1929 / 20 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Jan 1929 18:00:01 GMT) scan diff

510. Amtliche Gewinnlisten: Nach jeder Ziehung gibt die General-Lotterie⸗Direlftien mit ihrem Stempel und mit dem ge— drückten Namen von mindestens zwei Direktionsmitgliedern versehene Gewinnlisten aus. Die Gewinnlisten der 1 bis 4. 4lasse er— scheinen eiwa s Tage nach Beendigung der Ziehung jeder dieser Klassen und die Gewinnliste der 5 Klasse erscheint etwa 10 Tage nach Beendigung der Ziehung dieser Klasse. Die Gewinnlisten können nach dieser Zeit bei den Lotterieeinnehmern unentgeltlich eingesehen werden. Bei Bezahlung des Bezugs preises und der Auslagen können sie auch von den Lotterieeinnebmern bezogen werden solange deren Vorrat reicht Für die Richtigkeit von privaten Gewinnlisten. Zeitungsmeldungen und sonstigen Mitteilungen über das Ziehung. ergehnis übernimmt die General-Lotterie⸗Direktjon keine Gewähr.

II. Gewinnzahlung: 1. Nur der rechtmäßige Besitz des Loses sichert den Gewinnanspruch. Der Inhaber eines Gewinn— loses hat erst nach Ablauf von 2 Wochen nach Beendigung der Ziehung derjenigen Klasse auf die das Los laufet, Anspruch auf die Gewinnzahlung. der die amtliche Gewinnliste (5 10) zugrunde ju legen ist. Die General -Lotterie⸗Mrektjon ist nur gegen Uebergabe Gewinnloses zur Leistung verpflichtet Das Gewinnlos muß innerhalb der im 5 14 bestimmten Frist dem zu— ständigen Einnehmer G 17 zur Einlösung vorgelegt und übergeben werden. Ein anderer Einnehmer ift nicht berechtigt. den Gewinn auszuzahlen. II. Zu einer Prüfung der Berechtigung des Inhabers des Loses ist die General, Lotterie⸗-Direktion nicht ver— pflichtet. Sie ist aber bemgt, die Gewinnzahlung einstweilen auszusetzen, wenn erhebliche Bedenken dagegen bestehen, dan der Inhaber zur Verfügung über das Los berechtigt ist. Der Gewinnforderung gegenüber kann sie alle Rechte geltend machen, die dem Einnehmer aus dem Verkauf des Lofes gegen den Inhaber zustehen. III. Han ein deutsches Gericht

der eine deutiche Verwaltungsbebörde die Auszahlung an den Inhaber urch eine vorschristsmäßig zugestellte einstweilige Verfügung, Zablungssperre oder jonstige Entscheidung verboten, fo ist der Ein— nebmer verpflichtet, die Zahlung so lange auszusetzen, bis die Ver⸗ fügung. Zahlungssperre oder Entscheidung von dem Gericht oder der Vermaltungsbebörde wieder aufgehoben oder sonst hinfällig geworden oder bis dem Einnehmer von den Beteiligten oder von dem Gertcht durch rech tefräftige Enticheidung diejenige Person bezeichnet worden ist an die Zahlung geleistet werden soll jV Vermag der Einnehmer nach Ablauf von zwei Wochen (Ars. I) einen Gewinn von 1M Reichẽ⸗ mark und darüber nicht sogleich zu zablen, jo kann sich der In— haber des Loses darüber eine Bescheinigung erteilen lassen und sie zufammen mit dem Gewinnlos selbst an die Gene ra-Lotterie-Direktion einreichen. Wenn gegen die Auszahlung keine Bedenken bestehen, wird die General-Lotterie⸗-Direktjon dem Losinhaber den Gewinn duich die General⸗Lotterie⸗-Kasse auszahlen oder auf seine Gejahr und Kosten durch die Post übermitteln lassen.

5 12. Abzug von den Gewinnen: Die Gewinne und die Prämien sind unter Abzug von 20 pH bar zahlbar. Der Ein— nehmer ist verpflichtet, dem Spieler au Verlangen über den ihm Hiernach gemäß der gestempelten Gewinntabelle der General-Lotterie— Direktion vom 9 Januar 1929 zustebenden Gewinnbetrag bei der Autzahlung eine Berechnung zuzuftellen und die Gewinntabelle zur Einsicht vorzulegen.

5 13. Abhanden gekommene Lose: 1. Das Abbanden⸗ lommen eines Loses hat der Spieler, wenn er nicht das gerichtliche Au fgebotsverfahren herbeiführen will, dem zuständigen Einnehmer (61) angesäumt unter genauer Bezeichnung des Lojes schriitlich in deutscher Sprache anzujeigen II. Ist beim Eingang der Anzeige das Neulos oder der auf das vermißte Los gefallene Geroinn bereits verfallen oder dem Inhaber des voses ausgehändigt, so behält es dabei sein Bewenden. III. Andernfalls kommt es darauf an, ob das als vermißt angezeigte Los zur Erneuernng oder zur Gewinnzahlung bis zum Ablauf der hierfür vorgesehenen Fristen (8 g und 14) vorgelegt und übergeben wird. Ist dies nicht geschehen, so wird dem Verlustanmelder vorausgesetzt., daß gegen jeine Berechtigung keine Bedenken bestehen das Neulos ausgehändigt, wenn er spätestens eine Kalenderwoche vor Beginn der nächsten Ziehung bis 18 Uhr den planmäßigen Betrag ent— richtet hat. Für die Gewinnzahlung gelten die Bestimmungen des §z 14 1I. IV. Wird dagegen das vermißte Vos vorgelegt und gegen Bescheinigung übergeben, so hat der Einnehmer dem Verlustanmelder den Tag der Vorlegung und Uebergabe sowie, wenn möglich, auch Vor- namen. Zimamen, Stand und Wohnort des Eigenbesitzers des Loses u deren Annahe dieser ebenso wie zur Uebergabe des Loses zur Vermei⸗ ** des Verlustes seines Anspruchs verpflichtet ist unter Einschreibung unverzüglich anzuzeigen. Das Neulos ist dem Vorleger sofort ausm zubändigen, falls dieser die planmäßigen Bedingungen (S 6) erfüllt und nicht der Nachweis geführt ist 6 111II) daß er zur Verfügung über das Los nicht berechtigt ist. Die General-Lolterie-Direktion ist in einem solchen Fall anch zur Auszahlung des Gewinns an ihn berechtigt und wird dadurch von jeder Verbindlichkeit aus dem vos und dem Svielvertrag völlig befreit, jedoch ist sie nicht verpflichtet, vor Ahlauf eines Monats nach der Vorsegung und Uebergabe des Loses zu zahlen. Der Einnehmer wird daher in der Regel bis dahin den Gewinn einbehalten. so daß der Verlustanmelder während dieser Frist gegen den Eigenbesitzer im Aufgebot verfahren die einstweilige Verfügung oder die endgültige Entscheidung eines deutschen Gerichts über die Zahlung erwirken und zustellen lassen kann. V Haben mehrere Personen ein Los als vermißt angezeigt nd, bevor es von anderer Seite rechtzeitig vorgelegt ist, das Neulos oder den Gewinn planmäßig abgefordert, so werden diese von der General-Lotterie⸗ Dirertion so lange einbehalten, bis ihr von den Veilustanmel dern oder vom Ge— richt durch Entscheidung diejenige Peron bezeichnet worden ift, an die geleistet werden soll, und auch dann nur an diese Person ausge⸗ händigt, wenn feine Bedenfen dagegen besteben, daß einer der Verlust⸗ anmelder tatjächlich empfangeberechtigt ist. VI. Uebrigens haftet die Staatstasse ken Anmeldern vermißter Lose nicht für Nachteile. die ihnen bei Außerachtlassung vorstehender Bestimmungen durch die Einnehmer entstehen 5I4. Verfallzeit der Gewinne: 1. Der Gewinn- anspruch erlischt mit dem Ablauf von 4 Monaten nach dem letzten Ziehungetag der Klasse, in der das Los Fezogen ist. II. Wird bis zum Verfalltag ein Gewinnlos als vermißt angezeigt (8 13), so er⸗ icht der Anspruch des Verlustanmelders erst dann, wenn er den Ge⸗ winn nicht gegen Quittung innerhalb der Frist von einem weiteren Monat abgefsordert hat, die mit dem ersten Tag nach Ablauf der Verfallzeit beginnt. Rei mebieren Verluftanmeldern muß inner⸗ halb des weiteten Monats bei Meidung des Verlustes jedes Änspruchs guch die Bejeichnung ter zum Empfang des Gewinns ermächtigten Person bewnkt und dem Einnehmer zugestellt sein.

Slo Ein Anspruch auf Verabfolgung von Losen bestimmter Nummern zur 1 Klafse einer Lofterie besteht nicht.

§z 16. Allen Antragen ujw an die General Lotterie⸗ Direktion ist stets das Nückporto für die Antwort beizufügen.

Berlin W 56. Markgrafenstraße 39. den 9. Januar 1929.

General⸗Direktion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterle. Dr. Huth. Dr. Feu l ner. Pont. Köhler.

Le rod .

Nichtamtliches.

Breuß ischer Staatsrat. Sitzung vom 23. Januar 1929. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger)

Der Staatsrat beschäftigte sich heute zunächst mit dem Gesetzentwurf über das Staubecken bei Ottmachau in Schlesien. Nach der Vorlage sollen die Vorschriften des Ge⸗

6 d d

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 20 vom 24. Januar 1929. S.

setzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 nur insoweit Anwendung finden, als ihnen die Vor— schriften dieses Gesetzes nicht widersprechen. In der Be⸗ gründung wird darauf hingewiesen, daß durch das vom Reich in Aussicht genommene Staubecken in Ottmachau große Flächen landwirtschaftlich genutzter Grundstücke unter Wasser gesetzt werden, um ein Erliegen der zahlreichen kleineren und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe der Gemeinden zu ver⸗ hindern. Den Eigentümern soll an Stelle einer Geldentschädigung eine Abfindung in Land gewährt werden. Dafür die Grundlage zu schaffen, ist dei Zweck dieses Gesetzes. Es sollen nach dem Gesetz für diesen besonderen Fall die Enteignung und die Land⸗ zuteilung nach Art der Anliegersiedlung in einem Umlegungs⸗ verfahren durchgeführt werden, das zugleich die wirtschaftliche Umlegung einschließlich der Herstellung eines der neuen Lage entsprechenden Wege⸗ und Grabennetzes und die Neubegrenzung der Gemeinde⸗ und Gutsbezirke ermöglicht Da die Ent— schädigungsfeststellung nach der Reichsverfassung den ordent⸗ lichen Gerichten vorbehalten ist, soweit Reichsgesetze nichts anderes bestimmen, und da für die Abfindung Land nötigen— falls in einem Verfahren enteignet werden muß, ist vom Reich ein besonderes Ermächtigungsgesetz in Aussicht genommen, das den Reichsrat bereits passiert hat und nunmehr dem Reichstag zugegangen ist. Der Berxichterstatter wies darauf hin, daß die Oderschiffahrt im dortigen Gebiet stark an Wassermangel zu leiden habe, und daß sich die Reichs wasserstraßenverwaltung genötigt geseben babe, mit dem Bau eines Sitaubeckens für die Glatzer Neisse bei Ottmachau zu be⸗ ginnen, wofür hereits 3 Millionen Mark zur Versügung gestellt worden seien. Durch das Staubecken würden nun 300 Morgen besten Landes unter Wasser gesetzt werden, so daß eine Entschädigung der Eigentümer dieses Geländes notwendig werde. Da eine Fest⸗ setzung der Entschädigung durch die ordentlichen Gerichte, wie es die WVeriassung vorschreibe, Jahre in Anspruch nehmen würde sei beab— sichtigt, die Entschädigungsberfahren durch die Spruchkammer beim Landesfulturamt in Breslau durchzusühren. Den betreffenden Be⸗ sitzern solle für alle Verluste volle Entschädigung gewährt werden.

Der Staatsrat beschloß, Einwendungen gegen den Gesetz⸗ entwurf nicht zu erheben.

Der vom Landwirtschaftsminister und vom Minister des Innern vorgelegte Entwurf einer Ausfü hrungsanweisung zum Straßenbaugesetz für die hohenzollernschen Lande vom 29. November 1928 wurde genehmigt.

Durch Kenntnisnahme erledigte der Staatsrat dann noch eine Denkschrift des Innenministers über die Durch⸗ führung der Auflösung der Guts bezirte. In dieser Denkschrift wird u. a. Aufschluß über die technische Durch— führung des Ende Dezember 1927 erlassenen Gesetzes über die grundsätzliche Auflösung sämtlicher Gutsbezirke gegeben.

Mitglied Burmann (Soz.) wies bei dieser Gelegenheit darauf hin, daß immerhin noch 89 Gutsbezirke in Preußen in privater Hand verblieben. Zwar höre sich diese Zahl ziemlich harmlos an, doch wolle feine Fraftion trotzdem das Staatèministerium auf die Bedeutung dieser Frage hinwessen. So herrichten z. B. im Kreise Bunzlau in dem dem Fürsten von Solms gehörigen, weit über 100 0M Morgen großen Bezirk geradezu menschenunwürdige Zustände. Der Fürst habe u. a. die gesamte Eleftrizitäts verwaltung ver⸗ schiedener Dörfer in seiner Hand und benutze die Gelegenheit, um die Lieferung von Strom an Bedingungen zu knüpfen, die an sich nit dem Elektrizitätsvertrag gar nichts zu tun hätten Ferner hätten armselige Dorfbewohner für die Benutzung einer baufälligen Brücke bei jedem Fuhrwerk 20 Pf. Zoll zu entrichten. Einer von frei— gewerkichaftlich organisierten Arbeitern erbauten Turnhalle werde kein Strom geliefert Das für den Lebensunterhalt nicht unwichtige Beerensammeln bleibe neuerdings nur den 666 Angestellten der Gutsbezirkspeiwaltung vorbehalten, während den ärmsten Bewohnern des Queißtales die Erlaubnis dazu vorenthalten werde

Graf von Kevserlingk (A. G) verwahrte sich enischieden gegen die Anschuldigungen des Vorredners und befonders auch da— gegen, daß die Angelegenheit nicht erst im Ausjchuß klargestellt worden, sondern gleich im Staatsrat selbst zur Sprache gebracht worden Jjei. Immerhin könne er aus den Unterlagen, die er erst wenige Stunden vorher erhalten habe bereits mitteilen, daß z B. bezüʒglich des Brückenzolls von einem Mißbrauch feine Rebe sein könne. Es handele sich hier um Rechtsverbälmisse, die unter ucht und für einwandfrei befunden worden seien. Die Einschränkung des Beelenjammelns verfolge den Zweck in erster Linie den Waldarbestern die Möglichteit zum Sammeln zu lassen, Fremden dagegen nur unter erschwerten Bedingungen die Sammeserlaubnis zu geben. Der Redner erklärte zum Schluß de Behauptungen des sozialdemokra—⸗ tischen Vorredners für unbegründet und stellte das ihm übermittelte Material dem Hause zur Verfügung.

Damit war auch dieser Punkt der Tagesordnung erledigt, und der Staatsrat vertagte sich auf Donnerstag vormittag.

Preußijcher Landtag. 32. Sitzung vom 23. Januar 1929, 12 25 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Verein deutscher Zeitungsverleger. *)

Zur Beratung stand als einziger Gegenstand die zweite Lesung des Landwirtschaftshaushaltes.

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde der Antrag der Wirtschaftspartei über die Errichtu'n g von Innungs⸗ krankenkassen dem Bevölkerungsausschuß, der Ankrag der Deutschnationalen über Aenderun g der Diszi⸗ plinarbestim mungen dem Beamtenausschuß über⸗ wiesen.

Abg. Peters⸗Hochdonn (Soz) erstattete sodann den Bericht über die Beratungen des Hauptausschusses zum Etat der Landwirtschaftlichen Verwaltung. Mit der Beratung verbunden wurde die Besprechung einer großen Anzahl von Anträgen, die teilweise auch den Hauptausschuß bereits be⸗ schäftigt hatten. Sie betreffen insbesondere die große Not⸗ lage der Landwirtschaft im allgemeinen und besonders in den Grenzgebieten. Ferner werden verlangt: die Förde⸗ rung der Ansiedlung, die Niederschlagung von Winzerkrediten, die Steuerung der Notlage der , , Flußregu⸗ lie rungen, Besserung der Wohnungsver⸗ 1 der Landarbeiter, Melioratkonen, Kanalisierungen und Flußregulierungen, Kredit⸗ und Steuererleichterungen, Hilfsmaß⸗ nahmen zur Steuerung der Rotlage der zucker rüben bauenden Sgandwirtschaft. Für diese Fragen liegt auch eine Anzahl großer 1 vor. Die große Anfrage der Deutschnationalen über die Preußenkasse

) Mit Ausnahme der durch Sperrdtuck hervorgehobenen Reden

der Herten Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

[ j ö x ö. ar a , , m, , n , . , r ir, , . , 77 7 777 7 7 7 1 ß ? n J . 1 . . 11 6 - . z 2 ö . . . ? * ? e 2 = . 1 . . . ——

Eine grof

Problem. Der Zwi Wollen Sie, so fragte der Redner, also mit der Wirtschaftspartei reaktionäre Wirtschaftspolitik treiben oder wollen Sie auch dem Konsumenten zu seinem Recht verhelfen? Der Enqueteausschuß hätte festgestellt, daß der Preis der Kartoffel bedeutend schwanke— Die gute Kartoffelernte werde jedesmal, das hätte der , nachgewiesen, zu einem Fluch der Landwirtschaft! Warum? Wei der Absatz begrenzt, weil die Kartoffelproduktion nicht beliebig gesteigert werden könne. Nur eine großzügige Organsifation der Kartoffeltrocknung könne helfen. Der Enqueteausschuß i. aber sestgestellt, daß der Prozentsatz der getrockneten Karto vie zu gering sei. (Zuruf des Abg. Schiftan D Vp: Die Trocknungskosten sind zu hoch!! Die Kartoffellrocknung könne aber nur vom Staat organisiert werden! Wenn man das Problem gelöst habe, Getreide⸗ und Kartoffelpreis zu stabilisieren, dann könne guch der Viehzüchter zweckmäßig arbeiken! Beim Schweine⸗ preis spiele jedenfalls das polnische Schwein keine Rolle! (Zu⸗ tufe rechts) Er, Redner, warne vor leeren Deklamationen gegen den . Handelsvertrag. Die „Deutsche Tageszeitung“ habe erklärt, o

Ja, darauf wolle ja auch niemand verzichten! An der hohen, Spanne zwischen , , , . und Verbrauchspreisen beim Schweinefleisch sei jebenfal Hie müsse die i ef efrich Organisation eingreifen; sie sei die wirkliche Selbst e Tageszeitung“ habe in Artikeln von einer schäd der Richtlinien des Genossenschaftswesens gesprochen. (An= haltende Zwischenrufe bei den Deutschnationalen: Barmatschieber Heilmann) Der polnische Landarbeiter müsse aus der deutschen Wirtschaft verschwinden. Es müsse 26 gesorgt werden, daß der deutsche Landarbeiter leben könne. Man müsse au zu einer Versöhnung ommen zwischen der Bevölkerung auf dem Lande und in den Großstädten. Diesem Ziele dienten aber nicht deut ich⸗ nationale Ausigssungen, die bon einem Haß sprächen gegen die „geistig und körperlich verkommenen Großstädter“. „Herunter mit, der roten Fahne!“ Diese Forderung habe der deu tsch— natignale Abg. von Rohr als die einzige Rettung der Land— wirtschaft bezeichnet. Eine solche politische Verhetzung könne der Landwirtschaft keine Hilfe bringen. Produzenten und Konsu— menten in Stadt und Land müßten einheitlich zusammengeschlofsen werden, damit beide zu ihrem Recht kämen. Arbeiter und Wifsen— schaftler müßten , , Das sei der Fels, auf dem eine glückliche Zukunft der

könne. (Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten gebungen rechts. Zuruf der Nationalsozialisten: Barmat vobiscum])

ymptomatis mit einem Zuruf links: Die Ihr in ö a kan ich vermehrte Anbaufläche hatte nach dem Kriege natürli eine

9a* st nnter warm mr e r, . n r 66 soll erst später, voraussichtlich beim Finanzhaushalt, zur Be— sprechung kommen.

976 5 . . . ö . Mme.

Abg. Roeingh (3e ntr.) erstattete den Bericht ber s 8 ,,, . s n J eine Reihe von Anträgen, die vom Hauptausschuß schon be⸗

handelt waren.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten

Dr. Steiger nahm hierauf das Wort. Seine Rede wird

nach Eingang des Stenogramms veröffentlicht werden.

In der Aussprache erklärte Abg. Heilmann (Soz.), es . für alle eine Selbstve rständlichteit sein, nach bester Einsicht er Not der Landwirtschaft zu stenern. Die Deutschnationalen aber hielten an der Behauptung fest, die bisherige Politik sei schuld. (Zuruf rechts: Erfüllungspolitik) Die Behauptung der Rechten, die Politik der letzten zehn Jahre sei eine sozialistische gewesen, treffe nicht zu. Das zeige schon die Tatsache, daß die Zwangswirtschaft aufgehoben worden sel, ehe man die notwendige Ersatzorganisation für die Landwirtschaft geschaffen habe. Da sei gegen den Willen der Sozialdemokraten geschehen. Auch die Zölle seien gegen die Sozialdemokraten gemacht worden. Und

doch hätte soeben der so landwirtschaftsfreu ndliche Landwirtschafts minister zugegeben, daß die Getreidezölle sich überhaupt nicht aus⸗ gewirkt hätten. Die Politik, fuhr der Redner fort, die in den letzten jehn Jahren gemacht wurde, ist Ihre (nach rechts) Politik, nicht die Politik der Sozialdemokraten. Ihre Landwirtschafts⸗ politik hat bankrott gemacht, nicht unsere! Die landwirt chaft⸗ liche Beriebsführung sei heute eine Sache der ,. ge⸗ worden. (Widerspruch rechts) Nur mit den Mitteln der Nationalökonomie und der Stgtistik könne die Agrarfrage gelöst werden. Es gäbe nur eine Intelligenz, nur eine Wissenschaft, nur eine Logik, nur eine richtige Methode, nur ein richtiges Resultat. (Zuruf rechts: Die Methode Heilmanns!) Karl Marz habe in einer Jugendschrift sehr richtig gesagt, derselbe Geist, der die philosophischen Systeme baue, derselbe Geist könne auch nur das Agrarproblem lösen! (Lachen rechts. Die wissenschaft⸗ liche Methode müsse auch in der Landwirtschaft sich auswirken! ße Zahl landwirtschaftlicher Betriebe sei noch nicht über= schuldet! (Widerspruch rechts) Bezeichnend fei auch die Tat⸗ sache, daß im städtischen Hausbesitz eine Unrentabilität bestehe, ein Zuschußbedarf gegenwärtig nicht! Daß ein Hausbesitz ein Defizit mache, sei eine Ausnahme. Trotzdem sei die Verschuldung der Hausbesitzer doppelt so groß geworden wie in der Landwirt schaft! Enischeidend sei die Frage, ob die Landwirtschaft heute rentabel betrieben werden könne oder nicht. Davon könne in vielen Zweigen der Landwirtschaft nicht die Rede sein, so in der

Getreide⸗ und Viehwirtschaft! (Hört, hört! Wie könne man

diese Unrentahilität überwinden? Zölle könnten nicht helfen, sagt der Minister; eine bessere Kreditwersorgung sei nötig. Der

Minister habe darauf verwiesen, daß der Getreidepreis inter—

national sei! Zweckmä— ig sei die Verbesserung der Ernte— sinanzierung. Deshalb sei die Verbindung zwischen Preußen⸗ lasse und Schenerkonzern zu begrüßen gewesen! Der denksche

Vanzwirt, müsse, nach der Ernte rasch verkaufen, um seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Lange Arbeit werde nötig

sein um die Ernte zu finanzieren. Was hätten wir für gewaltige

Preisunterschiede beim Getreide erlebt! In Amerika habe man eine andere Organisation. Er bleibe dabei, daß auf dem Gebiet des Getreidepreises nur die Monopolisiernng der Einfuhr helfe, geleitet von einer vom Reich geführten öffentlichen Körperschaft. Zuruf rechts: Das wird was Schönes werden!) „Ohne Mono⸗ polisierung der Getreideeinfuhr kommen wir in Deutschland nie⸗

mals zu stabilen Getreidepreisen!“ Das habe Herr von der Osten (D.

Nat.) im Jahre 1925 hier selbst erklärt! Deutschland ver⸗ kaufe sein Getreide zu billig und kaufe zu tener ein. Wir würden

zu einem staatlichen Getreideeinfuhrmonopol kommen müssen und würden dazu kommen. Die Deutschnationalen verlangten in einem Antrag beschleunigte Maßnahme, damit eine bessere Preis⸗ gestaltung eintrete! Ueber Vorschläge zerbrächen sie sich nicht den Kopf. Jedenfalls müsse der Bauer rentabel arbeiten können,

und der Städter . ein billiges Brot ge n Das sei das chenhandel stecke den Profit in die Tasche.

feln viel

ne Kontingentierung und öhne Sicherung gehe es nicht.

s der Zwischenhandel schuld. Hier

ilfe der Landwirtschaft. 896. die 43 utsche ichen Verletzung

eutschen Landwirtschaft ii gründen Gegenkund⸗

Abg. Schulze⸗Stapen (D. Nat. betonte u. a., Minister⸗

präsident Braun und die ihm nahestehenden Kreise . immer wieder erklärt, sie behandelten die Landwirtschaft p

das frühere Regime und sie hätten im Etat für 1939 wieder 5,2 Millionen mehr für die Landwirtschaft eingestellt. Er⸗ staunlich ist dann aber die Feststellung des gleichen Minister⸗ 3 identen, daß 25 vH des ro grundbesitzes konkursreif, also

leglicher als

offnungslos verschuldet sind. Hätte er sich die Mühe gemacht,

auch die y Besitzgrößen zu prüfen, würde er gemerkt haben, daß da die * /

Westen. Die Landwirtschaft ist eben eine Einheit. Deshalb liegt eine gewisse Unehrlichkeit in dem Verfahren der heutigen Regie⸗ rungsparteien, deren Politik eben doch nur den Bankrott der . i, . Dafür sind auch die Bauernunruhen

erhältnisse ebenso liegen, und zwar im Osten wie

„die man als Sturmzeichen deuten muß, die ni ichselzucken . sind. (Sehr wahr! rechts. zene setzt) Die im Kriege zwangs—

eberproduktion zur Folge, gegen die sich alle Länder durch

*

II do. R. 2, fCll. 1.7. 30

143K, Preußische Sst⸗

. ausgest. b. 81 12.17 , Rh u. Westf. agst. 6. 31 18.17 1 Sächsische ag i. 6. I Z17 . Schle sische, anst. H. 31.12. 1 , Schl. Holst. agst. L. 31 17.116

Berliner Börse vom 23. Januar

Amtlich festgestellte Kurse.

1Franc, 1 Ftra, 1 85u, 1 Peseta = 0, o NM. 1 6österr. Gulden Gold = 2 00 RM. 161d Bsterr. B. 170 RM. 1. ung. oder tschech W. 9 36 RM. 7 Gld. sidd. W. 12,66 RM. 1 Gid. holl. W. 1679 NM. 1 Mark Banco 156 RM. 1 Hand. Krone 1.195 RM. 1RNRubel (alter Kredlt⸗Rbl.) 2.16 RM. alter Goldrubel 826 RM. (Gold! 490 RM. 1 Peso (arg. Pap.) 1 Dollar —= 420 RM. 1 Pfund Sterling 20,40 RM.

österr. W. 0. 60 RM.

c

1Shanghat⸗Tael 2,50 RM. 1 Yen 2, 10 RM. 1 Zloty, Danziger Gulden C480 RM. 1 Pengs ungar

Die einem Papier beigefügte R sagt, daß nur vestimnmte Nummern oder Serien

seferbar sind

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wärtig nicht stattsindet Die den Ziffern bezeic

Spalte bei

kommenen Gewinnantei ergebnis angegeben, so ist e vasjenige des vorletzten

Geschüftsjahrs.

Les, Die Notierungen für Telegraphische Aust⸗ zahtung sowie für Ausländische Banknoten beftuden sich fortlaufend unter, Handel und Gewerbe“ Le Etwaige Druckfehler in den heutigen Knrtangaben werden am wächsten Börfen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be— richtigt werden. Irrtümliche, fpäter amt—⸗ Notierungen möglichst bald am Zchlust des Kurszettels als „Verichtigung“ mitgeteilt.

Bankdiskont.

Verlin 6a (Lombard 7. Amsterdam 49. Brüssel 4. Kopenhagen tz. London 4. Paris 3. Prag 5. Schweiz J. Stottholm z. Wlen C

Deutsche festverzinsliche Werte.

Anleihen des Reichs, der Länder, Schu ge bir tsanleihe n. Nentenbriefe.

Mit Zinsberechmung.

lich richtiggestell te

Heutiger Voriger Heutiger Voriger ö

München Schatzan⸗ weis. 26. fäll. abz] Nürnberg Gold⸗A. 1926 unk. b. 19381

do. R. 19, tgb. ga do. N. 3B, r3. 108 7

do. Schatz anwsg. 26 unk. bis 1938 Oberhau . Rheinl. RMA. 27, uk. b. 32 Pforzheim Gold A. 19296, rz. 1981

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192, rz. 1937 Weimar Gold⸗Anl.

Zwickau Kae= 1926, uk. bis 291 8 2. Ohne Zinsbere

Mannheim Aul.⸗Ausl.⸗ Sch. einschl.“ g Abl. Sch. (in 4 d. Aus losungsw.

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do. do. Kum. 1a, 1b.ukz 17 2,

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bedeutet, daß eine amtliche Preisfestste

(in P d. Auslosungsw.)

Pfandbriefe und Schuldverschreib öffentlicher Kreditanstalten und Körperschaften. gekennzeichneten Pfandbrlefe u. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Instituten gemachten Mitteilungen als vor dem 1. JInnuar 1918 ausgegeben anzusehen. a) Landschaften Mit Zinsberechnung.

. . . zachsen Prov.⸗ ltien in der zweiten Spalte beigefügten RM Ag. 18, unk. 33 8 hnen den vorletzten, die in der dritten fligten den letzten zur Ausschüttung ge

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Helsingfors J. Italien 6. Madrid 5e. Oslo 5M.

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Kreisanleihen. Mit Zinsberechnung.

983, 15h 6 * 7166 Dhl. Im. Deckungs besch.

, 39 landschaftl. Zentral eckungsbesch. bis 31. 12. 17 Nr. 1 = 1464 6290 4. 84. 8 Ostpreußische Y, aus⸗ gegeben bis 81. 18. 17..... 3h Pommersche M, aus⸗ gestellt bis 81. 12. 17

34, 85 Pomm. Neul. für indbesitz, ausgestellt

Siadtanleihen. it Zinsberechnung.

Altenburg (Thür.) Gold⸗ A. Idb.ab 31 Augsbg. Schatzanw. 1928. säll. 1. 5. 31 6 L531 —— wis 81. 12. 17... .... .....

k, 85 Sächsische, ausge

Berlin Gold⸗Anl. 26 1.1. 2. Ausg., tg. 81 ds. 1924, tg. 25

Vonn RM⸗A. v

4 Sächs. landsch. Kredith Sächs. Kreditverein 148 Kredi 2, 26— 23 lwersch. * do. do. 36g bis Ser. 29 (1. 173] 318. Schles. Altlandschaftl.

Braunschweig. R M⸗ Anl. 26 M, kdb. 8] Breslau RM ⸗Anl.

ausgest. bis 24. 6. 17 (alle), Mausgest. bis 21. 12. 17

3, 33 Schleswig⸗Holstein ditv. M ausg. b. 81.12. 17 zestfälische b. 3. Folge,

Meichspost 1.10 DMSG 9766 Dresden RM⸗ * 1986 R. 1, uk. g1 bo. 1926 R. 2, uk. gz e l Duisburg RM⸗A. * Westpr. Ritterschaftl. II m. Deckun göbesch. ) k 4 25h 6 4,260 9 zr, 385 Westpr. Neuland⸗ schaftl. m. Deckung besch. bis

ü sseldorf RM A.

Eisenach RMaAnl. 192, unk. 1931 Elberfeld RM⸗Anl. 1826, ut. 31.12.31 7 Emden Gold⸗Anl. 1926. rz. 19831 6 Essen RM⸗Anl. 26, Ausg. 19, tilgb. 32

jzeinbogen n. ohne Erneuerungsschein.

b) Stadtschaften. Mit Zinsberechmnung.

Verl. Pfdh. A. B.⸗Pf. 1

=. . . lin S des Auslofungsw.)

Gelündtgte, ungektindigte, verlasle und unverloste Rentenbriefe. 133 Brandenb. agst. b. 81.1847 * Hanno. ausgst 6.31. 12. 1j 2 Hess.⸗Nass. agfst. b. 31.1

1, Lauenvurger, agst. b. 1, Bomm. ausgest.] 1, Posensche, agst. l

Provinzialanleihen. Mit 3insbæarechnung.

Gänndenburg. Prov. Mär, Al. Eg, Köb. ab 3a Do. do. E, Tb. ab e Hann. Lotzkr. G. x6 Ms vo. do. 27, tg. 3 Ro dy. tꝗg. 31 68 dann. Brov. GB- 1.

n. 1. Iiigb. nb 6

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Frantfurt a. Main Gold⸗ X. a6, T3. 32 FItltrth Gold⸗Anl. v. 1922, kündb. ab 29 Gera Stadtkrs. Anl. v. 26, kdb. ab 1.5.82 Görlitz RM ⸗Anl. von 1928, uk. 39 Hagen i. W. RM⸗ Anl. v. 29, uk. Zz Kiel RM-Anl. v. 26,

Preuß. Zr. Stadt⸗ schaft G. Pf. R. 1,30 10 bo. Do. Neihe 5, 30 169 do. do. Reihe 7. 31 10 do. do. R. ) u. Con. 31 do. do. Reihe 9, 92 do. do. Reihe 10, 32 do. do. R. 14 u. 15,32 do. do. Reihe 16, 33 do. do. Reihe 19,33 do. do. R. 20 U. 21. 34 do. do. Reihe 6, 82 do. Reihe 11, 82 do. R. 2 u. 12, 32 do. R. 1 u. 13, 32 Ohne Zinsberechnung. Berlin Pfdbr. alte M, ausgestellt bis 91. 12. 10177 Verlin. Pfdbr. alte Neue Berlin. Pfdbr. M ausgestellt bis 81. 12. 1917 ) ene Verlin. Pfdbr. ] I Vrandenb. Stadtschafts⸗Pfb. Vortriegssticke) ] 45 do. do. (Nachtrie gs stücke) 1 Magdeburger Stadtyfandbr v. 1911 (8instermin 1 1. 7)

Dhne Zinsscheinbogen n. ohne Exnenernngsschein.

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Koblenz RM⸗Anl. von 1926, uk. 81 Kolberg Dstseebad N Mi⸗ A. v. a7, T3. 82 Köln Rw⸗Anl v. 26.

Weile,

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Königsberg i. Pr. Gold Ag. 2. 3 uk Bz do. RMunl., T3. 26 do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, unk. 33 Magdeburg Gold⸗A 1926, uk. biz 1981 do. 28, uk. 6. 83

Anleihe, rz. 1930

Mülheim a. d. Ruhr NM es, tilgb. 81

llentiger] Voriger .

c) Sonstige.

Mit Zinsberechnung.

Sachs. Alten bh. Landb. do. do. S. u. 10. R. 4

do. Gotha Landtred.

do. do. O2, 093, O5 139 do. Mein. Ldird. get. do. do. konv., get. Schwarzb. Rud. dk

do. do.

do. Sondersh. Land⸗ kredit, get. 1. 4. 2437

Westf. Pfandbriefamt f. Sau sgrundstůtke.

„Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Ern

GoldSchuldv. R. 2, 1. Thür. L. S. V. rz29 do. do. N. 1. x3. abꝛs

Vayer. Sandelsbl.

G⸗Pfb. R. 1-5, uk. a3 do. do. R. 6, uk. a4 do. do. R. 1. uk. 289 do. do. R 2-4, ul. 30 do. do. R. 5, uk. 81 do. do. R. 6, uk. 31 bo. do. R. 7, uk. 31 do. do. R. 1, uk. 32 do. do. R. 1, uk. 32 do. do. R. 2, ul. 8

Vayer. Landw. ⸗Bt.

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Bayer. Vereins ban?

G. Pf. S. 1-5, 11-283, 3670, 8 4. 67r 529, 30 do. S. 60, 63, 68, 69

riickz. 62 bo. S. 90, 91, rz. 35

do. do. S. 92. 93. rz. 03 do. do. S. 94, 5, rz. 8

do. S. 1— 2, T3. 8e do. Ser. 1 do. Ser. 2, r3. 32 do. Komm. S. 1 10 bo. do. S. 1, 13. 92

Verl. Hyp. B. G.⸗Pf.

Ser. 2, unk. b. 30 do. do. Ser. 8. uk. a9 do. do. Ser. 4. uk. B60 do. do. S. gu. 6, ul. 80 do. do. S. 12. uk. 82 do. do. S. 18, uk. 33 do. do. S. 15, uk. 34 do. bo. Ser. , uk. 32 do. do. S. 1, nf. 2

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82

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A. 6 R. A 26, tg. 31 14.109 83, 16 do. do. A. 6 RB27, 432 1.3.5 758,5 6 Hess. Ldbt. Gold Hyp.

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Gold 1923 uk. 29 11.7 96.756 do. 3. 1.5.1 952586 bo. 15.11 B6, 75 s do. do. S. 1 Uu. 3, T3. 30 1.5.11 876 do. do. GM (Liqu. 49 1.1.7 MI,4b do. do. G. . S. 2 6. 8 IL4.106 8.2656 do. do. G. Tom. R529 1.4.10 81,25 6 Preuß. Ld. Pfdbr. A. gn, , tg. 20 1.4.16 10, 75b do. do. N 1.17 9575 do. do 114.7 MN. 5 G do. do 1.1.7 98,25 6 do. do l 1.17 86, 25 6 do. do 8 1.4.10 B68, 5 6 do. do 33 1.4.10 80 25 6 do. do 8 1.17 65,5 6 bo. do. N. 8. tg. g0 1.17 7188 do. do. Tom. R 12. 83 1.1.7 D556 do. do. do. R. 11tg 34 1.1. 76 do. do. do. It. 6. tg. 32 1.4.10 86, 5b 6 do. do. do. R. g, tg. 82 1.1 85356 Schlw.⸗Holst. Elltr.

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Gld.⸗Pfd R 1, ut. 5d 144.16 97, 5 6 do. do. 26 R. 1, ut. 31 1.17 82,5 a do. do. 27 R. 1, ur. 32 12.5 816 Wi rtte n zg. na rt.

Gi ö. Rem. 13.35 1.10 89 5 6

ed.

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Ohne Zinsberechnung. Di nom u. ⸗Sammelabl.⸗ Anl.⸗Auslosgssch. S. 1 in J 2b a do. Ser. 2 do. J0h do. ohne Ausl. Sch do. Ez. I5b einschl. M Ablösungssch

Deutsche Pꝓfdbr.⸗Anst.

Pos. S. 15, uk. 80-6414 1.17 Dres dn. Grundrent.⸗

Anst. Pf. SI. 2,5 J-107 4 versch. do. do. S. 3. 4. 6 do. do. Grundrentbr 1-3 1.4.10 —— Lipp. Lande

v. Lipp. Sandes sp. u. L. 4 1.1.7

do. do. 1.1. Oldenbg. staat versch.

do do. unk. 114 do

do. do. 9 do

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1.3.5 90,26 6 1.6.17 77.5 6

1.3.5 D6,5 6

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do do. do. do. do. do. do. N. 10 u. 11, uk. 32 do. do Kom R. Ink. 33

enerungsschein.

Pfandbriefe und Schuldnerschreib. von Sypothekenbanken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Lignid. Pfandbr. Mit Zinsberechnung.

Gt. I. Goldtr. eim.

Verl. Hyp. V. G. Pf. Ser. 10, unk. b. 3 do. do. S. 8. Mobilis.⸗ fd r) 47 do. do. S. 8 (Liq.

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20. S0. 1926. T3. 19 do. do. 1927, rz. do. do. 1826 (Liq. Pfdb.) G. Unt. ⸗Sch. Inteilsch. z. rig⸗= G. Pf. d. Grauns Hannod. Hy VBraunschw.⸗ Hyp. Gl do.

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