1928 / 299 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Dec 1928 18:00:01 GMT) scan diff

* 1. n e, ,

——

* 8 19 8 n 8 12.

Die Entscheidung über die in dem Anmelvever⸗ fahren streitig gebliebenen Ansprüche soll in erster und letzter Instanz in der Hand eines Zivilsenats des Reichsgerichts oder eines solchen des nach 5 18 der Zivilprozeßordnung örtlich zu⸗ ständigen Oberlandesgerichts liegen. Die vorgeschlagene Zuständig⸗ keitsabgrenzung stellt einerseits sicher, daß die bedeutsamen Streit⸗ fälle, welche die Renten der ehemals landesherrlichen und standes⸗ herrlichen Familien betreffen, durchweg vor das Reichsgericht kommen, andererseits aber das Reichsgericht nicht mit einer seinen Geschäftsgang gefährdenden Flut minder wichtiger Einzelfälle be⸗ lastet wird.

§ 13 trifft für die Fälle Vorsorge, in denen die rechtlichen und wirischaftlichen Interessen der einzelnen Mitglieder der an dem Streitfall beteiligten Familie auseinandergehen.

§S 14 regelt das Verfahren. Das Gericht hat in erster Linie einen gütlichen Ausgleich anzustreben. Abgesehen von der Beweis⸗ aufnahme und der Rechtshilfe, für die die Vorschriften der Zivil⸗ zrozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes maßgebend sein on bestimmt das Gericht sein Verfahren nach freiem Ermessen. Die den gewöhnlichen Parteiprozeß beherrschenden Grundsätze der Verhandlungsmaxime und der sich auf ihr aufbauenden Beweis⸗ last gelten demnach hier nicht; das Gericht ist vielmehr in der Wertung aller prozessualen Vorgänge und allen Vorbringens durchaus frei.

Der Abs. 2B eröffnet die Möglichkeit einstweiliger Anordnungen.

Zu 5 15. Insoweit im Rechtsstreit, insbesondere beim Ab⸗ schluß eines Vergleichs, abgegebene Erklärungen zu ihrer Wirk⸗ samkeit an sich die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts oder die Genehmigung oder Bestätigung der Fideikommißaufsichts- oder auflösungsbehörde erfordern würden, erscheint die Mitwirkung dieser Stelle hier neben derjenigen des Reichsgerichts oder des Oberlandesgerichts entbehrlich.

Zu § 16. Die Vollstreckungsklausel zu den in dem Verfahren ergehenden Entscheidungen, einschließlich der einstweiligen An— ordnungen nach 5 14 Abs. 2, soll der Vorsitzende des Gerichts er⸗ teilen.

Nach 517 hat das Gericht bei Abschluß des Verfahrens eine angemessene die durch etwaige Beweisaufnahmen erwachsenen Auslagen mitumfassende Pauschalgebühr festzusetzen und die Zahlungspflichtigen zu bestimmen. .

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten soll nach Abs. ausgeschlossen sein.

5 18 regelt das Verhältnis zwischen dem vor dem Reichs⸗ gericht oder dem Oberlandesgericht zu führenden Rechtsstreit und

*

9

etwaigen sonstigen liber die fraglichen Renten anhängigen Pro⸗

zessen Die Entscheidung darüber, ob die Rente dem Gesetz un er steht, soll in jedem Falle in der Hand des Reichsgerichts oder des Oberlandesgerichts liegen. Die Bestimmung im 36 daß nach Inkrafttreten des

2 Satz 2 hat den Fall im Auge, 6 ein Rentenanspruch vor dem ordentlichen Gericht mit der Begründung geltend gemacht wird, daß er dem 234 nicht unterstehe. Gelangt das nach Abs. 1 angerufene Reichsgericht oder Oberlandesgericht zur entgegen gesetzten Auffassung, so soll es nach Abs. 2 Satz 1 über den An⸗ ruch auch dann fich ic entscheiden, wenn eine Anmeldung des Anspruchs nach § 11 Abs. 1 unterblieben war dies aber nur dann, wenn die Klage vor Ablauf von sechs Monaten nach In⸗ krafttreten des Gesetzes, d. h. innerhalb der Anmeldefrist, er⸗ hoben war. Bejaht bei einer nach Ablauf dieser Frist erhobenen Klage das nach 5 18 Abs. 1 angerufene Reichsgericht oder Ober⸗ landesgericht die Unterstellung der Rente unter das Gesetz, so kann es, wenn die Rente nicht auch vorsorglich nach 5 11 ange⸗— meldet war, nur ihr Erlöschen gemäß § 11 Abs. 4 aussprechen.

Wird der im gewöhnlichen Verfahren anhängig gemachte Rechtsstreit von dem Reichsgericht oder dem Oberlandesgericht an sich gezogen, so ist in der Entscheidung auch über die Kosten des vorausgegangenen Verfahrens, und zwar nach freiem Er⸗ messen, zu befinden.

Findet im übrigen ein im gewöhnlichen Verfahren an⸗— hängiger Rechtsstreit infolge der in dem 4 getroffenen Regelung seine Erledigung, sollen, vorbehalllich anderweiter Parteivereinbarung, die Kosten des Verfahrens als gegen— einander aufgehoben gelten, d. h. die gerichtlichen Kosten fallen beiden Teilen je zur Hälfte zur Last und ein Ausgleich hinsicht⸗ lich der außergerichilichen Kosten findet nicht statt.

Zu S 19 wird auf die Ausführungen im ersten Teile der Begründung verwiesen.

53 20 nimmt die den Religionsgesellschaften zustehenden Rentenansprüche mit Rücksicht auf die in den Artikeln 133, 173 der Reichsverfassung vorbehaltene besondere Regelung aus dem Geltungsbereiche des Gesetzes aus.

Zz 21 sieht den Erlaß von Durchführungsverordnungen vor.

S O9 D C 2.

ermächtigt den Reichsminister der Justiz, zum Reichs⸗ die Dauer der ihm auf Grund dieses Gesetzes zu⸗

gericht für

fallenden Aufwertungsstreitigkeiten Hilfsrichter zur Erledigung

der Geschäfte der Zivilsenate einzuberufen.

Ueber sicht der Ginnahmen!“ des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit vom 1. April bis 30. November 1928.

Bezeichnung der Einnahmen

Im Reichshaus⸗ haltsplan ist die

Aufge kommen sind J Einnahme für das vom 1. April 19283 Rechnungs ahr

bis 1928 30. Nobember 1928 veranschlagt auf NReilchs mark NRyf. Nelchsmark Ryt. Reichsmark 3 4 5

im Monat November 1928

A. Besitz und Verkehrstenern.

a) Fortdauernde Steuern.

Einkommensteuer: a) aus Lohnabzügen ) .... b) Steuerabzug vom Kapitalertrage c andere K Körperschaftsteuer .... Vermögensteuern. K Vermögenzuwachssteuer d) Erbschaftsteuer ö Umlatzsteuer . Grunderwerbsteuer ) ..

F⁊äè 9

9 w n 9

. , , 9 9 , 9 6 , 9 9 9 ,

Kapitalverkehrsteuer: a) Gesellschaftsteuer. b) Wertpapiersteuer . o) Börsenumsatzsteuer . d) Aufsichtsratsteuer Kraftfahrzeugsteuer Versiche rungsteuer Rennwett⸗ und Lotteriesteuer: a) Totalijatorsteuer. b) andere Rennwettsteuer c) Lotteriesteuer ... Wechselsteuer. J Besörderungsteuer: a) Personenbeförderung . JJ b) Güterbeförderung ..

Summe a

b Einmalige Steuern. Steuer zum Geldentwertungsausgleiche bei Schuldverschreibungen (Obligationensteueryᷣᷓ. .. Summe b.

Summe A.

HB. Zölle und Verbrauchsabgaben. a) Verpfändete.

Zölle ö Tabaksteuer;

J,

b) Materialsteuer l(einschl. Ausgleichssteuer und Nachster

o Tabakersatzstoffabgabe ... k gucke tenen J Aus dem Spirltusmonopol .

,

. 2 e e 6 e 292 2 ö 29

Summe a

. b) An Gssigläuresteuer .. . Schaumweinsteuer . Zündwarensteuer .. Leuchtmiltelsteuer. Spielkartensteuer. Statistische Gebühr Süßstoffsteuer. ..

9 9 8

Summe Summe B.

2 2

C. Sonstiges. Aus fortgefallenen Steuern......

9 9

ier

Summe C... Im ganzen ..

120 369 212 6 309 426 97 729 196 41 291 965 S0 333 125

5 827 980

41 028 508 3 095991

2 900 000 000

ob0 000 000 bꝛo 00 000

loo M οοσ& 1050000000 ab Go Ghö

121 827 120 1123243 644 463 572 477 280 322 349 47539 902 717 069 539 26 187 4418

gsa h ssb s

80 000 000 30000000 Sh 000 000

160 000 000 b0 000 000

46 662 912 8 732 074 34 441 217 38 376

128 983 249 38 747913

14876166 14291 848 31 247 248 36 037 347

133 758 568 115004936

4364342327

5 734 570 1ẽ131164 3 369 304 3791

13 698 399 4713 577 989717 1578 852 3172551 4443 445

14 874201 ß 6 7h52

466 3765 765

40 000000 40 000 000 50 000 000 180 000 000 160 000000

b 03d 000 000

25 0090 000 25 000 000 6 060 000 000

5783363 783 36 4 360 126 691

366 586 Itztz H8tz 466 742 352

67 742 097 171 1Lä200 000000 471 724 745 65 92 496 471 70 125 470 104 614 580 04 276 843 G2tz 26 173972 531

30 I 86l ð l hh

S0 000 000

140 000 000 370 000 000 270 000900

2 760 000000

2 000000 15 000000 11 400000

8 000000

2 000000

3 000000

500 000

42 000 0009 2 802 000000

40 1480921 56 9 989 0604 8 htz 927 7461 726 1646 3295 2225721

380 804

36 826610 1892694610

1487 430 131 047 35 283 815 30

70471

a 646 743 84

226 374 402 14

10614 32 10614 32 693 106 140 10

90 827 0 827 97 6 252911 1530 07 862 000 000

z 1 Einschließlich der aus den Einnahmen den Ländern usw überwiesenen Anteile ufw und der an den Generalagenten tür Reparations— ahlungen und an den Kommissar für die verprändeten Einnahmen abgeliesferten Beträge. 2 An Lohnsteuer sind erstatlet: im November 1928

1103113 RM; mm der Zeit vom 1. April bis 30. November 19283

16 836 935. zh RM. ) Bis 31. Dezember 1928 außer

Debung gesetzt. 4 Hierm ist die von Landesbehörden erhobene Grunderwerbsteuer nicht enthalten.

. ö 6. = ; ‚. 3 1. .

. , dn. 8 ö

1 * 3 * 262 * —2 . 282 ö ö . 7 7 7777 77777

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 298 vom 2I. Dezember 1928. S. 4.

An Steuern und Zöllen sind im Monat November 1928 insgesamt 693, Millionen Reichsmark aufgekommen, und zwar an Besitz⸗ und Verkehrssteuern 466, Migionen Reichsmark, an Zöllen und Verbrauchsabgaben 226, Millionen Reichsmark. Dieses Aufkommen kann mit dem Aufkommen im vorhergehenden Monat, dem Oktober 1928, wenigstens hinsichtlich der veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaft⸗, Umsatz⸗ und Vermögen⸗ k nicht verglichen werden. Denn im Oktober waren im Gegen⸗ atz zum November Vorauszahlungen auf die veranlagte Ein⸗ kommensteuer, die Körperschaststener und die Umsatzsteuer zu ent⸗ richten, wogegen im November Vorauszahlungen auf die Ver⸗ mögensteuer gezahlt worden sind, die im Oktober fehlten. Das Aufkommen aus den vorgenannten Steuern läßt sich daher nur mit dem Aufkommen im August 1928, dem entsprechenden Monat des Vorvierteljahrs, vergleichen. Im November haben die ver⸗ anlagte Einkommensteuer 977 Millionen Reichsmark, die Körper⸗ . 413 Millionen Reichsmark, die Uma teuer 41 Mil⸗ ionen Reichsmark und die ,,, 80,8 Millionen Reichs⸗ mark erbracht; im August 1928 sind die entsprechenden Zahlen 115, 44,1 36, und 66,1 Millionen Reichsmark. Das Novemberaufkommen aus der Körperschaftsteuer und der , . weicht also nur unwesentlich von dem Augustaufkommen abz

as geringere . an veranlagter Einkommensteuer im November beruht darauf, daß im August noch Abschlußzahlungen eingingen, das Mehraufkommen an Vermögensteuer im hr dnn er, ist darauf zurückzuführen, daß im November schon Abschluß zahlungen entrichtet worden sind und für die Landwirtschaft im August kein ,, war.

Ein Vergleich des Novemberaufkommens der übrigen Steuern mit ihren Erträgen im Oktober zeigt, abgesehen von den durch die Jahreszeit verursachten Schwankungen, nur unerhebliche Ab weichungen. An Lohnsteuer sind 120,4 Millionen Reichsmark auf⸗ gekommen, das sind 5.7 Millionen Reichsmark weniger als im Oktober, eine Folge der Lohnsteuersenkung, die sich im November das erstemal voll auswirkte. Beim Steuerabzug vom Kapital⸗ ertrage ist das Aufkommen im November wegen des in den Oktober fallenden Zinstermins um 9,5 Millionen Reichsmark geringer als im Oktober. Die Zölle haben im November 9,6 Millionen Reichs⸗ mark weniger als im Oktober 1928 ergeben, was hauptsächlich auf eine weitere Verminderung der Getreideeinfuhr infolge des günstigen Ausfalls der inländischen Ernte zurückzuführen ist. Die Einnahmen an Tabaksteuer sind um 1,2 Millionen Reichsmark, die an Zuckerstener um 3,7 Millionen Reichsmark und die an Biersteuer um 6.2 Millionen Reichsmark hinter den Oktober⸗ einnahmen zurückgeblieben, wogegen die Einnahmen aus dem Spiritusmonopol um 25 Millionen Reichsmark . sind.

In den ersten Ss Monaten des Rechnungsjahres sind im ganzen 6252, 5 Millionen Reichsmark, also 8449 Millionen Reichsmark mehr als acht Zwölftel des Jahressolls von 8862 Millionen Reichsmark (666 von 8862 5908) aufgekommen. Da jedoch in diesen Zeitraum drei Monate fallen, in denen Vorauszahlungen auf die Einkommen⸗, Körperschaft⸗ und Umsatzsteuer zu entrichten waren, in die restlichen 4 Monate aber nur noch ein solcher Monat fällt, läßt sich aus dieser Gegenüberstellung noch kein be⸗ stimmter Schluß auf das endgültige Jahresergebnis ziehen. Ins— besondere kann daraus ein Mehraufkommen für das Reich nicht gefolgert werden, weil die Mehreinnahme in den h 8 Monaten in der Hauptsache aus Ueberweisungssteuern herrührt, an denen die Länder in größerem Ausmaße bekeiligt sind.

Berlin, den 14. Dezember 1928. Reichsfinanzministerium.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 21. Dezember 1928. In den am 18. 8 M. abgehaltenen Aufsichtsratssitzungen der

Ost werke Schultheiß ⸗Patzenhofer⸗Gelelischaften

wurde beschlossen, den auf den 11. Januar 1929 einzuberusenden ordentlichen Generalveriammlungen die Ausschüttung einer Dividende von 15 bo auf die Schultheiß⸗Patzenhofer⸗Stammaktien sowie 12 v9 auf die Ostwerke⸗Stammaktien, und zwar auf das bei beiden Gesell⸗ schaften im abgelaufenen Geschäftsjahre erhöhte Stammaktienkapital, und der satzungsgemäßen Dividende von 6 v auf die Vorzugsaktien vorzuschlagen. Der Geschäftsgang der Brauereien in den ersten 4 Monaten des neuen Geschäftéjahres wurde als zufriedenstellend be zeichnet; die bisherige Entwicklung der an die Schultheiß-⸗Patzenhoser Brauerei⸗Aktiengesellschaft neu angegliederten schlesischen Betriebe ent⸗ spricht den gehegten Erwartungen. Auch bei den Unternehmungen, an welchen die Ostwerke als „Holding⸗Gesellichaft“ beteiligt sind, befriedigt der Geschäftegang allgemein, die Umsätze entwickeln sich steigend.

Nach dem Bericht der Getreide Industrte q Commission Aktiengesellschaft. Berlin, über das Geschästeiahr vom 1. Jult 1927 bis 30. Junt 1928 konnte die Auslandsgetreideabteilung durch die Größe ihres Umsatzes mit aus— reichendem Gewinn arbeiten. Ehenso haben sich das Inlandsgetreide⸗ geschäft, insbesondere auch die Geschäfte der Braugerstenabteilung zufriedenstellend entwicdghelt Die Malzfabriken waren voll beschästigt und haben auskömmliche Preise erzielt. Auf die Aktien entfallen 10 v.

——

London, 20. Dezember. (W. T. B. Wochengusweis der Bank von England vom 20. Dezember (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zu dem Stande am 13. Dezember) in tausend Pfund Sterling: Notenumlauf 3584 110 (Zun. 9290), Depositen der Regierung 1 140 (Zun. 5510), andere Depositen: Banken 66 220 (Abn. 7170, Private 35 960 (Abn. 70), Goldbestand 160 780 (Ahn. 16906, Regierungssicherheiten 57 760 (Abn. 1300), andere Sicherheiten: Wechsel und Vorsch. 16 670 (3un. 4480), Wertpapiere 20 48590 (Zun, 3470). Prozentsatz der Relerven zu den Passiven 29 24 gegen 37,90 3 Clearinghouseumsatz 820 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres 3 Millionen mehr.

aris, 20. Dezember. Ausweis der Bank von Frank⸗ reich vom 20 Dezember (in Klammern Zu und Abnahme gegen die Vorwoche. In Mlllionen Franken). Aktiv 4. Goldbestand 31622 Him. dz), Auslandsguthaben 14 031 (Abn. 63), Devisen in Redort 23 (Abn. 461), Wechsel und Schatzscheine 22 664 (Zun. 199), davon: diskontierte Handelswechsel 3540 (Abn. 76), sonstige im Ausland gekaufte Wechsel 19 124 (Zun. 275), Lombharddarlehen 2252 (Abn. 17. Bens der Autonomen Amortisationskasse 5939. (unver- ändert). Pa ssiva. Notenumlauf 61 421 (Abn. 466), täglich fällige Verbindlichkeiten 19 661 (Zun. 486), davon: Trejsorguthaben 7818 (Zun. 219), Guthaben der Autonomen Amortisationskasse H193 (gun. 180), Privatguthaben 6369 (3Zun. 94), Verschiedene 281 (Abn. 7), Devisen in Report 123 (Abn. 461), Deckung des Banknoten⸗ n gn der täglich fälligen Verbindlichkeiten durch Gold 39,12 vh

66 v5).

(Weitere Nachrichten über „Handel u Gewerbe“ s. i. d. Ersten Beilage. (Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

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Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, erlin, Wilhelmstraße 32.

w Sechs Beilagen (einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbetlagen);

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8 5 Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis vierteljährlich 9 Gen Alle

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Inhalt des autlichen Teiles: Deutsches Reich. Bekanntmachung über die Zulassung von Börsentermingeschäften in Aktien von Bergwerks⸗ und Fabrikunternehmungen. Bekanntmachung über die Neubesetzung einer Stelle im wertungsbeirat. Liste der Schund⸗ und Schmußschriften. Bekanntmachung der Filmprüßsstelle Berlin, lassungskarten. Fil myerbot. Anzeige, betreffend Ausgabe der Nummer aesetzblatts Teil 11 Bekanntmachung, betreffend die J. und Schwerinsche Roggenwertanleihe von 1923.

Preußen. Mitteilung über die Verleihung der Rettungsmedaille. Berichtigung zu einer Mitteilung, betreffend Verleihung der SErinnerungsmedaille. Betanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 18372 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Er⸗ lasse Urkunden usw.

Be⸗ betreffend Zu⸗

19 des Reichs⸗

III. Mecklenburg⸗

Liste der Schund—⸗

und Schmutzschriften. (Gesetz vom 18. Dezember 1926.)

Amtliches.

Deutsches Reich. Betanntmachung über die Zulassung von Börsentermingeschäften in Aktien von Bergwerks und Fabrikunternehmungen. Vom 21. Dezember 1928. Auf Grund des 8 63 Abs. 1 des Börsengesetzes (RGBl. 1908 S. 215) hat der Reichsrat beschlossen: Börfentermingeschäfte in Aktten der . Westfälischen Elektrizitätswerk. Aktiengesellschaft n Gen, Schlesischen Portland⸗Cement⸗Industrie Aktiengesellschaft in Oppeln. ; 3. Mttteldeutschen Stahlwerke Aktiengesellschaft in Berlin sind zul äfsig. Berlin, den 21. Dezember 1928.

Der Reichswirtschafts minister. Fd n

M

Bekanntmachung

über die Neubesetzung einer Stelle im Bewertungs—

beirat für den zweiten Hauptfeststellungszeitraum. Vom 19. Dezember 1928.

Auf Grund des 5 17 Abs. 4. 5 2 Abs. 2. 4 und 8 24 Abs. 1, 4 des Reichsbewertungsgesetzes habe ich an Stelle des verstorbenen Gutsbesitzers Hermann Gebhard in Eppingen (Baden) den Gutsbesitzer Hugo Herrmann in Blaufelden, O. A. Gerabronn (Württemberg), fi den Rest des laufenden zweiten Hauptfeststellun a szeitranms zum ständigen Vertreter der nicht beamteten Hauptmitglieder des Bewertungsbeirats ernannt.

Berlin, den 19. Dezember 1928.

Der Reichsminister der Finanzen. Hilfer ding.

——

Entscheidung

Aktenzeichen

Bezeichnung der Schrift

Verleger Bemerkungen

Psch. 215 P.⸗St. Berlin v. 20. 11. 1928 zettung. 36 27, 29. 41. Die Zeitschrift als

12 Monaten.

solche

Leipzig, den 19. Dezember 1928.

Dresdner Arena. Die interessante sächsische Montags. VII. Jahrgang, Nr. l, 3,

auf die Dauer

Arena⸗Verlag, Dresden. Ablauf der Frist:

15, 16, f, i5. 1. 1525

von

Der Leiter der Oberprüfstelle. Dr. von Zahn.

Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten.

1. Die Zulassungskarten Prüfnummer 18 504 vom 21, März 192838 So wie der Sturmwind braust . . .“ sind ab 25. De⸗ zember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bild— streitens vom 10 Dezember 1928 unter Prüsnummer 21 099 mit 4 neuen Haupttitel „Stürme“ erteilten Zulassungskarten sind gültig.

2. Die Zulassungskarten Prüfnummer 19436 vom 12. Jult 1928 „Die Liebschaften einer Schauspielerin' sind ab 25. Dezember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreisens vom 19. Dejember 1928 unter Prüsnummer 21 100 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.

3. Die Zulassungstarten Präfnummer 20 877 vom 19. November 1928 „Bauęrnsiedlung in Niederschlesten“ sind ab 26. Dezember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreisens vom 11. Dejember 1928 unter Präfnummer 21 122 mit gleichem Haupt— titel erteilten Zulassungskarten sind gültig.

4. Die Zulassungskarten Prüsnummer 19320 vom 25. Juni 1928 Das göttliche Weib sind ab 30 Dezember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreitens vom 15. Dezember 1928 unter Prüinummer 21 163 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.

5. Die Zulassungskarten Prüfnummer 21 006 vom 3. Dezember 1928 ‚Verhektratete Junggesellenꝰ sind ab 28. Dezember 1928 un⸗ flit sofern sie nicht den neuen Haupttitel „Ledige Ehemänner“ ragen.

Berlin, den 20. Dezember 1928.

Der Leiter der Fümprüfstelle. Mildner.

Film verbot. Die öffentliche Vorführung des Bildstreifens: „Menschen

ohne Gewissen“, 7 Akte 1970 m lang, ntragsteller: Biograph⸗Film (G. m. b. H., Berlin, Ursprungsfirma: Otto

Spitzer, Wien, ist am 10. Dezember 1928 unter Prüf⸗ nummer 21 090 verboten worden. Berlin, den 21. Dezember 1928.

Der Leiter der Filmprüßfstelle. Mildner.

Bet annt n n ch un g.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 49 des Reichsgesetzblatts Teil U enthält:

die Verordnung aht Abänderung der Vorschrlften zur Durch führung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft, vom 5. De⸗ zember 1928,

die Verordnung über das Außerkrafttreten der Verordnung über die schiedsgerichtliche Erhöhung von Beförderungspreisen der Eisen⸗ bahnen, Klembahnen (Lokalbahnen usw.), Straßenbahnen und Anschluß—⸗ bahnen, vom 10. Dezember 1928,

die Bekanntmachung über die Geltung des Protokolls des Völker⸗ hundes über dte Schiedstlauseln im Hanzelsverkehr vom 24. Sep- tember 1923 in Oesterreich, der Schweiz, Japan und Frankreich, vom 15. Dezember 1928,

die Bekanntmachung über den Beitritt Polens zum Madrider Ab⸗ kommen vom 14. April 1891, betreffend die , falscher Herkunstsbezeichnung auf Waren, revidiert im Haag am 6. November 1925, vom 15. Dezember 1928,

die Betanntmachung ü ber den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 17. De jember 1928.

Umfang k Bogen. Verkaufspreis , 16 RM. Berlin, den 21. Dezember 1928. Gesetzsammlungtzamt. Dr. Kaisenberg.

Dezember, abends.

Poftscheckkonto: Berlin 1821. 1 9 2 8 2 . J .

L und III. Mecklenburg⸗Schwerinsche Roggenwertanleihe von 1923. „Infolge Feststellung des Durchschnittspreises für märkischen Roggen auf 19,25 RM für den Zentner sind nach bereits erfolgtem Abzug der Kapitalertrags steuer zu zahlen

für den am 2. Januar 1929 fälligen Zinsschein: ö

der J. Roggenwertanleihe: 1, l5 RM, Lit. —46 RM, Lit. 0 „11 RM. der III. 9) Lit. A 11,50 RM, Li Lit. D 1,15 RM. Schwerin, den 21. Dezember 1928. Mecklenburg⸗Schwerinsches Finanzministerium. J. A.: Schwaar.

Lit. 7 ö. RM, Lit. D toggenwertanleihe: t. B 4,60 RM,

. Lit.

2,30 RM,

Preußen.

M;:y:s v3 * 22 83 19 * Ministerium des Innern.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 25. November 1928 verliehen: Die Rettungsmedaille am Bande an: Walter Czinezoll , Steuerassistent in Stettin, Walter Mark Fabrikhilssar Wetter (Ruhr), Landkreis Hagen i. W., Heinrich Krietenstein, Frels Hameln⸗Pyrmont, Dr. Erich Thiele, Regierungsmedizinalrat in Flensburg,

better in

Tischlergeselle in Grohnde,

r in Kleve, Berlin⸗Friedenan, Karl Diplomingenieur, Berli

Seetha ler, n⸗ Charlottenburg,

Lindenallee 24.

Berichtigung. Durch Erlaß des Preußischen Staats ministerlums vom T. November 1928 ist dem Landrat Viktor von Poser und Groß⸗Naedlitz in Ortelsburg nicht die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr, sondern die Rettungsmedallle am Bande verliehen worden.

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Bekannt machung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht: ; j

1. der Erlaß des Pꝛeußischen Staatsministeriums vom 8. August 19258 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Lier iri n rd verband Stade (Zweckverband) in Bremen für die Leitung und Ver⸗ teilung des elektrischen Stromes ausgenommen Hochspannungg— leitungen von mehr als 50 000 Volt sowie Umspann⸗ und Schalt. stationen die über den Rahmen von Ortsstationen hinausgehen innerhalh der Regierungsbezirke Stade und Läneburg durch die Amts. blätter der Regierung in Stade Nr. 46 S. 145, ausgegeben am 17. November 1928, und der Regierung in Luneburg Nr. 47 S. 281, ausgegeben am 24. November 1928;

2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 6. No. vember 1928 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Preußische Elektrizitäts⸗Aktiengesellschaft in Berlin für den Bau einer bei Edelzell von der bestehenden Leitung Marbach Elm abzweigenden 60 0900 Volt⸗Leitung nach Fulda durch das Amtsblatt der Regierung in Kassel Nr. 465 S. 270, ausgegeben am 17. Nobember 1928.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der litauische Gesandte Sidzikauskas hat Berlin ver— lassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Lozoraitis die Geschäfte der Gesandtschast.

Der ir, Gesandte Knoll hat Berlin verlasse j

Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Wyszynsst die Geschäfte der Gesandtschaft.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Hauptausschuß des Preußischen Land- tags 1 äftigte sich in seiner vorgestrigen Sitzung mit den zahl⸗ reichen Anträgen über Hochwa serschäden im Oder Warthe⸗ und Netzegebiet, über Unwetter schäde n lm Beziurt Wiesbaden und Sturmschäden im