1929 / 56 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Mar 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 56 vom 7. März 1929. S. 4.

besonders beklagenswert ist es, daß bei derartigen Vorfällen eine schwere Gefährdung meiner Beamten eintritt. So haben erst in letzter Zeit wieder in Insterburg zwei verdiente Beamte bei einem Befreiungsversuch von Gefangenen leider ihr Leben lassen müssen. Die Zahl der Entweichungen läßt aber im allgemeinen keinen ungünstigen Schluß auf die Sicherheitsverhältnisse in den Strafanstalten zu. Entweichungen werden sich wohl niemals vollständig verhindern lassen, aber schon jetzt ist die Zahl der⸗ jenigen Fälle, in denen Entweichungsversuche rechtzeitig entdeckt und von der Beamtenschaft verhindert werden können, erheblich größer als die Zahl der gelungenen Entweichungen. Im übrigen aber ist die Zahl der Entweichungen in den letzten Jahren, wie ich schon im Ausschuß sagte, auch unter Berücksichtigung der zu⸗ rückgegangenen Zahl der Gefangenen ständig geringer geworden. Während im Jahre 1923 3,98 vom Tausend der Gesamtzahl aller Gefangenen entweichen konnten, ist die Zahl in den folgenden Jahren fortschreitend gesunken und betrug im Jahre 1928 nur noch 1,0tz vom Tausend. Gleichwohl bin ich natürlich mit allem Nachdruck bestrebt, die Sicherheitsverhältnisse in den Gefangen anstalten zu erhöhen. Die gehärteten Gitter sind in den An⸗ stalten erheblich vermehrt worden. Ich habe auch angeordnet, daß jeder Fall einer Entweichung dem Justizministerium gemeldet wird, damit je nach Lage des Falles eingegriffen werden kann.

Nicht unerwähnt lassen darf ich, daß wir damit beschäftigt sind, eine grundlegende Aenderung der Durchführung der Untersuchungshaft vorzubereiten. Dem Charakter dieser Haftform als einer nur vorläufigen Sicherungsmaßnahme

soll dabei mehr als bisher Rechnung getragen werden. Nachdem“

mit den Präsidenten der Strafvollzugsämter in grundsätzlichen Richtlinien besprochen worden ist, wie bei der Durchführung der Untersuchungshaft alle unnötigen Härten vermieden werden können, kommt es jetzt im wesentlichen noch auf eine bessere Aus⸗ gestaltung der Hafträume an. Aber wie auch auf anderen Ge— bieten, handelt es sich natürlich auch hier um eine Kostenfrage, welche die Durchführung unserer Pläne leider nur ganz all— mählich gestattet.

Endlich hat die Justizverwaltung der Fürsorge für die entlassenen Strafgefangenen eine besonders tatkräftige Förderung zukommen lassen. Denn wie schon während der Dauer der Strafhaft die Bemühungen der Justizverwaltung dahin gehen, den Gefangenen auf die Zeit nach seiner Entlassung vorzubereiten, so muß auch im Zeitpunkt der Entlassung selbst verhindert werden, daß der nunmehr der Freiheit Zurückgegebene sich nicht zurechtzufinden weiß und ein Opfer der Verhältnisse wird, denen er nicht gewachsen ist. Ein erheblicher Teil der zur Verfügung stehenden Mittel wird zur Einrichtung und Unter— stützung von Uebergangsheimen verwendet, in denen stellungs und wohnungslose Entlassene Unterkunft finden, bis sie sich anderweit wieder Arbeit verschafft haben. Im übrigen wird die Fürsorge für die entlassenen Gefangenen in enger Zu— sammenarbeit mit den Organen der öffentlichen Wohlfahrtspflege und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege betrieben. Bei der Beschaffung von Arbeitsstellen für die Entlassenen wirken auch die Landesämter für Arbeitsvermittlung mit. Eine grund⸗— legende Nenfassung der die Entlassenenfürsorge regelnden Be— stimmungen soll erfolgen, sobald die Neubearbeitung des Straf⸗

vollzuges abgeschlossen ist. Wegen der im Hauptausschuß gegebenen Anregung, die Kosten für die Fortsetzung der Sozialversicherung f ür die Gefangenen

möchten auf den Staat übernommen werden, sind wir bereits mit dem Finanzministerium in Verbindung getreten.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß meiner Ausführungen. Durch alle die geschilderten, teils schon durch⸗ geführten, teils bevorstehenden Maßnahmen, die eine gerechte und menschliche, aber von Schwäche freie Behandlung der Gefangenen sichern, glauben wir, zu einer wirksamen Bekämpfung des Ver brechens beitragen zu können. (Bravo!)

Abg. Dr. Deerberg (D. Nat.) behandelte die Frage, nach

welchen Methoden der Strafvollzug vorgenommen werden solle. In den letzten Jahren habe neben dem humanen Gesichtspunkt die Frage nicht genügende Beachtung gefunden, wie dem Ver brechen wirksam entgegengetreten werden könne. In den Groß— städten treibe das Verbrechertum immer mehr sein Unwesen. Gegenüber dem zunftmäßig organisierten Rückfallverbrechertum habe der Humanitätsgedanke keine Berechtigung. Die Oeffent⸗— ichkeit habe einen Anspruch auf Unschädlichmachung des gewerb⸗ lichen Verbrechertums. In dem sogenannten „Immertreu“« Prozeß sei keine ausreichende Sühne für die Verbrechertaten er⸗ folgt, die ein ganzes Stadtviertel in Schrecken versetzt hätten. Gegenüber diesen Elementen des organisierten Verbrechens habe die Wahrheit, wie der Vorsitzende erklärt habe, nicht eruiert werden können. Charakteristisch sei, daß die Zugehörigkeit zu diesen , , , n, , von einer mindestens einjährigen Gefängnis⸗ oder Zuchthausstrafe abhängig gemacht sei. Diesen Elementen gegenüber sei die Anwendung der größten Strenge des Gesetzes erforderlich. Vor allem sei die Sicherungsver⸗— wahrung hier angebracht. Bei besserungsfähigen jugendlichen Verbrechern, die erst auf die schiefe Ebene gelangt seien, müsse die Besserungsmethode angewandt werden. Dabei habe auch der christliche Gedanke mitzuwirken. Im Strafvollzug dürfe man die Zügel nicht schleifen lassen, sonst komme man eben zu Zu⸗ ständen wie in Sonnenburg. Aus dieser Einzelerscheinung solle man lernen, welche Folgen eine falsche Humanität zeitige. In den Gefängnissen müsse man die Gefangenen eben arbeiten lassen, um sie von schlechten Gedanken abzuhalten. Zur Kon⸗ kurrenz für das Handwerk dürfe die Zuchthaus und Gefängnis⸗ arbeit nicht werden. Das große Problem der Fürsorge für die Gefangenen könne nicht durch Beamte allein, sondern in Zu⸗ sammenarbeit mit freien karitativen Organisationen gelöst werden. Eine Schwierigkeit werde aber immer bleiben, daß man in der heutigen Zeit der großen Arbeitslosigkeit nicht so leicht Arbeitgeber finden werde, die vorbestrafte Leute einstellten. Das Problem müsse aber gelöst werden, dann erfülle man eine hohe siltliche Pflicht.

Abg. Dr. Wester (Zentr) betonte, es sei notwendig, von der Tribüne des Landtags einmal festzustellen, welcher Stand⸗ punkt gegenüber dem Strafvollzug der rechte sei: der Stand⸗ zunkt der Strenge oder der der Milde, der Humanität. Der . des Strafvollzugs dürfe nicht ö werden. Anderer⸗ eits dürfe der Staat nicht Leben oder Gefundheit der Gefangenen . Der Redner wies an Hand eines geschichtlichen Rück— licks nach, daß die Sterblichkeitsziffer in den . immer mehr gesunken sei. Im Jahre 1925 seien von 195 060 Gefangenen nur noch 0,04 vH gestorben trotz der allgemeinen Schwächung der Körperkräfte durch die wirtschaftliche Notlage. Bisher sei also in unserer Zeit auf hygienischem Gebiet in den Gefängnissen Gutes geleistet worden. Sogar die Tuberkulose, die Hauptkrank⸗

heit in den Gefängnissen, hätte 1925 gekommenen Todesfalle gefordert. Das sei ein Erfolg der Tuber— kulosebehandlung in den Gefängnissen. Eine besondere Form der Gefängnistuberkulose gebe es nicht. Die rationellere und bessere Ernährung in den Gefängnissen trage ihr gut Teil zu der erfolgreichen Bekämpfung der iber aese bei. In dem Jahre 1927128 seien in den preußischen Gefängnissen bei ins⸗ gesamt 281 156 Gefangenen 163 Todesfälle erfolgt, das seien nur (GOG36 v5. Die Nahrung in den Gefängnissen werde heute auch nicht mehr nur in suppiger Form gereicht, sondern auch in konsistenterer Gestalt. Das sei für die Sättigung und auch für die Verdauung vorteilhafter. Der Redner betonte gleichzeitig den erzieherischen Wert der Gefangenenarbeit; ihre hygienische Ge— staltung sei notwendig. Nicht der Gefangene sei für die Arbeit, sondern die Arbeit sei für den Gefangenen da. Von besonders guter Wirkung sei die Beschäftigung der Gefangenen mit land— wirtschaftlichen Arheiten. Ein Teil der Gefangenen könne auf diese Weise einer für das ganze Volk segensreichen Berufsum— schulung zugeführt werden. Disziplinarstrafen seien unentbehrlich, sie dürften aber nur in den schwersten Fällen angewendet werden? Gesundheitsschädigungen dürften keineswegs damit verbunden sein. Das Aerztewesen in den Gefängnisanstalten müsse unbedingt systematisch ausgestaltet werden. Daher sei endlich der haupt amtliche Gefängnisarzt einzuführen. Dadurch werde auch die Gelegenheit zum Entweichen von Gefangenen, die Krankheit vor— täuschten, um einem Arzt zugeführt zu werden und babel zu ent fliehen, vermindert. Der Prozentsatz der unerziehbaren Ge— sangenen sei groß. Als ideales Erziehungsmittel bezeichnet der Redner eine in getrennten Anstalten durchgeführte abgestufte Strafe. Man habe in den Gefängnissen mit einer geistigen Infektion zu rechnen, der die weiblichen Gefangenen leichter er— liegen als die männlichen. Daher könne man von der Einzelhaft nicht abgehen. Zur geistigen Infektion trügen auch eine gewisse sensationslüsterne Presse sowie viele Filme bei. Das Ziel eines rechten Strafvollzugs sei Gerechtigkeik, Menschlichkeit und Schutz der Gesellschaft. Das Zentrum werde niemals die Hand dazu bieten, den Strafvollzug dadurch zu verwässern, daß man den einen oder den anderen Gedanken schwäche oder stärke zuungunsten bzw. zugunsten eines anderen. Abg. Menzel (Komm.) behauptete, die Arbeitskraft der Gefangenen werde ausgenutzt. Man müsse eine Justiz haben wie in Rußland, bei der die Angeklagten von Leuten verurteilt würden, die Verständnis für ihre Lage hätten. Der Strafvollzug könne immer die Humanität predigen, die Barbarei des Mittel alters sei aber nach wie vor wirksam. Ein vernünftiger Straf⸗ vollzug könne nur auf der Arbeit aufgebaut sein, die aber auch ihren tarifmäßigen Lohn erhalten müsse. Verkehrt sei es, wenn z.. B. ein Arzt, der zu lebenslänglicher , verurteilt Ei mit Tütenkleben beschäftigt werde; man sollte sein Wissen der Menschheit nutzbar machen. Wie wenig man vom Mittel alter entfernt sei, zeige das neue Strafvollzugsgesetz, das jetzt dem Reichstag vorliege. Dabei stellten sich säm liche Redner hierher und quasselten von Humanität. Wenn der Gefangene nach dem Zesetz soggr an die Wand oder an den Fußboden gefesselt werden könne, so sei man im tiefsten Mittelalter drin. Der ehr führte dann eine Reihe von Einzelfällen an, um seine Behauptung' zu belegen. Er führte dann besonders Klage über die Be⸗ handlung . Gefangenen der kommunistischen Richtung, besonders bezüglich der Aushändigung von Zeitungen und Zeik— schriften. Auf entsprechende Vorstellüng habe der Minister eine Rundverfügung erlassen, wonach die Zeitungen künftig nicht mehr zerschnitten, sondern die betreffenden Stellen schwarz gemacht werden sollen (Der, Redner zeigte unter allgemeiner Heiterkeit ein Blatt des „B. T.“ vor, dessen eine Seite vollkommen schwarz ist, Die Arbeiter draußen lle ihre Kraft zusammenraffen und diesem scheußlichen System bald ein Ende bereiten.

Abg. Gehrmann (Soz.) ersuchte den Minister, dafür Sorge zu tragen, daß der soziale Geist, den er dem Strafvollzug geben wolle, bei seinen Beamten auch wirklich Richtschnur werde. Be⸗—

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dauerlich im Interesse der Schaffung von geeigneten Anstalten für den Stufenvollzug sei, daß der . durch Kürzung der Baurgte die Beendigung des Baues der neuen Strafanstatt in Brandenburg verzögert habe. Schleunigst müsse das geplante Jugendgefängnis in Spandau fertiggestellt werden, damit die Jugendlichen dem Einfluß der schwereren Rechtsbrecher in Plötzensee entzogen würden. Ungenügend sei noch immer, trotz unzweifelhafter Fortschritte, die ärztliche Versorgung der Ge— fangenen. Recht bald, müsfse jede Anstalt ihren hauptamtlichen Arzt haben. Die Sozialdemokraten würden auch die Anregung des Abg. Dr. Wester (3entr) unterstützen, mehr Krankenanstälten für Strafgefangene zu schaffen. Im Gegensatz zu den bürger⸗ lichen Parteien ständen die Sozialdemokraten auf dem Stand⸗ punkt, daß die Fürsorge für die entlassenen Gefangenen in erster Linie Aufgabe des Staates sei. Seine . wünschten, baß der 3 gegenüber dem Finanzminister die Einstellung von zehn Fürsorgern durchsetze; diese Leute würden segensreich vor allem gegen Rückfällige wirken können. Auch müsse der Finanzminister endlich dazu bewogen werden, die Ausbildungs— anstalt für Strafanstaltsbeamte zu ermöglichen, weil sonst alles Gerede über Modernisierung des Strafvollzugs Theorie bliebe. Selbstyerständlich müsse den Gefangenen jede nur denkbare Arbeits⸗ möglichkeit geboten werden. Eine Konkurrenz könnten die 50 060 Strafgefangenen dem ganzen großen Mittelstand schon zahlen⸗ mäßig nicht werden. Gegenüber Ausführungen des Abg. Menzel Komm.) erklärte der Redner, daß über das Gefängniswesen in Sowjetrußland sehr abfällige Berichte immer wieder veröffentlicht würden. (Lärm bei den Kommunisten)

Abg. Meyer -⸗Herford (D. Vp) erkannte an, daß auf dem Gebiete des Strafvollzuges u. a. durch Einrichtung be— sonderer Referate im Ministerium eine ganze Reihe von Forl⸗ schritten erzielt worden sei. Man muüsse aber auch zugestehen, daß auch im alten Staat, nicht zuletzt durch den unvergeßlichen Dr. Krone, nicht wenig für die Besserung des Strafvollzuges ge⸗ leistet worden sei. Die Zahl der Kriminellen sei gesunken, infolgedessen habe es ermöglicht werden können, unzulängliche Anstalten zu beseitigen. Der Charakter der Sühne dürfe der Strafe nicht ganz genommen werden. Bei Beibehaltung der Grundsätze der Disziplin werde das Stufensystem gute Erfolge zeitigen. Die seelische Infektionsgefahr sei im Gefängnis größer als die körperliche. Unterschiede zwischen Jugendlichen und Er⸗ wachsenen, Gewohnheitsverbrechern und anderen müßten gemacht werden. Auch der Minderwertige solle nicht tiefer sinken, sondern mit wohlwollend Gesinnten zusammengebracht werden. Der Redner besprach dann Beamtenfragen. Der Wunsch der Be— amtenschaft nach besseren Forthildungsmöglichkeiten und Ex⸗ richtung einer Zentralbildungsanstalt wie bei der Polizei soltte doch erfüllt werden. Für die Strafanstaltsbeamten sei eine größere Zahl von Zulagen nötig. Die Diätare müßten in viel größerem Umfange in etatsmäßige Beamtenstellen übergeführt werden. (Sehr richtig! rechts. Ein gutes, zufriedenes Beamten— tum liege im Interesse des Strafvollzuges. Bei der Arbeits⸗ beschaffung müsse immer darauf achtgegeben werden, daß die berechtigten Interessen des Handwerks dabei auf keinen Fall verletzt würden. Die Fürsorge müsse der Staat in der Hand behalten, aber die freie Liebestätigkeit und die Fürsorge⸗ organisationen in vollstem Maße daran beteiligen. (Beifall bei der Deutschen Volkspartei.)

Abg. Dr. Grzimek (Dem.) betonte, es gelte, auch im Strafvollzug ein höheres Kulturnivegu zu dokumentieren. Hinzu komme noch ein bevölkerungspolitisches Moment. Bei dem großen Mangel an Menschen unter 30 Jahren müßten wir auch im Strafvollzug den einzelnen Jüngeren besonders betreuen. Deshalb sei anzuerkennen, daß jetzt im Gegensatz zum alten Staat die ärztliche Fürsorge für Gefangene eingeführt werde; sie müsse aber noch erheblich vervollkommnet werden. Vor allem aber müßte das Personal in den Strafanstalten in modernem

nur noch 6 vH der vor⸗

Sinne ausreichend geschult werden. Er bitte ausdrücklich den Finanzminister, für diese Zwecke Mittel bereitzustellen, die sich sehr gut verzinsen würden. Besondere Sorgfalt müsse der Minister auch dem Kübelsystem widmen. Die hygienischen Ein⸗ richtungen in den Gefängnissen ließen noch sehr viel zu wünschen übrig. Ein Dokument darüber liege jetzt auch in dem Buch vor „Wir klagen an“, das Techow und andere Rechtsradikale über hre Erfahrungen in deutschen Gefängnissen geschrieben haben. Es müsse endlich auch in den Gefängnissen das Kanalisations⸗ system eingeführt werden. Zu human sei der Strafvollzug be⸗ stimmt noch nicht; bestraft werden solle durch die Entziehung der Freiheit. Und das sei noch immer die härteste Strafe. (Zu— stimmung bei den Demokraten.) „Abg. Hestermsann (Wirtsch. P) schloß sich den Aus⸗ führungen des Ministers über, den Strafvollzug in Stufen an und erkannte an, daß die Erziehungstheorie folgerichtig weiter entwickelt werde. Aber für die Gewohnheitsverbrecher müsse die Abschreckungstheorie erhalten bleiben. Die Klage des Hand⸗ werks über die Konkurrenz der Gefängnisarbeit hätte ab⸗ genommenz aber noch immer sei nicht überall diese Konkurrenz ausgeschlossen. Bedenken habe die Erklärung des Ministers aus— gelöst, aus der Gefängnisarbeit staatseigene Betriebe zu organi⸗ sieren. Durch, weitgehende Beschäftigung der Gefangenen mit landwirtschaftlichen Arbeiten werde diese Konkurrenz ausgemerzt. Justizminister Dr. Schmidt: Meine Damen und Herren, ich bin aufrichtig dankbar dafür, daß alle Fraktionen dieses Hauses zu dem so wichtigen und mir besonders am Herzen liegenden Kapitel des Strafvollzugs trotz der vorgerückten Zeit hier so eingehend Stellung genommen haben. Wir werden alle An⸗ regungen und Kritiken, die hier gegeben worden sind, eingehend verwerten. (Bravo!) Gegen 18 Uhr vertagte sich das Haus auf Montag, den 18. März, 13 Uhr: Einzelaussprache zum Justizetat und zweite Lesung kleinerer Haushalte.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Rechtsausschuß des Reichstags setzte gestern seine Beratung über das Auslieferungsgesetz fort. Zu⸗ nächst wurde 5 29 mit einer vom Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) beantragten Aenderung angenommen. Nach § 29 hab das Reichsgericht über die Zulässigkeit der Auslieferung aufs neue zu beschließen, wenn Umstände eingetreten sind, die es zweifelhaft erscheinen lassen, ob die Voraussetzungen der Zu⸗ lässigkeit noch bestehen. Nach § 31 soll der Ausgelieferte auch wegen einer Tat verfolgt werden dürfen, wegen der er nicht aus⸗ geliefert worden ist, wenn er sich zu Protokoll eines Richters des ausländischen Staates hiermit einverstanden erklärt hat. Abg. Dr. Alexander (Komm. befürchtete, daß diese Einverständnis⸗ erklärung in vielen Fällen unter Druck erpreßt werden könnte, und beantragte, als Kautele die Bestimmung einzufügen, daß der Ausgelieferte Gelegenheit haben müßte, sich vor der Abgabe der Einverständniserklärung mit einem Rechtsbeistand zu beraten. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.), der ebenfalls Bedenken gegen die Vorlage erhob, konnte in diesem Vorschlag keine Besserung erblicken, da die Beratung mit einem Rechtsanwalt, z. B. iw Rußland oder Italien, wo sich jeder Rechtsanwalt ausdrücklich zum Bolschewismus oder Faschismus bekennen müsse, dem Aus⸗— gelieferten keinen Rückhalt biete. Ministerialrat Dr. Mettgen⸗ berg vom Reichsjustizministerium wies darauf hin, daß der Aus⸗ lieferungsantrag neiftens in einem verhältnismäßig frühen Stadium gestellt werde, wo sich der Umfang und die Zahl aller Straftaten desjenigen, dessen Auslieferung beantragt worden sei, nicht vollständig überfehen lasse. Nun stelle sich häufig im Ver⸗ lauf der Voruntersuchung heraus, daß sich der Ausgelieferte noch weiterer Delikte schuldig gemacht habe. Hier müsse die Mög⸗ lichkeit eines Nachtrags zum Auslieferungsersuchen gegeben sein. Grundsätzlich liege der Fall so: wenn sich der Ausgelieferte mit der Strafverfolgung zu Protokoll einverstanden erkläre, so könne die deutsche Regierung entweder die erbetene Zustimmung zur Ausdehnung des ausländischen Strafverfahrens erteilen oder das Gericht um Entscheidung angehen. Wenn der Ausgelieferte die Erklärung nicht abgebe, müsse das deutsche Gericht die Entscheidung *. In diesem Sinne wurde die Abänderung des 31 be⸗ chlossen. Beim § 32 wurde ein sozialdemokratischer Antrag angenommen, dem Verfolgten einen Rechtsanwalt als Rechts⸗ beistand beizuordnen, sobald das Gericht eine mündliche Verhand⸗ lung anordnet. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) kritisierte, daß der Vorsitzende des Gerichts das Recht haben solle, unbeschränkt schriftliche Mitteilungen zwischen dem Verfolgten und dem Rechts⸗ beistand zurückzuweisen und Unterredungen mit dem Rechts⸗ beistand nur in Gegenwart des Richters zuzulassen. Er beantrage, daß vom Augenblick der Anordnung einer mündlichen Verhand⸗ lung ab völlig freier Verkehr zwischen dem Rechtsbeistand und dem Verhafteten stattfinden solle. Auch dieser Antrag wurde angenommen. Die folgenden Paragraphen fanden ohne wesent⸗ liche Abänderungen nach der Regierungsvorlage Annahme. Zu §z 45 erklärte Ministerialrat Dr. Mettgenberg, die Reichs⸗ regierung stehe auf dem Standpunkt, daß sie nicht ohne weiteres verpflichtet sei, Auslieferungsverträge mit anderen Staaten dem Reichstag vorzulegen. Gegen diese Auffassung wandten sich die Abgg. Dr. Rosenfeld (Soz) und Hane mann (D. Nat.. Die Entscheidung über diese Frage wurde nach längerer Erörte rung bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.

Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags beriet vorgestern die Haushalte des Landtags und des Preußischen Staatsrats. Eine sehr eingehende Aus⸗ sprache entwickelte sich über die Frage der Besserstellung von Beamten des Landtags. Kommunistische Anträge auf ander— weitige Regelung der Vertragsverhältnisse der Arbeiter und An⸗ gestellten im Landtag wurden abgelehnt, ebenso weitere Anträge der Kommunisten auf Streichung der Wohnungsunterhaltungs⸗ und der Aufwandsgelder für den Landtagspräsidenten. Annahme fand ein Antrag Ladendorff (Wirtsch. P.), gemeinsame Reisen von Landtagsausschüssen auf Fälle dringlichster Art zu beschränken. Auch beim Haushalt des Staatsrats hatten die Kommunisten Anträge eingebracht auf Streichung der Aufwands-— entschädigung für den Präsidenten des Staatsrats und auf Be⸗ seitigung des Staatsrats überhaupt. Auch diese Anträge wurden abgelehnt.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin. Wilhelmstraße 32.

Sieben Beilagen (einschließl. Börsenbeilage und drei Zentralhandelsregisterbeilagen).

a

Zweite Zentra lhandelsregisterbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentralhandelsregifter für das Deutsche Reich

Nr. 56.

I. Handelsregister.

Magdeburg. 103002

In unser Handelsregister ist heute eingetragen worden:

1. bei der Firma Reibama Margarine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Magdeburg unter Nr. 1282 der Ab⸗ teilung B: Durch Gesellschafterbeschluß vom 11. Januar 1929 ist die Firma ge⸗ ändert in Fruchthandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Durch gleichen Beschluß ist der Gesellscha fts vertrag be⸗ züglich der Firma geändert. Die Ver⸗ tretungsbefugnis des Gustav Abosch ist beendet. Der Kaufmann Robert Winkler in Magdeburg ist zum Geschäftsführer bestellt.

2. bei der Firma Handels⸗ und Ver⸗ kehrsbank Attiengesellschaft Magdeburg mit dem Sitze in Magdeburg unter Nr. 1067 der Abteilung B: Die Ver⸗ tretungsbefugnis des Liquidators ist beendet. Die Firma ist erloschen.

3. bei der Firma Joh. Gottl. Haus⸗ waldt Gesellschaft mit beschränkter Haf— tung in Magdeburg unter Nr. 1367 der Abteilung B: Durch Gesellschafter⸗ beschluß vom 19. Januar 19299 ist der §z 5 des Gesellschaftsvertrags (Geschäfts⸗ jahr) geändert.

4. die Firma Frischkost Reformhaus Ernst Held in Magdeburg unter Nr. 4396 der Abteilung A. Inhaber ist der Kaufmann Ernst Held in Magdeburg.

Magdeburg, den 1. März 1929.

Das Amtsgericht A. Abteilung 8. Ma gebung. 103003

In unser Handelsregister ist heute eingetragen worden:

1. die Firma Adam Opel Aktien⸗ gesellschaft, Zweigniederlassung Magde⸗ burg, mit dem Sitz in Magdeburg, Zweigniederlassung der in Rüsselsheim unter der Firma Adam Opel, Aktien⸗ gesellschaft, bestehenden Hauptnieder⸗ assung unter Nr. 1388 der Ab⸗ teilung B. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist die Uebernahme und Fort⸗ führung des bisher unter der Firma Adam Opel, Kommanditgesellschaft in Rüsselsheim, betriebenen Unternehmens, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von Automobilen, Fahrrändern und anderen Erzeugnissen der Fort⸗

bewegungsindustrie. Das Grundkapital

beträgt 60 Millionen Reichsmark (6000 Inhaberaktien zu je 10 900 Reichsmarh. Vorstand ist Fritz von Opel in Rüssels⸗ heim. Der Gesellschaftsvertrag der Akliengesellschaft ist am 3. Dezember 1928 festgestellt. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird die Ge— sellschaft von zwei Mitgliedern desselven oder von einem zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Den: 1. Karl Artmann, 2. Heinrich Banger, 3. Adam Bangert, 4. Fritz Bender, 5. Peter Daum, 6. Friedrich Diehl, 7. Karl Kolb, 8. Hermann Kübler, 9. Johannes Lösch 10. Rudolf Machenheimer, 11. Pau Nebelung, 12. Hermann Unger, sämtlich in Rüsselsheim, ist Gesamtprokura er⸗ teilt. Als nicht eingetragen wird ver⸗ öffentlicht: Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern, je nach der Bestimmung des Aufsichtsrats⸗ vorsitzenden, der sie bestellt und ab⸗ beruft. Alle Bekanntmachungen erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger. Die Gene⸗ ralversammlung wird vom Vorstand oder vom Aussichtsratsvorsitzenden durch öffentliche Bekanntmachung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger einberufen. Bis i Ausstellung von Aktienurkunden ann sie durch eingeschriebenen Brief an die aus dem Gründungsakt oder aus der Anzeige späterer Uebertragungen be⸗ kannten Aktionäre berufen werden. Zwischen dem Tage der Berufung und der Generalversammlung muß eine Frist von mindestens zwei Wochen liegen. Der Tag der Berufung und der Tag der Generalversammlung sind hierbei nicht mitzurechnen. Bei der Berufung der Generalversammlung durch eingeschrie⸗ benen Brief gilt der Tag der Aufgabe zur Post als Tag der Berufung. Die Gründer der Gesellschaft, die alle Aktien übernommen haben, sind: 1. Gebrüder Opel Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung, Rüsselsheim, 2. Opel⸗Automobil⸗ Centrale Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Magdeburg, 3. Fr. Engelhardt 9 jaft mit beschränkter Haftung, Rüsselsheim, 4. Dr. Wilhelm von Opel, Geheimer Kommerzienrat, Wiesbaden 5. Dr. Fritz Opel, Rüsselsheim. Auf die übernommenen Aktien werden keine Barheträge geleistet. Es bringen in die Gesellschaft ein: a) Die Gebrüder Opel Gesellschaft mit beschränkter Haftung das von ihr als persönlich haftenden Gesellschaftern unter der Firma Adam Opel als Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in Rüsselsheim betriebene Geschäft nebst Firma unter Zustimmung der Kommanditisten auf der Grundlage der dem Gesellschaftsvertrage als Anlage 1 angeschlossenen Abschlußbilanz auf September 1928. Von den darin enthaltenen Aktiven ist das Beteiligungs⸗

Berlin, Donnerstag, den J. Mätz

Heinrich Scharhag, alle in Mainz, be⸗ der Liquidatoren ver⸗ treten die Gesellschaft rechtsverbindlich. Mainz, den A. Februar 1929. Hess. Amtsgericht.

folgung an die Kommamditisten nach 1928 gemindert. Mit eingebracht werden die in der An⸗ lage 4 des Gesellschaftsvertrags zeichneten Liegenschaften und Ansprüche erworbene,

Adam Opel umge erner ein Geschä Automobil⸗Verkauf schränkter Haftung, Aachen, im Nenn⸗ betrage von 128 060 RM. erhalten: Die Gebrüder Opel Gesellschaft mit beschränkter Haftung 59 780 000 RM semäß besonderer Ab⸗ Kommerzienrat Dr. Dr. Fritz Opel

zum Nennbetrage; b) die Opel Automobil⸗Centrale Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Magdeburg ihr gesamtes Vermögen laut der aus der ; des Gesellschaftsvertrags er⸗ sichtlichen Bilanz auf ? 1928 einschließlich der in der Anlage 5 s Gesellschaftsvertrags Liegenschaften;

30. September

chriebene Grundstücke tsanteil bei der Ope sgesellschaft

In unser Handelsregister wurde heute ĩ unter der Firma „Commerz⸗ und Privat⸗Bank Ak⸗ tiengesellschaft Filiale Mainz“ stehenden Zweigniederlassun Hauptsitz in Hamburg bestehenden Aktien⸗ gesellschaft eingetragen: Fritz Kronenberger, Kronenberger, Jacob Hirsch, Wilhelm Heinrich Scharhag, Sieg Schwarzschild, sämtlich in Mai der Weise für die Filiale Mainz prokura erteilt, daß jeder einzelne von ihnen bevechtigt ist, die Filiale Mainz in Gemeinschaft mit einem Vorstands⸗ mitglied der Gesellschaft oder mit einem anderen für die Filiale bestellten Pro⸗ kuristen zu zeichnen und zu vertreten. Mainz, den 28. Februar 1929. Hess. Amtsgericht.

Als Entgelt

Aktien, ferner Direktor Theodor sprache der Ge

Wilhelm von Opel und

September

verzeichneter als Entgelt erhält 160 000 RM Aktien; c) die Fr. Engel⸗ hardt Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Rüsselsheim ihr gesamtes mögen laut der aus der Anlage 3 des Gesellschaftsvertrags ersichtlichen Bilanz 30. September 1928 einschließlich der lage 6 des Gesellschafts verzeichneten Immobilien; als Entgelt erhält sie 40 000 RM Aktien. ̃ a, b, C bezeichneten Geschäfte gelten mit Wirkung vom 1 Rechnung der Aktiengesellschaft geführt. Uebergangs Aufträge und bis zum Uebergang er⸗

In unser Handelsregister wurde heute bei der in Mainz bestehenden Zweig⸗ niederlassung A kftienge sellsch preise“ (Hauptsitz Köln) eingetragen: Generalver⸗

Einheits⸗

Nach dem sammlung vom 29. Januar das Grundkapital um 3000 09 Reichs⸗ r Beschluß ist Grundkapital Reichsmark.

1928 als für uh durchgeführ

1000 Reichsmark werden ausgegeben. Durch Beschluß der nämlichen versammlung trag geändert in 8 d seine Einteilung, März 1929. Amtsgericht.

Aktien über je Die in den Bilanzen aufgeführten bindlichkeiten übernommen. genden Aktionäre haften jeweils dafür, daß weitere Passiven auf den von ihnen i Geschäftsvermögen ruhen, und stehen für den rechtmäßigen

eingebrachten

genommenen Außenstände angesetzten überschießende Wert der Einlagen zu a: 3 661 088,16 RM, zu b: 480 196,96 RM, 30 3590 RM

In unser Handelsregister wurde heute rinz bestehenden niederlassung in Firma „Schöfferhof⸗ Binding⸗Bürgerbräu, Aktiengesell⸗ Zweigniederlassung sitz Frankfurt a. M. eingetragen: ie Generalversammlung vom

1929 hat beschlossen, das

kapital um 1 000 000 Reichsmark Die Kapitalerhöhung ist erfolgt. Das Grundkapital beträgt jetzt 6 060 000 den Dentschen Reichsanzeiger. Geschäfts zum raum: Winzerstraße 6 J.

zeheimer Kommerzienrat Opel und Dr. Fritz Opel erhalten Gründervorrecht es in der Bilanz ausgewiesenen nach der Zuweisung an verbliebenen

Reingewinns, . mindestens Reichsmark. ausgegeben schluß der nämlichen Generalversamm Satzung in 5 abgeändert worden. 1. März 1929.

ess. Amtsgericht.

Zuweisung gesetzlichen Reserve verbleibende Reingewinn hierzu nicht aus, so sind die außer der gesetz⸗ lichen Reserve vorhandenen freien Rück⸗ lagen zur Befriedigung des Gründer vorrechtsanspruchs heranzuziehen. Sind keine solchen und sind sie nicht in ge nügender Höhe vorhanden, so mindert sich der Gründervorrechtsanspruch des Geh. Kommerzienrats Dr. Wilhelm von t. Fritz Opel. Gründervorrechts⸗ anspruch weder aus dem Reingewinn noch aus den freien Reserven gedeckt, so haben die bevorrechtigten Gründer Auffüllung betrags aus den Gewinnen der folgen⸗ Gründervorrechts⸗

In unser Handelsregister wurde heute bei der offenen Handelsgesellschaft 3 Fir Ph. Jourdan“ mit dem Sitz Ope ind de Firma 24 31 1 it 8

er unn in Mainz, Welschnonnengasse Kaufmann in Mainz, ist in die Gesell⸗ schaft als weiterer persönlich haftender Gesellschafter eing rechtigt, die Gesellschaft in C Leopold Jourdan

95 214

des Fehl⸗ eingetreten. . . 1 oder Johanna Prokuristen der Gesellschaft zu vertreten.

Mainz, den 1. März 1929. Hess. Amtsgericht.

jeden bevorrechtigten Gründer. während des schäftsjahrs ein, so besteht der Anspruch im Verhältnis der abgelaufenen Zeit des Geschäftsjahrs. Aufsichtsrat bilden: 1. zienrat Dr. Wilhelm von Opel, Wies⸗ Dr. Fritz Opel, Rüsselsheim, 3. Hans von Opel, Kaufmann, Rüssels⸗ heim, 4. Fritz Jay, Kaufmann, Berlin⸗ Wannsee, 5. Max Mauer, Werkmeister, eim, 6. Wilhelm Siebe, jeim, zu 5 und 6 vom Betriebs⸗ Die mit der Anmeldung eingereichten stücke, insbesondere der Prüfungsbericht des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Revisoren, können bei dem Amts⸗ gericht in Groß Gerau, der Prüfungs⸗ bericht der Revisoren auch bei der Han⸗ delskammer

Den ersten

9 In unser Handelsregister wurde heute Geh. Kommer⸗ ; ͤ

bei der „Süddeutscher Gaskoks⸗Ver⸗ Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mannheim, Zweignieder⸗ lassung Mainz“, Petersstraße 5. ein⸗ Enno Vernhalm in Mann⸗ heim ist als Einzelprokurist bestellt.

Mainz, den 1. März 1929.

Sess. A 3890r

3 Hess. Amtsgericht. Gesellschaft In unser Handelsregister wurde heute Bank Filiale Mainz“ (Hauptsitz Berlin) eingetragen: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 4. April 1928 ist der Gesell⸗ schaftsvertrag in § 22 Abs. Aufsichts rats Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter) und 5 23 (Teilnahme an der General⸗

Hinterlegung der Die bisherigen stell⸗ Vorstandsmitglieder Paul Bonn und Dr. Werner Kehl sind Vorstandsmitgliedern

„Deutsche

tretung des Gasversorgung Magdeburg⸗Anhalt Aktiengesellschaft in Magdeburg unter versammlung Aktien) geändert. vertretenden

Kaufmann Herning in Magdeburg ist zum stellver⸗

tretenden Vorstandsmitglied bestellt. Magdeburg, den ordentlichen Das Amtsgericht A, Abteilung 8. . Mainz, den 1. März 1929. Hess. Amtsgericht.

In unser Handelsregister wurde heute

bei der Kommanditgesellschaft in Firma „Kronenberger C Co.“ mit dem Sitz in Mainz eingetragen was folgt: Sämt⸗ liche Prokuren sind erloschen. sellschaft ist aufgelöst. der Gesellschaft Gesellschaftern

In das hiesige Handelsregister B ist eingetragenen Kießelbach K Co., G. m. b. H. in Mayen“ heute folgendes eingetragen worden:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 19. Februar 1929 ist die Ge⸗ Der bisherige Ge⸗

„Autohalle Zu Liquidatoren ind außer den beiden Kronenberger ritz Kronenberger die Bank— iegfried Schwarzschild und

sellschaft aufgelöst.

schäftsführer Heinrich Kießelbach ist , . . Mayen, den 26. Februar 1929 Das Amtsgericht. Meinerzhagen. 103012 In unser Handelsregister Abt. A ist heute unter Nr. 166 die Firma Gebrüder Vollmerhaus, offene Handelsgesellschaft zu Kierspe⸗Bahnhof, eingetragen worden. Persönlich haftende Gesellschafter sind: a) Kaufmann Otto Vollmer haus, b) Kaufmann Gustav Vollmerhaus, c) Kaufmann Ernst Vollmerhaus, sämt⸗ lich zu Kierspe⸗Bahnhof Die Besell⸗ schaft hat am 1. 4. 1920 begonnen. Meinerzhagen, den 14. Dezember 1928. Das Amtsgericht.

Meinerzhagen. 103013

In unser Handelsregister Abt. A ist bei der Firma Robert Grüber zu Meinerzhagen, Nr. 124 des Registers, am 5. Januar 1929 folgendes ein⸗ getragen worden: Die Firma ist er⸗

loschen.

Das Amtsgericht Meinerzhagen, Meissen. 103014

Im Handelsregister wurde heute auf Blatt 1017 eingetragen: Sur sum⸗ Schuh⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Meißen

Der Gesellscha ) 26. Ol tober 1928 abgeschloss Ge sellschafterbeschluß 1929

notarie

zegenstand

as Alleinv führten Fabrikate

vergeben

er bestellt ) 3 ei (Ge G ch j führer und einen Vrok ten vertreten. Zum Geschäftsführer ist hestellt der

Kaufmann Fritz Sieberth in Halberstadt.

Weiter wird noch bekanntgegeben:

ie Bekanntmachungen erfolgen durch

Mozßkeon Son 1 Mör: 1999 Meißen, 1. Marz 198

Das Amtsgericht

II ii nchen. II02489 JI. Neu eingetragene Firmen:

J. Klosterbranerei Polling Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung. Sitz Polling. Der Gesellschaftsvertrag ist abgeschlossen am 17. Januar 1929. Gegenstand des Unternehmens ist der pachtweise Betrieb der Brauerei Polling unter Ausnützung des vorhandenen Braurechtes und Kontingentes, außer⸗ dem die Mineralwasserfabrikation und sonstige Fabrikationen. Stammkapital: 40 006 RM. Beide Geschäftsführer sind nur gemeinschaftlich vertretungs⸗ berechtigt. Geschäftsführer: Adolf Streicher, Gutsbesitzer in Polling, und August Vidal, Brauereiteilhaber in Weilheim.

2. Inkasso⸗Bureau Joseph Reil. Sitz München, Brienner Str. 8 5, Aufg. III. Inhaber: Joseph Reil, Kaufmann in München. .

3 Zeitgeist⸗Vertrieb Anna Albrecht. Sitz München, Lands⸗ berger Str. 61 /I x. Inhaberin: Anna Albrecht, Kaufmannsgattin in München,. Groß⸗ und Kleinhandel mit Bürobedarf und Papierwaren.

4. Kurpensivn Klara u. Haus Rheinland Georg Darlapp. Sitz Bad Tölz. Inhaber: Georg Darlapp, Pensionsbesitzer in Bad Tölz. Pro⸗ kuristin: Klara Darlapp.

5. Einkaufsgemeinschaft Süd⸗ deutscher Lackierer u. Maler Gesell— schaft mit beschränkter Haftung. Sitz München, Herzogstandstr. 1. Der Gesellschaftsvertrag ist abgeschlossen am 19. Februar 1929. Gegenstand des Unternehmens ist der Zusammenschluß von selbständigen Geschäftsinhabern des Maler⸗ und Lackierergewerbes in Süd⸗ deutschland zwecks Abschlusses von Be⸗ zugsverträgen mit Lieferfirmen des Malereibedarfes, sowie die Durch⸗ führung und Ueberwachung dieser Be⸗ zuasverträge. Stammkapital: 20 000 RM. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, sind zwei oder einer mit einem Pro⸗ kuristen vertretungsberechtigt. Geschäfts⸗ führer: Anton Huber, Kaufmann in München. Die Bekanntmachungen er⸗ folgen durch den Deutschen Reichs⸗ anzeiger.

II. Veränderungen bei eingetragenen Firmen:

. Ludwig Kannengießer sche

Grundverwertungs⸗Alktiengesell⸗

1929

versammlung vom hat eine Aenderung des Gesellschafts⸗ hinsichtlich der

verwertungs Mülheim⸗Ruhr.

2. Isaria⸗Zähler werke Aktiengesell⸗ Sitz München: versammlung vom 17. Januar 1 Aenderungen des Gesellschaftsvertrages nach näherer Maßgabe der eingereichten Niederschrift

Aktiengesellschaft

beschlossen. Gegenstand wertung und Verwaltung von Patenten und sonstigen Schutzrechten des Elektri⸗ zitätszählerba Unternehmungen verwandter

Elektroindustrie

Beteiligungen Vermögensgegenstände.

ital ist in 1760 1000 RM. eingeteilt. Bodencreditb Richard Niedermam Vorstandsmitglied

Aktiengesell

Das Grundkap aktien zu je Süddeutsche Sitz München: T

1. Oberbayerische ü schaft für chemische Industrie. Sitz ie Generalversammlung

Auflösung

Buchdrucker R. Warth

Fnhaberin: Babette

Werbemacht Ges

schränkter Haftung

9. Landhaus⸗Ges schränkter Haftung. Die sellschafterversammlun

aigerleitner, Ge sellschaft beschränkter

9 RKorre wo s'Wafall München: Die Gesells

ö ersammlung vom 13. Februar 1929 hat Aenderungen Gesellschafts vertrages nach näherer

III. Löschungen eingetr Oratorium s⸗Verl beschränkter Liquidation.

ag Gesellschaft

Sitz München. Abwassergese ll beschränkter Dor fmüller C Pfahler. Gesellschafterversammlung Februar 1929 hat die Auflönng der Liguibator: Kaufmann Firma erloschen.

Ge sellschaft

Sitz München Gesellschaft

Erdstrom schränkter Haftung. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafter⸗ versammlungsbeschluß Liquidator: Privatgelehrter Firma erloschen.

J. Rudolf Köming. Der Name der Mitinhabe

5 Eugen Frost Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Sitz München. Tischert Sitz München. Die Gesellschaft ist auf⸗ Firma erloschen. Dr. Emil Neustadt gelöscht.

München, den 27. Fel

Amtsgericht.

Prokura des

Februar 1929.

Handelsregister unter Nr. 19. Februar 1929 folgendes eingetragen worden: . Die Firma Wasserwerke des Kreises Osthavelland, schränkter Haftung, Nauen. Gegenstand des Unternehmens die Uebernahme und der Betrieb der bisher vom Kreise Osthavelland allein betriebenen Kreiswasserwerke. Die Ge⸗ sellschaft ist berechtigt, weitere gleich⸗ Unternehmen oder bestehende zu erwerben, sich an bestehenden zu beteiligen und säm liche einschlägigen Geschäfte zu betreiben, die sind, das Unternehmen der u fördern. sie Abwässereinrichtungen

Gesellschaft

Gesellschaft

einführen. J Das Stammkapital beträgt 1 500 000

Reichsmark.