1929 / 13 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jan 1929 18:00:01 GMT) scan diff

teils von 260 Talern beantragt.

Au fgebotstermin

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 12 vom 15. Januar 1929. S. 4.

300 A beantragt 4 F. 61 8 Die

Inhaber der Urkunden werden auf- gefordert, spätestend in dem auf Donnerstag, den 16. Mai 1929,

vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗

zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 3 an⸗— beraumten Aufgeborstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird 6. der Be⸗ sitzer Karl Jaquet in Budwethen, ver⸗ treten durch Justizrat Ebel in Inster⸗ burg, hat das Aufgebot der Gläubiger der auf dem Grundstück Budwethen Nr. 22 in Abt. III unter Nr. 12 ein⸗ getragenen 51 Taler 22 Silbergroschen 5635 Pfg. des n, Aschmutat sowie über die in Abt. III Nr. 3 eingetragenen Vatererbteile der Geschwister August, Karoline, Wilhelm und Ferdinand Aschmutat von je 3 Taler 3 Silber⸗ groschen und 85 Pfg bzw. 5 Taler 20 Silbergroschen 6, Pfg. gemäß 81170 B. G.⸗B. beantragt 4 F., 55/28 —, . der Tischler Heinrich Lott in Ußbundßen bei Uderballen, vertreten durch die Rechtsanwälte Krause, Faltin und Zuppke in . at das Aufgebot zur Ausschließung der unbe⸗ kannten Gläubiger der im Grundbuch des Grundstücks Ußbundßen Nr. 9 ein⸗ getragenen Hypotheken und zwar in Abt. III Nr. 1 —= 11 Taler der Wil⸗ helmine, 11 Taler des Wilhelm, 11 Taler des Friedrich und 1 Taler der Anng Maria, Geschwister Wallies gemäß § 1170 B. G.⸗B. beantragt 4 F. 60128 —. Die Gläubiger werden auf⸗ n, spätestens in dem auf Donnerstag, den 16. Mai 1929, vormittags 16 Uhr, vor dem unter— zeichneten Gericht, immer Nr. 3, an— eraumten Aufgebotlstermin ihre Rechte , , widrigenfalls die Aus⸗ schließung erfolgen wird.

Insterburg, den 8. Januar 1929.

Amtsgericht. Abt. 4a.

57956

Der Gastwirt Gregor Zorn in Nenen⸗ bürg hat beantragt, den verschollenen Bäcker Paul Eschbacher, geboren am 26. Juli 1844 zu Schlatt, Amt Staufen, zuletzt wohn at in Karlsruhe, für tot zu erklären. Der Genannte wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf Momag, den 7. Oktober 1929, vormittags E Uhr, vor dem unter zeichneten Gericht, II. Stock, Zimmer Rer. 55, anberaumten Aufgeborstermin zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird Alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen geben können, werden auf⸗ ,., dies spätestens im . 1 otstermin dem Gericht anzuzeigen. Karlsruhe, den 10. Januar 1929. Bad. Amtsgericht. B J.

87959 Aufgebot.

Der Strafanstaltsoberwachtmeister Ludwig Krisch aus . hat in seiner Eigenschaft als Abwesenheitspfleger für den nach Amerika ausgewanderten Müllermeister Robert Schwarz be⸗ antragt, den verschollenen genannten Robert Schwarz, zuletzt wohnhaft in Militsch, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, ich spätestens in dem auf den 5. August 1929, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 5, anberaumten . gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, ,,, im Ausgebotstermin dem Bericht Anzeige zu machen.

Militsch, den 7. Januar 1929. Amtsgericht.

87950 Aufgebot.

Der Landwirt Konrad Lewandowsli in Stangenberg, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Burg in Stuhm, hat das Auf— ebot zum Zwecke der Ausschließung der Berechtigten bzw. Hypothekengläubiger der im Grundbuch von Stangenberg Band 1 Bl. 7 in Abteilung 1I. Rr. 2 für die 6 Jacob und Luise gew. Giddy⸗Rogalskischen Eheleute und in Ab⸗ teilung 1 Nr. 5 für die Witwe Henriette Ehlert geb. Lischitzii in Stangenverg eingetragenen Leihgedinge, ferner des in Abteilung III Nr 2 für die unver⸗ ehelichte Maurer Wilhesmine Rogalski in Stangenberg eingetragenen elter⸗ lichen Erbteils von 50 Talern, ferner des ebendort für den Fischer Friedrich Rogalski eingetragen olterlichen Erb⸗ teils von 50 Talern, ferner des ebendort

hi Eveling verehelichte Schuhmacher Friedrich Treß zu Nikolaiken ein⸗ getragenen elterlichen Erbteils von

50. Talern, ferner des ebendort für den ih Friedrich Rogalski zu Orsokowo ei Bischofswerder eingetragenen elter⸗ lichen Erbteils von 50 Talern, ferner des ebendort für Eveline verehelichte Schuhmacher Friedrich Treß zu Niko⸗ laiken eingetragenen elterlichen Erbteils von 45 Talern, ferner des ebendort für die unverehelichte Wilhelmine Rogalski

Stangenberg eingetragenen elter⸗

u her Erbteils von 25 Talern 20 Silber—

e . und des ebendort für Wilhelm ogalski eingetragenen elterlichen Erb⸗ Die Berechtigten werden aufgefordert, spä⸗

testens in dem auf den 25. April

1929, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 4, anberaumten ihre Rechte anzu⸗

melden, widrigenfalls ihre Aus⸗

schließung mit ihren Rechten er⸗ folgen wird. Stuhm, den 17. Dezember 1928. Amtsgericht.

579621

Die Disconto-Kommandit⸗Anteile der Dis⸗ conto⸗Gerellschaft in Berlin Nr. loro / C9 und Nr 752437 über je 1000 A sind für kraftlos erklärt worden F. 1661. 27.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 216.

379641

Durch Ausschlußurteil vom 9. Januar 1929 ist die Obligation Nr. 769 der 16 0soigen Anleihe vom Jahre 1h0ß der Portland Cement Fabrik „Germania“ Aktiengesellschaft für kraftlos erklärt.

Hannover, den 9. Januar 1925.

Amtsgericht. 27.

579631

Duich Ausschlußurteil vom 10. Januar 19029 sind die 4 0½igen Obligationen der Hannoverschen Landeskreditanstalt 1 1. Ut, R l. Nr 1h9, 6ßtz, en ho? 602, 779, 750, 842, 864. ämtlich aus— gestellt unterm 1. Januar 1879 und über e 1woJ BFM lautend 2. Lit, E 1. Nr. 1315 vom 1. Juli 1879 über 1000 PM, z. Lit M. 1. Nr. 1344 vom 1. Januar 7 über 300 P). 4. Lit. M. I. Ni. 2393 23699 vom l. Juli 1879 über je 300 PM, 5. Lit. N. 1. Nr. 638 vom 1. Januar 1879

über 200 PM, 6. Lit. S. 1. Nr. 1180, 118i, 1183. 1183, 1184, 1189, 1186, 11537, 1iss, 1189, L186, 1191, 1192, 193 1194, 1195, 11096, 1197, 11988 ö, , , , , , 1205, 12065, sämtlich ausgestellt unterm

(9. Oktober 1886 und über je 00 PM in, Lit. T l Rr n, ,. vom 17. Juli 18859 über je 300 PM, II. Lit. E. Nr 1II47 vom 1. Februar 187! über 300 PM, Lit. X. Nr. H7hh vom y November 1907 über 500 PM, Lit X. Nr. 7623 vom 9. November 1908 über 00 PM Lit. W. J. Nr. 6190 vom 9. No⸗ vember 1908 über 1900 PM, Lit. A 2 ir. 9430 vom 27. Dezember 1913 über 1000 PM für kraftlos erklärt. Hannover, den 10. Januar 1929. Amtsgericht. 27.

87971]

Der Landwirt Otto Südekum in Lutter a. VBbge. hat die seinem Sohn, dem Bankier Otto Südekum in Berlin⸗ Wilmersdorf Nikolsburger . 2, im Juli 1924 erteilte öffentlich beglaubigte Generalvollmachtsurkunde am 9. Ja⸗ nuar 1929 für kraftlos erklärt. Die Veröffentlichung der Kraftloserklärung ist heute bewilligt.

Lutter a. Bbge., 10. Januar 1929.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

67965 3 Durch Ausschlußurteil vom 19. Ja⸗

nuar 1929 ist der Blankowechsel, den der

Getreidehändler Wilhelm * ehling in

Rodenberg auf den Kaufmann Paul

Winter in Hannover, Holscherstraße 1 A,

gezogen und den derselbe angenommen

hat, für kraftlos erklärt.

Hannover, den 19. Januar 1929. Amtsgericht. 27.

57967

Durch Ausschlußurteil vom 21. De⸗ zember 1928 sind die Gläubiger der im Grundbuch von Dt. Wilten Band 1 Blatt Nr 20 in Abteilung III unter

Nr. 1 eingetragenen Hypothek von 20 Talern, Wirt Gottlieb, Selke und Arbeiter Gottlieb Wichmann in

Dt. Wilten, mit ihren Rechten auf diese Hypothek ausgeschlossen. Friedland, Ostpr, den 24. Dezember 1828. Amts⸗ gericht. 57968

Durch Ausschlußurteil vom 4. Januar 1929 ist der Gläubiger der auf den Grundbuchblättern der dem Ackerbürger Max Hahn in Militsch gehörigen Grund⸗ stücke Militsch Polnische Vorstadt Blatt Nr. 16 und Militsch Deutsche Vorstadt Blatt Nr. 95 in Abt. III unter Nr. 13 bzw. 8 für den Adolf Schmidt, Sohn des Bautechnikers Hermann Schmidt aus Militsch, auf Grund der Urkunden vom 15. Juli 1877 eingetragenen Restkauf⸗ geldgesamthypothek von 1560 A mit einem Recht ausgeschlossen.

Militsch, den 4. Januar 1929.

Amtsgericht.

87966

In dem Aufgebotsverfahren zum Zweck der Kraftloserklärung des Grund schuldbriefs des Amtsgerichts Stadt⸗ roda vom 12 Mai 1927 über die im Grundbuch für Stadtroda auf Blatt 1601, 1460, 1470 147, i472, 1508 in Abt. IIl unter Nr. 41 bzw. 11, 15, 16, 17, 7 eingetragene Grund schuld bon 2000 RM erkennt das Thüringische Amtsgericht in Stadtroda unter dem

1. Dezember 1928 durch den Amtg⸗ gerichtsrat Unger für Recht:; Der am

12. Mai 1927 über eine Grundschuld von 2000 RM, eingetragen auf Blatt 1601 in Abteilung II1 Nr. 41, 1469 Ab⸗ teilung 111 Nr 11, 1470 Abt. III Nr 15, 1471 Abt. III Nr. 16, 1472 Abt. III Nr. 17. 1509 Abt. III Nr. 7 des Grund⸗ buchs für Stadtroda zugunsten des Eigentümers der genannten Grund⸗ tücke Max Oskar Friedrich Hesse in Stadtroda gebildete Grundschuldbrief wird für kraftlos erklärt. Die Kosten trägt der Antragsteller. Tatbestand und Gründe re. ꝛc. (gez) Unger. Thür, Amtsgericht Stadtroda.

879060 . In dem Aufgebotsverfahren zum

Zweck der Todeserklärung wird lt. AÄus⸗

schlußurteil des Amtsgerichts Buxtehude vom 4 1. 1929 der verschollene Dienst⸗ knecht Johann Diedrich Klintworth, geboren am 16. Februar 1870, zuletzt wohnhaft gewesen in Harsefeld, Kreis Stade, für tot erklärt.

Amtsgericht Buxtehude, 11. 1. 1929.

87970 Durch Ausschlußurteil vom 10. Ja—⸗ nuar 1929 ist der verschollene Kaufmann Adolf Decker, geboren am 2. März 1876 in Hannover, für tot erklärt Hannover, den 10. Januar 1929.

97

Amtsgericht. 27.

ö 4. Deffentliche Zustellungen.

579738) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Minna Ellermann geb. Schäfer in Hersteld, Neumarkt 14, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Frieß in Kassel, klagt gegen den Arbeiter Johann Ellermann, jetzt un— bekannten Aujenthalts, srüher in Hers— seld, Beklagten, mit dem Antrage die am 2 Juli 191 vor dem Standes⸗ beamten in Hersfeld geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten mür allein schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor den Einzel⸗ richter der 5. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Kassel, Zimmer 80 auf den 13. März 1929, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.

Kassel, den 4. Januar 1929.

Geschäftsstelle H des Landgerichts.

879847 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Sophie Garber in Delmen⸗ horst, Ellernweg 4, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Nutzhorn und Dr. Onken in Delmenhorst, flagt gegen den Arbeiter Hermann Hinrich Diedrich Garber, frühen in Delmenhorst, jetzt unbekannten Aus⸗ enthalts, auf Grund des S 15677 B. G⸗B.. mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Mechtsstreits vor die dritte Zwilkammer des Landaerichts in Oldenburg auf den s. März 1929, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Dlden burg, den 10. Januar 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

(87987) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Elisabeth Beckmann in Wiesbaden ⸗Biebrich, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Sulzberger, klagt gegen den Zeichner Eduard Beckmann, früher in Wiesbaden⸗-Biebrich, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 1968 B. G. B. und Schuldigerklä⸗ rung des Beklagten gemäß 5 1574 Abs. ! B. G-B. Tie Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3 Zivilkammer des Landgerichtß in Wiesbaden auf den 28. März 1929, vormittags 99 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts— anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Wiesbaden, den 10. Januar 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

879893] Oeffentliche Zustellung.

Die am 28. 12. 1925 geborene Ursula Hintze, vertreten durch das Bezirksjugend⸗ amt in Spandau als Pfleger, klagt gegen den Dachdecker Hans Hintze, zuletzt wohnhaft Charlottenburg. Cauerstr. II, jetzt unbetannten Aufenthalts. unter der Behauptung, daß die Klägerin als eheliches Kind des Beklagten unjerhaltsberechtigt set, der Beklagte aber keinen Unterhalt zahle, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung zur Zahlung einer vom Tage der Klagezustellung ab fälligen Unterhalts⸗ rente von monatlich 40 Reichsmark, im voraus zahlbar. Zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Charlotten⸗ burg, Zimmer 142, auf den 28. Februar 1929, vormittags 10 Uhr, geladen Aktenzeichen: 43. C. 1417 28.

Charlottenburg, den 9 Januar 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäßstsstelle

des Amtsgericht.

58001] Oeffentliche Zustellung.

Der Willi Staudenmaier, geb. 22. Dez. 1920, unter AmtSvormundschast des Jugend⸗ amts in Stuttgart, Klägers, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Büroinspektor Th. Dowe in Köln, klagt gegen den Kaufmann Hugo Vötsch, unbelannten Aufenthalts, früher in Köln. Beklagten, wegen Unterhalts, mit dem Antrage 1 den Beklagten kosten⸗ sällig zu verurteilen, an den Kläger zu be⸗ zahlen a) als Aufwertung für die noch schuldigen Unterhaltsrenten aus den Jahren 1924 1928 (je einschließlich den Betrag von 1620 RM, b) vom 1. Januar 1929 an bia zum vollendeten 16. Lebensjahre des Klägeis an Stelle der in dem nota— riellen Vergleich vom 25. Mal 1921 fest⸗ gesetzten Unterhaltsrente eine solche von vierfeljährlich loh RM, jeweils im voraus 2. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung

des Rechtsstreits wird der Beklagte vor

das Amtsgericht in Köln. Tustizgebäude, Reichenspergerplatz 1. auf 27. Februar 1929. vormittags LI Uhr Zimmer 70. geladen. Köln, den 4. Januar 1929. Geichäftsstelle des Amtegerichts. 71.

87538] Oeffentliche Zustellung.

Die Ackerkutscherfrau Ottilie Fleischer geb. Schubert in Schlaupitz, Kreis Neisse, als Pflegerin der minderjährigen Kinder Hedwig, Erich, Alfred und Herbert Fleischer in Schlaupitz, klagt gegen den Ackerkutscher Karl Fleischer, früher in Schlaupitz jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts für ihre Kinder, mit dem Antrage, den Klägern eine monatliche Unterhalisrente von 35 RM, die dem Beklagten von der Landesversicherungsanstalt Schlesien zu⸗ steht, seit 1. September 1928 zu . und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Neisse auf den 22. Febrnar 1929, vorm. 9 Uhr,

geladen. —ͤ

Amtsgericht Neisse, 4. Jannar 1929. 57530

Der minderjährige Rudi Herbert

2.

Walter Greifendorf, geboren am 22. 7. 1928, vertreten durch das Kreisjugend⸗

amt Neustettin, klagt gegen den Schweizer Max KRapke, früher in Raddatz, 3. It. unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß

der Beklagte sein Vater sei mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an ihn vom Tage der Geburt ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu ent⸗ richtende Geldrente von vierteljährlich 54 RM zu zahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht in Neustetlin auf den 5. März 1929, 9. Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekanntgemacht. Neustettin, den 10. Janugr 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

87525] Oeffentliche Zustellung.

Der Wilhelm Schwarz, Schwemm⸗ steinfabrikant in Kretz bei Kruft, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt van Bebber in Andernach, klagt gegen den Günther Mittweg, früher in Rolandseck, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Forderung 3 C114528 mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig durch evtl. gegen Sicher⸗ heitsleistung vorläufig vollstreckbares Urteil zu verurteilen, an den Kläger 279 RM nebst 11 295 Zinsen ab 1. 1. 1927 zu zahlen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor dos Amtsgericht in Awmder⸗ nach, Zimmer Ne. 13, auf den 14. Fe⸗ bruar 1929, vormittags 10 Uhr, geladen.

Andernach, den J. Janngr 1929. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. S7988 Oeffentliche Zustellung.

Schiffer Richard Fiedler in Wolgast, Badstubenstraße 29, klagt gegen den Photographen und Maler Paul Rinnert, früher in Gingst a. Rg. jetzt unbefannten Aufenthalts, mit dem Antrage, ein« zuwilligen, daß die vom Postamt in Wol— gast beim Amtsgericht in Wolgast hinter— legten 23,80 RM dreiund wanzig osro0 Reichsmark (HI 1 10/24) an den Kläger ausgezahlt werden können. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amtsz⸗ gericht in Bergen a. Rügen auf den 26. Februar 1929, 9 Uhr, geladen.

Bergen a. Rg., den 11. Januar 1929.

Der Urkundẽbeamte der Geschästsstelle des Amtsgerichts.

57526 Oeffentliche Zustellung!

Die Eigentümer Georg und Adolf Bruchmüller, Berlin Wilmersdorf, Kaiserallee 188, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Krienitz, Berlin, Neue Roßstraße 1, klagen gegen den Kaufmann Hans Fuchs in Amerika auf Grund der Behauptung, daß er in dem Hause Gr. Frankfurter Straße 101 zu Berlin in der 1. Etage Geschäfts⸗ räume gemietet habe, n. a. auch die Julimiete mit 1159 4M verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu berurteilen, an die Kläger als Gesamt— gläubiger einen Teilbetrag von 0 4 . 7 936 Zinsen seit 1. Juli 1927 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 9

in Berlin, Neue Friedrichstraße 15, J. Stock, Saal 162/164, auf den 8. März 1929, 9 Uhr, geladen.

Die Geschäftsftelle des Amtsgerichts Berlin ⸗Mitte.

87989) Oeffentliche Zustellung. Das St. Josevhs⸗Hospiz, Katholisches Gesellenhaus, Berlin 8W. 48. Wilbelm⸗ straße 122, klagt gegen den Wilhelm Würih, früher in Unterlauchringen bei Tiengen, Amt Waldshut in Baden, unter der Behaup⸗ tung., daß Beklagter ihr an verauslagtem Neisegelo 29 RM verschulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung in Höhe von 25 MM zuzüglich 2 MM entstandener Unkosten sowie 70,0 Zinsen seit dem 1. Juni 1928. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstieits wind der Betlagte vor das Amtegericht in Berlin-

Mitte, Neue Friedrichstraße 15 Il, Zimmer

Nr. 188/89, auf den 22. Febrnar 1929, vormittags 10 Uhr, geladen. Berlin, den 4. Januar 1929. Die Geschäftsitelle des Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abt. 227.

S7I542 Oeffentliche Zustellung.

Der 5, Gustav Philipp in Bergkolonie bei Zanioch 6 26 gegen den Reisenden Adolf d'Heurense, früher in Breslau 17, , 31 b. Buhl, resp. Berlin⸗ Tegel, Hermsdorfer Straße, Josef⸗ siedl ung, wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter ihm noch Lohn für die Zeit vom 28. 8. 1928 bis 24. 10. 1928, also für 8 Wochen, mit zusammen 224 RM, und ferner aus einem Darlehn noch 20 RM schulde, mit dem Ankrage, den Beklagten kostenpflichlig zu ver⸗ urteilen, an den Kläger . 244 RM zu zahlen Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Arbeitsgericht Berlin, Kammer 45 in Berlin 8W. 68, Zimmerstr. 9091, II Tr., Zimmer 56, auf den 9. März 19235, vorm. 9 Uhr, geladen.

Berlin, den 5. Januar 1929.

Arbeitsgericht Berlin. Kammer 45.

57990] Oeffentliche Zustellung.

Der Sekretär Otto Schwarz in Berlin, Wichrotstiaße 50, Prozenßbevollmächtigte: Rechte anwälte Dr Erich Loewe und Felix Auerbach in Berlin, Beutystr. 14, klagt gegen den Herrn Arthur Wellin, trüber in Berlin-Charlottenburg Grolmanstr. 48, setzt unbekannten Ausenthalts aur Ver⸗ urteilung zur Zahlung von 100 Reichs- mark nebst 8 o/ Zinsen seit dem 19. Mat 1926. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits wird der Beklagte vor das

Amtegericht in Berlin-Mitte, Abtei⸗ lung 224. Neue Friedrichltr. 12116, II. Stockwerk. Zimmer 191 192 auf den

4. April 1928, vormittags 10 Uhr, geladen. Berlin, den 7. Januar 1928. Die Geschäftsstelle des Amtegerichts werlin⸗Mitte.

87972] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Banque Ch. Reumont in Metz. Rue des Parmentiers 2. Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kurt Schindler 11. Berlin W. 35, Potsdamer Straße 99, klagt gegen gegen den Kauf⸗ mann Piotr Topelson, früber in Berlin SW. 68, Charlottenstraße 77, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, aus Wechsel, mit dem Antiag: 1 den Beklagten tosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an die Kägerin zi0 RM nebst 9 vn Zinsen seit dem 6. September 1928 und 20,30 RM. Wechselunkosten zu zahlen, 2. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklärkn, Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die 2. Kammer für Handelesachen des Landgerichts 1 in Berlin, Grunerstraße, II. Stockwerk. Zimmer 211 213, auf den 11. März 1929, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugeiassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 92. P. 237 28. .

Berlin, den 12. Januar 1929.

Geschäftsstelle des Landgerichts.

S7991 ] Oeffentliche Zustellung.

Die Fiau Auguste Sieghart in Breslau, Museumplatz, klagt gegen den Kaufmann Jakob Osten, früher in Breslau, Museum⸗ platz Nr 15 bei Sighardt, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behauptung daß Beklagter der Klägerin 409 31 RM sichuldet, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an die Klägerin 409 31 RM zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Breslau, Schweidnitzer Stadtgraben 214, auf den 25. Februar 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 166 geladen.

Breslau, den 27. Dezember 1928.

Lux, Justizinspektor,

als Urkunde beamter der Geschäftsstelle

des Amtsgerichts.

87995) Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Gerhard Werkhausen zu Essen. Dellwig. Werthstraße 20. Piozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Antrop in Essen, Zweigertstraße 20. klagt gegen den Heinrich Witzler, früher in Essen⸗ Dellwig Levinstraße 150 D ietzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, aus Warenlieserung, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 1h Reichsmark nebst 9oo Zinsen seit dem 2. 5. 1927 zu zahlen oder im Unver⸗ mögensfall an fie ein Herrenrad Miele Nr. Hlo4l heraue zugeben. Die Klägerin ladet den Betlagten zur mündlichen Ver— handlung des Nechtsstreits vor das Amts⸗ gericht, hier, auf den 26 Februar 1929, vormittags 9 uhr, Zimmer 146.

Essen, den 21. Dezember 1928.

Das Amtegericht

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Ty rol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungzdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der Preußischen Druckerei und n,, Berlin, Wilhelmstraße 32.

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23

Mr. 13. RNeichsbantgirotonto. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar, abends.

Postich ecttonto: Berlin 8621. 1929

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Bekanntmachung, betreffend die Einziehung und den Umlauf von Rentenbantscheinen. Betanntmachung über den Londoner Goldpreis. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 4 gesetzblatts Teil II.

des Reichtz⸗

Preuszen. Mitteilung über Meldung zur forstlichen Staatsprüfung.

Amtliches.

Deuntsches Reich. Bekanntmachung.

Auf Grund des § 15 des Gesetzes über die Liquidierung bes Umlaufs an Rentenbankscheinen vom 30. August 1924 (RGBl. II S. 252) wird hiermit bekanntgemacht, daß bis zum 31. Dezember 1928 ein Betrag von

1472 850783 Rentenmark in Rentenbankscheinen eingezogen worden ist, so daß ein Be⸗ trag von

607 327 800 Rentenmark im Umlauf verblieb. Von dieser Summe befanden sich im Sondergewahrsam bei der Reichsbank

70 082 498 Rentenmark, in den Kassen der Reichsbank

7 388 818 Rentenmark.

Verlin, den 2. Januar 1929. Reichsbankdirektorium. Dr. Hjalmar Schacht. Dreyse.

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Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver—⸗ ordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert— beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 (RGöBl. 1 S. 482). Der Londoner Goldyreis beträgt ür eine Unze Feingold . für ein Gramm Feingold demnach .. 32,77! 7 pence. Vorstehender Prei gilt für den Tag, an dem diese Betannt— machung im Reichsanzeiger in Beilin erscheint, bis einschließlich des Tages. der einer im Relchsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorausgeht. Berlin, den 16. Januar 1929. Reichsbankdireklorium. Dreyse. Fuchs.

Bekanntmachung. Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 4 des Reichs gesetzblatts Teil ll enthält: die Verordnung zur Eisenbahn⸗Verkehrsordnung, vom 4. Januar 1929 und die Verordnung betreffend Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen,

bom 4. Januar 1929. Umtang 21 Bogen. Verkaufspreis 0, 45 RM. Berlin, den 14. Januar 1929.

Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.

Preu sen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Forstreferendare, die im Frühjahr d. J. die forst⸗ liche Staatsprüfung abzulegen beabsichtigen, wollen ihre Meldung bis zum 10. Februar einreichen und dabei angeben, ob sie sich in Eberswalde oder Hann.Münden der dort abzu⸗ nehmenden schriftlichen Prüfung unterziehen wollen.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der schweizerische Gesandte Dr. Rüfenacht hat Berlin verlassen. Während semer Ahwesenheit führt Gesandter z. D. Dr. Vogel die Geschäfte der Gesandtschaft.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Strafrechtsausschuß des Reichstags ging seinen weiteren Beratungen am 14. d. M. zur Erledigung des § 140 über, nach welchem ein Amtsträger oder früher— . träger, der ein ihm kraft seines Amtes anvertrautes oder zugäng liches Geheimnis gegen Entgelt oder in der Absicht offenbart, un rechtmäßig sich oder einem anderen einen Vorteil zu verschaffen oder jemand einen Nachteil zuzufügen, mit Gefängnis bestraft werden soll. Zu diesem Paragraphen lag eine Reihe von Al änderungs⸗ bzw. Streichungsan trägen vor. Abg. Dr. lich (D. Vp. erklärte, dem Nachrichten büro des

dns Sdeutsche 6 de nl scher Zeitungsverleger zufole zerichterstatter, daß 51 5

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betracht die ser za nträge gegen die Stre ts einzuwenden habe, auch darauf hin, daß n organisationen schwere nken gegen diesen Par r⸗ hoben worden seien. Abg. Dr. Hane mann (T te verschiedene Abänderungsanträge vor, erklärte r falls nicht auf die Beibehaltung ganzen Parat er⸗ steifen zu wollen. Reichsjustizminister Koch⸗Weser

nach seiner Auffassung der 5 140 jedenfalls in der ve Form nicht aufrecht erhalten werden könne. Es scheiden zwischen privaten und Stagtsgeheimnissen. Soweit Staats⸗ geheimnisse schutzbedürftig seien, sei der nötige Schutz durch die S3 141 bis 143 den Arnim⸗Paragraphen und die Vorschriften über das Post⸗ und das Steuergeheimnis gesichert. Einer all⸗ gemeinen Vorschrift gegen die Preisgabe von Staatsgeheimnissen stehe entgegen, daß eine Grenze zwischen den strafwürdigen und den nichistrafwürdigen Fällen nicht zu finden sei. Nach der Fassung der Vorlage liefe jeder Staatsmann Gefahr, bestraft zu werden, wenn er über den Verlauf einer Sitzung anderen Mit⸗ teilungen mache, und zwar auch dann, wenn er dies tue, um sich über die Auffassung sachverständiger Personen zu unterrichten. Auch Parlamentarier würden dieser Gefahr ausgesetzt sein. Die Einschränkungen, die in der Vorlage vorgesehen seien, genügten nicht, um diese Bedenken zu beheben. Strafbar sei nach der Vor⸗ lage, wer ei) Amtsgeheimnis gegen Entgelt veröffentliche; ein Entgelt sei aber auch das Honorar für einen Zeitungsartikel. Am bedenklichsten stimme ihn der Gedanke an die Geschichtsschreibung. Es sei unmöglich, eine klare Grenze zwischen Indiskretion und erlaubter Geschichtsschreibung zu ziehen. Es sei z. B. undenkbar, ein Lebensbild über irgendeinen großen Mann zu entwerfen, ohne dabei auf Dinge zurückzukommen, die in einer Sitzung als geheim⸗ zuhalten behandelt worden seien. Schon aus diesem Grunde er scheine ihm die Vorschrift, soweit sie sich auf staatliche Geheimnisse beziehe, nicht haltbar. Man könne es insoweit ruhig, wie bisher, bei der disziplinaren Ahndung bewenden lassen. Bei privaten Ge⸗ heimnissen lägen die Verhältnisse nicht ganz so klar. Insoweit werde man die Frage vielleicht am besten im Zusammenhang mit sz 325, der die Geheimhaltungspflicht der Rechtsanwälte, Aerzte usw. regele, behandeln. Einstweilen scheine ihm, daß ein

.

wirkliches Bedürfnis zur Einführung eines neuen Straftat⸗ bestandes in die Gesetzgebung nicht vorliege. Er sehe es nicht als die Aufgabe des neuen Strafgesetzbuches an, neue Straftatbestände zu schaffen, soweit nicht, die

unbedingte Notwendigkeit dazu hervorgetreten sei. Ministerial⸗ rat Föerster trat im Anschluß an die Ausführungen des Reichsjustizministers namens des Reichsministers des Innern für die Streichung des 5 140 ein. Die Abgeordneten Dr. Ehler— mann Dem. und Dr. Be 1 (Zentr,) erklärten ebenfalls, keinen Wert auf 8 140 zu legen. In der Abstimmung wurde fast ein⸗ stimmig die Streichung des F 140 beschlossen. S 141 sieht vor, daß derjenige mit Gefängnis bestraft werden solle, der aks Amts⸗ träger oder früherer Amtsträger die Amtsverschwiegenheit da⸗ durch verletzt, daß er ihm amtlich anvertraute oder zugängliche Schriftstücke oder Gegenstände, die für die Beziehungen des Reichs zum Ausland von Bedeutung sind, oder eine ihm im auswärtigen Dienste von seinem Vorgesetzten erteilte Anweisung oder den In⸗ halt solcher Schriftstücke anderen unbefugt mitteilt. Ebenso solle bestraft werden, wer bei der Vertretung des Reichs gegenüber einer auswärtigen Regierung einer amtlichen Anweisung wissent⸗ lich zuwiderhandelt oder in der Absicht, die Reichsregierung irre⸗

zuleiten, unwahre Berichte tatsächlicher Art erstattet. Die Tat solle nur auf Verlangen des Vorgesetzten verfolgt werden. Abg.

Dr. Rosenfeld (Soz.) wandte sich dagegen, daß die unbefugte Mitteilung „an andere“ bestraft werden solle. Diese Begriffs⸗ bestimmung gehe zu weit. In den früheren Beratungen sei der Fall angeführt worden, daß ein solcher Amtsträger in einer Unter⸗

haltung seiner Frau derartiges mitgeteilt habe. Eine Haus⸗ angestellte habe es gehört und diesen Beamten daraufhin denunziert. Damals sei auch auf die Möglichkeit hingewiesen, daß ein deutscher Reichstagsabgeordneter im Auslande den

deutschen Botschafter besuche und von diesem irgendeine Mit⸗ teilung erhalte, die unter 8 141 falle. Es sei nun denkbar, daß der Abgeordnete im Auswärtigen Ausschuß, wo zudem die k ausgeschlossen sei, diese Mitteilungen anführe. Der Botschafter mache sich auf diese Weise n . Wenn man die Veröffenklichungen der Fürstin Pleß lese, dann müsse man staunen, was und wiebiel dieser Fürstin von den höchsten Ver⸗ tretern des Reichs erzählt worden sei. Daß all diese Fälle unter F 141 fielen, unterliege gar keinem Zweifel. Der Redner bean⸗ kragte dann die Abänderung der Bestimmung, daß die Tat nur auf Verlangen des Vorgesetzlen verfolgt werden solle. Bei solchen hochpolitischen Fragen erscheine es richtiger, das Recht, Straf⸗ verfolgung zu verlangen, dem Reichsminister des Auswärtigen er, n, Abg. Ehle r mann (Dem.) hielt eine Streichung des 5 141 nicht für möglich; denn der Bruch der Amtsverschwiegen⸗ heit müsse gerade im auswärtigen Dienst bestraft werden. Abg. Wegmann (Zentr.) gab zu, daß der entsprechende 5 S5 a des gellenden Rechts nicht alle Fälle fasse, die man zu fassen bestrebt sein müsse. Diesen Mangel hätte man durch § 141 zu y versucht. Abg. Dr. Bell (Zentr.) äußerte gegen den deutsch⸗ nationalen Antrag Bedenken, , in besonders leichten Fällen die Tat nicht bestraft werden soll.

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ob es technisch überhaupt m s . ͤ vielleicht also auch eine hörde, ohne Wissen der Post⸗ 50 ; 150 Dies warde on dem Ver behord 1 esprach l Dies wurde von dem Ser kreter des Reichspostministeri ums verneint. In der Abstimmumg wurde ders 142 unverändert nach dem Wortlaut

der Regierungsborlage angenommen, nachdem der kommunistische Antrag abgelehnt worden war. der die Verletzung des ZSteuergeheimnisses betrifft, wi ach längerer Geschäfts-⸗ ordnungsdebatte mit Rücksicht f bevorstehende Beratung eines Steuervereinheitlichungsgesetzes dem Unterausschuß über= Dasselbe geschah nach längerer Aussprache mit 8 144, der Verleitung Untergebener durch

t die Amtsanmaßung. Die Kom— hr Von

143 . 8 149,

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munisten beantragten die St sozialdemokratischer Seite wi

abgelehnt, S5 145 und 145 unverändert angengmmen. Nach s 147 soll derjenige mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft werden, der sich bei einer behördlichen Prüfung, durch welche die Befähigung zu einem Amt oder Beruf nachgewiesen oder eine Anstellung oder ein Titel erlangt werden soll, gegen Entgelt oder derart Hilfe leisten läßt oder Hilfe leistet, daß dadurch eine Prüfungsleistung ganz oder im wesentlichen eine fremde wird. In der Aussprache kristallisierte sich die Frage heraus, ob es unter diesen Paragraphen falle, wenn ein Examen kandidat, der ein bestimmtes Exgmenthemg zu, bearbeiten habe, sich von einem Repetitor in das Spezialgebiet einführen oder sich pon einer Buchhandlung die in Betracht kommende Literatur zur Verfügung stellen lasse. Nach längerer Aussprache wurde unter teilweiser Wiederherstellung der ursprünglichen Fassung z 14 in folgender Form beschlossen: „Wer vor einer Behörde eine Prüfung ablegt, um seine Befähigung zu einem Amt oder Beruf nachzuweisen oder eine Anstellung oder einen Titel zu erlangen, und dabei eine ganz oder im wesentlichen fremde Prüfungsleistung als eigene ausgibt oder einen anderen dazu bestim mt, die Prüfung ganz oder teilweise für ihn abzulegen, wird mit Gefängnis bis einein Jahre oder mit Geldstrafe bestraft. Ehenso wird bestraft, wer eine Prüfungsleistung für eine solche . anz oder im wesentlichen für einen anderen herstellt oder ie Prüfung ganz oder teilweise für einen anderen ablegt. In besonders leichten Fällen kann das Gericht von Strafe absehen. Wer die im Absatz 2 bezeichnete Tat gewerbsmäßig begeht oder sich öffentlich zur Her⸗ stellung solcher Prüfungsleistungen oder 6 Ablegung solcher Prüfungen für andere anbietet, wird mit Gefängnis big zu zwer Fahren bestraft.“ g 148 wurde angenommen. Ex stellt den in 8 145 (Amtsaumaßung) bezeichneten öffentlichen Charakter den Aemtern der ge en eses ä e des öffentlichen Rechts gleich. Die Verfolgung findet nur auf Verlangen der betreffenden Religionsgemeinschaft statt. Die Bee me ur über § 1482 (Verlust der Amtsfähigkeit) wurde auf den 15. Januar vertagt.

Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichs tags nahm fen seine Beratungen unter dem Vorsitz des Abgeordneten E 6 (Zentr.) wieder auf. Er beriet zu nächst die Ankräge über Klein entnerfürsorge. Abg. Dr. Kül.ß (Dem.) erklärte, seine Freunde würden auf Anträge verzichten, wenn die Regierung ihre Zusage einlösen werde, die Klein⸗ rentnerhilfe auf eine von dem nnn der örtlichen Fürsorge⸗ stellen unabhängige gesetzliche Grundlage zu stellen. Er richtete