1928 / 299 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Dec 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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81971].

Prospekt der

Dritte Anzeigenbeilage zum Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 2899 vom 22. Dezember 1928. S. 2.

Preußischen Pfandbries⸗Bank in Berlin.

über Goldmark 20 000 9090. 46 9

Erweiterung sausgabe.

10 001 10001 11001 ĩ „59 001 G , 26 001

. 1

3 14500 19 000 26 000 99 0900 76000

55 ö 23

55

z Die

den gesetzlichen Bestimmungen betre 9 l

sicht.

Auf Grund staatlichen Privilegs und gemäß Artikel 85, der Durchführungs⸗

*

300,

100,

50, Preußische Pfandbrief⸗Bank ist eine im Jahre 1862 errichtete Aktien⸗ gesellschaft. Sie hat zum Gegenstande die Geschäfte, die die Hypothekenbanken nach iben dürfen, und untersteht der staatlichen Auf⸗

5.

zu GM. 1000, 500,

I00 000, 1500000, 1500 000, 1000 000,

2 500 000,

iger Goldpfandbriefe Emission 43,

verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 veranstaltet die Bank

eine Erweiterungsausgabe von

4 oigen Goldpfandbriefen Emission 43 in Höhe von GM. 26 000 000, (1 Goldmark 1,400 kg Feingold) zum Zwecle der Erfüllung des Abfindungsangebots der Bank gemäß Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger vom 25., 24. und 25. August 1928. Prospekt über die erste Ausgabe

von GM. I5 000 90090,

Deutschen Reichsanzeiger Nr. 47 vom 28. Februar 1927. Als Deckung der Pfandbriefe dienen in Goldmark aufgewertete und auf Gold⸗

basis abgeschlossene Hypotheken.

114 95ige Goldpfandbriefe Emission 43 ist abgedruck

im

Die auf bie Deckung der Pfandbriefe eingehenden ordentlichen und außer⸗ ordentlichen Rückzahlungen sind zur Einlösung der Goldpfandbriefe im Wege der Aus⸗ losung zu verwenden. Auch können diese Pfandbriefe zur Rückzahlung von Auf— wertungshypotheken der Bank verwendet werden; sie sind hierbei in Höhe ihrer Nenn⸗ beträge auf die Aufwertungsbeträge anzurechnen.

Die Stücke sind auf den Inhaber gestellt, lauten auf den Geldwert bestimmter Mengen Feingold und sind mit hwalbjährigen, am 2. Januar und 1. Juli fälligen Zins⸗ scheinen versehen, von denen der erste am 2. Januar 1929 fällig wird; sie tragen die faksimilierten Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dreier Vorstands⸗ mitglieder, sowie die burch faksimilierte Unterschrift vollzogene Bescheinigung des staailich bestellten Treuhänders darüber, daß die durch das Hypothekenbankgesetz

vorgeschriebene Sicherung vorhanden ist.

Die Rüczahlung seitens der Bank erfolgt zum Nennbetrage nach Kündigung oder Auslosung, bie zum ersten Werktage eines Monats mit mindestens einmonatiger Kündigungsfrist zulässig ist und spätestens 14 Tage nach der Ziehung bekanntgemacht

wirb.

Seitens der Inhaber sind die Pfandbriefe nicht kündbar.

Der Geldwert von Kapital und Zinsen wird nach dem im Reichsanzeiger amtlich bekanntgemachten Londoner Goldpreis berechnet. Maßgebend ist die letzte Bekannt machung vor dem 20. des der Fälligkeit vorhergehenden Kalendermonats. Die Um⸗ rechnung dieses Goldpreises in die deutsche Währung erfolgt auf Grund des letzten amtlichen Berliner Börsenmittellurses für Auszahlung Lonbon vor dem Fälligkeits⸗ tage. Ergibt sich aus dieser Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als RM. 2820, und nicht weniger als KM. 2760, so ist für jede geschuldete Goldmark eine Reichsmark in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen.

Die Einlösung der zur Rückzahlung fälligen Stücke und Zinsscheine erfolgt

lostenlos an der Kasse der Bank. Ebenda werden auch kostenlos neue Zinsscheinbogen Konvertierungen vorgenommen.

ausgehändigt und etwaige

Alle Bekanntmachungen, welche diese Pfandbriefe betreffen, werden im Deutschen Reichsanzeiger und einer Berliner Börsenzeitung (zurzeit Berliner Börsen= geitung oder Berliner Börsen-Courier) veröffentlicht werben. Dort werden insbe⸗ sondere etwaige Auslosungen alsbald nach den Ziehungen, sowie Listen der früher ausgelosten, aber noch nicht eingelösten Stücke mindestens jährlich einmal befannt⸗

gemacht. Die Dividenden der Bank

1099 und 1099.

betrugen für die Jahre 1924 bis

1927 8e, 9

0 10

Wegen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 1927, der Zusammensetzung des Vorstandes und der staatlich be⸗ steliten Treuhänder wird auf den am 30. Mai d. J. im Deutschen Reichs— anzeiger abgedruckten Prospekt über die an der Berliner Börse ein⸗— geführten RM. 17 000 000, neuer Aktien verwiesen.

Am 30. November 1928 befanden sich im Umlauf GM. 248 968 469, Gold⸗

hypothelenpfandbriefe und Goldrentenbriefe und GM. 48 750 000,

Goldkommunal⸗

obliggtionen, ferner Ztr. 3 46 3900 Roggenrentenbriese der vormaligen Landwirt⸗ chaftlichen Pfandbriefbank (Roggenrentenbank) A. G. Die erforderlichen Deckungs⸗ zypotheten und Darlehen sind vorhanden und in den Treuhänderregistern eingetragen.

Berlin, im Dezember 1928.

Preußische Pfandbrief⸗Bank.

Dr. Frae nkel.

Keup.

vu Grund vorstehenden Prospekts sind GM. 20 000 000, 4196 ige Goldpfandbriefe Emission 43,

Erweiterungsausgabe Berlin

Krohne.

zum Handel und zur Notiz an der Berliner Börse zugelassen worden.

Berlin, im Dezember 1928.

Preußische Pfandbrief⸗Banl.

Dr. Fraenkel.

82284].

e dier Jahrzeugfahrik vorm.

Schumann Akijengesellschaft in Liqu., Zwickau i. Sa.

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu ber am Sonnabend, den 12. Januar 1929, 3 Uhr nach⸗ mittags, im Sitzungssaale der Allge⸗ meinen Deutschen Credit⸗Anstalt Abteilung Dresden, Dresden, Altmarkt 16, statt⸗ findenden Generalversammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlegung der Liquidationseröff⸗

nungsbilanz per 31. Mai 1928 und Genehmigung derselben. Vorlegung des Geschäftsberichts und der Bilanz per 30. September 1928 nebst Gewinn- und Verlustrechnung. Genehmigung der Bilanz per 30. Sep⸗ tember 1928 nebst Gewinn und Ver⸗ lustrechnung.

3. Entlastung der Liquidatoren und des Aufsichtsrats.

4. .

Nach § 17 unseres Gesellschaftsvertrags ind zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens am dritten Werktage vor dem Tage der General⸗ versammlung

bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt, Leipzig, und beren Abteilung Zwickau,

bei dem Bankhause S. Bleichröder, Berlin,

bei der Dresdner Bank Filiale Zwickau, Zwiaau,

bei der Gesellschaft in Zwickau oder

bei einem deutschen Notar

nterlegt haben. Im Falle der Hinter—⸗ egung bei einem Notar ist dessen Be⸗ cheinigung über die bis zur Beendigung er Generalversammlung erfolgte Hinter⸗ kanng spätestens am zweiten Tage vor dem Tage der Generalversammlung bei der Gesellschaft einzureichen.

Zwickau, den 26. Dezember 1928.

wickauer Fahrzeugfabrik vorm.

umann Aktien f n ür. i. Li.

Die Liquidatoren: Haupt. Ad. Schumann.

Keup. 81588.

Krohne.

ber Preußischen Pfandbrief⸗Bant in

Gießerei und Maschinenfabrit Oggersheim Paul Schütze & Co., Art. Ges., Oggersheim (Rheinpfalz).

Mbschluß per 30. Juni 1928.

Maschinen Werkzeuge Fuhrpark Mobilien Modelle Patente.

Kasse

Steuern.

Zeichnungen Vorräte und ange Banlguthaben Ausstände .

Bankschulden.... Kölsch Fölzer Werke, Sieger Anzahlungen Darlehn... Gläubiger. Gewinn..

Bermö gen werte. Grundstücke Gebäude..

2 8. 9

, m , .

2

M

14 4

09 4

Verbindlichkeiten. Attienkapyitta--·- tree, Rückstellung für Löhne usw.

——

Gewinn⸗ und , , . vom 30. Juni

rbeiten

RM

587 000 420 000

20 000

4000 1 1

o 9 9 e O 6 2 228

268 625 * 18 247

. 30 003 193 542

1637 623

91 318 22 316 2 20 908 . 651 235 233 761 160 955 25 665 130 277 11865

1637 623

9

928.

36 000

1

800 000

60 200

84 18 56z 01

59

98 67 80 15 05 59 35

kosten

Der

Allgemeine Handlungsun⸗

ginsen und Diskont . Steuern und soziale Lasten Abschreibungen. ... , .

Gewinnvortrag... Fabrikationsüberschuß ..

orstand.

1651 116

RM

1811188 23

2

Oggersheim, 8. Dezember 1928.

Thomae.

* 82

S1908. Aktienbrauerei zum Hasen,

Augsburg. Einladung zur ordentlichen Generalversammlung.

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 15. Fanuar 1929, vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaal der Handelskammer Augsburg statt⸗ findenden ordentlichen Generalver⸗ sammlung mit solgender Tages⸗ ordnung ein:

Vorlage des Geschäftsberichts und des

Rechnungsabschlusses für 1927 / 28.

Beschlußfassung hierüber und über die

Verwendung des Reingewinns.

Antrag auf Entlastung des Vorstands

und Aufsichtsrats.

Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien spätestens am dritten Tage vor der Gerenalversammlung bis zum Ende der Schalterstunden, d. i. der 12. Ja⸗ nuar 1929, entweder bei der Gesellschaft in Augsburg selbst, oder bei den nach⸗ folgenden Stellen, und zwar

in Hugsburg:

bei dem Bankhaus Friedr. Schmid C Co.,

bei der Bayer. Hypotheken- C Wechsel⸗

bank, Augsburg,

bei der Bayer. Staatsbank, Augsburg,

bei der Bayer. Vereinsbank, Fil. Augs⸗

burg,

bei der Dresdner Bank, Fil. Augsburg,

bei der Mitteldeutschen Creditbank, Fil.

Augsburg, in Berlin:

bei der Bank für Brauindustrie,

bei dem Bankhaus Gebrüder Arnhold,

bei der Bank des Berliner Kassenvereins,

bei der Dresdner Bank,

bei der Mitteldeutschen Creditbank,

in Dresden:

bei der Bank für Brauindustrie,

bei dem Bankhaus Gebrüder Arnhold,

bei ber Dresdner Bank,

bei dem Dresdner Kassenverein A. G.,

in München:

bei dem Bankhaus H. Aufhäuser,

bei der Bayer. Hypotheken⸗ E Wechsel⸗

bank,

bei der Bayerischen Staatsbank,

bei der Bayerischen Vereinsbank,

bei der Dresdner Bank Fil. München,

bei der Mitteldeutschen Ereditbank Fil.

München, bei der Donauländischen Kreditgesell⸗ schaft A. G.,

bei dem Münchner Kassenverein zu hinterlegen und bis nach Schluß der Generalversammlung hinterlegt zu lassen.

Die zur Genehmigung durch die Generalversammlung bestimmte Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung mit Geschäftsbericht des Vorstands und Be⸗ merkungen des Aufsichtsrats liegen in der Zeit von der Einberufung bis zur Ab⸗ haltung der Generalversammlung bei den obengenannten Hinterlegungsstellen zu jedermanns Einsicht auf.

Augsburg, den 22. Dezember 1928.

Der Vorstand.

s

1589. Gebr. Hamburg A. ⸗G., Stettin. Bilanz zum 81. Dezember 1927.

RM

6 so4⸗ 73 000 6—

Aktiva. Anlagewerte: Inventar . Kommanditbeteiligungen Betriebswerte: Kasse 1 49 Bankguthaben. Darlehen Warenlager Kommissionsläger

1623

9 9

9 9

zo) zz Nd Jos

82465 Gebrüder Zschille, Tuchfabrik Akliengefellsch aft.

II. Bekanntmachung. Zusammenlegung.

Die außerordentliche Generalver⸗ sammlung unserer Gesellschaft vom 20. Oktober 1923 hat u. a. nach vor⸗ heriger Umwandlung der unserer Ge⸗ sellschaft zur Verfügung stehenden RM 200 000, Vorratsstammaktien in RM 200 0090, Vorzugsaktien die Herab⸗ setzung des restlichen Stammaktien⸗ kapitals von RM 1200 000, durch Zusammenlegung der Stammaktien im Verhältnis 5: 2 auf RM 480 000, beschlossen.

Wir fordern hiermit unsere Stamm⸗ aktionäre auf, ihre Aktien Mäntel und Bogen mit Gewinnanteilscheinen und Erneuerungsschein für 1923 flg. nebst Nummernverzeichnis in arith⸗ metisch geordneter Folge in doppelter Ausfertigung spätestens bis zum 5. März 1929

bei der Dresdner Bank in Dresden zum Zwecke der Zusammenlegung ein- zureichen.

Die Zusammenlegung erfolgt der⸗ gestalt, daß für je 5 eingereichte Stammaktien über je RM 106, —, die vernichtet werden, der Aktionär je zwei neun gedruckte Stammaktien über RM 100, zurückerhält. Die vor⸗ bezeichnete Stelle ist bereit, nach Mög⸗ lichkeit die Regulierung von Spitzen⸗

beträgen zu vermitteln

Soweit die eingereichten Aktien zur Durchführung der Zusammenlegung nicht ausreichen, der Gesellschaft aber zur Verwertung für Rechnung der Be⸗ teiligten zur Verfügung gestellt werden, werden von allen so eingereichten Aktien für je 5 zwei neue Aktien ausgegeben, die zum Börsenkurse und in Ermange⸗ lung eines solchen in öffentlicher Ver⸗ steigerung veräußert werden. Der Erlös wird den Beteiligten nach Ver— ältnis der von ihnen eingereichten Stücke zur Verfügung gestellt. Aktien, die bis zum 65. März 1929 nicht zur Zusammenlegung eingereicht sind, werden gemäß § 299 HGB. für kraft⸗ los erklärt. Das gleiche gilt für die⸗ jenigen Aktien, die von einem Aktionär in einer Anzahl eingereicht werden, die zur Durchführung der Zusammenlegung in der oben angegebenen Form nicht ausreicht, und die der Gesellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Be— . zur Verfügung gestellt worden ind.

Die an Stelle der für kraftlos er⸗ klärten alten Aktien ausgegebenen neuen Aktien werden für Rechnung der Beteiligten den gesetzlichen Be— stimmungen gemäß veräußert.

Die Zusammenlegung der Aktien ge⸗ schieht provisionsfrei, eren die Ein⸗ reichung während der üblichen Kassen⸗ stunden am Schalter der genannten Stelle erfolgt oder die Aktien dem Sammeldepo?! angeschlossen sind. Andern⸗ falls wird die übliche Provision be⸗ rechnet werden,.

Die Aushändigung der neuen Stamm⸗ aktien erfolgt nach deren Fertig⸗ stellung gegen Rückgabe der über die eingereichten Stammaktien ausgestellten Em he, n, n,. bei der Ein⸗ reichungsstelle. Diese ist zur Prüfung der Legitimation des Vorzeigers der Empfangsscheine berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Bescheinigungen sind nicht übertragbar.

Hroßenhain, den 21. Dezember 1928. Gebrüder Ischille, Tuchfabrik Akttienge sellschaft.

M. Kade. R. Fink.

Passiva.

Fremde Mittel:

Gläubiger ..

Bankschulden ..

Beteiligungen. Eigene Mittel: Aktienkapitals !.. Delkrederereserve . Transitorische Passiva: Diverse Rückstellungen Reingewinn

117 410 18 066 46 481

3650 000 40 000

178 321 190 689

940 968 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

Ra 9 652 960 41 57 260 05

190 689 24 900 g99 73

9

Aufwand. n, ,, Abschreibungen .. Reingewinn

Ertrag.

Bruttogewinn 900 g09 73

od go 73

Gebr. Hamburg Attiengesellschaft. Karl Hamburg.

Gegen die vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung ist seitens des Aufsichtsrats nichts zu erinnern. Der Aufsichtsrat der

Gebr. Hamburg Attiengesellschaft. Magdalena Fertl. Ida Hamburg. Juda Hamburg. Mozes de Vries.

Ich habe die vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung geprüft und bescheinige deren Uebereinstimmung mit den vorgelegten Geschäftsbüchern. Stettin, den 16. November 1928. Dr. Kosanke, wissenschaftlicher Wirt⸗ schafts und Steuersachverständiger B. W., beeidigter Bücherrevisor.

61

. 8. Kommanditgesell schaften auf Mttien.

31972

Altkunsthandel Herbert M. König Kom. Ges. a. A. Die ordentliche Generalversammlung findet am 17 Ja⸗ nuar 1929, 15 Uhr, in Königswuster⸗ haufen, Bahnhofstraße 6, im Büro des Rechte anwalts Dr. W. Knost statt. Tages. ordnung: 1. Vorlage des Geschäfts⸗ berichts für 1924 1928 nebst Bilanzen und Genehmigung derselben. 2. Ent lastungserteilung für die Gesellschafte organe. 3. Anzeige gemäß § 240 H. G- B. 4. Beschlußsassung über Herabsetzung des Grundkapitals und entsprechende Satzunge⸗ änderung. 5. Umwandlung der Kommandit⸗ gesellichaft a. A. in eine Aktiengeselljchaft, Aenderung der Firma und entsprechende Satzungsänderungen 6. Wahl des Vor— stands. 7. Aunichtsratswahl. 8. Auf— lösung der Gesellschaft. Die Hinterlegung der Aktien hat bis zum 14. Januar 19259, mittags 12 Uhr Berlin N. 24, Oranien⸗ burger Str 48/49 11, zu erolgen. Berlin. den 20. Dezember 1928. Der Aufsichtsrat.

32331

Durch Beschluß der Generalversammlung vom 2tz. November 1927 ist unsere Gesell⸗ schaft ausgelöst. Der Kaufmann Jole Fuchs zu Koblenz, Roonstraße 3, ist zum Liquidator bestellt. ö

Unter Hinweis hierauf werden die Gläu⸗ biger der Geselljchaft hiermit aujgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.

Koblenz, den 20. Dejember 1928 Creditbant Mittelrhein Kommandit⸗

esellschaft auf Attien i. . ö.. r Liquidator.

Haft umme.

10. Gesellschaften m. b. H.

1

Wir machen hierdurch bekannt Herr Karl Jacobp sein Amt als glied des Aufsichtsrats unserer Gesellschast niedergelegt hat.

Orplid Film G m. b. S., Berlin SW. 6s, Zimmerstraße 79 / 89.

80325

Die Gesellschaft ist aufsgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Berlin, den 23. Juni 1928.

Elasto Träger und Gürtel G. m. b. H. i. L. Wolff, Ligquidator.

80326

daß

13 Mit⸗

(81281 Dentsche Praeposit⸗Werke Ettlingen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Karlsruhe.

Die Gesellschan ist aufgelöst. Ich fordere hierdurch die Gläubiger auf, ihre Amprüche anzumelden.

Efsen, Am Handelshof 1, den 22. De⸗ zember 1928.

C. Warnemünde, Liquidator.

79406 Die Verwaltung Oderfelide G. m. b. S. ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Forderungen bei dem unterzeichneten Liquidator anzumelden. Hamburg, Dezember 1928. Emil Elias.

812421

Deutsche Waidyerwertungs⸗Gefell⸗ schaft m. b. H. („Deutschwald /).

um Aussichterat neu hin smngewäblt:

Herr Obenorstmeister Lach (Forstabteilung

der Landwirtschaftskammer sür die Pro⸗

vinz Bꝛiandenbuig und jür Berlin).

1794107

Die Grunderwerb sgeselischaft Fundus m. b. S. ist auigelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, ibre Forde⸗ rungen bei dem unterzeichneten Liquidator anzumelden.

Hamburg, Dezember 1928.

Emil Elias.

80555 Die Monopoibranntwein⸗Vertriebs⸗ gesellschaft mit beichränkter Haftung in Waldenburg i / Schles. ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich dei dem unterzeichneten Liquidator der Gesellschaft zu melden.

Waldenburg, den 10. Oktober 1928.

doll Meyer, in Firma L. Meyer vorm M. Lax.

81244

Hierdurch zeigen wir an, Gesellschaft duich Beschluß schafterverlammlung vom 6. auigelöst ist. Gleichzeitig unsere Gläubiger auf, sich bei melden.

Dresden, den 15. Dezember 1928. Elka⸗Druckmaschinen⸗Gesellschaft im. b. H. i. L

Schwabach.

daß unsere der Gesell⸗ Sept. 1928 sordern wir uns zu

77705

Hierdurch zeige ich an, daß die Firma Ziegelei Lühbrafsen G. m. b. H. zu Lübrafsen aufgelöst ist und sich in Liqui⸗ dation befindet. Ich Fordere eiwaige Gläubiger der Gesellschaft auf, ihre Forde⸗ tungen bekanntzugeben.

Rechtt anwalt Dr. Krekeler, als Liquidator.

. il. Genofsen. schaften.

Reichs Wochenend Bund e. G. m. b. S., Berlin.

Bilanz per 31. Dezember 1927.

Aktiva. Bankfonto 5, 309. Debitoren 1766 15. Inventar 1856, -. Pajsiva. Kreditoren 20510 15, Geschäftsanteilkonto 1697,30.

Kein Gewinn, lein Verlust.

25 Mitglieder à 200 Rwe ho00 RM Kein Abgang.

Vorstehende Bilanz haben wir geprüft

und für richtig besunden.

Berlin, den 27. Januar 1928.

Der Vorstand. Scholz. Seeger. Der Aufsichtsrat.

Max Ball. Leovold Ball. Albert PJanschow. Dr. Wehl. Genehmigt in der Generalversummlun

vom 10 Dezember 1928. 812356

13. Vankausweise.

Bank des Berliner Kassen⸗Vereins am 30. November 1928.

82663 Aktiva.

1. Darlehen RM ll 828 605,

2 Wechselbestãnde uw. . 2 363 980,

3. Effeften . 584 747, b0

Metall und PYaxier⸗ geld, Guthaben bei der Reichsbank usw. .

470 472,32 dH. Grundstück und Ge⸗ e. ö . 4 70 007,

Vassivg. Giroguthaben uswm. RM 1d 164 771,87

Aachen.

Nr. 299

SErste Zentralhandelsregisterbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich

Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember

41228

*

3

Erscheint an jedem Wochentag abends preis vierteljährlich 450 Rec Alle Postanstalten gehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle 8 w 48.

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Verschiedenes.

In haltsübersicht.

andelsregister, Güterrecht register, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrechte eintragsrolle, Konkurse und Vergleichssachen,

*

8

Entscheidungen des Reichsfinanzhols.

Zu Unrecht beruft sich das Finanzamt auf 8 Wenn hier Zinsen für das im gewerb⸗ lichen Betrieb angelegte Vermögen des Steuerpflichtigen für nicht abzugsfähig erklärt sind, so soll dies nur bedeuten, daß für das Steuerpflichtigen

Iz. Genehmigung der zuständigen en n, , mit personen Verträge gesch ertige Wohnhäuser zu errichten.

erangezogen worden.

6

des Einspruchs auf . Berufun wurde.

gesetze, wo ausgeführt i

Lieferungen an den Ausgeber, son

Soweit reicht indessen die Befreiung nicht.

pflichtigen zuzugeben, daß die Steuer

rungen infolge der Abwälzung in letzler Linie den einzelnen Dieses Ergebnis ist indessen un= vermeidlich, da die auf dem Wege vom Erzeuger über den Her⸗ steller, Groß⸗ und Kleinhändler bis zum Verbraucher auf den Lieferungsgegenstand fallenden Umsatzsteuern regelmäßig nicht zu Somit gewährt das Gesetz, soweit die Umsatz⸗ steuer in Betracht kommt, die erstrebte Steuererleichterung nur in unvollkommenem Maße dadurch, daß es außer den Lieferungen der Siedlungsgesellschaft und des Ausgebers freistellt die Lieferungen an die Siedelungsgesellschaft und an den Ausgeber der Heimstätte. Darüber hinaus saͤmtliche Lieferungen Dritter, wie z.

Siedler als Steuerträger trifft.

ermitteln sind.

beteiligte Reichsminister der Finanzen mit Recht hervorhebt, un⸗ durchführbar, zunjal nicht erfichtlich ist, wie jhrer amtlichen Ermittlungspflicht in dieser Hinsicht genügen der Gesetzgeber, wenn er Be⸗ reiungen auch dieser Art erstrebt hätte, die Durchführung etwa

sollten. Es ist anzunehmen, den ĩ

durch ein Vergütungsverfahren nach dem Vorbild des 5 4 Eine solche Aus diesem Schweigen des Gesetzes ist zu entnehmen, daß mit der streitigen Vorschrift eine Befreiung der Lieferungen an die Siedler nicht beabsichtigt war. s wird noch dadurch gestützt, daß es den einzelnen Siedlern regel⸗ mäßig kaum möglich sein würde, ihre Lieferer zur Herabsetzung der Preise in Höhe der entfallenden Steuer zu bestimmen, so daß der Vorteil der Befreiung zumeist nicht ihnen zufiele, sondern den beteiligten Unternehmern, eine Folge, die dem Gesetzeswillen offen⸗ Demnach war unter Aufhebung der Vor⸗ entscheidung die Berufung der steuerpflichtigen Firmen gegen die Einspruchsentscheidung als unbegründet ü is

Umsatzsteuergesetzes ermöglicht, hätte. indessen nicht erfolgt.

sichtlich widerspricht.

vom 16. November 1928 V A 272/28.) 141. esetzes.

bezogen.

. einen von 1915 bis 1926 geführten Prozeß. ührer verlangt Besteuerung dieses Betrages nach 5 58 des Ein⸗ Die Vorinstanzen haben das abgelehnt. Die Vorentscheidung führt u. a. aus, daß in Fällen, in denen ein Pflichtiger krgendeinen Hauptberuf ausübe und neben diesem Be⸗ rufe noch eine auf ein einzelnes bestimmtes Ergebnis gerichtete Tätigkeit ausgeübt habe, 5 58 auf diese Tätigkeit nur dann an⸗ wenden sei, wenn ste von der Art und Weise, in welcher der Hauptberuf ausgeübt werde, völlig abweiche; das treffe beim Be⸗ schwerdeführer, wenn sein Fall auch gi die fragliche Vergütung stelle si mehrerer Jahresvergütungen für eine Tätigkeit, die von dem Be⸗ rufe des Beschwerdeführers gun d l nicht abweiche, dar. Rechtsbeschwerde wendet sich mit Recht gegen die Auffassung der Voxinstanz, daß es sich hier um eine Zusammenfassung mehrerer Jahresvergütungen handle; das trifft nicht

tommensteuergesetzes.

zu;

bühren der Rechtsanwälte nicht na

werden. Es ist auch richtig, daß der Reichsfinanzhof in mehreren

Leistungen Dritter an den einzelnen Siedler sind nicht umsatzsteuersrei. Das steuerpflichtige Baugeschäft hat mit gemeinnützigen einer i ossen, durch die es die Verpflichtung über⸗ nahm, auf den mit Reichsheimstätteneigenschaft ausgestatteten Grundstücken der Besteller unter Lieferung der Baustoffe schlüssel⸗ Für die Lieferungen aus diesen Verträgen im Jahre 1926 ist es vom Finanzamt zur Umsatzsteuer h Mit dem Einspruch verlangte es unter Hinweis auf 5 36 des Reichsheimstättengesetzes vom 10. Mai lg20 (Reichsgesetzblatt 1 S, 962) Freistellung, die ihm nach Abweisung : vom Finanzgericht zugestanden Die Rechtsbeschwerde des Finanzamts ist begründet. Nach dem Vorbild von 5 29 des Reichssiedelungsgesetzes befreit die ge⸗ nannte Vorschrift alle Geschäfte, die zur Begründung und Ver⸗ größerung von Heimstätten erforderlich sind, von den tenern, also auch von der Umsatzsteuer. Befreit sind demnach alle Lieferungen der Ausgeber und an die Ausgeber. Das ergibt sich gus den Darlegungen des Sengts im Urteil vom 239 Oktober 1926 (Entsch. des Reichs sinanzhofs Bd. 19 S. 3841) zum Reichssiedelungs⸗

ö beim Vorliegen der sonstigen Vor⸗ aussetzungen umsatzsteuerfrei seien auch die Leistungen gn die Siedelungsgesellschaften, an deren Stelle im Reichsheimstätten⸗ gesetz der Ausgeber der Heimstätte tritt. Es bedarf indessen keines näheren Eingehens auf diese Frage da hier streitig sind nicht

ern

Zur Auslegung des 8 5s des Einkommensteuer⸗

Der Beschwerbeführer hatte im Jahre 1926 aus seiner en. als Rechtsanwalt und Notar Einnahmen von 56 000 RM Darin war enthalten eine Vergütung von 29 900 RM

. liege, nicht als

hat der provinziellen

Reihe von Privat⸗

Reich s⸗

reicht.

in die einzelnen Siedler. Es ist der Steuer⸗ für die streitigen Liefe⸗ einnahmen

1926 nic!

B. der Bau⸗ des 5

die Steuerbehörden

25 4144.

*, 5 von Regelung ist

Dieser Schluß

war.

zurückzuweiser (Urteil

Der Beschwerde⸗

3Zusammenfassung Die Bestehen

. . weil die Ge⸗ Zeitabschnitten bemessen

der inhaltlich mit

diejenigen Fälle treffen wolle, i pflichtigen es mit Steuerabschnitten neben Vergütungen für eine in dem betreffenden Steuerabschnitte liegende Tätigkeit auch Vergütungen für eine gleichartige Tätigkeik, die sich über mehrere Jahre erstreckt hat, bezieht; in solchen Fällen werde der Ausgleich, den 5 23 herbei⸗ führen wolle, schon durch die Art der Einnahmeerzielung er⸗ Der fassung auch bei Auslegung

wirken kann

des langen Dauer der Krozesse, sind, in solche Anwendung

einem Kapitaleinkommen dieses Gesellschafters bei der Feststellung des Gewinns der Gesellschaft abzugsfähige Ansgaben. handelt sich um einheitliche Feststellung des Gewinns einer offenen Handelsgesellschaft. Das einen Betrag zugesetzt, der als Zinsen für ein von einem Gesell⸗ schafter der Gesellschaft gewährkes Darlehen in Ausgabe gestellt Das Finanzgericht hat der Berufung es als tatsäͤchlich . Darlehnszinsen han ist unbegründet. Es ist im bürgerlichen Recht anerkannt, daß ein Gesellschafter Gläubiger der offenen Handelsgesellschaft sein könne. . J ist, daß für die Vermögensteuer ünter Umständen Forderungen geber nicht als veranlaßt. C ; erstoß eines Gefellschafters gegen die Gesellschaft wie Kapitalanteile zu ben Willen des Gesetzgebers bedeuten, wenn eine Erweiterung behandeln, d. h. von dem Vermögen der Gesellschaft nicht abzu— ziehen sind. Ties ist mit Rücksicht darauf angenommen, daß nach 3 26 Abs. 7 Nr. 3 des Reichsbewertungsgesetzes Gegenstände, die im Eigentum eines Gesellschafters stehen und dem Betriebe der Gesellschaft dienen, dem Vermögen der Gesellschaft zugerechnet Eine dem § 26 Abs. 2 Nr. 3 des Reichs⸗ ist im Einkommen⸗ steuergesetz nicht enthalten, und der Sengt hat es bereits ab- gelehnt, den Grundsatz entsprechend auf das Einkommensteuer⸗ Noch weniger kann es in Frage kommen, 3 Nr. 3 des

werden müssen. bewertungsgesetzes

gesetz anzuwenden. einen erst im Wege der Auslegung des 5 25 Abs. Reichsbewertungsgesetzes gewonnenen kommensteuergesetz zu übertragen das Elnkommensteuerrecht keine e,, , Forderungen der Gesellschafter an die Gesellschaft als solche Uicht anzuerkennen, da es im Endergebnis belanglos 6 ob ein ien hij

oder eine Erhöhung seines gewer li

einer Forderung könnte höchstens im Falle eines Konkurses einkommensteuerrechtlich einen Unterschied niachen, aher nur zuungunsten des Steuer⸗ pflichtigen wirken, da der Verlust der Forderung sein Einkommen nicht mindern würde.

voraus, daß die sich über mehrere Jahre erstreckende Tätigkeit von sonstigen Trotzdem ist der Vorentscheidung im Ergebnis beizutreten. Denn ihr Hinweis darauf, daß die für den Prozeß Wendenburg gegen Mansfeld entfaltete Tätigkeit sich im Rahmen der daneben vom Beschwerdeführer ausgeübten Berufstätigkeit halte, enthält den richtigen Gedanken, daß bei Berufen, wie dem eines Rechts⸗ anwalts, g 58 auf eine über mehrere Jahre keit nur dann anzuwenden rufstätigkeit nicht zusammen

zerufstätigkeit des Steuerpflichtigen

kh erstreck ki wenn entwe

*

sich bringt, daß er fortlaufend in de

dete nan hof muß an der hier vertre 2

. Es ist aber mit Nechtsanwalts

die unter 5 58 fen und in solche, auf di

findet, zu zerlegen, ganz abgesehen davon, den einzelnen Einnahmen kaum eine gerechte Grenze ziehen ließe, wo die Anwendung des 5 58 zu beginnen hätte. Akten ergeben, der Beschwerdeführer sich in den Fahren 1915 bis

t auf die Tätigkeit in dem einen Prozesse beschränkt, sondern auch seine sonstige Berufstätigkeit noch in erheblichem Umfang ausgeübt hat, so haben die Vorinstanzen die Anwendung z 58 mit Recht abgelehnt, und es kommt nach dem Gesagten handwerker, an die Siedler zu befreien, ist, wie der am Verfahren . 6 . der n,, Studien, zu denen der 26. schwerdeführer durch den Prozeß gezwungen war, nicht an; auch ö en, na, a e, nr diese Studien gehörten, weil fie gi Lern des Prozesses not 8 führen würde, die wedér im Gesetz noch in der bisherigen wendig waren, zur Berufstätigkeit des Beschwerdeführers. vom 31. November 1958 VI A 1196/28.)

Zinsen für ein der offenen Haudelsgesellschaft

Gesellschafter gewährtes Darlehen

Finanzamt hatte

elte. Die Nechtsbeschwerd

entsprechende Vorschrift

Grundsatz .

an Stelle einer Kapita

er eine mit der Be⸗ hängende Tätigkeit in Betracht kommt oder zwar eine mik der Berufstätigkeit zufammenhängende Tätig⸗ keit, daneben aber sonstige Berufstätigkeit im wesentlichen nicht ausgeübt wird. Diesen Gedanken hat der Reichsfinanzhof in einer früheren Entscheidung zu 5 23 des Einkommensteuergesetzes 1920 der hier in Betracht kommenden Bestimmung des g 58 übereinstimmt vertreten; es heißt dort, daß 5 B nicht n denen der Beruf des Steuer⸗

es 5 58 festhalten. Es ist nicht zu ver⸗ kennen, daß diese Auslegung in Fällen, wo es sich um ö hohe Vergütungen für sehr langwierige Prozesse h dem Zwecke des Einkommensteuer⸗ gesetzes nicht vereinbar, die in einem Jahre zugeflossenen Berufs⸗ je nach der mehr oder minder

andelt, unbillig ür die die Einnahmen eingegangen

Da, wie die

dem Bilanzgewinn

tattgegeben, indem erachtete, daß es sich in der Tat um e des Finanzamts

Außerdem besteht auch für

en Gewinns erzielt.

abweiche. Einkommensteuergesetzes.

Kapitalkonko des

ende Tätig⸗

steuer bedenklich ist.

einer ; instanz hat ohne n einzelnen

Kapitalkontos in ein

145. Zur tenen Auf⸗ ; n,, . vier Kinder, von denen 2 2 ** 6 . Kinder befinden sich in

Höhe von 16000 RM;

2 2 e S 55 keine

baß sich hei. 2kgelehnt,

von

* Vie

(Urteil

beschränkt. sind als

Es

Gewährung

gehört. Der

Richtig geschützt; ein

den Schutz der (vgl. 5 52 Abs.

Anwendung des § 56

2 die J eschwerdeführer keine

das Ein⸗

ter Zinsen Das beteiligung

Vorentscheidun

Einkommensteuer des

V A 1044/28.)

entsprechende Vorschriften der zur Entscheidung in Gewerbesteuersachen berufenen Behörde, etwaigen Steuerumgehung erkennbaren Rechtsirrtum festgestellt, daß es sich in der Tat um Darlehnszinsen handle i Darlehns konto Danach war die Rechtsbeschwerde als unbegründet zurückzuweisen. (Urteil vom 21. November 19238 VI A 1492728.)

Anwendung des 5 56 des stenergesetzes bei kinder reichen Familien. Der

Kinder 3720 RM ausgegeben werden. gestellte Antrag, ihm hierwegen eine Steuerermäßigun 5 56 des Einkommensteuergesetzes zu . wor Finanzamt sowohl im Steuer⸗ wie auch im Einspruchsbescheid Die Vorinstanz führte aus, führer für die Ausbildung der Kinder erwachsenen Ausgaben zu⸗ nächst nicht als eine außergewöhnliche Belastung anerkannt werden könnten; eine Steuerermäßigung sei aber aus dem Gesichtspunkt gerechtfertigt, daß der Beschwerdeführer vier Kinder zu unter halten habe, also zu den Kinderreichen gehöre, ; gung sich der Steuergesetzgeber stets habe angelegen sein lassen. dem Vorsteher —; beschwerde wird damit begründet, daß die Auffassung des Finanz- gerichts zu einer Erweiterung der Anwendungs

Rechtsprechung des Reichs finanzhofs eine Stütze finde erscheine der Hinweis auf 5 Fe abwegig: denn der Gesetzgeber habe die Ermäßigung hier bewußt auf die minderjährigen Kinder Mit der vom Finanzgericht getroffenen Feststellung daß die Höhe der Aufwendungen für die Ausbildung der dre Kinder im Vergleich zu dem Einkommen nicht als . . liche Belastung anerkannt werden könnte, werde die 2

des 8 56 ohne weiteres ausgeschlossen.

Die Rechtsbeschwerde des Finanzamt? einer Steuerermäßigung des kommensteuergesetzes hat zur Voöraussetzung, daß das im Steuer⸗ abschnitt bezogene Einkommen unmittelbar belastet ist; eine solche unmittelbare Belastung kann bei einem Pflichtigen nicht schon deshalb angenommen werden, weil er zu den Kinderreichen Gesetzgeber hat die Kinderreichen unmittelbar durch bie Bestimmungen der S5 59 und 52 des Einkommensteuergesetzes weiterer unmittelbarer Schutz erschien dem Gesetz⸗

kommensteuergesetzes 2

kommt, richtet sich lediglich danach, ob durch tatsächiche wendungen für die Kinder die steuerliche Pflichtigen wesentlich beeinträchligt wird. hat die Vorinstanz ausgeführt, daß die dem Bes Ausbildung seiner Kinder erwachsenen Ausgaben für den außergewöhnliche ; könnten. Insoweit ist die Vorinstanz von einer durchaus richtigen Anwendung des § 56 ausgegangen. kennung der Bedeutung des ) Ermäßlgung der Steuer ausschließlich auf die Tatsache, daß der Vflichkige vier Kinder hat, abstellen zu mußte deshalb , werden. Sache weitere Feststellungen nicht me sind Reichsfinanzhof selbst, und zwar dahingehend entscheiden, Pflichtigen 1703 50 RM festgesetzt wird.

18 Abs. Z des

Zinsen nicht zu berechnen

7

sind. 8 33 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes spricht von Zinsen, die in einem Betrieb anfallen, nicht von Betrieb gewährt werden. Auch Vergütungen für Mühewaltungen eines Gesellschafters im Interesse der Gef § 29 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes l geben ist, daß die unbeschränkte Anerkennung von Forderungen der Gesellschafter gegen die Gesellschaft für die Gewerbeertrag⸗ Es ist aber Sache der Gewerbesteuergesetze,

Zinsen, die von einem esellschaft im Sinne des egen nicht vor. Zuzu⸗

aufzunehmen, und unter Umständen

entgegenzutreten. Die Vor⸗ Die Umwandlung eines konnte formlos erfolgen.

es Einkommen⸗ Der Pflichtige hat zwei über 18 Jahre alt sind. Drei

Berufsausbildung. Im Kalenderjahr

1926 bezog der Pflichtige ein Einkommen aus Gewerbebetrieb in iervon mußten für die Ausbildung der

Der von dem Pflichtigen gemäß

gewähren, wurde vont

daß die dem Beschwerde⸗

deren Berücksichti- des Finanzamts eingelegte Rechts- nöglichkeiten des

8

Besonders

nwendung

ist begründet. Die

gemäß 5 56 des Ein⸗

Es würde damit einen Verstoß gegen

der vorgenannten Schutzbestimmungen oder eine Beseitigung der

Kinderreichen 1 Nr. 2 auf dem Umweg über S 5 des Ein= ucht würde. es Einkommensteuergesetzes in Betracht

einschränkenden Bestimmungen Die Frage, inwieweit eine

Auf⸗ Leistungsfähigkeit der Im vorliegenden Falle

schwerde führer

Belastung darstellen

Hingegen liegt eine Ver- 565 darin, daß die Vorinstanz die können glaubte. Die Da in der r geboten sind, konnte der daß die 1926 au

* ö Jahr 192

für das Ottobẽr

(Urteil vom 27.

Entscheidungen ausgesprochen hat, 5 58 setze im allgemeinen nicht

I. Handelsregister.

. 816191 In das Handelsregister wurde ein⸗ getragen am 17. Dezember 1928

Bei der „Aachener Aetien⸗Gesell⸗ cha zur Unterstützung hülfs⸗ edürftiger Personen männlichen Geschlechts“ in Aachen: Durch Generalversammlungsbeschlu vom 5. Dezember 19285 sind die 85 10 und 11 des Gesellschaftsvertrags abgeändert

worden.

Bei der e. „Kon stautin Clemens“ in Haaren bei Aachen: Die Prokura der hen Konstantin Clemens ist erloschen. Die Firma ist erloschen.

Bei der offenen Handelsgesellschaft

Gharell Vergölst“ in Aachen: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der bis⸗

herige Gesellschafter Nikolaus Vergölst, Kaufmann zu Aachen, ist alleiniger In⸗ haber der Firma.

Bei der „Rhein. Textil⸗Werke Schnitzler . Lummerich, Kom⸗ manditgesellschaft“ zu Aachen: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Monschau verlegt. Amtsgericht, 5, Aachen.

Altena, Mett. 51620

Am J. Dezember 1928 ist in das Handelsregister A folgendes eingetragen worden:

a) unter Nr. 472 die Firma Ham⸗ burger Kasffeelager Martin Becker, Altena, und als deren Inhaber der Kaufmann Martin Becker in Gronau.

b) unter Nr. 432 (Ernst QOberhäuser, Altena): Die Firma ist erloschen.

Amtsgericht Altena (Westf).

AxOlsn. . tien]

Im Handelzregister A ist zu Nr. 19, Firma C. Grünhaupt zu Helmig⸗ are, folgendes eingetragen worden: Die Firma ist erloschen.

Amtsgericht Arolsen.

Aug ust usburg, Erzgeb. 81622

Auf Blatt 369 des hiesigen Handels- registers, die Fi. Trübenbach & Reißig, Aktiengesellschaft in Schellen⸗ berg Sa. betreffend, ist heute folgendes eingetragen worden: ;

Durch Beschluß der außerordentlichen e mn, ,. vom 5. Dezember 1925 hat sich die Gesellschaft 366 Ihr Vermögen ist als Ganzes auf die Chemnitzer Aktien Spinnerei in Chemnitz übertragen und es ist verein⸗ bart worden, daß eine Liquidation des Vermögens der aufgelösten Gesellschaft nicht stattfinden soll. Amtsgericht Augustusburg, 15. 12 19253.

Rad Ems. . 81628]

In das Handelsregister Abt. A ist bei der Firma 8. J. Kirchberger, Bad Ems (Nr. 62 des Registers), eingetragen worden: Die Prokura der Kaufleute Karl Unverzagt und Jakob Hermann von Bad Ems ist erloschen.

Bad Ems, den 10. Dezember 1928.

Das Amtsgerlcht.

81624

Han fzem. ; . BdI625

In das Handelsregeister zt heute ein⸗ gekragen worden: 1. Auf Blatt 118, die Bantzner Tuchfabrit Aktiengesell⸗

chaft in Bautzen betr.! Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 15. Sktober 1928 hat sich die Gesellschaft aufgelöst. Ihr ermögen ist als Ganzes an die 234 Fr. Weißflog Aktiengesellschaft in Gera übertragen und es ist vereinbart worden, daß eine Liquidation des Bermögens der. quf= elösten Gesellschaft nicht stattfinden olle. 2. Auf Blatt 845, die Firma Ang. Nowack Aktiengesellschaft in Bautzen betr.: Die in der Generalver⸗ sammlung vom 9. August 1927 be- schlossene Erhöhung des Grundkapitals t erfolgt. (Die Akttien werden en Kurse von 196 . ausgegeben. 3. Auf Blatt 1082 die Firma Adolf Stephan in Bautzen und als deren Juhaber der Lederhändler Adolf Mar Stephan in Bautzen. (Ge w,, Sandel mit Leder und Schuhmacherbedarfsar iel. Geschäftsraum: Fischergasse 8) Amts- gericht Bautzen, 7. 18. 1928.