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der Staat au
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 32 vom 7. Februar 1929.
S. 2.
wie z. B. den früheren Polizeipräsidenten Brand von Königs⸗ berg, die mit Zustimmung Ihrer Parteifreunde in ihren neuen Tätigkeitsgebieten — also Brand in Peine — einstimmig ge⸗ wählt worden sind, sind mir ein Beweis dafür, daß es sich um tüchtige Beamte handelt. Tüchtige Beamte werde ich schützen, jördern und decken; untüchtige werde ich beseitigen, gleichgültig, ob sie deutschnationaler oder sozialdemokratischer oder sonst irgend einer Gesinnung sind. (Zuruf rechts: Wie ist es mit Fenner?) — Fenner ist zur Disposition gestellt. (Zuruf rechts: Wollen Sie ihn auch wieder anstellen? Soll er auch Landrat werden? — Warten Sie doch ab, können Sze nicht abwarten, bis er wieder
verwandt wird? (Zurufe rechts. — Also warum dann diese Hast! Die Kritik, die Sie an meiner Amtsführung geübt haben, ist,
wie ich glaube erwiesen zu haben, absolut abwegig und auf Agitation gestellt. Size hat sich als unzutreffend erwiesen und hat mir nur gezeigt, daß ich mit meiner Politik, die die Politik des Staatsministeriums ist, auf dem richtigen Wege bin. (Lebhafter Beifall.)
12. Sitzung vom 6. Februar 1929, 11,20 Uhr.
(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Der Preußische Landtag überwies heute zunächst einen Zentrumsantrag über die Ge währung von Staats⸗ beihilfen wegen Unwetterschäden in dem ostpreußischen Kreis Braunsberg ohne Debatte an den Landwirtschaftsausschuß.
Nach weiteren Ausschußüberweisungen folgte die zweite Beratung der deutschnationalen Novelle zum Gesetz über die Gemeindewahlen vom 18. April 1928. Der Ausschuß hat nun aus der Vorlage die bei der letzten Beratung geltend gemachten technischen Bedenken entfernt,
so daß jetzt die Möglichkeit geschaffen werden soll, auch in den
Gemeinden, die nach dem J. März 1928 neu gewählt haben, ohne Zweidrittelmehrheit den Bürgermeister oder Gemeinde⸗ vorsteher usw. zu wählen. In allen anderen Fällen soll die
Wahlzeit der besoloeten Bürgermeister usw. durch die Ge⸗ meindevertretung bis zum 31. März 1930 verlängert werden
können, wenn der Stelleninhaber zustimmt.
Ueber die Ausschußverhandlungen berichtete Abg. Dr. Hoffmann⸗Münster (D. Vat.
Ohne Debatte verabschiedete das Haus die Novelle in zweiter und dritter Lesung nach den Ausschußbeschlüssen. In der dann fortgesetzten zweiten Le ung des Haus⸗ halts des Ministeriums des Fnnern führte
Abg. FJohanssen (D. Vp.) aus, auch unter Berücksichtigung der Ta (ache daß der Innenminister stark , 9 sei die gestrige Rede! Grzesinskis, nach seiner persön ichen Auffassung als alter Beamter, den Anforderungen eines dem Staat bei der Eiatvertretung nicht gerecht geworden. (Leb⸗ hafte Zustimmung rechts.) Der Redner hält die Grenzfrage für die wichtigste und brennendste deutsche Frage, die nur, wenn neuer
Grenzelnbruch im Osten, Westen und Norden verhindert werden
solle, durch die gemeinsame Anstrengung aller gelöst werden könne. Dem zermürbenden Vernichtungskrieg der Gegner seien Reserven entgegenzustellen. Das deusche Volk müsse üherall erkennen, was an unseren Grenzen in immerwährendem Kampf um hohes Gut geleistet und geduldet werde. In Schleswig⸗Hoistein sei die Lage deshalb eine besondere, weil Dänemark nur 1 eine Grenze von 50 Kilomeier habe und wie gebannt auf sie schaue. Dänemark mache reiche Mittel zu seinen Gunsten flüssig. Der fast ein⸗ timmige Beschluß des Hauptausschusses, die Lücken im Etat, wo 64 die Grenzfonds standen, auszufüllen, begrüße er, ebenso grundsätzlich den Optimismus des Ministers wegen der Ver⸗ waltungsreform, zu deren Einzelheiten man noch bei Vorhanden ⸗ sein einer brauchbaren Vorlage Stellung nehmen müsse. Bezüglich der Kompetenz⸗Kompetenz dürften die Selbstverwaltungs rechte nicht beeinträchtigt werden; auch in der Eingemeindungsfrage müsse man zurzeit zurückhalten. Die Denkschrift des Städtetages werfe neuen i 0 in das Verhältnis zwischen Stadt und Land. Man müsse den Kopf darüber schütteln, daß sie erkläre, das Land besitze mehr Fläche, als die Bewohner benötigten. Die Groß⸗ städ e dürfen nicht vergessen, was sie dem platten Land an stetem Zuft rom frischen Blutes verdankten. Zu begrüßen sei die Zurück⸗ nahme der Zwangsmaßnghmen bei den Mustersatzungen der Spar⸗ 2 Für die e . Beamtenpolitik forderte der Redner mehr Toleranz. Bestehende Härten der Besoldungsgesetze müßten ausgeglichen werden. Die Lösung des Unterelbeproblems begrüße eine Fraktion. Hoffentlich werde auch bald der Weg der Ver⸗ tändigung für Harburg gefunden werden. Bei dem Ausbau ürfe die an der Entwicklung des Gebietes stark beteiligte Groß⸗ industrie und der Handel nicht ohne Berücksichtigung bleiben. Im übrigen rühre die kommende Regelung hen sehr nahe an Fragen der Neugliederung des Reichs. wie sie für das Grenzland Schies⸗ wig⸗Holstein von besonderer Bedeutung werden könnte. Die Schaffung eines weiteren Senats für Disziplinarsachen beim Oberverwal ungsgericht sei dringend nötig. Zum Schluß wies der Redner die Erklärungen die die Opposilion in der Helgoländer Gemeindevertreiung verbreltet habe, zurück, weil dadurch der Kernpunkt der Fragen verschoben werde. Der Minister dürfe nicht mit der schon angekündigten Bereinigung der Verhältnisse auf Helgoland bis zur Verwaltungsreform warten, Was Cle 3z. B. . wenn bei der nächsten starken Sturmflut die Düne ver⸗ soren gehe? Nur wenn die schöne Insel bald zur Ruhe komme, 9 eine neue gedeihliche Entwicklung möglich. (Beifall bei der eutschen Vollspartei Ausführlich erörterte der Redner dann noch die besonderen Verhälinisse auf der Insel Helgoland. Das Ministerium müsse darüber Auskunft geben, wie es sich dazu stelle, daß ein Mitglied der Helgoländer Gemeindevertretung nach London gefahren sei und dort erklärt habe, wenn der deutsch⸗ englische Vertrag ablaufe, dann müsse, Helgoland nach Groß⸗ brüannien kommen. (Lebhaftes Hört, hört!! In einer Eingahe . die Helgoländer , ,, aus, der reus che aat vernachlässige 6 Interessen und habe ihnen „die Düne vor die Füße geworfen“. (Heiterkeit; Tatsächlich aber habe Preußen wiederholt unter großen Opfern die He goländer Düne zu ,. versucht. Und als in einer Vesprechung mit Staats⸗ vertreten die Staatsregierung die Helgoländer Gemeinde⸗ vertretung gefragt habe, ob sie was dagegen haben würde, wenn seine Kosten die Düne so festige, wie er es ver= hätte ein Vertreter der englandfreundlichen Kreise der Helgoländer Gemeindevertretung erwidert: „Dann werden wir von unserem ausrecht Gebrauch machen!“ (Stürmisches Hört, hört!! Vor allem müßten die Finanzen Helgo⸗ lands genau kontrolliert werden; dann aber müsse man auch den Helgolaͤndern wieder Gelegenheit geben, außerhalb der Insel ihr Brot zu verdienen. . gelte es, den jetzigen Zustand zu befseitigen, daß aus lauter Bequemlichkeit sich alle Helgoländer aus der Gemeindekasse ernähren sießen. (Beifall bei der Deutschen Volkspartei.) Abg. Falk (Dem) verwies auf die bevorstehenden Pariser Verhandlungen, die für das deutsche Schicksal es nnd seien.
antworten könne,
* Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehgbenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
Ministers gegenüber
Deshalb sei es Pflicht des Landtags, unter Beiseitesetzung klein⸗ licher Parteipolitik, auch von Preußen aus den Unterbau für die iatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse zu liefern, den unsere Pariser Vertreter brauchen. Deshalb wolle er sich auch aller Polemik enthalten, obwohl es reizvoll sein würde, auf die gestern und vorgestern gefallenen . in der Debatte mit schärfster Abwehr einzugehen. Bei der fast brutalen Sparsamkeit, zu der der Finanzminister gezwungen sei, . als doppelt er⸗ reulich bezeichnet werden, daß der Hauptausschuß einen Grenz⸗ fonds von 15 Millionen für den Osten, Westen und Norden ein⸗ gesetzt habe. (Sehr gut! links. Auch wenn das Gerücht sich beivahrheiten sollte, daß die Ueberweisungen an die änder weiter gekürzt werden müßten, dürfe man in dem nötigen Grxenzschutz nicht erlahmen. Es sei notwendig, daß der Landtag sich über die Höhe der . Summe für die Grenzgebiete und über ihre Verteilung bald klar werde. Zweifellos gelte es, die Grenzgebiete gleich mig zu betreuen, und der Osten sei eine Dominante des Deutschtums schlechthin. Aber auch das Rhein⸗ land, das . den „armen Osten“ unterstützen konnte, habe einen gänzlichen Wandel erfahren. Die erwartete amerikanische Studienkommission müsse an auch in die westlichen Grenz⸗ gebiete führen, damit sie sähen, wie der Friedensvertrag, dort alle Kommunikationen zerstöre, so daß der wirtschaftliche Wieder⸗ ö einfach unmöglich gemacht werde. So sei charakteristisch, daß jetzt auch im Westen vielfach nicht einmal die dringendsten Ausgaben für die Schulen geleistet werden könnten, was früher nur im Osten der Fall war. Auch die Bäder im besetzten Gebiet litten schwere Not. Viele sagten, sie gingen nicht hin, weil sie nicht sehen könnten, wie fremde Bajonette in deutschen Städten noch setzt die Macht übten. So dürfe man aber nicht denken; man dürfe nicht die leidenden Volksgenossen im besetzten Gebiet im Stich lassen. So 6 er für seine westliche Heimat Unter⸗ stützung der rheinischen Bäder, Wiederherstellung der Verkehrs⸗ berbindungen, Errichtung neuer Schulen fordern. Gerade im Hinblick auf die Pariser Verhandlungen müsse man auch die völlig falsche Behauptung des , ,. zurückweisen, der Grund des deutschen Uebels liege in der Verschwendungs⸗ 3 der deutschen Städte. Bezeichnend für die tatsächliche Not der Städte sei z. B., daß der Zuschußbedarf der Stadt Köln von 11 Millionen im Jahre 1960 auf 106 Millionen im Jahre 1929 gestiegen sei. Im einzelnen seien z. B. die Kölner Auf⸗ wendungen für , n. von 1,23 Millionen im Jahre 1900, auf 43 Millionen im Jahre 1929 gestiegen. (Leb⸗ haftes Hört, hört! Daraus allein in ergehe sich, wieviel Menschen heute in Deutschland sich von der öffentlichen Hand erhalten lassen müßten. An diesen Zahlen könne weder der Reparationsggent noch könnten die Pariser Sachverständigen vor⸗ . Wolle man die tatsächliche Leistungsfähigkeit des deulschen Volkes beurteilen, so dürfe man weiter nicht daran vorbeigehen, daß Deutschland jetzt 50 000 frühere Rentner in der Wohlfahrtsfürsorge betreuen müsse, was bor dem Krieg nicht zu leisten gewesen sei. (Z3wischenruf des Grafen Posadswsky; „Werten Sie doch besser auf!“ Ueber diese Frag zu reden, sei jetzt nicht der geeignete Augenblick, wenngleich ja bekannt sei, daß es kaum möglich wäre, Mittel dafür freizumachen. Es werde Hon überall versucht, zu sparen. Und diesem Ziele ö auch ie Verwaltungsreform dienen. Allerdings scheine nach den bis⸗ herigen Andeutungen des Ministers auch seine neue Vorlage nur ein Torso zu sein. Erfreulicherweise habe der Minister ziemlich klar zum Ausdruck gebracht, daß er die Kommunalisierung des Landrats ablehne; sie würde auch einen Staat im Staate schaffen. Bei einem Appell zu einmütigem Zusammengehen gab der Redner der Hoffnung Ausdruck, daß der Münchener Vorfall durch die bedauernde Erklärung der baherischen Regierung erledigt sei. Der Vorfall zeige jedoch, wie stark die zentrifugalen Kräfte am Werke seien. Fm Interesse der Verwaltungsvereinfachung habe er Redner) im Hauptausschuß beantragt, daß die, Staatsregierung beim Reich dahin wirken möge, daß das Reich keine eigenen Verwaltungen neu einrichte, sondern sich der hestehenden Länder⸗ verwaltungen im Wege des Auftragsverfahrens bediene. Dieser Antrag sei erfreulicherweise angenommen worden und wolle die Ueberschneidung von Zuständigkeiten des Reichs und der Länder sowie das Gegsneinanderarbeiken vermeiden. Solange wir nicht . Einheitsstaat kämen, müsse Preußen durch möglichst voll⸗— ommene Einrichtungen, größte Spgrsamkeit und hervorragende sachliche Arbeit auch im Landtag sich seiner historischen Rolle würdig erweisen. (Lebhafter Beifall bei den Deniokraten.)
Abg. Gr osske (Wirtsch. P) begrüßte, 6 im Hauptausschuß Einmütigkeit über die Notwendigkeit der Einrichtung eines Grenz⸗ onds geherrscht habe. Die Verlegung von, Garnisonen bedeute ür die betroffenen Städte eine große Schädigung ihres Wirt⸗ chaftslebens. Zu begrüßen sei die Ankündigung des Ministers über die Aufhebung veralteter Polizeiverordnungen. Eine be⸗ sonders schwierige greg sei die Regelung der Tragung der Polizeikosten. it Recht verlangten die Gemeinden hier wie gegenüber der Realsteuerbelastung Erleichterungen. Schweren Schaden erleide das Grundeigentum durch den immer mehr steigenden Lastautoverkehr; hier sei eine gesetzliche Regelung nötig. Die kommende Verwaltungsreform müsse Ersparnisse bringen und entbehrliche Verwaltungsstellen beseitigen. Die Uebertragung von Staatsaufgaben auf Kommunalbehörden würde aber kaum eine Verbilligung bringen. Auch die vom Minister im Ausschuß an⸗ gekündigten verwaltungstechnischen Maßnahmen würden keine Ersparnisse bringen. Notwendig sei eine Drosselung der Gesamt⸗ ausgaben. Der Redner erinnerte an das große Werk der Ver⸗ walkungsreform durch den Freiherrn von Stein und forderte Hier Einfluß für die , , ,, Organisationen. Diese könnten viele Aufgaben besser leisten als der Staat, zumal ihnen Fachmänner zu Gebote ständen, die ehrenamtlich tätig sein könnten. Die Schwerfälligkeiten der Behörden seien immer mehr Anlaß zu Beschwerden; der Geschäftsgang müsse endlich verein⸗ facht werden. Der Oberpräsident werde auch in Zukunft nicht entbehrt werden können. Es sei aber die geplante Uebertragung von Zuständigkeiten des Oberpräsidenten auf die Regierungs⸗ präsidenten zu billigen. Die Umgemeindungen seien politische Maßnahmen und wirkten nur verteuernd; eine Verwaltungs⸗ reform seien sie nicht. Die Personalpolitik des Ministers lehnte der Redner ab. Wenn Parker Gilbert auf den Wohlstand Deutsch⸗ lands hinweise, so treffe das nicht zu auf den gewerblichen Mittelstand, auf Handel und Gewerbe, die unter den Lasten zusammenbrächen.
. Minister des Innern Grzesinski nahm das Wort. Seine Ausführungen werden nach Eingang des Stenogramms mitgeteilt werden.
Abg. Pohl (Dt. Frakt.) behandelte eingehend die Frage der Sparkassenaufwertung. An dieser Frage . alle . der Bevölkerung beteiligt. Sie müßte nicht parteipolitisch, sondern nach den 2 der Gerechtigkeit beurteilt werden. Um Agitationsanträge handele es sich hier nicht! Der Redner be⸗ mängelte die Nichtanwesenheit des Ministers und beantragte seine Herbeirufung. Der Antrag wurde angenommen. Die Spar⸗ kassen hätten ungeheure Zinsbeträge einkassiert, die teilweise 44 vH für das Jahr betragen hätten. Und setzt wolle man die berechtigten Wünsche auf höhere Aufwertung nicht erfüllen. Be⸗ zeichnend sei, daß die Stadt Berlin an Land im Jahre 1907 17000 ba und im Jahre 1924 bereits 55 009 ha besessen habe und heute 400 000 ha besitze. Aehnlich lägen die Verhältnisse in anderen Großstädten, wie in Köln und Königsberg. Und da wolle man die Sparkassenguthaben nicht höher aufwerten, trotz⸗ dem man soviel Geld habe. Seine Partei fordere 20 v5 Auf⸗ wertung als Mindestsatz. (Minister Grzesinski erschien am Ministertisch und wurde von den Nationglsozialisten mit sronischen Zurufen begrüßt. Man müsse endlich für ein menschen⸗ würdiges Dasein der Rentner sorgen. Jede Parteipolitil müsse hier schweigen.
Hierauf beantragte Abg. Biester (Dt. Frakt.), die Sitzung
aufzuheben. Die lange Abwesenheit des Ministers bedeute eine Mißachtung des Parlaments. Der Landtag müsse das zum Aus⸗ druck bringen. Abg. Kuttner (Soz) erklärte dazu, der Minister hätte überhaupt nicht zu erscheinen brauchen, da die Abstimmung über den Antrag auf seine , . während der Rede des Ab⸗ geordneten Pohl stattgefunden habe. Das sei geschäftsordnungs⸗ mäßig unzulässig. Durch die sofortige Vornahme der Abstimmung habe Vizepräsident Dr. von Kries es unmöglich gemacht, den gestellten Antrag in einer Geschäftsordnungsdebatte zu besprechen. Es sei durchaus abzulehnen, daß während einer Rede eine Ab⸗ stimmung stattfinde.
Vizepräsident Dr. von Kries widersprach dieser Auf⸗
fassung und verwies auf die Bestimmung der Geschäftsordnung, wonach jederzeit die Herbeirufung des Ministers beantragt werden könne. Der Zweck eines solchen Antrages sei doch, zu er— wirken, daß der Minister die Ausführungen des Redners höre. Deshalb habe er die Abstimmung vorgenommen. Abg. Steinhoff (D. Nat.) hielt diese Geschäftsordnung für durchaus berechtigt. Abg. Leinert (Soz) war gegenteiliger Ansicht und führte eine Reihe von Geschäftsordnungsbestimungen an, woraus sich ergebe, daß die vom ,, Dr. von Kries gegebene Aus⸗— legungserklärung unrichtig sei. Abg. Baecker (D. Nat) widersprach und trat der Auf⸗ fassung des, Vizepräsidenten Dr. von Kries bei, der nach dem Zwecke der Bestimmung, daß der Minister die Ausführungen des Redners anhören solle, gehandelt habe.
Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Christian (D. Vp) und Dr. Rhode (Wirtsch. P.) wurde die Angelegen⸗ heit auf Anregung des Präsidenten Bartels, der in⸗ zwischen den Vizepräsidenten Dr. von Kries in der Führung der Verhandlungen abgelöst hatte, dem Geschäftsordnungs— ausschuß überwiesen.
Präsident Bartels bemerkte, es handele sich hier um eine Auslegungsfrage. Er selbst hätte im vorliegenden Falle ebenso gehandelt wie Vizepräsident Dr. von Kries.
Abg. Borck (D. Nat) erhielt hierauf das Wort zur Ge— schäftsordnung. Er gab dem Präsidenten und dem Hause Kennt— nis von einem Vorfall, der sich zwischen ihm und dem Minister soeben ereignet hatte. Er erklärte, er habe vor dem Platz des Ministers gestanden, der ein Gespräch geführt habe. Um nicht ein Zuhörer dieses Gesprächs zu sein, habe er 6 umgedreht, um den Minister aufmerksam zu machen. Der Minister habe ihn darauf angefahren mit den Worten, es sei ungehörig, Gesprächen anderer zuzuhören. Er habe sich diese Bemerkung verbeten; eine olche Belehrung sei unnötig. Der Minister habe ihm darauf eine charfe Erwiderung dahin gegeben, bei ihm scheine eine solche Belehrung dringend notwendig zu sein. Abg. Borck bat das Haus in sehr erregtem Ton, von diesem unerhörten Vorfall Kenntnis zu nehmen.
ö Minister des Innern Grzesinski: Meine sehr geehrten Damen und und Herren! Da es sich hier um meine Person handelt, gestatten Sie mir, nach Schluß der Geschäftsordnungs⸗ debatte ein paar Worte dazu zu sagen —, nicht mit dem Ziele, mich in die Erledigung Ihrer Geschäfte einzumischen. Das würde ich von dort unten tun müssen, wie ich das früher getan habe, als ich Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses war. Wenn Sie aber die ganze Angelegenheit dem Geschäftsordnungsaus— schuß überweisen wollen, wie Sie das eben beschlossen haben, dann bitte ich doch, in Verbindung mit dieser Sache auch die Frage zu prüfen, auf welche Weise der Minister, der hier herbei⸗ zitiert worden ist, davon in Kenntnis zu setzen ist, daß ein solchex Veschluß gefaßt ist, das heißt auf welche Weise ihm die Nach richt überbracht werden muß. (Zurufe bei den Kommunisten.) Bei mir hat sich die Sache folgendermaßen abgespielt. Ein Diener des Hauses kam zu mir und teilte mir den Beschluß mit. Es war nicht zu erkennen, ob er im Auftrag des Herrn Prxäsidenten kam oder nicht. (Zurufe bei der Deutschen Fraktion.) Jeden⸗ falls ist mir eine derartige Nachricht offiziell vom Herrn Präsi⸗ denten überhaupt nicht übermittelt worden (hört, hört! bei der Sozialdemokratischen Parei), wie ich soeben durch Zustimmung des Herrn Präsidenen Dr. von Kries bestätigt erhalten hahe. Späterhin ist mir durch meinen Herrn Staatssekretär von einem Beamten meines Ressorts die gleiche Mitteilung von Ihrem Beschluß überbracht worden, und ich bin bald darauf hier er⸗ schienen. Selbstverständlich ist das, nachdem das Haus einen solchen Beschluß gefaßt hat, gemäß der Verfassung geschehen. Vorher hätte ich, selbst menn die erste Nachricht eine amtliche gewesen wäre, nicht kommen können, wie ich überhaupt die Ver fassungsbestimmung nicht in der Weise auslege, daß ich die Ver⸗ pflichtung habe oder daß überhaupt ein Minister die Verpfluchtung hat, alles stehen und liegen zu lassen und sogleich ins Haus zu rennen (sehr wahr! bei der Sozialdemokratischen Partei), zumal da es ja auch schon einmal vorgekommen ist, daß das Haus in Unkenntnis der Zuständigkeit des Ministers mich irrtümlicher⸗ weise zitient hatte, obwohl ein anderer Minister zuständig ge— wesen wäre. (Zurufe rechts.) — Ja, das war Ihre Angelegenheit!
dun noch einmal zu der Sache zurücklommend, möchte ich erklären: Es hat mir im vorliegenden Fall selbstverständlich gänglich fern gelegen, irgendeine Fraktion oder irgendeinen Redner durch meine Abwesenheit zu brüskieren. Ich bin nach Beendigung meiner Rede und entsprechend der Zeit aus dem Saal gegangen, weil mix niemand zumuten kann, den Verhand⸗ lungen vom ersten bis zum letzten Redner zu folgen. Das ist auch phhsisch und technisch gar nicht möglich. (Sehr richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei.) Ich müßte es auch ablehnen. (Zuruf rechts. — Gegenrufe bei der Sozialdemokratischen arxtei.) Meine Damen und Herren, die Verfassungsbestimmung ist aber auch meines Erachtens nicht dahin auszulegen, daß der Minister nun verpflichtet wäre, unter allen Umständen jede Rede hier an= zuhören. (Lebhafte Zustimmung bei der Sozialdemokratischen Partei.) Ich für mein Teil würde mich auch weigern, das zu tun (Zuruf rechts), und wenn mir bei einem Redner nach seiner ganzen Art die Voraussetzungen vorzuliegen scheinen, dann werde ich mir erlauben, mich über den Inhalt seiner Rede durch meine amtliche Vertretung hier, durch den Herrn Staatssekretär, darüber unterrichten zu lassen. (Zuruf rechts) — Das widerspricht nicht der Verfassung (Zuruf rechts: Jawohl!), sondern das entspricht einer Situation, die nun einmal gegeben ist. (Sehr richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei.)
In der fortgesetzten Debatte bemängelte Abg. Kube (Nat. Soz), daß kleine Anfragen seiner Fraktiön noch aus dem August vorigen Fahres nicht beantwortet seien, Zu den nicht beant⸗ worteten kleinen Anfragen gehöre auch eine vom 12. Juni 1928, die sich darauf bezog, daß Minister Grzesinski gegenüber dem Polizeibeamtenführer Schrader erklärt habe, er glaube, daß die sozialdemokratische Forderung nach Abschaffung des Berufs⸗
Auslegung der
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zum Deutschen Meich
Nr. .
Erste Anzeigenbeilage . sanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Donnerstag, den ꝛ⁊. Februar
1929
3. Aufgebote.
94351 Aufgebot.
Der Werkzeugschioßer Emil Backhaus in Altona⸗Bahrenseld hat beantragt, seinen Bruder Ernst Albert Backhaus, zuletzt wohnhaft in Ringle, Wieconsin, U. S. A. der seit 1908 verschollen ist. für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich pätestens in dem auf den 19. August 1929 vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots. termine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufsorderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.
Gräfentonna, den 29. Januar 1929.
Thür. Amtsgericht.
lod9 o
Am 20. 2. 1925 ist in Königsberg,. Pr., Lehrerin i. R. Thekla Bütmer, 68 Jahre alt, verstorhen. Zur Anmeldung von Erb⸗ rechten wird eine Frist von 3 Monaten geleßt. von heute ab gerechnet. Amisgericht la. Königsberg, Pr., 31. J. 29.
94971 .
Der verschollene Arbeiter August Sa⸗ browski, geboren am 23. Oktober 1880 in Szittkehmen, Kreis Goldap, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Schöneberg. Goten—⸗ straße 4, ist durch Ausschlußurteil vom 28 Januar 1929 für tot ertlärt. Als Zeitpunkt des Todes gilt der 1. Januar 1928.
3. F. 29. 25. Berlin- Schöneberg. Amtsgericht.
4. Oeffentliche ; Zustellungen.
94972 Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Peter Dürnholz, Katharina geborene Clombach in Aachen Sandkaul⸗ straßze 109. Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Corneiy in Aachen, klagt gegen shren Ehemann, den Kellner Peter Dürn⸗ holz, zurzeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, früher in Aachen, unter der Behauptung gemäß § 1668 B. G. B., mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Aachen auf den 20. April 1929, vorm. 105 Uhr, mit der Auftorderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge—⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ maͤchtigten vertreten zu lassen.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
94974] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Elisabeth Bodensohn, geb. nn, in Wächtersbach, Prozeß⸗ evollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Eberhard in Hanau, tlagt gegen den Kurz— warenhändler Adam Bodensohn, früher in Hanau a. M., jetzt unbekannten Aus⸗ enthalts, mit dem Antrage, die vor dem Standesbeamten in Hanau am 14. Sep⸗ tember 1925 geschlossene Ehe der Streit⸗ teile zu scheiden und den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der J. Zivilfammer des Landgerichtz in Hanau auf den 6. Mai 1929, vormittags 95 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelgssenen Rechtsanwalt fuß Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen. Geschäftsstelle R des Landgerichts Sanau.
94975] Oeffentliche Zustellung.
Der Bäcker Wilhelm Brier in Kassel, Mombachstraße l a, Kläger. Prozeßbevoll⸗ mächtigter: R. A. Borgmann in Kassel, klagt gegen seine Ehefrau Johanna geb. Feth, setzt unbekannten Aujenthalts, früher in Berlin. Beklagte, mit dem Antrage die vor dem Standesbeamten in Kassel am 4. August 1923 geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für alleinschuldig zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor den Einzel⸗ richter der 5. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Kassel auf den 6. März 1929, vorm. 9 Uhr, mit der Auf— forderung sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Geschäftsstelle 5H des Landgerichts.
(94983 Oeffentliche Zustellung. Gerhard Gustav Burandt, geb. 3. März 1928. vertreten durch seinen Vormund Gustav Burandt in Wojtal. Post Schwarz⸗ wasser, Kreis Stargard, klagt gegen Gott⸗ krted Tanner in Egenstedt. Er bean⸗ tragt, den Beklagten als leiblichen Vater des Klägers zu verurteilen, ihm vom Tage der Geburt bis zum vollendeten 16. vebens⸗ jahre eine vierteljährliche Geldrente von 66 MRM zu zahlen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstieits wird der Be⸗
13. März 1929, vormittags 9 uhr,
geladen.
Hildesheim, den 25. Januar 1929. Geschäftsstelle 4 des Amtsgerichts.
941985] Oeffentliche Zustellung.
l. Kaufmann Max Schnurmann Ehe—⸗ frau Paula geb Schwarz in Waldehut, 2. Fie mindersährige Senta Ursula Schnur⸗ mann, letzteie vertreten duich den Pfleger Hecht anwalt Dr. Tröndle in Walds hut, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Mürb in Waldshut, klagen gegen Kaußf— mann Mar Schnurmann in Waldehut, z Zt. unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte die Klägerinnen verlassen habe, als Ehegatte und Vater aber den Klägerinnen unter⸗ haltspflichtig lei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenyflichtig zu verurteilen, den Klägerinnen zu Händen der Max Schnur⸗ mann Ehefrau eine in vierteljährlichen Raten vorauszahlbare monatliche Geldrente von 250 RM seit 17. Dezember 1923 an zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtegericht hier auf Freitag, den 5. April 1929, vor⸗ mittags 10 Uhr, vorgeladen.
Waldshut, den 3. Februar 1929.
Bad. Amtsgericht.
94977 Oeffentliche Zustellung.
Die Wwe. Elije Bock in Kassel, Orlean⸗ straße I5, Klägerin, Prozeßbevollmäch= tigte: RA. J„⸗R. Dr. Heußner, Dr, Wieser und Borgmann in Kassel, klagt gegen den Bäckermeister Georg Köhler, letzt unbekannten Aufenthalts, früher in Kassel, Beklagten, mit dem Antrage auf Räumung der von ihm benutzten Wohn und Bäckereiräume im Hause Orleanstr. 16 in Kassel. Die Klägerin ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Kassel auf den 25. März 1929, vorm. 9s Uhr, mit der Äuftorderung, sich durch einen bet diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt 9 Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. .
Geschäftsstelle 4 des Landgerichts.
94978] Oeffentliche Zustellung. Emil R. Tetaz, Elektrogroßhandlung, hier, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Hellmuth Vogel in München, klagt gegen Lechner, Florian, Installateur, früher hier, Kirchenstraße 45, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten, nicht vertreten, wegen Forderung, mit dem Antrage., zu erkennen: J. Ber Beklagte ist schuldig, an Klageteil 892,61 RM., m. W. acht⸗ hundertneunzigundzwei Reichsmark 61 3 nebst 10.19 Zinsen über den Reichsbank. diskont seit 1. Januar 1929 zu bezahlen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil wird eventuell gegen Sicherhettsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt. Der Kläger lader den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die VIII. Zivilkammer des Landgerlchts München Lauf Dienstag, den 16. April 1929, vorm. 9 Uhr, Sitzungs aal 146 / l, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. München, den 31. Januar 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts 1.
IM49s86] Oeffentliche Zustellung.
Die Landgesellschast Eigene Scholle, e. G. m. b. S. in Frankfurt a. Oder, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Müller in Zielenzig, klagt gegen den Direktor Hermann Probst, zuletzt in Berlin W. 30, Barbarossastr. 23 wohn⸗ haft gewesen, jeßt unbetannten Autent⸗ halts, unter der Behauptung, daß dieser ihr rückständige Rente schulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtellun des Beklagten zur Zahlung von 159 08 RP rückständiger Roggenwertrente für die Zeit vom 1. Januar 1926 bis 30. Juni 18928 sowie die Zwangsvollstreckung in das Grundstück Wallwitz Band 111 Blatt Nr. 86 im Range der für die Klägerin in Abteilung Il unter Nr. I eingetragenen Roggenwertrente zu dulden. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhandlung vor das Amtsgericht Zielenzig, N. M., auf den 28. März 1929, vorm. 9 Uhr, geladen. .
Zielenzig, den 4. Februar 1926.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle H des Amtsgerichts.
5. Verlust⸗ und Ʒundsachen.
o6262 Erledigung. Die im Reichs anzeiger 271 vom 19. 11. 28 unter Wp. 128s28 ge⸗ sperrten Wertpapiere sind ermittelt. Berlin, den 6. 2. 1g29. (Wyp. 128 / 38.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. EG. D. J. 4.
o5h26 i . Abhanden gekommen: Mäntel zu
Goldplandbr. Em. 4 zu 3009 GM Nr. 489, zu 10090 GM Nr. 1953 54.
Berlin, den tz. 2. 1929. Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.. D. J. 4
von Wertpapieren.
94988
Erlaß der Herren Minister des Innern und der Finanzen vom 25. Januar 1929 — 1VvaI. 101 F.⸗M. IE 18850 — die Genehmigung zur Ausgabe von Schuld verschteibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 5037,59 RM erteilt worden. Die Anleihe ist zur Ablösung von früheren Markanleihen der Stadt Essen bestimmt. Verzinfung und Tilgung erfolgt nach den Vorschriften des Anleiheablösungsgesetzes. Essen, den 3. Februar 1929. Der Oberbürgermeister.
1929 ab eine (erste) Teilausschüttung aus der Teilungsmasse in Höhe von 179 (siebzehn vom Hundert des Goldmarkbetrages der teilnahme⸗ berechtigten (aufwertungsfähigen) Schuld⸗ verschreibungen alter Währung durch Aus⸗ händigung von
5 oh igen Calenberger ritterschaftlichen Goldschuldver⸗
schreibꝑungen (Liquidation a-
Sch uldberschreibungen) bewirken. Für diesen Umtausch kommen in Frage diesenigen Stücke, welche bezeichnet sind mit Lit. D: als Obligation des Credit⸗Vereins der vereinigten Ritterschaften der Fürstentümer Calen⸗ berg, Grubenhagen und Hildesheim mit E, F, G, H, und K Nr. 1 - 4800: als Schuld verschreibung des Calenberg⸗Göttingen⸗Grubenhagen⸗ Hildesheim'schen ritterschaftlichen Kredit Vereins. . Eine Uebersicht über den Goldmark⸗ betrag (Ausgabegoldwert) der hiernach in Frage kommenden Stücke wird den hiesigen Banken demnächst übermittelt werden und ist auch von uns unmittelbar zu beziehen.
Die Tiquidationsschuldverschreibungen lauten auf Goldmark (eine Goldmark gleich dem Preise von / το kg Feingold), sind vom 1. April 1928 ab jährlich nach⸗ träglich mit 59, verzinslich, gläubigerseits unkündbar und werden im Wege der Aus⸗ losung zum Nennbetrage eingelöst. Sie werden in Stücken von 20, 26, 30, 50, 100, 300, 500, 1000 Goldmark ausgegeben und mit je einem
Anteilschein .. Empfang nahme
einer endgültigen Abfindung
nebst Ratenscheinen für etwaige Z3Zuwischenempfänge versehen.
Auf Stücke zu 20, 25 und 30 Goldmark werden Zinsen zuzüglich Zinseszinsen erst bel Jäll gte des? Kapitals nach näherer Vorschrift des Artikel I§ 5 der Verordnung vom 22. März 1928 (Pr. Ges.⸗Samml. S. 40) bezahlt. Diese Lianid ati onsschuldverschreibungt⸗
Zertifikate werden vor den Liquidationsschuldver⸗ schreibungen größerer Stückelung ausgelost.
Ergibt sich bei Umtausch der einzu⸗
liefernden Schuldverschreibungen alter Währung ein Betrag, welcher durch Liquidationsschuldverschreibungen (oder
Zertifikate) nicht abgegolten werden kann, so wird der Spitzenbetrag zum Nennbetrag in bar abgelöst. Legt ein Gläubiger mehrere Schuld⸗ verschreibungen alter Währung vor, auf die je ein geringerer Aufwertungsbetrag als 50, — Goldmark entfällt, so kann er den Umtausch von mehreren Schuldver⸗ schreibungen in eine Liquidationsschuld⸗ verschreibung (oder in ein Zertifikat) ver⸗ langen, soweit es deren Stückelung ge⸗ stattet, es sei denn, daß er die Schuld⸗ verschreibungen alter Währung nicht spä⸗ testens am 31. Mai 1929 zum Umtausch vorgelegt hat. ; Die Inhaber der oben bezeichneten Schuldverschreibungen alter Währung werden hierdurch aufgefordert, diese zur Geltendmachung ihrer Rechte in der Zeit vom 1. März 1929 bis einschl. 31. Mai 1929 bei der Ein lösungẽstelle vorzulegen, welche bei der Landesgenossenschaftsbant in Hannover, Rathenauplatz 5/6 unsererseits eingerichtet ist. Zweckmäßigerweise werden dabei die Vordrucke verwendet, die den hiesigen Banten zur Verfügung gestellt werden und auch von un
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sowohl zur Sicherheit des Kapitals als auch der Zinsen au buch eingetragenen wertbeständigen Hypothek unter unbedingter Ha tung der Forde
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Berlin, den
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der nach den r keit entfällt.
Muster .
Zinsscheinbogen (nebst Ernene⸗ rungsscheinen) sind mit einzu⸗ en. Soweit das ni kann, bleibt Prüfung tigung des Schuld verschreibungs⸗ bers vorbehalten.
Jatsimiie ber Unterschrift. Haupt⸗Ritterschafts⸗Syndikus.
verfahrens oder auf Zahlungssperre ung nachgewiesen ist.
t . — er Berech⸗ Vom vorstehend angekündigten Um— tauschverfahren sind die Schuldverschrei⸗ bungen der Buchstabenreihe K, welche
algt die Vorlegung der Schulbver. eine Nummer über 4800 tragen, ausge⸗ schreibungen alter Wahrung nicht spätestens . gen, ausg
6. Auslosung usw. n 1 nh nf ßere chligt, schtelsetnze k ie zur Barrüctzähtung auf= die auf nicht eingereichte Schuldverschrei⸗ bungen entfallenden Liquidationsschuld⸗ verschreibungen und deren Spitzenbeträge . ö . zu hinterlegen, sofern nicht bis dahin der Die Stadt Essen ist durch gemeinsamen Antrag auf Einleitung eines Aufgebots⸗ , o49891].
gekündigt sind. Hannover, den 31. Januar 1929. Calenberg⸗Göttingen⸗Gruben⸗ hagen⸗Hildesheimscher ritterschaftl. Kreditverein.
rag zu den reglementarischen Bestimmungen des
Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kredit ⸗Inftituts.
Der Nachtrag zu den reglementarischen Bestimmungen des Kur⸗ und Neu⸗ märkischen Ritterschaftlichen Kredit⸗Instituts über die Ausgabe von Kur⸗ und Neu⸗ märkischen Ritterschaftlichen Goldpfandbriefen vom 20. Januar 1925 wird wie folgt geändert:
lbsatz 1 des 3 17 erhält die Faf
sung:
„Die Kur⸗ und Neumärlischen Ritterschaftlichen Goldpfandbriefe lauten auf den Inhaber und über Goldmart, die dem Geldwert (Preise) einer be⸗ stimmten Menge Feingold entsprechen, und werden auf der Berechnungs⸗ grundlage des 533 des Münzgesetzes vom 30. August 1924 (Reichsgesetzblatt II
254) in Stücken zu
10 Goldmark — dem Preise von 3,5842 g Feingold
20 ** * 57 2 — 7, 1684 9 21 50 * . . 17,9210 g . 100 1 . ( 35, 8420 g ö. 15606 8. k . ö 53, 7630 g 5 300 4 — ö ö. . 107, 5260 g . 500 . — è ö 179, 2100 8 * 1000 ö . z 358, 4200 g n 3000 . — ö 5 1075, 2600 g .
. 1792, i000 8
gemäß anliegendem Muster A ssiehe nachstehend) ausgegeben.“ II. Im Muster A des Pfandbriefs und in den Mustern B und C des Zinsscheinz
und des Erneuerungsscheins — Anlagen 2 und 3 des Nachtrags — werden die Worte den Geldwert von ... Goldmark = ..... Gramm Jein⸗ gold)“ durch die Worte ..... Goldmark = dem Preise von...... Gramm
old“ ersetzt.
III. Im Muster B des Zinsscheins — Anlage 3 des Nachtrags — werben die Worte „denjenigen Geldwert von
löl Gramm Feingold)“ durch die Worte ᷣ pfennige)̃ - demjenigen Preise von. Gramm Feingold / ersetzt.
IV. Im Muster A des Pfandbriefs — Anlage 2 des Nach rags — Absatz 2 Sah 1 werden zwischen die Worte „Bestimmungen“ und „sowohl“ die Worte und nach Mäßgabe des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuld⸗
ö —
Goldmark ¶ Goldpfennigen) k Goldmark ¶ Gold⸗
reibungen öffentlich- rechtlicher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927 5.⸗BlI. J S. 492)“ eingefügt. — WL. 8.
Anlage 2.
Kur- und Neumärkischer Ritterschaftlicher Goldpjandbrief
über den Geldwert von.. Goldmark — ..... Gramm Feingold).
Das Kur⸗ und Neumärkische Ritterschaftliche Kredit⸗Institut zu Berlin schuldet dem Inhaber dieses Goldpfandbriefes den Geldwert von
Goldmark (*... Gramm Feingold) vom Hundert jährlich. rtigt nach Inhalt des von der Preußischen Staatsregierung unter dem 193. . genehmigten Nachtrages zu den regleme ntarischen Bestimmungen Grund einer im Grund⸗
e das Kredit⸗Institut gegen seine Darlehnsschuldner hat, sowie des ge⸗
samten Vermögens des Kredit-Instikuts und unter seiner allgemeinen Garantie, un- kündbar seitens des Inhabers, einlösbar seitens des Kredit⸗Instituts nach zuvoriger
und Auslosung.
ldiwert von Kapital und Zinsen wird jeweils nach der Satzung auf Grund
des amllich festgestellten Londoner Feingoldyreises und Der amtlichen Notierung der Berliner Börfe für das Pfund Sterling (Mittelkurs Auszahlung London) berechnel⸗ im Deutschen Reichsanzeiger und 4 und in deutscher Reichswährung bezahlt. . i
Die Gültigkeit der Unterzeichnung dieses Pfandbriefes hängt davon ab, daß der Kontrollbeamte durch handschriftlichen Vermerk seines Namens auf dem Pfand⸗ briefe dessen Eintragung im Goldpfandbriefregister bescheinigt.
Berlin, den ...... ...... 198. .
Preußischen Staatsanzeige. bekanntgemacht
Rur und Neumärkische Haupt⸗Ritterscha ts⸗Direktion. (Faksimile der Unterschrift des Vorsitzendem.
Das Vorhandensein der satzungsmäßigen Eingetragen im Goldpfandbrie fre gister⸗ Deckung bescheinigt.
Der Konktrollbeamte.
1
(Handschriftlicher Namensvermerk.)
Zinsschein Nr.... zum .... zinsigen
Anlage 3.
Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Goldpfandbrief
über den Geldwert von ...... Goldmark
..... ..... Gramm Feingold).
haber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Nückgabe am. 19. und Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehns-Kasse in Berlin We
Wilhelmplatz 6, oder ihren Zweigniederlassungen oder an den öffentlich bekanntge⸗ machten Stellen als halbjährliche Zinsen denjenigen Geldwert von =. Goldmark (Goldpfennigen) (=
. Gramm Feingold) in deutscher Reichs währung, eglementarischen Bestimmungen auf diesen Zinsschein bei seiner Fällig⸗
Berlin, ben ...... ...... .
Kur⸗ und Neumärkische Haupt Nitterschafts Direktion. (Faksimile der Unterschrift des Vorsitzenden.)
Der Anspruch erlischt, wenn der Zinsschein nicht bis zum 31. Dezember - vorgelegt wird.
Erneuerungsschein zum . zinsigen
Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Goldpfandbrief
Dem
Kredit⸗Institu
klagte vor das Amtsgericht in Hildesheim, Godehardsplatz 4, Zimmer Nr. 3, auf den
Pieuß. Psandbries⸗Bant, Berlin, 8 9o
unmittelbar zu beziehen sind.
l
Der vorstehende, von dem Engeren Ausschus . Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kredit ⸗Instituts beschlossene Nachtrag zu den reglementarischen Bestimmungen des Kur- und Neumärkischen Ritte
über den Geldwert von ...... Goldmark (- . Gramm JZeingold). ; ö Vorzeiger dieses Erneuerungsscheines wird gegen dessen Rückgabe
die neue Zinsscheinreihe für den obigen. Goldpfandbrief kostenfrei ausgehändigt, wenn nicht der Inhaber des Goldpfandbriefes der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle wird die neue Zinsscheinreihe dem Inhaber des Goldpfandbriefes aus⸗ gehändigt, wenn er den Goldpfandbrief vorlegt.
Berlin, den ...... , 19
.
Kur, und gAicumẽirtische Haupt⸗Ritterschasts⸗Direltion. (Faksimile der Unterschrift des Vorsitzenden.)
ts wird hiermit genehmigt.
Berlin, den 23. Januar 1929.
Daß Preußische Staatsministerium,
se der Generalversammlung des
rschaftlichen
——