1929 / 24 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Jan 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 23 vom 28. Januar 1929. S. 4.

wenden müssen, die ihnen naturgemäß aus dem Vorhandensein der Betriebe erwachsen, die ihnen aus den Aufgaben der sozialen Fürsorge usw. erwachsen, die ihnen durch das Vorhandensein der Betriebe auferlegt wird. Auch dieser Gesichtspunkt führt dazu, daß man einem rein schematischen Abbau von oben her wider⸗ sprechen muß.

Selbstverständlich muß bei einem solchen Abbau auch die Frage der sozialen und kulturellen Leistungsnotwendigkeit geprüft werden, die wieder in den einzelnen Gemeinden außerordentlich verschieden liegt, ganz anders liegt, sagen wir, in einer armen Industriegemeinde als in einer reichen Wohngemeinde.

Es wird also auch notwendig sein, die wirtschaftliche Aus— wirkung dieser Gesetze abzuwarten, bis man sich über einen zwangsweisen Abbau der Realsteuern endgültig schlüssig macht.

Lassen Sie mich hieran einige Bemerkungen anschließen, die unser gesamtes deutsches Steuersystem betreffen. Dieses ganze Steuersystem ebenso wie die ganze deutsche Wirtschaft ist schließ⸗ lich eine Einheit, eine Einheit vor allem gegenüber dem einzelnen Zteuerträger. Wenn wir also zu einer Gesamtordnung unseres Stenersystems kommen wollen, dann werden auch Fragen auf⸗ tauchen, die bei der endgültigen Gestaltung des Finanzausgleich? zu berücksichtigen sein werden Ich denke hier namentlich an das große Problem des Lastenausgleichs. Wir haben heute schon einen gewissen Lastenausgleich für die Kommunen inerhalb der einzelnen Länder. Sie wissen, daß das Problem sehr umstritten ist, daß es insbesondere sehr umstritten ist, ob dieser Ausgleich innerhalb der Länder auch mit genügender Berücksichtigung der sozialen Bedürfnisse der Kommunen tatsächlich funktioniert.

Eine andere nicht minder wichtige Frage, nämlich die Frage des Lastenausgleichs zwischen den einzelnen Ländern, will ich noch streifen. Ich erwähnte schon die Verschiedenheit der deutschen Wirtschaftsstruktur, und ich glaube, daß wir tatsächlich in Deutsch⸗ land Unterschiede zwischen den einzelnen Landesteilen in einer Schärfe haben, wie sie andere Großstaaten in dieser Schärfe kaum kennen. Denken Sie zum Beispiel an Extreme wie die Wirt— schaftsgestaltung in Sachsen auf der einen Seite und die Wirtschaftsgestaltung, sagen wir, in Mecklenburg-Schwerin auf der andern Seite. (Zuruf rechts: Oder in Schlesien) Ein Land vom Umfang Preußens kann diese Verschiedenheit eher in sich ausgleichen dadurch, daß es aus dem Ueberschuß zum Beispiel der industriellen Westprovinzen gewisse Zuschüsse für die Be⸗ dürfnisse des Ostens leisten kann. Aber ein Ausgleich zwischen Sachsen und Mecklenburg-Schwerin ist, abgesehen von 5 35 des Finanzausgleichs, wenn ich das in diesem Zusammenhang er— wähnen soll, reichsgesetzlich nicht vorhanden. Nun sind wir ja nur ein Reich, eine Wirtschaft, und alle Teile des Reichs haben gleichen Anspruch auf Berücksichtigung. Das Problem des Lasten⸗ ausgleichs zwischen den Ländern erscheint mir als ein sehr be— deutsames Problem, es muß meiner Meinung nach erst gelöst sein, bis wir zu einem endgültigen Abschluß über die Frage des Abbaus der Realsteuern gelangen können.

Und schließlich hängt ja unmittelbar mit diesen Problemen des Lastenausgleichs für die Länder und für die Gemeinden auch ein Problem zusammen, das ich die Lastengemeinschaft zwischen öffentlicher und privater Wirtschaft nennen will. Denn es ist ja nicht so, daß die öffentliche Wirtschaft von einem etwas individualistischen und etwas isolierten Standpunkt aus als der Feind der privaten Wirtschaft dargestellt wird. (Zurufe rechts: Doch! Nein, es ist in Wirklichkeit so, daß die öffentliche Wirt⸗ schaft jetzt im weitesten Sinne genommen, ich rede nicht von

einzelnen wirtschaftlichen Betrieben daß die öffentliche Aus⸗

gabewirtschaft gerade der privaten Wirtschaft eine Reihe bedeut⸗ samer Lasten abnehmen muß. Denken Sie an unsere gesamte soziale Fürsorge, an unsere gesamte Sozialpolitik. Es ist gar kein Zweifel, daß zum Beispiel die einzelnen Betriebe sehr viel höhere Lasten aufwenden müßten, wenn nicht die öffentliche Ausgabe⸗ wirtschaft dafür sorgen würde, daß die Arbeitskraft durch die Sozialpolitik erhalten bleibt. Hier herrscht kein Interessen⸗ gegensatz, sondern hier herrscht auf die Dauer und von Grund aus gesehen eine wirkliche Lastengemeinschaft zwischen privater und öffentlicher Wirtschaft. Auch hier muß dafür gesorgt werden, daß eben die Ausgaben dieser Lastengemeinschaft für beide Teile erfüllt werden, und dabei ist das Problem der Realsteuern bei der heutigen Struktur der Steuerwirtschaft für Länder und Ge⸗ meinden ein außerordentlich bedeutsames.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch eine Frage be— rühren, die in diesen Gesetzen geregelt ist, das ist die Frage der Genehmigung der Steuerumlagen, wenn sie ein gewisses Aus⸗ maß überschreiten. Es ist hier der Vorwurf erhoben worden, daß diese Genehmigung einen Eingriff in die Selbstverwaltung darstellen würde. Ich möchte da zunächst sagen, daß diese Genehmigungspflicht nichts neues ist, daß ja die Genehmigungs— pflicht, die Staatsaufsicht der Länder über die Kommunen, in den meisten Teilen des Reichs bestanden hat. Aber ich glaube überhaupt, daß bei der heutigen Gestaltung der Steuerbelastung, die eine ganz andere Höhe als vor dem Kriege erreicht hat, diese Genehmigungspflicht sich durchaus vertreten läßt. Meiner Meinung nach gehören gerade in der Demokratie, und gerade wenn wir eine demokratische Reichsverfassung haben, Selbst— verwaltung und Staatsaufsicht zusammen, und im llassischen Lande der Selbstverwaltung, in England, haben wir in bezug auf die finanzielle Gebarung der einzelnen Glieder ebenfalls eine sogar ziemlich weitgehende Staatsaufsicht. Ich glaube, das liegt auch im Interesse einer richtig verstandenen Selbst— verwaltung, die wir durch gelegentliche Vorkommnisse bei ein⸗ zelnen Selbstverwaltungskörpern nicht diskretieren lassen wollen. Meine Damen und Herren! In letzter Zeit habe ich mich sogar oft gefragt, ob diese Aufsicht noch zureichend ist. Ich habe mich gefragt, ob es wirklich auf die Dauer und gerade angesichts der jetzigen Situation auf dem Kapitalmarkt richtig ist, wenn ich zum Beispiel von einer öffentlichen Anleihe eines deutschen Landes erst aus der Zeitung erfahre, und wenn ich dort erst die unerhört schweren Bedingungen erfahre, die dieses Land bei der Aufnahme dieser Anleihe eingegangen ist. Ich glaube, es läge gerade auch im Interesse der Selbstverwaltung, wenn hier ein stärkeres Einvernehmen, eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Reich und Ländern auf solchen Gebieten erfolgen würde, und ich persönlich sage ohne weiteres, daß, wenn diese Zusammenarbeit wegen des Widerstandes einzelner Länder keine freiwillige sein kann, der

Gedanke immerhin naheliegt, ob das Reich nicht auf gesetzlichem Wege sich zum Beispiel eine solche Aufsicht arrogieren soll. Meine Damen und Herren! Damit komme ich überhaupt zur Frage der Stellung der Länder und Gemeinden zu diesen zesetzentwürfen. Ich glaube, Sie werden mir erlassen, hier auf staatsrechtliche Erwägungen einzugehen. Ich glaube, daß der ver⸗ fassungsmäßige Charakter der Vorlagen durch die betreffenden Bestimmungen der Reichsverfassung durchaus gedeckt ist. Aber ich glaube, es handelt sich viel weniger um staatsrechtliche Er⸗ örterungen als vielmehr um wirtschaftliche Betrachtungen, es handelt sich um die Rationalisierung unserer Stenerwirtschaft, die, wie gesagt, im Interesse jedes einzelnen Steuertrögers und damit auch im Interesse aller Länder und Kommunen liegt. Ich bin durchaus der Meinung, daß die Bewegungsfreiheit der Länder und Gemeinden soweit als möglich aufrechterhalten bleiben muß. Aber ohne irgendeine Beeinträchtigung einer solchen

Bewegungsfreiheit läßt sich eine Vereinheitlichung nicht zuwege

bringen. Deswegen mußten in diesen Gesetzen gewisse Schranken aufgerichtet werden. Es ist den Ländern nicht zugestanden die Freiheit der Staffelung. Denn in dem Augenblick, wo wir den Ländern die Freiheit in der Staffelung bei den einzelnen Ge⸗ setzen, bei der Grundsteuer, Gewerbesteuer usw., gewähren würden, würde ja ein Hauptzweck dieser ganzen Gesetze, nämlich die Vergleichbarkeit, natürlich sofort vereitelt werden. Trotzdem glauben auch wir, hier die sozialen Momente berücksichtigen zu müssen. Das geschieht einerseits durch die Festsetzung der Frei⸗ grenzen bei der Gewerbesteuer usw. Es geschieht ferner, indem bei der Gewerbesteuer für eine Degression Vorsorge getroffen wird, eine Degression, der allerdings durch den Charakter der Realsteuern als Objektsteuern bestimmte Grenzen gezogen sind.

Meine Damen und Herren, soviel über die allgemeinen Grundsätze. Nun lassen Sie mich noch ganz kurze Bemerkungen zum Gebäudeentschuldungssteuergesetz machen, das ja auch im Vordergrund des öffentlichen Interesses steht. Der Wohnungsbau wird auch vom jetzigen Reichskabinett als eine der dringlichsten Aufgaben betrachtet. Sie wissen, daß nach den bisherigen Fest⸗ stellungen der Fehlbedarf an Wohnungen etwa 600 000 Woh⸗ nungen umfaßt. Neue Feststellungen des Instituts für Konjunkturforschung haben ergeben, daß bis 1935 noch ein größerer Zuwachsbedarf als bisher als notwendig angenommen werden muß. Bei den ganzen Verhältnissen auf dem Kapital⸗ markt ist es ja eine absolute Utopie, zu glauben, daß dieses dringende Wohnungsbedürfnis ohne Inanspruchnahme öffent— licher Mittel befriedigt werden kann. Meiner Meinung nach muß sich das Bauprogramm auch für die nächsten Jahre auf der Höhe der letzten Jahre halten, wo es uns gelungen ist, 300 00090 Wohnungen im Jahre fertigzustellen.

Nun ist der herrschende Zustand bei der Hauszinssteuer sehr unbefriedigend. Wir haben zunächst eine große Verschiedenheit der Steuerbemessung. Die Steuerbemessung ist verschieden, je nachdem die einzelnen Länder auf der Friedensmiete oder auf der Grundsteuer aufbauen. Wir haben weiter Unterschiede in der Steuerverwendung. Im Maximum wird für den Wohnungs⸗ bau in einzelnen Ländern 30 Prozent der Friedensmiete auf⸗ gewandt, in anderen Ländern sinkt der Anteil für den Wohnungs⸗ bau auf 16 Prozent der Friedensmiete. Das sind also in der Steuerverwendung Unterschiede bis zu fast 100 Prozent.

Außerdem verschieden ist auch die Steuerhöhe. Im Maximum werden 53 Prozent der Friedensmiete, im Minimum 24 Prozent erhoben; also auch hier ein Unterschied von über 100 Prozent. Dazu kommen bei dem bestehenden System zahl⸗ reiche Härten, die ja bekannt sind und die ich im einzelnen nicht aufzählen will.

Das alles hat außer der in einem solchen Steuersystem liegenden Ungerechtigkeit eine Unsicherheit auf dem Grundstücks⸗ markt zur Folge gehabt; die sich daraus ergebende Verschiedenheit und Unsicherheit der Bewertung ist für die Wirtschaft ebenfalls sehr lästig. Deswegen soll hier eine Reform vorgenommen wer— den, deren Grundgedanken die folgenden sind: Einmal soll die neue Steuer ausschließlich auf der Friedensmiete aufgebaut werden, zum andern soll sie in eine Sacherhaltungs⸗ und eine Entschuldungssteuer zerlegt werden. Die Sacherhaltungsstener trifft die unbelasteten Grundstücke, die Entschuldungssteuer ist aufgebaut auf dem Gedanken der Erfassung des Inflations⸗ gewinnes. Dabei soll die Steuer so gestaltet werden, daß eine wirkliche Anpassung an den Entschuldungsgewinn erfolgt. Schließlich sehen die Gesetze, wie sie im Reichsrat eingebracht und verabschiedet worden sind, noch den Abbau der Sacherhaltungs⸗ steuer vor. Die Sacherhaltungssteuer soll im Jahre 1934 zur Hälfte abgebaut werden und im Jahre 1937 ganz verschwinden. Für die Entschuldungssteuer sieht der Gesetzentwurf eine Prüfung darüber vor, ob sie im Jahre 1933 unter Umständen einer nenen Regelung unterzogen werden soll.

Eine wichtige und meiner Meinung nach sozial bedeutsame Vorschrift ist die über die einheitliche Regelung der Verwendung für den Wohnungsbau und für den Finanzbedarf der Länder. Die Verwendung soll so erfolgen, daß eine Hälfte des Aufkommens für den Wohnungsbau, die andere Hälfte für den Finanzbedarf aufgewandt werden darf. Es wird im Gesetze bestimmt, daß dort, wo die Länder bisher Regelungen zugunsten einer stärkeren Ver— wendung für den Wohnungsbau hatten, diese günstigere Regelung aufrechterhalten werden kann.

Dieses Gesetz ist auch nach Meinung der Reichsregierung ein verfassungsänderndes Gesetz. Im Reichsrat ist es leider nicht gelungen, die verfassungsändernde Mehrheit zu erhalten. Der Reichsrat hat nur mit einfacher Mehrheit zugestimmt. Ich fürchte, daß, wenn dieses Gesetz scheitern sollte, alle Härten und Ver— schiedenheiten, Uneinheitlichkeiten und Belastungen der Wirt— schaft, die ich bisher aufgezählt habe, fortbleiben werden. Uebri— gens haben die Länder, die im Reichsrat gegen das Gesetz ge⸗ stimmt haben, das aus den verschiedensten Motiven getan. Wenn wir, wie einzelne Länder es wünschen, die Regelung auch in Zukunft im wesentlichen der Landesgesetzgebung überlassen wer⸗ den, so wird gerade auf diesem sehr wichtigen und einschneidenden Gebiet die Vereinfachung nicht erzielt werden, die, glaube ich, erzielt werden muß. Deshalb hält die Regierung gerade an dieser Vorlage fest und hofft, daß sie in diesem Hause mit der not⸗ wendigen verfassungsmäßigen Mehrheit angenommen werden wird.

chließlich einige Worte über das Steueranpassungsgesetz und Beamtenübertrittsgesetz. Das Steueranpassungsgesetz regelt das Verfahren. Es ist bekannt, daß früher einmal daran gedacht worden ist, die Verwaltung der Realsteuern in vollem Umfang auf die Reichsfinanzverwaltung zu übertragen. Der Gedanke war, dadurch für die Zukunft die Möglichkeit einheit- licher Steuerbescheide über Einkommensteuer, Vermögensteuer und Realsteuern zu schaffen. Die Länder wollten aber so weit nicht gehen, und die Reichsregierung hat schließlich ihren Wün⸗ schen entsprochen. Wir begnügen uns also jetzt damit, daß durch die Reichsfinanzbehörden nur die Besteuerungsgrundlagen und die Steuermeßbeträge festgestellt werden, dagegen die Steuer⸗ bescheide und die Einziehung der Steuern Sache der Länder bleibt. Eine Uebertragung der gesamten Landessteuerverwaltung auf das Reich bleibt möglich; sie findet aber nur auf Antrag des Landes statt. Auch die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und der Steuermeßbeträge stellt und das möchte ich besonders hervorheben in gewissem Umfang die Uebertragung bisheriger Verwaltungsgeschäfte der Länder auf das Reich und damit eine Verwaltungsvereinfachung dar.

Damit ergeben sich dann die notwendigen Bestimmungen für die Uebernahme der Beamten. Bei den Länder⸗ und Gemeinde⸗

uber das

behörden werden Beamte frei, während bei den Reichsbehörden

dann eine gewisse Neueinstellung von Beamten notwendig wird. (Zuruf rechts: Aha! Ganz selbstverständlich; denn es wachsen ja die Aufgaben. Aber diese Neueinstellung von Reichsbeamten wird hinter der Zahl der bisherigen Länder⸗ und Gemeinde⸗ beamten zurückbleiben.

Diese Regelung bedeutet für die gesamte öffentliche Wirk— schaft eine Ersparnis. Diese Ersparnis kann aber nur eintreten, wenn wir die Beamten, die in den Ländern und in den Ge⸗ meinden frei werden, verpflichten können, in den Reichsdienst überzutreten und dort die notswendigen Aufgaben zu vollziehen. Und das sieht eben dieser Gesetzentwurf vor. Ich stehe überhaupt nicht auf dem Standpunkt, daß die Uebernahme eines Landes oder Gemeindebeamten in den Reichsdienst ein Opfer für den Beamten bedeutet. Eine gesetzliche Regelung ist aber notwendig, da es ohne sie in das individuelle Belieben jedes Beamten gestellt wäre, überzutreten oder nicht. Eine Schädigung der finanziellen Verhältnisse der Beamten wird dadurch vermieden, daß die Länder und Gemeinden verpflichtet werden, unter Umständen den Mehrbetrag zuzuzahlen. Auch das halte ich für eine unbillige Bestimmung. Erstens habe ich von jeher den Wunsch gehabt, daß Länder und Gemeinden in Besoldungsordnungsfragen vor dem Reich nicht vorgeprellten. Wenn sie aber vorgeprellt sind, werden sie für eine gewisse Uebergangszeit, die ja nicht sehr lange dauern wird, eben dafür auch die Folgen übernehmen müssen.

Meine Damen und Herren! Ich habe mich bemüht, Ihnen den großen Fortschritt darzustellen, der in der Verabschiedung dieser Gesetzentwürfe liegen wird. (Zuruf rechts: Schließlich müssen wir mehr zahlen Nein, Sie brauchen nicht mehr zu zahlen. Diese Gesetze haben nur mit dem Steuersystem, aber nichts mit ihrer wirklichen Höhe zu tun. Das bleibt Sache der Länder und wird davon abhängen, welche Umlagesätze die Länder und Ge⸗ meinden erheben werden. Die Gesetze verfolgen, wie ich bereits betonte, das Ziel, unser Gesamtsteuersystem klar und durchsta, ng zu machen und dieses Ziel mit dem kleinsten Verwaltungsaufwand zu erreichen.

Meine Damen und Herren! Ich verstehe ohne weiteres, daß man über Einzelheiten verschiedener Meinung sein kann; ich hoffe aber, daß aus der Zusammenarbeit von Reichsregierung und Steuerausschuß schließlich ein Gesetz hervorgehen werde, der dieses Ziel der Vereinheitlichung und der Vergleichbarkeit, diesen wesentlichen Fortschritt in unserem ganzen Steuersystem, tat⸗ sächlich erreicht. Es ist in letzter Zeit Mode geworden, auf die deutsche Verwaltung zu schimpfen, und einer der wesentlichsten Fründe für diese abträgliche Kritik liegt zweifellos darin, daß unser Steuerrecht in den verschiedenen Ländern und Gemeinden so ungleichartig und damit unsere Gesamtverwaltung sehr wenig durchsichtig ist. Aber ich glaube, der Ministerialdirektor Dr. Brecht hatte vecht, wenn er bei der Verabschiedung des Etats des vorigen Jahres im Reichsrat sagte:

„Die dentsche Verwaltung ist, jede Aufgabe für sich be— trachtet, sicherlich weder schlecht noch teuer und auch im ganzen besser als ihr Ruf. Aber durchsichtig ist sie nicht, und manches läuft nebeneinander her. Jeder Eingriff rührt an die Grund lagen eines verwickelten Systems der Verteilung der Zuständig⸗ keiten. Wenn Deutschland nicht in der Lage sein sollte, seine Gesamtausgaben weiter einzuschränken, so muß es die äußerste Billigleit der Verwaltung nicht nur dem Ausland, sondern in erster Linie zur Vermeidung schwerer politischer Erschütte⸗ rungen dem deutschen Volke selbst klar erweisen.“

Diese Durchsichtigkeit herzustellen, ist die Hauptaufgabe dieses Gesetzgebungswerkes, das wir Ihnen vorlegen. Ich glaube, daß wir nach Verabschiedung dieser Gesetze, wenn wir wirklich die Vereinheitlichung und die Vergleichbarkeit haben werden, zu einer fruchtbaren Kritik an unserem Verwaltungssystem und insbesondere an unserem Steuersystem kommen werden. Dann werden wir auch in der Lage sein, unberechtigte Angriffe gegen unsere Verwaltung abzuwehren, und das liegt ja nicht nur im innerpolitischen Interesse, sondern das ist auch ein Erfordernis unserer Außenpolitik.

Deswegen bitte ich Sie, meine Damen und Herren, diese Gesetzentwürfe dem Steuerausschuß zu überweisen, damit er baldmöglichst die Arbeit vollenden kann, die einen wesentlichen Fortschritt in unserem ganzen Verwaltungssystem darstellen würde. (Beifall.

(GFortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Ty rol, Charlottenburg. , Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering in Berlin. Druck der , Drugerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, erlin, Wilhelmstraße 32.

Sechs Beilagen

leinschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen)/

i

Deutsche

2

Preußisch

1

Erscheint an jedem Wochentag abends.

Bezugspreis vierteljährlich 9 Get Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle 8M 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 30 Sey, einzelne Beilagen kosten 10 Ge Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Fernsprecher: F5 Bergmann 7673.

r Reichsanzeiger Staatsanzeiger.

w Anzeigenvreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 t

einer , Einheitszeile 1.15 Ge. Anzeigen nimmt an die Heschäftsstelle Berlin 8W. 48. Wilhelmstraße 32. Ulle Druckaufträge sind aul einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr- druck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter= strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einruckungstermin bei ver Geschäftsstelle eingegangen sein.

Nr. 24. Neichsbankgirotonto. Berlin, Dienstag, den 29.

f

Januar, abends.

8

1929

Postscheckkonto: Berlin 41821.

Lr, Alle zur Veröffentlichung im Reichs- und Staats⸗ anzeiger bezw. im Zentral⸗Handelsregister bestimmten

Druckaufträge müssen völlig druckreif eingereicht werden; es mußs: aus den Manuskripten selbst auch

ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen. Schriftleitung und Geschäftoöstelle lehnen jede Berantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig⸗ teiten oder Unvollständigkeiten des Mannskripts ab. Mg

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Exequaturerteilungen.

Berichtigung zur Verordnung über den Verlauf der Binnen⸗ linie des Grenzbezirks gegen Polen im Landesfinanzamts—⸗ be irk Brandenbury.

Bekanntmachung der Filmprüfstelle Berlin,

r betreffend Zu⸗ lassungs karten.

Preuszen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

r ;; 777 7 77777777777

Amtliches.

Deutsches Reich.

„Dem Königlich egyptischen Konsul in Berlin, Abdel Aziz Ghaleb, Effendi, und dem Konsul von Guatemala in Essen, Carl Piekenbrock, ist namens des Reichs das Erequgtur erteilt worden. . .

Berichtigung.

In dem Abdruck der Verordnung über den Verlauf der Binnenlinie des Grenzbezirks gegen Polen im Landesfingnzamtsbezirk Brandenburg' vom 28. De— zember 1928 Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staaisanzeiger vom 7. Januar 1929 Nr. 5 muß die Ünter⸗ schrift heißen:

Der Präsident des , Brandenburg.

Kuhn.

Berlin, den 25. Januar 1929.

Der Präsident des Landesfinanzamts Brandenburg. Kuhn. .

Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten.

I. Die Zulassungskarten Prüsnummer 20 615 vom 31. Oktober 1928 „Serentissimus und die jetzte Jungfrau“ sind ab 13. Januar 1929 ungültig, wenn sie nicht den neuen Haupttitel Seren sssimus, der Vielgeliebte . . . und die letzte Jungfrau“ tragen.

2. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 615 vom 1. Nobember 1928 Vorspannfilm Serenissimus und die letzte Jungfrau“ sind ab 13. Januar 1929 ungültig, wenn sie nicht den neuen Haupttitel WVorspannfilm: Serenissimus, der Vielgeliebte . . . und die letzte Jungfrau“ tragen.

3. Die Zulassungskarten:

Prüfnummer sb? vom 109. Mat 1922 „Die Rätsel Afrikas“, J. Teil,

( bold vom 13. Mai 15222 ö ö. ö n 6141 vom 11. Juli 192 ö k g 6178 vom 21. Juli 1922 ö =. .

6 6295 vom 8. August 19232, ö .

sind ab 22. Januar 1929 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung der Bildstreifen vom 7. Januar [929 unter Prüäsnummer 21316 mii dem neuen Hauptutel Die MRätjel Arrikas. i Teil! und vom 7, Ja⸗ nugr 1929 unter Prüfnummer 21 317 mit dem neuen Hauptsstel

«Die Rätsel Afrikas, 1IJ. Teil“ erteilten Zulassungskarten sind gültig.

4. Die Zulassungskarten Prüfnummer 19 310 vom 21. Juni 1928 Die chilenische Saspeterindustiie' und Prüsnummer 15440 vom 6. April 1927 . Chilesalpeterwirkung bei Hafer sind ab 27. Januar 1929 ungültig. Nur die durch eineute Zulassung des Bildstreifens bom 12. Januar 1929 unter Prüfnummer 21 397 mit dem neuen Daupttitel „Tote Erde Daz Brot der Welt“ erteilten Julassungs— karten sind gültig.

5. Die Zulassungskarten Piüfnummer 21 198 vom 17. Dezember 19828 Sturm über üsien“ find ab 26. Januar 1939 ungültig, wenn sie nicht das Ausfertigungedatum .1I. 1 257 tragen.

6. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 803 vom 16. Nobember Des Der Patriot“ sind ab 26. Januar 1929 ungültig, wenn sie nicht daz Ausfertigungsdatum . 11. 1. 23 tragen.

7. Die Zulassungskarten Prüfnummer 21 099 vom 10. Dezember 1928 „Stürme“ sind ab 27. Januar 1929 ungültig, wenn sie nicht das Aussertigungsdatum „12. J. 29“ tragen.

8. Die Zulassungskarten Prüfnummer 21 285 vom 25 Dezember 1928 Der rote Kreis“ sind ab 29. Januar 1929 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 14. Januar 1929 unter Prüfnummer 21 395 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.

9. Die Zulassungskarten Prüfnummer 13 305 vom 17. Juli 1926 Carmen“ sind ab 29. Januar 1929 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 14. Januar 1929 unter Prüf— nummer 21 40ß mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.

10. Die Zulassungskarten Prüfnummer 21 280 vom 28. De⸗ zember 1928 Frauentaub in Marokko“ sind ab 1. Februar 1929 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreitens vom 16. Januar 1929 unter Prüsnummer 21 436 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig. .

1II. Die Zulassungskarten Prüfnummer 21 248 vom 21. De- zember 1928 ‚Der Kampf der Tertia“ sind ab J. Februar 1929 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 16. Januar 1929 unter Prüsnummer 21 419 mit dem neuen Haupt⸗ titel Der Kampf der Tertia (Jugend von morgen)“ erteilten Zu— lassungskarten sind gültig.

12. Die Zulassungskarten Prüfnummer 21 239 vom 21. Dezember 1928 Ihr dunkler Punkt“ sind ab 3. Februar 1929 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstrelfens vom 18. Januar 1929 unter Prüfnummer 21 470 mit gleichem Haupttitel erteilten Zu⸗ lassungskarten sind gültig.

13. Die Zulassungskarten Prüfnummer 21 072? vom 6. Dezember 19283 Hurra! Ich lebe!“ sind ab 3. Februar 1929 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 18. Januar 1929 unter Prüfnummer 21 468 mit dem neuen Haupttitel Hurra! Ich lehe! Karussell der Lüge. Der Freund auß Amerika“ erteilten Zu⸗= lassungskarten sind gültig.

14. Die Zulassungskarten Prüfnummer 21 243 vom 21. Dezember 1928 Mit der Kamera durch Berlin. Die Innere Stadt“ sind ab 30. Januar 1929 ungültig, wenn sie nicht das Ausfertigunge datum 15. 1. 29“ tragen.

15. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 989 vom 30. November 1928 Hell in Frauensee“ sind ab 4. Februar 1929 ungültig. wenn sie nicht das Aussertigungsdatum „19. 1. 29 und den neuen Haupt titel Hell in Frauensee. Amor als Schwimmlehrer“ tragen.

Berlin, den 28. Januar 1929.

Der Leiter der Filmprüfstelle. Mildner.

Preuszen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförsterstelle Gladenbach im Regierungs⸗ bezirk Wiesbaden ist zum 1. April 1929 zu besetzen. Be⸗ werbungen müssen bis zum 15. Februar 1929 eingehen.

Die Oberförsterstellen Hardegsen im Regierungs⸗ bezirk Hildesheim und Neuthymen, im Regierungsbeztrk Potsdam sind zum 1. Mai 1929 zu besetzen; Bewerbungen müssen bis zum 20. Februar 1929 eingehen.

Nichtamtliches.

Denutsches Reich.

Der Reichsrat hält Donnerstag, den 31. Januar 1929, 5 Uhr nachmittags, im Relchstagsgebaͤude eine Vollsitzung.

Parlamentarische Nachrichten.

Der ,, des Preußischen Landtags beendete am 23. d. M. die Vorberatung des Domänen haushaltg. Landwirtschaftsminister Dr. Steiger äußerte sich des Näheren über den Ankauf von Gütern in Ostpieußen zur Stützung des Grundstücksmarkts und zur Schaffung einer Land⸗ reserve für die Siedelung. Es sollen nur solche Güter ge— kaust werden, die gut sind, also nicht devastierte Güter. Für Zwecke der Anliegersiedlung wird dann soviel Land zur Ver— sugung gestellt werden, wie für den Bedarf erforderlich ist. Güter, die weniger ertragreich sind, müssen zur Aufforstung kommen. Wenn Güter von den Siedlungsgesellschaften und vom Staate in größerer Anzah! aufgekauft weiden, wird auf dem Gütermarkt schon eine gewisse Erleichterung eintreten. In dem Ankauf und in der Einrichtung von bäuerlichen Beispielswirtschasften wird fortgefahren werden. Eine Niederschlagung von Pachtrückständen kommt nicht in Frage. Das ist auch in der Capriwi⸗Zeit nicht geschehen. Nur auf⸗= gelaufene Votjahrszinsen können in besonderen Notfällen nieder geschlagen werden. Der Domänenhaushalt wurde angenommen.

Der Beamtenausschuß des Preußischen

La notatzs stimmte in seiner gestrigen Sitzung nach Vornahme

einiger Aenderungen den Vorschriften über Einstellung, Anstell ung, Ausbildung und Beförderung der kommunalen Polizeibeamten und über die Stellenbesetzung im Gemeindepolizeidienst zu. Dabei fand Annahme ein Entschließungsantrag Borck (D. Nat.), wonach Schutzpolizeibeamte, die zur Beförderung zum Polizei⸗ offizier geeignet sind, wegen Ueberschreitung der Altersgrenze aber nicht in Frage kommen, mit Ablauf des zehnten Dienstjahres zu einem Polizeikommissarkursus in Eiche zugelassen werden können, damit ihnen beim Uebertritt in die kommunale Polizei die Be—⸗ förderung zum Kommissar erleichtert werde. Angenommen wurde auch ein Entschließungsantrag Beuermann (D. Vp.), zu er⸗— wägen, wie den Beamten der Polizei und der Landjägerei und ihren Angehörigen für besonders schwere Schädigungen an Ge⸗—

1

sundheit und Leben eine besondere wirtschaftliche Sicherung

Form einer Unfallversicherung ermöglicht werden kann.

Statistik und Volkswirtschaft.

In der am 25. d. M. ausgegebenen Nr. 3 des Reichsarbeits⸗ klatts ist der nachstehende Ueberblick über die Gesamt⸗ lage der Arbeitsmarkt- und Wirtschattslage im Dezember 1928 veröffentlicht:

Der konjunkturelle Rückgang und die saisonmäßigen Einflüsse wirkten im Dezember 1928 zusammen, um eine weitere beträchtliche Verschlechterung der Gesamtlage auf dem deutschen Arbeitsmarkt herbeizuführen. Dadurch kam ein Spannungsverhältnis zwischen Angebot in Arbeitskräften und Nachfrage nach solchen zustande, das sich nur wenig von dem des Krisenjahres 1826 unterscheidet. Die Zahl der verfügbaren Arbeitsuchenden betrug im Desember 1923 rd. 2.5 Millionen, dieienige des entsprechenden Monats 1926 erreichte annähernd dieselbe Höhe; nach det Statistik der Gewerkschaften waren im Dezember 1926 eiwa 163 vy der Mitglieder arbeitslos, während der entsprechende vh⸗Satz im Dejember I9z8 16,7 betrug. Viese Entwicklung war um so nachteiliger, als sie in außerordentlich raschem Tempo vor sich gegangen ist. Während im Jahre 1926 die Zahl der verfügbaren Arbeilsuchenden von Oktober bis Dezember von l, Millionen auf 24 Millienen, im Jahre 1927 in den ent⸗ sprechenden Monaten von 900 000 auf 1,9 Millionen anstieg, war im gleichen Zeitraum des Jahres 1928 ein Anwachsen der Zahl der verfügbaren Arbeitsuchenden von 1,3 Millionen auf 25 Millionen zu verzeichnen. Damit war Ende Dezember 1928 der Stand des Vor⸗ jahres um 619 000 arbeitsuchende Personen (d. i. 32,2 vH) über⸗ schritten. Diese im Vergleich zu den Vorjahren erheblich stärfere Verschlechterung gab der Arbeitsmarktlage Ende des Jahres 1928 das Gepräge. Die Ziffern der un terstützten Arbeitslolen bewegen sich in der gleichen Nichtung. Im Verlaufe des Monat Dezember 1928 stieg die Zahl der Hauptunterstützungsempfänger in der Arbeitslosenversicherung um 673 000 auf 1 702000 und reicht damit fast an den Stand der Jahreswende 1926627 heran.

Der Anteil der Außenberufe an der Gesamtbelastung des Arbelts-⸗ marktes geht aus dem nebenstehenden Schaubild hervor. Ende Dezember 1928 betrug dieser Anteil etwa 54 vy. Der fonjunkturelle Rückgang fand bei fast allen Industriezweigen selnen Ausdruck. Im Dezember 1928 verschlechterte sich inebesondere der Beschäftigungs⸗ grad in der Metallverarbeitung. ün Spinnstoffgewerde und in der Lederindustrie. An sich war in den letzten Monaten berelts eine starke Verminderung des Tätigkeitsgrades in den Produktionsmittelindustrien zu verzeichnen. In den Verbrauchs güterindustrien hatte ebenfalls ein stetiger Rückgang stattgefunden, der nur durch jeweilige leichte Belebung einzelner Industriezwelge unterbrochen wurde. Diese konjunkturellen Einflüsse dürften kaum wesentliche Aenderungen erfahren. Zwar hat der Status der Reichs- bank und auch dor Stand der liquiden Anlagen bel den Kredit⸗ banken (im Vergleich zu den Debitoren) eine wesentliche Verbesserung erfahren. Die Entspannung dürfte aber nicht groß genug sein, um etwa im Zusammenhang mit der Diskontherabsetzung zu einer Um⸗ kehr der konjunkturellen Entwicklung zu fühlen. Allerdings wird die Verschlechterung der konjunkturellen Gesamtlage und damit die Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt dadurch wesentlich ge⸗ mildert, daß in den letzten Monaten in wichtigen Industriezweigen eine nicht unbeträchtliche Steigerung der Aussuhr stattgefunden hat. In manchen Industriezweigen, z. B. in der eisenschaffenden Induftrie und im Maschinenbau, hat dseser Umstand wesentlich dazu beige tragen, die zunehmende Verschlechterung der Arbeitsmarktlage zu ver langsamen. Angesichts des rückgängigen Inlandsabsatzes und det starken Hemmungen, die die deutsche Ausfuhr auf dem Weltmarkt ersährt, kann dieses Moment aber immer nur eine Verlangsamung im kontun kturellen Rückgang, nicht aber eine Unterbrechung der Enk— wicklungsrichtung hervorrufen. Zugute kam der deutschen Wirt⸗ schaft und damit auch dem deutschen Arbeitsmarkt, daß sich die , in entscheidenden Wirtschaftsgebieten günstig gestaltete,

Handel und Gewerbe. Ber lin, den 29. Januar 1929.

Die Liquidations kurse per Ultimo FZanuar 1928 stellten sich wie folgt: Allg. Dtsch Credit⸗Anstalt 139 00, Barmet Bank⸗Verein 142.00, Bayer. Hyp. und Wechselbank 170, 09. Bayr. Vereinsbank 166,00, Berliner Handels⸗Gesellschaft 228,900, Commerz-= u Privat ⸗Bank 198 00, Darmstädter u. Nationalbank 282 90, Deunsche Bank 171,900. Ditconto⸗Kommandit 165,900. Dresdner Bank 17100. Mittel deutsche Kredit. Bk. 206,090 Aktienges. f. Verkehrswelen 16390, Allg. Lokalb u. Kraftwerke 179.00. Deutsche Reichsbahn Vrz. 9100, Hambarg ⸗Amerik. Packetf. 129 900 Hamburger Hochbahn 76,00, Ham⸗ burg Südamerikan. Dampf. 176 00, Hansa Dampfschiffahrt 164,00,

. ö 1

*