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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 57 vom 8. März 1929. S. 2.
auch im Haushalt zum Ausdruck zu bringen. Der Höchstbetrag der Personalausgaben des Reichs war im Jahre 1928 erreicht und wird jetzt ständig langsam abnehmen. Die Verbesserung um 40 Millionen erhöht sich noch durch Mehreinnahmen auf rund 51 Millionen. Es sind anderseits zugesetzt: für die Ver⸗ sendung von Kindern Kriegsbeschädigter usw. zum Erholungs⸗ aufenthalt und ähnliche Zwecke 1,5 Millionen, für das Römische Museum in Mainz 20 009 RM, für die Stützung der Thegter im besetzten Gebiet 500 000 RM, fü die Erweiterung der Mainzer Rheinbrücke 100 000 Reichsmark, für die Bekämpfung der Bisam⸗ ratte 50 000 RM, für den Steuerausfall der Gemeinden mit steuerfreien Eisenbahnbetrieben 2.5 Millionen und auf Grund eines Antrags der Reichsregierung für die Schichau⸗Werke (wiederkehrend) 2,3 Millionen. Diese Mehreinsätze betragen insgesamt nur 7 Millionen. Dazu kommt jedoch folgendes: In der Regierungsvorlage war ein Leertitel für die öst⸗ lichen Grenzgebiete eingesetzt; das Nähere sollte später bestimmt werden. In Aussicht genommen war ein Betrag von mindestens 25 Millionen. Die Ausschüsse haben es für notwendig gehalten, diese Summe in den Etat einzustellen, weil sonst ein falsches Etatbild entstände. Davon sollen 13 Millionen zur Stützung des Gütermarktes dienen, um eine der wichtigsten Auf⸗ gaben des Jahres zu erfüllen. Für die übrigen Grenzen im Norden, Westen und Südosten wurden 5 Millionen eingesetzt. Hierdurch ergeben sich Mehreinsätze von rund 5t Millionen. Der Reichsrat hat somit nur erreichen können, daß fich trotz der not⸗ wendigen Zusätze für die Grenzgebiete usw. der Ausgleich ergab. Für die Luftfahrt enthält der neue Haushalt entsprechend der Resolution des Reichsrats einen Ansatz von 4 Millionen zum Bau von Bauhallen für die Zeppelin-Gesellschaft (Doppelhalle oder zwei Einzelhallen); für 1930 ist der Restbetrag von 500 909 Reichsmark vorgesehen. Die Baukosten für das neue Luftschiff will die Gesellschaft selbst aufbringen.
1929 wird mit Recht als Notjahr bezeichnet. Wäre es nur ein einzelnes Notjahr, so könnte man ein einmaliges Defizit in Aussicht nehmen. Aber heute haben wir noch keine Sicherheit, daß es nicht bei ähnlichen Notjahren bleibt. Was soll dann werden? Im Jahre 1930 wird sich das allgemeine Haushalts⸗ bild außerhalb des Londoner Abkommens voraussichtlich nur wenig ändern. Es fallen aber größere Einnahmen fort, darunter der einmalige Zuschlag zur Vermögenssteuer (101 Millionen). Selbst wenn wir über Nacht die große Reichsreform bekämen, würde fie diese Beträge kaum ausgleichen, mindestens nicht für die nächsten Jahre. So gibt es im Bereich realer Möglichkeiten für die nächsten Jahre nur eine wirkliche Entlastung, das ist die Senkung der Reparationslast und die Räumung des besetzten Gebiete s. Ich glaube, daß auch der Reichstag, trotz bester Streichungsvorsätze, zu denen wir ihm Glück wünschen, zu keinem anderen Ergebnis kommen wird. Ob es möglich ist, die erforderlichen Aenderungen dieser beiden Posten bald zu erzielen, steht dahin. Wir hoffen es, wollen aber nicht gefährliche und unübersehbare neue Opfer dafür bringen. Das ist sicherlich die einhellige Ansicht des Reichsrats.
Der Berxichterstatter legte Entschließungen der Ausschüsse vor, die mit möglichster Beschleunigung ein Ministerpensions⸗ gesetz und die anteilsweise Uebertragung des Reichswasserschutzes an die Länder verlangen.
Reichsfinanzminister Dr. Hilsferding nahm sodann das Wort, dankte zunächst dem Reichsrat für die in diesem Jahre besonders schwierige Arbeit an dem Reichshaushalts⸗ plan und fuhr dann fort: ie Reichsregierung gebe sich mit den Beschlüssen der Aus⸗ schüsse zufrieden mit Ausnahme von Aenderungen im Ausmaße bon 325 Millionen. Die wichtigste Abweichung der Ausschuß⸗ beschlüsse von der Regierungsvorlage sei die Ausfüllung des Leer⸗ titels für die Osthilfe mit 25 Millionen. Hierzu erklärte der Minister: Die Reichsregierung steht mit der preußischen Regie⸗ rung in aussichtsreichen Verhandlungen, um ausreichende Maßnahmen zu treffen zur Linderung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten in den durch den polnischen Korridor in ihrer Entwicklung gehemmten Gebieten. Dabei steht die Landwirt⸗ schaft im Vordergrund, da sie die wirischaftliche Grundlage für die notleidenden Gebiete des Ostens bildet. Die beabsichtigten Maßnahmen bezwecken daher, den drohenden Zusammenbruch landwirtschaftlicher Unternehmungen zu verhindern durch eine Lastenerleichterung, durch eine Erleichterung der Beschaffung langfristigen Kredits, durch eine Stützung des Gütermarkts mit einer Einrichtung, die verhindern soll, daß bisher landwirtschaft⸗ lich genutzte Flächen der Produktion verloren gehen. Die Reichs⸗ regierung wird die Verhandlungen mit Preußen nachdrücklich beschleunigen. Sie ist überzeugt, daß die große Mehrheit des deutschen Volkes bereit sein wird, für die notleidenden Gebiete ein Opfer zu bringen, und sie begrüßt es, daß auch im Reichs⸗ rat nicht nur Preußen, sondern auch die übrigen Länder bereit sind zu helfen. Die Reichsregierung hat die Absicht, dem Reichs⸗ lag einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, sie hält es aber nicht für richtig, bebor dieser Entwurf vorliegt, in den Haushalt einen Betrag einzustellen. Es läßt sich noch nicht übersehen, ob der Betrag von 25 Millionen zutreffend a, ist. Lediglich des⸗ halb wird die Reichsregierung bei voller lebereinstimmung mit 2 und dem Reichsrat im Ziele hinsichtlich des von der Reichsregierung vorgeschlagenen Leertitels und des vom Reichs⸗ rat vorgesehenen Betrages dem Reichstag eine Doppelvorlage zugehen lassen. Außerdem kann sich die Reichsregierung noch mit folgenden Abweichungen nicht einverstanden erklären, sie wird eine Doppelvorlage einbringen: 1. wegen der i der Leistungen für die Eisenbahngemeinden um 2,5 Millionen, 2. wegen der Einstellung eines Leertitels aus 5 60 des Finanz⸗ ausgleichs, 3. wegen der fünf Millionen für die Grenzgebiete, d. wegen der Ablehnung der Einkommensteuersenkung, 5. . der Ersparnisse von fünf Millionen aus dem Besoldungsgesetz, 6. wegen der Heranziehung der für die Besatzungskosten vor⸗ esehenen Summe zur Deckung des Ordingriums. 7. wegen der Aenderung der Vorschrift des 5 54 des Finanzausgleichs. Im übrigen will es die Reichsregierung bei den Beschlüssen des Reichsrats belassen, wenn sie auch ausdrüglich erklären muß, daß sie diese Beschlüsse nicht durchweg sachlich billigt und befonders die Kürzung der Reisekosten als unzweckmäßig und schematische Maßnahme bedanert.
Der Reichsrat trat darauf in die Einzelberatung des Haushaltsplanes ein. Diese begann mit dem Wehretat, zu dem Reichswehrminister Groener ausführte:
Trotz der Erklärung des Finanzministers 56 ich mich 3 verpflichtet, Sie noch einmal eindringlich zu bitten, ie Abstriche rückgängig zu machen, die Sie am Wehretat beschlossen haben. Der Wehretat war so sparsam entworfen, a der Finanzminister gegen keine seiner Forderungen nw etwas einzuwenden hafte. Die Senkung gegenüber dem zorjahre beträgt im Nutzeffekt 38.5 Millionen. Sachliche Gegen⸗ argumente gegen meine Anforderungen 2 auch im Reichsrat — 1 der selbstverständlich für alle Ausgaben zutreffenden krilischen Finanzlage eigentlich so gut wie überhaupt nicht vor⸗ . ht worden. Tie Kürzung der Reisekosten ist für mein Mini⸗ f
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erium von ganz anderer weittragender Bedeutung als für andere einisterien. Ich fordere keine Begünstigung den anderen gegen⸗ über, soweit es sich um reine Reisen in 8 en handelt. Bei meinem 1 werden aber die meisten . in für die Wehrmacht lebenswichtigen Angelegenheiten vor⸗ enommen. Ich nenne als Beispiel nur die Truppenübungen und ie Manöver. Die Ausgaben hierfür bestehen im wesentlichen aus Reisekosten. Der Beschluß des Reichsrats kann doch nicht ern fc meinen, daß hier allgemein 10 Prozent gekürzt werden ollen!
Der Bertreter des Landes Oldenburg führte aus:
Deutschland habe alle Veranlassung, die ihm durch das Versailler Diktat belassenen Rüstungsmöglichkeiten voll aus⸗ zunützen. Die geringen Ersparnisse würden im wesentlichen wieder ausgeglichen durch die Aufwendungen, die man infolge⸗ dessen für Arbeitslosenfürsorge zu machen habe. Denn fast sämtliche beschlossenen Abstriche würden sich umgesetzt haben in Arbeitslohn. Oldenburg sei aber überzeugt, daß Anträge keine Aussicht auf Annahme haben. Es beschränke sich deshalb auf den Antrag, die von den Ausschüssen gestrichene Summe von 500 000 Mark für Werften und . der Schiffe wieder⸗ herzustellen, er würden in Wilhelmshaven und Rüstringen weitere 120 Arbeiter entlassen, nachdem bereits 700 wegen der weniger umfangreichen Neubauten gegenüber 1928 entlassen worden seien. Wenn man in absehbarer Zeit Neubauten beab⸗ sichtige, würden dann eingearbeitete Kräfte fehlen.
Der Antrag fand nicht genügende Unterstützung.
Der Vertreter Thüringens beantragte im Interesse der Heizölindustrie die Wiederherstellung eines im Marinehaushalt gestrichenen Titels. Der Antrag wurde mit 41 gegen 27 Stimmen abgelehnt.
Beim Haushalt des Reichsarbeitsmini⸗ sterium s beantragte der oldenburgische Gesandte Ahl⸗ horn, von den 50 Millionen für die Siedlung 3 Millionen Mark für die Siedlung auf Oed⸗ und Neuland zu verwenden. Preußischer Ministerialdirektor Brecht widersprach dem An⸗ trage, erklärte aber, man würde es begrüßen, wenn für diesen Zweck besondere 3 Millionen Mark in einem späteren Er— gänzungshaushalt zur Verfügung gestellt werden könnten. — Der oldenburgische Antrag wurde mit 41 gegen 27 Stimmen abgelehnt.
Beim Etat des Wirtschaftsministeriums begründete Preußischer Staatssekretär Weismann einen Antrag auf Zusammenfassung der Propagandamittel für das Messewesen und die Ausfuhr. Sächsischer Gesandter Grad⸗— nauer wandte sich im Interesse der Leipziger Messe gegen den Antrag. — Der Antrag wurde mit 39 gegen 28 Stimmen angenommen.
Die Etatberatung wurde darauf unterbrochen. Zu⸗ nächst wurden die Deckungsvorlagen beraten. Bayerischer Gesandter Dr. von Preger beantragte, statt sämtlicher Deckungsvorlagen nur eine Deckungsvorlage zu beschließen, die eine Erhöhung der Umsatzsteuer von 9,5 auf 1 * vorsieht. Der Antrag wurde mit 48 gegen 20 Stimmen abgelehnt; dafür stimmten Bayern, Württemberg, Thüringen, Mecklen⸗ burg⸗Schwerin, Oldenburg und Mecklenburg⸗Strelitz.
Zur Beratung gelangte dann die Erhöhung der Biersteuer. Die Reichsratsausschüsse haben der Vorlage mit einigen unwesentlichen Aenderungen zugestimmt. In den Bestimmungen über Tarif, Kontingentierung und Haus⸗ trunk ist die Vorlage unverändert geblieben. Sie wurde auch im Plenum mit 41 gegen 27 Stimmen angenommen. Da⸗ gegen stimmten Ostpreußen, Brandenburg, Pommern, Schles⸗ wig⸗Holstein, Westfalen, Bayern, Württemberg, Baden, Thü⸗ ringen, Oldenburg und Braunschweig.
Ueber den Entwurf eines Gesetzes, betr. das Branntwein monopol, referierte Ministerialdirigent Dr. Hellich.
Durch die Erhöhung des Steuersatzes soll eine Mehreinnahme von 90 Millionen erzielt werden. Um der Gefahr eines Konsum⸗ rückgangs und einer Schmälerung der Einnahmen vorzubeugen, sind eine Reihe von Vorschriften getroffen, die eine Ueber⸗ wachung des Brauntweinmarktes ermöglichen und damit eine wirk⸗ samere Erfassung des illegitimen Handels herbeiführen sollen. Trotz erheblicher Bedenken haben die Ausschüsse mit Mehrheit der Vorlage zugestimmt, aber eine Reihe von Aenderungen getroffen, namentlich zum Vorteil der sogenannten Abfindungsbrennereien und der kleinen Brennereien. Auf Anregung des badischen Ver⸗ treters wiederholte der Präsident der Reichsmonopolverwaltung heute in der Vollversammlung die schon im Ausschuß abgegebene Erklärung, und daß er sich im Beirat der Monopolverwaltung da⸗ für einsetzen werde, daß die Kleinbrennereien mit nicht mehr als vier Hektolitern Jahreserzeugung eine besondere Berücksichtigung erfahren würden.
Die Vorlage wurde mit Mehrheit in einfacher Abstim⸗ mung angenommen. ö
Ueber die Vorlage zur Aenderung des Erb⸗ schaftssteuergesetzes berichtete Ministerialdirektor Dr. Hammer.
Die Vorlage enthält eine Erweiterung der Besteuerung des Gattenerbes unter Aufhebung der bisher bestehenden Be⸗ freiungen, aber mit der Maßgabe, daß nur der halbe Steuersatz erhoben wird. Weiter wurden die Bestimmungen über die Ver⸗ zinsung der gestundeten Erbschaftssteuer geändert.
Diese Vorlage wurde in namentlicher Abstimmung mit 38 gegen 30 Stimmen angenommen. ;
Zu der Vorlage über Aenderung des Ein⸗ kommenstenergesetzes berichtete namens der Aus⸗ schüsse Ministerialdirektor Dr. Hog.
Die Regierung hatte im Juli vorigen Jahres eine Prüfung in Aussicht gestellt, wie weit eine mäßige Senkung der Tarife in den unteren und mittleren Stufen der Einkommensteuer durch⸗ führbar erschiene. Sie hatte eine Senkung abhängig gemacht von der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Lage der Reichsfinanzen. Gleichzeitig hatte der Reichstag eine Entschließung, betr. Senkung der Tarife bei den mittleren Einkommen, an⸗ genommen. Der Gesetzentwurf der Regierung bewegte sich in der angegebenen Richtung. Insbesondere wurde der Tarif von 15, 29 und 25 vH in den mittleren Stufen um je 1 vH auf 14, 19 und 24 vH herabgesetzt. Die Reichsratsausschüsse haben zwar die Be⸗ rechtigung einer Steuersenkung für mittlere Einkommen durchaus anerkannt, aber in ihrer überwiegenden Mehrheit den Zeitpunkt u einer solchen Senkung jetzt nicht für gegeben erachtet. Sie 6. sich auf den Standpunkt gestellt, daß es wenig Sinn und Zweck habe, eine Senkung in einem Augenblick vorzunehmen, in dem man wegen der augenblicklichen Finanznot genötigt ist, andere Steuern, besonders auch die Erbschafts⸗ und Vermögenssteuer, in einer kaum tragbaren Weise zu erhöhen. Der in Rede stehende Betrag von 36 Millionen sei zurzeit bei der Finanzlage nicht zu entbehren, andererseits bringe die Senkung den einzelnen Steuer⸗ pflichtigen, die ohnehin nicht zu den wirtschaftlich besonders Schwachen gehörten, keine Ent khh Entlastung. An die frühere Erklärung der Reichsregierung könne sich der Reichsrat nicht ge⸗ bunden halten. Die Ausschüsse haben daher die den Kernpunkt der Vorlage darstellenden, auf Senkung des Tarifs abzielenden Bestimmungen abgelehnt.
Die Vorlage wurde in einfacher Abstimmung nach den Beschlüssen der Ausschüsse angenommen, nach denen nur einige unwesentliche Nebenbestimmungen stehengeblieben sind.
Ueber den Gesetzentwurf, betreffend Aenderung des S8 26 des Vermögenssteuergesetzes, berichtete gleichfalls Ministerialdirektor Dr. Hog.
Bei diesem Gesetz kommt nicht der außerordentliche Zuschlag zur Vermögenssteuer in Betracht, der als einmalige Maßnahme im Etatgesetz selbst steht. Die vorgesehene Aenderung befaßt sich mit der Vermögenszuwachssteuer und will diese bis zu dem Zeit⸗
punkt außer Hebung setzen, an dem das Vermögen auf Grund der Vorschriften des Bewertungs- und Vermögenssteuergesetzes erstmalig festgestellt wird. Dieses technische Moment wurde von den Ausschüssen als durchschlagend anerkannt, da zurzeit ein Ver— gleich des Anfangsvermögens mit dem Endvermögen ein schiefes Bild geben würde.
Die Vorlage wurde mit Mehrheit angenommen.
.Es folgte der Gesetzentwurf zur Aenderung des
Wechselsteuergesetzes, über den Ministerialdirektor Dr. Hamm er berichtete. ö Die bisherige Ermäßigung der Steuer für Wechsel, die vom Inland guf das Ausland gezogen wurden, soll ausgedehnt werden auf Wechsel, die vom Ausland auf das Inland gezogen werden. Ferner soll die sogenannte Wechselnachsteuer aufgehoben werden. Diese hat die Erwartungen nicht erfüllt, die auf sie gesetzt wurden, ihr finanzielles Ergebnis war nur gering. Außerdem klagten die beteiligten Kreise über Erschwerung des Verkehrs.
Die Vorlage wurde mit Mehrheit angenommen.
Es folgte die Beratung des Haushaltsgesetzes. Die Ausschüsse beantragen unveränderte Annahme. Bahern beantragt jedoch die Streichung des 5 9g, der die Vermögens⸗ steuerzuschläge enthält. Diese Streichung wird mit 43 gegen die 26 Stimmen von Bayern, Württemberg, Baden, Thüringen, Oldenburg und der preußischen Provinzen Osipreußen, Brandenburg, Pommern, Niederschlesien und Westfalen bei Stimmenthaltung der Provinz Oberschlesien abgelehnt. Das Haushaltsgesetz wurde unverändert angenommen, der Reichs⸗ haushaltsplan fand Annahme in der durch die Einzelberatung geschaffenen Fassung.
Darauf folgte die Beratung eines Gesetzes über die Sanierung des Schichau⸗Unternehmens.
Mit dieser Vorlage kommt die Reichsregierung einer Ent⸗ schließung des Haushaltsausschusses vom Februar nach. Vom Reiche und von Preußen sind bereits Kredite zur Verfügung ge⸗ stellt worden, die aber zur völligen Sanierung nicht ausreichen. Zunächst war beabsichtigt, daß ein Werftkonsortium das Unter⸗ nehmen weiterführen sollte. Die Verhandlungen haben aber nicht zum Ziele geführt. Nun ist beabsichtigt, eine Aktiengesellschaft mit Beteiligung des Reichs und von Preußen zu gründen. Die jährlichen laufenden Zuschüsse, die das Unternehmen erfordern würde, werden auf 3,5 Millionen berechnet. Die Vorlage geht davon aus, daß Preußen sich wie bisher mit einem Drittel an den Kosten beteiligt. Die Deckung dafür soll gefunden werden in dem soeben vom Reichsrat verabschiedeten Reichshaushalt. Die Aus⸗ schüsse waren zwar einstimmig der Auffassung, daß eine solche Aktion aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchführbar sei, die Mehrheit stellte sich jedoch auf den Standpunkt, daß man aus zwingenden bevölkerungspolitischen, nationalen und Arbeitsmarkt- gründen nicht um eine Sanierung herumkomme.
Da Gesetz wurde mit geringen redaktionellen Aenderun⸗ gen vom Reichsrat angenommen, und zwar gegen die Stimme von Bremen, weil die freie Stadt von der Sanierung eine Verschärfung der schwierigen Verhältnisse der deutschen Werft⸗ industrie befürchtet.
Die Regierung hat ferner ein Baukreditgesetz zur Förderung des Kleinwohnungsbaues vor⸗ gelegt. Während 1926 die Reichsregierung noch aus eigenen Mitteln Zwischenkredite gewährte, hat man seit dem Vorjahre den Weg gewählt, daß das Reich nur Bürgschaft übernimmt für die Gelder, die die Bau⸗ und Bodenbank aufnimmt und weiterleitet. Diese Bürgschaft soll bis zur Höhe von 250 Mil⸗ lionen auf drei Jahre übernommen werden. Vie jetzige Vor⸗ lage bedeutet nur eine Verlängerung des Gesetzes vom vorigen Jahre. In den Reichsratsausschüssen wurde der Wunsch ge⸗ äußert, daß die neuen Mittel der Bau- und Bodenbank aus diefem Gesetz auch zur Abstoßung der aus dem Gesetz von 1936 hergegebenen Kredite mitbenutzt werden sollen. Auf Wunsch der Ausschüsse erklärte die Reichsregierung, daß die Abmachungen der Bamberger Reichswohnungskonferenz vom Frühjahr 19g2s über die Verwendung der Zwischenkredite auch für diefes neue Gesetz gelten sollen. Danach soll die Bau und Bodenbank diejenigen Kreditinstitute besonders berück⸗ sichtigen, die die Länder vorschlagen, und die Verteilung der Gelder foll möglichst nach der Bevölkerungszahl erfolgen. — Mit dieser Maßgabe wurde das Gesetz unverändert an⸗— genommen.
Ein Nachtragshaushalt für 19228 und der Haushalt für 1989 zum Besoldungs⸗ und Ruhegehalt s-⸗-Haushaltsplan für die Be⸗ amten des höheren Dienstes bei der Reichs- versicherungsanstalt für Angestellte wurden ohne Aenderungen genehmigt.
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Die Nummer 7 des Reichsarbeitsblatts hat folgenden Inhalt: Teil 1 Amtlicher Teil:; L. Arbeits vermittlung und Arbeitslosenveisicherung. Geletze, Verordnungen, Erlaffe: Durchführung des 5 144 AVAVG. — 1. Aibeits⸗ fräfte für die Landwirtschaft. 2. Bekämpfung von Hochwasser⸗
schäden. — Berichtigung. — Bescheide, Urteile: 16. Befreiungs- anzeige bei stillschweigender Verlängerung eines Jahresgrheitsvertrags auf ein weiteres Jahr. — II. Mbeitsverfassung, Arbeitsvertrag,
Tarifvertrag, Arbeitsgerichtsbarkeit, Schlichtungs wesen. Berichtigung. — Bescheide, Urteile: 17. Begriff der wirtschantlichen Vereinigung (Abgrenzung der politischen Organisation). — 18. (1) Beginn der Wahlperiode und Kändigungeschutz aus 5 96 Abs. 1 BRG. fallen zusammen. — 2) Die Rechts- und Verkehrssicherbeit verlangen, daß sür die Entscheidung der Frage. ob eine Kündigung die Zuslimmung der Betriebspertretung erfordere oder nicht, lediglich der Zeitpunkt maßgebend ist, an dem sie erklärt wird; aber möglicherweise
Schatz des 5 95 BRG. — 19. Anspruch auf Tarisgebalt trotz Verschweigens einer den Anspruch begründenden Tat⸗ sache. — 1V. Wohnungs- und Siedlungswesen. Gejetze, Ver⸗
ordnungen, Erlasse: Verordnung über den Mindestsatz der im Rech⸗ nungsjahre 1929 für die Förderung des Wohnungebaues bereitzu⸗ stellenden Mittel. Vom 12. Februar 1929. — Teil II. Nicht⸗ amtlicher Teil: Statistit. Der deutsche Arbeitemarkt Mitte Februar 1929: JL. Ueberblick über die Gesamtlage. — II. Die Arbeits- markllage im einzelnen. — III. Die Inanspruchnahme der Arbeits⸗ losenversicherung, der Sondersürsorge bei berurgüblicher Arbeite losig⸗ keit und der Krisenunterstützung. — Der Beschättigungsgrad nach der Monatsstatistik der Kranfenkassen im vierten Vierteljahr 1928. — Sozialpolitische Zeitschriftenschau. — Bücherbe prechungen und Bücher—⸗ anzeigen. — HVierzu die Beilage: Der Arbeitsmaift im Deutichen Reiche. — Teil V. Reichs ver sorgungsblatt: Ver— sorgungsrecht. 11. Abtretung von Beamtenbejügen zum Heimstätten⸗
bau. — I2. Härteausgleiche. — 13 Veisorgung der Polizeibeamten beim Reichs wasserschutz. — 14 Kapitalabfindung. — 165. Benteiung von der Angestelltenversicherungepflicht — Soziale Fürsorge.
Iz. Schwerbeschädigte im Bereich des Reichsarbeitsministeriums. — Aufbau und Diensibetrieb der Versorgungsbehörden. 17. Anschriften⸗ änderung. — Teil V: Bekanntmachungen über Tarifverträge.
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Mr. 57.
. . Börsenbeilage zum Veutschen Meichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Berliner Bÿrse vom 1j M
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1 Dollar — 420 RM. 1 Shanghat⸗Tael — 2.50 RM. 19en — 2.10 RM
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Geschäfts jahr
Ker Die Notierungen für Tele a, sowie für Ausländi esinden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe“ er Etwaige Druckfehler in den heutigen Fursangahen werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ Irrtümliche, später amt⸗ ĩ Notierungen werden möglichst hald am Schluß des Kurszetiels als „Berichtigung“ mitgeteilt.
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6 Dt. Wertbest. Anl. 2s 10 1090Doll. , f. 1. 12. 32 63 do. 10. 1000 D., f. 85 69 Dt. Reichs⸗A. 27 uts] ab 1. 8. 34 mit s 583 Dt. Reichssch. „* (GM), ab 1.12.29 4. ab 82 5AMGf. 1006 Mausl 63 Preuß. Staats⸗Anl. 19258. aus losb. zu 110 693 Preuß. Staatssch rückzahlbar 1. 10. 80 63 Baden Staat RM Anl. 87 unt. 1. 83. 32 6 Bayern Staat RM⸗ Anl. 27, tdb. ab 1.9. 34 14 do. Staatsschatz rückz. 1. 4. 29
53 do. Staatsschatz
rückz. 1.
S3 Braunschw. Staat G M⸗Anl. 28, ut. 1.3. 89 II Braunschw. Staat⸗ schatz. rilctz. 1. 10. 29 s3 Lübeck Staat RM⸗ Anl. 28, unk. 1. 10. 39 73 Lübeck Staatsschat rückz. 1. 7. 259
s 3 Mecktbg.« Schwer. Reichsm - Anl 1926 unk. 1. 3. 88
7I do. do. 26, tg. ab 27 6 do. Staatssch. rz. 29 75 Mecklenb - Strel. Staatssch. rz. 1.3. 31 6 Sachsen Staat RM⸗ Anl. 27, ut. 1. 10. 35/ Ih Sachsen Staatsschatz R. 1, fällig 1. 7. 25 77 do. N. 2, füll. 1. 7. 30 73 Thür Staatsanl. 1926. unk. 1. 8. 86 75 do. RM⸗A 27 u. Lit. B, fällig 1.1. 82
6 IDisch meschsy
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Di. Ant⸗-Auslojsungssch. Dtsch. Anl.⸗Ablösgsschul ohne Auslosungsschein Anhalt Anl.⸗Auslosgssch Anhalt Anl. Mblösgssch. ohne Ausiosungsschein Hamburger Ant. Aus⸗ losungs scheine e,, Ablös. - Anl. uslosungsschein Mecklenburg ⸗ Schweri Anl. ,, , =. Ablös⸗ Sch. 26 o. Auslosgssch. Thür. Anl. -Auslosgssch * einschl. 1 Ablösungsschuld (in q des Auslosungsw.
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Gekündigte, ungetündigte, vertoste und unverloste Rentenbriefe ohne Erneuerungsschein ausgenommen Posensche)
4,394 Brandenb. agst. b. 81. 12. 17 4.37 5 Hannov. ausgst. b 31.12.17 4396 He ss. M ass. agst. b. 31. 12.17 45 Lauenburger, agst. b. 31.12.17 43g Pomm. ausgest. b. 31.12. 17 43g Posensche, agst. b. 81. 12.17 4385 Preußische Ost⸗ u. West⸗.
ausgest. b. 31. 12.17 43g Nh. u. Westf. agst. b. 31. 12. 17 43G Sächsische, agst. b. 1.12.17 CI Schlesische, agst. b. 81. 12.17 4 3EYBS Schl ⸗Holst. agst. b. 31.12.17
Anleihen der Kü‚ommunalverbände.
a) Anleihen der Previnzial⸗ und vreußischen Bezirksverbände. Mit Zinsberechnung.
Brandenburg. Prov. RM⸗A. 28, kob. ab 33 8 do. do. 26, tdb. ab 337] Hann. Prov. GM⸗A.
R. 1B. tilgb ab etz a do. R M⸗A. R. 2B, Bu. 5s do. do. R. 19, tab. 34 6 do. do. NR. 3B, cz. 1087
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Binsscheinbogen
Heutiger Voriger
Heutiger Voriger lleutiger Voriger
Hannov Prov. NR M⸗A. Reihe 6
do. do. Reihe 7 do. do. R. 6, tgb. 2 Niederschles. Provinz RM 1926, rz. ab 32 do. do. 28. rz ab 33 Ostpreußen Prov. R Mä⸗ Anl. 27. A. 14, uk. 32 Pomm Pr. Gd. 26, f. 30 Sachsen Prov. ⸗Verb RM Ag. 18, unk. 30 do. do. Ausg. 14 do. do. Ag. 18. uk. 26 do. do. Ausg. 16 A. 1 do. do. Ausg. 17 do. do. Ausg. 16.2 do. do. Gld. A. 11. 12 Sch les w. Holst. Prov. Rchsm.⸗A. A4, tg. 26 do. A. 15 Feing. tg. 27 do. Gld⸗A. A. 16, 149.32 do. R M⸗A. . A 17, 149.32 do. Gold, A. 18, tg. 32 do. RM.. A. 19, tg. 82 do. Gold, A. 20, tg. 32 do. RM. A. 21M, tg. 33 do. Gld⸗A. A. 13. tg. 80
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Altenburg (Thür.) Gold⸗A. . kdb.ab 31 Augsbg. Schatzanw. 1928, fäll 1.5. 31 Berlin Gold⸗Anl. 26 l.u. 2. Ausg.. tg. 81 do. do. 1924, tg. 25 do. Schazanw. 1925 fällig 1. 4. 385 Bonn RM⸗A. v. 26, Iz. 1931 Braunschweig. RMi⸗ Anl. 26 M, kdb. 81 Breslau RM⸗Anl. 1928, kdb. 33
do. 1926, db 31 Dresden RM⸗Anl. 1926 R. 1, uk. 31 do. 1925 R. 2, uk. 82 Duisburg RM⸗A 1928, uk. 88
do. 1926, uk. 82 Duüsseldorf RM⸗ A. 1926, ut 32 Eisenach RM ⸗Anl. 1926, unt. 1931 Elberfeld RM⸗Anl. 1926. ut. 31. 12.31 Emden Gold⸗Anl. 1926, rz. 1931 Essen RM⸗Anl. 26, Ausg. 19. tilgb 32 Franffurt a. Main Gold⸗A. 26, rz. 32 do. Schatzanw. 1925 fällig 1. 4. 31 Fürth Gold⸗Anl. v. 1925, kündb. ab 99g Gera Stadtkrs. Anl. v.26, tdb. abg 1.5.82 Görlitz RM ⸗Anl. von 1926, ut. 335 Hagen i. W. RM⸗ Anl. v. 28, ut. 83 Ktel RM⸗Anl. v. 26, unt. bis 1 J. 31 Koblenz RM⸗Anl. von 19265, uf. 31 Kolberg Ostseebad RM⸗A. v. 27, 63. 82 Köln RM⸗Anl. v.26, rz. 1. 10. 29 Königsberg i. Pr. Gold Ag. 2 3 ut. 85 do RWMAnl., rz. 28 do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, unt. 35 Leipzig R M⸗A n nl. s ut. 1. 6. 34 Magdeburg Gold⸗A 1926. ut. bis 1931 do. do. 28 uk. h. 35 Mannheim Gold⸗ Anleihe 285. r3. 30 do. do. 26, unk. 81 do. do. 27, unk. 32 Mülheim a. d. Ruhr RM 26. tilab 31 München Schatzan⸗ weis. 28, fäll. abs 1 Nürnberg Gold⸗A. 1926 unk. b 1931 do. do. do. 1923 do. Scha tzanwsg. 29 unt. bis 1951 Oberhaus. Rheinl. RM⸗A. 27, ul. b. 32 Pforzheim Gold A. 1926, rz. 19651
do. do. RM⸗Anl. 1927, rz. 19828 .. Plauen RM⸗Anl. 1927, rz. 1932 Weimar Gold⸗A nl. 1926, unk. bis 31 Zwickau RMä⸗Anl. 1926. uk. bis 29
Dhne Zinsberechnung. Mannheim Anl.⸗Ausl.⸗ Sch. ein schl.“ Abl. Sch. (in P d. Auslosungsw. ] in Rostock Anl.⸗Auslosgs.⸗ Sch. ein schl.“ 3 Abl.⸗Sch (in d d. Auslosungsw.)
d) Zweckverbände usw. Mit Zinsberechnung.
Emschergenossensch. A. 6 NR. A 26, ig. 31
do. do. A. 6M B27. tz Schlw.⸗Holst Elktr. Vb. Gld. A. 5. rz. 278 do Reichs m. A. A. tz
Feing. rz. 29 5 do Ag 7. z. 315
do. Ag. 8, r5. 305
do. Ag. 4, cz. 26 51
z sichergeste llt.
Ssberechnung.
a3 des Auslosungsw.)
8
—
& D 2
Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich ⸗ rechtlicher Kreditanstalten und Körperschafsten.
Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗
verschreihungen sind nach den von den Instituten
gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.
a) Kreditanstalten der Länder. Mit Zinsberechnung.
Braunschw Staats bk Gld⸗Pfb. ( Landsch M. 14. tilgb. ab 1928 do. dp. R. 16. tg. 29 do. do R. 20, tg. 85 do. do. N. 297. tg. 33 do. do. R. 19. tg. 85
do Kom. do Rizußlzg do. do. do. R. 21, ut. 83 do. do. do. NR. 18, uk. 32 Hess. Ldbt. Gold Hyp. fbr. R 1,2, tg. 1 do. do. do. R. 7, tg. 82 do. do. do. M. 8. ig. 82
5 68 1 do. do. R. 17, ut. b. 32 6 3 8 7
do. do. do. M. 8. tg. 82 do. do. R. 4 u. z. tg. 82 do. do. do. R. 5, tg. 32 do. do. Gd. Schuld v.
8 1 9 do. do. do. M. 9, tg. 33 8 7 7 6
Reihe 2, ig. 82 6 do. do. do. R. 1, tg. 32 ]
Oldb. staatl. Krd. A.
Gold 1925 uk. 295 6 do. 2 8 do. 1 do. 6 do. do. S. 1 u. 3, rz. 300 7 do. do. GM (Liqu. 4 do. do. G. C. S. 2. rxz32 6 do. do. G. S. S. 1, rza9 ] Preuß. Ld. Pfdbr. A. Gldm. Pf. R. 2, tg. 30 10 do. do. R. 4, tg. 30 6 do. do. N. 11. tg. 33 6 do. do. R. 15, tg. 84 8 do. do. R. 15. tg. 34 8 do. do. R. 5, tg. 32 7 do. do. R. 10, tg. 83 7 do. do. R. 7, tg. 821 6 do. do. R. 3, tg. 830 5 do. do Kom. R 12.85 3 do. do. do R. 141g. 34 86 do. do. do. R. 161g. 34 8 do. do. do. N. 6. tg. 7 do. do. do. R. 8 tg. 32 6
Thüring
Ohne Zinsberechnung.
Lipp. Landesbk. 1— 9
v. Lipp. Landes sp. u. . 4x
do. do. unk. 26 4 Oldenbg. staatl. Kred. 1 do do. unk. 8114 do. do. 39
Sachs. Alten b. Landb. 39 do. do. 9. u. 10. R. 4 do. Gotha Landtred. do. do. O2, 03, os 39g do.⸗Mein. Ldkrd. 07-13 4 do. do. konv., gel. 39 Schwarzb.⸗Rud Loötr.
do. do.
do. Sondersh. Land⸗ . kredit, get. 1. 4 24139
b) Landesbanken, ? banken, komm unale Giroverbände. Mit Zinsberechnung.
Hann. Lds kr. G. 26 Ms] do. do. 27. tg. 328
do. do. tg. 381 Ka ssel Ldkr. GPf. l bgo do. do. R. 2, Idv. 81 do. do. R. 4, Idb. 81 do. do. R. 6, b. 82 do. do. MR. 3, tdb. 81 do. ho. R. 65, kdb. 32 do. do Kom. R. 1. kb. Nassau. Landesbank Gd. ⸗ Pfl. Ag, 9, rz. 84 do. do. Ausg. 10, rz. 34 do. do. G. R. S. 65, rz. 33 do. do. do. S. 6. 7, rz. 34 Oberschl. Brv. Bt. G. Pf. N. 1. rz. 100. uk. 31 do. do. Komm. Ausgi Buch st. A. rz. 109, uk 31 Ostvr. Prv. Ldbt. G Pf. Ausg. 1, rz. 102. uk. 33 Pomm. Prov⸗Be. Gold 1926, Ausg. 1. uk. 31 Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf. , rz. a. 2.1.30 do. do. do. rz. 1.2. 31 do. do. A. Iu.2 Merz. 82 do. do Kom . 1a, 1b utsz do. do. do. Ag. 2, uk. 31 Sch lesw.⸗Holst. Prov. vdsb. Gld. Pf. Rl utz⸗ do. do Kom. R. 2. uk. 34 Westf. Landesbank Pr. Doll. Gold R. 2 M do. do. Pr. Ig. 28ukz0 do. do. do. 28 R. 2, uk. 89 do. do. do. 26. ut. 31 do. do. do. 27 R. 1. uk. 32 Westfäl. Pfdbr. Amt für Hausgrundstücte Gld.⸗Pfd M. 1. ut. 83 do. do. 2tz R. 1, uk. 381 do. do. 27 R. 1, uk. 32
c) Landschaften. Mit Zinsberechnung.
Rittsch. Feingol
do. Kred.⸗Instit. R. 1 Landsch. Ctr. Gd.⸗Pf.
O O 0 O O O O —— — —— — e e & e e e, e .
— — O8
Landwtsch. Kreditv.
Sachs. Pf. R. 2M 30 do. Gldkredbr. R. 2.31 Lausitz. Gdyfdbr SX Meckl. Ritiersch G Pf.
—
— — — 2 — — 0 —
Ostyr losch. Gd.⸗Pf.
—
Pom losch. G. Pfbr. do. Ausg. 1 u. 2
— — — — — ——mẽ — — — 8 — — — — 8 —— 23 2228 — — — — — — —— — — —— S 8 8 r 2 e = 2 8 —— —— —— 222—
— 2 2 — — OO O O O O
Prov. Sächs. Landsch Gold⸗Pfandbr ..
2
do. do. Ausg. 1— 2 do. do. Ausg. 1—2 Schles. Ldsch. G.⸗Pf.
— — — — — — — —— — Q — — W — Q — Q — A222 * 8 O8
— w — — D —
8
—
Schlw. Holst. 1Isch. G.
do. Ausg. 1926 do. Ldsch Krdy GPf.
282 0 0 22 0⏑—«
—
— — — — — — — — —— —— — —— —— — — — — — — — — — — 8 — — - — 1222222 * * — * 22222
Westf. Ldsch. G. Pd.
Ohne Zinsberechnung. Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke. 3 Eh Calenberg. Kred. Ser
. ;
Neumärkische —, Neumärk. neue HJ Kur⸗u Neum. K.⸗Obl. MM 5,0
. 3. 35 Pomm Kleingrundbesitz? .. ...... ;
Schles. landschaftl.
, 353 Westfälische b. 3. Folge? estpr. Ritterschaftl.
z Westpr. Neulandsch.“ sbesch. b. 31. 12. 17 F Dhne Zinsscheinbogen u. ohne Erne
Stadtschaften.
Mit Zinsberechnung. Berl. Pfdb. A. G.⸗Pf. 10
gest. b. 81. 12 17. uerungsschein.
.
do. do. S. A Liq. Pf. Anteilsch. z. 5 b Liq. G. Pf. dberl. PfbA Saæff. 8 Berl. Pfandbr. A Sb Absind Gd. f.) Berl. Goldstadtschbr.
Provinzial
Preuß. Ztr.⸗Stadt⸗
schaft G. Pf. R. 4,30 10 do. do. Reihe 65. 30 do. do. Reihe 7, 31 do. do. R. 3 u. 6. 29u. 31 do. do. Reihe 9. 32 do. do. Reihe 106. 32 do. do. R. 141 u. 16. 82 do. do. Reihe 16, 33 do. do. Reihe 19. 33 do. do. R. 20 u. 21, 84
x — — — — D 0 S e e e e e e = = . de do e e ie de e = = .
—— — —— — — 6
38383
c D O O
*
— C — — — 2 — — — — — — — ö
S G — — M Q t , M cσ.
Ohne Zinsberechnung. I Brandenb. Stadtschafts⸗Pfb. Vorkriegsstilcke ! — — 43 do. do. Nachkriegsstücke) Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Binstermin 1. 1. 7) Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuern
6
=
e) Sonstige.
Ohne Zinsberechnung.
Deutsche Pfdbr.⸗Anst. Pos. S. 15, uk. 30-34 4 Dresdn. Grundrent.⸗ Anst. Pf. S1. 2, 8, 7-105
do. do. S. 3. 4, 6 M
do. Grundrentbr 143 F Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
Pfandbriefe und Schuldverschreib. von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Liquid.“ Pfandbr. Mit Zinsberechnung.
Bk. f. Goldkr. Weim.
—— ——
C
— — D —
— —
Dtsch. Kom Gld. 25 (Girozentralejtgs do. do. 2 A. 1. tg. 31 do. do. 28 A. 1, tg. 353 do. do. 26 A l, tg. 31
do. do. 27A. 1M.tg. 32 6 do. do. 23 A. 1, tg. 24 5
do. do. Schatz⸗
anweis. 28, rz. 311 7
Mitteld Kom. ⸗A. d.
Spark. Girov. uk sz ] do. 26A. 2 v. 97, ut. 33 7
Württembg.⸗Sparkt.
Girov Rm. erz. 291 7 Ohne Zinsberechnung.
Kassel. Lds kr. S. 22-25 do. Ser. 26 do. Ser. 27 do. Ser. 26 do. Ser. 29, unt. 30
Schleswig⸗Holstein.
Landeskult. Rthr. do. do
Westf. Pfandbrtefamt .
. Hausgrundstilcke
GoldSchuldv. R. 2, J. Thür. L. SH. B. rz29 do. do. R. 1. rz abs Bayer. Handels bk.⸗ G⸗Pfb. R. 1-5 uk. 33 . do. R. 65, uk. 34 . do. R. 1. uk. 29 do. R. 2-4, uk. 30
** 2 —
— 2
cr CR CR Q —, O
d e o
5 SSS,
3 — c c D
Bayer, Landw.⸗Bk. GH Pf. R20,2zlIuk. 30 Bayer. Vereinsbank G. Pf. S. 1.5, 1-26, 36. 79, 84-687 rz29, 30 do. S 90, 83, 88, 89
— —
2 —=—
12
do. S. 90, 91. rz. 33 do. do. S. 92. 93, rz. 33 do. do. S. 94, 95, rz. 1 do. S. 1— 2, rz. 82
D C M
2
Ser. 2, rz. 82
Di Komm. ⸗Sammelabl.⸗ Anl. ⸗Auslosgssch. S. 1* do. do. Ser. 2* do. do. ohne Ausl. Sch.
einschl. ½¶ Ablösungsschuld (in J des Auslosungw..
Komm. S. 1— 10 do. S. 1. rz 82 Berl. Hyp.⸗B. G. ⸗Pf.
Ser. 2, unt. h. 30 do. do. Ser. 3, uk. 30 do. do. Ser. 4, uk. 80
— —
Berl. Hyp. B. G.⸗Pf.
do. do S. 12. ul. 32 do do. S. 19. uk. 33 do. do. S. 15, uk. 34 do. do. Ser J. uk. 32 do. do. S 11. uk. 32 do do. S. 10 uk. b. 32 do. do. S. 9, uk. 32
Mobilis.⸗Pfdbr. do. do S. 5 Liq. Pfdb. o Ant. Sch. Anteilsch z. 4 SLiq.⸗
Berliner Hyp.⸗Bk. Komm. S. 1, uk. 81
do. do. Ser. 4, uk. 8 do. do. Ser. 5. uk. 83 do. do Ser. 2, uk. 82 do. do. Ser. 3, uk. 32
Braunschw.⸗Hann. Hyp. G. Pf. 25, rz. 81 10 do. do. 1924. rz. 1930 38
. G. Pf. d. Graunschw. Braunschw.⸗ Hann.
do. do. do., unk. 31 * do. do do unk 2 5 5
Dtsch. Genoss. Vk. G. Pf. R
GothaGrundkr A. 3, 3a, 3b, uk. 30 do. G. Pf.
7
A.4, uk. 3
do. do. Gl f Abt. 55d do. do. Al do. do. do.
do. do. Goldm. Pf. Abt. 2, ut. b. 29 6 Do. do. do. A. 1, uk. 28 5 do. do. Gf Ui ( Lig ⸗ Pf. o. Ant. ⸗ Sch.) Anteilsch z. M MIj Liq.⸗ Gld. Pf. d. Gothaer
Gotha Grundkr.⸗ wt.
do. do. do. 28, uf. 34 HambHyp⸗B. Gy Hyp. Pfd. E. M uf do. do. E. cb, u do. do. E. H, uk. 34 do. do. E. A uk. 28 do. do. Em. 3, ab
do. do. Em. D, uk. 32 do. do. Em , uk. 32 do. do. E. MN Mob. Pf do. do. Em. L(Liq.⸗ Pfdb. o. Ant. Sch. Anteilsch. z. Mh Liq.⸗ Pf. Em. Ld. Sam⸗ burger Hyp.⸗Bank Hannov. Bodkrd. Bt. Gld. H. Pf. R. 7. ukzo do. R. 1-6, uk. 82 do. R. 6, uk. 32 do. R. 12, ut. 82 do. R. 18, ut. 88 do. R. 14, uk. 33 do. R. 9, uk. 32 do. R. 10 u. 11 uk. 32 do. do. Kom. R. uk. 33 Landwtsch. Pfdbrbk. Gd. HpPf. R. 1j. Pr. Pfandbr.⸗Bl. jut. 32 do. do. R. 1. uk. 32 Leipz. Hyp.⸗Bt. Gld⸗ Pf. Em. 3, rz. ab 80 do. Em. 5, tilgb. ab 28 do. Em. 11, rz. ab 33 do. Em. 12, rz. ab 384 do. Em. 18, rz. ab 34 do. Em. 15, igb. abg 4 do. Em. 6, rz. ab 382 do. Em. h, rz. ab 83 do. Em. 2 tilgb. ab2g9 do. Em. J (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch. do. do. E. A(Lq. Pf.) do. Gld⸗8K. E. 4, rz. 30 do. do. E. 14, tgb. 34 do. do. Em. 8, rz. 33 Meckl. Hyp. u Wechs.⸗ Bk. Gd. Pf. Ez uk. 30 do. do. E. 4, uk. b. 32 do. do. E. z, uk. b. 35 do. do. E. 9, uk. b. 34 do. do. E. 5, uk. b. 82 do. do. S. 1, Uk. b. 29 do. do. Em. J (Liq.⸗ Pf.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. MbhLig G Pf. Meckl. Hyp. u. Wb Meckl. Hyp. u. Wechs⸗á Bk. Gld. z. E. 3, xz. 82 do. do. E. h, uk. b. 32 Meckl.⸗Strel. Hyp. B GHyp. Pf. S. Lut sz do do S2 Lig Pf.) Mein Hyp⸗Bt. Gold⸗ Pfd. Em. 8, uk. b. 80 do. Em. 5, uk. b. 28 do. Em 8, ut. b. 31 do. Em 15. uk. b. 34 do. Em. 17, ut. b. 33 do. Em. 18, ut. b. 34 do. Em. 9, ul. b. 32 do. Em. 11, ul. b. 32 do. Em. 12, uk. b. 31 do. Em. 2, ul. b. 29
—
St u. 6, ut. 30 8
Gf. d. ln. Hypy. B. f. x
Hannoo. Hyp.⸗Bk. f. Hyp. Gld. K. uk. 80 10
do. do. do. 27, uk. 31 6
. 3 RMp. S Ibo, 25b a
Gcundkredit⸗Bl. f. 8 R Mp. Sp
Gold⸗K. 24, uk. 30 10
1.4. 30 auslospfl. ]
49 1.10 80, 26b 6
RMp. S 12.05 6
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