Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 295 vom 16. Dezember 1828. S. 4.
bei Banja⸗Luka, haben das Aufgebot des Hypothekenbriefs von Aachen Baud 88 Blatt sZ513 Abt. II1 Nr. 1, lautend auf 12 000 M, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird i m e , i, in dem auf den 26. Aprit 1929, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Congreßstr. 11. Zim⸗ mer 16, anberaumten Aufgebotstermin . Rechte anzumelden und die Irkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Aachen, den 10. 12. 1925. Amtsgericht. 6.
807191 Aufgebot.
Der Kaufmann Karl ref Kessel in Baden-Baden hat das Aufgebot folgen⸗ der Urkunde beantragt: Grundschuld⸗ brief des Grundbuchamts Baden vom 3. November 1925 über die im Grund⸗ juch von Baden Band 110 Heft 1693 in zer III. Abt. If. Nr. 5 auf Grundstück gb. Nr. 2678.4 Zeppelinstraße Nr. 14 eingetragene Grundschuld von 20 000 Goldmark, verzinslich zu 1 monatlich, Eigentum des Rudolf Saur, Hotelbesitzer in Baden. Der Inhaber der Urkunde wird aufgeforderk, spätestens in dem auf Dienstag, den 23. April 1929, vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, II. Stock, Zimmer 19, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Baden, den 11. Dezember 1928.
Badisches Amtsgericht. II.
80720 Aufgebot.
Der Kaufmann Oswald Schütze in Dresden-Laubegast und die Witwe Else Werner geb. Schütze in Berlin haben das Aufgebot des Hypothekenhriefes vom 16. Februar 1911 über die im Grundbuch von Braunschweig Band 16 Blatt 27 in Abteilung III ünter Nr. 4 eingetragene Hypothek zu noch 1000 l beantragt Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Juni 1929, vormittags (0 Uhr, vor dem Amtsgericht in Braunschweig. Wilhelmstraße 53, Zim⸗ ner Nr. 23, anberaumten Aufgedoigz⸗ bermin seine Rechte zu 22 F. 30/3 an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlotzerklärung der Urkunde erfolgen wird.
Braunschweig, den 11. Dezbr. 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 22 des Amtsgerichts.
8981167 Aufgebot.
Es haben das Aufgebot beantragt: a) die Witwe Auguste Wilhelmine Kloth geb. Hansen in Eutin als befreite Vor⸗ erbin ihres verstorbenen Ehemanns, des Gastwiris Heinrich Friedrich Ludwig Kloth in Eutin, zum Zwecke der Kraftlos, erklärung der Obliganon über die auf Art. Nr. 437 der Stadt Eutin in Ab⸗ teilung III des Grundbuchs unter Nr. 13 für die Handlungefirma J. B. Valsechi in Eutin eingeiragene Hypothek, von lo90 Tir. Preuß. b) der Privatmann Hermann Pitzner in Eutin als Bevoll⸗ mächtigter der Spar- und Leihkasse für das Fürstentum Lübeck in Eutin zum Zwecke der Kraftloserklärung der Obliga⸗ fon über die auf Artikel Nr. Hl der Dorsschaft Malente in Abteilung III des Grundbuchs unter Nr. ? für die Spar— und Leihfasse für das Fürstentum Lübeck in Eutin eingetragene Hypothet von 900 A, verzinslich mit 4 »o jährlich, e) die Witwe Anna Margarethe Schenck geb. Brandt in Eutin zum Zwecke der Kraft— loserklärung der Obligation über die auf Artikel Nr. 40 der Dorfschaft Neukirchen in Abteilung III1 des Grundbuchs unter Nr. 5 für fie eingetragene Hypothek von 55 Tlr. 32 Schill. v. H. C., d) 1. die Witwe Anna Margarethe Schenck geb. RVrandt in Eutin, 2. Friedrich Schenck in Kiel, Harmstraße 7 3. die Ehefrau Anna Keller geb. Schenck in Offenbach a. M., als Erben des verstorbenen Heimann Schenck in Eutin, zu 1 und 2 auch für sich zum Zweck der Kraftloserklärung der Obligation über die auf Artikel Fr. 40 der Dorsschaft Neukirchen in Ab⸗ seilung 1II des Grundbuchs unter Nr.? für die Antragsteller zu 1 und 2 und Her— mann Schenck in Eutin eingetragene Hypothek von 60 Tlrn. Preuß, e) 1. der Jultizoberinspektor W. Harder in Gutin, 3. der NRendant Egbert Evers in Eutin, 3. der Bankdirettor Lippelt in Eutin, als Wagnersche Testamentevollstrecker, zum Zwecke der Kraftlosertlärung des Hypo— kbekenbriess über die auf Art. Nr. O der Dorfschaft Fassensdorf in Abteilung 111 des Grundbuchs unter Nr. 13 ljür die Erben des Bankiers Johs. Wagner in Eutin eingetragene Hypothek von 30090 ., f der Landmann Heinrich Meyer in Braat zum Zwecke der Krastloserklärung des Hypothekenbriefs über die auf. Artikel Nr 8 der Dortschaft Braak in Abteilung III des Grundbuchs unter Nr. 2 für die Spar— und Leihkasse für das Fürstentum Lübeck in Eutin eingetragene Hypothek von 900 4. Die Inhaber der Urkunden werden auf— gefordert, spätestens in dem auf Mitt. woch, den 10. Juli 1929, vormittags 10 ühr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotttermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Eutin, den 11. Dezember 1928.
580721 Aufgebot. Die Eheleute Hans und Maxianne Gabriel, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Schmeling in Christburg, Wpr., haben das Aufgebot des Hypo⸗ thekenbriefes, der über die für sie im Grundbuch von Ottmütz Bl. Nr. 79 in Abt. III unter Nr. 1 eingetragene Hypothek von 80 000 „ gebildet ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. August 1929, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Amtsgericht Groß Strehlitz,
5. Dezember 1928.
80722 Die verwitwete Rittergutsbesitzerin Toni Scholz geb. Bannerth in Starr—⸗ witz, Kreis Grotttau, hat das Aufgebot der notariell beglaubigten Urkunde vom 531. März 1914 (Nr. 332 des Notariats⸗ registerz des Notars Dr. Ernst Riemann für 1914), in der der unter 1 bezeichnete Hypothekengläubiger Her⸗ mann Müller die erwähnte Anteils⸗ hypothek von 18000 „ nebst den Zinsen seit dem 31. März 1914 an den Rittergutsbesitzer Bernhard Scholz in Starrwitz abgetreten und bekannt hat, die Zesstonsvaluta erhalten zu haben und die Umschreibung der . auf den neuen Gläubiger und Zustellung des darüber gebildeten Hypothekenbriefes an ihn bewilligt und beantragt ö be antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Juli 1929, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer Nr. 65, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Ottmächau, den 13. Dezember 1928.
Amtsgericht. 80 723 Aufgebot. Auf den Antrag des Fräuleins Martha Hamann in Braunschweig, Wilhelmstr. 34, vertreten durch die
Rechtsanwälte Weichsel und Dr. Gramm in Braunschweig, wird ein Aufgebot dahin 6 1. Die am 20. Oktober 1857 zu ,, ,, als Tochter der
Johanne Justine Elisabeth Hamann eboͤrene Ehefrau des ylogra hen
FJohannes Cgrl Wilhelm Henneberg, Marie Auguste Henrlette Henneberg geb. Hamann, im Inlande zuletzt in Hamburg wohnhaft, die etwa 1888/89 nach Nordamerika (New York) aus⸗ gewandert und seit 1913 verschollen ist, wird hiermit aufgefordert, sich bei dem Amtsgericht in Hamburg, Abteilung für Aufgebotssachen, Sievekingplatz, Ziviljustizgebäude, Zimmer 126, pätestens in dem daselbst am Freitag, em 2H. Juni 1929, 1X Uhr, statt⸗ findenden Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung er⸗ folgen wird. 2. Alle, welche Auskunft üäbeér Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, werden hiermit aufgefordert, dem Amtsgericht in Ham⸗ burg, Abteilung für Aufgebotssachen, spätestens im Aufgebotstermin Anzeige zu machen.
Hamburg, den 26. November 1928.
Das Amtsgericht. Abteilung für Aufgebotssachen.
80724
Die 8 o / igen Goldkommunalobligationen der Preußtschen Pfandbrief⸗Bank in Berlin, Em. XX Serie 9 Lit. GC Nr. 377178 über je oö GM — 179, 2115 g Feingold sind für kraftlos erklärt worden. — E. 451. 28. Amtsgericht Berlin Mitte. Abt. 216.
80726
Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Aachen vom 4. 12. 1928 ist der Hyvo⸗ thekenbrief über die im Grundbuch von Aachen Band 131 Bl. D217 in Abt. III Nr. 3 eingetragene Post, lautend auf restlich 000. 4A, für kraftlos erklärt worden.
Aachen. Amtsgericht. 6.
(S80ꝛ26
Durch Ausschlußurteil vom 28. No⸗ vember 1928 ist der Hypothekenhrief über die im Grundbuche von Haus Friedland Band III Blatt 130 in Abt. III unter Nr. 14 für die Milchhändlernrau Auguste Thiel geborene Briese in Charlottenburg, Schlüterstraße 69, eingetragenen Teilpost von 1000 Papiermark für kraftlos erklärt. Amtegericht Friedland, Ostpr., den 28. November 1928.
80727 . .
1923 ist der Hyvothekenbrief, der über die im Grundbuch von Blatt Nr. 2 Nieder Ellguth in Abt. III unter Nr. 4 eingetragene Papiermarkhypothek von 900 M gebildet ist, für kraftlos erklärt worden. Amtsgericht Groß Strehlitz, 11. Dezember 1928.
80728]
Durch Ausschlußurteil von heute sind folgende Hypothekenbriese über die zugunsten der Spartasse der Stadt Köln im Grund⸗ buche von Köln⸗Rondorf Bd. o Blatt 2209 in Abt. III Nr. 2 über A 31 250 Nr 3 über M 31 250, Nr. 4 über 31 250, Nr. 5 über HK 31 250, Nr. 6 über
Durch Ausschlußurteil vom 4. Dezember .
über K 31 2650, Nr. 9 über M 31 250 Bd. 67 Art. 226tz in Abt. 1III1 Nr. 1 über 4 12250, Blatt 2665 in Abt. 1III Nr.! über S 12 250, Blatt 2672 in Abt. 111 Nr. 1 über A i2 250 Bd. 55 Blatt 2200 m Abt. 111 Nr. 13 über Æ 122950, Nr. 14 über M S500, Nr. 15 über MS 3h00 Bd 67 Blatt 2671 in Abt. III Nr. 1 über M½ S500. Bd. 55 Blatt 2290 in Abt. III Nr. 17 über 4 8500 Mr. 18 über M 8Sb00, Blatt 2667 in Abt. 111 Nr. 1 über A 8h00, Blatt 2200 in Abt. 111 Nr. 20 über AK 76900, Bd. 67 Blatt 2664 in Abt. 111 Nr. 21 Über „ 7504 Blatt 2663 in Abt. III Nr. 1 über M 7500, Blatt 2662 in Abt. 111 Nr. 1 über M 7500, Blatt 2661 in Abt. III Nr. 1 über M 7500, Blatt 2679 in Abt. III Nr. 1 über K 7900, Blatt 2678 in Abt. 111 Nr. 1 über „S. 7500 Blatt 26577 in Abt. 1III1 Nr. über M T7500, Blatt 2676 in Abt. III Nr. 1 über M 7500, Blatt 2670 in Abt. III Nr. 1 über K 76000, Blatt 2674 in Abt. III Nr. 1 über 7500 Blatt 2673 in Abt. III Nr. 1 über M 7500 eingetragenen Hypotheken für kraftlos erklärt worden. Köln, den 6. Dezember 1928. Amtsgericht. Abteilung 71.
80729
Durch Ausschlußurteil om 5. Dezember 1928 ist der Hyvothekenbriet vom 28. No- vember 1905 über die für den Apotheker Julius Wilhelm Craemer in Godesberg setzt Bochum, im Grundbuch von M. Glad— bach Land Band h2 Blatt 2444 in Abt. III Nr 2 eingetragene Darlehns forderung von 9000 S für kraftlos erklärt worden
M. Gladbach, den 6. Dezember 1928.
Das Amtsgericht.
(80733 Beschluß.
Der von dem unterjeichneten Gericht ausgestellte Erbsichein vom 4. 6. 1926 nach der Ehefrau des Landwirts Hubert Meuser, Eva, geb. Bommerich, wird für kraftlos erklärt.
Bergheim⸗Erft, den 4 Dezember 1928.
Das Amtsgericht.
80732
Der am 3. Jult 1903 nach der am l. April 1903 verstorbenen Luise von Lang, geb. Reser, Witwe des Gustav von Lang, Privatmanns in Stuttgart, Tübinger Srraße 5ᷣl, erteilte Erbschein wird infolge eingetietener Unrichtigkelt desielben durch den Tod des Vorerben Walter Lindheimer, nachdem die angeordnete Einziehung des Erbscheins ohne Eifolg geblieben ist, für krastloe erklärt.
Stuttgart, am 4. Deiember 1923.
Nachlaßgericht.
— ——
80730
Durch Ausschlußurteil vom 8. 12. 1928 ist der Versicherungsbeamte Max Becker, geboren am 10. November 1885 in Murchin, Kreis Greifswald für tot erklärt worden. Ulis Todestag ist der 31. 12. 1926 fest— gestellt. (1 F. 8h27.)
Berlin, den 8. Desember 1928.
Amtégericht Berlin⸗Tempelhof. Abteilung 1.
80731
Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Bochum vom 6 Dezember 1928 ist für Recht erkannt: Der veischollene Albert Bischoff, geb. am 17. Mai 1891 zu Bochum Hamme, zuletzt wohnhaft in Bochum. Hofstede, wird für tot erklärt. Als Zeitvunkt des Todes wird der 1. Ja— nuar 1923 sestgestellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlaß zur Last.
. desfentliche Zustellungen.
503561 Oeffentliche Zustellung.
Dle Handlungsreisende Gertrud Wal⸗ ter in Gleiwitz, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ir. Koppenhagen in , klagt gegen ihren Chemann, den Bahnarbeiter Josef alter, früher in Gleiwitz, o unbekannten Aufenthalts, mit Antrag auf Scheidung der Ehe aus Verschulden des Beklagten und zwar aus 5 1567 Abs. 2 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung, des Rechts⸗ streits vor die 1II. Hivillammer des Landgerichts in Gleiwiß auf den 7. Fe⸗ bruar 1929, vormittags Hr, Uhr, mit der n n, . sich durch einen bei diefem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu . ö
2 en 7. Dezember 1928.
er Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
S07 38 Oeffentliche Zustellung und Ladung. In der Streitjache Höfler, Elijabetha Barbara, geb. Röck, Hilfearbeiters ehefrau in Roßtal, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Fischer in Fürth i. Bay, gegen Höfler, Johann, Hilssanͤbeiter, zu- letzt in Roßtal, nun unbekannten Aufent- halts, Beiiagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor die Zwil⸗ kammer des Landgerichts Fürth t. Bay. auf Montag, den 11. Februar 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Auf— forderung, einen beim Prozeßgericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt zu einer Vertretung zu bestellen. Sie wird beantragen zu er— fennen; J. Die Ehe der Streitsteile wird
handlung des Nechtsstreits vor das Land, gericht in
II. Der Beklagte hat die Kosten des
Rechtestreits zu tragen. Dies wird zum
Zwecke der öffentuichen Zustellung bekannt—
gegeben.
Fürth (Bayern), 14 Dejemher 1928. Geschäftestelle des Landgerichts.
50739] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Frida Marie Theska geb. Horns, Hamburg, Kieler Straße 85 1 b. Haufe, vertreten durch den Rechts— anwalt Dr. Hildesheimer, klagt gegen ihren Ehemann. den Jlolierer Johannes Friedrich Theska, z. Zt. unbekannten Aufenthalts wegen Ehescheidung gemäß S§ 1557, 1688 B. G- B., mit dem Üntrage, die Ebe der Parteien zu icheiden, den Beklagten für ten alleinschuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Mechtestreits auzu⸗ erlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtesstreits bor das Landgericht in Ham burg, Zivilkammer 14 (Zivil justizgebäude. Siepekinaplatz, auf den 21. Februar L929, 95 Uhr, mlt der Aufforderung, sich durch einen bet diesem Gerichte zugelassenen Rechtäéanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hamburg, den 12. Dezember 1928. Die Geschättstelle des Landgerichts.
S0741] Oeffentliche Zuftellung.
Die Chetrau Frieda Therese Henriette Grinfe, geb. Geithe, gesch. Kutzscher, z. Zt. Untersuchungshaft in Hamburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. L. Mainz, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Staatsarbeiter Albert Adolf Robert Grinke, z. It. unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗
Hamburg. Zivilkammer IV Ziviliustizgebäude, Sievekingplatz, aul den 14. Februar 1929, g Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt if Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.
Bamburg, den 13. Dezember 1928.
Ber Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
30740] Oeffentliche Z istellung.
Der Chefrau Luise Wilhelmine Schu—⸗ macher geb. Tolusch, Düsseldorf, Berger⸗ straße 18, vertreten duich den Rechtz⸗ anwalt Dr. Arnold Tants,. Hamburg l, Rosenstr. Ul, klagt gegen ihren Ehemann, den Metzger Wilhelm Schumacher, wohnhaft! zuletzt Hamburg, Mühlen. straße d 1V, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ebescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und ihn für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägern ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor daz Landgericht in Hamburg. Zivil⸗ kammer 13 (Zwwilsustizgebäude, Sieveking⸗ platz, auf den 12. Februar 19829, H iihr, mit der Aufforderung, sich durch einen bet diesem Gericht zugelgssenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hamburg, den 13. Dezember 1928.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
80742] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Frieda Elebeth Mathilde Grimpe, geb. Gielecke, Hannover, Engel⸗ bosteler Damm S2. vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Erich Rodehau in Ham⸗ burg, klagt gegen ihren Ehemann Louis Robert Friedrich Grimpe, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufentbalts, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreitgz vor das Landgericht in Hamburg. Zwil⸗ kammer 1V (Ziviljustizge bude, Siepe king⸗ platzt, auf den 14. Februar 1829, H lihr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelgssenen Rechtsanwalt als Proseßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hamburg, den 15. Dezember 1925.
Ber Urkundsbeamte her Geschäftsstelle
des Landgerichts.
80743
In der Chescheidungssache der Schlosser Fritz Lehmann Ehesrau geb. Ahl in Heidelberg gegen ihren genannten Ebe⸗ mann, früher in Heidelberg, ladet die Klägerin den Beklagten vor die 1. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Heidelberg zu dem auf Mittwoch. 13. Februar 1929, vorm. 16 Uhr, bestimmten Termin zur Fortfetzung der mündlichen Verhandlung ünter Bezugnahme auf die beretlts zu⸗ gestellte Klagschrist.
Heidelberg, 13. Dezember 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
807441
Die Frieda Stiefvater 3. Rombach in Karlsruhe, Kriegstraße 122, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ettlinger in Karlsruhe, klagt gegen ihren Ehemann Leopold Stiefvater, Landwirt, früher zu Karlaruhe, fetzt unbekannten Aufenthalts. auf Grund des 5 1568 B. G. B. mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Ill ohn rin vor die IV. Zipilfammer des Landgerichts Karle ruhe auf Montag, den 11. März 1929, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelgssenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Karlsruhe, den 13. Dejember 1928.
so47] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Lydia Kolvwacki, geb. Rabn, in Hamburg 277, Strejowstraße 38 Hot., bei Schulz, Prozeßbevoll mächtigter: Nechts⸗ anwalt Müller in Lüneburg, klagt gegen ihren Ehemann, Andres Kolowackt, früher in Stelle. Kreis Winsen, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe auf Kosten des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil- tammer des Landgerichts in Lüneburg auf den 19. Februar 1929, vormittags Hz Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Lüneburg, den 14. Dezember 1928. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
So? 48) Oeffentliche Zustellung. Die Chesiau Martha Schertling, geb. Hempel in Göttnitz bei Stumzdorf, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Wisser, Dr. Dettmers, Dr. Schauenburg, Olden⸗ burg, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Rudolf Schertling, früher in Dauelsberg b. Delmenhorst, jetzt unbe⸗ kannten Aujenthalts, auf Grund der d 1b 1567 B. G⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheldung. Die Klägerin ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreitrs vor die III. Zwilfammer des Landgerichts in Oldenburg auf den 22. Februar 1929, vormittags 19 uhr, mit der Aufforderung; einen bet dem gedachten Gericht zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der zffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Oldenburg, den 30. November 1925. Der Urkundebeamte der Geschäftestelle des Landgerichts.
S049] Oeffentliche Sustellung.
Die Frau Alwine Felsch, geb. hoeschel in Brüsfow, U. M., bei Besitzer Lempke, Ptozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Rudolph in Prenzlau, klagt gegen shren Ehemann, den Schlosser Paul Feisch, unbekannten Ausenthalts, wegen chewidrigen Verhaltens und bötswilligen Veilassens, mit dem Antrage auf Che⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be. klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtöstreits vor den Einzelrichter der 2. Zivilkammer des Landgerschts in Prenzlau auf den 4. Februar 1929, 11 Uhr, mit der , en sich durch einen bet diefem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. — KR. 1. 25.
Prenzlau, den 8. Dejember 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
S050] Oeffentliche Pu mne
Die Ehefrau Elijabeth Sobiejetzki geb. Höra verw. Wehlsritz, in Stendal, Arne⸗ burger Straße 155. Klägerin, Prozeß. bevollmächtigter: Rechtsanwalt Kramer in Stendal, klagt gegen ihren Ehemann, den ÄUrbeiter Johann Sobiejetzki, unbekannten Aufenthalts, früher in Stendal, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und auszusprechen, daß der Beklagte die alleinige Schuld an der Sche dung trägt, ihm auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen mit der Be⸗ gründung, daß der Beklagte sie im März (925 ohne Grund verlassen und seitdem
sorgt habe, daß der Beklagte achtmal vor⸗ bessraft fei und auch mit verschiedenen
Fr
Vie Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 3. Zivilkammer des Landgerichts in Stendal auf den
diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Stendal, den 11. Dezember 1923.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 30761] Oeffentliche Zustellung.
Dle Frau Emma Erdmann geb. Hitz le in Moddrow, Prozeßbevollmächtigte: IYtechts anwälte Schüler und Dr. Alsleben in Stolp, klagt gegen ihren Ehemann, den Schmied Paul Eduard Erdmann, früher in Moddrow, er: unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihr Ehemann sie böswillig . habe und nicht für hren Unterhalt sorge, mit dem Antrag auf Scheidung der Che. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil. kammer des Landgerichts in Stolp aul den 13. Februar 18929, vormittags HS uhr mit der Aufforderung, sich durch einen be diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt if Prozeßbevollmächtigten vertreten ju assen.
Stolp, den 10. Dezember 1928.
Der Urtundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungzdirektor Rengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering)
in Berlin. Druck der ien gen, Druckerei⸗ und vers., ellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 82.
Fünf Beilagen
Der Urkundsbeamte
Amtsgericht. Abt. J.
4 31 260, Nr. 7 über KK 31 250, Nr. 8
aus Verschulden des Beklagten geschieden.
der IV. Zivilkammer des Landgerichts.
(einschließlich Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregister eilagen).
in keiner Weise für ihren Unterhalt ge⸗
auenszpersonen Chebruch getrieben habe.
5. März 1829, vormittags 9 Uhr. mt der Äufforderung, sich durch einen bek
.
Deutscher Reichsanzeiger
Staatsanzeiger.
X= ; Erscheint an jedem Wochentag abends.
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einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher F 5 Bergmann 76573.
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Anzeigenvreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzelle 1.05 ch einer dreigespaltenen Cinheitszseil, 1.18 GK Anzeigen nimmt an die ö . 536 . ö nd aut einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzu
insbesondere ist darin auch anzugeben, welche . etwa 2. * . 6 . einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter⸗ strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin hei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge
ber, abends.
8
Mr. 296. Neichsbankgirokonto.
Berlin, Mittwoch, den 19. Dezem
ae, der e eee.
Postscheckkonto: Berlin 41821. 1 92 4
Inhalt des autlichen Teiles:
Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Bekanntmachung über die Essigsäuresteuer.
Befanntmachung, betreffend eine Anleihe der Kreditanstalt Sächsischer Gemeinden in Dresden,
Preußen.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 37 der Preußlschen Gesetzsammlung.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichs gerichtsrat Dr. Da vid ist zum Senats präsidenten beim Reichsgericht ernannt worden.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver— ordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert⸗ beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 (RGBl. 1 S. 482). Der Londoner Goldpreis beträgt
sür eine Unze Feingold .. . 84 sb II d, für ein Gramm Feingold demnach. . 32,7777 pence-
Vorstebender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt⸗ machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger ersolgten Neuveröffentlichung vorausgeht.
Berlin, den 19. Dezember 1928. Reichsbankdirektorlum. Dreyse. Fuchs.
Bekanntmachung über die Essigsäuresteu er. Die Essigsäuresteuer beträgt vom 1. Januar 1929 ab:
1. für in Anrechnung gu das Betriebsrecht oder Hilssbetriebs⸗ recht abgefertigte Essigsäure .... A9, 40 RM
2. Jüt andere Essigsäure sowie für 6. und Essig, die aus dem Ausland eingelührt werden. für den Doppelzentner wasserfreier Säure.
Berlin, den 17. Dezember 1928.
Reichsmonopolverwaltung für Branntweln. Reichs monopolamt. J. V.: Dr. Kaiser.
4,10 RM
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben genehmigt, daß die Kreditanstalt Sächsischer Gemeinden in Dresden
5 000 000 GM Kreditbriefe, Reihe 16, verzinslich zu 8, in Stücken von 1060, 500, 1000, 3000, 5000 und 10 000 GM nach Maßgabe der Anleihebedingungen ausgibt.
Dresden, den 13. Dezember 1928.
Ministerium des Innern. Für den Minister: Dr. Schulze.
Finanzministerlum. Weber.
Preuszen.
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Num mer 37 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Ni. 13 390 die Verordnung zur Abänderung der Verordnung zur Ausführung des § 6! des Bet lebsrätegesetzes vom 4. Februar 1920 (RGBl. S. 147) bei den dem Minister für Handel und Gewerbe unterstellten Behörden, Schulen und Anstalten vom 21. Juli 1926 (Gesetzlamml. S. 222), vom 10. Dezember 1928.
Umfang 4 Bogen. Verkausevreis 0,20 RM.
Zu beziehen durch R. v. Decker's Verlag (G. Schenck), lt VW. 9g, Linkstraße 35 und durch den , chenck, Berlin
Berlin, den 19. Dezember 1928. Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.
Nichtamtliches. Preußischer Landtag.
25. Sitzung vom 15. Dezember 1925. Nachtrag. . Die Rede, die der Finanzminister Dr. Höpter Aschoff im Laufe der fortgesetzten Beratung des Haushalts für 1939 gehalten hat, lautet nach dem jetzt vorliegenden Stenogramm wie folgt:
Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Waentig hat bei seinen Ausführungen zum Haushaltsplan mit Recht darauf hingewiesen, daß die starke Steigerung der Ausgaben bei allen Körperschaften des öffentlichen Rechts eine unmittelbare Folge der Kriegsauswirkungen sei, und daß die Finanzminister des Reiches und der Länder gegenüber dieser zwangsläufigen Entwicklung gewissermaßen gebunden seien. Man wird auch die Tatsache nicht bestreiten können, daß die Zu⸗ spitzung der Finanzlage nicht eine preußische Er⸗ scheinung ist, sondern sich auch im Reiche, bei allen anderen Ländern und bei allen Gemeinden vollzieht.
In der Finanzstatistik, die ich bereits des öfteren erwähnt habe, und die einen Ueberblick über das Wachsen der Einnahmen und Ausgaben im Verhältnis der Jahre 1913 und 1935 gibt, wird dargelegt, daß der Zuschußbedarf der öffentlichen Körper⸗ schaften gegenüber der Friedenszeit um 119 5 gestiegen sei. Gleichzeitig wird aber dargelegt, daß, wenn man aus dem Zu⸗
schußbedarf die Kriegslasten herausnähme, also die Ausgaben,
die erst unter den Wirkungen des Krieges entstanden sind, die Steigerung des Zuschußbedarfs nur 6445 , betragen würde. Weiter wird dargelegt, daß, wenn man auch die Aufwendungen herausnähme, die infolge der Wirkungen des Krieges auf dem Gebiete der Gesundheitsfürsorge gemacht werden müssen, dann die Steigerung des Zuschußbedarfs weit unter dem Teuerungsindex liegen würde, daß also mit anderen Worten das Anwachsen des Zuschußbedarfes der Körperschaften nicht etwa auf ein ungeheures Wachstum der Verwaltung zurückzuführen ist, sondern mit den Aufgaben und Ausgaben zusammenhängt, die durch die Kriegsfolgen im strengsten Sinne des Wortes bedingt sind.
In diesem Zusammenhange darf ich noch auf einige Zahlen hinweisen. Im Jahre 1925 haben — gegenüber dem Jahre 191 — die Ausgaben für die Kriegs⸗
lasten einen Mehraufwand von 3032 Millionen, die Ausgaben für die Wohnungsfürsorge von 10660 Millionen, für die Erwerbs⸗ losenfürsorge von 487 Millionen und für die Fürsorge und das Gesundheitswesen von 1258 Millionen Reichsmark erfordert. Aus diesen gewaltigen Zahlen ist zu ersehen, wie stark sich die Kriegs⸗ folgen in dem Finanz⸗ und Zuschußbedarf der öffentlichen Ver⸗ waltungen ausgewirkt haben. Darum hat Herr Abgeordneter Waentig, glaube ich, das Rechte getroffen, wenn er sagte, daß die Entwicklung, in der wir uns befinden, eine Folge der Aus— wirkungen des Krieges ist.
Wenn man sich aber diese Dinge so vorstellt, sieht man auch gleich, in welch starkem Zusammenhange der Finanz⸗ und Zu⸗ schußbedarf der öffentlichen Hand mit den Verhandlungen steht, die nun demnächst die Sachverständigenkonferenz be⸗ schäftigen sollen mit der Frage, ob die Höhe der Reparations⸗ lasten herabgemindert werden kann oder nicht.
Als seinerzeit die Sachverständigen den Dawes⸗Plan auf— stellten, gingen sie davon aus, daß sich die deutsche Handelsbilanz allmählich bessern würde, und daß es Deutschland allmählich möglich sein würde, die Reparationen aus den Ueberschüssen seiner Wirtschaft aufzubringen. Immerhin hielten sie diese Schluß⸗ folgerung wohl nicht für ganz sicher, und weil diese Schluß⸗ folgerung nicht ganz sicher war, fügten sie die sogenannte Transferklausel in den Dawes⸗Plan ein. Sie rechneten damit, daß die Währung einen Stoß erleiden könnte, wenn die Reparationen in vollem Umfange aufgebracht und transferiert würden.
Wir werden, glaube ich, heute sagen müssen, daß die Auf⸗ fassung der Sachverständigen durch die Ereignisse nicht ganz be⸗ stätigt worden ist. Nach doppelter Richtung hin nicht. Die Besserung der Handelsbilanz und die Möglichkeit, die Re⸗ parationen aus den Ueberschüssen der deutschen Wirtschaft zu leisten, hat sich als irrtümlich herausgestellt (sehr wahr!); denn
wir haben noch immer eine passive Handelsbilanz und damit eine
passive Zahlungsbilanz. Auf der anderen Seite ist es aber möglich geworden, gleichwohl die Reparationen nicht nur aufzu⸗ bringen unter starkem Druck der deutschen Wirischaft, sondern sie auch zu transferieren, weil Auslandsanleihen in beträchtlichem Umfange hereingenommen und dadurch die erforderlichen Devisen
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art ref oon gyw ron mnavdor fü rr vrt 5 . De] ransfer gewonnen werden konnten. Veli die ser —
Möglichkeit haben, glaube ich, die Sachverständigen nicht ge⸗— rechnet. Sie haben auf der einen Seite die Möglichkeit über⸗ schätzt, aus Ausfuhrüberschüssen die Devisen zu beschaffen, sie haben auf der anderen Seite die Möglichkeit, die Devisen durch Anleihen zu beschaffen, unterschätzt. So ist es allerdings bisher möglich gewesen, den Transfer durchzuführen, aber nicht weil die Devisen durch Ausfuhrüberschüsse gewonnen worden wären, sondern weil sie durch Hereinnahme von Anleihen gewonnen
worden sind.
1 welche Bedeutung der Transfer in dem Augenblick haben wird, wo die Möglich
ländischen Anleihemarktes geringer und geringer werden, und es drängt sich hierbei die Betrachtung auf, daß, wenn nun etwa
im Zuge einer Kommerzialisierung der Repara⸗
2X si 6 R 1* 2 Es zeigt ich nun gleich,
tionen oder einer Mobilisiernung von Eisenbahnen⸗ und Industriebonds der ausländische Anleihemarkt für diese Operationen Anspruch genommen würde und dadurch gewissermaßen der Auslandsmarkt abgeschöpft werden
dann ĩ von Anleihen für die Bedü Möglichkeit, Devisen zu zahlen, geringer und geringer werden würde ausländische Markt schon für die Kommerzialisierung der Repava⸗ tionen in Anspruch genommen wird — und dabei fließen ja keine Devisen nach Deutschland herein —, so ist natürlich die Möglich- keit, ihn für andere Anleihen in Anspruch zu nehmen, überaus gering. Es wird also der Devisenzufluß kürzer werden, und der Transferschutz wird an Bedeutung immer mehr gewinnen. Darum kann, glaube ich, bei all den Verhand⸗ lungen, die von den Sachverständigen geführt werden, gar nicht deutlich betont werden, welche große Bedeutung der Tpansferschutz hat (sehr richtig!) und daß seine Bedeutung noch steigen würde, wenn man zu einer Kommerzialisierung der Repara⸗ wird, glaube ich, der Schluß
er wind ja auch von allen
würde, natürlich die Möglichkeit der Hereinnahme rfnisse der Wirtschaft und damit die verbrauchen, um den
2. ö. Denn wenn den
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Transfer zu
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tionen konmen würde. Daraus gezogen werden müssen — und sichtigen Menschen gezogen —, sich hier zwar nicht um eine grundsätzliche Frage handelt, aber um eine Frage des Maßes in der Nichtung, daß auf den Transferschutz nur dann verzichtet werden kann, wenn eine so weitgehende Erleichterung in dem Umfange der Reparationen eintritt, daß Dentschland es auf sich nehmen kann, ohne den Transferschutz neue Verpflichtungen in
dieser Richtung zu übernehmen. (Sehr wahr!)
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Dann wird aber in diesem Zusammenhange nicht nur die Bedeutung des Transferschutzes hervorgehoben werden müssen, sondern es wird auch die schwere Belastung der deutschen Wirtk⸗ schaft, die sich in dem ständigen Wachsen des Zuschußbedarfs und der damit vermehrten Steuerlast ausdrückt, ebenfalls eindring⸗ lich ins Feld geführt werden müssen. Man wird darauf hin⸗ weisen müssen, wie scharf angespannt die Finanzen der öffent⸗ lichen Hand sind und ein wie schwerer Druck aus diesem Grunde auf die deutsche Wirtschaft ausgeübt werden muß.
Meine Damen und Herren, ob diese Verhandlungen zu einen Ergebnis führen werden, steht dahin. Aber es schien mir doch notwendig, in diesem Zusanmmenhange auf die schwerwiegende
Finanzgebarung hier noch einmal hinzuweisen.
Ich darf dann noch mit einigen Worten auf eine Reihe von Fragen eingehen, die hier Redner der verschiedensten Parteien gestellt haben. Der Herr Abgeordnete Neumann (Frohnau) hat angeregt, man solle doch in dem künftigen Vorbericht eine Uebersicht über das Vermögen des Staates geben. Wir werden dieser Anregung gern nachkommen. Es macht keine Schwierigkeiten, diese Uebersicht über das Vermögen des Staates zu geben.
Von anderer Seite ist dann die Frage gestellt worden, wie hoch die Erhebungskosten der Preußischen Steuer⸗ verwaltung seien und ob sich nicht bei dem erheblichen An⸗ wachsen der in der Katasterverwaltung eingesetzten Kräfte all⸗
mählich doch zeige, daß die Erhebungskosten zu hoch seien, Meine
Damen und Herren, die Erhebungskosten sind im Verhältnis zu dem großen Auftommen der Grundvermögenssteuer und Hauszins⸗ steuer außergewöhnlich gering. Die Exhebungskosten der Preußischen Steuerverwaltung für diese Steuern betragen ein⸗ schließlich der Vergütungen, die den Gemeinden für die Erhebung der Steuern gezahlt werden, 1,5 653. Wenn ich darauf hinweise, daß die Erhebungskosten bei der Reichsfinanzverwaltung etwa bei 5 9 liegen chört, hört! links), dann werden Sie mir zugeben, daß diese Erhebungskosten in Preußen verhältnismäßig niedrig sind.
Herr Abgeordneter Dr. Wester hat sodann darum gebeten, auch die Steuercingängedes dritten Viertel jahrs zu geben. Ja, Herr Dr. Wester, das kann ich natürlich nicht,