1929 / 16 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Jan 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 16 vom 18. Januar 1929. S. 2.

auf sich warten lasse, eine Zwischenlösung für Preußen, die die Verteilung der Heheammen und die Altersversorgung besonders regele. Erforderlich seien volkshygienische Maßnahmen besonders auf dem Lande; wenn auch da der Geburtenrückgang sich weniger bemerkbar mache, so sei doch in bezug auf die Säuglings⸗ und RKindersterblichkeit noch viel zu tun. Die Rednerin brachte noch eine Reihe von Beamtenwünschen vor; vor allem . die tech⸗ nischen Assistentinnen besser zu stellen. Abg. Leon hardt Wirtsch. P.) forderte Vereinfachung des Verwaltungsapparates er Krankenkassen und Einschränkung in den Bauten; die ein⸗ esparten Mittel könnten besser den Kranken zugute kommen. u warnen sei angesichts unserer finanziellen Verhältnisse vor ciner Ueberspannung der sozialen Lasten. In den Krankenkassen sollte man auch kaufmännisch gut vorgebildete Ge schäfts führer anstellen, damit wirtschaftlicher gegrbeitet werde. Die Wöchnerinnenfürsorge sei zu begrüßen; aber auch die werktätigen

i des Mäittelstandes hätten schwer zu tragen. Der edner empfahl, bei dem Etatsansatz für Mittel zur

Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs 15 09090 RM abzusetzen und diese Mitkel der Tuberkulosenanstalt Rathenow zuzuführen. Abg. Dr. Chazes (Soz) ist der Ansicht, daß der Gesundheits⸗ 6 n. im Hinblick auf die Sterbeziffern günstig zu sein scheine,

ß jedoch die hohen Krankenziffern der Krankenkassen zu vor⸗ . Beurteilung mahnten. Das Wohlfahrtsministerium müsse n Anbetracht der ständig steigenden Zahl der neu erteilten ärzt— lichen Approbationen in gemeinsamer Arbeit mit den ärztlichen Organisationen eine Rationalisierung des Aerztestandes anbahnen. Aus Ersparnisgründen sei auch eine Beschränkung und Zu— sammenlegung der Kongresse anzustreben. Erforderlich sei auch eine Fürsorge für das Krankenpflegepersonal. Für den Arznei und Heilmitkelmarkt empfehle sich die Einrichtung einer staatlichen Prüfungsstelle, die der stattlichen Nahrungsmittelprüfungsanstalt anzugliedern wäre. Auf dem Gebiete der Gewerbehygiene sei die Anstellung von Hilfsärzten bei den Gewerbemedizinalräten wünschenswert. Die Schwangeren und Wöchnerinnen müßten eine besondere Beihilfe erhalten zu dem Wochengeld, damit sie die ern Schonzeit auch ausnützen könnten. Um die Auswüchse ei Anwendung der Arbeitstherapie in den Heil- und Pflege⸗— anstalten zu beseitigen, müßten die pflegerlosen Abteilungen be—⸗ seitigt und Gefundheit und Leben des Personals und der Kranken esichert werden. Ausreichende Mittel seien bereitzustellen, um en schlechten Gesundheitsverhältnissen im Waldenburger In⸗— dustriegebiet abzuhelfen. Abg. Dr. Bundt (D. Nat.) besprach die Reform der Ernährung und die Notwendigkeit der Unterstützung der Nahrungsmitteluntersuchungsämter namentlich in Berlin, forderte den Bau eines staatlichen , amtes und den Ausbau der staatlichen Medizinaluntersuchungs⸗ ämter im Interesse der Seuchenbekämpfung. Kleine Absonderungs⸗ krankenhäufer müßten errichtet werden für Seuchen und unheilbgre Tuberkulose. Notwendig sei ein Reichstuberkulosengesetz. Be⸗ sunderer Fürsorge . die Wasserleitungs⸗ und Kanalisa⸗ tionzanlagen in Kleinstädten. Im Interesse der Seuchen bekämpfung . die Einschränkung der Kurpfuscherei vonnöten. Für hhgienische Volksbelehrung und für Rassenhygiene müsse mehr etan werden. Die Eheberatungsstellen dürften keine Sexual- eratungsstellen sein. Zu wünschen sei ferner der Ausbau der Landesanstalt für Wasser⸗ Baden und Lufthygiene. Die Arbeits- behandlung in den Landesirrenanstalten müsse beibehalten werden. Abg. Sofie Christ mann (Soz) setzte sih für Abschaffung der k ein und legte Material vor über die Auswirkung dieser Bestimmungen in gesundheitlicher und rechtlicher Beziehung. Zu begrüßen sei der Beschluß der Berliner Aerztekammer, wonach die soziale Indikation berück ichtigt werden soll. Wenn man den Geburtenrückgang bekämpfen wolle, müsse man erst die sozialen i, if bessern. Die religiöse Be- treuung in den Krankenhäufern werde bon ihrer Partei deshalb abgelehnt, weil sie . eine Bevormundung der Kranken hinaus laufe. Übg. Dr. Schuster (D. Vp). begründete den Antrag 8 Fraktion, betreffend Unterstützung für kinderreiche amilien, mit dem Hinweis, daß nicht nur für den zahlen⸗ mäßigen Stand der Bevölkerung 6 das Ausschlaggebende leisteten, sondern daß auch aus den kinderreichen Familien , im Durchschnitt die für den Lebenskampf geeignetsten lenschen hervorgingen. In der Steuererleichterung könne für sie

noch mancherlei geschehen. Ter Redner fragte schließlich nach dem Stand der k nn e , ,, und der An⸗ stellung von Schulärzten für die höheren staatlichen Schulen. Abg. Johanna Ludewig (GComm.) bekämpfte die ö die soziale Gesetzgebung und Fürsorge abzubauen, um Ersparnisse zu erzielen. Mit bewußter Absicht würden die breiten Daf immer mehr verelendet. Durchgreifende Maßnahmen gegen Ge— burtenrückgang, Kinder⸗ und Säuglingssterblichkeit, für Seuchen⸗ bekämpfung könnten mit Mitteln, wie sie von den Vertretern der bürgerlichen Schichten empfohlen würden, nie erreicht werden. Minister für Volkswohlfahrt Hirtsiefer sprach sich zu⸗ nächst über die Bekämpfung des Geburtenrückganges in Deutsch⸗ land aus. Das Ziel aller Maßnahmen müsse sein, den kinder— reichen Familien die Aufzucht der Nachkommenschaft durch wirt⸗ schaftliche Unterstützungen zu erleichtern. Es werde sich dabei handeln um ausreichenden Nachlaß in steuerlicher Beziehung und um Beihilfen. . Erwähnung verdiene der Grotjahnsche Vorschlag einer Elternschaftsversicherung, die an die Sozialver⸗ sicherung angegliedert werden könne. Die Bestrebungen einer energischen Wohn- und Siedlungspolitik müßten weiter gefördert werden. Der Bau von Arbeitersiedlungen am Rande der Städte 236 sich als wirksames Mittel gegen die Geburtenbeschränkung hewährt. Notwendig sei der weitere Ausbau der Schwangeren-, Mütter und Säuglingsfürsorge, Schaffung von Mütter⸗ und Säug⸗ lingsheimen zur Erhallung der Neugeborenen, vermehrter Unter⸗ richt in der Säuglingspflege. Vielleicht würde es möglich sein, die Industrie zur Schaffung von Unterstützungs⸗ und Ausgleichskassen für kinderreiche Arbeitnehmer anzuregen. Besonderer Wert sei auch auf die Mitarbeit der kirchlichen Krelse zur Hebung des Familien⸗ sinnes und der Ethik des Volkes zu legen, besonders auch zu dem Ziele, Abtreibungen zu verhindern und öffentlichen Ankündi— gungen entsprechender Mittel entgegenzuarbeiten. Die Be⸗ strebungen auf Herabsetzung der Preise für Heilmittel würden vom Ministerium unterstützl. Es lege auch besonderen Wert auf die Förderung der Schulzahnpflege; er erinnere in diesem 96. sammenhang an die Einrichtung von fahrbaren Schulzahn⸗ kliniken. Der Minister ging sodann auß eine Reihe von Anträgen ein. Er erklärte, es sei nicht zweckmäßig, von den Mitteln zur 6 des Alkoholmißbrauchs Beträge für bestimmte Spezialzwecke abzuzweigen. Die abgezweigten Mittel würden da⸗ durch unnötig festgelegt, und es würde die Verteilung nach dem jeweils am meisten dringenden Bedürfnis erschwert werden. Im übrigen sei beabsichtigt, künftig den Wanderunterxicht über die Gefahren des Alkohols besonders in den Schulen stärker als bisher gemeinsam mit den Provinzialverbänden finanziell zu unterstühßen. Der Ausbau von Trinkerfürsorgestellen werde schon jetzt in erster Linie und in bedeutendem Umfange aus den hereit⸗ stehenden Mitteln gefördert. Zu dem Antrag Dr, Boehm (D. Vp.) auf Förderung der Herstellung und des Vertriebs preis⸗ würdiger und bekömmlicher alkoholfreier Getränke und ihrer Be⸗ reitstellung in öffentlichen Betrieben erklärte der Minister, daß hi solche Zwecke bereits in bedeutendem Umfange durch Bei⸗ ilfen für die Ausstattung und die Unterhaltung von Milch ausschankstellen und durch Förderung der gärungslosen Früchte, verwertung geholfen werde. Dem Antrag der Wirtschaftspartei auf Absetzung von 15 Millionen Reichsmark bei dem Etatstitel für Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs könne nicht stattgegeben werden. Die Mittel für Alkoholmißbrauchbekämpfung würden vom Reiche überwiesen. Sie dürften nur für diesen Zweck und nach den vom Reiche erlassenen Richtlinien verwandt werden. Zu dem sozialdemokratischen Antrag auf finanzielle Unter⸗ slützung der Schwangeren und Wöchnerinnen gab der Minister bie Erklärung ab, daß an die Reichsregierung bereits heran⸗ getreten worden sei, den 5 195 a der Reichsversicherungsordnung so ,, . daß die den Schwangeren gewährte Unterstützung in Höhe bes Wochengeldes bis zur Höhe des zuletzt bezogenen Lohnes erhöht wird. Der Reichsarbeiisminister habe dieser An⸗ regung besondere Aufmerktsamkeit zugesagt, Die Einsetzung reußischer Mittel zur Gewährung von Beihilfen, durch die der . des Wochengeldes auf 150 Mark aufgebessert werde, sei nach dem ganzen Aufbau der spozialen Reichsgesetze nicht zu vertreten. Es müsse der Reichsgesetzgebung überlassen bleiben,

die Durchführbarkeit ihrer sozialen Schutzgesetze, also auch des

Kündigungsschutzes für Schwangere, selbst durch entsprechende Aendekungen zu sichern. Die Ergänzung unzureichender Leistungen der Sozialversicherung sei nach der Fürsorgepflicht⸗ verordnung Sache der Selbstverwaltung. Auf einem Gebiete eine Ausnahme zu machen, würde zu Weiterungen und zu einer Zer⸗— splitterung der Wohlfahrtspflege führen. Nach Erledigung auch der Einzelaussprache war die Beratung zum ersten Abschnitt des Wohlfahrtshaushalts über die Volksgesundheit beendet. Am 18. Januar 61 der Abschnitt über allgemeine Volkswohlfahrt zur Beratung kommen.

Die am 165. Januar ausgegebene Nummer 2 deg Reichs⸗ arbeitsblatts hat solgenden Inhalt: Teil 1. Amtlicher Teil: J. Arbestsver mittlung und Arbeitelosenversicherung. Geetze, Verordnungen, Erlasse:; Statistik der beruseüblichen Arheitslosigkeit. Arbeitsnachweisstatistik. Aufhebung des Sichtvermerkszwanges im Verbältnis zu England. Aufhebung des Sichtvermerksiwanges im Verhältniß zu Üruguay. Bekanntmachung, betreffend, Tas Washingtoner Uebein kommen über die Arbeite losigkeit. Bom 2. De⸗ sember 19253. Bekanntmachung, betreffend das Genueser Ueberein⸗ kommen über die Stellenvermittlung für Seeleute Vom 27 De⸗ zember 1928. Bescheide, Urteile: 2. Krisenunterstützung für Chor⸗ länger (Bühnenmitglieder). II. Arheits verfassung, Arbeite vertrag, Tarisvertrag, Arbeitsgerichts barkeit, Schlichtungs ween Geletze. Ver⸗ ordnungen, Erlasse: Abgienzung und Besetzung der Schlichserbeʒirke. Beianntmachung, betreffend das Genfer Uebereinkommen über dag Vereins. und Koalitionsrecht der landwirtschaftlichen Arbeiter. Vom 277. Dezember 1923. Bescheide, Urteile: 3. (1) Die Einrede deg Schiedevertrags kann im Berufungsverfahren nicht nachgeholt werden, da sie bei Anwendung verkehregebotener Sorgfalt por dein Arbeitsgericht geltend gemacht werden mußte (3PO 208). (2 Die Cintede des Schiedsverirags muß ausdrücklich geltend gemacht werden; auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren können Parteierklärungen nicht weiter ausgelegt werden als im ordentlichen Verfahren, wenn= gleich in weitem Ausmaß eine richterliche Auftlärungepflicht bestebt. 3) Feststellungsklagen zwischen einer Tarispartei und einem An⸗ gehörigen der anderen Tarispartei über den Inhalt der normahhven Bestimmungen mögen im allgemeinen unzulässig Jein. da eine Fest⸗ Tell ungsklage zwischen den Tarißparteien möglich ist. Eine Jgolche Klage ist aber zulässig, wenn der betlagte Tarhsangebörige seine Rechte aus Feiner den Tarijpertrag gültig abändernden Betriebspvereinbarung herleitet. (4) Angehörige einer Tarifvertragspartei sind Dritte im Sinne des 5 2 Äbf. 1 Rr. I ArbGG. 11I. Arbeitsschutz. Gesetze, Ferordnungen, Erlasse: Verordnung über die Herstellung von Knall⸗ lorfen. Vom' 77. Dejember i958. Belannjmachung, betreffend daz Genfer Uebereinkommen über die Entschädigung der Landarbeiter bei Aibeitsunfällen. Vom 27. Dezember 1928. Beflanntmachung äber das Washingtoner Uebereinkommen, betreffend die Beschättigung der Frauen vor und nach der Niedenfunst. Vom 27. Dejember 92d. Teil 11. Arbeits fchutz. Unfallverhütung. Gewerbehvgiene: Die Organssation des Gasschutzet in der Hüttenindustrie. Von Otto Giesenhaut, Leiter des Sicherbeitsdienstes der Ver. Stahlw. AG. Meiderich, Hüte Ruhrort. Unterjuchungtzergebnisse über das Auf⸗· sjreten von prosessionellen Linsentrübungen bei Feuerarbeiten außerhalb der Glasintustrie. Ven Dr. C. Stoewer, Wetlau. Versahlen und Einrichtung zur Bejeitigung von epplosiven und gesundheitg⸗ schädlichen Gasen aus Kanalifationsbauwerlen u. dgl. durch künstliche Entlüftung zum Schutze der bei Reinigungs und Unter haltungg⸗ arbeiten beschäftigten Ärbeiter. Von Stadtoberingenieur Gerlach, Berlin. Treyiow. . Der Arbeitsschuz im Gast. und Schank wir tschaftz= gewerbe. Von Else Lüders, Oberregierungsrgt im Reicht an beits ministerium. Kartei zur Unfallverhütung. Von Dr. J Hanauer, Bibliothekar der Allgemeinen Eleftrizitäts⸗Gesellschast, Berlin Alfohol' und Unsall. Entgegnung auß eine Erwiderung. Von Dr. J. Flaig. Berlin-Wilmersdorf. Eingesandtes: Veränderungen in der Unfallverteilung als Symptom veränderter Unfall disposition. Von Br. Sito Liwvmann, Bersin. Neues vom Arbeitsschutz. Bücher⸗ und Jeitschrijtenschau. Teil VI. Bekanntmachungen ü ber Tarifverträge und über Genehmigungs- uünd Fest fetzungsbeschläfse der Fachausschüsse für Haus⸗

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Vorläufige Ergebnifse der Viehzählung vom 1. Dezember 1928.

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Nr. 16.

Erste Anzeigenbeilage zum Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Sonnabend, den 19. Januar

1929

3. Aufgehote.

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1

Aufgebot.

1. Die Schlesische Boden⸗Credit⸗Ae⸗ tien Bank zu Breslau 1, Schloßstr. 4, 2. Klempnermeister Julius Schaletzky in Hindenburg⸗Zaborge, Kronpringen—⸗ straße, vertreten durch die Rechtsanwälte Schindler und Müller in Hindenburg O. Schl., 8. Klempnermeister Hermann Bloch in Hindenburg O-Schl., Rosen⸗ straße 2, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Böhm in Hindenburg, 4. Koksarbeiter Anton Meißner in Hindenburg, Hohenzollernstr. 38, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Lichten⸗ stein und Dr. Reichmann in Hinden⸗ burg, 5. der Vekturant August Kubis in Hindenburg-Zaborze, Pochhammer⸗ straße 21, 6. Bergmann Karl Mika in Hindenburg⸗Mathesborf, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Cebulla in Hin⸗ denhurg, haben beantragt, und zwar: a) Antragstellerin zu 1: das Aufgebot Hypothekenbriefes vom 22. Juni 1892 über die im Grundbuche von Do⸗ rotheendorf Bd. III Blatt Nr. 95 in Abt. 111 Nr. 2 für die Antragstellerin zu 1 eingetragenen 182,93 M, P) Antragsteller zu L: das Aufgebot des Hypothekenbriefes vom 11. November

, Des

698 über die im Grundbuche von Za. borze Bd. VI Blatt 245 in Abt. III

Nr. 25 für den Kaufmann Abel Seidel in Breslau eingetragenen 1600 M, c) Antragsteller zu 8: das Aufgebot des Hypothekenbriefes vom 5. Dezember i9t7 über die im Grundbuche von Zabrze Bd. 44 Blatt 1605 in Abt. III Nr. 2 für Frau Marie Marklowskti geb. Kroker in Januschkowitz Krs. Cosel ein⸗ getragenen 1500 A, d) Antragspteller u 4: das Aufgebot des Hypotheken⸗ riefes vom 18. Februar 1913 über die im Grundbuche von Zabrze Bd. 22 Gl. 830 in Abt. III Nr. 8 für den In⸗ validen Franz Giel in Hindenburg ein⸗ getragenen 8500 MM, e) Antragsteller zu 5: das Aufgebot zur Ausschließung der Gläubiger der im Grundbuche von Zaborge Bd 23 Bl. S861 in Abt. III Nr. 1b für die geistesschwache Fran⸗ ziska Drost in Pohlsdorf, Krs. Gleiwitz, eingetragenen 57702 MM, f) Antrag⸗ steller zu 6: bas Aufgebot zur Aus— schließung der Gläubiger der im Grund⸗ buche von Zabrze Bd. 16 Blatt 602 in elbt, 111 Nr. 3 für Julignna Polefta in . eingetragenen 189,63 * Hi

Marg. Die Hypothetengläubiger bzw. die Inhaber der Hhpothékenbriefe wer⸗

den gufgefordert, spätestens in dem auf hen 8. Mai E929, vorm. IO Uhr, bom unterzeichneten Gericht in Zim⸗ mer 60 anberaumten Aufgebotstermine äthre Rechte anzumelden bzw.

kunden vbrzulegen, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihren Rechten hzw.

die Kraftloserklärung der Urkunden e folgen wird.

Ginvenburg, den 9. Januar 1929.

Amtsgericht.

39181

Unter Bezugnahme auf die eidesstatt lichen Versicherungen vom 16. 11. 19238 und 14. 1. 1929, nach welchen ihnen die Gläubiger der Rechte unbekannt und die Rechte selbst von ihnen in letzten 10 Jahren in keiner Form an⸗ erkannt worden seien, haben das Auf⸗ gebot zur Ausschließung der Gläubiger durch Erlaß von Ausschlußurteilen be⸗ antragt: 1. der Holzdrechsler Karl Theodor Fischer in Pobershau . die auf dem Grundbuchblatt des ihm ge⸗ hörigen Grundstücks Blatt 61 für Pobershau R. S. in Abteilung III Nr. 1a und b am 6. Oktober 1841 ein⸗ getragenen Kaufgeldhypotheken für a) Karl Gottlob Schmiedel an 29 Tlr. Ngr. Pfg. 60 M und b) Hanne Conkordie verehel. Küchler und nach deren Tode für deren Ehemann Karl Gotthold Küchler, an noch 55 (6, ur— sprünglich 55 Tlr. Ngr. Bfg. 2. Der Holzdrechsler May Albin Rösch in Pobershau R. S. 54 für die auf dem Grundbuchblatt des ihm gehörigen Grundstücks Blatt 83 für Pobershau R. S. in Abt. IIl unter La bis c am 3. Oktober 1812 eingetragenen Kauf⸗ geldhypotheken für a) Christianne verw. Albrecht an 7 Tlr. 5 Ngr. 8 Pfg., b) Hanne Christliebe verw. Kröhnert eb. Albrecht in Chemnitz an 7 Tlr. 5 Ngr. 8 Pfg. und e) Hanne Concordie verw. Galle Wendler geb. Albrecht in Chemnitz an 6 Tlr. 5 Ngr. Pfg. Die Gläubiger werden aufgefordert, pätestens i dem auf Montag, den 9. April 1929, nachmittags 2M Uhr, vor dem Amtsgericht Zöblitz anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihrem Rechte er⸗ folgen wird. 8s R 429. Amtsgericht Zöblitz, 14. Januar 1929.

Solst! Bekanntmachung.

Auf Antrag des Je ,,,, Herbert von Pastor in Aachen, Ecken⸗ berg, ist Termin zur . . eines Ie f lien schlusses über die sofortige Auflösung des mit seinem Grundbesitz in der Gemeinde Dürwiß belegenen bon , . Familienfideikommisses Rittergut Drimborn bestimmt worben

*

auf: Dienstag, den 25. Februar 1929, mittags 18 Uhr, im Justizgebäude des Oberlandesgerichts in Köln, am Reichenspergerplatz 1, Zimmer 18. Nach § 3 der Pr. Verordn. über Familien- güter in der Fassung der Bekannt⸗ machung vom 30. Dezember 1920 C6.

und der Netallwarenfabriken Mehlis über se 1009 Papiermark, umge⸗ die Ur⸗

den

von 1931 S. 77 sind außer dem Fidei⸗ kommißbesitzer die zur Nachfolge in das Fideikommiß berufenen Familienglieder (Anwärter) zur Teilnahme am Familien⸗ schluß berechtigt. Die Teilnahme⸗ berechtigten werden aufgefordert, sich bei der unten genannten Aufsichts⸗ behörde zu melden. „Zuzuziehende“ An⸗ wärter, d. h. die Anwärter, die sich innerhalb des Deutschen Reichs auf- halten oder die zur Wahrung ihrer ünwärterrechte einen innerhalb des Deutschen Reichs wohnhaften Vevoll⸗ mächtigten bestellt und diese Bevoll⸗ mächtigung der Aufsichtsbehörde durch eine öffentliche oder öffentlich be⸗ glaubigte Urkunde nachgewiesen haben, gelten, wenn sie besonders geladen sind, als zustimmend, wenn sie weder spä— testens am Tage vor dem Termin durch Einreichung einer von einem Nichter oder Notar beurkundeten oder von einem Richter, Urkundsbeamten der Gescheftsstelle eines Amtsgerichts oder Notar beglaubigten Erklärung bei der Auflösungsbehörde noch im Termin eüme Erklärung zu dem vom Fidei⸗ kommißbesitzer eingereichten Entwurf des Familienschlusses abgeben.

Köln, den 14. Januar 1929.

Das Auflösungsamt für Familiengüter.

89185 Aufgebot.

Die Landwirt Michael Metzler Ehe⸗ frau Katharina geb Scheller in Unter- en pf hat beantragt, ihren verschollenen vorgenannten Ehemann, geboren am 1. 5. 1862 in Edel ingen, zuletzt wohn⸗ haft in Unterschüpf, für tot zu erklären. Der Genannte wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 19. Juli 1929, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. Alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen geben können, werden aufgefordert, dies späte⸗ stens im Aufgebotstermin dem Gericht anzuzeigen.

Boxberg (Baden), 2. Januar 1929.

Amtsgericht. 89188 =

Durch Ausschlußurteil vom 10. Janugr 1939 werden die Aktien Nr. 1170, 1627 15811 der Vereinigten Thüringer A.. G. in Zella⸗

stempelt in je 200 RM, für kraftlos

v

4.

deffentlich Zustellungen.

89196 Oeffentliche Zustellung.

Die Cheftau Minna Hertrich, geb. Richter, in Erfurt, Johannezufer Nr. 8, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Meinhardt in Erfurt, klagt gegen ihren Ehemann, den Handarbeiter Friedrich Hertrich, früber in Erfurt, zurzeit un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund des §z 1568 B. G. B., unter der Behauptung, daß der Beklagte ehewidrigen Verkehr unterhalte, sich nicht um die Klägerin und die Kinder kümmere, jetzt auch un⸗= bekannten Aufenthalts sei mit dem An⸗ trage auf Scheidung der Ehe aus Schuld und Kosten des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor den Einzel richter der 3 Zivilkammer des Tand⸗ gerichts in Erfurt auf den 5. März 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Erfurt, den 15. Januar 1929. Geschäftsstelle des Landgerichts.

59198] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefiau Emmy Hauptmann geb. Kofahl in Altona, Barmer Straße 9111, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Lutterloh in Hannover, klagt gegen den früheren Obersekretär Willy Sauptmann, letzt unbekannten Aufenthalts, früher in if ern Kronenstraße 37, auf Grund

1568 B. G. B. auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd—⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Hannover auf den 1. März 1929, vor⸗ mittags 10 uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Hannover, den 16. Januar 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 3 des Landgerichts.

S9207] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Kaufmann Hedwig Schwarz, geb. Kley, in Schivelbein. Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Weiler in Köslin,

klagt gegen ihren Ehemann, den Kauf— mann Franz Schwarz, srüber in Schivel, bein, J. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf

Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1274 Abs. 1 B. G.-B. Die Klägerm ladet den Beklagten zur mündlichen Ver—⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 111. Zivil⸗ kammer des Landgericht in Köslin auf den 8. März 1929, vormittags 9g uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll mächtigten vertreten zu lassen.

Köslin, den 2. Januar 19298.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

S9199] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Frieda Pawlaf, geb. Lukoka, in Domäne Laskowitz, Kreis Ohlau. pig. bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ho mann in Raumburg a4. S., klagt gegen den Schweizer Josef Pawlak, früher in Klein Kayna bei Merseburg, auf Grund der 1565, 15968 B. G. B., auf Ehe—⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Naumburg a. S. auf den 19. März 1929, vormittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Naumburg a. S., den 1I5. Januar 1929.

Die Geschaäͤstsstelle des Landgerichts. 9201] Oeffentliche Zustellung.

Es klagen unter dem Aktenjeichen: 1. 4 R 256/28. Die Frau Else Schmidt geb. Noffke in Stettin, Brüderstraße 10 bel Noffte, Prozeßbevollmächtigter: Rechts ⸗˖ anwalt Arndt in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Kutscher Bruno Schmidt, früher in Stettin⸗Bredow, Metzstraße 13. jetzt unbekannten Aufenthalts. 2. 4 R 24/27. Der Schneider Franz Nehls in Stettin, Bredower Straße 17, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtõ anwalt Dr. Struck in Stettin, gegen seine Ehefrau Wanda Nehls geb. Woltschach geschiedene Mierke, früher in Frankfurt a. O., Ziegelstraße 35 bei Jeschke, jetzt unbekannten Aufenthalts 3. 4R 366/23. Die Frau Lydia Tae geb. Liebermann, in Frankfurt a. M. Seehosstraße 19 bet Schneider Sönntgen, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Pagel in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Speditionsarbeiter Emil Tegge, früher in Misdroy / Ostsee, Seestraße 2, jetzt unbekannten Aufenthalts. 4. 4ER 392/28. Die Frau Wilhelmine Martanne Brunzler⸗Baeler, geb. Hekendorf in Berlin, Drontheimer Straße 12, Hof IV, bei Genge, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hirsch in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Gärtner Anton Beeler, früher in Gut Kunom i. Pomm. jetzt unbekannten Aufenthalts. 5. 4 R 4360/28. Die Frau Ida Frank geb. Michael verw. Maschke in Stettin, Pommerensdorfer Str. 17 1 bei Maaß, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt

aycke in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Willt Frank, früher in Stettin, Oberwiek 72, jetzt unbekannten Aufenthalts. 6. 4 R 442728. Die Frau Gertrud Schliebitz geb Duchrow in Frauendorf, Herrenwieserstr. 80 b, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hübner in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter und Seemann Paul Schliebitz, früher in Stolzen hagen⸗-Kratzwiek, * unbekannten Aufenthalts. 7. 4 R 457127. Die Frau Margarete Eibrecht geb. Borck in Stettin, Bredower Str. 16. Prozeß. bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Klauß in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Otto Eibrecht, früher in Ladenthin, Kreis Randow, jetzt unbekannten Aufenthalts. 8. 4 R 468/38. Die Frau Gertrude Funke geb Borchert in Stettin,

Bergstraße 8 bei Borchert, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Arndt in Stettin, gegen ihren Ehemann, den kaufmänntichen Angestellten Heinrich Funke, früher in

Stettin, jetzt unbekannten Aufenthalts. g. 4 R 474/283. Die Frau Else Benz geb. Ach in Hohenreinkendorf, Kreis

Randow Prozeßbevollmächtigter; Rechts⸗ anwalt Dr. Sartig in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Schweizer Albert

Benz, früher in Hohenreinkendorf, Kreis Randow, jetzt unbekannten Aufenthalts.

10. 4 R 530s27. Die Frau Marie Hinz geb. Gabel in Nauͤgard, Gute Hoffnung o, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Sternseld in Stettin, gegen ihren Ehe— mann, den Kanzleiangestellten Karl Hinz, früher in Stettin. Saunierstraße 8, bei Runzel, jetzt unbekannten Aufenthalts. 11. 4 R 534128. Die Frau Minna Strehlow geb. Falk in Grabow, Kreis Regenwalde, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Witkowski in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Hilfsweichensteller 4. D. Paul Strehlow, früher in Misdroy, jetzt unbekannten Aufenthalts. 12. 4 R 660s28. Die Frau Berta Michaelis geb. Heidner in Kiel Kuhfeld 17 Propeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtranwalt Dr. Frantz in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Schifft⸗ koch Helmut Michaelis, früher in Swine⸗

münde, etzt unbekannten. Aufenthalts. 13. 4 R 672 28. Der Schausteller Otto Erdmann in Torgelow, Neckermünder

Ehescheidung aus 5 1568 B. G. B und

Straße 27, Prozeßbevoll mächtigter: Rechte⸗ anwalt Dr. Pagel in Stettin, gegen seine Ehefrau, Erna Erdmann, geb. Wegner, früher in Berlin, Fröbelstraße 15, etzt unbekannten Aufenthalts. 14. 4 R 67428. Die Frau Helene Dittmer geb. Holz in Stol jen hagen⸗Kratzwiek, Kirchenstraße 18, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justtjrat Fließ in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher August

Dittmer, früher in Stolzenhagen⸗Kratz wiet,

setzt unbekannten Aufenthalts. 15. 4 ER 2001283. Die Frau Martha Dutzeck geb. Smyk verw. Wergin in Regen⸗ walde, Große Wallstraße 17, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Kloer in Stettin gegen ihren Ehemann, den Töofer⸗ meister Wilhelm Dutzeck, früher in Swine⸗ münde, Karlstraße 2, bet Pank, ietzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, mit dem Antrage: zu U bis 7, 9 bis 15 auf Ehescheidung, zu 8 auf Nichtigkeit der Ehe bzw. Ehe— scheidung. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 4. Zivilkammer des Land- gerichts in Stettin, Albrechtstraße 3 a auf den 27. März 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer 23, mit der Aufforderung, sich durch einen bet diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Stettin, den 17. Januar 1929.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. S9202] Oeffentliche Zustellung.

Der Bergarbeiter Paul Herzberg in Zwickau i. Sa., Neue Lengenselder Straßel / 3. Prozeßbevollmächtigter: Rechts. anwalt Hermann Kretzschmar in Zwickau, klagt gegen seine Ehefrau Emma Herz- berg geb. Frädrich, früher in Cranzin, Kreis Arnswalde, Provinz Brandenburg (Neumark), bei Frau Auguste Frädrich geb. Milke, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts. streits vor die 6. Zivilkammer des Land gerichts zu Zwickau auf den 19. März 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bel diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen

Zwickau, den 16. Januar 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts Zwickau. 59204] Oeffentliche Zustellung.

Das minderjährige Kind Hildegard Benz, geboren am 8. 9. 1917 in Franz burg i. Pommern. vertreten durch den Kreisausschußsekretär Willt Rosengreen in Greifswald als bestellter Pfleger, klagt gegen den früheren Molfereibesitzer,. fetzigen Naufmann Hermann Benz, früher in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung an den Kläger, vom 1. Ja⸗ nuar 1924 ab bis zur Vollendung seines 16. Lebensjahrs als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von monatlich 30 RM (dreißig Reichsmark), und zwar die rückständigen Beträge sotort,

die künftig fällig werdenden am Ersten

eines jeden Monats, zu zahlen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin- Mitte, Neue Frledrichstr. I5, 1. Steck, Zimmer 253/55, auf den S. April 1929, vormittags 10 Uhr, geladen. Die Einlassungsfrist ist auf 1 Monat festgesetzt.

Berlin, den 11. Januar 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Amtsgerichts Berlin-Mitte.

892067

In der Zivilprozeßsache Schröter gegen Francois Schmid, wegen Unterhalis— forderung, wird der Beklagte zur Fort— setzung der mündlichen Verhandlung des Rechtsstreit s vor das Amtsgericht in Beilin⸗Lichterfelde, Ringstr 9, auf den 5. April 1929, vormittags 9 Uhr, geladen.

Berlin ⸗Lichterfelde, 14 Januar 1929.

Das Amtsgericht. S9203] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma „Hausrat“, Kommunale Möbel beschaffungsstelle G. m. b. H. in Altona, Gr. Bergstr 147, klagt gegen den Maurer Adolf Het, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Altona, Marien⸗ straße 13 p., wegen käuflich gelieferter Waren lt. Kaufvertrag vom 26. 1. 1927 mit dem Antrag auf Verurteilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 457,80 vier⸗ hundertsiebenunddreißig 5si9 . Reiche⸗ mark nebst 3o / Zinsen über Reichsbank⸗ diekont seit dem 3. August 1928. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Altona / Elbe, Zimmer 186 auf den 5. März 1929, vormittags 10 Uhr, geladen.

Altona, den 10. Januar 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

59194) Oeffentliche Zustellung.

Die Fuma Ernst Fleck in Breslau Ring 7, Klägerin, Prozeßbevoll mächtigte Rechtsanwälte S. Kober und Dr. Berliner in Breelau, Höschenstraße 4. klagt gegen l. den Kaufmann Conrad Stromenger, 2. Frau Susanne Stromenger, 3. Frau

Emmy Schreck,. früher in Breslau, Kaiser⸗Wilhelm⸗Str 12, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagte, unter der Behaup⸗ tung, daß der Klägerin für gelieserte Waren der Kaufpreis von 161245 RM zustehe, mit dem Antrag, die Beklagten als Gesamtschuldner durch erforderlichen⸗ falls gegen Sicherheitsleistung vorläufig voll streckbares Erkenninis zu verurteilen, an die Klägerin 1642,45 RM nebst Koso Zinsen seit 1. Januar 1927 zu zahlen. Die Klägerin ladet die drei Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts in Breelau auf den 29. April 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer 45, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Breslau, den 16. Januar 1929). Weimann, Aktuar, Urfundsbeamter der Geschäftsstelle des Landgerichts. 24.0. 3129.

39206] Oeffentliche Zustellung.

Der prakt. Arzt Dr. Hans Giaaz in Berlin W. 62, Kalckieuthstraße 8, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Fritz Kalischer, Hans Kaufmann und Leonhard Krombholz in Berlin W. 9. Schelling⸗ straße i, klagt gegen Frau Edith Dicker geb. Tiling, zuletzt wohnhaft gewesen Berlin W. 50. Augsburger Straße 60, abgemeldet nach London, wegen 6 mit dem Antrage, die Beklagte kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu ver⸗ urtetlen, an den Klaͤger 240 RM nebst 7 oo Zinsen seit dem 1. Juli 1926 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Charlottenburg. Zimmer 119, auf den 4. März 1929, vormittags 9 Uhr, geladen.

Charlottenburg, den 12. Januar 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Amtsgerichts. Abt. 10.

(S9 200

Die Frieda Barkus in Leipzig, Sidonien⸗ straße 2 III, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Curt Fritzsche in Leipzig, klagt gegen den Kaufmann Paul Töpfer, früher in Leipzig. Albertstr. 18 bei Oehlmann, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung daß die Klägerin dem Beklagten am 27. November 1927 ein Darlehn in Höhe von 1500 RM zur Gründung einer Existenz gegeben habe, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver- urteilen, an die Klägerin 1506 RM nebst 4 0— svinsen seit dem 1. April 1928 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den. Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 12. Zivilkammer des Landgerichts zu Leipzig auf den 28. Fe- bruar 19289, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Leipzig, den 15. Januar 1929.

Der Ürkundsbeamte der Geschäftsstelle

b. d. Landgericht Leipzig.

S9208] Oeffentliche Zustellung.

Die Tierversicherungsgesellschafst A.-G. „Halensia in Bad Godesberg a. Rheln, vertreten durch Direktor Lange ebenda, Klägerin, im Prozeß pertreten durch Rechtsanwalt Dr. Georg Götz in München, Kaufingerste. 23 11, klagt gegen Sicher, Richard, Kaufmann, früher in München, St. Paulstr. 9. jetzt un- bekannten Aufenthalts, wegen rückständiger Prämie, und beantragt, den Beklagten zur Zahlung von 35,40 RM nebst 2 010 Jinsen über Reichsbankdiskont seit 18. Fe⸗ bruar 1928 zu verurteilen. Der Beklagte Sicher, Richard, wird hiermit zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Donnerstag, den 7. März 1929, vormittags 9 Uhr, vor das Amts— gericht München, Justizpalast, Zimmer Nr. 38/0, geladen.

München, den 15. Janug 2 Geschäftsftelle des Amtsgerichts München.

(89209

Oeffentliche Instellung. Ladung.

In Sachen der Frau Marie Lottchen vhl. Dengler geb. Cchuster in Dresden, Peterstraße 9 11, Prozeßbevollmächtigter: rechtsanwalt Rönsch in Radeburg, An—⸗ tragstellerin, gegen die Wirtschaftegehilfin Emilie ledige Haberl, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Antragsgegnerin, wird der Antragstellerin für die Zustellung der Ladung zur Güteverhandlung und der Er- änzung des Güteantrags in der Nieder⸗ cn über die Sitzung vom 22. Ottober 1928 die öffentliche Zustellun weil a, gemacht ist, daß der Auf⸗ enthalt der Antragsgegnerin unbekannt ist. Die Antragsgegnerin wird erneut zur Güteverhandlung auf den 25. Fe⸗ bruar 1929, vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht in Radeburg, Bezttk Dresden, geladen. . sie neue Tat⸗ jsachen vorbringen will, wird sie ersucht, diese zur Vorbereitung der Güteverhand⸗ lung umgehend dem Gericht schriftlich in zwei Stücken mitzuteilen. Ihr Erscheinen im Termin wird jedoch durch eine solche Mitteilung nicht entbehrlich. Wenn sie nicht erscheint und sich auch nicht durch

bewilligt,

eine mit schriftlicher Vollmacht hzersehene vollsährige Person vertreten läßt, kann ihr

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