1929 / 13 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jan 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 13 vom 16. Januar 192. S. Z.

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eine dementsprechende konkrete Anfrage an die Regierung, ob sie hierzu berein sei. Abg. He rgt (D. Nat) lege dar, daß ihn eine solche Regierungserklärung nicht hindern könne, hier die Initiative zu ergreifen, um die Regierung zu zwingen, Ernst mit ihrer übrigens etwas wenig inhaltreichen Zußsage zu machen. Es dürfte nicht zu spät damit werden. Seine Freunde forderten deshalb für die Kleinreniner einen präzisen Rechts⸗ anspruch auf Versorgung und deshalb von der Regierung ein dementsprechendes Rentnerfürsorgegesetz. Frankreich habe immer gewußt, was es an seinen Ren nern gehabt habe, die es zum Bankier der ganzen Welt gemacht haben. Auch in Deutschland sei der volkswirischaftliche Wert der kleinen Vermögen und Spar⸗ guthaben hoch anerkannt worden. Die Kleinren ner und namentlich die Frauen darunter hätten zwar nicht versicherungs⸗ pflichtige Arbeit geleistet, sondern die stille, opferfreudige Fa⸗ milien⸗ und Kulturarbeit, die für den Stgat von außeryrdent⸗ licher Bedeutung gewesen sei. Gerade dieser Teil des Mittelstandes habe dem 1 zu dessen Dienst er die wertvollsten Persönlich⸗ keiten zur Verfügung gestellt habe, das Opfer seines Kapitals gebracht, ein wirtschaftliches Opfer, wie es kaum je dagewesen ei. Er gehe nicht so weit, alle die mit einem Rechtsanspruch aus⸗ tatten zu wollen, die der Wohlfahrtspflege auch vor dem Kriege anheimgefallen wären, wohl aber alle die, die ohne 36 Kriegs⸗ und Inflationsentwicklung aus eigener Kraft sich selbst hätten er⸗ halten können. Er habe als Grenze if den Re ,, en. 500 Mark gewählt, d. h. die Rentner sollen bedacht werden, bei denen der Rückgang des Einkommens auf weniger als 500 M. aus einem durch den Krieg veranlaßten Kapitalverbrauch zurückzuführen sei. Ohne eine schematische Grenze gehe es leider nicht. Unbegründet sei der Einwand, daß das Rentnergesetz Be⸗ rufungen für die Sozialrentner im Gefolge haben müsse, unbe— gründet auch der Hinweis auf Gefahren bei der Aufwertungs⸗ gesetzgebung, die im Gegenteil durch eine Besserstellung der Kleinrentner starke Beruhigung erfahren würde. Der Klein⸗ rentnerrechtsanspruch gehe allerdings mitunter über eine hundert⸗ prozentige Aufwertung hinaus; hier ließen sich aber Milderungen denken, wie diese z. B. schon bei dem deutschnationalen Antrag in Gestalt der 65⸗Jahresgrenze für Männer, für Frauen 55 Jahre schweren Herzens geschehen sei. Jedenfalls dürfe man nicht warten, bis das neue Reparationsproblem die Möglichkeit zu dieser Gesetzgebung störe oder verhindere. Weniger als heute durch die Fürsorge dürfe natürlich kein Kleinrentner erhalten. Das Fürsorgeverfahren bleibe unberührt bestehen, soweit der Rechtsanspruch nicht zutreffe. Es gelte, hier eine Restschuld des Reiches zu begleichen. Abg. Dr. Elsa Matz (D. Vp.) wies darauf hin, daß die Erklärung der Reichsregierung allgemein als auf ein Rentnerversorgungsgesetz hinweisend angesehen werde. Sie bedauerte die ablehnende Stellungnahme der neuen Denkschrift des Reichsarbeitsministeriums. Die letzten Aenderungen in den Grundsätzen der Fürsorge hätten sich als unhaltbar erwiesen und chärfste Krisik aus Fachkreisen, z. B. durch den Deutschen Verein ür öffentliche und private Fürsorge, erfahren. Helfen könne nur ein Gesetz. Als grundlegendes Element dieses Gesetzes verlange der volksparteiliche Antrag den Rechtsanspruch gegen das Reich und die Herausnahme aus der Fürsorge. Die Tatsache, daß 6 Parteien des Reichstags fast gleichlautende Anträge Fgestellt 6 sollte die Regierung endlich vorwärtstreiben. Ministerial⸗ irektor Dr. Grieser (Reichsarbeitsministerium) nahm zu dem Gesetzentwurf der Deutschnationalen Stellung. Zunächst führte er die Regierungserklärung an, die bei der Uebernahme der gen Regierung im Reichstag abgegeben worden sei. Darin eiße es: „In gleicher Weise wie bezüglich der Kriegerhinter⸗ . werde die Regierung bestrebt sein, die öffentliche Wohlfahrtspflege zum Segen der Notleidenden auf das Beste aus⸗ ubauen, die Rechte der Hilfsbedürftigen zu stärken und die offentliche Fürsorge in ihrem Wesen zu vertiefen. Sie werde auch bestrebt sein, die segensreichen Einrichtungen der freien Wohl⸗ fahrtspflege zu fördern, sie werde die Kleinrentnerhilfe auf eine von dem Ermessen der ortlichen Fürsorgestellen unabhängige ge⸗ setzliche Grundlage stellen.“ Durch die Verordnung vom 29. März 1928 seien neue Reichsgrundsätze zugunsten der Kleinrentner auf— gestellt worden, deren Durchführung aber bei einzelnen Ländern, die sich auf Aeußerungen von Abgeordneten im Plenum he⸗ riefen, auf Schwierigkeisen gestoßen sei. Auch sonst habe man die Erfahrung mochen müssen, daß die Kleinrentnerfürsorge nicht überall dem Geist und Sinn der Firsorgepflichtordnung enn prechend durchgeführt worden sei, und zwar liege der Grund ierfür weniger in den Vorschriften selbst, als vielmehr in der Praxis der Durchführung. Auf die Schwierigkeiten hierbei habe auch der Abg. Hergt schon hingewiesen. Die Erklärung der Reichs⸗ regierung habe ini Auge gehabt, diese Unterschiede in der pratti⸗ schen Durchführung zu beseitigen und die Durchführung der Ver— ordnung und damit die Gleichheit im Gesetzeswege zu erzwingen. Es habe sich ferner um die Erwägung gehandelt, den Vertretern der Hilfsbedürftigen im Instanzenzug ein größeres Maß von Mitwirkung sicherzustellen. Dies sei mit der Erklärung gemeint ewesen. Es sei bedauerlich, daß im Reichstage eine Auffassung u der Auslegung vertreten werde, die sich mit dem Willen der Regierung nicht decke. Eine irrtümliche Auslegung einzelner Ab⸗ geordneten könne aber an der Absicht der Regierungserklärung nichts ändern. Darauf ging der Redner auf den Entwurf der Deusschnationalen Volkspartei selbst ein und trug mit dem Hin⸗ weis darauf, daß er zur Abgabe einer förmliche grundsätzlichen Erklärung nicht ermächtigt sei, die Bedenken vor, die im allge⸗ meinen gegen die Vorlage erhoben werden müßten. Nach dem Entwurf beruhe die, Rentnereigenschaft auf dem Bezug eines Renteneinkommens in Höhe von mindestens 500. 4 jähr⸗ lich aus Kapitalbesitz im Jahre 1917. In Frage kämen also Zinsen, Reichsanleihen, Ohligationen, Darlehen. Sparkassengut⸗ il usw. Dagegen beziehe sich der Entwurf nicht auf Renten⸗ einkommen aus Grundvermögen. Hiergegen seien schwerste Be⸗ denken zu erheben. Eltern, die sich kein Kapital für ein Renten⸗ einkommen von jährlich mindestens 500 6. hätten schaffen können, vielmehr ihre ganzen Mittel für die Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder angewandt hätten, müßten ausfallen. Das seien die weiten Volkskreise, die der Allgemeinheit in hohem Maße genutzt kätten, indem sie in ihren Kindern dem Stgat eine ungeheure ethische Kraft und der Wirtschaft wertvolle Arbeits⸗ kräfte geboten hätten. Es n. unverständlich erscheinen. daß man diese wertvollen Familien, die dem Staat und der Wirtschaft Opfer gebracht hätten, aus dem privilegierten Stande der Klein⸗ rentner ausschließen wolle. Ein weiteres Bedenken müsse man danegen erheben, daß der Entwurf keinen Unterschied in der Her⸗ kunft des Kayitals ziche. Ebensogut wie ein Kawital durch Arbeit und Ersparnisse und auch durch Heimat. Lotteriegewinn usw, er⸗ worben worden sei, könne es auch aus anz unlauteren Geschäften gabildet sein, wie sie in den Jahren 1915 und 1916 möglich gewesen jen. Der Entwurf wolle den Rentnern ein Einkommen schaffen, ie ihr Vermögen verloren hätten. Dabei sei aber nicht ein Wort gesagt, daß der Verlust durch die Geldentwertung eingetreten sein mütsse. Ganz natürliche Vorgänge von Kapitolverbrauch oder Fälle von Verlust durch verfehlte Swekulationen, Jahlungsunfähig— eit des Schuldners usw. seien vollkommen außer Betracht gelassen. Auch beziehe sich der Entwurf nicht auf solche Personen, die 1917 ein Renteneinkommen aus einem Grundvermögen oder einem ge⸗ werblichen Betriele bezogen, diese Grundstücke oder Betriebe aber in der Inflation verkauft und ihr Vermögen dann verloren hätten. Abg. Hergt habe bemängelt, daß im Notprogramm 75 Mislionen Mark für die Invalidenrentner aufgewendet worden eien, für die Kleinrentner dagegen nur 25 Millionen Mark.

abei müsse aber doch in Betracht gezogen werden, daß von diesen Beträgen auf den Koyf der Kleinrentner 99 Marf im Nahre

Fallen seien, für die Invalidenrentner dagegen mir 3. Mark im . Zum Schloß erbob der Redner auch noch Bedenken gegen die im Entwurf vorgesehene Franenzulage und gab zu bedenken, daß die Konsequenzen in der Invalidenversicherung nicht aus⸗

bleiben würden. Zur Behebung der unterschiedlichen Durch⸗ führung und zur Verbesserung der Kleinrentnerfürsorge erscheine es zweckmäßig, die Frage zu prüfen, ob nicht in die Grundsätze und Vorschriften weitere Verbesserungen eingebaut werden könnten, um eine kleinliche Anwendung auszuschließen, ob man insbesondere nicht Vertretern der Fürsorgebedürftigen eine stärkere Mitwirkung im Fürsorgeausschuß einräumen könne. Der Redner betonte zum Schlusse nochmals, er habe mit seinen Aus⸗ führungen keine Erklärung für die Regierung abgeben wollen, sondern nur auf die Bedenken gegen den Gesetzentwurf im allge⸗ meinen hinweisen wollen. In der allgemeinen Besprechung bemerkte Abg. Dr. Külz (Dem), aus den Erklärungen des Ministerialdirektors Grieser ergebe sich, daß es nicht die Absicht der Regierung sei, materiell eine Aendevyung der Rentnerfürsorge vorzunehmen, sondern nur die praktische Handhabung im Wege der Gesetzgebung festzulegen. In demselben Jahre seit dem 9. Juli hätte die Regierung sehr wohl einen solchen Entwurf vor⸗ legen können. Die Bedenken, die Dr. Grieser geäußert habe, seien nur scheinbare, sie könnten gegen jede nicht individualistische Für⸗ sorge geltend gemacht werden, auch zum Beispiel gegen die Auf⸗ wertungsgesetzgebung, die Kriegsbeschädigtenfürsorge usw. Nach⸗ dem die Regierung es abgelehnt habe, eine materielle Aenderung der Fürsorge zu treffen, stelle sich die demokratische Partei auf den Standpunkt des deutschnationalen Entwurfs, der in allen wesent⸗ lichen Punkten dem bekannten demokratischen Gesetzentwurf ent⸗ spreche. Ministerialdirektor Grieser: Ich habe mich darauf beschränkt, die Regierungserklärung vom 3. Juli vorigen Jahres zu erläutern. Damals war eine materielle Aenderung der Rentnerfürsorge nicht beabsichtigt. In der Zwischenzeit hat die Regierung zu dieser Frage noch nicht erneut Stellung genommen. Im übrigen fühle ich mich für verpflichtet, die fachlichen Be⸗ denken, die die Probleme selbst betreffen, hervorzuheben. Abg. Martha Arendsee (Komm. bemängelte die gewundene Art der Regievungserklärung. Seit Jahr und Tag stehe der Aus—⸗ schuß vor demselben Stande. Der vorliegende Gesetzentwurf sei ja kein Gesetzentwurf der Deutschnationalen; er wandere imnner zu der Partei, die gerade in der Opposition zur Regierung stehe. (Heiterkeit, Diese Verschleppung müsse aufhören. In Bayern usw. habe die Fürsorgepflichtverordnung anscheinend überhaupt keine Geltung, da bliebe sie der Armenpflege der Gemeinden überlassen. Vorsitzender Abg. Esser (Zentr.) teilte mit, daß nunmehr auch ein Antrag der Deutschen Volkspartei eingebracht sei, der gleichlautend mit dem sei, der in der Drucksache Nr. 52 abgedruckt sei. Abg. Dr. Rademacher (D. Nat.) fragte, was denn nun eigentlich die Regierung zur Behebung der von Herrn Ministerialdirektor Grieser selbst hervorgehobenen Unzuträglich⸗ keiten getan habe. Mißstönde, die hervorgetreten wären, seien doch kein Grund, gar nichts zu fun. Wie habe die Reichsregierung ihrem Willen in den Ländern Nachdruck verliehen? Der beabsich⸗ sichtigten Verschlechterung der Rentnerfürsorge von 50 auf 35 Millionen im Etat könnten seine Freunde nicht bei⸗ pflichten. Es müsse materiell bessere Fürsorge geschaffen werden. Abg. Keil (Soz.) bedauerte, daß die Rede des Ministerialdirektors Grieser nicht protokollarisch festgelegt worden sei. Hoffentlich könne ihr Inhalt bald noch vorgelegt werden. Er stimme dem Abg. Hergt in seinem Ausspruch zu: „Es besteht eine Schuld aus der Ver⸗ gangenheit gegenüber den Kleinrentnern, die wir einzulösen haben“ Eine Schuld hätten besonders diejenigen abzutragen, die wie die Deutschnationalen bei der Beratung des Auswertungsgesetzes ührend in der Regierung gewesen selen. Wer aber heute Anträge telle, müsse auch Vorschläge für die Deckung machen: Er schlage eine esondere Zweckabgabe von den erhaltengebliebenen und ver⸗ größerten Vermögen vor und frage die Deutschnationalen, wie sie ich dazu stellen. Eine . der Rentnerfürsorge sei not⸗ wendig. Es sei zu prüfen, ob nicht die Reichsfürsorgeverordnung und die Reichsgrundsätze in die Form eines Reichsgesetzes gebracht und gleichzeitig verbessert werden könnten. Erwägenswert wäre auch die Verbesserung des Aufwertungsrechts in einigen Punkten, die keine Gefahren in sich bürgen, und eine Erhöhnng des Zins⸗ satzes der ausgewerteten Hypolheken. Dadurch körlne der Rreis der Bedürftigen verkleinert und die Versorgung des verbleibenden Restes verbessert werden. Er frage die Parteien, besonders die deutschnationalen Antragsteller, wie sie . zu diesen Anregungen verhalten. Vorsitzender Abg. Zentr.) sprach sich bar aus, das Problem, das durch den deutschngtionalen Antrag auf die Tagesordnung gebracht worden sei, ernstlich durchzuarbeiten. Vor einem Jahr hätten die Demokraten einen Antrag zur Behebung der Not der Kleinrentner eingebracht. Zu diesem Antrage habe die Reichsregierung eine Erklärung durch den Reichsarbeitsminister Brauns abgeben lassen, hinter welcher das gesamte Kabinett ein⸗ schließlich der Deutschnationglen gestanden habe. Die Regierung habe damals angesichts der Schwierigkeiten einer gesetzlichen Rege⸗ lung der Materie und der zunächst unklaren Kosten⸗ und Deckungs⸗ frage um Vertagung des Antrages gebeten, weil die finanzielle Auswirkung eine enge Verbindung mit dem Haushaltsplan not⸗ wendig machte. Keine Gesetzesmaterie sei so schwierig wie die vorliegende. Der volksparteiliche Antrag zeige schon, welche Schwierigkeiten die Definierung des Begriffs des Kleinrentners bereite. Die gleichen Schwierigkeiten seien bei den vorjährigen Be⸗ ratungen aufgetreten und hätten eine Verabschiedung auf gerechter und finanziell tragbarer Grundlage, wie der Abg. von Gu6rard als Sprecher des Zentrums damals ausgeführt habe, in kurzer Zeit unmöglich gemacht. Der Redner betonte, daß seine Partei zur verantwortungsvollen Mitarbeit bereit sei und den Kleinrentnern den rechtlichen Anspruch auf ihre Versorgung zubilligen wolle. Abg. Beier⸗Dresden (Wirtschaftspartei) ö daß die Klein⸗ rentner keine Almosen und Unterstützungen, sondern ein gesetz⸗ liches Recht haben wollten. Wenn tal fachlich die Finanzlage des Reichs so miserabel sei, so sei nicht zu begreifen, warum der Reichsfinanzminister das Einkommensteuersoll dr , habe. Jedenfalls dürfe man bei den Kleinrentnern nicht anfangen zu sparen, nicht wieder Länder und Gemeinden belasten, die Mehr— kosten nicht tragen könnten. Nicht nur Gemeinden und Länder hätten Verpflichtungen den Kleinrentnern gegenüber, sondern vor allem das zie Abg. Hergt (D. Nat. erörterte die Frage der Deckung der Mehrkosten und vertrat den Standpunkt, daß das Reich das Plus zu tragen habe und nicht die Kommunen. Auch der Entwurf des Reichs, der in Aussicht stehe, bringe Mehrkosten. Abg. Dr. Külz (Dem) wies auf die Möglichleit hin, daß der Reichsfinanzminister, nachdem vielleicht der Ausschuß einen Gesetz⸗ eniwurf angenommen haben würde, erklären werde, daß keine Mittel zu einer Durchführung verfügbar seien. Taher erscheine es ratsam, der Regierung die Initiative zu überlassen und sie zu einen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Weiterberatung eute.

Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags begann am 14. d. M. die Beratung des Haushalts des Ministeriums des Innern, fun die drei Tage in Aus⸗ sicht genommen sind. Vor Beginn der sachlichen Beratung wurde aus dem Ausschuß heraus der Wunsch geäußert, daß der Minister

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des Innern auch dem Ausschuß Mitteilungen über die von ihm

geplante Verwaltungsreform mache, über die er ja schon

der Presse Mitteilung gemacht habe. Dann ergriff der Bericht⸗ erstatter Abg. Heil mann (Soz.) das Wort und erörterte aus⸗ führlich den vorliegenden Etat. In Verbindung damit besprach er die im Ausschüß vorliegenden Tenkschriften des Preußischen Ministers des Innern über die Auflösung der Gutsbezirke und den „Wegweiser durch die Polizei“. Der Berichte rstatter glaubte im Namen des gesamten Ausschusses sprechen zu können, wenn er auf Grund dieser Denkschriften die . Initiative und Energie des preußischen Innenministeriums lobend hervorhob und auf verschiedene Erlasse hinwies, die Zeugnis davon ablegten, 26 in einem durchaus neuzeitlichen Geiste im Ministerium ge⸗ arbeitet würde. Nach dem Berichterstatter brachten zwei Ab⸗ geordnete noch Begründungen für dem Ausschuß vorliegende An⸗

träge vor. Sodann ergriff der Minister des Innern Grzesinski das Wort. Nach der Beantwortung einiger Fragen des Bericht⸗ erstatters ging er auf die Verwaltungsresorm ein. Der Minister wies darauf hin, daß er in der Frage des Bestehens der Polizei⸗ verordnungen eine Nachprüfung veranlaßt habe, welche der

zurzeit noch bestehenden Polizeiverordnungen Preußens gültig seien. Zur Vereinfachung gerade der Frage des Polizeiverord— nungswesens bereite er einen Gesetzentwurf vor, in dem auch die Zuständigkeit zum Erlaß der Polizeiverordnungen neu geregelt werde. Ein Teil der Verwaltungsreform sei bereits durch die Umgemeindungsgesetze im Zuge, ebenso wie durch die Auflösung der Gutsbezirke. Es seien auf Grund des z 1 des Gesetzes vom 27. 12. 1927 314 Landgemeinden aufgelöst, davon 206 Land⸗ gemeinden, die unter 1060 Einwohner 4 hätten. Durch die Auflösung der Gutsbezirke und die Auflösung dieser Zweig⸗ gemeinden seien Neuwahlen zu Gemeindevertretungen in 2350 Demeinden notwendig geworden, die am 2. Dezember des vorigen Jahres stattgefunden hätten. Die Vorschläge über die Um gemeindungen im Westen lägen jetzt den Provinzialausschüssen vor, die bis zum 20, d. M. Stellung zu nehmen hätten. Er hoffe, daß dieses Gesetz noch im Februar dem Staatsrat und im März dem Landtag zugeleitet werden könne, damit es zum 1. Juli in Kraft treten könne. Die beim Entwurf der westlichen Umgemeindungs⸗ gesetze angewendeten Grundsätze seien nicht präjudizierend für spätere Umgemeindungsgesetze in anderen Teilen des Staates, denn im Westen herrschten ganz besondere Verhältnisse. Er selbst habe sich immer gegen unberechtigte Eingemeindungswünsche ge⸗ wandt und werde sich weiter gegen jede Großmannssucht auf Kosten der kleineren Gemeinden energisch wehren. Die Verhält— isse in der Staatsverwaltung erforderten dringend eine Klärung. Zwar könne eine Landesverwaltungsreform nicht die Zuständig keiten zwischen Ländern und Reich abgrenzen. Leider habe 6 wie vor das Reich das Bestreben, seine . und seine Verwaltungen auch auf Gebiete auszudehnen, die heute allein Sache der. Länder wären. Dadurch würden Unklarheiten und Ueberschneidungen in der Verwaltung geschaffen, die keineswegs den Grundsätzen einer Vereinfachung entsprächen. Selbst⸗ verständlich dürfe eine preußische Verwaltungsreform den Weg einer künftigen Reichsreform nicht verbauen. Die Gesichtspunkte der preußischen Verwaltungsresorm seien von . in einer Denk⸗ schrift zusammengefaßt und dem Staatsministerium vorgelegt. Dieses habe sie im November vorigen Jahres gebilligt. Zunächst erstrebe er die Stärkung der lokalen und provinziellen Selbst⸗ verwaltung unter selbstverständlicher Berücksichtigung der staat⸗ lichen Inkeressen. Ebenso müsse eine Reform eine Dekonzen⸗ trierung der Arbeiten und Aufgaben von den Zentralbehörden auf die Mittelbehörden, von den Mittelbehörden auf die Lokalbehörden bringen. Die. Beseitigung des Oberpräsidenten oder des Regierungspräsidenten sei nicht geplant, da das sachlich nicht tragbar sei. Der Regierungspräsibent müsse allein die Ver⸗ waltungsbehörde bleiben, während der Oberpräsident lediglich Kommissar der Staatsregierung wieder werden müsse, also nicht mehr Instanz im Verwaltungszuge. Die Verwaltungsbehörde dürfe örtlich nicht zu weit von der Bevölkerung entfernt sein. Der Chef der Mittelbehörde müsse seine Geschäfte übersehen können. Dieser Gesichtspunkt schließe natürlich eine hier und da notwendige Neuabgrenzung der Regierungsbezirke nicht aus. Die vor— geschlagene ö der Verwaltung der Provinzen beim berpräsidenten unter gad der Regierungspräsidenten müsse er als unzweckmäßig ablehnen, denn das werde die Schaffung von Mammutbehörden bedeuten, die von einem Chef gar nicht über⸗ sehen werden könnten. Dagegen sollten beim Oberpräsidenten die Schulverwaltung und die Landeskulturverwaltung zusammen⸗ gefaßt werden, die ja zum Teil auch heute schon für mehrere Regierungsbezirke von einer Stelle aus in der Provinz ö würden. Dadurch würde ein klarer Instanzenzug erreicht, der Regierungspräsident wäre allein die Verwaltungsbehörde, beim Oberhräsidenten würde die gesamte Schulverwaltung (Volksschulen und höhere Schulen) und die Landeskulturverwaltung für die Provinz zusammengefaßt. Die Verminderung der Instanzen und der Reibungen bedeute nach seiner Meinung schon eine Ver kleinerung der Arbeitslast und eine Vereinfachung der Arbeit. sés müßten auch Aufgaben und nicht allein Beamte abgebaut werden. In der Lokalinstanz sei von ihm beabsichtigt, eine engere Fühlungnahme der Lokalinstanzen herbeizuführen, um auch hier ein planloses Nebeneinander für die Zukunft auszuschließen. Neben der staatlichen Verwaltungsreform müsse die ,, Reform gehen, dazu gehörten die Schaffung einer neuen Provingial⸗ ordnung, Städteordnung, Kreis⸗ und Gemeindeordnung. Das preußische Kabinett habe den Grundsätzen der von ihm geplanten Reformen zugestimmt, über die Formulierung und Ausgestaltung der Gesetze im einzelnen fänden noch Verhandlungen zwischen den preußischen einzelnen Ressorts statt. Er hoffe aber noch im Laufe dieses Jahres dem Landtage die entsprechenden Gesetze vorlegen zit können. Der Minister schloß seine Ausführungen mit einem Appell an die Parteien des Hauses, unter Zurückstellung aller parteipolitischen Gesichtspunkte mitzuarbeiten an diesem Werk der ,, das ja allein der Allgemeinheit und nicht irgend einer politischen Partei zugute ö solle. Abg. Graf Garnier (D. Nat.) kritisierte die Personalpolitik des e erörterte den Fall Seibold im Kreise n tf g, dem von drei Instanzen seine Unfähigkeit bescheinigt worden sei, was dem Kreise 40 000 RM gekostet habe. Den Landrat von Gilsg aber habe man einfach seines Amtes enthoben, weil er gegen dis Nationalsozialisten nicht eingeschritten sei. Unerhört sei es auch, wenn man für den Umbau beim Regierungspräsidium in Oppeln drei Millionen ausgebe, zumal kein Ostfonds da sei. Der Redner forderte weiter die Auflösung des Rotfrontbundes und kritisierte zum Schluß die Haltung der Regierung in der Flaggenfrage. Den Schulkindern sei es beim Besuche Hindenburgs in Schlesien ver— boten worden, die schwarg⸗weiß⸗roten Farben zu zeigen, dagegen sei General von Schönaich in Ostpreußen vom Reichsbanner mit Schwarz⸗Rot⸗Gold eskortiert worden, während er pazifistische Reden ehalten habe. Abg. Bu bert (Soz.) wies darauf hin, daß der Stat sparsamer an sgeffellt sei als im vorigen Jahr. Er trat für den Einheitsstgat ein; dieser arbeite billiger. Ueber die Ver— schwendungssucht der Gemeinden 6 diesmal nicht soviel Be⸗ . erhoben worden. 9 billigen sei die 6 der Er⸗ gänzungszus üsse für Schulen. Der Redner behandelte des weiteren Einzeikragen und forderte u. a. Abschaffung der Ritter⸗ chaten. Abg. Tr. Heß (Zentr) forderte Einstellung von Grenz⸗ . in den außerordentlichen Haushalt. Zum Ausgleich könnten Abstriche gemacht werden, beispielsweise bei Bauten von Polizei gebäuden, bei Schießständen usw. Zu begrüßen sei die Zurück ührung ,, des k auf den früheren Stand. Auch die Beibehaltung des Regierungspräsidenten sei zu billigen. Abzulehnen e o eine Konzentrierung des Schul⸗ wesens und die Zuweisung der Landeskulturaufgaben beim Ober⸗ präsidenten. Das Schulwesen würde dadurch unübersichtlich. Die Landeskulturämter sollte man wieder dem Landrat zuweisen. Die Finanzämter arbeiteten heute schwerfälliger als früher die Ein⸗ schätzungskommissionen. Sie stünden zu sehr neben der Bevölke⸗ rung. Umgemeindungen sollte man nur bei dringendem Be—⸗ duͤrfnis vornehmen. Im Industriegebiet handele es sich um Aus nahmefälle, die nicht für das ö Preußen Geltung hätten. Abg. von Eynern (D. Vp.) dauerte zunächst die ab⸗ lehnende Haltung des Ministers in der Frage eines beschleunigten Disziplinarverfahrens. Auf diesem Gebiet müsse etwas geschehen. Schon Drews habe 1964 den Ausbau der preußischen Ver⸗ waltungsgerichtsbarkeit zur Abkürzung des Instanzenguges und zur Enklastung des Parlamentarismus empfohlen. Die herrschende Mißstimmung gegen den Parlamentarismus beruhe zum großen Teil auf dem Glauben, wenn auch auf einem nicht immer be— rechtigten, nicht richtig von den politischen Beamten 3 werden. Die Zusammenziehung der Schulen beim Oberpräsi⸗ denten sei bedenklich, da damit die Volksschulen von der Kom⸗ munalaufsicht getrennt würden und das Provingialschulkollegium

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Börsen beilage zum Dent schen Meichsanzeiger und P

reußischen Staatsanzeiger Januar

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N. 1B, tilgb. ab 2581 1.17 894 758

Heutiger] Voriger

Heutiger Voriger Kurs

Heutiger Boriger Kurtz .

1929

Hannov. Prov. RM⸗A. R. 2B, 4B u. 5, tg. 27 do. do. R. 10, tgb. 84 do. do. R. 5B, rz. 103 do. do. Reihe 6 do. do. Reihe 7 do. do. R. 8, tgb. 32 Kan ssel Ldkr. GPf. I, kba0 do. do. R. 2, Fdb. 81 do. do. R. 4, kdb. 31 do. do. R. 6, kdb. 32 do. do. R. 3, kdb. 31 do. do. R. 5, db. 32 do. do Kom. R. 1, kb. z do. Bezirksvb. Schatz⸗ anw. , rz. 110, kdb. 83 Niederschles. Provinz RM 1926, rz. ab 32 do. do. 28. T3. ab 35 Dstpreußen Prov R M⸗ Anl. 27 A. 14, uk. 3216 Pomm Pr. Gd. 26, f. Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf. rz. a. 2.1.30 8 do. do. do. rz. 1. 4. 31 do. do. A. 1u.2 M, rz. 32 6 do. do Kom 1a, 1b, uta 7 uk. 3116 .

do. do. do. Ag. 2, Sachsen Prov. V

Ag. 13, unk. 33st do. do. Ausg. 147 do. do. Ag. 15, uk. 26 do. do. Ausg. 16 A. 1 do. do. Uusg. 17 Ausg. 161.216 ld. A. 11, 121 Schlesw.⸗Holst. Prov. 14,tg. 26 do. A. 15 Feing. , tg. 27

do. do. do. do.

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do. Gld⸗A. A. It, n do. RM⸗A. . A1 7st

do. Gold, A. 16, tg. 3e do. MM., A. 19. tg. 82 do. Gold, A. 290, tg. 32 6 A. 21M, tg. 33 6 do. Gld⸗A. A. 13, tg. 10 5 Westf. Landesbank Pr.

Doll. Gold R. 2 M6 do. do. PrvFg. 29uksoss

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R. 1, rz. 100, uk

1 11 1 do. do. Komm Au sgi jst. A, rz. 100, uk 31 7 Br. opt. . f. Ausg. 1, rz. 102 uk. 33 7 v⸗Bt. Gold Ausg. 1, uk. 31 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ldsb. Gld Pf. RI uta s do. do. Kom. R. 2. uk. 8 ls

Pomm 1926,

Ohne Zins berechnung.

eüßen Prov. Anl.⸗ Auslosungsscheine“ . Pommern Provinz. Anl. Auslosgssch. Gruppe 1 do. do. Gruppe?“ Rheinprovinz Anleihe⸗ zlosungsscheine “.

Auslo

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do do. do. unk. 30 Schle lstein.

L kult. Rib do.

Kreisanleihen.

Mit Zinsberechnung.

Velgard Kreis Gold⸗

Anl. 24 kl., r3. ab 24

do. do. 21gr., rz. ab ] Sta dtanleihen.

Mit Zinsberechnung.

Altenburg (Thür.) Gold⸗A. ldb. ab s Augsbg Schatzanw.

1928, fäll. 1. 65. 61

Berlin Gold⸗Anl. as 1.1. 2. Ausg. ta. 31 do. do. 1924, tg. 95 Bonn RM⸗A. v. 26, rz. 1931 Braunschweig. RM⸗ Anl. 26 M, kdb. 31 Breslau RM⸗Anl. 1925, kdb. 3

do. 1926, kdb. 31

Dresden RM⸗Anl. 1926 R. 1, uk. 31 do. 1926 R. 2, uk. 32 Duisburg RM⸗A. 1828, ul. 33

do. 1926, uk. 82 Düsseldorf RMA. 1926, ut. 82

Eisenach RM⸗Anl. 1926, unk. 1931 Elberseld RM-Unnl. 1926, uk. 31. 12.31 Emden Gold⸗Anl. 1926. rz. 1981 Essen RM⸗Anl. 26. Ausg. 19, tilgb. 32

Frankfurt a. Main Gold⸗A. 26, rz. 32 Fürth Gold-Anl. v. 1923, kündb. ab 29 Gera Stadtkrs. Anl. v. 26, db. ab g 1.5. 82 Görlitz RM ä⸗Anl. von 1928, uk. g3 Hagen i. W. RM⸗ Anl. v. 28, uk. 83 Kiel RM⸗Anl. v. 26, unk. bis 1. 7. 81 Koblenz RM⸗Anl. von 1926, uk. 81 golberg Ostseebad NRM⸗A. v.27, rz. 32 Köln RM-⸗Anl. v.26, rz. 1. 10. 25 Königsberg i. Pr. Gold Ag. 2 3, uk. 835 do. RM Anl., r3. 28 do. Gold⸗Anl. 15925 Ausg. 1, unt. 388 Magdeburg Gold⸗A 1926, uk. bis 1931 do. do. 28, uk. b. 39 Mannheim Gold⸗ Anleihe, rz. 1930 do. do unk. b. 31 do. da. 27 unk. 32

Millheim 4. d. Ruhr

RM 2s, tilgb. 51

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1Provinz⸗Anl. sungsscheine“ .. einschl. e Ablösungsschuld lir

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München Schaßan⸗ weis. 28, fäll. abs 1 Nürnberg Gold⸗A . 1925 unk. b. 1981 do. do. do. 1923 bo. Schatzanwsg. 2s unk. bis 1938 Oberhaus.⸗ Rheinl. RM⸗A. 27, uk. b. 32 Pforzheim Gold A. 1926, rz. 1981

do. do. RM⸗Anl. 19237, rz. 1983 .. Plauen RM⸗Anl. 1927, rz. 1932 Weimar Gold⸗Anl. 1926, unk. bis 31 Zwickau RM⸗Anl. 1626, uf. bis 29

Ohne Zinsbere Mannheim Anl.⸗Ausl.⸗

Sch. einschl. Abl. Sch.

(in g d. Auslosungsw.) in Rostock Anl. ⸗Auslosgs.⸗ Abl.⸗Sch. (in P d. Auslosungsw.)

Pfandbriefe und Schuldverschreib öffentijcher Kre ditanstalten und Körpersjchaften.

Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗ reibungen sind nach den von den Instttuten gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.

a) Land ichaften.

Mit Zinsberechnung.

Kur⸗ u. Neumarkt.

bo. do. do. S. 3. 6

Sch. einschl. ! /

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Rittsch. Feingold

do.

do. do. do. )

Sachs. Pf. R do. Gldtr

1 Lausitz. 6 3X

Meckl. NRitterschaftl.

Gold⸗Pfandbr. ... do. do. do. Ser. 1

Ostyr. Idsch. Gd. Pf. 10

do. do do do do. do. do do do. Pom. Idi do. do

do. do do. do. 1

Schles. Ldsch.

8 . unksindb. b. 1.4. 30

do. do. Em. 1.. do, n nm ..

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do. Ldsch. Kreditv. Gold⸗Pfandbr.

do. do. do.

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Westf. , m

do do. do

Ohne Zinsberechnung.

Getkündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücte

3 kg Calenberg. Kred. Ser. D K., * (gel. 1. 10. 23, 1. 4. 24)

5 153 Kür⸗ u. Neumärkische kh Kur- u. Neumärk. neue 4, 3g, 85 Kur⸗ u. Kom. Dbl. Vm. Deckungsbesch. w m , n;, . 4a, 3g, sz landschaftl. Zentral m. Deckungsbesch. bis 31. 12. 17 , 4, 39, 1. Ostpreußische Y, autz⸗ gegeben bis 81. 12. 17 ..... 4, . 35 Pommersche , aus⸗ gestellt bis 81. 12. 17 4, 89, 95 Pomm. Neul. für

Kleingrundbesitz,

e,, u . 35 Sächsische, ausge 3 5 4B Sächs. landsch. Kreditverb. Sächs. Kreditverein 43 Kreditbr. bis Ser. 22, 96 35 versch. ) do. do. zx I bis Ser. 28 (1.1.7) 4, 34 3 Schles. Altlandschaftl. one ,,, 4, 38. 8* Schles. landschastl. A. CG. D., ausgest. bis 24. 6. 17 (alle, M ausgest. bis 24. 12. 17 4, 39, 33 Schleswig⸗Holstein Id. Kreditv. ausg. b. 31. 12..7 4, Y, 33 Westfälische b. 3. Folge, ausgestellt bis 31. 12. 17... 4, 8, 34. Westpr. Ritterschaftl. Ser. 1 -= II m. Deckungsbesch. w *4, 39, 8 Westpr. Neuland⸗ schaftl. m. Deckun gsbesch. bis 8 ,, 26

Ohne JZinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

b) Stadtschaften. Mit Zinsberechnung.

Berl. Rfdb. Al. G.⸗ Pf. 1 do

eg, 8, 87 gestellt his

do. do. do. do. do. do. S. A do. Goldstadtschbr. do. do. 26 u. S. 1 do. do. Preuß. Ztr.-Stadt⸗ schast G. Pf. R. 120 do. do. Reihe 5, 30 do. do. Reihe 7, 8 do. do. R. 3 u. ß. 29g u. 31 do. do. Reihe 9, 382 do. do. Reihe 109, 32 do. do. R. 11 u. 15, 32 do. do. Reihe 16, 39 do. do. Reihe 19, 33 do. do. R.20 u. 21. 3] do. do. Reihe 6, 82 do. do. Reihe 11, 32 do. do. R. 3 u. 12, gz do. do. R. 1u. 13, 82

Ohne Zinsberechnung. 5, 44, 4. 38 SBerlin. Pfdbr. alte M, ausgestellt bis 81. 12. 1917 5, 486. 4. 393 Berlin. Pfdbr. alte 4, oz, 39 Neue Berlin. Pfdbr. M, ausgestellt bis 31. 12. 1917 1M, 6, s Neue Berlin. Pfdbr. A4 Brande nh. Stadtschafts⸗Pfb. . BVortriegsstücke 13 do. do. Nachtkriegsstücke) I Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (8instermin 1. 1.7)

* Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerung

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c) Sonstige. Mit Zinsberechnung.

BraunschwStaatsbk Gld⸗E*fb. Landsch) R. 14, tilgb. ab 1928 do. do. M. 16, tg. 29 do. do. R. 20, tg. 33 do. do. R. 22, tg. 38 do. do. Ji. 19. tg. 38 do. do. R. j 7. Uk. b. 32

do. Kom. do. Ni tzukeag

do. do. do. I. 21, ut. 83

do. do. do. R. 18, uk. 32

Dtsch. Kom. Gld. 25 Girozentrale tgs! do. do. 26 A. 1. 1g. 31 do. do. 28 A. 1. tg. 353 do. do. 26. 1, tg 31 do. do. 27A. 1 M. tg. 82 do. do. 23 A. 1. tg. 24 do. do. Schatz⸗

anweis. 25, rz. 31 Emschergenossensch. A. 6 R. A 26, tg. 31 do. do. A. 6M B27 tz2

Hess. Ldbk. Gold Hyp.

Bfbr. R. 1,2. tg. 31 bo. do. do. R. J. tg. 82 do. do. do. N. 6, tg. do. do. do. R

do. do. M. 4 u do. do. d6. N. 5. ig. do. do. Gd. Schuldv Reihe 2, tg do. do. do. R. 1, tg. 82 Mitteld. Kom. ⸗A. d. Spart. Girov. uk 32 do. 262.2 v.27. ut. 338 Nassau. Landesbank Gd. ⸗Pfb. A 8g, 9. xz 33 do. do. G.⸗ . S. 3, rz 33 do. do. do. S. 6, rz Dldb. staatl. Krd. A. Gold 1923 uk. 29 do. do. S. 2. r3. 80 do. do. S. 4, rz. 81 do. do.

Gldm. Pf. R. 2 tg. 80 do do. R. 4, tg. 30 do. do. R. 11 tg. 83 do. do. R. 18, tg do. do. N. 15. do. do. R. 5

do. du. R. 1 do. do. R. ] do. do. N. do. do. Kom. R 1233 do. do. do. R. 1419. 34 do. do. do. é. 6. tg. 32 do. do. do. R. 8 tg. 32 Schlw.⸗Holst. Elktr. Vb. Gld. A. 5. rz. 275 bo. Reichsm.⸗ A. A. 6

Feing., rz. 29 5 do. Ag. 7, rz. 81 5 do. Ag. 4, rz. 26 5

Best fal Pꝓsdbr. Ani

für Hausgrundst. Gld.⸗ Pfd. N 1 uk. 385 do. do. 2 R. 1. ul. 31 Württembg.⸗Spart.

Girob. Rm. r3. 29 do. Wohn ungskred.

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Ausg. 26, rz. 199821 7

g sichergestellt.

Ohne Zinsberechnung. Dit Komm. - Sammelabl.⸗ Anl.⸗Auslosgssch. S. 1 In B 5Rb G do. do. Ser. 2 do. do. ohne Ausl. Sch. einschl. 1 Ablssungsschuld (in J des Auslosung?z Denutsche Pfdbr⸗Anst. Pos. S. L 5, uk. 80-34 4 Dresdn. Grundren . Anst . Pf. S 12. 57.107 9 do. do. S. 3, 4, 6 MS I3* do. G rundrenthr 1.7 4 Lipp. Landesbk. 1—9 v. Lipp. Landessp. u. . 1 do. do. unk. 26 4 Dldenbg. staatl. Sred. do do. unk. 31 4

do. do.

Sach s. Altenb. Landb. 3 do. do. 9. u. 19. R. do. Gotha Landkred. do. do. 92, 08, os 3 do. Mein. Ldkrd. gek. do. do. konv., gek. 3] Schwa rzb. Rud. Lokr.

do. do.

do. Sondersh. Land⸗ kredit, gek. 1. 4 24 8 Westf. Pfandbriefamt f. Sau sgrundstücke.

Ohne Zinsscheinbogen un. ohne Erneuerungss⸗geln.

Pfandbriefe und Schuldverschreib.

von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗

scheine zu ihren Liquid.“ Pfandbr. Mit Z3insberechnung.

Vl. f. Goldkr. Weim. GoldSchuldv. R. 2. j. Thlr. C. S. B. rza9g do. ds. R. 1. T3. abs

Bayer. Handelsbk.⸗ G⸗Pfb. R. 1-6 uk. 39 do. do. R. 6, uk. 84 do. do. R. 1, ul. 29 do. do. N. 2-4 uk. 30 do. do. R. 9, ut. 31 do. do. R. 6, uk. 31 do. do. R. J, ul. 81 do. do. R. 1. uk. 82 do. do. R. 1, ul. 32 do. do. R. 2. Uk. 33

Vayer. Landw.⸗Bk. GHPf. R290, 2 1uk. 80 Bayer. Vereins ban G. Pf. S. 1.6, 11-25, 86-79, 8 187 rz29, 380 do. S. go, 3, 68, 89

rilckz. 32 bo. S. 90. 91, r5. 35 do. do. S. 92, 98, rz. 3 do. do. S. 94, 96, rz. 34 do. S. 1-2, T3. 82 do. Ser. 1 do. Ser. 2, rz. 82 do. Komm. S. 1 19 do. do. S. 1, rz. 82

Verl. Hyp. B. G.⸗Pf.

Ser. 2, unk. b. 809 do. bo. Ser. 3, ul. a9 do. do. Ser. 4, uk. 30 do. do. S. gu. 6, ut. 30 do. do. S. 12, ut. 92 bo. do. S. 13, uk. 83 do. do. S. 15, ul. 3 4 do. do. Ser. J, ul. 82

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Verliner Hyp.⸗Bk. Komm. S. 1. uk. 31

Ser. 4. ul. 83

r. 5, uf. 83 er. 8. uk. gz er. 3, uk. 32 Braunschw. Hann. SHyp. G. Pf. 25. rz 31

do. do. 1627. xz. 1932 do. do. 1928. rz. 1934 do. do. 1926, rz. 1931

do. do. 1926 (Liq;.⸗ Pfdb.) 0. Ant. ⸗Sch. An teilsch. z. Liq.⸗ G. Pf. d. Sraunschw.

Braunschw.⸗ Hann.

Hyp. Gld. . ut. 30 do do. do., unt. 31 do. do. do. 27, uk. 31 do. do. do., unk. 28

do. do. MR. 8. uk. 81 do. do. NR. 4. ut. 82 do. Gldᷣ. R. 1. uk. 30 10

do. S. 32 (Liq.⸗Pf.

ohne Ant. ⸗Sch. .. Anteilsch. z. 4 GPf. d. Dt. Deut sche Hr

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do. do. Em. 10. r

do. do. E. 8, uk. h. 35 da. do. E. 2, rz. abꝛ9g

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do. do. do. A. S ut. 1 do. do. Goldm. Pf.

Gld. j. d. Gothaer

Gotha Grundkr.⸗ Bl.

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do. do. E. G, ut. 33 do. do. E. A, uk. 28 do. do Em. B. ab

L. 4. 30 ausloespfl. do. do. Em. D.ut 32 do. do. Em. uk. 82 do. do. Em. M

Mobilis.⸗PEfdbr. do. do. Em. L (Liq;.⸗

Pfdb. o Ant. ⸗Sch. Anteilsch. z. MI Lig. GPf. Em . Ld. Sam⸗ burger Hyp⸗ Bank

Hannev. Bodkrd. Bl. Gld. SH. Pf. R. 7. uk3o do. R. 1-6, uk. 32 do. R. 8. uk. 82 do. R. 12, ul. 82 bo. R. 18, nk. 83 do. R. 14, uł. 33 do. NR. 9, uk. 82 do. R. 10 u. 11 uk. 32 do. do Kom R. 1Iuk. 33

Landwtsch. Pfdbrbk. Gd. SpPf. R. 164 Pr. Pfandbr.⸗Bf. ju k 22 do. do. I. 1, ul. 32

Leipz. Syp.⸗Bl. Glö⸗ Pf. Em. 3, rz. ab 90 do. Em. S. tilgb. ab as do. Em. 11, r3. ab 83 do. Em. 12, r3. ab 84 do. Em. 13, 3. ab 84 do. Em. 6, rz. ab 82 do. Em. 9, rz. ab 83 do. Em. Z tilgb. abzg do. Em. 7 (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch. do. do. E. IA(Lxq. Pf.) do. Gld⸗K. E. 4, rz. 89 do, do. Em. 6, rz. 83

e, , n, Bl. Gd. Pf. Ez ul. 2s do. do. E. 4, ul. b. 31 do. do. E. 8, uk. b. 33 do. do. E. 9, uk. b. 84 do. do. E. 5, ul. b. 81 do. do. S. 1, uk. b. 28 do. do. Em. 7 (Liq.

Pf.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. M GS SigG Pf. Meti. dyp. u. Bb f. Meckl. Syp. u. Wechs⸗ Bt. Gld. K. E. 3. rz. 82 do. do. E. 6. ul. 6. 32 Meckl.⸗Strel. Hyp. B GHyp. Pf. S. Luk 82 do. do. S. 2 Lig. Ef.) Mein Hyp⸗Vt. Gold⸗

Pfd. Em. 3, uk. b. 29 do. Em. 3, uk. b. 26 do. Em. 6, uk. b. 81 do. Em. 15, ut. b. 34 do. Em. 17. uk. b. 38 do. Em. 9. uk. b. 31 do. Em. 11, uf. b. 31 do. Em. 18, uk. b. 31 do. Em. 2, uk. b. 29

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