Reichs- und Staatsanzeiger Nr. JI vom 5. Januar 1929. S. 4.
seit dem 15. November 1928 und von weiteren 675 RM seit dem 13. November 1928 an den Kläger
zu zahlen, 3. den Beklagten die Rosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, 4. den Beklagten zu 3 zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das einge⸗ brachte Gut seiner Ehefrau, der Be⸗⸗ klagten ö 2. zu dulden, 5. das Urteil 9. vorläufig vollstreckbar R erklären. er Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ ö. vor die 14. Kammer für Han⸗ elssachen des Landgerichts 1 in Berlin, Grunerstraße, II. Stockwerk, Zimmer Nr. 69, auf den 16. Februar 1929, vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ . sich durch einen bei Hiesem Bericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. erlin, den 19. Dezember 1923.
Der Urkundsbeamte des Landgerichts J. 34988 Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Hans Koch, Automobil⸗ handel, Inhaber Kaufmann Hans Koch, in Berlin, Potsdamer Straße 68, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Oskar Scheer in Berlin W. 8, Behren⸗ straße 50 / 5, klagt gegen den Kaufmann Chaim⸗Beer Hecht alias Edmund Hecht, früher in Berlin, Steinmetz⸗ traße 77, wegen Wechselforderung, mit em Antrag, auf kostenpflichtige Ver urteilung von 12863 RM nebst 2 * Zinsen über jeweils fälligen Reichs⸗ bankdiskont seit dem 20. Mai 1928 und 2201 RM Wechselunkosten. Die Klä⸗ gerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 17. Kammer für Handelssachen des Landgerichts J in Berlin, II. Stock⸗ werk, Zimmer 2116213, auf den 26. Fe⸗ bruar 1929, vormittags 10 Uhr, mit der Auforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zügelassenen Rechts⸗ anwalt als Vrozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Berlin, den 19. Dezember 1928.
Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle 74 des Landgerichts J.
54997] Oeffentliche Zustellung.
Die Rechtsanwälte Dr. Leop. Lands⸗ berger und Dr. Kurt Landsberger, Berlin W. 9, Friedrich⸗Ebert-Straße 1, klagen gegen den Gastwirt Dittmar Braun, bisher wohnhaft Berlin, Altonger Straße 36, jetzt unbekannten Aufenthaltzs, wegen Forderung, mit dem Antrage auf Verurteilung wegen 28930 RM (Reichsmark zweihundert⸗ neunundachtzig auch 30 Pfg.) nebst 4 95 Zinsen seit dem Tage der Klage— zustellung. Zur mündlichen Verhand⸗ kung des Mechtsstreits wird der Vellagte vor das Amtsgericht Berlin-Mitte in Berlin auf den 9. Februar 19289, vormittags 10 Uhr, Zimmer 238 bis 240 1, geladen.
Berlin, den 19. Dezember 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
der Abteilung 230.
84989) Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Knize & Comp., Berlin, Neue Wilhelmstraße 9,11, Vrote he yo mächtigte: Rechtsanwälte Dr. Maschke und Dr. Mannheimer, Berlin, Fried— richstraße 11, klagt gegen den Ingenieur Johann Szemzö, unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Berlin, Bellevue⸗ ,. 16 / 1. unter der Behauptung, aß dieser ihr aus den Wechseln vom 10.9. 1928 und 10. 10. 1928 je 1200 RM nebst Zinsen und 34,590 RM Wechsel⸗ und Protestkosten schulde, mit dem An⸗ trag, . fel e fi ige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung von 1. 1200 RM nebst 2 „ Zinsen über den jeweiligen Reichsbankdiskont seit 10. 9. 1928, 2. 1206 RM nebst 2 3 Zinsen über den jeweiligen Reichsbank⸗ diskont seit 10. 10. 1928, 3. 34,90 RM. Dle Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 19. Kammer für Han⸗ delssachen des Landgerichts 1 in Berlin, Grunerstraße, Zimmer 214/216, II. Stock. zum Aktenzeichen 8z3. P. 275. 2 auf den 25. Februar 1929, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Berlin, den 3. Januar 1929.
Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des Landgerichts J.
64998] Oeffentliche Zustellung. Die Flrma Albert Bartel GmbH.,
Berlin W. 85, Genthiner Str. 17, Rechtsanwalt
Pon sbevollmã cht igter: R ö r. Serin. Berlin W. 35, Genthiner Straße 17, lagt gegen den Richard Weistner, zuletzt w 4 in Berlin⸗ Schöneberg, Martin⸗Luther⸗Str. 79, wegen Forderung von 321,30 RM, mit dem Antrag: den Beklagten zu ver⸗ urteilen, an die Klägerin Ri30 RM — in Buchstaben: Dreihunderteinund⸗ Hung n . 30 f, — nebst
3 Zinsen seit dem Tage der Klage⸗ n n zu zahlen und die Kosten des
echtsstreiks zu tragen sowie das Ur— teil für vorläufig vollstreckbar zu er— klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗Schöneberg,
34990) Oeffentliche Zustellung.
Der Dr. med. Walter Menckhoff in Potsdam, Breite Straße 27, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechlsanwalt af rat. Ullmann in Berlin⸗-Charlottenburg, Reichskanzlerplatz 5, klagt gegen die Aerztin und Orthopädin Cuts? Nikoline Hansen, früher in Berlin⸗ ,,, 9 b. Alisch, unter der Behauptung, daß die Beklagte ihm aus , 28300 RM und für ärztliche Bemühungen 160 RM ver— schulde, mit dem Antrag sie kosten⸗ pflichlig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen an den Kläger 2980 RM nebst 6235 Zinsen seit dem Tage des letzten Zahlungsversprechens (22. No⸗ vember 1927) zu zahlen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 11. Zivilkammer des Landgerichts III
in Berlin ⸗Charlottenburg, Tegeler Weg 11 —20, Saal 144, auf den 15. März 1929, vormittags
10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen und durch ihn ihre Einwendungen und Beweis⸗ mittel dem Gericht und dem klägerischen Anwalt unverzüglich mitzuteilen.
Charlottenburg, 17 Dezember 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle. Abteilung 20.
85003) Oeffentliche Zustellung. In Sachen der Rohlenverkaussgesell⸗ schaft m. b. H. in Leipzig, Kurprinz=
straße 14, gegen die Firma Paul Weist, Kohlenhandlung, zuletzt
Rathenow⸗Brandenburg, Gr. Hagen⸗ in ha, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, ist, nachdem Hen den 3 . befehl vom 10. 10. 1928 rechtzeitig Widerspruch erhoben worden 8 Termin zur anderweiten Güteverhand⸗ lung nun den 8. Februar 1929, vorm. Or, Uhr, bestimmt worden. Der Antragsgegner wird zu diesem Termin vor das Amtsgericht Leipzig, e rn meh 8, Zimmer 156, ge⸗ aden.
S837 Oeffentliche Zustellung.
Der Drogist Georg Lehmann in Templin, U. M., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Dröscher in Prenzlau, klagt gegen den Kaufmann Kurt Kretschmar, zurzeit unbekannten Auf⸗— enthalts, früher in Stettin wohnhaft, wegen Schadensersatzes, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, an den Kläger 12 023,444 RM nebst 9 vH Zinsen seit Klagezustellung zu zahlen und das Urteil evtl. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 3. Zivillammer des Landgerichts in Prenzlau auf den 22. Februar 1929, vormittags EO Uhr, Zimmer 33, mit der Auf— forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Prenzlau, den 27. Dezember 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
55007] Oeffentliche Ladung.
Der Preußische. Bezirksfürsorgever⸗ band Northeim hat beantragt, den landwirtschaftlichen Arbeiter Rudolf Peinemann, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 20 der Verordnung über die Fürsorgepflicht vom 15. Februar 1924 und des § 21 der Preußischen Ausführungsverord⸗ nung vom 17. April 1924 in einer öffentlichen Arbeitsanstalt. unterzu⸗ bringen, weil Peinemann das unehe⸗
öffentlichen Fürsorge anheimfallen lassen hat. Zur mündlichen Verhand⸗
lung wird der landwirtschaftliche Arbeiter Rudolf Peinemann vor den Bezirksausschuß zu Hildesheim. Re⸗ gierungsgebäude, J. Stock. Zimmer 17 — Sitzungssaal — auf Dienstag, den 19. Februar 15929, 12 Uhr, ge⸗ laden. Im Falle des Ausbleibens wird nach Lage der Akten beschlossen werden. Vergütungen aus der Staats—⸗ kasse können aus Anlaß der Teilnahme am Termin nicht gezahlt werden.
Hildesheim, den 28. Dezember 1928. Namens des Bezirksausschusses:
Baemeister.
S500] Oeffentliche Ladung.
Der Preußische Bezirksfürsorge⸗ verband — . Göttingen hat beantragt, den Händler und Schausteller Karl Tacke, geb. am 18. Juni 18699 in Holzminden, 3. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Grund des 5 * der Verordnung über die Für⸗ soxgepflicht vom 18. Februar 1924 und des g 21 der Preußischen Ausführungs⸗ verordnung vom 17. April 1924 in einer öffentlichen Arbeitsanstalt unter⸗
zubringen, weil Tacke seine in Göttingen, Papendiek 8, wohnhafte
Familie der öffentlichen Fürsorge an— heimfallen lassen hat. Zur mündlichen Verhandlung wird der Händler und Schausteller Karl Tacke vor den Bezirks⸗ ausschuß zu Hildesheim, Regierungs⸗ gebäude, 1. Stock, Zimmer 17, Sitzungs⸗
Grune waldstraße 66s6!, auf den 13. Februar 1929, vormittags 9 Uhr, geladen. Berlin⸗Schöneberg, den 22. De⸗ zember 1928. Die Geschäftsstelle des Amtsgericht. Abt. 2.
liche Kind Hildegard Augustinik der
Wohlfahrtsamt — in
1929, 12 Uhr, geladen. Im Falle des Ausbleibens wird nach Lage der Aften beschlossen werden. Vergütungen aus der Staatskasse können aus Anlaß der Teilnahme am Termin nicht ge⸗ zahlt werden. Hildesheim, den 28. Dezember 1928. Namens des Bezirksausschusses: Bacmeister.
5. Verlust⸗ und Ʒundfachen.
85339) Erneuert wird die Sperre über: 8 o/) Westfäl. landschastl. Goldpfandbr. zu RM 000 Nr. 4725 4 Coupon pen l.7 27. Berlin, den 3. 1. 1929. (Wp. 7/29.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E. D. J. 4.
853381 Abhanden gekommen: RM 340 A.-G. für med. Produkte Aktien Nr. 598 bis hl — 17.126. Berlin. den 4. 1. 1929. (Wp. S / 29). Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D. J. 4.
Deutsche Seesi chhandels⸗
5509 Aktiengesellschaft. Bilanz am 30. Juni 1928. Aktiva. RM
n n hen, 967 80 — ren,, 417 201 - Kasse Posticheck, und Bank
,,,, 51 261109 Außenstände ..... A418 271160 ,,,, 14712 — te ng mgen⸗ 31 003 — ö 3h2 132191
252411621
Passiva. Arten ap ita 1200000 — Reserve sonds . 120 000 — Reservesonds II.... 58 h7 1 66 in,, 226 670 495 d ,, 310000 — w,, 57 156037 Kreditoren K 249 438 11 Dividendenkonto ... 80 64 Saldo der Gewinn- und
Verlusttechnung ... 30 420 27
2 252 431150
Gewinn⸗ und Verlustrechunng am 30. Juni 1928.
6. Auslosung usw. bon Wertpapieren.
85340] Bekanntmachung.
Die planmäßige Auslosung der 70 Goldanleihe von 18926 (¶ L. und LI. Ausgabe) der Stadt Berlin findet am Dienstag, dem 8. Januar 1929, vorm. , 15 Uhr, im Rathause, Zimmer 109, III. Stock, Eingang Inden straße, statt.
Berlin, den 3. Januar 1929.
Magistrat.
85341]
7 0, ige Bahyerische Kommunal- Goldanleihe von 1926, Reihe I.
Am 1. April 1929 wird planmäßig die zweite Tilgungsrate auf die vorbezeichnete Anleihe fällig. Die Tilgungsrate beziffert sich auf RM S0 260, abgerundet auf
RM 80 209.
Die Tilgung wurde durch freihändigen Rückkauf nachfolgender Einzelschuldver⸗ schreibungen vollzogen:
Stück 19 Buchstabe A zu je RM 100 Nr. zl = 49;
2. 3 Buchstabe B zu je RM 200
Stück 29 Buchstabe O zu je RM hob Nr. 33 — 61; Stück 30 Buchstabe D zu je RM 1000 Nr. 31 — 58, 64 — 65; Stück 12 Buchstabe E zu ie RM 2000 Nr. 32 — 33, 42, 54 - 61, 79;
Stück 1 Buchst. R zu FM boo Nr. II. München, den 29. Dezember 1928. Bayer. Sparkassen⸗ n. Giroverband
Verwaltungsabteilung. Bahyerische Gemeindebank ¶ Girozentrale) Oeffentliche Bankanstalt.
7. Aktien⸗ gesellschaften.
8h00]
Einladung zur Generalversammlung der Deutschgewerkschaftlichen Bank Attiengesellschaft, Berlin SW. G8, Schützenstraße 63, auf Dienstag, den 29. Januar 1929, vormittags
12 Uhr. Tagesordnung: . n ,. der Bilanz per 30. 6.
28. 2. Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichts rats. 3. Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Die Generalversammlung findet in den Räumen der Deutschen Beamten-⸗Zentral⸗ bank Aktiengesellschaft Berlin, Berlin 8W. 68, Schützenstraße 66, statt.
Deutschgewerkschaftliche Vank
Akttiengeselljch aft. Lockenvitz. Scheck.
83949 Batschari's Tabakfabrik A. G. 1. L., Nastatt / Saven⸗ Baden. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu einer ordentlichen General⸗ versammlung auf Dienstag, den 29. Januar 1929, vormittags 11 Uhr, in das Geichäftszimmer des Notariats II in Baden-Baden eingeladen. Tagesordnung: 1. Vorlage und Genehmigung der Liqui⸗ dationsjahresbilanz. 2. Entlastung des Vorstands, des Auf⸗ sichtsrats und der Liquidatoren. 3. Verschiedenes. Diejenigen Aktionäre, die an der General⸗ versammlung teilnehmen wollen, haben ihre Attienmäntel oder einen Hinter⸗ legungsschein der Reichsbank bzw. eines Notars spätestens am 22. Januar 1929 bei der Gesellschaft, bei der Rhein. Credit⸗ bank. Mannheim oder deren Filiale in Baden⸗Baden oder einem deutschen Notar zu hinterlegen. Nastatt / Baden ⸗Baden, den 23. De⸗ zember 1928. Die Liguidatoren:
saal, auf Dienstag, den 19 Februar
Soll. RM 3 Verwaltung, Unkosten,
Steuern und Zissen. . 221 94348 Abschreibungen .... 143 31238 Gewinn:
Vortrag von 1926/27
28 60tz 43 in 1927/23, 1813384 30 420 27 3h4 77613 Saben.
Vortrag von 1926/27... Betriebsüberschuß ....
28 606 43 366 169 70
394 776113
Ferner wird gemäß 8 244 H.⸗G.⸗B. bekanntgegeben, daß die Herten Dr. Ernst Spiegelberg, Hamburg, Direktor Rich Ohlrogge und Rechtäanwalt Reinhard Utermarck, beide in Cuxhaven, aus dem Aufsichttzrat der Gesellschaft ausgeschieden sind und die Herren Direktor J. F. Schröder, Bremen, Bankier Dr. Carl Melchior, Hamburg, Bankier Ernst Kritzler, Berlin, Generaltonsul Dr. A. Strube, Bremen, und Carl J. Busch, Berlin, neu in den Aufsichtsrat gewählt sind.
Cuxhaven, 20. Oktober 1928.
Der Vorstand.
Schnibben. Hinckfuß. ü vob ij
Gewinn⸗ und Verlustkonto am 31. Dezember 1927.
Debet. RM An Abschreibungen auf: Maschinen . 12 840 . Beteiligungen.. 24 500 — Gehäude .... 171928 Fuhrwerke .... 5 975 — Waren 2. 2 2 1 . 2 596 12 Reingewinn auf: Maschinenerneuerungs⸗ , 5 000 — Vortrag auf 19283 .. 5294 55 h g24 195
Kredit.
Per Betriebsüberschuß in 1927 nach Abzug der Gehälter, Löhne, Steuern, Ver⸗ sicherungsprämien, Heiz⸗ Schmier. und Betriebs⸗ materiallen z einschl.
RM 9777, 18 Vortrag aus
18 o h 924 95 Bilanz am 31. Dezember 1927. Aktiva. RM An Grundstückkonto .. 15 000 — Gebäudekonto. ... 34 249 11 Maschinen konto... 38 23 — ö . . 1792770 ö erkzeug⸗ Geräͤtekto. 1 — Anschlußgleiskonto .. 1 — , 64. 204 46 Debitorenkonto .. 23 926771 Kontorinventarkonto 1 — BPostscheckkonto .. 4859 Hypothekenkonto. .. 29 13751 Beteiligungskonto .. 33 7183 60 w 339 35 243 439 53 Vasstva.
Per Aktienkapitalfonto . 150 0009 — Reservefondskonto .. 16 000 — Kieditorenkonto ... 26 451 42 w . 9 226 656 6. Wechselkonto J 230 — DDyvothekenkonto 16 724 —
ö aschinenerneuerungt⸗
ö 18 gig = Dividendenkonto 5I13 — Gewinn, Verlustkonto 10 29455
243 439653
WesermündeWulsdorf, den 31. De⸗ zember 1927.
Weser · Eis werke Altiengejellschast, Geestemünde.
Der Vorstand. Schulz. Vorstebende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung habe ich geprüft und mit den ordnungsmäßig geflihrten Gelchäfte⸗ büchern in Üebereinstimmung befunden. Wesermünde Geestemünde, den 3. August 1928. einrich Barkemeyer,
Ludwig. Dr. Herrmann.
(85331
Vereinigte Cichorienfabriken A.-G. ¶ A. F. C. Kallmeyer), Breslau. Die Herten Aktionäre unserer Gesell⸗
schaft weiden hiermit zu der am Mon⸗
tag, den 4. Februar 1929, nach⸗=
mittags 5 Uhr, in Magdeburg. Bieite Weg 199/200, im Büro des Notars Herrn Rechtsanwalt Kalischer stattfindenden or⸗ dentlichen Generalversammlung ein⸗ geladen. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts nebst Bilanz und Gewinn- und Verlust⸗ rechnung tür das Jahr 1927 28 jowie Beschlußfassung über diese und über die Verteilung des Reingewinns.
2. Antrag auf Entlastung des Vorstands und des Aussichtsrats.
3. Revisionsbericht.
4. Entlastung des Vorstands und des Aussichtsrats fowie der Revisoren.
Die Aktionäre, welche an der General-
verlammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien spätestens am 28. Januar 1h29 der Geschättskasse unserer Gesellschaft in Breslau Strehlener Straße 10, zwecks Empfangnahme der Legitimationskarten zur Teilnahme an der Generalversamm— lung zu hinterlegen.
Bresiau, den 2. Januar 1929.
Der Aufsichtsrat. Fr. Scheuer, Vorsitzender.
85193
6 o. Sypothekargoldanleihe der Stettiner Bergschloß⸗Brauerei Aktiengesellschaft, Stettin,
vom Jahre 1927. ;
In der gemäß Tilgungsplan und Anleihe bedingungen heute vorgenommenen zweiten Auslosung wurden RM 16 000 Obli— gationen gezogen, und zwar:
RM 090 Lit. A à RM 10909 Nr. 41 99 105 128 301 319 360 368 382.
RM Soho Lit. GB à RM 500 Nr. 123 128 170 177 279 333 386 408 524 636 637 638 662 738 770 996.
Die Einlösung der gezogenen Obli⸗ gattonen erfolgt kostenlos ab 1. Juli 1929 zu 102 00
bel der Gesellschaftskasse Stettin,
bel der Provinzialbant Ponmern (Giro⸗
zentrale), Stettin,
bei dem Bankhause L. Behrens C Söhne,
Hamburg.
Auß der eisten Auslosung von 1928 ist ein Stäck Lit. B à6 RM 5o0 Nr. 888 zur Einlösung noch nicht vorgelegt.
Stettin, den 2. Januar 1929.
Stettiner Bergschloß⸗Brauerei
Attiengesellschaft.
85328 Gemeinjchastsgruppe
Deutscher Men enn, er. I. Deutsche Hypothekenbank
in Meiningen. EE. Frankfurter Pfandbrief ⸗Bauk Aktiengesellschaft in , ,. a. M. III. Norddentsche Grund ⸗Credit⸗˖ Bank in Weimar. IV. Westdeutjche Bodenkreditanstalt
in Köin a. Nh. Unter Bejugnahme auf unsere wieder holten Bekanntmachungen äber die General ⸗ abfindungen, die wir den Inhabern unserer Pfandbriefe — zu II auch unserer Kommunalschuldverschreibungen — alter Währung gewähren, fordern wir die Inhaber dieser Papiere, die sie bisher noch nicht zum Umtausch eingereicht haben, hiermit wiederholt auf, ihre Ansprüche anzumelden und die Pfandbriefe — zu I auch die Kommunalschuldverschreibungen — zur Geltendmachung ihrer Rechte und zur Entgegennahme der auf den Goldmark betrag entfallenden Abfindung in Form von 40e igen Liquidationspfanobriesen mit gun ab 1. Januar 1928 vor—⸗ zulegen. ö Die Vorlegung kann bei einer jeden der genannten Banken oder bei einer andeien zur Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypo thekenbanken gehörigen Bank erfolgen. Formblätter stehen bei jeder Gemeinschasts bank kostenlos zur Verfügung. Nach Art. 87 Ab. 1 vbd. Art. 92 den Durchführungeverordnung zum Auf⸗ wertungegesetß vom 29. 11. 1928 können die Ranken nach dreimaliger Vergffent ˖ lichung dieser Aufforderung im Reicht« anzeiger den Anteil, der auf die bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der letzten Veröffentlichung nicht , Ptand⸗ briese und zu II auch Kemmunalschuld= herschreibungen alter Währung entällt hinterlegen, sofern nicht innerhalb der zii der Antrag auf Einleitung des Aufgeborß⸗ verfahrens oder auf Zahlungssperte nach= gewiesen ist. Meiningen, Frankfurt a. . in a. Rh., den h. Januar 925.
Weimar. Deutsche Hypothekenbank. Frankfurter Pfandbrief⸗ Bank
Attiengesellschaft. Morddeutsche Grund. Credit ⸗ Ban. Westdentsche Bovenkreditanstalt.
Verantwortlicher Schriftleiter
Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verantwortlich für den Anzeigenteil
Nechnungzdireltor Mengering, Berlin.
Berlag der , . (Mengering in Berlin.
Druck der n en Druckerei,
und Verlags⸗Aktienge sell Berlin, i n rr, elt
Fünf Beilagen
beeldigter Bůcherreyisor.
inschließlich Börsenbeilage und t. ug n , , ilagen
ö
*
ö. ö . . 97 .
.
Erste Zentralhandelsregisterbeilage
zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich
1228
Nr. 4.
ö Erscheint an jedem Wochentag abends Bezugs— preis vierteljährlich 4 50 Heft Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle 8w 48. Wilhelmstraße 32
Einzelne Nummern kosten 19 G Sie werden nun gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben
69
Berlin, Sonnabend, den 5. Januar
8 ö. 8 ö
2 68 ,. 8 5 ; r Inhalt sübersicht. Anzetgenpreis für den Raum einer 1 Dandelsregister fünfgespaltenen Petitzeile 1, 59 QA k—ö ᷓ . —ᷣ. aister, Anzeigen nimmt die Geschãftestelle an L Genosfenschaftẽregister, Befristete Anzeigen müssen 3 Tage 5. Musterregister, vor dem Einrückungstermin bei der 6. Urheberrechteeintraggrolle, Geschäftsstelle eingegangen sein 7 TFonkurse und Vergleichs sachen, 8. Verschiedenes. 3
Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.
H. Zur Besteuerung des Verbrauchs nach 5 A9 des Einkommensteuergesetzes. Der Beschwerdeführer hat als Ritiergutspachter im Wirtschafts jahre 1924125 einen buchmäßigen Verlust von rund 131 000 RM angegeben. Die beim Beschwerde⸗ ührer vorgenommene e ergab, daß der Beschwerde⸗ . auch wenn man die anläßlich der Uebernahme von zwei weiteren Pachtgütern mit stehender Ernte entrichteten Pacht⸗ an erf, ohne Klärung der Rechtsfrage entsprechend dem Prüfungsberichte nicht als gewinnmindernd ansieht, immer noch einen nicht unbeträchtlichen Verlust erlitten hat. Der Beschwerde⸗ ührer wurde daher gemäß 5 49 des Einkommensteuergesetzes nach einem Verbrauch zur Einkommensteuer herangezogen, wobei an Stelle eines ursprünglich höher angenommenen Verbrauchs der Einspruchsentscheidung und der Vorentscheidung ein Verbrauch von 17000 RM zugrunde gelegt wurde. In der Berufung hatte der Beschwerdeführer Freistellung beantragt mit der Be⸗ gründung, sein Verbrauch habe 15 600 RM nicht überstiegen und sei außerdem aus Vermögen bestritten, das bei seinem Entstehen in den letzten drei Jahren der Besteuerung nach dem Einkommen⸗ steuergesetz unterlegen habe. Im übrigen müsse auch die An⸗ wendung des 56 des Einkommensteuergesetzes zu einem Erlasse der . teuer führen. Gegen die abweisende Entscheidung des Finanzgerichts hat der ö Rechtsbeschwerde ein⸗ gelegt, mit der er aus den gleichen Gründen Befreiung von der Einkommensteuer verlangt. Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Das Finanzgericht ging davon aus, daß der Bes wer d r n. seinen Verbrauch im Wirtschaftsjahre 1924525 aus Vermögen be⸗ stritten habe, das von ihm in den Jahren 1921—1924 erworben worden sei. Es hat aber das Vorliegen der Voraussetzungen des § 49 Abs. 5 Satz 2 deshalb verneint, weil der Nachweis nicht er⸗ bracht worden sei, daß das verbrauchte Vermögen bei seiner Ent⸗ stehung der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz unter⸗ legen habe. Die Vorbehörde ist bei Untersuchung dieser Frage in der Weise e ,,, daß sie die vom Beschwerdeführer für die Zeit vom 1. Juli 1521 bis 390. Juni 1924 geleisteten Einkommen⸗ steuerzahlungen (Voraus⸗ und Abschlußzahlungen), soweit es sich um Papiermarkzahlungen handelte, unter Umrechnung in Gold⸗ mark nach dem Tage der Zahlung und den in der Anlage zum Aufwertungsgesetze festgelegten Umrechnungskursen ermittelte, den Gesamtbetrag auf drei Jahre verteilte und berechnete, welchem Jahreseinkommen der so für jedes Jahr ermittelte Steuerbetrag nach dem Tarife des Einkommensteuergesetzes 1925 entsprach. Hiernach ergab sich ein versteuertes Jahreseinkommen von rund 12 000 RM, das nach der unbestrittenen Feststellung des Finanz⸗ gerichts den für die privaten Aufwendungen des Beschwerde⸗ führers jährlich erforderlichen Verbrauch nicht überstieg und daher auch nicht zu Ersparungen führen konnte, aus denen der Ver⸗ brauch im Wirtschaftsjahre 1924/25 hätte bestritten werden können. Dieses vom Finanzgericht eingeschlagene Verfahren, das an sich einer gewissen Folgerichtigkeit nicht entbehrt, steht im Wider⸗ spruche zu den Grundsätzen, die der Reichsfinanzhof in früheren Entscheidungen über die Ermittlung des versteuerten und er⸗ sparten Einkommens aus den Jahren 19922 —1924 entwickelt hat. Der Reichsfinanzhof hat dort ausgesprochen, daß für das Jahr 1924 anzunehmen sei, daß durch die nach der II., Steuernot⸗ verordnung geleisteten Vorauszahlungen das ganze in dem ent⸗ sprechenden Zeitraum erzielte Einkommen versteuert worden sei, nicht nur ein dem auf die Vorauszahlungen angewandten Tarife des Einkommensteuergesetzes 1935 entsprechender Betrag. Weiter hat der Reichsfinanzhof entschieden, daß für 1922 als Ein⸗ lommen anzusehen sei, was nach dem damals geltenden Gesetz Einkommen gewesen sei. Zur Berechnung eiwaiger Ersparungen sei von dem Papiermarkeinkommen der Verbrauch abzurechnen und der Rest nach dem Dollarkurs Ende des Jahres in Gold um⸗ zurechnen. Für 1923 sei in den Fällen, in denen eine Abschluß⸗ zahlung zu leisten war, mit der Möglichkeit von Ersparnissen zu rechnen, mangels anderer Anhaltspunkte könne aus der Höhe der Abschlußzahlung auf den Betrag geschlossen werden, der als be⸗ steuertes Einkommen des Jahres 1923 anzusehen sei. Da das 1. die vorstehend dargelegten Grundsätze nicht beachtet hat, mußte die Vorentscheidung wegen rechtsirrtümlicher Aus⸗ legung des 5 49 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes auf⸗ gehoben werden. Bei freier Beurteilung ist die Sache spruchreif. Schon die vom Finanzgericht nicht bestrittene Tatggche, daß der Beschwerdeführer am 1. Juli 1923 kein eigenes Vermögen be— sessen hat, am 31. Dezember 1923 aber ein solches von 118 400 RM versteuerte, ö im Zusammenhang mit seinen als glaubhaft unterstellten Angaben, daß der Erwerb dieses Vermögens nicht durch der Einkommensteuer nicht . Zugänge wie z. B. Erbschaft oder Lotteriegewinn, erfolgt sei, den Schluß zu, daß
jedenfalls ein erheblicher Teil dieses Vermögenszuwachses — zum
Teil könnte es sich auch um nicht realisierte Gewinne handeln, die
Der Reichsfinanzhof glaubt aber unbedenklich weiter annehmen zu können, daß der 29
,, Verbrauchs aus Vermögen im Sinne des 5 49 Abs. 5 Satz?
grenze von 15 900 RM nicht mehr erreicht, sz 49 Abs. 5 Satz 2 verfolgt in erster Linie den Zweck, in Be⸗
erjenige Teil des Verbrauchs, der in diesen drei Jahren bereits Verbrauch zur
grenzen nicht mehr erreicht, hältnis zwischen Einkommen und Verbrauch mehr angenommen werden und damit die Möglichkeit einer Anwendung des 5 49 überhaupt entfallen sollte (ebenso Strutz, Kommentar zum Ein⸗ kommenfsteuergesetz 1825 Anm. 12a zu §z 49; Blümich -Schachian, Kommentar zum Einkommensteuergesetz 1925 Anm. 8 zu
49). Hiernach ergibt sich aber für den vorliegenden all, in dem auch ohne genaue Feststellung des nach
19 Abs. 5 Satz 2 begünstigten Teiles des Verbrauchs unbedenklich anzunehmen ist, daß nach Abzug dieses Teiles ein Verbrauch von weniger als 15 000 RM übrig bleibt, die Unzulässigkeit einer Verbrauchsbesteuerung. Die Vorentscheidung mußte daher ebenso wie der Steuerbescheid ausgehoben und der Beschwerdeführer für das Wirtschaftsjahr 1924j25 von der Ein⸗ kommensteuer freigestellt werden. (Urteil vom 24. Oktober VI A 152/28.)
2. Zur einheitlichen Gewinnfesistellnng bei einer offenen Handelsgefellschaft nach 5 67 des Einkommensteuer⸗ gesetzes. Der Beschwerdeführer ist Mitinhaber einer offenen Handelsgesellschaft, deren Gewinn einheitlich auf 13 189 RM fest⸗ gesetzt ist, wovon . den Beschwerdeführer 4363 RM entfallen. Er ist ferner Vorftandsmitglied einer Aktiengesellschaft; sein Gehalt in Höhe von 8530 RM ist nach Abzug der Lohnsteuer in die Kasse der offenen Handelsgesellschaft geflossen, ohne daß ihm dieser Betrag von der letzteren vergütet ist Bei der Veranlagung sind ihm der Betrag von 4363 und 8530 RM als Einkommen zugerechnet. Die Vorinstanz steht auf dem Standpunkt, daß ihm S550 RM Gehalt zugeflossen und die Festsetzung des Gewinns der Gesellschaft bei der Veranlagung des Beschwerdeführers nicht nach⸗ zuprüfen sei. Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Es ist richtig, a die Festsetzung des Gewinns der , Handelsgesellschaft bei der Veranlagung des Beschwerdeführers nicht nachzuprüfen und er dadurch gehindert ist, besondere von ihm aufgewendete Werbungskosten geltend zu machen, die sein gewerbliches Ein⸗ kommen aus der Beteiligung der Gesellschaft betreffen. Er könnte z. B. bei seiner Veranlagung nicht beanspruchen, 5 er für Be⸗ nutzung eines Automobils im Dienste der Gesellschaft u. wendungen zu ,. hatte, die ihm aus der , , nicht ersetzt seien. iese Aufwendungen wären vielmehr bei Fest⸗ setzung des Gewinns ber Gesellschaft zu berücksichtigen gewesen. Denn als einheitlicher Gewinn der hesez he ist nicht fest⸗ zusetzen, was unter die Gesellschafter nach Bruchteilen zu verteilen ist, sondern die Summe der Gewinne der einzelnen , . aus dem Gewerbebetriebe der Gesellschaft, so daß einer eits Vor⸗ ausvergütungen für die geschäftsführenden Gesellschafter dem Gewinne zuzurechnen, andererseits aus der Gesellschaftskasse nicht zu ersetzen de Aufwendungen einzelner Gesellschafter abzurechnen sind. Entsprechendes ö. gelten, wenn einer der Gesellschafter
om ec
1052 1928
mit Rücksicht auf seine Betätigung außerhalb der Gesellschaft und die dadurch verminderte Betätigung für die Gesellschaft einen Betrag an die ke,, ,. zu zahlen hat, der für die Gesell⸗ schaft als Gewinn gelten soll und bei Verteilung des Gesellschaf s⸗
gewinns nach Bruchteilen als solcher behandelt wird; es ist dies
nur ein Gegenstück gegenüber den Vergütungen an ö Ge⸗ sellschafter für die Geschäftsführung, nämlich eine Vergütung eines Gesellschafters an die Gesellschaft für die geringere Be⸗ tätigung im Betriebe der Gesellschaft. Bei der einheitlichen Fest⸗ stellung des Gewinns der Gesellschaft hätte dieser Betrag als das gewerbliche Einkommen des einen Gesellschafters mindernd be rücksichtigt werden sollen, und wenn dies nicht geschehen ist, kann dies wegen § 67 des Einkommensteuergesetzes bei Veranlagung des betreffenden Gesellschafters nicht mehr nachgeholt werden. Daran kann auch der Umstand nichts ändern, daß dieser Betrag mit den Einkünften des Gefellschafters aus einem anderen Rechtsverhältnis sibereinstimmt. Diese Einkünfte bleiben als solche steuerpflichtig und sind neben dem festgestellten Einkommen aus der Beteiligung an der Gesellschaft zur Errechnung des Gesamteinkommens zu berücksichtigen, obwohl infolgedessen das Gesamteinkommen um diesen Betrag zu hoch festgesetzt wird; der darin liegenden Un⸗ billigkeit könnte nur im Billigkeitswege abgeholfen werden. Allein die Uebernahme der Vorstandschaft einer Aktiengesellschaft durch einen Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft unter der Bedingung, daß das Vorstandsgehalt an die offene Handelsgesell⸗ schaft abzuführen ist, kann auch anders aufgefaßt werden. Es kann denn auch eine Vereinbarung der offenen Handelsgesellschaft und der Aktiengesellschaft zugrunde liegen, wonach die letztere an erstere einen als Vorstandsgehalt angemessenen Betrag dafür zu zahlen hat, daß ein Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft die Vorfstandschaft übernimmt. Und es ist ferner möglich, daß die Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft untereinander ver⸗ einbaren, daß einer von ihnen die He des Vorstands einer bestimmten AÄktiengesellschaft übernimmt und im Berhältnis der Gesellschafter untereinander die offene Handelsgesellschaft als Vor⸗ stand der Aktiengesellschaft zu gelten hat, der alle Einkünfte des als Vorstand auftretenden Gesellschafters aus der Bestellung zu⸗ kommen sollen. In beiden Fallen bezieht der betreffende Gesell⸗ schafter nur scheinbar Arbeilslohn aus der Vorstandsstelle, in Wirklichkeit gehört seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied der Aktiengesellschaft zu den Geschäften, die er als Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft wahrzunehmen hat, er ist zu ihr auf Grund des Gesellschaftsvertrags der offenen Handelsgesellschaft verpflichtet und erhält dafür keine besondere Vergütung, vielmehr steht ihm lediglich die Beteiligung am Gewinne der offenen Han⸗ delsgesellschaft zu. Welche Auffassung im Einzelfalle zutrifft, richtet sich im wesentlichen nach den Beziehungen zwischen der offenen Handelsgesellschaft und der Aktiengesellschaft. Sind diese so eng, daß es in Frage kommt, die Aktiengesellschaft als Organ der offenen Handelsgesellschaft anzusehen, so kann man regelmäßig annehmen, daß das sogenannte Vorstandsgehalt schon im Ver⸗ hältnis der beiden Gesellschaften untereinander als der offenen Handelsgesellschaft zukommend anzusehen ist. Hat dagegen die s Handelsgesellschaft lediglich ein erheblichez Interesse an der Aktiengesellschaft, ohne daß nach außen nähere Beziehungen zwischen den beiden Gesellschaften hervortreten, so ist anzunehmen, baß der betreffende Gesellschafter der Akriengesellschaft gegenüber als zum Bezuge des Gehalts allein berechtigt erscheinen soll, im Verhälcnis der Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft jedoch nur Verpflichtungen aus dem Gesellschafisvertrag erfüllt, wenn er die Vorstandsstelle übernimmt und verwaltet. Hat schließlich die offene Handelsgesellschast keine Beziehungen zu der Aktien⸗ e. so kommt allerdings neben der zuletzt geng unten Auf⸗ fassung auch die in Frage, daß der betreffende Gesellschafter die offene Handelsgesellschaff dafür enischädigt, daß er ihr nicht seine ganze Arbeitskraft widmet. Nur in letzterem Falle hat der Gesell⸗ schaster neben seinem Einkommen aus der Beteiligung an der offenen Handelsgesellschaft Arbeitseinkommen aus der Betätigung als Vorstandsmitglied der Aktiengesellschaft, und wäre die Rechts⸗ beschwerde unbegründet. Daraus, daß seitens der Aktiengesellschaft der Steuerabzug vom Arbeitslohne vorgenommen ist, läßt sich nichts schließen, da die Beteiligten der Ansicht sein konnten, der Steuerabzug sei auf jeden Fall vorzunehmen. Auch bleibt der Aktiengesellschaft, wenn ihr von den Vereinbarungen der Gesell⸗ schafter der offenen Handelsgesellschaft nichts bekannt ist, nur übrig, den Steuerabzug vorzunehmen, und muß es dem Gesell— schafter überlassen bleiben, den Nachweis zu führen, daß tatsächlich kein Arbeitslohn vorliegt und der einbehaltene Betrag nach § 129 Abs. 1 Satz 2 der Reichsabgabenordnung zu erstatten ist. Die an⸗ gefochtene Entscheidung war danach aufzuheben und die nicht spruchreife Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen. (Urteil vom 13. November 1928 VI A 1141/38.)
1. Handelsregister.
burg o. T. i (Farbwarenhandlung
mannswitwe in Rothenburg o. T. Dem Kaufmann en Krauße in Rothen⸗
t Einzelprokura erteilt. und
die Kaufleute Paul, H.
Gesellschafter sind Erich und Kurt Sommerkorn sowie Fräulein Marta Sommerkorn, sämtlich
Oelmühle) in Arnswalde. Zur . der ha
z. Maerker Kommanditgesellschaft in Aschersleben eingetragen worden: Der Seifenfabrikant Willy Maerker ist durch Tod als persönlich haftender Gesell⸗
— ——— — ——
standsmitglied oder einem Prokuristen
gem. 5 9g der Satzungen zu vertreten.
Aschersleben, den 20. Dezember 1928. Preuß. Amtsgericht.
Ansbach. 184153] Bei der Firma „K. Zehender, Inh. Gesellschaft sind nur die Gesellschafer .,. ausgeschieden. Ein Komman⸗ e,,
Handelsregistereinträge. Otto Zehender“ Sitz Dinkelsbühl: Die Paul, Erich und Kurt Sommerkorn er⸗ ditist ist neu eingetreten. Lad Pyrmont. 84758 Neue Firma „Rieger K. Steidle“ Firma ist geändert in „Otto Zehender“ mächtigt. Aschersleben, den 19. Dezember 1928. In das Handelsregister A ist. unter Zweigniederlassung Ammelbruch (Haupt⸗ Bei der Firma „Germania Dro⸗ Arnswalde, den 17. Dezember 1928. Preuß. Amtsgericht. Nr. 183 die a n Da mpfzie gelei e Aalen). Offene Ce . guerig Karl. Bromig“ Sitz Ansbach: Amtsgericht. . Schellenhof August Baumeister, esellschaft. Die weigniederlassung Die Firma ist erloschen. . ö . AScherslehen. 96 Bad Pyrmont, und als deren In— besteht seit 1. Dezember 1928. Gefell Ansbach, den 23, Dezember 19. . 8c 766] 6 In unser Handelsregister Abteilung B haber der Ingenieur August Bau⸗ hafter: 1. Josef Rieger, Kaufmann in Bayer. Amtsgericht. . lsregister A ist zu Rr 43 Ni. 5 ist heute bei der Äktiengesellschaft meister in Bad Pyrmont eingetragen
Aalen, 2. eodor Steidle, Elektro⸗ . ir, den ö g der n . Aröl *. Kaliwerke Aschersleben in Aschersleben worden. meister in Wasseralfingen. Dem Elek. Arnswalde. 84 754 3 3 . * ö 3. eingetragen worden: Generaldirektor Dem Hans Höltje in Bad Pyrmont
In unser Handelsregister Abt. A ist (een 8 ; Dr. Wilhelm Feit in Leopoldshall ist ist Prokura erteilt.
triker e Egger in Ammelbruch ist
Einzelprokurg erteilt, (Elektrozechnisches heute unter Nr. 72 bei der Firma Paul Büro für Industrie und Landwirt-, Sommerkorn die Umwandlung der
schaft)
Nene Firma „Magdalena Hertlein“ Sitz e,, o. T., nhaberin: Magdalena Hertlein, geb. Holzei, Kauf-
schaft eingetragen.
Einzelfirma in eine am 1. Januar 197 begonnene und am 1. nugr 19238 erweiterte offene Handelsgesell⸗
Persõnlich 3.
Firma ist erloschen. Amtsgericht Arolsen.
—
Aschersleben. 847566 In unser Handelsregister Abteilung A ist heute unter Nr. 238 bei der Fivma
tende
als Vorstandsmitglied Der Generaldirektor Bergrat Köhler in Bad Salzdetfurth ist zum
Bad Pyrmont, den W. 12. 1928. Amtsgericht.
ausgeschieden. lther
Vorstandsmitglied 6. t dergestalt, Rad Salzuflen. ; rn daß er berechtigt ist, die bhese ch in In das e Seren ister A Gemeinschaft mit elnem anderen Bor- unker Rr. le Firma Scheiper .