naturgemäß absolut zu niedrig angesetzt waren 23 Genossen zusammen. Dem für die Vergebung der Hanszins⸗ stenerhyypotheken dem Staat gegenüber allein verantwortlichen Magistrat der Stadt Berlin wird nunmehr eröffnet werden, daß die Wohnungsfürsorgegesellschaft in dem vorliegenden Falle die Grundlagen der Finanzierung gemäß Ziffer 18 Abs. 2 der ministeriellen Richtlinien nicht gewissenhaft genug geprüft hat, und daß schon im Interesse der gemeinnützigen Siedlungs⸗ unternehmungen von letzteren hinfort unter allen Umständen der einwandfreie Nachweis eines Eigenkapitals von mindestens 10 v. H. der Herstellungskosten gefordert werden muß. Zu unserem Bedauern sind wir nicht in der Lage, dieselbe Forderung auch gegen Private zu erheben. Es soll nämlich vorkommen, daß auch bei ihnen nicht immer 10 * Eigenkapital vorhanden sind. Im übrigen ist auch unter Hinweis auf die Beantwortung der großen Anfrage Nr. 59 zu bemerken, daß die Verteilung der Hauszinssteuerhypotheken eine Angelegenheit der Stadt Berlin ift, die sich zur Abwicklung dieser Geschäfte zwar der Wohnungs⸗ fürsorgegesellschaft bedient, für die Verteilung der Hypotheken aber nach wie vor die Verantwortung trägt. Zum Erlaß etwaiger Weisungen an die Wohnungsfürsorgegesellschaft Berlin dürften daher allein die städtischen Körperschaften befugt sein.
Ich komme nun zur Beantwortung der Nr. 40 der Abg. Ladendorff und Gen.:
großen Anfrage
Aus der Antwort auf die große Anfrage Nr. 38, die sich ebenso wie die vorliegende Anfrage mit der Finanzierung des Bauvorhabens des Gemeinnützigen Bauvereins der Beamten und Angestellten des Bezirksamts Cöpenick (jetzt Wohnvereins Wenden— schloß) beschästigt, ergibt sich, daß von dem früheren Vorstand des Bauvereins, um von der Wohnungsfürsorgegesellschaft Berlin die Hauszinssteuerhypotheken zu erlangen, seinerzeit ein nicht vorhandenes Eigenkapital von 48 000 RM. vorgetäuscht worden ist. Da Eigenkapital tatsächlich nicht vorhanden war, stellte sich bei der Schlußabrechnung eine durch die bewilligten Hypotheken nicht abgedeckte Restbauschuld von 35 000 RM. heraus. Nach der zwischen dem Bauverein und der Baufirma getroffenen Verein— barung soll diese Restbaugeldforderung nun in der Weise ab⸗— getragen werden, daß am 1. April und 1. Oktober 1929 je 5000 RM. zu zahlen sind, während die Restsumme von 25 000 RM. in fünf Jahresraten von je 5000 RM. zu tilgen ist. Diese Gelder müssen zum Ausgleich für das fehlende Eigen⸗ kapital nunmehr nachträglich von den einzelnen Genossen auf gebracht werden. Daraus erklärt sich auch die von dem Vorstand beschlossene Mieterhöhung von 50 bis 1090 v. H. Da die Genossen ausnahmslos städtische Beamte sind, würde für eine etwaige Hilfeleistung bei Aufbringung der hohen Mieten allein die Stadt Berlin als Arbeitgeberin in Betracht kommen. Wie der Herr Oberpräsident berichtet, haben jedoch die städtischen Körper— schaften zu dieser Frage bisher nicht Stellung genommen.
Im übrigen ist zu bemerken, daß die Beachtung der mini— sterieilen Richtlinten in der Frage, ob der Bauherr allein oder mit rechtsgerhindlich Zesicherter Unterstützung Dritter in der Lage ist, die durch die Hopotheken nicht gedeckten Baukosten zu tragen, Sache der Geweinde ist, von deren Gewissenhaftigkeit die Durch⸗— sührung dieser Bestimmung allein abhängt. Den Erlaß all⸗ gemeiner Weisungen nach diesor Richtung halte ich micht für erforderlich, da in den Richtlinien diese Frage bereits eindeutig geregelt ist.
Ich komme jetzt zur Beantwortung der Nr. 59 der Abgeordneten Ladendorff und Gen.
großen Anfrage
Die Bewilligung der Hauszinssteuerhypotheken ist grund— sätzlich Aufgabe der Stadt und Landkreise, denen gemäß § 2 Abs. ? und 511 Abs. 1 der Preußischen Hauszinssteuerverordnung die hierzu notwendigen Mittel aus der Hauszinssteuer zufließen. Bei der Vergebung der Hypotheken sind die Gemeinden und Gemeindeverbände an die gemäß § 11 Abs 1 4. a. O. erlassenen „Ministeriellen Richtlinien für die Verwendung des für die Neubautätigkeit bestimmten Anteils am Hauszinssteuerauf— kommen“ gebunden. Im Rahmen dieser Richtlinien werden — wie der Staatsregierung bekannt ist — von einem großen Teil der Gemeinden, insbesondere aber von den Großstädten, unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse eigene Beleihungs⸗ grundsätze aufgestellt, die alsdann für die Vergebung der Haus⸗ zinssteuerhypotheken im Bereiche der betreffenden Gemeinde maß⸗ gebend sind. Daß diese Grundsätze mit den ministeriellen Richt— linien in Einklang stehen, wird von den staatlichen Aufsichts— behörden überwacht.
Das von der Wohnungsfürsorgegesellschaft Berlin als Be⸗ auftragte der Stadt Berlin — geübte Verfahren bei Vergebung der Hauszinssteuerhypotheken verstößt nicht gegen die ministeriellen Richtlinien; denn nach den Beleihungsgrundsätzen der Stadt Berlin erfolgt die Feststellung der Hauszinssteuerhypothek nicht nach dem Kubikmetersatz des umbauten Raumes, sondern nach der Wohnungszahl unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Mindestwohnflächenmaße. (Hört, hört! bei der Wirtschaftspartei.) — Ein durchaus korrektes Verfahren! Wie wollen Sie es machen? Ich möchte wissen, ob Sie ein anderes Verfahren vorschlagen können. — Der Darlehnsnehmer kann danach also in keinem Falle ein Interesse daran nehmen, wissentlich falsche Angaben bezüglich des Kubus und der Stockwerkshöhen zu machen, da er daraus einen materiellen Vorteil bezüglich der Höhe der Haus⸗ zinssteuerhypothek nicht zu erwarten hat. Selbst betrügerische Absichten, wie sie nach der Anfrage anscheinend befürchtet werden, können zu keinem materiellen Erfolge führen. Im übrigen wird — wie der Oberbürgermeister berichtet — auch auf die anschlags⸗ mäßige Ausführung der Bauten von der Wohnungsfürsorge— gesellschaft größter Wert gelegt, abgesehen davon, daß die Stock⸗ werkshöhen je nach Bauklasse an die von der örtlichen Baupolizei erlassenen Bestimmungen gebunden sind. Es würde sich sonst ja auch die regelmäßig stattfindende Feststellung der Schluß⸗ abrechnung erübrigen.
Für die Staatsregierung liegt nach obigen Ausführungen kein Anlaß vor, die Beleihungsgrundsätze der Stadt Berlin zu beanstanden und eine Aenderung der gemeindlichen Richtlinien nach der in der großen Anfrage vorgeschlagenen Richtung zu
der damaligen
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 52 vom 2. März 1929. S. 2.
Zur Beantwortung der großen Anfrage Nr. 56 der Abge⸗ ordneten Kerrl (Peine) und Gen, betreffend Verwendung von Hauszinssteuermitteln für städtische Bauten in Peine, habe ich folgendes zu bemerken: Das Volksbildungsamt in Peine ist von der Stadtverwaltung in Peine in Verbindung mit 6 Wohnungen errichtet worden. Lediglich zur Finanzierung der Wohnungen hat die Stadt Hauszinssteuermittel aus dem gentindlichen Anteil verwendet. Ob die Hypothekensätze sich in den zulässigen Grenzen bewegen, wird noch geprüft werden. Für die Errichtung des Volksbildungsamts find Hauszinssteuermittel nicht in Anspruch genommen worden. Bauherr und Besitzer des Hauses ist die „Peiner Heimstätte“, die das Grundstück im Erbbauverfahren von der Stadt erworben hat.
Für die Erstellung von Werkwohnungen des Krankenhaus⸗ direktors und des Stadtbaurats hat die Stadt neben Anleihe⸗ mitteln vorübergehend auch Hauszinssteuermittel aus dem ge⸗ meindlichen Aufkommen verwendet. Der Magistrat wird auf das Unzulässige eines solchen gegen die Richtlinien verstoßenden Ver— fahrens nachdrücklich hingewiesen werden. Die Exrichtung der Wohnung für den Stadtbaurat und die Verwendung von Haus zinssteuermitteln für diese steht übrigens mit seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der „Peiner Heimstätte“ in keiner Verbindung. Diese Tätigkeit hat vielmehr erst nach Fertigstellung der Wohnung begonnen.
Daß die private Bautätigkeit oder andere Genossenschaften in Peine von der öffentlichen Hand unterdrückt werden, trifft nach den angestellten Ermittlungen nicht zu. Die private Bauwirtschaft hat sich allerdings in letzter Zeit als nicht genügend leistungs— fähig erwiesen und die Stadt sich deshalb gezwungen gesehen, zur Durchführung ihres Wohnungsbauprogramms die „Peiner Heim⸗ stätte“ ins Leben zu rufen. (Zurufe.) — Die Begründung haben Sie gehört. Die Baugenossenschaft Freiland ist trotz Bürg⸗ schaftsübernahme durch die Stadt und trotz tatkräftigen Ein⸗ greifens der Niedersächsischen Heimstätte hauptsächlich infolge ihrer mangelhaften Geschäftsführung finanziell zusammengebrochen. Das soll aber, wie gesagt, nicht nur bei Genossenschaften, sondern auch sonstwo vorkommen. (Zurufe bei der Wirtschaftspartei: Aber hauptsächlich bei Genossenschaften! — Das ist eine sehr gewagte Behauptung. Ich bitte Sie, damit etwas vorsichtiger zu sein.
Als Antwort auf die große Anfrage Nr. 36 der Abgeordneten Kniest und Gen. über die Anwendung der Reichsver⸗ ding ungsordnung bei Bauten mit öffentlichen Zuschüssen möchte ich folgendes bemerken: Die Anwendung der Reichsverdingungsordnung bei Bauvorhaben, die mit Mitteln aus dem Hauszinssteueraufkommen finanziert werden, halte ich für erwünscht. Ich behalte mir daher vor, entweder die bereits von mir und dem Herrn Finanzminister herausgegebenen Richt⸗ linien über die Verwendung des für die Neubautätigkeit bestimmten Anteils am Hauszinssteueraufkommen dementsprechend zu ergänzen oder durch besonderen Erlaß die nachgeordneten Stellen mit ent⸗ sprechendem Hinweis zu versehen. (Sehr gut! und Bravo! im Zentrum und rechts.)
Meine Damen und Herren! Darf ich mir dann einige ein⸗ führende Bemerkungen zu dem Kapitel Wohnungswesen gestatten.
Was zunächst den Wohnungsneubau anbetrifft, so kann ich immerhin mit Befriedigung feststellen, daß uns auch bas Jahr 129 in ver Beseitigung ver Wohnungsnot wieder ein gutes Stück weiter gebracht hat. Während im Jahre 1926 rund 130 000, im Jahre 1927 rund 180 000 neue Wohnungen geschaffen worden sind, beträgt diese Zahl für das Jahr 1928 gegen 186 000. (Bravo!! Die erfreuliche Leistung des Jahres 1927 ist also im letztyergangenen Jahre noch um einiges übertroffen worden. Nicht minder erfreulich ist auch die Feststellung, daß am 1 Januar 1929 noch über 94 000 Wohnungen im Bau begriffen waren, die in das Jahr 1929 hinüberzunehmen sind. Die entsprechende Ziffer betrug am 1. Januar 1928 rund 91009.
Bei Betrachtung der günstigen Ergebnisse des letzten Jahves darf allerdings nicht übersehen werden, daß die besonders starke Produktion nur möglich gewesen ist durch eine zum Teil bis an die äußersten Kraftgrenzen der Gemeinden gehende Inanspruch— nahme von Krediten aller Art, die zum großen Teile nur durch den ungeheuer starken Druck zu rechtfertigen sind, mit dem Wohnungsnot und Wohnungselend nach wie vor auf der Be⸗ völkerung lasten. (Sehr wahr!)
Wie sich die Bautätigkeit im neuen Jahre 1929 gestalten wird, läßt sich naturgemäß zurzeit noch nicht übersehen. Oeffent⸗ liche Wohnungsbaumittel aus der Hauszinssteuer werden hoffent⸗ lich in dem gleichen Umfange zur Verfügung stehen wie im letzten Jahre, wenngleich die rechtliche Grundlage für die Bewilligung dieser Mittel noch aussteht. Dadurch, daß der Gebäude entschuldungssteuergesetzentwurf nach Mitteilung der Reichs⸗ regierung mit Wirkung vom 1. 4. 1929 nicht mehr verabschiedet werden kann, hat sich die Notwendigkeit ergeben, die Geltungs⸗ dauer der preußischen Hauszinssteuerverordnung bis zum 31. März 1930 zu verlängern. Die entsprechende Gesetzesvorlage ist dem Landtag inzwischen zugegangen.
Gewisse Schwierigkeiten in der Finanzierung der Bautätigkeit des Jahres 1929 können dadurch entstehen, daß einmal die von den Gemeinden im Jahre 192 aus Anlaß der Durchführung eines sogenannten Arbeitsbeschaffungs⸗ programms aufgenommenen Darlehen, die im ganzen etwa 50 Millionen ausmachen, am 1. April d. J. zurückgezahlt werden müssen, und daß weiterhin der 200⸗Millionen⸗Zwischenkreditfonds des Reichs — es handelt sich hierbei um Zwischenkredite auf erste Hypotheken — den Realkreditinstituten nicht länger belassen werden kann. . Inwieweit es gelingen wird, diese den Wohnungsbau des laufenden Jahres ungünstig beeinflussenden Schwierigkeiten zu beseitigen, muß zunächst abgewartet werden.
Was den Realkredit für 1928 anbelangt — um dem Landtage auch darüber ein kurzes Bild zu geben —, so ist zu⸗— nächst festzustellen, daß der Realkredit für den Wohnungsneubau im Jahre 1928 im allgemeinen zufriedenstellend versorgt worden ist. Beteiligt an der Hergabe der ersten Hypotheken waren mehr oder weniger sämtliche Organisationen des Realkredits, öffentlich⸗ rechtliche Hypothekeninstitute sowohl wie private Hypotheken⸗ banken, dazu die Sparkassen und Versicherungsträger, serner
sordern.
Hergabe von Hypotheken aus privater Hand läßt sich nicht er— fassen, fällt aber im Verhältnis zu den Leistungen des organi⸗ sierten Realkredits nicht ins Gewicht. An der Hand von Nach— weisungen läßt sich etwa sagen, daß im ganzen Reich im Jahre 1928 über 17 Milliarden Goldmark an ersten Hypotheken im Wohnungsbau angelegt worden sind. Davon entfallen auf Hypo⸗ theken der Bodenkreditinstitute rund 750 Millionen Goldmark, wovon die privaten Hypothekenbanken rund 500 Millionen Gold— mark und die öffentlich⸗rechtlichen Anstalten 250 bis 300 Millionen Goldmark aufgebracht haben, während die Sparkassen 700 bis 800 Millionen Goldmark und die Versicherungsträger rund 100 bis 120 Millionen Goldmark zur Verfügung gestellt haben. Die Hauptgeldgeber des Realkredits haben insgesamt nach diesem Ueberschlag 1550 Millionen, also über 15 Milliarden Goldmark aufgebracht. Nach dieser Zahl, die für das Reichsgebiet gilt, kann der auf Preußen entfallende Teil etwa auf 1 bis 1K15 Mil⸗ liarden errechnet werden. Das ist ein im ganzen wirklich zu⸗ friedenstellendes Bild.
Hervorgehoben zu werden verdient dabei erstens das fort⸗ schreitende Interesse der privaten Hypothekenbanken. Während ihre Beteiligung am Wohnungsbau für 19566 nur 140 Mil⸗ lionen Goldmark betrug, im Jahre 1927 215 Millionen Goldmark, bedeutet der Aufschwung zu 1928 auf einen Betrag von 500 Mil— lionen Goldmark eine Leistung, die unbedingt anerkannt werden muß. (Sehr richtig! und Bravo! Zweitens: für Preußen darf dann weiter auf die erfreuliche Tatsache hingewiesen werden, daß die beiden Hauptinstitute des städtischen Realkredits, die Preußische Landespfandbriefanstalt und die Preußische Zentral⸗ stadtschaft, die beide erst vor etwa fünf Jahren durch das Preu⸗— ßische Wohlfahrtsministerium ins Leben gerufen worden sind, im Laufe der letzten Jahre wichtige Faktoren der Neubaufinan⸗ zierung geworden sind. Die Preußische Landespfandbriefanstalt weist jetzt bereits einen Bestand von 127 Millionen Goldmark Hypotheken auf, die sämtlich Neubauhypotheken sind, und die Preußische Zentralstadtschaft mit ihren acht Gliedanstalten in den preußischen Provinzen rund 185 Millionen Goldmark Hypo⸗ theken, von denen etwa 55 35, rund 95 Millionen Goldmark auf Neubauhypotheken entfallen. Allein im Jahre 1928 haben diese Anstalten, und zwar die Landespfandbriefanstalt 72,8 Millionen Goldmark und die Preußische Zentralstadtschaft rund 383 Millionen Goldmark Hypotheken für den Wohnungsneubau geliefert.
Was die Sparkassen anbelangt, so haben diese, wie Ihnen aus dem Etat des Ministeriums des Innern bekannt sein wird, wieder einen Einlagebestand von rund 9g Milliarden Goldmark gegenüber 21 Milliarden Goldmark vor dem Kriege angesammelt, — auch eine ganz respektable Leistung des deutschen Volkes, in verhältnismäßig so kurzer Zeit wieder diese gewaltige Summe an Sparguthaben aufzubringen (sehr richtig!, und ich glaube, es ist notwendig, das einmal von dieser Stelle aus fest— zustellen. Der Zuwachs der Einlagen für 1928 hat nach mir vorliegenden Zahlen 2.8 Milliarden Goldmark betragen. Wenn hiervon, wie oben gesagt, etwa 700 bis s0 Millionen langfristig in Neubauhypotheken angelegt sind, so zeigt das, daß die Spar kassen im Jahre 1928 mehr als 30 95 ihrer Einlagen der Neubau⸗ finanzierung zugeführt haben. Das sind Zahlen, die mit großer Befriedigung erfüllen und für die wir den preußischen Spar kassen unseren Vant und unsere Anerkennung hier auszusprechen durchaus berechtigt sind. (Bravo!)
Der Pfandbriefabsatz der deutschen Pfandbriefinsti⸗ tute ist 1928 nicht gleichmäßig, aber nicht unbefriedigend gewesen. Im Monatsdurchschnitt sind etwa 80 bis 100 Millionen Gold— mark abgesetzt worden, wovon etwa ein Drittel auf die öffentlich rechtlichen Anstalten entfällt. Rechnet man auf Rückflüsse und dergleichen etwa 5 bis 10 95, so bleibt immerhin ein Monats⸗ durchschnitt von 90 Millionen Goldmark, wobei der Absatz an Liquidationspfandbriefen und Kommunalobligationen dieser In— stitute nicht eingerechnet ist. Man kann also sagen, daß 1928 rund 1 Milliarde Goldmark Pfandbriefe abgesetzt worden sind, aus deren Erlös, wie eingangs bemerkt, rund 750 Millionen Goldmark in den Wohnungsbau geflossen sind.
Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die Entwicklung genau so gekommen ist, wie ich sie vor einigen Jahren dargelegt habe, daß wir uns erst wieder einen Realkredit⸗ markt schaffen mußten, daß unsere gesamten Realkreditquellen durch die Inflation versiegt waren, und daß wir eben seit 1924 erst wieder langsam Groschen auf Groschen und Mark auf Mark legen mußten, um wieder einen Realkreditmarkt zu bekommen. Aus den soeben vorgetragenen Zahlen darf ich den Beweis als erbracht ansehen, daß diese Darstellung richtig war, daß die Situation richtig gesehen war, und daß wir in zunehmendem Maße mit dem Aufkommen von Spargeldern selbstverständlich auch wieder in die Möglichkeit kommen, eine Finanzierung aus allgemeinen Mitteln vorzunehmen, und in dem Maße auch in absehbarer Zeit Gelegenheit haben werden, die öffentlichen Dinge abzubauen.
Bei dieser Gelegenheit darf ich eine Bemerkung über die von mir beaufsichtigten Pfandbriefinstitute hinzu⸗ fügen. Das Preußische Wohlfahrtsministerium beaufsichtigt zurzeit rund 30 solcher Anstalten. Die hauptsächlichsten Institute J. nämlich 14 private Hypothekenbanken und 12 öffentlich⸗recht⸗ liche Pfandbriefanstalten — sind nach den mir vorliegenden Be— richten und vorgenommenen Kontrollen sämtlich in solider Ver⸗ fassung und haben durchweg in den letzten Jahren eine günstige Aufwärtsentwicklung zu verzeichnen.
. Die vor mehr als Jahresfrist durchgeführte Fufion der Preußischen Pfandbriefbank mit der bisher beim Landwirtschafts⸗ ministerium beaufsichtigten Roggenrentenbank hat sich für die übernehmende Preußische Pfandbriefbank zufrieden⸗ stellend ausgewirkt. Allerdings hat damit das Wohlfahrtsmini⸗ sterium bezüglich der Roggenschuldner eine wenig dankbare und nur schwer in das Wohlfahrtsressort einzugliedernde Verwaltungs⸗ arbeit übernommen.
Was den Absatz von Pfandbriefen im Ausland anlangt, so muß leider festgestellt werden, daß das Interesse des Auslandes an den Emissionen deutscher Goldpfandbriefe seit Mitte des Jahres 1928 auffallend zurückgegangen ist, und daß
Genossenschaftsbanken, Pensionsfonds, Stiftungen u. dgl. Die
sich die etwas stark optimistischen Hoffnungen, die gewisse Kreise
rn iin irn n, m 7
.
zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußi
Zweite Beitage
Berlin, Sonnabend, den 2. März
schen Staatsanzeiger
422
—ͥ
Nr. 52.
1
Nichtamtliches.
(aFortsetzung aus der Ersten Beilage.)
Parlamentarische Nachrichten. Im Aeltestenrat des Reichstags einigte, man sich
gestern darauf, daß die nächste Woche sitzungsfiei bleiben soll damit der Haus haltsausschuß und sein Unteiausschuß Zeit zur Beratung des Nachtrage haushalts und der übrigen dem Ausschuß überwiesenen Materien haben. Die Tage vom 15. bis zum 16. März ollen dann zur Verabschiedung des Nachtragshaushalts für 1928 und für die erste Lesung des Haushalts sür 1929 benutzt werden. Der Aeltestenat beschäftigte sich ferner mit der Beichwerde der beiden vorgestein durch den Präsidenten Löbe aus dem Sitzung aal gewiesenen kommunistischen Abgeordneten Torgler und Stöcker.“ Diese Beschwerde wurde jedoch von keiner Fraktion mit Ausnahme der kommunistischen unter⸗ stutzt. Schließlich beauftragte der Aeltestenrat das Büno des Reichs⸗ tags, eine Aufstellung darüber anzujertigen, welche Mitglieder des Reichstags im Auftrage des Reiches Aussichtsrateposten in öffentlichen oder gemeinnützigen Unternehmungen innehaben, und welche Bezüge ihnen dafür gewährt werden.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags be⸗ handelte am 2B d. M. die Frage einer ertl. Vorausbewilligung von Mitteln des Haushalts 1929 für die deutsche Beteili⸗ gung an der Internationalen Aus stellung in Barcelona, für die das . und Finanz⸗ ministerium eine Gesamtbeteiligung des Reiches mit 151 Mil⸗ lionen Reichsmark vorschlugen. Im Rechnungsjahr 1928 waren für diese Beteiligung 350 600 RM bewilligt worden. Vorsitzender Abg. Heimann (Soz) bemerkte nach. dem Bericht des Nach⸗ richtenbüros des Vereins. deutscher Zeitungsverleger zu dieser Neuanforderung von 750 009 RM: Er müsse sich gegen n. Vorausbewilligungen grundsätzlich aussprechen. Der Gesamt⸗ posten, der für Ausstellungen im Etat 1929 vorgesehen sei, sei 3 Millionen Reichsmark. Von diesem Betrag sollten nun 750 090 Reichsmark für Barcelona allein . werden. Für alle anderen Messen und . im Inland wie Ausland ver⸗ blieben alfo nur 1, Millionen. Dazu komme, daß die Reichs⸗ regierung selbst im vorigen Jahr für die Beschickung der Aus⸗ stellung Barcelona einen Betrag von 5oh 00. RM für völlig ausreichend und angemessen erklärt habe. Sie habe damals auch gegen die Herabsetzung dieser Summe auf 350 000 RM keine Ein⸗ wendungen erhoben. Ein eigenes Industriehaus für Barcelona sei damals ausdrücklich als nicht. eg t g erklärt worden. Redner verstehe nicht, wie jetzt eine solche Nachforderung von Töh hh RM erhoben werden könne und wie vor allem der Aus⸗ k Dr. von Schnitzler schon in bindenden Ver⸗ trägen habe über einen Teil der Summe verfügen können, Er beantrage deshalb Vertagung der Angelegenheit, bis eine Ueher⸗ 1 über den Hauptetat vorliege. Reichswirtschaftsminister
r. Curtius betonte gleichfalls den Grundsatz der Spar⸗ samkest, den sein Ressort ganz besonders vertrete, Aber man könne sich nicht auf Formalien allein abstellen. Die Beschickung der Ausstellung Barcelong wird von gllen Industriestaaten als eine Gelegenheit zu verstärkter Exportförderung betrachtet. Im Vorjahr sei ausdrücklich bemerkt worden: „Der Umfang der deutschen Beteiligung kann zurzeit noch nicht festgelegt werden. Um eine verschwendevische Beteiligung Deutschlands handle es sich Vscht, sondern nur un eine Beteiligung, die der Lage Deutsch⸗ ands artfyzfche⸗ Die Inznstzje bꝛihgste dabei das Vielfache bon dem als ßfer, was das Reich vezahle. Die Ausstell ung werde am 15. Mai eröffnet. Es wäre daher pflichtwidrig gehandelt
ewesen, hätten wir nicht rechtzeitig Verträge abgeschlossen. Wir ordern diese Beteiligung wegen der sachlichen Belange. Dem Vertagungsantrage könnten wir zustimmen, aber nicht bis der Hauptetat vorliegt, sondern nur auf einige Tage, etwa bis zum Freitag, den 1. März, wo der Ausstellungs⸗ kommissar von Schnitzler anwesend sein könnte, der am 2. März nach Moskau abfahren müßte; Denn die Re⸗ gierung müsse binnen vierzehn Tagen die Mittel flüssig machen. Abg. Keil (Soz.) beantragte Vertagung der Angelegenheit. Abg. Heinig (Soz forderte, daß während dieser Vertagung keine weiteren bindenden Verträge abgeschlossen werden. Nach längerer Beratung zur Geschäftsordnung wurde die Vertagung der An⸗ gelegenheit auf Freitag, den 1. März, beschlossen. Abg. Dr. Schreiber (Zentr forderte für diese Sitzung Aufklärung über die Organisierung der deutschen Ausstellungsvertretung und über die Eigenschaft, sin der Herr von Schnitzler Deutschland in Baxcelona vertrete. — Es folgte die zweite Beratung des Nach⸗ tragsetats 1928. Stagatssekretär Dr. Popitz: Es . an f Zweifel, daß der Etat 1929 nicht so rechtzeitig vexabschiedet wird, daß er vor dem 31. März 1929 abgeschlossen ist. Es müssen also getrennte Beschlüsse gefaßt werden: 1. für das, was in den Nachtragsetat 1928 hineingenommen werden soll und 2. was in den Personaletat für 1929 hineinkommen soll. Der Unter⸗ ausschuß hat bereits in dieser Richtung vorgearbeitet. Auf An⸗ een es Abg. Schmidt-Stettin (D. Nat) fügte der Staats⸗ ekretär hinzu: Aus dem, was ich erklärt habe, ergibt sich die Not— ,, getrennte Beschlüsse für 1928 und für 1929 zu fassen. Die Beschlüsse für 1928 müssen endgültig sein. Die Beschlüsse, die dabei für den Personaletat 1929 gefaßt werden, müssen dann gewissermaßen „auf Eis“ gelegt werden, damit man sie nicht zwei⸗ mal zu beraten braucht. Man wird sich auf sie zurückziehen oder sie evtl, in einer dritten Lesung noch einmal prüfen. Wenn für 1928 besondere Beschlüsse el werden, so wird die Vorlage daraufhin geprüft werden müssen, ob die Anforderungen schon . 19638 notwendig und erforderlich sind. Bei Eintritt in die zeratung erklärte Berichterstatter Abg Steinkopf (Soz): Der un fe e hat beschlossen, 1. die Ministerialzulagen nicht zu erhöhen, sondern sie wie 1925 zu belassen, 2. die neu geforderten Dienstaufwandsentschädigungen für 1928 und 1929 zu streichen; wo diese Dienstaufwandsentschädigungen bei Ministern usw. be⸗ willigt sind, sie auf den Stand von 1928 zu belassen, 3. die Minfsfterialverfassung soweit abzulehnen, als nicht sachliches Be— dürfnis dafür vorliegt. Staatssekretär Popitz erklärte: Was die Ministerialzulagen und die Dienstaufwandsentschädigungen an⸗ langt, so verzichtet die Regierung auf diese Positionen für den Nachtragsetat 1928; sie zieht sie zurück. Für 1929 ist die Regierung nicht in der Lage, darauf zu verzichten, sie ist sich aber bewußt, daß sie eine Mehrheit dafür nicht finden wird. In der Abstimmung, die sofort für alle Etats vorgenemmen wurde, wurden die Dienstaufwandsentschädigungen und die Ministerial⸗ zulagen für 1929 gestrichen. — Der Ausschuß trat nunmehr in die weite Lesung des Haushalts des Reichsministeriums es Innern. Berichierstatter Abg. Dr. Schreiber be⸗ richtete, daß im Unterausschuß beschlossen sei, die Stelle des Ministerialdirektors der kommunalpolitischen Abteilung ab⸗ , Die Ministerialverfassung dürfe für die Bestimmung es Etatsbildes nicht maßgebend sein. Bei der Physikalisch⸗ Technischen Reichsanstalt sei durch die Errichtung des Kälte⸗ laboratoriums eine bescheidene Vermehrung der Angestellten notwendig geworden. Berichterstatter Abg. Steinkopf (Soz.) teilte mit, daß die Forderung, weibliche Angestellte ins Beamten⸗ verhältnis überzuführen, vorläufig zurückgestellt sei, um zunächst die Bestimmungen für eine solche Uebernahme auszuarbeiten. Abg. Schmidt-Stettin (D. Nat) bat um Auskünfte über
ö bestehe. Die Haßbotschaft des h
des Archäologischen Instituts eine
einzelne Beamtengruppen, fragte nach dem Ministerpensionsgesetz, nach den Laufbahnrichtlinien und der Vorbildung der Beamten und ihren Aussichten. Abg. Torgen, (Komm.) verwahrte seine Partei dagegen, daß sie etwa Bewilligungen hier zugestimmt habe, wenn sie nichl jedesmal Widerspruch bei, den einzelnen Ministerialratsstellen usw. erhebe. Der Redner kritisierte die Be⸗ willigung solcher Stellen, wiewohl man grundsätzlich gegen die . der w sel. Abg. Bernhard (Dem.) fragte, weshalb man hier plötzlich Schluß mit der Ueber⸗ nahme von Angestellten ins Beamienverhältnis mache, wo es sich um weibliche Beamte handele, obwohl man an sich gegen weib⸗ liche Beamte nichts habe. Er exinnere hier an die Zahl der bewilligten A . Redner erwähnte hier drei weibliche In! lte, die nur wenige Tage oder gar nicht trotz zwölf⸗ bis dierzehnjähriger Dienstzeit krankt gewesen
seien. Es handele sich hier um bewährte Assistentinnen führender Männer. Der Beschluß des nnn, , sei direkt unfreundlich gegen weibliche Angestellte.
Reichsminister des Inneren Severing bedauerte unter Hin⸗ weis auf die beim Besoldungsgesetz beim Reichstag selbst erhobene Förderung, weibliche Angestellte ins Beamtenverhältnis zu über⸗ nehmen, daß die drei geforderten Planstellen in seinem Ministerium für weibliche Angestellte vom Unterausschuß gestrichen seien, nachdem sie in langen Verhandlungen mit dem Finanz- minifterium in den Etat esngestellt waren. Das sei ein politisches Karussell, wenn man . diese Uebernahme selbst gefordert habe und nunmehr bloß eine Dentschrift darüber fordere. Abg, Ersing habe die Art der , heute früh als Skandal bezeichnet. Als Skandal werde es mit Recht bezeichnet, wenn man wie bei der Echternacher Springprozession, im Parlament erst einen 9 vorwärts, dann zwei Schritte zurücktue. Diesem Be⸗ schluß des Unterausschusses bitte, er nicht zu folgen. Abg. Steinkopf (Soz) erteilte eine, Reihe Auskünfte üher die Verhandlungen im . die Abg. Schmidt-⸗Stettin angeregt hatte. Für die weiblichen Beamten sollten im Be⸗ eh men mit dem Sparkommissar eine bestimmte Anzahl von dauernd erforderlichen ö geschaffen und auch mit ihnen besetzt werden. Abg. Torgler (Konim) trat scharf gegen den Beschluß des Unterausschusses auf, die geforderten weiblichen Beamtenstellen nicht i. zu bewilligen. Abg. Mergth (D. Vp.) trat für die sondergeprüften Beamten bei den Reichs⸗ mittelbehörden ein. Mit dem Beschluß des Unterausschuses gegen die Uebernahme der weiblichen Angestellten in das Beamten⸗ verhältnis könne er sich in dieser Form nicht r einverstanden erklären. Diese Planstellen werde man schließlich nur im Wege einer geordneten Beamtinnenlaufbahn schaffen können, wie sie in einzelnen Ressorts schon vorhanden seien; man könne sie nicht einfach auf einzelne weibliche Angestellte der Kanzlei abstellen, die sich zufällig dort befänden. Vielleicht könne man sie auch dadurch gegen Alter usw. . daß man sie einer Ver⸗ en r han fen zuführe, wie sie in vorzüglicher Art bei der Stahlhelms werde auch er nicht verteidigen, er frage aber doch, ob der Minister des Innern nur gegen eine solche Botschaft des Stahlhelms vorgehe oder ob er nicht auch gegen die Mitgliedschaft von Beamten bei Organisationen auftrete, die wie die Rot rontkämßpfer diesen Staat direkt stürzen wollten. Berichterstatter Abg. Dr. Schreiber (Zentr.): Der Frage der weiblichen Beamten stehen wir freundlich gegenüber. Es muß aber eine allgemeine Rege⸗ lung für alle Etats erfolgen und der Austausch mit den Länder⸗ beamten pfleglicher behandelt werden. Die Regelung der Amts⸗ bezeichnungen müßte schneller erfolgen. Man sollke angesichts eines internationalen Kongresfsess bei dem Präsidenten ĩ Regelung treffen Die Titelfrage für die Auslandskulturpolitik steht sich anders als
ö. die Fnlandspolitit. Man kann im Inland zurück⸗ haltend in man darf aber wegen dieser Zurückhaltung im Ausland sich nicht besonderen Nachteilen aussetzen.
Reichsminister des Innern Severingz führte aus: Die Rege⸗ lung der Titel⸗ und Ordensfrage ist, wie Sie wissen, nicht allein von der Regierung abhängig. Wenn der Staatsgerichtshof ge⸗
sprochen hat, dann ist es eine Angelegenheit einer qualifizierten
Mehrheit des Reichstags. Das Ministerpensionsgesetz liegt beim
Kabinett. Der psychologische Moment zu seiner Einbringung in
den Reichsrat und den Reichstag scheint mir nicht glücklich. Ich denke, wir lassen dieses Ministerpensionsgesetz noch einige Wochen „auf Eis“ liegen. (Heiterkeit) Was die Laufbahnrichtlinien an⸗ geht, so habe ich die Grundsätze festgelegt, nach denen sie aus⸗ gearbeitet werden sollen. Ich hoffe, in einigen Wochen wird das
Kabinett sich damit beschäftigen können. Aehnlich steht es mit den
Amtsbezeichnungen; sie sind für Beamtenvertretungen und für den
einzelnen Beamten gewiß von allergrößtem Interesse. Sie werden
aber . daß in diesem Augenblick das Kabinett andere — hat. Der Minister erinnert sodann an seine früheren Darlegungen über die Kommunalabteilung. Die Arbeiten der Ländertonferenz seien von dem Reichsministerium des Innern fortzuführen. Die Sekretärinnen der Minister bedürften einer besonderen Eignung für diesen Posten. Politische Vertrauens⸗ personen des Ministers seien sie aber keinesmegs. In seinem Ministerium hätten die betr. Damen schon vielen Ministern ge— dient. Was nun die Zugehörigkeit zu den „Haß“⸗Verbänden be⸗ trifft, so fährt der Minister fort, so habe der Abgeordnete Morgth ,,, er habe gelegentlich einer Ansprache bei Kroll den Stahl⸗ helm ins Auge gefaßt. Den Stahlhelm habe er nicht genannt. Das wäre eine sehr einseitige Behandlung der Frage gewesen. Ich stimme, sagt der Minister, den Ausführungen zu, daß der Rot⸗ frontkämpferbund ebenso einzuschätzen ist wie der Stahlhelm nach den Ausführungen seines Brandenburgischen Führers Mosorwitz. Ich hoffe, wir werden von den beiden Führern des Stahlhelms Düsterberg und Seldte in einigen Tagen, vielleicht schon heute erfahren, wie der Stahlhelm sich zum Staat, zu seinen ver⸗ fassungsmäßigen Einrichtungen und zur Verfassung selbst stellt. Danach wird die Stellung der Reichsregierung sich richten. (Zu⸗ ruf) Für den Staat, für das Reich würde es nicht nur eine Selbstverleugnung, sondern einen Selbstmord bedeuten, wenn man zulassen wollte, daß der der Verfassung geleistete Treueid gegen⸗ über dem Eide, den die Beamten als Soldaten früher auch dem einstigen Monarchen geleistet haben, in den Hintergrund geschoben würde. Der Jubiläumsartikel der Stahlhelmzeitung ließ erkennen, daß diesem Soldateneid der Vorrang gegeben werden pol Die Regierung ist aber gewillt, gegen solche Erklärungen aufzutreten, aus denen hervorgeht, daß man bestrebt ist, dem Staat von heute und der Verfassung von heute und dem Parlamentarismus das Genick umzudrehen. Das hat Mosorowitz in Magdeburg er⸗ klärt. (Zuruf des Abg. Qugatz D. Nat.].) Wenn Verbesserungen der Verfassung nötig sind, so wird auch meine Partei, für die ich übrigens hier keine Erklärung abzugeben habe, den vor⸗— geschriebenen Weg der Verfassungsänderung beschreiten. (Zuruf des Abg. Rieseberg D. Nat..) Wenn in Magdeburg etwas anderes gesagt worden ist, dann wollen Sie die „Deutsche Tages⸗ zeitung“ und „Kreuz⸗Zeitung“ veranlassen, ihre entsprechenden Berichte richtig zu stellen. Eine Regierung, die es mit ihrer Pflicht ernst nimmt, kann es nicht dulden, daß Beamte, die es mit ihrem Treueid auf die Verfassung nicht ernst nehmen, im Dienst verbleiben. Das Gleiche gilt aüch bezüglich Rotfront, darüber habe ich nie einen Zweifel aufkommen lassen. Daß für mich Männer, die zum Kampfe gegen die Verfassung rüsten, als Be⸗ amte nicht in Betracht kommen, und daß solche Beamte nicht mehr in ihren ee gent lunch, bleiben können, sollte für alle Parteien selbstverständlich sein. Unbekümmert über die Drohungen von
Zeitungsverleger
rechts oder links bin ich diesen Weg in Preußen geradeaus ge⸗ angen, J den Richtlinien, die beim Eingehen der n. Koalition dort festgestellt waren. Ein preußischer Land⸗ tagsabgeordneter der , . Partei, der die Verfassung ebenfalls im „Haß“⸗ Sinne bekämpfte, ist nicht bestätigt worden als Landrat. Auch gegen Kommunalbeamte bin ich in gleicher Weise vorgegangen, wenn diese Voraussetzungen, gegeben waren. Von zweierlei Haß kann bei mir keine Rede sein. Die Reichs regierung ist verpflichtet, d ,,, zu schützen und aufrecht⸗ zuerhalten, und kann und will unter ihren Beamten nicht solche dulden, die — ich will nicht sagen, auf die Verfassung schimpfen, das ist vielleicht ein unveräußerliches Menschenrecht — die aber be⸗ strebt sind, dieser Verfassung den Hals umzudrehen. — Die weitere Beratung wurde auf den 27. Februar vertagt.
Der Haushalt sausschuß des Reichstags setzte am 27. d. M. die zweite Lesung des Etats des Reich s⸗— ministeriums des Innern fort. Abg. Leicht (Bayer. Vp) nannte es dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher zufolge untragbar, ohne zwingende Not⸗ Wendigkeit im Reichsministerium' des Innern eine neue Ab⸗ teilung, eine Kommunalabteilung mit eigenem Ministerialdirektor einzurichten, und das in einem Augenblick, wo im Lande ganze Ir ere aufgehoben würden. Redner bestritt, daß der Beschluß des Unterausschusses über die Ueberführung weiblicher An⸗ gestellter ins Beamtenverhältnis beamtinnenfeindlich sei. Das sei nicht der Fall; man wolle nur eine Planlosigkeit in dieser Frage vermeiden? Deshalb fordere man bestimmte Grundsätze, nach denen vorzugehen sei. Abg. Ersing (entr) gab zu, daß das Wort vom politischen Karuͤssell, das der Minister gebraucht habe, nicht ganz unberechtigt sei. Denn schon in Weimar habe man die Gleichberechtigung der weiblichen und männlichen Beamten ge—⸗ fordert, habe aber bald einsehen müssen, daß Mann und Frau eben nicht gleich seien und infolgedessen fordere man besenzere Richtlinien für die weiblichen Beamten. Solche Stellen sollten nur für „dauernd und erforderliche Dienstposten“ geschaffen werden. Greife man einzelne Stellen heraus, so würden Hunderte von gleichgestellten Beamtinnen denselben Anspruch erheben. Die weiblichen Angestellten ö. bei der Angestelltenversicherung ver⸗ sichert, vielleicht 15 Jahre. Würden sie Beamtinnen, bedürften sie weiter 10 Jahre, um pensionsherechtigt zu werden. Inzwischen seien sie aber aus der Angestelltenversicherung ausgetreten. Würden die neuen Beamtinnen vor ihrer zehnjährigen Beamten⸗ dienstzeit invalide, dann müsse also das Reich erneut im Gnaden⸗ wege sich ihrer annehmen, da die Angestelltenversicherung nicht mehr einzutreten brauche. Der Redner erörterte dann die Folgen, die sich, wenn die Beamtin sich verheirate, sowohl für sie wie auch für den Staat entstehen. Dem Staat erwüchsen dadurch un⸗ gerechtfertigte neue Kosten durch Abfindung, beim Ableben des Mannes, der vielleicht auch Beamter sei, usw. Das gebe in einer Zeit, in der breite &i des Volkes schwere Not litten, be⸗ rechtigten Anlaß zur Kritit, ebenso wie die Tatsache des Doppel⸗
verdienens, denn dafür müsse man einem anderen Exwerbzlosen
Versicherung bezahlen. Der Redner bat den Minister, diese Frage noch einmak im Zusammenhang mit dem Artikel 14 der Persona h abbauverordnung zu prüfen. Abg. Sch midt⸗Stettin (D. Nat) brachte nochmals die Frage der Kanzleiassistenten zur Sprache, ferner auch die der Ministerialdirigenten, die doch wegfallen sollten, aber vom Unterausschuß teilweise noch weiter bewilligt würden. Gewisse Stellenzulagen müßten dort, wo keine Be— förderungsstellen vorhanden seien, für einen Ausgleich sorgen. Was der Innenminister über die Richtlinien für die Laufbahn der Beamten habe verlauten lassen, lasse erkennen, daß er im Gegensatz z. B. zur Eisenbahnverwaltung geraten werde Er moösse ruhig den Berater, der te Grindsätze ausgeheckt habe, auch auf Eis legen. Abg. Elara Bohm -⸗-Sch uch (Soz) bedauerte, daß sie einst dem Äntrag zugestimmt habe, die Frage der Be anttinnen an den Unterausschuß zu verweisen, denn sonst hätte die Frage der Uebernahme der Angestellten in der Deffenrüchteit erörtert werden müssen. Was hier geschehen solle, sei eine Ent⸗ rechtung der weiblichen Angestellten. Das Recht auf Gleich⸗ stellung der weiblichen Arbeitskraft mit der männlichen, die die Verfassung gewähre, würden fich die Frauen nicht nehmen lassen; auf die psychische Gleichheit komme es nicht an. Das sogenannte freiwillige Ausscheiden der Beamten ge unter dem Druck des Artikels 14 der Abbauverordnung geschehen. Was der Abg. Ersing verteidige, sei nur eine neue Verschleppung. Richtlinien für die Gesamtheit könnten immer noch n,. werden, ohne daß man jetzt die geforderten Beamtinnenstellen ablehne. Abg. Torgler (Komm.) kritisierte die Art, wie der Abg. Schmidt⸗Stettin hier verfahre. Seine Partei sei doch früher in der Lage gewesen, das zu tun, was sie jetzt fordere, und was sie als das bezeichne, was hätte geschehen müssen. Der Vorrednerin könne er nur bei⸗ pflichten. Die Ausführungen über die kommunalpolitische
Abteilung könnten ihn nicht, befriedigen. Vergleiche man damit die gestrigen Ausführungen des Reichsministers Dr. Stresemann über die grauenhafte Ausgabenwirtschaft
der Gemeinden, so scheine hier doch ein Kontrollorgan für die gemeindliche Finanzwirtschaft geschaffen werden zu sollen. Dem jetzigen Innenminister bestätige er, daß er gegen die kom⸗ munistischen Organisationen vorgehe, er vermisse aber den Mut des Ministers, gegen eine Organisation vorzugehen, bei der der höchste Beamte des Reiches Ehrenmitglied sei. Abg. Stein⸗ kopf (Soz.) interpretierte den Beschluß des Unterausschusses be⸗ züglich der weiblichen Beamten dahin, daß diese Entschließung für die Zukunft Richtlinien für die Uebernahme von Frauen in das Beamtenverhältnis fordere, daß sie aber nicht den ersten Schritt zur Lösung dieser Frage durch Uebernahme dieser Handvoll weib⸗ licher Angestellter in das Beamtenverhaltnis verhindern wolle. Er vermisse auch eine klare Erklärung des Abg. Morath (D. Vp. über diese Frage. Der Redner bestritt, daß der Vermerk „k. w.“ nun verhindern wolle, daß überhaupt noch ein Ministerialdirigent 3 werde. Wo er notwendig sei, müsse er . das Gehalt erhalten. Befriedigt sei der Redner von der Erledigung der Frage des Jubiläumsartikels des Stahlhelm nach der Veröffent licht ng der Erklärungen, mit denen der Reichspräsident sich be⸗ gnügt habe, in keiner Weise; er bitte den Minister um seine Meinung. Abg. von Keudell (D. Nat.) ergänzte die Aus⸗ führungen des Abg. Schmidt-Stettin. Nachdem die grundsätzliche Anerkennung der Ministerialverfgssung gefallen sei, . er es, wenn die schlecht gestellten Beamten in anderer Weise ent— schädigt werden könnten. Bei der dritten Lesung werde er darauf ürückkommen. Die kommunalpolitische Abteilung lehne seine Partei ab. In der Titel⸗ und Ordensfrage habe der Minister ee Bayern nicht psychologisch e renn das bringe eine hedauerliche Verschärfung zwischen Rei und Bayern. Der Redner forderte nach den jetzigen Erklärungen der Stahlhelm⸗ führer, daß die Beamten, die im Stahlhelm seien, unter Ein⸗ räumung gleicher Rechte ebenso wie diejenigen Beamten be⸗ . würden, die sich nicht im Stahlhelm befänden. Morosowiez habe dem „System des schrankenlosen Parlamentarismus“ den Krieg erklärt, nicht der Verfassung und dem Reich. . , ,,, habe der Minister bei seinem Eintritt in da Reichsinnenministerum gesagt, daß er von seinen Beamten nicht nur die Beobachtung der . beamtenmäßigen Ver⸗ pflich lungen fordere, sondern auch die Liebe zur heutigen Staats—⸗ form. Das bedeute einen schweren Gewissenszwang für wert⸗ volle Beamte. Er gehe über die Verfassungspflichten hinaus
Er habe vom Vertrauen seiner politischen Freunde gesprochen. Der Redner erklärte, er erwarte, daß bei einem Konflikt zwischen
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