1929 / 15 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Jan 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 15 vom 18. Jannar 1929. S. 2.

Verminderung des Personalstandes hätte noch größer fein können, . 269 ] 1 R . z 8 wenn nicht wieder viele Planstellen, einem angeblich unabwend⸗ baren Bedürfnis zufolge neu geschaffen worden wären. Redner J 3 ; war der Ansicht, daß gerade in den Zentralressorts eine Herab⸗ setzung des Personalstandes durchgeführt werden müsse. Man werde nicht umhin können, im Unterausschuß genau der Not⸗

wendigkeit jeder einzelnen Stellenvermehrung prüfenderweise nachgehen zu müssen. Man müsse dann auch die Frage prüfen, ob die nicht zu umgehenden Aufgaben, die eine solche Stellenver⸗ mehrung veranlaßten, nicht auf andere Weise erledigt werden könnten, indem man beispielsweise die Beamtenkräfée des be⸗

treffenden Ressorts neu gruppiere oder durch ähnliche Maßnahmen. Im Buchprüfungsdienst müßten im wesentlichen nur Beamte beschäftigt werden. Derjenige, der den Buchprüfungsdienst ver⸗ he, komme zur Kenntnis vieler Geschäftsgeheimnisse und anderer delikater Dinge der Geschäftsführung, so daß den Gewerbe⸗ ireihenden unbedingt die Zuversicht bleiben müsse, daß ihre Geheimnisse auch sekret behandelt würden. Was die Durch⸗ führung der Ministerialverfassung betreffe, so müßten wir uns mit Rücksicht auf die Tatsache, daß der Steuerbedarf nicht noch stark erhöhl werden könne, auf das beschränken, was zur Be⸗ seitigung unerträglicher Mißstände unbedingt notwendig sei. Es würde von der Gesamtheit der Beamten auch nicht verstanden werden, wenn gerade nur für die Ministerialinstanzen bessere Be⸗ förderungsmöglichkeiten geschaffen würden, also nur in einer besonderen Ecke der großen Beamtenpyramide Verbesserungen anmgehracht würden, ohne daß gleichzeitig viele abstellenswerte andere Mißstände, unter denen die Gesamtheit der Beamten leide, entfernt würden. Gewiß könne die Berechtigung des Wunsches der Durchführung einer Ministerialverfassung grundsätzlich nicht abgelehnt werden, aber man müsse sich darüber klar sein, welche Rückwirkungen dadurch ausgelöst würden. Aehnliches gelte noch mehr hinsichtlich der Ministerialzulagen. Auch hier gehe es natürlich grundsätzlich nicht an, daß der Beamte des Reiches finanziell schlechler dastehe als der Beamte Preußens, aber auch hier würde ein Schritt des Reiches bei denjenigen Ländern, die augenblicklich in sehr gespannter Finanzlage seien, sehr unan⸗ genehme Rüchwirkungen zeitigen, abgesehen davon, daß auch die Finanzlage des Reiches allerhöchste Sparsamkeit gebiete. Außer⸗ ordentlich zu bedauern sei es, daß Preußen trotz der Vorstellungen des Reiches seinen Beamten gewissermaßen durch die Ministerial⸗ zulage eine Vorzugsstellung eingeräumt habe ohne Rücksicht auf bie Finanzlage der anderen Länder und des Reiches. Was die Repräsentationsverpflichtungen betreffe, so sei er (Redner) kein Freund ihres Ausbaues. Wir seien in einer Zeit wirtschaftlicher Depression und politischer Not und hätten keine Ursache, durch äußere glanzvolle Repräsentation diese Not zu vertuschen. Im Gegenteil, wir sollten uns aus der Geschichte ein Beispiel nehmen und daran denken, wie im Jahre 1807 äußerste preußische Spar⸗ amkeit der Not der Zeit gerecht geworden sei und auch durchaus sympathisch gewirkt habe. Wir sollten uns nicht Achtung erwerben durch die Hilfsmittel des äußeren Prunks, sondern die deutschen Vertreter sollten durch das Vorbild ihrer Persönlichkeit und durch ihr kluges und vornehmes Auftreten die Hochachtung der Welt erwerben. In diesem Zusammenhange glossierte der Redner die Repräsentationskosten, die das Reich gelegentlich der Anwesenheit des ehemaligen Königs von Afghanistan ausgegeben habe, und fragte, ob sich das nun wirklich gelohnt hätte. Man müsse ganz entschieden gegen jeden Repräsentationsfimmel auftreten. Abg. Dr. Reinhold (Dem.) war der Ansicht, daß die Mehr⸗ einnahmen, die der Etat aufzuweisen habe, wohl in der Haupt⸗ sache den Ländern zugute kommen werden. Der Redner be⸗ zweifelte, daß die Ersparnismöglichkeiten des Etats 1928 so groß gewesen seien, um aus diesen Ersparnissen die Ausgabepositionen für die soziale Fürsorge oder Aehnliches decken zu können. Die Deckungsfrage des Etats 1929 sei eme sehr ernste. Sie könne durch kleinliche Abstriche nicht erledigt werden. Man müsse schon den Weg großer, genereller Abstriche gehen. Nur so komme man zu Ersparnissen, die eine Balanzierung des Etats ermöglich en. Dabei müsse man damit rechnen, daß die Wirtschaft einer De⸗ pression entgegengehe, daß also das Steueraufkommen sich gegen⸗ über iges bermaindern werde. Auch müsse man daran denken und die Mehrheit des Reichstags wünsche es ja auch so —, daß die Einnahmen aus Zöllen sich verminderten, schon aus dem Grunde, weil der Zoll für den Getreideimport herabgesetzt werden solle. Bei all diesen für die Balaneierung des Etats außer⸗ ordentlich ernsten Erwägungen dürfe also der Reichstag nicht be⸗

willigungsfreudiger sein. Er müsse sich bei jeder Bewilligung fragen, vb dadurch nicht in gleichem Maße berechtigte andere Forderungen gefährdet würden. An Repräsentationen 966 in Teutschland vielzuviel. Er (Redner) wolle gar nicht auf. den häßlichen Eindruck hinweisen, den eine Repräsentation bei einem Volk in Not und wirtschaftlicher Depression mache. Er wolle nur hinweisen auf die Energievergeudung und auf die Drosselung per Arbeitskraft der führenden deutschen Mänger durch die Repräsentationspflichten. Fast alle führenden Persönlichkeiten beklagten sich darüber und versicherten, daß die se Nepräsentations- pflichten am Marke ihrer Kraft zehrten. Abg. Torgler (Komm,) hielt es für sehr bequem, den Beamten jedesmal mit einem Appell an ihr Staats ge fühl zu lom men, wenn berechtigte und längst fällige Wünsche. der Be⸗ amtenschaft zu erfüllen seien. Die Beam tenschaft wisse aber, daß dieser Appell an ihr Staats gefühl mur eine leere Formel bedeute, weil man berechtigte Ein⸗ wände gegen ihre Wünsche nicht vorbringen, lönne. Warum werde die Reparationsfrage aufgerollt? Um die Forde⸗ rungen der Beamten unter den Druck der Reyarations forderungen u stellen und sie dadurch nach Möglichkeit abzuwürgen! Seine ral werde aber auch bei Beratung des Sache ats immer wieder die Forderungen der Beamten vertreten. Warum sehe auch der sozlaldemokratische Reichsfinanzminister davon ab, auch einen Nachragsetat aufzustellen? Geschehe dies nur aus rein chlichen Gründen? Selbst unter Bruch des Eratsrechts seien Ausgaben gemocht, die nicht bewilligt seien. Er habe deshalb berechtigtes Mißtrauen. daß wiederum Ausgaben gemacht worden eien, von denen der Reichstag nichts gewußt habe. Er wende sich 6 doß die vermehrten Anforderungen für das Personal in der Dunkellammer eines Unterausschusses geprüft werden solle. Man solle auch einmal öffenilich in die Arbeit des Statistischen Amtes hineinleuchten. Was für die zwei Millionen für die Reichs ministerialzulagen usw. gelte. gelte auch für die un eren Ministe⸗ rialbeamten und alle Reichsbeamten in Berlin. Er werde es auch nicht mitmachen, daß die Beamtenve rhäl nisse ausgespielt werden. Aach der Präsident der Oberpostdirektion Berlin habe eine Verschuldnng bei den Postbeamten trotz der Besoldungs⸗ erhöhnng festgestellt und sich schriftlich dahin geäußert, daß die Verschmldung das Ansehen der Post schädige. Besser als die Miniterialzulagen seien monatliche Zuschläge für die unteren Beamten. Der Redner fragte weiter, was es mit den zwei Millionen Reichsmark auf sich habe die für bessere Ausgestaltung des Buche und Betriebsprüfungsdienstes in den Nachtrag 1928 eingestellt seien. Bisher sei doch eine Aenderung nicht erfolgt. Je besser bieser Dienst versorgt werde, um so besseren Nutzen en. er: bisher aber gingen wegen der schlechten Besoldung die auch. und Betriebeyrüfer lieber in die Privatwirtschaft über. Sollten diese zwei Millionen vielleicht unr gang allgemein auf die Ressorts verteilt werden, obne daß sie an die einzelnen Beamten gelangten? Redner besprach dann die Stellung der Assistenten. Wrvor nicht die Verhäl nisse der übrigen Beamten besser geregelt seien, begnergge er, die Durchführung der Ministeriglverfessung und der Ministe r ialꝛulagen nicht zu genehmigen. Den Regierungs⸗ amtmännern usw. könne man ja inzwischen durch Zyschläge zu den Gehältern helfen. Abg. Ersing (Zentr.): Der Vorredner bebannterte, man lasse immer erst eine allonmeine Finanzabatte den Beamtenforderungen vorangehen, um ihnen dann zu sagen: es ist kein Geld da! Diesmal sei es doch umgetehrt gewesen. Er (Redner) habe gestern beantragt, direkt in die Einzelberatung ein⸗

abe mit seinen Freunden die allgemeine Aussprache durchgesetzt Er (Redner) und seine Freunde hätien gerade in den früheren Jahren vor der Vermehrung der Ausgaben und der Aufzehrung der Kassenmittel gewarnt, aber die Herren von der anderen Seite härten diese Warner als Sparsamkeits⸗ sangtiker abgetan und nun sei das Defizit und neue Steuern da. Es gehe auch nicht an, was die „Frankfurter Zeitung“ als Aus⸗ weg bei zu hohen Steuern usw. vorgeschlagen habe, etwa den Versicherungsanstalten statt Bargeld nun die Anleihe von 1927 zu überweisen. Wäre man den Vorschlägen seiner Freunde ge⸗ folgt, wäre es zu dieser Anleihe überhaupt nicht gekommen. In Anknüpfung an eine demokratische Entschließung, unter der auch Dr. Reinhold stehe, frage er, was nach dem Gesichtspunkt der Einsparung Positives erreicht werden solle oder erreicht worden sei? An Sachkosten sei nicht allzugroßer Spielraum. Die Ver⸗— armung in vielen Gebieten sei infolge der willkürlichen Grenz⸗ ziehung so groß, daß ihr Einhalt gesan werden müßte. Ohne Verminderung der Verwaltungskosten sei nichts mehr zu er⸗ reichen. Seine Freunde würden das Nötige bewilligen, aber der Sparkommissar müsse die Notwendigkeit ernst prüfen, sonst sei er überflüssig. Attaché«s des Auswärtigen Amtes müßten sich auch aus den ärmsten Kreisen rekrutieren können, wenn sie fähig und geeignet seien, und deshalb müßten Zulagen dafür bewilligt werden. Reichs⸗ und Länderregierungen müßten sich zuslammen⸗ setzen, um einheitliche Grundsätze für Besoldungen und Beamten—⸗ gruppen festzusetzen. Sonst würden immer nur neue Härten ge⸗ schaffen. Wie ihm gesagt werde, hätten 80 Prozent aller Erwerbs⸗ tätigen weniger als 3060 RM Einkommen. Bielleicht könnte die Regierung einmal feststellen, wieviele Beamte unter 3009 RM Einkommen haben? Wo die Not sich als besonders hoch heraus⸗ stelle, müsse geholfen werden. Die Regierung könnte auch einmal eine Aufstellung über die Einkommen der Beamten und Arbeiter in den Nachbarländern machen. Stelle sich heraus, daß Deutsch⸗ land nachhinke, sei einzuspringen. Bei der Post hätten durch⸗ schnittlich die Beamten 5 Krankheitstage mehr aufzuweisen als der Durchschnitt der Arbeiterkrankenversicherten. Ob das an un⸗ hygienischen Räumen liege, habe er angefragt. Die Antwort, die er nicht erwartet habe sei dahin gegangen, daß das zum Teil am Beamtenrecht liege. Das habe ihn sehr überrascht. Er meine, die Regierung müsse einmal das gesamte Beamtenproblem auf⸗ rollen und um von neuem ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Beamten, Regierung und Parlament herzustellen. Die Begründung für die Erhöhung der Ministerialzulagen sei für ihn noch nicht stichhaltig. Früher hätte sie nicht bestanden, wohl aher die Ministerialverfassung. Damals sei eine Rückversetzung der Beamten in die Provinz leicht möglich gewesen Gespart müsse auch in den Ministerien an Personal werden. Es müsse der Ein⸗ druck verschwinden, daß Berlin in dieser Beziehung den „Wasser⸗

feitreten ohne allgemeine Aussprache, aber gerade der Vorredner

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kopf! nur zahlenmäßig ist das gemeint! (Heiterkeit) wirklich darstelle. Abg. Sachsenberg (Wirtsch. P.) stimmte den Ausführungen Ersings zu, insbesondere seinem

Vorschlage einer Konferenz aus Reichs⸗ und Ländervertretern. Es gehe nicht an —, die Wirtschaft und der Mittelstand ver⸗ trügen es nicht —, daß der Etat in bisheriger Weise weiter wachse. Abg. Schmid t⸗Stettin (D. Nat.) fragte, wie sich der Finanzminister denn nun eigentlich die Verabschiedung des Etats in dritter Lesung denke. Redner behauptete, der Nachtragsetat sei flüchtig aufgestellt und weise auf mehrere Versehen in den gedruckten Einzele ats hin. Er habe seinerzeit prophezeit, wie der ganze Abbau lediglich einen Wiederaufbau zur Folge haben werde. Das sei prompt eingetreten. Auch die Verminderung des Personaletats beim Reichsfinanzministerium sei nur scheinbar freiwillig. Die Schaffung von Beförderungsstellen habe natür⸗ lich jedes Ressort gern. Warum würden die Zulagen nicht, wie einst in Aussicht gestelltnt, genau in das Eiatsgesetz aufge⸗ nommen? Wissen müsse man auch, wie sich der Siellenwechsel gestalte, ob nicht eiwa statt eines Ministerialrats, nur ein Asistent wegfalle. (Heiterkeit) Wie denke die Regierung sich in Zukunft das Verhältnis von Assistenten und Sekretären? Die Titelfrage sei durch das Besoldungsgesetz eine Angelegenheit des Reichspräsidenten geworden. Wann werde nun eine An⸗ gleichung an Preußen in dieser Frage erreicht? Wann werde diese Frage erledigt7 Sei der Reichsfinanzminister bereit, Ge⸗ legenheit zu geben, den Etat zu verbessern nicht zu verbösern —, um dem Parlament Mittel zur Bewilligung von Ausgleichen zu geben. Staatssekretär Dr. Popitz teilte auf die Anfrage in der Erörterung mit, daß neue Stellen in Kraft treten sollen, nachdem dieser Etat gleichzeliig mit dem Etat 1929 genehmigt sei, unter Berücksichtigung der Nr. 11 der Besoldungsvorschriften, die Stellenumwandlungen, soweit sie auf Reichstagsentschließungen zurückgingen, mit Rückwirkung auf drei Monate nach dem In⸗ krafttteten des Etatsgesetzes. Wolle man auf den 1. Oktober zurückgehen, so bedürfe es einer Aenderung dieses Gesetzes. Die Stellen für Buch⸗ und Betriebsprüfer sollen nur solchen Per⸗ sonen vorbehal en werden, die wirklich Buch⸗ und Betriebs- prüfer seien. Die Krankheitsverhältnisse der Post ließen sich nicht ohne weiteres auf andere Hoheitsverwaltungen übertragen, weil die Post in den kleinsten Orten Beamte habe. Am Ende der Veranlagungskampagne seien die Finanzbeamten agusgepumpt und brächen leicht zusammen. Die Beamtenverhältnisse anderer Länder ließen sich nicht leicht mit denen Deutschlands vergleichen, weil die Strukiur des Beamten ums dort anders sei. In Frank⸗ reich litten die Gehälter z. B. noch unter der Inflation, in Eng⸗ land gingen sie weit über unsere Gehälter hinaus. Der Abg. Schmidt⸗Stettin sei einem Mißverständnis unterlegen, wenn er gemeint habe, die Zulagen soll en im Etatsgesetz erscheinen. Sie stünden ja bei den einzelnen Titeln in den Anmerkungen der Bei⸗— lagen zum Etatsgesetz. Etwas anderes sei es aber in Preußen, wo gewissermaßen im Besoldungsgesetz die Zulagen ein für allemal sestgesetzt worden seien, im Etat also nicht zu erscheinen brauchten. Bei der Anwendung des § 40 sei den Verwaltungen ein gewisser Spielraum dahingehend gelassen worden, ob der Wegfall laufbahn⸗ mäßig oder nach anderen Gesichtspunkten erfolgen solle. Für die Aantsbezeichnungen!“ hier wurde von „Titeln“ ge⸗ sprochen sei das Reichsinnenministerium federführend. Abg. Steinkopf (Soz.) wies u. a. die Behauptung zurück, er habe Stimmung für eine Revision des Besoldungsgesetzes gemacht. Gegenwärtig könne eine solche Revision nicht stattfinden Darin befinde er sich mit seinen politischen Freunden und auch mit den Reichsfinanzminister in Uebereinstimmung. Personal⸗ vermehrungen ließen sich nicht Lurchweg veymeiden. Die Beamten in den Grenzbezirken, in den Finanzämtern usw. brächen unter der Last der Arbeit zusammen. Es gehe nicht an, überall Beamte abzubauen. Der Sparkommissar sei notwendig gewesen und habe gut und nützlich gearbeitet. Aber er habe doch leine Dauer⸗ einrichtung sein sollen. Verhandlungen mit den Ländern und Gemeinden über die Beamtenbesoldung ließen sich vielleicht er⸗ sparen, wenigstens Statistiken darüber, durch ein Buch, das jetzt erscheine und die Unterschiede in der Besoldung zwischen Reich, Ländern und Gemeinden darstelle. Das könne vielleicht auch dem Ausschuß zugänglich gemacht werden. Wenn über die Krank⸗— heitsfrage bei der Post usw. gesprochen werde, möge man auch an die Arbeitszeit denken und diese anders regeln wie er das früher beantragt habe. Der Veranlagungsdienst sei bei aller Hochschätzung des Buch⸗ und Betriebsprüfungsdienstes der wert⸗ vollere; die Veranlagungsbeamten würden aber meist an ihrer Stelle festgehalten und nicht zum Buch⸗ und Betriebsprüfungs⸗ dienst irotz Befähigung zugelassen Wir haben, so fuhr der Redner fort, einen Beamtenkörper, der aus lebenden Menschen besteht, der fortgebildet werden muß. Diese Menschen haben Wünsche und diese Wünsche müssen gebört werden. Deshalb ist es richtig, bei diesem oder jenem Etat Härten zu mildern. Abg. Torgler (Comm.) verteidigte nochmals seinen Antrag, vor⸗ läufig die Ministerialzulagen abzulehnen und wandte sich gegen Angriffe, die in der Debatte gegen ihn erhoben find. Das

wichtigste sei, die Besserung der schlecht besoldeten Beamten. Abg. 2 ‚. 2 . ö ö

Clara Bohm⸗Schu (Soz.) beanstandete die Vorsehung einer nur dreimonga Rückwirkung bei den Umwandlungs⸗

stellen. Hier müsse eine Aenderung für alle erfolgen, die seit Einführung der Besoldungsordnung auf die Einberufung ge— wartet hätten. Die Besoldungsordnung bringe nicht bloß Vor⸗ teile, sondern auch sehr schwere Nachteile. Kanzleisekretäre erlitten z. B. eine Schädigung um 90 bis 100 Prozent ihrer Bezüge, weiblichen Beamten koste der Uebertritt aus dem An⸗ gestellten⸗ in das Beamtenverhältnis zum Teil 190 Reichsmark Verlust monatlich. Damit schloß die allgemeine Aussprache. Am 17. Januar beginnt die Einzelberatung beim Justiz— ministerium.

Im Sozialpolitischen Ausschuß des Reichs⸗ tags nahm gestern Ministerialrat Wit telshöfer (Preußisches Ministerium für Volkswohlfahrt) laut Bericht des Nachrichten büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger Stellung zu der in den Beratungen über den deutschnationalen Antrag bezüglich der Kleinrentner sfürsorge aufgetretenen und besonders in dem Artikel des Reichsministers a. D. Dr. Külz in der „Vossischen Zeitung“ geäußerten Auffassung, daß die Mißstände in der Fürsorge darauf beruh en, daß die Länder der Durch⸗ führung der Reichsgrundsätze Widerstand leisteten, insbesondere Preußen die Grundsätze nicht übernommen, sondern eigene Grundsätze erlassen habe. Der preußische Wohlfahrtsminister habe sich immer auf den Standpunkt gestellt, daß Maßnahmen der Reichsregierung, die zum Nutzen der Rentner ausschlagen könnten, auch für Preußen durchzuführen seien. Preußen habe aber von jeher auch auf dem Standpunkt gestanden, daß die Reichsgrund⸗ sätze, um Rechtsverbindlichkeit für die einzelnen preußischen Be⸗ hörden zu erlangen, noch eines besonderen Recht schaffenden Aktes des Landes bedürften, und daß sie selbst nur ein Muster für diese Landesgesetzgebung abgäben. Preußen habe bisher die Reichs⸗ grundsätze und jede Aenderung eingeführt. Nur bei der letzten Novelle zu den Reichsgrundsätzen habe es sich nicht davon über⸗ zeugen können, daß sie tatsächlich eine musterhafte Lösung für die Verbesserung der Fürsorge bieten würden. So fänden sich in der letzten Novelle Bestimmungen, welche nach Ansicht des preußischen Wohlfahrtsministers zum Teil einen Erfolg überhaupt nicht ver⸗ sprächen, zum Teil sogar eine Schädigung herbeizuführen geeignet seien, weil sie rückständigen Fürsorgeverbänden die Handhabe zu nachteiligen Maßnahmen böten. Preußen hätte auch eine Selle bestimmen können, die ihre Zustimmung zu bestimmten Maß⸗ nahmen, z. B. zur Sicherung der Rückerstattung, hätte erteilen müssen. Diese Stelle hätte nach der Struktur Preußens nur eine solche sein können, die auch bisher schon die Entscheidung für diese Sachen getroffen hätte. Preußen habe geglaubt, statt eine wirkungslose Verfahrensvorschrift zu erlassen, das sachliche Recht zugunsten der Kleinrentner und Sozialrentner ändern zu sollen. Es habe dies getan in der Frage der Rückerstattung. Preußen habe die besondere Verpflichtung zur Rückerstattung allgemein er⸗ schwert und darüber hinaus für Klein- und Sozialrentner zwingend verboten, daß eine Verpflichtung zur Rückzahlung über⸗ haupt gefordert werde, wenn nur Hausrat und Familien- und Erbstücke und Personen vorhanden seien, die sich um den Klein⸗ rentner besonders verdient gemacht hätten. Darüber hinaus habe es für diese Gruppen die Pfandnahme an Hausrat und Familien⸗ und Erbstücken schlechthin verboten und habe die Befriedigung aus Hypotheken auf kleinen Hausgrundstücken solange unmöglich ge⸗ macht, als nach dem Tode des Kleinrentners ein bedürftiger An— gehöriger dieses Grundstück bewohnt. Gerade Preußen habe nach der Auffassung des Wohlfahrtsministers durch diese Regelung das Ermessen der Fürsorgeverbände erheblich eingeschränkt und habe dabei nicht nur die Zustimmung der Fachkreise, sondern auch die Vertretung der Rentner gefunden. So habe der Deutsche Rentner— bund anerkannt, daß diese Regelung zwar ihre Wünsche nicht voll befriedigt, aber doch an eine Hauptschwierigkeit herangegangen sei und eine Verbesserung gebracht habe. Ministerialdirektor Grieser (Reichsarbeitsministerium) sprach sich gegen alle Vor⸗ schläge aus, die Versorgungsansprüche lediglich aus früherem Ver⸗ mögensbesitz oder Renteneinkommen ableiteten, erklärte aber, daß die Reichsregierung bereit sei, durch ein Gesetz praktische Siche⸗ rungen zugnnsten der Kleinrentner zu schaffen Die Deutsch⸗ nationalen ließen erklären, daß sie an dem Versorgungs⸗ gedanken und an dem durch Geldentwertung verlorengegangenen Kapitalbesitz als Ausgangspunkt festhielten. Auf diesem Wege solle eine soziale Ergänzung der Aufwertung geschaffen werden. In gleichem Sinne äußerte sich die Deutsche Volkspartei. Die Abg. Dr. Matz (D. Vp) legte dar, daß es sich hier nicht um ein kapitalistisches Gesetz handele, sondern daß dem Kleinrentner, der sich das Kapital meist mühfam erspart habe, ein Ausgleich für die mit dem Verlust dieses Kapitals verlorengegangene Alters—⸗ versorgung gegeben werden sollte. Man dürfe nicht durch eine allzu starke Erweiterung des Kreises der Rentner das Gesetz als Ganzes gefährden. Die Zehntausendmarkgrenze sei übrigens nicht nur von den Rentnerbünden, sondern auch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge anerkannt und begrüßt worden. Mit einem Zinseinkommen von 500 Mark sei früher allenfalls noch ein gewisses Auskommen möglich gewesen, ohne daß daneben andere öffentliche Mittel in Anspruch genommen worden seien. Auch dieser sachliche Gesichtspunkt hätte zu dieser Grenze geführt. Wie sich in der Praxis und auch durch die heutige Er⸗ flärung des Vertreters Preußens gezeigt habe, könnten die Reichs⸗ grundsatze in der bestehenden Form nicht aufrechterhalten werden. Es erweise sich deshalb no wendig, ein Gesetz zu schaffen. Aus diesem Grunde bestehe die Volkspartei auf ihrem Antrag. Vom Zentrum wurde nochmals der feste Wille betont. etwas Posi⸗ klves für die Kleinrentner schaffen zu helfen. Abg. Auf⸗ häuser (Soz) sprach sich entschieden dagegen aus, daß der Kapitalbesitz im Jahre 1917 der Ausgangspunkt für eine staatliche Nothilfe sein solle, denn ein Kapitalbesitz sei kein Merkmal dafür, ob jemand unverschuldet in Not geraten sei oder nicht. Was solle denn aus den Volkskreisen werden, deren Kapital in Arbeitskraft bestanden habe? Um angesichts der weiteren Divergenz in den arnpzsätzlichen Auffassungen die Erledigung aller vorliegenden Anträge zu ermöglichen, beantragte Redner, heute vor der Ab⸗ stimmung der einzelnen Anträge die Meinung des Ausschusses darüber sestzustellen, ob für die Bestimmung des Pexsonenkreises der Bezugsberechtigten der frühere Kapitalbesitz maßgebend sein solle, und oh zur Verbesserung der Kleinrentnerfürsorge hinsicht⸗ lich des Personenkreises, der Voraussetzungen und der Höhe der Leistungen und der Mitwirkung der beteiligten Organisationen eine reichsgesetzliche Ergänzung der Fürsorgepflichtverordnung und der Reichsgrundsätze erfolgen 3 Abg. Dr. Külz (Dem.) wies gegenüber der Auffassung, daß hier ein kapitalistisches Gesetz geschaffen werden solle, darcuf hin, daß früher ein Besitz von 10 006 Mark den Lebensunterhalt, wenn auch notdürftig, er⸗ möglicht habe. Wer weniger Kapital besessen habe, sei schon früher auf die öffentliche Fürsorge angewiesen gewesen. Man könne alfo nicht davon sprechen. daß hier ein unsoziales Gesetz geschaffen werden solle. Die Abstimmung wurde vertagt. Weiterberatung heute.

Der Hauptausschuß des Preußischen Land tags beriet am 16. d. M. in Fortführung der Vorberatung des Haushalts des Ministeriums des Innern den Polizeietat“. Minister des Innern Grzesinski ergriff zu Beginn der Beratung sogleich das Wort und wies auf den nun⸗ mehr in dritter Auflage vorliegenden Wegweiser durch die Polizei“ hin, der ausführlich Aufbau und Organisation sowie die Tätigkeit der Polizei im Kalenderjahr 1928 darlegte. Durch diesen Wegweiser soll auch gezeigt werden, daß die Volizei die Oeffentlichkeit nicht zu scheuen habe. Von verschiedener Seite ist, so führte der Minister weiter aus, bezweifelt worden, daß die Polizei wirklich ihrer Aufgabe, den Schutz der Bevölkerung zu

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Nr. 15.

Görfenbeilage en Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger 1929

keutiger] Voriger Kurs

Heutiger Voriger e, BGoriger Kurz

Hannov. Prov. RM⸗A.

R. 2B, 4B u. 5, tg. 2718 R. 10, tgb. 34 8 R. 3B, rz. 1037

Amtlich sestgestellte Kurse.

1ꝗFrane, 1 Lira, 1 Lpu, 1 Peseta 0, 80 RM. 1 6sterr. Gulden Gold? 2.090 RM. 16618. 6sterr. W. 110 RM. 1 Kr. ung. oder tschech. W. 0, 85 RM. 7 Gld. südd. W. 12.00 RM. 161d. holl. W. Lstand. Krone 1, 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) alter Goldrubel 3,20 RM. 1Peso arg. Pap.) 1Pfund Sterling 290,40 RM.

Ka ssel Lokr. GPf. , lbzo

1.70 RM. 1 Mark Banco

do. do. Kom. R. 1, kb.31s6 do. Vezirksvpb. Schatz⸗ anw. , rj. 110, kb. 835 Niederschles. Provinz RM 1926, rz. ab 32

(Gold 1.90 RM. 1Dollar 4.20 RM. 1Shanghat⸗Tael 2.50 RM. 19en 2, 10 RM. 1Pengö ungar. e einem Papier beigefügte Be nur bestimmt lieferbar sind.

Das hinter einem Wertpapier besindliche Zeichen? bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nulcht stattfindet.

Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten

Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ Gewinnantell. ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten Geschäftsjahrs. Hes, Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ zahlung sowie für Ausländische Banknoten befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“. rern, Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am ächten tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ Irrtümliche, fpäter amt⸗ ch richtiggestellte Notierungen möglichft bald am Schluß des Rurszetiels als „Berichtigung“ mitgeteilt.

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Verlin 6 (Lombard? Amsterdam 48. Brüssel 4.

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Gld. A. 11, 1215

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Helsingfors 7. Italien 6.

Paris 83. Prag 5. Schweiz 39. Stoctholm 49. Wien 6.

Dentsche festverzinsliche Werte. Anleihen des Reichs, der Länder, Schu tzge birtsanleihe u

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Mit Zinsberechnung.

Altenburg (Thür.) Gold⸗ A. sĩdb. ab g Augsbg. Schatzanw 1925, fäll. 1.5. 31

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Schatz F. 1 u. 3. 3. 30

Ohne Jinsberechnung.

Dt. Anl. Auslosung Dtsch. Anl.⸗Ablösg ohne Auslosungsschein Anhalten. Auslosgssch⸗ Anhalt Anl. ⸗Abläöfgssch. ohne Auslosungsschein Hamburger Anl. Aus⸗ losungescheiner .. ... Hamburger Absös.⸗ Anl. ohne Auslosungsschein Mecklenburg Schwerin Anl. ⸗Auslosungssch.“ Meckl. Schwer. A. Ablös⸗ Sch. 26 0. Auslosgssch. Leinschl. 11s Ablbsungsschuld Deutsche Wertbest. Anl. bis 8 Doll. fäll. 2. 9. 39 I Deutsche Schutz gebtet⸗

Berlin Gold⸗Anl. 26 1.1. 2. Ausg. , tg. 31

Bonn RMA. v. 26, Braunschweig. RX

Anl. 26 N, kdb. Breslau RM⸗Anl.

Dresden RM⸗Anl.

1926 R. 1, uk. 31 do. 1926 MN. 3, uk. 82 Duisburg RM⸗A.

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Eisenach RMennl. 1926, unk. 1931 Elberfeld RM⸗Anl. 1936, uk. 31.12.31 Emden Gold⸗Anl.

Essen RM-Anl. 26, Ausg. 19, tilgb. 82

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Frankfurt a. Main Gold⸗A. 26, rz. 52 Fürth Gold-⸗Anl. v. 1923, tündb. ab 29 Gera Stadtkrs. Anl.

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Gekündigte, ungekündigte, verloste und unyerloste Rentenbriefe.

E Brandend, agst. b. 31.12.17 Hannov., aus gst. b. 31.12.17 b Hess.⸗Nass. agst. b. 31.12.17 d Vguenburger, agst. b. 81.12.17] 4, , Bomm. ausgest. b. 31.12.17 4 Posensche, agst. b. 4,3 6 Preußische Gst⸗ u.

v.26, kdb. ab z 1.5.32 Görlitz Rwe ⸗Anl. von 1928, uk. gh

Anl. v. 258, uk. 83 Kiel N M⸗Anl. v. 26, unk. bis 1. 7. 81 Koblenz RM⸗Anl. von 1926, uk. 81 Kolberg Dstseebad RMX. v.27, r3. 32 Köln RM-⸗Anl. v.26,

estf. agst. b. 1.12. 17 . Sächsische, agst. b. Schle sssche, agst. b. Schl.⸗Holst. agst. 6.3

Königsberg t. Pr. Gold Ag. 2 „3, uk. 39 do. RM Anl. , rz. 28 do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, unk. 83 Magdeburg Gold⸗A 1926, uk. bis 1981 do. 28, uk. b. 83

Provinzialanleihen.

Mit Zinsbderechmnung. Brandenburg. Prov. RM Ml. 28, ĩdb. ab 3a 8 do. do. 26, ld. ab gz ] Hann. Ldzkr. G. 26 Ms

Anleihe, rz. 19630 1

Sann. Prov. G Bi-. tiigb. ab 6 5

Mülheim a. d. Ruhr RM 26, tilgb. 81

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München Schatzan⸗ weis. 28, säll. abs Nürnberg Gold⸗A. 1926 unk. b. 1931 do. do. do. 1923 do. Schaßanwsg. 28 unk. bis 1933 Oberhaus. «Rheinl. NM⸗A. 27, uk. b. 32 Pforzheim Gold A. 1926, rz. 1931

do. do. RM⸗Anl. 19027, rz. 1932. Plauen RM⸗Anl. 1927, rz. 1982 Weimar Gold⸗Anl. 1926, unk. bis 31 Zwickau RM⸗Anl.

1926, uk. bis a9] 6 Ohne ZJinsberechnung.

1 Anl. ⸗Ausl.⸗ 3Abl. Sch.

uslosung 22 8

(in 3 d. Auslosungsw.)] do.

Pfandbriefe und

verschre

Landsch. Ctr. das,, , do. do.

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do. do. Ausg. 1—

Schles. UVdsch. G.⸗Pf.

unkündb. b. 14.30 8

do. Ld Kreditv. Gold ⸗Pfandbr.

6. do. do.

do. do. do. Westf. Ldsch. G. KB d. K

Dhne Zinsberechnung. Gelündigte und ungekündigte Stücke, und unverloste Stücke. 3E d Calenberg. Kred. Ser. D

verloste

e, F (get. 1. 16. 6— 155 Kur⸗ u.

akg Kur, u. Neumärk. neue 4, 3g, 8h 8 u.

Kom. ⸗Obl. Mm. Deck

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4. 358. 8 landschaft

m. Deckungsbesch. bis 1 , *4, Sr, z Ostpreußische M, aus

gegeben bis 31. 12. 4, si, 85. Pommersche M,

gestellt bis 31. 12. 4, 8

Kleingrundbesitz, bis 81. 12. 17 9 * 16

13 Sächs. . Sächs. Kredit

bis Ser. bo. do. ]

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schaftl. in. Deckungsbesch. bis 5 ,,

Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein. b) Stadtschaften. Mit Zinsberechnung.

Berl. Pfd6 A. G. Pf.

do. do. do. do. bo do. S. A

do. Goldstadtschbr. do. do. 26 u. S.] do. do. Preuß. Hir. Stadt⸗ schaft G. Pf. M. 41301 bo. do. Reihe 5, 60 do. do. Reihe 7, 81 1 do. do. R. 3 u. ß, 29u. 31 do. do. Reihe h. 82 do. do. Reihe 10, 82 do. do. N. 14 Uu. 18,32 do. do. Reihe 16, 39 do. do. Reihe 19,33 do. do. R. 20 u. 21, 34 do. do. Reihe 8. 382 do. do. Reihe 11, 32 do. do. R. 2 u. 12, 32 do. do. N. 1 u. 13, 37

Ohne Jinsberechnung. 5, 14, 4, 34 I Berlin Pfdbr. alte y,

ausgestellt bis 81.

3, 44, 4, ag Verlin. Pfobr. alte 41, 3. 3 Neue Berlin. Pfdbr. , ausgestellt bis 81. 12. 1917 4M, 39, 35 Neue Verlin. Pfdbr. 1 Branbenb. Stadtschafts⸗Pfb. ö Vorlriegsstüce 43 do. do. (Nachkrtegsstücke) 1 Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Zinstermin 1. 1.7)

Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Ernenerungsscheln.

Verl. Hyp. B. G. Pf. Ser. 10, un k. b. 82 do. do. S. 9. uk. 32 Mobilis. fo r. do. do. S. 8 (Ligq.⸗ Pfdb. ] 0. Ant.⸗Sch.

c) Sonstige.

Mit Zinsberechnung.

Braunschw Staats bi Gld⸗ vfb. Candsch R. 14, tilgb. ab 1928

1.4. 10 pans

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Gf. d. Bln. Hyp. B. Berliner Hyp.⸗Bk. Komm. S. 1, uk. 81 do. do. Ser. 4, uk. 83 6 do. do. Ser. 5, ut. 33 do. do. Ser. 2, uk. 82

do. do. M. 19, tg. 8 do. do. R. 17, ul. b. 32 do. Tom. do. Nl hukag do. dv. do. MR. 21, uf. 83 do. do. d0. R. 19, ut. 22 Dtsch. Kom. Gld.

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z do. do. 1924, rz. 1930 8 do. do. 1927, r3. 1932 8 do. do. gas. T3 1934 6 do. do. 1026, rz. 1931 do. do. 1927, r3. 1931

do do A o Nike rz . . . 5 9 ; Braunschw. Han J J Hyp. Gld. S. ut far nd Schuldverschreib öffentlicher Kre ditanstalten und Körperjchaften. Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗ ungen sind nach den gemachten Mitteilungen als v ausgegeben anzusehen.

a) Landichaften. Mit Zinsberechnung.

n Instituten ⸗/

do. do. do. R. 1, tg. 825 Mitteld. Kom. ⸗A.

Nassau. Lande Gd.⸗⸗Pfb. A 8.9, do. do. G. X. S. 5. rz 38 8

do. do. do. S. 6, r

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Abt. 2, ut. b. 26 Zins berechnung.

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do. E. G , ut. 35 . do. E. A, ut. u3 do. Em. B. 1b 4. 30 aus lospfs. do. Em. D uf. 32 do. Em. , ut. 32

do. Grundrentbr 1-3 Lipp. Landesbk. 1— 9 v. V ipp. Landessp. u. C.

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Zächsische, ausge Gotha Landkred. 1

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4, 28 3. Schles. Altlandschastl. . , 4, 3, 83. Schles. landschaftl. A. G. D, ausgest. bis 24. 6. 17 (alle), M ausgest. bis 24. 12. 17 4, 89, 55 Schleswig⸗Holstein Id Kreditv. V ausg. b. 51. 12. 24, gz, 35 Westfälische b. ausgestellt bis 31. 12. 17... 1, 34. 33 Westpr. Ritterschaftl. I-II m. Deckungsbesch. w

Schwarzb. Rud. Ldtr.

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Pfandbriefe und Schuldverschre!b. von Sypothekenbanten jowie Anteil- scheine zu ihren Liquid. Pfandbr. Mit Zinsberechnung.

Bl. f. Goldtr. Wem. GoldSchuldv. R, 2, j. Thür. 8. S. B. rz29 do. do. N. 1, v3. abs

Landwlsch. Pfob rot Gd. HpPf. R. 1. Pr. Pfandbr⸗ Br. ut. 3

Leipz. Syp. Vt. Gld⸗

Pf. Eni. 8. r3. ab go 8 do. Em S, tilgb. ab 2s 8 do. Em. 11. T3. ab 3 6 do. Em. 12, 13.

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Bayer. Handelsbk.⸗

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Pfd. Em. 3, uk. b. 29 do. Em. 5, uk. b. 26 do. Em. 6. uk. b. 81 do. Em. 15, uk. b. 84 do. Em. 17, uf. b. 35 do. Em. 18, uk. b. 84 do. Em. 9, uk. b. 31 do. Em. 11, ut. b. 81 do. Em. 12, uk. b. 51 do. Em. 2, uk. b. 29

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Bayer. Landw. Bt. GHPf. R2zo,. z1ul. 30 Bayer. Vereins ban G. Pf. S. 145, 11.256, 86-79, 94.87 rz2 9,360 bo. S. S690, 83, 65, 89

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