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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 33 vom 8. Februar 1929. S. 4.
frau Bergmann Karl William Wolf, Ger— trüd Agnes geb. Hasler in Castrop⸗Yaurel! Unterspredeystr. JI, Prozeßbevollmächtigter, Nechtganwalt J.-M. Becker in Castrop— Rauxel J. gegen ihien Ehemann früher in Castrop⸗Rauxel, 4. die Eberau Mauter Emil Kozub, Antonse geb. Weber in Cuxhaven, Katharinenstraße 31, Prozeß. bevollmächtigter: Nechtéan walt Dr. Gesel⸗ bracht in Bortmund, gegen ihren Ehe— mann, früher in Castrop⸗MRaurel, H. die Ghesrau Metzger Friedrich Zündorff. Elisabeth geb. Hölscher in Dortmund, II. Kampstraße 27, Prozesibevollmächtigter: Rechtsanwalt May in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Dortmund, H. die Ehefrau Arbeiter Friedrich Rein⸗ hardt, Ottilie geb. Danowsti in Velbert Oststraßse 89, Prozeßbevollmächtigter Rechteanwalt Dr. Tilmann in Dortmund, genen ihren Ehemann, früher in Oespel b. Lütgendortmund, 7. die Ehefrau Anter— wickler Fritz Kissing, Maria geb. Kuberski in TCoörtmund-Hörde, Steinlühlerweg Aststraße bo, Prozeßbevollmächtigter
Rechtéanwalt Dr. Koppel in Dort⸗ mund-Hörde, gegen ihren Ehemann, trüber in Dortmund Hörde, 8. die
Epefrau Schmelzer Stephan Ka⸗ minsti, Maria geb. Wlodarczak in Berlin, Holzmarktstiaße 41. Prozeßbevell⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kruchen in Dortmund, gegen ihren Ehemann, fiüher in Dortmund mit dem Antrage auf Ehe— scheidung. Die Klägerinnen laden die Beflagten, deren Aufenthalt unbekannt ist, zur mündlichen Verhandlung des Rechte— streits vor das Landgericht in Dortmund, und zwar: zu 1 vor die 3. Zivilkammer auf den 21. März 1929, vorm. Hh Uhr, Zimmer 33, zu 2D und 3 vor die 4. Zivilkammer auf den 21. März 1929, vorm. H Uhr, Zimmer 77, zu 4 — 8 vor die 8. Zivilkammer auf den 22. März 19289, vorm. 5 Uhr, Zimmer 77, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Dortmund, den 4. Februar 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftestelle des Landgerichts.
Dh306 ]- Oeffentliche Zustellung.
Der Arbeiter Bernhard Grützmann jn Hindenburg. Prozeßbevollmächtigter: Rechläanwast Dr. Braun in Gleiwitz klagt gegen seine Ehefrau Marta Grütz⸗ mann, früher in Essen, jetzt unbekannten Aufenthalts mit dem Antrag auf Ehe— scheidung aus Verschulden der Beklagten, und zwhr aus §z 156 B. G. B. Der Kläger labet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtéstieits vor die III. Zivilkammer (Einzelrichter! des Land—⸗ gerichts in Gleiwitz auf den 25. März 192, vormittags 91 Uhr, mit der Auftorderung, sich durch einen bei diesem Herichle zugelassenen Rechtsanwalt als Projeßbevollinächtigten vertreten zu lassen.
Gleiwitz, den 26. Jan dar 19209.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
Y 0? Oeffentliche Zustellung. Die Mauteiehefrau Elise Flägel geb. Dahlwitz in Teterom, Johann Albrecht⸗ Strafe j, Prozeßbevollmächtigter: Rechte⸗ anwalt Dr. Werner in Güstrow, klagt gegen ihren Ehemann, den Maurer Hans Flägel, früher in Teterow, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund des §z 1568 B. G-⸗Be mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe und Alleinschuldig⸗ erklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor die zweite . des Mecklb.⸗Schwerinschen Landgerichts in Güstrow auf den 18 März 1929, vormittags 10 uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechte⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗— neten zu lassen.
Güstrow, den 1. Februar 1929. Meckl. - Schwer. Landgericht, Zivilkammer II.
95505] Oeffentliche Zastellung.
Der Ehemann Paul August Hermann Wöhlert, Hamburg, Gärtneistr. 118 Hö. A, vertreten duich Rechtsanwalt Dr. Lurta, klagt gegen die Ehefrau Erna Augustine Franzicka Wöhlert geb. Schoer, zurzeit Unbekannten Aufenthalts, aus S 158, mit dem Antrage, die Ehe zu scheiden. Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 15 (Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz), auf der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗— gemacht.
Hamburg, den 4. Februar 1929.
Yöozo9] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Gertrud Margarethe Anna Blume, geb. Mußfeld, Hamburg,. Wil— helminenstraße 40 1. vertreien durch Rechte⸗ anwalt Dr. A. Katterfeldt, klagt gegen den Hans Blume, z. Zt. unbekannten Ausenthalts, aus 1568 B. G. B, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schul⸗ digen Teil zu erklären. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtestreits vor das Landgericht in Hamburg, Zwilfammer 11 (Zivii⸗ justizliebude Sievekingplatzn, auf den E27. März 1929, vormittags 9h uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge— dachten Gertchte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen
Zustellung wird dieser
. Aus z 9 der Klage bekanntgemacht. Hamburg, den 6. Februar 1929. Bie Geschäftsstelle.
4h76) Oeffentliche Zustellung.
Die CGheirau Anisa Lerner geb. Kämmerer in Bad Oeynhausen, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: R.⸗A. Hemwyel in Kassel, klagt gegen den Architekten Klaus Julius Georg Lerner, jetzt unbekannten Ausenthalts früher in Kassel, Bekiagten mit dem Antrage, die vor dem Stander⸗ beamten in Bad Oeynhausen am 18 August 1927 geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für allein— schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtestreits vor den Einzelrichter der 5. Zivillammer des Landgerichts in Kassel auf den 6. März 1929, vorm. 95 Uhr, mit der Aufsorderung sich durch einen bet diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll— mächtigten vertreten zu lassen. Geschäftsstelle 5 des Landgerichts.
353101 Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Charlotte Eschenburg geb. Saubert in Rostock, Feldstraße 40, Pro⸗ zesibevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Otear Müller in Rostock klagt gegen ihren Ehemann, den Schneider Paul Eschenburg, früher in Rostock. jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Ss§ 1565, 1567 Ziff. 2, 1568 B. G⸗B. mit dem Antrage auf Ehescheidung und Ertlärung des Beklagten für den allein⸗ schuldigen Teil. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtéstreits vor die erste Zivilkammer des Mecklb.-Schwerinschen Landgerichts in Rostock auf den 28. März 1929 vormittags H Uhr, mit der Aufforde— rung, sich durch einen bet diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß— bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Mostock, den 6. Februar 1929.
Der Urtundsbeamte der Geschäftsstelle.
96312] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Martha Siegert, geb. Naß in Stargard i. Pomm., Klägerin, Prozeß bevollmächtigter: Rechtsanwalt Panten in Stargard i. Pocmm., klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Franz Siegert, früher in Stargard i. Pomm. jetzt un⸗ bekannten Ausenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der III. Zivilkammer des Landgerichts in Stargard i. Pomm. auf den 20. März 1929, vorm. 97 Uhr, mit der Aus⸗ sorderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieler Aushang bekanntgegeben. k i. Pomm., den 1 Februar 929.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
956316] Leffentliche Zustellung. Die minderjährige, am . 24. August 1927 geborene Gerda Hilgert in Schönermark (Kr. Ruppin), vertreten durch den von dem Jugendamt Neuruppin mit der Aus—⸗ übung der vormundschastlichen Obliegen— heiten betrauten Kreisausschußobersekretär Kohlmetz in Neuruppin klagt gegen den Arbeiter Fritz Brüggemann, zuletzt in Gollwitz (Havel), unter der Behauptung, daß Brüggemann ihr Vater und zum Unterhalt verpflichtet sei, mit dem Antrage auf Zahlung von 60 RM piertelijährlicher Unterhaltsrente bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, und zwar die rück— ständigen Beträge sofort, die künftig fälligen am Quartalsersten jeden Jahres. Dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Branden burg (Havel) auf den 9. April 1929, Sr Uhr, geladen.
Brandenburg, Havel, den 31. Ja— nuar 1929.
Mühle, Justizinspektor, als Urkunde beamter der Geschäftsstelle des Amtäégerichts.
95317] Oeffentliche Zustellung. In Sachen der am 14. November 1927
geborenen Georg und Willt Bretag, Kläger, gesetzlich vertreten durch das Wohl fahrtsamt der Seestadt Rostock
Abteilung Jugendamt, in Rostock, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Justizinspektor Feege zu Bützow gegen den Maler Heinrich Wilken, früher zu Bützow, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Unterhalts, st Termin zur Fortsetzung der mündlichen Vnrhandlung auf den 4. April 1929, vormittags 10 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht in Bützow bestimmt. Zu diesem Termin wird der Beklagte, dessen Auf⸗ enthalt unbekannt ist, vor das Amtsgericht in Bützow geladen.
Bützow, den 25. Januar 1929.
Der Urkundebeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
oh 3 18) Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Helmut Werner Neumann in Dresden, vertreten durch den Vormund, den Straßenbahn führen Erhard Köhler in Dresden, Fritz⸗Reuter⸗-Straße 6 Prozeßbevollmächtigter: Stadtamtmann Weiß in Dresden, Jugendamt, klagt gegen den Reisenden Hans Uhlig, früher in Diesden, Ziegelstraße 4 11 b Hieronymus, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Mutter des am 7. 1. 1926 von dem ledigen Hausmädchen Berta Margarete Neumann in Dresden geborenen Klägeis
in der gesetzlichen Empfängniszeit bei⸗
gewohnt habe und er der außereheliche Vater des Klägers sei, mit dem Anträge, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger vom 7. Januar 192 ab bis einschließlich s Januar 1942 zum Unter—⸗ halt eine Jahresrente von 420 RM, und zwar die rückständige sofort, die künstig ällig werdende in vierteljährlichen, am J Jahres fälligen Vorauszahlungen von je 0h RM zu gewähren und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur münd⸗— lichen Verbandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht zu Dresden, Lothringer Stiaße 1, auf den 8. Aprit 1929, vormittags 8 Uhr, Sanl 155.
Der Urkunde beamte der Geschäftestelle beim
Amtsgericht am 4. Februar 1920. (27 CO 13629.)
94981! Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Ernst Austen in Flemming, Krs. Rössel. Ostpr. vertreten durch das Jugendamt Bischofsburg klagt gegen den Reisenden Otto Trossowski, unbekannten Aufenthalts, früher in Görlitz Löbauer Straße 33. auf Unterhalts⸗ zahlung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Görlitz, Zimmer 97, auf den 20. März 1929, vormittags 9 Uhr, geladen. — 5. C. 168128.
Görlitz, den 1. Februar 1929 Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 5
des Amtsgericht.
In der beim Thüring. Amtsgericht 2 in Gotha anhängigen Klagsache der minder jährigen Anneliese Möller, geboren am 12. Mai 1921 in Gotha, gesetzlich ver⸗ treten durch den Vormund Finanzober— sekretär Richard Eck in Gotha, Oststr. 47. gegen den Angestellten Walter Pe, zu- letzt Gotha, Goldbacher Straße wohnhast, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhaltssorderung, ist beantragt, den Beklagten zur Zahlung einer vierteljähr⸗ lich im voraus zahlbaren Unterhaltsrente von 30 RM — dreißig — monatlich bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres von Klagezustellung ab und zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits zu verurteilen. Der Beklagte wird hiermit zur münd—⸗ lichen Verhandlung vor dem Thüring Amtsgericht 2 in Gotha am 27. März 1929, 9 Uhr vorm., Zimmer 46, ge⸗ laden. 94982
Gotha, den 31. Januar 1929.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
detz Thüring. Amtsgerichts. 95320] Oeffentliche Zustellung.
Das minderjährige uneheliche Kind Gertrud Opaka in Orlen, vertreten durch den von dem Kreisjugendamt in Lötzen mit der Ausübung der vormundschaftlichen Obliegenheiten betrauten Kreisausschuß⸗ obersefretär Laäwrenz in Lötzen klagt gegen den Arbeiter Paul Chedor, früher in Lawken, jetzt unbekannten Aufenthalts auf Grund des 5 1708 B. G. B. auf Zahlung einer Unterhaltsrente, mit dem Antrage den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin z. Hd. des Kreisjugendamts in Lötzen von seiner Geburt, das ist vom H. Februar 1927 ab eine Unterhaltsiente von 25 RM monatlich bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, und zwar die rück— ständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am Eisten jedes Monats zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Pr. Amtsgericht in Lötzen auf den 20. März 1929, vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen.
Lötzen, den 31. Januar 1929.
Die Geschäftéstelle des Amtsgerichts.
95322] Oeffentliche Zustellung.
Der Mechaniker Wil helm Wörner, Saar⸗ brücken 2. Wilhelm-Mayer⸗Str. 1, ats Vormund des minderjährigen Kindes Paula Wörner, allda, klagt gegen den Schuh⸗ machergehilfen Julius Bisbort, früher wohnhaft in Pirmasens, jetzt ohne be⸗ kannten Aufenthalt, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kinde von seiner Geburt an bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 90 RM, und zwar die rückständigen Beträge sosort, die künftig fällig werdenden am 1. Januar, J. April, 1. Juli und 1. Oktober jedee Jahres, zu zahlen und das Urteil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Der Be⸗ klagte wird hiermit zur mündlichen Ver— zandlung des Rechtsstreits in die öffent⸗ liche Sitzung des Amtsgerichts Pirmasens vom Freitag, den 19. April 1929, vorm. 9 Uhr, Sitzungssual Nr. 4, ge⸗ laden.
Pirmasens, den 4. Februar 1929. Geschäftestelle des Amtsgerichts Pirmasens.
(96323 Oeffentliche Klagezustellung und Ladung. Die minderjährigen Liselotte und Eleonore Schumacher in Siegburg, Papagei Nr. 34, vertreten durch den Pfleger Heinrich Bröhl in Siegburg, Aulgasse 119, klagen gegen den Arbeiter Wilhelm Schumacher, unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Zahlung einer im voraus zu zahlenden Geldrente von monatlich 90 RM ab
Klagezustellung unter Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits. Termin zur
mündlichen Verhandlung vor dem Amts- gericht in Siegburg, Wilbelmstraße 20, Zimmer 16, wird bestimmt auf den 26. März 1929, vormittags 9g uhr. Der Reklagte wird zu diesem Termme geladen
Amisgericht Siegburg. Abt. 2b.
95315] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Gülzow & Gregorowiez in Berlin, Prozeßbevollmachtigte. Mechts⸗ anwälte Martin Glaser, Ludwig Glaser und Dr. Naundorf in Berlin klagt gegen Hern Arnold Freitag, trüher in Spandau letzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des am 15 12. 19235 fällig gewesenen Wechsels vom 15. 11. 1928 über 250 4, welcher mangels Zahlung protestiert worden sst, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zur zablung von 252,50 4A nebst oo 3insen seit dem 15. 12. 1928 an die Klägerin zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor ras Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 171 Neue Friedrichstt. 15, II. Stockwerk, Zimmer 2471249, auf den 18. März 1929, vormittags 10 Uhr, geladen. (171 D 7276/28.)
Berlin, den 30. Januar 1929. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin—
Mitte. Ahteilung 171.
94979) Oeffentliche Zustellung.
Der Bieleselder Daushaltsverein e. G. m. b. H. Bieleseld in Bielefeld Prozeßt⸗ bevollmächtigter Rechtsanwalt Dr. Blanke⸗ meyer, Bieleseld, klagt gegen den Werk— arbeiter Fritz Wellhöner, ietzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Rhynern, Kris. Hamm unter der Behauptung, daß die für die Witwe Minna Wellhöner geb. Rottmann eingetragene Hypothek am J. Mat 1922 zurückgezahlt und ein Vor⸗ behalt nicht gemacht ist, mit dem An— trage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, die im Grundbuch von Bielefeld Band 96 Blatt 40 in Abteilung 1I1 Nr. 8 für die Witwe Minna Wellhöner geb. Rottmann in Bieleseld eingetragene Hypothek von 4000 M löschen zu lassen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Bielefeld auf den 20. März 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer 37, geladen.
Bielefeld, den 31. Januar 1929.
Engelage, Aktuar, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle 16 des Amtsgerichts.
95303] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Ernst Remans G. m. b. H. vertreten durch den Geschättssührer Remans in Berlin O. 112, Blumenthalstr. 39, Prozeßbevollmächtigter: Rechts anwalt Leidert in Berlin, Potsdamer Str. 23 a, klagt gegen J. den Simon (auch Erich genannt) Atexander und Genossen, früher in Charlottenburg, Dahlmannsti. Nr. 7, jetzt unbekannten Aufenthalte, aus einem Kaufvertrage, mit dem Antrage: l. den Beklagten zu 1 zu verurteilen, an die Klägerin 4754 RM nebst 9 Y Zinsen seit dem 1. Mat 1928 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der in dem Arrestversahren Remans I. Simon (Erich) Alexander — 53. CQ. 87. 28 — des Landgerichts J. Berlin entftandenen Kosten zu tragen. 2. pp. 3. Das Urteil evtl. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckoar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zu 1 zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 8. Zivilkammer des Landgerichts 11I in Berlin auf den 26. April 1929, vor⸗ mittags 10 Uhr, Saal 142, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt ale Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen und eliwaige Einwendungen unter Angabe von Beweismitteln unverzüglich anzu⸗ bringen. Aktenzeichen: 10. Q. 406. 25.
Charlottenburg, den 4. Februar 1929.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts 111
in Berlin.
96305] Oeffentliche Zustellung. Die Landesproduftenhandlung, Georg Escher in Lemförde, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Bonwit und Dr. Gold⸗ baum in Duisburg., klagt gegen den Händler Wilhelm Barton, früher in Duisburg⸗Hochseld, Wanheimer Str. 139, auf Zahlung von 10530 44 RM nebst 70so Zinsen seit dem . November 1928 aus Warenlieferung. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 111. Kammer ür Handelssachen des Lanogerichts in Duisburg auf den 5. April 1929, vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer 178, mit der Aufforderung, sich durch einen bet diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Proießbevollmächtigten vertreten zu lassen. Duisburg, den 26. Januar 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
94980) Oeffentliche Zustellung.
A. Steude, Frankfurt a. Main⸗Süd, Kranichsteiner Str. 14, Prozeßbevoll— mächtigte: Rechtsanwälte Dr. Bial und Dr. Goldschmidt, Frankfurt a. Main, klagt gegen den Max Komposch zu Graz (Oesterreich Steyrerstr. 38, wegen käuflicher Warenforderung mit dem An⸗ trage, den Beklagten durch vorläufig voll— streckbares Urteil zur Zahlung. von S. 354,0 deutsch⸗österreich. Währung nebst 96 /o Zinsen seit 17. 6. 1927 sowie S. 110 Mahnspesen kostenpflichtig zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechisstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, Abt ga, in Frankfurt a. Main auf den 10. April 1929, 9 Uhr, Zimmer 112, geladen. Frankfurt 9. M., den 1. Februar 1929. Die 1 . Amtsgerichts. Abt. 9a.
9ah3 l9] Oeffentsiche Juste lung. Die Firmen J. Kaiser Sohn, Säge⸗
werk in Wäschenbeuren und F. & G.
Die Firma Deutsches Produktenwerk
Wacker in Reichenbach a. F. klagen gegen den zuletzt in Kirchbeim-Teck wohnhaften Schreinermeister Karl Renz wegen Löschungsbewilligung, und beantragen vor⸗ läufig vollstieckbares Urteil dahin. Der Beklagte hat die Löschung der Sicherungs— hyvothet im Grundbuch von Göppingen Heft 1707 Abt. III Nr 12 im Rest⸗ betrage von z2ß RM 45 Rpfg. zu be⸗ willigen und es wird festgestellt, daß dem Beklagten die durch die Hyvothef gesicherte Forderung nicht inehr zusteht. Zur münd—⸗ lichen Verbandlung wird der Beklagte vor das Amtsgericht Göppingen auf Mon⸗ tag, 8. April 1929, vormittags
(96321)
Frau Marie Frieda verw. Scharf geb. Kimmer in Oederan klagt als Eigen⸗ tümerin des Grundstücks Blatt 274 des Grundbuchs für Oederan gegen den Tuch macher Friedrich Rudolph Uhlmann, früher in Oederan und zuletzt in Amertrka, setzt unbekannten Aufenthaltes, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, in die Löschung der tür ihn auf Blatt 224 des Grundbuchs für Oederan in Abt. III unter Nr. 71 ein⸗ getragenen Hypothek von zweihundert Talern nebst 4 vom Hundert Zinsen und Kosten zu willigen. Oeffentliche Zustellung der Klage ist bewilligt. Teimin 14. Mai 1929, vormittags O9 Uhr, vorm. A.-G. Oederan. Die Einlassungsfrist be⸗ trägt 4 Wochen ; Amtsgericht Oederan, am 5. Februar 1929.
gbd 24] ö In Sachen des Gastwirts Richard Silbermann in Oberwinkel gegen den Kaufmann Herbert Manfred Lindner in Glauchau, Auestraße 18, hat das unter⸗ zeichnete Gericht aum den vom Beklagten gegen den Volistreckungsbesehl des Amts— gerichts Waldenburg, Sa., vom 16 No- bember 1928 wegen einer Zechschuld von 211,29 RM eingelegten Einspruch Termm zur mündlichen Verhandlung auf den 22Z. März 1929, nachmittags L Uhr, anberaumt. Der Beklagte Kausmann Herbert Manfred Lindner, zuletzt in Glauchau, letzt unbekannten Aufenthalts, wird zu diesem Termin geladen. Waldenburg. Sa., den b. Februar 1929. Der Urtundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht.
95325] Oeffentliche Ladung. .
Der Preußiche Bezirksfürsorgeverband des Kreises Northeim hat beantragt, den Dekorateur Hans Bauer, zurzeit un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund des s 20 der Verordnung über die Fürsorge⸗ pflicht vom 13. Februar 1924 und det 53 21 der Preußischen Ausführungs⸗ verordnung vom 17. April 1924 in einer öffentlichen Arbeitsanstalt unterzubringen, weil Bauer seine in Hardegsen Kreitz Northeim, wohnhafte Familie der öffent- lichen Fürsorge an heim fallen lassen hat. Zur mündlichen Verhandlung wird der Deko— rateur Hans Bauer vor den Bezirks ausschuß zu Hildesheim, Negierungte⸗ gebäude, J. Stock, Zimmer 17, Sitz ungs⸗— aal, auf Dienstag, den 19 März 1929, 12 Uhr, geladen. Im Falle des Ausbleibens wird nach Lage der Akten beschlossen werden. Vergütungen aus der Staaiskasse können aus Anlaß der Teil nahme am Termin nicht gezahlt werden.
Hildesheim, den 29. Januar 1929.
Namens des Bezirksausschusses:
Der Votsitzende: In Vertretung: Bacmeister.
95326] Oeffentliche Ladung.
In dem auf Antrag des Bezirksfürsorge⸗ verbandes des Kreises Neuhaus wider den Töpser Alfred Beide. wohnhaft bie zum 12. April 1926 in Stinstedt im Kreise Neuhaus, jetzt unbekannten Aufenthalte, eingeleiteten Verfahren wegen Unter⸗ bringung des Heide in einer öffentlichen Arbeitsanstalt ist Termin zur öffentlichen mündlichen Verhandlung im Sitzungs— zimmer des Beztrksausschusses zu Stade im hiesigen Regierungegebäude, Eidgeschoß rechts, auf Dienstag, den 12. März 1925, vormittags 9 Uhr, angesetzt, wozu der Töpfer Alfred Heide unter der Verwarnung geladen wird, daß im Falle seines Ausbleibens nach Lage der Ver— handlungen entschieden werden wird. Die Partejen können ihre Erklärungen noch dor dem Teimin schriftlich einreichen, sich auch in ihm auf Grund einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen. Der auf Dienstag, den 12. Februar 1929, festgesetzte Termm fällt aus.
Stade, den 5. Februar 1929. Der Bezirksausschuß zu Stade.
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5. Verlust⸗ und Jundsachen.
95327 Aufruf. . Der auf das Leben des Herrn Dr. Erich Herz, München, Schubertstr. 6, geboren am 26. April 1901 in München, Pol. Nr. A 52 795, von uns ausgestellte Ver⸗ sicherungsschein ist abhanden gekommen. Der Inhaber wird hiermit aujgefordert, sich binnen zwei Monaten bei der unter— zeichneten Bank zu melden, andeinfalls der Versicherungsschein hiermit für krast⸗ los erklärt wird Berlin, den 8. Februar 1929. Allianz und Stuttgarter Lebensversicherungsbant Akttengesellschaft, Berlin W. 8, Taubenstr. II2.
Dr. Schloeßmann. Krause.
Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 43 vom 8. Februar 329. S.
daß der Hauptausschuß — ich glaube: einstimmig — einen Ent⸗ schließungsantrag angenommen hat, in dem die Staatsregierung aufgefordert wird, die Vorarbeiten für die Verwaltungsreform in Angriff zu nehmen und die entsprechenden Gesetze dem Landtag baldigst vorzulegen. Ich bin mir durchaus klar darüber, daß es sehr schwer fein wird, für eine Verwaltungsreform, wie ich sie auffasse, die Mehrheit des Parlaments zu finden. Ich bin mir auch klar darüber, daß die Dinge in wichtigen Fragen noch nicht so klar herausgearbeitet sind, daß ich hoffen könnte, schon jetzt einer einheitlichen Meinung im Parlament zu begegnen. Ich ersehe aus verschiedenen Reden über die einzelnen Punkte, die ich vor⸗ getragen und über die ich geschrieben und auch in der Oeffentlich⸗ keit gesprochen habe, daß noch große Meinungsverschiedenheiten bestehen.
Weshalb ich mich heute zur Verwaltungsreform nochmals äußere, hat seinen Grund nicht so sehr darin, die Grundgedanken der Denkschrift, die ich dem Staatsministerium vorgelegt habe, Ihnen zu unterbreiten, als vielmehr zum Ausdruck zu bringen, daß man, wenn man von der Verwaltungsreform spricht, nicht nur die Aenderung z. B. des Landesverwaltungsgesetzes und die Beseitigung dieser oder jener Instanz im Auge haben soll, sondern daß die Verwaltungsreform über diese formale Gesetzesänderung weit hinausgeht, und daß man sie eigentlich auf allen Gebieten in Angriff nehmen kann, wenn man sich nur ihre Notwendigkeit ständig vor Augen hält. Wir wollen doch die Verwaltungsreform, um die Staatsgeschäfte zu vereinfachen, um die Verwaltung den Bedürfnissen der Bürger entsprechend zu gestalten. Wir wollen den langen Behördenweg und die vielen Instanzen abbauen, wir wollen, daß die Verwaltung möglichst einfach und zweckmäßig ein⸗ gerichtet wird. Das kann nicht nur dadurch geschehen, daß man die Frage entscheidet: Regierungspräsident oder Oberpräsident? Sondern das kann und muß auch dadurch geschehen, daß man von
der Staatsverwaltung gewisse Geschäfte, die eigentlich keine Staatsgeschäfte, sondern Selbstverwaltungsgeschäfte sind, ab⸗
trennt, daß man Geschäfte von der Zentralinstanz auf die mittlere und von da auf die Lokalinstanz überträgt. Wenn man das will — das Parlament stimmt diesem Grundgedanken auch zu, muß ihm zustimmen —, dann muß man sich auch hüten, Gesetze und Bestimmungen, die eine weitere rechtliche Sicherung des Staatsbürgers gegenüber den Maßnahmen der Verwaltung oder einen weiteren Ausbau der Rechte wollen, zu schaffen, sie bedeuten letzten Endes eine Verlangsamung der ganzen Verwaltungs⸗ maschinerie, Verlängerung des Instanzenzuges und das Gegenteil von Verwaltungsreform. Wenn wir von Verwaltungsreform reden und darunter j. B. hauptsächlich nur verstehen, ob Regie rungspräsident oder Oberpräsident, so ist diese Frage so viel zu eng gefaßt. Ich habe im Hauptausschuß schon darauf hin⸗ gewiesen, daß ich unter Verwaltungsreform Vereinfachung des ganzen großen Gebietes des geschäftlichen, technischen, instanzen⸗ mäßigen, rechtlichen Getriebes der Verwaltung verstehe. Daß ich z. B. probeweise in Magdeburg eine Büroreform durchgeführt habe, die über ganz Preußen ausgedehnt werden soll und auch unter die Rubrik Verwaltungsreform fällt. Legen Sie diese Maßnahme nicht so achtlos beiseite! Ich darf darauf hinweisen, daß z. B. diese Büroreform bei der Polizeiverwaltung für ganz Preußen eine Ersparnis von Beamten an den Stellen, wo sie jetzt tätig sind, in der Zahl von insgesamt 7690 bedeutet. Nicht etwa in dem Sinne, daß die Etatsstellen dieser Beamten nun abgebaut werden könnten — darauf allein kommt es ja auch nicht an —, sondern daß diese Beamten nicht mehr zu reinen Büro- und Registraturarbeiten herangezogen werden müssen, vielmehr für ihren eigentlichen Dienst, den Exekutivdienst, das heißt für die Sicherheit der Bevölkerung freigemacht werden können. Das ist übrigens ein Teil Büroreform, die sich nicht zu beschränken braucht auf den Büro⸗ und den technischen Apparat der Polizei⸗ verwaltung, sondern auch ausgedehnt werden kann auf den Apparat der Justizverwaltung, der allgemeinen Landesverwaltung und inneren Verwaltung. Fernerhin läßt sich auch so reformieren, daß man, sagen wir, den Instanzenzug innerhalb der Beamten⸗ kategorien verkürzt, indem man gewisse einfache Arbeiten durch mittlere Beam: unter Entlastung der oberen Beamten endzeichnen läßt. Das Staatsministerium hat vor kurzem beschlossen, daß Be⸗ förderungen von Sekretären von Regierungspräsidenten vor⸗ genommen werden, statt bisher von der Ministerialinstanz, — eine Maßnahme, die eigentlich selbstverständlich ist und sich bewähren wird. Ein solcher Arbeitsabbau wird auch noch sonst möglich sein. Voraussetzung ist natürlich, daß die Zentralstellen Ver⸗ trauen zu den Mittel⸗ und unteren Behörden haben, daß aber auch die Bevölkerung einschließlich der Abgeordneten Vertrauen zu den Lokal⸗ und Mittelstellen haben und die Zentralstelle nicht unnötig belasten, so daß die wieder genötigt wäre, Berichte ein⸗ zufordern und dadurch ihren eigentlichen Geschäftsgang zu er⸗ schweren und sie ihrer eigentlichen Arbeit zu entziehen. (Zuruf rechts) — Hier liegt offenbar ein Mißverständnis vor. Ich werde diese Sache nachprüfen lassen.
Dann wird zur Vereinfachung der Verwaltung im Interesse der besseren Gesetzeskenntnis der Beamten und Bevölkerung die Kodifizierung der Verwaltungsvorschriften beitragen, die in An⸗ griff genommen wird, wenn ein entsprechendes Gesetz vom Land⸗ tag verabschiedet sein wird. Der Herr Kollege von Eynern hat im Hauptausschuß, als er zu den Umgemeindungsangelegenheiten sprach, mich gefragt, ob ich meine, daß Unmgemeindungen an Stelle von Verwaltungsreformen gesetzt werden sollen. Nein, darüber habe ich nie Zweifel gelassen. Ich kann aber meinem Vorredner nicht beistimmen, der sagte, die Auflösung der Gutsbezirke und die Umgemeindungen seien keine Verwaltungsreform. Die Um⸗ gemeindungen, wie sie vorgenommen werden sollen, sind doch auch eine Verwaltungsreform, da sie einen erheblichen Abbau des Ver⸗ waltungsapparates mit sich bringen durch Verminderung der Be⸗ amten, durch eine zweckmäßigere Versorgung der Bevölkerung, durch Verteilung der Lasten, die die Verwaltung naturgemäß mit fich bringt, auf einen größeren Kreis der Bevölkerung und über⸗ haupt durch Abbau der Beamten insgesamt. (Widerspruch rechts.) Das ist eine Behauptung, die noch sehr der Nachprüfung im einzelnen bedarf. Ich weiß sehr wohl, daß eine Reihe von Land⸗ räten auf dem Standpunkt steht, daß fie an sich billiger arbeiten als z. B. die Stadtwernaltung; denn fie rechnen die Verwaltungs⸗ kosten auf gewisse Wohlfahrtsausgaben um und kommen dann zu entsprechenden für sie günstigen Ergebnissen. So kann man aber
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nicht rechnen, oder man rechnet falsch; aber ich will darauf im einzelnen jetzt nicht eingehen.
Jedenfalls kann man mit Recht sagen, daß zur Verwaltungs⸗ reform auch die Umgemeindungen gehören, die doch auch eine Verminderung der Zahl der Verwaltungs⸗ bezirke bezwecken. Es kann doch nicht bestritten werden, weil es offensichtlich ist, daß — ich will mich hier aus eine Zahl nicht festlegen —, wenn statt 449 Landratsämtern nach Durchführung der ganzen Umgemeindungen im Endeffekt nur noch 350 bestehen werden, ein erheblicher Abbau erfolgt ift zum Vorteil für die Be⸗ völkerung. (Ruf rechts: Sehr zweifelhaft!!! — Ja, meine Herren, wenn man an so große Aufgaben mit Zweifeln und Aussetzungen herangeht, dann wird man nie etwas erreichen! Gerade deswegen mache ich auch diese Ausführungen hier, weil ich Sie bitten möchte, sich bei Beurteilung der Vorlagen und meiner Ausführungen zur Verwaltungsreform nicht auf den Standpunkt der heute vor⸗ handenen Verhältnisse zu stellen und von da aus zu kritisieren, sondern sich auf den Standpunkt des Neuen zu stellen und sich zu vergegenwärtigen, daß eine Beurteilung dessen, was sein wird, wenn gewisse Vorschläge von mir praktisch durchgeführt werden, heute eigentlich noch gar nicht möglich ist. Die Frage, ob Regierung spräsident oder Oberpräsident, wie da die Zuständigkeit geregelt wird, ob alles beim Regierungs⸗ präsidenten endgültig erledigt werden soll, oder ob, wie ich es in Verbinditng mit den zuständigen Fachressorts vorschlage, die Schulverwaltung und die Landeskulturverwaltung dem Regierungspräsidenten genommen und dem Oberpräsidenten an⸗ gegliedert werden soll, welche Wirkung das auf die Beurteilung der kommunalen Schulverwaltung haben wird, ob der Ober⸗ präsident überhaupt in der Lage ist, gewisse kommunale Voraus⸗ setzungen zu prüfen, wie es bei der Prüfung gewisser Schulfragen nun einmal unerläßlich ist —ů meine Damen und Herren, das sind
alles Dinge, die man nur in großem Zusammenhange richtig
würdigen kann; man muß sich dabei vergegenwärtigen, daß durch den Uebergang z. B. gewisser Schulfragen an die Selbstverwaltung, an die Lokalinstanzen auch noch wieder alles anders wird als es heute ist.
Also, meine Damen und Herren, alle diese Dinge bedürfen einer sehr eingehenden Prüfung, und wenn hier namentlich durch Herrn Kollegen Falk zum Ausdruck gebracht worden ist, daß die Abgeordneten sich jetzt noch einer gewissen Zurückhaltung in der Kritik befleißigen müßten, so stimme ich dem zu und möchte auch bitten, abzuwarten, bis Ihnen die Vorlagen zugegangen sind. Die Kritik selbst ist mir natürlich im einzelnen sehr wertvoll.
Um aber zu der Frage der Umgemeindungen zwecks Ver⸗ minderung der Zahl der Verwaltungsbezirke und als Teil der Verwaltungsreform zurückzukommen, so darf ich noch sagen, daß das Ziel ist: Schaffung leistungsfähiger Kommunalgebilde, Ver⸗ minderung der Verwaltungskosten, rationellere soziale und kulturelle Fürsorge und vor allen Dingen Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung durch Schaffung einheitlicher Ver⸗ waltung für möglichst einheitliche Wirtschaftsbezirke. Im Westen — aber nicht nur im Westen — wird lebhaft darüber geklagt, daß die Gemeindegrenzen nicht die wirtschaftlichen Gebiete umschließen, und daß dadurch eine Erschwerung nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für die wirtschaftlichen Unternehmungen eintritt. Deswegen wird im Westen die Grenzziehung auch unter diesem Gesichtspunkt vorgenommen.
Das Staatsministerium hat gestern die von mir vorgelegte Umgemeindungsvorlage für das rhein⸗westfälische Industriegebiet so, wie ich sie vorgelegt habe, beschlossen, und sie wird nun dem Staatsrat zugehen. Wie der Landtag sie schließlich gestaltet, bleibt abzuwarten. Ich habe auch nicht die Absicht, jetzt zu der Umgemeindungsvorlage selbst etwas zu sagen. Aber im Hinblick auf Ausführungen, die bei der ersten Lesung und auch gestern hier gemacht worden sind, darf ich doch folgendes be⸗— merken. Eine ganze Reihe von Herren und ganze Parteien stehen auf dem Standpunkt, daß eine Umgemeindung nach dem Grund⸗ satz „nur Großstadt“ unzweckmäßig ist. (Sehr wahr! rechts.) Nicht nur diese Vorlage, sondern alle künftigen wie auch alle bis⸗ herigen Vorlagen sind auch gar nicht nach einem solchen Grundsatz aufgestellt worden. Ich bitte aber, bei Beurteilung der Ihnen ja im allgemeinen bekannten Vorlage über das westliche Gebiet zu berücksichtigen, daß dort im Westen ganz besondere Verhältnisse vorliegen, daß wir und auch Sie in der Grenzziehung der Ver⸗ waltungsbezirke überhaupt nicht frei in unseren Entschließungen sind. Denn die Entwicklung im Westen ist fast überall eine groß⸗ städtische Entwicklung, und die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zusammenhänge drängen fast überall zur Großstadt hin. Ueberall da, wo diese Entwicklung festgestellt ist, wird man gesetzgeberisch die Konsequenzen daraus ziehen müssen; da, wo die Entwicklung nicht so weit ist und in absehbarer Zeit auch nicht er⸗ wartet werden kann, wird man andere Schlüsse daraus ziehen. Das tut die Vorlage, und insofern möchte ich sagen: wenn in dieser Vorlage eine erhebliche Stärkung der Großstädte enthalten ist oder wenn sie eine solche Stärkung zur Folge haben kann, so soll diese Vorlage jedenfalls mit einer solchen Tendenz die, wie ich nochmals sage, der wirtschaftlichen Entwicklung im Westen ent⸗ spricht, keineswegs präjudizierend für die ferneren Um⸗ gemeindungen im übrigen Preußen sein.
Herr Kollege Dr. Peucker hat gestern unter Bezug auf die Umgemeindungsabsichten und die Kritik, die gegen die Um⸗ gemeindungsabsichten der Staatsregierung aus der Bevölkerung laut geworden ist, auf einen Fall Bezug genommen, der in Köln spielt. Er hat zum Ausdruck gebracht, daß es ein Skandal sei, daß ein Landrat seinen Kreis gewissermaßen an eine Grofstadt verkauft habe und selbst durch Verhandlungen mit dieser Groß⸗ stadt den Kreis zur Auflösung bringen wolle. Es handelt sich um die Stadt Köln und den Landkreis Köln Ich glaube, daß nicht der Gesichtspunkt, den Landkreis Köln zur Auflösung zu bringen, für den Landrat Heimann Anlaß gewesen ist, mit der Stadt Köln in Verhandlung zu treten, sondern daß der um⸗ gekehrte Gedanke, den Kreis als solchen möglichst zu erhalten und zu diesem Zweck eine Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt herbeizuführen, die Triebfeder seines Handelns war. Aber ich bin mit Herrn Kollegen Dr. Peucker, gleichgültig, welches das wahre Motiv war, durchaus einverstanden, wenn er sagt, daß sich hier etwas ganz Unerhörtes ereignet hat. Ich habe in diesen Tagen,
nachdem mir der Landrat sogar eine formulierte Gesetzes vorlage
vorgelegt hatte, die zur Realisierung der Verhandlungen mit dem Herrn Oberbürgermeister von Köln dienen sollte, in einem Erlaß diese Handlungsweise des Landrats verurteilt und dem Regierungspräsidenten mitgeteilt, er solle sowohl dem Landrat wie dem Oberbürgermeister von Köln bedeuten, daß solche Verhand⸗ lungen einzustellen seien. (Sehr guth
Im vorigen Jahre und vor zwei Jahren haben einige Ab⸗ geordnete der Staatsregierung einen Vorwurf daraus gemacht, daß sie den Landräten bei Vertretung von Um⸗— gemeindungsfragen, die ihr eigenes Gebiet betreffen, nicht die erforderliche Bewegungsfreiheit zugesteht, nicht die Bewegungsfreiheit, die beispielsweise der Oberbürgermeister oder Bürgermeister ihres Bezirks haben. Sie wissen, daß ich den mir berechtigt erscheinenden Wünschen durch ein Schreiben an den Landkreistag Rechnung getragen und auch die Regierungen mit entsprechenden Anweisungen versehen habe. Sie ersehen aber aus dem Fall Köln und Köln⸗Land, daß eine solche weitgehende Be wegungsfreiheit auch Folgen zeitigen kann, die sich die Staats regierung nicht gefallen lassen kann. (Zuruf bei den Deutschen Demokraten: Das ist ein ganz anderer Fall!) — Der einzelne wird ja immer sagen, der allgemeine Fall habe auf ihn nicht Be⸗ zug, Ich freue mich jedenfalls, daß das, was in Köln geschehen ist, hier im Hause ehenso, wie ich es selbst getan habe, mit Ent⸗ schiedenheit verurteilt wird. .
Ich brauche, glaube ich, nach diesen Darlegungen weitere Ausführungen über die Verwaltungsreform nicht mehr zu machen, zumal das, was ich sonst an Plänen dem Staatsministerium vorgelegt habe, durch meine Ausführungen sowohl im Haupt— ausschuß als auch in der Presse dem Hause hinreichend bekannt⸗ geworden ist. Ich bitte Sie jedenfalls, bei Ihrer Stellungnahme sich bewußt zu sein, daß die Fragen außerordentlich schwierig sind, daß sich die Dinge zum Teil ja auch noch in Fluß befinden, daß die Verwaltungsreform als Ganzes angesehen werden muß, daß man nicht nur an Einzelheiten Kritik üben darf, und daß es nicht das Bestreben der Staatsregierung und insbesondere nicht mein Bestreben ist, durch neue Zwangsvorschriften die Selbstverwaltung einzuengen überhaupt die Bewegungs- freiheit irgendwie zu beschränken.
Herr Kollege Johanssen fragte mich vorhin, wie ich zu den Vorschlage stände, den Herr Stadtrat Schmoll in einer kommu nalen Fachschrift erörtert hat, dem Vorschlag, ein Gremium zu bilden, das als unpolitisches und überparteiliches kommunales Gremium gewisse Streitfragen entscheiden soll. Ich nehme alle solche Anregungen sehr dankbar an, werde aber zunächst dazu nicht Stellung nehmen. Ich werde einen solchen Vorschlag natürlich auch nicht ohne weiteres ablehnen Ich kann mir z. B. sehr wohl denken, daß ich diese Anregung ab⸗ lehne, weil ich mir sage, daß über die Ausführung z. B. des 51 des Gesetzes vom 27. 12. 1927, also darüber, was als Allgemein wohl im Einzelfalle zu gelten hat, das Staatsministerium allein entscheidet und gegebenenfalls vom Landtag zur Rechenschaft ge⸗ zogen werden kann. Ich kann mir aber auch denken, daß es ge⸗ wisse Fragen gibt, wo ein solcher Ausschuß durchaus gute Arbeit leisten kann; gute Arbeit in dem Sinne, daß seine Entscheidung auf keiner Seite eine Verbitterung zurückläßt. Darauf kommt es doch auch an, und von dem Gedanken hat wohl auch Herr Kollege Johanssen den Vorschlag des Stadtrats Schmoll gewertet. Meine Herren, Sie ersehen jedenfalls, daß aus der Verwaltungsreform und in Verbindung damit eine Reihe von Einzelfragen, wie die Städteordnung, wie die Kreisordnung, Tandgemeindeordnung ge⸗ staltet sein soll, entstehen, die nicht so ohne weiteres aus dem Handgelenk geklärt werden können. Ich erkläre mich deshalb auch heute schon bereit, die Formulierung der einzelnen Bestimmungen auch in Abänderung einer etwa vom Staatsministerium ge⸗ brachten Vorlage mit Ihnen gemeinsam zu finden, eine Formu⸗ lierung, wie sie dem allgemeinen Bedürfnis entspricht. Derum handelt es sich ja auch letzten Endes bei allen unseren Maß⸗ nahmen, in dem Sinne arbeiten wir, im Interesse des Wohles des ganzen Volkes und Staates. (Bravo!)
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43. Sitzung, vom 7. Februar 1929, 11 Uhr 20 Min. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“)
Vor Eintritt in die Tagesordnung gab Abg. Foöo⸗ hanssen (D. Vp.) die folgende Erklärung ab:
Veranlaßt durch einen offenen Brief, welchen der Vorstand des Helgoländer Heimatbundes an mich gerichtet hat, sah ich mich gestern im Plenum des Landtags laut unkorrigiertem Stenogramm zu der Feststellung genötigt, 6 der Führer jener staatsfeindlichen , . der Gemeindeverrretung in den Jahren 1919 und 1920 England gegenüber erklärt hat: „Wir können verlangen, daß, wenn der Vertrag zwischen Deutschland und England für hinfällig erklärt wird, wir an Großbritannien zurückfallen.“ Presse— meldungen, wonach jener Vorstoß erst in 6. Zeit erfolgt . treffen also nicht zu.
Hierauf wurde die allgemeine Aussprache zum Haus⸗ halt des Ministeriums des Innern portgesetzt.
Abg. Haas (Soz.) wies die erf nr e, Angriffe gegen . Partei zurück. Er erklärte, man solle nicht Einzel verfehlungen m Landtag immer diskutieren, solche kämen bei allen Parteien vor. Man habe ja . von Verbrechen Deutschnationaler gehört, von Brandstiftungen, Unterschlagungen usw. Recht charakteristisch sei die Stellung gewisser Rechtskreise gegen die Zo ellen Schon in der Vorkriegszeit war ja diese ablehnende Stellung feu te en. Er erinnere nur an ein Ministerwort, wonach Landarbeiter, die Sonntags nicht arbeiteten, Sonntags auch nicht zu essen brauchten. Man solle doch nicht verg en daß es eine sFolht des Krieges sei, wenn wir heute 275 Millionen Arbeitslose hätten. Der Abg. Lindner (D. Nat.) habe für . die Sünden der Vergan ene von den ihm , reisen mit dem Hinweis ablehnen wollen, daß er erklärte, die Deutschnationalen seien eine neue Partei und hätten mit der früheren Konservativen Partei nichts zu tun. Man solle doch nur an die große Anzahl von Abgeord⸗ neten denken, die früher konservativ waren und heute in der deutschnationalen Landtagsfraktion säßen. Man werfe den Sozial⸗ demokraten vor, sie hätten nichts erreicht. Er erinnere nur daran, daß die staatsbürgerlichen Rechte der einzelnen ganz anders aus⸗ gebaut seien. Heute würden auch die Beamten aus allen Kreisen genommen. Bekanntlich habe aber früher nicht einmal ein Nacht⸗ wächter Sozialdemokrat sein können. Recht bezeichnend sei es jo auch, daß aus deutschnationalem Munde von der Tribüne des Landtags geäußert worden sei, Saisonarbeiter, die Sozialdemo⸗ kraten seien, dürften nicht in . beschäftigt werden. (Hört, hört! bei den Sozlaldemokraten; Bekannt sei auch die
) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehgbenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.