Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 293 vom 15. Dezember 1928. S. 4.
schuß zu Sandel und Gewerbe.
solcher J ; 8 * gehe Berlin, den 15. Dezember 1928. 9.
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en ich Di ] . nur als eine Zwischenlösung betrachten. Abg. Dr. tags bes tigte mer (D. Vp.) betonte, daß die loßsenversicherung nicht Ankre ĩ er da sei, das Sai sonrisiko abzufangen, sondern ledigl . Jonjuntturrisito zu ,,. ; Wenn, an also die Vorlage — und der knappschaft⸗ annehme, arbe e man hinsichtl ch. der 8 9 , n, . 6 s n rung der Angestellten Abg. Ehr stine Teusch (Zentr.) erklärte, 10. 1928. nahm der r 28 Millionen stimmen zu wollen, aber im 1ß ̃ De f
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Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichs⸗ 8
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5. Dezember ü Brief Geld 14767 1ů763 4,1960 4,182 1925 19237 20, 895 20, 855 20, 895 2069 266. 29066 26 373 26 333 263573 4, 199 4,1915 4,1995
Deutscher Reichsanzeiger BPBPreußischer Staatsanzeiger.
16g 38 ( Erscheint an jedem Wochentag abends. J 2 Bezugspreis vierteljährlich 9 Gen Alle Posianstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selhstabholer auch die Geschäftsstelle 8 W 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 SG,
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Reichsarbeits: ers vom 10. August 1928
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100 Gulden 168, 168,6 168
51 . Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile l, 5 Mn f̃
*õ einer dreigespaltenen Einheitszeile 1, 5 Geäe Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einfeitig beschriebenem Papier völlig druckretf einzusenden,
insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr-
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finden werde. Der Grundsatz „keine Ausgabe ohne Deckung“ müsse respektiert werden. s Hilfer ding bestätigte, daß voraussichtlich vorhanden sein werde. Thiel (D. Vp.) hielt d finanzielle Aus⸗ wirkung des Kompromißantrags für günstiger als die der Regie⸗ rungsvorlage.
In der Abstim mung bewilligte die Mehrheit des Hau shaltsausschusses die 28 Millionen h 1928. Die Mehrheit kam
Reichsmark für den Haushalt Zentrum mit den
dadurch zustande, daß das Sozialdemokraten und Kommunisten für die Regierungsvorlage stimmte. Es wurde dann noch der kommu⸗ nistische Antrag behandelt, wonach die Abschlagszahlungen für die örtlichen Sonderzuschläge einiger Beamtenkategorien noch vor Weihnachten ausbezahlt werden sollen Der Antrag wurde abge lehnt, nachdem der Reichsfinanzminister erklärt hatte, daß leider die sehr angespannte Finanzlage des Reichs eine derartige Aus⸗ gabe gerade um die Jahreswende herum nicht zuließe. — Hierauf vertagte sich der Ausschuß. Der Haushaltsausschuß befaßte sich am 14. d. M. mit dem Antrag des Ausschusses für die besetzten Gebiete über Erhöhung der Reichsbeihilfen an Sozialrentner aus dem Saargebiet. Als Ergebnis der Beratungen unterbreiten beide Ausschüsse dem Reichstags plenum einen Antrag, der die Reichsregierung ersucht, die bisher gezahlten monatlichen Reichsbeihilsen an die Sozialrentner, die von einem Versicherungsträger des Saargebiets Rente beziehen und außerhalb des Saargebiets im Reichsgebiet wohnen, an gemessen zu erhöhen.
Der Geschäftsordnungsausschuß des Reichs tags nahm gestern Stellung zu verschiedenen Schreiben der sächsischen Gesandtschaft in Berlin und des sministers des Innnern, in welchem um Genehmigung der St fverfolgung des Abg. Strasser (Nat. Soz.) wegen Vergehens gegen das Gesetz zum Schutz der Republik und w t wiederholter Be durch die Presse ersucht wurde. ꝛ Ausschuß beschloß, der Pressedelikte die Immunität aufzuheben und die S folgung für zulässig zu erklären. Genehmigung zur Strafverfolgung des A low (Nat. Soz) wegen Vergehens gegen der Republik wurde nicht stattgegeben. Ebenso
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(G öh 618 Der Ha abkommen mit China, der Süda l Union und mit Panama. Der Ausschuß beschäftigte dann mit dem Gesetzentwurf über die Erhöhung Zuckerzolls. Hierzu fand ein sozialdemokratischer Antrag Annahme, der dem 5 2über die Höhe des Zuckerpreifes folgenden Absatz anhängt: „Der Reichsminister der Finanzen kann ordnen, daß an die Stelle der in 5 1 festgesetzten Zollsätze Zollsätze des Gesetzes über Zolländerungen vom 17. RÄugust 192 treten, auch wenn der Preis, der an der Magdeburger Börse fü gemahlenen Melis amtlich notiert wird, für prompte Lieferune ohne Steuer und Sack im Durchschnitt eines Monats 21 Reichs mark nicht übersteigt, sofern tatsächlich ein wesentlicher Teil der für den Inlandsverbrauch benötigten Zuckermengen von den Fabriken zu Preisen hat beschafft werden müssen, die unter Berück sichtigung der Frachtparitäten der einzelnen Fabriken im Monats durchschnitt über 21 Reichsmark lagen.“ Unter Ablehnung aller anderen Anträge wurde der Gesetzentwurf über die Erhöhung des Zuckerzolls mit dieser Aenderung angenommen. ᷣ
— Im Reichstagsausschuß für landwirt⸗ schaftliches Siedlungswesen und Pachtschutz⸗ fragen wurden gestern verschiedene Entschließungen und Anträge zur Siedlungsfrage beraten. Die Demokraten ersuchten die Reichsregierung, bei der Durchführung der landwirtschaftlichen Siedlung mit Hilfe der Reichsmittel weit mehr als bisher auch die Anliegersiedlung zu fördern. Die Anliegersiedlung führe mit wesentlich geringeren Mitteln schneller zu einer Stärkung und Mehrung des Bauerntums, indem sie die zwergbäuerlichen und zahlreichen nicht mehr lebensfähigen Handwerkerbetriebe auf die Größe einer selbständigen Ackernahrung bringe. Die Kommunisten verlangten von der Reichsregierung, für die Förderung der bäuer— lichen Anliegersiedlung durch Hergabe von billigen Ankaufs⸗ und Einrichtungskrediten besondere Mittel zur Verfügung zu stellen und in demselben Sinne auf die Länderregierungen einzuwirken. Auch die Demokraten waren der Ansicht, daß weit mehr als bisher Einrichtungskredite gewährt werden müßten, um damit tüchtigen, aber kapitalschwachen Landarbeitern, Heuer⸗ und Instleuten sowie Pächtern und Zwergbauern die Möglichkeit, zu einer Siedlerstelle zu kommen, zu eröffnen. Die Sozialdemokraten ersuchten die Reichsregierung, die Richtlinien zur Verwendung der Reichs⸗— siedlungsmittel zur Erzielung eines größeren Siedlungserfolges dahin zu ändern, daß erstens der für die einzelne Siedlerstelle zu gewährende Gesamtkredit des Reiches, zweitens der für eine Siedlerstelle in Frage kommende Reichsnachweisungskredit für die einzelnen Betriebsgrößen begrenzt und in annähernder Höhe
allgemein ziffernmäßig festgesetzt wird. Bei Ansiedlung eines Ver⸗
wandten auf Familienbesitz dürfe für die Bereitstellung des Landes im Höchstfall der für eine Siedlerstelle bis 15 Hektar zur Ver⸗ fügung gestellte Kredit gegeben werden. Nach längerer Aussprache
Sie fordere daher gültige Uebernahr werbeordnung l den Amn Ich liß daß das Gesetz Dezember 1928 Der Bea
Beratung
, 1 , . 4 ! * ; sestern eine Vereinbarung dahir om 9 4 b di der Besoldungsvorschriften i 1ussch vorzunehmen. Zunäachst
1 83 m 4 7 2 1 ) 4 ** 8 sollen die Beamtenspitzenorganisationen zur Aeußerung ihrer
1 ö min yr 396 Wwünsche alngehort
des Preußischen Landtags
gestrigen Sitzung mit den Anträgen
auf den Nordseeinseln und
Es fand Annahme ein vom Bericht⸗
erstatter Wiemer (D. Vp.) vorgeschlagener zusammen fassender Antrgg, Staatsministerium ersucht, zur Beseiti⸗ gung der großen Schäden, die durch die schweren Stürme der letzten Zeit an den Deichen und Uferschutzanlagen der schleswig holsteinischen und ostfriesischen Küste sowie an den der Küste vor⸗ gelagerten Inseln, vornehmlich auf Sylt, Trischen und Nor derney, verursacht worden sind, die erforderlichen Arbeiten mit möglichster Beschleunigung in Angriff zu nehmen sowie Vor⸗ sorge zu treffen, daß durch Verbesserung der Uferschutzanlagen Küste und Inseln bei der leider immer wieder zu erwartenden Wiederkehr ähnlicher Unwetter⸗ und Flutkatastrophen besser als bisher vor deren verderblichen Wirkungen geschützt werden, ins— besondere auf der Insel Shlt die notwendigen Instandsetzungs arbeiten an den Uferschutzanlagen sofort einzuleiten und das Projekt der Eindeichung der Halbinsel Nösse zur Ausführung zu bringen sowie zur Beseitigung der Gefahr an der Spitze in Friedrichskoog beschleunigt die Arbeiten zu erledigen; ferner auf der Insel Norderney die zur Sicherung der Insel gegen Sturm⸗ fluten erforderlichen Maßnahmen baldigst durchzuführen, ins⸗ besondere den Bau von Buhnen im Süden und Nordwesten in die Wege zu leiten sowie im Einvernehmen mit der Reichsregierung und der Reichsbahnverwaltung zu prüfen, ob und wie eine feste Verbindung zwischen der Inser Norderney und dem Festland herzustellen ist. In den Gebieten der Elbe, Weser und Ems sollen geeignete Maßnahmen getroffen werden, die einen wirksamen Schutz der Gebiete vor Deichbrüchen, Uferabbrüchen, und Ueberschwemmungen, vor allem auch durch den Bau von Schöpfwerken gewährleisten. Die notwendigen Mittel sollen nötigenfalls im Wege der Vorlage eines Kreditgesetzes bereit⸗ gestellt werden. Der betroffenen Bevölkerung soll S ig und gegebenenfalls Niederschlagung der staagtlichen Grundvermögens und Hauszinsstene ährt, und es soll auf die Reichsregierung eingewirkt werden, durch die Sturmf ind die Ueber schwemmung Geschädigten gleichfalls wei terungen h Stundung und gegebenenfal von Steuerrückstär zu Fer
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erforderlich sind. Ferner soll auf die Reichs ö 8. 21
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gewirkt werden,
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besichtigte gestern die Exerzierhalle in de Ueberlassung für turnerische Uebungen der mit einem Antrag Koennecke (D
war. Es nahmen an Besichtigung Vertreter des Finanz ministeriums 3s Kultusministeriums Innenministeriums teil. Auch der Kommandeur der e imannsberg, war zugegen. Er erklärte, daß die Exerzierhalle aus polizeilichen Gründen nicht entbehrt werden könne. Ausschuß wird am Montag erneut zusammentreten und einen Beschluß über den
deutschnationalen Antrag herbeiführ
9
Nr. 50 des Reichs⸗Gesfundheitsblatts vom 12. Dezember 1928 hat folgenden Inhalt: A. Am licher Teil JI. Fort⸗ laufende Meldungen über die gemeingefährlichen Krankheiten im In- und Auslande. — Zeitweilige Maßregeln gegen gemeingefährliche Krankheiten. Gesetzgehung usw. (Deutsches Reich.) Kranken⸗ behandlung und Berufsfürsorge in der Unfall versicherung. — (Preußen.) Beförderung frisch gesalzener Tierhäute. — (Belgien) Einfuhr von frischen Fleischabsällen von Tieren. — Tierseuchen im Deutschen Reich, 30. November. — Vermischtes. (Deutsches Reich) Ergebnisse der Viehzählung vom 1. 12. 1927. — B. Nichtamtlicher Teil. — C. Amtlicher Teil II. Wochentabelle über Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle in den deutschen Großstädten mit 190 000 und mehr Einwohnern. — Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in einigen größeten Städten des Auslandes. — Erkrankungen und Sterbefälle an übertragbaren Krankheiten in deutschen Ländern. — Grundwasserstand und Bodenwärme in Berlin, August 1928. — Witterung. — Statistische Sonderbeilage. Monatsbericht über die
natürliche Bewegung der Bevölkerung in deutschen und ausländischen
Gemeinden im Monat August 1928.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ mas,regeln.
Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche ist bom Schlacht, und Viehhof in Mainz am 11., sowie von den Schlacht! und Viehhösen in Nürnberg und Dresden am 12. Dezember 1928 amtlich gemeldet worden.
. ö 100 Gulden 81.43 zelsingfors 100 finnl. M 10,56 109 Lire 21,99 7, 384 112,09 92, 19
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Gold⸗Dollars. Stück . 4, 195 2 und 1 Doll. Canadische .. anad. 8 — — 4, 175 Vi tee,, 86 — ul 52 inische.. ..
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Klammer rglei ĩ 30. November). In T Ichillingen. Aktiva. Gold, Devifen und Valuten 735 046 7238) l, War und Effekten 1490 625 (Abn 4153), T gegen 104 (Abn. 17), Gebäude samt Ein⸗ 1668). kapita nen) 43 200 (un⸗ wvefonds 8 rändert), Banknotenumlauf Giroverbindlichkei Verpflichtungen sonstige Passiva 3651 1668). Kopenhagen, 12. Dezember. (W. B.) Wochenausweis der Nationalbank in Kopenhagen vom 8. Dezember (in 1000 Kronen): Goldbestand 172 755, Silberbestand 8215, zusamme 189 970. Notenumlauf 369 551, Deckungsverhältnis 49,0 vH. Stockholm, 14. Dezember. (W. T. B.) Wochenausweis d Schwedischen Reichsbank vom 8. Dezember (in s Kronen): Metallvorrat 235 408, Ergänzungsnotendeckung davon inländische Wechsel 281 319, davon ausländische Wechsel 61 Notenumlauf 476 145, Notenreserve 121 672, 291 748.
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Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 14. Dezember auf 151,50 S (am 13. Dezember auf 151,50 AM) für 100 kg.
Wagengeste llung für Kohle, Koks und Briketts am 14. Dezember 1928: Ruhrrevier: Gestellt: 26 983 Wagen, nicht gestellt — Wagen.
(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Ersten Beilage.]
1
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Dructerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin, Wilhelmstraße 32.
Sechs Beilagen
(einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).
einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher FE 5. Bergmann 7573.
2
Ti einzelne Beilagen kosten 10 Gum Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages
druck
einmal unterstrichen oder durch Fettdruck (zweimal unter- strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage . dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein 4
6
Ir 8 2 9 4 Neichsbankgirokonto.
Berlin, Montag, den 17. Dezember, abends.
8
——·
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich. Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsindexziffer vom 12. De⸗ zember 1928. Bekanntmachung der lassungskarten. . betreffend eine Anleihe der Stadtgemeinde Zwickau.
Filmprüfstelle Berlin, betreffend
Preußen. Polizeiverordnung zum Schutze des Haselwildes. Ernennungen und sonstige Personglveranderungen. Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
Amlliches.
Deutsches Reich. Die amtliche Großhandelsindexziffer vom 12. Dezember 1928.
Die auf den Stichtag des 12. Dezember berechnete Großhandelsindexziffer des Statistischen Reichsamts beträgt:
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Indergruppen 1928
I. Agrarstoffe. Pflanzliche Nahrungsmittel , HJ Vieherzeugnisse. .... ö,
Agrarstoffe zusammen . II. Kolonialwaren.... III. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. Tohle Eisenrohstoffe und Eisen !) Metalle (außer Eisen) .. J 0, Häute und Leder Ghee nhttaltsen)/ Künstliche Düngemittel 13. Technische Oele und Fette autschut . . Papierstoffe und Papier..
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- 159,3 Industrielle Halbwaren zusammen
IV. Industrielle Fertigwaren. 17. Produktionsmittel ...... 18. Konsumgüter ; K Industrielle Fertigwaren zu⸗ sammen J w,
1) Die Benennung der Gruppe ist geändert worden, um die Warengrundlage der Indexziffer deutlicher zu kennzeichnen. In der Berechnungsmethode ist keine Aenderung eingetreten. — Monats—⸗ durchschnitt November.
Hiernach war die Gesamtindexziffer gegenüber der Vor⸗ woche unverändert. Von den Hauptgruppen hat die Index⸗ ziffer für Agrarstoffe um 0, vH angezogen und diejenige für Kolonialwaren um 1,B0 vH nachgegeben. Die Indexziffer für industrielle Rohstoffe und Halbwaren ist leicht zurückgegangen, während die Indexziffer für industrielle Fertigwaren keine Ver⸗ änderung erfahren hat. .
Unter den Agrarstoffen sind in der Gruppe pflanzliche Nahrungsmittel die Preise für Getreide und Mehl leicht zurück— gegangen, während der Zuckerpreis gestiegen ist. Die Index⸗ ziffer für Vieh hat sich bei im einzelnen verschiedenartiger Preisbewegung gegenüber der Vorwoche erhöht. Unter den Vieherzeugnissen haben die Preise für Butter und Käse an⸗ gezogen. Der Rückgang der Indexziffer für Kolonialwaren ist auf niedrigere Preise für Kaffee und Margarineöle zurück⸗ zuführen. 3 l
Von den Eine gruen der industriellen Rohstoffe und Halbwaren stand in der Gruppe Eisenrohstoffe und Eisen einem leichten Rückgang der Feinblechpreise eine Erhöhung der Preise für Maschinengußbruch, gegenüber. Unter den Nichteisen⸗ metallen sind die Preise für Blei und Zinn zurückgegangen, während der Zinkpreis gestiegen ist. Innerhalb der Gruppe Textilien haben bei höheren Preisen fur Rohseide die Preise für Baumwolle, Baumwollgarn und Jute nachgegeben. In der Gruppe technische Oele und Fette sind die Preise für Leinöl und Maschinenöl zurückgegangen, während sich diejenigen für Gasöl und Talg (für technische Zwecke) erhöht haben.
Berlin, den 15. Dezember 1928.
Statistisches Reichsamt. J. A.: Dr. Eppenstein.
—
Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten.
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1. Die Zulassungskarten Prüfnummer 17 788 vom 31. Dezember 1927 „Ein Wunder der Natur. Der Geiser von Herlany“ sind ab 21. De sember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom z. Dezember 1928 unter Prüfnummer 21 081 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.
2. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 8599 vom 17. November 1928 „Unter der Sonne des Südens“ sind ab 23. Dezember 1928 un—⸗ gültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreisens vom 8. De—⸗ zember 1928 unter Prüfnummer 21 0965 mit gleichem Haupttitel er teilten Zulassungskarten sind gültig.
Mal; R ö 208 . 29 Berlin, den 15. Dezember 1928.
Der Leiter der Filmprüfstelle. Mildner.
Der Stadtgemeinde Zwickau ist auf Grund von 3 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Genehmigung erteilt worden, für eine Anleihe von 5 250 9000 RM auf den In⸗ haber lautende und mit 8 vH jährlich verzinsliche Schuldver⸗ schreibungen in Stücken von 160, 500, 1000 und 5000 RM auf Feingoldbasis (1 Reichsmark — 16600 kg Feingold) nach Maßgabe der von ihr vorgelegten Hauptschuldverschreibung auszugeben.
Dresden, den 7. Dezember 1928.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. Dr. Apelt. Weber.
Preußen.
Fell,, m g zum Schutze des Haselwildes (Testrates bonasia) über die in der Preußischen Jagdordnung vom 15. Juli 1902 vorgesehene Schonzeit hinaus.
Auf Grund des 8 30 des Feld⸗ und Forstpolizeigesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1926 (Gesetzsamml. S. S3) und in Verbindung mit dem 8 136 des Gesetzes über die Allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) wird für den Umfang des Staats gebiets folgendes angeordnet: 51 Bis zum 31. Dezember 1931 ist es berboten, dem Haselwild in irgendeiner Form nachzustellen. Insbesondere gilt dieses Verbot auch für das Zerstören oder Ausheben der Nester, das Zerstören oder Entnehmen der Eier und das Ausnehmen oder Töten der Jungen dieser Vogelart. Im übrigen finden auf das Haselwild die Vor⸗ schriften der 55 5, 7 und 8 der Ministerial-Polizeiverordnung vom 30. Mai 1921 entsprechende Anwendung (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nummer 172 vom 26. Juni 1920.
8 2
Auf begründeten Antrag kann der Regierungepräsident in der Zeit vom 16. September bis 15. Oktober jeden Jahres für den Um⸗ fang eines Forstreviers oder Eigenjagdbezirks einen zahlenmäßig be⸗ grenzten Abschuß von Haselhähnen oder von Haselhennen gestatten.
§3.
Wer vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Geld⸗ strafe bis zu 150 Reichsmark oder mit Hast bestraft, sofern nicht weitergehende Strafbestimmungen Platz greisen.
Diese Polizeiverordnung tritt am 20. Dezember 1928 in Kraft.
Berlin, den 30. Oktober 1928.
Der Preußische Minister
für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. J. A.: Nentwig.
Der Preußische Minister . für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
J. A.: Dr. Arnoldi.
Ju stizministerium.
Der Oberstaatsanwalt Dr. Daniels in Bonn ist ge⸗ storben.
Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
Nachstehend bezeichnetes Zündmittel wird hiermit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörde unterstehenden Betrieben zu⸗ gelassen.
A. Nähere Merkmale des Zündmittels: Herstellende Firma: Joseph Norres, Zünderfabrik.
Sitz der Firma: Gelsenkirchen.
„Herstellungsort: Fabrik in Gelsenkirchen.
Bezeichnung des Zündmittels: Zündschnuranzünder. Beschaffenheit des Zündmittels: Braune Papphülse, 108 mm lang, mit 8 mm äußerem und 65 mm innerem Durchmesser, am unteren Ende flachgepreßt und durch eine eiserne Heft⸗
Pofeschecktonto: Berlin 1821. 1928
klammer zusammengehalten. Im Innern der Hülse befindet sich ein Zündhütchen aus dünnem Kupferblech. Durch den durchlochten Boden des Hütchens ist ein G9 mm starker, ver—⸗ zinkter Eisendraht gezogen, der oberhalb des Hütchens wellen⸗ förmig gebogen ist. Das untere Ende des Drahtes ragt auß der Papphülse hervor und trägt in einer Schlaufe ein als Handgriff dienendes Pappröllchen. B. Ver wendungsbereich. Gelamter Bergbau des Oberbergamtsbez soweit Zündschnurzündung zugelassen ist. Dortmund, den 13. Dezember 1928. Preußisches Oberbergamt.
9 N. gag R V.: Weise.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat hielt am 14. d. M. eine öffentliche Vollsitzung ab, deren Vorsitz Reichsfinanzminister Dr. Hilferding führte. Auf der Tagesordnung stand der Nachtragsetat für das Rechnungssahr 1928.
Finanzminister Dr. Hilferding leitete die Beratung mit folgenden Worten ein: Ich habe das Bedürfnis, zu Beginn der Tagesordnung den Ausschüssen für ihre mühevolle und intensive Arbeit namens der Reichsregierung besten Dank auszusprechen. Diese Arbeit hat es möglich gemacht, den Nachtragsetat in so kurzer Zeit zu erledigen. Ich möchte sodann hervorheben, daß ich den Ausschüssen auch dankbar dafür bin, daß sie sich im wesent⸗ lichen auf den Boden der Regierungsvorlage gestellt haben. Ich persönlich habe auch nicht die Absicht, gegenüber den Beschlüssen des Reichsrats in den meisten Punkten eine Doppelvorlage ein⸗ zubringen; allerdings muß ich die endgültige Entscheidung dem Kabinett vorbehalten. Nur in einem Punkte bin ich anderer Meinung als die Reichsratsausschüsse. Dieser betrifft das Statistische Reichsamt. Ich es für notwendig, daß dieses möglichst gut ausgestattet mdie statis in der gegenwärtigen Zeit bei den sehr wichtigen bevorstehenden außenpol Ve 18 das Material uns ausreichend vj n können und es möglichst parat haben. In diesem einen Punkte also behalte ich mir eine Doppelvorlage vor.
Hierauf führte der Generalbexichterstatter der Ausschüsse Ministerialdirektor Dr. Badt folgendes aus:
Der Reichshaushalt für das folgende Jahr, der sonst vor Weihnachten den Reichsre äf flegt und ihm nach der Neichshaushaltsordnung schor mber zugehen soll, liegt noch nicht vor. Es ist di in kleines Vorzeichen der großen Schwierigkeiten, unter denen die Verhandlungen über den Haus⸗ halt für 1929 stehen werden. Die gegenwärtige Vorlage betrifft die noch fehlenden Personalien des Haushalts für 1923. Dieser Personaletat soll später auch für 1929 gelten, ja er ist sogar in erster Linie auf 1929 zugeschnitten. Die neuen Siellen dürfen grundsätzlich erst zum April 1929 besetzt werden, vor diesem Zeitpunkt nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung des Reichsministers der Finanzen. Das kommt rechnerisch dadurch zum Ausdruck, daß den auf das ganze Jahr berechneten An⸗— forderungen an Besoldungen usw. für 1929 ein Pauschalabschlag gegenübergestellt wird. Dieser Weg ist zwar ungewöhnlich und wegen der weiten Vollmachten vielleicht nicht ganz unbedenklich. Die Ausschüsse haben jedoch zur Vermeidung einer doppelten Be— ratung des personellen Etats in diesem Nachtragshaushalt und im Haushalt 1929 ihre Bedenken zurückgestellt.
Als erfreuliche Tatsache ist zunächst zu buchen, daß die aus den Vorjahren verbliebene Anleiheermächtigung von 852,9 Mil- ionen Reichsmark auf 667,9 Millionen Reichsmark zurückgesetzt wird, und zwar im wesentlichen mit Rücksicht auf Ueberschüsse aus 1927. Die Ueberschüsse bevuhen zum großen Teil auf den vom Reichstag und Reichsrat eingefügten Vorschriften über das Zurückfließen der am 1. April noch unverbrauchten Reste. Da die Begebung von Anleihen noch nicht in Frage kommt, während das Geld tatsächlich schon in den Vorjahren größtenteils vorschußweise ausgegeben ist, ist die weitere Senkung der Summe, welche noch auf Anleihe genommen werden muß, zu begrüßen.
Nach dem Nachtragshaushalt sollen sich die fortdauernden Ausgaben swenn man von einer bloßen Aenderung der Buchungs⸗ form für Kasernenmieten absieht) für 1999 um 47,33 Millionen Reichsmark erhöhen, für 1928 um 5 Millionen weniger, also um 42,33 Millionen Reichsmark. Diese Erhöhung der fortdauernden Ausgaben ist um so ernster, als schon bisher mehrere 100 Mil⸗ lionen der fortdauernden Ausgaben nur durch einmalige Ein- nahmen gedeckt worden sind und hierin gerade die Schwierigkeit der Aufstellung der künftigen Haushalte liegt. Um so wichtiger ist es, die Notwendigkeit der neuen Ansätze streng nachzuprüfen, Dem sind jedoch enge Grenzen gesetzt, da es sich zum größten Ten nicht um neue Forderungen handelt, sondern um nachträgliche Berichtigungen der bisherigen Schätzungen. Der Haushalt für 1928, hat in Pauschalschätzungen die Personalausgaben auf Grund der bisherigen Stellenzahl veranschlagt, sie aber an ver⸗ schiedenen Stellen zu gering geschätzt. Die größten Fehler sind beim Reichswehretat vorgekommen. Dort sind die Be soldungs⸗ ausgaben in sämtlichen früheren Rechnungsjahren zu gering ver⸗ anschlagt worden, weil bei den Anforderungen von der Zahl der tatsächlich besetzten Stellen ausgegangen und nicht genügend berücksichligt wurde, daß die in den früheren Jahren verhältnis—⸗