitzeile lo Ga 2 Hüterrechts register,

auch die Geschäftsstelle 8 48. Wilbhelmstraße 32 Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an . . sster

Einzelne Nummern kosten 159 Sa Ste werden aur Befristete Ante igen müssen Tane 5. Musterregister, .

gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages vor dem Ginrückungstermin bel der 58. Urbeberrechteein trags rolle

einschließlich des Portos abgegeben Geschäftsstelle eingegangen sein . . . Vergleichs sachen, rschiedenes. .

a2 8 * 8 2.

Entscheidungen des Reichsfinan zhofs.

139. ͤ ; ͤ x 1 9 8 122 . * 14 3 je oi r w * 197 gem in ö 4 Landwirtschaftsbetriebe hervorgegangenen eder sonst mit ihm zu— trieben wird. Henn man um diese Nachteile zu vermeiden als b D . , , we. feuer- sannnenhä nge nden Schulden, fotzeit? nicht Gegenteiliges beftimmt abzugsfähige Schulden die in wirtschaftlicher Be⸗ abzug. Der Beschwerde führer, ein Gastwirt, wurde vom Finanz. st, von ber' Einheit er eden. Scheid 29 J ; iehun zum Steuergegen ] ehe en amt unter Androhung einer deldst rafe von 20 RM efordert e. . 6 n 6 ö, . und , . RM, aufgefar * ürechnung zum landipirtschaftlichen Betriebe nur Geldschulden,ů Schulden bestimmen würde, so würde man damit die un⸗ , ,, ö, . ee. . 5 n 2 . die zum Erwerbe von Zahlungsmitteln, Geldforderungen und günstigen Folgen kaum verringern. Die Feststellung des wirt 5 3 de,, e , . Wertpapieren 2 sind, aus, so könnte daraus e contrario schaftlichen Zusammenhanges einer Schuld mil einem bestimmten , 983 5 58 = Steuer geschlossen werden, daß andere wirtschaftlich mit dem Betriebe ver⸗ Gegenstand ist außerordentlich schwierig.! Da nach dem Ent⸗ 9 5 . vorzunehmen. Die Beschwerde hot der bundene Verbindtichkeiten bei der Einheitswertfeststellung nicht wurfe des Steuervereinheitlichungsgesetzes die Einheitswerte, wie . ö G Die Rechts⸗ unherücksichtigt bleiben sollen. Auch 8 3 der mit Zustimmung des sie für die , Betriebe nach dem Reichs⸗ . ) ? e . et. ie ö ung wird im Reichsrats und im Benehmen mit anderen Reichsministern er= bewertungsgesetze Iestzu ße en sind, künftig wie nach dem jetzt e. . m . - e, ,. des Reichs fingnzhofs be- assenen Durch führungsbestimmungen deutet damit, daß nur näher schon geltenden Rechte die gemeinsamen Besteuerungsgrundlagen in . . n. anlegen, hat, . * 66. n,. unigrenzte lanbwirtschaftliche Schilden den im 5 11 Abs. 2 des sowohl für die Reichssteuer wie für die Grundsteuern der Länder chlag. ö. . . e. n j e. die bbewer nun geg aufgeführten Schulden gleichgestellt und Gemeinden bilden sollen, können die obigen Ausführungen , se en, umnisatzsteuerpflichtiges Entgelt des werden, auf die Möglichkeit hin, daß andere nicht hach ihrem wohl als Ausdruck des Gesetzgebers für seine schon bisher be⸗ w e,, ,,, . az 39 , wirischaftlichen Grunde dazugehörende Schulden beim Einheits. stehende Auffassung angefehen werden. Sie können jedenfalls für , . ö,. 6. . . mis ge. werte berücksichtigt werden. Üeberwiegende Gründe sprechen in⸗ Lie Auslegung des 5 11 Abs. 2 des Reichsbewertungsgesetzes in

ö s. daß gelder, die nicht in der Form eines dessen für die Ansicht des Finanzgerichts. 8 47 Abs. 1 Nr. 1 des Betracht gezogen werden. Es gilt dies namentlich für die Hin⸗ festen Bedienungszuschlags auf die Preise der Speisen und Ge⸗ Reichsbewertungsgesetzes läßt zum Abzug vom Rohbermögen all! weisung auf die Bewertung des landwirtschaftlichen Betriebs nach iränke erhoben, sondern vom Gast freiwillig in vom Gast be⸗ ein Schulden zu, , , , ei n . dem Ertragswert, z 15 des Reichsbewertungsgesetzes Die Fe , . . gemein julden zu, soweit sie nicht bereits beim Betriebs⸗ em Ertragswert, 3 15 des Reichsbewertungsgesetzes. Die Fest⸗ n n. . en 3 . ,,, ichtigen Ent bermögen berücksichtigt sind (3 238). Als Betriebsvermögen be— stellung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit des landwirtschaftlichen ö. . . nn . er vrinst anz ist frei zeichnet das Reichsbewerktungsgesez nur das im 5 26 ums riebene Betriebs könnte nicht wohl in Einklang gebracht werden mit der von 1s denselben Gründen, aus denen in dem Vermögen, also das dem Betrieb eines Gewerbes oder der Aus⸗ Julassung des Schuldenabzugs, da sich die nachhaltige Ertrags- . . Hennen dan de. ung tenerpflicht anerkannt übung eines freien Berufs dienende Vermögen, während für die fähigkeit nur nach den obseitiven Verhästnifsen des landwirt= . en i muß auch die . licht bejaht werden In dem Landwirtschaftsbetriebe dienende Verniögensmaffe die Be⸗ schaftlichen Betriebs, nicht nach der fubektiven Art der Bewirt⸗ ö . it far . daß wenn auch zeichnung landwirtschaftlicher Betrieb gewählt ist. Mit dem Hin⸗ . des Betriebs durch den Inhaber richtet, von letzterer , , , nspruch, auf. Trintgel nicht gegeben weis auf g 28 ist auch zum Ausdruck gebracht, daß nur die dort aber die starken Veränderungen unterliegenden Schulden ab⸗ sei, im wirtschaftlichen Ergebnis dieser Fall sich nicht von dem erwähnt nit de cblichen Betriebe wirtschaftlich hängen. In Uebereinstimmun it Dr. Becker, Steuer un unterscheide, wo ein fester Bedienungszuschl erhob * ähnten, mit dem gewerblichen Betriebe wirtschaftlich zu Bagennft Mg ebereinstimmung mit Dr. Becker, Steuer und denn dem G l enungszuschlag erhoben werde; sammenhängenden Schulden, die beim Einheitswerte des Betrieds. Virtschaft V Sp. 533 ff. muß deshalb dem Finanzgexichte darin enn dem Gast sei bekannt, daß das Bedienungspersonal keine vermögens bereits berücksichtigt werden, nicht nochmals, und zwar beigetreten werden, daß die für Vieheinkäufe vom Beschwerde⸗ ausreichende unn ittelbgre Entlohnung durch den Wirt erhalte, beim Gesamtvermögen, abgezogen werden sollen. In diesem Sinne führer aufgenommenen Schulden nicht beim Cinheitswerte des inf ö 2) 9. rinlgeldern angewicsen sei; es hat sich die Verrkndung! nn Entwurf des Fäeichsbelwertungs⸗ gndwirtschaftlichen Betriebs sondern gemäß S 47 Abs. 1 Nr. 1 des Trinkgeld daft ein moralischer Zwang zu Entrichtung von gesetzes S. 49 noch befonders ausgesprochen. Daß Schulden nicht Reichsbewertungsgesetzes beim Gesamtvermögen. zum Abzug . a ne 6 daß das Trinkgeld Entgelt für die bloß in dem im s 11 Ab. 2 des Reichsbewertungègefetzes und 5? kommen. In Frage könnte nur kommen ob nicht der Abzug . 9 . . 6s gegenüber dem Gast sei. Die notwendige der Durchführungsbestimmungen bestimmten Umfang bei der nach § 47 Abs. ? des Reichsbewertungsgesetzes Sinschränkungen . 5 , J und EGinheitswertseststeslung für fandwirtschaftliche Betriebe außer unterliegt, ob nämlich die Schulden mit Gegenständen, die nicht zuschlags k . eines festen Bedienungs. Betracht bleiben sollen, ergibt sich vor allem aus dem Zwecke ker zum Verinsgen im Sinng des Gesetzes gehören, in wirischaft. k 6 3 Dahn n auch die Trink. Einheitswertfeststellung, die nicht bloß für die Reichs vermögen. licher Beziehung stehen. Es könnte dies aber nur angenommen eingenommen werd . . solchen Dedienungezuschlags steuer, sondern auch für die als Grundsteuer zur Erhebung ge⸗ werden. wenn das unter Schuldengufnahme anggkaufte, Vieh . sind . . Steuerabzug vam. Arbeitslohn zu langende Realsteuer der Länder und Gemeinden usw.m als Be-] weder zu den stehenden Betriebsmitteln noch zum Normal⸗ oder die ei ell 2 ö 5 . sie Trinkgeld zahlen, messungsgrundlage bindend erfolgen soll. Hätte der Gesetzscber ] Ueberbestand der umlaufenden Betriebsmittel zu rechnen wäre, Lernen; 6 . . . ,, . des im Hegensatz zu ben die Grundfteüer regelnden Landesgesetzen nur s 11 und S. 38 Abs. L Nr. 7 des Neichskewertungsgesetze, Für ,, ig' weist der Wirt das Perfonal auf die im 5 11 Abs. Z des Gesetzes aufgeführten Schulden vom Abzug ern solche Annahme hieten aber die e e,, des Finanz⸗ , ahme an; mittelbar stell also auch die Gewährung von bei der Einheitswertfeststellung der landwirtschaftlichen Betriebe gerichts und der Akteninhalt keine Unterlagen, auch das Finanz Trinkgeld Entlohnung durch den Wirt dar. Ter Einwand, daß ausschließen wollen, 6 wäre Fies in dem Gesetze deutlicher zum ämt stützt sein. Rechtsbeschwerde nicht auf eine unrichtige An- . Durchführung des Steuerabzugs in diesen . Schwie rig⸗ Ausdruck gebracht worden. Es kann aber nicht als Absicht des wendung des § 47 Abs. 2 des Reichsbewertungsgesetzes. Die Nechts⸗ eien magen wörde, ingbesondzre auch deshalb, weil der Wirt Gesetgeber unterstellt werden, daß die Länder und Gemeinden beschwerde dez Finanzamts war Daher zurückzuweisen. (Urteil k ebes ö ein, (Genteindeverbände) in der Bestenerung des landwirtschaftlichen vom 31 Oktober 1928 VI A 132028.)

m 3 ; angewiesen sei, ist nicht dur schlagend. Vermögens durch weitgehenden Schuldenabzug be chränkt werden 4 z ĩ e Tr imm ReHrie ö . ö. durch Schwierig⸗ sollten. Dies ist 4 der Vegründung zum ö eines des . . Kö. urchführung bietet, nicht beseitigt werden. Es Steuervereinheitlichungsgesetzes S. 47 deutlich zum Ausdruck 46 zfähigen a3 of . * wird Sache der Steuerverwaltungsbehörden sein, den Beteili , g, , n, . ch zum Ausdruck ge, sind keine abzugsfähigen Werbungskosten. Tem Fingnz—= , w. ; . D gten bracht worden. Für das Grundsteuerrahmengesetz ist im 56 als ger . ri eizutrete s der Fosten für TDienstmädcher die nötigen Anmeisungen zu geben, die die Turchführung sichern. Besteuerungsgrundlage der i free , wie er nnn, r hte , . . ien ,, , (Urteil vom 23. November 1998 VI A 127228.) den Vorschriften des Reichsbewertungsgesetzes für den Steuer⸗ Verbungstosten . werde n I, 33 h 6 Le

ü . ö ; Dien * ugs o 350 ge erde d ch ierna um 140. Zur Abzugsfähigkeit von Schulden eines Land— gar em e, d. 3 Eine Vene rung des 5 1 Abs. 2 det 1220 95 RM = 1146 RM das Einkommen für 1926 wieder er⸗ wirts bei der Veranlagung zur BVermögensteuer. Die n , . . im Steueran a sungegesetzntwarf ö. also die Aenderungen zugunsten des Beschwerdeführerz Vechtsbeschwerde des Finanzamts richtet sich dagegen, daß das gründung S 47 aus: * k 2 ar n. Ir . gina hzger ch eine aut Vichlaufen herr lh'ende nb zu Jegiun n n. sörff bil f haf ü. . K . ber, geglichen we den. Noch 5 18 Abs 1 Nr. 2 des Einkommenstener⸗ des Jahres 1927 vorhgnden n . Schuld des Steuerpflichtigen Grundstüqck hob erhe era delch ö . . . oder das gesees find Ausgaben für den Haushalt, als von dem Einkommen in Höhe von 4368 RM am Gesamtvermögen des Pflichtigen zum oder dem Grundstück sch . ö ist. oi ö. mit dem Betrieb zu vestreiten nicht an den Einnahrnen abzugsfähig. Dabei muß Abzug zugelassen hat. 8 11 Abf. 2 des Reichsbewertungsgesttzes 29, . Ne, , e . wirt g icht Wziehnng stehen, sind es auch bleiben, wenn solche Auslagen ganz oder zum Teil nicht rechnn zunt Tun um ch ftliche n Bcctrtebe nicht Kelt shulten bie 86 n ü . urfe nicht abzugsfähig. Die Berücksichti gung dieser erwachsen wären, wenn die Ehefrau, wie hier geltend gemacht, dle zum Erwerbe von Zahlungsmitteln, Geldforderungen und Wert- C ent w⸗ . . ist allerdings von Vertretern der betreffenden Arbeiten selbst hätte ausführen können, dorin aber papieren Lingegangen seien, also nicht Schulden, die in der Regel kann sich , 99 ,,, worden. . Die ,, , ü. durch Arbeiten im Geschäftsbetriebe des Ehemanns gehemmt war. ö ,, h! ö. vu 1 6. . entschließen. Durch die Denn nach wie vor handelt es sich um Ausgaben für den Haus⸗ bewertungsvermögenfteuerdurchführungsbestimmungen 19295 stelle di g6fähigkeit der Schulden soll nach dem Gedanken derst, die halts. Und Werbungstosten können nicht imm.Sinne van diesen Schulden solche gleich, die aus Lieferung voͤn Dünge und . 2 der wirtschaftlichen Leistungsfähigteit üicht ge machten Cr par u n gzemn eingestellf werden, Hiel⸗ k , y. ö ,,,, , . werden Damit würde mehr nur, soweit sie als solche wirklich erwachen sind. Wie dehnende Auslegung dieser Vorschriften dahin, daß weitere rein merkmal 83 26. 1 5 we fe J K ,, lan dm r scaffiich Lemken inne der Pants , erte 6 . . e,. Realstener aufgegeben trieb arbeiten, chen wiederholt ausgesprochen hat, können hier—⸗ bestimmungen aufgeführten gleichgestellt werden, sei nicht statt⸗= Teilpbermb ensteuer 2 93 n gr a gh, k e , ,,, haft und a inan e mt n teilte lt tnt, dag Sch lden, Piel mit kernel 3 . annehmen. Die Ersetzung der Realsteuern macht werden. Alsdann kann dies aber auch nicht auf dem Um⸗ , . e. . . *. . 5 würde nicht nur eine völlige Umwandlung weg unternommen werden, daß gesagt wird es seien dadurch be⸗ ,, . . g. 5 J,, , sondern auch schwere 9 Arbeitskräfte erspart worden. Im besonderen bei der Ehe⸗ die Durchführungsbestimmungen 5 2 von der Berücksichtiigung bei meinder 8 . * . . * 1 d r , 2 der ,,, des Einheitswerts des leu b m fr, Ve, Feuern k . , der Real⸗ hältnissen, wie sie hier vorliegen, dem Einkommen des Mannes leb uhr fich wust h fene felen nac , win wenn Fes Reg'rnder , ,, . ein . = wenig . . die Einkommensteue zugerechnet werden muß, 8. 20 des Ein⸗ Reichsbewertungsgesetzes nicht zum Abzug zugelassen seien. Dem würde durch die Zulassung des . 8 tn ge . k e, nr, m Finanzamt kann darin beigetreten werden, daß dem Grund⸗ UÜnübersichtlichkeit und Unsiche rheit nin el 2 z * er, nr, . 1 2 ö ,,. gedanken der Vermögensbesteuerung entspreche, daß Schulden, die ist besonders in Betracht zu ziehen, d ö. 9 en Dabei werden kann, kann dies auch biernach wegen einer Arbeitstätig bei der Bewertung einzelner Vermögensteile bereits berücksichtigt Rückgrat der Gemeind . e 7 . n, e . n k 23 . e, d, . ind, nicht beim Gesamtvermögen zum Ab jan , r Gemeinden, der Gemeindefinanzen darstellen, und sichtspunkt in Betracht, daß zur Prüfung in diesen Fragen, wenn ollen, da sonst ein sachlich ., , . 4 wesentliche unerwartete Ausfälle in ihnen nicht durch andere Ein- man ausscheiden wollte, was an Saushaltungskosten etwa erspart ln n, dn, n, nn,, , , e. . 6 eg 2 können. Was den Steuerpflichtigen selbst hätte werden können. mehr in Familienverhaltmisse eingedrungen erden de ire za ffn, dl g nne des Reich erf un n,, . ; j ist zu berü tsichtigen, daß die Steuergegenstände grund⸗ werden müßte, als es praktisch angängig erscheint. Es kann z. B. we er J e, . e . . . 36 , angesetzt werden also mit dem Werte, . nicht untersucht werden, ob und inwieweit die Frau im Haus⸗ ö BVerbindlichkeiten des Berriebsinhabers bei der fitzer ,, ö k arbeitender Be- halt tätig geworden und dazu innder Lage gewesen wäre, wenn sie ö , . De 4 6 urchf hnittlich herauszuwirtschaften nicht, wie behauptet, für den Mann in seinem Geschäftsbetriebe u berücksichtigen seien. Wenn 5 11 Abf. 1 alle dem landwirt⸗ San n v . . n denen der, tatsächliche Ertrag eines gearbeitet hätte. Db endlich gemäß 8 56 des Einkommensteuer⸗ chaftlichen Hauptzweck dauernd dienenden Teile einer wirischaft⸗ . knst ge K K w , ichen Einheit als landwirtschaftlichen Betrieb zusammenfaßt und gewöhnlich 6 ö. d. . Unwetterkatgstrbphen) außer- konnte, war wiederum nach Ermessen zu entscheiden., Ein Rechts- 5 . . er Besitzer die Grundsteuer aus diesem e ist auch hier nach Lage des Falles nicht ersichtlich, Hier⸗ folgert werden, daß alle dulch den“ gemeinsamen wir . 1 vermag, reichen die Stundungs⸗ und nach bleibt es bel den Ergebnissen des angefochtenen Urteils, und h 9 en wirtschaftlichen Erlaßmöglichkeiten aus. Im übrigen würde, wenn d Rechtsbes t 3 ich Zweck des Laudwirtschaftsbetriebs in engerer Beziehnng zu—⸗ rah n dn n 6a 9 ö 9 rde, wenn die auf de m mußte Die Rechtsbeschwerde nach § 286 der Reichsabgabenordnun 1 , ,, 13 nden vpotheken bei der Grund unter Kostenzuscheidung an den Beschwerdeführer als unbegründe ng 5 egenstände als eine wixrtschaftliche steuer berücksichtigt werden sollten, kaum eine Sicherung dagege urückgewies werd il . ; Einheit behandelt werden sollen ünd demgemäß auch die aus dem ] möglich sein, daß mit der gesetzlichen Vorschrift 6 . 2. 1. JJ [ . 1 B ge⸗ X 5 28.

6 2 f 2 K ; ; ! sitz: Dresden): Der Umtausch der Aktien sichlsrats vom 5. September 1928 ab⸗ An z 7947 7 z 5 Re ; . 6 9 . 1928 ab⸗Amnaberg, Erag eh. 79474 AI8felct, HHessem. 79475 . Hande regifter. . und . der geändert worden. Als nicht eingetragen Auf Blatt 1683 * hiesigen , Eintrag im Handelsregister . 1 Aachen. 79a] ist I, . 2 4 und ö R Das Grundkapital registers, die Firma Meyer K Lämmel bei Firma Theodor Köster zu Alsfeld: In das Handelsregister wurde einge— führungsverordnung zur öoide nn, J 35 Reihe nnn kan n enn ( ö 3 mr ee, n n,. . ; s . 99. . k 1 ö . 9 3 9 eden: Star ert 9 . . , , ,,, ,,, ,, rede wär fh sen m ern e wle ür . ö B a 21 i , 15 ve st dementsprechend durch 1 Reichsmark. irma erloschen. 3 Hessi ; n, Bauk in Aachen“ zu Aachen (Haupt- Beschluß des hierzu ermächtigten Auf⸗l Amtsgericht, Abt. 5, Aachen. ,, 10. Dez. 1928. ö ——

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