2 *
ö.
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 52 vom 2. Marz 1H. S. 4.
8,04 bis 3,14 A, Allgäuer Romadour 20 oñs9 1,06 bis 1,R1s 46, ungez. Kondensmilch 48,16 per Kiste 23,00 bis 25,50 M, (ezuck. Kondenä— milch 48 14 per Kiste 31,00 bis 38,00 MS Speiseöl, ausgewogen 1,30 bis 1,40 M.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapier märkten.
Devisen.
Danzig, 1. März. (W. T. B.) (Alles in Danziger Gulden.) Noten: Lokonoten 100 Zloty 57,75 G., 5H7,89 B. — Schecks: London 25,005 G.,, — — B. — Auszahlungen Warschau 100 Jloty⸗ luszahlung 57,7? G., H́7, 86 B.
Wien, 1. März. (W. T. B.) Amsterdam 284,0, RBerlin 168,4, RBudapest 123 84, Kopenhagen 189,40, London 34,473, New Nork 710,15, Paris 27,735, Prag 21,033, Zürich 136,59, Marknoten 168,45, Lirenoten 37,15, Jugoslawische Noten —, —, Tschecho—⸗ slowafische Noten 21,090, Polnische Noten 79,20, Dollarnoten 708,10. Ungarische Noten 123,90*), Schwedische Noten —— Belarad 12.461. — “) Noten und Devisen für 100 Pengö.
Prag, 1. März. (W. T. B.) Amsterdam 13,523, Berlin Sol, 17 Zürich 649,20, Oslo 900, Kopenhagen 9601s, London 163,823 Madrid 5Hl6l , Mailand 176,82, New York 33, 7s, Paris 131 88, Stockholm 90205, Wien 474,929 Marknoten S80ls /g,
Polnische Noten 3777 /s. Belgrad 59,243.
Budapest. 1. März. (W. T. B.) Alles in Pengö. Wien 80,514, Berlin 136,125. Zürich 110,314, Belgrad 10,096. London, 1. März. (W. T. B. New York 480,25, Paris
124,25, Holland 121153, Belgien 34,933, land 20, 4h, Schweiz 25, 233
Italien 92,z', Deutsch. Spanien 31,838 B. Wien 34,53.
London, 2. März. W. T. B. New Nort 485, 2), Paris 124,522, Holland 121161, Belgien 34,94, Italien 92.64, Deutsch⸗ land 20,443, Schweiz 25,234 Spanien 3187 B. Wien 34,53
Paris, 1. März. (W. T. B. (An fan as notierungen.)
Deutschland 607,23, London 124.24. New Nork 265,69, Belgien Zhen, h0, Spanien 90, 25, Italien 134,00, Schweiz 492,90, Kopenhagen 682,75,
Holland. 1025,25. Oslo 68300, Stockholm 684,50 Prag 75,00, Rumänien 15, 25. Wien 35 9h, Belgrad ——‘ Paris,. 1. März. W. T. B. (Schluß kurse.) Deutsch⸗
land Fo? oh,
w Bukaress 15,20, Prag 75,00, Wien — —, Amerika H.h9y g,
Belgien IZhh,h0, England 124,24. Holland 1025,90, Italien
133,90, Schweiz 492,25. Spanien 390,00, Warschan 287,00. Kopen⸗— hagen — — Oslo 682,25. Stockholm 684,00, Belgrad — —. Am sterdam, 1. März. (W. T. B.) Berlin 59,25, Londen
12, 118 z, New Vork 2491, 9, Paris g, 7ot, Brüssel 34,86, Schweiß 48,926, Italien 13,98, Madrid 38,9, Oslo 66,tzö, Kopenhagen 66,573, Stockholm 66,72 Wien 35, 106, Prag 740,00. — Freiverfehrs⸗
— ——— m
furse: Helsingfors ——, Budapest — —, Bukarest — —, Warschau JYofohoma — —, Buenos Aires —, —. Zürich, 1. März. (W. T. B.) Paris 2031, London 25,234, New Jork 520,00. Brüssel 72,223. Mailand 27,23, Madrid 79,25, Holland 208,275, Berlin 123,40. Wien 73,98, Stockholm 138,90, Oslo 138,70, Kopenhagen 138,50, Sofia 3,753. Prag 15,40, Warichau 58.3, Rudavest 90,65 zn), Relgrad 9. 12z, Athen 6,736, Konstantinopel 256,2, Bufarest 310,00, Helsingsors 13,10. Buenos Aires 219 00, Japan 233,50). — ) Pengö.
3ürtch, 2. Mor (W. T. B. Part 20314 Landon 25a, 235 New York In,97 . Brüssel 72,225 Mailand 27.239 Madrid 79,36. Holland 20825 Berlin 123,z53 Wien 75,079 Stockholm 138,92 Osle 138.65, Kopenhagen 138,55 Sofia 3,75, Prag 15,40t, Warschau 58,35, Budayest 0,565 5*), Belgrad 912 75, Athen 6,73
Konstantinove! 256,00, Bukarest 309,90, Helsingfors 13,10. Buenos Aires 2719,00 Japan 234,00. — “ Pengö. Kopenhagen, 1. März. (W. T. B.) London 18,20,
New Vork 375,37, Berlin 89,07, Paris 14,795 Antwerpen h2, 20 Zürich 72,25 Rom 1h, 75, Amsterdam 15040, Stockholm 100,274 Oslo 100,073, Helsingfors 946, 0. Prag 11,14. Wien 52,85.
Stockholm, 1. März. (W. T. B.) London 18,163, Berlin S8, 8h, Paris 14,zh, Brüssel 52, 05, Schweiz. Plätze 72,05, Amsterdam 149,95, Kopenhagen 99,823, Oslo 99,85. Washington 374,37, Helsingfors 9425 Rom 19.625 Prag 11,15. Wien H2,65.
Oslo, 1. März. (W. T. B.) London 18,194, Berlin 89,10 Paris 14,70, New Jork 3765,12, Amsterdam 150,30, Zürich 72,20, Helsingfors 9, 4h, Antwerpen 2,20, Stockholm 100,30, Kopenhagen 190,0), Rom 19,70, Prag 11,14, Wien h2, 75.
Moskau 28. Februar. (W. T. B. (In Tscherwonzen.) 1000 engl. Pfund S421 G.,, gaz, 7 B., jooo Dollar 54d, 15 G. 194,53 B. 1000 Reichsmark 46,06 G. 46, 16 B. =
Moskau, 1. März. (W. T. B.) (In Tscherwonzen.) 1000 engl. Pfund 942,15 G.i, ga,03 B. 1009 Dollar 194,15 G. 194.53 B., 1000 Reichsmark 46,07 G., 46,17 B.
Lon dryn, 1. März. (W. T. B.) Silber auf Lieferung 261i.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 1. März. (W. T. B.) Desterr. Cred. Anst. 34,40. Adlerwerke HI 00, Aschaffenburger Buntpapier 167,00. Gement Lothringen ——, Itsch. Gold u. Silber 170,75, Frankf. Masch. Pok. 60,25, Hilpert Armaturen 92 00, Ph. Holzmann 124,00, Holzverkohlung — — Wayß u. Freytag — —.
Hamburg, 1. März. (W. T. B.) (Schlußkurse. ) (Die Kurse der mit T“ bezeichneten Werte sind Terminnotierungen.]
Silber (Schluß) 26,00,
Commerz⸗ u. Privatbank T 196,590, Vereinsbank T 156,50, Lü beck⸗ Büchen 8100, Schantungbahn 5 B, Hamburg⸗Amerika Paketf. L 129,900. Hamburg Südamerika T 186,50, Nordd. Lloyd F 128,50, Verein. Elbschiffahrt 41,090, Calmon Asbest 423/s, Harburg⸗Wiener Gummi 75,00 Ottensen Eisen ——, Alsen Zement A 2,00, Anglo Guano 6,50. Dynamit Nobel F — — HBolstenbrauerei 198 50, Neu Guinea 520,00, Otapvi Minen 70,50. — Freiwerkehr: Sloman Salpeter 90,00.
Wien 1. März. (W. T. B.) (In Schillingen. Völker⸗ bundanleihe 1095,45, 4 0, 0 Elisabethbahn Prior. 400 u. 2000 A — — 4 0 Elisabethbahn div. Stücke — —, H4 oñsg Elisabethbahn Linz — Budweis — —, 5 OG Elisabethbahn Salzburg —Tirol — —, Galiz.
Karl Ludwigbahn —— Rudolfbahn, Silber — — Vorarlberger Bahn — —, Staatseisenbahnges. Prior. ——, 4 o Dur⸗Boden⸗ bacher Prior. —— 30, Dux - Bodenbacher Prior. 13,39, 4 Olo Kaschau⸗Oderberger Eisenbahn — — Türkische Eisenbahnanlagen — — ODesterr. Kreditanstalt 58,50, Wiener Bankverein 24,96, Oesterreichische Nationalbank 360,066, Donau - Dampösschiffahrts⸗
Gesellschaft 70, „5, -Ferdinands⸗Nordbahn 11,91, Fünfkirchen-Bareser Eisenbahn — —. Graz -RKöflacher Eisenbahn⸗- u. Bergb.⸗Ges. — — Staatseisenbahn«-Gesellschatt 44,55, Scheidemandel, A.⸗G. J. chem. Prod. — A. E. G. Union Elektr⸗Ges. 33, **. Siemens⸗-Schuckert⸗ werk, österr. 22, 12, Brown⸗Boveri⸗Werke, österr. —— Alpine Montan⸗Gesellschaft, österr. 39,95, Daimler Motoren A. G., österr. 12, 0, vorm. Skodawerke i. Pilsen A. G. 351,50. Oesterr. Waffen⸗ fabrik (Steyr. Werke) 26,00.
An st er dam, 1 März. (W. T. B.). 6 0 Niederländische Stgatsanleihe 1922 104118, 48 c Niederländische Staatsanleihe 1917 lohn . 7 oo Deutsche Reichsanleihe 105300, 6 i, Kölner Stadt⸗ anleihe 96. 00, 70/½ Rhein-Elbe Union 103,25, 7 ½ο Mitteld. Stahlwk. Obl. 83, 90, 6 060 Preuß. Anleihe 1927 90, 00,ů Amsterdamsche Bank 197,00, Rotterdamscher Bankverein 116,75, Reichsbank, neue Aktien öbz, c. Stadt Dresden G. S. 19265 loi, bo, 7 ösg Ämer. Bemherg Cert. v. Pref. 93,90. Amer. Bemberg Cert. A Sl, 00, Amer. Bember
Cert. B SlI00, Polyphon C. u. I. 365, 900 Veremigte Glanzsto
—— Nordd. Wollkämmerei 166,50, Kali⸗Industrie 221,75. Deutiche Bank Akt Zert. —, 7 0½ Amer. Glanzstoff Pref. A 11v00, 7 Co Deutsche Rentenbank C. v. Obl. 100, ', 7 o. Verein. Stahlwerke 32,75, Rhein.⸗Westf. Elekr. Anl. 101,50, 64 o / y Siemens⸗Halske 104,25.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
Manchester, 1. März. (W. T. B. Garne tendierten stetig. Am Gewebemarkt zeigte sich bedeutende Nachfrage und das Geschäft, namentlich nach Indien und China, hat eine Belebung eifahren. Water Twist Bundles notierten 16 4 per 1b, Prmterß Cloth 33 sh ver Stück.
= Sffentlicher Anzeiger.
—— — * . ö . . 1 Unteriuchungs. und Strassachen, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien. 2 Zwangeversteigerungen,. 9. Deutsche , 3. Aufgebote, 10. Gesellschaften m b. H., 4 Deffentliche Zustellungen, . 11 Genossenschaften, 5 Verlust. und Fundsachen, 12. Unfall. und Invalidenversicherungen. 6 Auslosung usw von Wertpapieren, 13 Bankausweise 7 Aktiengesellschaften. 14. Verschiedene Bekanntmachungen. * 2 * 6j am 15. März 1895 in Berlin zuletzt J stiaße 107, Prozeßbevollmächtigter: Rechts. 1929, vorm. O Uhr, Zimmer 77 zu 7 Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten 9. ugebote. wohnhaft in Bersin, Pott damer Str ih. ] anwalt Br. Römer in Dortmund, gegen vor die 5. Zivilkammer auf den 24. April vertreten zu lassen. . sür tor zu erklären. Der bezeichnete ihren Ehemann, fiühet in Dortmund, 1929, vorm. 9 Uhr. Zimmer 77. Schneidemühl, den 23. Februar 1929. [1018811 Aufgebot. Verschollene wird aufgefordert, sich wär 3. der Heinrich Franz Karl Molz, z. Zt. zu 8 — 12 vor die 8. Ziviltammer, und Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
Die unbereßelichte Margarete Pfitzner aus Franksurt a. d. Oder, Große Müll— roser Straße 36, hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs Nr. 7627 der städtischen Sparfasse zu Frankfurt a. d. Oter über 6? 29 RM ausgestellt auf den Namen Margarete Pfitzner, Frankfurt a. d. Oder. Gr. Müllroser Str. 36, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgesordert, spätestens? in dem auf den 11. Juli 1929, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 10, an—⸗ beraumsen Aufgebetstermine seine Rechte an umelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenlalls die Kiastloserklärung der Urkunde erfolgen wud.
Frankfurt a. d. Oder, den 26. Fe⸗ bruar 1979. Amtsgericht.
(101882 Anfgebot.
Die Frau Anna Deutsch geb. Kugler in Berlin, Badstr. 58, vertr. durch Mechts—⸗ anwalt Dr. Jul. Arnheim. Berlin, Char— lottenstr. 94, hat das Aufgebot des Hypo⸗ 1hekenbriess über die im Grundbuch von Berlin-Wedding? Bd. 67 Bl. 1580 in Abt 111 Nr. 25 eingetragene Hypothek von 2 Millionen M beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird ausgeiordert sätestens in dem au den 24. Mai 1929, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht. Berlin N. 29, Brunnenplatz, Zimmer 1, anberaumten Aufgebotetermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen widrigenfalls die Krastlos⸗ erklärung der Urtunde erfolgen wird.
Berlin, den 26 Februar 1929 Amtegern icht Berlin-Wedding. 24 F. 131.28.
(101885 Aufgebot.
Der Rentner Wilbelm Middelhoff in Windhagen hat das Aufgebot des Preußijschen Hppothekenbriese über die im Grundbuch von Gummersbach Band 795 Blatt 3509 in Abteilung 111 Nr. 2 für die Sparfasse der Gemeinde Gimboin in Hülsenbusch eingetragenen zoo und 50 . A des Amtegeischts in Gummersbach vom 24. Dezember 1908 beontragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. No⸗ vember 1925, minags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Zimmer Nr. 6, anberaumten Ausgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urtunde vor— zulegen. widrigentalls die Krastloseitlä— rung der Urtunde erfolgen wird.
Gummersbach den 26. Februar 1929.
Amtagericht.
Il0l1884 Aufgebot.
Die Frau Martha Blech geborene Dams in Flatow, vertreten durch den Rechte anwalt Eberle im Flatow, hat be— antragt ihren Bruder, den veischollenen Willy Albert, genannt William Dams,
sestens in dem auf den 17. September 1929, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 74, an- beiaumten Nusgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todesgertlärung ersolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erseilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spatestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. — 9. F. 122 28.
Berlin⸗Schöneberg, den 23. Februar 1h29. Amtegericht.
— —
(101886) Bekanntmachung.
Das auf die Nummer 293 lautende Sparkfassenbuch der Städtischen Spartasse in Lüttringhausen mit einem Betrage von 622, 40 RM ist für krastlos erklärt.
Amtsgericht Lennep.
101885
Durch Ausschlußurteil vom 18. Februar 1929 ist der von J. H Schebera, Inh. Nobert Holtz⸗Rostock, am 11. September 192tz in Rostock ausgestellie, auf Masor Tetwig von Oertzen in Mostock gezogene, am 1. Januar 1927 sällige Wechsel über 200 Reichsmark für kraftlos erklärt worden.
Amtsgericht Rostock.
(101887
Der am 19 März 1920 vom Nachlaß⸗ gericht Böckingen erteilte Erbschein in der Jiachlaßsache des am 9. Juli 19092 zu Stuttgart verstorbenen Emil Wolff, led. Tapezieis von Böckingen, wurde am 18. Januar 1929 fün traftlos erklärt.
Nachlaßgericht Böchingen, Württbg.
Bezüuksnotar Ohnnberger.
lolsso,
Dutch Ausschlußurteil vom 18. Februar 1929 ist für Recht erkannt: Der ver— schollene am 26. Januar 1828 in Anklam geborene Mauter Karl Georg Gottlieb Kieckbusch aus Anklam wund für tot er⸗ klärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 2. Januar 1888 sestgeltellt. Anklam, den 18. Februar 1929. Das Amtegericht.
4. Oeffentliche Zustellungen.
101673. Oeffentliche Zustellung.
Es klagen: 1. die Ehenau Bergmann Emil Burgdorf, Luise geb. Buraderf. in Blomberg, Liwpe, Prozeßbevollmäch⸗ igter: Rechtsanwalt Br. Goldberger in Dorimund, gegen ihren Ehemann prüher in Sekum. Kr. Hainm 2 die Ehe rau Schlosser Janatz Darmosz, Katha⸗ rina geb. Füllmg, in Dortmund, 1. Kamp⸗
in der Strafanstalt zu Hamm i. W., Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Bona in Kamen, gegen seine Ehefrau, Wilhelmine Therese geb. Schulz, früher in Hamm, 4. die Ehefrau Schlosser Her⸗ mann Meyer, Frieda geb. Mervier in Dortmund, Cvinger Straße 286, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechls anwalt Dr. Mei⸗ ninghaus in Dortmund, gegen ihren Ehe⸗ mann, früher in Dortmund, H. die Ehe— frau Arbeiter Jean y. Marie Elisabeth geb. Hahner, in orimund, Kamener Straße 13 Prozeßbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Frank J., Dr. Elias und
Gierlich in Dortmund, gegen ihren Ehe⸗ mann, früher in Dortmund, 6. der Berg—⸗ mann Anton Jockel in Altenbögge, Kr. Hamm, Gneijenaustraße 14, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt J.⸗R. Dr. Kempenich in Dortmund, gegen seine Ehe⸗ rau Wilhelmine geb. Alschewsti, 7. der Kaufmann Karl Flisch in Dortmund, Leovoldstraße 40. Projeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Frielinghaus in Dortmund, gegen den Kaufmann Ernst Schnegels⸗ berg, früher in Dortmund, 8. die Ehe⸗ fiau Bergmann Wilhelm Kaufmann, Anna geb. Dröscher, in Dortmund, West⸗ dicker Straße 35 b. Ancker, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt J. M. Gelel⸗ bracht in Dortmund, gegen ihren Ehe⸗ mann, früher in Methler b. Hamm, 9. die Ehesrau Fuhrmann Karl Klos, Theodora geb. Look, Lünen, Kirchstiaße 17. Pro eß— bevollmächtigter Rechtsanwalt Or Barl⸗ mann in Dortmund, gegen ihren Ehe— mann, früber in Lünen. 10. die Ehefrau Bergmann August Kieselbach, Antje geb. Kroon, zu Herringen, Ludwig⸗Isenbeck— Straße 134, Piozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Meigen in Dorjmund, gegen ihren Ehemann, früher. in Her⸗ ringen. 11. die Ehefrau Arbeiter Karl Küper, Karoline geb. Westermann in Schüren, Heinrichstraße 28. Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Buhr in Dort— mund - Hörde, gegen ihren Ehemann, rüber in Soest, 12. die Ehefrau Arbeiter Wil⸗ helm Fischer, Friederike geb Drewer, verwitwete Stelter, in Dortmund, Alned« straße h. Prozeßbe vollmächtigter: Rechts. anwalt Uhlig in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Do imund, zu 1—6 und 8 bis 12 mit dem Antrage auf Ebe— scheidung, zu 7 mit dem Antrage auß Ein— willigung in die Auszahlung der bei dem Amtegericht Düsseldorf hinterlegten 2600 Reichsmark. Die Kläger laden die Be— klagien deren Ausenthalt unbekannt ist, zur mündlichen Verhandlung vor das vandgericht in Dortmund, und zwar ju 1 und S vor die 3. Jiwil⸗ fammer auf den 25. Aprii 1929, vorm. O Uhr, Zimmer 33, zu 3—6 vor die 4. Ziviltammer auf den 25. April
zwar zu 8s— 11 auf den 26. April 1929, vorm. 9 Uhr, Zimmer 77, zu 12 auf den 31. Mai 1929, vorm. 9 uhr, Zimmer 77, mit der Aufforde⸗ rung, fich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Dortmund, den 27. Februar 1929.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
(I101391] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Dina Althaus, geborene Zeller in Marjos, Brückenweg 43 Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Koref in Hanau, klagt gegen ihren Ehemann, Arbeiter Hans Althaus, früher in Fechen— heim, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung. Die Klägerm ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der J. Zivilkammer des Landgerichts in Hanau auf den 27. Mai 1929, 95 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt if Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen. Geschäftsstelle 2 des Landgerichts Hanau. lols92 Oeffentsiche Zustellung. Die Arbeiter frau Emma Waltereit, geb. Großmann, in Goldap. Blumenstraße 39 Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Ebel in Insterburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Wilhelm Waltereit, nüher in Upidamischten, Kreis Goldap, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund des §z 1568 B. Ge B.,. mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver handlung des Rechtestreits vor die 11. Zivil kammer des Landgerichts in Insterburg auf den S6. April 1929, vormittags 93 uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei dielem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertieten zu lassen. — Insterburg, den 25. Februar 92g. Geschäftestelle des Landgerichte. (101895 Oeffentliche Zustellung. Die Frau Anna Kiüger geborene Fengler in Slawianowo. Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justiziat Soldin in Schneidemühl, klagt gegen ihren Ehe— mann, den Reisenden Paul Krüger. z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Slawia⸗ nowo, auf Ehescheidung aus S8§ 1667, 1568 B. G.⸗B. und Schuldigertlärung des Beklagten gemäß §z 1574 Abs. 1 B. G-⸗-B. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreils vor die III. Ziviltammer des Landgerichts in Schneidemühl — Einzel richter — auf den 22. April 1929. g uhr, mit der Aufforderung, sich ruich einen bei diesem Gericht zugelassenen
(101896) Ceffentliche Zustellung.
Die Maria Buchmaier, geb. Waibel, in Feuerbach, Pragstr. 72, vertreten durch Rechtsanwalt Pseffer in Cannstatt, klagt gegen ihren Ehemann Georg Buchmaier, Friseur, mit unbekanntem Aufenthalt ab- wesend, wegen Anfechtung der Ehe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver—⸗ handlung des Nechtsstreits vor die Zihil⸗ kammer V des Landgerichts zu Stuttgart auf Montag, den 22. April 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde— rung, einen bei diesem Gericht zu— gelassenen Anwalt zu bestellen.
Den 26. Februar 1929.
Landgericht Stuttgart. (101901
Die om 14. Januar 1922 geborene Gerda Löhr in Oschersleben (Bode), ver—⸗ treten duich das Kreisjugendamt Oscheig. leben (Bode), klagt gegen den Schlosser Alexander Schmidt, wohnhaft gewesen in Oschersleben (Bode), jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Zahlung erhöhter Unter⸗ haltsrente, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, der Klägerin: J. sofort 510 RM, 2. vom J. Äpril 1929 ab bis zur Vollendung des l6. Lebensjahrs der Klägerin, d. li. bit zum 13. Januar 1938, an Stelle der bieher festgestellten Unterhaltsrente von 450 RM eine solche von 78 MM viertei⸗ sährlich, und zwar die rückständigen Be— träge sofort, die tünftig fälligen am Ersten seden Vierteljahrs zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er— klären. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtestreits vor das Preußische Amtsgericht in Oschers⸗ leben (Bode) Zimmer Nr. 15, auf den 17. April 1929, vormittags 19 uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung der Klage wird dieser Auszug aus der Klage bekanntgemacht.
Oschersleben (Bode), den 21. Fe⸗ bruar 1929.
Der Urkundsbeamte der Geschaͤftsstelle
des Amtsgerichts.
1019071 Oeffentliche Zustellung.
Der am 31. 8. 1927 geborene Walter Seibold in Fellbach und der am 13. 3. des geborene Kurt Schramm in Waih— lingen tlagen gegen den zuletzt in Fell⸗ bach wohnbasften Mechaniker Gügen Stumpp, auf Unterhalt aus unehelicher Vaterschajt und beantragen vorläufig voll⸗ streckbare Urteile zur Zahlung von je sährlich 360 RM, viertelsährlich voiaus— zahlbar, von der Geburt bis zum 16. Leben jahr. handlung wird Beklagter vor das Amts gericht Waiblingen auf Freitag, den 5. April 1929, vorm. 9 Uhr, ge⸗ laden. Amtsgericht Waiblingen.
w .
Zur mündlichen Ver⸗
Fin nn ner 77 F 2 *
. .
*
2
Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 52 vom 2. März 1929. S. 3.
gerade an diese Entwicklung geknüpft haben, in keiner Weise erfüllt haben. Das gilt sowohl für den Absatz im europäischen Auslande wie für Amerika. noch rund 15 Millionen Goldmark haben untergebracht werden
können, sind im zweiten Halbjahr nur etwas mehr als 10 Mil- Damit hängt zusammen, daß die Bemühungen wegen Unterbringung des im Sommer 19298
lionen Goldmark placiert worden.
zugelassenen steuerfreien Wohnungsbau-Anleihekontingents von 100 Millionen Goldpfandbriefen so gut wie erfolglos gewesen sind. Soweit mir bekannt geworden ist, haben nur zwei private Hypothekenbanken Westdeutschlands zusammen ganze 7 Millionen
Goldmark absetzen können, und zwar auch nur auf Grund der — , ; ! Ministerium schon vor Jahren diejenigen Neubauten, welche mit
besonderen Beziehungen ihrer Häuser zu dem holländischen Kapitalmarkt. Leider können die Erwartungen für eine günstige
Entwicklung des Auslandsabsatzes auch heute noch nicht hoch⸗ gespannt werden.
Ob eine etwaige generelle Befreiung der fest⸗ verzinslichen Fnhaberpapiere von der Kapital⸗ ertragsteuer eine nennenswerte Belebung des Auslands⸗ markts bringen wird, muß nach den Erfahrungen mit dem letzt⸗ genannten 100⸗Millionen⸗Kontingent steuerfreier Pfandbriefe bezweifelt werden. Gleichwohl verfolgt das Wohlfahrtsministerium weiterhin mit Nachdruck die generelle Freistellung der festver⸗ zinslichen Werte, weil damit jedenfalls für den Inlandsmarkt mit Sicherheit eine kräftige Belebung zu erwarten ist. Ob die Reichsregierung den in letzter Zeit wieder von den verschiedensten Zentralstellen — auch vom Wohlfahrtsministerium — und von Interessentengruppen nach dieser Richtung hin vorgebrachten Wünschen wird Rechnung tragen wollen, läßt sich im Augenblick noch nicht übersehen.
Die Bereitstellung von Zwischenkrediten aus der öffentlichen Hand zur erster Hypotheken erscheint zur Durchführung eines ge⸗ ordneten Bauprogramms nach wie vor besonders wichtig.
Die aus dem sogenannten 200⸗Millionen-⸗Fonds des Reiches, an dem Preußen mit rund 115 Millionen be⸗ teiligt worden war, bereitgestellten Zwischenkredite sind 1929 und 1930 zur Rückzahung fällig. Da das Reich die Prolongation abgelehnt hat, wird sich hier, und zwar bereits 1929, bei der Finanzierung leider eine empfindliche Lücke zeigen, da die bei der Kreditaktion als Geldgeber eingeschalteten Anstalten und Banken schon jetzt Vorsorge für die Rückzahlung treffen müssen und eine Neubegegnung zurückfließender Zwischenkredite nicht mehr auf sich nehmen können. Allerdings bemüht sich das Reich neuerdings darum, diese Lücke durch ein Baukreditgesetz für 1929 auszufüllen, dessen Entwurf jetzt dem Reichsrat zu⸗ gegangen ist. Es ist aber sehr fraglich, ob die dort vorgesehene Form des Zwischenkredits — Verbürgung des Reichs für 250 Mil⸗ lionen, die von der Bau- und Bodenbank aufgenommen und gegen Wechsel weitergegeben werden — sich als brauchbar er⸗ weisen wird.
Die Kosten der ersten Hypothek sind noch immer reichlich hoch, und stellen sich, da nach wie vor nur auf der Basis eines 8 „igen Pfandbriefes abgeschlossen werden kann, der Kurs dieses Briefes aber etwa mit 97 bis 99 ½ notiert, auf etwa 9 bis 10 z6, je nachdem es sich dabei um Amortisationshhpo— ryheren oder sogenannte Abzahlungshhpotheken handelt. Nach wie vor muß festgestellt werden, daß ein derartiger Kredit für viele Bauvorhaben nur deshalb tragbar ist, wenn überhaupt, weil die nachstehenden öffentlichen Gelder zu einem sehr billigen, dem Geldmarkt nicht entsprechenden Satze abgegeben werden. (Sehr richtig) Nur die Sparkassen, einzelne öffentliche Versicherungs⸗ träger, gewisse Pensionsfonds und dergleichen geben teilweise ihre Hypotheken billiger. Wer das Glück hat, da Beziehungen zu haben, kann etwas billiger bauen.
Die Herabsetzung des Reichsbankdiskontes um r „ hat für die Verbilligung des Realkredits keine Rolle zu spielen vermocht. Der 8 Vige Pfandbrief wird also weiterhin — mindestens solange der Kurs nicht die Parigrenze erreicht — das maßgebliche Papier für den Hypothekennnarkt bleiben.
Wenn ich dann noch etwas zu der Wohnungszwangs⸗ wirt schaft sagen soll, die ja in früheren Debatten immer eine sehr große Rolle gespielt hat, so möchte ich zunächst feststellen, daß auf dem Gebiete der Wohnungsgwangswirtschaft grund⸗ legende Aenderungen der bestehenden gesetzlichen Vorschriften im verflossenen Jahre nicht zu verzeichnen waren. (Abg. Schell⸗ knecht: Leider!! Solche sind von denjenigen, die mit den der⸗ zeitigen Verhältnissen auf dem Wohnungsmarkte vertraut sind, aber auch wohl nicht erwartet worden. Die Tätigkeit des Ministexiums beschränkte sich daher im wesentlichen darauf, durch Erlasse in Einzelfällen, denen für die öffentliche Wohnraum⸗ bewirtschaftung grundsätzliche Bedeutung beizumessen war, Auf⸗ klärung zu schaffen und die notwendigen Richtlinien zur zeit— gemäßen Handhabung der wohnungsnotrechtlichen Vorschriften zu geben.
Dabei wurde Gelegenheit genommen, die bestehenden Vor⸗ schriften, soweit es sich als erforderlich herausstellte, den der⸗ zeitigen Verhältnissen anzupassen. So wurden unter anderem durch die Verordnung vom 14. April 1928 Härten, die sich
mancherorts aus den bisherigen Bestimmungen über die Berech⸗
nung der gesetzlichen Mieten ergaben, beseitigt. In zahlreichen Gemeinden waren nach 1914 Wasserleitungen und Kanalisationen angelegt, Straßenreinigung und Müllabfuhr eingerichtet worden. In manchen Gemeinden, in denen diese Einrichtungen bereits 1914 bestanden, wurden die Kosten hierfür damals bereits von den Mietern außerhalb der Miete getragen. In beiden vor⸗ stehend genannten Fällen hatte die Rechtsprechung des Kammer gerichts gemäß der Verordnung über die Mietzinsbildung in Preußen vom 17. April 1924 eine entsprechende Erhöhung der Friedensmiete, die. als Grundlage für die Bevechnung der gesetz⸗ lichen Miete dient, für zulässig erachtet.
Dagegen hatte das Kammergericht eine Erhöhung der Friedensmiete für unzulässig erklärt, wenn Kanalisation, Straßenreinigung oder Müllabfuhr 1914 zwar schon bestanden, ihre Kosten damals aber jedoch weder vom Vermieter noch vom Mieter, sondern von der Gemeinde selbst aus allgemeinen Mit⸗ teln bestritten wurden. Wenn für diese Einrichtungen nunmehr,
wie es in vielen Gemeinden der Fall war, dem Vermieter Ab⸗
Während im ersten Halbjahr 1928
Bevorschussung?
gestellt worden, daß Mittel darstellen, deren Hergabe die Unterstellung der mit ihrer
Achtuhr⸗Abendblatt“ als eine besondere Autorität (Zuruf bei der Wirtschaftspartei) — Herr Scheidt hat, wie
gaben auferlegt wurden, so fand er für diese Mehrbelastung kei ne Deckung in der gesetzlichen Miete, da letztere auf eine Friedens⸗ miete beruht, in der die Kosten derjenigen Einrichtungen nicht eingerechnet waren, welche damals von der Gemeinde kostenlos gewährt wurden. Diese Lücke in den geltenden Bestimmungen hatte für den Vermieter in den betreffenden Gemeinden Härten mit sich gebracht. Ihr Ausgleich kann nunmehr durch die neu⸗ getroffenen Bestimmungen durch eine Erhöhung der Hundertsätze der gesetzlichen Miete in der betreffenden Gemennde erfolgen. Während Neubauten, die ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel errichtet worden sind, grundsätzlich von allen Zwangs⸗ vorschriften befreit sind, darf ich als bekannt voraussetzen, daß das
Hilfe öffentlicher Mittel errichtet worden sind — dazu gehört auch die Hauszinssteuer — dem Mieterschutzgesetz unterstellt hat, nur diesem, nicht etwa auch dem Wohnungsmangelgesetz und dem Reichsmietengesetz. Also Neubauten, die mit Hauszinssteuer⸗ mitteln errichtet worden sind, unterstehen nur dem Mieterschutz⸗ gesetz bezüglich Kündigungen usw., aber nicht dem Wohnungs⸗ mangelgesetz, bezüglich der Beschlagnahme dem Reichsmietengesetz, also der Höhe der Miete. Diese Maßnahme ist insofern berechtigt, als lediglich die Hergabe der öffentlichen Mittel zu den außer⸗ gewöhnlichen billigen Zinsbedingungen die Fertigstellung der hier in Frage kommenden Neubauten ermöglicht hat. Dieser dem Eigentümer auf Kosten der Allgemeinheit gewährte Vorteil läßt auf der anderen Seite zugunsten der Allgemeinheit eine Bindung des Eigentümers durch die Anwendung des Mieterschutzgesetzes durchaus gerechtfertigt erscheinen. Es war aber bisher nicht unbestritten, was im Sinne dieser Bestimmungen als Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln anzusehen sei. Diese Zweifel galten ins⸗ besondere für die aus dem Aufkommen der Hauszinssteuer zu niedrigem Zinssatz gegebenen Hypotheken. Durch die Novelle zum Mieterschutzgesetz vom Februar vorigen Jahres ist nunmehr klar⸗ auch die Hauszinssteuerhypotheken solche
Hilfe errichteten Neubauten unter das Mieterschutzgesetz begründet.
Die gleiche Novelle zum Mieterschutzgesetz, die nunmehr gerade ein Jahr in Kraft ist, brachte dem Vermieter erstmalig wieder die Möglichkeit der sogenannten Kündigung, die seinerzeit von mancher Seite als eine gefährliche Entrechtung der Mieter bezeichnet wurde. Ich sagte absichtlich: die so genannte Kündigung (ehr richtig), denn in Wirklichkeit bedeutet das durch die Novelle gebrachte Kündigungsrecht nicht die Wieder— einführung der Kündigung, am allerwenigsten eine grund⸗
̃sätzliche Kündigung. Die Novellenkündigung, wie ich sie kurz
nennen will, ist vielmehr grundsätzlich gerade das Gegenteil der aus dem Recht der Vorkriegszeit bekannten und den Verfechtern staatlichen Eigentums wertvollen Kündigung eines Mietvertrages. Denn sie ist beschränkt lediglich auf die Fälle, in denen bisher schon das Mieterschutzgesetz den Vermietern das Recht gab, auf Auf⸗ hebung des Mietverhältnisses zu klagen. (Vichtzahlungen der Miete, ungebührliches Verhalten des Mieters, dringendes Eigen⸗ interesse des Vermieters) Die Novellenkündigung ist also lediglich die Bezeichnung eines zwangswirtschaftlichen Rechtsbehelfes mit dem Namen eines der freien Wirtschaft angehörigen Rechts instituts. Wir haben sie erfreulicherweise nicht hier gemacht, sondern sie ist in dem anderen hohen Hause gemacht worden. (Abg. Ladendorff: Hier sind Sie einmal nicht daran schuld! — Herr Ladendorff, seien Sie vorsichtig, damit ich nicht noch anfange, stolz zu werden! — Nichts weiter als die Tatsache dieser Um⸗ benennung ist das an diesem Rechtsinstitut grundsätzlich Be⸗ merkenswerte.
Ueber die Auswirkungen der bisherigen Lockerungs⸗ verordnungen kann ich mich kurz fassen. Die Freigabe der Geschäftsräume hat zu nennenswerten Schwierig⸗ keiten auch im vergangenen Jahre nicht geführt. (Hört, hört! bei der Wirtschaftspartei) Von der Möglichkeit der Teilungen größerer Wohnungen ist nach wie vor in fühlbarer Weise Gebrauch nicht gemacht worden, wie ich das auch früher schon vorausgesagt habe. Aber ich möchte auch da nichts wieder rückgängig machen.
Die Beseitigung des Beschlagnahmerechts in den Gemeinden mit weniger als 4000 Einwohner hat sich als durchaus zweck— mäßig erwiesen. (Hört, hört! bei der Wirtschaftspartei) Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, sind irgendwelche Be⸗ schwerden überhaupt nicht gekommen. Mit ihr ist der Anlaß zu mancher nutzlosen Verärgerung der Bevölkerung beseitigt worden. In Uebereinstimmung mit einem Beschluß des Woh⸗ nungsausschusses des Landtags unterliegt zurzeit die Frage der Prüfung, ob eine Heraufsetzung der Grenze derjenigen Gemeinden möglich ist, in denen von einer öffentlichen Bewirtschaftung der Wohnungen durch die Gemeindebehörden abgesehen werden kann.
Bei dem weiteren Abbau der Zwangswirtschaft wird davon auszugehen sein, daß ein Abbau — vor allem des Mieterschutzes — erst erfolgen kann, wenn einmal die Mieten der Altwohnungen und die der Neubauwohnungen dem allgemeinen Preisstand auf einer für das Einkommen der breiten Massen erträglichen Höhe angenäher« sind (Zurufe bei der Wirtschaftsparteih, und wenn
ferner das Angebot von Wohnungen der Nachfrage einigermaßen
entspricht. (Abgeordneter Ladendorff: Das wird noch 15 Jahre dauern? So wenigstens stand im „Achtuhr⸗Abendblatt“!! — Sie können doch wirklich nicht von mir verlangen, daß ich das anerkenne.
Ihnen Ihr Fraktionskollege berichten wird, im Ausschuß aus⸗ drücklich dargelegt, daß wir hoffen, bis zum Jahre 1934535 die Frage des Ausgleichs des richtigen Verhältnisses von Angebot zu Nachfrage gelöst zu haben. Daß es vorher möglich sein wird, glauben wir nicht. Aber ich habe nie den Beruf zu einem Pro⸗ pheten in mir gefühlt, und ich würde mich freuen, wenn es bereits vorher möglich wäre. (Zuruf bei der Wirtschaftspartei: Bis dahin haben wir keinen Altwohnraum mehr! — Bis dahin haben wir keinen Altraum mehr. (Abgeordneter Ladendorff: Der wird zusammengefallen sein! — Der wird zusammen⸗
gefallen sein, soweit er nicht erhaltungswürdig ist. Was erhaltungswürdig ist, wird erhalten und wird auch heute erhalten, und wenn er nicht erhaltungswürdig ist, so steckt
kein Mensch mehr so viel Geld hinein, um ihn vor dem Ver⸗
fall zu bewahren. (Zuruf bei der Wirtschaftspartei) Also alles
das, was an Wohnraum noch erhaltungswürdig ist, wird er⸗ halten. Was nicht mehr erhaltungswürdig ist, wird so lange erhalten, wie man noch Geld daraus ziehen kann. Eines Tages kommt dann der Zeitpunkt, wo geräumt werden muß. (Zuruf bei der Wirtschaftspartei: Wo soll man das Geld dazu her⸗ nehmen?) — Dazu stehen ja in der Miete 19 v5 für Instand⸗ setzungskosten. Wenn die dafür verwandt werden, den ver- fallenden Wohnraum zu erhalten, dann wird den Bestimmungen entsprochen. (Zuruf bei der Wirtschaftspartei: Aber wie steht es bei den staatlichen Gebäuden?! — Das können Sie im Etat nachlesen: bei der Hochbauabteilung. (Zuruf bei der Wirtschafts⸗ partei) — Ich habe ausdrücklich in der letzten Zeit eine neue Verordnung hinausgehen lassen, in der die Wohnungsaufsichts⸗ beamten angewiesen werden, in stärkerer Weise als bisher die Beaufsichtigung der Wohnungen vorzunehmen, damit wir lang—
sam wieder in einen gesunden Zustand der Wohnungspflege hineinkommen. Ich hoffe, daß das in Zukunft auch in stärkerem
Maße möglich sein wird. Ich werde mir sehr gern erlauben, von den Berichten der Wohn ungsbeamten auf diesem Gebiete dem Landtag Kenntnis zu geben.
Daher müssen wir uns auch, glaube ich, auf den Standpunkt stellen, daß zum richtigen Ausgleich von Angebot und Nachfrage ein gewisser Mehrbestand an Wohnungen notwendig ist, wie wir ihn auch vor dem Kriege hatten: mindestens ein Prozentsatz von 3 bis 4 vH. Eine sofortige Aufhebung der Zwangswirtschaft kann sonach nach wie vor nicht in Frage kommen. Ihre Folge wäre zunächst, daß die große Zahl der Wohnungssuchenden ver— suchen würde, eine Wohnung zu erhalten, vor allem auch die⸗ jenigen, deren Wohnungsbedarf bisher von den Wohnungsämtern nicht als dringlich anerkannt wurde. Hinzu kämen noch die⸗ jenigen Personen, denen ihre Wohnung gekündigt ist. Die Nach⸗ frage würde sich fast ausschließlich auf Kleinwohnungen erstrecken. Der so plötzlich verstärkten Nachfrage würde nur ein völlig un⸗ genügendes Angebot gegenüberstehen. Die Folge müßte ein starkes Hinaufschnellen der Mieten sein. Die so bedenklichen Begleiterscheinungen der jetzigen Wohnungsnot in gesundheitlicher, sittlicher und bevölkerungspolitischer Beziehung würden dann noch in erheblich verstärktem Maße in Erscheinung treten.
Meine Damen und Herren, wenn man heute so manchen im Lande von diesen Dingen reden hört wie einen Blinden von der Farbe, dann muß man sich wundern, daß die Leute über⸗ haupt den Mut haben, über diese Dinge zu sprechen und zu schreiben, wie ich dies leider auch von einem Aufsatze sagen muß, der vor kurzem in der Deutschen Bergwerkszeitung von dem Shndikus des Vereins mit dem langen Namen in Däüsseldorf, Schlenker, erschienen ist, einem Aufsatz, der wirkilch bon Sachkenntnis nicht getrübt war.
Am längsten wird die Zwangswirtschaft, vor allem der Mäieterschutz, bei den Wohnungen der minderbemittelten Be⸗ völkerungsklasse aufrechtzuerhalten sein. Hier kann nur ziel⸗ bewußter, planmäßiger Wohnungsneubau die Voraussetzungen für die Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft schaffen. Meine Damen und Herren, helfen Sie uns, diesen Wohnungsneubau nach Kräften zu fördern, dann bin ich fest davon überzeugt, daß das der beste Weg ist, aus der von niemand mit reiner Freude empfundenen Wohnungszwangswirtschaft herauszukommen und eine Befriedigung unseres Volkes herbeizuführen. (Zuruf bei der Wirtschaftspartei: Die ganze Hauszinssteuer für den Neubau!) — Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das veranlassen könnten! (Bravo! im Zentrum.)
Heyr Dr.
55. Sitzung vom 1. März 1929, 12,20 Uhr.
(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins veutscher Zeitungsverleger.) Der Preußische Landtag überwies in seiner heutigen Sitzung zunächst einen Zentrumsantrag über die Aen« derung des Polizeilastenausgleichs zugunsten der Städte mit nur kommunaler Polizei an den Haupt⸗ ausschuß Bei dem zur ersten Beratung vorgelegten Gesetzentwurf über das bei Ott machau zu errichtende Stau⸗ becken bemängelte
Abg. Schwecht (D. Nat), daß der Rechtsweg vollig aus⸗ e h len sei. Bedenken hätten seine Freunde auch dagegen,
daß die Entschädigung für das benötigte Grundeigentum grund= sätzlich in Land und, nur soweit das nicht vorhanden, in Geld
gewährt werden solle. Die Vorlage müsse daher an den Land⸗ wirtschaftsausschuß gehen. Abg. Henkel-⸗Iläsendorf (Zentr.) erklärte, seine Freunde eien grundsätzlich mit dem Gesetz einverstanden, wünschten aber eteiligung der Landwirtschaftskammern an der ö, rung des Projekts. Er brachte noch weitere Wünsche für die Umlieger vor und beantragte, die Vorlage an den Hauptausschuß zu überweisen. . Abg. Tun kel. (Komm.) meinte, die . eigten, daß solche Pläne sich immer gegen die Interessen der kleinen Besitzer richteten. Im Ausschuß müsse noch eingehend die Ent⸗— schädigungsfrage besprochen werden.
Abg. Metzenthin (D. Vp.) bezeichnete den Grund⸗ gedanken des 2 als richtig, zunächst Landentschädigungen zu. gewähren. Weiteres müsse der Ausschußarbeit über⸗ lassen bleiben. ;
Abg. Schmiljan (Dem.) war der gleichen Ansicht. n daß der ordentliche Rechtsweg ausgeschaltet sei, sei nicht gefährli . Betroffenen, zumal die Mitarbeit ordentlicher Richter a, gesichert sei. Vor allem müsse man den Entwurf schnell vera
Abg. Simon -⸗Neusalz (Soz.) trat dafür ein, daß die Vor⸗ lage dem Hauptausschuß zugeleitet werde, weil es start finanzielle Dinge und auch die Oderregulierung betreffe.
lbg. Haase⸗Liegni 1. P.) bezeichnete die Auf⸗ . der Vorredner als falsch, als ob es eine leichte Aufgabe
ieden.
ein werde, die Interessen der kleinen und mittleren Landwirte ei 3 Vorlage zu wahren, und kündigte Aenderungsanträge seiner Fraktion an. .
Abg. Dr. Pon fick (Christl. Nat. Bauernp.) betonte, daß der ges ze. wurf viel zu spät vorgelegt sei, weil schon an dem Staubecken gebaut werde, erklärte sich aber grundsätzlich damit nn,.
Abg. Kube (Nat. Soz.) schloß sich dem deutschnationalen Antrag an, das Gesetz dem Lanudwirtschaftsausschuß zu über · weisen. Uebrigens hätten seine Freunde kein Vertrauen zu den gegenwärtigen Staatsorganen und glaubten, daß auch hier wieder partei lh mißliebige e ie hatt geschädigt werden sollten.
Damit schloß die Besprechung. Die gegen Rechtsparteien und e n hafte rte
Es folgte der Bericht des Hauptausschusses über den
Vorlage wurde dem Haupt⸗
ausschuß überwiesen.
Antrag des Staatsministeriums auf Zustimmüng des Land
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